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ERNST BERNHEIM
(1850-1942)
Lehrbuch der Historischen Methode

"Auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaft handelt es sich um Betätigungen des Menschen als sozialen Wesens, das ist: eines Subjektes, in dessen Wesen es liegt, sich mit immer erhöhterem und erweitertem Bewußtsein zwecksetzend zu betätigen. Worauf dieses Wesenhafte ursprünglich beruth, ist eine Frage der Weltanschauung."

"Es ist uns als Historikern nicht um die Erkenntnis einer Totalität oder eines Allgemeinen ansich zu tun, sondern nur um die Erkenntnis des betreffenden Einzelobjekts als Entwicklungsmoment. Logisch läßt sich die Grenze [zwischen beidem] nicht bestimmen; es sind praktische Gesichtspunkte, nach denen man die zu berücksichtigenden Beziehungen zur betreffenden Entwicklungsreihe ausdehnt, speziell bilden bei den Beziehungen zum Allgemeinen die als konstant anzunehmenden Bedingungen des menschlichen Wesens und der menschlichen Existenz, mit denen sich andere Disziplinen beschäftigen, die Grenze."

"Das Forschungsobjekt unserer Geschichtswissenschaft unterscheidet sich von denen der anderen Entwicklungswissenschaften durch den zwecksetzenden Charakter der Entwicklungssubjekte, und erfordert daher eine entsprechende Erkenntnisweise, bei der das Verhältnis von Mitteln zu Zwecken die Zusammengehörigkeit der Einzeltatsachen, d. h. ihr Zusammengehörigkeit zu dieser oder jener Entwicklungsreihe, bestimmt. Diese empirisch teleologische Wertung gründet die Unentbehrlichkeit des Wertbegriffs für die Geschichtserkenntnis."


"Geist ohne Methode schädigt die Wissenschaft
nicht weniger als Methode ohne Geist."
- E. Bernheim


Vorwort

Die erste Auflage dieses Buches ist 1889 erschienen. Als Vorläufer ging 1880 die Schrift "Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie" voraus, worin die entscheidenden Grundgedanken meiner Geschichtsauffassung bereits ausgesprochen sind. Namentlich habe ich dort die Bedeutung der COMTEschen positiven Philosophie dargelegt, wie sie im Gegensatz zur individualistischen, einseitig die Staatsgeschichte bewertenden Richtung der Idealphilosophie ihrerseits nicht weniger einseitig die sozialen Interessen, die Massenleistungen und -zustände als das Gebiet der "eigentlichen Geschichtswissenschaft" hinstellt. Ich habe eindringlich auf die Gefahr hingewiesen, der unsere Fachwissenschaft durch diese sozialistisch-naturwissenschaftliche Auffassung im Zusammenhang mit den mächtigen materialistischen Strömungen unserer Zeit ausgesetzt ist, und ich habe die Abwehr einer solchen Gefah nur möglich gefunden "durch den Gegenhalt einer Gesamtauffassung, welche die brauchbaren Elemente jener heterogenen Richtungen - namentlich das soziale, völkerpsychologische oder, wie wir jetzt lieber sagen, sozialpsychologische Element des Positivismus in der reineren Gestalt, wie es COMTE gegenüber BUCKLE darbietet - mit kritischer Sichtung in sich aufzunehmen vermag." Die über den Einseitigkeiten beider Richtungen stehende Gesamtauffassung ergab sich mir aus der Grundaufgabe unserer Wissenschaft: die einzelnen Tatsachen in ihren Beziehungen zum Ganzen und zu einem Allgemeinen der Entwicklungen aufzufassen. Inzwischen hat sich die Befürchtung jener Gefahr als vollauf berechtigt erwiesen durch das mächtige Aufkommen der sozialdemokratischen materialistischen Geschichtsauffassung, durch die eine weitgehende Anwendung darwinistischer Anschauungen auf die Geschichte, durch die einseitige Vertretung kollektivistischer, sozialpsychologischer Auffassungen in unseren Fachkreisen selbst.

Man ersieht hieraus, daß der später entstandene durch KARL LAMPRECHT veranlaßte methodische Streit mir in der Hauptsache nichts Neues bringen, noch meinen Standpunkt beeinflussen konnte, weil ich zu den da auftretenden Gegensätzen längst Stellung genommen hatte und zwar rein sachlich aufgrund von Studien, die damals noch vernachlässigt waren. Man wird es wohl nicht als eine Unbescheidenheit betrachten können, daß ich schon 1880 zu jenem Standpunkt gekommen bin, und auch nicht, daß ich es hier hervorhebe, um mich gegen Unterschlagungen der Tatsache zu wehren, wie sie in verschiedenster Weise vorgekommen sind.

Von den jenem Standpunkt entsprechenden Grundbegriffen aus habe ich in diesem Lehrbuch die Methode unserer Wissenschaft einheitlich bis in die konkreten Details der technischen Handgriffe dargestellt, bei seinem Erscheinen 1889 der erste Versuch dieser Art.

Das Interesse für methodische Fragen und die Literatur des ganzen Gebietes haben sich neuerdings von Jahr zu Jahr gehoben und mächtig vermehrt. Auch die Philosophen von Fach haben endlich begonnen, die Methodenlehre der sogenannten Geisteswissenschaften neben der bisher bevorzugten der Naturwissenschaften eingehender im Rahmen der Erkenntnistheorie und Logik zu behandeln. Ich habe mich fortgesetzt bemüht, von diesen Untersuchungen einen Nutzen zu ziehen, bzw. mich damit auseinanderzusetzen, in der vorliegenden Auflage besonders hinsichtlich der historischen Begriffe und ihrer Eigenart im Verhältnis zu den speziell naturwissenschaftlichen Begriffen wie hinsichtlich der damit zusammenhängenden Werturteile und Wertmaßstäbe der Geschichtswissenschaft. Auch die neuen vielseitigen Forschungen auf den Gebieten der Sozialwissenschaften, Psychologie, Anthropologie, Anthropogeographie und anderer Hilfsdisziplinen sind möglichst, speziell in Kapitel 1 § 4 und Kapitel 5 § 4, verwertet worden. Seit der vorigen Auflage ist dem Titel "und der Geschichtsphilosophie" hinzugefügt, nicht so sehr, weil ich diese Elemente seitdem ausführlicher behandelt habe, als weil der Zusatz, der von Anfang an sachlich zutreffend gewesen wäre, früher auf die Fachgenossen leicht befremdlich gewirkt hätte, was jetzt kaum noch zu befürchten ist, und weil den Philosophen dadurch angezeigt sein soll, daß dieses Buch auch in ihren neuerlich erweiterten Interessenkreis fällt. Es ist sehr zu wünschen, daß die Philosophie und unsere Fachwissenschaft die Fühlung, die sie neuerdings gewonnen haben, nicht wieder verlieren.

Die früher erschienenen Werke über die Methodologie und Methodik der Geschichte sind in Kapitel 2 § 3, die neueren Seite 244f genannt und charakterisiert.

Freundlichen Lesern des Buches verdanke ich auch in dieser Auflage manche kleine Verbesserungen; ich werde immer für eine solche Unterstützung sehr dankbar sein.



Erstes Kapitel
Begriff und Wesen der Geschichtswissenschaft

§ 1. Der Begriff der
Geschichtswissenschaft

Wenn wir die Wissenschaften der Erscheinungswelt überblicken, bemerken wir, daß es drei verschiedene Arten gibt, wie sie ihre Objekte  betrachten,  je nach dem, was sie von diesen wissen wollen:
    1. wie die Objekte beschaffen sind und sich verhalten, ihr allgemeines Wesen und Sein;

    2. wie sie zu dem Besonderen geworden sind, bzw. werden, was sie sind, ihre Entwicklung;

    3. was sie im Zusammenhang miteinander, im Zusammenhang der Welt bedeuten.
Naturwissenschaftliche, geschichtliche und philosophische Betrachtungsart scheiden sich im weitesten Sinne danach.

Aber für die Abgrenzung der einzelnen Wissenschaften kommt  außerdem  die Verschiedenheit ihrer  Objekte  zur Geltung.

Weder die einseitige Berücksichtigung der Betrachtungsart noch die einseitige Berücksichtigung der Objekte kann zu einer den Forschungsinteressen entsprechenden Sonderung der Einzelwissenschaften und ihrer Methodik führen. Denn einerseits hängt zum großen Teil von der Beschaffenheit des Materials ab, was wir davon wissen wollen, wie wir es betrachten wollen und können; andererseits läßt sich ein und dasselbe Material auf grundverschiedene Art betrachten, wie z. B. gerade das Material "Menschen".
    Der alte Gegensatz und Kampf zwischen Material- und Formalprinzip herrscht neuerdings lebhaft auf dem Gebiet der Wissenschaftslehre, speziell hinsichtlich unserer Wissenschaft. und findet, wie gewöhnlich, auf beiden Seiten eine einseitige Vertretung. Ich habe meine angegebene Ansicht, die ich von jeher vertrat, deshalb hier ausdrücklicher formuliert vorangestellt.

    1. Daß die Einteilung der Wissenschaften  allein  nach ihren Objekten, etwa in Natur- und Geisteswissenschaften, für ihre Sonderung und Methodik nicht maßgebend und fruchtbar ist, wird neuerdings von Fachphilosophen mehrfach bestätigt: so von  Wilhelm Schuppe  (Das System der Wissenschaften und des Seienden, in der Zeitschrift für immanente Philosophie, 1898, Bd. 3, Heft 1),  Wilhelm Windelband  (Geschichte und Naturwissenschaft, Rektoratsrede, Straßburg 1894),  Heinrich Rickert  (Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, 1902, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft 1896, Geschichtsphilosophie 1905), wenngleich letzteren, wie weiterhin dargelegt, die Ablehnung zu weit führt. Auch  Ottmar Dittrich  (Grundzüge der Sprachpsychologie 1903, Bd. 1, Seite 9f und "Die Grenzen der Geschichte" in Historische Vierteljahrsschrift, Bd. 8, Sonderabdruck 1905) schließt die Berücksichtigung der Objekte zu weit aus (vgl. die Kritik bei  Eduard Spranger , Die Grundlagen der Geschichtswissenschaft 1905, Seite 5f und bei  E. Müller,  Ist die Geschichte eine Wissenschaft? in: Historisches Jahrbuch 1902, Seite 7f); die "Ordnungsprinzipien, die er als die wesentlichen Momente für die Einteilung der Wissenschaften bezeichnet, sind recht bemerkenswert, scheinen mir aber durch die von mir bezeicheneten Betrachtungsarten indiziert zu sein.  Alexandru Dimitrie Xénopol  (Les principes fondamentaux de l'histoire, Paris 1899) lehnt ebenfalls die Einteilung nach Natur und Geist ab und statuiert stattdessen den Unterschied von  faits coexistants [gleichzeitige Fakten - wp] oder  faits de répétition [sich wiederholende Fakten - wp], wie er sie neuerdings nennen will (siehe "La classification des sciences et l'histoire" in  Revue de synthése historique  1901, Bd. 2, Seite 269), und  faits successifs [aufeinander folgende Fakten - wp], d. h. den Unterschied zwischen gleichartig sich wiederholenden und ungleichartig variierend einander folgenden Erscheinungen, bei deren ersteren die Art ihrer Hervorbringung durch allgemeine Gedanken und Gesetze ausgedrückt werden kann, während das bei den letzteren nicht angeht. Aber er verlegt meines Erachtens diesen Unterschied zu sehr in den Charakter der Erscheinungen anstatt in die Betrachtungsweise. Die sich gleichförmig wiederholenden Tatsachen, wie der Fall eines Körpers, die Rotation der Erde, das Zusammenschließen eines Kristalls sind ansich nicht jedesmal identisch, unterscheiden sich, wenn man den einzelnen Fall als solchen betrachtet, durch die Zeit und andere Umstände - dies bemerkt auch  Rickert,  "Grenzen etc." Seite 441f und  Julian Ribera,  Lo cientifico en la historia, Madrid 1906, Seite 42f -, und umgekehrt: die noch so individuell verschiedenen ungleichartigen Tatsachen können wir, absehend von allen Differenzen, als  faits de répétition  betrachten, wie etwa in der Statistik die Todesfälle und dgl. Der durchschlagende Unterschied liegt hier also in der Betrachtungsweise: ob uns eine Tatsache wesentlich in ihrer Differenz von anderen (in ihrer Besonderheit) interessiert oder ob sie uns wesentlich in dem interessiert, was sie mit anderen derselben Sphäre gemeinsam hat (das Allgemeine an ihr). Ich sehe nicht, daß dies durch  Xénopols  Bemerkungen in der Besprechung meines Lehrbuches (Revue de synthése historique, 1903, Bd. 7, Seite 88f) widerlegt wird, da ich das objektive Bestehen des Unterschiedes ansich nicht leugne (siehe unten § 4f), sondern nur sage: unser wissenschaftliches Interesse wendet sich das eine Mal dieser, das andere Mal jener Seite bzw. Beziehung der Erscheinungen zu. Zutreffend bezeichnet meines Erachtesn  Friedrich Gottl  (Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung, Abschnitt 2: Der Stoff der Sozialwissenschaft im "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik", 1907, Bd. 24, Seite 289f), indem er sagt: "Wir setzen die Wirklichkeit entweder ... in begriffliches Denken um (noetische Denkweise) oder ihrer anschaulichen Mannigfaltigkeit nach (phänomenologische Denkweise)"; er legt auch eingehend dar, daß die Verschiedenheit des Stoffes, auf den sich jeweils das Denken richtet, ansich diese verschiedene Denkrichtung nicht begründet.

    2. Aber die Verschiedenheit der Betrachtungsweise reicht nicht aus, um allein die Sonderung der einzelnen Wissenschaften und ihre Methodik zu begründen. Hier tritt die Verschiedenheit des Stoffes wesentlich mit ein und ist geltend zu machen, wenngleich wir ihre einseitige Geltendmachung abzulehnen hatten und auch in der feineren Gestalt, wie bei  Carl Stumpf  (Zur Einteilung der Wissenschaften in Abhandlungen der königlich-preußischen Akademie der Wissenschaften philosophisch-historische Abteilung, 1907), ablehnen müssen, der die nicht verkannten Durchkreuzungen seines Prinzips als Übergreifen der Gegenstände einer Disziplin in die andere erklären will. Wir dürfen uns hier begnügen, unseren Standpunkt hinsichtlich der Geschichtswissenschaft zu kennzeichnen. Wie ich weiter unten erörtere, ist freilich durch das Objekt  Mensch  ansich nicht bestimmt, in welcher Weise ich diesen Stoff betrachten soll; dieses eine Objekt kann jenen verschiedenen Betrachtungsarten unterzogen werden. Aber die historische Betrachtungsweise ist darunter diejenige, welche sich auf das Besondere richtet, weil ihr Objekt "der Mensch in seinen Betätigungen als soziales Wesen" ist und weil diese Betätigungen in ihrem besonderen, individuellen Charakter darauf beruhen, daß der Mensch ein nach Zwecken handelndes Individuum ist; dieser Charakter, diese Beschaffenheit des Objektes bedingt und bestimmt also die spezielle Betrachtungsweise unserer Wissenschaft. Gegen  Rickert,  mit dem ich in vielem übereinstimme, habe ich wesentlich einzuwenden, daß er diesen unmittelbaren logischen Zusammenhang des historischen Objekts mit dem Prinzip der historischen Betrachtungsweise nicht entsprechend anderkenn (siehe "Grenzen etc." Seite 531f) - dies bemerkt auch  Max Frischeisen-Köhler  in seiner Kritik  Rickerts  im "Archiv für systematische Philosophie", 1906, Bd. 12, Seite 225f, 450f, 1907, Bd. 13, Seite 1f -, offenbar (siehe Seite 557f bei ihm), weil ihn die berechtigte Ablehnung einer einseitigen Begründung der Wissenschaftslehre auf die Objekte (in der Scheidung von Geistes- und Naturwissenschaften) zu weit führt. Es ist das sehr wichtig, weil damit die Begründung des  Wertmomentes  in der Geschichte zusammenhängt.  Rickert  gründet zwar den Begriff des Individuellen überhaupt auf das Moment einer wertenden Betrachtung und müßte daher konsequent anerkennen, daß unsere Wertung menschlicher Individuen als historische Objekte eben auf der speziellen Beschaffenheit dieses Objektes (Betätigungen der Menschen als zwecksetzender sozialer Wesen) beruth; er tut das auch hier und da, z. B. Seite 562, aber er springt davon ab und nimmt diese spezielle Beschaffenheit mit ihrem immanenten teleologischen Element, das mit den Betätigungen ansich gegeben ist, nicht in den Ableitung seines Wertbegriffs in der Geschichtsschreibung auf. Dadurch erhält sein Wertbegriff von Grund auf etwas Unsicheres, Subjektives, was  Xénopol,  La notion de valeur en histoire, in der "Revue des synthése historique 1905, Bd. 11, Seite 129f, mit Recht beanstandet; es erklärt sich dadurch auch, daß  Rickert  die grundlegende Bedeutung der Psychologie für die Geschichte in Abrede stellt. Ich erörtere das eingehender im Zusammenhang in § 4f, wo ich von den historischen Begriffen handle, und bitte überhaupt die folgenden Ausführungen zur Erläuterung alles soeben Gesagten heranzuziehen.

    Zusammenfassen möchte ich hier schließlich meine Ansicht mit den treffenden Worten von  Camillo Trivero,  Classificazione delle scienze, 1899, Seite 20: "Il metodo di una scienza e determinato dalla natura del suo oggetto e dal modo in cui esso vi e concepito" [Die Methode der Wissenschaft ist bestimmt durch die Art ihres Objekts und der Art und Weise, wie dieses konzipiert ist. - wp].
Unser deutsches Wort "Geschichte" umfaß den oben bezeichneten allgemeinsten Begriff historischer Betrachtungsart; es bedeutet "das, was geschieht bzw. was geschehen ist" (1). Aber dieser weite Begriff deckt sich offenbar durchaus nicht mit dem, was Inhalt und Umfang der Geschichtswissenschaft ausmacht: auch bei den Erscheinungen des Tier- und Pflanzenreiches können wir z. B. fragen, wie sie geworden sind; wir haben gelernt, von einer Entwicklungsgeschichte der Erde, der ganzen Welt zu reden, mit anderen Worten, wir können alle Objekte historisch betrachten (2). Aber das gehört nicht alles in den Begriff der Geschichtswissenschaft. Ein unterscheidendes Merkmal kommt hinzu, um von der historischen Betrachtungsart im allgemeinen die Geschichtswissenschaft als eine besondere Disziplin abzugrenzen: die Beschränkung und Art des Betrachtungs objekts.  Nur der Mensch ist Objekt der Geschichtswissenschaft.

Wir sehen freilich sofort ein, daß auch diese Angabe noch eingeschränkt werden muß. Der Mensch als Spezies, insoweit er lediglich Tier ist, seine animalischen Eigenschaften und Funktionen sind nicht Gegenstand unserer Wissenschaft, weder soweit es die Entwicklung des Einzelnen betrifft, in anatomischer und physiologischer Hinsicht, noch soweit es sich um die Entwicklung ganzer Völer oder Rassen in anthropologischer Hinsicht handet. (3) Nur der Mensch, sofern er sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort (4) als vernünftiges, bewußtes Wesen empfindend, denkend, wollend betätigt, ist unser Objekt.

Doch auch diese Bestimmung ist noch zu weit. Die derartigen Betätigungen des Menschen gehören nicht alle ohne weiteres in den Betrachtungskreis unserer Wissenschaft: von den Einzelheiten des Familienlebens, von den Tagesgeschicken und Tagesarbeiten des einzelnen als solchen will dieselbe nichts wissen. Diese Einzelheiten sind nur insofern Gegenstand der Geschichtswissenschaft, als sie Bedeutung haben für das Werden und Wesen jener größeren sozialen Gemeinschaften und Gemeingüter, jener Gemeinschaften, zu denen die Menschen sich zusammenschließen, um auf der Erde existieren und sich menschlich ausbilden zu können, jener Gemeingüter, welche durch die zwecksetzende Arbeit der Menschen errungen werden und die menschliche Kultur ausmachen (5). Diese Bestimmung bedarf einer Erörterung, um nicht mißverstanden zu werden. Man sieht, es sind dadurch für unsere Wissenschaft all die  Individuen  in Beschlag genommen, welche in irgendeiner erkennbaren Weise im öffentlichen Leben gewirkt haben und wirken, sei es als Behörden, Politiker, Feldherren, Religionsstifter, Gelehrte, Künstler, Entdecker oder Erfinder usw.; und daß diese in die "Geschichte" gehören, ist wohl nie bestritten worden, wenngleich, wie wir später sehen werden, eine gewisse Richtung von Geschichtsphilosophen meint, es sei nur zuviel von diesen leitenden Individuen die Rede gewesen; auch schon die Heldensagen berichten doch eben von solchen Persönlichkeiten, die durch ihre Taten für ihren Stamm oder ihr Volk bedeutungsvoll gewesen sind. Wie weit oder wie eng man den Betrachtungskreis zieht, ob man die für die Welt oder ein Volk oder eine Gemeinde, ob die für Politik, Kunst, Wissenschaft oder ein anderes Gebiet bedeutenden Individuen berücksichtigt werden sollen, hängt vom jeweiligen Thema ab. (6) Die derartig bedeutenden Persönlichkeiten interessieren uns historisch auch in ihren Einzelgeschicken, teils insofern diese für ihren Werdegang und ihr Wesen und somit auch für ihr spezielles Wirken in der Gemeinschaft von Belang sind, teils insofern sie Elemente zur Erkenntnis allgemeiner Tatsachen innerhalb der nächsten und der umfassenderen Gemeinschaft darbieten, d. h. in irgendeiner Hinsicht typisch sind. Historische "Bedeutung" haben also unsere Objekte, wie man schon hier sieht und scharf betonen muß (7), nicht nur, soweit sie sich im Verlauf der Begebenheiten wirksam zeigen, sondern auch soweit sie zu dessen Erkenntnis auch ohnehin Mittel geben. Deutlicher wird diese Zweiseitigkeit historischer Bedeutung, wenn wir erwägen, wie es mit denjenigen Individuen steht, welche als solche keine erkennbare Wirkung im Laufe der Begebenheiten ausgeübt haben, welche der sogenannten  Masse  angehören. Wenn wir auch nicht den Übertreibungen französischer und anderer Soziologen folgen werden, die fast nur der Masse, nicht den führenden Personen Beachtung gönnen, so werden wir doch nimmermehr die Masse aus der Sphäre der historischen Betrachtung ausscheiden wollen. Nun besteht diese aber doch nur aus Einzelnen; wären also doch alle Einzelnen, ohne Beschränkung, in ihrem Tun Gegenstand unserer Betrachtung? Wäre es ein historisches Faktum, was irgendein beliebiger Landadeliger heute oder morgen zu Mittag ißt oder was ein beliebiger Schullehrer heute oder morgen doziert? Niemand wird diese Frage so schlechthin bejahen. Aber man wird vielleicht eine Gegenfrage aufwerfen, um uns die Antwort zu erschwern: wäre es nicht historisches Material von großem Wert, wenn wir heute den Küchenzettel eines Landbarons aus dem 14. Jahrhundert auffinden würden oder im einzelnen wüßten, was und wie ein Kantor des 12. Jahrhunderts doziert hat? Unzweifelhaft ja. Weshalb interessiert uns das einzelne also in dem einen Fall und im anderen nicht? Der Unterschied der Zeiten ansich kann offenbar nicht den durchschlagenden Grund abgeben; dieser Küchenzettel interessiert uns vielmher nur deshalb, weil wir dadurch erfahren, wie man im betreffenden Stand derzeit überhaupt speiste, wie der betreffende Kulturzustand war; ebenso der Stundenplan des Kantors, weil wir dadurch erfahren, wie damals der Unterricht gehandhabt wurde. Als vereinzeltes Faktum ansich interessiert uns beides ebensowenig wie die vorhin angeführten Fakta des heutigen Tages. Und wiederum interessieren und die letzteren nur insofern nicht, als wir auch ohnedies aus allgemeiner Kenntnis wissen, wie man in den betreffenden Kreisen speist, bzw. unterrichtet; wissen wir das etwa sonst nicht, so gewinnen solche Daten genau dasselbe wissenschaftliche Interesse wie jene aus vergangenen Jahrhunderten. Es ist demnach durchaus die gleiche Bedingung, unter welcher uns das private Tun der einzelnen als historisch beachtenswert gilt, nämlich wenn es  typisch  ist, d. h. wenn es uns eine durchschnittliche Erkenntnis dessen vermittelt, was zu einer Zeit von einer Menschenklasse kulturell geleistet, welcher Stand der Kulturgüter erreicht worden ist (8). Und diese Bedingung entspricht, wie ersichtlich, durchaus unserer oben gegebenen Bestimmung des historischen Betrachtungsgebietes. Außer diesen typischen Massenbetätigungen, welche gleichartige Leistungen Vieler umfassen, so daß die Leistung des einzelnen Mithandelnden als durchschnittliches Beispiel herausgestellt werden kann, kommen  kollektive  Betätigungen in Betracht, d. h. solche, welche, einerlei ob ansich gleichartig oder ungleichartig, als eine einheitliche Gesamtleistung Vieler aufgefaßt werden, wie ein Krieg, eine Revolution, die Politik, die Sprache, die Bildung einer Menschengemeinschaft. In dieser Art der Betätigung dient die Masse nicht nur zu durchschnittlichen und allgemeinen Erkenntnissen, sondern wird ansich wirksam für den Verlauf der Begebenheiten, gewissermaßen wie ein Gesamtindividuum. Den typischen und kollektiven Betätigungen stehen die individuellen gegenüber, soweit sie als nur einmal vorgekommene, als  singuläre  angesehen werden (9).

Wir haben uns somit den Weg zu einer Definition gebahnt und können in Kürze sagen:
    Die Geschichtswissenschaft ist die Wissenschaft, welche die zeitlich und räumlich bestimmten Tatsachen der Entwicklung der Menschen in ihren (singulären wie typischen und kollektiven) Betätigungen als soziale Wesen im Zusammenhang psycho-physischer Kausalität erforscht und darstellt. (10)
Es wird freilich nötig sein, diese Definition teils im einzelnen noch zu erläutern, teils abweichender Ansichten gegenüber zu rechtfertigen.

1. Die Geschichte ist eine Wissenschaft von der  Entwicklung  der Menschen - hierdurch erklären wir unsere Wissenschaft zu einem lebendigen Ganzen  eines  großen vielseitigen Zusammenhangs; wir erklären mit LEOPOLD von RANKE (11), daß das Amt der Historie nicht sowohl auf die tote Sammlung der Tatsachen und ihre Aneinanderfügung, als auf deren lebendiges Verständnis gerichtet ist, indem sie uns erkennen lehrt, wohin sich in jedem Zeitalter das Menschengeschlecht gewandt, was es erstrebt, was es erworben und wirklich erlangt hat. Hiermit ist nicht etwa gemeint, sondern vielmehr entschieden alles abgelehnt, was zu jenen verallgemeinernden Geschichtsauffassungen gewisser Philosophen und Soziologen gehört, von denen später noch zu reden sein wird. Das Einzelne, Besondere selbst ist unser wissenschaftliches Objekt,  nur nicht in zusammenhangloser Isoliertheit, sondern im Zusammenhang der Entwicklung,  innerhalb deren es steht und soweit es für diese in Betracht kommt. Mit treffendem Tadel sagt daher G. WAITZ bei der Beurteilung von J. E. KOPPs "Geschichte von der Wiederherstellung und dem Verfall des heiligen römischen Reiches" (12):
    "Einzelheiten und immer Einzelheiten, die doch wahrlich noch keine Geschichte machen; die Erzählung trägt noch besonders einen ich möchte sagen zufälligen Charakter an sich, da nicht das einzelne angeführt wird als Beleg einer allgemeinen Richtung oder Strebung [wir sagen lieber: als Moment der Entwicklung], sondern nur als Tatsache für sich."
Seitdem die genetische Geschichtsanschauung durchgedrungen ist (13), steht der Begriff der Entwicklung im Mittelpunkt unserer Wissenschaft. Wir definieren (14) "Entwicklung" auf dem Gebiet des  Organischen im allgemeinen  als den einheitlichen Vorgang, zu dem sich eine Reihe an einheitlichen Subjekten wahrnehmbarer sukzessiver kontinuierlicher Veränderungen zusammenschließt, deren Grund im Wesen der Subjekte liegt, so daß vermöge dieses Wesens die Veränderungen im Sinne von Neubildungen erfolgen, welche mannigfaltiger in ihrer Form sind und neue Eigenschaften und Funktionen zeigen.  Die  organische Entwicklung, mit der wir es auf dem Gebiet der  Geschichtswissenschaft  zu tun haben, unterscheidet sich von der  allgemeinen  biologischen dadurch, daß es sich um Betätigungen des Menschen als sozialen Wesens handelt, das ist: eines Subjektes, in dessen Wesen es liegt, sich mit immer erhöhterem und erweitertem Bewußtsein zwecksetzend zu betätigen. Worauf dieses Wesenhafte ursprünglich beruth, ist eine Frage der Weltanschauung, welche hinsichtlich der praktischen Betätigung des Menschen in der Geschichte und dern Unterschied vom biologischen Geschehen sekundär ist (15).

Auf dieser einfachen Grundtatsache beruth es, daß für die historischen Zusammenhänge und ihre Erkenntnis eigene Bedingungen zu den rein biologischen hinzukommen und herrschen. Wenngleich sich somit der Begriff der historischen Entwicklung ganz wesentlich von dem der biologischen unterscheidet und letzterer nie ohne weiteres auf das Gebiet des geschichtlichen Lebens angewendet werden kann, sollte doch von keinem Historiker unterlassen werden, anhand naturwissenschaftlich gebildeter Philosophen den biologischen Entwicklungsbegriff, der durch den Darwinismus so wichtig geworden ist, zu studieren. Es ist viel Aufklärung dadurch zu gewinnen.

Überall bedingt der Entwicklungsbegriff, daß jede einzelne Phase eines sich entwickelnden Objektes an ihrer Stelle von eigenartiger, unersetzlicher Bedeutung ist  in ihrer untrennbaren Verbindung mit dem Ganzen und dem Allgemeinen  des betreffenden Objekts. Er bedingt daher, daß jedes einzelne in dieser seiner Verbindung betrachtet und erkannt wird (16). Um das zu verdeutlichen: studieren wir etwa die Entwicklung einer Pflanze, so sind z. B. die Keimblätter eine einzelne Phase, das Ganze ist die betreffende Pflanze, das Allgemeine sind die Wachstumsgesetze der Pflanzenart überhaupt. Auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaft ist  das Ganze:  der Zusammenhang der betreffenden Ereignisreihe oder -gruppe, zu welcher das einzelne Faktum gehört, dagegen ist das  Allgemeine:  die typische Analogie des Tuns der Menschen in der betreffenden Epoche und überhaupt, nach allen Beziehungen ihres psychischen und physischen Wesens einschließlich der allgemeinen Naturbedingungen; jenes setzt sich aus den fortlaufenden Verschiedenheiten des Details zusammen, dieses umfaßt das am verschiedenen Detail wiederkehrende Analoge. Zum Beispiel: wenn wir die Kaiserkrönung KARLs des Großen historisch betrachten, so müssen wir dieses Ereignis  erstens  in Beziehung setzen zu allen irgendwie dahin gehörigen Verhältnissen und Begebenheiten der damaligen Zeit: den Zuständen in Frankreich wie in Italien, den früheren und nachfolgenden Beziehungen KARLs zu den Päpsten, den vorhergehenden und nachfolgenden Verhandlungen mit Byzanz - wir können hier je nachdem weiter und weiter zurück- und vorwärtsgreifen bis zur Entstehung des römischen Kaisertums und bis zum Untergang der Hohenstaufen, in politischer, volkswirtschaftlicher, sozialer Hinsicht, immer bleibt es die Totalität der Entwicklung, innerhalb deren jenes einzelne Ereignis steht, womit wir dasselbe in Zusammenhang zu setzen und zu erkennen haben (17);  zweitens  müssen wir dasselbe aber in Beziehung setzen zu seinen allgemeinen Bedingungen: Ehrgeiz, religiöse Begeisterung, Unterwürfigkeit, Berechnung, diese allgemeinen Motive menschlicher Handlungen, inwieweit hatten sie Anteil an jenem Ereignis? inwieweit der natürliche Tatendrang, der einem aufstrebenden Volk und Königtum, wie dem fränkischen damals, stets eigen zu sein pflegt, und der instinktive Zug ungebildeter Nationen nach den Zentren alter glänzender Kultur? inwieweit die machtbedürftige Apathie eines niedergehenden Volkstums, wie das byzantinische es war, und die entgegenkommende Sehnsucht der damaligen Welt, die sich dem ewigen Hand der Menschennatur gemäß dorthin mit ihren Hoffnungen neigte, wo sie die bedeutendsten Erfolge mit der stärksten psychischen und physischen Energie vereinigt sah? ferner die Einflüsse allgemeiner Naturbedingungen, wie der physische Rückgang der longobardischen Volkskraft infolge klimatischer Einflüsse veränderter Lebensverhältnisse die Überlegenheit der fränkischen nordischen Volksnatur - und auch hier können wir mehr oder weniger ausgreifen, stets bleibt es das allgemein Menschliche, womit wir das einzelne Ereignis in einen Zusammenhang bringen. Soweit wir aber auch nach beiden Beziehungen unsere Forschung ausdehnen (18), es ist uns als Historikern immer nicht um die Erkenntnis jener Totalität oder dieses Allgemeinen ansich zu tun, sondern nur um die Erkenntnis des betreffenden Einzelobjekts als Entwicklungsmoment, d. h. im Zusammenhang mit jenen beiden Beziehungen (19), es ist uns um die Erkenntnis des Einzelobjekts zu tun, welches, mag es nun ein Ereignis, eine Persönlichkeit oder ein Ereigniskomplex, ein Staat, ein Volk, eine ganze Epoche sein, doch im Verhältnis zu jenen stets umfassenderen Momenten des Ganzen und Allgemeinen der Entwicklung, innerhalb deren es steht, etwas einzelnes bleibt (20). Das umfassendste Ganze, womit wir auf dem Gebiet der Geschichte das einzelne in Zusammenhang bringen können, ist die Menschheit in ihrer Gesamtentwicklung (21); und an diesem Punkt grenzt die Geschichtswissenschaft an die Geschichtsphilosophie und an die Religion; beide lehren uns, daß es eine solche Gesamtentwicklung gibt. Wie umfassend wir im übrigen jeweils das Ganze nehmen, hängt von der selbstgewählten Beschränkung des Themas ab; da jedoch all jene üblichen Totalitäten,  Gemeinde, Volks, Stand, Rasse  usw., wieder nur Teile des großen Ganzen der Menschheit sind, so hat jedes einzelne, dessen Stelle und Bedeutung man als Entwicklungsmoment innerhalb jener Teil-Ganzen erkannt hat, damit zugleich seine Stelle und Bedeutung in dem großen Ganzen der gesamten menschlichen Entwicklung angewiesen erhalten (22).

Auf diese Weise ist es der Begriff der  Entwicklung,  der unserer Wissenschaft einen einheitlichen Zusammenhang gibt, d. h. sie wahrhaft zu einer Wissenschaft macht. Das nächste wie das fernste Ereignis steht auf diese Weise unserem Forschungsinteresse gleich nahe, da jedes das unentbehrliche Glied einer Entwicklungsreihe und diese wiederum das Glied einer weiteren Entwicklungsreihe ist. (23)

Die Geschichtswissenschaft selbst hat es nur mit der kausalen Forschung und Darlegung der Entwicklung zu tun, nicht mit deren letzten Gründen (24); was das Substrat der Entwicklung ist, welches die wirkenden Faktoren und Formen derselben, schließlich auch, in welchem Sinn die Entwicklung erfolgt, ob im Sinne der Entartung oder der Veredlung, dies und die damit zusammenhängenden Fragen gehören in das Gebiet der Philosophie, speziell der Geschichtsphilosophie. Hier ist nur etwaigen Mißverständnissen wegen zu betonen, daß der Begriff der  Entwicklung  ansich in  der  Beziehung neutral ist, daß er ebenso in geschichtlichen wie in natürlichen Dingen das Werden und Aufblühen wie auch das Niedergehen und Absterben umfaßt.

Das jüngste Stadium jeder Entwicklung erkennen wir aus den früheren Stadien nicht weniger, als wir die früheren Stadien mit Hinblick auf ihre Vorstufen und auf das, was später daraus geworden ist, erkennen, geradeso wie wir die Keimblätter einer Pflanze erkennen im Hinblick auf ihren Ursprung aus dem Samen und auf die spätere Umwandlung in Blätter. Es ist darum eine große Einseitigkeit, zu sagen, die Geschichte lehre uns die Gegenwart aus der Vergangenheit verstehen, wenn man nicht hinzufügt: und sie lehrt uns die Vergangenheit durch die Gegenwart verstehen. Gewiß ist es wahr, daß die jüngsten, in unsere Gegenwart reichenden Entwicklungsreihen unserem Geist und Herzen näher stehen als weit entfernte; aber es ist ein verhängnisvoller Irrtum, wenn man dieses persönliche Interesse mit dem wissenschaftlichen verwechselt. Es ist das im tiefsten Grunde ebenso unwissenschaftlich, wie wenn ein Mathematiker nur denjenigen Formeln und Gebieten seiner Wissenschaft ein reges Interesse zuwenden würde, von denen er eine direkte Nutzanwendung für das praktische Leben erwartet oder absieht. Die immer vielseitigere und tiefere Erkenntnis der ganzen Vergangenheit erschließt uns freilich immer tiefer auch das Verständnis der Gegenwart und unserer selbst, und dies mag in letzter Linie der Endzweck unserer wie der meisten anderen Wissenschaften sein - sie selbst darf sich, gerade um diesem höchsten Zweck nicht untreu zu werden, in ihrer Forschung nicht vom Interesse der Gegenwart abhängig machen. Wir werden im Kapitel über die Auffassung § 6 ausführlicher hiervon zu handeln haben. An dieser Stelle begnügen wir uns mit dem treffenden Wort RANKEs gegen die Behauptung von GERVINUS, die Wissenschaft müsse ins Leben eingreifen, auf die Gegenwart wirken:
    "aber um zu wirken, muß sie vor allen Dingen Wissenschaft sein, ..., wir können nur dann eine wahre Wirkung auf die Gegenwart ausüben, wenn wir von derselben zunächst absehen und uns zu einer freien objektiven Wissenschaft erheben." (25)
2. Der Ausdruck  "Betätigung"  ist absichtlich anstatt "Handlungen, Arbeit, Taten" oder dgl. gewählt, um auch die stilleren, die passiven Lebensäußerungen und die sogenannten  Zustände  ausdrücklich mit einzuschließen, welche durchaus in das Gebiet der historischen Betrachtung gehören. Es ließe sich wohl ein Wort finden, das aktives und passives Geschehen in sich faßt, aber nicht leicht ohne eine gewisse abstrakte Schwerfälligkeit, wie etwa der Ausdruck "Subjektsbekundungen", den GOTTL anwendet. Obwohl "Betätigung" mehr dem aktiven Geschehen entspricht, wende ich es in einem umfassenderen Sinn gewissermaßen  a potiori [der Hauptsache nach - wp] an. Auch das, was wir  Zustände  nennen, sind ja nur aufgehäufte, gewissermaßen kapitalisierte oder auch nur summarisch betrachtete Resultate von einzelnen menschlichen Betätigungen, z. B. der Zustand der Industrie, der Bildung, der Gesetzgebung einer Zeit oder der Zustand der Arbeiterbevölkerung, der Staatserträgnisse, der Moral in irgendeinem Zeitpunkt (26). Daß diese kulturellen Zustände in das Gebiet der historischen Betrachtung gehören, können nur die leugnen, welche den Begriff der Geschichtswissenschaft willkürlich beschränken, worüber gleich weiterhin unter 3. Daß es ein Widerspruch wäre, auch auf  Zustände  den Begriff der Entwicklung anwenden zu wollen, können nur die behaupten, welche verkennen, daß es wirklich stationäre Zustände in der Geschichte ebensowenig gibt wie in der Natur. Wie jeglicher Zustand durch einzelne Betätigungen entstanden ist, so erhält er sich auch nur durch fortwährend erneute, wenn auch noch so unscheinbare Betätigungen, und diese sind unmöglich untereinander wieder identisch, sie verändern sich vielmehr wie alles Menschliche. Nehmen wir z. B. den Zustand der Gesetzgebung in irgendeiner Epoche, so kann es sein, daß gar keine neuen Gesetze gemacht werden und längere Zeit der Zustand unverändert scheint; doch nur scheint: denn der Zustand besteht nur dadurch, daß die Gesetze fortwährend von Menschen gewußt und angewandt werden; geschähe das nicht, existierten die Gesetze nur als tote Akten, so würde man eben von einem Zustand der Gesetzgebung gar nicht reden können; dies Wissen und Anwenden wird sich aber fortwährend in demselben Grad ändern (wenn auch noch so unmerklich), wie die Menschen, bzw. die Verhältnisse derselben sich ändern, die die Gesetze wissen und die sie anwenden, bzw. auf sich anwenden lassen. Ähnlich wird es sich bei der Analyse jedes Zustandes zeigen, daß nicht ein wirklicher Stillstand, sondern nur eine langsame Entwicklung vorliegt (27).

Wir unterscheiden, wie erwähnt, drei Arten menschlicher Betätigungen für die historische Betrachtung: singuläre, kollektive, typische (28). Diese Unterscheidung hat große Bedeutung, wie wir später sehen werden; aber es ist hier gleich zu betonen, daß sie nicht dazu angetan ist, zwei verschiedene Geschichtsdisziplinen zu begründen, nämlich eine, welche als wahrhaft wissenschaftliche die kollektiven und typischen Tatsachen in ihrer Gesetzmäßigkeit erfassen würde, und eine, welche als deskriptive, kunstmäßige die singulären Tatsachen erzählt. Die kollektiven und typischen Betätigungen bestehen ja nur aus Handlungen einzelner, die, wenn noch so übereinstimmend oder einheitlich, doch nicht identisch sind, vielmehr etwas Singuläres an sich haben, wie es dem Individuum innewohnt. Daher haben die kollektiven Massenhandlungen als Ganzes gegeneinander genommen auch einen stark singulären Charakter, und selbst das Typische, das wir als Durchschnittsillustration des Verhaltens einer Masse hinstellen, ist daher keine völlig adäquate Repräsentation desselben. Wie die naturwissenschaftliche Betrachtungsweise dazu steht, werden wir in § 4f erörtern. Für die historische Betrachtung kann zwar jeweils das individuelle Element der Massenhandlungen zurücktreten, aber nicht in dem Sinne ignoriert werden, daß man hier ein Feld rein gesetzmäßiger Erkenntnis, statistisch zu bestimmender Notwendigkeiten gegenüber dem Feld individueller Unbestimmbarkeit vor sich sähe. Auch andererseits: es steckt in allen noch so singulären Handlungen ein mächtiges Element typischen und kollektiven Charakters, das ebensowenig bei der Betrachtung er individuellen Betätigungen ignoriert werden darf, wie das individuelle bei den Massenhandlungen. Man mag dieses oder jenes Element vorzugsweise zum Gegenstand des Studiums machen, aber die historische Erkenntnis ist nur  eine,  welche in den Betätigungen der Menschen beide Elemente in ihrer Durchdringung erforscht und darstellt. Wir werden über die hier berührten Fragen ausführlich in § 4 c, 4 f und Kapitel 5, § 4, 2 zu handeln haben.

3. Indem wir von  sozialen  Wesen reden, ersparen wir uns vielfach sonst übliche Bestimmungen, wie "vernunftbegabt, geistig, selbstbewußt" usw., welche doch den gewollten Begriff nicht zureichend wiedergeben. Die Bezeichnung der Menschen als soziale Wesen schließt als notwendige Voraussetzung jene charakteristischen Eigenschaften der Menschen ein: denn einer wirklichen Vergesellschaftung sind sie eben ur vermöge jener Eigenschaften fähig; diese Bezeichnung schließt zugleich, wie erforderlich und oben ausgeführt, andere Entwicklungssphären des Menschen und die Entwicklungsgeschichte anderer Lebewesen, denen jene Voraussetzung fehlt (29), vom historischen Gebiet aus. Nicht aber wird die Geschichtsbetrachtung dadurch etwa auf das soziale Gebiet speziell beschränkt (30), denn  alle  in Betracht kommenden Beziehungen der Menschen zueinander beruhen auf der Vergesellschaftung; nur in diesem allgemeinsten, nicht üblichen Sinn könnte man alle Beziehungen soziale nennen.

Abzulehnen haben wir hier vor allem eine engere Begrenzung unseres Begriffs, nämlich die auf die Betätigung der Menschen als  politische  Wesen. Es entspricht einer weitverbreiteten Ansicht, wenn E. A. FREEMAN (31) definiert "history is the science of man in his political charakter" [Geschichte ist die Wissenschaft vom Menschen in seinem politischen Wesen - wp] oder wenn LORENZ (32) nur die Geschehnisse, welche sich auf die  staatlich-gesellschaftlichen Verhältnisse beziehen, als Objekt der Geschichte hinstellt, oder wenn D. SCHÄFER (33) meint, die Aufgaben der sogenannten Kulturgeschichte könnten genügend im Rahmen der politischen Geschichte gelöst werden, und letztere sei das eigentliche Arbeitsgebiet unserer Wissenschaft (34). Allerdings ist der Staat die Form, in der die menschliche Gesellschaft auf jeder höheren Kulturstufe erscheint, und zudem wohl das wichtigste Produkt der menschlichen Entwicklung; aber wenn man ihn als den eigentlichen Gegenstand der historischen Betrachtung bezeichnet, so schließt man wichtige gleichberechtigte Objekte aus oder bringt dieselben in eine Abhängigkeitsstellung vom Politischen, welche ihrer Natur nicht entspricht. Man schließt die niedrigen Entwicklungsstufen aus, welche noch keine staatlichen Organisationen im eigentlichen Sinn aufzuweisen haben, und beschränkt damit unberechtigterweise, wie ich § 3, Abschnitt 1 darzulegen suche, das Gebiet der Geschichtswissenschaft. Und man macht bei der Betrachtung der höheren Stufen die nichtpolitischen Betätigungen abhängig vom Gesichtspunkt des Staatlichen, der nicht umfassend genug dazu ist; denn jene treten zwar innerhalb gewisser Staaten auf, werden vom Staatlichen mehr oder weniger beeinflußt, sind aber nicht in Begriff und Wesen des Staatlichen eingeschlossen und haben zum großen Teil unabhängig davon eine selbständige Bedeutung. Ist die Geschichte des Christentums, der Kirche, die Geschichte des vierten Standes, der Moral, der Künste oder dgl. eingeschlossen in die Geschichte eines oder mehrerer Staaten? (35) Können wir diesen Objekten gerecht werden, wenn wir sie vom Gesichtspunkt irgendwelcher Staaten oder Staatenkomplexe betrachten? Fern liegt es uns, die innigen Beziehungen des staatlichen und kulturellen Lebens zu verkennen; im Gegenteil, wir fassen beides als engverbundene Seiten der einen einheitlichen Entwicklung der Menschen auf. Gerade deshalb wollen wir ebensowenig, wie wir die politische Geschichte als nebensächliches Anhängsel der Kulturgeschichte ansehen, letztere zu einem Nebenprodukt der ersteren herabdrücken lassen. Wir vermeiden eine solche Einseitigkeit durch den Ausdruck "sozial", denn Politik wie Kultur sind gleichermaßen Produkte der menschlichen Vergesellschaftung. Treffend nennt daher ALBERT SCHÄFFLE (36) die Geschichte "Gesellschaftswissenschaft"; auch schon LUDWIG WACHLER (37) bezeichnet als Aufgabe der Geschichte, "die Entstehung und Gestaltung des gesellschaftlichen Zustandes des Menschengeschlechts aus Geschehenem zu erklären." (38)

Gewisse andere Beschränkungen des Geschichtsbegriffs z. B. die auf die Erkenntnis der Ideen, welche die Menschen verwirklicht haben, hängen mit geschichtsphilosophischen Systemen zusammen und sind später in Kapitel 5 § 5 zu behandeln.
LITERATUR Ernst Bernheim, Lehrbuch der Historischen Methode und der Geschichtsphilosophie,Leipzig 1908
    Anmerkungen
    1) Demnächst bedeutet es auch "die Erzählung bzw. Kunde von dem, was geschehen ist", wie HEGEL, Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, Sämtliche Werke Bd. 9, Seite 59, sagt: "Geschichte vereinigt in unserer Sprache die objektive wie auch die subjektive Seite", und daran weitere Folgerungen knüpft. ROBERT FLINT, Historical philosophy in France and French Belgium and Switzerland, 1893, Seite 5f betont die zweifache Bedeutung des Wortes als das Geschehene und die literarische Darstellung des Geschehenen, erwähnt aber nicht die dritte Bedeutung "Kunde der Geschichte" oder "Geschichtswissenschaft", welche mit der zweiten keineswegs zusammenfäll (vgl. bei mir § 5 und 6). Nur vereinzelt ist "Geschichte" im Wort "Naturgeschichte" auch angewandt auf die Kunde dessen, was ist. Vgl. G. HERZBERG in der "Allgemeinen Enzyklopädie" von ERSCH und GRUBER, 1. Sektion, Teil 62, sub verbo [unter dem Stichwort - wp] Geschichte, Seite 343; WEIGAND, Deutsches Wörterbuch, Bd. 1, sub verbo  Geschichte;  WILHELM WACHSMUTH, Entwurf einer Theorie der Geschichte, 1820, Seite 2f. Über die Etymologie von  historia  vgl. besonders FRIEDRICH CREUZER, Die historische Kunst der Griechen in ihrer Entstehung und Fortbildung, Seite 176, Note; dazu die eben genannten Schriftsteller a. a. O. Unmittelbar geht uns diese Etymologie nichts an, da man heutzutage ohne Rücksicht darauf das Wort in seinen verschiedenen Ableitungen als Synonym für "Geschichte" gebraucht.
    2) Vgl. RICKERT, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, 1902, Seite 255f und 264f.
    3) Damit ist in keinster Weise gesagt, was auch meinen Ausführungen durchwegs, besonders Kapitel V, § 4, 1 widersprechen würde, daß das Physische in der Geschichte "keine Rolle spielt", sondern nur, daß es ansich nicht Gegenstand unserer Wissenschaft ist; es dient hilfswissenschaftlich der historischen Erkenntnis. Dies bemerke ich mit Hinblick auf HANS SCHMIDKUNZ, Geschichtswissenschaft und Philosophie, in der Zeitschrift "Nord und Süd", 1905, Heft 113, Seite 106f.
    4) Dieses Merkmal, das der Historiker als selbstverständlich leicht übersieht hat OTTMAR DITTRICH in den vorhin angeführten Schriften treffend hervorgehoben und analysiert; aber es darf nicht, wie er tut, als das einzig wesentliche bezeichnet werden, denn die Geologie sucht z. B. das Werden der Erdformationen, soweit möglich, ebenso fixiert zu erkennen, und andererseits kann man bei der menschlichen Geschichte nicht davon absehen, daß ihr Objekt ein zwecksetzendes soziales Wesen ist und daher von Grund auf eine ätiologisch-teleologische Betrachtungsweise erfordert. FRIEDRICH GOTTL, Die Grenzen der Geschichte, 1904, hat nach dieser Seite den Unterschied anschaulich dargelegt, scheut sich nur unnötig, den Zusammenhang vernünftigen Tuns als teleologisch anzuerkennen (vgl. unten § 4f unter "Begriffsbildung").
    5) Sehr gut betont GEORG WINTER, Geschichte und Politik, in "Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft, Politik und Kulturgeschichte, 1889, Jhg. 26, Bd. 3, Seite 174, daß "Aufgabe der Geschichte als Wissenschaft ist, die Nachwirkung des einzelnen Ereignisses auf die Fortentwicklung der menschlichen Kultur, seinen Zusammenhang mit dem Kulturbesitz der Gegenwart nachzuweisen"; aber dem Schluß, den er daran knüpft, stimme ich nicht zu, daß den  Ereignissen  im engeren Sinn eine geringere Bedeutung für eine wissenschaftlich historische Auffassung der Gegenwart zukommt als den  Zuständen,  deren Nachwirkung in den entsprechenden gegenwärtigen Zuständen weit deutlicher zutage tritt. (siehe unter § 3, 2a die Erläuterungen zur Kulturgeschichte)
    6) Daß diese Beziehungen des Individuums je zu verschiedenen Betrachtungssystemen im Wesen des Individuellen und seiner Erkenntnis liegen, zeigt FRIEDRICH GOTTL in der oben angeführten Schrift, besonders Seite 445f. - Über das wichtige Prinzip der Wertung und  "Auswahl"  siehe in § 4f und § 6, sowie Kapitel 5, § 5, 2.
    7) Namentlich gegen ein einseitiges Begründen der Bedeutung historischer Objekte auf ihre Wirkung, wie EDUARD MEYER, Zur Theorie und Methodik der Geschichte, 1902, dem gegenüber MAX WEBER, Kritische Studien auf dem Gebiet der kulturwissenschaftlichen Logik (Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, 1906, Bd. 22, Seite 158f), scharf trennend darlegt, daß neben dem Realgrund der Erkenntnisgrund nicht verkannt werden darf bzw. daß beide nicht verwechselt werden dürfen; so auch F. RATZEL, in "Historische Zeitschrift", 1904, Bd. 57, Seite 21f mit besonderem Bezug auf die durch MEYERs Ansicht bedingte Einschränkung des Geschichtsstoffes auf die sogenannten Kulturvölker, vgl. weiterhin unter § 3.
    8) Über den Begriff des Typischen siehe § 4f gegen Ende. - Wenn ich nicht irre, erledigen sich durch die obige Darlegung die Einwendungen, welche PAUL HINNEBERG, Historische Zeitschrift 1890, Seite 35f gegen meine inhaltlich entsprechenden, aber vielleich wegen ihrer Kürze mißverständlichen Bemerkungen in meiner Schrift "Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie" 1880 erhoben hat: es handelt sich hier wie dort nicht um individuell-sittliche Werte, sondern um Leistungen von allgemeinem Kulturwert und auch auf sittlichem Kulturgebiet um sozial-sittliche Werte, die wir erkennen wollen, die Erkenntniswert für uns habe. Dieselben kommen, wie ich sage, nur insofern in Betracht, als sie typisch sind, d. h. ganz dasselbe, was HINNEBERG a. a. O., Seite 35 unten ausdrückt: "sofern sie Material bilden zur empirisch-exakten Erkenntnis der Welt- und Lebensanschauung eines bestimmten Volkes, einer bestimmten Zeitperiode usw." Daß ich diese Erkenntnis in engste Beziehung zur Erkenntnis der menschlichen Gesamtentwicklung setze, zeigt meines Erachtens hier gleich unter 1 folgende Ausführung deutlich genug.
    9) Näheres darüber weiter unten. Den Ausdruck  typisch, Typus  gebraucht man noch in einem anderen Sinne, der hier nicht in Rede steht: als Abstraktion aus gleichartigem Einzelnen, welche die wesentlichsten gemeinsamen Merkmale wiedergibt.
    10) Die Definition ist inhaltlich nicht von der in den früheren Auflagen gegebenen verschieden, die Änderungen derselben begegnen teils Einwendungen von ROBERT FLINT in dem oben angeführten Werk Seite 11f, A. CROCE, Il concetto della storia, 1896, Seite 30, und anderen, teils heben sie ausdrücklich einige Momente hervor, welche meine Stellung gegen einseitige Richtungen, die ich seit 1880 bekämpft habe, die neuerdings aber bei uns mehr hervorgetreten sind, gleich hier bezeichnen sollen. Ich muß noch bemerken:  der Ausdruck "Kausalität" ist nicht im Sinne mechanischer Kausalität gemeint.  (siehe darüber § 4f) - - - Daß die Bezeichnung "als soziale Wesen" nicht als selbstverständlich wegfallen darf, wie EDUARD MEYER (Zur Theorie und Methodik der Geschichte, 1902, Seite 6, Note) meint, ergibt sich aus meinen weiter unten angeführten Erörterungen. - Seltsam genug ist mehr als einmal (so von A. KOCH, Philosophische Erörterungen über die Stellung der Geschichtswissenschaften, Dissertation Jena 1905, Seite 6) übersehen worden, daß ich nicht von sozialen Betätigungen, sondern von Betätigungen der Menschen als sozialer Wesen rede; mich dünkt, der Unterschied wäre zu handgreiflich, um übersehen zu werden, namentlich im Hinblick auf das, was ich am Ende dieses Paragraphen erörtere.
    11) von RANKE, Werke Bd. XXIV in der Abhandlung über Geschichte und Politik, Seite 284f.
    12) Ad. SCHMIDTs "Zeitschrift für Geschichtswissenschaft", 1846, Bd. V, Seite 531.
    13) Vgl. § 2, 3.
    14) Nach SIGWART und SCHUPPE.
    15) Im allgemeinen betont das RICKERT, a. a. O., Seite 466f treffend, hinsichtlich des Unterschiedes vom Biologischen sehr einsichtig H. MATZAT, Philosophie der Anpassung mit besonderer Berücksichtigung des Rechts und des Staates, 1903, Seite 57 und 88f trotz seines biogenetischen Standpunktes. Wenn A. D. XÉNOPOL (La notion de valeur en histoire, in "Revue de synthése historique 1905, Bd. 11) fragt, warum ich die organische Entwicklung der Natur von der geschichtlichen hinsichtlich ihres logischen Charakters scheide, so ist hier schon die Antwort gegeben; es ist ja nichts Ungewöhnliches, daß ein Oberbegriff zwei oder mehrere sehr wesentlich verschiedene Begriffe unter sich begreift.
    16) So auch eindringlich BERNHARD SCHMEIDLER, Über Begriffsbildung und Werturteile in der Geschichte, in den "Annalen der Naturphilosophie, Bd. 3, 1904, Seite 24f., speziell Seite 41f; vgl. des weiteren § 4f unter Begriffsbildung.
    17) A. D. XÉNOPOL, der im Element dieser Entwicklungsreihen das Charakteristikum der Geschichte sieht, gibt ein konkretes Beispiel, wie die Erforschung und die Disposition eines historischen Stoffes demgemäß von ihm angelegt ist, in der "Revue de synthése historique", 1906, Bd. 13, Seite 298f; er betont mit Recht, wie wertvoll es ist, die verschiedenen Reihen scharf ins Auge zu fassen und auseinanderzuhalten.
    18) Logisch läßt sich die Grenze nicht bestimmen, wie RICKERT, a. a. O., Seite 478f anerkennt; es sind praktische Gesichtspunkte, nach denen man die zu berücksichtigenden Beziehungen zur betreffenden Entwicklungsreihe ausdehnt, speziell bilden bei den Beziehungen zum Allgemeinen die als konstant anzunehmenden Bedingungen des menschlichen Wesens und der menschlichen Existenz, mit denen sich andere Disziplinen beschäftigen, die Grenze.
    19) A. BRÜCKNER, Über Tatsachenreihen in der Geschichte, Akademische Festrede, Dorpat 1886, illustriert die Bedeutung dieser Beziehungen für die Erkenntnis durch Beispiele; wenn man aber die Aufgabe der Geschichtserkenntnis darin sieht, daß sie das Allgemeine mittels des Besonderen erkennt, wie BRÜCKNER will, so verläßt man nach meiner Ansicht die Grenzen der Geschichtswissenschaft und betritt die Gebiete der benachbarten Wissenschaften vom Allgemeinen der sozialen Entwicklung, also der Geschichtsphilosophie, Soziologie usw.
    20) Das betont RICKERT mit mir übereinstimmend in der "Revue de synthése historique", Paris, 1901, Nr. 5, Seite 15 und "Grenzen etc.", Seite 392f.
    21) Vgl. die schwungvolle Ausführung von FRIEDRICH SCHILLER in der Antrittsrede "Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?" 1789.
    22) Auf breitester logisch-erkenntnistheoretischer Basis erläuter diese spezifischen Verhältnisse alles Singulären zum System des Allgemeinen und Ganzen, zu dem es gehört, FRIEDRICH GOTTL, Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung, I. Umrisse einer Theorie des Individuellen, im "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik", 1906, Bd. 23, Heft 2, Seite 403f; die Beziehung auf unsere obige Darstellung ersieht man besonders deutlich Seite 445f.
    23) A. D. XÉNOPOL, würdigt in seinem oben angeführten Werk und besonders in dem Aufsatz "La notion de valeur en histoire" (Revue de synthése historique, 1906, Bd. 11, Seite 129f) die formative Bedeutung des Entwicklungsbegriffes entsprechend, aber er sieht ganz von der  inhaltlichen  Bestimmung desselben ab, welche durch die verschiedenartigen Subjekte der Entwicklung als Forschungsobjekte verschiedener Wissenschaften gegeben und gefordert wird. Davon läßt sich aber nicht absehen, wenn man die logische Struktur und die Methode der einzelnen Wissenschaften bestimmen will. Das Forschungsobjekt unserer Geschichtswissenschaft unterscheidet sich von denen der anderen Entwicklungswissenschaften durch den zwecksetzenden Charakter der Entwicklungssubjekte, und erfordert daher eine entsprechende Erkenntnisweise, bei der,  wie ich hier in § 4f und in Kapitel 5 § 6 ausführe,  das Verhältnis von Mitteln zu Zwecken die Zusammengehörigkeit der Einzeltatsachen, d. h. ihr Zusammengehörigkeit zu dieser oder jener "Entwicklungsreihe", bestimmt. Diese empirisch teleologische Wertung gründet die Unentbehrlichkeit des Wertbegriffs für die Geschichtserkenntnis, was XÉNOPOL in seiner Polemik gegen RICKERTs nicht so begründeten Wertbegriff außer Acht läßt. Es ist dies das Band, das "die Einzeltatsachen zusammenhält"; die Idee "qui domine la série" wird erst dadurch bestimmt: man analysiere nur eine solche "Idee", z. B. die  Einigung Deutschlands! 
    24) Vgl. § 6. In welchem Sinn die Geschichtsforschung Kausalforschung ist, erörtere ich in § 4f und § 6.
    25) siehe von SYBELs "Historische Zeitschrift", Bd. XXVII, Seite 142.
    26) Das Tun wird zur  Tat wenn es mit dem vollen Bewußtsein persönlichen Wollens auf einen bestimmten Zweck gerichtet ist. Die Definition von W. LÜTTGERT, Geschichtlicher Sinn und Kirchlichkeit in ihrem Zusammenhang (Beiträge zur Förderung christlicher Theologie, 1899, Heft 4) Seite 89f, erscheint durch die erforderte unmittelbare Wirkung von Person auf Person zu eng gefaßt.
    27) GOETHE sagt (Goethebriefe, hg. von PHILIPP STEIN, 1905, Bd. 6, Seite 220) sogar: "Zustand ist ein albernes Wort, weil nichts steht und alles beweglich ist."
    28) Gleichbedeutend mit "singulär" gebraucht man oft "individuell", doch ist "singulär" der begrifflich korrektere Ausdruck im Verhältnis zu "kollektiv" und "typisch". Letztere beiden Ausdrücke werden nicht immer genügend auseinandergehalten, was irreführend ist; wenn man die dadurch bezeichneten Betätigungen gegenüber dem Singulären zusammenfassen will, ist es verständlicher, sie "Massenhandlungen" zu nennen als generische (LAMPRECHT),  généraux  (SEIGNOBOS) usw. - LACOMBE unterscheidet das  fait unique [Einzeltatsache - wp] als "événement" [Ereignis - wp] vom  fait vu dans sa similarité avec d'autres [in seiner Ähnlichkeit zu anderen betrachtet - wp] als "institution", BOURDEAU die  événements  von den "fonctions", in denen sich die Gesamtraison der Menschen darstellt.
    29) Vgl. LORENZ von STEIN, Die soziale Frage im Lichte der Philosophie, 1897, Seite 512f. - Verschiedene Anwendungsweisen des Ausdrucks "sozial" siehe bei RUDOLF STAMMLER, Wirtschaft und Recht", 1896, Seite 119f.
    30) vgl. Anmerkung 10
    31) EDWARD AUGUSTUS FREEMAN, The methods of historical study, 1886, Seite 116
    32) OTTOKAR LORENZ, Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben, 1886, Seite 188, 190f und 38. Auch die Definition von O. ADAMEK, Die wissenschaftliche Heranbildung von Lehrern der Geschichte, 1902, Seite 89, gravitiert nach der politischen Seite.
    33) DIETRICH SCHÄFER, Das eigentliche Arbeitsgebiet der Geschichte, akademische Antrittsrede in Tübingen, 1881, Seite 23f.
    34) vgl. unten § 3, Abschnitt 2a - Auf dem Standpunkt SCHÄFERs steht auch E. KLEBS, Zur neueren geschichtswissenschaftlichen Literatur, in "Deutsche Rundschau", 1887, Bd. 53, Seite 282f. G. RATZENHOFER, Wesen und Zweck der Politik, 1893, Bd. 3, Seite 447f, rechnet zur eigentlichen Geschichte nur die Erscheinungen, welche Einblick in die Entwicklung der politischen Macht durch politische Ideen und in den Gebrauch der politischen Macht für politische Ideen gewähren; die Erzählung der Entwicklung neben oder unter der Politik wirkender Tätigkeiten weist er der speziellen Fachgeschichte zu.
    35) Vgl. H. WAENTIG, Auguste Comte und seine Bedeutung für die Entwicklung der Sozialwissenschaft, in "Staats- und sozialwissenschaftliche Beiträge", hg. von A. von MIASKOWSKI, Bd. II, Heft 1, Seite 376f.
    36) SCHÄFFLE, Bau und Leben des sozialen Körpers, Bd. 4, Seite 500
    37) LUDWIG WACHLER, Lehrbuch der Geschichte, Breslau 1836, Seite 1
    38) Näheres über das Verhältnis der Kulturgeschichte zur politischen siehe § 3, Abchnitt 2a.