cr-4K. SchneiderSigwartvon PfordtenA. StöhrF. BrentanoM. Stingelin    
 
ANTON MARTY
Über subjektlose Sätze
[3/3]

"In dem Satz  A ist  bedeutet  ist  keinen zweiten Begriff neben  A,  sondern die Anerkennung von  A,  ein eigentümliches Verhalten der Seele dem Gegenstand gegenüber, welches vom bloßen Vorstellen so verschieden ist, als Liebe und Hass. In analoger Weise wird durch  A ist nicht A  nicht von einem Merkmal getrennt, sondern einfach verworfen."

Zweiter Artikel

II.
Beschreibung des Gedankens,
welcher den impersonalen Sätzen zugrunde liegt.


B.

Wenn unsere vorausgehenden Untersuchungen lückenlos sind - und ich wüßte nicht, wo wir etwas Wesentliches übersehen haben könnten -, so gibt es offenbar Sätze, die keine Zusammensetzung von Begriffen aussprechen und von denen doch nicht Abrede gestellt werden kann, daß sie wahrhafte Aussagen d. h. der vollständige Ausdruck eines Urteils sind. Somit muß die Lehre, daß das Wesen des Urteils irgendwie in einer Zusammensetzung oder Verknüpfung von Vorstellungen liege, aufgegeben und ein anderes Moment in seine Definition aufgenommen werden, das dem Gedanken der "subjektlosen" so gut wie der subjektischen Aussagen eigen ist.

MIKLOSICH verweist (1) in dieser Hinsicht auf BRENTANOs Lehre vom Urteil (2), welche allein dem Inhalt aller Aussageformeln gerecht werde und wonach sein Wesen einzig und allein in der  Anerkennung und Verwerfung  eines vorgestellten Inhaltes besteht.

Nun waren Anläufe dazu, diesem Moment eine entscheidende Stellung in der Definition des Urteils einzuräumen, schon früher wiederholt gemacht worden.

So hatte JOHN STUART MILL, auf welchen BRENTANO sich beruft, energisch betont, daß  Behaupten und Leugnen  einen wesentlichen Bestandteil jeder Aussage ausmache.

Aber auch ÜBERWEG hat, daran rührend, das Urteil definiert als "das  Bewußtsein über die objektive Gültigkeit  einer subjektiven Verbindung von Vorstellungen".

SIGWART, der diese Begriffsbestimmung beifällig zitiert, bemerkt ähnlich: "Mit der Ineinssetzung verschiedener Vorstellungen ist das Wesen des Urteils noch nicht erschöpft; es liegt zugleich in jedem vollendeten Urteil als solchem das Bewußtsein der objektiven Gültigkeit der Ineinssetzung." (3)

Am entschiedensten betont er dieses Element da, wo er das verneinende Urteil beschreibt. Es widerstrebt ihm, dasselbe in der üblichen Weise als  Trennung  zweier Begriffe zu fassen, während das bejahende (auch nach ihm) allerdings eine Verbindung oder Ineinssetzung derselben ist. Ein Band, welches trennt, bemerkt er scharf, sei ein Unsinn. Es gebe keine verneinende Kopula. Dagegen läßt er eine "verneinte" gelten. Sie sei nicht  Träger,  wohl aber  Objekt  der Verneinung.
    "Während also in dem einfachen positiven Urteil  drei  Elemente unterschieden werden können, Subjekt, Prädikat und ihre Beziehung aufeinander, sind im verneinenden  dieselben drei  in demselben Sinne vorhanden, aber als  viertes  die Negation, welche den ganzen Urteilsakt für ungültig erklärt, dem Urteil  A ist B  ihr Nein! entgegenhält und damit der subjektiven Synthese die objektive Gültigkeit abspricht." (4)
Hier ist in Bezug auf das negative Urteil deutlich unterschieden: die subjektive Synthese gewisser Inhalte (d. h. doch wohl der bloße Vollzug der Synthese im Gebiete des Vorstellens) und ihre Verwerfung, das Bewußtsein, wodurch sie für falsch gehalten wird.

Allein muß die Synthese nicht auch dann in der Vorstellung gegeben sein, wenn ihr die objektive Gültigkeit zugesprochen wird? Ohne Zweifel. Auch anerkennen kann man nicht, was man nicht vorstellt. Auch am positiven Urteil ist also dann folgerichtig nicht bloß dreierlei, sondern viererlei zu unterscheiden: nämlich Subjekt, Prädikat, die Vorstellung ihrer Beziehung und als Viertes die Affirmation, welche dieser subjektiven Synthese die objektive Gültigkeit zuspricht. Daß SIGWART dieses Konsequenz nicht zieht, ist umso mehr zu verwundern, als er am selben Ort zugibt, daß jenes dritte Element: der Gedanke, daß das Prädikat dem Subjekt zukomme, so wie ihn das positive und negative Urteil gemeinsam enthalten, auch in der Frage gegeben sei. Die Frage ist aber nach SIGWARTs richtiger Bemerkung gar kein Urteil (5). Es ist darin, wie er sich ausdrückt, zwar "das Urteil konzipiert, aber es bedarf noch des Siegels der Bestätigung", d. h. wenn nicht alles trügt, die Beziehung von Subjekt und Prädikat (die nach SIGWART zu jedem Urteil gehört) ist darin als Vorstellung gegeben, aber dieses Vorgestellte muß noch anerkannt oder verworfen werden.

Seite 189f findet SIGWART auch mit vollem Recht, daß das problematische Urteil im KANTschen Sinn ("wo man das Bejahen oder Verneinen als beliebig annimmt") in Wahrheit gar kein Urteil sei, weil es nichts behaupte und keinen Anspruch mache, geglaubt zu werden. In der Tat ist KANTs problematisches Urteil (6) nichts anderes, als ein vorgestelltes Urteil; nur das wirklich gefällte Urteil aber ist wahrhaft ein Urteil, wie auch nur der wirkliche Taler wahrhaft ein Taler ist, keineswegs der vorgestellte oder gewünschte.

Nach alledem hätte man gewiß Grund, zu erwarten, daß SIGWART auch beim bejahenden Urteil von der Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat, die, wie er selbst zugibt, eben auch bloß vorgestellt sein kann, als ein  neues  Phänomen jenes "Bewußtsein der objektiven Gültigkeit" unterschiede, ebenso ausdrücklich wie bei der Verneinung "das Bewußtsein der Ungültigkeit". Er tut es nicht. Vielmehr geht er soweit, an der angeführten Stelle fortfahren, die Verneinung "ein Urteil über ein Urteil" zu nennen und somit (wenigsten im Zusammenhang mit dem unmittelbar Vorausgehenden) (7) zweierlei, was toto genere [auf jede Art - wp] verschieden ist, mit dem Namen "Urteil" zu belegen, nämlich einmal die bloß vorgestellte Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat, also ein Vorstellungsphänomen und zweitens die Verwerfung dieses Inhalts, einen Akt, der sich offenbar auch nach seiner Ansicht in keiner Weise in Vorstellungstätigkeiten auflösen läßt, sondern ein Bewußtseinszustand ganz neuer Art ist.

Wie aber SIGWART trotz eines stellenweise energischen Anlaufs nicht zu der Lehre durchdringt, das erwähnte Moment des "Glaubens" oder Annehmens und Verwerfens als einzige unterschiedene Eigenschaft des Urteils zu fassen, so auch MILL und ÜBERWEG nicht. Sie erklären einstimmung, im Wesen jedes Urteils liege eine Synthese von Vorstellungen, jede Aussage behaupte eine Verbindung von mehreren Merkmalen. Im sogenannten Existentialsatz werde die Verbindung des Begriffes Existenz, im kategorischen die irgendeines anderen Merkmals, mit dem Subjekt vollzogen. (8)  "Ist" sei also vieldeutig,  indem es einmal das Prädikat "Existenz" involviere, ein andermal aber (wie im Satze:  A ist B)  bloß als Kopula diene, d. h. die Verbindung eines Merkmals  B  mit dem Subjekt  A  anzeige.

Den ersten Teil dieser Lehre, daß nämlich im Existentialsatz "ist" selber ein Prädikat sei, haben wir bereits als unrichtig erkannt. In dem Satz  "A ist"  bedeutet "ist" keinen zweiten Begriff neben  A,  sondern die Anerkennung von  A,  ein eigentümliches Verhalten der Seele dem Gegenstand gegenüber, welches vom bloßen Vorstellen so verschieden ist, als Liebe und Hass. In analoger Weise wird durch  "A ist nicht" A  nicht von einem Merkmal getrennt, sondern einfach verworfen.

Sollten wir also nach dem Muster des im Existentialsatz enthaltenen Gedankens die Natur des Urteils beschreiben, so würden wir unbedenklich mit BRENTANO sagen, es sei die Anerkennung oder Verwerfung eines vorgestellten Inhaltes.

Allein wir verlangten selbst, daß die Theorie des Urteils dem Inhalt  aller  Aussagen gerecht werden.  Ist aber auch in Sätzen wie: "A ist B" ein Gegenstand anerkannt und in denen wie: "A ist nicht B" ein solcher verworfen? 

Das wird von JOHN STUART MILL und SIGWART ausdrücklich geleugnet. Nach ihnen ist, wie bemerkt, die sogenannte Kopula vieldeutig. Sie bedeutet wohl im Existentialsatz, nicht aber im kategorischen, die Existenz, oder, wie man sich nach dem obigen korrekter auszudrücken hat, die Anerkennung des beurteilten Gegenstandes. Und ist es nicht offenbar, daß in Sätzen wie: Der Zentaur ist eine Erfindung der Poeten: Selbsthilfe ist verboten und dgl. die Existenz einer Selbsthilfe, eines Zentauren, nicht behauptet ist? (9)

Mit dieser vermeintlichen Zweideutigkeit der Kopula hat sich schon 1873 WILHELM JORDAN (10) eingehend beschäftigt und er kommt zu dem Resultat, daß sie in Wahrheit nicht bestehe, vielmehr das "ist" im kategorischen Satz ganz denselben Sinn habe, wie im existentialen, indem es hier wie dort die Existenz behaupte (ein inkorrekter Ausdruck, über den wir im Augenblick hinwegsehen können).

Gegenüber den Sätzen: Selbsthilfe ist verboten, Maßhalten ist schwer und ähnlich bemerkt JORDAN, sie seien Fälle, in welchen die Existenz der Subjektsvorstellung dahingestellt bleibe und nur im Prädikat auf etwas wirklich Existierendes hingewiesen werde. Oder vielmehr gäben sie sich bei näherer Betrachtung als  versteckte Existentialsätze  zu erkennen, in welchen das grammatikalische Subjekt nur die Stelle einer Erweiterung des Prädikatsbegriffs einnehme. Ihr Sinn sei doch kein anderer als: Es gibt Gesetze oder Gründe, welche die Selbsthilfe verbieten, Umstände, welche das Maßhalten erschweren usw.

Als Existentialsätze seien ferner auch gewisse Definitionen zu betrachten, die er berichtigende nennen möchte, darunter der vielberufene Satz: Ein Zentaur ist eine Erfindung der Poeten. Solche Aussagen müßten gewissermaßen als Verkürzungen eines doppelten, nämlich eines negativen und eines positiven Existentialsatzes gefaßt werden: Zentauren existieren nicht wirklich, sondern nur in der Vorstellung der Dichter (11).

JORDANs Arbeit ist von SIGWART berücksichtigt worden, vermochte ihn aber keineswegs zu überzeugen.

Er wirft ihr vielmehr vor, durch das, was sie über die Sätze "Maßhalten ist schwer usw." sagt, den ganzen Boden des Streites zu verlassen, "der davon ausging, ob die Wirklichkeit des Subjekts behauptet werde". "Daß in jeder Behauptung", meint SIGWART, "eben weil sie objektiv sein will, die Anerkennung von objektiven  Gründen  und  Gesetzen  liegt, leugnen wir keineswegs; aber wir leugnen, daß darum die Existenz eines der Subjektsvorstellung entsprechenden Dinges, bzw. Attributes oder Vorganges behauptet werde."

"Die andere Distinktion JORDANs", fährt SIGWART fort, welche auf das Beispiel MILLs vom Zentauren angewendet wird, ist zutreffender ... Es ist keine Frage, daß es eine Menge derartiger Prädikate gibt, welche das Subjektswort, das gewohnheitsmäßig als Bezeichnung eines existierenden Dinges genommen werden konnte, zum Zeichen eines bloß vorgestellten Wesens herabsetzen. Nur ist nicht zu vergessen, daß unter diesen Prädikaten das Verbum Sein = Existieren obenan steht. Wenn ich von einem Subjekt ausdrücklich behaupte, daß es existiere, so gilt mir das Subjektswort als Zeichen einer Vorstellung und mein Prädikat behauptet, daß dieser ein wirkliches Ding entspricht." (12)

So glaubt denn SIGWART gegenüber JORDAN dabei bleiben zu müssen:
    "Nirgends hat ein Urteil von der Form  A ist B  dadurch, daß Subjekt und Prädikat durch  ist  verknüpft sind, die Kraft, das Urteil  A existiert  einzuschließen und mitzubehaupten; in vollkommen gleicher Weise fungiert dieses  ist,  ob von existierenden oder nichtexistierenden Dingen ... ob von Prädikaten die Rede ist, die einem Existierenden zukommen können oder von solchen, welche durch ihre Bedeutung die Existenz aufheben ... Ob die Existenz des Subjekts vorausgesetzt, unentschieden gelassen oder aufgehoben ist, darüber entscheidet einzig und allein die Beschaffenheit der Subjekts- und Prädikatsvorstellungen ...

    "In Beziehung auf die Prädikate können dabei zwei Klassen derselben unterschieden werden. Alle  modalen Relationsprädikate  nämlich (mit Ausnahme der sinnlichen wie sichtbar, fühlbar usw.) haben durch ihre Bedeutung selbst die Kraft, das Subjektswort zum Zeichen eines bloß Vorgestellten, abgesehen von der wirklichen Existenz, zu machen, mögen sie seine Existenz bejahen, verneinen oder unentschieden lassen. Von was ich die Prädikate wahr, falsch, glaublich, unglaublich, Tatsache, Erfindung, geboten, verboten usw. gebrauche, das ist eben damit als ein nur Vorgestelltes bezeichnet, über dessen Verhältnis zu mir und meinem subjektiven Denken oder Wollen eben das Prädikat Auskunft geben soll. Eben dahin gehört das Verbum Sein als Prädikat selbst ..."

    "Bei den  anderen Prädikaten  aber kommt alles darauf an, über was und in welchem Sinn geurteilt wird und dies läßt sich dem Urteil an der bloßen äußeren Form und der Verwendung des  ist  nicht ansehen. Ist das Subjektswort allgemein gesetzt und nicht als Name eines oder mehrerer bestimmter Dinge eingeführt" ..., so ist "von einer Existenz des Subjekts gar keine Rede. Ob ich sage: Gold ist gelb oder der Pegasus ist geflügelt - gelb sein und geflügelt sein kommen demjenigen zu, was ich unter dem Subjektswort vorstelle, sie behaupten aber nicht das Sein einzelner Dinge." (13)
SIGWART wirft also, wie wir sehen, JORDAN u. a. vor, den Fragepunkt verschoben zu haben, indem er bezüglich der Sätze wie "Selbsthilfe ist verboten" usw. an die Stelle der Frage nach der "Wirklichkeit" (richtig: Existenz) des Subjekts die nach der des Prädikats gesetzt habe.

In der Tat ist der erste Teil der bezüglichen Bemerkung von JORDAN, für den aber - wie mir scheint - das darauf Folgende eine Berichtigung sein soll, eine unhaltbare Ausflucht. Wenn man es wirklich mit einem kategorischen und bejahenden Satz zu tun hat, dann ist darin stets sowohl das Subjekt als das Prädikat anerkannt. Anders, wenn die Aussage verneinend ist, wie alle fälschlich sogenannten allgemein bejahenden oder wenn sie nur scheinbar kategorisch ist, wie dies von den Sätzen: "Selbsthilfe ist verboten"; "Maßhalten ist schwer" tatsächlich gilt. Wir kommen auf beide Punkte zurück.

Erst muß aber hervorgehoben werden, daß SIGWART bei seiner Entgegnung fast mit mehr Recht der Vorwurf einer  mutatio elenchi  [Veränderung des zu Beweisenden - wp] trifft. Die Frage war doch, ob "ist" vieldeutig sei oder nicht; ob es im kategorischen Satz  eine andere Bedeutung habe als im existentialen.  Nun aber bedeutet es im letzteren bloß  die Anerkennung  des sogenannten Subjekts oder, wie man sich weniger glücklich ausdrückt, dessen Existenz,  nicht aber daß es ein Ding oder etwas Reales sei;  auch beim kategorischen Satz ist also überall nach dem ersten, nicht nach dem zweiten, gefragt. SIGWART aber verwechselt an den angeführten und zahlreichen anderen Stellen seiner Logik die beiden Begriffe Existenz und Realität und insbesondere ruht auch, was er auf JORDANs Lehre von den "berichtigenden Definitionen" und im Anschluß daran über "modale Relationsprädikate" sagt, fast durchaus darauf. (14) Der Fehler dieser Verwechslung ist freilich nichts Seltenes. Wer die Geschichte der Metaphysik von den Eleaten bis auf HERBART und unsere Tage durchgehen will, findet dafür mehr als genug Belege.
    Statt vieler Beispiele, die zur Hand wären, diene eines aus der neuesten Zeit und von einem bedeutenden Philosophen hergenommen. Wenn LOTZE in den Diktaten zu seinen Vorlesungen über Metaphysik (vgl. auch die Metaphysik 1879, Seite 3) definiert: Wirklichkeit ist, wodurch sich ein seiendes Ding von einem nichtseienden, ein geschehendes von einem nicht geschehenden, ein bestehends Verhältnis von einem nichtgeschehenden, ein bestehendes Verhältnis von einem nicht bestehenden unterscheidet, so liegt dieser Erklärung offenbar die obige Verwechslung zugrunde. LOTZE will eine Definition des Seienden oder Wirklichen in dem Sinne geben, wie es Gegenstand der Metaphysik ist, also im Sinne des Realen; er zählt aber lauter Beispiele von Existierendem im Gegensatz zum Nichtexistierenden auf.

    Es konnte nicht ausbleiben, daß sich die Vermengung so fundamentaler Begriffe an LOTZEs metaphysischen Erörterungen rächte. Ganz unverständlich ist z. B. vom Sein im Winne der  Existenz,  wenn Metaphysik 1879, Seite 56, gesagt wird: "Alles ist nur seiend, sofern es eine bestimmte Form ... der Beziehung zu anderem oder ein Sein in einer Reihe mit anderem Seienden hat." Vom Sein im Sinne des Realen dagegen gilt wenigstens, daß es, wenn auch durchaus nicht in Relationen aufgehend, doch meistens nur aus ihnen für uns  erkennbar  ist.

    SIGWART (a. a. O. Seite 72) präzisiert LOTZEs Satz, daß Sein ein in Beziehung stehen sei, dahin, daß alle Schattierungen der Vorstellung "Sein" (wie es als Prädikat im Existentialsatz gegeben sei) nur die verschiedene Art und Weise ausdrückten, wie die Beziehungen des Äußeren zu mir, dem ursprünglich und absolut Seienden vermittelt ist. Ähnlich BERGMANN, Reine Logik, Seite 160f.

    Auch hier ist die Verwechslung unverkennbar. Offenbar sind es die  äußeren Realitäten von denen gilt, daß wir keine Wahrnehmung (und darum auch keinen eigentlichen Begriff von ihnen) haben, sondern sie aus ihren Wirkungen erschließen, während wir  in uns eine Wirklichkeit unmittelbar anschauen.  Bei der  Existenz  kann von Schattierungen, derart wie sie eben erwähnt wurden, wohl nicht die Rede sein.
Es dürfte nicht Überflüssiges sein, einige Worte auf eine Verständigung über die so vielfach verwechselten Begriffe zu verwenden.

Der Begriff der  Realität  läßt sich nicht anders klar machen, als durch  Beispiele  von realen Bestimmungen, ferner durch solche des  Gegenteils  und durch Hinweis darauf, wie diese Begriffe von Nichtrealem den des Realen wenigstens  indirekt  einschließen.

Den Begriff des Realen erfassen wir in jeder physischen Qualität wie Farbe, Ton usw., Intensität, Ausdehnung, aber ebenso auch in psychischen Vorgängen wie Vorstellen, Urteilen, Fürchten, Hoffen, Wünschen usw. Durch die Abstraktion des Moments, das allen diesen Bestimmungen gemein ist, ist der allgemeine Begriff des Realen gewonnen oder des Seienden, in dem Sinne, wie es nach ARISTOTELES in die Kategorien zerfällt und eigentümlicher Gegenstand der "ersten Philosophie" ist.

Den Gegensatz des Realen bildet: der Mangel eines Realen, wie ein Loch, eine Grenze, das Vergangene, das Zukünftige, das bloß Mögliche als solches und das Unmögliche, das Vorgestellte, Geliebte als solches usw.

Aber diese letzteren Bestimmungen sind doch zugleich Beispiele von Begriffen, die den des Realen wenigstens indirekt einschließen. Das gilt bloß vom Begriff des Mangels einer Realität, sondern auch von dem der Möglichkeit, die ja nur an einer Realität denkbar ist, von der Vergangenheit, die eine Gegenwart voraussetzt, vom Vorgestellten, das ohne ein Vorstellen unfaßbar ist usw.

So kann man dann sagen, daß schlechthin alle unsere Vorstellungen den Begriff des Realen irgendwie, wenn nicht direkt, so indirekt, einschließen und eben daraus ist wohl klar, daß eine Definition von ihm in strengen Sinne nicht möglich ist. Jede Erklärung schließt hier das zu Erklärende wieder irgendwie ein.

Was ist nun der Begriff der  Existenz?  Wir haben oben schon bemerkt, daß er gewonnen ist durch Reflexion auf eine bestimmte Klasse von psychischen Phänomene, nämlich das Urteil. Hätten wir nie ein anerkennendes Urteil gefällt, so besäßen wir den Begriff nicht (15); denn er bezeichnet nur  die Beziehung irgendeines Gegenstandes  (worunter wir jedes Vorgestellte verstehen)  auf ein mögliches Urteil, das ihn anerkennt und dabei wahr oder richtig ist.  Mit anderen Worten: Wenn wir von etwas mit Recht sagen, es sei, d. h. wenn das Urteil, worin es anerkannt wird, wahr ist, so heißt es "existierend".

Genauer und im Detail zu bestimmen, welche Gegenstände möglicher Urteile von dieser Art sind, ist Sache der Logik. Aber es möchte ihr kaum gelingen, das Resultat ihrer Untersuchungen in eine kurze und doch überall unmittelbar brauchbare Formel zu bringen, wie wünschenswert auch ein solcher Talisman wäre.

Alles, sagen wir, existiert, was ein Fürwahrzuhaltendes ist. ARISTOTELES hat also in seiner Metaphysik treffend vom  "Sein im Sinne der Kategorien"  (vom Realen) ein  Sein im Sinne der Wahrheit und ein Nichtsein im Sinne des Falschen  ausgeschieden. (16) Das Letzte und nichts anderes ist das Sein im Sinne der "Existenz".

Aber nicht bloß ihrem Inhalt und Ursprung nach, sondern auch, wie sich sofort weiter ergibt, im Umfang ihrer Anwendung sind die beiden Begriffe der Realität und Existenz verschieden. Nicht bloß vom Realen, sondern mit demselben Recht auch von Nichtrealem kann ich unter Umständen sagen, es sei oder existiere, von einem Mangel, einer Möglichkeit, Unmöglichkeit, einer Grenze, einem Vergangenen als solchen, einem Vorgestellten als solchen usw.

Dagegen trifft sichs wiederum, daß einer realen Bestimmung die Existenz nicht zukommt, d. h. so etwas, wenn es wäre, eine Realität sein würde, ist vielleicht überhaupt nicht. Existieren Farben, so wären dadurch Realitäten. Es existiert aber nur die vorgestellte Farbe, die als vorgestellte ein Unreales ist; und dasselbe gilt bezüglich aller sinnlichen Qualitäten.

Nicht vom Sein im Sinne der Existenz, wie SIGWART glaubt, wohl aber von dem im Sinne des Realen gilt also, wenn er (Seite 72f) sagt, die Vorstellung des "Seins" stecke von Haus aus in allen Gegenständen unserer Vorstellung.

JORDAN ist, obschon im Ausdruck nicht immer glücklich und korrekt, doch unserer Anschauung näher. Seite 13 sagt er ganz gut, durch Anwendung des "ist" werde überall der  Anspruch auf die Wahrheit  der Aussage erhoben. Dagegen ist es inkorrekt, wenn er zuweilen "Realität" für Existenz gebraucht und auch, wenn er Seite 14 ausführt: "wo immer das denkende Subjekt etwas unabhängig von diesem seinem Denkakt Vorhandenes annimmt, sei es in der körperlichen oder geistigen Welt, da wird die Logik den Gebrauch des  Ist  anerkennen."

Die  Grammatik  wird den Gebrauch des "Ist" billigen, wo immer das denkende Subjekt etwas  annimmt,  d. h. fürwahrhält;  die Logik  kann es nur da gutheißen, wo jene Annahme  auch richtig ist. 

Sodann ist auch der Zusatz "unabhängig von diesem seinem Denkakt" unglücklich. Den auch, wenn ich das eigene Urteil anerkenn, sage ich "es ist" und ebenso, wenn ich das in ihm Vorgestellte und Beurteilte als solches (was ja auch nicht unabhängig von meinem Gedanken ist) annehme. Und es ist ein Existierendes, d. h. Wahres, Anzuerkennendes, wenn mein anerkennendes Urteil richtig ist und von der Logik gebilligt wird.

Die Scholastiker unterschieden eine mentale und eine reale Existenz.

 Mental  oder, wie man sich auch ausdrückte, "objektiv" (d. h. als Objekt einer psychischen Tätigkeit) existiert ein Vorgestelltes, Geliebtes als solches.  Real  existiert der Vorstellungsakt, eine Ausdehnung und dgl.

Damit können aber offenbar nicht zwei verschiedene Bedeutungen von Existenz gemeint sein. Der Begriff, "die Anerkennung zu verdienen", ist stets derselbe, mag er wem immer, einem Realen oder Nichtrealen (z. B. speziell einem "Objektiven" als solchen) zukommen. Nur das soll eben gesagt sein, daß wer das eine anerkennt, damit ein Reales anerkannt habe, wer das andere, ein Objektives als solches. Reale Existenz heißt also Existenz eines Realen. Das Adjektiv ist ähnlich verwendet, wie, wenn man statt von der Bejahung eines allgemeinen Inhalts, von "einer allgemeinen Bejahung" spricht.

Noch sei erwähnt, daß  "wirklich"  häufig im selben Sinne gebraucht wird, wie wir real brauchen. Allein nicht selten hat "wirklich" auch den Sinn von existierend oder wahr (ähnlich wie: Tatsache (17), wahrhaft), z. B. wenn ich sage: der Vertrag ist wirklich geschlossen worden. Das heißt doch nur, es sei wahr, daß der Vertrag geschlossen worden, nicht daß er (der ja, soweit damit nicht eine bloße Relation gemeint ist, zum Vergangenen gehört) eine Realität sei.

Diesen Sinn soll "wirklich" unter anderem offenbar bei KANT an der bekannten Stelle in der Kritik des ontologischen Arguments haben: "Hundert wirkliche Taler enthalten nicht das Mindeste mehr als hundert mögliche." Das ergibt der Zusammenhang. Es ist ja die Rede davon, ob das Sein im Sinne der Existenz ein wahres Prädikat sei und den Subjektsbegriff bereichere. Daß das der Fall sei, will KANT leugnen. Unter wirklichen Talern sind also existierende Taler gemeint. Im Gegensatz dazu durfte dann freilich KANT nicht von "möglichen Talern" reden. Denn dies sind gar keine Taler, so wenig als ein Luftschloß ein Schloß und ein gemaltes Pferd ein Pferde ist. Hundert "wirkliche" Taler - wirklich im Gegensatz zu möglich genommen - wären allerdings mehr und etwas anderes als hundert mögliche. Es handelt sich im einen und anderen Falle um einen völlig veränderten Begriff.

Nach dieser Klärung der Begriffe Existenz und Realität können wir nun zu der Frage zurückkehren,  ob im bejahenden kategorischen Satz durchweg "die Existenz des Subjekts behauptet" (besser: das Subjekt anerkannt), im verneinenden geleugnet sei.  Und es zeigt sich, daß, was SIGWART dagegen vorbringt, durchaus entweder auf der schon gerügten Verwechslung von Existenz und Realität oder darauf beruth, daß er Aussagen, die in Wahrheit verneinend sind, für bejahend hält und umgekehrt. (18)

Das Letzte gilt, wenn er gegen ÜBERWEG (Seite 95) fragt: "Wenn ich sage  Schnee ist weiß,  in welchem Sinn involviert dieses Urteil die Behauptung, daß Schnee existiert?"

Ohne Zweifel enthält es sie, wenn es ein allgemeines Urteil ist, in keiner Weise. Aber eben daraus folgt, daß wir es in Wahrheit nicht mit einem affirmativen Satz zu tun haben, wie sehr auch der Schein dafür spricht. Es geht nicht an, daß ein einheitliches Urteil, wie SIGWART (Seite 100) meint, zwar die "Objektivität" (d. h. wohl die Wahrheit oder Existenz, vgl. Seite 78) einer Verbindung von Subjekt und Prädikat ausspreche, "die Existenz des Subjekts" aber nicht behaupte. Wer ein Ganzes anerkennt, anerkennt einschließlich jeden Teil des Ganzen. Wer die Verbindungen von  A  und  B  anerkennt, erkennt auch  A  und  B  an (19). Falsch wäre nur, wenn man meinte, die Anerkennung eines Ganzen von Inhalten enthielte  explizit  die Anerkennung jedes Teils, d. h. so viele Urteile, als sich beurteilte Teile unterscheiden lassen. Etwas anderes ist eine Zusammensetzung von Urteilen und  ein  Urteil mit zusammengesetzter Materie. Sage ich: Deutschland besitzt eine Million Soldaten, so habe ich eine Million deutsche Soldaten anerkannt, nicht eine Million anerkennender Urteile gefällt. Aber soviel steht fest, daß "A ist B" nichts anderes heißt, als  A B  ist. Und wenn der Satz "Schnee ist weiß" die Existenz von Schnee und von Weißem nicht enthält, so ist das ein untrügliches Zeichen, daß er kein bejahender ist. In der Tat hat man schon oft betont und SIGWART selbst tut es (Seite 247): Sätze von der Art sagten bloß "Wenn es Schnee gibt, so ist er weiß". Das heißt aber nichts anderes, als es gibt keinen nicht-weißen Schnee und das Urteil ist offenbar ein negatives. SIGWART bemerkt gelegentlich (20) ganz richtig, das Wörtchen "alle" (und dasselbe gilt von "jedes", "immer" und dgl., womit die fälschlich sogenannten allgemein bejahenden Aussagen konstruiert zu werden pflegen) enthalte eine doppelte Negation. In der Tat heißt "alle sind da": keiner ist nicht da. Von den zwei Negationen gehört die eine zur Kopula, die andere zum Prädikat.

Seite 123 argumentier SIGWART: wenn die Negation durch eine verneinende Kopula vollzogen würde (was allerdings meine Ansicht ist), so müßten konsequenterweise diejenigen Logiker, welche dem "ist" des bejahenden Urteils die Kraft zuschreiben, die Existenz des Subjekts zu behaupten, nun im verneinenden dem "ist nicht" die Bedeutung geben, die Existenz des Subjekts aufzuheben. Das sei aber schlechterdings nicht der Fall. Der Satz "Sokrates ist nicht krank" setze im Allgemeinen die Existenz Sokrates voraus, nur unter Umständen nicht mit derselben Bestimmtheit, wie das bejahende Urteil "Sokrates ist krank".

Es schwebt SIGWART hier offenbar vor, daß der Satz, "Sokrates ist nicht krank" eine verschiedene Deutung zuläßt (vgl. auch Seite 160); aber er hat die wahre Natur der Zweideutigkeit nicht klar erfaßt. Sie beruth darauf, daß darin das eine Mal das "nicht" zum Prädikat gehört und dann ist der Satz ein bejahender (wie SIGWART nach Seite 122) selbst zugeben wird) und setzt, so gut wie der Satz "Sokrates ist gesund", mit dem er identisch ist, die Existenz des Subjekts nicht bloß voraus, sondern behauptet sie: Es gibt einen nichtkranken Sokrates.

Anders, wenn "nicht" zur Kopula gehört: dann ist der Satz verneinend und es kann, wenn er überhaupt der Ausdruck eines einfachen Urteils, nicht einer Verbindung von anerkennenden und verwerfenden Urteilen sein soll, in ihm nur etwas geleugnet, nichts behauptet sein. Der Satz "Sokrates ist  nicht  krank" setzt in der Tat die Existenz des Sokrates nicht voraus, auch nicht mit geringerer Bestimmtheit, sondern läßt sie ganz dahingestellt: Einen kranken SOKRATES gibt es nicht. Und letzteres ist durchaus keine Instanz gegen unsere Lehre von der Bedeutung der Kopula. Denn während, wer eine Verbindung von Merkmalen anerkennt, jeden Teil des verbundenen Ganzen anerkennt, leugnet, wer eine Verbindung leugnet, nicht in gleicher Weise implizit jeden Teil. Denn das Ganze ist sofort zu verwerfen, wenn auch nur  ein  Teil falsch ist und darum ist in der Verwerfung eines Ganzen eben nur  die Verbindung der Teile,  nicht jeder für sich, verworfen. Es folgt also nicht, daß, wenn "ist nicht" die Verbindung von Subjekt und Prädikat leugnet, es auch die Existenz des Subjekts leugne. Wer sagt: Keine Volkssprache ist ein planmäßiger Bau, leugnet nicht, daß es Volkssprachen und planmäßig Gebautes gebe.

Anders, wie wir sahen, im bejahenden kategorischen Satz. In ihm sind Subjekt und Prädikat, auch jedes für sich, anerkannt. Nur hat man, um vor Täuschungen bei jeder Anwendung dieses einleuchtenden Grundsatzes bewahrt zu bleiben, darauf zu achten, daß man es mit  wahrhaft kategorischen  Sätzen zu tun habe.

Ein solcher liegt nicht vor, wo das scheinbare Prädikat und Subjekt nicht im attributiven Verhältnis zueinander stehen, sondern das erste den Sinn des zweiten  modifiziert.  Daß man es in diesen Fällen nicht mit wahrhaft kategorischen Aussagen zu tun habe, hat BRENTANO gegenüber MILLs Beispiel vom Zentauren ("der Zentaur ist eine Erfindung der Poeten") betont. Aber auch JORDAN war derselben Einwendung MILLs gegenüber auf die Besonderheit einiger dieser Sätze aufmerksam geworden. Er nannte sie, wie wir oben hörten, berichtigende Definitionen und erklärte, sie seien "gewissermaßen als Verkürzungen eines doppelten, negativen und positiven, Existentialsatzes" anzusehen. Die Wahrheit ist, daß das angeführte Beispiel als ein  wahrhafter  Existentialsatz mit nur scheinbar kategorischer Form betrachtet werden muß, als ob es hieße: Es gibt eine Fiktion Zentaur.

JORDAN hat den Umfang der hierher gehörigen Erscheinungen nicht ermessen. Eine Menge von Sätzen, die niemand "berichtigende Definitionen" nennen wird, haben diesen Charakter, daß das scheinbare Prädikat den Sinn des Subjekts nicht bereichtert, sondern aufhebt und einen anderen Begriff an die Stelle setzt, z. B. Das Haus ist abgebrannt. Der Sommer ist verflossen. Das Vermögen ist verloren. Eine vollendete Tugend ist unmöglich. Und auch die beiden Sätze: Maßhalten ist schwer und Selbsthilfe ist verboten gehören hierher, von denen JORDAN zwar bemerkt, daß sie eigentlich Existentialsätze sind, die er aber von den von ihm sogenannten berichtigenden Definitionen mit Unrecht scheidet als Fälle, wo das Subjekt nur eine Erweiterung des Prädikats sei. In Wahrheit verhalten sich die beiden Subjekt und Prädikat genannten Namen nicht so, daß der eine die Bedeutung des anderen erweitert, sondern er modifiziert sie. Eben darum kann in diesen Fällen und allen ähnlichen (denn es gibt eine Menge derartiger modifizierender Beiwörter) die Bedeutung, die der "Subjekt" genannte name für sich allein hat, nicht wahrhaft als Subjekt und Teil dessen gelten, was im Urteil anerkannt wird. Muß ja doch diese anfänglich erweckte Vorstellung aufgegeben werden und tritt eine ganz andere als Substrat für das Urteil an die Stelle. Die Sache verhält sich ähnlich, wie wenn ich sage: es gibt einen Seehund. Sowenig damit die Existenz eines Hundes behauptet ist, sowenig behauptet der Satz: "Ein Pferd ist gemalt" die Existenz eines Pferdes. In beiden Fällen entspricht eben dem zusammengesetzten Namen nicht in  der  Weise auch ein zusammengesetzter Begriff wie beim Namen "junges Pferd", "Jagdhund" und dgl. Findet sich aber in einem Satz kein wahres Subjekt, so ist damit natürlich gesagt, daß auch kein wahrhaftes Prädikat vorliegt und Sigwart tut darum (21) nicht gut daran, in einem solchen Fall von "berichtigenden Prädikaten" zu sprechen.

Unter den modifizierenden Beiwörtern, von denen wir sprechen, gibt es auch eine Reihe solcher, die den Sinn des Hauptwortes in der Art ändern, daß, während es (wenigstens ursprünglich) für sich allein etwas Reales bezeichnete, es mit dem Beiwort zusammen ein Nichtreales bedeutet. (In anderen Fällen geht die Modifikation in eine andere Richtung und läßt die Frage nach real und nichtreal unberührt.)

Diese Kraft, den Sinn des Namens von etwas Realem so zu ändern, daß er in der Folge ein Unreales bezeichnet, haben unter anderem einige (aber nicht alle) (22) von den Prädikaten, die SIGWART oben als "modale Relationsprädikate" aufzählte: nämlich Erfindung, verboten, geboten. Natürlich gehören aber auch: vorgestellt (gesehen, gefühlt, usw. im Sinne von empfunden), geliebt, gemalt, bezeichnet, gewesen, zukünftig usw. hierher. Der verflossene Somme ist ein Nichtreales. Ebenso der gemalte Löwe, die vorgestellte Insel als solche, obschon sie Realitäten voraussetzen, nämlich eine Tätigkeit des Vorstellens und gewisse physische Realitäten, die wir eine Malerei nennen. Bequemlichkeit bringt es mit sich, daß die in dieser Weise, wie auch die in anderer Richtung modifizierten Bedeutungen häufig auf das Hauptwort auch ohne Zusatz eines Beiwortes übergehen. So geben wir dem Porträt kurzweg den Namen dessen, den es vorstellt. Wir nennen auch das Papiergeld Geld, obschon es nur ein Zeichen dafür ist und den Verstorbenen einen Menschen. Ist eine solche Freiheit des Gebrauchs einmal eingebürgert, dann läßt der betreffende Name für sich allein es unentschieden, ob man es mi seinem eigentlichen oder modifizierten Sinn und, wo die Modifikation die vorhin erwähnte spezielle Richtung hatte, ob man es mit etwas Realem oder Nichtrealem zu tun hat. Was gemeint ist, müssen dann entweder andere Umstände oder gewisse Beiwörter ergeben; einesteils eben jene modifizierenden, andernteils aber und jenen entgegen nun auch solche, die den ursprünglichen Sinn des Hauptworts restituieren.

Dem letzteren Zweck dient in der ausgebreitetsten Weise das Wörtchen "wirklich". Zu seinen oben angeführten Bedeutungen: real und: wahr oder wahrhaft kommt also noch eine neue Bedeutung, ja genauer gesprochen eine ganze Klasse von Bedeutungen hinzu. Eine ganze Klasse. Denn je nachdem das Wörtchen im Gegensatz zu einem wesentlich anderen uneigentlichen Gebrauch den ursprünglichen Sinn eines Wortes herstellt, hat es natürlich selbst einen wesentlich anderen Sinn. Nur in einem Teil dieser Fälle kommt ihm die Bedeutung real zu, z. B. wenn ich vom wirklichen Pferd spreche im Gegensatz zum gemalten, vorgestellten, gewünschten, verendeten. In einem anderen Teil der Fälle stimmt es dem Sinn nach mit wahr oder wahrhaft überein. Man redet von einem wirklichen oder wahren Freund, von etwas wirklich oder wahrhaft Vergangenem, Möglichem usw. (welches Letztere natürlich damit bei Leibe nicht für real erklärt werden soll) im Gegensatz zum vermeintlichen, d. h. fälschlich dafür gehaltenen. Allein wenn ich von einem wirklichen Turm spreche im Gegensatz zum Turm im Schachspiel, vom wirklichen Professor im Gegensatz zu dem, der bloß den Titel hat, von wirklichen Rosen im Gegensatz zu den figürlich sogenannten auf den Wangen und dgl., so könnte jemand zwar auch hier von einem wahren Professor, von wahren Rosen sprechen, doch ist es nicht üblich. Nur das Wörtchen "wirklich" kennt diesen ausgedehnten Gebrauch, in den verschiedensten Fällen gegenüber dem modifizierten Sinn eines Ausdrucks den ursprünglichen wiederherzustellen.

Wenn als SIGWART (Seite 97) sagt: "Ob die Existenz des Subjekts vorausgesetzt oder aufgehoben ist, darüber entscheidet einzig und allein die Beschaffenheit der Subjekts- und Prädikatsvorstellungen," so gilt das in Wahrheit von der Realität, nicht von der Existenz. Ob das Anerkannte oder Verworfene eine Realität sei oder nicht, darüber geben nur die in der Aussage enthaltenen Namen Aufschluß.

Die unpassend sogenannte Kopula dagegen (denn es ist klar, daß dieser Name besser eliminiert würde) und ebenso die durch die Reflexion auf das Urteil entstandenen Wörter: existierend, Tatsache, wahrhaft, falsch lassen für sich allein völlig dahingestellt, ob man es mit etwas Realem oder Nichtrealem zu tun habe. Sie und - wenige Ausnahmen abgerechnet - sie allein entscheiden dagegen immer, ob der Gegenstand, welchen Subjekt und Prädikat zusammen nennen, anzuerkennen sei oder nicht.

Die Ausnahmen, von denen ich spreche, sind SIGWART nicht entgangen, aber er hat nicht beachtet, daß sie  Ausnahmen  sind und in jedem Fall aus ihnen nichts gegen die Bedeutung des "ist" ausgedrückt.

In einem anderen Fall, nämlich beim Satz "Sokrates ist krank", sei, meint SIGWART (Seite 97), die Existenz des Subjekts vorausgesetzt, weil "Sokrates der Name eines als existierend gedachten Individuums" (d. h. wohl für existierend  gehaltenen  - denn etwas als bloß existierend  vorstellen,  wäre kein Glauben oder Voraussetzen) und krank "ein in bestimmter Zeit wirklich gedachter (dafür gehaltener?) Zustand ist".

Ich antworte: Wenn SOKRATES ein Individuum ist, von dem alle Welt glaubt, daß es existiert, so ergänzt der Zusammenhang dieser Umstände in der Tat den ausgesprochenen Namen sofort zum Ausdruck einer Anerkennung. Weniger verstehe ich, wie "krank" für sich allein "einen in bestimmter Zeit als wirklich gedachten Zustand" bezeichnen soll. Davon liegt offenbar gar nichts in "krank". Daß "krank"  reales  Prädikat ist, sei zugegeben. Aber darum handelt es sich hier in keiner Weise, sondern um die Existenz. Nun waren allerdings in einem frühen Stadium der Mitteilung ohne Zweifel die einfachsten Ausdrucksmittel nicht Namen, d. h. Zeichen bloßer Vorstellungen, sondern Zeichen eines (anerkennenden) Urteils, (bejahende) Aussagen. Es war selbstverständlich, daß man von Existierendem redete, wenn nicht ausdrücklich durch irgendein Zeichen die Verwerfung kundgegeben wurde. Bei unseren Kindern haben wir zuweilen dieses Stadium wieder einige Zeit vor uns. Papa, Onkel, Wauwau usw. heißen: Das ist oder Das ist Papa usw. Ebenso heißt papa bubu bei dem kleinen Knaben eines Kollegen: Der Papa schläft, "papa dorten": Der Papa ist dort (z. B. im Studierzimmer). Nur wenn er etwas verneinen will, setzt er "nein" hinzu, wo denn z. B. beim Versteckspielen "Onkel nein" heißt: Onkel ist nicht da. In diesem Fall sinkt "Onkel" zu einem bloßen Namen herab. Zur Bildung von Namen, d. h. von Zeichen für die bloße Vorstellung, mußte aber die Rücksicht darauf, daß über jegliches gelegentlich sowohl eine Verneinung als eine Bejahung und weiterhin auch Bitte, Frage, Befehl usw. ausgesprochen werden kann, auch bei der ursprünglichen Sprachbildung bald führen.  Und heute sind Ausdrücke wie "ein Mensche", "krank" und dgl. bloße Namen,  die nur einen gewissen Vorstellungsinhalt bedeuten und gar nicht erkennen lassen, ob das Vorgestellte anzuerkennen sei oder nicht. Letzteres haben "ist" und "ist nicht" oder äquivalente Wendungen kundgegeben und sie tun es,  wo immer sie angewendet werden. 

Es ist also auch irrig, wenn SIGWART Seite 98 meint: "Das Sätzchen  Der Pegasus ist geflügelt  läßt die Existenz des Pegasus für denjenigen unentschieden, der nicht weiß, ob er es mit dem Namen eines wirklichen oder eines bloß fingierten Wesens zu tun hat." Vielmehr wird jemand, der vertrauensvoll dem Hinweis, der den Inhalt meiner Aussage bildet, Folge leistet, ohne zu wissen, daß damit ein fingiertes Wesen gemeint ist, ein wirkliches Flügelpferd anerkennen und damit freilich ein falsches Urteil fällen. Will ich ihn davor bewahren, so sage ich, es gäbe ein von den Dichtern fingiertes Flügelpferd oder der Pegasus sei eine  Fiktion. 

Das Resultat unserer Untersuchung ist also, daß in den kategorischen Aussagen, wie  A  ist  B,  nicht anders als in den existentialen, durch "ist" der Gegenstand, welchen der in ihnen enthaltene (aus Prädikat und Subjekt zusammengesetzte) Name bezeichnet, anerkannt, durch "ist nicht" dagegen verworfen wird. Und im letzten Fall ist damit nicht gesagt, daß dadurch Subjekt und Prädikat jedes für sich allein in derselben Weise beurteilt wären; wohl aber bringt es die Natur der Bejahung mit sich, daß, indem die Vereinigung von Subjekt und Prädikat anerkannt wird, implizit auch das Subjekt anerkannt ist.

So ist dann in allen Urteilen, sei es ein Merkmal, sei es eine Zusammensetzung von solchen, anerkannt oder verworfen, und nur dies, die Anerkennung oder Verwerfung, ist dem Urteil als solchem wesentlich; nur sie bilden, wenn wir hier den aristotellischen Ausdruck für das Wesen einer Sache anwenden sollen, seine  Form.  Dagegen ist es völlig gleichgültig, ob das Angenommene oder Verworfene, welches die  Materie  des Urteils heißen mag, ein einfacher Inhalt sei wie  A,  oder ein zusammengesetzter und gegliederter wie  A B.  Womit sofort gesagt ist, daß die Unterscheidung von Subjekt und Prädikat nicht etwas dem Urteil Wesentliches sein, sondern bloß den Ausdruck einer besonderen Klasse von Urteilen angehen kann, derer nämlich, die eine zusammengesetzte und gegliederte Materie wie  A B  haben. Als notwendige Bestandteil für  jede  Aussage ergeben isch bloß:  Ein Name  im weitesten Sinne, d. h. ein Zeichen, welches eine gewisse Vorstellung erweckt und  ein Zeichen, welches das Vorgestellte als anzuerkennend oder zu verwerfend kundgibt. 

Diesem Typus kommt die existentiale Form  A ist, A ist nicht,  am nächsten und in ihr muß sich jedes einfache Urteil aussprechen, auf sie müssen sich alle anderen Aussageformeln zurückführen lassen.

Damit ist freilich nicht gesagt, daß sie auch am häufigsten angewendet werde. Vielmehr beherrscht offenbar die kategorische Formel überwiegen unseres Redeweise und eben dadurch getäuscht hat man die Ansicht aufgestellt, jedem Urteil sei es wesentlich, zwei Begriffe als Subjekt und Prädikat zu verbinden.

Befreit man das Urteil vom gewohnten sprachlichen Gewand, so kann seine wahre Natur nicht verborgen bleiben. Und es ist in dieser Beziehung bemerkenswert, daß jüngst auch ein deutscher Mathematiker, Dr. GOTTLOB FREGE (23), beim Versuch, die Gedanken statt durch Worte durch eine neue Weise der Bezeichnung, die er "Begriffsschrift" nennt, auszudrücken, der richtigen Auffassung vom Wesen des Urteils sehr nahe gekommen ist, wenn er sie auch nicht völlig erreicht. Der Versuch, den Gedanken vom gewohnten sprachlichen Ausdruck abzulösen, führte nämlich auch ihn zu der Bemerkung, daß zwischen Subjekt und Prädikat kein logischer Unterschied sei, weshalb man sie auch vertauschen könne, ohne daß das Urteil ein anderes würde. (24) In der mathematischen Formelsprache, fährt er fort, könne man Subjekt und Prädikat auch nur gewaltsamer Weise unterscheiden. Eine andere Scheidung sei die allein logisch wichtige, nämlich die zwischen dem  Inhalt, der beurteilt wird,  und der  Urteilsfunktion selbst,  der Bejahung. Hierfür müsse der Ausdruck streng getrennt werden. Man habe z. B. jedes Urteil mit Hilfe von folgenden zwei Zeichen auszudrücken:

Ein waagrechter Strich soll für sich allein bloß die Vereinigung eines beurteilbaren Inhalts bezeichnen, eine "bloße Vorstellungsverbindung", wo noch nicht gesagt ist, ob ihr Wahrheit zuzuerkennen sei oder nicht. "Es wird zum Beispiel," fährt FREGE fort, "in

istrich 2 + 3 = 5

noch gar kein Urteil gefällt. Man kann daher, ohne sich einer Unwahrheit schuldig zu machen, auch schreiben

istrich 4 + 2 = 7.

Wenn ich einen Inhalt  als richtig  (wahr)  behaupten  will, so setze ich an das linke Ende des Inhaltsstrichs den Urteilsstrich

ustrich 2 + 3 = 5." (25)

Man sieht hieraus, daß allerdings auch FREGE noch etwas unter dem Banne der kategorischen Aussageformel steht, sofern er voraussetzt, daß der Inhalt jedes Urteils (was wir seine "Materie" genannt haben) eine Vorstellungsverbindung sei (26) und dem Gegner die Blöße gibt, im Satz  A ist  "ist" auch wieder als Prädikat, nur "nicht im gewöhnlichen Sinn" gelten zu lassen. Den Existentialsatz, der ein Gegenbild des Urteilssymbols [ustr.jpg] ist, indem er ebenfalls die Materie und Form des Urteils gesondert zum Ausdruck bringt, erstere durch einen einfachen oder zusammengesetzten Namen,  A, A B,  letztere durch "ist, ist nicht", und dgl., hat FREGE in seinem Wesen nicht erkannt. Durch ihn aber, so gut wie durch [ustr.jpg], läßt sich jede kategorische, hypothetische oder disjunktive Aussage ausdrücken und den Unterschied zwischen ihm und jeder beliebigen anderen Formel darf man als einen "rein grammatischen" bezeichnen, während diese Bemerkung in Bezug auf disjunktive, hypothetische und kategorische Formeln, wie sie FREGE (Seite 4) macht, eigentlich nicht richtig ist. Doch davon später.

Am bedauerlichsten ist, daß FREGE die Verneinung nicht als eine der Bejahung ebenbürtige Form der Urteilsfunktion erkannte, sondern für ein Merkmal des beurteilten Inhalts (der Materie) ansieht. Dies ist ganz unmöglich.
    Bekanntlich sollte auch nach HOBBES das negative Urteil dasjenige sein, dessen Prädikat ein negativer Name ist. Aber man hat ihn mit Recht gefragt, woher denn die Vorstellung eines negativen Namens oder Begriffes anders gewonnen werden konnte als aus Reflexion auf ein verneinendes Urteil. Ich kann denn auch nicht glauben, daß WUNDT (27) eine Ableitung der Leugnung aus der Anerkennung im Sinne habe, wenn er vom negativen Urteil erklärt, wir wollten darin hervorhben, daß gewisse Begriffe disparat seien. Denn wenn man auch absieht davon, daß - selbst bei negativen Urteilen mit gegliederter Materie (und ewas soll erst aus denen mit einfacher Materie werden?) - die Glieder bei weitem nicht in allen Fällen dieses Verhältnis aufweisen, (28) so ist ja offenbar, daß der Begriff des Disparaten ein negativer und nur aus der Erfahrung eines negatien Urteils gewonnen ist. Wir erfahren, daß "rot" und "rund" nicht von derselben Gattung sind oder daß sie von demselben Dinge ausgesagt werden können,  ohne  doch sich wie Gattung und Spezies zu verhalten. Davon, also aus einem negativen Urteil, abstrahieren wir den Begriff des Disparaten. Der Versuch, durch ihn den der Verneinung zu erklären, wäre somit ebenso unglücklich, als die Subtraktion durch die Addition  negativer  (d. h. eben als Subtrahend gedachter) Größen zu erklären.

    Aber auch SIGWART scheint Verneinung irgendwie aus Bejahung ableiten zu wollen, wenn er darauf besteht (29), die Verneinung sei ein Urteil, welches das Prädikat einem Subjekt  beilege, nur diesmal ungültig;  ungültig erklären aber sei  Aufhebung  der Gültigkeit und aus diesem Grund Objekt der Verneinung stets ein vollzogenes oder versuchtes bejahendes Urteil.

    Allein was ist doch jene "Aufhebung"? Wäre die Verneinung  im strengen Sinne  bloß Resultat der Aufhebung oder Unterdrückung der Bejahung (die Unterdrückung selber ist sie natürlich nicht, sonst wäre sie kein Urteil, sondern z. B. eine Willensaktion), so würde sie sich in nicht von dem Zustand unterscheiden, der auch dem Ohnmächtigen und traumlos Schlafenden zukommt. Ebensogut könnte man sagen, Hass sei nichts anderes als Wegfall, Aufhebung des Versuchs, der Liebe. Aber niemand wird sich damit zufriedengeben. Hass ist ein positiver Seelenzustand, nicht der Mangel, das Aufhören eines solchen. Dasselbe gilt aber von der Verneinung. Ihr Begriff ist (wie auch BERGMANN a. a. O. Seite 178 richtig betont) ebenso ursprünglich wie der der Bejahung. Oder haben wir vielleich SIGWART mißverstanden und will er - wie er, allerdings im Widerspruch mit dem Wortlaut mehrerer Stellen, versichert (30) - nicht bloß Verneinung aus Bejahung ableiten, sondern etwa jene bloß sofern als ein Späteres, als eine dem positiven Urteil "nicht gleichberechtigte und gleich ursprüngliche" Spezies des Urteils betrachtet wissen, als sie die  Vorstellung  der Bejahung (die wirkliche Bejahung doch wohl nicht - denn wie sollte man zugleich etwas bejahen und diese Bejahung verwerfen können?) als Fundament voraussetze? Jegliche Negation würde dann notwendig zuerst lauten: daß  A  ist, st nicht; erst später:  A  ist nicht. Aber auch in diesem Sinne könnte ich nicht zugeben, daß die Verneinung etwas Sekundäres sei. Es gehört  nicht zum Begriff  der Verneinung, sich auf eine Anerkennung zu beziehen, irrtümliche Behauptungen zurückzuweisen, wie SIGWART sich ausdrückt. Vielmehr setzt sie bloß Vorstellungen voraus, die ein Nichtwahres sind.

    Auch wenn es nun etwa zuträfe, daß dieser Charakter eines Vorstellungsinhaltes uns sich immer erst ergäbe, nachdem eine Anerkennung desselben vollzogen oder versucht worden wäre, somit  zeitlich  der erstmaligen Verwerfung eines Gegenstandes jedesmal die Annahme desselben vorausginge, so würde daraus doch in keiner Weise folgen, daß das anerkennende Urteil etwas  der Natur nach Früheres  und notwendiges Fundament für den Begriff der Verwerfung sei. Etwas anderes ist die Frage nach der  zeitlichen Priorität  und Entstehung von anerkennenden und verwerfendem Urteil, etwas anderes die nach der  begrifflichen Unabhängigkeit.  SIGWART hält beides nicht genügend auseinander. Und doch haben sie so wenig miteinander zu tun, daß auch dann die Verwerfung eine ihrer Natur nach ebenbürtige und gleich ursprüngliche Spezies des Urteils bliebe, wenn wir zufällig  niemals Anlaß  hätten zu einem verwerfenden Urteil und in Folge davon  uns tatsächlich  der Begriff der Verneinung abginge. Scheint es jemand, daß diese Behauptung sich mit der Lehre von der Natur des Urteils als einer Ineinssetzung von Vorstellungen nicht vertrage, so ist eben die letztere, die auch schon nicht alle Bejahungen erklärt, aufzugeben.

    Was übrigens die nebensächliche Frage anlangt,  wie wir zu verneinenden Urteilen kommen,  so widerspricht es aller Erfahrung zu behaupten, daß der erstmaligen Verneinung von  A  immer erst die  Anerkennung desselben  vorausgegangen sein müsse; bloß das ist zuzugeben, daß überhaupt  irgendwelche  Bejahungen früher in uns auftreten als irgendwelche Verneinungen. Wir kommn nicht als Skeptiker auf die Welt, sondern beginnen unsere urteilende Tätigkeit mit sogenannten Wahrnehmungen, wirklichen und vermeintlichen, d. h. einer teils einsichtigen, teils blinden und instinktiven Annahme all der individuellen Erscheinungen, die uns durch Sinn und Phantasie und im inneren Bewußtsein geboten werden.

    Aber wenn man von diesen primitivsten Anlässen des Urteilens absieht, so stehen sich Bejahung und Verneinung im übrigen ebenbürtig gegenüber.

    SIGWART argumentiert (31): Daß die Verneinung nur einen Sinn habe gegenüber einer versuchten positiven Behauptung, ergebe sich sofort, wenn man überlege, daß von jedem Subjekt nur eine endliche Zahl von Prädikaten bejaht, dagegen eine unabsehliche Menge von solchen verneint werden könne. Aber alle Verneinungen, die an sich möglich wahr wären, zu vollziehen, falle niemandem ein, weil nicht das geringste Motiv dafür vorliegen könnte.

    Allein es ist nicht wahr, daß von jedem Subjekt nur eine endliche Anzahl von Prädikaten bejaht werden könne. Das leuchtet insbesondere ein, wenn man Sätze wie  A est non  -  B  als bejahend anerkennt, was SIGWART wenigstens Seite 122 tut (32) und mit vollem Recht, falls es sich dabei um ein sogenanntes partikuläres Urteil handelt. Aber auch wenn man von diesen  negativen Namen  absehen wollte, ist doch sicher, daß von derselben Zahlen-, Raumgröße, Qualität, örtlichen, zeitlichen Bestimmung usw. unendlich viele verschiedene  relative Bestimmungen  sich mit gleicher Wahrheit aussagen lassen und es fällt sowenig jemandem ein, sie ihr alle beizulegen, als alle denkbaren Verneinungen auszusprechen. Auch für den Vollzug jener Bejahungen muß also ein Motiv gegeben sein und wie dieses zuweilen in einer vorausgegangenen und als falsch erfundenen Verneinung liegt, häufig aber auch sich unabhängig von einer solchen bietet (in einer Wahrnehmung), so gibt es auch, unabhängig von vorausgegangenen fälschlichen Anerkennungen, die etwa eine Zurückweisung erforderten, Motive zu mannigfachen Verneinungen. Ein solches liegt vor, so oft der Lauf der Vorstellungen auf widersprechende Vorstellungskomplexe führt. Die Verwerfung eines solchen hat für ihre Entstehung in keiner Weise eine vorausgehende Bejahung desselben Gegenstandes zur Voraussetzung. Doch ist, wie gesagt, die ganze Frage nach der Entstehung verneinender Urteile für die nach ihrer begrifflichen Stellung irrelefant.

    Dieser letzten aber und überhaupt der Frage nach der Natur des Urteilens läßt sich durchaus nicht gerecht werden, außer indem man vom beurteilten Gegenstand, der Materie, eine doppelte, gleich fundamentale Weise der Beurteilung oder Form unterscheidet, die Anerkennung und Verwerfung. Beide sind - analog dem Lieben und Hassen - ein gleich ursprüngliches und dem bloßen Vorstellen gegenüber völlig neues Verhalten der Seele zu dem ins Bewußtsein aufgenommenen Gegenstand. Daß es dabei für das Wesen der Urteilsfunktion völlig gleichgültig ist, ob jener Gegenstand ein einfacher oder zusammengesetzter ist, ergab sich uns bereits. Im Lichte dieser Wahrheit aber ist nun die Frage nach der Natur des Gedankens, den die Impersonalien wie "es regnet", "es sommert" (es ist Sommer) aussprechen, ohne Schwierigkeit. Obschon kein Subjekt in ihnen nachzuweisen ist, hindert nichts, daß sie wahrhafte Urteile sind. Sie anerkennen oder verwerfen eine nicht in Subjekt und Prädikat gegliederte Materie. Im übrigen bieten sie keine logisch bemerkenswerte Besonderheit. Nicht das in ihnen ausgesprochene Urteil an und für sich, sondern  die Weise, wie es in der Sprache zum Ausdruck kommt,  kann im Folgenden noch unser näheres Interesse in Anspruch nehmen.


LITERATUR: Anton Marty, Über subjektlose Sätze und das Verhältnis der Grammatik zu Logik und Psychologie, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 18, Leipzig 1894
    Anmerkungen
    1) FRANZ MIKLOSICH, a. a. O. Seite 22f
    2) FRANZ BRENTANO, Psychologie I, Seite 266 - 306
    3) CHRISTOPH SIGWART, Logik I, 1873, Seite 77
    4) SIGWART, a. a. O. Seite 122 und 123
    5) Vgl. auch Seite 77 die treffende Bemerkung, daß geistreiche und witzige Vergleiche, die nicht den Anspruch machen, ernstlich für wahr gehalten zu werden, keine Urteile sind. Doch irrt er, wenn er auch den "Vermutungen, Meinungen, Wahrscheinlichkeiten" diesen Charakter abspricht. Wovon ich behaupte, daß es zwei Drittel wahrscheinlich sei oder dgl, das macht allerdings den Anspruch, für wahr gehalten zu werden, nur eben  als Wahrscheinlichkeit. 
    6) Etwas anderes sind Urteile wie: Morgen regnet es "möglicherweise", d. h. vielleicht, wahrscheinlich. Damit ist eine  Vermutung  ausgesprochen und WUNDT ist vollkommen im Recht, dieser, gegenüber SIGWART, den Charakter eines wahrhaften Urteils zu wahren. Vgl. WUNDT, Logik I, Seite 198 und entgegen SIGWART in dieser Zeitschrift 1880, Seite 473f. Die Vieldeutigkeit des Terminus "problematisch" ist hier der Grund der Uneinigkeit.
    7) Im Vorausgehenden (und so auch Seite 77 und 189) war ja vom "Gedanken" der Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat im Sinne der  bloßen Vorstellung  dieses Verhältnisses die Rede. Seite 119 aber (vgl. auch diese Zeitschrift 1880: Logische Fragen, Seite 467f) scheint allerdings SIGWARTs Meinung zu sein, daß die Verneinung stets die "vollzogene oder versuchte (bloß vorgestellte?)  Bejahung"  zur Voraussetzung habe und in  diesem  Sinne "ein Urteil über ein Urteil" zu nennen sei. Dies ist eine ganz andere Frage, auf die wir anderwärts zu sprechen kommen.
    8) Daß auch die einfache Wahrnehmung eines psychischen Zustandes Prädizierung des Begriffes Existenz von ihm sei, wird nicht behauptet. SIGWART meint sogar (Seite 74), es könne nur in der vorausgehenden Erfahrung des Irrtums und der Lüge, in den Tatsachen des Zweifels und Streites das Motiv liegen, überhaupt zu einem Existentialurteil zu kommen. Die Folge ist aber, daß er ganz verkennt, daß die Wahrnehmung ein Urteil und das primitivste von allen ist. Er bezeichnet als solches das von ihm sogenannte Benennungsurteil, d. h. die Antwort auf die Frage: Was ist dies? Die Wahrnehmung nennt er (Seite 73) "die  Veranlassung,  das Wahrgenommene als seiend zu setzen", während in Wahrheit  sie  selbst diese Setzung ist. - Seite 346 spricht SIGWART allerdings von "Wahrnehmungsurteilen", versteht aber darunter solche, die nicht ein einfaches Erfassen, sondern bereits eine Deutung und Klassifikation einschließen, wie: Was ich sehe, ist rot.
    9) Vgl. JOHN STUART MILL, System der Logik, Buch I, Kap. 4, § 1.
    10) Die Zweideutigkeit der Kopula bei MILL, Programm ders königlichen Gymnasiums in Stuttgart 1870
    11) SIGWART, a. a. O. Seite 14 und 15, Vgl. Seite 17
    12) SIGWART a. a. O. Seite 96 und 97 Anmerkung.
    13) SIGWART, a. a. O. Seite 95 - 99
    14) Vgl. namentlich auch die Anmerkung gegen ÜBERWEG, Seite 94f und Seite 100: "Im Verbum Sein liegt die reale Existenz."
    15) Vgl. BRENTANO, Psychologie I, Seite 279
    16) Vgl. ARISTOTELES, Metaphysik, E2 1026a, 34 und zur Erklärung Δ 7. 1017a, 31 und Φ10. 1051b, 17.
    17) Tatsache wird aber wenig glücklich auch für real gebraucht, z. B. in neuester Zeit (wenn ich recht verstehe) von BENNO ERDMANN in dieser Zeitschrift 1883, Logische Studien 2, Seite 186f
    18) Ich dann darum LAAS keineswegs beistimmen, wenn er (Kants Analogien der Erfahrung, 1876, Seite 282, Anm. 37) auf diese Ausführungen SIGWARTs hinweist als solche, durch welche die in BRENTANOs Psychologie vorgetragene Auffassung des Urteils, welche eben die obige Lehre von der Bedeutung der Kopula involviert, zunichte werde.
    19) Vgl. BRENTANO, Psychologie I, Seite 276, wo eben daraus mit Recht geschlossen wird, was wir oben behaupteten, daß der wahre Sinn von  "A ist"  nicht die Anerkennung der Verbindung eines Begriffes Existenz mit  A  sein kann, sondern die Anerkennung von  A  selbst, da diese doch in der Anerkennung jener Verbindung eingeschlossen wäre. - Die Erkenntnis, daß die Anerkennung einer Verbindung von Merkmalen implizit die Anerkennung jedes Elements der Verbindung enthält, führte HERBART, indem er zugleich die Begriff Existenz und Realität verwechselte, zur Lehre von der einfachen Qualität des "Seienden", der Unmöglichkeit des "Dings mit vielen Eigenschaften". Er argumentier (Lehrbuch zur Einleitung, Seite 194): "Auf die Frage:  was ist das Seiende  erfolgt (nach der gewöhnlichen Anschauung) die Antwort.  weder "a" als "a", noch "b" als "b", sondern die Verbindung beider.  Dieses hat aber, genau genommen, gar keinen Sinn; denn die Verbindung ist eine bloße Form; und  ihr  das Sein zuschreiben, heißt gerade soviel, als es dem  a  und dem  b  zuschreiben, welches wieder zwei Seiende statt eines Einzigen gibt." - Das gilt in der Tat vom Sein im Sinne der Wahrheit oder "Position". Die Position gilt unbeschränkt. Wenn  a b  ist, ist  a  und ist  b.  - Anders beim Begriff der Realität, den HERBART damit verwechselt. Wenn  a b  eine Realität ist, folgt nicht, daß die Teile auch Realitäten seien. Vielmehr werden sie es  nicht sein,  solange sie wahrhaft Teile sind und das  Ganze  eine Realität ist.
    20) SIGWART, a. a. O. Seite 171. Vgl. 174, 248.
    21) SIGWART, a. a. O. Seite 97, Anmerkung
    22) Sichtbar, fühlbar z. B. sind gar nicht modifizierend, sowenig als das allgemeinere Beiwort wirkungsfähig ist. Und völlig irrig wäre es auch, wenn man mit SIGWART meinte: "Von was ich die Prädikate wahr, falsch, glaublich, unglaublich, Tatsache gebrauche, das ist ebendamit als ein nur Vorgestelltes bezeichnet. Ebendahin gehört auch das Verbum Sein als Prädikat." Niemals haben die angeführten Wörter diesen Sinn. Am unbegreiflichsten ist die Bemerkung, daß auch das Verbum "Sein" die Kraft habe, das Subjektswort zum Zeichen eines bloß Vorgestellten, "abgesehen von der wirklichen Existenz" (Realität?) zu machen, während der Autor doch sofort selbst hinzufügt, daß es die Existenz des Subjekts ausdrücklich behaupte und die Frage entscheide, ob das unter dem Subjekt Vorgestellte auch wirklich sei. Wie kann man etwas zugleich aufheben und behaupten? Oder soll es sukzessive geschehen? Und sollen  beide  Funktionen vom Verbum "Sein" besorgt werden?
    23)  Begriffsschrift,  eine der arithmetischen nachgebildete Formelsprache des reinen Denkens, Halle 1879. Über die wissenschaftlich Berechtigung einer Begriffsschrift. Zeitschrift für Philosophie von FICHTE und ULRICI, 1882. Ferner: Sitzungsberichte der Jenaischen Gesellschaft für Medizin und Naturwissenschaft, Jahrgang 1882: "Über den Zweck der Begriffsschrift".
    24) Die Möglichkeit einer solchen Vertauschung ohne Änderung des Sinnes bemerkte auch STEINTHAL und beruft sich auf sie zugunsten der Emanzipation der Grammatik von der Logik. Er zog aber merkwürdigerweise daraus nicht die Konsequenz, daß das Verhältnis logisch irrelevant sei, sondern fordert nur, daß man ein logisches und grammatisches Subjekt, bzw. Prädikat auseinander halte (vgl. oben seine Trennung einer logischen und grammatischen Betrachtung des Impersonale "Es friert".) Allein man sieht wohl, daß dies eine widerspruchsvolle Halbheit ist. Wie könnte man das "logische" Verhältnis jener termini "grammatisch" auf den Kopf stellen und doch logisch dasselbe sagen, wenn überhaupt Subjekt und Prädikat von logischer Bedeutung, d. h. ihr Unterschied Sache des ausgedrückten Urteils wäre? Wie kann die Sprache Unterschiede des Gedankens in ihr Gegenteil  verkehren  und ihn doch  unverfälscht  ausdrücken?
    25) FREGE, Begriffsschrift Seite 1 - 5
    26) Göttingische gelehrte Anzeigen II, 1865, Seite 1780
    27) Er scheint dabei auch zu sehr die mathematischen Urteile im Auge zu haben, die allerdings immer Relationen zum Gegenstand haben. Wenn er (a. a. O. Seite 2) sagt, "Haus" könne nicht als beurteilbarer Inhalt gelten, sondern nur ein Begriff wie "der Umstand, daß es Häuser gibt", so scheint er zu glauben, daß jedes wirkliche Urteil die  Vorstellung eines Urteils  voraussetze. Das würde an KANT erinnern, welcher (Kritik der reinen Vernunft, transzendente Analytik § 9. 4) unter einem problematischen Urteil, wenn man genauer zusieht, die bloße Vorstellung eines Urteils versteht ("die bloß willkürliche Aufnehmung eines Satzes in den Verstand"), auf welche dann die wirkliche Annahme (der assertorische Satz) folge. FREGE hätte dabei vor KANT voraus, daß er nicht wie dieser die bloße Vorstellung eines urteils selbst schon als ein Urteil ansieht (mit Recht, denn ein vorgestelltes Urteil ist sowenig ein Urteil, als der vorgestellt Hass ein Hass und das vorgestellte Haus ein Haus ist); aber auch ihn müßte man fragen, wie denn die Vorstellung eines Urteils da sein könne, ohne daß ein wirkliches Urteil vorausgegangen und erfahren worden sei? Der Inhalt des ersten Urteils konnte unmöglich lauten "der Satz, daß es ein Haus gibt, ist wahr". Denn dies ist ein indirektes, ein Urteil  über ein Urteil.  Auch das hier als Inhalt eingeschlossene oder beurteilte Urteil "es gibt ein Haus" kann aber gefällt werden und von seiner Art mußten sogar notwendig unsere ersten Urteile sein. Sie anerkannten oder verwarfen irgendeinen vorgestellten Gegenstand, eine Sinnesqualität, eine Größe, ein Haus usw.
    28) WUNDT bemerkt im Verlauf (Seite 196) selbst, Urteile, die sich wirklich auf disparate Begriffsverhältnisse beziehen, gehören "immer mehr oder weniger zu den logischen Artefakten". "Die ungeheure Mehrzahl der Trennungsurteile (negativen Urteile) betrifft solche Fälle, in denen die Begriffe erst durch unser Denken gewissermaßen dazu gestempelt werden." Das heißt wohl nicht, daß wir sie hinterher ernstlich dafür hielten - denn das müßte ich leugnen -, sondern daß sie nur uneigentlich und  zum Zweck der Bezeichnung  so gefaßt würden. Dann aber hieße es, die Sprache dem Gedanken unterschieben, wenn wir dasjenige als den eigentlichen und ursprünglichen Sinn eines Gedanken bezeichnen wollten, was in Wahrheit nur Sache der sprachlichen Auffassung zum Zwecke des Ausdrucks, eine  sprachliche Nebenvorstellung  ist. SIGWART teilt hier im Wesentlichen meine Ansicht, wie ich aus "Logische Fragen I" in dieser Zeitschrift 1880, Seite 472, ersehe.
    29) Diese Zeitschrift 1880: Logische Frage I, Seite 467f. Vgl. Logik I, Seite 119f
    30) Vgl. diese Zeitschrift 1881: Logische Fragen II, Seite 104
    31) SIGWART, a. a. O. Seite 120
    32) Am vorhin angeführten Ort freilich (Seite 120) führt er, mit sich selbst nicht völlig übereinstimmend, Sätze wie: Dieser Stein liest nicht, schreibt nicht usw. ohne weiteres als Beispiele von Verneinungen an. Auch Seite 123 wird, wie früher bemerkt, nicht klar, daß der Satz: Sokrates ist nicht krank, bald ein anerkennendes Urteil involviert (Sokrates ist  nicht-krank,  wobei die Existenz behauptet wird), bald ein verwerfendes (Sokrates ist  nicht  krank, d. h. es gibt keinen kranken Sokrates, womit auch nicht gesagt sein soll, daß es einen gesunden gebe). Seite 160 scheint SIGWART dieser Erkenntnis etwas näher.