AffolterF. J. Neumann | |||
Normen und Naturgesetze [ 2 / 2 ]
Bis hierher nämlich haben wir die Normen nur als Prinzipien einer Beurteilung betrachtet, mit der ein zwecksetzendes Bewußtsein die Tätigkeiten eines oder mehrerer anderer messen, billigen oder mißbilligen kann. Es ist das dieselbe Beurteilung, wie wenn wir Sonnenschein und Regen als günstig oder ungünstig für den von uns vorausgesetzten Zweck des Kornreifens bezeichnen. Wenn wir über Richtigkeit oder Falschheit einer fremden Vorstellung entscheiden, so ist es für diese Beurteilung gleichgültig, ob der andere diese Vorstellung nur gelernt oder selbst gebildet hat, gleichgültig, wie er überhaupt dazu gekommen ist, gleichgülti, ob er damit Wahrheit zu finden gewünscht hat oder nicht. Wenn wir den in der Willensentscheidung und Handlung sich dokumentierenen Charakter eines Menschen als gut oder böse beurteilen, so ist es wiederum für diese Prädikation als solche gleichgültig, wie er zu diesem Charakter, zu diesem Prävalieren der einen oder der anderen Motive gekommen ist; wir billigen nur einfach oder mißbilligen, daß es so oder so ist. Wenn wir unser Wohlgefallen an einem Kunstwerk aussprechen, so konstatieren wir damit nur, daß es unserem ästhetischen Bedürfnis, einer normalen Gefühlsweise entspricht, und wir fragen dabei nicht, wie der Künstler es angefangen hat, uns in dieser Weise zu befriedigen. Es ist besonders für das moralische Gebiet wichtig, diese Tatsache zu konstatieren, daß unsere nach den Normen sich vollziehende Beurteilung einfach nur die Übereinstimunng oder Verschiedenheit zwischen der Norm und dem zu Beurteilenden konstatiert, und daß unser Wohlgefallen dieser Übereinstimmung gegenüber eintritt, auch wenn sie ohne jedes Bewußtsein der Norm selbst zustande gekommen ist. Für die theoretische Beurteilung gibt das jeder zu, für die ästhetische ist es sogar in einem gewissen Sinn besonders wertvoll. Wenn jemand durch zufällige Ideenkombination, lediglich dem unwillkürlichen Mechanismus seiner Vorstellungsbewegung folgend, irgendetwas Richtiges entdeckt hat, so muß dies als wahr gebilligt werden ganz unabhängig davon, ob er sich dabei der Normen bewußt gewesen ist, durch welche sein Resultat begründet werden muß. Das Wohlgefallen am Kunstwerk - von demjenigen an der schönen Natur gar nicht erst zu reden - ist gänzlich unabhängig davon, ob der Künstler mit bewußter Befolgung ästhetischer Regeln gearbeitet hat, auf deren Erfüllung die Schönheit des Eindrucks beruth: im Gegenteil, der ästhetische Genuß wird bekanntlich nur beeinträchtigt, wenn sich irgendwie ein bewußtes Innehalten der Regeln bemerkbar macht, und er ist am höchsten, wenn die Normalität des Produkts unmittelbar aus der Naturnotwendigkeit genialen Schaffens hervorgegangen zu sein scheint. Aber dasselbe gilt auch auf dem Feld der Sittlichkeit, obwohl es hier hat in Zweifel gezogen werden können. Die Handlungsweise der "schönen Seele", welche, ohne nach bewußten Maximen zu fragen, lediglich ihren reinen, edlen Motiven folgend, die Forderung des Sittengesetzes erfüllt, ist weit entfernt, moralisch "indifferent" zu sein, wie KANT es behauptete, sondern ist vielmehr das Objekt eines hohen sittlichen Wohlgefallens. Unser ethisches Bedürfnis verlangt nicht, daß unter allen Umständen das Beuwußtsein der sittlichen Norm die Ursache der Handlungen sei, es verlangt nur, daß der Prozeß der Motivation der sittlichen Maxime entspricht, und unser Beifall trifft die Erfüllung dieses Verlangens überall, gleichgültig ob es durch das charaktervolle Bewußtsein der Norm oder nur durch die reflexionslose Notwendigkeit des Naturells erfüllt worden ist. Gut nennen wir den, der so will, wie es das Sittengesetz verlangt: ober er sich das Gesetz als Norm und Maxime ausdrücklich zu Bewußtsein gebracht hat, ist nur von sekundärer Bedeutung. Allein auf diese Beurteilung eines fremden Tatbestandes durch das zwecksetzende Bewußtsein ist nun die Geltung der Normen durchaus nicht beschränkt. Sie entwickelt sich zu ihrer höchsten Bedeutung in der Selbstbeurteilung des Individuums. Was wir von anderen verlangen, haben wir auch von uns selbst zu fordern. Unsere eigene Vorstellungsbewegung, mag sie wie auch immer durch unsere persönlichen Interessen, Neigungen und Anlagen zustande gekommen sein, prüfen wir daraufhin, ob sie der logischen Norm der Wahrheit entspricht: unsere eigenen Willenstätigkeiten, mit so unausweichlicher Notwendigkeit sie sich auch vollzogen haben mögen, unterstehen dem Gericht des Gewissens, das sie an der sittlichen Norm mißt. Was der Künstler geschaffen hat, was der Mitgenießende empfindet, das beurteilt er selbst vor der ästhetischen Norm als recht oder verfehlt. Auf ästhetischem Gebiet ist mit dieser retrospektiven Beurteilung eigener wie fremder Tätigkeiten und ihrer Gegenstände und Produkte die Bedeutung der Norm erschöpft. Das Wesen des ästhetischen Genusses ebenso wie das künstlerischer Produktion besteht in der Unmittelbarkeit und Reflexionslosigkeit; beide sollen den Normen entsprechen, ohne durch sie hervorgebracht und im Bewußtsein bestimmt zu sein. Nichts wäre lächerlicher, als wenn man durch eine Besinnung auf ästhetischen Gesetze die Gefühle bewußt regeln wollte, mit welchen man den Eindruck schöner und erhabener Natur oder künstlerischer Werke aufzunehmen hat. So sehr es auch für die Gefühle unter dem ästhetischen Gesichtspunkt ein Maß der Richtigkeit und Allgemeingültigkeit geben mag, - korrekt fühlen zu wollen, ist ein Nonsens. Man kann sich nicht vornehmen, geschmackvoll zu sein. Aber man kann im allgemeinen durch ein ernstes Eindringen in musterhafte Gebilde der Kunst und durch die Gewöhnung an die Auffassung des Schönen und Erhabenen sich ästhetisch erziehen, doch man kann sich nicht für den einzelnen Eindruck mit bewußter Besinnung auf ästhetische Normen absichtlich vorbereiten. Das mag der pedantische Kritiker versuchen - aber er hebt damit eo ipso [schlechthin - wp] die ästhetische Betrachtung auf. Ebenso ist es das sicherste Zeichen des Mangels an künstlerischem Beruf, enn der Mittelmäßige oder der Dilettant sich bei der Arbeit selbst die Regeln vorhält, um nach ihnen zu schaffen. Der große Künstler kennt diese Regeln nicht; er erzeugt sie. Mit absichtsloser Naturnotwendigkeit produziert er den Normen gemäß, die ihm erst durch sein Werk und den Nachgenießenden zu Bewußtsein kommen. So verlangt es das eigentümliche Wesen der ästhetischen Funktion - der produktiven so gut wie der reproduktiven -, was hier nur erwähnt und nicht näher untersucht werden kann: aber darauf eben beruth es, daß auf ästhetischem Gebiet die Norm niemals etas anderes sein kann, als ein Prinzip der Beurteilung, und daß von einer bewußten Mitwirkung der Norm weder im ästhetischen Produzieren noch im ästhetischen Genießen die Rede sein kann. Ganz anders aber steht die Sache auf den beiden anderen Gebieten. Was bei den Gefühlen durch die Natur der Sache selbst ausgeschlossen ist, das ist beim Denken und Wollen nicht nur möglich, sondern in der Mehrzahl der Fälle geboten. Die Erzeugung unserer Vorstellungen und ebenso diejenige unserer Willensentschlüsse ist durch eine Überlegung zu regeln, welche das Bewußtsein der Norm zu einem bestimmenden und eventuell zum entscheidenden Moment in der Entstehung dessen macht, was einem Zweck, d. h. in diesem Fall einer bewußten Absicht gemäß geschehen soll. Das logische und das ethische Gewissen haben daher nicht bloß jene Bedeutung von Prinzipien einer retrospektiven Beurteilung desjenigen, was schon ohne ihren Einfluß geschehen ist, sondern sie vermögen selbst zu bestimmenden Mächten des Seelenlebens zu werden. Der Wert eines logischen Gesetzes ist nicht damit erschöpft, die Regel zu sein, wonach ich meine oder fremde Vorstellungsbewegungen, wenn sie sich vollzogen haben, als wahr oder falsch zu beurteilen imstande bin: sondern, wenn ich nachdenke, um Wahrheit zu finden, so wird mir das Bewußtsein des logischen Gesetzes zu einem Prinzip der willkürlichen Anordnung meiner Vorstellungen und ihrer durch den Zweck der Wahrheit bestimmten Verknüpfung. Wer sich der logischen Norm bewußt geworden ist, der vermag absichtlch danach zu denken. Alle methodische Forschung, wie sie in den Wissenschaften angestellt wird, ist eine durch den Zweck der Wahrheit geregelte, mit Absicht angestellte Erzeugung von Begriffen, Urteilen und Schlüssen, deren Reihenfolge und Verknüpfung durch das Bewußtsein der logischen Normen bestimmt wird. Besonders deutlich tritt dies auf sittlichem Gebiet hervor. Wohl ist es möglich, daß jemand ohne alle Besinnung auf ethische Maximen, lediglich durch die nun einmal in ihm vorhandenen Verhältnisse der Motive dasjenige will, was das Sittengesetz verlangt: er hat dann gewissermaßen das große Los gezogen. Aber sicherer ist der moralischen Normalität jedenfalls derjenige, welcher sich die ethische Norm zu Bewußtsein gebracht hat und in welchem nun eben dieses Bewußtsein der Norm das stärkste, das die Willensentscheidung bestimmende Motiv ist. Das Pflichtbewußtsein ist selbst imstande, eine Triebfeder zu werden und als solche im Kampf der Motive den Ausschlag zu geben. In diesem Fall ist somit auch die ethische Norm nicht mehr nur ein Prinzip der Beurteilung, sondern eine Macht des Willenslebens. Die logischen und die ethischen Normen können also in einem zwecktätigen, willkürlich denkenden und bewußt wollenden Individuum zu Bestimmungsgründen der Vorstellungsverknüpfung und der Willensentscheidung werden. Und sie können das nicht nur, sondern sie erden dazu in stärkerer oder schwächerer Weise jedesmal, sobald sie ins Bewußtsein treten. Denn die Vorstellung einer jeden Norm führt als solche ein Gefühl davon mit sich, daß nach ihr der wirkliche Prozeß, sei es des Denkens oder des Wollens, sich gestalten sollte. Mit unmittelbarer Evidenz knüpft sich an das Bewußtwerden der Norm eie Art von psychologistischer Nötigung, sie zu befolgen. Wer sich eines logischen Gesetzes bewußt geworden ist, der empfängt eben damit auch den Wunsch, im entsprechenden Fall so und nicht anders zu denken. Wer sich des Sittengesetzes, einer besonderen oder allgemeineren ethischen Maxime bewußt geworden ist, der fühlt sich eben dadurch veranlaßt, sie zum Motiv seines Wollens zu machen. Wer eine Norma als solche anerkennt, der ist eben damit überzeugt, daß er, sowie alle anderen, danach verfahren sollte. Da nun die Norm eine unmittelbare Evidenz bei sich führt, mit der sie sich in jedem, sobald sie klar und ernsthaft zu Bewußtsine gebracht wird, notwendig geltend machen muß, so wird jede logische und ethische Regel, in welcher Weise sie auch, gleichviel ob durch eigene Besinnung oder fremde Einwirkung, in das individuelle Bewußtsein eintreten mag, in diesem zu einem Bestimmungsgrund des Denkens oder des Wollens. Allein die Intensität, mit der sie als solche wirkt, ist je nach den Zuständen des individuellen Bewußtseins außerordentlich verschieden: sie kann den sonstigen Antrieben und Gewohnheiten gegenüber so schwach sein, daß trotz des Bewußtseins der Norm die psychische Bewegung sich doch gerade so weiter abspielt, wie sie es sonst tun würde; sie kann zu einer Bedeutung gelangen, vermöge deren sie in einem Resultat der Vorstellungsbewegung oder Motivüberlegung, wenigstens in gewisser Hinsicht, hemmend oder fördernd, mitwirkt; und sie kann schließlich so entscheidend werden, daß sie dieses Resultat von sich aus allein bestimmt. Die ganze Fülle der Unterschiede, welche zwischen den einzelnen Menschen hinsichtlich ihrer Fähigkeit des korrekten Denkens und hinsichtlich ihrer sittlichen Reife sich darstellen, lassen sich auf diese Verhältnisse reduzieren, in denen sich bei den einzelnen die Normen zu Bestimmungsgründen den übrigen Denke- und Willensmotiven gegenüber entwickelt haben. So allein ist es zu verstehen, wie innerhalb des naturnotwendigen Prozesses des menschlichen Seelenlebens und ohne Aufhebung der ausnahmslos kausalgesetzlichen Bedingtheit aller seiner einzelnen Funktionen eine Erfüllung der Normen möglich ist. Ohne das Bewußtwerden der Normen erschien es als eine verhältnismäßig wenig wahrscheinliche Möglichkeit, daß der Mechanismus allein gerade zu solchen Resultaten führt, welche der Norm entsprechen. Allein dieser mechanische Ablauf führt selbst zum Bewußtwerden der Normen, und nachdem dies eingetreten ist, wird die Norm zu einer ordnenden und bestimmenden Macht in einem mechanischen Ablauf, und führt in vollkommen naturgesetzlicher Weise ihre eigene Realisierung herbei. Jene weiße Kugel hat die Kraft, sich so zu stellen, daß sie öfter als die schwarzen gezogen werden muß. Das logische und das ethische Gewissen sind selbst naturnotwendig wirkende Kräfte in der psychischen Lebensbewegung. Nichts anderes nun als das Bewußtsein von dieser bestimmenden Macht, welche die erkannte und anerkannte Norm über die Denktätigkeit und die Willensentscheidung auszuüben vermögen - nichts anderes ist die Freiheit. Das Gefühl der Freiheit wurzelt im Gewissen. Unfrei im Denken nennen wir denjenigen, dessen Vorstellungsbewegung durch irgendwelche Eindrücke, durch Voreingenommenheit, durch Gewohnheit, Schlaffheit oder durch persönliche Interessen so beherrscht ist, daß er sich der logischen Norm trotz aller Besinnung nicht fügen kann: ein freies Denken ist dasjenige, welches, lediglich von einem Wahrheitstrieb beseelt, mit klarem Bewußtsein dem logischen Gesetz folgt. Sittlich unfrei nennen wir denjenigen, der trotz aller Kenntnis der ethischen Norm in seinem Wollen und Handeln von der Macht der einzelnen Motive, der Leidenschaften und der Affekte derartig beherrscht ist, daß das Gewissen nicht zum entscheidenden Bestimmungsgrund werden kann: sittliche Freiheit ist die bewußte Unterordnung aller Triebfedern unter das erkannte Sittengesetz. Freiheit ist Herrschaft des Gewissens. Das, was allein diesen Namen verdient, ist die Bestimmung des empirischen Bewußtseins durch das Normalbewußtsein. Den Inbegriff der Normen darf man, ohne von der Meinung der gewöhnlichen Sprache abzuweichen, Vernunft nennen, und so läßt sich das Resultat dieser Untersuchung auch in den altbekannten Satz formulieren: Freiheit heißt der Vernunft gehorchen. Dieser Begriff der Freiheit wird nämlich hier nicht etwa zum erstenmal aufgestellt, sondern nur als eine notwendige Konsequenz des Zentralbegriffs der kritischen Philosophie, der Norm, und in seinem dadurch bedingten Verhältnis zum Naturgesetz entwickelt. Diese Freiheit ist nicht etwa ein geheimnisvolles Vermögen, etwas zu tun, wozu keine Ursache vorhanden ist, sie verlangt keine Ausnahme vom naturgesetzlichen Zusammenhang der Erscheinungen des empirischen Seelenlebens; sondern sie ist vielmehr selbst das reifste Produkt der Naturnotwendigkeit, dasjenige, wodurch das empirische Bewußtsein sich selbst unter das Gesetz des Normalbewußtseins stellt. Diese Freiheit ist die Autonomie, mit welcher das individuelle Bewußtsein eine von ihm selbst erkannte und anerkannte Norm zur Maxime seiner Tätigkeit macht. Dieser Begriff der Freiheit ist schließlich im gleichen Maß mit der normativen Geltung des Gewissens und mit der theoretischen Geltung des Prinzips kausaler Gesetzmäßigkeit vereinbar. Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß dieser deterministische Freiheitsbegriff vielfach deshalb bestritten wird, weil er dem Verantwortlichkeitsgefühl und dem Wesen der Verantwortlichkeit überhaupt nicht Genüge tut. Der Grund dafür aber ist lediglich in der unglaublichen Unklarheit zu suchen, welche über diesen Begriff der Verantwortung zu obwalten pflegt. Wenn man gewöhnlich meint, Verantwortlichkeit setzt eine ursachlose oder eine naturgesetzlich nicht bedingte Willensentscheidung voraus, so bewegt man sich in einem ganz offenbaren Widerspruch. Denn es ist absolut nicht zu verstehen, wie man etwas anderes verantwortlich machen will, als eine Ursache für ihre Wirkung. Wenn das Kind den Stuhl schlägt, an dem es sich gestoßen hat, so sieht es ihn eben damit als Ursache seines Schmerzes an. Rechtlich machen wir den Menschen für das verantwortlich, was er getan hat, und so besteht auch die moralische Verantwortlichkeit darin, daß wir den Charakter als die Ursache der Willensentscheidung und der Handlung betrachten. Darin gerade liegt der Schmerz der Reue, daß wir die schlechte Handlung als die notwendige Folge unseres Charakters erkennen, - daß wir erfahren, wir haben so handeln müssen, weil wir so sind. Sollte in uns irgendetwas geschehen, wovon wir nicht die Ursache wären, sollte es also eine ursachlose Willensentscheidung in uns geben, so müßte man absolut nicht mehr, wie wir dafür sollten verantwortlich gemacht werden. Verantwortlichkeit reicht gerade so weit, wie das kausale Verhältnis. Das Kausalverhältnis ist nun freilich kein völlig eindeutiger Begriff, und auch für die hier zu berührenden Fragen des Freiheitsproblems kommt die Trennbarkeit von zwei Momenten in Betracht, die in der vulgären Vorstellung des Verhältnisses von Ursache und Wirkung nur unklar mit einander vereinigt zu werden pflegen. Die Kategorie der Kausalität hat bekanntlich die Funktion, einem zeitlichen Verhältnis der Sukzession den Charakter der Notwendigkeit, dem "Folgen" (post hoc) den Sinn des "Erfolgens" (propter hoc) zu verleihen. Diese begriffliche Abhängigkeit der Wirkung von der Ursache wird aber in zwei völlig verschiedenen Formen gedacht. Die eine davon ist jene undefinierbare, völlig primäre Vorstellung, die wir mit dem Namen des "Wirkens" bezeichnen und von der an dieser Stelle nicht weiter verfolgt zu werden braucht, an welchen Intuitionen sie mit ihrer unmittelbaren Evidenz zu Bewußtsein kommt: genug, daß jeder gefühlsmäßig weiß, was wir darunter verstehen. Die andere Form jener Notwendigkeit ist die logische Dependenz [Abhängigkeit - wp] des Besonderen vom Allgemeinen, die sich im Merkmal der Gesetzmäßigkeit ausspricht. Die Verknüpfung beider Momente ist am schärfsten in der klassischen Formulierung von KANT ausgesprochen, wonach "die Ursache der Wirkung ihr Dasein in der Zeit nach einer allgemeinen Regel bestimmt". In dieser Verknüpfung des "Wirkens" mit der Gesetzmäßigkeit besteht die "Notwendigkeit", welche den kategorialen Sinn der Kausalität ausmacht. In der neueren Erkenntnislehre aber macht sich infolge positivistischer Einflüsse die Neigung geltend, jene beiden Momente zu trennen oder gegeneinander zu isolieren. Auf der einen Seite führt das zu dem Versuch, das Merkmal des Wirkens oder den Begriff der Kraft zu eliminieren: dann behält man in der Kausalität nur den Gattungsbegriff von Zeitfolgen der Ereignisse übrig und behandelt diese nach einem nominalistischen Prinzip als ein Ergebnis der subjektiven Reflexion. Solche Tendenzen sind hauptsächlich in der theoretischen Naturforschung, spezieller der Mechanik, und in den Dadurch bestimmten Richtungen der Erkenntnistheorie hervorgetreten. Auf der anderen Seite wird hervorgehoben, daß das Verhältnis von Ursache und Wirkung auch in solchen Fällen gilt, wo sowohl Ursache als auch Wirkung einmalige und unwiederholbare Ereignisse bedeuten und damit die Abhängigkeit von einer allgemeinen Regel, d. h. die Gesetzmäßigkeit ausgeschlossen erscheint. Da aber - genau betrachtet - schließlich alles, was geschieht, einmalig und individuell bestimmt ist, so erscheinen auch unter diesem Gesichtspunkt die "Gesetze" als Abstraktionen des theoretischen Denkens, und der Sinn der "Kausalität" ist auf den im ganzen Umfang seiner Realität nicht wiederholbaren Vorgang des jeweiligen individuellen "Wirkens" beschränkt. Kausalität, so scheint es danach, ist ohne Gesetzmäßigkeit denkbar: es wären Kausaleinmaligkeiten möglich, welche keine Subsumtion unter eine allgemeine Regel zulassen. (3) Diese letztere Theorie nun ist es, die an dieser Stelle für die Probleme der Freiheit und Verantwortlichkeit bedeutsam zu werden verspricht; denn die Ablösung des Merkmals der Gesetzmäßigkeit vom Begriff der Kausalität scheint die Möglichkeit zu gewähren, "Ursachen" verantwortlich zu machen, deren "Wirken" in seiner einmaligen Tatsächlichkeit und keiner allgemeinen Bestimmung, keinem Gesetz des Müssens unterliegt (4). Man würde sagen können, Ursächlichkeit und Gesetzmäßigkeit seien nicht identisch, das naturgesetzlich nicht Bestimmte sei darum noch nicht das Ursachlose: die Verantwortung betreffe gerade das einmalig unwiederholbare, durch kein Gesetz bestimmte und in diesem Sinne freie Wirken. Allein so einfach läßt sich das große Problem nicht aus der Welt schaffen. Die Eliminierung der Gesetzmäßigkeit aus der Kategorie der Kausalität ist nicht durchzuführen. Die erkenntnistheoretischen Argumente freilich, welche dagegen sprechen, können an dieser Stelle nicht behandelt werden: aber sie sprechenn doch im Grunde auch bei den folgenden Überlegungen mit, die sich lediglich im Zusammenhang der hier behandelten Probleme halten sollen. Worin soll denn - so müssen wir nämlich fragen - die Notwendigkeit bestehen, womit beim "Wirken" unabhängig von aller Gesetzmäßigkeit die Ursache ihre Wirkung bestimmt? Weshalb - mit anderen Worten - soll diese Wirkung dieser Ursache eindeutig zugeordnet sein? Wenn der Kategorie der Kausalität irgendeine "gegenständliche" Bedeutung zukommen soll, so enthält sie doch eben dieses sachliche Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung, daß beide notwendig miteinander verbunden sind. Für dieses sachliche Verhältnis ist es völlig gleichgültig, wie oft beide im zeitlichen Verlauf eintreten. Soll ich also Wollen und Handeln des Menschen als seine Wirkung, als die Wirkung seines "Wesens" oder Charakters betrachen, so folgt jede einzelne Entscheidung, mag sie noch so offenbar in ihrem Einzelbestand unwiederholbar und in diesem Sinne auf kein "Gesetz" zurückführbar sein, doch aus seinem Wesen so notwendig, daß ich annehmen muß, er würde, wenn sich dieselbe Lage je wiederholen sollte, immer in derselben Weise wollen und handeln. Denn wäre dies nicht der Fall, so könnte das einmalige Auftreten der Wirkung seinem Wesen nur zufällig, mit ihm nicht notwendig verbunden gewesen sein. Die "Notwendigkeit" des Wirkens involviert begriflich die Gleichmäßigkeit bei aller Wiederholung; ob eine solche Wiederholung tatsächlich eintritt oder ob sie durch die Lage der empirischen Wirklichkeit ausgeschlossen ist, bleibt für den begrifflichen Zusammenhang völlig gleichgültig. Die "Natur" des Menschen oder sein "Charakter", die in seinem Wollen und Handeln "wirken", stellen selbst eine allgemeine Gesetzmäßigkeit dar: wenn für eine bestimmte, einzelne Wirkung die Bedingungen nur einmal in unwiederholbarer Weise erfüllt sind, so ändert das nicht das geringste daran, daß diese Wirkung eine allgemeine, d. h. gesetzmäßig bestimmte ist. Auch die empirisch unwiederholbare Kausaleinmaligkeit enthält begrifflich und potentiell das allgemeine, gesetzmäßig wirksame Wesen ihrer Elemente. Alle Wirksamkeit hat die erkenntnistheoretische Bedeutung und die logische Form der Gesetzmäßigkeit, auch wenn ihre tatsächlich Unwiederholbarkeit oder Unwiederholbarkeit methodologisch ihre Vergleichbarkeit mit anderen Erscheinungen ausschließt. Deshalb darf von einem Kausalverhältnis ohne Gesetzmäßigkeit nicht gesprochen werden, wenn nicht dessen Notwendigkeit preisgegeben werden soll. Dasselbe Verhältnis zeigt sich in einer anderen geläufigen Einrede, mit der die Verantwortlichkeit im Gegensatz zur kausalgesetzlichen Notwendigkeit des Wollens und Handelns gebracht werden soll. Jedesmal sagt man, wenn jemand für etwas verantwortlich gemacht wird, beruth das auf der Voraussetzung, daß er "anders hätte handeln, bzw. wollen können", daß er die Norm hätte erfüllen können, um deren Verletzung willen er mißbilligt wird. Bei diesem Konditionalis, "er hätte anders wollen können", entspringt eine gefährliche Täuschung. Denn die Bedingung, unter der dieses "hätte" allein gelten kann, ist eben die: "wenn er anders gewesen wäre". Daß "dem Menschen" einer gegebenen Situation gegenüber viele Möglichkeiten des Handelns oder Unterlassens offen stehen, gilt eben nur für den Gattungsbegriff des Menschen, für den Menschen in abstracto: dem konkreten Menschen, dem Individuum ist seine Entscheidung durch seine konstanten Motive, durch die ganze Art seiner Willens- und Gefühlstätigkeit vorgeschrieben; er würde nur dann anders handeln können, wenn er anders wäre. Darum eben ist er für seine Handlungen verantwortlich; sein Wesen entscheidet, welche unter den für den Menschen in abstracto möglichen Entscheidungen bei ihm in concreto wirklich wird: und über dieses sein Wesen als die allgemein, gesetzmäßig wirkende Ursache seines einzelnen Wollens sprechen wir das Urteil, wenn wir ihn verantwortlich machen. Indessen, wenn so das Verantwortlichmachen auf der kausalen Auffassung beruth, so involviert dies neue Schwierigkeiten. Denn einerseits ist der Charakter nicht die alleinige Ursache der Handlung, andererseits ist die Kausalkette über den Charakter hinaus rückwärts ins Unendelich zu verfolgen. Neben dem Wesen des individuellen Menschen ist es der gesamte Zustand, in den er sich hineinversetzt fand, welcher als Ursache für das Resultat des Handelns verantwortlich gemacht werden kann. Weiter aber fragt sich dann, wer für den "Charakter" verantwortlich, d. h. wer dessen Ursache ist. Im Bestreben die Verantwortlickeit auf dem Individuum sitzen bleiben zu lassen, meint man dann wohl, der Mensch sei für seinen Charakter "verantwortlich". Als ob es noch irgendwie auszudenken wäre, was das Individuum im Unterschied von seinem Charakter noch sein könnte! Deshalb muß das Wesen des Menschen verdoppelt werden, um für den "empirischen" den "intelligiblen" Charakter verantwortlich zu machen und eine metaphysische Vorstellung zu schaffen, die mit dem kausalen Element des Begriffs der Verantwortlichkeit absolut unvereinbar ist. Andererseits aber lassen sich im Verlauf des empirischen Geschehens die Abhängigkeiten verfolgen, in welchen sich die Entstehung des individuellen Charakters vom gesamten gesellschaftlichen Zustand und somit zuletzt vom allgemeinen Weltenlauf befindet, und so wird dann schließlich die Gesellschaft oder der Weltenlauf und letzter Instanz die Gottheit als Träger und Urheber desselben "verantwortlich" gemacht. Man sieht, aus dieser Verfolgung der Kausalketten lassen sich alle Standpunkte ableiten, welche zur Lösung des Freiheitsproblems betreten worden sind und deren genauere Entwicklung hier nicht am Platz ist. Es folgt hieraus, daß das Verantwortlichmachen zwar stets ein kausales Verhältnis voraussetzt, daß aber die Anfangs- und Endlosigkeit und die Vielverflochtenheit des Kausalprozesses aller Willkürlichkeit Tür und Tor öffent, wenn man die Verantwortlichkeit nur in eine Kausalbetrachtung verwandelt. Sie involviert vielmehr stets eine Beurteilung, und darauf beruth es, daß ein Verantwortlichmachen auch für Unterlassungen, für das Nichteintreten einer bestimmten Handlungsweise gilt. Es fragt sich immer nur, ob eine Norm erfüllt ist oder nicht, - ist sie nicht erfüllt, so tritt die Mißbilligung ein, gleichviel ob gar nichts oder etwas anderes geschehen ist. Aber diese Mißbilligung wird nun von der einzelnen Funktion, auf welche sie sich als auf eine Verletzung der Norm zunächst bezog, auf dasjenige denkende, wollende, fühlende Individuum übertragen, in dessen Eigenschaften des Intellekts, des Charakters, der Gefühlsweise die gemißbilligte Funktion ihre naturnotwendig wirkende Ursache hatte: und in dieser Übertragung der Mißbilligung von der Funktion auf die funktionierende Persönlichkeit besteht alles, was wir Verantwortlichmachen nennen. Warum hat es nun aber keinen verständlichen Sinn mehr, diese Übertragung am Leitfaden der Kausalität über die Persönlichkeit hinaus fortzusetzen? Der Grund dafür läßt uns erst ganz das Wesen der Verantwortlichkeit verstehen. Die Verantwortlichmachung ist eine Zwecktätigkeit: ihr Zweck ist der, die Norm zur Herrschaft zu bringen. Wenn wir uns selbst für etwas verantwortlich machen, so geschieht es, damit in uns die Norm zu einem klareren Bewußtsein kommt und dadurch zum Bestimmungsgrund erstarkt, entweder direkt als Maxime der bewußten Gestaltung unseres logischen und ethischen Lebens, oder indirekt, wiei es auf ästhetischem Gebiet allein möglich ist, als Gewöhnung an das Rechte und als Entwöhnung vom Falschen. Wo wir einen anderen verantwortlich machen, da geschieht es entweder in der Beschränkung auf dine Mitteilung unseres Urteils, die für jenen dieselbe Wirkung einer Besinnung auf die Norm haben soll, oder in der Gestalt jener gröberen Pädagogik des privaten und des öffentlichen Lebens, womit wir das Unlustgefühl der auf einer Verletzung der Norm beruhenden Mißbilligung auf den Urheber der mißbilligten Funktion zurückfallen lassen, damit er die Norm befolgen lernt. In dieser letzteren Beziehung ist die Verantwortlichmachung das große pädagogische Gesamtmittel, womit wir im staatlichen wie im privaten Leben unter Benutzung der eudämonistischen Gefühlswirkungen das Gefallen an der Norm und das Mißfallen an dem sie Verletzenden hervorzurufen pflegen. Daher reicht das Verantwortlichmachen nur bis zu denjenigen "Ursachen", in denen die Norm zum Bewußtsein und als Bestimmungsgrund für die zukünftigen Funktionen zur Wirkung kommen kann, d. h. zu den einzelnen Persönlichkeiten. Jede Verantwortlichmachung steht deshalb mitten in einem Kausalprozeß des psychischen Lebens: sie will unter Benutzung von dessen Naturgesetzen auf die Persönlichkeit eine Wirkung ausüben, vermöge deren der Mensch später in gleich naturnotwendiger Weise der Norm gemäß funktionieren soll. Sie ist das vornehmste Mittel der Erziehung und der Selbsterziehung. Das Ziel dieser Erziehung besteht aber nicht darin, daß die Normen schließlich als die einzigen Formen übrig bleiben, in denen sich der naturgesetzliche Mechanismus des Seelenlebens entfaltet: und zwar teils so, daß ihre Erfüllung zur selbstverständlichen Gewohnheit des Denkens, des Wollens und des Fühlens geworden ist, teils so, daß die logischen und ethischen Normen als Bestimmungsgründe des Bewußtseins stark genug geworden sind, um die Bewegung des Denkens und des Wollens von sich aus bewußt und absichtsvoll zu bestimmen. Die intellektuelle Ausbildung des Menschen würde darin gipfeln, daß er gar nicht mehr anders als normgerecht denken könnte und daß die Besinnung auf die logischen Normen jederzeit genügt, um die Verknüpfung der Vorstellungen nach ihnen zu regeln. Auch das moralische Ideal besteht darin, daß das Sittengesetz in dem Sinne zum Naturgesetz" unseres Wollens werde, daß die Notwendigkeit unserer Triebe uns jederzeit zum normgerechten Wollen und Handeln führt und die ethische Maxime unter allen Umständen das entscheidende Motiv in uns bildet. Die ästhetische Erziehung schließlich würde ihr Ende erreicht haben, wenn der Mensch sich über die Roheit seiner Triebe so weit erhoben und seine Gefühlsweise so weit veredelt hätte, daß all sein Wohlgefallen und Mißfallen von interesseloser Allgemeingültigkeit wäre. Der vollkommene Mensch wäre derjenige, dessen Tätigkeiten stets der Norm entsprächen und auf eine allgemeine Anerkennung Anspruch hätten. Dieser vollkommene Mensch wäre zugleich der absolut freie, derjenige, dessen gesamte innere Lebensbewegung durch das Normalbewußtsein bestimmt wäre. Freiheit ist nicht das zweifelhafte Danaer-Geschenk eines unausdenkbaren Vermögens ursachlos und gesetzlos dahin und dorthin zu tappen, sondern sie ist das Ideal eines den höchsten Zwecken mit vollem Bewußtsein sich unterwerfenden Denkens und Wollens. Sie ist nicht einem dunklen Boden zu vergleichen, auf dem wir alle stünden, sondern einer klaren Höhe, zu der sich nur wenige emporringen. Der große Begründer der kritischen Philosophie, der die Zusammengehörigkeit des Begriffs der Norm mit demjenigen der Freiheit vollkommen erkannte, hat das Reich der Freiheit dem Reich der Natur gegenübergestellt. Ihm mußte, der genetischen Betrachtungsweise des 18. Jahrhunderts gegenüber, vor allem daran gelegen sein, den in sich selbst begründeten Wert der Normen aus dem Fluß des Entstehens und Vergehens herauszuheben. Aber er schuf damit einen Dualismus, dessen Überwindung die wichtigste Aufgabe seiner Nachfolger werden sollte. Es mußte begreiflich gemacht werden, wie mitten im Reich der Naturnotwendigkeit die Norm zur Geltung und Herrschaft gelangen kann. Leicht gewann es dabei den Anschein, als ob die Natur mit der Befolgung ihrer Gesetze schließlich etwas von ihr Verschiedenes, etwas Höheres produziert, als ob sie sich "über sich selbst hinaus potenziert". Diese in den dialektischen Begriffen des HEGEL'schen Systems am besten ausgeprägte Vorstellungsweise kommt auch in den naturalistischen Ansichten der Gegenwart, als deren Typus der "Neue Glaube" von STRAUSS gelten kann, mit einigen Modifikationen des Ausdrucks, aber im Grunde völlig unverändert zum Vorschein. Dem gegenüber sollte hier gezeigt werden, daß die Normen selbst von vornherein eine in der naturgesetzlichen Bewegung des Seelenlebens gegebene Möglichkeit darstellen und daß diese Wirklichkeit wird durch die unmittelbare Evidenz, welche den Normen innewohnt und welche sie, sobald sie zum Bewußtsein gelangt sind, zu bestimmenden Mächten im naturgesetzlichen Prozeß selbst macht. Die Naturnotwendigkeit treibt nicht über sich selbst hinaus, aber sie sondert sich in sich selbst. Die "Vernunft" wird nicht erzeugt, sondern sie ist in der unendlichen Mannigfaltigkeit der naturnotwendigen Prozesse schon enthalten: es kommt nur darauf an, daß sie erkannt und mit Bewußtsein zum Bestimmungsgrund gemacht wird. Das Reich der Freiheit ist mitten im Reicht der Natur diejenige Provinz, in welcher nur die Norm gilt: unsere Aufgabe und unsere Seligkeit ist, uns in dieser Provinz anzusiedeln.
3) Vgl. RICKERT, Gegenstand der Erkenntnis, 2. Auflage, Seite 212f 4) Damit stimmt in gewissem Maße der Begriff der "Kausalität durch Freiheit" überein, den KANT als kosmologische Idee aus der dritten Antinomie der "Kritik der reinen Vernunft" entwickelt und der dann freilich mit der "praktischen Idee" der Freiheit in seiner Ethik nichts als den Namen gemein hat. |