ra-3R. EuckenW. SombartO. Neurathvon MohlTh. Veblen     
 
GUSTAV von RÜMELIN
Über den Begriff
der Gesellschaft


"Triebe sind die  einzigen  bewegenden Kräfte in der empfindenden Welt. Die im Gefühl sich kundgebenden Reize von dunkel geahnten oder vorgestellten Gütern, die alle Menschen, wenn auch in ungleichen Stärkegraden bewegen, zeigen der Menschheit die Richtung und Wege an, die sie aufzusuchen hat. Sie machen allein, daß ein Mensch den anderen in seinem Tun versteht, auch wenn er seine Sprache nicht kennt. In ihnen liegt die einzige Bürgschaft einer in ihren Zielen gleichartigen und verständlichen Bewegung. Das Denken ist etwas Sekundäres, im Dienste des Willens und seiner Quellen, der Triebe, Stehendes und keiner ursprünglichen Werturteile, die stets im Gefühl wurzeln, Fähiges."

Es waren französische und englische Denker, welche in den letzten Jahrzehnten unter dem Namen "Soziologie" eine neue Wissenschaft - man weiß nicht, soll man sagen - entdeckt oder erfunden haben. Der Ausdruck gehört zu den sonst verpönten sogenannten Bastardwörtern, da seine vordere Hälfte der lateinischen, die hintere der griechischen Sprache entnommen ist. Derselbe ist schwer ins Deutsche zu übersetzen, da das nächstliegende Wort "Gesellschaftslehre" viel engeren Umfangs ist, und noch schwerer ist es zu sagen, wovon denn diese Soziologie eigentlich handelt, da man zuvor müßte abgrenzen können, wovon sie nicht handelt; denn alle Natur- und Geschichtswissenschaften, Philosophie, Kunst, Recht, Moral und Religion finden darin ihren Platz. Sie scheint nichts Geringeres zu erstreben, als die allgemeinen Formen und Gesetze aufzuzeigen, unter welchen die gesamte Entwicklung der Menschheit vor sich geht und bis jetzt gegangen ist, und deckt sich so vielfach mit dem, was man sonst zu den Aufgaben einer Philosophie der Geschichte zu rechnen pflegt.

Es wäre nun mehr als auffällig, wenn die deutsche Wissenschaft und Weltliteratur, die stets wie von einer Warte alle geistigen Bewegungen auch des Auslands überschaut, von diesem neuen Wissenszweig keine Kenntnis genommen, ja auch schon, wenn sie nicht selbständig und auf eigenen Wegen Ähnliches versucht hätte. Ich darf mich darauf beschränken, hier nur an das bekannte, ebenso stoff- als gedankenreiche Werk unseres Landsmannes und einstigen Kollegen über "Bau und Leben des sozialen Körpers" zu erinnern. Dagegen ist es sehr bemerkenswert, daß eine solche zusammenfassende Lehre von den gesellschaftlichen Erscheinungen bis jetzt in die Lehrpläne der deutschen Hochschulen noch keinen Eingang gefunden hat. Zwar fehlt es keineswegs an Vorlesungen über einzelne Teile derselben, wie über die sogenannte Arbeiterfrage und andere soziale Probleme der Gegenwart; aber Lehrstühle oder auch nur Lehraufträge für eine Soziologie oder universale Gesellschaftslehre bestehen meines Wissens bis jetzt an keiner deutschen Universität. Der Grund dieser Unterlassung kann wohl nicht darin gesucht werden, daß der Gegenstand überhaupt dem Kreis akademischer Lehrstoffe fern läge, sondern nur, daß seine wissenschaftliche Bewältigung noch zu unfertig und lückenhaft scheint, um als ebenbürtiges Glied in die Reihe der akademischen Lehrfächer Einlaß fordern zu können. Es würde sich demnach nur um eine Frage der Zeit handeln, welcher näher zu treten nicht mehr als verfrüht oder unzulässig erscheinen kann. Besonders angezeigt ist aber die Prüfung dieser Frage für solche Hochschulen, welche, wie die unsrige, die staatswissenschaftlichen Fächer aus dem sonst üblichen Doppelverband mit der juristischen und philosophischen Fakultät abgelöst und einer eigenen Fakultät überwiesen haben. Einer solchen gehören ja jetzt schon die vorhandenen sozialen Disziplinen, wie die Volkswirtschafts-, die Bevölkerungslehre, die Statistik an, und eine allgemeine Gesellschaftslehre, sobald es eine solche geben wird, würde in dieser Fakultät ihren natürlichsten Platz finden müssen.

Da nun die Statistik als eine allgemeine Hilfsdisziplin den Gesellschafts- und Staatswissenschaften zu dienen hat und wissen sollte, was denn eigentlich ihre Gebieterinnen wollen und brauchen, so konnte es einem Vertreter derselben näher als Andern liegen, über jene Vorfragen nachzudenken, und so möge es mir gestattet sein, aus dem unübersehbaren Stoff gesellschaftlicher Erscheinungen einige ungelehrte Ergebnisse solchen Nachdenkens mitzuteilen, die sich auf die ersten und elementarsten Grundbegriffe beschränken, auf die Fragen, was bedeutet überhaupt das Wort "Gesellschaft", und in welchem Sinn kann es eine allgemeine und grundlegende Wissenschaft von derselben geben?

Jede Definition hat der Natur der Sache nach vom Sprachgebrauch auszugehen. Dieser gibt stets die ersten, wenn auch keineswegs immer die letzten Aufschlüsse. Wo das menschliche Denken selbst noch gespalten und schwankend ist, kann auch die Sprache die Spuren davon nicht verleugnen, nicht eindeutig und abschließend sein.

Das große Sprachwerk, das den Namen der Gebrüder GRIMM trägt, hat zwar schon vor zehn Jahren den vierten Band mit dem Artikel "Gefolge" abgeschlossen, ist aber in der Zwischenzeit noch lange nicht bis zur "Gesellschaft" vorgerückt, was ich umso mehr bedauern muß, als hier den Vorgängen entsprechend die gelehrteste und übergründliche Monographie über die Geschichte und die zahlreichen Bedeutungen des Wortes zu erwarten steht. Ich muß mich auf wenige und auf die meinem Zweck zunächst dienenden unter jenen Bedeutungen beschränken.

Von den drei Silben des Wortes  Gesellschaft  sind die erste und die letzte "Ge" und "schaft", nur Anhängsel, die für sich unselbständig, bloß in Verbindung mit dem Stammwort, dem sie sich anschließen, einen bestimmten Sinn erhalten. So sind wir an die Mittelsilbe "sell" gewiesen, die doch auch im Deutschen nichts Verständliches mehr bedeutet. Nun werden wir aber belehrt, dieses "Sell" weise auf ein altes, den meisten indo-europäischen Sprachen gemeinsames Wurzel- oder Stammwort  sal, sala  zurück, das einen Wohnraum, einen festen umschlossenen menschlichen Aufenthaltsort bezeichnet, das in einem verlorenen mitteldeutschen Wort  selje  diese Bedeutung noch bewahrt habt, jetzt aber nur noch in einem engeren Sinn in unserem deutschen Saal, dem französischen  salle  und  salon,  dem italienischen  sala, salone  erhalten ist. Die Vorsilbe "Ge" drückt nun ein Mit oder Zusammen aus, wie in "Genosse", "Gefährte", "Gespiele", und so bedeutet  Gesell  ursprünglich den Mitwohnenden, wie der Kamerad denjenigen, der die Kammer mit uns teilt. Die Silbe "schaft" aber bezeichnet einen Sammel- oder Kollektivbegriff, wie in Bürgschaft, Barschaft, Wissenschaft, und so führt die Grundbedeutung des Wortes darauf, unter "Gesellschaft" eine Gruppe, Mehrheit oder Gesamtheit zusammenwohnender, zusammenlebender Personen zu verstehen.

Nun ist aber die deutsche Sprache weit entfernt, all das eine Gesellschaft zu nennen, wobei die oben erwähnten Merkmale zutreffen, vielmehr zeigt sie die eigentümliche Neigung, das Wort gerade auf diejenigen Fälle am wenigsten anzuwenden, in welchen jene Merkmale am vollständigsten vereinigt sind. Denn wo könnte dies mehr der Fall sein, als in der Familie oder Haushaltung, die doch niemand eine Gesellschaft nennt, nicht etwa deswegen nicht, weil hier die Zahl der Personen zu klein wäre - denn wir verweigern den Namen auch einer noch kleineren Zahl nicht, die Abends an einem Wirts- oder Teetisch beisammensitzt - sondern weil das Merkmal des bloßen Zusammenwohnens hier viel zu arm und eng ist, um die innigen und vielseitigen Beziehungen der Über-, Unter- und Gleichordnung auszudrücken, welche Gatten, Eltern, Kinder, Geschwister aneinander ketten. Aber auch die Insassen einer Kasenre, eines Seminars, Klosters, Krankenhauses, Gefängnisses nennen wir keine Gesellschaft, weil sie nicht für und wegen einander beisammen sind, sondern nur zufällig und je unter besonderen Umständen unter das gleiche Dach zusammengeführt wurden. Ebensowenig gebrauchen wir das Wort für die Angehörigen eines Wohnplatzes, einer Gemeinde, eines Standes oder Berufes, eines Volkes und Staates oder einer Kirche, weil sie entweder überhaupt nicht oder nicht gerade in dieser Eigenschaft in persönlichem Verkehr stehen. Ähnliches gilt vom Publikum eines Theaters oder auch von meiner in diesem Saal vereinigten Zuhörerschaft. Eine Gesellschaft nennt der allgemeine und alltägliche Sprachgebrauch nur den Kreis derjenigen, die, wenn auch nicht zusammenwohnend, aus freier Neigung miteinander Umgang haben, ohne besondere Zwecke miteinander zu verfolgen, sondern nur um aus wechselseitigem Wohlgefallen an ihren Persönlichkeiten ihr Bedürfnis der Geselligkeit zu befriedigen. Es gehört dazu eine gewisse Gleichartigkeit der Bildungsstufe und der Lebensstellung. Ein durchaus wesenliches Merkmal ist die Ungebundenheit und Gleichstellung; auch wenn Einzelne unter sich einander durch verwandtschaftliche, dienstliche, geschäftliche Beziehungen näher stehen, so soll dies wenigstens in der Gesellschaft nicht zutage und in Geltung treten. Der Ausdruck wird nun freilich für die engeren und weiteren, die bleibenden und vorübergehenden Formen des Zusammenlebens gebraucht, von inniger Freundschaft bis zur flüchtigen Reise-, Tisch- und Badegesellschaft.

Nun gibt es aber neben dieser ersten und herrschenden Bedeutung des Wortes eine zweite, davon grundverschiedene, die ursprünglich nur dem Rechtsleben angehört. Die Juristen haben das in den römischen Rechtsquellen übliche Wort "societas", das dort eigentlich ein Teilhabergeschäft, eine Erwerbsgemeinschaft bezeichnet, mit dem deutschen Wort "Gesellschaft" übersetzt und dies auch in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt.  Sozius  heißt aber ursprünglich der "Bundesgenosse", derjenige, welcher sich einem Unternehmen als Mitwirkender beigesellt, während unserer deutschen Gesellschaft im Lateinischen nicht die  societas,  sondern die  sodalitas  entsprechen würde. So reden wir nun von einer Handelsgesellschaft, wenn zwei oder mehr Personen sich zur Betreibung eines solchen Geschäfts vereinigen, und von einer Aktiengesellschaft, deren Teilnehmer unter sich keinerlei nähere Beziehungen persönlicher Art zu haben, nicht einmal ihre Namen zu kennen brauchen. Der Verband beschränkt sich ganz auf das wirtschaftliche Interesse. Verwandte und angrenzende Begriffe sind der der "Genossenschaft" und des "Vereins". Genossen sind diejenigen, welche gemeinsame etwas zu genießen oder auch zu dulden haben, wie Tisch- oder Leidensgenossen, vorzugsweise aber solche, welche die mit einer gleichartigen äußeren Lebensstellung verbundenen Vorteile oder Gefahren als Berufs-, Standes-, Erwerbsgenossen teilen, und Genossenschaften entstehen, wenn sich solche im Wege freiwilliger Gruppierung vereinigen, um ihre gemeinsamen Interessen wahrzunehmen. Den Ausdruck  Verein  aber, der als der allgemeinste überall anwendbar wäre, beschränken wir auf die Fälle, in welchen frei und willkürlich gewählte, nicht auf Erwerb abzielende Zwecke verfolgt werden, wie in den zahllosen politischen, kirchlichen, wissenschaftlichen, geselligen Vereinen aller Art. Nur hält der Sprachgebrauch die feineren Unterscheidungen solcher Begriffe nicht immer genau und folgerichtig ein.

Dieser Doppelsinn des Wortes "Gesellschaft", daß es bald nur ein dem geselligen Bedürfnis dienendes, sonst zwecklos und lockeres Band sich anziehender Persönlichkeiten, bald eine vertragsmäßig bindende Vereinigung mehrerer Willen für die Verfolgung besonderer praktischer Zwecke bedeutet, daß wir uns daran gewöhnt haben, die Ausdrücke  sozial  und  gesellschaftlich  als sich deckend zu gebrauchen, hat nun eine gewisse Unsicherheit und Mehrdeutigkeit zur Folge, die auch auf die dritte Gestalt des Gesellschaftsbegriffs, für welche das bisherige nur als Einleitung dienen sollte, hinüberwirkt.

Denn während es von den bisher genannten, dem freien Umgang oder dem gemeinsamen Erwerb dienenden Gesellschaften eine unbeschränkte Anzahl gibt, brauchen wir das Wort auch in der Einzahl und mit dem bestimmten Artikel und sagen: die Gesellschaft, um alle jene kleinen Kreise und alle überhaupt im Verkehr und in gegenseitigen Beziehungen nebeneinander lebenden Personen in  ein  Ganzes zusammenzufassen. Der Begriff dehnt sich damit auf einmal ins Unbegrenzte aus und ergreift alle Berufsarten und Lebensstellungen; er überschreitet die Grenzpfähle, welche Völker und Staaten voneinander trennen, Hochgebirge und Meere, die Schranken der Spracen, der Bekenntnisse, der Bildungsstufen. Man weiß nicht, wo Halt machen, und ist in Gefahr, sich ins Unbestimmte und Nebelhafte zu verlieren. Denn zur Gesellschaft in diesem Sinne scheinen schließlich alle Leute zu gehören und nach allen ihren Lebensbeziehungen, und so droht der Begriff sich in den der Menschheit zu verflüchtigen und dann in diesem unterzugehen.

Dies kann aber doch nicht die Meinung sein. Man muß sich erinnern, daß dieser Begriff einer einheitlichen Gesellschaft der Volkssprache fremd, eine Erzeugnis der Wissenschaft, und zwar im Wesentlichen der modernen Wissenschaft ist, der es dann auch zukommen muß, denselben für ihre Zwecke brauchbar zu machen. Als das nächste Bedürfnis erscheint, Grenzlinien zu ziehen, die uns eine faßbare, anschaulich, übersehbar Gestalt zu bieten vermögen. Dies ist in doppelter Beziehung möglich und geboten.

Einmal kann unter der Gesellschaft nicht die gesamte Menschheit gemeint sein, von der es keine einheitliche Wissenschaft gibt. Der ursprüngliche Sinn des Wortes, daß es eine Vielheit zusammenwohnender Personen bedeutet, kann sich nicht so weit verlieren, daß er auch das nicht nur räumlich Getrennte und Fernliegende, sondern auch die Menschenmassen, die in keinerlei geistigem Verkehr miteinander stehen, umfaßt. Nur die Völker, welche, wenn auch sprachlich und politisch getrennt, sich doch in ihrem Denken, Tun und Lassen verstehen, die auf der Grundlage einer gleichartigen Welt- und Lebensauffassung, durch gemeinsame geschichtliche Erinnerungen bis in das fernste Altertum zurück verbunden sind, oder mit anderen Worten: die Völker von christlich-europäischer Gesittung können wir in das Ganze  einer  Gesellschaft zusammenfassen. Wer von der modernen Gesellschaft spricht, der denkt nicht an die Welt des Islam, des Brahmanismus und Buddhaismus, noch weniger an die der Ashanti, Botokuden und Papuas, die uns teil unbekannt und unverständlich, teils völlig fremd und abstoßend erscheinen muß. Man verkennt damit keineswegs, daß es auch dort gesellschaftliche Zustände, Sitten und Einrichtungen geben mag und muß, die unsere Beachtung in Anspruch nehmen und zu fruchtbaren Vergleichen dienen könen, aber wir verweisen diesen Stoff an andere Zweige des menschlichen Wissens.

Eine zweite und noch wichtigere Abgrenzung des Begriffs der Gesellschaft liegt in deren Verhältnis und Gegensatz zum Staat. Wir sind nicht nur Glieder der menschlichen Gesellschaft, sondern auch Bürger und Untertanen des Staates. In der Gesellschaft sind wir freie Privatpersonen, im Staat haben wir eine Macht über uns, die uns ihren Willen aufzwingt. So innig und allseitig die Wechselwirkung und Verschlingung von Staat und Gesellschaft zu allen Zeiten war und sein wird, so ist es doch eine ungerechtfertigte Überspannung und Fälschung des Begriffs der Gesellschaft, wenn man ihr auch den Staat als ihr Werk, als etwas von ihr Abhängiges und jederzeit von ihr Umgestaltbares zuweisen und unterordnen will, eine Auffassung, die namentlich in den naturrechtlichen Theorien, welche den Staat aus einem Gesellschaftsvertrag, einem "contrat social" hervorgehen ließen, ihren Ausdruck gefunden hat. Die Gesellschaft kann den Staat nicht entbehren, aber auch nicht schaffen. Ihr natürlicher Zustnad wäre das Chaos und die Anarchie, aus welchem sie sich doch nicht selbst erretten kann, weil sie hierzu etwas schon Geordnetes, Organisiertes, Willensfähiges, also schon eine Art von Staat sein müßte. Der Staat kommt über sie von außen als Herrschergewalt durch Autorität, sei es patriarchalische oder priesterliche, durch Eroberung, Usurpation, auch durch brutale Tatsachen oder Verbrechen; er schafft ihr durch Beugung unter seinen Willen Frieden und Lebensfähigkeit. Es ist kein Beweis dagegen, wenn Kolonisten, die, schon aus staatlichen Verbänden stammend, zusammenkamen, sich durch Vereinbarung ein neues oder ähnliches Regiment einsetzen.

Durch diese beiden Voraussetzungen, die Gleichartigkeit einer geschichtlich bedingten, höheren Gesittung, wie durch die begriffliche und faktische Unterscheidung vom Staat, tritt nun der zuvor unbegrenzt erscheinende Umfang der Gesellschaft in eine nähere Beleuchtung. Es gehören zwar alle Personen innerhalb jener geschichtlich-geographischen Umgrenzung zu ihr, aber nicht nach ihrem gesamten tun und Lebensinhalt, sondern auf der einen Seite liegt das ganz Individuelle, nach außen Beziehungslose des Einzeldasein, nach der anderen eine ordnende und befehlende Herrschergewalt, welcher sich alle zu fügen haben; aber zwischen diesen beiden Grenzen breitet sich ein unendlich verschlungenes, unbefohlendes Netz des Zusammenlebens und Wirkens Vieler und Aller aus, dessen Ganzes wir mit dem Namen der Gesellschaft oder, wie nicht sehr zutreffend oft beigefügt wird, der bürgerlichen Gesellschaft bezeichnen. Diese Gesellschaft bilden somit wohl zusammen alle, aber nur als Privatpersonen, die miteinander in vielfältigen näheren oder entfernteren Beziehungen stehen, und die gesellschaftlichen oder sozialen Erscheinungen erweisen sich so als die spontanen, unbefohlenen Massen- und Wechselwirkungen der individuellen Kräfte innerhalb der von den staatlichen Ordnungen gezogenen Schranken, sowie auf der Grundlage einer gleichartigen oder verwandten Kulturstufe.

Und nun erst, auf dem so gewonnenen Boden, kann auch unsere zweite Frage gestellt werden und lösbar erscheinen: wie und in welchem Sinne kann es von dieser Gesellschaft eine besondere Wissenschaft geben?

Und hier bieten sich zunächst zwei Wege oder Aufgaben an. Man kann die gesellschaftlichen Erscheinungen einfach beschreiben, und man kann versuchen, sie zu erklären, d. h. die Formen und Gesetze oder wenigstens die Regelmäßigkeiten aufzuweisen, die darin zutage treten. Ich sehe dabei von der dritten Möglichkeit einer normierenden Betrachtung ab, weil dieselbe in den Bereich der Ethik und Politik fiele.

Die bloße Beschreibung hat auch selbst wieder zwei Formen. Man kann die gesellschaftlichen Zustände einer gegeben Zeit, zunächst der Gegenwart, ins Auge fassen, und man kann rückwärts gehend die früheren Zeitalter schildern und aneinanderreihen.

Dem ersten Zweck dienen zahlreiche Mittel der verschiedensten Art, vor allem anderen die eigene Anschauung und Erfahrung, da wir ja alle selbst zu dieser Gesellschaft gehören und sie uns alltäglich, fast stündlich und weit näher berührt, als der für jeden mehr im Hintergrund stehende, den meisten nicht in seiner Gesamtwirkung, sondern nur bei besonderen Anlässen zu Bewußtsein kommende und eingreifende Staat. Dem gleichen Zweck entspricht aber auch in nur allzu reichem und oft irreführenden Maß ein großer Teil der gesamten Literatur, vor allem das Zeitungswesen, Romane und andere Werke der Kunst, Kulturbilder ernsterer und leichterer Gattung. Es gibt aber auch noch eine besondere Diszipline, die diesem Zweck unmittelbar dient und die vereinzelte, stets unzureichende Wahrnehmung ergänzt. Es ist die soziale Statistik, welche durch das Mittel der methodischen Massenbeobachtung, durch ein über ganze Völker und Zeitabschnitte ausgebreitetes Netz von Observatorien die charakteristischen Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens ermittelt und vergleichend von Jahr zu Jahr, von Land zu Land erfaßt. Der moderne Begriff der Gesellschaft ist eigentlich erst durch die Anwendung und steigende Verbreitung und Vertiefung der statistischen Methode genauer bestimmt und wissenschaftlich verwertbar geworden.

Auf vergangene Zeitalter finden nun freilich die Statistik wie die anderen genannten Mittel nur eine beschränkte Anwendung, und man ist auf die allgemeine Geschichtsforschung, welche stets Staat und Gesellschaft in ihrem unlösbaren Zusammenhang zu umfassen hat, angewiesen.

Schwieriger und anziehender als die bloße Beschreibung ist die zweite Aufgabe, die Erklärung der gesellschaftlichen Erscheinungen, wobei es sich zuerst fragt, was ist es denn eigentlich, das eine Erklärung vor allem anderen erfordert. Das Rätsel, das zu lösen ist, heißt: wie kommt es denn, daß, während der Einzelne planlos, ohne Übersicht und Überlegung der Folgen seine Wege geht, denkt und tut, was ihm von seinen beschränkten Gesichtspunkten aus wünschenswert und nützlich erscheint, dennoch die Gesamtwirkung all dieser individuellen Bestrebungen und Tätigkeiten doch nicht, wie man erwarten müßte, ein chaotischer Haufen von verworrenen, unzusammenhängenden Einzelheiten bleibt, sondern etwas Geordnetes, Gestaltetes, mehr oder weniger Vernünftiges dahei herauskommt, das doch niemand gerade so erkannt und gewollt hat? Ist es nicht, wie wenn sich Tausende von regellos aufgehäuften, unbehauenen Steinen von selbst zu einem festen Bau ordneten? Denn das ist ja nicht zu verkennen, daß an aller menschlichen Bildung, an allem Fortschritt in materiellen und geistigen Dingen das bewußte Eingreifen einer öffentlichen Gewalt nur einen untergeordneten Anteil hat. Der Staat kann keine Kultur schaffen, sondern nur eine schon vorhandene oder mindestens aufkeimende schützen, leiten oder auch mißleiten. Nicht nur das gesamte wirtschaftliche Leben mit seiner Technik, seiner Teilung der Arbeit, seiner Gliederung der Berufsarten, sondern auch alle geistigen und sittlichen Errungenschaften menschlicher Bildung, die Sprache, Wissenschaft und Kunst, Sitte, Moral und Religion sind Werke der Gesellschaft, der freien Tätigkeit individueller, ineinander greifender Kräfte. Das wunderbarste Beispiel, wie aus unbewußtem und ungewolltem Tun vieler etwas entsteht, was vernünftiger ist als alle, die dabei mitgewirkt haben, ist die Sprache, wiewohl es nicht eigentlich die Gesellschaft im Großen, sondern die wieder in Völker gespaltene und gegliederte Gesellschaft ist, die sie in stetiger Arbeit durch Jahrhunderte fort- und umbildet, ohne jede Verabredung und bewußte Absicht.

Es ist kein Wunder, wenn dieses scheinbare Wunder, daß aus Vielem, Ungleichartigem, Zusammenhanglosem ohne Zutun von irgendenjemandem etwas Einheitliches, Gleichartiges, Zusammenhängendes entsteht, zu mancherlei mitunter auch wieder wunderbaren Erklärungen geführt hat. Der Gedanke lag ja nicht so fern, daß, wie man von einer Volksseele, einem Volksgeist und -Charakter sprechen mag, so auch dem wenn auch noch abstrakteren Begriff der Gesellschaft Leben einzuhauchen, sie zu einem unsichtbaren Zauberwesen zu gestalten sei, das der Menschen blindes und zerfahrenes Tun an verborgenen Fäden auf höhere Ziele hinlenkt. Wir haben in beredten und gedankenreichen Ausführungen gelesen, wie zwar die einzelnen Menschen ihrer Natur nach nur von den Motiven der Selbstsucht und des rücksichtslosesten Eigenwillens beherrscht werden, aber die Gesellschaft, vom Zweckbegriff, wenn auch unbewußt geleitet, wie ein Lebewesen höherer Art, über ihre Köpfe hinweg Sitte und Sittlichkeit, Recht und Staat zu schaffen wisse.

Andere Denker haben den beliebten Begriff des Organismus, der das Leben der Pflanzen- und Tierwelt beherrscht, auch auf die Gesellschaft übertragen und in sinnreichen Analogien von den Zellen, Geweben und physiologischen Grundfunktionen des menschlichen Lebens gesprochen. Oder hat man auch im Anschluß an DARWIN'sche Lehren den Gedanken einer spontanen, von niemand gewollten Entwicklung zugrunde gelegt, aus welcher durch Vererbung und Anpassung im Kampf ums Dasein von selbst allmählich das Vollkommenere sich herausarbeite.

Soviel Geist und Scharfsinn solcher Ausführungen im Einzelnen zu rühmen sein mag, so muß ich doch ihre Ausgangspunkte und Grundideen als verfehlt und undurchführbar ansehen. Oder wie kann man dem vagen Kollektivbegriff der Gesellschaft die Merkmale eines beseelten Wesens beilegen, das Zwecke denkt und verwirklicht, das Eigenschaften hat, die den Individuen, aus welchen es sich zusammensetzt, ganz fremd und unbekannt, ja geradezu widerstrebend sind; wie soll es einen Zwang auf seine Glieder und Leistungen ausüben, zu welchen ihnen alle Willensansätze fehlen?

Der so vielfach üblichen Vergleichung der Gesellschaft mit einem Organismus aber ist man versucht und berechtigt, die geradezu umgekehrte Behauptung entgegenzustellen, die Gesellschaft sei als solche etwas Unorganisiertes, der Organisation noch Entbehrendes und dringend Bedürftiges, aber unfähig, sich dieselbe aus eigenen Mitteln zu schaffen. Wenn die Gesellschaft ein Organismus sein soll, so müßten doch die Personen seine Organe sein. Gibt es aber überhaupt einen schärferen Gegensatz als den zwischen einem Organ eines tierischen Körpers, das für sich keinen Augenblick lebensfähig, immer nur als dienender und empfangender Teil eines Ganzen existieren kann und zwischen einem selbstbewußten, denkenden, fühlenden, wollenden Eigenwesen, das sich selbst als eine kleine Welt, als der Mittelpunkt des großen Weltalls vorkommt, das, wenn es sein muß, allein wie ein ROBINSON auf unbewohnter Insel zu leben und seinem Leben noch einen Wert zu leihen vermag?

Den Begriff einer Entwicklung aber müßte man vorher selbst erklärt haben, ehe man etwas  aus  ihm erklärt. Wie will man eine Veränderung, der man den Namen einer Entwicklung gibt, von jeder beliebigen sonstigen Veränderung unterscheiden, wenn man nicht einen Maßstab für den Fortschritt und die Vervollkommnung schon mitbringt und ein Ziel vor Augen hat, dem dieselbe zustrebt und näher rückt? Und wie will man ein solches Ziel erraten und erkennen, ohne auf die Natur und den Gattungscharakter des Menschen zurückzugehen und hier die Keime und Ansätze aufzuzeigen, in welchen jene Entwicklung ihre Wurzel hat?

Sodann tun alle solche Erklärungsversuche, als ob die Gesellschaft stets nur wie ein Höheres über den Einzelnen stünde, und nicht auch die unerfreulichsten Schattenseiten darböte, als ob sie in ihrem Schoß nicht ebenso viele Vorurteile, Härten, Ungerechtigkeiten, Mißstände aller Art erzeugen, nicht auch widerliche, törichte, abscheuliche Sitten und Gebräuche mit ihrer Flagge decken könnte. Gäbe es nicht immer wieder eine Minderheit von Persönlichkeiten, die an Einsicht, Gesinnung und Charakterstärke ihre Zeitgenossen und den Durchschnitt der Gesellschaft überholen und eine bessere Zukunft im Auge haben, so wäre gar nicht abzusehen, wie jemals von einer fortschrittlichen Entwicklung die Rede sein könnte. Die Geschichte bezeugt es deutlich genug, daß niemals die Massen, sondern stets hervorragende Individuen die Führer zum Besseren, oft auch zum Schlimmeren sind, und daß die Gesellschaft ebenso das Geleitete wie auch das Leitende genannt werden kann.

Das Naturleben bietet übrigens nach meinem Dafürhalten weit einfachere und lehrreichere Analogien für das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren einzelnen Gliedern als jene abstrakten Luftgebilde von einem sozialen Lebewesen, von Organismus und Entwicklung. Ich erinnere an ein naheliegendes Beispiel, die Gesellschaft der Bäume, den Wald. Die Bäume machen zusammen den Wald, aber dieser wirkt mächtig und vielseitig auf sie zurück. Er hat zahlreiche Eigenschaften, die wir dem einzelnen Baum nicht beilegen. Das nahe Beisammenstehen vieler Bäume verbietet dem Einzelnen, sich nach Belieben und seiner Natur gemäß zur Kugel- oder Pyramidengestalt auszubreiten; es drängt den Stamm und seine Äste nach oben, um seine Krone im Licht zu baden; es gewährt ihm Schutz gegen elementare Störungen, kann ihm aber auch Gefährdung von seinem Nachbarn bringen, die den einzeln stehenden Baum nicht trifft. Der Wald übt seinen Einfluß auf das Klima und die Gesundheit seiner Umgebung; seine Lust und Stille erfreut und erhebt des Menschen Herz; sein Bestand gehört zu den wichtigsten Faktoren der gesamten Volkswirtschaft. Aber dennoch ist es meines Wissens noch niemandem eingefallen, den Wald von seinen Bäumen noch als einen besonderen und selbständigen Organismus zu unterscheiden. Es erscheint vielmehr alles natürlich, realistisch, ja mechanisch erklärbar. Alle Wirkungen des Waldes sind bedingt durch die Natur des Baumes, aber manche derselben werden am einzelnen Exemplar nicht erkennbar, sondern erst in ihrer Verdichtung und Verstärkung durch die Masse der winzigen Anteile.

Noch lehrreicher und zutreffender sind die gesellschaftlichen Verbände in der Tierwelt, wie die festen Ordnungen einer Herde, die Wandervereine der Zugvögel, die ineinander greifenden Kunsttriebe der Ameisen und Bienen und vieles andere. Wir verlangen zur Erklärung solcher Vorgänge nicht weiter, als daß wir die Gesamtwirkung der in den einzelnen Individuen angelegten Instinkte und Triebe darin erkennen, die dann auch die Glieder wieder rückwirkend beeinflußt.

Vieles verhält sich nun ähnlich in der menschlichen Gesellschaft nur mit dem gewaltigen Unterschied, daß wir hier in die Welt des Bewußtseins, der psychischen Erscheinungen hinübertreten und zwischen Mensch und Mensch ein unsagbar anderer und innigerer Rapport besteht, als zwischen Baum und Baum, zwischen Biene und Biene. Aber auch für das Verständnis der gesellschaftlichen Tatsachen ist schlechterdings kein anderer Ausgangspunkt zu finden als die Natur, d. h. die angeborenen Kräfte und Triebe der menschlichen Gattung, und eine Gesellschaftslehre wird niemals auf einer anderen Grundlage aufgebaut werden können, als auf der psychologischen.

Dabei muß ich die Aufgabe gleich noch näher bestimmen, indem ich, ohne früher an dieser Stelle Gesagtes zu wiederholen, die bedeutenden Worte aus SCHILLERs philosophischen Schriften an die Spitze stelle:  Triebe  sind die  einzigen  bewegenden Kräfte in der empfindenden Welt. Die im Gefühl sich kundgebenden Reize von dunkel geahnten oder vorgestellten Gütern, die alle Menschen, wenn auch in ungleichen Stärkegraden bewegen, zeigen der Menschheit die Richtung und Wege an, die sie aufzusuchen hat. Sie machen allein, daß ein Mensch den anderen in seinem Tun versteht, auch wenn er seine Sprache nicht kennt. In ihnen liegt die einzige Bürgschaft einer in ihren Zielen gleichartigen und verständlichen Bewegung. Das Denken ist etwas Sekundäres, im Dienste des Willens und seiner Quellen, der Triebe, Stehendes und keiner ursprünglichen Werturteile, die stets im Gefühl wurzeln, Fähiges. Und so gelange ich zu dem Ausspruch: eine Gesellschaftslehre ist nichts anderes als die Lehre von den natürlichen Massen- und Wechselwirkungen des menschlichen Trieblebens unter den Einflüssen des Zusammenlebens Vieler.

Die einzelnen Triebreize aufzusuchen und abzugrenzen, welche sich als allgemeine Merkmale der menschlichen Gattung nachweisen lassen, ist die Aufgabe der Psychologie, welche sich aber stets nur mit der individuellen Seele zu beschäftigen hat. Eine zweite, über sie hinausgreifende, aber sich unmittelbar an sie anlehnende Erwägung ist: welche Einwirkung und Umbildund erfahren die menschlichen Triebe durch den Faktor des Zusammenlebens? Was ergibt sich daraus, wenn Viele das Gleiche, oder Ungleiches oder Entgegengesetztes wollen? Welche Triebreize harmonieren und fördern sich, welche widerstreben und bekämpfen sich im wechselseitigen Verkehr? Es sind dies zwar nicht die einzigen, aber die ersten und nächstliegenden Stoffe und Fragen für eine Gesellschaftslehre.

Die Psychologie wird unter diesen Gesichtspunkten drei Klassen von Grundtrieben unterscheiden müssen. Die erste bilden diejenigen Willensansätze, die den Menschen ganz auf sich selbst stellen, auf die Betätigung, Erhaltung, Erweiterung der Individualität im Ringen ums Dasein, um Bedürfnisse, Genußmittel, Lebensgüter gerichtet sind. Sie enthalten den festen und unzerstörbaren Grundstock von all unserem Denken und Tun.

Eine zweite Klasse aber umfaßt diejenigen natürlichen Neigungen, welche den Menschen auf Andere seinesgleichen hinweisen und mehr oder weniger von ihnen abhängig machen. Ein Übergangs- und Zwischenglied bilden die Triebe der Geschlechtslust und Kinderliebe, welche uns noch nicht zu einer unbestimmten Menge, sondern nur zu einzelnen bestimmten Personen in Beziehung setzen. Jenes weitere aber geschieht vor allem durch die Triebe der Geselligkeit und Gruppierung, vermöge deren wir die Einsamkeit, das Alleinstehen zu den unerträglichsten Übeln rechnen, und nur im Austausch der Vorstellungen und Gefühle, im Anschluß an die bestimmten Kreise, in die wir uns gestellt finden, uns selbst zu besitzen und zu genießen glauben; sodann, daran anschließend, wenn auch getrennt, durch das allgemeine Mitgefühl für fremdes Wohl und Weh, das, so oft es auch durch andere Gefühle verdrängt werden mag, doch unter dem Namen der Menschlichkeit, der  humanitas  als das eigentliche Unterscheidungsmerkmal unserer Gattung bezeichnet wird. Dazu kommt nun noch das lebhafte Verlangen, in der Vorstellung unserer Nebenmenschen etwas zu gelten, von ihnen beachtet, anerkannt, geehrt zu werden, auf sie Macht und Einfluß auszuüben, was alles zugleich von ihnen abhängig macht und nötigt, auf ihre Vorstellungskreise, ihre Erwartungen und Ansprüche einzugehen. Dagegen vermag ich einen vielfach behaupteten und für die Gesellschaft als besonders wirksam ausgegebenen sogenannten Nachahmungstrieb (der nicht mit einem Nachahmungstalent zu verwechseln ist) nicht als ein besonderes menschliches Gattungsmerkmal anzuerkennen, weil die Nachahmung als solche niemals für uns Selbstzweck ist, wir nie auch das, was uns mißfällt, was mit Unlust, Nachteil, Unehre verknüpft ist, nachahmen, sondern nur, was an sich unser Wohlgefallen erregt, wovon wir für uns selbst die Befriedigung und das Lustgefühl erwarten, das wir an Anderen wahrnehmen, also aus sachlichen Gründen und nicht um der Nachahmung willen. Man kann mit weit mehr Recht von einem Trieb sprechen, sich vor Anderen auszuzeichnen und sie zu überbieten, statt es ihnen bloß gleich zu tun, was dann aber auf den schon zuvor genannten Ehrtrieb zurückweist.

Nun gibt es aber noch eine dritte Klasse von angeborenen Strebungen und Wertreizen, die mit dem Gegensatz von eigenen und fremden Interessen, von Selbst- und Nächstenliebe gar nichts zu schaffen hat, sondern, außer und über demselben stehend, die zarten Keime und Ansätze einer höheren, idealen Zielen zugewandten Bestimmung erkennen läßt. Sie sind darauf gerichtet, in unser zerfahrenes und widerspruchsvolles Denken und Wollen Ordnung, Einheit, Harmonie zu bringen; es ist die Lust an der Erkenntnis und Wahrheit als solcher, der Reiz des Schönen, das durch Bild und Schein einer verklärten Wirklichkeit erfreut und erhebt, es ist Gewissen und Rechtsgefühl, welche unser Wollen und Handeln einer einheitlichen, harmonischen Ordnung zu unterwerfen streben, sowie das Verlangen, sein individuelles Dasein an das Höchste und Allwaltende anzuknüpfen. Es sind die Quellen von Wissenschaft und Kunst, von Recht, Moral und Religion.

Dies ist in kürzestem Umriß die Tafel der nach dem Zeugnis der Geschichte wie der gemeinen Erfahrung wirksamen und überhaupt möglichen Grundmotive alles menschlichen Wollens und Handelns. Wenn wir sie als Gattungsmerkmale, welche allen Menschen zukommen, bezeichnen, so geschieht dies in dem Sinne, daß kein geistig gesunder, in der Gesellschaft herangewachsener Mensch ohne Berührung und Verständnis derselben bleibt, und nicht das Gefühl hat, daß auch in ihm selbst die Ansätze dazu nicht fehlen. Denn das ist mit dieser behaupteten Allgemeinheit wohl vereinbar, daß jene Triebreize ansich und je nach ihrem Zusammenhang mit dem animalischen Leben eine höchst ungleiche Intensität haben, von überwältigendem Drang und brennender Begierde bis zur bloßen Empfänglichkeit, die sich nicht von selbst aufdrängt, sondern erst bei gebotenem Anlaß zum Vorschein und Bewußtsein kommt. Dazu kommt noch, daß innerhalb dieser objektiven Abstufungen für die einzelnen Individuen wieder der allerweiteste Spielraum hoher und niedriger Stärkegrade für jeden Triebreiz offen steht und noch die Unterschiede der Temperamente hinzutreten. So stellt sich dem gleichartigen Grundstocke von Strebungen die allergrößte Mannigfaltigkeit der Individualitäten gegenüber. Wir beurteilen den Charakter jedes Menschen danach, welchen von den allgemeingültigen Motiven er in hohem, mittlerem, niedrigem oder verschwindenden Grad zugänglich ist.

Es kann nun wenigstens für die modernen Kulturvölker, auf welche ich unseren Gesellschaftsbegriff beschränkt habe, nicht ausbleiben, daß im Ganzen des menschlichen Zusammenlebens auch alle besonderen Anlagen, Kräfte und Triebe nebeneinander irgendeinen nicht bloß vereinzelten Ausdruck finden, daß jedem Triebreiz eine relative Massenwirkung zukommt, daß namentlich überall sich die selbstischen und die geselligen Neigungen, wenn auch unter den vielfachsten und niemals fehlenden Kollisionen, nebeneinander behaupten, und daß auch jene dritte Klasse der auf Ordnung und Einklang unseres Denkens und Wollens gerichteten Wertreize ihre segensreichen Funktionen niemals ganz einstellen wird. Die Möglichkeit der Kombinationen aber ist unübersehbar.

Dies ist das Bild der Gesellschaft, wie es die vereinzelte unmittelbare Wahrnehmung, wie die Massenbeobachtung der Statistik beglaubigt. Es scheint mir auch ohne jene magischen Hilfsbegriffe eines Organismus oder eines zwecksetzenden sozialen Lebewesens verständlich zu sein.

Es wird nun die Aufgabe einer allgemeinen Gesellschaftslehre sein, die Hauptformen dieser vielseitigen Wechselwirkungen, die sich anziehenden und abstoßenden, fördernden und hemmenden Triebmächte aufzuzeigen und die vorstehenden kurzen und unzulänglichen Umrisse zu ergänzen.

Das aber wäre offenbar zu viel von ihr verlangt, daß sie auch angeben und ausführen soll, welche von den großen Grundmotiven alles menschlichen Tuns in einem einzelnen Zeitalter und Volk unter den zahllosen besonderen Einwirkungen geographischer, ethnographischer, historischer Bedingungen den Vorrang oder die Herrschaft errungen haben oder erringen können. Sie muß dies der Geschichtsschreibung überlassen und ebenso vorsichtig wie diese sein, gleich Gesetze aufstellen und den Gang der Dinge als einen notwendig gerade so gewordenen aufweisen oder gar konstruieren zu wollen. Denn mag sie über die menschliche Willensfreiheit deterministisch oder indeterministisch denken, so wird sie die Charaktere und Fähigkeiten der führenden und hervorragenden Persönlichkeiten, auf welche alle eingreifenden Veränderungen gesellschaftlicher Zustände als ihren wichtigsten Faktor zurückzuführen sind, stets als etwas tatsächlich Gegebenes hinnehmen müssen und niemals die Determinationen, aus welchen sie gerade jetzt und so wie es geschehen ist, hervortreten und handeln, nachweisen können. Alle historischen Vorgänge sind von unangebbaren und unmeßbaren Elementen begleitet, niemals ganz klarzustellen und am wenigsten als notwendig zu erweisen.

Dagegen ist es keine Überschreitung zu nennen, wenn jene Lehre zwar kein Gesetz und nicht einmal eine feste Regel, welche durch zahlreiche Beispiele rückschrittlicher Jahrhunderte und gesunkener Völker widerlegt würde, wohl aber gewisse Bürgschaften und Hilfskräfte dafür behauptet, daß in jeder Gesellschaft eine Richtung auf stetigen Fortschritt ihrer Bildung und ihres Gedeihens besteht, die nur durch besonders ungünstige Umstände und Gegenwirkungen wirkungslos wird. Die Hoffnung hierfür gründet sich vor allem darauf, daß Wissen und Fertigkeiten lehr- und übertragbar sind, daß jede Generation durch Überlieferung und Schrift einen angesammelten Bildungsschatz früherer Geschlechter und somit einen schon abgekürzten Weg antritt, daß immer wieder von Zeit zu Zeit und besonders bei drängender Gefahr und Verwirrung hervorragende Persönlichkeiten neue Bahnen zeigen, sowie daß auch im Sittlichen humanere Anschauungen und Grundsätze, die zuvor in der Gesellschaft nur von Wenigen erkannt und geübt wurden, allmählich die Gestalt von Recht und Gesetz erringen und dann einen befestigten Damm gegen rückläufige Strömungen bilden können.

Wenn somit die Gesellschaftslehre als die Lehre von Massen- und Wechselwirkungen freier Individualkräfte einer zusammenlebenden und im Verkehr stehenden Menschenmenge bezeichnet werden muß, so ergeben sich daraus vielfältige Folgerungen. Es ist einleuchtend, daß jene Wirkungen sich nur in drei Grundformen vollziehen können. Die Kräfte und Triebe der Einzelnen wirken entweder nur gleichgültig und beziehungslos  neben einander, oder sie sind wetteifernd und feindlich  gegeneinander gerichtet, oder sie drängen  miteinander in vereinigtem Druck auf dieselben Ziele hin. In der Wirklichkeit wird, da auf den Hauptgebieten gesellschaftlicher Zustände stets verschiedene Momente und Gesichtspunkte einmünden und auslaufen, das Neben, Gegen und Mit in vielfacher Verschlingung beisammen stehen. Es muß hier genügen, dies an wenigen Beispielen deutlich zu machen.

Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Wanderungen, Berufswahl, Gebrechen und Krankheiten, Prozesse und Delikte, Selbstmordfälle usw. sind für den Einzelnen, reine Vorgänge seines Privatlebens, scheinbar zufällig und gleichgültig für die übrige Welt, aber dennoch gewinnen sie durch ihre bloße Anzahl eine hohe Bedeutung für die Gesamtheit. Das Verhältnis der Geburten zu den Todesfällen und Wanderungen, der Rückgang, Stillstand, das langsame oder rasche Wachstum der Bevölkerung greifen in alle sozialen Verhältnisse ein und gehören zu den mächtigsten Motoren der Weltgeschichte. Die sinkende oder steigende Heiratsfrequenz ist eines der wichtigsten Symptome für die wirtschaftlichen, die Verminderung oder Vermehrung der Verbrechen ist es für die sittlichen Zustände eines Volkes. Diese und andere Beispiele von Gesamtwirkungen eines bloßen Nebeneinander von Vorgängen des Privatlebens bilden das Hauptthema der Bevölkerungslehre und der sozialen Statistik.

Im Erwerbsleben ist der Einzelne nur darauf bedacht, daß er im Kampf ums Dasein einen Platz erringt und behauptet, unbekümmert um die Anderen, wo nicht kämpfend gegen ihr Emporkommen; aber die Massenwirkung dieser Bestrebungen ist ein stetiges und wechselseitiges Überbieten und damit ein Fortschritt der Technik und der Geschicklichkeit, eine allmähliche Entwicklung aus kleinen Sonderwirtschaften zu einem großartigen Weltmarkt. Daneben ergeben sich aber infolge der Arbeitsteilung für die verschiedenen Berufsklassen auch wieder gemeinsame Interessen, die zum Zusammenhalten und zu genossenschaftlichen Verbänden Anlaß bieten.

In den Wissenschaften geht der Einzelne bald allein, bald mit und neben Anderen, bald streitend gegen sie seine Wege, aber da jeder auf seinem Arbeitsfeld vom bereits Errungenen Kenntnis nehmen muß, so treten die zerstreuten Leistungen schließlich doch wie von selbst in Reih und Glied nebeneinander und ergeben einen wachsenden Grundstock von gemeinsamem und zusammenhängendem Wissen.

Das Bedürfnis, mit Anderen im Verkehr zu leben und die Geneigtheit, sich von ihrem Tun und Lassen nicht durch auffällige und anstößige Abweichungen zu entfernen, das Verlangen, auch für die willkürlichen und gleichgültigen Handlungen einer festen, immer neues Besinnen abschneidenden Ordnung folgen zu können, führt zu der unser Leben fast mehr als alles Andere beherrschenden Gewohnheit und Sitte.

Eine solche Untersuchung nun, die auf psychologischer Grundlage, speziell auf dem Fundament einer ausgebildeten Trieblehre die wesentlichen Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens darlegen und verständlich machen würde, ist bis jetzt, soweit meine Kenntnis reicht, wenigstens in deutscher Sprache nicht vorhanden. Ich glaube darin eine fühlbare Lücke im Kreis der Wissenszweige, die sich mit dem öffentlichen Leben der Menschen und Völker beschäftigen, sehen zu müssen; sie würde insbesondere für alle Staatswissenschaften den Dienst einer grundlegenden Einleitung leisten können.

Man muß, um einer Verwirrung entgegenzusteuern, einen doppelten Begriff der Staatswissenschaften unterscheiden, einen weiteren und einen engeren; der weitere umfaßt die Gesellschaftswissenschaften mit in seinem Bereich; der engere stellt sich diese als etwas Koordiniertes gegenüber. Die staatswissenschaftlichen Fakultäten gebrauchen diesen Namen in einem weiteren Sinne und rechnen sich auch die sozialen Fächer zu. Es geschieht dies dann aus dem gleichen Grund und mit demselben Recht, wie die medizinischen Fakultäten die Anatomie und Physiologie, die reine Naturwissenschaften sind und mit der Heilkunde noch nichts zu tun haben, doch zu ihren Fächern zählen, weil sie deren unerläßliche Grundlagen bilden.

Gesellschaft, Staat und Recht sind drei getrennte und doch innig zusammenhängende Grundbegriffe, da keiner von ihnen ohne Bezugnahme auf die beiden anderen verständlich ist. Ihr Verhältnis zueinander scheint mir den einfachsten Ausdruck in der Fassung zu finden: die Gesellschaft bietet und umfaßt den gesamten Stoff und Inhalt aller Erscheinungen und Vorgänge des Menschenlebens, vermag ihnen aber die Ordnung, deren dieselben bedürfen, nicht aus eigenen Mitteln zu schaffen; der Staat ist diese ordnende Gewalt; das Recht ist die positive, befehlende Norm, durch welche der Staat sowohl sich selbst als die Gesellschaft ordnet.

Die allgemeine Gesellschaftslehre ist hiernach das erste und einleitende Glied zu einer großen Zahl und Reihe von Wissenszweigen, in welchen jene drei Grundbegriffe ihre genauere Gestaltung finden.
LITERATUR - Gustav von Rümelin, Über den Begriff der Gesellschaft und einer Gesellschaftslehre, Freiburg i. Br. / Leipzig 1894