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BRUNO BAUER
Die gute Sache der Freiheit

"Freiheit der Lehre und Forschung soweit als es zur Erhaltung der Prinzipien der evangelischen Kirche und Theologie möglich ist, ist keine Freiheit mehr, sie ist Knechtschaft, denn die Freiheit der Forschung ist augenblicklich entzogen, sobald man es wagen wollte, diese Prinzipien der Kirche und Theologie selbst zu untersuchen. An die Voraussetzungen der Kirche darf sich die Freiheit der Forschung nicht wagen, es darf nicht einmal gefragt werden, ob diese Prinzipien und Voraussetzungen der Kirche in der Schrift begründet seien. Da, wo es allein der Mühe zu forschen wert wäre, ist die Forschung verboten. Nur in den Nebensachen, im Unwesentlichen ist sie erlaubt. Der Gefangene darf im Gefängnis umherspazieren, aber er darf es nicht verlassen; selbst die Vorstellung, er befinde sich in einem Gefängnis, ist ihm untersagt. Freiheit in Nebendingen, im Unwesentlichen ist keine Freiheit. Der Spaziergang im Gefängnishof ist kein Spaziergang mehr."

Eingang

Der Verurteilte, der während des Prozesses nicht gehört ist, wird von seiner Verteidigung nicht erwarten, daß sie bei denen, die ihn verurteilt haben, eine günstige Aufnahme finden werde, wenn sie ihn in ihrem eigenen Interesse verurteilt haben und verurteilen mußten, sobald sie ihr Interesse als das einzige höchste Recht gegen ihn geltend machten. Seine Richter sind zugleich seine Gegner: wo ihr Interesse anfängt, hört sein Recht auf. Er kann sich verteidigen, d. h. beweisen, daß das Interesse, welches seine Gegner beherrschaft, Unrecht ist, wenn es das Recht, für welches er aufgestanden und um dessentwillen er verdammt ist, beschränken will, aber er wird nicht auf eine Rechtfertigung hoffen, die nur darin bestehen könnte, daß seine Gegner ihr Privatinteresse wenn nicht verleugnen, so doch wenigsten auf das Maß zurückführen, welches ihm im Vergleich mit einem höheren Recht zukommt.

Seine Stellung wäre immer noch mit weniger Schwierigkeiten verknüpft, wenn er nur auf die Einsicht seiner Gegner zu wirken brauchte oder von vornherein darauf rechnen könnte, daß sie ihm willig entgegenkommen. Seine Richter kämpfen aber vielmehr für ihr Interesse, sie wollen durchaus Recht haben, sie wollen, daß er Unrecht habe, er hat es daher mit einem entschiedenen, interessierten Willen zu tun und dieser Wille ist sogar das einzig Entschiedene, was ihm von seinen Gegnern entgegengesetzt ist.

In jenen Epochen, wo die Zeiten voneinander scheiden, die Interessen miteinander brechen, die Vergangenheit die Zukunft verdammt, ist dieser Bruch, diese Lösung der Lebensfrage nur dadurch möglich, daß das Alte fühlt, es sei mit dem Neuen unverträglich, aber nur das unklare, wenn auch untrügliche Gefühl von dieser Unverträglichkeit aht. Es wagt nicht einmal, das Neue unbefangen zu prüfen und zu verstehen, da es im Verständnis seinen Verlust fürchtet und allerdings sich schon verleugnen müßte, wenn es das Neue auch nur unbefangen prüfen sollte. Es will nur das Neue nicht und wendet die ganze Kraft seines Willens dazu an, die Zukunft und das neue Prinzip von sich abstoßen.

Im ersten Augenblick des Kampfes kann es aber nicht einmal das Neue verstehen. Vor dem Bruch, als das neue Prinzip noch im Schoß der Vergangenheit lag, hatten sich die beiden Prinzipien, welche die Krisis auseinanderreißt, noch in einer unklaren Weise gegenseitig durchdrungen, beschränkt, aber auch gestützt und getragen.

Das Alte, welches mit dem Neuen bricht, täuscht sich daher über sich selbst, wenn es sich für das Alte hält und sich auf seine überlieferten Rechte beruft. Es kennt sich selber nicht.

Die katholische Kirche, die sich der Reformation gegenüber bildete, war nicht mehr die Kirche, wie sie vor dem Bruch mit dem Prinzip, das sie in ihrem Schoß getragen hatte, beschaffen war. Es war eine Selbsttäuschung, wenn der katholische Gegensatz der Reformation nur das Alte zu behaupten meinte oder wenn die STUARTs die alte hergebrachte monarchische Gewalt gegen die Gemeinden, die ihre Rechte in Anspruch nahmen, zu verteidigen glaubten. Das Alte, welches sich dem Neuen widersetzt, ist nicht mehr wirklich das Alte, durch den Gegensatz ist es vielmehr selber zu einer neuen Gestalt des Geistes geworden: seine Rechte liegen nicht in der Vergangenheit, sondern sind erst zu beweisen.

Wenn diejenige Macht, die den Fortschritt widerrufen, verbieten oder unmöglich machen will, nicht mehr das Alte selber ist, so ist sie doch die Konsequenz des Alten, der richtige Sinn, die richtige Durchführung desselben, das aufgedeckte Geheimnis des Alten, das Geständnis, welches der Gegensatz des Neuen ihm abgerungen hat. Die katholische Kirche, die sich im Kampf mit dem Protestantismus bewährt, verrät den wahren Sinn der Kirche des Mittelalters; der Kampf der STUARTs gegen die Freiheiten der Gemeinden erhebt die Willkür der Tudors zum Prinzip; die theologischen Fakultäten, wenn sie die freie Forschung von sich ausstoßen, beweisen damit, daß ihre bisherige Existenz im Grunde auf der Beschränkung des Denkens beruhte; die Regierung, die sich zum Urteil der Fakultäten bestimmen läßt, spricht damit aus, daß ihre Existenz mit der Freiheit des Gedankens unverträglich ist; das Publikum endlich, welches gegen die Kritik Partei nimmt, scheut sich nicht zu gestehen, daß seine Indolenz [Unempfindlichkeit gegen Schmerz - wp] von der freien Forschung nicht gestört sein will und daß ihm der Mut fehlt, der nicht fehlen darf, wenn alte, eingewurzelte Vorurteile abgelegt werden sollen.

Vor dem Bruch hegten die theologischen Fakultäten freie Tendenzen, erklärten die Regierungen, daß Religion und Philosophie Gefährten sein müssen, und konnte sich das Publikum, wenn es dem Kampf gegen sogenannte Finsterlinge galt, für die Freiheit des Gedankens und der Forschung enthusiasmieren.

Der Bruch beweist, daß dieses Benehmen, diese Erklärungen, dieser Enthusiasmus inkonsequent und beschränkt waren. Der Bruch ist die wirkliche Befreiung der Freiheit und die Umwandlung der Beschränktheit zum Wesen der Gegner der Freiheit.

Nach dem Bruch, wenn sich dieses Wesen der Korporation, der Regierung und des Vorurteils der Masse offenbart hat, berufen sich die Gegner und Richter der Kritik auf ihre früheren liberalen Tendenzen und Erklärungen. Sie verfallen also in den Widerspruch, daß sie dasjenige, was von ihrem wirklichen Wesen widerrufen wird, zu ihrem Wesen rechnen, in einen Widerspruch, der ihren Untergang herbeiführt.

Ich bin verurteilt, ehe ich gehört bin und ohne daß mir Gelegenheit gegeben war, den Gegenstand der Klage, das  corpus delicti  zu erklären und die Erklärungen, die meine Richter darüber abgegeben haben, zu berichtigen oder zu bestreiten. Erst jetzt, da der Prozeß zu Ende ist, erfahre ich, daß er überhaupt geführt ist; der Nachteil aber, in den ich dadurch gesetzt bin, gewährt mir den Vorteil, daß die Widersprüche, in welche die Gegenpartei fallen muß, entwickelt sind, daß ich sie also bei ihrem wahren Wesen ergreifen kann.

Vor welchem Tribunal führe ich nun aber meine Sache? Sind die Fakultäten, die christliche Regierung, das öffentliche Vorurteil meine natürlichen Richter?

Nein! Der natürliche Richter, dessen Urteilsspruch meine Sache zugleich mit derjenigen der Fakultäten und der Regierung unterliegt, ist die Wissenschaft und ihre Geschichte.

Die Fakultäten haben nicht recht gehandelt, wenn sie als Partei über die Kritik und gegen sie ihr Urteil abgaben. Die Regierung hat sich ihre Würde als Staatsregierung vergeben, wenn sie die Entscheidung allein von dem Gesichtspunkt beschränkter Korporationen abhängig und sich dadurch selbst zur Partei gegen die Kritik machte. Wenn endlich ein Teil des Publikums sich gegen die Kritik entschied und nicht bedachte, daß die Freiheit überhaupt in Lebensgefahr steht, wenn die Freiheit der Forschung bedroht wird, so hat es für seine Gemütsruhe gegen die Kritik Partei genommen und eine Untersuchung aus dem Grund abgewiesen, weil sie ihm endlich Entschlüsse zur Pflicht machen könnte, die seinem Phlegma zu schwer fallen würden.

Soll ich nun, wenn ich nicht meinem natürlichen Richter überlassen bin, meine Sache vor Richtern führen, denen es keineswegs zur Ehre gereicht, daß sie als Partei gegen sie entschieden haben?

Ich muß es tun: denn ihren wahren Richter, die Geschichte, muß die Kritik erst selbst schaffen. Die Geschichte kommt nicht zu uns, sondern unsere Tat muß uns zu ihr führen.

Es gereicht mir nicht zur Unehre, wenn ich die Sache noch einmal den Parteien vorlege, die sich zu ihren Richtern aufgeworfen haben, da diese Parteien ihr wahres Wesen entwickelt haben und der Kritik nur Nutzen daraus erwachsen kann, wenn sie sich mit ihrem wesentlichen Gegensatz auseinandersetzt.

Es ist auch nur für einen Augenblick, daß die Kritik ihre Gegenpartei als Richter anerkennt, da sie nur das Wesen derselben zu beleuchten braucht, um im Hintergrund denjenigen Richter kenntlich zu machen, dessen Aussprüche unwiderruflich sind.

Wir werden also dem Prozeß erst seine wahre, natürliche Richtung geben.

Der Prozeß fängt nun erst an!




I.
Die theologische Freiheit

Alle Gegner der Kritik versichern, daß die Freiheit der Forschung innerhalb der theologischen Fakultät nicht beschränkt werden solle, wenn aber der Kritiker sich dieser Freiheit bedient, so muß er dafür büßen und aus der Fakultät treten: was ist das also für eine Freiheit, die dem Wort nach ein Recht, in der Tat aber ein Unrecht ist?

Wenn im Namen der Regierung erklärt wird, daß es bei der "Entscheidung" der mich betreffenden Frage "hauptsächlich darauf ankam, die Freiheit der Lehre und Forschung nicht weiter zu beschränken, als es zur Erhaltung der Prinzipien der evangelischen Kirche und Theologie durchaus notwendig sei und die Bestimmung der theologischen Fakultäten in ihrem Verhältnis zur Kirche unerläßlich mache", so wird die Freiheit zugegeben, so weit sie von den Prinzipien der evangelischen Kirche gestattet wird: eines dieser Prinzipen gestattet sie aber nicht nur, sondern verlangt sie.

In ihrem Gutachten hat die theologische Fakultät zu Bonn "die seit länger als einem halben Jahrhundert im protestantischen Deutschland herrschende Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschungen in der Theologie so wenig aus den Augen gesetzt, daß sie vielmehr diese Freiheit im Gegensatz gegen einen starren Dogmatismus und Buchstabenglauben als eine notwendige Bedingung für eine lebendige Gestaltung der Theologie bezeichnet und gewahrt wissen will."

Noch weiter geht Herr GRUPPE, wenn er dieser Erklärung der Bonner Fakultät kommentiert: nach ihm herrscht die Freiheit der Forschungen nicht erst seit einem halben Jahrhundert - es hat schon Manches fünfzig Jahre geherrscht und mußte doch, weil seine Herrschaft nicht legitim war, fallen - sondern (Seite 32): "von seinem Ursprung her ist die genaue Exegese des Bibeltextes dem evangelischen Bekenntnis immer wesentlich gewesen und alle Mittel der Wissenschaft sind dazu benutzt worden, zunächst die diplomatische Kritik für die Konstituierung des Textes, dann die philologische Forschung für den Sprachgebrauch, ferner die archäologische Kunde für das Verständnis der vorkommenden Altertümer, ebenso Geographie und Geschichte zur umfassenden Erläuterung aller Beziehungen. Durch keine äußeren Schranken ist hier (!) die Theologie von der übrigen Wissenschaft getrennt worden, sie hat immer gleichen Schritt mit dieser gehalten und in der Tat liegt es im Sinn und Wesen des evangelischen Bekenntnisses, welches den ganzen geistigen Menschen erfassen will, daß es zu diesem Behuf jeder Art von Überzeugung Raum gibt und also jede Forschung gestattet."

Am weitesten endlich geht MARHEINEKE, wenn er die Freiheit im Wesen der Theologie selbst begründet.

Die Theologie ist seiner Ansicht nach (Seite 38) "die Philosophie, sofern sie die Religion zu ihrem Gegenstand hat." "Es ist die christliche Kirche selbst," welche die Liberalität gehabt hat, die Wissenschaft frei aus sich zu entlassen und für mündig zu erklären" (Seite 65, 66). "Auf den Standpunkt des in sich freien Geistes stellt und bewegt sich die Kritik, ohne welche die protestantische Theologie nicht sein kann und sie wäre nicht mehr die freie geistige Bewegung, wenn sie nur von Voraussetzungen ausgehen sollte, welche von der Seite des Buchstabens an sie kämen" (Seite 68). Selbst nach den Statuten der theologischen Fakultät ist das "Theoretische", "die Beschäftigung mit der Wissenschaft" das Erste, die Hauptsache, es ist zuerst genannt und das "Praktische, das Nützliche", die Bestimmung der Studierenden zum Kirchendienst keineswegs zum "Maßstab" gemacht, "wonach das Theoretische und dessen Wert zu bestimmen sei." (Seite 81, 82)

Ich sehe daher nicht ein, weshalb ich verdammt und der Freiheit, an der theologischen Fakultät zu lehren, beraubt hin.

Freiheit, so weit es die Prinzipien der evangelischen Kirche gestatten, ist die Freiheit, unabhängig von jeder äußeren Autorität in der Schrift zu forschen und ihren wahren Sinn aufzusuchen, und dieser Freiheit habe ich mich bedient. Die Schrift - so lautet der Grundsatz, der zu den ersten Prinzipien gehört, auf welche die protestantische Kirche gegründet ist - die Schrift ist die einzige Quelle, aus welcher dasjenige, was als christlich gelten soll, zu schöpfen, die Norm, an welcher Alles, was als christlich gelten will, zu messen ist. Wohlan! als Kritiker habe ich mich nur dieser Freiheit bedient und aus der richtigen Erklärung der Evangelien das Wesen der heiligen Geschichte und damit den Ursprung des Christentums aufzuhellen gesucht. Warum aber soll mir diese Freiheit nicht erlaubt sein? Ist sie etwa, wie ich sie anwende - aber im Sinne des protestantischen Grundprinzips anwende - ein Vergehen? Soll sie allen anderen Theologen gestattet sein? Nur mir nicht? Nur dem Kritiker nicht?

Ich habe mich der "seit länger als einem halben Jahrhundert im protestantischen Deutschland herrschenden Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschungen" bedient, ich habe den reinen Text der Evangelien herzustellen gesucht, ich habe den Sprachgebrauch der Evangelien genau beachtet und ihn beständig gegen die Mißbräuche früherer Exegeten in seiner Reinheit zur Anerkennung gebracht, ich habe nicht wenig neue archäologische Studien mitgeteilt, welche auf die geographieschen und historischen Voraussetzungen der Evangelien erst ihr wahres Licht warfen - - ja noch mehr, die Kunst meiner Arbeit besteht gerade darin, daß ich nur mittels der "philologischen, kritischen und historischen Forschung" das Verständnis der heiligen Geschichte gewinne und mich jeder Operation mittels dogmatischer Sätze oder philosophischer Voraussetzungen enthalte: warum ist nun die "philologische, kritische und historische Forschung", wenn ich sie ausübend anwende, ein Unrecht? Warum muß ich um dessentwillen leiden, was sonst die protestantischen Theologen als eine der größten Wohltaten rühmen, die man in ihrer Kirche genieße? Ist die philologische, kritische und historische Forschung, wenn ich sie übe, nicht mehr "eine notwendige Bedingung für eine lebendige Gestaltung der Theologie"? Wollen sie die Theologen nur für sich gewährt wissen? Nicht für mich? Nicht für den, der sie gewissenhaft ausübt und eben in diese gewissenhafte Ausübung seinen Ruhm und seine Ehre setzt? Ist die Freiheit ein Privilegium für den Theologen und demjenigen versagt, der dadurch gerade, daß er sie richtig und rein ausübt, den Namen und die Rechte eines Theologen verdienen will?

Wenn endlich MARHEINEKE das Fakultätsstatut dahin erklärt, daß "die Fortpflanzung des theologischen Wissens" das Erste, die Hautsache sei und das Zweite, die "Tüchtigmachung der Jünglinge für den Kirchendienst nur durch das Erstere geschehen soll", so bin ich diesem Statut wir nur irgendeiner nachgekommen. Die Theorie habe ich wirklich als das Erste geübt, um ihrer selbst willen geübt, um die Wahrheit und Richtigkeit der Theorie habe ich mich vor Allem bemüht und die "Tüchtigmachung zum Kirchendienst" habe ich wirklich und in allem Ernst von der Theorie und ihren Ergebnissen abhängig gemacht. Ich sehe also, wenn es auf die Befolgung jenes Status ankommt, durchaus nicht ein, weshalb ich von einer Fakultät verstoßen werden, deren Statute ich pünktlich und sogar rigoristische befolge, ich sehe auch nicht ein, wie MARHEINEKE unter diesen Umständen behaupten kann, ich hätte "freiwillig meinem theologischen Charakter entsagt", wie er zu diesem Schluß kommen kann, in der theologischen Fakultät könne meines Bleibens nicht mehr sein. Ich soll aus einer Fakultät verstoßen werden, deren Gesetze ich treu befolgt, vielleicht zum erstenmal, seitdem sie gegeben sind, gewissenhaft und streng befolgt habe?

Vielleicht hat aber MARHEINEKE das Fakultätsstatut nicht richtig erklärt? Nein! Er hat seinen Sinn richtig gefaßt. Wenn "die theologische Fakultät die Bestimmung hat, nach der Lehre der evangelischen Kirche die theologischen Wissenschaften fortzupflanzen" und wenn es der Lehre der evangelischen Kirche ist, daß die heilige Schrift allein als Quelle, Norm und Kanon dessen, was als Wahrheit gelten soll, zu betrachten sei, so ist es gewiß, daß die Theorie, die Forschung, die Wissenschaft das Erste ist - denn die Schrift muß erst untersucht werden, ehe bestimmt werden kann, was als Wahrheit gelten soll - und so folgt es notwendig, daß die Vorbereitung der Jünglinge zum Kirchendienst nur danach und in dem Maße geschehen kann, wie sich das Ergebnis der freien Erforschung der Schrift gestaltet. Diesen Statut bin ich soweit nachgekommen, so gewissenhaft nachgekommen, daß ich es bei der Schriftforschung sogar darauf ankommen ließ, ob überhaupt noch "Jünglinge" zum Kirchendienst vorbereitet werden können, wenn sie zur richtigen Erklärung der Schrift angeleitet werden.

Bin ich also schuldig, weil ich das Fakultätsstatut so streng befolgt habe, daß ich es sogar auf die Gefahr ankommen ließ, daß sich die Fakultät kraft ihres eigenen Gesetzes auflösen müsse, wenn die Schrift richtig erklärt wird und niemand mehr, der den Schlüssel zur Schrift besitzt, sich zum Kirchendienst entschließen könne? Bin ich schuldig, wenn ich die Freiheit der Forschung gewissenhaft nach dem Prinzip der evangelischen Kirche ausgeübt habe und zum Resultat gekommen bin, daß die Kirche durch ihr eigenes Prinzip dazu gezwungen ist, sich aufzugeben? Ist es meine Schuld, wenn die "philologischen, kritischen und historischen Forschungen" mich zu dem gewissen Resultat geführt haben, daß die heilige Geschichte aller wirklichen Geschichte widerspricht, daß sie nicht wirklich Geschichte, daß sie nur ein Produkt der religiösen Vorstellung ist, daß die heiligen Geschichtsbücher nicht wirkliche Geschichtsbücher sind und sich von allen anderen Büchern, die jemals geschrieben sind, nur durch Mangel an allem Zusammenhang und durch die Menge und Größe ihrer Widersprüche unterscheiden? Ist es meine Schuld, wenn die richtige Fortbildung der Theologie die Auflösung der Theologie herbeiführt?

Allerdings ist es meine Schuld. Ich habe gefehlt, als ich das Prinzip der evangelischen Kirche ernsthaft nahm, als ich der Versicherung, daß die Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschung in der Theologie gewährt werden müsse, guten Glauben schenkte und die wissenschaftliche Schriftforschung wirklich für die erste Aufgabe und Bestimmung der theologischen Fakultät hielt.

Meine Schuld ist ums größer, da ich vorsätzlich gefehlt, mit Fleiß geirrt habe. Mit freiem Vorbedacht und nach reiflicher Überlegung habe ich den Irrtum begangen, all jene kirchlichen und theologischen Versicherungen von der Bedeutung und Freiheit der Schriftforschung ernstlich zu nehmen, sie wirklich mir zugute kommen zu lassen und gewissenhaft zu benutzen.

Das Maß der kritischen Vergehen wird aber endlich voll, wenn ich - dieses Bekenntnis kann ich nicht umgehen - die von der Kirche und von der Theologie dargebotene Freiheit mit Bewußtsein annahm, daß wenn mit ihr Ernst gemacht wird, alle andere Voraussetzungen der Kirche und Theologie zugleich zusammenfallen und in ihren Sturz das ganze kirchliche Gebäude mit hineinziehen.

Die protestantische Kirche gibt nicht zu, daß die Schrift Quelle, Norm und Kanon all dessen, was als christlich zu gelten hat, sein solle, sie will nicht, daß aus der freien Schriftforschung der Inhalt und das Schicksal der sogenannten christlichen Wahrheit hervorgehen soll, sie duldet die Schriftforschung nicht, denn alles dasjenige, was in der Schrift gefunden werden, was als Sinn und Inhalt der Schrift gewonnen werden soll, hat sie im Voraus in ihren Symbolen vorgeschrieben. Die Freiheit, die sie ihren Anhängern schenkt, ist keine Freiheit, die Schriftforschung, die sie verlangt, ist keine Forschung.

Selbst in dem Fall, wenn die Symbole ihre wirkliche Geltung verloren haben - für die Theologen, die sich gegen die neuere Kritik erheben, gelten sie aber in der Tat nicht mehr - wenn also nur ein unbestimmter Überrest des früheren Glaubenssystems geblieben ist oder die Unbestimmtheit des Abhängigkeitsgefühls die ganze Religion und den ganzen Inhalt der Theologie ausmacht, selbst dann ist die Forschung noch beschränkt oder vielmehr sie ist fürchterlicher als jemals vorher beschränkt, da der Theologe fürchten muß, daß jede bestimmte Erkenntnis seinem Prinzip, der Unbestimmtheit, ein Ende macht. Jetzt zittert der Theologe für seine Voraussetzung und um sie ja nicht zu verletzen, wird er in der Schriftforschung umso befangener, um so verwirrter, während der frühere Theologe von einer tüchtigen, kompakten Voraussetzung befangen, keine Gefahr für dieselbe fürchtete, sich geduldig von ihr leiten ließ und in der Schriftforschung mit sich selbst, d. h. mit der Voraussetzung, der er sich unbedingt unterworfen hatte, einig blieb.

"Freiheit der Lehre und Forschung soweit als es zur Erhaltung der Prinzipien der evangelischen Kirche und Theologie möglich ist," ist keine Freiheit mehr, sie ist Knechtschaft, denn die Freiheit der Forschung ist augenblicklich entzogen, sobald man es wagen wollte, diese Prinzipien der Kirche und Theologie selbst zu untersuchen. An die Voraussetzungen der Kirche darf sich die Freiheit der Forschung nicht wagen, es darf nicht einmal gefragt werden, ob diese Prinzipien und Voraussetzungen der Kirche in der Schrift begründet seien. Da, wo es allein der Mühe zu forschen wert wäre, ist die Forschung verboten. Nur in den Nebensachen, im Unwesentlichen ist sie erlaubt. Der Gefangene darf im Gefängnis umherspazieren, aber er darf es nicht verlassen; selbst die Vorstellung, er befinde sich in einem Gefängnis, ist ihm untersagt.

Freiheit in Nebendingen, im Unwesentlichen ist keine Freiheit. Der Spaziergang im Gefängnishof ist kein Spaziergang mehr. Wer kann das Unwesentliche wirklich erforschen, wenn ihm die Untersuchung des Wesens verboten ist? Wer kann überhaupt bestimmen, was wesentlich und unwesentlich ist, wenn die freie Kritik des Wesens ein Verbrechen ist? Vielmehr ist auch in der Behandlung der Nebendinge zu fürchten, daß man es mit etwas Wesentlichem zu tun habe; diese Furcht ist natürlich und in der Sache selbst begründet, da allerdings das Unwesentliche in geistigen Dingen nicht durch einen Strich vom Wesen getrennt werden kann; die Freiheit ist also selbst in den Nebendingen nur eine Jllusion. Das Wesen beobachtet den Armen, der sich in den Nebendingen frei zu ergehen meint, es läßt ihn durch seine Spione beobachten, es stellt ihm Fußangeln - die Freiheit ist dahin, so wie sich der Gefangene unmöglich frei bewegen kann, wenn in jedem Fenster des Gefängnisses die Wächter auf der Lauer liegen und die Gefängniswache ihm sogar auf dem Fuß folgt. Selbst die freieste Bewegung im Gefängnis ist ein Unding - sie ist alles andere, nur nicht freie Bewegung.

Mit der "Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschungen", welche die theologische Fakultät "gewahrt wissen will", ist es daher Nichts. Wer will dafür bürgen, daß nicht das gesamte Evangelium fällt, wenn auch nur in  einer  evangelischen Erzählung die Zusammenhanglosigkeit der einzelnen Glieder so groß ist, wie sie sonst nie, in keiner Literatur, in keiner Art von Schrift angetroffen wird? Wer bürgt dafür, ob die Kritik nicht zu dem Resultat kommt, daß eine Menge von Widersprüchen der evangelischen Geschichte rein und allein in der Flüchtigkeit und Gedankenlosigkeit der heiligen Schriftsteller ihren Grund habe? Und wer kann wohl dafür einstehen, daß die geschichtlichen und geographischen Verhältnisse, wie sie in den Evangelien vorausgesetzt werden, den wirklichen Verhältnissen entsprechen? Kein Verständiger wird dafür einstehen - aber der Theologe kann es, wird es - der Theologe steht wirklich dafür ein.

Seine philologischen Forschungen - in meiner Schrift habe ich den Beweis geführt - sind nun nicht mehr philologisch, seine kritischen nicht mehr kritisch und seine archäologischen alles andere, nur nicht archäologisch. Er untersucht nicht die innere Struktur der evangelischen Berichte, sondern er geht von vornherein darauf aus, ihren Zusammenhang nachzuweisen: er setzt voraus, daß alles in diesen Berichten in Ordnung und Richtigkeit ist. Er erklärt nicht die Widersprüche zwischen den Berichten, als seine erste Aufgabe gegen die Ungläubigen betrachtet er vielmehr die Nachweisung, daß überall Harmonie vorhanden ist. Er erforscht nicht die geschichtlichen Verhältnisse, wie sie wirklich zu jener Zeit waren, in welche uns die Evangelien versetzen wollen, sondern die Richtigkeit der evangelischen Angaben voraussetzend ist er nicht mehr imstande, die deutlichsten Angaben in den Profanschriftstellern jener Zeit - ich will nicht sagen, richtig aufzufassen, sondern - auch nur zu suchen. Seine Archäologie ist wie seine Philologie und Kritik eine Chimäre.

Demnach hat auch MARHEINEKE das Fakultätsstatut nicht richtig erklärt, seinen geheimen Sinn nicht aufgefunden. Wenn es die Bestimmung der Fakultät ist, "nach der Lehre der evangelischen Kirche die theologischen Wissenschaften fortzupflanzen", so hat sie eben nur fortzupflanzen, d. h. das, was schon da ist und durchaus nicht seine bestimmte und spezifische Gestalt verändern darf, so wie es da ist und gegeben war, den Studierenden zu überliefern: wesentliche Veränderungen am fortzupflanzenden Stoff sind nicht erlaubt und Kompendien werden es sein, wenn die theologische Fakultät ihre Bestimmung richtig erfüllen will, woran sich der Lehrer zu halten hat. Der Lehrer, welcher Wissenschaften nur fortpflanzt, muß sich aller Selbsttätigkeit, allen freien Denkens enthalten. Für seine Beschränkung ist aber auch ausdrücklich gesorgt, wenn er nach der Lehre der evangelischen Kirche die theologischen Wissenschaften fortzupflanzen hat: - "nach der Lehre der evangelischen Kirche", diese Bestimmung hat nämlich den geheimen Sinn, den wir soeben angegeben haben, daß die kirchlichen Voraussetzungen das Gefängnis sind, in welchem sich der kirchliche Lehrer als Gefangener zu stellen habe.

Es ist sehr leicht zu erklären, wie es kommt, daß MARHEINEKE den geheimen Sinn dieses theologischen Artikels nicht merkte oder wenigstens nicht mit klarem Bewußtsein entwickeln konnte; er lebt im Gefängnis und weiß nicht, daß er ein Gefangener ist, selbst dann Gefangener ist, wenn er sich den Schein vormacht, als habe er alle freie Bewegung, die der Mensch für die Pflege seiner Gesundheit nur fordern oder sich machen kann. Er will nicht nur nicht, daß die "die Theologie von der Religion, vom Glauben das  Wissen  konvulsivisch [krampfhaft - wp] umschlossen werde", er verlangt nicht nur für die Religion "alle Freiheit der inneren Bewegung, alle Selbständigkeit auf ihrem eigenen Gebiet", sonder er ist auch, wie wir bereits bemerkten, der Überzeugung, daß die Wissenschaft von der Großmut und der Gnade der Kirche "freigelassen" ist. Die Wissenschaft ist nach ihm nicht die Sklavin, sondern die Freigelassene der Kirche, sie ist nicht mehr dem  car tel est notre bon plaisir  [weil es uns eine Freude ist - wp] der Kirche unterworfen, sondern die Obrigkeit, die ihr von Gottes Gnaden gesetzt ist, hat ihr aus eigenem Entschluß um den modernen Vorstellungen doch in etwas nachzukommen allergnädigst Freiheit, Stimmrecht und sogar das Recht der Steuerverweigerung, das Recht, das himmlische Budget zu bestimmen, okroyiert [aufgezwungen - wp]. Indem MARHEINEKE auf diese oktroyierte Charte hinweist, sagt er (Seite 65): "wenn die Frömmigkeit vom Glauben allein aus theologisch zu urteilen anfängt, so verwandelt das Urteilen sich eben damit in ein Vorurteilen." Allein die Freiheit, die nur ein Gnadengeschenkt des absoluten Herrn ist, ist keine wirkliche Freiheit, jeden Augenblick vielmehr, wenn sie sich wirklich als Freiheit beweisen will, d. h. wenn sie ihren Ursprung aus der Gnade vergißt, ihren Ursprung desavouieren [verleugnen - wp] will, hat der Herr ein Recht dazwischenzufahren und die übermütige Freigelassene sein Übergewicht fühlen zu lassen. Diese Freiheit erinnert sich aber in der Tat immer zur rechten Zeit ihres Ursprungs aus der Gnade, sie bekennt ihre Abhängigkeit von oben und sagt dann: "die Lehren und Wahrheiten der Religion wollen erkannt, bewiesen d. h. begriffen sein", d. h. der Wille der Religion ist das Entscheidende, die Philosophisch muß gehorchen, die Religion will ihre Wahrheiten bewiesen haben und die Philosophie setzt gehorsamst voraus, daß die Erkenntnis der Religion ihr Beweis, der Beweis ihrer Richtigkeit, der Beweis von der Richtigkeit der religiösen Voraussetzungen ist. Die Religion will es so haben und die Philosophie stürzt sich in die Arme, die sie konvulsivisch umschließen. Die Philosophie hat nicht mehr das Recht, sich die Bestimmung zu geben, die in ihrem Wesen liegt, zu erkennen und es darauf allein ankommen zu lassen, was das Ergebnis ihrer Forschung ist, sondern die Religion schreibt ihr vor, was sie zu tun hat, und "ihre Bestimmung" ist es nun (Seite 38), "die christlichen Lehren vor der Vernunft zu rechtfertigen", als ob es feststände, daß die Erkenntnis der Religion die Voraussetzungen derselben als richtig beweisen würde. Freilich steht es fest; aber nur weil es die Religion so haben will, weil die Religion es so vorschreibt und die Philosophie "konvulsivisch in ihre Arme schließt." Hier, auf diesem Standpunkt der gehorsamen Philosophie übt die Religion gerade die härteste Tyrannei aus und ist ihre Kraftäußerung die größte, da sie eine Freigelassene, die sich schon völlig von ihr losgesagt hatte, wieder zur Raison [Vernunft - wp] oder vielmehr zur Unvernunft zu bringen hat.

Doch es ist nicht einmal an dem, daß der sich spekulative Theologe auch nur für  einen  Augenblick von den religiösen Voraussetzungen losgesagt habe. Seine ganze Freiheit ist nur eine Komödie, ja noch weniger als eine Komödie.

Wer behauptet, von der Religion könne die Form der Vorstellung abgetrennt werden (Seite 37), ohne daß "ihr wesentlicher Inhalt dadurch verändert werde", liegt noch in den Armen der Religion, ist von ihren Voraussetzungen gefangen und bringt es nur zum Schein der Freiheit - ja nicht einmal das, - er weiß nicht mehr, was Freiheit und Knechtschaft ist: indem er von Freiheit spricht und sich der vollsten Freiheit rühmt, ist er der unseligste Knecht. "Die Form der Vorstellung am Religionsinhalt" kann doch nur - wenn man von Worten zur Sache kommen will - darin bestehen, daß der Inhalt an zwei Welten, an die göttliche, erlösende und an die menschliche nur durch die göttliche Kraft und Tat bestehnde, an eine wesentliche und eine unwesentliche Welt verteilt ist. Man nehme nun dem Inhalt diese Form, man erkenne, daß die religiöse Vorstellung der jenseitigen wesentlichen Welt nur eine Täuschung ist und der Mensch sein eigenes Wesen in jene Welt versetzt habe - und die Religion ist in ihrer Erkenntnis untergegangen, weil sie nur in jener Trennung, nur in jener Vorstellung besteht. Die Form der Vorstellung ist ihr Inhalt selbst, wie auch der spekulative Theologe beweist, wenn er die Religion nur so rechtfertigen kann, daß er auch in ihrem "Begriff" jene religiöse Unterscheidung der wesentlichen und unwesentlichen Welt beibehält. Allerdings wird er niemals, wenn er "die Vorstellung zum Begriff erhebt, den wesentlichen Inhalt verändern", aber nur deshalb nicht, weil er in der Tat die Form nicht verändert und das Reich der Vorstellung nicht verläßt. Seine Voraussetzung, daß der wesentliche Inhalt nicht verändert werden könne, ist das religiöse Element, welches alle seine Reden von Freiheit, von Denken, von Aufhebung der Vorstellung zur Selbsttäuschung macht.

Wenn das am grünen Holz geschieht, was soll am dürren Holz geschehen? Wenn die gerühmte Freiheit des spekulativen Theologen Jllusion ist, was kann die Freiheit der Theologen sein, die nicht einmal den Schein haben wollen, als gingen sie vom Denken aus, die sich vielmehr des Evangeliums nicht schämen? Sie sind allzumal Sünder und ermangeln des Ruhms vor der Gottheit, der sie mit den Lippen dienen. Wenn der spekulative Theologe die Gottheit, der er sich gelobt hat, die Freiheit der Religion preisgibt, so ist es das Vergehen des kirchlichen oder biblischen Theologen, daß er einen ganzen Kreis von Halbgöttern proklamiert, von einer freien kritischen Forschung, einer freien historischen Forschung usw. spricht und nie daran denkt, diesen Halbgöttern den schuldigen Respekt zu schenken.

Die theologische Freiheit ist die Unfreiheit, die Freiheit als Jllusion und Heuchelei - Heuchelei nicht in jenem Sinn, daß die Theologen eine vollkommene Einsicht in das Spiel hätten und mit verständiger Absicht das Wort Freiheit gebrauchten, um die Knechtschaft einzuführen und allgemein zu machen, sondern die Heuchelei eines objektiven Verhältnisses und eines Weltzustandes, den die Einzelnen nicht aus reiner Berechnung geschaffen haben. Die Heuchelei ist zunächst nur die allgemeine tragische Kollision, die zur Auflösung der Religion führt, daß der Mensch den Menschen, das Menschliche sein Fleisch und Blut nicht verleugnen, d. h. der Mensch sich nicht verbergen kann, daß er es in der Religion und in den kirchlichen Glaubenssätzen mit seinem eigenen Werk zu tun hat - er verlangt deshalb das Recht der freien Forschung - und daß er in demselben Augenblick, wo er sein Werk mit menschlichem Auge betrachten will, sein Auge verschließt und sich blind vor seinem Werk niederwirft. Die Furcht, der Mensch müsse sich verlieren, wenn er sich erst wahrhaft wiedergewinnt, sein Wesen entschwinde ihm, wenn er in einem fremden göttlichen Wesen der Religion sich selbst erkennt, die elende Furcht, der Mensch werde zum Vieh, wenn er der Religion sein wahres, ihm bis jetzt vorenthaltenes Wesen wieder abgewinnt, dieses Majestätsverbrechen gegen das Wesen der Menschheit ist in unseren Tagen das letzte Mittel, durch welches sich jene Jllusion noch aufrecht erhält.

Wenn die Jllusion im Bewußtsein derjenigen, die in ihr leben, nicht als solche aufgegangen ist, so ist sie doch vollkommen in ihrer Sprache, wie wir nachgewiesen haben, ausgedrückt und um der Bewußtlosigkeit ein Ende zu machen, war es zunächst hinreichend, die verschiedenen theologischen Aussagen zusammenzubringen. Immer und von jeher und ihrer Natur nach war die Sprache der Theologie illusorisch, weil in ihr die unabweislichen Ansprüche der Sprache, der Vernunft, der Schlußfolgerung mit den religiösen Voraussetzungen, mit der Unmenschlichkeit und mit dem absoluten Widerspruch im Kampf lagen; noch nie aber ist sie in dem Grad illusorisch gewesen wie in unseren Tagen, seitdem der Gedanke der Menschheit und Freiheit so mächtig und allgemein geworden ist, daß er selbst den Theologen beunruhigt und ihn zwingt, ihn wenn auch nur mit den Lippen anzuerkennen. Man lese z. B. nur noch einmal den oben angeführten Satz, in welchem Herr GRUPPE die Freiheit der Theologie preist und alle jene Mittel aufzählt, die jetzt "der genauen Exegese des Bibeltextes" dienen, "die diplomatische Kritik, die philologische Forschung, die archäologische Kunde," usw., man höre seinen Wunsch: "und in der Tat liegt es im Sinn und Wesen des evangelischen Bekenntnisses, welches den ganzen geistigen Menschen auffassen will, daß er zu diesem Zweck jeder Art der Überzeugung Raum gibt und also jede Forschung gestattet" - um über das Enorme dieser Jllusion zu erstaunen. Die nun schon so oft gehörte Tirade, "das evangelische Bekenntnis wolle den ganzen geistigen Menschen erfassen" - wenn sie einmal wirklich ernst genommen wird, was ist mit ihr gesagt? Daß es im Wesen des evangelischen Bekenntnisses liegt, den ganzen geistigen Menschen anzugreifen und zu erdrücken, während ihn allerdings der Katholizismus zum Teil frei gibt? Oder daß das evangelisch Bekenntnis sich nicht davor scheue, mit dem "ganzen geistigen Menschen" in Parallele oder zusammengebracht zu werden und daß es in diesem Kontakt nichts für sich fürchte? Aber ist denn "der ganze geistige Mensch" nichts als eine kombinierte Maschine für die diplomatische Kritik, für "die philologische Forschung, für archäologische Kunde" usw.? Hat der Mensch nicht auch ein allgemeines Wesen und wenn das evangelische Bekenntnis "die diplomatische Kritik, die philologische Forschung" usw. nicht zu fürchten hat, läßt es sich auch ohne Furcht mit dem allgemeinen Selbstbewußtsein und mit dem Wesen des Menschen zusammenbringen? d. h. gestattet es, daß der Mensch seinen Inhalt kritisch prüfe und untersuche, ob es wirklich der Ausdruck seines wahren Wesens, ob es mit der konsequenten Entwicklung seines Selbstbewußtseins verträglich sei? Übernehmt euch doch nicht mit Worten! Übertreibt nicht in der Angst! Sagt doch nicht, daß das evangelische Bekenntnis "jeder Art der Überzeugung Raum gebe", zumal ihr, die ihr doch nicht wißt und bedenkt, was ihr sagt, zumal jetzt, wo es an den Tag gekommen ist, daß dieses Bekenntnis nicht nur mit mancher Art der Überzeugung, sondern auch mit festgegründeten Beweisen nicht mehr vereinbar ist! Sprecht überhaupt nicht von Freiheit, denn die wahre Freiheit ist mit der Theologie und Kirche und Religion nicht zu verbinden! Sprecht auch nicht von Forschung, denn die Theologie hat bis jetzt selbst mittels der "diplomatischen Kritik, der philologischen Forschung, der archäologischen Kunde usw." auch noch nicht  einen  Punkt wirklich aufgehellt, noch nichts Richtiges über den Ursprung und das Verhältnis der Evangelien untereinander vorgebracht und jetzt, wo die Sache entschieden ist, muß die Kritik, die alle bisherigen theologischen Fragen lost, aus der theologischen Fakultät verstoßen werden. Gebt euch also kein allzugroßes Dementi! Sagt es einfach heraus: wir sind Knechte, wir wollen Sklaven sein und müssen Sklaven sein, wenn unsere Voraussetzungen bestehen sollen.

Doch ihr müßt euch das vollständigste Dementi geben, damit ihr durch eure eigenen Aussagen und Voraussetzungen geschlagen und endlich vor aller Welt Augen und nach eurem eigenen Recht zu dem Bekenntnis, daß ihr Sklaven seid, gezwungen werdet.

Mir ist die Erlaubnis als Privatdozent der Theologie Vorlesungen zu halten genommen worden, weil ich die illusorische Freiheit zur wirklichen gemacht habe, weil ich es gewagt habe, wirklich philologische, kritische und historische Forschungen anzustellen, weil ich das das illusorische Prinzip des Protestantismus, daß die heilige Schrift die Quelle und Norm all dessen sei, was als christlich gelten wolle, ernsthaft genommen und aus der Urkunde des Christentums zu bestimmen gewagt habe, wie das Christentum, zunächst die Anschauung von der heiligen Geschichte entstanden sei.

Mir ist vollkommen Recht geschehen, daß mich die theologisch Fakultät von sich stieß: die Heuchelei kann sich mit der Wahrheit nicht vertragen und muß sie von sich stoßen, die vorgeheuchelte Freiheit muß sich vor der wirklichen fürchten, die illusorische Forschung, die seit achtzehn Jahrhunderten vergeblich hinter die Sache zu kommen suchte, fürchtet mit Recht, daß es mit ihr ein Ende hat, wenn die wirkliche Forschung das Rätsel gelöst hat und wenn sie, wie es in der Tat der Fall ist, als illusorische Forschung immer und ewig bestehen will, bis es der Gnade von oben gefällt, die Rätsel zu lösen, muß sie die wirkliche Forschung, die die Sache ein für allemal entscheidet und sowohl alle weiteren Grübeleien wie das zukünftige Einschreiten der Gnade und der göttlichen Erleuchtung überflüssig macht, von sich aussondern; die Sophistik und Rhetorik muß die Aufrichtigkeit und das gerade, männliche Wort verdammen. Ich bin mit Recht verurteilt: warum habe ich aber auch an die Stelle der Sophistik die Aufrichtigkeit gesetzt!

Die Theologie kennt nur Freiheiten, nur Forschungen, nur Wahrheiten der Religion und besteht nur aus theologischen Wissenschaften. Die Freiheiten sind feind der Freiheit, die Forschungen der Forschung, die Wahrheiten der Wahrheit, die Wissenschaften der Wissenschaft. Die Freiheiten sind privilegierte Freiheiten, die Forschungen privilegierte Forschungen, d. h. das Gegenteil der wirklichen Freiheit und Forschung. Sie sind die feudalistischen und barbarischen Freiheiten, Forschungen und Wahrheiten; sie sind ein Monopol desjenigen, der sie nur bis zu einem gewissen Punkt ausübt, der nur bis hierher und nicht weiter frei sein, forschen und die Wahrheit suchen will. Sie sind nicht allgemeine Menschenrechte und -güter und derjenige, der sie aus ihrer theologischen Schranke herausführen will, so daß sie wirkliche Freiheit, Forschung, Wahrheit und Wissenschaft werden, muß für seine Tat büßen, denn er hat das theologische Privilegium aufgehoben.

Warum sage ich nun aber dennoch, ich sei nicht nur ungehört, sondern auch mit Unrecht verurteilt worden? Warum bin ich nicht freiwillig aus einer Fakultät getreten, mit deren illusorischem und sophistischem Benehmen ich gebrochen habe?

Im Schreiben, in welchem mir die theologische Fakultät zu Bonn die Verfügung des Ministeriums meldete, bemerkt sie zugleich, daß mir "diese Verfügung nicht unerwartet kommen konnte." MARHEINEKE meint - weshalb, werden wir später sehen - ich hätte "freiwillig meinem theologischen Charakter entsagt" (Seite 86) Herr GRUPPE endlich ist der Ansicht, "als ehrenhafter Mann hätte ich mich längst zurückziehen müssen." (Seite 22)

Was die Bemerkung der Fakultät zu Bonn betrifft, so habe ich allerdings bei der Ausarbeitung meiner Schriften Zeit genug gehabt, darüber nachzudenken, was ich zu erwarten habe, da ich beim Prinzip meiner Arbeit und bei der Konsequenz, mit der sich dasselbe entwickelte, wissen mußte, in welches Verhältnis ich zum Bestehenden trete. Ich konnte und mußte erwarten, daß die Fakultät und die Regierung von ihrer Seite Maßregeln ergreifen würden, es war gewiß, daß sie gegen mich um ihres Interesses willen ein Verfahren einleiten müßten, aber ich sah ihren Maßregeln ruhig entgegen und fand keinen Grund, der mich hätte bewegen können, freiwillig aus dem Verband mit der Fakultät herauszutreten.

Ob ich meinem theologischen Charakter freiwillig entsagt habe, sofern das Theologische im Jllusorischen und Sophistischen der Freiheit und Forschung besteht, hat mit der Sache, um die es sich handelt, nichts, rein gar nichts zu tun; es fragt sich bloß, ob ich die heilige Geschichte von der Stiftung des Christentums richtig erklärt, ob ich den Ursprung der Evangelien aufgehellt, das theologische Bewußtsein richtig gedeutet habe. Deshalb weil ich meine Aufgabe gelöst habe, durfte ich noch nicht resignieren; ja, es war mir nicht einmal erlaubt, mich zurückzuziehen, wenn ich nicht in den Irrtum fallen wollte, den die Regierung mit den Fakultäten geteilt hat. Diese haben die Sache so angesehen, daß sie meinten, alles sei abgetan, wenn sie mich aus dem Verhältnis zur theologischen Fakultät herausrissen. Um meine Person aber handelt sich mir nicht und handelt es sich überhaupt nicht. Es fragt sich auch gar nicht, ob ich, ich persönlich "meinen theologischen Charakter" aufgegeben habe oder ihm entsagen muß. Wäre das die einzige Frage, handelt es sich um meine Person und wäre es gewiß, daß die theologischen Fakultäten sich ein ewiges Bestehen zu versprechen hätten, dann würde ich freilich mein Diplom zurückgeschickt haben, um mit dieser Ewigkeit nichts zu tun haben und aus meinen Schriften wird man wissen, mit welcher Gesinnung und Motivierung ich es zurückgeschickt haben würde.

Es handelt sich aber vielmehr um die Theologie und die theologische Fakultät. Nur dann trete ich freiwillig aus dem Verband und der Fakultät, wenn sie sich freiwillig aufgibt; nur wenn sie sich auflöst, gehe ich nach Hause, für jetzt bin ich nur beiseite gegangen, um nicht die Gewalt gegen mich aufgeboten zu sehen und meine Gegner vielmehr hätten diesen Ausgang voraussehen und wissen müssen, was sie zu erwarten haben, wenn sie meine Schriften gründlicher studiert hätten.

Noch in einem anderen Punkt glaubt die Fakultät zu Bonn die Sache ins Persönliche herüberziehen zu können. In ihrem Schreiben vom 29. März spricht sie ihr Bedauern darüber aus, daß meine "Wirksamkeit als theologischer Dozent und als Schriftsteller sobald nachdem ich zu ihr in ein Verhältnis getreten war, einen so entgegengesetzten Charakter angenommen hat, als welchen zu erwarten sie sich durch den Inhalt meiner Eingaben an die Fakultät, worin ich um die Verleihung der  Licentia docendi  [Lehrerlaubnis - wp] bei derselben anhielt, berechtigt achten mußte."

Erstens hätte die Fakultät das Maß ihrer Erwartungen sehr genau selbst bestimmen können, wenn sie aus meinen Schriften, welche damals längst erschienen waren, hätte ersehen wollen, wie ich zur Theologie stand, aus meiner Darstellung der Religion des alten Testaments, daß ich die Kritik gegen die dogmatischen Vorstellungen bereits in Bewegung gesetzt hatte, wenn ich auch noch zum Teil die Voraussetzungen des religiösen Bewußtseins beibehielt, aus meiner Schrift über Herrn Dr. HENGSTENBERG, daß ich mit der Sophistik des apologetischen [verteidigenden - wp] Standpunktes gebrochen hatte. Sodann hatt ich in der Eingabe, in der ich auf Verlangen der Fakultät den Entwicklungsgang, den meine theologischen Ansichten durchgemacht haben, schilderte, ausdrücklich - im Oktorber 1839 - angegeben, daß ich eben nach dem Gang meiner Entwicklung endlich zu der festen Überzeugung und Einsicht gelangt sei, die Auflösung und "Negation" der gesamten Welt des religiösen Bewußtseins müsse eine durchgreifende und vollständige sein, so daß kein Atom von ihr verschont bliebe. Allerdings fügte ich hinzu, meine feste Überzeugung sei es zugleich, daß diese Auflösung dem Wesen des Christentums keinen Abbruch tue, vielmehr aus der vollständigen Auflösung erst die Wahrheit des Christentums hervorgehe. Allein dasselbe kann und muß ich auch jetzt noch sagen und wenn ich es damals nicht entschieden in demselben Sinne gesagt habe, in dem ich es jetzt sagen muß, wenn die Aussage damals noch unklar war, bin ich mir untreu geworden, wenn ich mich - und zwar sehr bald, noch durch meine Arbeiten während des nächstfolgenden Winters - zur Klarheit entwickelt und erhoben habe? Habe ich mein Wort gebrochen, wenn ich es nur erfüllte? Habe ich nicht das wahre Christentum gegen die theologische Sophistik verteidigt? Habe ich nicht die heilige Schrift von der theologischen Tortur befreit? Darf die Fakultät auf mich den Schein einer Inkonsequenz fallen lassen, wenn ich nur mein Wort ausgelöst habe? die Fakultät zumal, die durch ihren "apologetischen" Charakter vielleicht nicht wenig dazu beigetragen hat, daß ich mein gutes Werk, das ich in den Briefen über Herrn Dr. HENGSTENBERG ausgeführt habe, wieder aufnahm und auf einem größeren Gebiet fortführte? die Fakultät etwa, der ich mich von einer mir wohlwollenden aber schwachen Regierung gar nicht hätte preisgeben lassen, wenn ich gemeint hätte und wenn es wirklich an dem wäre, daß man nur dann Lehrer der Theologie sein könne, wenn man der theologischen Sophistik ergeben ist? Wer ist schuldig, ich oder die Fakultät? Ich, weil ich die Überzeugung, die ich vor ihr ohne Rückhalt ausgesprochen habe, (ausgesprochen, wie sie in meinen bis dahin erschienenen Büchern offen da lag,) öffentlich vor dem Publikum entwickelt, fortgebildet und befestigt habe oder die Fakultät, die in der Unbestimmtheit ihrer Apologetik stehen geblieben ist und denjenigen, der auf das wahre und letzte Ziel der theologischen Fakultät losgeht, als einen Verräter bezeichnet?

Ja, ich allein bin in dieser Frage meinem Wort treu geblieben, ich allein habe es nicht bei Worten belassen, ich habe der Bestimmung der Fakultät angemessen gehandelt, wenn ich die Konsequenzen der bisherigen Theologie auf dem Gebiet, das ich bisher bearbeitete, gezogen habe.

Die Fakultäten mögen sich drehen und wenden wie sie wollen: - die Bestimmung, die in ihrem Wesen liegt, ist ihre Auflösung. Wer die Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschung, die sie als "eine notwendige Bedingung für eine lebendige Gestaltung der Theologie selbst bezeichnen und gewahrt wissen wollen", wirklich sich zugute macht, führt sie ihrem Untergang entgegen. Wird er von ihnen deshalb verurteilt, so hat er doch in der Sache absolutes Recht, er hat nach ihren eigenen Aussagen von der Notwendigkeit jener Freiheit Recht und nur relativ hat er Unrecht, nur dann hat er Unrecht, wenn die illusorische Freiheit über ihn ihr Urteil spricht. Die Sophistik aber und die Jllusion - wie lange können sie ihr Recht behaupten, wenn die Kritik ihr Geheimnis entdeckt und ihre Widersprüche endlich enthüllt hat?

Die theologische Fakultät ist im Grunde nicht mehr die alte, wie sie bisher bestanden hat, wenn sie die Forschung verdammt, da früher Böses und Gutes, Unkraut und Weizen, Forschung und Glaube in ihr verbunden war. Schneidet sie nun das Böse, die Forschung von sich aus, will sie nichts mehr von der Forschung wissen, so mag sie zusehen und erfahren, bis zu welcher Stufe des Aberglaubens und der Knechtschaft der Mensch sinken kann. Übrigens wäre das schon ihre Auflösung, wenn sie die Forschung von sich ausschlösse und die wirklich durchgeführte Forschung ignorierte, da sie sich eben damit aus dem menschlichen Geschlecht ausschlösse.

Oder offenbar die Fakultät jetzt erst ihr wahres Wesen, wenn sie die Freiheit verdamt, die Forschung verbietet und sich dessen, was sie verdammt, zugleich als ihre Prärogative [Vorlieben - wp] rühmt, macht sie also die Jllusion, die sie bisher mehr oder weniger mit Bewußtsein als das letzte Mittel ihrer Selbsterhaltung benutzte, zur absichtlichen, gewollten, prinzipiell vorgeschriebenen Jllusion: gut! so hat sie sich selbst das Gericht gesprochen und die nächste Geschichte wird sie nach ihrem eigenen Urteilsspruch richten.

Das ist die Frage, um deren Entscheidung es sich gegenwärtig handelt.

Nachdem ich ihr im Allgemeinen ihre richtige Stellung gegeben habe, werde ich mich mit ihren besonderen Seiten beschäftigen und diese in ihr richtiges Verhältnis zum Ganzen setzen. Zuerst fragt es sich, welche Stellung sich die Regierung durch ihre Anfrage bei den Fakultäten gegeben hat.
LITERATUR: Bruno Bauer - Die gute Sache der Freiheit und meine eigene Angelegenheit, Zürich und Winterthur 1842