tb-1Kant und Marx    
 

KARL VORLÄNDER
Kants Stellung zur
französischen Revolution


"Wie die neue französische Verfassung, zugleich die radikalste (von 1793), das Eigentum als unverletzliches und heiliges Recht schützte, so kann auch nach Kant die volle Rechtsgleichheit, die er befürwortet, mit größter Ungleichheit des Besitzes verbunden sein. Dagegen muß jeder Bürger zu jedem Stand, wozu ihn sein Talent, sein Fleiß und sein Glück hinbringen können, gelangen dürfen: erbliche Vorrechte verwirft der deutsche Philosoph ebenso entschieden, wie es in der berühmten Augustnacht 1789 seitens der Constituante geschah."

"Beaumarchais ließ seinen Figaro von der Bühne herab dem Adel das bekannte Wort entgegenschleudern: Sie gaben sich die Mühe, geboren zu werden, weiter nichts!, und so erklärt auch Kant, daß Geburt keine  Tat  desjenigen ist, der geboren wir", daß es folglich keine angeborenen Rechte geben kann. Trotzdem macht er sich, darin ebenso inkonsequent wie die Revolution, deren Unterscheidung von  Aktiv- und Passivbürgern zu eigen; auch er unterscheidet den unabhängigen Vollbürger (citoyen) und den unselbständigen Schutzgenossen. Bei den Konventswahlen von 1792 wurde zwar der bisher festgesetzte Steuerzensus beseitigt - bis dahin hätte es, wie Camille Desmoulins sarkastisch bemerkte, selbst Jesus nicht zum Aktivbürger gebracht -, aber die Domestiken waren immer noch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Auch bei Kant sind alle Bediensteten (Tagelöhner, Ladendiener, Lakaien, selbst Friseure) nicht Staatsglieder, mithin auch nicht Bürger zu sein qualifiziert."

Wenn nach einem Ausspruch HERMANN COHEN's "die große Frage, der letzte und tiefste Sinn der Philosophie der Geschichte" der ist: "wie die  Revolutionen  im Zusammenhang des weltgeschichtlichen Lebens zu werten und zu würdigen sind", (1) so dürfte es in seinem Sinne gehandelt sein, wenn wir KANTs Verhältnis zur großen Revolution seiner Zeit, auf das unser verehrter Jubilar bereits an jener Stelle interessante Schlaglichter geworfen hat, zum Thema einer Sonderbetrachtung machen.

Man darf nach den uns bisher vorliegenden Quellen, ohne allzugroßer Kühnheit beschuldigt zu werden, die Behauptung wagen, daß ein stärkeres politisches Interesse im Königsberger Philosophen überhaupt erst durch und an einer Revolution, wenn auch nicht der französischen, erwacht ist. Die vollen fünf ersten Jahrzehnte seines Lebens hindurch liegen aus dem, freilich nur dürftig erhaltenen, Briefwechsel keine, in den Schriften nur ganz vereinzelte Äußerungen lebhafterer politischer Anteilnahme vor. So, wenn er in einer seiner frühesten Abhandlungen ("Ob die Erde veralte?", 1754), "den Enthusiasmus der Ehrbegierde, der Tugend und der Freiheitsliebe, der die alten Völker mit hohen Begriffen begeisterte und sie über sich erhob", mit der "gemäßigten und kaltsinnigen Beschaffenheit unserer Zeiten" vergleicht, die allerdings der Sittenlehre wie den Wissenschaften einträglicher sei. (2) Oder, wenn er den Schluß seines Hauptaufsatzes über das Erdbeben in Lissabon (1755) dazu benutzt, um einen Fürsten zu loben, der sich durch solche "Drangsale des menschlichen Geschlechts bewegen läßt, das Elend des Krieges von denen abzuwenden, welchen von allen Seiten überdem schon schwere Unglücksfälle drohen." (3) Auch die Tatsache, daß er schon früh, als der erste deutsche Hochschullehrer, die physische und in ihrem Gefolge die politische Geographie in den Kreis seiner ständigen Vorlesungen aufnahm, beweist ja sicherlich ein gewisses Interesse für Fragen staatlichen Lebens, wie es in einer Zeit nicht verbreiteter sein konnte, in dem dem gewöhnlichen Bürger wie insbesondere auch dem Universitätsgelehrten jede Gelegenheit fehlte, in die öffentlichen Angelegenheiten seines Vaterlandes tätig einzugreifen. Schon ein tieferes politisches Verständnis verrät es, wenn er in der "Nachricht von der Einrichtung seiner Vorlesungen im Winterhalbjahr 1765/66" verkündet, er werde "den Zustand der Staaten und Völkerschaften auf der Erde" erwägen, "nicht sowohl, wie er auf den zufälligen Ursachen der Unternehmung und des Schicksals einzelner Menschen wie etwa der Regierungsfolge, den Eroberungen und Staatsränken beruth, sondern im Verhältnis auf das, was beständiger ist und den entfernten Grund von jenem enthält, nämlich die Lage ihrer Länder, die Produkte, Sitten, Gewerbe, Handlung und Bevölkerung" (4) Mag sein, daß die  Vorlesungen  in dieser Beziehung mehr als die Schriften gegeben haben, mag SCHUBERT recht haben, wenn er berichtet, (5) KANT habe bereits in seinen frühesten Vorlesungen seine Zuhörer häufig auf MONTESQUIEUs  Esprit des lois  hingewiesen und diesen französischen Denker selbst eifrig studiert. Jedoch kann auch in ihnen ein intensives politisches Interesse (im engeren Sinn des Wortes) kaum hervorgetreten sein. Sonst hätte davon, um vom braven LUDWIG ERNST BOROWSKI zu schweigen, sicherlich ein so heller Kopf wie HERDER in seiner oft zitierten Schilderung des Dozenten KANT von 1762/63 gesprochen, in der nur beiläufig von der "Menschen- und Völkergeschichte" die Rede ist und neben den Physikern und Metaphysikern freilich auch ROUSSEAU erwähnt wird, aber nur sein  Emil  und seine  Heloise, nicht  - der  Contrat social. 

Eine  stärkere  politische Anteilnahme sehen wir - wenigstens nach den erhaltenen Nachrichten - bei unsere Philosophen bezeichnenderweise erst hervorbrechen, als zum ersten Mal während seiner Lebenszeit, ja in gewissem Sinne (wenn wir von der englischen Revolution des 17. Jahrhunderts absehen) zum ersten Mal in der Welt überhaupt um die politischen Grundrechte oder, wie man damals sagte, die "Menschenrechte" eines ganzen Volkes gerrungen wurde. Es war der  Freiheitskampf der Nordamerikaner  gegen die englische Bedrückung (1776 - 83), der nach der bekannten Erzählung seines Schülers und Biographen JACHMANN die lebhafteste Teilnahme, ja Begeisterung unseres KANT erregte. Mag nun der Engländer, mit dem er durch seine warme Verteidigung der "gerechten Sache" der Amerikaner in Streit geriet, und den er dann durch seine "hinreißende Beredtsamkeit" überzeugte, ja zum dauernden Freund gewann, GREEN oder nach neueren Annahmen MOTHERBY gewesen sein (6): die Tatsache selbst ist jedenfalls unwidersprochen geblieben. Vielleicht stammt von jener Zeit her die, bei der verhältnismäßig freien englischen Verfassung, doppelt auffallende Abneigung des Philosophen gegen England, die dann in den 90er Jahren durch das feindselige Auftreten der Engländer gegen das revolutionäre Frankreich noch verstärkt wurde. An das Ende diser Periode (1784) gehören seine ersten in bedingtem Sinne politisch zu nennenden Schriften: "Was ist Aufklärung?" und die "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht".

Aber das Zeitereignis, das ihn bei weitem am tiefsten ergriffen hat, war doch ohne jeden Zweifel die große  französische Revolution Damals begann für ihn die Zeit, wo er in manchen kritischen politischen Momenten "der Post wohl meilenweit entgegengegangen wäre, und man ihn mit nichts mehr erfreuen konnte, als mit einer frühen authentischen Privatnachricht", wo "seine Gespräche sich größtenteils auf Politik bezogen" und er mit großem Scharfsinn oft den Lauf der Begebenheiten voraussagte (JACHMANN, Seite 129), wo er von wahrhaftem "Heißhunger" nach den Zeitungen ergriffen und ihr Inhalt "sein angenehmstes Tischgespräch" war (BOROWSKI, Seite 165). Seine Stellungnahme zur Revolution war in ganz Königsberg und darüber hinaus so bekannt, daß sein früherer Amanuensis [Sekretär - wp] und späterer Tischgenosse R. B. JACHMANN meint: durch nichts habe KANT "seit der französischen Revolution soviel Aufsehen in der Welt erregt, durch nichts sich soviele Freunde und Feinde gemacht, als durch seine politischen Grundsätze und Meinungen" (a. a. O. Seite 125). Und damit auch ein Zeugnnis von einer unserem Philosophen mehr gegnerisch als günstig gestimmten Seite nicht fehle, so hören wir auch noch seinen medizinischen Kollegen METZGER in seinen alsbald nach KANTs Ableben anonym erschienenen "Äußerungen über KANT, seinen Charakter und seine Meinungen. Von einem billigen Verehrer seiner Verdienste." METZGER rechnet zu den "Eigenheiten" der Philosophie, die man "an anderen als Untugenden tadeln würde": die "Freimütigkeit und Unerschrockenheit, mit welcher KANT seine der französischen Revolution viele Jahre hindurch - ob bis zuletzt, weiß ich nicht - günstigen Grundsätze gegen jedermann, auch gegen Männer von den höchsten Würden im Staat verfocht. Es war eine Zeit in Königsberg, wo jeder, der von der französischen Revolution nicht etwa günstig, sondern nur glimpflich urteilte, unter dem Namen eines  Jakobiners  ins schwarze Register kam. KANT ließ sich dadurch nicht schrecken, an den vornehmsten Tafeln der Revolution das Wort zu reden, und man hatte so viel Achtung für den sonst so sehr geschätzten Mann, ihm diese Gesinnungen zugute zu halten" (a. a. O. Seite 15f). Gerade dieses Lob aus einem ihm zumindest nicht günstigen Mund ehrt den freimütigen Philosophen unseres Erachtens mehr als die wohlgemeinten Verteidigungsversuche seiner Biographen, von BOROWSKI und JACHMANN bis zu SCHUBERT, der ihn in einem besonderen Aufsatz (7) gegen die "äußerste Beschuldigung des absichtlichen Umsturzes der bestehenden kirchlichen und politischen Ordnung" verteidigen zu müssen gemeint und es beklagt hat, daß der "edelste und sicherste Freund der bestehenden monarchischen Verfassungen" als "Feind des Völkerglücks (!) wegen seiner revolutionären Grundsätze angeklagt" worden sei. Ein wirklich zuverlässiges Urteil über KANTs wahre Stellung läßt sich natürlich nur anhand seiner eigenen, schriftstellerischen und zum Teil auch brieflichen, Äußerungen gewinnen (8), wobei wir, um ein anschauliches Bild zu gewinnen, im Ganzen die Zeitfolge derselben innehalten werden.

Wie sympathisch die Revolution gleich in ihren Anfängen unserem Philosophen war, geht aus einem Brief vom 30. August 1789 an FRIEDRICH HEINRICH JACOBI hervor, der ihm eine Schrift des Grafen WINDISCHGRÄTZ "Von der freiwilligen Abänderung der Konstitution in Monarchien" zugesandt hatte. In dieser "von der edelsten Denkart eines Weltweisen" zeugenden Schrift fand KANT  sein eigenes  ethisches Prinzip mit der "Klarheit und Annehmlichkeit" dargestellt, "die den Mann von Welt auszeichnet" (9). Gerade in der "jetzigen  Krisis von Europa"  (man beachte die Verallgemeinerung!) müsse dieselbe "zum teil als wundersam eingetroffene Wahrsagung, zum Teil als weiser Rat für Despoten" von großer Wirkung sein. Denn noch habe "kein Staatsmann so hoch hinauf die Prinzipien zur Kunst, Menschen zu regieren, gesucht oder auch nur zu suchen verstanden". - Der Inhalt eines weiteren, leider nicht erhaltenen Briefes aus dem ersten Jahr der Revolution läßt sich aus der Erwiderung des Adressaten (eines Berliner Kammergerichtsrats E. F. KLEIN) vom 22. Dezember 1789 erraten: er freue sich, daß sein "Eifern dawider, daß man die Fürsten Väter des Vaterlandes nennt", in KANTs Theorie eine Stütze findet. Und weiter: er sei mit dem Philosophen darin einig, daß "eine Glückseligkeit, welche durch eine gewaltsame Einschränkung der Freiheit befördert werden soll", nicht das Ziel des Gesetzgebers sein darf.

KANT war mit dem Gedanken an die Revolution so beschäftigt, daß er eine auf sie bezügliche Stelle sofort in sein nächstes Werk, die scheinbar ganz disparate, Ostern 1790 veröffentlichte "Kritik der Urteilskraft" einflocht. Er spricht in dem betreffenden Abschnitt (10) über den Begriff des Organismus als eines unmittelbaren Naturzwecks und zieht als eine Analogie dazu den damals noch ganz neuen Begriff der politischen Organisation heran. "So hat man sich bei einer neuerdings unternommenen  gänzlichen Umbildung  eines großen  Volks  zu einem  Staat  des Wortes  Organisation  häufig zur Einrichtung der Magistraturen usw. und selbst des ganzen Staatskörpers sehr schicklich bedient. Denn jedes Glied soll freilich in einem solchen Ganzen nicht bloß Mittel, sondern zugleich auch Zweck und, indem es zur Möglichkeit des Ganzen mitwirkt, durch die Idee des Ganzen wiederum seiner Stelle und Funktion nach bestimmt sein." Hier sieht man sogleich den eigentlichen Grund von KANTs tiefgehender Sympathie für die Revolution: sie ging tiefer als die der bald sich wieder abwendenden KLOPSTOCK, SCHILLER u. a., denn sie war  philosophischer  Natur. Die in Frankreich vor sich gehende "gänzliche Umbildung" erfüllte ihn deshalb mit so hohem Interesse, weil sie ihm den Typus dessen darstellte, ohne das ein  Volk  kein  Staat  ist: des Organismus, und zwar desjenigen Organismus, in dem jedes Glied nicht allein Mittel, sondern zugleich auch Zweck und zugleich in seiner Einzelfunktion ständig durch die Idee des Ganzen bestimmt ist, in dem somit auch die höchste ethische Forderung erfüllt wird. Wir haben also in dieser hochbedeutsamen, lange noch nicht genug bekannten Stelle eine der  wichtigsten Weiterbildungen  von KANTs angewandter Ethik vor uns. Kann man bis dahin von einer bei aller sozialen Tendenz in letzter Linie doch  individualen,  weil nur an das Individuum sich wendenden Form des kategorischen Imperativs reden, so sehen wir ihn hier sich erweitern zur  sozialen,  weil auf das Ganze bezüglichen, Ethik, oder, anders ausgedrückt, zu einer Politik im höchsten Sinne des Wortes. Daß ein solcher Organismus, wie es in der noch nicht zitierten Einleitung zu unserer Stelle heißt, "mehr in der Idee als in der Wirklichkeit angetroffen wird," tut einer solchen Wertung keinen Abbruch. Denn auf dem Grund der  Idee  ist ja die gesamte Ethik des Philosophen verankert, der nichts für "pöbelhafter" erklärte als die Berufung auf eine angeblich widerstreitende Erfahrung.

Auf das andauernde warme Interesse KANTs für die Einzelheiten der "merkwürdigen Begebenheit" im großen Nachbarland läßt u. a. die ausführliche, auch heute noch für den Historiker höchst interessante Schilderung schließen, die ihm am 14. Oktober 1790 sein früherer Schüler, der ältere JACHMANN, nach einem längeren Pariser Aufenthalt zugehen läßt. Die politische Färbung läßt darauf schließen, daß er ein ähnliches Urteil bei dem verehrten Lehrer voraussetzt. Erhebend habe das Verbrüderungsfest auf dem Marsfeld gewirkt. Dagegen gingen vielen Gemäßigten die seitdem erfolgten neuen Beschlüsse der Nationalversammlung zu weit, die zum großen Teil unter dem Einfluß des "Pöbels" und "einiger unruhiger Köpfe" stehe; der "Pöbel" aber strebe, "anstatt das edle Kleinod  gesetzmäßige Freiheit,  welches er jetzt besitze, zu bewachen, nach gesetzloser Zügellosigkeit und will den Gesetzen nicht weiter gehorchen, sondern über alles eigenmächtig urteilen und Recht sprechen" usw. Auf der Rückkehr findet er zu Straßburg in einem Buchladen KANTs neueste Schriften. In Mainz trägt ihm der bekannte Revolutionsfreund GEORG FORSTER warme Empfehlungen an den Meister auf und läßt diesem ausdrücklich sein Bedauern darüber aussprechen, daß er ihn in einer wenige Jahre zuvor erfolgten Polemik nicht ehrfurchtsvoll behandelt habe.

Die in demselben Brief als die Ansicht selbst der "günstigsten Beurteiler" geäußerte Vermutung, Frankreich werde "noch manche Veränderung zu erleiden haben, ehe seine Konstitution fest gegründet sei", sollte sich erfüllen. Die wichtigste war wohl die Aufrichtung der Republik (September 1792) und die Hinrichtung des Königs (Januar 1793). Indessen selbst das letztere Ereignis, das so manche anfängliche Anhänger abschreckte, konnte den greisen Philosophen in seiner grundsätzlichen Sympathie für die Revolution nicht wankend machen. (11) Wiederum an einer Stelle, wo man es zunächst nicht erwartet, in seiner im Frühjahr 1793 erschienenen "Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" benutzte er die Gelegenheit, wo er die Denkfreiheit in religiösen Dingen berührt, zu einer freimütigen Apologie der sittlichen Grundprinzipien der Revolution. Er wendet sich gegen den "auch wohl" von "klugen" Männern gebrauchten Einwand: "ein gewisses Volk, was in der Bearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist", sie "zur  Freiheit nicht reif".  Zur Freiheit  reifen  könne aber nur der, welcher zuvor in Freiheit gesetzt worden ist: "man muß frei sein, um sich seiner Kräfte in der Freiheit zweckmäßig bedienen zu können." Allerdings würden die ersten Versuche noch roh ausfallen, "gemeinhin auch mit einem beschwerlicheren und gefährlicheren Zustand verbunden sein, als da man noch unter den Befehlen, aber auch der Vorsorge anderer stand." Allein man reife eben für die Vernunft nie anders als durch  eigene,  in Freiheit unternommene Versuche. Behutsam fügt er, vielleicht in Gedanken an die Rückständigkeit der heimatlichen Zustände, hinzu: seinetwegen möge man, "durch Zeitumstände genötigt", den Akt der Befreiung im Einzelfall noch weit aufschieben. Aber sie grundsätzlich zu versagen, würde einen "Eingriff in die Regalien der Gottheit selbst" bedeuten, "die den Menschen zur Freiheit schuf". Wir wissen nicht, zu welcher Zeit der Philosoph sein unverbrüchliches Bekenntnis zur Freiheit in religiösen, politischen und sozialen Dingen zuerst niedergeschrieben hat. Jedenfalls hat auch die Ende Januar 1794, mithin zur Zeit des ärgsten Terrorismus, abgeschlossene zweite Auflage der Schrift diese bedeutungsvoelle Anmerkung zu Seite 220  nicht  gestrichen.

In seinem Sinne wird es daher auch gedacht sein, wenn ihm am 15. Juni 1793 der getreue KIESEWETTER von Berlin aus schrieb: die "Vernunftmäßigkeit" der französischen Revolution sei auch dort "der einzige Vorwurf aller Unterhaltung" und "der einzige Grund aller Streitigkeiten", die aber im Grunde leider darauf hinausliefen, "daß man entweder die Sache selbst mit ihren jetzigen Repräsentanten verwechselt, oder die Richtigkeit von Ideen durch Erfahrung beweisen oder widerlegen will". Freilich, meint der mit Berliner Hofkreisen verkehrende treue Schüler, so sehr KANTs von allen sehnlichst erwartetes "System der Moral" gerade auf solche durch die französische Revolution aufs neue angeregten Probleme eingehen werde, so wenig "ratsam" sie es "augenblicklich", darüber zu schreiben. Er hatte nur zu recht; denn schon war gegen die als "Jakobiner" und "Umstürzler" verdächtigten Freunde der Aufklärung in Preussen ein zensurschärfendes königliches Edikt ergangen (12). Trotzdem ließ sich KANT den Mund nicht verbieten. Wenn auch sein "System der Moral", d. h. die  Metaphysik der Sitten,  erst vier Jahre später erschienen ist, so beleuchtete er doch noch im Herbst desselben Jahres eben jene durch die Revolution angeregten prinzipiellen Probleme, und zwar zum ersten Mal in einem größeren Zusammenhang, in einer der freisinnigen "Berlinischen Monatsschrift" eingesandten Abhandlung: "Über den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis", die im Septemberheft 1793 abgedruckt wurde. Der erste der drei Abschnitte, in die sie zerfällt, beschäftigt sich mit GARVES eudämonistischen Einwürfen gegen die kritische Ethik und interessiert uns hier nicht. Umso mehr der zweite, der das Verhältnis von Theorie und Praxis  im Staatsrecht  beleuchten will. Die freiheitliche Grundtendenz spricht sich schon im Nebentitel  gegen Hobbes  (den Absolutisten) aus. Obwohl der Philosoph die französische Revolution nur an wenigen Stellen ausdrücklich nennt, geht doch die Beziehung auf sie durch den ganzen Abschnitt. Gleich als die leitenden apriorischen Prinzipien, "nach denen allein eine Staatseinrichtung, reinen Vernunftprinzipien des äußeren Menschenrechts überhaupt gemäß, möglich ist," erscheinen zwei der bekannten Losungsworte der Revolution:  Freiheit  und  Gleichheit  jedes Bürgers, dazu als drittes (statt der "Brüderlichkeit") (13)  Selbständigkeit  desselben. Die patriarchalische Regierung wird als der größte denkbare Despotismus bezeichnet und ihr die freiheitliche, echt "patriotische" Denkungsart entgegengesetzt, damals bekanntlich - anders als heute - die selbstgewählte Benennung der Revolutionäre in Frankreich ("Patrioten"). Wie die neue französische Verfassung, auch die radikalste (von 1793), das Eigentum als "unverletzliches und heiliges Recht" schützte, so kann auch nach KANT die volle Rechtsgleichheit, die er befürwortet, mit größter Ungleichheit des Besitzes verbunden sein. Dagegen muß jeder Bürger zu jedem Stand, "wozu ihn sein Talent, sein Fleiß und sein Glück hinbringen können", gelangen dürfen: erbliche Vorrechte verwirft der deutsche Philosoph ebenso entschieden, wie es in der berühmten Augustnacht 1789 seitens der  Constituante  geschah. Und wie BEAUMARCHAIS seinen  Figaro  von der Bühne herab dem Adel das bekannte Wort entgegenschleudern ließ: "Sie gaben sich die Mühe, geboren zu werden, weiter nichts!", so erklärt auch KANT, daß "Geburt keine  Tat  desjenigen ist, der geboren wird", daß es folglich keine  angeborenen  Rechte geben kann. Trotzdem macht er sich, darin ebenso inkonsequent wie die Revolution, deren Unterscheidung von  Aktiv-  und  Passivbürgern  zu eigen; auch er unterscheidet den unabhängigen Vollbürger (citoyen) und den unselbständigen "Schutzgenossen". Und wie selbst bei den Konventswahlen von 1792 zwar der bisher festgesetzte Steuerzensus beseitigt wurde - bis dahin hätte es, wie CAMILLE DESMOULINS sarkastisch bemerkte, selbst Jesus nicht zum Aktivbürger gebracht -, aber die "Domestiken" vom Wahlrecht noch ausgeschlossen waren, so sind auch bei KANT alle Bediensteten (Tagelöhner, Ladendiener, Lakaien, selbst Friseure) "nicht Staatsglieder, mithin auch nicht Bürger zu sein qualifiziert". Freilich regt sich zum Schluß in ihm doch ein Bedenken gegen diese Inkonsequenz. Halb ironisch meint er, es sei, das müsse er gestehen, "etwas schwer", den Begriff desjenigen zu bestimmen, "der sein eigener Herr ist". (14) Im übrigen ist auf für ihn Stimmenmehrheit - und zwar nach Köpfen, nicht nach dem Besitzunterschied - Probe des Rechts.

Dann folgt eine Auseinandersetzung mit der Bibel der revolutionären Demokratie, dem Buch, das in den Bureaus der Bergpartei immer aufgeschlagen lag: ROUSSEAUs  Contrat social.  Zwar will unser Philosophe einen solchen "ursprünglichen Kontakt" nicht als geschichtliches  Faktum  gelten lassen - "wie DANTON will", heißt es an anderer Stelle (Seite 131) ausdrücklich, ohne daß man dabei irgendetwas von Abscheu gegen diesen "Henkersknecht" wahrnimmt! -, wohl aber, den Grundsätzen der kritischen Philosophie gemäß, als regulative  "Idee  der Vernunft", die "ihre unbezweifelte (praktische) Realität hat". Er ist "der Probierstein der Rechtmäßigkeit eines jeden öffentlichen Gesetzes" (Seite 125), das a priori "unfehlbare Richtmaß" dafür (Seite 127), das "Vernunftprinzip der Beurteilung aller öffentlichen rechtlichen Verfassung überhaupt" (Seite 131). Denn alle Gesetze müssen "als aus einem öffentlichen Willen entsprungen gedacht werden" (Seite 132, Anm.) und, "was ein Volk über sich selber nicht beschließen kann, das kann der Gesetzgeber auch nicht über das Volk beschließen" (Seite 134). Etwas anderes wollte ROUSSEAUs "Gesellschaftsvertrag" schließlich auch nicht. Auch ROUSSEAU kleidet an der entscheidenden Stelle seiner Schrift (1. Teil, Kap. 6) seine Deduktionen in ein  je suppose  [ich nehme an - wp] und stellt es als ein  Problem  hin: "eine Gesellschaftsform zu finden, ... durch die ein jeder, indem er sich mit allen vereint, gleichwohl nur sich selbst gehorcht und ebenso frei bleibt wie vorher". Dafür, daß ROBESPIERRE und andere sie allzu wörtlich nahmen und ohne weiteres als Faktum in die Praxis übertragen wollten, war er nicht verantwortlich. (15)

Scheint KANT bis hierher ganz den (ROUSSEAU'schen) Prinzipien der französischen Revolution zuzustimmen, so fällt er anscheinend in das gerade Gegenteil mit dem Satz: "daß alle Widersetzlichkeit gegen die oberste gesetzgebende Macht, alle Aufwiegelung, um Unzufriedenheit der Untertanen tätlich werden zu lassen, aller Aufstand, der in Rebellion ausbricht, das höchste und strafbarste Verbrechen im gemeinen Wesen ist, weil es dessen Grundfeste zerstört" (Seite 127). Er geht sogar so weit, die gewaltsame Erhebung der Schweiz, der Niederlande und Großbritanniens gegen ihre tyrannischen Beherrscher zu mißbilligen, und polemisiert gegen den von ihm selbst dort als "sehr behutsam, bestimmt und bescheiden" anerkannten Naturrechtslehrer ACHENWALL, weil dieser das Recht zum bewaffneten Aufstand vom Maß der Ungerechtigkeit des Staatsoberhauptes abhängig gemacht wissen wollte (Seite 129f). Auch der durch eine gewaltsame Erhebung des Volkes ("Rottierung"),  bevor  es sich ein neues Gemeinwesen geschaffen hat, bewirkte einen "Zustand der Anarchie mit allen seinen Greueln", von dem er in diesem Zusammenhang redet (Seite 130f, Anm.), soll wohl auf die gleichzeitigen französischen Zustände gehen. So hat es jedenfalls KANTs bester Freund BIESTER, der Herausgeber der "Berlinischen Monatsschrift", verstanden, dem die "meisterhaften" Ausführungen des zweiten Abschnitts umso mehr gefielen, weil derselbe - "mir das (von Anfang an mir unwahrscheinliche) Gerücht zu widerlegen scheint, als hätten Sie sich sehr günstig über die mir immer ekelhafter werdende französische Revolution erklärt, worin doch die eigentliche Freiheit der Vernunft und die Moralität und alle weise Staatskunst und Gesetzgebung auf das schändlichste mit Füßen getreten werden, - und welche selbst, wie ich aus ihrer jetzigen Abhandlung lerne, das allgemeine Staatsrecht und den Begriff einer bürgerlichen Verfassung auf das gröbste verletzt und aufhebt" (BIESTER an KANT, 5. Oktober 1793)

Ob nun die französische Revolution auch KANT durch die Zeit des Terrorismus ganz verekelt worden ist, ob auch er mit BIESTER in ihr jetzt nur noch "Operationen der blutigen Hände, nicht der prüfenden Vernunft" erblickte, das bleibt doch noch zweifelhaft. Gewiß bezeichnet er im Jahre 1798 die Zeit "des Wohlfahrtsausschusses der französischen Republik" als die "der öffentlichen und für gesetzmäßig erklärten Ungerechtigkeit eines revolutionären Zustandes", und begreift, daß in ihr "ehrliebende Männer (z. B. ROLAND) der Hinrichtung nach dem Gesetz durch Selbstmord zuvorzukommen gesucht haben" ("Anthropologie", § 77, Seite 174) (16). Allein er nennt doch selbst den Namen DANTONs, wie wir sahen, mit der vollen Ruhe des Theoretikers, und wir werden auch noch später sympathischen Äußerungen über die Revolution begegnen: wie ja auf eine solche Stellung auch jenes von BIESTER erwähnte "Gerücht" hinweist. Als Philosoph betrachtete er die Zeitereignisse eben von einer höheren Warte als der des Augenblicks. Seine Verurteilung alles tätlichen, ja selbst "wörtlichen" (Seite 134) Widerstandes gegen die oberste gesetzgebende Gewalt aber rührt aus eine Überspannung des formalen Rechtsbegriffs her, um den sich der Gang der Geschichte nicht kümmert und auch nicht kümmern  soll.  (17) In diesem Punkt hat der Philosoph dann auch, wie wir noch sehen werden, seine Auffassung an anderer Stelle korrigiert oder zumindest modifiziert. Im Grunde liegt ja eine solche Selbstkorrektur schon darin, daß ihm, wie übrigens auch ROUSSEAU, als eigentlicher "Souverän" nur das "gleichsam unsichtbare" "personifizierte  Gesetz"  selbst gilt, dem gegenüber das zufällige historische Oberhaupt der Staatsverwaltung, das ja auch die Form einer Aristokratie oder Demokratie annehmen kann, nur als sein "Agent" erscheint (Seite 121, Anm.). Wie dem aber auch sein mag, trotz seiner Verwerfung aller Gewalt, bleibt er im Grunde ein eifriger Anhänger der staatsrechtlichen Grundsätze der Revolution. Das fühlte, deutlicher als BIESTER, KANTs früherer Schüler und begeisterter Anhänger, jetzt aber zur Gegenseite abgeschwenkter Kritik FRIEDRICH GENTZ (der bekannte spätere Publizist) heraus, wenn er im Dezemberheft der Monatsschrift ausführte, KANTs Aufsatz enthalte "die vollständige Theorie der so häufig gerühmten und so wenig verstandenen  Rechte des Menschen",  die von den großsprecherischen Gesetzgebern Frankreichs in hochtönenden und nichtsbedeutenden Deklarationen aufgestellt seien, hier aber "aus dem stillen und bescheidenen Räsonnement des deutschen Philosophen, ohne alles Geräusch, in prunkloser, aber durchaus vollendeter Gestalt hervorgehen". (18)

Überhaupt hatte KANTs Aufsatz Aufsehen erregt und beschäftigte noch monatelang "Köpfe und Federn" (BIESTER an KANT, 4. März 1794). So ließ REHBERG (Göttingen) im Februarheft 1794 eine Gegenabhandlung erscheinen, auf die jedoch KANT trotz BIESTERs Wunsch nicht erwiderte, weil des Verfassers "Empirism" der Rechtsbegriffe seinem (KANTs) "Rationalismus" derselben, REHBERGs  Macht standpunkt seinem Rechtsprinzip zu entgegengesetzt sei, als daß er ihn zu belehren hoffen könne (KANT an BIESTER, 10. April 1794). Er konnte von einer Antwort umso eher absehen, als er ja ohnehin in seiner Metaphysik der Sitten noch einmal auf die ganze Frage im Zusammenhang zurückzukommen beabsichtigte. Wir schließen, etwas von der Zeitfolge abweichend, unsere Musterung der Ende 1796 oder Anfang 1797 erschienenen  Rechtslehre  gleich hier an, weil deren für uns in Betracht kommender Abschnitt (II, 1)  Das Staatsrecht  im Grunde nur eine systematische Ergänzung und Erweiterung der Abhandlung von 1793 darstellt. Hier wie dort die nämlichen, an ROUSSEAU anknüpfenden Grundsätze: höchstes Kriterium der Gesetzgebung der vereinigte Volkswille, "unabtrennbare" Attribute jedes Staatsbürgers Freiheit, Gleichheit und Selbständigkeit, der "ursprüngliche Kontrakt" als Idee, Wahrung des unbedingten Rechtsstandpunktes gegenüber der Rücksicht auf die Glückseligkeit des Einzelnen, des formalen Rechtsbodens gegenüber allem gewaltsamen Vorgehen andererseits. "Eine Veränderung der (fehlerhaften) Staatsverfassung, die wohl bisweilen nötig sein mag, kann also nur vom Souverän selbst" - der jedoch nach KANT wie nach ROUSSEAU nicht notwendig der Monarch zu sein braucht - durch  Reform aber nicht vom Volk, mithin durch  Revolution  verrichtet werden, und wenn sie geschieht, so kann jene nur die  ausübende Gewalt,  nicht die gesetzgebende treffen (Seite 146). Indessen kommen doch einige interessante neue Einzelanwendungen auf die Zeitereignisse hinzu. Wenn es auch als "großer Fehltritt der Urteilskraft" LUDWIGs XVI. bezeichnet wird, daß er die gesetzgebende Gewalt, zunächst hinsichtlich des Besteuerungsrechts, dem Volk übertrug, so war doch die Nationalversammlung nicht verpflichtet, ja als Vertreterin des Gesamtwillens nicht einmal berechtigt, die ihr übertragene Gewalt dem Monarchen wieder in die Hände zu geben (Seite 171) (19). Ähnlich wird an anderer Stelle der wichtige Satz aufgestellt: "Übrigens,  wenn  eine Revolution einmal gelungen und eine neue Verfassung gegründet ist, so kann die Unrechtmäßigkeit des Beginnens und der Vollführung derselben die Untertanen von der Verbindlichkeit, der neuen Ordnung der Dinge sich als gute Staatsbürger zu fügen, nicht befreien ..." (Seite 147). Mit dieser Ausdehnung des formalen Rechtsbodens auf die "neue Ordnung der Dinge" wird aber im Grunde, trotz ihrer "Unrechtmäßigkeit", die  sittliche  Berechtigung der Revolution anerkannt (vgl. auch COHEN a. a. O. Seite 439, und weiter unten).

Diesem prinzipiellen Standpunkt tut auch keinen Abbruch, daß unser Philosoph in einer sehr ausführlichen Anmerkung (Seite 145 bis 147) die "formale Hinrichtung" eines Monarchen wie KARLs I. oder LUDWIGs XVI. für furchtbarer, weil "die mit Ideen des Menschenrechts erfüllte Seele mit einem Schauder ergreifend", erklärt als dessen Entthronung, wozu ein "Notrecht" vorliegen könnte, oder selbst Ermordung, die ein Akt der Selbsterhaltung sein kann; denn sie setze eine "völlig Umkehrung der Prinzipien des Verhältnisses zwischen Souverän und Volk" voraus. KANT verwechselt hier, worauf schon COHEN (a. a. O. Seite 437) aufmerksam gemacht hat, die zufällige physische Person des Staatsoberhauptes mit dessen "moralischer Person", die an anderen Stellen doch in der Souveränität des Allgemeinwillens gefunden wird, somit die Idee mit der Erscheinung. Der Geist des "ursprünglichen Vertrags" aber enthält die "Verbindlichkeit, die Regierungsart jener (d. h. seiner) Idee angemessen zu machen", d. h. sie  "wenn  es nicht auf einmal geschehen kann, allmählich und kontinuierlich' so zu verändern, daß sie mit der einzig rechtmäßigen Verfassung, nämlich der einer  reinen Republik  ihrer  Wirkung  nach zusammenstimme", bis sich schließlich auch die veralteten empirischen Formen in die freiheitlichen rationalen auflösen (Seite 169f).

Der "Beschluß" der  Rechtslehre  führt den Gedanken aus, der "ganze Endzweck" der Rechtslehre  innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft  - einer Parallele also zur kritischen Religionslehre - bestehe im Ideal eines allgemeinen und fortdauernden, kurz eines  ewigen  Friedens. Denn die Idee "einer rechtlichen Verbindung der Menschen unter Gesetzen überhaupt" könne allein - wenn sie nicht  revolutions mäßig, durch einen Sprung, d. h. durch einen gewaltsamen Umsturz einer bisher bestandenen fehlerhaften Verfassung (denn da würde sich zwischendrin ein Augenblick der Vernichtung aller rechtlichen Zustände ereignen), sondern durch eine allmähliche  Reform  nach festen Grundsätzen versucht und durchgeführt wird" - "in kontinuierlicher Annäherung zum höchsten politischen Gut, zum ewigen Frieden hinleiten" (Seite 186).

Dieses höchste Gut aber hatte ein Jahr vorher - es war dasselbe, in dem Preußen seinen Sonderfrieden mit der französischen Republik geschlossen hatte - eine besondere Schrift des Philosophen, seine berühmte Abhandlung "Zum ewigen Frieden", behandelt. KANT selbst hat sie einen "philosophischen Entwurf" genannt. Wir aber können sie als sein  politisches Testament  bezeichnen. Denn sie geht über den Charakter einer bloßen Friedensschrift, für die man sie ihres Titels wegen in der Regel gehalten hat, weit hinaus. In ihr hat er vielmehr, freier als in der mit seinen Vorlesungen in Verbindung stehenden, formal-systematischen  Rechtslehre",  seinen innersten politischen Gedanken Ausdruck gegeben. Er bezeichnet die Schrift, in seinen Briefen wie in der kurzen Vorrede, zwar als "Träumerei", aber dieses halb ironische Wort soll ihn im Grunde nur gegen die "boshafte Auslegung" der "weltkundigen Staatsmänner" sicher, die auf den bloßen Theoretiker "mit seinen sachleeren Ideen" zwar sonst mit der größten Selbstgefälligkeit herabsehen, sobald er ihnen aber unangenehmen Wahrheiten sagt, in ihm "eine Gefahr für den Staat wittern" (Vorrede, Seite 149).

Zunächst spricht die Schrift nochmals ganz offen den von den damaligen preußischen Machthabern als "Jakobinerei" verfehmten ROUSSEAU'schen Grundsatz aus, daß ohne die Idee des ursprünglichen Vertrags "kein Recht über ein Volk sich denken läßt" (Seite 151). Ferner: "Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen" (Artikel V, Seite 153). Und der erste Definitiv-Artikel zum ewigen Frieden lautet: Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch sein. Wenn nun auch  republikanisch  nicht mit  demokratisch  identisch sein, sondern nur den Gegensatz gegen  despotisch  ausdrücken, genauer gesagt das "Prinzip der Absonderung der ausführenden Gewalt von der gesetzgebenden" bedeuten soll (Seite 162): so wird der  Republikanismus  doch auf die "unveräußerlichen", "angeborenen" Menschenrechte der Freiheit, Gleichheit und - wie es jetzt freier als in der Formulierung von 793 heißt - "Abhängigkeit aller von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung" gegründet. Allerdings ist nach KANTs Ansicht die reine Demokratie diesem Ideal nicht gerade günstig, "weil alles da Herr sein will", während ein Monarch unter Umständen eher als  oberster Diener des Staates  handeln kann, "wie FRIEDRICH II. wenigstenst -  sagte".  (das letzte Wort ist auch bei KANT gesperrt gedruckt!).

Das Interessanteste aber und das, worin er über seine bisher von uns entwickelte Stellung zur großen Revolution  hinaus geht, findet sich erst im ersten Abschnitt des Anhangs, der die "Mißhelligkeiten zwischen Moral und Politik" behandelt. Hier wird geradezu folgender Gedanke entwickelt: Da zu jenem politischen Ideal die "kollektive Einheit des vereinigten Willens" aller Staatsbürger erforderlich is, diese sich aber schwerlich auf anderem Weg erreichen lassen, so ist "in der  Ausführung  jener Idee in der Praxis auf keinen anderen Anfang des rechtlichen Zustandes zur rechnen als den durch  Gewalt auf deren Zwang nachher das öffentliche Recht gegründet wird"; was dann freilich "große Abweichungen von jener Idee (der Theorie) in der wirklichen Erfahrung schon im Voraus erwarten" lasse (Seite 186f). Gewiß, wird dann wieder ausgeführt, sei ansich die friedliche und allmähliche Entwicklung einer "beständigen Annäherung" an das Endziel vorzuziehen. Aber  wenn  nun einmal "durch das Ungestüm einer von der schlechten Verfassung erzeugen  Revolution  vernunftmäßigerweise eine gesetzmäßigere errungen wäre, so würde es  nicht  mehr für erlaubt gehalten werden müssen, das Volk wieder auf dieselbe zurückzuführen ..." (Seite 188) (20). Ja, eine Anmerkung zu dieser Stelle (Seite 189) geht noch weiter. Allerdings meint er auch hier zunächst, offenbar im Hinblick auf den Zustand des eigenen Vaterlandes, dem er die Leiden eines gewaltsamen Umsturzes erspart zu sehen wünscht: das Vernunftgesetz könne es erlauben, "den Stand eines mit Ungerechtigkeit behafteten öffentlichen Rechts noch so lange beharren zu lassen, bis zur völligen Umwälzung alles entweder  von selbst gereift  oder durch  friedliche  Mittel der Reife nahe gebracht wurde"; und so wird sich die Staatsweisheit  "in dem Zustand,  worin die Dinge  jetzt,  sind,  Reformen,  dem Ideal des öffentlichen Rechts angemessen, zur Pflicht machen". Dagegen werde sie  "Revolutionen,  wo sie die Natur von selbst herbeiführt, nicht zur Beschönigung einer noch größeren Unterdrückung, sondern als  Ruf der Natur  benutzen, eine auf Freiheitsprinzipien gegründete gesetzliche Verfassung, als die einzige dauerhafte, durch eine gründliche Reform zustande zu bringen." Hier tritt also der formale Rechtsstandpunkt, wie er in der  Rechtslehre  vorherrschte, ganz deutlich hinter dem moralischen und zugleich historisch-politischen zurück, der die Revolutionen nicht von vornherein verurteilt, sondern sie als durch "die Natur selbst" herbeigeführte geschichtliche Ereignisse wertet, ja als direkten Antrieb zum Fortschritt benutzt.

Kein Wunder deshalb, daß gerade die Schrift "Zum ewigen Frieden" großes Aufsehen erregte, so daß - damals noch eine Seltenheit - die erste starke Auflage in wenigen Wochen vergriffen war und bald eine neue erscheinen mußte; kein Wunder auch, daß sie in verschiedene fremde Sprachen, insbesondere auch ins Französische, übersetzt wurde, und daß gerade sie, durch die aus ihr im Pariser  Moniteur  veröffentlichten Auszüge - mehrere französische Gelehrte sowie das  Institut National  auf den Kritizismus zum ersten Mal aufmerksam machte. Der Ruf KANTs als eines "echten Kosmopoliten" wurde durch sie noch mehr verstärkt. Als solchen redet ihn das Schreiben eines livländischen Verehrers, des Freiherrn von UNGERN-STERNBERG, vom 12. Mai 1796 an, und im Vertrauen auf seine "bekannte kosmopolitische Denkungsart" wenden sich die Herausgeber einer geplanten neuen Zeitschrift  Der Kosmopolit  mit der Bitte um Unterstützung durch Werben und eigene Beiträge an ihn. Ja, dieser Ruf ging so weit, daß in öffentlichen Blättern zu lesen war: die französische Nation habe durch Abbé SIEYÉS KANT ersucht, "ihre entworfenen Konstitutionsgesetze zu untersuchen, das Unnütze wegzustreichen das das Bessere anzugeben" (PLÜCKER an KANT, 15. März 1796); oder gar: er sei "als Gesetzgeber, als Stifter der Ruhe und des Friedens nach Frankreich gerufen worden" und habe dazu "von seinem König die Erlaubnis erhalten" (M. REUSS an KANT, 1. April 1796). Die diesen bis zum Niederrhein (PLÜCKER in Elberfeld) und nach Süddeutschland (REUSS in Würzburg) verbreiteten Gerüchten zugrunde liegende Tatsache war die, daß sich wirklich am 2. Januar 1796 ein geborener Ostpreuße, jetzt aber "Chef de Bureau im Wohlfahrtsausschuß" KARL THEREMIN an seinen als Prediger in Memel amtierenden Bruder mit dem Anliegen gewandt hatte, eine Korrespondenz des Königsberger Philosophen mit SIEYÉS zu vermitteln, der für die kritische Philosophie, da sie sich mit seinen eigenen Grundsätzen berühre, lebhaftes Interesse empfinde und "das Studium davon bei den Franzosen als ein Komplement der Revolution betrachte"! Andererseits verdienten "eine Nation, welche so viel Rezeptivität hat wie diese, und eine Revolution, wovon das Schöne und Edle den Fremden nicht bekannt genug ist, weil sie zu sehr besudelt worden ist, die Aufmerksamkeit eines Philosophen", KANTs "Buch" - näheres über KANTs Werke ist anscheinend dem Bureau-Chef des Wohlfahrtsausschusses nicht bekannt - müsse ins Französische übersetzt, ein Professorat für Kantische Philosophie in Paris errichtet werden. Diesen historisch interessanten Brief hat dann auch der Memeler Bruder am 6. Februar desselben Jahres mit einem Begleitschreiben an die Adresse des Philosophen gesandt; letzterer sei als "echter Philosoph" gewiß ein "Weltbürger" und werde infolgedessen gern "zur Aufklärung einer ganzen Nation mitwirken wollen". (So schrieben damals vorurteilsfreie Theologen!) Leider fehlt auf alle drei Briefe (von PLÜCKER, REUSS und THEREMIN) eine Antwort KANTs. Wir müssen uns statt dessen mit der mageren Mitteilung R. B. JACHMANNs (21) begnügen, der Philosoph habe den Briefwechsel mit SIEYÉS aus "Patriotismus" abgelehnt, wie er auch "sehnlichst und oft" gewünscht habe, daß Preußen sih in die "fremde Angelegenheit einer fremden Nation nicht mischen möchte". Dieser, übrigens ganz mit dem oben zitierten Artikel V des "Ewigen Friedens" übereinstimmende, lebhafte Wunsch scheint uns gerade das Gegenteil von dem zu beweisen, was der um die patriotische Reputation seines Helden besorgte Biograph beweisen will. Denn KANT verwarf damit doch auch das Eingreifen Preußens  zugunsten  LUDWIGs XVI. und  gegen  das revolutionäre Frankreich, und "seine innige Freude, als dieser Wunsch erfüllt wurde" (JACHMANN, a. a. O.), kann doch kaum auf ein anderes Ereignis als auf Preußens Zurücktreten von der antifranzösischen Koalition (1795) bezogen werden.

Gleichsam den passenden Schlußstein zu allem, was wir bisher ausgeführt haben, bildet diejenige Stelle, an der KANT zum letzten Mal und zugleich am ausführlichsten, unmittelbarsten und unzweideutigsten seiner Sympathie für die Revolution Ausdruck gegeben hat. Wir meinen den 6. und 7. Abschnitt im zweiten Teil des "Streits der Fakultäten" (1798). Dieser zweite Teil behandelt die Frage: "Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei?" Für die bejahende Antwort des Philosophen entscheidend ist eine "Begebenheit unserer Zeit, welche diese moralische Tendenz des Menschengeschlechts beweist: die Begeisterung für die französische Revolution,  trotz  allem Übel, was sie mit sich gebracht hat." "Die Revolution eines geistreichen Volkes, die wir in unseren Tagen haben vor sich gehen sehen, mag gelingen oder scheitern; (22) sie mag mit Elend und Greueltaten dermaßen angefüllt sein, daß ein wohldenkender Mensch sie, wenn er sie zum zweitenmal unternehmend glücklich auszuführen hoffen könnte, doch das Experiment auf solche Kosten zu machen nie beschließen würde, - diese Revolution, sage ich, findet doch in den Gemütern aller Zuschauer (die nicht selbst in diesem Spiel mit verwickelt sind) eine  Teilnahme  dem Wunsche nach, die nahe an Enthusiasmus grenzt, und deren Äußerung selbst mit Gefahr verbunden war, die also keine andere als eine moralische Anlage im Menschengeschlecht zur Ursache haben kann" (Seite 131). "Wahrer" Enthusiasmus aber geht immer nur "aufs  Idealische  und zwar rein Moralische", nämlich auf den  Rechts begriff. "Durch Geldbelohnungen konnten die Gegner der Revolutionierenden" - die Söldnerheere der Koalition - "zu Eifer und der Seelengröße nicht gespannt werden, den der bloße Rechtsbegriff in ihnen hervorbrachte und selbst der Ehrbegriff des alten kriegerischen Adels (ein Analogon des Enthusiasmus) verschwand vor den Waffen derer, welche das  Recht  des Volkes, wozu sie gehörten, ins Auge gefaßt hatten und sich als Beschützer desselben dachten" (Seite 133). Wahrlich ein eindrucksvolleres, weil ungeschminkteres und mannhafteres Wort zur Kanonade von Valmy als das bekannte von GOETHE!

Und diese Begebenheit, die das  ganze  Menschengeschlecht angeht, diese "allgemeine und uneigennützige Teilnahme", mit der man dem "erhofften Gelingen" des großen Unternehmens "zujauchzt", ist ihrerseits das Phänomen nicht einer Revolution, sondern ... der  Evolution  einer  naturrechtlichen  Verfassung, die zwar nur unter wilden Kämpfen noch nicht selbst errungen wird ..., die aber doch dahin führt, zu einer Verfassung hinzustreben, welche nicht kriegssüchtig sein kann, nämlich der republikanischen" (Seite 134). "Ein solches Phänomen" aber "in der Menschengeschichte  vergißt  sich nicht mehr,' weil es eine Anlage und ein Vermögen in der menschlichen Natur zum Besseren aufgedeckt hat, dergleichen kein Politiker aus dem bisherigen Lauf der Dinge herausgeklügelt hätte ..." Ja, wenn selbst "die Revolution  oder"  (wie es hier charakteristischerweise heißt) "Reform der Verfassung eines Volkes gegen Ende doch fehlschlüge ...", so ist doch "jene Begebenheit zu groß, zu sehr mit dem Interesse der Menschheit verwebt und ... zu ausgebreitet, als daß sie nicht den Völkern bei irgendeiner Veranlassung günstiger Umstände in Erinnerung gebracht und zur Wiederholung neuer Versuche dieser Art erweckt werden sollte" (Seite 135). KANT hat damit in diesem Abschnitt, der "Wahrsagende Geschichte der Menschheit" überschrieben ist, die späteren Revolutionen, von der französischen 1830 bis zur russischen im Oktober 1905, vorausgesagt. Im übrigen aber stellen beide Abschnitte ein offenes, nicht mehr durch den "Formalismus der Positivität in Recht und Staat" (COHEN a. a. O. Seite 533) zurückgehaltenes Bekenntnis zum  sittlichen  Recht der Revolution dar, wie es kurz vorher auch sein Seite 134 beifällig von ihm zitierter begeisterter Anhänger J. B. ERHARD in einer besonderen Schrift verteidigt hatte.

Welches Schlußurteil über KANTs Stellung zur französischen Revolution sollen wir nach all dem fällen? Nach JACHMANNs, in diesem Fall mit einer Aufzeichnung HIPPELs übereinstimmendem Zeugnis hätte er das große Zeitereignis als ein  "Experiment"  angesehen, ob und in welcher Weise es gelingen werde, "die von der Vernunft aufgegebene Idee einer vollkommenen Staatsverfassung zu realisieren" (JACHMANN, Seite 130). Das ist in gewissem Sinne richtig. Nur war es nicht das bloße "Vergnügen", mit dem "ein Naturforscher auf das Experiment blickt, das eine wichtige Hypothese bestätigen soll" (ebd.). Sondern KANT war mit ganzer Seele bei diesem "Experiment". Dafür spricht nicht bloß das Zeugnis, das wir aus seiner Biographen, insbesondere aus METZGERs Mund (a. a. O. Seite 110) vernommen haben, sondern vor allem auch die ganze Stelle im "Streit der Fakultäten". Ein Mann, der so schreibt und zwar als vierundsiebzigjähriger Greis, zumal wenn er ein im Ganzen so kritischer und bedächtiger Kopf ist wie KANT, der muß selber jenes großartige historische Schauspiel mit tiefer innerer Anteilnahme, ja mit Begeisterung verfolgt haben. Freilich, das ist richtig, als  Theoretiker  von Beruf und Neigung bewährt er sich auch hier. Schon deshalb hätte er jenen Ruf von oder nach Frankreich abgelehnt, auch wenn es ihm nicht schon sein hohes Alter, seine Anhänglichkeit an den engen Kreis seiner Heimat, die Gewohnheiten seines ruhigen Gelehrtenlebens überhaupt verboten hätten. Er  wollte  gar kein "Praktiker", kein "Politiker" im gewöhnlichen Sinne des Wortes sein, wie seine geschichts- und staatsphilosophischen Schriften auf Schritt und Tritt beweisen. Und so wollte er auch für die praktischen Wege, welche die Revolution in ihren einzelnen Phasen einschlug, nicht verantwortlich gemacht werden, vor allem nicht für ihre Gewaltsamkeiten, die nicht bloß seiner irenischen [friedfertigen - wp] Natur überhaupt, sondern auch seiner festgewurzelten Überzeugung von der Notwendikeit unbedingter Gesetzlichkeit im Staatsleben widersprachen. Auch in dem zuletzt besprochenen Abschnitt, der im übrigen ein so freimütiges Bekenntnis zu den Grundsätzen der Revolution ablegt, fügt doch eine längere Anmerkung (Seite 132) die vorsichtige Einschränkung (im Hinblick auf Preußen) hinzu: Das "Murren der Untertanen" über ein Einschreiten des Auslands bedeute keineswegs den Wunsch nach einer Abschaffung der Monarchie, im Gegenteil: und, daß dem Staat von einer solchen "unschuldigen Kannegießerei" Gefahr droht, haben nur "verleumderische Sykophanten" [Verleumder - wp] erdacht, die sie als "Neuerungssucht, Jakobinerei und Rottierung" denunzierten. Aber trotz aller solchen praktischen Vorbehalte ist er für die freiheitlichen Prinzipien der Revolution allezeit ungescheut eingetreten; auch noch zu einer Zeit, wo fast alle anderen hervorragenden Geister Deutschlands sich scheu von ihr zurückgezogen hatten. Und kein Geringerer als der junge KARL MARX hat, mag man sonst über seine Beurteilung KANTs denken, was man will, richtig herausgefunden, daß dessen (politische) Philosophie "die deutsche Theorie der französischen Revolution" darstellt. (23)

Vom Praktiver HIPPEL rührt noch ein anderes auf KANT und dessen Spezialkollegen KRAUS gemünztes Wort her: Vortreffliche Gelehrte, achtungswerte Männer, aber nicht fähig, ein Land, ein Dorf, einen Hühnerstall zu regieren!" (24) Das erinnert an jenen, der die gewaltige Wirksamkeit eines berühmten Philosophen nicht begreifen konnte, weil es ihm noch nicht gelungen sei, die Bewohner derselben Straße zu bessern. Wir brauchen nicht erst auf die Beispiele eines SOKRATES, ROUSSEAU oder FICHTE, die vermutlich auch keinen Hühnerstall regieren konnten, hinzuweisen: KANT hat selbst in seiner oben zitierten Monographie über "Theorie und Praxis" die Antwort längst gegeben. Übrigens war er, wenn auch kein geschickter Geschäftsmann, so doch ein erfahrender Menschenkenner. Und auch keineswegs ein Optimist oder "Idealist" in der Beurteilung der einzelnen Menschen, ja auch der Menschheit überhaupt, wie sie  ist;  vielmehr rührt manches recht realistische oder gar pessimistische Wort über sie von ihm her. (25)  Trotzdem  vertrat er mit aller Kraft die Auffassung, daß die Politik sich am letzten Ende an der Moral zu orientieren habe, an der Menschheit, wie sie sein  soll,  kurzum, daß sie eine  "sittliche Aufgabe"  sei. (26)  Seine  Politik war die, von der MAX ADLER das schöne Wort geprägt hat: sie  verderbe  nicht, sondern  verlange  einen Charakter. (27) KANTs "höchstes Gut" ist ein politisches Gut. Die  Politik  wird "als die Macht erkannt, welche über den Fortschritt der menschlichen Kultur in letzter Instanz entscheidet, welche auch theoretisch den wahrhaften Fortschritt erwirken kann". Politik, in diesem Sinne verstanden, ist aber nichts anderes als die  Geschichte.  Diese stellt der menschlichen Vernunft ihre  inhaltlich  immerfort wechselnden Aufgaben; das Ziel selbst bleibt ewig, denn es ist in er Idee vom Fortschritt der Menschheit verankert. Und ein Fortschritt zu diesem Ziel, der gewaltigste zu KANTs Zeit war das welthistorische Ereignis der französischen Revolution und ihre weltgeschichtliche Würdigung seitens der Zeitgenossen, vor allem seitens des Philosophen selber. Damit sind wir wieder zu unserem Ausgangsgedanken zurückgelangt, und wie wir unsere Ausführungen mit einem Wort des Manes begonnen haben, dem dieses Buch gewidmet ist, so können wir sie auch nicht schöner beschließen als mit seinen Worten: "Die Rechte wechseln, die Völker kommen und gehen, die Einrichtungen der Kultur verändern sich, die Ideen selbst, welche einen objektiven Wert und eine bestimmte Verwirklichung annehmen, gehen in andere Werte und Inhalte über, und endlich auch die Individuen, welche sich als Urheber allen geschichtlichen Geschehens dünken, verschwinden, - nur allein die  Aufgaben  der Vernunft bleiben ohne Wandel, weil ihre Bestimmtheit allein in ihrer Bestimmbarkeit besteht." (28)
LITERATUR - Karl Vorländer - Kants Stellung zur französischen Revolution, in "Philosophische Abhandlungen" - Hermann Cohen zum 70. Geburtstag, Berlin 1912
    Anmerkungen
    1) HERMANN COHEN, Kants Begründung der Ethik, 2. Auflage 1910, Seite 529, vgl. überhaupt Teil IV, Kap. 3
    2) KANT, Ob die Erde veralte?, Philosophische Bibliothek, Bd. 49, Seite 249.
    3) COHEN, Kants Begründung, Seite 327
    4) Philosophische Bibliothek 46a, Seite 160
    5) FRIEDRICH von RAUMER, Historisches Tagebuch, 1838, Seite 582f
    6) Vgl. VORLÄNDER, Kants Leben, Philosophische Bibliothek 126, Seite 61f
    7) "Immanuel Kant und seine Stellung zur Politik" in RAUMERs Historischem Tagebuch, Jhg. 1838, Seite 525 - 628; vgl. besonders Seite 556 und 560f.
    8) Der Briefwechsel ist, soviel ich weiß, zu diesem Zweck noch nirgendwo herangezogen worden. Die Stellen aus seinen Schriften - es kommen neben einzelnen Stellen aus der "Kritik der Urteilskraft", der "Religion" und der "Anthropologie" als Hauptschriften vor allem der Aufsatz über "Theorie und Praxis" (1973), die "Rechtslehre" (1797), der "Streit der Fakultäten" (1798) und die Abhandlung "Zum ewigen Frieden" (1795) in Betracht - zitiere ich nach der  Philosophischen Bibliothek;  die Briefe lassen sich nach dem zitierten Datum in jeder Ausgabe leicht auffinden. Einzelne wichtige Stellen aus den "Losen Blättern aus Kants Nachlaß" habe ich in den Anmerkungen hinzugefügt (mit den Seitenzahlen aus der REICKE'schen Ausgabe von 1882)
    9) Auch im "Ewigen Frieden" nennt er den Verfasser "ebenso weise wie scharfsinnig" (Philosophische Bibliotheik 47-I, Seite 156, Anm.)
    10) § 65, Philosophische Bibliothek (ed. VORLÄNDER) Seite 249, Anm.
    11) Die betreffende Stelle ist erst  nach  dem 28. Februar 1793 gedruckt worden. Vgl. meine Einleitung zu Bd. 45 der Philosophischen Bibliothek, Seite XXXIII.
    12) Vgl. die Schilderung der ganzen Zeitlage in VORLÄNDER, Kants Leben (1911), Seite 176f
    13) Aus den  Losen Blättern  sieht man, daß er anfangs auch dieses dritte Prinzip hat festhalten wollen, und weiter dann den Zusammenhang mit der  Selbständigkeit  hergestellt hat. So Seite 219: "Freiheit, Gleichheit und  weltbürgerliche Einheit (Verbrüderung),  wo die Selbständigkeit innerlich vorausgesetzt wird"; ebd.: Die "Gesellschaft" ist die "Verbindung, nicht von Untergeordneten, sondern von Gleichen." Seite 221: "1. Freiheit, 2. Gleichheit und 3. Selbständigkeit sind die Erfordernisse  singulorum,  um Bürger zu sein. Allein statt 3.  Vereinigung  das Erfordernis für alle, um einen Staat auszumachen  requisita universorum."  Vgl. auch noch die weiteren Stellen Seite 222f und 565f.
    14) Näheres über diesen Punkt habe ich in meinem Buch "Kant und Marx" (Tübingen 1911) Seite 32f gesagt. Auch COHEN (a. a. O. Seite 526f) bezeichnet KANTs Stellung in dieser Frage als  Grundversehen.  Sie ist aber, unserer Meinung nach, in erster Linie historisch, d. h. eben durch den Einfluß der Revolutions-Gesetzgebung, zu erklären.
    15) Vgl. u. a. auch die Rousseau-Monographie von HARALD HÖFFDING (Klassiker der Philosophie, Bd. 2) Seite 92f, 134f, 141f
    16) In derselben Schrift meint er (§ 31 Ende): Die  Gleichheit  zur Zeit des französischen Konvents habe in "bloßen Formalien" bestanden. Immerhin sie es "doch  besser,  auch nur den  Schein  vom Besitz  dieses die Menschheit veredelnden  Gutes für sich zu haben, als sich desselben handgreiflich beraubt zu fühlen" (a. a. O. Seite 78).
    17) Vgl. auch COHEN, a. a. O. Seite 527f, bes. 531.
    18) Vgl. E. ARNOLDT, Gesammelte Schriften VI (hg. von O. SCHÖNDÖRFER), Seite 127
    19) Denn, wie die  Losen Blätter  (Seite 263) bemerken, "das Volk ist beständig als  konstituierend  anzusehen". Freilich ist  Pant archie vielmehr Anarchie (ebd.).
    20) Viel stärker wird dieser Gedanken in den  Losen Blättern  so ausgedrückt: "Monarchie und reine Republik sind die einzigen haltbaren Verfassungen. Die anderen (Aristokratie und Demokratie) sind nur provisorische Einrichtungen. Die Republik ... ist eine moralische Verfassung. Sie zu  beginnen  ist  Frevel.  Wenn es aber das Schicksal herbeiführt, ist es in noch  größerer,  ihm  nicht zu folgen.  Denn sie  entspringt aus dem Urquell allen Rechts, dem Willen aller  (a. a. O. Seite 524).
    21) R. B. JACHMANN in seiner Biographie KANTs, Seite 130f.
    22) Es sei daran erinnert, daß dieser Teil der Schrift mindestens  ein,  vielleicht sogar zwei Jahre vor der Veröffentlichung des Ganzen verfaßt worden ist. Vgl. meine Ausführungen zu ihrer Ausgabe in Bd. 46 der "Philosophischen Bibliothek", Seite XV - XVII und der Akademie-Ausgabe, Bd. VII, Seite 339f.
    23) VORLÄNDER, Kant und Marx (Tübingen 1911), Seite 41. Siehe auch Seite 52 - 54.
    24) TH. G. v. HIPPELs Autobiographie, in dessen Sämtlichen Werken, Bd. XII, Seite 273.
    25) Einiges habe ich in "Kant und Marx" Seite 21f beigebracht
    26) KANT, Zum ewigen Frieden, Seite 19; vgl. überhaupt den ganzen ersten Abschnitt des Anhangs.
    27) Vgl. VORLÄNDER, Kant und Marx, Seite 264
    28) HERMANN COHEN, Kants Begründung der Ethik, 2. Auflage, Seite 555f.