tb-1cr-2WindelbandG. KnauerM. J. MonradJ. Baumann    
 

HANS AMRHEIN
Kants Lehre vom
Bewußtsein überhaupt

und ihre Weiterbildung bis auf die Gegenwart
[2/2]

"Daher sind Urteile entweder bloß subjektiv, wenn Vorstellungen auf ein Bewußtsein in einem Subjekt allein bezogen und in ihm vereinigt werden, oder sie sind objektiv, wenn sie in einem  Bewußtsein überhaupt,  d. h. darin notwendig vereinigt werden."

"Anschauungen werden den Sinnen des Menschen gegeben und durch den Verstand unter einen Begriff und hiermit unter eine Regel gebraucht; dieser Begriff enthält nur das gemeinsame Merkmal (mit Weglassung des Besonderen) und ist also diskursiv, die Regeln werden von ihm noch, um gegebene Vorstellungen unter ein  Bewußtsein überhaupt  zu bringen, vor jenen Anschauungen gegeben."

"Das Empirische, d. h. dasjenige, wodurch ein Gegenstand seinem Dasein nach als  gegeben  vorgestellt wird, heißt  Empfindung,  welche die Materie der Erfahrung ausmacht und, mit Bewußtsein verbunden,  Wahrnehmung  heißt, zu der noch die  Form,  d. h. die synthetische Einheit der Apperzeption derselben im Verstand, mithin die a priori gedacht wird, hinzukommen muß, um Erfahrung als empirische Erkenntnis hervorzubringen."


§ 4. Der Ausdruck Bewußtsein in den
Schriften zwischen 1781 - 1787

In den  "Prolegomena"  von 1783, die dem Leser und "künftigen Lehrer" der Kr. d. r. V. zur Orientierung dienen sollten, ist das Wort  Apperzeption  nur einmal, zudem in der untergeordneten Stelle einer erläuternden Fußnote, das Substantivum  Ich  zweimal, der Ausdruck Bewußtsein dagegen sehr zahlreich vertreten. In dieser Schrift kommt ferner fünfmal der Ausdruck "Bewußtsein überhaupt" vor.

Seite 53 (Prolegomena § 20) heißt es:
    "Dieses Urteilen kann nun zweifach sein: erstlich, indem ich bloß die Wahrnehmungen vergleiche und in einem Bewußtsein meines Zustandes, oder zweitens, da ich sie in einem  Bewußtsein überhaupt  verbinde ... Die gegebene Anschauung muß unter einem Begriff subsumiert werden, der die Form des Urteilens überhaupt in Anbetracht der Anschauung bestimmt, das empirische Bewußtsein der letzteren in einem  Bewußtsein überhaupt  verknüpft und dadurch den empirischen Urteilen Allgemeingültigkeit verschafft."
Die Zusammenfassung in § 22 formuliert die Unterscheidung folgendermaßen:
    "Daher sind Urteile entweder bloß subjektiv, wenn Vorstellungen auf ein Bewußtsein in einem Subjekt allein bezogen und in ihm vereinigt werden, oder sie sind objektiv, wenn sie in einem  Bewußtsein überhaupt,  d. h. darin notwendig vereinigt werden."
In diesen Stellen wird das  "Bewußtsein überhaupt"  dem empirischen Bewußtsein gegenübergestellt oder übergeordnet und als Hilfsbegriff zur Erklärung der Objektivität, der Allgemeingültigkeit und Notwendigkeit der Erkenntnis herangezogen. Ganz anders in der Fußnote zu Prol. § 26:
    "Die Wärme, das Licht etc. sind im kleinen Raum (dem Grad nach) ebenso groß wie in einem großen; ebenso die inneren Vorstellungen, der Schmerz, das Bewußtsein überhaupt nicht kleiner dem Grad nach, ob sie eine kurze oder lange Zeit hindurch dauern."
Hier wird das Bewußtsein von der Seite seines Inhalts, als Summe oder Inbegriff allgemeinbekannter, sogenannter Bewußtseinstatsachen gefaßt und dabei wird dieses inhaltlich gefaßte Bewußtsein allgemein ("überhaupt") genommen im Gegensatz zu seinen besonderen Inhalten, z. B. dem Schmerz. Dagegen in den drei erstgenannten Stellen wird vom Inhalt des Bewußtseins abstrahiert; das Bewußtsein-"überhaupt" kommt nicht als Gesamtheit seines Inhalts, sondern seiner formellen Natur nach in Betracht. Nur diese begriffliche Seite will der Ausdruck "Bewußtsein überhaupt" als  erkenntnistheoretischer Terminus  bezeichnen. Das inhaltliche Bewußtsein überhaupt hat nicht den Charakter eines  terminus technicus.  Daher scheidet jene Anmerkung KANTs zu Prol. § 26 aus unserer Betrachtung aus. Dagegen gehört der Satz von der "synthetischen Vereinigung der Wahrnehmungen in einem  Bewußtsein überhaupt",  (Prol. § 29) als vollgültige Belegstelle zum Bereich der vorliegenden Untersuchung.

Die begriffsstatistische Durchsicht der kantischen Schriften aus den folgenden Jahren ergibt eine geringe Ausbeute.

Die Rezension von SCHULZ "Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre für alle Menschen ohne Unterschied der Religion" (1783) enthält keinen der in in Frage stehenden Ausdrücke. Sie kommen auch nicht vor in den verschiedenen darauf folgenden kleineren Aufsätzen aus jener Zeit.

In seiner "Rezension über Herders Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit" (1785) bemerkt KANT zu dem Satz HERDERs, daß "das hellere Bewußtsein, dieser große Vorzug der menschlichen Seele, derselben auf eine geistige Weise durch die Humanität erst zugebildet wurde": "mit einem Wort, wenn wir es recht verstehen, die Seele ist aus geistigen nach und nach hinzukommenden Kräften allererst geworden."

Die "Grundlegung der Metaphysik der Sitten" (1785) enthält den Ausdruck  Bewußtsein  in belanglosen Wendungen, wie: "Das Bewußtsein der Unterordnung meines Willens unter einem Gesetz" (Seite 20), "im Bewußtsein ihrer Würde" (Seite 32), "Vernunft mit eigenem Bewußtsein in Anbetracht ihrer Urteile", "Bewußtsein eines Gesetzes" (Seite 77), "Bewußtsein der Unabhängigkeit" (Seite 87). - Zu verwerten sind aber folgende lichtvolle Stellen (Seite 80, 81):
    "Sogar sich selbst und zwar nach der Kenntnis, die der Mensch durch innere Empfindung von sich hat, darf er sich nicht anmaßen zu erkennen, wie er ansich sei. Denn da er doch sich selbst nicht gleichsam schafft und seinen Begriff nicht a priori, sondern empirisch bekommt, so ist natürlich, daß er auch von sich durch den inneren Sinn und folglich nur durch die Erscheinung seiner Natur und die Art, wie sein Bewußtsein affiziert wird, Kundschaft einziehen kann, indessen er doch notwendigerweise über dies aus lauter Erscheinungen zusammengesetzte Beschaffenheit seines eigenen Subjekts noch etwas anderes zugrunde liegendes, nämlich sein Ich, so wie es ansich beschaffen sein mag, annehmen, und sich also in Absicht auf die bloße Wahrnehmung und Empfänglichkeit der Empfindungen zur Sinnenwelt, in Anbetracht dessen aber, was in ihm reine Tätigkeit sein mag (dessen, was gar nicht durch Affizierung der Sinne, sondern unmittelbar zu Bewußtsein gelangt), sich zu intellektuellen Welt zählen muß, die er doch nicht weiter kennt ... Nun findet der Mensch in sich wirklich ein Vermögen, dadurch er sich von allen anderen Dingen, ja von sich selbst, sofern er durch Gegenstände affiziert wird, unterscheidet, und das ist die Vernunft. Diese, als reine Selbsttätigkeit, ist sogar darin noch über den Verstand erhoben: daß, obgleich dieser auch Selbsttätigkeit ist, und nicht, wie der Sinn, bloß Vorstellungen enthält, die nur entspringen, wenn man von Dingen affziert (mithin leidend) ist, er dennoch aus seiner Tätigkeit keine anderen Begriffe hervorbringen kann, als die, die bloß dazu dienen, um die sinnlichen Vorstellungen unter Regeln zu bringen, und sie dadurch in einem Bewußtsein zu vereinigen, ohne welchen Gebrauch der Sinnlichkeit er gar nichts denken würde; dahingegen die Vernunft unter dem Namen der Ideen eine so reine Spontaneität zeigt, daß sie dadurch weit über alles, was ihr Sinnlichkeit nur liefern kann, hinausgeht und ihr vornehmstes Geschäft darin beweist, Sinnenwelt und Verstandeswelt voneinander zu unterscheiden, dadurch aber dem Verstand selbst seine Schranken vorzuzeichnen."
Aus dieser großzügigen Darstellung sind noch anzumerken Seite 84:
    "Zu den Anschauungen der Sinnenwelt kommen hinzu Begriffe des Verstandes, die für sich selbst nichts als gesetzliche  Form überhaupt  bedeuten, und dadurch synthetische Sätze a priori, auf welchen alle Erkenntnis einer Natur beruth, möglich machen."
Seite 87:
    "Daß ein Ding in der Erscheinung (das zur Sinnenwelt gehörig) gewissen Gesetzen unterworfen ist, von welchen ebendasselbe als Ding oder Wesen ansich unabhängig ist, enthält nicht den mindesten Widerspruch; daß es sich aber auf diese zweifache Art vorstellen und denken muß, beruth, was das erste betrifft, auf dem Bewußtsein seiner selbst als durch Sinne affizierten Gegenstandes, was das zweite anlangt, auf dem Bewußtsein seiner selbst als Intelligenz, d. h. unabhängig im Vernunftgebrauch von sinnlichen Eindrücken (mithin als zur Verstandeswelt gehörig)."
In dem Aufsatz "Mutmaßlicher Anfang der Menschengeschichte" (1786) kommt auf Seite 55 die bedeutungslose Ausdrucksweise "das Bewußtsein einiger Herrschaft der Vernunft über Antriebe" vor.

Die Hauptgedanken des Aufsatzes "Was heißt, sich im Denken orientieren?" (1786), soweit sie zum Bewußtsein in Beziehung stehen, sind folgende: Allen Begriffen hängen bildliche Vorstellungen an, die jene zum Erfahrungsgebrauch tauglich machen. Indem wir den Begriffen Anschauungen als Beispiele irgendeiner möglichen Erfahrung unterlegen, geben wir ihnen Sinn und Bedeutung. Wenn wir hernach von dieser konkreten Verstandeshandlung die Beimischung des Bildes, zuerst der zufälligen Wahrnehmung durch Sinne, dann sogar die reine sinnliche Anschauung überhaupt weglassen, so bleibt jener reine Verstandesbegriff übrig, dessen Umfang nun erweitert ist und eine Regel des  Denkens überhaupt  enthält. Zu dem Zweck, sich nach den Himmelsrichtungen zu orientieren, bedarf man das Gefühl eines Unterschiedes an seinem eigenen Subjekt, nämlich der rechten und linken Hand. Diesen geographischen Begriff der Orientierung kann man erweitern und darunter verstehen: sich in einem gegebenen Raum überhaupt, mithin bloß mathematisch orientieren. Schließlich kann man den Begriff noch mehr erweitern; er besteht dann in dem Vermögen, sich überhaupt im Denken, d. h. logisch zu orientieren, bei der Unzulänglichkeit der objektiven Prinzipien der Vernunft sich im Fürwahrhalten nach einem subjektiv zureichenden Prinzip derselben zu bestimmen. Ein solches ist der Glaube. Zur Festigkeit des Glaubens gehört das Bewußtsein seiner Unveränderlichkeit. Das Meinen ist ein Fürwahrhalten aus objektiven, mit Bewußtsein unzureichenden Gründen, deren Ergänzung zum Wissen führen kann. -

Zwei wichtige Stellen für die Zwecke unserer Aufgabe finden sich in der Schrift "Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft" (1786).

In einer längeren Anmerkung zu dem Satz aus der Vorrede: "Das Schema zur Vollständigkeit eines metaphysischen Systems, es sei der Natur überhaupt oder der körperlichen Natur insbesondere, ist die Tafel der Kategorien", verteidigt sich KANT gegen die Zweifel des Professor ULRICH, indem er nachweist, daß nach Anerkennung des sinnlichen Charakters der Anschauung und der Zulänglichkeit der Kategorien = Bestimmungen unseres Bewußtsein, entlehnt von den logischen Funktionen in  Urteilen überhaupt,  - das System der Kritik apodiktische [logisch zwingende, demonstrierbare - wp] Gewißheit bei sich führen muß, weil dieses auf dem Satz erbaut ist, daß der ganze spekulative Gebrauch unserer Vernunft niemals weiter als auf Gegenstände möglicher Erfahrung reicht. Die Erläuterungen dieses Satzes enthalten fruchtbare Bemerkungen KANTs über den Hauptzweck seines Werkes, nämlich die Grenzbestimmung der reinen Vernunft, und werfen Licht auf die Motive, die KANT zur Umarbeitung der Deduktion der reinen Verstandesbegriffe in der zweiten Auflage der Kr. d. r. V. bestimmt haben.

Die andere Stelle kommt im 3. Hauptstück vor (Seite 264) und erörtert den Unterschied zwischen der Substanz im Raum und der Seele (Bewußtsein, Ich).
    "Das Bewußtsein, mithin die Klarheit der Vorstellungen meiner Seele, und demzufolge auch das Vermögen des Bewußtseins, die Apperzeption, mit diesem aber selbst die Substanz der Seele, hat einen Grad, der größer oder kleiner werden kann, ohne daß irgendeine Substanz zu diesem Zweck entstehen oder vergehen dürfte. Weil aber bei allmählicher Verminderung dieses Vermögens der Apperzeption schließlich ein gänzliches Verschwinden derselben erfolgen müßte, so würde doch selbst die Substanz der Seele einem allmählichen Vergehen unterworfen sein, ob sie schon einfacher Natur wäre ... das Ich, das allgemeine Korrelat der Apperzeption und selbst bloß ein Gedanke, bezeichnet als ein bloßes Fürwort  ein Ding von unbestimmter Bedeutung,  nämlich das Subjekt aller Prädikate, ohne irgendeine Bedingung, die diese Vorstellung des Subjekts von dem eines  Etwas überhaupt  unterscheidet, also Substanz, von der man, was sie ist, durch diesen Ausdruck keinen Begriff hat, dagegen der Begriff einer  Materie  als Substanz der Begriff des Beweglichen im Raum ist. Es ist daher kein Wunder, wenn von der letzteren die Beharrlichkeit der Substanz bewiesen werden kann, von der ersteren aber nicht, weil bei der Materie schon aus ihrem Begriff, nämlich daß sie das Bewegliche ist, das nur im Raum möglich ist, fließt, daß das, was in ihr Größe hat, eine Vielheit des Realen, mithin der Substanzen enthält, und folglich die Quantität derselben nur durch Zerteilung, welche kein Verschwinden ist, vermindert werden kann, und das letztere in ihr nach dem Gesetz der Stetigkeit auch unmöglich sein würde. Der Gedanke ist dagegen gar kein Begriff, sondern nur eine innere Wahrnehmung, aus ihm kann also auch gar nichts (außer der gänzliche Unterschied eines Gegenstandes des inneren Sinne von dem, was bloß als Gegenstand äußerer Dinge gedacht wird), folglich auch nicht die Beharrlichkeit der Seele, als Substanz, gefolgert werden."


§ 5. Der Gebrauch von "Bewußtsein" und ähnlichen
Ausdrücken in der zweiten Auflage der Kr. d. r. V.

In den Zusätzen und Umarbeitungen der zweiten Auflage der Kr. d. r. V. vom Jahr 1787 stehen noch häufiger und gedrängter beisammen als in der ersten Bearbeitung.

Am Schluß der Vorrede zur zweiten Auflage äußert sich KANT über die Verbesserungen der Darstellung gegenüber der ersten Auflage. In einer längeren Fußnote verweist er auf seine neue Widerlegung des psychologischen Idealismus und den einzig möglichen Beweis der objektiven Realität der äußeren Anschauung, durch den er dem idealistischen "Skandal der Philosophie und allgemeinen Menschenvernunft" ein Ende machen will. KANT kommt dann auf die Widerlegung des Idealismus mit einigen Erläuterungen noch einmal zu sprechen. Das empirische Bewußtsein meines Daseins, d. h. das Bewußtsein meines Daseins in der Zeit und das Bewußtsein der zeitlichen Bestimmbarkeit des Daseins mittels innerer Erfahrung ist nur durch die Beziehung auf etwas mit meiner Existenz Verbundenes  außer mir  bestimmbar. (15) Es ist also Erfahrung, daß es äußere Dinge gibt. Jenes empirische Bewußtsein in der Vorstellung "ich bin" begleitet. Das Bewußtsein eines Verhältnisses zu etwas außer mir ist notwendig, da wir einer intellektuellen Anschauung, wie sie die Mystiker und, freilich in einem anderen Sinn als diese, später FICHTE für möglich hielten, nicht fähig sind. Das begleitende intellektuelle Bewußtsein geht dem sinnlichen, an die Zeitbedingung gebundenen empirischen Bewußtsein (der inneren Anschauung) in Bezug auf die logische Ordnung voran.

Ein weiterer Zusatz der 2. Ausgabe ist § 3, der eine transzendentale Erörterung des Begriffs vom Raum enthält. In diesem Abschnitt wird das Bewußtsein der Notwendigkeit als Kennzeichen der Apoktizität [Gewißheit - wp] den geometrischen Sätzen zugeschrieben.

Neu sind ferner die Abschnitte II-IV und der Schluß der allgemeinen Anmerkungen zur transzendentalen Ästhetik (§ 8). Die Zeit geht dem Bewußtsein der Vorstellungen vorher, d. h. sie liegt ihnen als formale Bedingung zugrunde. Das Bewußtsein seiner selbst, die Apperzeption, ist die einfache Vorstellung des Ich. Wenn durch sie allein alles Mannigfaltige im Subjekt  selbsttätig  (ohne Vermittlung des sinnlichen Bewußtseins) gegeben wäre, so würde die innere Anschauung intellektuell sein. Auch in diesem Paragraphen benutzt KANT die Gelegenheit, sich gegen den Idealismus zu verwahren. Daß die Qualität des Raumes und der Zeit in meiner Anschauungsart und nicht in den Objekten liegt, bedeutet nicht: die Körper  scheinen  bloß außerhalb von mir zu sein oder meine Seele  scheint  nur in meinem Selbstbewußtsein gegeben zu sein; was zur Erscheinung zählt, soll nicht in Schein verwandelt werden. Die Erscheinung setzt die Objekte in ein Verhältnis zu unserem Sinn, daher kann die Erscheinung als Prädikat den Objektiven selbst beigelegt werden. Der Schein aber, der dem Objekt etwas zuschreibt, was diesem nur in seiner Beziehung zum Subjekt beigelegt werden darf, kann niemals ein Prädikat des Gegenstandes sein.

Einschiebsel sind sodann die §§ 11 und 12. Auch ungleichartige Erkenntnisstücke werden in einem Bewußtsein verknüpft.

Ein Hauptunterschied der zweiten von der ersten Ausgabe ist die vollständige Umarbeitung der transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffe (§ 15-27). In § 20 kommt, wie schon oben in der historischen Vorbemerkung erwähnt wurde, der Terminus "Bewußtsein überhaupt" vor. Mit einem viermaligen Wechsel des Ausdrucks wird vom Mannigfaltigen der sinnlichen Anschauung oder gegebener Vorstellungen (auch Begriffe rechnet KANT hier zu diesen!), kurz, sofern das Mannigfaltige in einer empirischen Anschauung gegeben ist, ausgesagt, daß es
    1. unter die ursprüngliche synthetische Einheit der Apperzeption gehört,

    2. unter eine Apperzeption überhaupt gebracht wird,

    3. zu einem  Bewußtsein überhaupt  gebracht wird; und in der Überschrift des § heißt es:

    4. in ein Bewußtsein zusammenkommt.
In diesem Abschnitt hat KANTs Lehre vom "Bewußtsein überhaupt" ihren Quellpunkt.

In der zweiten Ausgabe sind ferner die Beweise der ersten drei Grundsätze des reinen Verstandes (Axiome der Anschauung, Antizipationen der Wahrnehmung, Analogien der Erfahrung) durch die Voranstellung je eines Abschnittes vermehrt worden. Diese Abschnitte kommen wegen ihrer Bemerkungen über die beiden Arten des Bewußtseins größtenteils in Betracht. Im ersten Beweis, daß alle Anschauungen extensive Grösen sind ("Axiome der Anschauung"), wird die Geometrie als Inhalt der Anschauung unter die Kategorie der Größe gestellt, d. h. der Zusammensetzung des  Gleichartig -Mannigfaltigen (Seite 202). Die Größe als Zusammensetzung des Gleichartig-Mannigfaltigen liegt auch den Vorstellungen des bestimmten Raums und der Zeit zugrunde. Da aber Raum und Zeit die Form der Erscheinungen sind, so können alle Erscheinungen nur durch den Begriff der Größe ins empirische Bewußtsein aufgenommen oder von ihm apprehendiert (zusammengefaßt - wp] werden. Der Begriff der Größe aber ist hier das Bewußtsein der synthetischen Einheit des mannigfaltigen Gleichartigen.

Der Beweis des Prinzips der "Antizipationen der Wahrnehmung" (Seite 206) beginnt mit einer Erklärung des empirischen Bewußtseins, als eines solchen, in welchem zugleich Empfindung ist. Vom empirischen Bewußtsein unterscheidet KANT hier ein reines, bloß formales Bewußtsein a priori, das aber nur dem Grad nach vom Bewußtsein mit realer Empfindung verschieden ist:
    "Nun ist vom empirischen Bewußtsein zum reinen eine stufenartige Veränderung möglich, da das Reale desselben ganz verschwindet und in bloß formales Bewußtsein (a priori) des Mannigfaltigen in Raum und Zeit übrig bleibt." (16)
Als Endglied einer "stufenartigen" Veränderung bildet dieses formale, reine, apriorische Bewußtsein den negativen Pol einer Reihe kontinuierlich zusammenhängender Bewußtseinsempfindungen von der Realität bis zum Grad Null; es steht also hier in einem bloß  konträren  Gegensatz zum empirischen Bewußtsein, während sonst bei KANT die Termini "rein", "formal", "a priori" im  kontradiktorischen  Gegensatz zum empirischen Bewußtsein steht eben auch die transzendentale Apperzeption, das "Bewußtsein überhaupt"; von dem ist also hier gar nicht die Rede.

Vom bloßen, aber empirisch bestimmten Bewußtsein "meines eigenen Daseins" handelt die in der zweiten Auflage eingeschaltete "Widerlegung des Idealismus" (Seite 255f), die schon oben bei der auf sie hinweisenden Anmerkung KANTs in der Vorrede zur zweiten Auflage erwähnt wurde. Das Bewußtsein meines Daseins in der Zeit ist mit dem Bewußtsein der Möglichkeit dieser Zeitbestimmung notwendig verbunden. Das Bewußtsein meines eigenen Daseins ist zugleich ein unmittelbares Bewußtsein des Daseins anderer Dinge außer mir. Das Bewußtsein meiner selbst in der Vorstellung "Ich" ist gar keine Anschauung, sondern eine bloße intellektuelle Vorstellung der Selbsttätigkeit eines denkenden Subjekts.

Das System der Grundsätze schließt mit einer in der zweiten Auflage hinzugefügten allgemeinen Anmerkung (Seite 265), die eine Erörterung des "Selbsterkenntnisses aus dem bloßen inneren Bewußtsein und der Bestimmung unserer Natur ohne Beihilfe äußerer empirischer Anschauungen" in Aussicht stellt und schon im voraus auf die Schranken der Möglichkeit einer solchen Erkenntnis hinweist.

Zu dem Kapitel "Phänomena und Noumena" macht die zweite Bearbeitung einen Zusatz (Seite 280-285), der den wichtigen Satz enthält, daß die Kategorien nichts als Gedankenformen sind, "die bloß das logische Vermögen enthalten, das mannigfaltig in der Anschauung Gegebene in ein Bewußtsein a priori zu vereinigen."

Die letzte Umarbeitung, die die 2. Auflage im Vergleich zur ersten enthält, ist den Paralogismen der reinen Vernunft gewidmet (Seite 354-372), nach COHENs Meinung (Kommentar zur Kr. d. r. V., Seite 135) im Interesse einer schärferen Pointierung, also aus stilistischen Gründen. Erkenntnis eines Gegenstandes folgt nicht aus dem bloßen Denken, sondern aus der Beziehung gegebener Anschauung auf die Einheit des Bewußtseins, darin alles Denken besteht. Auch auch alle Modi des Selbstbewußtseins sind bloß logische Funktionen, keine Kategorien oder Verstandesbegriffe von Objekten, und geben mithin keine Erkenntnis meiner selbst als eines Gegenstandes. Objekt ist vielmehr nur das Bewußtsein des bestimmbaren Selbst, nämlich meiner inneren Anschauung, deren Mannigfaltiges gemäß der allgemeinen Bedingung der Einheit der Apperzeption im Denken verbunden werden kann; das Bewußtsein des bestimmenden, aktiven Selbst ist nicht Objekt.

Die Analyse des Bewußtseins meiner selbst im Denken überhaupt, die KANT nach vier Gesichtspunkten vornimmt, ergibt nicht das Mindeste in Bezug auf eine objektive Erkenntnis meiner selbst.

Es gibt ein Denken in zweifacher Bedeutung:
    1. wie es auf ein Objekt überhaupt geht und in der Anschauung gegeben sein mag

    , 2. wie es in der Beziehung auf das Selbstbewußtsein besteht, als die Form des Denkens.
Das Ich ist nur das Bewußtsein meines Denkens. Die vermeintliche Einfachheit der Substanz des Ich wird in eine bloße logische qualitative Einheit des Selbstbewußtseins im  Denken überhaupt  verwandelt. KANT wiederholt hier den Satz, daß das Bewußtsein einen jederzeit verminderungsfähigen Grad hat. Darum ist eine Vorstellung nur dann klar, wenn in ihr das Bewußtsein zum Bewußtsein des Unterschiedes derselben von anderen zureicht. Die Einheit der Apperzeption im Denken erlaubt keine Erklärung aus dem Zusammengesetzten. Der Satz: "Ich denke" schließt schon Dasein in sich. In dem Satz: "Ich denke als einfaches Subjekt" wird die absolute Einheit der Apperzeption, das einfache Ich, in der Vorstellung, darauf sich alle Verbindung oder Trennung, welche das Denken ausmacht, bezieht, für sich wichtig. "Die Apperzeption ist etwas Reales und die Einfachheit derselben liegt schon in ihrer Möglichkeit." (Seite 363) Die Art, wie ich existiere, ob als Substanz oder als Akzidens, istdurch das einfache Selbstbewußtsein gar nicht zu bestimmen möglich. Die Einheit des Bewußtseins kennen wir nur dadurch, daß wir sie zur Begreiflichkeit der Erfahrung unentbehrlich brauchen. Die Einheit des Bewußtseins liegt den Kategorien zugrunde, kann aber nicht selbst als Objekt, worauf die Kategorie der Substanz angewandt wird, auftreten. Das Subjekt der Kategorien kann dadurch, daß es diese denkt, nicht von sich selbst als einem Objekt der Kategorien einen Begriff bekommen; denn um diese zu denken, muß es sein reines Selbstbewußtsein, welches doch hat erklärt werden sollen, zugrunde legen.

Im "Beschluß der Auflösung des psychologischen Paralogismus" (Seite 368) weist KANT die Verwechslung nach, auf der der dialektische Schein beruth.
    "Folglich verwechsle ich die mögliche  Abstraktion  von meiner empirisch bestimmten Existenz mit dem vermeintlichen Bewußtsein einer  abgesondert  möglichen  Existenz  meines denkenden Selbst, und glaube das Substantiale in mir als das transzendentale Subjekt zu erkennen, indem ich bloß die Einheit des Bewußtseins, welche allem Bestimmen, als der bloßen Form der Erkenntnis, zugrunde liegt, in Gedanken habe."
In einer allgemeinen Anmerkung zum Übergang von der rationalen Psychologie zur Kosmologie (Seite 369) erörtert KANT die Frage, ob die Seele nach seiner Theorie ganz und gar, selbst im Denken, in Erscheinung verwandelt würde, und auf solche Weise unser Bewußtsein selbst als bloßer Schein "in der Tat auf nichts gehen müßte". KANT antwortet: Das Denken für sich genommen, als spontane logische Funktion, stellt das Subjekt des Bewußtseins keineswegs als Erscheinung dar, sondern im Bewußtsein meiner selbst beim bloßen Denken bin ich das Wesen selbst, aber von diesem wird mir darum noch nichts zum Denken (nicht als bloße logische Funktion, sondern als Funktion des inneren Sinnes) gegegeben. Die sinnliche innere empirische Anschauung liefert mit ihren  datis  aus der Erscheinung dem Objekt des reinen Bewußtseins nichts zur Kenntnis seiner abgesonderten Existenz. Mit einem Ausblick auf die Kritik der praktischen Vernunft (die ja im nächsten Jahr 1788 erschien) schließt KANT die Paralogismen der reinen Vernunft. - "Bis hierher und nicht weiter erstrecken sich meine Abänderungen der Darstellungsart" der zweiten Auflage, wie KANT selbst in der Vorrede vorausschickte.


§ 6. Das Vorkommen der Ausdrücke Bewußtsein und
Apperzeption in den von 1787-1804 erschienen Schriften Kants.

In den Arbeiten KANTs von 1787 bis zum Ende seiner schriftstellerischen Tätigkeit wird das Wort  Bewußtsein  in immer mannigfaltigeren Verbindungen gebraucht. Indem wir die chronologische Aufzählung der Schriften zuende führen, verzeichnen wir (nach der DÜRRschen Ausgabe) die Stellen, an denen der Ausdruck "Bewußtsein" vorkommt.
    1788. "Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philosophie" (Bd. VIII, Seite 143). Enhält keine Belege.

    1788-1791. "Sieben kleine Aufsätze" (VIII, Seite 191f)
    1. "Ist es eine Erfahrung, daß wir denken?" (Bd. VIII, Seite 193). Das Bewußtsein, ein Objekt zu denken, ist keine Erfahrung, weil Bewußtsein ansich nichts Empirisches ist. Es gibt aber auch ein empirisches Bewußtsein der Bestimmung meines Zustandes in der Zeit durch das Denken. Das Bewußtein, wenn ich eine Erfahrung anstelle, ist Vorstellung meines Daseins, sofern es empirisch bestimmt ist, d. h. in der Zeit. Das Bewußtsein aber, eine Erfahrung anzustellen oder auch  überhaupt zu denken,  ist ein transzendentales Bewußtsein, nicht Erfahrung.

    2. "Über Wunder" (VIII, Seite 194). Keine Belege.

    3. "Widerlegung des problematischen Idealismus" (Bd. VIII, Seite 197). "Man muß das transzendentale und empirische Bewußtsein wohl unterscheiden; jenes ist das Bewußtsein:  Ich denke,  und geht aller Erfahrung vorher, indem es sie erst möglich macht. Dieses transzendentale Bewußtsein liefert uns aber keine Erkenntnis unserer selbst; denn Erkenntnis unserer selbst ist die Bestimmung unseres Daseins in der Zeit, und soll dies geschehen, so muß ich meinen inneren Sinn affizieren. Ich denke z. B. über die Gottheit nach und verbinde mit diesen Gedanken das transzendentale Bewußtsein (denn sonst würde ich nicht denken können), ohne mich mir dabei doch in der Zeit vorzustellen, welches geschehen müßte, wenn ich mir dieser Vorstellung durch den inneren Sinn bewußt wäre. Geschehen Eindrücke auf meinen inneren Sinn, so setzt dies voraus, daß ich mich selbst affiziere (obgleich es uns unerklärbar ist, wie dies zugeht), und so setzt also das empirische Bewußtsein das transzendentale voraus."

    4. "Über partikuläre Providenz" (VIII, Seite 198). Keine Belege.

    5. "Vom Gebet" (VIII, Seite 200). Keine Belege.

    6. "Über das Moment der Geschwindigkeit im Anfangsaugenblick des Falls" (VIII, Seite 201). Keine Belege.

    7. "Über formale und materiale Bedeutung einiger Worte" (VIII, Seite 202). Keine Belege.

    1788. "Kritik der praktischen Vernunft" (DÜRR, Bd. II)
    Seite 5: Es sind Einwürfe gegen die paradoxe Formulierung erhoben worden, sich als Subjekt der Freiheit zum Noumenon, zugleich aber auch in Absicht auf die Natur zum Phänomen in seinem eigenen empirischen Bewußtsein zu machen. - Fußnote: den Menschen in Beziehung auf Freiheit als Wesen ansich, auf den Naturmechanismus aber als Erscheinung, jenes im reinen, dieses im empirischen Bewußtsein vorzustellen. - 23: das Bewußtsein eines vernünftigen Wesens von der Annehmlichkeit des Lebens ist die Glückseligkeit. - 25: Bewußtsein seiner Seelenstärke. - 33: das Selbstbewußtsein einer  reinen praktischen  Vernunft. - 34: Das Bewußtsein eines reinen Verstandes entspringt, indem wir auf die Notwendigkeit, womit uns die Vernunft reine theoretische Sätze vorschreibt, sowie auf Absonderung aller empirischen Bedingungen acht haben. - 36: Bewußtsein dieses Grundgesetzes. - 36: Bewußtsein der Freiheit ist uns nicht vorher gegeben. - 45: Bewußtsein seiner Vergehungen. - 46: Bewußtsein pflichtmäßiger Handlungen. - 46: Bewußtsein seiner Angemessenheit. - 50: Bewußtsein der Freiheit des Willens. - 55: Wie das Bewußtsein der moralischen Gesetze oder das der Freiheit möglich ist, läßt sich nicht weiter erklären. - 78: Da die Begriffe des Guten und Bösen als Folgen der Willensbestimmung a prior auch ein reines praktisches Prinzip, mithin eine Kausalität der reinen Vernunft vorausetzen, so beziehen sie sich ursprünglich nicht (etwa als Bestimmungen der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen gegebener Anschauungen in einem Bewußtsein) auf Objekte, wie die reinen Verstandesbegriffe oder Kategorien der theoretisch gebrauchten Vernunft, sie setzen diese vielmehr als gegeben voraus. - 78:  theoretischer  Gebrauch des  Verstandes:  das Mannigfaltige der (sinnlichen)  Anschauung  unter ein Bewußtsein a priori zu bringen;  praktische Vernunft:  das Mannigfaltige der  Begehrungen  der Einheit des Bewußtseins einer im moralischen Gesetz gebietenden praktischen Vernunft oder eines reinen Willens a priori zu unterwerfen. - 90: Dasjenige, dessen Vorstellung als Bestimmungsgrund unseres Willens uns in unserem Selbstbewußtsein demütigt, erweckt ... Achtung. - 90: Als Wirkung vom Bewußtsein des moralischen Gesetzes heißt dieses Gefühl (der Unannehmlichkeit) eines vernünftigen von Neigungen affizierten Subjekts Demütigung. - 95: Bewußtsein einer Tätigkeit.- 96: Bewußtsein einer freien Unterwerfung des Willens. - 98: Bewußtsein, pflichtmäßig gehandelt zu haben. - 98 (Fußnote): Bewußtsein einer Pflicht. - 101: Bewußtsein unserer Schwächen. - 106: Bewußtsein, daß ... - 117: die ganze Reihenfolge seiner Existenz, als Sinnenwesen, ist im Bewußtsein seiner intelligiblen Existenz nichts als Folge, niemals aber Bestimmungsgrund seiner Kausalität als Noumens anzusehen. - 119: Das Sinnenleben hat in Anbetracht des intelligiblen Bewußtseins seines Daseins (der Freiheit) absolute Einheit eines Phänomens. - 121: Der Mensch wäre ein Automat, und das Selbstbewußtsein würde es zwar zu einem denkenden Automaten machen, in welchem aber das Bewußtsein seiner Spontaneität, wenn sie für Freiheit gehalten wird, bloße Täuschung wäre. - 133: Tugend bringt die Glückseligkeit als etwas vom Bewußtsein der ersteren Unterschiedenes, wie die Ursache eine Wirkung, hervor. - 135: das Gefühl der Glückseligkeit war dem Stoiker nach schon im Bewußtsein seiner Tugend enthalten. Er behauptete, Tugend sei das höchste Gut und Glückseligkeit nur das Bewußtsein des Besitzers derselben. - 135: im Bewußtsein eines solchen Verhaltens ... - 139: Die Glückseligkeit, die nach EPIKUR sowie den Stoikern aus dem Bewußtsein der Tugend im Leben entspringt. - 140: Bewußtsein einer Rechtschaffenheit. - 140: gleichsam einer optischen Jllusion im Selbstbewußtsein dessen, was er tut, zum Unterschied dessen, was er empfindet. Die moralische Gesinnung ist mit einem Bewußtsein der Bestimmung des Willens unmittelbar durch ein Gesetz notwendig verbunden. Nun ist das Bewußtsein einer Bestimmung des Begehrungsvermögens immer der Grund eines Wohlgefallens in der Handlung, die dadurch hervorgebracht wird. - 141: Bewußtsein der unmittelbaren Nötigung des Willens durch ein Gesetz. - 141: Bewußtsein der Tugend notwendig begleitet von Glückseligkeit. - 141: Freiheit und das Bewußtsein derselben, als eines Vermögens, ist Unabhängigkeit von Neigungen. - 142: Das Bewußtsein dieses Vermögens einer reinen praktischen Vernunft durch die Tat (die Tugend) bringt ein Bewußtsein der Obermacht über seine Sittlichkeit und der Erwartung einer ihr proportionierten Glückseligkeit. - 145: das Bewußtsein des moralischen Gesetzes. - 148: Bewußtsein seiner erprüften Gesinnung. - 148 (Fußnote): Bewußtsein der Beharrlichkeit im moralischen Fortschritt. - 152: im Bewußtsein der Vortrefflichkeit seiner Person. - 152: Bewußtsein der sittlichen Denkungsart. - 153 (Fußnote): Bewußtsein der Seelenstärke. - 154: Tugend, d. h. gesetzmäßige Gesinnung aus Achtung für das Gesetz, folglich Bewußtsein eines kontinuierlichen Hangs zur Übertretung. - 159: Es fehlt hier am Merkmal der Beharrlichkeit, um den psychologischen Begriff eines letzten Subjekts, welcher der Seele im Selbstbewußtsein notwendig beigelegt wird, zur realen Vorstellung einer Substanz zu ergänzen. - 160: die kosmologische Idee einer intelligiblen Welt und das Bewußtsein unseres Daseins in derselben. - 185: das Bewußtsein, sie nicht übertreten zu haben. - 188: Bewußtsein seiner moralischen Gesinnung. - 190: Bewußtsein des Gesetzes. - 191: Bewußtsein einer daraus entspringenden Kultur. - 192: alles, dessen Betrachtung subjektiv ein Bewußtsein der Harmonie unserer Vorstellungskräfte bewirkt, und wobei wir unser ganzes Erkenntnisvermögen (Verstand und Einbildungskraft) gestärkt fühlen, bringt ein Wohlgefallen hervor. - 192: Bewußtsein seiner Freiheit. - 193: Bewußtsein einer Unabhängigkeit von Neigungen. - 193: Bewußtsein unserer Freiheit. - 194: Bewußtsein meiner Existenz.

    1790. "Kritik der Urteilskraft" (Dürr II)
    Seite 15: Bewußtsein ihrer Unzulänglichkeit. - 52: Folglich muß dem Geschmacksurteil, mit dem Bewußtsein der Absonderung in demselben von allem Interesse, ein Anspruch auf Gültigkeit für jedermann, ohne auf Objekte gestellte Allgemeinheit anhangen, d. h. es muß damit ein Anspruch auf subjektive Allgemeinheit verbunden sein. - 57: Bewußtsein der Absonderung alles dessen, was zum Angenehmen und Guten gehört. - 60: Auf welche Art werden wir uns einer wechselseitigen subjektiven Übereinstimmung der Erkenntniskräfte untereinander im Geschmacksurteil bewußt? Ästhetisch durch den bloßen inneren Sinn und Empfindung, oder intellektuell durch das Bewußtsein unserer absichtlichen Tätigkeit, womit wir jene ins Spiel setzen? Wäre die gegebene Vorstellung, welche das Geschmacksurteil veranlaßt, ein Begriff, welcher Verstand und Einbildungskraft in der Beurteilung des Gegenstandes zu einer Erkenntnis des Objekts vereinigte, so wäre das Bewußtsein dieses Verhältnisses intellektuell (wie im objektiven Schematismus der Urteilskraft, wovon die Kritik handelt). Bei einem Verhältnis, welches keinen Begriff zugrunde legt, ist auch kein anderes Bewußtsein desselben als durch Empfindung der Wirkung möglich, die im erleichterten Spiel der Einbildungskraft und des Verstandes besteht. - 62: Das Bewußtsein der Kausalität einer Vorstellung, den Zustand des Subjekts zu erhalten, ist Lust. - 64: das Bewußtsein der bloß formalen Zweckmäßigkeit im Spiel der Erkenntniskräfte des Subjekts, bei einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben wird, ist die Lust selbst. - 79: die Einbildungskraft weiß, wenn das Gemüt es auf Vergleichungen anlegt, ein Bild gleichsam auf das andere fallen zu lassen, allem Vermuten nach wirklich, wenngleich nicht hinreichend zum Bewußtsein. - 98: Bewußtsein einer subjektiven Zweckmäßigkeit. - 110: Bewußtsein eines unbeschränkten Vermögens. - 116: Bewußtsein guter Gesinnungen. - 127: Bewußtsein unserer Kräfte. - 128: Bewußtsein seiner Stärke. - 133: bloß Bewußtsein seiner Existenz. - 152: wenn der Urteilende nur in diesem Bewußtsein nicht irrt. - 179: das Bewußtsein des letzteren. - 180: Bewußtsein der Tugend. - 192: Bewußtsein seiner Stimmung. - 225: mit dem Bewußtsein eines Gemütszustandes. - 270: Dadurch, daß SPINOZA unsere Begriffe vom Zweckmäßigen in der Natur auf das Bewußtsein unserer selbst in einem allbefassenden (doch zugleich einfachen) Wesen zurückführte, und jene Form bloß in der Einheit des letzteren suchte, mußte er nicht den Realismus, sondern bloß den Idealismus der Zweckmäßigkeit derselben zu behaupten die Absicht haben. - 338: Pflicht seinem Bewußtsein nach aufrichtig befolgt (17). - 367: Der kosmologische Beweis schloß aus der Notwendigkeit der Existenz irgendeines Dings (dergleichen, da uns im Selbstbewußtsein ein Dasein gegeben ist, durchaus eingeräumt werden muß) auf die durchgängige Bestimmung desselben als allerrealsten Wesens. - 377: Anschauungen werden den Sinnen des Menschen gegeben und durch den Verstand unter einen Begriff und hiermit unter eine Regel gebraucht; dieser Begriff enthält nur das gemeinsame Merkmal (mit Weglassung des Besonderen) und ist also diskursiv, die Regeln werden von ihm noch, um gegebene Vorstellungen unter ein  Bewußtsein überhaupt  zu bringen, vor jenen Anschauungen gegeben usw.
    Hier also, auf der vorletzten Seite der Kritik der Urteilskraft, tritt wieder der bedeutsame Terminus "Bewußtsein überhaupt" auf.

    1790. "Über eine Entdeckung, nach der alle neue Kritik der reinen Vernunft durch eine ältere entbehrlich gemacht werden soll" (Bd. V, Abt. 4, Seite 1).
    Seite 20: Was nicht mehr mit Bewußtsein empfunden wird. - 22: obzwar ohne klares Bewußtsein. - 24: wirklich in unserer empirischen Anschauung, obzwar ohne Bewußtsein vorgestellt werden. - 26: daß sie nicht, wie Herr  E.  sich fälschlich ausdrückt, empfunden, d. h. mit Bewußtsein wahrgenommen werden. - 28: empfindbar sind, d. h. in der Anschauung mit Bewußtsein wahrgenommen werden. - 37: Das Bewußtsein einer Vorstellung macht keinen Unterschied in der spezifischen Beschaffenheit derselben; denn es kann mit allen Vorstellungen verbunden werden. Das Bewußtsein einer empirischen Anschauung heißt Wahrnehmung. - 38: Anschauung mit Bewußtsein auffassen. - 39: Nichtsinnlich aber bezeichnet einen bloßen Mangel (z. B. des Bewußtseins von etwas in der Vorstellung eines Gegenstandes der Sinne). - 44/45: Allgemeine transzendentale Verstandesbegriffe sind nicht angeboren, sondern erworben, ihre  aquisitio  aber ist  originaria  und sie setzen nichts Angeborenes als die subjektiven Bedingungen der Spontaneität des Denkens (Gemäßheit mit der Einheit der Apperzeption) voraus. - 46: alles Bewußtsein, welches auf Zeitbedingungen beruth, muß wegfallen. - 76: Von dieser Harmonie zwischen dem Verstand und der Sinnlichkeit, sofern sie Erkenntnisse von allgemeinen Naturgesetzen a priori möglich macht, hat die Kritik zum Grund angegeben, daß ohne diese keine Erfahrung möglich ist, mithin die Gegenstände (weil sie teils, ihrer Anschauung nach, den formalen Bedingungen der Sinnlichkeit, teils, der Verknüpfung des Mannigfaltigen nach, den Prinzipien der Zusammenordnung in ein Bewußtsein, als Bedingung der Möglichkeit einer Erkenntnis derselben, gemäß sind), von uns in die Einheit des Bewußtseins gar nicht aufgenommen werden und in die Erfahrung hineinkommen, mithin für uns nichts sein würden.

    1790. "Über Schwärmerei und die Mittel dagegen" (Bd. VIII, Seite 177). Keine Belege.

    1791. "Über das Mißlingen aller philosophischen Versuche in der Theodizee" (Bd. VI, Abt. 2, Seite 133).
    Seite 150: im Bewußtsein besteht, diese Behutsamkeit im gegebenen Fall angewandt zu haben. - 150: im Bewußtsein, ob ich in der Tat glaube, recht zu haben.

    1793. "Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" (Dürr IV, Abt. 3, Seite 1).
    Seite 18: mit Bewußtsein gesetzwidrig. - 19: mit Bewußtsein bösen Handlung. - 55: weder durch unmittelbares Bewußtsein noch durch Beweis zu einer Überzeugung gelangen. - 57: Die Vernunft im Bewußtsein ihres Unvermögens. - 61: Neigungen, die sich unverhohlen jedermanns Bewußtsein offen darstellen. - 84: im Bewußtsein seines Fortschrittes. -86: durch unmittelbares Bewußtsein. - 94: mit dem Bewußtsein, daß. - 118: aus dem Bewußtsein dieser Gesetze. - 132: Bewußtsein, daß. - 155: Bewußtsein seiner Freiheit. - 167: Bewußtsein, daß. - 196: Bewußtsein des Besitzes. - 205: Bewußtsein seines Unvermögens. - 212: ein Gesetz, welches in jedermanns Bewußtsein unbedingte Verbindlichkeit bei sich führt. - 214: Erweckung des Bewußtseins eines sonst nie gemutmaßten Vermögens. - 217: Das Gewissen ist ein Bewußtsein, das für sich selbst Pflicht ist. - 218: geirrt oder mit Bewußtsein unrecht getan. -229: mit dem Bewußtsein unserer Gebrechlichkeit.

    1793. "Über den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis" (Bd. VI, Abt. 1, Seite 95). Keine Belege.

    1794. "Etwas über den Einfluß des Mondes auf die Witterung" (Bd. VII, Abt. 2, Seite 451).
    Seite 454: Bewußtsein, daß.

    1794. "Das Ende aller Dinge" (Bd. VI, Abt. 2, Seite 155).
    Seite 166: im Bewußtsein der Unveränderlichkeit seiner Gesinnung. - 166: im Bewußtsein, sich in den Abgrund der Gottheit verschlungen zu fühlen.

    1794. "Über Philosophie überhaupt zur Einleitung in die Kritik der Urteilskraft" (Bd. V, Seite 141).
    Seite 148: Denn es ist immer ein großer Unterschied zwischen Vorstellungen, sofern sie, bloß auf das Objekt und die Einheit des Bewußtseins derselben bezogen, zur Erkenntnis gehören, desgleichen zwischen derjenigen objektiven Beziehung, da sie, zugleich als Ursache der Wirklichkeit dieses Objekts betrachtet, zum Begehrungsvermögen gezählt werden, und ihrer Beziehung bloß auf das Subjekt, da sie für sich selbst Gründe sind, ihre eigene Existenz in demselben bloß zu erhalten, und sofern im Verhältnis zum Gefühl der Lust betrachtet werden; wobei letzteres schlechterdings keine Erkenntnis ist noch verschafft, obgleich es dergleichen zum Bestimmungsgrund voraussetzen mag. - 160: statt einer Beziehung der gegebenen Vorstellung auf ihre eigene Regel mit Bewußtsein derselben. - 161: Grad des Bewußtseins. - 161: Anschauung und Begriff unterscheiden sich voneinander spezifisch; denn sie gehen ineinander nicht über, das Bewußtsein beider und der Merkmale derselben mag wachsen oder abnehmen wie es will. - 162: ohne hinreichendes Bewußtsein seiner Handlungen. - 162: das empirische Bewußtseins der subjektiven Zweckmäßigkeit.

    1795. "Zum ewigen Frieden" (Bd. VI, Seite 147).
    Seite 195: Bewußtsein, daß ...

    1796. "Zu Sömmerring: über das Organ der Seele" (Bd. VIII, Seite 183).
    Seite 186 (Fußnote): Unter Gemüt versteht man nur das die gegebenen Vorstellungen zusammensetzende und die Einheit der empirischen Apperzeption bewirkende  Vermögen  (animus), noch nicht die Substanz (anima), nach ihrer von der Materie ganz unterschiedenen Natur, von der man alsdann abstrahiert. - 187: Metaphysik hat es mit dem reinen Bewußtsein und der Einheit desselben a priori in der Zusammensetzung gegebener Vorstellungen (mit dem Verstand) zu tun; in Anbetracht des denkenden Subjekts haben wir es nicht mit dieser Metaphysik, sondern mit der Einbildungskraft zu tun, deren Anschauungen (auch ohne Gegenwart ihres Gegenstandes, als empirischer Vorstellungen) Eindrücke im Gehirn (eigentlich habitus der Reproduktion) korrespondierend und zu einem Ganzen der inneren Selbstanschauung gehörend, angenommen werden können. - 189:  Hallers  Aufgabe ist nicht bloß physiologisch, sondern sie soll auch zum Mittel dienen, die Einheit des Bewußtseins seiner selbst (welche dem Verstand angehört) im Raumverhältnis der Seele zu den Organen des Gehirns (welches zum äußeren Sinn gehört), mithin den Sitz der Seele als ihre lokale Gegenwart vorstellig zu machen, welches eine unauflösliche, ansich widersprechende Aufgabe der Metaphysik ist.

    1796. "Von einem neuerdings erhobenen vornehmen Ton in der Philosophie" (Bd. V, Abt. 2, Seite 1).
    Seite 11: im Bewußtsein seines wohlgeführten Lebenswandels (zweimal).

    1796. "Ausgleichung eines auf Mißverstand beruhenden mathematischen Streits" (Bd. V, Abt. 2, Seite 25). Keine Belege.

    1796. "Verkündigung des nahen Abschlusses eines Traktats zum ewigen Frieden in der Philosophie" (Bd. V, Abt. 4, Seite 79)
    Seite 82: Abgesehen von der den Menschen vor allen anderen Tieren auszeichnende Eigenschaft des Selbstbewußtseins, wegen welcher er ein vernünftiges Tier ist (dem auch, wegen der Einheit des Bewußtseins nur eine Seele beigelegt werden kann), so wird der Hang, sich dieses Vermögens zum Vernünfteln zu bedienen, nachgerade methodisch, und zwar bloß durch Begriffe zu vernünfteln, d. h. zu philosophieren.

    1797. "Die Metaphysik der Sitten" (I. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre) (Bd. III)
    Seite 11: mit dem Bewußtsein des Vermögens seiner Handlung. - 34: Bewußtsein der Verbindlichkeit als Triebfeder. - 90: Bewußtsein eines oder beider Teile. - 126: eine heftige und doch zugleich mit Bewußtsein vergebliche Sehnsucht. - 126: was hier den Mißverstand ausmacht, ist: daß, da das Bewußtsein seines Vermögens überhaupt zugleich das Bewußtsein seines Unvermögens in Anbetracht der Außenwelt ist, die Definition auf den Idealisten nicht anwendbar ist.

    1797. "Die Metaphysik der Sitten" (II. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre) (Bd. III)
    Seite 208: Bewußtsein, seine Pflicht getan zu haben. - 215: Bewußtsein des Vermögens. - 221: im bloßen Bewußtsein seiner Rechtschaffenheit. - 234: das Bewußtsein der Pflichtbegriffe überhaupt ist nicht empirischen Ursprungs. - 234: Bewußtsein der Übereinstimmung. - 234: Bewußtsein der Verbindlichkeit. - 256: im Bewußtsein einer Pflicht gegen sich selbst. - 279: Bewußtsein seiner Würde. - 280: Bewußtsein der Erhabenheit. - 280: Bewußtsein der Geringfügigkeit. - 283: das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen ist das Gewissen. - 285: moralisches Selbstbewußtsein. - 291: Bewußtsein einer Pflicht. - 316, 333, 341, 341, 344.

    1797. "Über ein vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu lügen" (Bd. VI, Seite 207). Keine Belege.

    1798. "Über die Buchmacherei" (Bd. VI, Seite 217)
    Seite 224: Die Kr. d. r. V. hat oft und deutlich gesagt, daß Erkenntnis a priori Sätze sind, die mit dem Bewußtsein ihrer inneren Notwendigkeit und absoluten Allgemeinheit (apodiktische) ausgesprochen, mithin nicht wiederum als von der Erfahrung abhängig anerkannt werden.

    1798. "Der Streit der Fakultäten in drei Abschnitten" (Bd. V, Abt. 2, Seite 29)
    Seite 82: Moralische Glaubenssätze sind mit dem Bewußtsein ihrer Notwendigkeit verbunden und a priori erkennbar, d. h. Vernunftlehren des Glaubens. - 90: Gefühl einer übernatürlichen Gemeinschaft und sogar das Bewußtsein eines kontinuierlichen Umgangs mit einem himmlischen Geist. - 122: im Bewußtsein seines Vorzugs vor dem vernunftlosen Tier. - 133: Die Beispiele, welche die Möglichkeit der Macht des menschlichen Gemütes bestätigen, über seine krankhaften Gefühle durch den bloßen Vorsatz Meister zu sein, kann ich nicht von der Erfahrung anderer hernehmen, sondern sie gehen aus dem Selbstbewußtsein hervor. - 151: Ein Unvermögen, beim Wechsel der aufeinander folgenden Vorstellungen die Einheit des Bewußtseins derselben zu erhalten.

    1798. "Anthropologie in pragmatischer Hinsicht" (Bd. IV).
    § 1 handelt vom Bewußtsein seiner selbst, der Einheit des Bewußtseins, der Ichheit. - § 3: von dem willkürlichen Bewußtsein seiner Vorstellungen. - Eine Fußnote zu § 4 macht wichtige Unterschiede zwischen dem Bewußtsein des Verstandes und dem inneren Sinn; gleichzeitig wird die psychologische und logische Betrachtung des Bewußtseins auseinandergehalten. - 17 (§ 5): die dem Bewußtsein offen liegen. - § 6: von der Deutlichkeit und Undeutlichkeit im Bewußtsein seiner Vorstellungen (Klarheit und Deutlichkeit). - In § 7 wird bei der Erörterung des Gegensatzes zwischen Sinnlichkeit und Verstand das Bewußtsein in ein diskursives und intuitives Bewußtsein eingeteilt; jenes ist logisch, einfach, die reine Apperzeption seiner Gemütshandlung. - 28: Helligkeit im Bewußtsein. - 29: ins Bewußtsein bringen. - 34: Bewußtsein und Erinnerung des empfangenen Guten. - 47: Eindringen der Sinneseinflüsse ins Bewußtsein. - 50 (§ 22 - Vom inneren Sinn): Der innere Sinn ist nicht die reine Apperzeption. - 54: Bewußtsein der Empfindungen. - 56: Bewußtsein, den Genuß in der Gewalt zu haben. - 79: zum Bewußtsein bringen. - 92: Bewußtsein der Schuld. - 139: Bewußtsein dieses Wechsels. - 139: Bewußtsein des Verlassens des gegenwärtigen Zustandes. - 159: Erdichten, mit dem Bewußtsein, das Unwahre als wahr vorstellig zu machen. - 168: Mit Bewußtsein verbundenes Gefühl. - 175: Bewußtsein seines Unvermögens. - 190: Bewußtsein dieses Vermögens. - 217: Bewußtsein, daß er einen Charakter hat. - 223: Bewußtsein seiner Kraft. - 226: Bewußtsein der Überlegenheit. - 253: mit Bewußtsein verbunden mechanische Anlage. - 256: Bewußtsein der Freiheit (zweimal). - 262: Bewußtsein des Gemeinsinns.

    1800. "Zwei kleine Vorreden" (Bd. VIII, Seite 203). Keine Belege.

    1800. "Logik" (Bd. IV) (Hg. und bearbeitet von Jäsche)
    Vom Bewußtsein ausführlich die Rede ist im Abschnitt V der Einleitung (Erkenntnis überhaupt, intuitive und diskursive Erkenntnis). - Seite 71: Grade der Erkenntnis überhaupt in Anbetracht ihres objektiven Gehaltes: 1. sich etwas vorstellen, 2. sich etwas mit Bewußtsein vorstellen oder wahrnehmen (percipere), 3. etwas kennen (noscere) oder sich etwas in der Vergleichung mit anderen Dingen vorstellen sowohl der Einerleiheit als der Verschiedenheit nach, 4. mit Bewußtsein etwas kennen, d. h. erkennen (cognoscere); 5. etwas verstehen (intellegere), 6. etwas durch die Vernunft erkennen oder einsehen (perspicere), 7. begreifen (comprehendere). - 72: Gewißheit = mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit verbunden. - 73: Ungewißheit = mit dem Bewußtsein der Zufälligkeit oder Möglichkeit des Gegenteils. - 73. Was ich bloß  meine,  halte ich im Urteilen mit Bewußtsein nur für problematisch. - 74: Glauben ist eine Art des mit Bewußtsein unvollständigen Fürwahrhaltens. - 78: rationale Gewißheit (im Gegensatz zur empirischen) ist mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit verbunden. - 82: ein mit Bewußtsein bloß problematisches Urteilen. - 98: Erkenntnisse = alle mit Bewußtsein auf ein Objekt bezogenen Vorstellungen sind entweder Anschauungen oder Begriffe. - 102: Komparation, d. h. die Vergleichung der Vorstellungen untereinander im Verhältnis zur Einheit des Bewußtseins; Reflexion, d. h. die Überlegung, wie verschiedene Vorstellungen in einem Bewußtsein begriffen sein können. - 109: Ein Urteil ist die Vorstellung der Einheit des Bewußtseins verschiedener Vorstellungen. - 110: In den gegebenen, zur Einheit des Bewußtseins im Urteil verbundenen Erkenntnissen besteht die Materie; in der Bestimmung der Art und Weise, wie die verschiedenen Vorstellungen als solche zum Bewußtsein gehören, die Form des Urteils. - 114: Die Vorstellungen im Urteil sind eine der anderen zur Einheit des Bewußtseins untergeordnet, als Prädikat dem Subjekt, als Folge dem Grund, als Glied der Einteilung dem eingeteilten Begriff. - 115: Verknüpfung der Urteile zur Einheit des Bewußtseins. - 119: mit dem Bewußtsein der bloßen Möglichkeit; mit dem Bewußtsein der Wirklichkeit. - 119: Verhältnis verschiedener Vorstellungen zur Einheit des Bewußtseins. - 133: Alle Regeln (Urteile) enthalten objektive Einheit des Bewußtseins des Mannigfaltigen der Erkenntnis, mithin eine Bedingung, unter der eine Erkenntnis mit der anderen zu einem Bewußtsein gehört. - 134: die Konklusion ist immer mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit begleitet. - 152: das deutliche Bewußtsein des Inhalts der Begriffe wird befördert durch Exposition und Definition derselben; das deutliche Bewußtsein des Umfangs dagegen durch die logische Einleitung derselben.

    1802. "Physische Geographie" (hg. und bearbeitete von Rink). (Ergänzungsband der Dürrschen Ausgabe, 1. Abt.). Keine Belege. 1803. "Über Pädagogik" (Bd. VIII, Seite 209) (hg. von Rink)
    Seite 250: Es ist sehr nützlich, die Regeln auch zu abstrahieren, damit der Verstand nicht bloß mechanisch, sondern mit dem Bewußtsein einer Regel verfahre.

    1804. "Über die von der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin für das Jahr 1791 ausgesetzte Preisfrage: Welches sind die wirklichen Fortschritte, die die Metaphysik seit Leibniz' und Wolffs Zeiten in Deutschland gemacht hat?" (Bd. V, Abt. 4, Seite 93) (hg. von Rink)
    Seite 104: Analytische Urteile sind Urteile a priori und mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit verbunden. - 105: etwas sich a priori vorstellen, heißt, sich unabhängig vom empirischen Bewußtsein eine Vorstellung machen. - 107: In Anbetracht des inneren Sinnes scheint vielen das doppelte Ich im Bewußtsein seiner selbst (das der inneren sinnlichen Anschauung und das des denkenden Subjekts) zwei Subjekte in einer Person vorauszusetzen. - 107: a priori mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit. - 109: Ich bin mir meiner selbst bewußt, ist ein Gedanke, der schon ein zweifaches Ich enthält, das Ich als Subjekt und das Ich als Objekt. Es wird dadurch aber nicht eine doppelte Persönlichkeit gemeint, sondern nur Ich, der ich denke und anschaue, ist die Person, das Ich aber des Objekts, was von mir angeschaut wird, ist gleich anderen Gegenständen außer mir die Sache. Vom Ich in der ersteren Bedeutung (dem Subjekt der Apperzeption), dem logischen Ich, als Vorstellung a priori, ist schlechterdings nichts weiter zu erkennen möglich. - 110: das Ich aber in der zweiten Bedeutung (als Subjekt der Perzeption), das psychologische Ich, als empirisches Bewußtsein, ist mannigfacher Erkenntnis fähig, worunter die Form der inneren Anschauung, die Zeit, diejenige ist, welche a priori allen Wahrnehmungen und deren Verbindung zugrunde liegt, deren Auffassung (apprehensio) der Art, wie das Subjekt dadurch affiziert wrid, d. h. der Zeitbedingung gemäß ist, indem das sinnliche Ich vom intellektuellen zur Aufnahme derselben ins Bewußtsein bestimmt wird. - 110: das logische Ich zeigt zwar das Subjekt an, wie es ansich ist, im reinen Bewußtsein, nicht als Rezeptivität, sondern reine Spontaneität, ist weiter aber auch keiner Erkenntnis seiner Natur fähig. - 111: Es werden also so viele Begriffe a priori im Verstand liegen, als es Arten der Zusammensetzung (Synthesis) mit Bewußtsein, d. h. als es Arten der synthetischen Einheit der Apperzeption des in der Anschauung gegebenen Mannigfaltigen gibt. - 111: die reinen Verstandesbegriffe von den in der Anschauung gegebenen Gegenständen überhaupt sind ebendieselben logischen Funktionen, sofern sie die synthetische Einheit der Apperzeption des in einer Anschauung überhaupt gegebenen Mannigfaltigen a priori vorstellen. - 113: Die Beschaffenheit der Urteile a priori kündigt sich von selbst durch das Bewußtsein ihrer Notwendigkeit an. - 114: Soll der Begriff einer Kategorie Erkenntnis a priori werden, so muß ihm eine reine Anschauung untergelegt werden, die der synthetischen Einheit der Apperzeption des Mannigfaltigen der Anschauung (welche durch die Kategorie gedacht wird) gemäß ist, d. h. die Vorstellungskraft muß dem reinen Verstandesbegriff ein Schema a priori unterlegen, ohne das er gar keinen Gegenstand haben, mithin zu keiner Erkenntnis dienen könnte. - 115: Die Prinzipien a priori, nach denen allein Erfahrung möglich ist, sind die Formen der Gegenstände, Raum und Zeit, und die Kategorien, welche die synthetische Einheit des Bewußtseins a priori enthalten, sofern unter sie empirische Vorstellungen subsumiert werden können. - 116: Raum und Zeit sind, subjektiv betrachtet, Formen der Sinnlichkeit, aber um von ihnen als Objekten der reinen Anschauung sich einen Begriff zu machen (ohne welchen wir gar nichts von ihnen sagen könnten), dazu wird a priori der Begriff eines Zusammengesetzten, mithin der Zusammensetzung (Synthesis) des Mannigfaltigen erfordert, mithin synthetische Einheit der Apperzeption in Verbindung dieses Mannigfaltigen, welche Einheit des Bewußtseins nach der Verschiedenheit der anschaulichen Vorstellungen der Gegenstände in Raum und Zeit verschiedene Funktionen sie zu verbinden erfordert, welche Kategorien heißen und Verstandesbegriffe a priori sind, die zwar für sich allein noch keine Erkenntnis von einem Gegenstand überhaupt, aber doch von dem, der in der empirischen Anschauung gegeben ist, begründen, welches alsdann Erfahrung sein würde. Das Empirische aber, d. h. dasjenige, wodurch ein Gegenstand seinem Dasein nach als gegeben vorgestellt wird, heißt Empfindung, welche die Materie der Erfahrung ausmacht und, mit Bewußtsein verbunden, Wahrnehmung heißt, zu der noch die Form, d. h. die synthetische Einheit der Apperzeption derselben im Verstand, mithin die a priori gedacht wird, hinzukommen muß, um Erfahrung als empirische Erkenntnis hervorzubringen. - 119: Grad des Bewußtseins; mit gehörigem Bewußtsein der Teilvorstellungen; das klarste Bewußtsein aller Teilvorstellungen; im durchgängigen Bewußtsein aller im Begriff eines Körpers enthaltenen Vorstellungen. - 127: Mangel des Bewußtseins.
Die Zusammenstellung der Belege aus der Periode von 1787-1804 ergibt, daß dem Philosophen der Ausdruck  Bewußtsein  immer geläufiger wurde. Er verwendet ihn als allgemein bekannt vorausgesetzten psychologischen Terminus, mit dessen Hilfe er fast alle übrigen philosophischen Begriffe erklärt und definiert. Daher tritt der Ausdruck "Bewußtsein" meist in Verbindung mit einem substantivisischen Attribut im Genitiv auf oder mit einer durch die Satzpartikel "daß" angeschlossenen Erläuterung. Daneben aber finden sich auch Stellen, wo das Bewußtsein als erkenntnistheoretisches Problem fixiert und zergliedert wird. Diese lehnen sich nach Inhalt und Form an die  loci classici  [klassischen Stellen - wp] der Kr. d. r. V. und der Prolegomenen an.
LITERATUR - Hans Amrhein, Kants Lehre vom Bewußtsein überhaupt und ihre Weiterbildung bis auf die Gegenwart, Kantstudien, Ergänzungsheft, Nr. 10, Berlin 1909
    Anmerkungen
    15) Schon TETENS hatte das gesehen. (Philosophische Versuche über die menschliche Natur etc., Bd. 1, 1777, Seite 379: "Konnte der Mensch sein Ich kennen und unterscheiden lernen, ohne zugleich einen Begriff von einem wirklichen Objekt zu erhalten, das nicht sein Ich ist?"
    16) Dieser Satz eignet sich zur Erläuterung des Gedankengangs, auf dem RICKERT zu seinem "Bewußtsein überhaupt" gelangt. (Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, 1902, Seite 169-170). Vgl. den II. Teil der vorliegenden Abhandlung. - COHEN läßt KANTs Unterscheidung nicht gelten; er bestreitet ihre Berechtigung mit den Worten: "Eine Veränderung zum  reinen  Bewußtsein gibt es nicht. Das reine Bewußtsein liegt nicht in der Stufenfolge der Bewußtseinsübergänge, sondern es ist lediglich der Ausdruck einer wissenschaftlichen Methode. Wenn nun aber gar in diesem mißbräuchlich so genannten reinen Bewußtsein das Reale verschwinden soll, so  würde  es nicht zu einem bloß  formalen,  denn dieses  ist  eben das reine; andernfalls würde dieses ja gleichbedeutend mit dem leeren Bewußtsein." (Kommentar zu Kants Kr. d. r. V., Leipzig 1907, Seite 81)
    17) Nach bestem Wissen und Gewissen.