tb-2ra-2SchirrenSchneiderLowtskyBlochSchlunke    
 
HEINRICH RICKERT
Die Grenzen der
naturwissenschaftlichen Begriffsbildung

[ 25 / 29 ]

Einleitung
Erstes Kapitel - Die begriffliche Erkenntnis der Körperwelt
Zweites Kapitel - Natur und Geist
Drittes Kapitel - Natur und Geschichte
Viertes Kapitel - Die historische Begriffsbildung
Fünftes Kapitel - Naturphilosophie und Geschichtsphilosophie
I. Die naturalistische Geschichtsphilosophie
II. Die empirische Objektivität
III. Die metaphysische Objektivität
IV. Der erkenntnistheoretische Subjektivismus
V. Die kritische Objektivität
VI. Naturwissenschaftliche und historische Weltanschauung


Fünftes Kapitel
Naturphilosophie und Geschichtsphilosophie

II. Die empirische Objektivität

Wollen wir weiter kommen, so müssen wir uns möglichst frei von allen Voraussetzungen über den Wert der verschiedenen wissenschaftlichen Methoden halten, und weil als der voraussetzungsloseste Standpunkt in der Erkenntnistheorie der Standpunkt der reinen Erfahrung zu gelten pflegt, zuerst fragen, wie es mit der Geschichte steht, wenn man den Maßstab der empirischen Objektivität an sie anlegt.

Solche Objektivität setzen wir überall voraus, wo in einem wissenschaftlichen Zusammenhang die Geltung der Urteile auf rein tatsächliche Wahrheiten zurückgeführt werden kann. Doch brauchen wir uns natürlich nicht mehr auf die Erörterung der Ansicht einzulassen, nach der es möglich ist, durch eine bloße Konstatierung von Tatsachen schon wissenschaftliche Erkenntnis zustande zu bringen, denn wir haben ausführlich genug gezeigt, dass Wissenschaft stets Bearbeitung und Umformung der Tatsachen nach bestimmten leitenden Gesichtspunkten ist, und wir können daher unter Empirismus nur noch die Ansicht verstehen, dass nicht allein das Material sondern auch die leitenden Gesichtspunkte seiner Bearbeitung eine rein empirische Geltung besitzen. Ja, lediglich die Geltung dieser methodologischen Voraussetzungen ist es, auf die es hier ankommt. Im Übrigen nehmen wir an, dass in der Geltung der Urteile, die nur Tatsachen konstatieren, kein erkenntnistheoretischen Problem mehr steckt, und dass die Kenntnis des Materials sowohl in den Naturwissenschaften als auch in der Geschichte durch reine Erfahrung zustande kommt. Wir können dies, weil die Objektivität dieser Kenntnis kein Problem enthält, das für die Geschichte von prinzipiell anderer Bedeutung als für die Naturwissenschaft ist.

Der Schwerpunkt unserer Untersuchung liegt jetzt also an einer anderen Stelle als vorher. Für eine naturwissenschaftliche Auffassung konnte der Umstand, dass Werte die leitenden Gesichtspunkte der historischen Begriffsbildung sind, schon an sich ein Stein des Anstoßes sein. Vom Standpunkt der reinen Erfahrung dagegen ist dies an sich noch gar nicht bedenklich, denn auch Werte lassen sich ja als Tatsachen konstatieren, und insbesondere ihre faktische Anerkennung durch eine bestimmte Gemeinschaft von Menschen ist im Prinzip durch Erfahrung festzustellen. Unzulässig wird jetzt die Verwendung von Werten nur dann, wenn ihre normativ allgemeine Geltung prinzipiell über eine empirisch zu konstatierende Allgemeinheit hinausgehen und so viel wie unbedingt geforderte Anerkennung bedeuten soll.

Andererseits erscheint die Objektivität der Naturwissenschaft wegen der unbedingt allgemeinen Naturgesetze jetzt gar nicht mehr selbstverständlich sondern wird vielmehr für den Empirismus zum schwierigsten Problem. Wir sehen also, vom Standpunkt der Erfahrung kann über das Verhältnis der Geschichte zur Naturwissenschaft und über das Maß von Objektivität, das beide besitzen, nur dadurch entschieden werden, dass man feststellt, ob und in welchem Maße sie unbedingt allgemeine und notwendige Elemente voraussetzen. Ob aber diese Elemente Werte oder etwas anderes sind, scheint gleichgültig.

Gehen wir von der Naturwissenschaft aus, so ist klar, dass das, was wir über die empirsche Allgemeinheit der naturwissenschaftlichen Begriffe ausgeführt haben, sich ohne Mühe einer rein empiristischen Erkenntnistheorie einordnen lässt, da die Geltung der Begriffe auf dieser ersten Stufe auf direktem Vergleichen der Objekte beruht, und ebenso enthält die formale Bestimmtheit kein überempirisches Moment. Zu einem besonderen Problem scheint die Geltung der naturwissenschaftlichen Begriffe also erst dann zu werden, wenn Urteile in Frage kommen, die etwas über eine unübersehbare und daher der Erfahrung niemals direkt zugängliche Mannigfaltigkeit von Dingen und Vorgängen aussagen sollen. Doch konnten wir zeigen, dass auch die nur empirisch allgemeinen und formal bestimmten Begriffe in den meisten Fällen lediglich als Vorarbeiten für die Bildung von solchen Begriffen zu betrachten sind, mit denen die Naturwissenschaft eine extensiv und intensiv unübersehbare Mannigfaltigkeit unter ein einheitliches System bringen will, und so müsste also der konsequente Empirismus auch den empirisch allgemeinen und formal bestimmten Begriffen die Bedeutung nehmen, die sie als Vorstufen zu Gesetzesbegriffen haben. Das Ziel, das wir der Naturwissenschaft glaubten stecken zu sollen, wäre dann eine Überspannung. Die naturwissenschaftliche Begriffsbildung dürfte nach konsequent empiristischer Ansicht allein auf empirischer Vergleichung der Objekte beruhen, die das Gemeinsame zusammenfasst und die individuellen Differenzen fortlässt.

Nehmen wir einmal an, dass diese Ansicht durchführbar ist, d. h. setzen wir voraus, dass auch die Begriffe von Naturgesetzen nur als empirische Verallgemeinerungen aufgefasst werden dürfen, wäre dann die Geschichte mit Rücksicht auf ihre wissenschaftliche Objektivität der Naturwissenschaft gegenüber irgendwie im Nachteil? Wenn wir nicht die Sicherheit des Materials sondern nur die Prinzipien der Begriffsbildung im Auge haben, die hier ja allein für uns in Frage kommen, so brauchen die leitenden Werte der historisch-teleologischen Begriffsbildung nicht weniger empirisch gültig zu sein als die Gesichtspunkte, die in der Naturwissenschaft herangezogen werden, um verschiedene Objekte rein empirisch miteinander zu vergleichen.

In der Geschichte kommt nur die Beziehung der Objekte auf allgemein anerkannte Werte in Betracht, durch die sich in ihnen in einer für alle gültigen Weise die wesentlichen von den unwesentlichen Bestandteilen scheiden. Natürlich kann das Wort "Alle" dann nur eine empirisch allgemeine Bedeutung haben, d. h. sich auf alle Glieder einer historischen Gemeinschaft beziehen, aber wenn empirisch festgestellt ist, dass ein bestimmter Kreis von Menschen, an den der Historiker sich mit seiner Darstellung wendet, tatsächlich gemeinsame Kulturwerte wie Staat, Kunst, Wissenschaft, Religion besitzt, deren Anerkennung als normativ allgemein allen Gliedern der Gemeinschaft zugemutet wird, und wenn dann mit Rücksicht auf diese Werte die Tatsachen der Vergangenheit unter historische Begriffe gebracht werden, so entsteht auch eine für alle gültige Darstellung, und es wird dabei doch der Boden der reinen Erfahrung gewiss nicht mehr verlassen, als wenn die Naturwissenschaft für eine bestimmte Wirklichkeit ein System von allgemeinen Begriffen durch rein empirische Vergleichung bildet.

Aber man wird vielleicht meinen, darauf allein kommt es nicht an. Die historischen Begriffe bleiben trotzdem weniger wissenschaftlich. Es steckt ein Akt der Willkür darin, dass gerade diese und nicht andere Kulturwerte die historische Begriffsbildung leiten, oder jedenfalls gilt eine geschichtliche Darstellung immer nur für den Kreis von Menschen, die faktisch auch die leitenden Kulturwerte anerkennen, und dies entspricht dem Ideal der wissenschaftlichen Begriffsbildung in keiner Weise. Die durch Vergleichung und Ausscheidung des rein Individuellen gewonnenen allgemeinen Begriffe der Naturwissenschaft sind dagegen über jede Willkür erhaben und gelten für alle, unabhängig davon, ob die erkennenden Subjekte schon vorher irgendetwas anderes als gültig anerkannt haben. Kurz, die geschichtliche Begriffsbildung braucht Voraussetzungen, zu deren Anerkennung niemand gezwungen werden kann, während die Naturwissenschaft mit dem bloßen Vergleichen von Begriffen kommt, deren Geltung jeden Zweifel ausschließt.

Sehen wir jedoch genauer zu, so lässt sich gerade auf dem Boden der reinen Erfahrung diese Behauptung nicht durchführen. Es ist in der Naturwissenschaft ebenso wenig wie in der Geschichte die "Sache" selbst, die den Inhalt der Begriffe bestimmt, sondern das erkennende Subjekt entscheidet darüber, was wesentlich ist und was nicht, d. h. auch die rein empirische naturwissenschaftliche Vergleichung bedarf eines leitenden Gesichtspunktes, und es bleibt, wenn jede Möglichkeit, sie als Vorarbeit zu unbedingt allgemeinen Begriffen anzusehen, verwehrt sein soll, nicht um das Geringste weniger "willkürlich", dass für die Zusammenfassung des Gemeinsamen gerade dieser und nicht ein anderer Gesichtspunkt gewählt wird.

Wir vergessen dies, weil oft die das Vergleichen leitenden Gesichtspunkte sich uns als selbstverständlich aufdrängen. Aber diese psychologische Selbstverständlichkeit dürfte sich nicht nur bei den leitenden Gesichtspunkten einer historischen Darstellung ebenfalls konstatieren lassen, sondern sie hat auch mit ihrer logischen Rechtfertigung nichts zu tun. Ausführlich haben wir gezeigt, dass ohne das Streben nach unbedingt allgemeinen Urteilen die Naturwissenschaft es immer nur zu einer Klassifikation bringen kann, und dass eine bloße Klassifikation stets "willkürlich" ist, denn wenn man sich auch auf eine extensiv übersehbare Mannigfaltigkeit von Objekten beschränkt, was man als Empirist tun muss, so bleibt die intensive Mannigfaltigkeit jedes einzelnen Objektes unübersehbar, und unübersehbare Mannigfaltigkeiten lassen sich auch unter unübersehbar vielen Gesichtspunkten miteinander vergleichen. Man muss also auch in der vergleichenden Naturwissenschaft immer vorher festgestellt haben, welchen Gesichtspunkt für die Vergleichung man wählen will, und diese Wahl bedarf auf rein empiristischen Standpunkt ebenso wie in der Geschichte der Zustimmung aller derjenigen, für welche die Begriffe gelten sollen (1).

Wenn sich dies aber so verhält, so darf man auch keine andere Art der wissenschaftlichen Objekvitität von der Geschichte verlangen, und da die Geschichte der Forderung, dass alle Menschen, an die sie sich wendet, ihre leitenden Gesichtspunkte anerkennen, sehr wohl zu entsprechen vermag, so ist sie, was die Willkür der Auswahl betrifft, der Naturwissenschaft gegenüber durchaus nicht im Nachteil. Der Historiker, der sich darauf beschränkt, mit Rücksicht auf empirisch gegebene, von einem bestimmten Kreis von Menschen für normativ allgemein gehaltene Kulturwerte die Vergangenheit in ihrem einmaligen individuellen Verlauf durch historische Begriffe mit individuellem Inhalt darzustellen, erreicht damit vielmehr die höchste Objektivität, die vom empiristischen Standpunkt aus in der Wissenschaft überhaupt erreicht werden kann. Fraglich bleibt nur ihr Anspruch auf eine unbedingt allgemeine Geltung ihrer Begriffe, aber eine solche Geltung hat ja für den konsequenten Empiristen überhaupt keinen Sinn. Sie hängt in der Naturwissenschaft von der Geltung unbedingt allgemeiner Urteile, in der Geschichte von der Geltung unbedingt allgemeiner Werte ab. Für den, der von beiden nichts wissen will, kann es mit Rücksicht auf die Objektivität der Begriffe keinen Unterschied machen, dass an Stelle des empirisch allgemein anerkannten Gesichtspunktes der Vergleichung, der das Wesentliche vom Unwesentlichen scheidet, ein empirisch allgemein anerkannter Wert tritt, auf den die Objekte so bezogen werden, dass sie sich zu Individuen zusammenschließen.

Noch günstiger gestaltet sich sogar vom Standpunkt der reinen Erfahrung die Lage für die Geschichtswissenschaften, wenn wir die rein formale Betrachtung verlassen. Bei weitem die meisten historischen Werke, alle Biografien, alle Darstellungen besonderer Kulturvorgänge, wie z. B. die Entwicklungsgeschichten der Religion, der Wissenschaften, des Rechts, der Kunst u. s. w., ja alle Geschichten von einzelnen Völkern und Staaten werden von Wertgesichtspunkten geleitet sein, deren faktische Anerkennung gar nicht bezweifelt werden kann. Bildet der Historiker seine Begriffe mit Rücksicht auf Werte der Gemeinschaft, der er selbst angehört, so wird die Objektivität seiner Darstellung ausschließlich von der Richtigkeit des Tatsachenmaterials abzuhängen scheinen, und die Frage, ob dieses oder jenes Ereignis der Vergangenheit wesentlich ist, gar nicht auftauchen. Er steht über jeder Willkür, wenn er z. B. die Entwicklung einer Kunst auf die ästhetischen Kulturwerte, die Entwicklung eines Staates auf die politischen Kulturwerte bezieht, und er bringt dabei eine Darstellung zustande, die, soweit sie sich des Werturteils enthält, für jeden gültig sein muss, der überhaupt ästhetische oder politische Werte als normativ allgemein für die Glieder seiner Gemeinschaft anerkennt. Muss der Historiker dagegen sich erst in fremde Kulturwerte hineinleben, um auch fernstehende Kulturentwicklungen darstellen zu können, so ist diese Arbeit im Prinzip ebenfalls durch rein empirische Konstatierung von Tatsachen zu leisten, und nur wenn eine "Weltgeschichte" geschrieben werden soll, kann es zweifelhaft bleiben, ob die dabei verwendeten leitenden Wertgesichtspunkte auf eine empirisch konstatierbare Anerkennung bei allen Kulturgemeinschaften rechnen dürfen, die eine solche Darstellung umfasst. Doch berührt dieser Fall die empirische Objektivität der Sonderdarstellungen nicht (2).

Dagegen stößt die Rechtfertigung der Objektivität naturwissenschaftlicher Untersuchungen auf große Schwierigkeiten, wenn ein Nachweis für die faktische Anerkennung ihrer leitenden Gesichtspunkte gefordert wird. So lange die Naturwissenschaft ausschließlich mit Dingbegriffen arbeitet, kann man vielleicht sagen, dass für jeden selbstverständlich sein wird, welche Objekte als gleich und welche als ungleich anzusehen sind. Wie schwierig es aber werden muss, den reinen Empirismus auch für Relationsbegriffe durchzuführen, wird nach den Darlegungen des ersten und zweiten Kapitels nicht zweifelhaft sein. So ist jedenfalls die Naturwissenschaft in einer schwierigeren Lage, wenn sie vor dem Richterstuhl des Empirismus ihre Objektivität rechtfertigen soll, als die historische Darstellung.

Die Geschichte ist die eigentliche Erfahrungswissenschaft, nicht nur weil sie Wirklichkeitswissenschaft ist und mit ihren individuellen Begriffen der stets individuellen Erfahrung näher steht als die Naturwissenschaft, sondern auch weil ihre leitenden Gesichtspunkte sich viel leichter aus der Erfahrung selbst entnehmen lassen. Nicht dass sie Werte als leitende Gesichtspunkte braucht, kann also vom empiristischen Standpunkt aus ein störendes Moment von Subjektivität in sie hineintragen, sondern höchstens die Unkenntnis der Notwendigkeit solcher Wertgesichtspunkte kann den Forscher dazu verleiten, einem unerreichbaren Ideal von "Objektivität" nachzujagen.

Falls wir nur den Zweck verfolgten, das Recht einer Wissenschaft der einmaligen individuellen Kulturentwicklung als einer empirischen Disziplin darzulegen, so könnten wir jetzt unsere Schrift abschließen. Unsere Untersuchung ist jedoch im Interesse von allgemeineren philosophischen Problem unternommen worden, und wenn wir auch zunächst die Problemstellung zu einer bloß methodologischen verengern mussten, so bleibt uns doch jetzt noch die Aufgabe übrig, die Beziehungen der methodologischen Ergebnisse zu allgemeinen Wertanschauungsfragen aufzuzeigen. Dies aber kann nur an der Hand einer erkenntnistheoretischen Vertiefung und Weiterbildung der bisher gewonnenen Resultate geschehen, und besonders darüber haben wir Klarheit zu gewinnen, welche Rolle die überempirischen Elemente in der Wissenschaft spielen.

Wir werden damit manches von dem, was wir bisher erreicht haben, wieder in Frage stellen müssen, und besonders die Objektivität der Geschichtswissenschaft wird unter dem neuen Gesichtspunkt vielen sehr zweifelhaft werden. Es mag daher jemand, der von der Rechtlosigkeit überempirischer Elemente in der Wissenschaft so überzeugt ist, dass er die Diskussion ihrer Berechtigung von vornherein als ein ganz sinnloses und veraltetes Unternehmen ansieht, vielleicht am besten tun, nicht weiter zu lesen sondern sich bei dem bisher gewonnenen Ergebnis zu beruhigen.

Jedenfalls, für den wirklichen konsequenten Empiristen haben wir unsere Arbeit getan, ja es ist wichtig zu bemerken, dass für jeden nicht mit unbeweisbaren metaphysisch-rationalistischen Dogmen arbeitenden Denker das geschichtliche Leben als Grenze aller naturwissenschaftlichen Begriffsbildung gelten muss, welche philosophischen Ansichten er auch sonst vertreten mag: naturwissenschaftliche Erkenntnis des Geschichtlichen ist logisch unmöglich. Wer die Vergangenheit in ihrem einmaligen und individuellen Verlauf kennenlernen will, kann sie nur in Begriffen mit individuellem Inhalt erfassen, deren Elemente sich mit Rücksicht auf einen Wert zu teleologischer Einheit zusammenschließen, und gerade der Empirismus kann die Objektivität einer solchen Begriffsbildung niemals anfechten. Das bleibt unter allen Umständen bestehen, wie man auch über die Richtigkeit des folgenden Gedankenganes urteilen mag.

Aber, auf dem Boden der reinen Erfahrung ist tatsächlich eine Objektivität, wie die Naturwissenschaft und die Geschichte sie anstreben müssen, nicht möglich. Was zunächst die Naturwissenschaft anbetriffst, so brauchen wir nicht mehr zu beweisen, dass jede Zumutung, sie solle sich prinzipiell auf rein empirische Verallgemeinerungen beschränken, von ihr abgelehnt werden muss. Wir denken dabei noch gar nicht an die allgemeinsten erkenntnistheoretischen Voraussetzungen, wie die Annahmen einer objektiven Zeit- und Raumordnung, des Kausalprinzips u. s. w., sondern wir haben nur die spezifisch naturwissenschaftlichen Voraussetzungen im Auge.

Jeder, der Naturgesetze sucht, glaubt die Erfahrung überschreiten zu können, mag er sich dessen bewusst sein oder nicht. Das darf natürlich nicht so verstanden werden, als ob der Inhalt der Gesetze nicht stets der Erfahrung entnommen wäre, sondern nur das ist gemeint, dass eine beliebige unübersehbare Anzahl nicht beobachteter Objekte mit Recht einem an einer übersehbaren Anzahl beobachteter Objekte gebildeten Begriff untergeordnet wird. Auch davon ist nicht die Rede, dass mit unbezweifelbarer Evidenz aus dem Inhalt eines Naturgesetzes seine unbedingt allgemeine Geltung ersehen werden könne, sondern nur davon, dass für unbedingt allgemein Urteile ein mehr oder weniger großes Maß von Wahrscheinlichkeit in Anspruch genommen werden darf, denn schon in dem Begriff der Wahrscheinlichkeit eines unbedingt allgemeinen Gesetzes steckt ein überempirisches Element. Ohne die Voraussetzung, dass wir in der angegebenen Weise die Erfahrung überschreiten können, hat es keinen Sinn zu behaupten, dass, was für tausend beobachtete Fälle gilt, "wahrscheinlich" auch für den tausend und ersten nicht beobachteten Fall gelten werde, und diese Voraussetzung schließt die andere Voraussetzung ein, dass irgendwelche Gesetze unbedingt gelten, selbst wenn wir noch kein einziges von ihnen kennen sollten.

Es ist dies ein Punkt, über den der Empirismus nicht selten mit großer Gedankenlosigkeit hinweggeht, und den er mit Theorien glaubt erledigen zu können, welche die Frage nur verwirren. Unsere subjektive Überzeugung von der Geltung eines Gesetzes kommt gewiss in vielen Fällen durch eine Häufung von Beobachtungen zustande, und die psychologische Analyse des wissenschaftlichen Denkens wird daher Begriffe wie Gewohnheit in den Vordergrund schieben können, um diese Überzeugung zu erklären. Das aber hat mit unserem Problem nicht das Geringste zu tun. Mag unser Glaube durch tausend Beobachtungen entstanden sein, rechtfertigen lässt sich dadurch auch nur die Wahrscheinlichkeit der unbedingten Geltung eines Gesetzes niemals. Es muss vielmehr vor jeder Beobachtung die Möglichkeit außer Zweifel stehen, aufgrund des Erfahrenen etwas über Unerfahrenes zu wissen, wenn das Suchen nach Naturgesetzen einen Sinn haben soll. Selbstverständlich bleibt diese Voraussetzung ebenso formal, wie sie überempirisch ist. Die Naturwissenschaft kann eventuell eines Tages dahin kommen, alle unbedingt allgemeinen Sätze, die sie gefunden zu haben glaubte, für falsch zu erklären, aber solange überhaupt Naturwissenschaft getrieben werden soll, darf man das Recht des erkennenden Subjekts auf den Glauben an unbedingt allgemeine Gesetze und an die Möglichkeit, sich ihrer Erkenntnis wenigstens annähern zu können, niemals in Frage stellen.

Nehmen wir nun an, dies Recht sei erwiesen, welches sind dann die Voraussetzungen, die von der Geschichte gemacht werden müssen, damit ihre Objektivität nicht hinter der Objektivität einer Gesetzeswissenschaft zurückbleibt?

In der Naturwissenschaft finden sich Begriffe, deren Inhalt dem, was absolut gilt, mehr oder weniger nahe stehen soll, während solche Begriffe in der Geschichtswissenschaft selbst nicht vorkommen. Enthält sie überempirische Bestandteile, so können diese also nur in den leitenden Gesichtspunkten der Begriffsbildung stecken. Aber der Inhalt ihrer leitenden Wertgesichtspunkte ist ja ebenfalls der Erfahrung entnommen, denn auch die normativ allgemeine Geltung von Werten für eine bestimmte Gemeinschaft lässt sich im Prinzip durch Erfahrung feststellen. Die Geschichtswissenschaft wird daher wohl auch niemals dazu kommen, alle ihre Darstellungen deswegen umzustoßen, weil die Werte, die sie benutzt hat, nicht mehr als normativ allgemein betrachtet werden, d. h. sie wird es nicht für nötig halten, mit ganz neuen Kulturwerten ihre Begriffe zu bilden, denn sie muss das menschliche Leben der Vergangenheit immer aus sich selbst heraus verstehen und daher ein jedes Individuum auf die Weise beziehen, die seiner Gemeinschaft als normativ allgemein gegolten haben. Die Kenntnis unbedingt allgemeingültiger Werte oder die Möglichkeit, sich dieser Kenntnis anzunähern, scheint daher nur für eine Geschichtsphilosophie, welche nach dem objektiven Fortschritt der Menschheit oder dergleichen fragt, aber niemals für die empirische Geschichtswissenschaft ein Bedürfnis zu sein.

Was meinen wir also, wenn wir von überempirischen Voraussetzungen der Geschichte sprechen? Etwa die Möglichkeit, bei der Konstatierung von Werten durch Beobachtung gewisser Kulturkreise eine Kenntnis der Werte nicht beobachteter Kulturkreise zu gewinnen? Offenbar hat dies mit den Besonderheiten der historischen Begriffsbildung nichts zu tun, denn die Schwierigkeiten, die sich hier für den Historiker ergeben, sind auch auf dem Boden der reinen Erfahrung nicht prinzipiell unlösbar. Die überempirischen Voraussetzungen der Geschichte müssen daher an einer ganz anderen Stelle liegen.

Vermag die Naturwissenschaft mit ihren Begriffen sich dem unbedingt allgemeingültigen Gesetz anzunähern, so kommt sie damit von aller menschlichen Willkür los, in der sie nach empiristischer Ansicht immer befangen sein müsste. Die Geschichte dagegen bleibt stets bei menschlichen Wertsetzungen als dem letzten Kriterium stehen, und daher könnte man sagen, dass die ganze menschliche Entwicklung vom rein wissenschaftlichen Standpunkt aus ein vollkommen gleichgültiges und sinnloses Durcheinander von individuellen Ereignissen ist, dessen Darstellung hinter dem Suchen nach Naturgesetzen an wissenschaftlicher Bedeutung weit zurückstehen muss, denn das Beziehen der Wirklichkeit auf Werte ist überhaupt nur Sache menschlicher Willkür.

Will also die Geschichtswissenschaft wirklich den Anspruch erheben, dass ihre Aufgabe eine wissenschaftliche Notwendigkeit ist, so muss sie die Voraussetzung machen, dass es sich auch bei Werten nicht nur um Willkür handelt, und das schließt die überempirische Voraussetzung ein, dass irgendwelche Werte unbedingt gelten, zu denen die menschlichen Werte in einem bestimmten Verhältnis stehen.

Auch diese Voraussetzung ist natürlich wieder rein formal, d. h. es wird gar nichts darüber ausgesagt, ob ein uns bekannter Kulturwert auf unbedingt allgemeine Geltung Anspruch hat. Zugleich aber genügt diese formale Voraussetzung vollkommen, denn gelten nur überhaupt irgendwelche Werte absolut, und stehen daher die menschlichen normativ allgemeinen Werte ihnen näher oder ferner, dann hat auch die menschliche Kulturentwicklung zu den unbedingt geltenden Werten eine notwendige Beziehung, und das Streben, sie in ihrem einmaligen Verlauf mit Rücksicht auf normativ allgemeine Werte kennenzulernen, kann nicht mehr als das Produkt bloßer Willkür betrachtet werden.

Wir sehen also, auch die Geschichte bedarf eines überempirischen Elementes, wenn die Formen hrer Auffassung, also die Begriffe des historischen Individuums, des historischen Zusammenhanges und der historischen Entwicklung nicht hinter den Formen an wissenschaftlicher Bedeutung zurückstehen sollen, welche die Naturwissenschaft braucht, um zu Gesetzen zu kommen. Wer Gesetze sucht, muss annehmen, dass irgendwelche unbedingt allgemeinen Urteile richtig sind, und dass er mit seinen Begriffen diesen Urteilen mehr oder weniger nahe kommt. Wer die einmalige Entwicklung der menschlichen Kultur erforscht und dies für eine über alle menschliche Willkür erhabene notwendige Aufgabe der Wissenschaft hält, muss voraussetzen, dass alle empirisch konstatierbaren normativ allgemeinen Werte dem, was unbedingt sein soll, näher oder ferner stehen, und dass daher die menschliche Kultur irgendeinen, uns eventuell gänzlich unbekannten objektiven Sinn mit Rücksicht auf unbedingt gültige Werte hat, denn nur dann ist es unvermeidlich, den geschichtlichen Verlauf auf Werte überhaupt zu beziehen.

Dass die angegebene Voraussetzung im Leben, d. h. beim Wollen und Handeln gemacht wird, sollte keines Beweises bedürfen. Ich kann zwar glauben, dass ich mich bei den Zielen, die ich mir setze, und die ich als wertvoll erstrebe, überall irre, ja kann fürchten, dass jede Handlung meines Lebens verfehlt gewesen ist. Aber schon diese Furcht setzt die unbedingte Geltung von Werten und die Verpflichtung, ihnen entsprechend zu handeln, ebenso voraus, wie die Überzeugung, jederzeit das wahrhaft Wertvolle erstrebt zu haben. Können wir uns aber im Leben von der Voraussetzung unbedingt gültiger Werte niemals losmachen, so wird für den wollenden und handelnden Menschen die Welt sich notwendig auch als ein Entwicklungsprozess darstellen, der sich mit Rücksicht auf Werte in unwesentliche und wesentliche individuelle Bestandteile gliedert, d. h. der praktische Mensch wird in diesem allgemeinsten Sinne stets historisch denken, wenn sein Wirklichkeitsinteresse sich auch nur auf einen kleinen räumlichen und zeitlichen Ausschnitt der Welt beschränkt.

Der Standpunkt des Lebens ist jedoch nicht der der Wissenschaft, und darin besteht nun eben die Frage, ob auch vom wissenschaftlichen Standpunkt der bloßen Betrachtung die Voraussetzunf unbedingt gültiger Werte unvermeidlich ist, und daher die Geschichtswissenschaft der Naturwissenschaft in jeder Hinsicht ebenbürtig zur Seite steht.

LITERATUR - Heinrich Rickert, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung [Eine Einleitung in die historischen Wissenschaften], Freiburg i. Br./Leipzig 1896
    Anmerkungen
    1) Hierbei und im Folgenden ist vorausgesetzt, dass dem Leser die Ausführungen des ersten Kapitels genau in der Erinnerung sind. Nur dann kann die Darstellung überzeugend wirken. Vgl. besonders Seite 46, Seite 70 ff. u. Seite 148 f.
    2) Da man die schon in meiner Schrift "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft", 1899 vertretene Ansicht, dass Kulturwerte jede historische Begriffsbildung leiten, mit den Erörterungen über die Berechtigung einer konfessionellen Geschichtsschreibung in Zusammenhang gebracht hat, so sei hier über den Begriff der unter allen Umständen erreichbaren empirischen Objektivität der Geschichte noch Folgendes hinzugefügt. Wer sich über den entscheidenden Unterschied von rein theoretischer Wertbeziehung und praktischer Wertbeurteilung klar geworden ist, wird einsehen, dass die methodologischen "Voraussetzungen" der Geschichte mit konfessionellen Voraussetzungen nichts zu tun haben. In einer Darstellung der "Luther" genannten Wirklichkeit z. B. müssen für den Katholiken dieseelben Bestandteile wesentlich werden wie für den Protestanten und sich daher auch zu denselben historischen Begriffen zusammenschließen. Denn wie ich bereits Seite 364 ff. gezeigt habe, wäre ohne eine übersteinstimmende Wirklichkeitsauffassung ein Streit über den Wert Luthers gar nicht möglich. Nur für einen dem deutschen und christlichen Kulturlebens ganz fernstehenden Historiker würde Luther überhaupt nicht wesentlich und daher auch nicht historisch darstellbar sein, weil der Fremde Luthers Individualität auf keinen Wert bezieht. Wenn jedoch dieser Historiker nur irgendeinen religiösen Wert anerkennt, kann er sich im Prinzip auch in die Werte hineinleben, auf welche deutsche und christliche Historiker Luther beziehen, und dann besitzt auch für ihn eine Darstellung Luthers, die sich jedes Werturteils enthält, wissenschaftliche Objektivität. Streiten kann man nur darüber, ob eine Enthaltung von Werturteilen für den Historiker möglich oder auch nur wünschenswert ist. Doch liegt diese Frage außerhalb des Bereiches einer logischen Untersuchung. Wir haben hier nur den Begriff der rein wissenschaftlichen geschichtlichen Darstellung festzustellen, welche durch die bloße Beziehung ihrer Objekte auf Kulturwerte die allen streitenden Parteien gemeinsame Wirklichkeitsauffassung zum Ausdruck bringen muss, und mag eine konfessionell wertende Geschichtsschreibung unter religiösen, ethischen, politischen oder sonstigen Gesichtspunkten noch so notwendig und berechtigt sein, so kann sie doch nie als rein wissenschaftlich betrachtet werden, weil ihren Wertungen immer die Geltung für alle wissenschaftlichen Menschen fehlt.