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HEINRICH RICKERT
Die Grenzen der
naturwissenschaftlichen Begriffsbildung

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Einleitung
Erstes Kapitel - Die begriffliche Erkenntnis der Körperwelt
Zweites Kapitel - Natur und Geist
Drittes Kapitel - Natur und Geschichte
Viertes Kapitel - Die historische Begriffsbildung
Fünftes Kapitel - Naturphilosophie und Geschichtsphilosophie
I. Die naturalistische Geschichtsphilosophie
II. Die empirische Objektivität
III. Die metaphysische Objektivität
IV. Der erkenntnistheoretische Subjektivismus
V. Die kritische Objektivität
VI. Naturwissenschaftliche und historische Weltanschauung


Fünftes Kapitel
Naturphilosophie und Geschichtsphilosophie

IV. Der erkenntnistheoretische Subjektivismus

Reicht nun aber die reine Erfahrung nicht aus, und ist eine metaphysische Realität vollends ungeeignet, der wissenschaftlichen Begriffsbildung Geltung zu verschaffen, welcher Weg bleibt dann noch übrig, auf dem sich die notwendigen Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Objektivität der Begriffe begründen lassen? Um diese Frage zu beantworten, versuchen wir zunächst einige Grundbegriffe anzudeuten, welche unsere Auffassung vom Wesen alles Erkennens bestimmen.

Es ist zu erwarten, dass man schon nach den vorangegangenen Ausführungen unseren erkenntnistheoretischen Standpunkt als "Subjektivismus" im tadelnden Sinn bezeichnen wird, und in der Tat, wenn man das, wonach das Erkennen sich zu richten hat, um "objektiv" zu sein, als das "Objekt" der Erkenntnis bezeichnet, so kennen wir, da dieses Objekt weder mit einem absoluten Sein noch mit der empirischen Wirklichkeit gleichgesetzt werden kann, ein wirkliches und seiendes "Objekt" der Erkenntnis nicht. Wirklich ist für uns allein das Tatsachenmaterial, das im Begriff geformt wird, und die Geltung der Wissenschaft kann daher nur von der Tätigkeit des erkennenden Subjekts abhängen, die in der Naturwissenschaft so gut wie in der Geschichte für die Geestaltung des Stoffes maßgebend ist. Insofern haben wir uns also wirklich auf einen subjektivistischen Standpunkt gestellt, und wir wollen uns zunächst noch einmal ausdrücklich klar machen, in welchem Grade die Erkenntnistheorie subjektivistisch sein muss. Wir versuchen zu diesem Zweck die verschiedenen subjektivistischen Faktoren des Erkennens, denen wir zum Teil bereits hier und da begegnet sind, systematisch anzuordnen.

Es lassen sich dabei zwei Arten von Subjektivismus so trennen, dass die erste die Abhängigkeit der Wissenschaft von einem vorstellenden Subjekt, die zweite einen gewissermaßen noch subjektivieren Subjektivismus, nämlich die Abhängigkeit von einem wertenden Subjekt bedeutet, und wir sehen dann auch sofort, wie diese Unterscheidung mit der Frage nach dem Verhältnis der naturwissenschaftlichen zur geschichtlichen Objektivität zusammenhängt. Die Geschichtswissenschaft scheint, da Werte ihre leitenden Gesichtspunkte sind, nicht nur vom vorstellenden sondern auch vom wertenden Subjekt abhängig zu sein, und es wäre also wieder von vornherein die Objektivität der Geschichte in noch höherem Maße in Frage gestellt als die der Naturwissenschaft. Gerade deshalb jedoch verbinden wir mit der Aufzeigung der verschiedenen subjektivistischen Faktoren des Erkennens den Nachweis, dass die Naturwissenschaft ebenfalls nicht nur vom vorstellenden sondern auch vom wertenden Subjekt abhängig gedacht werden muss, d. h. wir ziehen zunächst einmal die Naturwissenschaft ganz auf das subjektivistische Niveau der Geschichte herab, um so zu sehen, was auf dem Boden dieses erkenntnistheoretischen Subjektivismus wissenschaftliche Objektivität bedeuten kann, und wie sich dann die Geltung der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung zur Geltung der historischen Begriffsbildung verhält.

Um einen Überblick über die sämtlichen subjektivistischen Faktoren des wissenschaftlichen Erkennens zu gewinnen, unterscheiden wir außer dem vorstellenden und dem wertenden Subjekt ausdrücklich auch die Abhängigkeit, in der das Material, und die Abhängigkeit, inder die Form der Wissenschaft vom Subjekt sich befindet, und wir erhalten dann vier verschiedene Möglichkeiten der Subjektivität. Es ist erstens nur die Form der Wissenschaft vom vorstellenden Subjekt abhängig, zweitens sind Mateiral und Form von ihm bestimmt, drittens ist die Form außerdem auch vom wertenden Subjekt nicht loszulösen, und viertens endlich kann weder Form noch Material ohne Beziehung zu einem wertenden Subjekt gedacht werden. Diese vier Möglichkeiten stellen dann eine Reihe dar, in der die subjektiven Faktoren immer mehr zunehmen und schließlich der denkbar höchste Grad von Subjektivismus erreicht wird.

Dass die Formen allen Erkennens vom vorstellenden Subjekt abhängig sind, hat unsere ganze Darstellung gezeigt. Wenn das Material der Wissenschaft die empirische Wirklichkeit ist, diese aber eine unübersehbare Mannigfaltigkeit bildet, deren bloß tatsächliche Konstatierung niemals Wissenschaft geben kann, so versteht es sich von selbst, dass erst durch die vom Subjekt vorgenommene Umformung Wissenschaft zustande kommt, und ebenso wissen wir, dass ohne die Voraussetzung eines metaphysischen Seins auch das Material der empirischen Wissenschaften in seiner bloßen Tatsächlichkeit nur abhängig vom vorstellenden Subjekt existiert, denn es gibt dann nur die eine immanente Wirklichkeit. Wir brauchen uns also bei einer näheren Begründung des Standpunktes, für den Form und Inhalt der Wissenschaft in gleicher Weise an das vorstellende Subjekt geknüpft sind, nicht weiter aufzuhalten.

Wohl aber bedarf die Abhängigkeit vom wertenden Subjekt einer Erörterung. Sie scheint zwar für die Geschichte, nicht aber für die Naturwissenschaft zu bestehen, denn die Abstraktion von allen Werten haben wir geradezu als notwendige Voraussetzung der Naturwissenschaft erkannt. Soll trotzdem auch die Gestalt der Naturwissenschaft vom wertenden Subjekt bedingt sein?

Ziehen wir ihre Formen in Betracht, so besteht zwar der bisher aufgezeigte Unterschied zwischen ihr und der Geschichte darin, dass die historischen Objekte nur durch eine Wertbeziehung unter einen historischen Begriff gebracht werden können, während das Wesen der Naturwissenschaft die Abstraktion von dieser im wirklichen Leben stets vorhandenen Wertbeziehung erfordert. Es folgt aber hieraus noch nicht, dass auch die leitenden Prinzipien der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung in jeder Hinsicht unabhängig von einem wertenden Subjekt sein müssen, und wir haben den Punkt, auf den es dabei ankommt, schon berührt (1).

Ohne die Voraussetzung eines absoluten Seins nämlich, welches die Begriffe der Naturwissenschaft abzubilden haben, gelten die Formen, mit denen sie ihr Material einem System von allgemeinen Begriffen unterordnet, nur, wenn dieses System vom erkennenden Subjekt als wertvoll erstrebt wird. Mit Rücksicht auf dieses Ziel allein wird das Wesentliche vom Unwesentlichen geschieden, und dies kann nur durch ein Subjekt geschehen, welches zu dem Ziel als einem Wert Stellung nimmt. Es muss also die Form jeder empirischen Wissenschaft in letzter Hinsicht von einem Wert anerkennenden Subjekt abhängig gedacht werden. Ja, wir können geradezu sagen, dass auch die Abstraktion von allen Wertbeziehungen der individuellen Objekte, die mit Rücksicht auf den Zweck der Naturwissenschaft notwendig ist, nur als Akt eines die naturwissenschaftliche Begriffsbildung wertenden Subjektes verstanden werden kann.

Schließlich bleibt noch die vierte Möglichkeit zu erörtern, dass nicht nur die Form sondern auch das Material der Wissenschaft vom wertenden Subjekt abhängig ist. Oder war diese Möglichkeit nur der systematische Vollständigkeit halber mit genannt? Was soll es heißen, dass die bloßen Tatsachen schon notwendig mit einer Wertsetzung verknüpft sind? Damit kommen wir zu einem Punkt, von dessen Klarlegung die Überzeugungskraft des ganzen folgenden Gedankenganges abhängt (2). Eine Tatsache kommt für die Wissenschaft nur insofern in Betracht, als das Urteil, welches sie konstatiert, für wahr gelten darf. Von dem Begriff der Wahrheit aber ist der Gedanke, dass das "wahr" Genannte das ist, was sein soll und für das erkennende Subjekt Wert hat, begrifflich nicht loszulösen, und so schließt die Konstatierung einer jeden Tatsache in einem Urteil, das auf Wahrheit Anspruch macht, bereits die Stellungnahme zum Wahrheitswert und seine Anerkennung durch das erkennende Subjekt ein. Der Subjektivismus des Erkennens reicht also in der Tat so weit, dass nicht nur die Formen sondern auch das Material aller Wissenschaft, nämlich die als wahr geltenden Tatsachen, von einem wertenden Subjekt abhängig sind (3).

Was haben wir nun aber mit dieser Herabziehung aller Erkenntnis auf das Niveau eines radikalen Subjektismus gewonnen? Hört damit nicht jede Möglichkeit auf, die Objektivität wissenschaftlicher Begriffsbildung überhaupt zu begründen? Um diese Frage zu beantworten, trennen wir wieder die verschiedenen subjektiven Faktoren voneinander, und zwar stellen wir zunächst fest, was die Abhängigkeit des wissenschaftlichen Materials vom vorstellenden Subjekt bedeutet.

Wiederholt haben wir auf die Vieldeutigkeit des Wortes Subjekt hingewiesen und den Begriff des erkenntnistheoretischen Subjekts sowohl von dem des psychologischen als auch von dem des psychophysischen Subjektes unterschieden. War diese Unterscheidung früher notwendig um zu zeigen,dass die physische Welt ebenso unmittelbar gegeben ist wie die psychische, so kommt sie jetzt mit Rücksicht darauf in Betracht, dass die psychologischen und psychophysischen Subjekte individuell sind, der Begriff des erkenntnistheoretischen Subjektes aber gerade dadurch entsteht, dass man alles Individuelle zum Objekt rechnet, und so ein überindividuelles Subjekt erhält. Das Material der Wissenschaft ist selbstverständlich nur vom erkenntnistheoretischen Subjekt abhängig, und daraus ergibt sich, dass der erkenntnistheoretische "Subjektivismus", der die Abhängigkeit des Erkenntnisstoffes vom vorstellenden Subjekt behauptet, durchaus nicht die überindividuelle Allgemeingültigkeit und Notwendigkeit des Erkennens, d. h. seine Objektivität aufzuheben braucht.

Im Gegenteil, von hier aus wird erst vollkommen deutlich, wie überflüssig der scheinbar im Interesse der wissenschaftlichen Objektivität gebildete Begriff eines absoluten Seins ist, der faktisch der Begründung der wissenschaftlichen Objektivität doch nur unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet.

Vom Standpunkt des individuellen Ich müssen wir allerdings sagen, dass die uns bekannte Welt "unsere Vorstellung" ist, und, da wir selbst nur ein Teil der Welt sind, hinzufügen, dass die empirische Wirklichkeit daher nur Erscheinung sein kann. Die Erscheinung fordert dann als notwendigen Korrelatbegriff ein Sein an sich, und es gibt nun zwei voneinander total verschiedene Wirklichkeiten, oder streng genommen, es gibt so viele Erscheinungswelten, wie es Individuen gibt, und außerdem noch die eine absolute Realität. Soll diese dann der Gegenstand der Erkenntnis sein, so entsteht die Frage, wie das Denken zum Sein kommt, eine Frage, die sich unter Voraussetzung eines Gegensatzes von erfahrbarer Erscheinung und unerfahrbarem Sein niemals beantworten lässt. Das Ergebnis ist schließlich im günstigsten Fall die große erkenntnistheoretische Resignation.

Der erkenntnistheoretische Subjektivismus dagegen befreit uns von allen diesen Theorien, die den Sinn des Erkennens in Frage stellen. Die Gründe zur Annahme eines Gegensatzes von absolutem Sein und Erscheinung werden hinfällig, und jene wunderliche Vervielfältigung der Wirklichkeit in tausende von individuellen Welten und eine überindividuelle verschwindet. Die Wirklichkeit ist dann Erscheinung unter dem Gesichtspunkt, dass sie vom psychologischen Subjekt erfahren wird, absolutes Sein dagegen unter dem Gesichstpunkt, dass sie Inhalt des Bewusstseins überhaupt ist. Aber es ist in beiden Fällen dieselbe immanente Wirklichkeit. Die Wissenschaften haben sich um eine andere Realität als diese unmittelbar gegebene nicht zu kümmern, und das Problem, wie das Denken zum Sein kommt, ist kein Problem mehr. Kurz, die unüberwindlichen, aus dem Dualismus von Sein und Erscheinung stammenden Hindernisse, welche der Objektivität der Erkenntnis im Wege zu stehen scheinen, werden gerade durch den richtig verstandenen erkenntnistheoretischen Subjektivismus aus der Welt geschafft.

Wie aber steht es mit der Objektivität der Erkenntnisformen, wenn diese vom Subjekt abhängig sind? Auch hier muss die Erkenntnistheorie, wenn sie nicht in unbeweisbare metaphysische Voraussetzungen geraten oder auf rein empiristischem Boden sich nur durch Inkonsequenzen vor skeptischen Resultaten retten will, dazu kommen, dass gerade die Subjektivität der leitenden Gesichtspunkte die beste Stütze für die Objektivität der wissenschaftlichen Begriffsbildung ist, und man braucht nur auf den von KANT aufgezeigten Zusammenhang der empirischen Realität mit der transzendentalen Idealität hinzuweisen, um einzusehen, in welcher Richtung die Begründung der wissenschaftlichen Objektivität vom Standpunkt des erkenntnistheoretischen Subjektivismus liegen wird (4). Gerade weil der Erkenntnisinhalt bestimmte Formen des erkennenden Subjekts annehmen muss, gewinnen diese formalen Bestandteile eine über den einzelnen Fall hinausgehende Geltung, sobald der Nachweis geführt ist, dass sie nicht nur dem individuellen psychologischen sondern dem überindividuellen erkenntnistheoretischen Subjekt angehören. Selbstverständlich ist damit erst ganz im Allgemeinen der Weg gewiesen, den die Erkenntnistheorie einschlagen muss, und ein Nachweis für die Geltung der besonderen Erkenntnisformen ist noch zu führen. Doch kommt es zunächst nur darauf an, zu zeigen, wie der erkenntnistheoretische Subjektivismus sich überhaupt zur Begründung der wissenschaftlichen Allgemeingültigkeit oder Objektivität eignet.

Aber, hier muss sich nun ein Einwand erheben. So lange es sich nur um das vorstellende Subjekt handelt, mag der Begriff eines überindividuellen Subjekts, welches die Allgemeingültigkeit des Erkennens nicht stört, mit Recht gebildet werden. Mit dem vorstellenden Subjekt kommen wir jedoch nicht aus. Das Wesen aller wissenschaftlichen Begriffsbildung besteht in der Scheidung des Wesentlichen vom Unwesentlichen, und diese Scheidung setzt, wie wir gesehen haben, ein Subjekt voraus, das mit Rücksicht auf einen als wertvoll anerkannten Zweck die Trennung des Wesentlichen vom Unwesentlichen vornimmt. Können wir auch den Begriff eines überindividuellen wertenden Subjekts bilden? Gehört das Werten nicht vielmehr notwendig zum individuellen Ich, und ist es daher vom erkenntnistheoretischen Standpunkt aus nicht immer zum psychologischen Ich-Objekt zu rechnen?

Auch diese Schwierigkeit verschwindet jedoch, sobald wir nur den erkenntnistheoretischen Subjektivismus wirklich konsequent zuende denken und uns daran erinnern, dass nicht nur die Formen der Erkenntnis sondern auch die Tatsachen, die wahr sein sollen, von einem wertenden Subjekt abhängig gemacht werden müssen. Es hat keinen Sinn, dies wertende Subjekt als individuell und seine Wertsetzungen als zum Ich-Objekt gehörig zu denken. Es ist vielmehr auch der Begriff eines überindividuellen wertenden Subjekts ein absolut notwendiger erkenntnistheoretischer Begriff. Er bildet die logische Voraussetzung auch jedes rein tatsächlichen Urteils, und seine Geltung ist daher ebenso absolut wie die Geltung des Tatsächlichen. Er enthält nur die allen logischen Akten gemeinsame Anerkennung eines Wertes, ohne den auch die Konstatierung von Tatsachen in Form von Urteilen keinen Sinn mehr hat. Was aber logische Voraussetzung jedes rein tatsächlichen Urteils ist, kann nicht nur zum individuellen psychologischen Subjekt gehören sondern muss in den Begriff des überindividuellen erkenntnistheoretischen Subjekts aufgenommen werden.

Wir sehen also: jede Erkenntnis beruht nicht nur auf einem "Bewusstsein überhaupt" sondern auf einem urteilenden Bewusstsein überhaupt und daher auch auf einem die Wahrheit wertenden überindividuellen erkenntnistheoretischen Subjekt. Der Inhalt der Urteile ist natürlich in jedem besonderen Fall individuell, aber auch der denkbar allgemeinste Begriff des Urteils schließt schon das wertende Subjekt begrifflich ein, und gerade das ist es, worauf es ankommt. Es würde zu einem Widersinn führen, wenn man die logische Voraussetzung jedes Fürwahrhaltens einer Tatsache als einen individuellen Faktor ansehen wollte.

Jetzt muss klar sein, wie die vollständige Durchführung des erkenntnistheoretischen Subjektivismus, der auch das Tatsachenmaterial der Wissenschaft von einem wertenden Subjekt abhängig macht, eine Möglichkeit eröffnet, die Objektivität oder die Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit der wissenschaftlichen Begriffsbildung zu begründen, denn wenn auch die absolut unbezeifelbaren Urteile, die Tatsachen konstatieren, ein wertendes Subjekt voraussetzen, so kann der Hinweis darauf, dass die Voraussetzungen jeder wissenschaftlichen Begriffsbildung von einem wertenden Subjekt abhängen, nicht mehr dazu führen, dass man die Begriffsbildung als "subjektiv" im Sinne von willkürlich ansieht. So lange man das Material der Wissenschaft auf ein nur vorstellendes Subjekt bezieht, die Geltung der Formen dagegen als abhängig von einem wertenden Subjekt betrachtet, ist ein bedenklicher Dualismus zwischen Feststellung von Tatsachen und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung gegeben. Die wissenschaftliche Wahrheit scheint dann im Gegensatz zur tatsächlichen Wahrheit von vornherein problematisch. Ist dagegen schon die tatsächliche Wahrheit von einem wertenden Subjekt abhängig, und dürfen aus dem bloßen Vorhandensein von Wertsetzungen noch keine skeptischen Konsequenzen gezogen werden, so ist auch der Dualismus zwischen Tatsachenfeststellung und Begriffsbildung im Prinzip wenigstens überwunden.

Aber, dies alles zeigt uns doch eben nur das allgemeinste Prinzip: die Anerkennung des Wahrheitswertes ist die logische Voraussetzung jeder Wissenschaft. Ergibt sich hieraus auch zugleich die Möglichkeit, den besonderen Wertvoraussetzungen, von denen die Geltung der naturwissenschaftlichen und der historischen Begriffsbildung abhängt, ihren die wissenschaftliche Objektivität störenden subjektivistischen Charakter zu nehmen?

Machen wir uns noch einmal klar, worauf die notwendige Geltung des überindividuellen wertenden Subjektbegriffes beruht, d. h. warum das Werten dieses Subjektes als schlechthin überindividuell angesehen werden muss. Jeder Versuch, die überindividuelle Geltung seiner Wertsetzung zu leugnen, ist offenbar nur in Form eines Urteils möglich. Ein Urteil aber hat nur dann Sinn, wenn es die Geltung des Wahrheitswertes anerkennt. Es würde also, sobald es die überindividuelle Geltung des Wahrheitswertes leugnete, sich selbst aufheben. In derselben Weise wäre nun auch die Geltung der zur naturwissenschaftlichen und historischen Begriffsbildung gehörigen Voraussetzungen zu begründen, wernn es gelänge, sie als Voraussetzungen der wissenschaftlichen Wahrheit und Begriffsbildung überhaupt darzutun, d. h. zu zeigen, dass sie für den Begriff des wissenschaftlichen Urteilens eine ebenso unvermeidliche Voraussetzung sind, wie es der Begriff des wertenden Subjektes überhaupt für den Begriff des tatsächlichen Urteilens ist, und dass es daher ohne ihre Geltung gar keine Wissenschaft geben würde.

Freilich müssen wir uns zugleich auch darüber klar sein, dass jede Begründung der Wertgesichtspunkte, welche die Wissenschaften bei ihrer Begriffsbildung leiten, einen ganz anderen Sinn hat als die Begründungen, die innerhalb der empirischen Wissenschaft selbst möglich sind. Es kann sich hier nicht etwa um die Aufstellung einer psychologischen Theorie handeln, da jede derartige Theorie bereits das voraussetzen muss, was durch sie erst begründet werden soll. Wir können vielmehr auch hier immer nur von Aufgaben des wissenschaftlichen Erkennens ausgehen und sie als Zwecke betrachten, die erreicht werden sollen. Die Formen der Wissenschaft sind dann die Mittel zu ihrer Erreichung. Ihre Notwendigkeit oder Geltung ist daher stets teleologisch und hängt ab von der Notwendigkeit oder Geltung des Zweckes. Eine Aufzeigung der logisch-teleologischen Zusammenhänge ist also das einzige überhaupt mögliche Verfahren, wenn die Geltung von wissenschaftlichen Denkformen begründet werden soll.

Von diesem Verfahren haben wir auch bisher schon überall Gebrauch gemacht. Doch nahmen wir dabei die Anerkennung der besonderen wissenschaftlichen Zwecke immer nur als Tatsache hin, und insofern blieb die Geltung der Erkenntnismittel hypothetisch, d. h. wir haben nur gezeigt, dass wenn jemand Naturwissenschaft oder Geschichte will, er auch bestimmte Voraussetzungen machen und nach bestimmten leitenden Gesichtspunkten seine Begriffe bilden muss. Der Fortschritt über das bisherige Ergebnis hinaus besteht nun darin, dass wir auch die Anerkennung der besonderen Erkenntniszwecke als notwendig darzutun versuchen, d. h. wir haben zu zeigen, dass sie nicht etwa von individueller Willkür abhängen, sondern dass es schlechthin unvermeidlich ist, sie zu wollen. Die Notwendigkeit dieses Wollens aber kann wiederum nur darauf beruhen, dass ihnen kein hypothetischer und relativer sondern ein unbedingter und absoluter Wert zukommt. Auch die folgende Untersuchung führt also niemals über die Aufzeigung der Zusammenhänge zwischen Erkenntnismitteln und Erkenntniszwecken hinaus, d. h. sie tut nur den Willen zur Naturwissenschaft oder den Willen zur Geschichte als notwendige Anerkennung unbedingt gültiger überempirischer Werte dar, und sie überträgt dann diese Geltung auf die als Mittel nachgewiesenen naturwissenschaftlichen und historischen Erkenntnisformen. Es muss jeder die Mittel wollen, der den Zweck will.

Wer eine andere Begründung der wissenschaftlichen Objektivität verlangt, der versteht seine eigenen Wünsche nicht. Jedes beliebige Urteil gilt nur für den, der Wahrheit will. Dieser Wille ist daher das letzte "a priori" jeder Wissenschaft. Setzt aber schon die absolut unbezweifelbare Geltung der tatsächlichen Urteile einen Willen zur Wahrheit voraus, der den Wert der Wahrheit anerkennt, so kann die Wissenschaftslehre bei einem Versuch, die Objektivität der besonderen naturwissenschaftlichen und historischen Erenntnisformen darzutun, gewiss nicht anders verfahren, als dass sie einen Willen zur wissenschaftlichen Wahrheit überhaupt voraussetzt und dann zeigt, welche weiteren Voraussetzungen dieser Wille einschließt, und welche Erkenntnisformen daher jeder wissenschaftliche Wille als absolut wertvoll anerkennen muss, wenn er sich nicht selbst aufheben will.

ist es daher möglich, die unentbehrlichen logischen Voraussetzungen der naturwissenschaftlichen und der historischen Begriffsbildung als teleologisch notwendig in der angegebenen Weise darzutun, so erbene sie sich damit als Werte, die jedes beliebige, also auch das überindividuelle wissenschaftliche Erkenntnissubjekt anerkennt, und eine auf ihnen beruhende wissenschaftliche Darstellung darf dann den höchsten Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität machen, den zu erheben überhaupt einen Sinn hat. Es gilt also, die Formen des naturwissenschaftlichen und des historischen Denkens in der angegebenen Weise logisch-teleologisch zu deduzieren.

LITERATUR - Heinrich Rickert, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung [Eine Einleitung in die historischen Wissenschaften], Freiburg i. Br./Leipzig 1896
    Anmerkungen
    1) Vgl. oben Seite 559 f. Während wir früher von den für alle wissenschaftliche Begriffsbildung unentbehrlichen Wertvoraussetzungen abgesehen haben, um das nur der Geschichte eigentümliche Beziehen auf Werte deutlich hervortreten zu lassen, wird es jetzt gerade wichig, klarzustellen, inwiefern jede wissenschaftliche Begriffsbildung von Werten abhängt.
    2) Die Ansicht, auf der die folgenden Ausführungen beruhen, habe ich in meiner Schrift: Der Gegenstand der Erkenntnis (1892) begründet. Es widerstrebt mir, das dort Ausgeführte hier zu wiederholen, und ich habe mich daher in Bezug auf diesen Punkt auf das Allernotwendigste beschränkt. Sollte das erkenntnistheoretische Problem, das auch in der Konstatierung einer jeden Tatsache steckt, aus den im Text gegebenen Gedanken nicht deutlich werden, so muss ich auf meine frühere Schrift, und zwar insbesondere auf die Abschnitte X – XVIII verweisen.
    3) Dass hierdurch der prinzipielle Unterschied zwischen naturwissenschaftlicher und historisch-teleologischer Begriffsbildung nicht etwa wieder in Frage gestellt wird, braucht wohl nicht gesagt zu werden. Die Individualität der Objekte bleibt in der Naturwissenschaft von jeder Beziehung auf Werte frei, und nur insofern ist das naturwissenschaftlich erkennende Subjekt wertend, als es bei der Begriffsbildung den Wert allgemeiner Begriffe und bei der Konstatierung von Tatsachen den logischen Wert der Wahrheit implizit anerkennt. Diese Anerkennung ist von dem geschichtlichen Beziehen der Objekte auf Werte und der Bildung von Individuen schon deshalb prinzipiell verschieden, weil sie keine bloße Wertbeziehung sondern eine direkte Wertung ist.
    4) Die Anknüpfung an Kant wird hier keinen Bedenken unterliegen, obwohl er an einem "Ding an sich" festhalten zu müssen geglaubt hat, denn wie man auch über diese Seite seines Denkens urteilen mag, so wird man jedenfalls zugeben, dass das Ding an sich in Teilen der Kantischen Philosophie, die wir hier allein im Auge haben, keine wesentliche Rolle spielt. Zum "Gegenstand" der naturwissenschaftlichen oder geschichtlichen Erkenntnis hat Kant das Ding an sich nicht gemacht, und man könnte sagen, dass auch für ihn ein transzendentaler "Subjektivismus" die empirische Objektivität begründet. Doch ist natürlich unser Gedankengang mit jeder beliebigen Kantinterpretation vereinbar.