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Der Wirklichkeitsgedanke [12/13]
XIII. In diesem Abschnitt soll zur weiteren Klärung der vorgetragenen Anschauungen das Verhältnis zwischen objektiver und subjektiver Wirklichkeit in einigen Punkten einer genaueren Besprechung unterzogen werden. Wir haben gesehen, daß die objektive Wirklichkeitsbewertung dann zustande kommt, wenn die Inhalte unter sich und schließlich mit dem sinnlich Gegebenen durch eine Assoziationsform verbunden werden, die aus der Wahrnehmung geschöpft ist und die wir als Gleichartigkeitskategorie bezeichnet haben. Bei der subjektiven Wirklichkeit, die Wahrgenommenes und Gedachtes als gleichberechtigt in sich faßt, fehlt dieses verknüpfende Band, der Zusammenhang muß daher auf eine andere Weise hergestellt werden. Wir wissen, daß das zum Teil durch die Vorstellung des Körpers, zum Teil aber auch durch das Bewußtsein geleistet wird, daß die Inhalte aufgrund früherer Kontiguität [Angrenzung - wp] aneinandergefügt werden. Nun sind freilich auch die Inhalte, die dem objektiven Wirklichkeitszusammenhang eingereiht werden, wenigstens in vielen Fällen gleichzeitig vorhanden gewesen, ich will daher genauer nachweisen, inwiefern das Bewußtsein des früheren zeitlichen Beisammenseins für die Bildung der subjektiven Wirklichkeit eine andere und bedeutendere Rolle spielt als für die der objektiven Wirklichkeit. Nehmen wir an, ich habe in einer bestimmten Situation, etwa während eines Spazierganges, das Emporschleudern eines Balles gesehen, bin dann aber, bevor ich sein Herabfallen wahrnehmen konnte, durch Zuruf eines Freundes veranlaßt worden, mich umzudrehen und ihn zu begrüßen. Verbinde ich gelegentlich späterer Reproduktion die Inhalte zu subjektiver Wirklichkeit, so muß ich sie so aufeinander folgen lassen, wie sie damals tatsächlich aufeinander gefolgt sind: Spaziergang bis zu einer gewissen Stelle, Emporsteigen des Balles, Zuruf des Freundes, Anblick desselben usw. Will ich mir jedoch ein Bild der damaligen objektiven Wirklichkeit mach, so erhalte ich eine andere Folge von Inhalten: aufsteigender Ball, zur Erde fallender Ball, Erdboden, auf demselben ich selbst, der sich zu einer gewissen Zeit umdreht, sowie man Freund. Der wesentliche Unterschied liegt also darin, daß im ersteren Fall auf den emporsteigenden Ball der Zuruf und Anblick des Freundes folgt, im zweiten Fall der herabfallende Ball. Dieser letztere Inhalt (B) ist tatsächlich bei der fraglichen Gelegenheit nicht zusammengewesen mit dem Inhalt "emporsteigender Ball" A (ich nehme an, daß ich nach Vernehmen des Zurufes nicht weiter an den Ball dachte), trotzdem wird er gelegentlich der Reproduktion diesem letzteren assoziiert, so daß er als seine Fortsetzung auf dem Gebiet der objektiven Wirklichkeit gilt. Daß ich zu dieser Assoziation im Sinne der Gleichartigkeitskategorie befähigt bin, liegt nun freilich daran, daß ich häufig B unmittelbar hinter A wahrgeommen habe, nur habe ich es auf dem Spaziergang, an den ich jetzt denke, nicht getan. An dieser Stelle liegt der fundamentale Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Wirklichkeit. Repsroduzierte ich einen anderen Spaziergang, so würde vielleicht auf den Inhalt des emporsteigenden Balles auch im subjekiven Sinne der des herabfallenden folgen. Woher kommt es nun, daß demselben A, dem auf dem Gebiet des Subjektiven sehr verschiedene Inhalte B, C, D usw. sukzessiv assoziiert werden können? Die Antwort geht aus unserem Beispiel mit Deutlichkeit hervo. Für die Fortsetzung einer Reihe von sukzessiven Inhalten A, B, C ... H, I, K im subjektiven Sinne genügt es nicht, daß der folgende Inhalt X auf K einmal oder auch öfter unmittelbar folgte, sondern er muß mit jedem einzigen Glied der Reihe durch Vermittlung der dazwischen liegenden Glieder zeitlich verbunden gewesen sein. Für die Fortsetzung derselben Reihe im objektiven Sinne durch den Inhalt Y hingegen ist es nicht einmal erforderlich, daß Y auch nur mit einem einzigen Glied der Reihe zeitlich verbunden gewesen ist. Es ist möglich, daß ich nachträglich aufgrund fremder Mitteilungen oder aufgrund von Schlüssen unter Benutzung früherer Erfahrungen mich genötigt sehe, Y der genannten Reihe nach der Kategorie der Gleichartigkeit einzufügen. Während also mit der Bewertung einer Inhaltsreihe als früherer subjektiver Wirklichkeit der Anspruch erhoben wird, daß die Glieder der Reihe schon früher zusammen waren, geschieht das bei der objektiven Bewertung keineswegs; hier genügt es, daß hinreichend Motive vorhanden sind, um die bestimmte Assoziation vorzunehmen. Noch ein weiteres hängt mit dem Gesagten auf das engste zusammen. Von einer bestimmten Stelle aus kann die Reihe psychisch bewerteter Inhalte immer nur in einem Sinne fortgesetzt werden, während bei der Fortsetzung der objektiven Inhalte eine gewisse Willkür obwaltet. Wir pflegen uns daher das subjektive Geschehen bildlich durch eine gerade Linie zu veranschaulichen, während das objektive mehr einer nach allen Seiten sich ausbreitenden Kugel gleicht. Auch hierfür sei ein Beispiel angeführt. Es soll jemand einen längeren Weg durch die ihm wohlbekannte Stadt zurücklegen und, an einer Kreuzungsstelle von mehreren Straßen angelangt, bemerken, wie nach einer Richtung ein Wagen der elektrischen Straßenbah abfährt, nach einer anderen Richtung sich ein Bekannter entfernt, der kurz vorher das Ziel seines Weges angegeben hat, während er selbst in einer dritten Richtung seinen Weg fortsetzt, ohne sich dabei über den Wagen oder den Bekannten Gedanken zu machen, da die Aufmerksamkeit durch Vorgänge auf der Straße in Anspruch genommen wird. Sucht der Betreffende später die subjektiven Ereignisse zu reproduzieren, so darf der die Inhaltsreihe über die Straßenkreuzung hinaus nur durch die Wahrnehmungen fortsetzen, die er auf dem weiteren Weg gemacht hat; eine Reproduktion im objektiven Sinne dagegen kann ebensogut die Fortbewegung des Wagens auf dem bekannten Gleis, den Gang des Bekannten zu seinem Ziel und anderes umfassen. Ja, erst die Gesamtheit dieser und anderer Reihen ergibt den weiteren Verlauf der Wirklichkeit. Dabei hat die Inhaltsreihe, die durch die Bewegung des eigenen Körpers gekennzeichnet ist, nicht vor den anderen voraus, sie ist nur eine neben vielen anderen, die denselben Anspruch auf objektive Wirklichkeit erheben, wie sie. Worin liegt also im letzten Grund der Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Wirklichkeit? Er liegt, wie aus dem Gesagten klar hervorgeht, nicht in den Inhalten, denn die können in beiden Wirklichkeiten von derselben Art sein und sind es auch im genannten Beispiel, sondern - etwas roh ausgedrückt - in der Reihenfolge der Inhalte oder - genauer gesagt - in den Gesetzen, die die Reihenfolge der Inhalte bestimmen. Wir haben diese Gesetze in den früheren Abschnitten besprochen und brauchen sie hier nicht zu wiederholen. Die Reihenfolge der Inhalte oder vielmehr das Gesetz, das diese Reihenfolge beherrscht, ist also das entscheidende, nicht die Inhalte selbst. Damit glaube ich den Unterschied zwischen Körperlichem und Geistigem in einer Weise gekennzeichnet zu haben, die vollständig vom Substanzbegriff absieht. Seit langem ist man der Überzeugung und spricht es mehr oder minder offen aus, daß dieser Begriff nicht aus reiner Erfahrung gewonnen ist und in die empirische Wissenschaft nicht hineingehört und speziell die Psychologie weist es mit Entschiedenheit zurück, auf der Voraussetzung einer Seelensubstanz zu fußen. Aber man konnte sich doch andererseits nicht der Tatsache verschließen, daß der Unterschied zwischen Geistigem und Körperlichem im Bereich der Erfahrung liegt und man fühlte daher die Verpflichtung, diesen Unterschied zu erklären, ohne den Substanzbegriff zur Anwendung zu bringen. An Versuchen, dieser Verpflichtung nachzukommen, hat es nicht gefehlt, am berühmtesten ist in dieser Hinsicht die Theorie BRENTANOs, welche lehrt, daß sich das Subjektive vom Objektiven durch das Vorhandensein des intentionalen Objekts unterscheidet. Dieser Lehre bin ich zu wiederholten Malen entgegengetreten, indem ich zu zeigen suchte, daß ein inhaltlicher Unterschied zwischen den Elementen beider Wirklichkeiten überhaupt nicht vorhanden ist, daß wir vielmehr in den Beziehungen der Elemente die Lösung des Rätsels zu suchen haben. An dieser Stelle habe ich dann nochmals versucht, an ganz konkreten Beispielen zu zeigen, daß die Tatsachen der Erfahrung mit unserer Theorie in Einklang stehen. Ebenso kann das Gesagte als Antwort auf die von KANT gelegentlich aufgeworfene Frage gelten, wie es denn möglich ist, daß derselbe Intellekt sowohl zu äußerer als auch innerer Anschauung befähigt ist. Die Antwort besteht eben im Hinweis darauf, daß "derselbe Intellekt" zu verschiedenen Zeiten je nach den vorhandenen Interessen und Dispositionen in seinen Assoziationen von verschiedenen Gesetzen geleitet wird. Noch sei hervorgehoben, daß aus den in diesem Abschnitt angeführten Beispielen die Rolle hervorgeht, die der eigene Körper für die Reproduktioin der subjektiven Wirlichkeit spielt. Theoretisch ist es sehr wohl denkbar, daß wir auch ohne objektive Existenz des Körpers das Bewußtsein der subjektiven Wirklichkeit bilden könnten. Aber in praxi bedürfen wir seiner zum genannten Zweck, da er uns einen Anhaltspunkt dafür gewährt, in welcher Richtung wir bei Reproduktionen die Inhaltsreihe fortzusetzen haben, die ohne ihn stets Gefahr liefe, sich in der allgemeineren objektiven Wirklichkeit auszubreiten und zu verlieren. In der zeitlichen Verknüpfung der Inhalte liegt der eigentliche Unterschied zwischen Subjektivem und Objektivem. Diese Tatsache läßt es als gerechtfertigt erscheinen, wenn wir auf die Beziehung zwischen subjektiven und objektiven Zeitverhältnissen unsere Blicke lenken. Praktisch benutzbare Zeitbestimmungen bietet bekanntlich nur das objektive Geschehen dar, im scheinbaren Umlauf der Sonne oder der Fixsterne um die Erde, sowie zur weiteren Einteilung in der gleichförmig sich wiederholenden Schwingung des Pendels. Fragt man jedoch, worauf denn unsere Überzeugung von der Gleichheit dieser objektiv gekennzeichneten Zeitstrecken beruth, so kann schließlich nur auf den gleichen Eindruck hingewiesen werden, den sie auf das Gefühl machen, also auf ein subjektiv bewertetes Geschehen. Dieses bildet die Grundlage der Zeitmessung, während das objektive die feinere Ausarbeitung derselben ermöglicht. Das führt uns nun auf die weitere Frage, mit welchem Recht wir objektive und subjektive Zeiten einander gleichsetzen bzw. auf die noch einfachere, mit welchem Recht wir einen objektiven Vorgang als gleichzeitig mit einem subjektiven ansehen. Dabei müssen wir unterscheiden, ob wir es mit zwei Inhalten, von denen der eine subjektiv, der andere objektiv bewertet wird, zu tun haben, oder mit einem einzigen Inhalt, der eine doppelte Bewertung erfährt. Der natürlichste und vom naiven Bewußtsein stets als selbstverständlich angenommene Standpunt ist der, daß, wenn zwei Inhalte zusammen vorhanden sind, von denen der eine als subjektiv, der andere als objektiv wirklich gilt, nun diese beiden Wirklichkeiten als gleichzeitig angesehen werden, sowie, daß wenn derselbe Inhalt sowohl subjektiv als auch objektiv bewertet wird, diese Wirklichkeiten als gleichzeitig angesehen werden. Wenn ich sage: als die Sonne unterging, beschloß ich nach einer geeigneten Lagerstelle zu suchen, so meine ich, daß ich die Wahrnehmung des Sonnenunterganges und das Auftauchen des Beschlusses simultan assoziiere, daß in meiner Erinnerung keine Veranlassung vorliegt, den einen Inhalt dem anderen zeitlich vorzusetzen oder nachzustellen. Ebenso, wenn ich einen Blitz sehe, halte ich sein objektives Vorhandensein und meine darauf sich beziehende Wahrnehmung für gleichzeitig. Einer späteren Entwicklung der menschlichen Erkenntnis blieb es jedoch vorbehalten, dieses auf den ersten Blick so einfach erscheinende Verhältnis zu einem höchst komplizierten zu machen. Wir wissen, um beim letzten Beispiel zu bleiben, daß die Wahrnehmung nur dann stattfindet, wenn die vom Blitz ausgehenden Strahlen die Enden der Sehnerven erschüttern und wenn diese Erschütterung sich zum Gehirn fortpflanzt, was zwar in einer sehr kurzen aber keineswegs unmeßbar kleinen Zeit vor sich geht. Demgemäß stellt man sich die Sache meistens so vor, daß das subjektive Geschehen gegenüber dem objektiven etwas im Rückstand ist, ihm gleichsam nachhinkt und diese vermeintliche Zeitdifferenz ist ohne Zweifel einer der Hauptgründe für die Anschauung, als wäre die Wahrnehmung etwas vom Objekt inhaltlich Verschiedenes, als feierte das Objekt, nachdem es aus seiner eigentlichen Daseinssphäre geschwunden ist, im menschlichen Hirn eine Auferstehung in veränderter Form. Allein wenn man nach Erfahrungen sucht, die eine bestimmte oder wenigstens theoretisch bestimmbare Zeitstrecke zwischen objektivem Vorgang und Wahrnehmung kennen lehrten, so ist das Resultat ein durchaus negatives. Man könnte zunächst versucht sein, einen Beweis dafür, daß die Wahrnehmung später als das Objekt ist, in dem Umstand erblicken, daß das letztere offenbar die Ursache der ersteren sei. Allein das Gesetz, daß das causatum [die Wirkung - wp] als das causans [die Ursache - wp], gilt zunächst nur für objektive Vorgänge, wo es durch die Erfahrung zu verifizieren ist und darf nicht ohne weiteres auf die Beziehung zwischen objektivem und subjektivem Geschehen übertragen werden. Ja, noch mehr, die Erkenntnis, daß A die Ursache von B sei, ist auch auf dem Gebiet der objektiven Wirklichkeit erst dann möglich, wenn man über die zeitliche Beziehung zwischen A und B (oder ihnen ähnlichen Objekten A', B', A'' B'', usw.) im reinen ist, da es sonst ungewiß bliebe, ob A von B oder B von A verursacht ist. Wir besitzen kein Mittel, es zwei Objekten "a priori" anzusehen, welches von ihnen besser zur Ursache, welches besser zur Wirkung geeignet ist, vielmehr kann uns nur die Beobachtung der Zeitfolge zur Einsicht in den kausalen Zusammenhang verhelfen. Ebenso dürfen wir auch über das zeitliche Verhältnis zwischen Objekt und Wahrnehmung keinerlei Aufklärung durch die Annahme einer kausalen Beziehung zu gewinnen hoffen, vielmehr kann die letztere nur aus der ersteren erschlossen werden und so bleibt uns nichts anderes übrig, als nach Beobachtungen zu suchen, die uns direkt über das temporale Verhältnis Auskunft geben. Da bietet sich nun vor allem die Tatsache dar, daß die Reaktion auf eine Wahrnehmung stets um eine meßbare Zeit später erfolgt, als der wahrgenommene objektive Vorgang (Reiz) stattfindet. Doch behaupte ich, daß auch diese Erfahrung nichts von einer zeitlichen Beziehung zwischen Objekt und Wahrnehmung enthält. Was beobachtet wird, ist nichts als der Zeitabstand zwischen zwei objektiven Vorgängen, nämlich der Auslösung des Reizes und der Ausführung der reagierenden körperlichen Bewegung. Stellen wir uns einmal auf den von uns bekämpften Standpunkt der inhaltlichen Verschiedenheit zwischen Objekt und Wahrnehmung, wer bürgt dann dafür, daß nicht das "psychische" Geschehen vom "materiellen" durch irgendeine uns unbekannte längere Zeitstrecke getrennt ist, daß der materielle Vorgang innerhalb des Gehirns eine gewisse Zeit braucht, um die Wahrnehmung als Wirkung aus sich heraus zu erzeugen? Merken würden wir jedenfalls nicht das geringste davon, wenn wir alle Dinge vielleicht erst 10 Minuten später wahrnehmen würden, als sie in Wirklichkeit auftreten, wenn gleichsam die Uhr der subjektiven Wirklichkeit gegenüber der objektiven um so viel nachginge. Ich sage natürlich nicht, daß es so ist, ich sage natürlich nicht, daß es so ist, ich sage nur, daß eine Beobachtung über den Eintritt der Wahrnehmung nicht vorliegt, die sie in Bezug zum objektiven Geschehen setzen würde. Nur unter einer weiteren Voraussetzung ließe sich der Eintritt der Wahrnehmung mit einem gewissen Grad von Genauigkeit objektiv festlegen, wenn man nämlich annimmt, daß die Wahrnehmung nicht nur dem Reiz folgen, sondern auch der Reaktion vorangehen müsse; in diesem Falle wäre sie auf die Zeitstrecke zwischen Reiz und Reaktion festgelegt. Allein es ist klar, daß diese letztere Annahme ebensowenig eine Erfahrung wiedergibt, noch auch durch eine solche zu kontrollieren ist, wie die analoge über das zeitliche Verhältnis zwischen Reiz und Wahrnehmung. Aber wir sind vielleicht ungerecht und verlangen einen Nachweis, der zwar bei der Mangelhaftigkeit unserer Beobachtungsmittel nicht zu erbringen ist, der aber bei einer an sich denkbaren Vervollkommnung derselben möglich wäre. Nehmen wir einmal den allergünstigsten Fall an, der denkbar ist. Es soll ein Beobachter durch Verfeinerung der Sinne oder durch Benutzung von Instrumenten in den Stand gesetzt sein, direkt alle Vorgänge in meinem Nervensystem zu sehen. Würde er, wenn ich aufgefordert würde, sobald ich ein Objekt wahrnehme, eine reagierende Bewegung auszuführen, nicht imstande sein festzustellen, in welcher objektiven Zeit die Wahrnehmung eintritt? Offenbar wäre das nicht der Fall. Was er sähe, wäre die Fortsetzung der Nervenbewegung vom Sinnesorgan zum Gehirn, die dadurch an dieser Stellte bewirkte Auslösung von Spannungen, eine zentrifugale Nervenerregung, endlich eine Muskelkontraktion; alles objektive Vorgäne, an deren Wirklichkeit niemand zweifelt, die uns aber hier nicht weiter bringen; was er nicht sehen würde, ist nämlich der Eintritt der fraglichen Wahrnehmung. Da unser Körper ein objektiv wirklicher Mechanismus ist, der den physikalisch-chemischen Gesetzen und nur diesem folgt, so kann kein noch so scharfsichtiges Auge über den Zeitpunkt der Wahrnehmung auch nur die geringste Beobachtung machen. Jede Aussage, die wir trotzdem darüber machen, stützt sich nicht auf Erfahrung und muß daher als metaphysisch bezeichnet werden. Die hier versuchte Zeitstrecke oder vielmehr zeitliche Beziehung könnte nur dann als Gegenstand einer möglichen Erfahrung gelten, wenn die Wahrnehmung einer Wahrnehmung wenigstens denkbar wäre und wenn sich feststellen ließe, daß sie von der Wahrnehmung des Objekts durch andere Vorgänge, etwa die Bewegung eines Uhrzeigers, getrennt wäre. Nun kann wohl eine Wahrnehmung reproduziert werden, sie kann mit anderen Wahrnehmungen in assoziative Beziehungen treten, aber auch die kühnste Phantasie kann sich nicht vorstellen, wie die unmittelbare Wahrnehmung des Objekts zeitlich getrennt wäre, aussieht, von ihr zu sprechen ist daher purer Nonsens. Ich nehme wohl den Blitz wahr und ich kann mich später dieser Wahrnehmung erinnern, ganz ausgeschlossen ist es aber, an mir oder anderen wahrnzunehmen, wie auf den Blitz nach einer gewissen Zeit seine Wahrnehmung folgt. Beides ist ein und derselbe Inhalt, der je nach dem Zug der Assoziationstätigkeit objektiv oder subjektiv bewertet werden kann, die Frage nach einem zeitlichen Verhältnis hat jedoch nicht den geringsten Sinn. Wir haben also gesehen, daß Beobachtungen über Reaktionszeiten nicht das geringste über die zeitliche Beziehung zwischen Objekt und Wahrnehmung aussagen, daß sie also unserer Theorie, daß beides ein und derselbe Inhalt ist, der nur eine verschiedene Wirklichkeitsbewertung erfährt, niemals gefährlich werden können. Dagegen gibt es andere Erfahrungen, durch die wir zeitliche Beziehungen zwischen objektivem und subjektivem Geschehen kennen lernen, doch sind dazu nicht ein Inhalt, sondern selbstverständlich zwei erforderlich. Derartige Erfahrungen können wir fast andauernd machen, wenn wir gleichzeitig auf die Vorgänge um uns und "in" uns achten. Ein Beispiel ist schon am Anfang dieser Erörterung angeführt. Am wichtigsten sind jedoch diejenigen Erfahrungen, welche uns allgemeingültige temporale Beziehungen zwischen Vorgängen beider Art zeigen. Wir kennen sie schon, denn es sind dieselben, die mit den wichtigsten Anlaß zur Entstehung subjektiver W-Vorgänge abgeben. Wir bemerken nämlich, daß jeder objektive Vorgang, die die Einwirkungen eines Wahrnehmungsobjektes auf die Nervenendigungen oder die Fortpflanzung dieser Einwirkung durch den Nerv zum Gehirn hindert, sei es eine Seitwärtsbewegung des Sinnesorgans oder des Objekts oder das Dazwischentreten eines neuen Objekts, z. B. der Augenlider oder das Durchschneiden des Nerven, dem als wirklich bewerteten Inhalt die Wirklichkeitsfarbe entzieht. Dieser letztere Vorgang ändert im Bereich der objektiven Wirklichkeit nicht das geringste, da die Inhalte genau nach derselben Kategorie wie vorher assoziiert werden können, dagegen bildet er ein subjektives Geschehen. Über die zeitliche Beziehung zwischen objektivem und subjektivem Vorgang kann hier gar kein Zweifel herrschen. Können wir es doch sogar in manchen Fällen verfolgen, wie, nachdem der objektive Vorgang vorüber ist, der Inhalt seine subjektive Wirklichkeitsfarbe stufenweise einbüßt, indem ein rasch verblassendes Nachbild den Übergang zwischen Wahrnehmungs- und Reproduktionscharakter herstellt. Wir haben hier also, was wir suchen, eine Erfahrung, die uns eine zeitliche Beziehung zwischen objektivem und subjektivem Geschehen liefert. Nur gilt diese Beziehung nicht zwischen dem Objekt und seiner Wahrnehmung, denn das ist nur ein einziger Inhalt, sondern zwischen einem objektiven Vorgang und der subjektiv bewerteten Änderung in der Wirklichkeitsfarbe eines Inhaltes. Fragt man nun weiter, ob dieses von uns anerkannte zeitliche Verhältnis außerdem noch als ein kausales aufzufassen sei, so ist darauf zu erwidern, daß das schließlich Sache der Bezeichnung ist. Prüfen wir die Sache genauer, so finden wir, daß das fragliche Verhältnis insofern mit den zwischen Objekten bestehenden kausalen Beziehungen gleichartig ist, als es zeitlicher Natur ist und als wir aufgrund der Erfahrung davon überzeugt sind, daß auf den Eintritt des einen Vorgangs der andere allemal folgt. Allein ein kleiner Unterschied liegt doch vor: wir halten Ausnahmen hier für weit eher möglich als auf physikalischem oder chemischem Gebiet. Wer an krankhafter Lebhaftigkeit der Phantasievorstellungen leidet, sieht vielleicht ein Objekt, nachdem er das Auge geschlossen hat, in der gleichen sinnlichen Lebendigkeit wie vorher. Derartige Ausnahmen halten wir gegenüber den physikalischen oder chemischen Gesetzen für ganz unöglich, hier aber wundern wir uns nicht allzusehr über sie. Aber auch abgesehen hiervon, empfiehlt es sich, den Begriff der Kausalität entweder auf das subjektive Geschehen für sich und das objektive für sich oder allein auf das letztere zu beschränken und ihn dann, wie neuerdings vorgeschlagen, auf die Verwandlung der Energieformen zu beziehen. Will man von einer derartigen Beschränkung nichts wissen, so muß man eine Spaltung des Kausalitätsfadens da annehmen, wo durch objektives Geschehen die Wirklichkeitsfarbe von Inhalten beeinflußt wird. Dem Schließen der Augen z. B. folgen gewisse objektive Ereignisse, etwa Luftwirbel in der Umgebung des Lides, die dem Gesetz von der Erhaltung der Energie gemäß sind, aber ihm folgt auch, wie wir gesehen haben, ein subjektives Geschehen, das Verschwinden der Wirklichkeitsfarbe; diese Folgeerscheinung aber wird dem Vorhergehenden in ganz anderer Weise assoziiert als die erstgenannte und dieser Unterschied ist wichtig genug, um es zumindest als bedenklich erscheinen zu lassen, in beiden Fällen von kausalen Beziehungen zu reden. Doch ist die Frage der Terminologie natürlich von geringer Bedeutung, wenn man nur über den Sachverhalt im klaren ist. |