ra-3ra-2K. OldenbergLeninR. TreumannK. Diehl    
 
GUSTAV RATZENHOFER
T e r r o r i s m u s
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"Wenn den deutschen Kaufleuten in Prag gedroht wird, daß man ihre Waren nur suchen werde, wenn sie tschechische Ladenauffschriften führen, so ist dies nur eine Form desselben politischen Mittels, welches Alexander II. von Rußland ermordet hat und Englands Parlament mit Dynamitexplosionen bedroht. Aller Terrorismus hat den Zweck einer Einschüchterung und mittelbar den einer Verminderung der gegnerischen Macht."

"Unter den Wirtschaftsverhältnissen unserer Zeit übt keine Parteimacht einen so fühlbaren Terrorismus aus, wie das Kapital."

"Die Natur dieses Terrorismus bringt es mit sich, daß sein Erfolg vom politischen Mut jener Persönlichkeit abhängt, welche die Terrorisierenden bedrohen; läßt sich die Persönlichkeit rasch einschüchtern, dann wird der Terrorismus seine Zwecke erreichen; ist dies nicht der Fall, dann bleibt der Erfolg aus, da die unverblümte Gewalt in der Regel die Hüter der Ordnung baldigst an die Seite der Bedrohten ruft."

"Es ist kein Beispiel vorhanden, daß sittliche Anschauungen Parteien je dazu gebracht hätten, in der praktischen Politik Mittel unbenützt zu lassen, die für die eigene Machtsteigerung zu Gebote stehen. Ja selbst die Gewalttätigkeit des Umsturzes und Aufruhrs, welche sachlich genommen ein zum äußersten entwickelter Terrorismus sind, haben zu allen Zeiten sittlichere Beweggründe gezeigt als der träge Verfall berechtigter Interessen."


Der Terrorismus als Kampfmittel

Das Parteileben beruth in jedem Staat rechtmäßig auf dem Meinungsaustausch, also auf den Mitteln des geistigen Verkehrs. Das Streben nach Macht verleitet jedoch jede Persönlichkeit, je nach der Leidenschaftlichkeit des politischen Kampfes und gleichsam in einer Übertreibung des Meinungsaustausches zum Terrorismus fortzuschreiten. Die Absicht, die Überzeugungen der Mitbürger im eigenen Sinne zu bekehren, veranlaßt, von den geistigen zu materiellen Bekehrungsmitteln zu greifen. Der Meinungsaustausch hört hiermit auf, und es wird die Bahn der mehr oder weniger kenntlichen, erweisbaren und strafbaren Gewalttat betreten.

Die natürliche Grundlage aller politischen Macht im Staat bleibt stets der Wille der Machthaber. Wohin sich dieser wendet, das soll ihnen überlassen bleiben, und diese Willensäußerung soll den staatlichen Schutz genießen, ob dieser Wille im konstitutionellen Staat durch einen Wahlmann, oder im absolutistischen Staat durch den Alleinherrscher zum Ausdruck kommt; dies liegt im Geist jedes Staatsrechts. Wenn nun eine politische Persönlichkeit etwas unternimmt, wodurch diese rechtliche Freiheit der Entschließung einer anderen beeinträchtigt wird, so übt sie politischen Terrorismus aus. In demselben kommen alle Erscheinungen des politischen Kampfes zur Geltung, und er vermag bedingungsweise alle Schrecken des Gewaltkampfes zu entfesseln. Wenn den deutschen Kaufleuten in Prag gedroht wird, daß man ihre Waren nur kaufen werde, wenn sie tschechische Ladenauffschriften führen, so ist dies nur eine Form desselben politischen Mittels, welches ALEXANDER II. von Rußland ermordet hat und Englands Parlament mit Dynamitexplosionen bedroht. Aller Terrorismus hat den Zweck einer Einschüchterung und mittelbar den einer Verminderung der gegnerischen Macht.

Die Charakteristik des Terrorismus ist, daß eine politische Persönlichkeit ihre Gegner zu schwächen trachtet, ohne sich selbst als Persönlichkeit bloßzustellen. Terrorismus übt man daher grundsätzlich als Anhänger aber nicht als Führer einer Partei; denn diese wird manchmal genötigt sein, wenn sie rechtlich faßbar ist, den Ausüber zu verleugnen, weil der Terrorismus stets gewalttätiger oder hinterlistiger oder niederträchtiger Natur ist. Dies unterscheidet ihn vom Umsturz und Aufruhr, in welchem die Persönlichkeit mit einem freien Zugeständnis ihres Anteils den Gewaltkampf eröffnet und so ihre Gegner zu ähnlichen Maßregeln veranlaßt; dies unterscheidet ihn auch von der  Aufwiegelung,  welche eine übertriebene Aufreizung der politischen Triebe, aber doch nur eine Meinungsäußerung ohne Hinterlist, Gewalttat oder Niedertracht ist. Übrigens kann eine staatliche Gesellschaft so verrohen, daß sie den Terrorismus als eine rechtmäßige Ausübung politischer Freiheit ansieht, wobei in diesem Fall die Parteien denselben unverblümt treiben und sich hierin sogar zu überbieten versuchen. Hierdurch wird aber nur die Wirkung des Terrorismus auf die gesitteten Bevölkerungskreise beschränkt, während sich die Massen in seiner Rohheit gefallen.

Genau genommen wird der zahmste Terrorismus das bestehende Recht verletzen, während jedoch nur gegen den heftigen die Macht des Gesetzes angerufen wird, gewöhnlich erst dann, wenn er zu einem gemeinen Verbrechen geführt hat. Um Gegner in ein übles Licht vor dem Recht zu bringen, beschuldigen sich die meisten Parteien gegenseitig des Terrorismus. Dessen Verhältnis zum gültigen Recht ergibt, daß der kulturell höher stehende Parteigänger nicht so gern und derb terrorisiert, wie der kulturell und sittlich tiefer stehende. Damit ist aber keineswegs gesagt, daß in den oberen Schichten der Gesellschaft kein Terrorismus geübt wird. Jeder Stand und jeder Interessenkreis übt ihn nach seiner Art und mit jenen Mitteln, welche seiner politischen Kraft eigen sind. Die Krone vermag durch Gunstbezeigungen, sowie auch durch Zeichen der Ungnade einen Verwaltungseingriff auf mißliebige Parteien zu äußern, sodaß von diesen Anhänger abfallen, denen die Gunst der Krone mehr zu bieten vermag, als sie im Parteikampf gewinnen können. Gehen aber die Äußerungen eines Staatsoberhauptes so weit, daß sie den Unterhalt und Rechtsbestand von Parteigängern bedrohen oder untergraben oder die öffentliche Verfolgung einer Partei herbeiführen, dann wird es Terrorismus. Wenn der Klerus das religiöse Gefühl zugunsten seiner politischen Interessen anruft, so bleibt dies nur eine Meinungsäußerung, die freilich den Charakter der Aufwiegelung annehmen kann. Wenn er aber für Parteizwecke in seinen frommen Gegnern Besorgnisse um ihr Seelenheil wachruft, oder gar die Tröstungen seines Kultus verweigert, dann ist das Terrorismus. Wo der Adel, ohne Rücksicht auf seinen Besitz, politische Macht besitzt, wird er sich als eine Stütze der staatlichen Ordnung nach oben und nach unten empfehlen; die Macht, welche er in beiden Richtungen erlangt, läßt sich aber wie jede Macht terroristisch gebrauchen. Der spezifische Terrorismus des Adels ist die Exklusivität; je nach seinem historischen Ansehen beruth auf ihr seine soziale Stellung zur Dynastie. Dieser Terrorismus, obgleich negativ, trifft alle Parteien schwer, welche nach einer privilegierten Stellung im Staat ringen; er zwingt die Dynastie, besonders bei besitzreichem Adel, im Bannkreis seines Einflusses zu bleiben. Er legt bevorrechtungssüchtigen Gesellschaftskreisen höchst komische Qualen auf, welche sich praktisch durch eine politische Unterwürfigkeit äußern. Sogar die französische Republik kennt diesen Einfluß, da die Exklusivität des französischen Adels weniger eine Vorbereitungsaktion seiner Stellung in der herbeigesehnten Monarchie ist, als die Qual zahlreicher Individuen, welche hierdurch in den Bannkreis der Reaktion geraten. Die Parteien im Besitz sind überhaupt in der Lage, einen wirtschaftlichen Druck auf die besitzärmeren Parteien auszuüben, welcher durch die politische Ausnützung zum Terrorismus wird. Die Art des Besitzes gestaltet diesen Terrorismus verschieden, indem die wirtschaftlichen Beziehungen der Parteien unter sich das Objekt und den Vorgang bestimmen.

Ein verfassungsmäßiger bevorrechteter Grundadel terrorisiert durch Jahrhunderte alle anderen Klassen des Volkes mit einer solchen Stetigkeit, daß dessen Anmaßungen zu einem Gewohnheitsrecht werden. Das einstige Polen ist hierfür ein klassisches Beispiel. Dieser Terrorismus überbietet sich schließlich, greift seine eigene Grundlage an, wie im obigen Beispiel die Krone, und korrumpiert die Bevölkerung, oder er drängt letztere zum Umsturz, wie in den Bauernkriegen des deutschen Mittelalters und in den mystisch fanatischen Aufständen im Innern Rußlands. Obwohl der Grundadel viel von seiner einstigen Gewalt durch die Lösung des Untertanenverbandes, durch eine Teilbarkeit der Güter usw. verlor, so tritt doch gegenwärtig der Terrorismus des bloßen Besitzes umso deutlicher durch die politische Abhängigkeit zutage, in welcher der Großgrundbesitz die Landbevölkerung überhaupt zu sich erhält und wodurch diese seinen Operationszwecken dienstbar wird. Die wirtschaftliche Abhängigkeit des Kleingrundbesitzes, die in vielfältigen Besitz- und Rechtsfragen hervortritt, zwingt diesen in die politische Heerfolge des Großgrundbesitzes, will er nicht seine wirtschaftlich ohnehin bedrängte Stellung unhaltbar machen. In einem höheren Maß zeigt sich dies noch bei den landwirtschaftlichen Tagelöhnern, deren Masse im Dienst des großen Grundbesitzes steht und politisch daher völlig willenlos wird. Diese terroristische Macht des großen Grundbesitzes ist auf das offene Land beschränkt, und seine prinzipielle Feindseligkeit zur Stadtbevölkerung veranlaßt ihn, seine Herrschaft umso entschiedener auszuüben; sie kann in einzelnen Provinzen oder in einer Landschaft sehr kräftig wirken, insbesondere aber wird sie in der eigenen Gemeinde gewöhnlich unbesiegbar sein. Der große Grundbesitz in den deutschen Ländern der Ostseeküste ist für diese Erscheinung typisch.

Unter den Wirtschaftsverhältnissen unserer Zeit übt keine Parteimacht einen so fühlbaren Terrorismus aus, wie das Kapital. Seine Macht und sein Terrorismus wären noch viel stärker, als sie sind, wenn nicht die Scheidung des Kapitals in zwei Hauptklassen - in das flüchtige oder eingebildete und in das gebundene oder wirkliche Kapital - Gegensätze innerhalb des Interessenkreises erzeugen würde, die dessen politische Kampfkraft vorübergehend lahmlegen können. Das wirkliche Kapital, gebunden an vorhandene Güter, bildet selbst einen Gegner zum eingebildeten Kapital, welches nur eine flüchtige oder verliehene Macht über fremde Güter (z. B. Staatsanleihen) ist. Dieser Gegensatz tritt hervor, wenn das flüchtige Kapital durch Überspekulation den Geldmarkt mit Krisen bedroht; er ist überhaupt stets wirksam im praktischen Leben als Kampf der Besitzer fiktiver Werte mit jenen wirklicher Werte, für den Austausch und die gegenseitige Entwertung; er ist stets sichtbar an den Börsen. Trotzdem greifen beiden Kapitalserscheinungen zu denselben Mitteln, um Terrorismus zu üben; sie erwecken in den Kapital suchenden Individuen und Persönlichkeiten die Besorgnis, nicht die materielle Unterstützung zu finden, die sie brauchen. Das Kapital terrorisiert den Kapitalsuchenden, damit dieser ihm seine politische Macht leiht. Das Kapital kann durch seine Beweglichkeit die Objekte seines Terrorismus fortgesetzt wechseln, es vermag daher Geldbedürftige überraschend an sein Interesse zu knüpfen oder sie in äußerste Bedrängnis zu stürzen. Vom Staat, als wirtschaftliche Persönlichkeit genommen, bis zum einzelnen Parteigänger erstreckt sich der Terrorismus des Kapitals. Gegenüber seiner Macht besteht nur die rettende Tatsache, daß es kein überliefertes politisches Glaubensbekenntnis hat, wie z. B. der Großgrundbesitz, sondern mit der politischen Sachlage auch Prinzip, System und Operationszweck wechselt, kurz: politisch dasjenige will, was ihm wirtschaftlich nützt, ein Zweck, der sich nach Umständen mit verschiedenen politischen Absichten erreichen läßt. Das Kapital bedroht seine Gegner nicht angriffsweise, sondern in negativer Form; es läßt dem bedürftigen Staat oder der Partei durchblicken, daß ihnen das Kapital nur dann hilfreich zur Seite steht, wenn sie tun, was dessen Besitzer wollen. Wenn z. B. ein Eisenbahnunternehmen die Linie der Bahn abseits einer verkehrsmittelbedürftigen Stadt führt, weil sie politisch nicht im Sinne der Kapitalspartei wirkt, so wird diese Stadt nicht bloß vernachlässigt, sondern voraussichtlich auch in ihrem Gedeihen dauernd geschädigt; der Verkehr und die Industrie wenden sich von ihr ab, und es gelingt ihr vielleicht nie mehr, mit dem großen Verkehr in Zusammenhang zu kommen. Mit diesem und ähnlichem Terrorismus werden im parlamentarischen Staat oft Hauptparteien zur Herrschaft gebracht. Das Kapital ist in allen Angelegenheiten, die mit seinem Nutzen in Beziehung stehen, unerbittlich und imstande, seine Gegner durch wirtschaftlichen Ruin politisch zu töten; seine Macht ist daher in gewissen Verhältnissen unbesiegbar. So groß jedoch seine Macht ist, seine politischen Bestrebungen erhalten durch die Empfindlichkeit für die Sicherheit der Anlage und ihre Rentabilität einen sehr wirksamen Dämpfer. Denn über allen politischen Zwecken stehen dem Kapital diese Momente, und nur selten ist es geneigt, weittragende Operationen zu machen, welche ihm unerwartete Gefahren bringen könnte. Es will meist unmittelbar profitieren und terrorisiert tatkräftig nur für diesen Zweck. Wo in einem bestimmten Fall zunächst ein Verlust in Aussicht steht, der durch anderweitige Vorteile aufgehoben werden soll, da ist sein Terrorismus leicht schwachmütig; nur Kapitalsmächte höchsten Ranges, welchen auch eine gewisse Herrschereitelkeit zukommt, terrorisieren bei kombinierten Spekulationen zielbewußt. In solchen Fällen geht das Kapital aber meist in enger Beziehung mit anderen Parteien vor, wie z. B. der deutsche und tschechische Chabrus [die Vereinigung mehrerer zu dem Zweck, bei einer Feilbietung jeden Nichtbeteiligten in die Höhe zu treiben - wp] in der Beziehung mit dem Großgrundbesitz und den beiden Nationalitäten Böhmens (1867-1871).

Die einfluß- und besitzlosen Gesellschaftsklassen sind mit ihrem Terrorismus auf die  ultima ratio [letztes Mittel - wp] der politischen Kraft angewiesen. Einem wohlorganisierten Arbeiterwesen z. B. gibt der Streik ein mächtiges Pressionsmittel in die Hände; der Streik ist politisch belanglos, wenn er den Zweck hat, das Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber zu korrigieren; er wird aber zum Terrorismus, sobald er die wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt zu beeinflussen strebt; also nicht bloß Arbeitszeit und Lohn, sondern auch Preis und Markt und schließlich die allgemeinen Rechtsverhältnisse. Der Streik verliert hierduch seine sittliche Grundlage, weil er Individuen schädigt, welche nicht in der Lage sind, mit den Arbeitern Vereinbarungen zu treffen und Abhilfe zu schaffen. Der Streik ist bei solchen Absichten nur die Nebenerscheinung einer politischen Aktion der Arbeiter überhaupt, bei welcher die tätliche Bedrohung und die Gewalttat der Rückhalt des Terrorismus sind.

Mag es nun eine Konfession, wie im 17. Jahrhundert die Katholiken in England, oder eine Nationalität, wie die Iren" oder eine Gesellschaftsklasse, wie die Arbeiter, betreffen, das Auftreten Rechtloser als öffentliche Partei wurde jederzeit vom Terrorismus durch Mord und Brand eingeleitet. Die Natur dieses Terrorismus bringt es mit sich, daß sein Erfolg vom politischen Mut jener Persönlichkeit abhängt, welche die Terrorisierenden bedrohen; läßt sich die Persönlichkeit rasch einschüchtern, dann wird der Terrorismus seine Zwecke erreichen; ist dies nicht der Fall, dann bleibt der Erfolg aus, da die unverblümte Gewalt in der Regel die Hüter der Ordnung baldigst an die Seite der Bedrohten ruft. So wird es wohl ab und zu vorkommen, daß der Arbeiterterrorismus in ungeordneten Angelegenheiten einen Überraschungserfolg davonträgt, in den Fragen der politischen Rechte der Einfluß- und Besitzlosen bleibt aber der Erfolg solange aus, wie die Regierungen die reale Kraft in sich fühlen, innerhalb einer Operationsdauer diesem Terrorismus gewachsen zu sein, d. h. die bestehende Ordnung aufrechtzerhalten. Die Bedeutung des gewalttätigen Terrorismus liegt fernen in jenen Bedenken, die er allenthalben erregt. So war die Wirkung des Terrorismus der Anarchisten 1884-85 vorwiegend in den Besorgnissen zu suchen, daß diese Partei der  ultima ratio  überhaupt oder örtlich die Oberhand gewinnen könnte. Die Gewaltakte der Arbeiterpartei werden im einzelnen unterdrückt, der Eindruck all dieser terroristischen Handlungen auf Staat und Gesellschaft nimmt aber einen wachsenden Einfluß auf die Bedeutung, welche man den politischen Angelegenheiten dieser Klasse beimißt.

Je weniger eine Partei politische Gleichberechtigung hat, desto weniger operiert sie für Zwecke, sondern ist zum Terrorismus für ihre politische Idee genötigt; wie das Volk unter despotischer Herrschaft vor allem irgendeinen Einbruch in die Allmacht der Regierung anstrebt, so kämpfen Rechtlose nicht um ein bestimmtes Recht, sondern gegen die bestehende Ordnung überhaupt. Solange dieser Terrorismus keinen bedenklichen Umfang angenommen hat, fällt es erfahrungsgemäß den anderen Interessenkreisen nicht ein, irgendeinen Vorteil freiwillig zu opfern, erst eine Reihe von terroristischen Gewaltakten, begleitet von Symptomen allgemeiner Aufregung unter den Rechtlosen, veranlaßt die Gegner, selbsttätig auf Abhilfe zu sinnen. Je mehr Rechte die herrschenden Mächte freiwillig einräumen, desto mehr verliert jener Terrorismus an Heftigkeit und betritt, wie man zum Teil an der Arbeiterpartei in Frankreich und Deutschland sieht, das Gebiet des Meinungsaustausches, auf welchem wohl aufgewiegelt und viel Lärm gemacht, aber keine Gewalttat verübt wird.

Gern werden aus Stumpfsinn und Eigennutz die Anzeichen verachtet, welche der gewalttätige Terrorismus bietet; die geringste Macht, welche sich in vereinzelten Gewaltakten zeigt, wird mit der organisierten Macht in einen Vergleich gezogen, welche den Privilegierten und dem künstlichen Aufbau der Gesellschaft und des Staates eigen scheint. Es wird nicht beachtet, daß ein Terrorismus, der die Faust gebraucht, im Gegensatz zu den meisten anderen terroristischen Erscheinungen auf absoluter Kraft beruth, vor welcher sich gesetzliche und künstliche Kraftmomente im Augenblick der Gefahr verflüchtigen können. Wenn aber die Ausführung terroristischer Gewaltakte die Geschäftsangelegenheit eines von der Partei der Einfluß- und Besitzlosen erhaltenen Verbandes ist, dann wird in den Gegnern keine Überzeugung entstehen, daß dieser Terrorismus unmittelbar dem allgemeinen Notstand und der Verzweiflung entspringt. Wie weit die Unzufriedenheit und das Bewußtsein politischer Rechtlosigkeit fortgeschritten sind, wird daher nicht an den heftigsten Ausbrüchen des Terrorismus, an einzelnen Attentaten und Greueltaten zu ermessen sein, wohl aber an den Gewalttaten, welche die Massen in ihrer ganzen gesellschaftlichen Zusammensetzung ausüben. Die Greuel der Fenier in England und Irland, der Nihilisten in Rußland, der Anarchisten in Italien, Deutschland und Österreich sind ein künstlicher Terrorismus, wohl zu unterscheiden von jenem gefährlicheren, welcher sich durch den spontanen Aufruhr von Teilen der Partei äußert. Anders ist es mit den Greueln, welche die belgischen Arbeiter (1886) verübten; diese waren der unverfälschte Ausbruch des Interessenkampfes der Besitz- und Rechtlosen. Jener künstliche Terrorismus fordert zur tatkräftigen Unterdrückung der Bewegung auf, während dieser zu einer baldigen und gründlichen Befriedigung der sich kundgebenden Interessen mahnt.

Also die reale Kraft, welche hinter den Gewaltakten steht, nicht deren Natur, gibt Aufschluß über die politische Bedeutung und Beachtenswürdigkeit eines Terrorismus. Der gegenwärtige Terrorismus in Rußland entspringt einer fortschrittlichen Partei mit kommunistischen und anarchistischen Zwecken, angeregt durch zweckunklare Geheimbünde, welchen die Masse des Volkes fernsteht. Die Regierung begegnet daher diesen Bewegungen erfolgreich mit rücksichtsloser Unterdrückung. Dieser Vorgang wird aber bedenklich, wenn einst die Masse des russischen Volkes hinter dem Terrorismus steht; dann muß die reale Kraft der Auflehnung beachtet werden, wenn die Interessen noch so unklar sind; denn der Gegensatz zum Bestehenden ist der positive Kern allen Parteiterrorismus im absolutistischen Staat.

Wie die Darstellung der vorstehenden Erscheinungen zeigt, entspringt jeder Terrorismus dem einem politischen Instinkt; er deutet oft auf tief erregte Leidenschaften, er dient nur eigennützigen Interessen. Ideen, die erst intellektuelle Triebe für sich gewonnen haben, rufen noch keine gewaltsamen Gegensätze hervor. Ideen, welchen sich bereits moralische Triebe zuwenden, üben ebensowenig einen Terrorismus aus. Wer durch Selbstbeschränkung für eine Idee eintritt, der opfert  sich  für die Sache, aber nicht den Gegner; im Falle einer Gewalttat, wie sie an Tyrannen verübt werden, hebt das Martyrium des Ausübers den terroristischen Charakter jener Tat auf. Erst wenn die eigennützigen Triebe an führender Stelle und die materiellen Triebe in den Massen für die Idee eintreten, beginnt die Zeit terroristischer Handlungen. Dies erklärt auch die Natur jener Parteien, die sich im politischen Kampf des Terrorismus nicht zu bedienen wissen, die also gleichsam eine leidende Rolle gegenüber terroristischen Gegnern spielen. Es sind dies Parteien, deren materielle Interessen für die Idee nicht hinreichend in Mitleidenschaft gezogen sind; der intellektuelle, vielleicht auch der moralische Trieb, gehört der Parteifahne, der eigennützige Trieb mit seinen Instinkten wird aber durch näherliegende Interessen dem Parteizweck entfremdet. Ein auffälliges Beispiel in dieser Hinsicht sind Deutsche allerorts als nationale Partei. In Deutschland sind sie durch ihre feudal-föderalistische Vergangenheit nicht zu dem Instinkt gelangt, welche wirtschaftlichen Vorteile aus der Einigkeit der Nation hervorgehen; daher z. B. der geringe Anteil der Nation an den Kolonialbestrebungen im Vergleich zu den Italienern; die Verwertung der Nationalkraft zugunsten des Volksvermögens ist den Teilen als politische Persönlichkeit und den Massen noch nicht klar geworden. Auf diese Weise haben die seit langem autonomen Mittelpunkte materieller Interessen ihre Macht bewahrt; der Deutsche tat, trotz intellektuellem und moralischem Anteil an der politischen Einigung Deutschlands, seine eigennützigen Triebe diesem noch nicht zugewandt. Bei einer politischen Erschöpfung müssen eben die materiellen Vorteile schon geraume Zeit gewirkt haben, bevor sich ihr der politische Instinkt ausreichend kräftig zuwendet. Der Gewohnheitstrieb, diese Seele materieller Solidität, gehört dem politischen Gebilde, unter dessen Schutz das vorhandene Vermögen entstand. Darum haben Staaten, welche die materiellen Interessen besonders schützen, eine so bedeutende Anziehungs- und Lebenskraft; dies erklärt den Widerstand Elsaß-Lothringens, trotz gleicher Abstammung, gegen seine Zusammengehörigkeit mit Deutschland und seine Neigung zu Frankreich. Darum sind die Deutschen wenig geeignet, als Nationale terroristisch in die Politik einzugreifen, und wo der Terrorismus in Deutschland auftritt, etwa in einem partikularistischen und kommunistischen Interesse, da sind die eigennützigen Triebe außer Zweifel.

Zum Terrorismus muß aber auch ein tatkräftiger Wille, zumeist auch politischer Mut für das Interesse herrschen; dieses muß der Partei unveräußerlich eine Frage der Existenz sein. Die Deutschen im Donaureich gründeten bis zum Eintritt des nationalen Zeitgeistes ihr staatliches Interesse auf eigennützige Triebe; die Germanisation dieses Reiches ist eine alte und vielfach versuchte Operation gewesen, ihr praktischer Wert den Deutschen wohlbekannt. Die Mißerfolge seit der Herrschaft des nationalen Zeitgeistes haben nun das Vertrauen in die Möglichkeit, das Deutschtum an die Spitze des Staatswesens zu bringen, tief erschüttert, sodaß auch der tatkräftige Wille für diesen Zweck gegenwärtig nicht herrscht; die eigennützigen Triebe wenden sich anderen Zielen zu. Ein Teil der Deutschen gibt überhaupt das Deutschtum auf oder negiert zumindest die national-einheitliche Stellung desselben im Donaureich; sie ergeben sich vollends wirtschaftlichen Vorteilen, welche ihnen die Verbündung mit den herrschenden Nationen, wie in Ungarn und Galizien, oder mit den herrschenden Parteien und Prinzipien, wie zum Hauptteil in den Alpenländern, versprechen; selbst Wien verfiel dem nationalen Indifferentisums. Daher achten die tatkräftigeren Deutschen in Böhmen und Mähren die ihnen zufallende Führerrolle in der Monarchie gering und denken auch nur an eine lokal-autonome Herrschaft. Hier vereinen sich nun uneigennützige Triebe für die Nationalität mit politischem Mut und es erscheinen daher auch die ersten Merkmale eines Terrorismus von deutscher Seite. Durch rein nationale Aspirationen [Ambitionen - wp] den politischen Instinkt und Mut der Deutschen und ihre terroristische Kampfkraft zu erwecken, ist das Streben mancher ihrer Politiker.

Bei einem allgemeinen Überblick des politischen Lebens scheint der Terrorismus nur ein untergeordnetes, für unpraktische Politiker ein verächtliches Mittel zur Stärkung der Parteimacht zu sein. Freilich im Parlament hat er in der Regel wenig Einfluß, dafür ist er aber bei jeder Angelegenheit der Parteimacht und Parteibildung, z. B. bei Wahlen, oft ausschlaggebend. Da die reale Macht einer Partei auf einer gewissen Gleichartigkeit der Überzeugungen ihrer Anhänger beruth, so kann diese Macht in ihren Elementen durch eine Störung der Überzeugungstreue untergraben werden. Da ferner die politische Macht einer Partei auf möglichst viel politischem Mut unter den Parteigängern beruth, so kann diese Macht in ihren Elementen durch Einschüchterung geschwächt werden. Durch die schlaue Rücksichtslosigkeit und gewalttätige Tatkraft einer Partei sehen sich Gegner, die für den Terrorismus weniger gewappnet sind, veranlaßt, ihre Initiative aufzugeben und ihre politische Macht nicht zur Geltung zu bringen, teilweise sogar vom Schauplatz zu verschwinden. In allen Parteien gibt es indolente [lethargische - wp] Anhänger, welche den Vorteil ihres Partei-Interesses weder einsehen noch empfinden. Eine terroristisch auftretende Partei weiß nun zu veranlassen, daß ihre indolenten Anhänger politisch aktiv bleiben; der Terrorismus kehrt sich vor allem gegen die flauen Kämpfer im Innern. Das sehen wir bei allen nationalen Parteien; dazu diente z. B. die "Mondscheinbande" der Irländer. Bei Parteien mit geringer politischer Tatkraft wird kein Terrorismus in der Partei geübt, und wenn sich der gegnerische Terrorismus gegen sie wendet, fallen die Indolenten ab; es tritt zu einem Mangel an hinreichender Anhänglichkeit zur Partei noch die Gefahr, sich den Widerwärtigkeiten des gegenerischen Terrorismus aussetzen zu sollen, der man aus dem Weg geht.

Parteien, welche keinen genügenden Antrieb zum Terrorismus haben, sind geneigt, sich mit der idealen Auffasssung politischer Zwecke und mit sittlichen Vorzügen zu brüsten. Wenn auch die sittlichen Beweggründe hoher Kulturgrade in der Politik nicht geleugnet werden, so sind sie doch, von den Massen einer Partei zur Schau getragen, nichts anderes, als das Kennzeichen politischer Schwäche; denn es ist kein Beispiel vorhanden, daß sittliche Anschauungen Parteien je dazu gebracht hätten, in der praktischen Politik Mittel unbenützt zu lassen, die für die eigene Machtsteigerung zu Gebote stehen. Ja selbst die Gewalttätigkeit des Umsturzes und Aufruhrs, welche sachlich genommen ein zum äußersten entwickelter Terrorismus sind, haben zu allen Zeiten sittlichere Beweggründe gezeigt als der indolente [apathische - wp] Verfall berechtigter Interessen. Sofern in der Politik sittliche Beweggründe einen Einfluß haben, mahnen sie, einen verächtlichen und niederträchtigen Terrorismus zu unterlassen; denn das politische Ehrgefühl schließt auch in der Parteipolitik, verwandt den Gebräuchen des veredelten Gewaltkampfes, Doppelzüngigkeit, Wortbruch, tätigen Betrug und den Meuchelmord aus. Nie wird eine aufstrebende Partei - in ihren materiellen Interessen, die man in gehobener Sprache "heilige Interessen" nennt, bedroht - von einem mehr oder weniger verantwortungslosen Terrorismus absehen. Er ist nur die Folge eines gesunden politischen Instinkts und eines deutlich gegebenen Operationszwecks. Eine gedankenblasse Politik und zersplitterte Parteimacht gelangt freilich nicht dazu, den Terrorismus anzuwenden. Der bisherige Abgang einer hervorstechenden politischen Idee und jedes Terrorismus, ferner die Parteizersplitterung bei den Deutschen im Donaureich waren Erscheinungen, die unter sich in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. So sahen wir deren hervorragendste Führer der nationalen, aber mehr noch der liberalen Idee ergeben, während die Masse nur Erwerbsinteressen kannte. Einen Mangel an politischem Instinkt verriet es, mehrere Ideen gleichzeitig anzustreben, während die reale Macht, das Volk, weder dem nationalen noch dem liberalen Gedanken ergeben war. Da sich aber aller Terrorismus auf diese reale Macht stützt, konnte er trotz einer Aneiferung der Führer stets nur kläglich auftreten.

Ein ehrenhafter Terrorismus in würdiger Form - wie z. B. die gegenseitige Verpflichtung der Parteigänger, ihren Operationszweck festzuhalten und diejenigen zu proskribieren [ächten - wp], welche davon abweichen, angewendet von den Ungarn während des Absolutismus der 50er Jahre - zeigt einen gereiften politischen Sinn und muß von der Geschichte geachtet werden. Wer an leitender Stelle solche Mittel gleichsam ausschließt und hiernach mit sittlichem Schöntun die eigene Partei kulturell über ihre Gegner stellt, gehört zu den Schwärmern, gleich den Aposteln des ewigen Friedens; solche Parteien schreiten von Mißerfolg zu Mißerfolg. Erklärend für die rasche Folge politischer Niederlagen kampfunlustiger Parteien ist auch die ermutigende Wirkung des Erfolgs auf den terroristischen Gegner; dieser wird sich in keinen Wettkampf auf sittlichem Gebiet verirren, sondern den politischen Vorteil mit einem unnachsichtlichen Terrorismus verfolgen. Meister im Terrorismus, was die Tatkraft, die Unermüdlichkeit und konsequente Durchführung betrifft, sind die Magyaren, besonders die sogenannte Unabhängigkeitspartei. Da geht im ganzen Bereich ihres politischen Kampfes und öffentlichen Lebens nicht der leiseste Anlaß unbenutzt vorüber, um mit allen Formen des Terrorismus das Parteiprogramm und die Parteimacht zu fördern. Weitaus weniger geschickt, wenn auch vor keiner Form des Terrorismus zurückscheuend, waren die französischen Intransigenten unter ROCHEFORTs Führung, weil ihre Absichten viel zu kompliziert waren, um die Massen einheitlich zu fesseln.

Regierungen stehen dem Terrorismus der Parteien unter sich, theoretisch genommen, objektiv gegenüber, daher sie eigentlich den bedrückten Teil zu schützen hätten; nach dem Wesen der Politik können wir uns aber denken, daß auch diese Exekutivpflicht vom Interesse der Regierung beeinflußt wird. Die Regierungen messen unwillkürlich, manchmal auch absichtlich mit verschiedenem Maß, je nachdem eine terroristische Handlung ihren stützenden Interessenkreisen schädlich ist oder nicht. Inwieweit eine Regierung bei der Beurteilung des beiderseitigen Terrorismus parteiisch wird, hängt von jenen Gesichtspunkten ab, die wir beim Wesen der politischen Verwaltungseingriffe erörtert haben; denn die Regierung wird dem Terrorismus der Parteien unter sich im gebotenen Fall auf dem Weg der Verwaltungspolitik begegnen. Extremer, Recht und Ordnung verletzender Terrorismus, der über die Bahn des Parteizwistes hinausgreifend das Allgemeine schädigt, wirkt manchmal auf die ausübende Partei selbst nachteilig zurück; der Regierung aber, welche ihn duldet, wird er stets gefährlich. Eine solche Duldsamkeit stempelt die Regierung zum Mithandelnden. Freilich, wer in der Politik sich für alle Fälle der Macht bewußt ist, der kann mit allen Mitteln terrorisieren und terrorisieren lassen, bis zum Mord, wie uns Engländer im Kampf gegen die Iren, Inder, Indianer, Kaffern usw. zeigen. Diese Sicherheit des Erfolgs ist aber im Inneren des Kulturstaates nicht jederzeit unzweifelhaft festzustellen; im absolutistischen Staat besteht die Gefahr, daß ein geduldeter Terrorismus zum Umsturz führt. Fortdauernder Terrorismus bedroht auch konstitutionelle Regierungen und die herrschenden Parteien, wie die Iren oder die Opposition im ungarischen Reichtstag zeigen. Wenn eine Regierung solcher groß angelegten terroristischen Operationen, wie hinsichtlich der genannten Fälle, nicht rechtzeitig Herr wird, so kann man annehmen, daß dieselben früher oder später von Erfolg gekrönt werden; dies liegt im Wesen der aktiven und mutigen Politik, welcher sich die reale Macht nach und nach zuwendet, wodurch ihre Zwecke ein Bedürfnis werden.
LITERATUR Gustav Ratzenhofer, Wesen und Zweck der Politik, Bd. I, Leipzig 1893