ra-3ra-2K. OldenbergR. MondolfoR. TreumannK. Diehl    
 
GUSTAV RATZENHOFER
T e r r o r i s m u s
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"Man kann Stämme und Nationen ausrotten oder zumindest politisch vernichten. Auf dieser Tatsache gründen die Haupterreignisse der Geschichte. Eine konfessionelle Partei kann ausgerottet werden, konfessionelle Interessen überleben sich; ein Adel kann vernichtet oder sein Vorrecht hinfällig werden; was aber nie zu bezwingen ist, was ewig kämpft und strebt, das ist die Masse der Einfluß- und Besitzlosen, welche das tägliche Brot auch täglich verdienen muß. Diese Partei ist unverwüstlich; sie kann wohl stumpfsinnig der Politik zusehen, aber bestehen wird sie stets, ihre physische und politische Vernichtung ist unmöglich. Wenn sich diese Massen des gewalttätigen Terrorismus bedienen, um im Wege der Einschüchterung Rechte zu erwerben, da kann der Gewaltkampf der Regierung die Partei zum Schweigen und Erdulden zwingen, aber vernichten kann er sie nicht."


Die Erscheinungsformen des Terrorismus

Unsere Betrachtungen haben gezeigt, daß der Terrorismus je nach den Mitteln, deren er sich bedient, ein  öffentlicher  oder  geheimer,  ein  sittlich zulässiger  oder  verächtlicher  sein kann. Naturgemäß kann er öffentlich-ehrenhaft oder öffentlich-verächtlich, er kann geheim-ehrenhaft oder geheim-verächtlich sein. Mit Rücksicht auf dessen Nachwirkungen wird es nicht unwesentlich sein, diesen Charakter des Terrorismus wohl zu beachten, sowohl in der praktischen Politik als auch in den Untersuchungen, welche wir seinen verschiedenen Erscheinungsforem widmen werden.

Die gewöhnlichste Form des öffentlich sittlich-zulässigen Terrorismus ist die  Übertreibung und Verleumdung der gegnerischen Absichten  durch die Presse oder durch Reden in Vereinen, Versammlungen und im Parlament. Man kann behaupten, daß dieser Terrorismus im Rechtsstaat, insbesondere wo Rede- und Pressefreiheit besteht, zu den täglichen Kampfmitteln gehört; er wird verächtlich, wenn er sich nicht mehr begnügt, die politischen Zwecke und Grundsätze der Gegner zu verleumden, sondern auch die persönlichen Interessen der wirkenden Politiker schädigt. Aber auch diese Form des Terrorismus wird sittlich zulässig, ja oft sogar zur sittlichen Tat, wenn es sich um Enthüllungen wirklicher Niedertracht gegnerischer Politiker handelt, wenn die Veröffentlichung verbürgter Tatsachen den politischen Kampfplatz von unehrenhaften Personen säubert.

Solche  Enthüllungen  wie auch Verleumdungen vermögen in den Machtverhältnissen einer Partei oder Regierung unerwartete Verschiebungen hervorzubringen. Die Wirkungen der Enthüllungen des  PARNELLschen  Ehebruchs auf die irischen und sogar englischen Parteiverhältnisse waren höchst merkwürdig. Durch solche Enthüllungen wird das öffentliche Rechtsgefühl angerufen; Parteigänger mit geringem politischen Instinkt wenden sich von einem verleumdeten oder bloßgestellten Führer ab; seine Partei ist gelockert. Die Gegner übertreiben die eigene Entrüstung terroristisch, sonnen sich im Schein der eigenen Tugendhaftigkeit; ihr Anhang, ihr öffentliches Ansehen steigt. Es kommt nur auf die politische Sachlage an, insbesondere auf den sittlichen Zustand des Volkes, daß öffentliche Verleumdungen, besonders wenn eine Rechtfertigung zeitgerecht nicht möglich ist, die bestangelegten Aktionen unterbrechen und der Persönlichkeit eine politische Niederlage bereiten. Zahlreiche Minister sind diesem Terrorismus zum Opfer gefallen. Selbstverständlich kommen Enthüllungen in der Regel nicht, wie es den Anschein hat oder haben soll, aus dem unschuldigen Orange zufälliger Umstände oder infolge der soeben gemachten Entdeckung ans Tageslicht; sie werden für jenen Augenblick in Bereitschaft gehalten, wo die Aktion bei der Krise angelangt ist. Naturgemäß geht die Enthüllung mit der Übertreibung und Entstellung der Tatsache Hand in Hand. Die Naturgewalt der Politik zeigt sich hier dadurch, daß die Gegner der bloßgestellten Partei ihre terroristische Darstellungsweise selbst glauben, und daß nur die erfahrensten Politiker den Terrorismus durchblicken und bewußt treiben. Das Eigentümliche dieses Terrorismus ist, daß dessen Wirkung nie hinreichend aufgehoben werden kann; zunächst nützt es politisch nicht viel, wenn das Lügengewebe der Denunziation später nachgewiesen wird; um diesen Nachweis kümmert man sich wenig; die Aktion wird auch meistens mit dem durch die Enthüllungen geschaffenen Machtverhältnis bereits zum Abschluß gekommen sein. Politiker mögen sich wohl vor Augen halten, daß alles Verblüffende in der Öffentlichkeit eine weit größere Wirkung hat als die vorausgesehene Mitteilung. Gleich der Verschiedenheit des Druckes, den ein Körper durch sein Eigengewicht oder durch den Fall ausübt, wird die unerwartete Nachricht einer Tatsache von außerordentlicher, und der beobachtete Vollzug derselben Tatsache nur von der Wirkung ihrer tatsächlichen Bedeutung sein. Die Verblüffung tritt aber andererseits nur ein, wenn die Anklage oder dgl. wirklich gravierend und insbesondere nicht ganz aus der Luft gegriffen ist; sonst schlägt sich auf die Ankläger zurück, welche ausgelacht werden. Weiß man üble Tatsachen der Gegner nicht hinreichend, dann wird die  einschüchternde Anzüglichkeit  angewendet, welche unter gleichzeitiger Verbreitung verdachterregender Gerüchte manchmal sehr gut wirkt. Die rechtskräftige Zurückweisung einer Verleumdung, welche streng genommen deren Wirkung aufheben sollte, vermag überhaupt den vollzogenen Eindruck auf die Massen kaum zu ändern; nur Menschen mit moralischen Trieben werden bekehrt; eigennützige Triebe wollen von der Verdachtsreinigung nichts wissen. Welche Mittel bietet der Kulturstaat einer verleumdeten Person, um die fragliche Tatsache klarzustellen oder ihre Unwahrheit zu erweisen? - Die langsame richterliche Untersuchung. Im Lichte einer öffentlichen Untersuchung wird das Ansehen jeder Person geschädigt, umsomehr dasjenige des Politikers, der ein anderer ist, wenn er sich mit Bedacht im öffentlichen Leben zeigt, und ein anderer, wenn er die Parteiangelegenheiten im Vertrauen oder als sein persönliches Interesse besorgt. Eine Verleumdung ist aus einem persönlichen Gesichtspunkt wohl zum Teil, politisch aber nahezu nicht aufzuheben. In ruhigen, bedächtigen Volkskreisen mit geordneten öffentlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vermögen sich die schädlichen Wirkungen dieses Terrorismus mit der Zeit auszugleichen; leicht erregbare Völker aber, insbesondere wenn der politische Zustand aufgewühlt und ins Schwanken geraten ist, fassen Verleumdungen gierig auf, ziehen die politische Konsequenz und leihen der nachhinkenden Rechtfertigung kaum das Ohr; für sie ist das Ereignis mit dem ersten Skandal abgeschlossen.

Vor allem mahnt die Möglichkeit solcher gegnerischen Streiche und die mit ihr verbundene Parteigefahr, auf das Rechtsgefühl der Massen Rücksicht zu nehmen und in Regierungen und zur Parteiführung nur sittlich unanfechtbare Individuen zuzulassen. Jede politische Persönlichkeit, wenn sie nicht sehr mächtig und das öffentliche Rechtsgefühl ohnmächtig ist, bietet ihren Gegnern durch rechtlich anfechtbare Führer einen willkommenen Angriffspunkt. Andererseits gewinnt die schwächlichste politische Idee durch einen wohlangesehenen Führer; denn wir müssen uns vor Augen halten, daß dessen Privatqualität den Massen viel verständlicher und daher wichtiger ist als seine politisch. Parteien und Regierungen setzen daher wohlweislich hochangesehene Männer an die erste Stelle, oft nur als Figuranten, denen das politisch intellektuelle, wenn auch anrüchige Haupt zur Seite gesetzt wird. Die Wirkungen des öffentlichen Rechtsgefühls in guter wie in zweifelhafter Hinsicht zugegeben, ist es doch ratsam, stets hinter dessen täuschende Außenseite zu blicken; denn es wird sich in den meisten Fällen zeigen, daß dieses Rechtsgefühl sofort schweigt, wenn es den eigenen Interessen lästig fällt.

Alles, was über Presse- und Redefreiheit je Vorteilhaftes gesagt wurde, kann bedingungsweise auch aus dem Gesichtspunkt der Politik gutgeheißen werden, da es wünschenswert ist, die beiderseitigen Absichten auf dem Weg der Bekämpfung möglichst klarzustellen. Diese Aufklärung über die politische Sachlage wird sich im aufstrebenden Zeitgeist, unter der Nachwirkung neuaufgelebter Ideen, bei der Herrschaft moralischer Triebe vorwiegend an die Sache, an die Operationszwecke halten; aber auch diese Aufklärung gewinnt durch Verfälschungen nach und nach den Charakter des zufälligen Terroismus. Mit dem Überschreiten der Harmonie der Triebe und mit der Herrschaft der eigennützigen erlangt der verächtliche Charakter das Übergewicht, und schließlich wird die Aufklärung über politische Zwecke gegenüber der persönlichen Verleumdung und dem Zank um das größere Maß politischer und privater Niedertracht ganz verschwinden. Diese Verwilderung der Presse- und Redefreiheit begleitet stets den Niedergang eines Zeitgeistes, sie ist die Zeit der unfruchtbarsten Operationen, alle guten Wirkungen der Rede- und Pressefreiheit verschwinden, sie klärt nichts mehr auf, und ihre Enthüllungen reinigen nicht mehr; der gesprochene Terrorismus hat bereits stumpfe Zähne und wirkt nicht mehr.

Die mächtigere Partei hat gewöhnlich auch bessere Organe, um die Privatverhältnisse gegnerischer Parteiführer oder Minister zu enthüllen; denn um hinter Geheimnisse zu kommen, gehört in der Politik vor allem Geld und Einfluß; sowie umgekehrt auch wieder Geld und Einfluß nötig sind, um Mißstände in der eigenen Partei zu verhüllen. Nur betreiben die mächtigeren Parteien in der Regel aus Anstandsrücksichten den Verleumdungsterrorismus nicht angriffsweise, sondern er wird vorwiegend von den radikalen Gegnern der Regierung und herrschenden Partei betrieben, und zwar in Zeiten moralischer Beweggründe aus sittlicher Entrüstung, in Zeiten eigennütziger Triebe aus Skandalsucht. Parteien, welche kulturell fruchtbare Operationszwecke anstreben, sowie die Regierungen sind gewöhnlich wenig geeignet zum Presse- und Redeterrorismus, weil ihre positiven Kulturzwecke hierdurch das Ansehen verlieren. Es gibt kleinere Parteien, deren Macht vorwiegend auf ihrer erwiesenen Befähigung beruth, durch eine Enthüllung von Privatverhältnissen Terrorismus zu üben; sie sind am häufigsten in den kleinen autonomen Körperschaften anzutreffen.

Zum wirkungsvollsten Redeterrorismus gehört die sogenannte  Obstruktion  oder das "Totreden" der Verhandlungen durch die Parlamentsminderheit. Durch sie stock das Recht der Mehrheit, und der gesamte Gang der Gesetzgebung wird unterbrochen. Einerseits bezweckt nun die Obstruktion, den legalen Erfolg der Mehrheit in der Gesetzgebung zu hintertreiben, und andererseits, das Volk an eine Unerträglichkeit der herrschenden Parteiverhältnisse glauben zu machen. Bei der Obstruktion entwürdigt sich die Minderheit vom sittlichen Standpunkt aus bis zum äußersten; Greise benehmen sich wie Straßenjungen; bübische Frechheit und Ungezogenheit sind die Anhaltspunkte der manchmal ersterbenden Redekraft; mit Ekel steht die Gesellschaft vor dem Schauspiel, welches die gemeinsten Auswüchse der Sittenlosigkeit im Volk züchtet. Das hindert aber nicht, die Obstruktion gewähren zu lassen und keine Rechtsmittel gegen dieselbe zu schaffen, wenn nach der allgemeinen Sachlage die Mehrheit fürchtet, im Volk mit einer Behinderung der Redefreiheit keinen Anklang zu finden, oder glaubt, selbst in die Lage kommen zu können, die Obstruktion für sich anzuwenden. Der französische Gesetzgebungskörper schuf Rechtsmittel gegen die Obstruktion, weil diese von den Legitimisten, und das englische Unterhaus, weil sie von Iren ausging; der ungarische Reichstag würde solche schaffen, wenn die Obstruktion von Nichtmagyaren ausginge.

Dem öffentlichen Terrorismus durch Presse und Rede steht der Terrorismus der  geheimen Verleumdung  der Absicht nach am nächsten; da sie dem Beschädigten unbekannt bleiben soll und daher von ihm nicht unmittelbar bekämpft werden kann, ist sie meist verächtlich. Diese Verleumdung wendet sich selten gegen Parteien, sondern meist gegen Personen, und setzt daher, um der Mühe wert zu sein, eine gewisse Macht derselben voraus. Sie richtet sich gegen Regierungsmänner und Parteiführer und ist das wichtigste terroristische Mittel im absolutistischen Staat; es hat in der absolutistischen Monarchie oft eine bedeutende Rolle als sogenannte Hofintrige gespielt. Die geheime Verleumdung kann sich teils auf die politischen Absichten einer Persönlichkeit, teils auf die Privatangelegenheiten einer politisch bedeutsamen Person beziehen. Dieser Terrorismus entreißt unerwartet einem Gegner politischen Einfluß, Anhänger oder sogar die Grundlage seiner politischen Macht, z. B. die Gunst des Staatsoberhaupts; er ist dadurch gefährlich, daß der Betroffene wegen der Unbekanntschaft der Verleumdung und manchmal wegen der Unnahbarkeit der abwendig gemachten Machtquelle die Wirkung nicht bekämpfen kann. Ein freies, durchsichtiges Handeln und der Besitz des vollsten Vertrauens der Machtspender, sind daher in der absoluten Monarchie von höchster Bedeutung. Je mehr ein Staatswesen verfällt, da sowohl im Volk als auch an leitender Stelle keine sittliche Kraft zur Wiedererhebung besteht, desto mehr wird sich der politische Kampf auf die Verleumdung zurückziehen. Das politische Leben des letzten Jahrhunderts der Republik Venedig war nur mehr durch diesen verächtlichen Terrorismus bewegt. Eine Verleumdung kämpfte mit der anderen, und die Parteimacht stellte sich als ein Kunstgebäude der sich aufwiegenden Verleumdungen dar. Aber die Wirkung der geheimen Verleumdung fällt noch sicherer als die öffentliche auf ihre Urheber zurück, wenn sie zu plump eigennützig angelegt und durch zu wenig Merkmale gerechtfertigt ist, weil die maßgebliche Person gewöhnlich viel schärfer und ruhiger urteilt als Parteien. Dieses Bewußtsein der Gefahr, wenn die nötige Sicherheit im Gebrauch der Verleumdung fehlt, hat dieses politische Mittel vorwiegend an die Spitze des intrigengewandten Adels und einer verweltlichten Klerisei verwiesen.

Auch auf wirtschaftlichem Gebiet vermag die öffentliche und geheime Verleumdung viel zu wirken, da sie durch eine Untergrabung des gegnerischen Kredits, Enthüllungen über schwierige Finanzlagen, über eine anfechtbare Gebahrung oder schwindelhafte Buchführung usw. Personen und Parteien schädigen kann. Jederzeit lud der Gebrauch der politischen Macht zum materiellen Gewinn ein; einst war dies selbstverständlich, der Kulturstaat jedoch verwehrt es als Verbrechen; daher forschen die Parteien nach Spuren dieses Mißbrauchs der politischen Macht bei den Gegnern, und Verleumdungen in diesem Sinne sind im modernen Vertretungswesen an der Tagesordnung.

Bei politischen Aktionen, die einen plötzlichen Gewinn, eine hervorragende Vermehrung des Einkommens der Parteimitglieder, insbesondere ihrer Führer, erwarten lassen, muß man damit rechnen, daß die verfügbaren Kapitalskräfte mit  Bestechungen  verschiedenster Form eingreifen. Es ist dies ein alt hergebrachter geheimer Terrorismus, dessen Verächtlichkeit aber auch die Nehmer zurückfällt, da es politisch genommen jedermann zusteht, seine Macht zur Erhöhung seines Einflusses zu verwenden. Gefährlich sind Bestechungen dem Geber vorwiegend dann, wenn er fremde Güter anwendet. Dies betrifft Regierungen, da sie nur über Güter verfügen, welche allen Parteien, d. h. dem Staat, angehören.

Öffentliche und geheime Verleumdungen, Enthüllungen verblüffender und einschüchternder Natur und Bestechungen vereinzelt und ganzer Massen, z. B. durch Getränke, sind jene terroristischen Kampfmittel, welche am häufigsten bei den sogenannten  Wahlmanövern  in Anwendung kommen. Hinsichtlich dieser Art politischer Aktionen muß aber erwähnt werden, daß nicht so sehr der Terrorismus der Parteiführer als die Dummheit, Gleichgültigkeit oder Urteilslosigkeit der Massen für den Wahlerfolg aufgrund solcher Mittel maßgebend sind.

Eine nennenswerte Kraft kommt in parteizerklüfteten Ländern dem  Gesellschaftsterrorismus  zu, wonach die politisch mutigere Partei im allgemeinen Verkehr durch Frechheit eine beherrschende Rolle spielt und im besonderen ihre Gegner einschüchtert, sodaß diese in dem Maß an gesellschaftlichem Einfluß verlieren, als sie anständigeren Sitten anhängen wie die Gegner. Obgleich diese gewöhnlich einer Minderheit angehören, so ist doch ihr Terrorismus stets erfolgreich, wenn nicht ausnahmsweise ein mutvoller Gegner ihrer Wirksamkeit mit dem Stock oder der Pistole ein Ende macht. Im östlichen Europa leben ganze Gemeinschaften, Städte und Landstriche unter dem erdrückenden Terrorismus weniger Frechlinge, welche auf die Wahlergebnisse tiefen Einfluß nehmen.

Die terroristischen Wege, welche das überlegene Kapital zugunsten der eigenen Machtverhältnisse zu gehen vermag, wurden bereits angedeutet. Die Gewährung des Kapitals für Anhänger und dessen Entziehung für Gegner ist der Kern jedes solchen Vorgehens. Jedes Kapital, welches zur eigenen Spezial- und Hauptpartei im abhängigen Verhältnis steht, ist dem Gegner in der Regel unzugänglich oder zu teuer. Diese  Kapitalsmanöver  kann man im allgemeinen sittlich zulässigen Terrorismus nennen, da es jedermanns Recht ist, über seinen Besitz zu verfügen, wie es ihm gut dünkt; verächtlich wird er erst, wenn ein Wortbruch und irreführende Vorspiegelungen die Wirkung zu erhöhen trachten. Kapitalsmanöver haben eine verhältnismäßig kurze Nachwirkung. Das objektive Wesen im Kapital übertönt bald nach seiner terroristischen Anwendung den politischen Einfluß und erstrebt eine Verwendung, entsprechend den wahren Wertverhältnissen. Es entledigt sich rasch des politischen Zwangs und rächt oft sogar denselben. Die wirtschaftlichen Folgen solcher Kapitalsmanöver fallen dann auf die terrorisierende Partei zurück.

Wir haben bisher die Terrorisierung der Überzeugungen durch eine Bedrohung des Ansehens oder der materiellen Stellung der Person erörtert und kommen nun zum Terrorismus durch die Bedrohung der körperlichen Sicherheit. Und dieses Merkmal liegt allen Massenaufbietungen für politische Zwecke zugrunde, auch wenn es sich hierbei nur um den Meinungsaustausch handelt.

Es ist leicht einzusehen, daß von der Massenansammlung zur Gewalttätigkeit in irgendeiner Richtung nur ein Schritt ist. Nichts vermag gewalttätige Leidenschaften des Einzelnen mehr anzuregen, als die Gegenwart einer Übermüt einflößenden Masse Gleichgesinnter. Der Gedanke, daß man ausreichende Unterstützung hinter sich hat, daher örtlich überlegen auftritt, daß aber der Einzelne, wenn er selbst bis zur Gewalttat geschritten ist, in der Masse untertaucht und so der Verantwortung entzogen wird, lädt selbst den Mutlosen ein, sich zu übernehmen. Die Übergangsstadien von einer ruhigen Versammlung im Weg des Schreiens, Gestikulierens, Pfeifens, der sogenannten Katzenmusik, zum Fenstereinwerfen, Zerstören unschuldiger Gegenstände bis zum Verletzen und Töten gegnerischer Personen, sind bei Massenansammlungen leicht durchschritten. Darum sind sie während politischer Krisen oder bei gestörten Machtverhältnissen einer Regierung gefürchtet und oft von mächtiger terroristischer Wirkung. In der Natur der freien Ansammlungen liegt es, daß in ihnen vorwiegend Elemente vertreten sind, die einem Gebrauch der  ultima ratio  der politischen Kraft, d. h. der Faust, nicht fern stehen. Eine solche Ansammlung vereinigt gewöhnlich die politisch kräftigsten Anhänger einer Partei. Diesen schließen sich jederzeit Massen der Recht- und Besitzlosen an, welche überhaupt jede Ansammlung benützen, um gegen die bestehende Ordnung zu demonstrieren; zunächst aber verleihen sie jenem Partei-Interesse den verlangten terroristischen Nachdruck. Wenn wir jedoch hinzufügen, daß nur mächtige politische Instinkte solche Ansammlungen herbeiführen, die also auch dem Zeitgeist entsprechen müssen, sollen sie nicht matt in sich verlöschen, so ergibt sich, daß sie vorwiegend die gewalttätigen Elemente eines Ortes zusammenfassen. Die übrigen Bewohner und Parteien, nach der Natur ihrer Interessen vorsichtig und der Gewalttat abgeneigt, stehen daher unbedingt, also auch ohne jede Beziehung zur Veranlassung, unter dem terroristischen Druck jener Ansammlung. Trotz Sicherheitsvorkehrungen der Behörden werden die ruhigen Elemente eingeschüchtert, die Regierung belästigt und so der terroristische Zweck erreicht.

In Erkenntnis dieses gewalttätigen Hintergrundes stellen die Regierungen, welchem politischen Prinzip sie auch anhängen mögen, Volksversammlungen unter gesetzliche Schranken. In England sind die Meetings nur darum an keine behördliche Bewilligung gebunden, weil das freie Versammlungsrecht eine Grundlage der englischen Verfassung ist. Bei einem Volk, wo die freie Versammlung 1215 zu Runnymede zur Verfassung entwickelt wurde, kann man Meetings vorwiegend eine aufklärende und nur nebensächlich eine terroristische Absicht beimessen. Und dennoch, was soll das Meeting anderes sein, als ein Druck auf die öffentliche Stimmung, der weniger in den dabei gehaltenen Reden als in dem Nachdruck besteht, welcher ihnen durch die sich einfindende Masse gegeben wird. Die Charakteristik des Terrorismus ist darin zu sehen, daß selbst das zahlreichst besuchte Meeting keineswegs den Beweis liefert, es wäre eine der verhandelten Angelegenheit entsprechende Menge des Volkes der gleichen Meinung. Im Gegenteil, das Meeting findet statt, weil die Einberufer fürchten, ihrer Ansicht könnte die nötige Beistimmung der Mehrheit fehlen. Wo aber die Masse in den politischen Kampf geführt wird, ohne die Bürgschaft, daß sie der Ausdruck der in Betracht kommenden Mehrheit ist, da ist eine körperliche Bedrohung der Gegner der versteckte, oft unbewußte Grund der Versammlung. Die freie Meinungsäußerung von gegnerischer Seite wird nicht geduldet; der Gedanke der Meinungseinheit ist die Voraussetzung des Meetings, und wer diese stört, muß mit Schlägen rechnen. Mit Bezug auf die politische Angelegenheit ist das Meeting eine terroristische Demonstration zugunsten einer Meinung, mit Bezug auf Andersdenkende aber ein gewalttätiger Terrorismus.

Das terroristische Wesen von Volksversammlungen tritt auf dem Kontinent deutlicher hervor. Das Volk, weniger politisch durchgebildet, bringt diesen nicht die ruhige Überlegung der Engländer entgegen. Die Volksversammlungen sind also keine gesetzachtende Manifestation einer politischen Überzeugung, sondern ein Symptom der politischen Aufregung und einer mehr oder weniger starken Luft nach Umsturz. Um die Massen zu belehren, einen Meinungsaustausch in ihnen anzuregen, ihre Überzeugungen zu prüfen, sowie andererseits die Anhängerschaft zu manifestieren - was der Zweck der englischen Meetings ist, - solche Volksversammlungen gibt es auf dem Kontinent wenig. Das ist der Zusammenhang der Führer mit den Massen und das Bedürfnis dieser nach geistiger Übereinstimmung mit jenen meist schwächlich oder gar nicht vorhanden. Solche Volksversammlungen sind daher regiert von politischen Leidenschaften, oder die Versammelten sind das Werkzeug unverstandener Aktionen; die Volksversammlungen arten leicht aus und bewegen sich selten im Rahmen irgendeiner Rechtsanerkennung. Die Bedrohung tritt daher bei diesen Versammlungen, wenn sie sich nicht im Hader wirkungslos auflösen, ziemlich unverhüllt hervor, wodurch eine verhältnismäßig kleine, aber durch ihre örtliche Vereinigung ansehnliche Masse gegnerische Parteien durch ihr physisches Gewicht einzuschüchtern strebt. Die Kontinental-Gesetzgebung hat das Versammlungsrecht möglichst eingeschränkt und so dem Ausbruch der Leidenschaften vorgebeugt. Der Meinungsaustausch findet vorwiegend in Vereinen statt, wo der terroristische Charakter einer Versammlung durch bestimmte Formen nahezu aufgehoben ist. Volksversammlungen sind zumeist politischen Leidenschaften entsprungen, suchen bewußt zu terrorisieren, sind zu Gewalttätigkeiten geneigt und daher bloßen Zusammenrottungen sehr verwandt.

Für die politische Bedeutung von Massenansammlungen ist maßgebend, ob sie veranstaltete Volksversammlungen sind, oder als spontane Volksansammlungen ins Leben treten. Die  veranstaltete Volksversammlung  hat äußerlich eine ruhige Manifestation zum Zweck; die Veranstalter suchen die Überzeugung der Masse auf ein bestimmtes Ziel zu lenken. Dieser ruhige Terrorismus kann natürlich zu einem gewalttätigen werden, wenn es die versteckte und geförderte Absicht der Veranstalter ist oder wirklich kampfbegierige Interessen vorhanden sind. Die politische Bedeutung dieser verunstalteten Volksversammlungen ist aus dem Gesichtspunkt der politischen Sachlage zu beurteilen und kann daher eine entsprechende, aber auch keine Bedeutung haben; sie ist stets die Äußerung einer bereits politisch organisierten Partei, zeigt also nichts Neues. Die  spontane Volksversammlung  weist beinahe immer auf ein wirkliches Bedürfnis solcher Interessenkreise hin, die sich auf einem anderen Weg nicht geltend zu machen vermögen. Sie ist das Merkmal aufgeregter Leidenschaften, welche auf ein weit größeres Gebiet verletzter Interessen schließen läßt, als die Ansammlung formell zeigt. Geringe Bedeutung kommt spontanen Ansammlungen nur dann zu, wenn sie im Laufe eines Übelstandes oder unter dem unmittelbaren Eindruck einer gegnerischen Gewalttat und dgl. mehr entstehen; sie erheben sich jedoch zur Bedeutung eines wichtigen politischen Merkmals, wenn die örtlichen Umstände oder das aufregende Ereignis im Zusammenhang mit politischen Interessen des Staates steht. Es wird z. B. eine verschiedene Beurteilung verdienen, obwohl die Regierung volkstümlich ist, oder wenn die Regierung verhaßt ist. Solche spontane Ansammlungen werden in der Regel unterschätzt, da man geneigt ist, sie örtlichen Gebrechen oder einer sittlichen Verworfenheit der Bevölkerung zuzuschreiben. Häufig sehen sich Regierungen nicht veranlaßt, einem auftauchenden Bedürfnis ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, dessen Parteimacht im Laufe der eigenen Operation nicht mehr fühlbar werden kann. So weisen die meisten Politiker das Symptomatische vereinzelter  Volksdemonstrationen  befriedigt von sich, wenn man der Öffentlichkeit den Schein einer lokalen Ursache statt der Wahrheit erwachender Bedürfnisse vor Augen rücken kann. Dehnen sich aber diese Demonstrationen über große Gebiete aus, und mehren sie sich auffallend, dann wird ein Staatsmann den Zusammenhang mit unabweislichen Bedürfnissen nicht mehr verkennen. Dann verlieren auch die Demonstrationen den Charakter des bloßen Terrorismus und werden zur ersten Lebensäußerung eines machtgewinnenden Interesses und einer sich entwickelnden Partei. Mit solchen Demonstrationen erwachen oft Ideen zu Operationen; sie bezeichnen jenes Stadium derselben, wo moralische Triebe mit den verwandten eigennützigen in eine praktische Beziehung treten. Räumlich weit verteilte und häufig auftretende spontane Demonstrationen sind also wesentliche Erläuterungen der politischen Sachlage für die laufende Operation. Der Nichtbeachtung dieser Lehre hat die belgische Regierung ihre politische Niederlage gegenüber den gegenwärtien Arbeiteraufruhr (1893) zuzuschreiben.

Verwandt mit der veranstalteten Volksversammlung ist die  angezettelte Demonstration,  von dieser in der Erscheinung dadurch wesentlich verschieden, weil sie einen spontanen Charakter zeigen will. Da die Anzettler aber selten den politischen Wert von öffentlichen Veranstaltern haben, so haben auch die angezettelten Demonstrationen gewöhnlich nicht einmal die politische Bedeutung veranstalteter, geschweige denn spontaner Volksversammlungen. In dieser Erkenntnis erklären denkfaule oder beschwichtigende Regierungsmänner spontane Demonstrationen als angezettelt. Die angezettelte Demonstration simuliert Interessen und Bedürfnisse, deren Auftreten die engeren Zwecke der Anzettler fördern soll. Daher werden oft die Äußerungen spontaner Volksansammlungen mit der Verlogenheit angezettelter Demonstrationen vertauscht; kurz, der Absicht, sich manifestierende, unbequeme Bedürfnisse abzuweisen, kommt die Eigenart der angezettelten Demonstration sehr gelegen. Dieser Umstand wird noch durch die Tatsache gefördert, daß die angezettelte Demonstration häufig in die spontane hinüberspielt, daß sich die Spontaneität mit der Anzettlung vermischt. Wo sich Interessen finden, die nach politischer Bedeutung ringen, dort wird auch gewiß eine verwandte Partei vorhanden sein, welcher es erwünscht ist, daß sich die Geburt jener Parteimacht vollzieht. Sobald daher die Leidenschaften zu einer spontanen Demonstration drängen, mischt sich zuerst unwillkürlich, sodann beabsichtigt und bei Vervielfältigung der Ansammlungen anzettelnd die verwandte Partei bei. Diese Tatsache ist wichtig für die Beurteilung aller Demonstrationen, Aufstände und Volkserhebungen. Eine Volksansammlung, besonders jene, die zu Gewalttaten treibt, vollzieht sich nicht bloß durch eine Anzettlung. Letztere stellt wohl Aufreizer bei und sorgt für eine Leitung der Demonstration; dies reicht jedoch nicht aus, eine wirkungsvolle Demonstration hervorzurufen; es muß stets irgendein unzufriedener Interessenkreis vorhanden sein, der die Masse beistellt. Die Besitz- und Einflußlosen sind nun stets bereit, Anschlußparteigänger in Massen beizustellen. In Zeiten des Umsturzes finden sich wohl auch Besitzende und Einflußreiche zahlreicher ein, aber nur dann, wenn die Demonstration ihren Zwecken dient. Je mehr Besitzlose in einem Staat sind, desto leichter werden Demonstrationen angezettelt. So vermischen sich gebundene Interessen mit bereits tätigen Parteien, und es kann sich für den Politiker die Frage ergeben, ob es nicht geraten sei, den nach Einfluß ringenden Recht- und Besitzlosen Aufmerksamkeit zuzuwenden, um anderen gegnerischen Interessen die Unterstützung der  ultima ratio  für terroristische Aktionen zu entziehen. Gegenwärtig hängen sich oft die kommunistischen und sozialdemokratischen Parteigänger den nationalen Demonstrationen an, sodaß die Frage erwächst, ob man nicht nationale Parteien schwächen könne, indem man die Interessen der Recht- und Besitzlosen fördert; so bemühen sich z. B. einzelne Parteien in Österreich um die Gunst der Arbeiterpartei.

Die spontane und die angezettelte Demonstration zeigt oft keinen bestimmten Ausdruck, gegen wen sie gerichtet ist; der Zweck, den sie unterstützen soll, ist oft undeutlich. Das ist natürlich. Die Führung allein macht Zweck und Gegner deutlich. Bei der spontanen Demonstration ist ursprünglich keine Führung, oder sie kommt nicht zur Geltung; bei der Anzettlung aber verbirgt sie sich. War die Masse mit den Anzettlern nicht gleichen Interessenursprungs, dann kann sich auch ein zielbewußtes Drängen derselben nicht geltend machen; daher haben sich Demonstrationen manchmal sogar gegen die Anzettler gekehrt. Dies geschieht gewöhnlich, wenn die Recht- und Besitzlosen in der Demonstration die Oberhand gewinnen. Gar mancher Parteiführer, dem zuerst programmgemäß gehuldigt wurde, bekam schließlich Prügel. Solche Tatsachen lehren, daß die angezettelte Demonstration als politisches Kampfmittel mit Vorsicht gebraucht werden muß, man kompromittiert sich zu leicht. Das alte Sprichwort: "Allzu scharf macht schartig" gilt für den Terrorismus. Man hat vor allem die Absicht, durch Demonstrationen den Gegner einzuschüchtern, d. h. die Macht der eigenen Partei zu stärken; dies wird aber oft nicht erreicht, wenn die Demonstration bis zur offenen Gewalt vorschreitet, die Regierung jedoch hierdurch nicht eingeschüchtert wird. Wenn bei solchen Demonstrationen, deren Verlauf man nie verbürgen kann, Taten vorfallen, die nach dem Durchschnittscharakter der Partei verwerflich erscheinen, so kann hieraus statt eines Machtzuwachses eine Parteispaltung entstehen. Diese Gefahr ist erhöht vorhanden und kann unheilbare Folgen nach sich ziehen, wenn sich Parteiführer an der Demonstration beteiligen und den Kollektivcharakter der Partei bei Handlungen engagieren, die mit den Wünschen der Masse der Parteigänger nicht mehr übereinstimmen. In jeder Partei gibt es Parteigänger extremer Färbung; es ist oft schon von Übel, wenn die Parteiführer diesen Extremen zu einem unerwünschten Terrorismus freie Hand lassen. Wenn auch kein leitender Zusammenhang zwischen den Parteiführern und den Anzettlern einer ungeschickten Demonstration besteht, so genügt schon dieser Beweis mangelnder Parteidisziplin, um die Partei zu schwächen. Parteileiter sollen daher extreme Anhänger stets "an der Leine" führen. Sind es radikale Parteigänger aus Überzeugung, dann steht ihnen das Verständnis nicht fern, daß die Parteidisziplin wichtig ist und ein vereinzelter Vorstoß dem Partei-Interesse schadet. Gewöhnlich sind aber die Radikalen in allen Parteien zweifelhafte Elemente der Gesellschaft, die durch politische Gewaltschritte ihrer persönlichen Lage aufhelfen möchten. Solche Individuen, für die Partei ein Beschwernis, fürchten aber, von derselben aufgegeben zu werden und dadurch jene Aussichten zu verlieren, die sie im Verband der Partei, aber nicht außerhalb derselben finden; sie vertragen daher gewöhnlich eine rücksichtslose Behandlung. Freilich, wenn die Partei in sich bereits gelockert ist, dann verlieren die überlegenen Führer die Macht über jene Elemente, und es wird sich die Spaltung früher oder später vollziehen. Es ist Sache des politischen Taktes, ob und wann eine solche Scheidung einzutreten hat; was als Reinigung der Partei bezeichnet wird, ist gar oft deren Niedergang, sowie umgekehrt ein längeres Vereintbleiben, bei gestörter Interessengemeinschaft, der Partei und ihrer gesunden Entwicklung abträglich sein kann. Geschickte Parteiführer können durch ein zeitgerechtes Abdrängen demonstrationslustiger Elemente den Keim des Zwiespaltes in der Partei unterdrücken. Demonstrationen, überhaupt terroristische Akte sind die beste Gelegenheit, die Partei von extremen Elementen zu befreien; zuerst hindert man sich nicht in ihrer Absicht, und nach geschehener Tat werden sie verleugnet.

Bei einer Volksdemonstration - im Interesse der Partei und daher in Übereinstimmung mit deren Führer angezettelt - sind deren Schauplatz, die politische Natur der herangezogenen und unvermeidlichen Teilnehmer, deren mögliche Ausartung, die politischen Konsequenzen gegenüber den übrigen Parteien und gegenüber der Regierung bedeutungsvoll. Ist Zeit vorhanden, so werden diese Momente reiflich überlegt; denn die Politik, in aufgeregten Zeiten auf der Straße gemacht, entzieht sich leicht jeder Einwirkung und geht jene Wege, die den entfesselten Trieben und tätigen Interessen entsprechen. Der Schauplatz einer Demonstration wird untersucht, weil es beachtenswert ist, welche Interessenten möglicherweise durch die Volksansammlung verletzt werden können; es ist geschehen, daß eine Volksversammlung einem gegnerischen Klubhaus eine Katzenmusik darbringen sollte, nebenbei aber auch dem naheliegenden Gebäude eines interessenverwandten Ministeriums die Fenster einwarf. Die lokalen Verhältnisse haben also der Demonstration eine unbeabsichtigte Wirkung gegeben. Man darf nicht vergessen, daß auch die gegnerische Partei der Volksmenge durch Aufreizungsagenten unerwünschte Wege weist. Der Volksansammlung wird häufig aus der Umgebung der Demonstrationslokalität die eigentliche Masse beigestellt; es ist daher zu beachten, ob die Lokalität Neugierige und Unzufriedene beistellt, die mit der demonstrierenden Partei sympathisieren, damit nicht etwa ein Straßenkonflikt zum Nachteil der unternehmenden Partei stattfindet. Nicht gleichgültig ist es, wenn die Lokalität überhaupt nicht geeignet ist, Anschlußparteigänger beizustellen, oder wenn sie abschreckt, wodurch die Demonstration matt verläuft; dies kann sich ereignen, wenn die Lokalität ein Stadtteil der wohlhabenden und vornehmen Welt ist oder Kasernen entält.

Anzettler fragen sich ferner: Was kann geschehen, wenn die Menge unerwartet gereizter Stimmung oder durch Zufälligkeiten entflammt zu Gewalttätigkeiten schreitet? - Auf dem Rechtsboden verbleibende, noch so kampflustige Parteien wollen, daß die Demonstration einen sogenannten erhebenden Eindruck durch Ruhe und Würdigkeit des Verhaltens der Demonstranten mache. Es liegt meist nicht im Partei-Interesse, daß die Demonstration ernste Konflikte mit den öffentlichen Ordnungsorganen herbeiführe; das Gesetz soll nur insofern verletzt werden, als es mit dem unerlaubten Ausdruck eines Massenwillens unbedingt zusammenhängt. Die Antwort auf obige Frage steht im Zusammenhang mit der Natur des verfochtenen Interesses. Parteien, die nicht in der Masse wurzeln, wie z. B. alle gesetzlich oder wirtschaftlich bevorzugten Stände, werden auf den unvermittelten Gebrauch dieses Kampfmittels verzichten; während Massenparteien, mit nationalen, konfessionellen oder besitzlosen Interessen, solche die einen weitgefühlten, materiellen Zweck verfolgen, wie z. B. einen Steuernachlaß, die Volksdemonstration mit entsprechender Sicherheit handhaben.

Jeder öffentliche Terrorismus kann unerwünschte Rückschläge hervorrufen und ist sozusagen zweischneidig. Wer so viel Macht besitzt, Rückschläge zu verhindern, kann auf Demonstrationen überhaupt verzichten. Auf diesen Anlaß zu Rückschlägen gründen die  Scheindemonstrationen,  angezettelt aufgrund eines gegnerischen Interesses, welches durch Ausschreitungen bloßgestellt werden soll. Der Unternehmer, sei es die Regierung oder eine Partei, wird aber darauf achten, daß nicht etwa die mit eigenem Geld unternommene Demonstration dem Gegner nützt, was erfolgt, wenn z. B. die anzettelnden Agenten erwischt werden. Geschickte Agenten sind nur in Ländern zu finden, wo die leidenschaftliche Natur des Volkes häufig zu Volksansammlungen führt; das notwendige Verständnis für den Masseninstinkt läßt sich nur durch Übung lernen; gewisse Städte, z. B. Paris, Budapest, Mailand, Brüssel, sind daher Hochschulen solcher, für die innere und äußere Politik brauchbare Männer. Agenten deutscher Herkunft scheinen wenig brauchbar, denn es wurden in letzter Zeit viele ertappt. Terrorismus kann von Regierungen überhaupt mit Vorteil und ohne Gefahr nur unter dem Deckmantel einer der Regierung anhängenden Partei geübt werden. Nicht die Regierung soll bestechen, Stimmen kaufen, Mittel der Publizität für sich gewinnen, Scheindemonstrationen ausführen; sondern, insofern diese kleinen Mittel der Politik notwendig sind, wird dies eine Partei für sie tun, was auch bei allen parlamentarisch reifen Völkern geschieht. Das Rechtsgefühl der Völker ist eine Macht, die selbst dann noch von großer Gewalt sein kann, wenn sie heuchlerisch geübt wird. Kleine Mittel der Politik stellen die Regierung gegenüber dieser Macht leicht bloß; auch ein mittelbarer Gebrauch jener Mittel ist nur dann klug, wenn sich die Regierung hierdurch über eine sichtlich vorübergehende ungünstige Sachlage hinweghelfen kann, und wenn es erwiesen ist, daß sich die Gegner dieser Mittel bedienen, während die stützenden Parteien der Kampflust entbehren. Eine vom Volksterrorismus bedrohte und überhaupt schwach basierte Regierung vermag sich nie durch kleine politische Mittel zu erhalten; sie soll vielmehr in der Ungesetzlichkeit jener Tatsachen den willkommenen Ausgangspunkt zu einer Aktion suchen, welche alle Ordnungsinteressen auf ihre Seite bringt. Die maßlosen Ausschreitungen und der Fall der ersten Republik fanden ihre äußere Veranlassung in dem Einfluß, den Massendemonstrationen auf das Regierungsgeschäft des französischen Konvents erlangt hatten, ihre innere aber in der bloßen Anwendung kleiner Mittel, die wachsende Gefahr zu bannen, und in dem sukzessiven Verlust all jener Machtmittel, welche kräftige Aktionen ermöglicht hätten. Noch nie hat es einem Staat und seiner Regierung politisch geschadet, wenn diese gegen den Terrorismus auf der Straße mit Härte vorgegangen ist. Hingegen bedarf es keiner Beispiele, wie sich Regierungen durch Schwäche und unpolitische "Menschlichkeit" um ihr Ansehen und ihre Macht und den Staat in Verwirrung gebracht haben. Wenn auch das moderne Recht den Grundsatz verwirft, daß "der Verbrecher sich außerhalb des Rechts begibt", so gilt er doch ewig in der Politik. Wenn auch der Rechtsstaat Gegner der Regierung nicht ohne Richterspruch einkerkert, so bedingen doch die Vorsicht zur Aufrechterhaltung der Ordnung und das politische Gebot der Tatkraft, daß gegenüber einer gegnerischen Straßenpolitik die Schranken des Gesetzes nicht allzugenau genommen werden, sobald die Regierung des Erfolges sicher ist. - Dieses Zuviel an Strenge gegenüber feindlichen Parteien, welche den Terrorismus auf die Straße führen, hat logisch ein Zuwenig bei vorteilhaften Demonstrationen zur Folge. Da hält sich die Regierung, gestützt auf Liberalität und Gesetzestreue, fern und fängt nur Demonstranten, deren politischer Charakter unwesentlich ist und die sichtlich in keinem Zusammenhang mit der anzettelnden Partei stehen. Von dieser Art war das Verhalten der ungarischen Regierung unter TISZA gegenüber den zahlreichen Straßendemonstrationen der Unabhängigkeitspartei, welche im Grunde genommen, trotz maßlosester Gegnerschaft, den nationalen Rückhalt der Regierung für ihre Stellung im Donaureich bildete; freilich hat sich dieses Verhalten an TISZA gerächt; er erlag selbst dem hierdurch großgezogenen Terrorismus jener Partei.

Es ist klar, daß all die Beziehungen zum Massendemonstrationen, sowie der Gebrauch des Terrorismus überhaupt, noch keiner Regierung für große Operationen die Stellung gesichert haben. Abgesehen von jenen Fällen, wo eine Regierung mit Erfolg Straßenpolitik niederschlägt, verflüchtigt sich jeder andersartig errungene Vorteil in kurzer Zeit. Selbst Parteien, die mit diesen kleinen Mitteln ihre Macht erhalten, sind nicht imstande, eine Regierung dauerhaft zu stützen. Nur der höchste Terrorismus kann auch die dauerhafte Grundlage einer Regierung sein, nämlich der  Despotismus;  so z. B. ist für Rußland die "administrative Beschickung" jener despotische Terrorismus, mit welchem allein das herrschende Regierungssystem erhalten werden kann; mit ihrer Aufhebung fiele dessen vermeintliche Stütze. Ob ein despotischer Terrorismus in einem Staat irgendwie in Aussich genommen werden kann, dies bleibt eine Frage, welche, über das Gebiet einer Aktion hinausgehend, vorerst in jenes der politischen Idee gehört; wir sehen denselben in den südamerikanischen Republiken mit  anarchistischem Terrorismus  abwechselnd an der Herrschaft.

Der Massendemonstration ansich wohnt, da sie offen stattfindet, unter allen Umständen, wenn auch ihre Anzettlung hiervon auszunehmen ist, ein sittlich zulässiger Charakter inne; der noch mehr entwickelte Terrorismus der  geheimen Bedrohung der körperlichen Sicherheit,  der  heimlichen Beschädigung gegnerischen Gutes  und des  politischen Meuchelmordes  ist aber verächtlich. Unter dem Eindruck der Gefahr oder der verletzten Interessen sollen sich gegnerische Parteigänger gedrängt fühlen, den Kampf aufzugeben. Der entscheidende Unterschied gegenüber jedem anderen Terrorismus liegt in der Heimlichkeit; der Attentäter sucht sich den Folgen seiner Handlungsweise zu entziehen; die Anzettler hoffen, die Reihen ihrer Gegner durch Furcht zu lichten. Wenn sich auch keine Partei offen zur Urheberschaft bekennt, so will doch jede, daß man die Attentate als eine Wirkung der selbsttätigen Parteileidenschaft, als Symptome des politischen Mutes der Partei ansieht, oder daß sie als die Folge tiefer Unzufriedenheit mit dem Gegner gelten; jenes gilt für krisenhafte, dieses für geordnete Sachlagen. Attentate können spontan oder angezettelt sein, in welcher Hinsicht ihnen eine der spontan oder angezettelten Demonstration verwandte Bedeutung zukommt. Die unternehmende Partei will, daß man das Attentat als spontan ansieht, und die betroffene Persönlichkeit gibt sich alle Mühe, es als die Anzettelung weniger Schurken hinzustellen; denn die Spontaneität, sowie eine zahlreiche Urheberschaft sind der Beweis einer tiefen, ernsten Erregung wegen eines im Kulturstaat nicht länger abzuweisenden Bedürfnisses. Man muß hiervon wohl Attentate unterscheiden, die aus vereinzelter Leidenschaft entstehen, von jeder Partei verabscheut, aber in Benützung der Gelegenheit einer gegnerischen Parteibestrebung entrüstet zugeschrieben werden; diese Attentate gehören nicht dem Terrorismus an, werden aber zu terroristischer Verleumdung benützt. Nach der Eigenart des Attentates, bzw. seiner Androhung kann sich desselben jede Partei unter der Voraussetzung bedienen, daß sie im legalen offenen Kampf an keinen Erfolg glaubt. Von der Dynastie und dem Staatsoberhaupt angefangen, durch alle privilegierten Stände bis zu den Recht- und Besitzlosen hinab, haben sich, wie die Geschichte zeigt, alle Parteien mehr oder weniger häufig des Attentates bedient, um ihre Gegner einzuschüchtern. Alle politischen Morde bezweckten, trotz Hinzutreten privater Antriebe, politisch nie etwas anderes, als gegnerischen Parteien durch Furcht den Rückhalt ihrer Macht zu rauben; nur dann, wenn ein Individuum den ganzen Umfang eines Interesses repräsentiert, wie z. B. bei Diktatoren, Usurpatoren, können wir den Mord nicht mehr einen Terrorismus nennen, sondern er wird zum Umsturz, wie überhaupt der Terrorismus im Aufruhr gipfelt und noch weiter erfolgreich entwickelt zum Umsturz wird. Wenn z. B. ein Regent durch ein Attentat beseitigt wurde, dessen Politik und dynastisches Interesse durch die Erbfolge erhalten bleibt, so ist dieser Fürstenmord kein Umsturz, sondern ein gewalttätiger Terrorismus, mit welchem die Partei, welcher der Täter angehörte, auf die Krone einschüchternd wirken wollte. Das Attentat mit der Höllenmaschine auf den Konsul BONAPARTE war eine Umsturztat, weil mit dem Verschwinden dieser Person vom politischen Schauplatz die bonapartistische Politik mit verschwunden wäre. Weniger ausgesprochen zeigt sich der Umsturz bei der Ermordung HEINRICHs IV., wenn auch eine Veränderung der Politik von seinem Nachfolger sicher erwartet wurde. Gewiß muß man aber Mordversuche gegen die Königin VICTORIA als terroristische Taten oder als bloße Verbrechen ansehen, weil nach der Natur der englischen Verfassung der Tod des Königs das Wesen der Krone und ihrer Politik unverändert läßt. Die vermutliche Ermordung SCIPIO AEMILIANUS' war eine terroristische Tat, welche die Patrizier einschüchtern und ihre Macht verringern sollte. Der Umsturz tritt hingegen bei der Ermordung JULIUS CÄSARs entschiedener hervor, obwohl CÄSAR OCTAVIANUS gezeigt hat, daß die cäsarische Idee mit JULIUS CÄSAR nicht untergegangen war. Umsturzattentate im Parteileben erfolgen nur gegenüber Interessenkreisen, die eine Schöpfung des betreffenden Individuums sind und in der Masse keinen tiefen Boden gefaßt haben. Die italienische Geschichte des 14. und 15. Jahrhunderts ist reich an Attentaten, wo mit dem Verschwinden eines Parteihauptes die Partei selbst verschwindet, weil sie nur persönliche Dienste leistete, deren Entlohnun mit der Person erlosch.

Die Macht des gewalttätigen geheimen Terrorismus richtet sich vorwiegend nach dem staatsrechtlichen und kulturellen Entwicklungsgrad eines Volkes. Je mehr die Regierung ein persönliches Regiment ist, je weniger sie in einem organisch entwickelten Gesellschaftszustand und in rechtsgewährenden Verfassung fußt, desto wirksamer vermag die körperliche Bedrohung auf die Politik einzuwirken. Die Möglichkeit, daß dieser Terrorismus die Wirkung des Umsturzes erlangt, verleitet zur Anwendung; aus diesem Grund starben wenige römische Imperatoren eines natürlichen Todes. In allen Despotien haben Verschwörungen mit dem Endzweck des Umsturzes durch Attentate eine große Rolle gespielt, und hierdurch gelang es verhältnismäßig schwachen Parteien, die Staatspolitik in ihrem Sinn zu meistern. In Rußland besitzt dieser geheime Terrorismus eine große politische Kraft; damit aber diese Kraft der Politik eine bestimmte Richtung aufzwingt, ist notwendig, daß die Verschwörer der Quelle der politischen Macht bereits nahestehen, also sofort aus ihrer Tat Nutzen zu ziehen vermögen. Die Ermordung PAULs I. durch Adelige hatte die Wirkung eines Umsturzes, die Ermordung ALEXANDERs II. nur Verfolgungen jener Partei zur Folge, welcher die Attentäter angehörten.

Solange sich eine bedrohte Partei oder Regierung kräftig weiß, schöpft sie aus der Natur des verbrecherischen Terrorismus das Recht, gewalttätig gegen seine Ursprungsinteressenten aufzutreten. Inwieweit bei einem solchen Gewaltkampf eine Partei vernichtet werden kann, hängt von der Natur des verfolgten Interesses ab. Wenn wir aus dem Gesichtspunkt des Einzelindividuums von bedingten und von unveräußerlichen Interessen sprachen, so müssen wir aus dem Gesichtspunkt des Parteikampfes von vergänglichen und von unverwüstlichen Parteien reden. Man kann Stämme und Nationen ausrotten oder zumindest politisch vernichten, auf dieser Tatsache gründen die Haupterreignisse der Geschichte. Eine konfessionelle Partei kann ausgerottet werden, konfessionelle Interessen überleben sich; ein Adel kann vernichtet oder sein Vorrecht hinfällig werden; was aber nie zu bezwingen ist, was ewig kämpft und strebt, das ist die Masse der Einfluß- und Besitzlosen, welche das tägliche Brot auch täglich verdienen muß. Diese Partei ist unverwüstlich; sie kann wohl stumpfsinnig der Politik zusehen, aber bestehen wird sie stets, ihre physische und politische Vernichtung ist unmöglich. Wenn sich diese Massen des gewalttätigen Terrorismus bedienen, um im Wege der Einschüchterung Rechte zu erwerben, da kann der Gewaltkampf der Regierung die Partei zum Schweigen und Erdulden zwingen, aber vernichten kann er sie nicht. Erwacht in ihr allgemein das Verlangen nach politischen Rechten, unterstützt sie hierbei der Zeitgeist, dann ist es auch vergeblich, sie zum Schweigen zu bringen, dann bleibt sie auf dem Kampfplatz mit offenem und geheimem Terrorismus, bis in der Verallgemeinerung der Rechte ein entscheidender Schritt geschieht, welcher Teile dieser Partei zu politischem Einfluß bringt und einen großen Rest einfluß- und besitzlos zurückläßt. Der Terrorismus der unverwüstlichen Partei ist im Verfassungsstaat ebenso gefährlich wie im absolutistischen; denn die Rechtlosen befinden sich dort in einem ähnlichen Verhältnis zu den rechtgenießenden Parteien wie in der Despotie alle Parteien zum Despoten. Ja im Verfassungsstaat werden sie umso heftiger und nachhaltiger für ihre Interessen kämpfen, weil der allgemeine Mangel an politischem Recht und Einfluß im absolutistischen Staat nie so tief empfunden wird, wie der vergleichsweise im Verfassungsstaat. Aus demselben Grund steigert sich die Heftigkeit des Kampfes mit unzulänglichen Zugeständnissen, weil sich hierdurch die Kenntnis des Mangels und der möglichen Erfolge verbreitet. Das Attentat und die körperliche Bedrohung ist von Seiten der Parteien, welche verfassungsmäßige Rechte genießen, ebenso selten wie wirkungslos; der Kampf dieser Parteien ist äußerlich heftiger, aber innerlich gemildert; in der Regel begnügt man sich mit einem moralischen Terrorismus. Wenn also im Rechtsstaat der Antrieb, im Wege der Gewalttat seinen Interessen zu dienen, im allgemeinen viel seltener vorkommt als im absolutistischen Staat, so birgt er doch so viele Beweggründe zum verbrecherischen Terrorismus, wie er Interessen außer Recht und Einfluß enthält. Stets waren es dem Niedergang überantwortete Rassen, Volksstämme oder Nationalitäten, sowie zur Zeit des konfessionellen Zeitgeistes unterdrückte Religionssekten, welche den geheimen, gewalttätigen Terrorismus in jeder Staatsform gern, aber besonders gereizt im Verfassungsstaat übten. Dies zeigten z. B. die vielen Gewaltakte der Papisten zur Zeit ihrer Verfolgung in England. Der politische Meuchelmord und die körperliche Bedrohung werden von solchen Parteien im Niedergang als Racheakte vollzogen. Die terroristische Wirkung geht dann gewöhnlich verloren, die Gegner werden nicht mehr eingeschüchtert, sondern zu einem tatkräftigeren Vorgehen angespornt. Die untergehende Partei schafft sich durch Terrorismus noch den letzten Trost, in des Gegners Reihen Schrecken verbreitet zu haben. So z. B. die  Vendéer die Polen gegenüber Rußland.

Im Allgemeinen ist die Zerstörung des gegnerischen Gutes ein Terrorismus, den die Recht- und Besitzlosen üben, wie einst in den Bauern- und jetzt in den Arbeiteraufständen. Aber auch Volksstämme und Nationalitäten greifen, vom Rachegeist beseelt, zu diesem Terrorismus, wenn sie im Niedergang zur sittlichen Verwahrlosung fortgeschritten sind, wie z. B. die Indianer in den Vereinigten Staaten oder die Irländer.

Solche Gewalttaten beschleunigen meist den Verfall, weil sie selbst versöhnliche Gegner nötigen, die terrorisierende Partei mit Gewaltmitteln zu bekämpfen. Diesem Terrorismus ist die  parteiische Störung des Erwerbs  verwandt, wonach den Erwerbsleuten der gegnerischen Partei die Kunden durch Warnungen, Proskriptionen und Bedrohungen entzogen werden. "Kauft nicht bei Juden oder Tschechen oder Deutschen usw.!" ruft die Parteiführung und sucht auf diese Art die natürliche Wirkung von Angebot und Nachfrage zum Schaden der Gegner und zugleich auch zum Nutzen der eigenen Anhänger zu verändern. Im Namen der örtlich herrschenden Partei ausgeübt, ist dieser Terrorismus gemeinhin wirksam, weil Erwerbsinteressen solchen Angriffen naturgemäß nachgeben und mindestens ihre Parteistellung in einem aktiven Sinn aufgeben, insofern diese nicht, wie bei den Juden, relativ unveräußerlich ist.

Schließlich muß noch eines eigentümlichen, äußerlich seine eigene Natur verleugnenden Terrorismus gedacht werden, welcher besonders eine Gefahr für Monarchien ist: der  Terrorismus der Loyalitätsbezeugungen.  Schon nach der Natur des monarchischen Staatsoberhauptes suchen die Parteien dessen persönlichen Anteil an ihrem Interesse nicht zu erzwingen, sondern abzuschmeicheln, und zwar, indem sie demselben glauben machen, ihr Interessenanteil an der monarchischen Regierungsform und Dynastie stehe ihnen über ihren eigenen Interessen. In der Tat kommt dies auch vor, es ist aber nur insofern aufrichtig zu nehmen, als jene Empfindungen der instinktive Ausdruck eines Staatsinteresses der Partei sind; was darüber ist, bleibt naturgemäß Lüge und zwar mit der terroristischen Absicht, die Macht des Staatsoberhauptes gegen die feindlichen Interessen für sich zu gewinnen. In diesem Sinne kann aber einerseits anstelle des Staatsinteresses in einer Partei Staatsfeindlichkeit herrschen, während andererseits noch immer die Absicht besteht, die vorhandene Macht des Staatsoberhauptes gegen sein staatliches Interesse für das eigene auszubeuten. Und so kann es geschehen, daß Parteien umso heftigere Loyalitätsmanifestationen darbringen, je heftiger sie gegen die bestehende Ordnung ankämpfen. Je krisenhafter der Parteienkampf ist, desto großartiger sind allseitig die Manifestationen, sodaß sie selbst für das einsichtige Staatsoberhaupt manchmal eine beängstigende Wirkung annehmen; das ist nun wieder die zutage tretende Charakteristik des Terrorismus. So gibt es Manifestationen, deren Beweggrund hart an jenen Jubel streift, mit welchem der Pariser Pöbel LUDWIG XVI. am 7. Oktober 1789 nach Paris geleitete. Einen solchen Terrorismus von spontanen Loyalitätskundgebungen zu unterscheiden, zu erkennen, inwiefern diese einen staatsfeindlichen Hintergrund haben oder der Dynastie gefahrbringenden Interessen dienen sollen, ist für ein Staatsoberhaupt sehr wichtig. Doch bloßes Mißtrauen reicht gegen diesen Terrorismus nicht aus; er muß, wie es seiner Natur entspricht, bekämpft werden. Aus diesen und allgemeinen Ursachen ist am weisesten, Manifestationen überhaupt abzulehnen, da sie im besten Fall keinen reellen Wert haben.

Überblicken wir die Gesamterscheinung des Terrorismus, dessen einzelne Formen sich nicht erschöpfend darstellen lassen, so gewinnen wir den Eindruck, daß er in der Politik im Staate ein hervorragendes, vielangewandtes und unausrottbares Kampfmittel ist. Er ist im Grunde genommen jener Ausdruck der absoluten Feindseligkeit zwischen politischen Gegnern, welchen weder Gesetz noch Sitte auszulöschen vermögen, der sich auch auf dem Kampfboden des Rechts erhält. Gewiß wird der Terrorismus in seinen verächtlichen Formen zu gewissen Zeiten verschwinden; doch nicht die Veredlung der Sitte, des religiösen Gefühls und dgl. ist die Ursache dieser Erscheinung, sondern die vollendetere Erfüllung der Herrschaftsaufgabe des Staates, dessen Politik auf eine Bekämpfung des Auftretens der absoluten Feindseligkeit hinzielt. Die Despotie kann zur Zeit großer politischer Kraft jeden Terrorismus nahezu unterdrücken, d. h. der regierende Terrorismus verlöscht den freien des Volkes; umso gewalttätiger sind aber die Ausbrüche des letzteren. Der Rechtsstaat hingegen kann unter der Gunst des Zeitgeistes die Interessen bis zur Vermeidung des Terrorismus vorübergehend befriedigen und beherrschen. Diese Zeiträume des abgeschwächten Terrorismus sind auch die der vorübergehenden Harmonie der politischen Triebe, welche stets von einer Steigerung der Sittlichkeit und des Rechtsgefühls begleitet ist. Sobald diese Harmonie schwindet, verschärfen sich die Leidenschaften, und der Terrorismus hebt wieder in allen Formen an. Wohl hat es das Ansehen, als würde der Terrorismus durch die höhere Entwicklung des politischen Kampfes gemildert. Tatsächlich jedoch tritt er jetzt wie immer bis zur vollen Schrecklichkeit auf; nur der Umfang seiner Wirkungen, die Häufigkeit seines Auftretens sind durch die tiefergehendere Rechtskraft des Kulturstaates vermindert. In dem Maße, wie die gewalttätigen Formen des Terrorismus praktisch verhindert und durch die schwächlichere Sitte vermindert werden, nimmt die Anwendung der listigen und verächtlichen Formen zu.
LITERATUR Gustav Ratzenhofer, Wesen und Zweck der Politik, Bd. I, Leipzig 1893