K. W. C. SchuezJ. RuskinF. KellerM. J. BonnO. Engländer | ||||
(1792-1870) Bemerkungen über die Volkswirtschaftslehre und ihr Verhältnis zur Sittenlehre
II. Es ist nicht selten behauptet worden, die Volkswirtschaftslehre sei auf den Eigennutz, auf schnöde Selbstsucht, auf den Dienst am Mammon gegründet und nehme folglich die Befriedigung unedler Lüste in Schutz. Man ist soweit gegangen, sie grundsätzlich unsittlich, gottlos zu nennen. Hier ist es leicht, das Mißverständnis deutlich zu machen. Die Volkswirtschaftslehre stellt keinen Satz dieser Art auf, geht aber von der Tatsache aus, daß die Menschen sich der Sorge für die Sachgüter als die unentbehrlichen Mittel für Leben, Wohlbefinden und die mannigfaltigsten Zwecke nicht entziehen können, vielmehr sich mit der Erwerbung, Erhaltung und Verwendung jener Güter beschäftigen, also wirtschaftliche Tätigkeiten verrichten und die hierauf sich beziehenden Klugheitsregeln befolgen. Diese Regeln, nach denen man im Erwerb den größten Reinertrag zu erzielen, also den Rohertrag zu vergrößern, den Kostenaufwand zu vermindern, die einträglichere Unternehmung vorzuziehen, vorzüglich auf den Ersatz der Kosten Bedacht zu nehmen, Verlust zu vermindern hat, sind allgemein bekannt und werden von allen Verständigen beachtet. Sollen Arme unterstützt, soll die Wissenschaft, die schöne Kunst gepflegt, die Gesundheit erhalten und wiederhergestellt, sollen die Zwecke des Staates, der Kirche, der verschiedenen Vereine gefördert werden, so muß ein genügender Gütervorrat zur Verfügung stehen. Wenn es für die höchsten Güter der Menschen nützlich wäre, daß ein Teil von diesen fortwährend ein beschauliches Leben in der Abgeschiedenheit führt, ohne einen nach außen wirkenden Beruf zu üben, was übrigens nicht der Fall ist, so müßte der andere Teil der Menschen für jene arbeiten und wirtschaften; viele Klöster und geistliche Orden wissen aber den Wert der Sachgüter so wohl zu schätzen, daß sie die Sorge für dieselben gerne selbst übernehmen. Man hat sich mit Unrecht darauf berufen, daß das Christentum dieses Gebiet menschlicher Tätigkeit mißbilligt. CHRISTUS wollte im Gleichnis von den Lilien auf dem Felde gewiß nicht lehren, daß der Mensch nicht säen, ernten und spinnen, also nicht arbeiten soll. Andere Aussprüche in den Evangelien deuten an, daß wirtschaftliche Verrichtungen, insbesondere landwirtschaftliche, als zulässig anerkannt wurden, es wird auch das zinsliche Anlegen einer Geldsumme gelobt. Das verdammende Urteil über die Reichen ist ohne Zweifel nicht so allgemein zu verstehen, wie man es wohl getan hat. Wäre das Erwerben überhaupt als Selbstsucht, als Eigennutz anzusehen, so wäre es auch egoistisch, daß der Leidende den Arzt zu Hilfe ruft oder den Brand löscht, statt diese Übel mit Ergebung zu ertragen. Wie alles in der Welt, so kann freilich die wirtschaftliche Tätigkeit zu weit gehen und das Vermögen mißbraucht werden. Habsucht, Geiz, Verschwendung und Schwelgerein kommen allerdings vor. Aber auch der Verstand, das Wissen, die Religion kann zu verwerflichen Absichten benutzt werden. Das Verfolgen wirtschaftlicher Zwecke ist im Allgemeinen umso weniger zu mißbilligen, da es in den meisten Fällen nicht allein für den, der es ausübt, sondern auch für Andere geschieht und hierdurch veredelt wird. Der Hausvater und seine mitarbeitenden Hausgenossen sorgen mit Liebe, mit Anstrengung, nicht selten mit Verzeicht auf eigenen Genuß für die ganze Familie, der Vormund für sein Mündel. Wir sehen Vorsteher oder Verwalter von Gemeinden, von anderen Körperschaften und wohltätigen Anstalten, sowie die Mitglieder von Gesellschaften nicht weniger eifrig für den wirtschaftlichen Vorteil dieser größeren Verbände wirken, als zu ihrem eigenen Nutzen und in vielen Fällen finden sie im gemeinnützigen Erfolg ihre Befriedigung, ohne an demselben sachlich beteiligt zu sein. Aber selbst für den eigenen Vorteil als guter Wirt bedacht zu sein, gilt als Pflicht, schon weil dadurch Mittel zum Wohltun gewonnen werden. Wer tadelt den Kaufmann, der wohlfeil einkauft und teurer verkauft, oder der, um eine Zahlung an einem entfernten Ort zu bewirken, sich eines Wechsels bedient, falls er mit ihm wohlfeiler seinen Zweck erreicht? Wer macht es dem Grundeigner zum Vorwurf, wenn er seine Erzeugnisse um den Marktpreis verkauft, und zwar da, wo dieser günstiger ist als anderswo? Wer mutet ihm zu, seine Ländereien um einen Zins zu verpachten, der unter dem Reinertrag steht, außer etwa, um einen redlichen Pächter zu erhalten und zu unterstützen? Der edelmütigste Reiche wird sich vom Selbstsüchtigen mehr in der Verwendung seines Einkommens als in der guten Betriebsart seines Erwerbs unterscheiden. Es ist von mehreren Schriftstellern als eine Forderung an die Volkswirtschaftslehre aufgestellt worden, daß sie nicht von den Gütern, sondern vom Menschen ausgehen soll. Dagegen ist nicht nur nichts einzuwenden, sondern dieser Forderung ist genau genommen schon Genüge geleistet worden. Kein Bearbeiter der Wissenschaft hat die Sachgüter lediglich als Sachen betrachtet, wie es etwa vom Naturforscher geschieht, sie werden vielmehr allgemein als Mittel für die menschlichen Zwecke angesehen und gewürdigt, nur ist dieser Gedanke vielleicht nicht in allen Schriften so deutlich ausgedrückt und betont worden, als es hätte geschehen sollen. Vermögen und Reichtum erscheinen hier nicht als bloße Massen von körperlichen Dingen, sondern als Besitztum von Personen und in einer gewissen Beziehung zu den Bedürfnissen derselben stehend. Was die Volkswirtschaftslehre und die Wirtschaftslehre überhaupt von anderen, den Menschen betreffenden wissenschaftlichen Gebieten unterscheidet, dies ist das Verhältnis desselben zur Körperwelt, aus der er sich Teile aneignet und nach seinen Zwecken gebraucht, während das rein Persönliche jenen anderen Wissenschaften überlassen bleibt, z. B. der Medizin, Psychologie, Logik, Erziehungslehre und dgl. III. Aus den vorstehenden Sätzen ergibt sich im Allgemeinen die Rechtfertigung der Wirtschaftstätigkeit in sittlicher Hinsicht, weil dieselbe durch die Stellung der Menschen in der Körperwelt geboten ist. Allein aus diesem Grund kann doch nicht jede wirtschaftliche Handlungsweise vor dem Sittengesetz bestehen, vielmehr muß dieses die Grenzen bezeichnen und die Bedingungen bestimmen, in welchen und nach welchen die Sorge für die Sachgüter zulässig ist. Für jede Art von menschlicher Tätigkeit, z. B. des Wehrmannes, des Arztes, des Lehrers, des Künstlers, des Hausvaters müssen aus dem obersten Grundsatz der Sittenlehre besondere Pflichten abgeleitet werden und diese hat folglich in ihrem besonderen Teil viele Abschnitte, die den verschiedenen Berufszweigen entsprechen. Es gibt also auch eine wirtschaftliche Sittenlehre. Wie der Krieger und der Arzt eine Lebensgefahr nicht scheuen darf, der Beamte unter manchen Umständen seine Stellung den höheren Pflichten opfern muß, wie der treue Anhänger seiner Religion in die Lage kommen kann, daß sie ihm, um mit LUTHER zu reden, "Haus, Weib und Kind nehmen", so gebieten ethische Vorschriften auch den Verzicht auf manche Erwerbswege und manche Opfer von Sachgütern, sie lehren auch, wie diese angewendet werden sollen und wo die unsittlichen Neigungen, die Habsucht, der Geiz, die Verschwendung anfangen. Dieser wirtschaftliche Teil der Sittenlehre verdient mehr bearbeitet und beachtet zu werden, als es bis jetzt der Fall war, doch ist schon viel Stoff dazu vorhanden, der zu sammeln und in die zusammenhängende Entwicklung aufzunehmen ist. Einzelne hierher gehörenden Fragen wurden bisweilen von Theologen besprochen, wie die sittliche Zulässigkeit des Leihzinses, den LUTHER anfangs wie HUTTEN verwarf, später gestattet, ZWINGLI als Folge des Eigentums in Schutz nahm und CALVIN noch entschiedener verteidigte, da Geld wirklich auch wieder Geld einzubringen vermögen soll. Von rechtlicher Seite sprachen schon GROTIUS und SALMASIUS für das Zinsnehmen (1). Die Sätze dieser wirtschaftlichen Moral sind offenbar praktischer Art, d. h. Vorschriften für den menschlichen Willen und richten sich deshalb nicht an eine Menge von Menschen, wie ein Volk oder eine Volksklasse, weil hier kein wollendes und handelndes Subjekt vorhanden ist, sondern lediglich an einzelne Personen, sie liegen daher außerhalb der Volkswirtschaftslehre, die nur etwa Andeutungen jener Art aufnehmen kann. Zur Abhandlung dieses Abschnittes bedarf der Moralphilosoph einer wirtschaftlichen Sachkenntnis, die nicht leicht zu erlangen ist. Es versteht sich, daß neben den allgemeinen Grundsätzen auch auf gegebene Umstände, auf verschiedene Fälle Rücksicht genommen und dem Gewissen des Einzelnen anheimgegeben werden muß, die obwaltenden Verhältnisse zu beurteilen. Das Werk von RONDELET (Du spiritualisme en économie politique, 1859), welches von der Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften einen Preis, doch nicht den ersten, erhalten hat, kann als eine Aufzählung vieler in obiger Hinsicht wichtiger Gegenstände angesehen werden, die jedoch der Verfasser mehr anregt als entscheidet. Er erklärt sie für Aufgaben der politischen Ökonomie, ohne in derselben gewisse Teile zu unterscheiden, und bemerkt nicht, daß sie dem Inhalt dieser Wissenschaft fremdartig sind, indem diese sich mit massenhaften Erscheinungen beschäftigt. Es mag zur Verdeutlichung dieser wirtschaftlichen Sittenlehre dienen, wenn hier einige ihrer Aufgaben aufgeführt werden. Das Mitwerben (die Konkurrenz) ist bekanntlich ein Grundzug der Volkswirtschaft, über dessen Unentbehrlichkeit kaum ein Zweifel besteht. Ohne diesen Wettstreit würde die Vervollkommnung der Gewerbekunst, die Verminderung der Kosten vieler Erzeugnisse, die wohlfeilste Versorgung der Konsumenten, die gute Benutzung aller Hilfsmittel der Erzeugung und Beischaffung in einem viel geringeren Maß erfolgen oder ganz unterbleiben. Es ist unvermeidlich, daß bisweilen ein Teil der Mitwerbenden zurückgedrängt wird, weil sie weniger die Fähigkeit haben oder sich unter ungünstigen Umständen befinden und nicht die entsprechende Nachfrage vorhanden ist; sie müssen sich folglich mehr anstrengen oder andere Nahrungszweige aufsuchen. Niemand ist sicher, früher oder später von einem Mitbewerber in seinem Geschäft gestört zu werden, der Erfolg dieses Wettbewerbs ist aber im Ganzen nützlich. Es kann daher im Allgemeinen nicht für tadelnswert gehalten werden, daß der Einzelne am Mitwerben teilnimmt, nur dürfen keine unredlichen Mittel gebraucht werden, z. B. unwahre Anpreisungen, Verleumdungen anderer, Täuschung der Abnehmer, Anlockung durch vorteilhafte Bedingungen, die nur anfangs dargeboten werden, um Nebenbuhler zugrunde zu richten. Solche Kunstgriffe brachten schon im Altertum die Kaufleute in schlimmen Ruf, sie wurden unter anderen von LUTHER erwähnt und verurteilt (2), und geben noch jetzt zu der Beschuldigung Anlaß, daß Gewerbsleute in ihren Geschäften ein zu weites Gewissen haben. Der Gewerbsmann hat in manchen Fällen besondere Verpflichtungen, z. B. der Dankbarkeit, die ihn abhalten müssen, einer gewissen Person im Mitwerben zu schaden. Dies soll überhaupt nicht in eine Feindseligkeit gegen Personen übergehen. Das Beispiel ehrenhafter Unternehmer und die Ermahnungen der Lehrer in Gewerks- und Handelsschulen müssen diesen Sittenlehren beim jüngeren Geschlecht Eingang verschaffen. Was den Gebrauch des Kredits betrifft, so soll es der Borgende nicht ganz dem Leihenden überlassen, sich Sicherheit zu verschaffen, sondern sich Mühe geben, diesen vor Verlust zu bewahren. Er soll in Geschäften mit fremdem Kapital doppelt vorsichtig sein, damit er imstande bleibt, die Folgen mißlungener Unternehmungen aus eigenen Mitteln zu tragen. Die Unsittlichkeit eines verdeckten Borgens, um sich in mißlichen Vermögensumständen zu helfen (wie die Wechselreiterei) und das Bedenkliche eines gefährlichen Wagespiels (wie die Jobberei [Ausnutzung von Kursschwankungen an der Börse - wp]) ist anerkannt. Hierher gehört ferner das Verhältnis der Lohnherren zu den Lohnarbeitern. Die Höhe des Lohnes ist größtenteils durch die allgemeinen Gewerbsverhältnisse und die Zahl der Arbeiter bestimmt. Bald sind die Unternehmer genötigt, die Arbeiter reichlich zu belohnen, um ein einträgliches Gewerbe in einem erwünschten Umfang betreiben zu können, bald müssen die Arbeiter in eine geringe Belohnung einwilligen, oder diese selbst vorschlagen, um nur noch den Verdienst zu behalten; die Macht der Umstände ist in beiden Fällen stärker als der Wille Einzelner. Wo dagegen ein Spielraum für den freien Entschluß offen bleibt, da sollen Rücksichten der Billigkeit und Menschenfreundlichkeit eintreten, die sich auch auf die Dauer als vorteilhaft erweisen. Dies ist für beide Teile Pflicht und durch die Beachtung derselben werden die Streiks verhütet werden. Wieviel außerdem wohlgesinnte Lohnherren zum Wohl ihrer Lohngehilfen beitragen können, durch die Bewilligung eines Gewinnanteils, durch die Sorge für gesunde Wohnungen und dgl., dies bedarf keines ausführlichen Nachweises mehr (3). Diejenigen, welche die Arbeiter gegen die Unternehmer aufreizen, ohne jenen bemerkbar zu machen, daß auch sie Pflichten haben, setzen sich einer schweren moralischen Verantwortlichkeit aus. Bei der Verwendung des Einkommens ist über den Lebensbedarf und das Nützliche hinaus der Aufwand für Annehmlichkeiten im Allgemeinen nicht zu mißbilligen, wenn er in gewissen wirtschaftlichen Grenzen bleibt, noch Mittel für höhere Zwecke übrig läßt und nicht für rohe Genüsse bestimmt ist. Die den Luxus betreffenden Untersuchungen haben hierüber hinreichendes Licht verbreitet. IV. Die Volkswirtschaft ist ein aus Einzelwirtschaften in einem Volk bestehendes, auf der freien Verbindung derselben beruhendes großes Ganzes, eine Vielheit, zusammengehalten durch das Land und die Unterwerfung unter die jeweilige Staatsgewalt (4). Ursprünglich mögen die einzelnen Wirtschaften ohne Berührung untereinander gewesen sein. Dieser Kindheitszustand ist in den entwickelten Völkern längst verschwunden. Es ist Arbeitsteilung, Austausch der Leistungen, Verkehr eingeführt worden. Für jeden Zweig der Tätigkeit stehen die beiden Gruppen der Anbietenden und Begehrenden gegenüber. Jede von beiden sucht aus dem Austausch den größten Vorteil zu ziehen, die eine will wohlfeil erlangen, die andere teuer hingeben, in jeder aber findet wieder ein Mitwerben statt, dessen Stärke der entgegengesetzten Gruppe zugute kommt. In diesem vielfach verschlungenen Nahrungswesen eines ganzen Volkes nehmen wir eine Menge von Erscheinungen wahr, die nach ihren Gegenständen im Großen zusammengefaßt werden können - z. B. Bevölkerung auf der Geviertmeile, Größe des Getreide-, Holz-, Eisenerzeugnisses, Preis der verschiedenen Ware, der Ländereien; - wobei wieder häufige Verschiedenheiten nach Zeit, Ort und einzelnen Fällen sichtbar werden. Diese massenhaft betrachteten Erscheinungen lassen sich auf gewisse Ursachen zurückführen, deren jede eine bestimmte Wirkung zuwege bringt, wenn nicht gleichzeitig eine andere Ursache störend eingreift. So gelangen wir zur Erkenntnis volkswirtschaftlicher Gesetze, die zuerst einzeln erforscht, dann in ihrem Zusammentreffen nach gleicher oder entgegengesetzter Richtung betrachtet werden müssen. Nehmen wir ein allbekanntes Beispiel zu Hilfe. Der Milchpreis richtet sich einigermaßen nach dem Preis des Futters. Ein reiches Futterjahr macht die Milch wohlfeiler, sofern alle anderen Umstände gleich bleiben. Wenn aber zugleich eine Seuche oder der vorjährige Futtermangel die Zahl der Kühe vermindert hat, so wird dei Wirkung jenes Umstandes durch die letztere wieder aufgehoben. Untersuchen wir nun die Ursachen jenes Gesetzes, so finden wir sie
2. in der wirtschaftlichen Handlungsweise der Beteiligten. Aus den vorstehenden Bemerkungen folgt, daß die volkswirtschaftlichen Gesetze eine gleichförmige Handlungsweise der Menschen nach wirtschaftlichen Zwecken voraussetzen. Diese Voraussetzung tritt in den meisten Fällen und bei der großen Mehrzahl der Menschen wirklich ein. Wenn man diese Gesetze bisweilen als natürliche bezeichnet hat, so war dies in dem Sinne zu rechtfertigen, daß dieselben in der Natur der Sache liegen und sich im Großen, oft gegen den Wunsch und das Wollen Einzelner geltend machen. Wenn eine stark vermehrte Nachfrage nach einer Ware zu einer Vergrößerung des Angebots Anlaß gibt und hierdurch der Preis eher erniedrigt als erhöht wird, so ist dies den Verkäufern unwillkommen, sie hatten vielmehr auf eine Fortdauer des höheren Preises gerechnet und auf Gewinn gehofft. Unsittliche Handlungen im Bereich der Wirtschaftstätigkeit, wie sie oben erwähnt worden sind, kommen selten so häufig vor, daß in den volkswirtschaftlichen Erscheinungen ihre Folgen bemerkt werden; das Aufzehren von Kapital durch leichtsinnige Besitzer vermindert nicht leicht das Angebot von Leihsummen so stark, daß der Zinsfuß steigt; die Wechselreiterei vermag den Wechselkurs nicht zu verändern. Eher ist die herrschende Trunksucht imstand, den Branntweinverbrauch in einem Land zu vermehren, und die unehrlichen Kunstgriffe der Börsenmänner haben bisweilen den Preis von Verschreibungen einer gewissen Art im Augenblick gesteigert oder herabgedrückt, doch machen sich dann bald die richtigen Bestimmungsgründer der Kurse wieder geltend. V. Eine andere Reihe von Betrachtungen ergibt sich, wenn man, ohne auf die Beweggründe Einzelner zu achten, bei den volkswirtschaftlichen Erscheinungen und Zuständen untersucht, ob sie für die Wohlfahrt einer Volksklasse und des ganzen Volkes günstig sind. Hier bildet sich ein Urteil über das Gemeinnützige oder Gemeinschädliche dessen, was in der Volkswirtschaft geschieht und besteht, indem man es mit dem vergleicht, was als das Beste, Wünschenswerte erscheint. Dies ist der Gesichtspunkt, aus dem von der Staatsgewalt die Volkswirtschaft betrachtet wird, da sie in der Sorge für den Volkswohlstand eine ihrer Aufgaben erkennt und sich folglich deutlich machen muß, was sie zu verhüten und dagegen zu befördern hat, es ist aber auch der Gesichtspunkt des denkenden, vaterlandliebende, die ganze Staatsgewalt unbefangen überschauenden Bürgers. Die Notwendigkeit des erwähnten Zweiges der Regierungstätigkeit liegt zutage, denn es ist unvermeidlich, daß den sich oft durchkreuzenden Bestrebungen der Bürger in einem Staat oft auch Schwierigkeiten in den Weg stellen, daß mancherlei Reibungen und Mißverhältnisse zum Vorschein kommen, hier Mangel an Absatz oder Beschäftigung, Verlust, Stockung von Gewerben, Verarmung mancher Familien, dort Hindernisse der besten Benützung der Erzeugungsmittel und dgl. Es ist kein Widerspruch, wenn man von der einen Seite nachzuweisen sucht, daß mittels des Verkehrs in einem Volk die auf den eigenen Vorteil gerichtete Tätigkeit der einzelnen Mitglieder von selbst die Befriedigung der meisten Bedürfnisse bewirkt wird, weil jeder seinen Nutzen findet, indem er das anbietet, was er am besten absetzen kann, folglich die Erzeugung jedes Gutes dem Begehren angepaßt wird, - und wenn von der anderen Seite doch anerkannt wird, daß kein vollkommenes Ineinandergreifen zu erwarten ist und der Staatsgewalt mancherlei Beihilfe obliegt. Die hier bezeichnete Beleuchtung derjenigen Übelstände, die nicht von den am Verkehr teilnehmenden Bürgern beseitigt werden können, und für welche nur die Regierung die erforderliche Übersicht, Befugnis, Macht und Fülle von Mitteln besitzt, gehört offenbar in den Teil der politischen Ökonomie, der für mich den Namen Volkswirtschaftspolitik trägt. Doch ist es zulässig, schon in der Volkswirtschaftslehre gelegentlich bei einzelnen Gegenständen anzudeuten, welche Erscheinungen dem allgemeinen Wohl am meisten entsprechen, z. B. bei der Lehre vom Preis, vom Zinsfuß etc. Man lernt übrigens in dieser Untersuchung auch Vorgänge kennen, die ohne Zweifel unerwünscht sind, aber dennoch nicht durch Regierungsmaßregeln beseitigt werden können, weil sonst größere Übel zu befürchten wären. Es würde für den Menschenfreund wohltuend sein, zu sehen, daß jeder Gewerbsmann guten Absatz bei lohnenden Preisen, jeder Lohnarbeiter Beschäftigung bei hinlänglichem Verdienst, jedermann ein gesichertes Einkommen hätte und vor Sorgen bewahrt bliebe. In früherer Zeit haben die Regierungen geglaubt, zur Erhaltung eines solchen behaglichen Beharrungszustandes durch gesetzliche Vorschriften beitragen zu müssen; Zunftzwang, Beschränkung der Niederlassung, Schutzzölle, Gebundenheit der Landgüter und dgl. Aber es treten Störungen nicht allein durch Naturereignisse und Fehler der Menschen ein, sondern auch durch Änderungen im Verbrauch und in den Gewerben, wie Entdeckungen, Erfindungen, Verbesserung der Fortschaffungsmittel, Anwendung größeren Kapitals etc. Die Wachskerzenfabriken sind von Stearinkerzen und Leuchtgas verdrängt worden, das Rapsöl muß zum Teil dem Gas und dem Erdöl weichen, die Tabakpfeife großenteils der Zigarre, das Selterswasser hat in dem beliebtgewordenen sogenannten Sodawasser eine starke Mitwerbung, der Gänsekiel und das Roßhaar in den Stahlfedern zum Schreiben und für Betten, die Pottasche im Natrum, die Malerei in der Photographie, die Leinwand in der Baumwolle, das Segelschiff im Dampfboot, der Pferdewagen in der Fahrmaschine der Eisenbahn usw. Alle solche Fortschritte können eine Zeit lang den Nahrungsstand von Gewerbsleuten vernichten und Arbeiter brotlos machen. Man muß sich solche vorübergehende Nachteile gefallen lassen, weil sie mit überwiegenden und dauernden Vorteilen verbunden sind. Man darf Personen, die mit großem Vermögen und vorzüglichem Kunstfleiß ausgestattet sind, nicht abhalten, sich einen neuen belohnenden Spielraum zu bereiten, wenngleich andere darunter leiden, und man kann nur darauf hinwirken, daß diejenigen, welche ihr bisheriges Einkommen einbüßen, leichter auf einem anderen Weg ein Unterkommen finden. Gesicherter Absatz verleitet leicht zur Trägheit und zum Stillstand, es ist folglich im Ganzen förderlich, wenn es an Reizmitteln, die zu einem verdoppelten Kraftaufwand anspornen, nicht fehlt, wohin teils die Gefahr, den Absatz zu verlieren, teils die Hoffnung größerer Gewinne gehört. Dies führt zur Freigebung der Gewerbetätigkeit. In unseren Tagen ist man jedoch in der Ungunst gegen die staatliche Volkswirtschaftspflege zu weit gegangen. In die Maßregeln dieser Staatsfürsorge greifen bei manchen Gegenständen auch sittliche Rücksichten ein, die wenigstens das, was aus volkswirtschaftlichen Gründen ratsam ist, zugleich von jener Seite empfehlen, z. B. das Verbot der Glücksspiele, die Beförderung der Spar- und Hilfskassen. Die Armenpflege umfaßt zugleich Anstalten wirtschaftlicher und sittlicher Art. VI. Man hat in den letzten Jahrzehnten fast aufgehört, das ganze Gebiet der Wirtschaftslehre zu überblicken und die Privat- und in derselben die bürgerliche oder die öffentliche Wirtschaftslehre (politische Ökonomie) als Hauptteile anzuerkennen. Jene ist freilich schon für sich von einem so großen Umfang, daß ihre zahlreichen Teile abgesondert bearbeitet werden - Hauswirtschafts-, Bergbau-, Land- und Forstwirtschaftslehre, Technologie mit Baukunde, Handelslehre. Das längste Leben eines Menschen reicht nicht mehr aus, zugleich in all diesen Wissenschaften mit ihren Grund- und Hilfslehren gründlich bewandert zu sein. Die Teilung der wissenschaftlichen Arbeit hat die Folge gehabt, daß die aus der ehemaligen Kameralwissenschaft hervorgegangene gesamte Wirtschaftslehre unserem Zeitalter fremd geworden ist. Bei einer Einteilung der Wissenschaften in große Gruppen wird man jedoch nicht umhin können, dem wirtschaftlichen Gebiet eine eigene Stelle einzuräumen, und wenn dasselbe in einem Begriff zusammengefaßt wird, so muß man sogleich annehmen, daß es allgemeine Begriffe und Grundsätze gibt, die an die Spitze des wirtschaftlichen Lehrgebäudes zu setzen sind und gleichmäßig für alle Teile desselben gelten. Diese Sätze werden hier zum Teil der Volkswirtschaftslehre einverleibt. Es wäre aber angemessener, sie dieser als den allgemeinen Teil der Wirtschaftslehre vorauszuschicken, weil auch die bürgerliche Wirtschaftslehre auf sie gestützt wird. Die Begriffe Sachgut, Vermögen, Wirtschaft, Wert, Kosten, Preis, Erzeugung und Erwerb von anderen Personen, Erwerb- und Genußmittel, jene wieder beweglich oder unbeweglich, Konsum, Einkommen, sind hierher zu rechnen, sowie die auf jede Wirtschaft anwendbaren praktischen Regeln für die auf die gute Versorgung mit Sachgütern gerichteten Handlungen. In diesen allgemeinen Teil werden alle Sätze aufzunehmen sein, die sich auf die Wirtschaftstätigkeit überhaupt beziehen, ohne daß bei ihnen der Unterschied der bürgerlichen Einzelwirtschaft, der Volks- und der Regierungswirtschaft in Betracht käme. Einige Neuere haben die Volkswirtschaftslehre als allgemeine Wirtschaftslehre bezeichnet. Nach den vorstehenden Erörterungen ist dies nur vom kleineren Teil des Inhalts der ersteren richtig.
1) WISKEMANN, Darstellung der in Deutschland zur Zeit der Reformation herrschenden nationalökonomischen Ansichten, Seite 27f - LASPEYRES, Geschichte der volkswirtschaftlichen Anschauungen der Niederländer, Seiten 10-20 und 257. 2) WISKEMANN, a. a. O., Seite 52 3) siehe z. B. RAU, Lehrbuch der politischen Ökonomie, Bd. 1, § 262 der achten Ausgabe 1868. 4) RAU, Ansichten der Volkswirtschaft, 1821. - Man hat gegen den Ausdruck Volkswirtschaft eingewendet, er sei nicht gut gewählt, weil nicht eine einzelne Wirtschaft, sondern ein Inbegriff vieler gemeint ist. Ein vollkommener bezeichnender und gleich kurzer Name ist jedoch bis jetzt nicht gefunden worden, auch führt schon die Vorsilbe Volk, welches ebenfalls eine Vielheit zusammengehörender Menschen bedeutet, auf den richtigen Sinn. Ein Mißverständnis ist nicht zu besorgen, weil ein Volk keine einfache Wirtschaft führen kann. Ebenso verhält es sich mit dem Wort Volksvermögen. 5) Da 100 Pfund Heuwert 40 Pfund Milch geben, so entspricht einem Preis von 1 Gulden 20 Kronen für den Zentner Heu ein Milchpreis von 2 Kronen für das Pfund. Die anderen Kosten und Erträge einer Kuh können hier unbeachtet bleiben. |