tb-1ra-2Leonard NelsonNeue Kr. d. V.A. Kastil    
 
KARL MORITZ POESCHMANN
Das Wertproblem bei Fries
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I. Die psychologische Grundlage
II. Wert und Wertbeurteilung
III. Die Verwendung des Wertbegriffs in der Ethik
IV. Fries und Ritschl

"Das Neue aber und für uns besonders Wichtige, zu dem Fries in seinen Untersuchungen gekommen ist, ist das Moment des  Interesses.  Das Vermögen, sich zu interessieren, ist eine ursprüngliche, nicht weiter ableitbare Gemüts- oder Herzensanlage. Wie der Mensch die Dinge erkennt und vorstellt, so zeigt er auch ein Interesse dafür, daß sie so oder anders beschaffen sind, und legt dann dem Interesse entsprechend jedem Ding einen Wert bei. So entspringt der Wertbegriff aus dem des  Interesses.  Des Interesses aber werden wir uns bewußt durch die Gefühle der Lust und Unlust. Durcch diese wird in uns das Interesse angeregt, Wert und Unwert der Gegenstände und damit Wohlgefallgen und Mißfallen an denselben bestimmt."

"Eine wie wesentliche Bedeutung Fries dem Moment des Interesses beilegt, geht auch aus dem Vorwurf hervor, den er Platner, Wolff usw. macht, nicht beachtet zu haben, daß in Lustgefühl, Begierde und Willkür mit dem Interesse eine ganz neue Qualität der Geistestätigkeiten hinzukommt, welche im Erkennen allein, im bloßen Vorstellen der Dinge nicht liegt."

II. Wert und Wertbeurteilung

Auf die hervorragende Stellung, welche die Behandlung des Wertproblems in der Philosophie von FRIES einnimmt, weist schon sein Sprachgebrauch mit einer Fülle von Variationen des Wertbegriffs. Aus ihr seien nur einige der bemerkenswertesten angeführt. FRIES fragt, in subjektiver und objektiver Fassung des Begriffs, nach dem Wert der Dinge für mich und nach ihrem Wert schlechthin, den sie in sich selbst tragen (Handbuch der praktischen Philosophie, Heidelberg 1878, Teil 2, Seite 164); er setzt die Positition der Negation entgegen, Wert gegen Unwert und keine Wert (a. a. O. Teil 1, Seite 48; System der Philosophie: Seite 152; Philosophische Rechtslehre, Jena 1803, Seite 107); alle vernünftigen Wesen haben ihm einen unbedingten, unvergleichlichen, absoluten Wert, während allen Zuständen in der Natur nur ein endlicher, untergeordneter Wert, der größer oder kleiner sein kann, zukommt (Handbuch etc. Teil 1, Seite 156; System Seite 204): "... der selbständige Geist ... trägt den unvergleichlichen Wert der persönlichen Würde als sein notwendiges Recht in sich, alle Zustände der Person im Erdenleben ... haben hingegen nur einen vergleichbaren Wert, der größer oder kleiner sein kann, und der für den Einzelnen zuletzt immer ein beliebiger bleibt" (Handbuch, Teil 1, Seite 246), "... das Angenehme und das Nützliche haben ... beide nur mittelbaren Wert ... Aller unmittelbare Wert liegt uns im vernünftigen Geist (Julius und Evagoras, Heidelberg 1822, Bd. II, Seite 248). Die Nützlichkeitswerte haben nach ihren verschiedenen Abstufungen des Größeren und Kleineren "Preise, die ich einem solchem Wert gleichsetzen, oder womit ich ihn überbieten kann." (Handbuch, Bd. 1, Seite 151). Ein solcher Preis ist entweder ein  pretium commune,  ein Marktpreis, wenn der Gegenstand als Tauschobjekt allen Menschen dient, oder ein  pretium singulare,  ein Affektionspreis, wenn die Sache nur für den Einzelnen einen Wert hat.

Mit der Anführung dieser Hauptunterscheidungen mag es hier sein Bewenden haben. Es genügt, damit auf den ausgiebigen Gebrauch hingewiesen zu haben, den FRIES in all seinen philosophischen Werken vom Wertbegriff macht. Dabei werden wir aber unwillkürlich zu der Frage gedrängt - und auf sie haben wir nun eine Antwort zu suchen -: wie kommt FRIES zu seinen Wertbestimmungen? wie begründet er sie? wie entwickelt sich ihm das ganze Problem?

Auf dem anthropologischen Weg intensiver Selbstbeobachtung suchte FRIES eine Theorie des inneren Lebens, deren Aufgabe wäre, die abgeleiteten Gemütsvermögen aus den Grundvermögen desselben zu erklären. Während er nun in seinen früheren, von uns oben erwähnten psychologischen Versuchen die Kantische Einteilung der inneren Gemütsvermögen in Erkenntnisvermögen, Vermögen des Gefühls der Lust und Unlust und Begehrungsvermögen übernahm, kommt er in späteren Arbeiten zu einer wesentlichen Abweichung von KANT insofern, als er mit dem Ausdruck "Vermögen des Lustgefühls und der Begehrung" den Unterschied zwischen beiden nicht treffende genug bezeichnet findet, so daß ihm für Letzteres die Bezeichnung PLATNERs mit "Bestrebung" (55) richtiger und sympathischer erscheint, und insofern als nach ihm das Lustgefühl gar keine ursprüngliche Anlage, gar kein Grundvermögen unseres Gemütes sein kann. Daher zieht FRIES es vor, die Grundanlagen unseres Geistes als Erkenntnis, Gemüt oder Herz, und Tatkraft oder Willenskraft zu bestimmen. Und gerade diese Einteilung ist von großer Bedeutung für die Wertfrage, indem zum Vermögen der Erkenntnis, die darauf geht, das Dasein der Dinge vorzustellen, in der Anlage des Herzens noch ein Interesse kommt, den Wert der Dinge vorzustellen, und zu diesem wiederum in der Tatkraft eine Anlage, jenem Interesse gemäß zu begehren und zu handeln. Demnach ergibt sich für unser Gemüt folgende Gliederung: der Mensch ist ein erkennendes Wesen; seine Erkenntnis ist vernünftig, seine Vernunft ist sowohl an äußeren als an inneren Sinn gebunden, er besitzt Reflexionsvermögen d. h. Vermögen der willkürlichen Wiederbeobachtung seiner inneren Tätigkeit, er erkennt nicht nur das Dasein der Dinge, sondern hat auch ein Vermögen, sich zu interessieren und einen Wert der Dinge vorzustellen, schließlich hat er ein Vermögen, seinem Interesse gemäß zu handeln. "Alle diese Bestimmungen sind Grundbestimmungen unseres Wesens, von denen keine ganz in der anderen enthalten ist ... Alle sogenannten Vermögen bestehen also nebeneinander in unserem Geis so, daß keins eine bloße Folge des andern ist. Wir behaupten aber, daß, wenn einmal diese Organisation eines sinnlich-vernünftigen, sich interessierenden und handelnden Wesen gegeben ist, aus den genannten Momenten dann die ganze Geschichte unseres Lebens bis in die kleinsten Artikulationen des Geistes erklärlich sei. Es muß nicht nur Gedächtnis und Einbildung, Verstand, Urteilskraft und Vernunft mit ihren Kategorien, sondern auch das ganze menschliche Vermögen der Lustgefühle, Begehrungen und Willkür daraus erklärt werden, mit eben der Bestmmtheit, mit der wir eine Sonnenfinsternis und ihre Zeit aus dem Lauf des Mondes erklären." (56) Das Neue aber und für uns besonders Wichtige, zu dem FRIES in seinen Untersuchungen gekommen ist, ist das Moment des  "Interesses". 

Das Vermögen, sich zu interessieren, ist also eine ursprüngliche, nicht weiter ableitbare Gemüts- oder Herzensanlage. Wie der Mensch die Dinge erkennt und vorstellt, so zeigt er auch ein Interesse dafür, daß sie so oder anders beschaffen sind, und legt dann dem Interesse entsprechend jedem Ding einen Wert bei. So entspringt der Wertbegriff aus dem des "Interesses". Des Interesses aber werden wir uns bewußt durch die Gefühle der Lust und Unlust (57). Durch diese wird in uns das Interesse angeregt, Wert und Unwert der Gegenstände und damit Wohlgefallgen und Mißfallen an denselben bestimmt. Hier zeigt sich nun wiederum eine eigentümliche Auffassung von FRIES, durch welche die Entwicklung des Wertbegriffs begünstigt wird, insofern, als er in den Lust- und Unlustgefühlen nichts anderes sieht, als eine Wertbeurteilung der Dinge. Das Lustgefühl oder Wohlgefallen ist ihm die Beurteilung eines Gegenstandes als wertvoll und zweckmäßig, das Gefühl der Unlust oder des Mißfallens die Beurteilung des Gegenstandes als wertlos und zweckwidrig. Das Vermögen des Lust- und Unlustgefühls ist demnach kein Grundvermögen, sondern nur theoretische Urteilskraft, welche nach einem Wert- und Zweckgesetz beurteilt. "Im Lustgefühl wird unmittelbar ein Urteil gefällt (58). Das Lust und Unlustgefühl ist also ein theoretisches Vermögen, den Wert der Dinge zu erkennen und sie nach einem Gesetz der Lust und des Wertes zu beurteilen. Dieses Wertgesetz aber ist eine Grundeigenschaft unserer inneren Natur, nur durch unmittelbare Selbstbeobachtung aufzufinden. Jenes Innere der praktischen Empfänglichkeit unseres Geistes, wodurch das Gesetz des Wertes bestimmt wird, will FRIES - eine nicht gerade glückliche Bestimmung! - das "Herz" (59) unseres Geistes genannt wissen. Lust und Unlust sind Geistestätigkeiten des Herzens.

Alle Beurteilung, wie sie in Lust- und Unlustgefühlen vollzogen wird, ist Wertbeurteilung, bezieht sich auf eine Vorstellung vom Wert der Dinge. Dieser ist entweder Wert für mich selbst, für meine Peson, Interesse im engeren Sinn, oder Wert überhaupt für jede Vernunft. "Wenn die Vernunft nach einer Regel dessen, was für sie Wert hat, beurteilt, so entsteht ihr ein interessiertes Lustgefühl am Angenehmen oder Guten. Als schön aber beurteilen wir unmittelbar nur eine Harmonie der Form als Zweckmäßigkeit eines Dings in sich selbst. Auch hier wird unsere Beurteilung auf eine Vorstellung vom Wert bezogen, aber nicht auf den Wert, den die Vernunft hat oder in Beziehung auf sich ansetzt, sondern auf den Wert, den die Natur dem Ding selbst gibt als einem Analogon der Vernunft. Das Angenehme und Gute gehört zur Teleologie des Gemüts, es ist das für uns Zweckmäßige, das Schöne und Erhabene hingegen gehört zur Teleologie der Natur, es ist das in sich Zweckmäßige, dem die Natur den Wert gibt, wie der Vernunft. Wir können demgemäß unterscheiden ein Wohlgefallen der Neigung, ein Wohlgefallen an dem, was wir schätzen und achten, und ein Wohgefallen der Gunst. Bei dem, was der Neigung gefällt, gibt sich die Vernunft das Gesetz des Wertes selbst; bei dem, was sie als gut schätzt oder achtet, erkennt sie eine gegebene Regel des Wertes oder Zwecks an, welcher sie ihr Urteil unterwirft; bei dem aber, was sie mit Gunst urteilt, findet sich ein ganz freies Wohlgefallen, weder nach einer vorgeschriebenen noch selbst gegebenen Regel, es gefällt dies, wie das Schöne, rein um sich selbst willen, ohne es mit anderem zu vergleichen." (60)

Wie nun allen interessierten Lustgefühlen ein Vermögen sich zu interessieren in unserem Inneren zugrunde liegt, so auch dem Begehren. Beide haben zur gemeinsamen Basis das Interesse als Vermögen der Werterteilung, dessen verschiedene Teile die Triebe sind. Diese erteilen den Vorstellungen einen Wert, sie verwandeln das bloße Erkennen zu einem Sich-Interessieren. Eine Vorstellung, deren Gegenstand für mich wertvoll ist und von mir als wirklich begehrt wird, heißt "Antrieb" oder "Triebfeder" (61). Begehrungen sind also solche zu Antrieben gewordene Vorstellungen unter dem Einfluß von einem Gesetz des Wertes. Durch den Antrieb aber erhält die Vorstellung "Kausalität im Hinblick auf ihren Gegenstand", d. h. ich werde zur Handlung bestimmt, vorausgesetzt, daß dieselbe innerhalb des Bereichs der Möglichkeiten liegt; sonst bleibt die Begehrung ein bloßer Wunsch oder ein bloßes Streben nach dem Ziel. So sind es die Wertvorstellungen, durch welche ein vorgestellter Gegenstand Wirksamkeit erlangt zu seiner Verwirklichung, es ist das Wohlgefallen am Dasein eines Dings, das Interesse an ihm, welches zu seiner Hervorbringung auf unsere Willenskraft einwirkt. Diese Tatkraft als das Vermögen, durch das Lustgefühl zur Äußerung bestimmt zu werden und durch die Vorstellung vom Wert der Dinge zu handeln, heißt Willkür (= Vermögen der Entschließungen), welche als das Vermögen, sich selbst Zwecke zu setzen, mit "Wille" oder "praktische Vernunft" bezeichnet wird. Damit ist zugleich die enge Verbindung zwischen den Gemütsanlagen und der Tatkraft angedeutet: "Die Gefühle der Lust und Unlust werden zugleich die Antriebe, die Anregungen zur Tat und somit Begierden der Zuneigung zu dem, was uns gefällt, und der Abneigung gegen das, was uns mißfällt ... Die Lust gehört der Gegenwart und der Beurteilung, die Begierde strebt mit dem Blick in die Zukunft, einen Zustand zu erhalten oder zu verändern. Sie gehört der durch Lust oder Unlust bewegten Tatkraft." (62) "Jenes Herz des Gefühls und dieser Trieb zur Tat sind also dasselbe Vermögen der Vernunft, nämlich dasjenige in unserem inneren Leben, was unmittelbar den Wert der Dinge ansetzt." (63) Infolgedessen ist stets das Interesse der unmittelbare Grund zu einer Lust am Angenehmen oder Guten, und die Lust daran oder das Begehren danach ist erst eine Folge jenes Interesses. Erst aus dem einem Gegenstand beigelegten Wert kann ein Wohlgefallen oder eine Begierde entspringen; aus dem Vermögen, sich zu interessieren, gehen die interessierten Lust- und Unlustgefühle, sowie die den Willen bestimmenden Triebe (64) erst hervor. Diese Triebe klassifiziert FRIES mit KANT in Triebe der Tierheit, der Menschheit und der Persönlichkeit (65).

Der Ausgangspunkt ist hier der eine Grundtrieb der menschlichen Vernunft, vermöge dessen sie ihrem eigenen Dasein den Wert gibt, vermöge dessen sie dem Geistigen in sich selbst einen Wert beilegt. Durch die Beschränkung ihrer Tätigkeit durch den Sinn in der Empfindung entsteht ein Interesse an den einzelnen Lebenszuständen, soweit sie eine Annehmlichkeit, einen Genuß, ein Glück für uns enthalten. Der Wert des Angenehmen und des Genusses ist nur ein bedingter, bedingt durch den Nutzen für unser Leben. Dem Leben des Menschen wird hiernach im Angenehmen der Wert gegeben durch den sinnlichen Trieb, der auch noch tierischer Trieb oder Trieb der Glückseligkeit genannt wird. "Der tierische Trieb zeigt also im Wechsel der sinnlichen Anregungen unseres Lebens, daß wir unserer Lebensäußerung selbst einen Wert beilegen." "Die Beurteilung des Angenehen entspringt aus der tierischen Anlage des Menschen und geht auf Glückseligkeit als die vollendet Fülle des Genusses."

Der menschliche Trieb entsteht, wenn das Interesse nicht nur auf unsere Empfindungszustände und auf unser sinnliches Wohlbehagen gelenkt wird, sondern auf unsere ganze persönliche Existenz, auf die eigene Individualität. Hier wird der Mensch sich selbst Zweck und "will der Idee nach alles sein, was ein Mensch nur irgend sein kann", er will dem Ideal eines vollkommenen Menschen, wenn  er  es auch nicht zu erreichen vermag, doch wenigstens sich zu nähern versuchen. Dieses Streben nach Vollkommenheit aber ist es, dem ein unmittelbarer, innerer Wert zukommt. Es besteht in der persönlichen Ausbildung unseres Geistes, in der Vervollkommnung in allerlei Fertigkeiten aus den verschiedenen Lebensgebieten, bei denen zwar das Moment der Nützlichkeit in der Beurteilung nie fehlen wird, aber ohne ausschlaggebend zu sein für die Wertgebung, weil sie stets einen inneren Wert in sich tragen. "Wir haben nämlich hier eine Beurteilungsweise, welche nicht nur, wie beim Genuß, die Zweckmäßigkeit meines augenblicklichen Zustandes, sondern meine ganze Existenz, mich selbst als Mensch zum Gegenstand hat ... Wir setzen den Wert hier also in die eigene persönliche Vollkommenheit ... Die Beurteilung dieses Guten persönlicher Bildung entspringt aus der menschlichen Anlage und geht auf Vollkommenheit als Ziel aller Bildung." (66)

Der sittliche Trieb der Persönlichkeit ergibt sich aus dem Interesse der reinen Vernunft ansich, sofern sie dem Dasein des vernünftigen Geistes selbst den Wert beilegt. Er unterscheidet sich von den beiden anderen Trieben dadurch, daß, während diese auf der sinnlich bedingten Selbsterkenntnis des Gemüts beruhen, der reine Persönlichkeitstrieb aus reine Vernunft hervorgeht. Dieser sittliche Trieb erstreckt sein Interesse nicht bloß auf einen Gegenstand und seinen Wert für mich, sondern auf die Handlung selbst, die er als Pflicht kategorisch fordert. In der Gesinnung des Gehorsams gegen diese Pflichtgebote um ihrer selbst willen besteht der gute Wille oder der Charakter, der, im Gegensatz zu allen anderen zufälligen und beliebigen Werten, allein einen unbeschränkten, unvergleichlichen, absoluten Wert in sich trägt; "... wir setzen seinen Wert einzig in das Innere der Gesinnung ... wir beurteilen den Charakter nur nach dem Wollen in ihm, nur in diesem liegt ihm der Wert, der ohne allen Vergleich höher zu schätzenist, als was sonst als gut oder angenehm gefallen kann ... Der gute Wille ... hat seinen vollen Wert in sich selbst, er kann durch Nützlichkeit oder Fruchtlosigkeit weder vermehrt noch vermindert werden." (67) Für diesen reinen guten Willen wird aber andererseits wieder ein Gesetz vorausgesetzt, von dem er sich bestimmen lassen muß, dem er sich zu unterwerfen hat. Dies ist eben das Pflichtgebot, in dem wir den höchsten Wert suchen müssen, woraus sich ein absoluter Wert ergibt, den wir dem vernünftigen Geist selbst als persönliche Würde zuschreiben und ihn als Zweck ansich anerkennen. "... Das unmittelbare Gesetz des Antriebes aus einem reinen Trieb der Vernunft gibt also dem Dasein der Vernunft den Wert und setzt diesen an als Würde der Person. Wie also der Trieb der Tierheit in meinem momentanen Zustand, der Trieb der Menschheit in meiner gesamten Individualität als einzelnem Menschen den Wert setzt: so erhebt sich der Trieb der Persönlichkeit zum Dasein der Vernunft überhaupt, und gibt dieser eine persönliche Würde, erkennt sie also als Zweck ansich an." (68) Damit ist der Fortschritt bezeichnet vom bloßen Begriff des endlichen, bedingten Wertes zur Idee des unbedingten, absoluten Wertes. Zur Ausführung einer allgemeinen und notwendigen  Wertgesetzgebung  nun hält FRIES allein den  Menschheitstrieb  mit seiner Regel der Vollkommenheit für geeignet, indem dieser allen Wert in den aktiven Zustand der Betätigung des Menschen setzt und ihr den Preis zuerkennt. Die beiden anderen Wertgebungen der Glückseligkeit und Sittlichkeit werden als unbrauchbar abgewiesen; jene, weil sie als Prinzip des Eudämonismus überhaupt keine Regel des Zwecks für die Welt abgeben kann, diese, weil sie, zwar selbst eine allgemein und notwendige Wertgesetzgebung aus der Idee eines absoluten Wertes, eben aus Ideen entspringt und über aller Erfahrung schwebt. Der menschliche Trieb "allein faßt ... das Leben des Menschen ganz so auf, wie es sich in der Erfahrung zeigt, gibt jeder vernünftigen Tätigkeit einen Wert, und zwar einen immer umso größeren, je vollkommener sie ist, er schreibt uns also eine Gesetzgebung des Wertes vor, welche das ganze menschliche Leben dem Ideal eines Weisen unterwirft." - (69)

Aus der bisherigen Darstellung ergibt sich für das Wertproblem folgendes: Die Selbstbeobachtung führt auf die Tatsache eines Wertgesetzes in uns. Sie bestimmt den menschlichen Geist als eine sich interessierende, wertansetzende Kraft, sie weist in ihm das Vermögen auf, sich zu interessieren und dem Interesse gemäß den Wert der Dinge zu erkennen und vorzustellen. Dies geschieht durch das "Wertgefühl"; durch die Gefühle der Lust und Unlust werden unmittelbar Werturteile gefällt. Jedes Lustgefühl begreift in sich eine Vorstellung vom Wert der Dinge, und zwar so, daß diese die  causa motrix  [Motor - wp] zu jenem wird. Etwas, dem ich kraft des mir innewohnenden Wertvermögens einen Wert beimesse, ist zugleich für mich lustvoll, dieses als Folge von jenem. Was wir also mit Lust beurteilen, findet als etwas Wertvolles unser Wohlgefallen, was wir mit Unlust beurteilen dagegen, erregt als etwas Wertloses unser Mißfallen. Demnach wäre hier die Identität von Wertgefühlen (Gefühle der Lust und Unlust) und Werturteilen zu statuieren, Lust-Unlustgefühle sind Beurteilungen der Dinge nach ihrem Wertverhältnis. Diese Wertbeurteilungen nehmen aber, je nachdem sie auf dem Gebiet des Angenehmen, Guten oder Schönen liegen, zu den Lustgefühlen eine verschiedene Stellung ein. Die Lust am Angenehmen ist unmittelbar in der Empfindung gegeben (z. B. "angenehme Ofenwärme bei Frostwetter" (70); es gefällt durch die Empfindung schon vor der Beurteilung. Diese Lust ist eine Lust mit Interesse, d. h. "dieses Wohlgefallen hängt am Dasein des Gegenstandes und bestimmt seinem Gegenstand einen Wert, den er für mich hat." - Das Gute gefällt erst nach der Beurteilung, es erhält seinen Wert erst durch dieselbe. Die Lust am Guten ist ebenfalls eine Lust mit Interessen, "weil sie ein Interesse in sich hat, weil sie ihrem Gegenstand für mich, d. h. in Beziehung auf meinen Willen einen Wert beilegt, der am Dasein des Gegenstandes hängt". Zu unterscheiden ist hierbei noch das wozu Gute, welches als das Brauchbare, Nützliche, geeignete Mittel zu einem vorausgesetzten Zweck beurteilt wird, und das ansich Gute, welches in sich selbst einen Wert hat und "dabei als Endzweck für einen Willen beurteilt wird." Die Lust am Schönen liegt in der Beurteilung selbst; "es gefällt in der Beschauung, eben nur sofern ich die Form des Gegenstandes beurteile", ohne Vergleich mit einem anderen, es gefällt "dem gebildeten Geist nach freien Gefühlen der Urteilskraft und also mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit". (71) Diese Lust am Schönen ist ohne Interesse, weil ein Wohlgefallen an der bloßen Form des Gegenstandes ohne Rücksicht auf seine Existenz, sie enthält kein Interesse in sich, ist nicht interessiert. Die Lust am Schönen ist ein Wohlgefallen freier Gunst als Beurteilung eines Wertes, "den ein Ding als vernünftiger Geist oder Analogon desselben in sich selbst hat", "den die Natur dem Ding selbst gibt als einem Analogon der Vernunft". Die Lust am Guten ist ein Wohlgefallen der Schätzung und Achtung; ihr Urteil hat mit dem über das Schöne den Anspruch auf Allgemeingültigkeit gemein. Dagegen eine rein individuelle Wertbeurteilung liegt vor im Wohlgefallen der Neigung, der Lust am Angenehmen, insofern hier ein einzelner Zustand meiner Lebenstätigkeit mein Interesse für sich hat.

Nachdem wir nun die enge Verbindung des Wertbegriffs mit den Lust-Unlustgefühlen erwiesen haben, steht sein Verhältnis zu Begehren und Wollen zur Besprechung an. Etwas, was mich interessiert, an dessen Existenz ich Wohlgefallen habe und dem ich einen Wert beimesse, dessen Dasein oder dessen Wegsein (bei etwas Mißfälligem) wünsche ich mir auch, ich begehre, für die Zukunft es zu haben oder seiner ledig zu sein. So werden Wohlgefallen und Mißfallen die Faktoren, welche zur Tat anregen, Lust- und Unlustgefühle werden zu Antrieben der Handlung, es entstehen die Begierden der Zuneigung und Abneigung. Diese bestimmen die Handlung. Jedem Begehren liegt also eine Wertvorstellung zugrunde. Der Wertbegrif erweitert sich zum Zweckbegriff, indem eine Handlung erst nach ihrem Wert vorgestellt wird, bevor ihre Verwirklichung eintritt, und indem diese Verwirklichung durch jene Vorstellung erst verursacht und bewirkt wird. Nach Zwecken tätig sein aber heißt Wollen, und "der Wille setzt seine Zwecke gemäß dem Wert an, den er einem Ding zuschreibt". (72) Was nun so nach Begriffen als zweckmäßig beurteilt wird, erhält das Prädikat "gut". Das Prinzip der Beurteilung des Guten liegt im Wesen des Willens und dem ihm vorgeschriebenen Zweck. Das Gefühl des Guten ist immer eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit eines Gegenstandes, einer Vorstellung, einer Handlung usw., insofern durch das Begehren oder Wollen erst ein Zweck gegeben ist, auf den sich unsere Beurteilung bezieht." (73) Wollen heißt Wohlgefallen am Dasein eines Gegenstandes finden, Interesse für ihn haben. Demnach ist hier Lustgefühl, Wertgefühl, Begehren und Wollen auf das Engste miteinander vereinigt. Anders hingegen verhält es sich bei der Beurteilung des Schönen. Hier findet eine Beurteilung der "freien Harmonie schöner Formen" ohne einen gegebenen Begriff oder Zweck statt, eine Beurteilung mit Gunst ohne alles Interesse am Gegenstand, da die Zweckmäßigkeit im Gegenstand selbst liegt. Die Lust ist hier, getrennt vom Begehren und Wollen, eine Beurteilung des natürlichen Wertes eines Gegenstandes.

Von großer Wichtigkeit für das Wertproblem wurde die Tatsache, daß FRIES infolge seiner mit peinlicher Akribie vorgenommenen psychologischen Untersuchungen zu Erkenntnis und Willenskraft mit dem  Interesse  eine neue Eigenschaft des menschlichen Geistes hinzufand und deren Verbindung untereinander aufwies in der richtigen Voraussetzung, daß "in jeder wirklichen Lebenstätigkeit ... immer alle Grundanlagen miteinander angeregt" sind. Das bedeutet für das Gebiet der Psychologie einen  Fortschritt über Kant hinaus,  für das Wertproblem aber ist damit die unmittelbare Grundlage gegeben, aus der heraus sich der Begriff des  "Werturteils"  bilden konnte. Wenn dazu bereits bei KANT, wie OTTO RITSCHL in seiner Schrift  "Über Werturteile",  Freiburg 1895, Seite 5, mit Recht behauptet, wichtige Voraussetzungen vorhanden sind, dann erst recht bei FRIES, und zwar bei ihm in dem Maße, daß man hier den Wurzelbegriff zu jenem antrifft, dieselbe Sache unter einem nur etwas anderem Namen. FRIES hat nämlich den Begriff des  "würdigenden Urteils".  "... Das Eigentümliche der praktischen Gesetzlichkeit" - sagt er - "wird dadurch bestimmt, daß unsere Willenskraft ein Vermögen ist nach der Vorstellung von Regeln, nämlich nach Zweckgesetzen zu handeln, so daß hier nicht die Willenskraft nach den Gesetzen ihrer Natur, sondern ihre ausführende Tat im zurechnenden und im würdigenden Urteil nach den ihr aufgegebenen Zwecken beurteilt wird;" und "wollen wir ... Taten nach ... Zweckgesetzen beurteilen, so bedürfen wir vorläufig des nur auffassenden Urteils, welches entscheidet, ob ein Mensch eine Tat wirklich getan hat, ob sie als absichtlicher Erfolg seins Willens geschehen ist. Dieses ist das zurechnende Urteil in engerer Bedeutung, von dem wir dann erst, um die wirklich geschehene Tat ihren Zwecken gemäß oder zuwider erfolgt ist. ... Bei der ethischen Beurteilung der Dinge mß vor allen hypothetischen Würdigungen der Mittel zur Erreichung gewisser Zwecke erst in kategorischen praktischen Regeln der Zweck selbst bestimmt und gewürdigt worden sein. In Sachen der Wahl und des Beliebens bleiben nun diese kategorischen praktischen Regeln praktisch zufällig, sie bestimmen bei der Beurteilung der Tat nach ihnen kein notwendiges würdigendes Urteil; ist hingegen der Zweck mit Notwendigkeit, ist er als Pflicht bestimmt, so ist auch eine notwendige Würdigung der Tat nach ihm entschieden, die Tat ist gut, wenn sie diesem Zweck entspricht, böse, wenn sie ihm entgegen ist. Ist z. B. die Wahl zwischen mehreren Vergnügen angeboten, so entscheidet jeder nach Belieben, es gibt hier, was den Zweck im Vergnügen selbst betrifft, kein notwendiges würdigendes Urteil, ein solches könnte hier nur hypothetisch vorkommen, indem wir das Vergnügen als Mittel für einen anderweitigen Zweck und dann entweder als nützlich oder als schädlich beurteilen. Ist hingegen eine Wahl zwischen Pflicht, Vorteil und Vergnügen die Frage, so ist hier das würdigende Urteil jedesmal mit Notwendigkeit für die Pflicht entschieden, die Tat soll der Pflicht gemäß einmal in seiner Popularphilosophie, dem Roman "Julius und Evagoras" (74), Bd. II, Seite 354, nennt, das "würdigende Urteil des Gewissens" ist nichts anderes als das moralische Werturteil.

Neben diesem steht als Werturteil das ästhetische (Geschmacks-)Urteil; denn das ästhetische Urteil will nicht, wie das theoretische, belehren, "sondern es muß unmittelbar erlebt sein", es "ist nur die lebendige Anerkennung eines Wertes", es legt mit den Prädikaten der Schönheit seinem Gegenstand eine unmittelbare Bedeutsamkeit (einen Wert, eine Zweckmäßigkeit) in ihm selbst bei, welche nicht erst durch Mittelbegriffe, nicht nach Gesetzen verstanden werden kann." Das rein ästhetische Urteil kann vielmehr nur aus Gefühlen gefällt werden, es "ordnet seinen Gegenstand nicht unter ein Naturgesetz, sondern unter Ideen" (75) Obwohl subjektiv bedingt, erhebt es Anspruch auf Allgemeingültigkeit, der sich auf den unmittelbar erlebten inneren Wert des Gegenstandes gründet, wie er den Ideen "des objektiv für die Welt bestimmten inneren Wertes der Dinge", den "Ideen des Zwecks der Welt", "der objektiven Teleologie" entstammt. Das Wohlgefallen am Schönen und Erhabenen, die abfällige Beurteilung des Häßlichen und Niedrigen mit Gültigkeit für alle hat einen "Gemeinsinn" (76) zur Voraussetzung, "indem es nur die unaussprechliche Regel ist, in der wir notwendig zusammenstimmen müssen, dagegen für die einzelne Unterordnung jeder nur seinem subjektiven Gefühl überlassen bleibt; wo sich also nur aus der Gültigkeit des unbestimmten Prinzips die beschränkte objektive Gültigkeit der Gesetze des Schönen für eine eigene ästhetische Weltansich ableitet."

Eine dritte Art von Werturteilen findet sich bei FRIES schließlich in dessen "praktischen Urteilen", welche den Wert und Zweck der Dinge für mich beurteilen. Durch sie wird also das wertende Subjekt, zu dem ein Gegenstand in Beziehung gesetzt wird, in den Vordergrund gerückt; der Nachdruck liegt auf dem "für mich". Es wird darin, ohne irgendeinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, ein rein "individuelles Werturteil" gefällt. Das "praktische Urteil" ist abhängig vom Gesetz: die Vernunft gibt ihrem eigenen Dasein den absoluten Wert. "Es gibt kein praktisches Urteil, dessen Form nicht irgendein  a priori  aus der ersten Regel des Wertes und Zwecks entspränge. Denn wenn mir gleich im einzelnen Fall nur empirisch durch die Wahrnehmung bestimmt wird, wem ich den Wert gebe und was ich als Zweck ansehen kann, so ist dies doch immer nur in Anwendung der allgemeinen Regel möglich, daß ich schlechthin dem Dasein der Intelligenz den Wert gebe, denn diese Begriff vom Wert und Zweck selbst hätte ich nie in der Erfahrung aufgefunden, wenn ich sie nicht selbst  a priori  aus dem Wesen meiner Vernunft erst zu ihr hinzubrächte." (77)

In diesen genannten drei Arten von Urteilen, dem "praktischen Urteil", welches den Wert eines Gegenstandes für das Individuum hervorhebt, dem "Geschmacksurteil", welches über Schönheit und Erhabenheit urteilt, und dem "würdigendem Urteil", welches über den sittlichen Wert von Personen und Handlungen entscheidet, in denen allein Werturteile gefällt werden, kommt FRIES ohne Frage diesem Begriff sehr nahe, besonders in seinem  "würdigenden Urteil",  welches doch nur ein anderer Ausdruck für jenes ist. Auch der Ausdruck  "Wertgefühl"  und der von ihm so oft gebrauchte  "Wertbeurteilung"  weisen darauf hin. Von diesen beiden sei hier übrigens bemerkt, daß ihre Bildung von OTTO RITSCHL (Über Werturteile, Seite 8 und 9) irrtümlich dem Theologen de WETTE zugeschrieben wird, während sie tatsächlich  Eigentum von Fries  ist; de WETTE hat die Ausdrücke bereits vorgefunden und von FRIES, seinem Freund und Lehrer, übernommen.

Nachdem aber FRIES den Begriff des Wertes und der Wertbeurteilung einer genaueren psychologischen Analyse unterzogen hatte, konnte seine Ethik davon unmöglich unbeeinflußt bleiben. Wie weit sich dieser Einfluß erstreckt, werden wir sehen.
LITERATUR - Karl Moritz Poeschmann, Das Wertproblem bei Fries, Altenburg 1905
    Anmerkungen
    55) JAKOB FRIEDRICH FRIES, Handbuch der psychischen Anthropologie, Bd. 1, Seite 46 und 47: "Ich meine aber damit (mit der Kantischen Unterscheidung der Grundvermögen) sei der Unterschied der zweiten und dritten Anlage unseres Geistes (d. h. des Lustgefühls und des Begehrungsvermögens) nicht richtig bezeichnet. Vielmehr möchte, neben Erkenntnis und Lustgefühl, die Geistestätigkeit aus der dritten Anlage besser nach PLATNER mit Bestrebung (Seite 248) benannt werden. Es ist z. B. etwas ganz anderes die Lust der Sättigung durch Speise und die Lust der Stillung des Durstes fühlen, als die Befriediung von Hunger und Durst begehren ... So sage ich, unsere Grundlagen sind: Erkenntnis, Gemüt und Tatkraft. Begierde geht erst aus dem Verhältnis des Gemüts zur Tatkraft hervor und enthält keine eigene Anlage. Wenn es auf Sacherklärung ankommt, so sind Herz und Trieb, oder Gemüt und Begehrungsvermögen ein und dasselbe und um dessen Natur kennen zu lernen, müssen wir die Lustgefühle und Begierden miteinander betrachten und erst das willkürliche Handeln an die dritte Stelle setzen." Vgl. auch  Grundriß der Metaphysik,  Seite 4.
    56) FRIES, Neue Kritik der Vernunft", Bd. 1, Seite 25/26
    57) FRIES, Grundriß der Logik, Seite 11: "Der menschliche Geist vereinigt in seinem inneren Leben die drei Eigenschaften zu erkennen, sich zu interessieren und mit Willkür zu handeln; "System der Logik", Seite 34: ... das Vermögen sich zu interessieren, kann sich erst durch ein Gefühl von Lust und Unlust, somit durch die Erkenntnis vom Wert der Dinge zeigen und diese Vorstellungen vom Wert und Unwert führen erst weiter zur Bestimmung willkürlicher Handlungen." - Eine wie wesentliche Bedeutung FRIES dem Moment des Interesses beilegt, geht auch aus dem Vorwurf hervor, den er PLATNER, WOLFF usw. macht, nicht beachtet zu haben, "daß in Lustgefühl, Begierde und Willkür mit dem Interesse eine ganz neue Qualität der Geistestätigkeiten hinzukommt, welche im Erkennen allein, im bloßen Vorstellen der Dinge nicht liegt" (Psychologische Anthropologie I, Seite 43, Anmerkung).
    58) FRIES, Neue Kritik der Vernunft, Bd. III, Seite 20; Bd. I, Seite 26; System der Metaphysik, Seite 413
    59) FRIES, Neue Kritik der Vernunft, Bd. III, Seite 22
    60) FRIES, Neue Kritik der Vernunft, Bd. III, Seite 24/25.
    61) FRIES, Neue Kritik III, Seite 46; Psychologische Anthropologie I, Seite 205; System der Philosophie, Leipzig 1804, Seite 196.
    62) FRIES, Psych. Anthropologie I, Seite 205
    63) FRIES, Neue Kritik III, Seite 62
    64) FRIES, System der Metaphysik, Seite 342: "In der Psychologie nennen wir Triebe des Geistes Vermögen, welche aus der Verbindung des Herzens mit der Willenskraft entstehen und die Anreger der Willenskraft werden.
    65) FRIES, Psych. Anthrop. I, Seite 212f; Neue Kritik III, Seite 64f; System der Philosophie, Seite 201f.
    66) FRIES, Neue Kritik usw. III, Seite 69.
    67) FRIES, Neue Kritik III, Seite 75
    68) FRIES, Neue Kritik III, Seite 83/84. - System der Philosophie, Seite 105: "... dem Dasein der Vernunft geben wir einen absoluten Wert; allem anderen außer uns nur einen Wert in Beziehung auf unseren Zustand. Das Vernünftige ist Person, alles andere ein Brauchbares, Sache;" und  System der Metaphysik,  Seite 63/64: "... nur dem vernünftigen Geist geben wir den selbständigen unveränderlichen Wert, die persönliche Würde, alles andere beurteilen wir nur als eine zu beliebigem Gebrauch stehende, in sich würdelose Sache. Dem vernünftigen Geist schreiben wir im Geist eine selbständige unbeschränkte Realität zu und die Sachen werden nach dieser Beurteilungsweise eigentlich gar nicht als etwas ansich Vorhandenes angesehen, denn der Mensch findet sich einsam, wenn er nicht mit Menschen in Gesellschaft ist."
    69) FRIES, Neue Kritik III, Seite 101
    70) FRIES, Psychologische Anthropologie I, Seite 208/209
    71) FRIES, Neue Kritik I, Seite 210 und 212
    72) FRIES, Philosophische Rechtslehre, Jena 1803, Seite 32. "... Ein notwendiges Gesetz für den Willen wird also einen absoluten Wert voraussetzen, den es als Zweck schlechthin, als Zweck ansich bestimmt. Nun gibt aber die Vernunft der Vernunft den absoluten Wert; das Gesetz für das Reich der Zweck oder der kategorische Imperativ lautet also: das vernünftige Wesen ist Zweck ansich. Der absolute Wert des vernünftigen Wesens heißt Würde, und das Subjekt der Würde heißt Person."
    73) FRIES, Neue Kritik III, Seite 69
    74) FRIES, Julius und Evagoras oder die Schönheit der Seele, Bd. 2, Heidelberg 1822, worin in Dialogform Folgendes Behandlung findet: Bd. 1, Seelenruhe, Schönheit der Seele, Sittliche Ausbildung des Geistes, Völkerleben, Vorhersehung; Bd. 2, Gesundheit des Volksgeistes, Religionsübung, Ewige Wahrheit, Wissen und Wissenschaft, Vom Glauben und der Welt des Guten und Schönen, Der Menschen Schuldgefühl, Ahnung und Schönheit.
    75) FRIES, Psychologische Anthropologie I, Seite 199; System der Metaphysik, Seite 82/83. "... Was wir in bestimmtester Bedeutung ästhetisch nennen, ist das Eigentum des Gefühls im Gegensatz gegen alle Theorie, und damit das freie Eigentum der Urteilskraft", (Neue Kritik der Vernunft II, Seite 322 und III, Seite 263-65, 286-288; System der Logik, Seite 380.
    76) FRIES, System der Philosophie, Seite 363
    77) FRIES, Neue Kritik III, Seite 153/54.