ra-2Lenore KühnO. KülpeJ. Cohnvon KernF. H. Jacobi    
 
LENORE KÜHN
Das Problem der
ästhetischen Autonomie


"Für Windelband ist der teleologische Charakter der kritischen Methode, wie er besonders bei Fichte hervortritt, wesentlich. So liegt die Begründung von Axiomen und Normen in der teleologischen Bedeutung, welche sie als Mittel für den Zweck der Allgemeingültigkeit besitzen. Damit ist eine immanente Notwendigkeit des teleologischen Zusammenhangs gegeben. Nicht eine kausale, sondern eine teleologische Notwendigkeit wird also solchen Prinzipien zugesprochen, d. h. ihre Geltung muß unbedingt anerkannt werden, wenn anders gewisse Zweck erreicht werden sollen. Die Anerkennung der Prinzipien ist also überall durch einen Zweck bedingt, der als Ideal vorausgesetzt werden muß."

"Die Beschaffenheit der Objekte, von der diese Betätigung des moralischen Willens unabhängig sein soll, ist hier also der Feind, d. h. allgemein gesprochen: das bloß Gegebene, Daseiende, was für die moralische Formgebung und Gesetzlichkeit gleichgültiger Stoff sein soll und doch als bereits geformt vorliegender Inhalt seine Form geltend machen kann, ist erst gemäß der spezifisch moralischen Gesetzmäßigkeit zu verarbeiten. Kant zieht hier im moralischen Gebiet ausdrücklich die Konsequenz des Grundsatzes, durch den er auch die theoretische Welt revolutionierte: daß das Sein dem Sollen unterstellt ist, welches als Wert eine Gesetzmäßigkeit von unbedingter Gültigkeit aufstellt."


1. Einleitung

"Sie begriffen, daß die Vernunft nur das einsieht,
was sie nach ihrem Entwurf hervorbringt." (Kr. d. r. V.)


Eine ästhetische Untersuchung, die im Sinne der Transzendentalphilosophie ihre Probleme behandeln will, wird sich vor allem in den Zusammenhang der Einsichten stellen, die auf dem Gebiet der Erkenntnistheorie und der Ethik bereits erarbeitet worden sind. Nur so kann sich die Ästhetik von einer fortgeschritteneren Wertwissenschaft ihren Weg erleuchten lassen; nur so kann auch sie in ihrer Eigentümlichkeit auf vielleicht noch ungeklärte Probleme der beiden anderen großen Wertgebiete werfen. Auch kann sich nur in einer solchen vergleichenden Prüfung der letzte Zusammenhang der Wertwissenschaften zeigen.

Die Philosophie überhaupt, als kritische Wertwissenschaft, handelt von den Werten, die überindividuelle Geltung beanspruchen. Die Methode dieser Transzendentalphilosophie sei hier vorläufig charakterisiert durch den Hinweis auf die einschneidende Neuerung, die KANT in die Methode der Philosophie brachte, und die er mit der Tat des KOPERNIKUS vergleicht (1). Dieses kopernikanische Moment der Transzendentalphilosophie wird in Bezug auf das theoretische Gebiet in dem Gedanken ausgedrückt, daß sich nicht die Erkenntnis nach den Gegenständen, sondern die Gegenstände nach der Erkenntnis richten müssen, da nur unter dieser Voraussetzung  a priori  etwas erkannt werden kann. Der Erkenntnis, d. h. dem überindividuellen Moment derselben, den apriorischen Formen (2) wird also eine bestimmende Rolle zugesprochen, im Gegensatz zur bloßen Bestimmbarkeit, welche ihr die frühere Erkenntnistheorie gegenüber den bestimmenden metaphysischen Gegenständen einräumte, die sie zu erkennen glaubte, wie sie "ansich" sind. Form und Material ("Materie) der Erkenntnis bilden jetzt vielmehr den Gegensatz von Bestimmendem und Bestimmbarem.

Nun ist aber das Kantische "Bestimmen" der Gegenstände durch die Vernunft ein Hervorbringen von Formen nach dem Entwurf der Vernunft. Nur die Form der Gegenständlichkeit war es, weswegen sich unsere Erkenntnis nach dem Gegenstand richten zu müssen schien, und wodurch das Problem der Erkenntnis unlösbar wurde. KANT gibt das Prinzip zur Lösung in dem Satz: "Sie begriffen, daß die Vernunft nur das einsieht, was sie nach ihrem Entwurf hervorbringt" (3), d. h. daß nur diejenigen Formen für sie gültig sein können, die sie selbst "nach ihrem Entwurf" geschaffen hat.

In diesem "nach ihrem Entwurf hervorbringen" liegt aber ein Hinweis auf ein weiteres bestimmendes Moment, das den Sinn und die Art dieses Hervorbringens klarlegt. Dieser Entwurf ist kein menschlicher Plan, sondern "Entwurf der Vernunft", die als das überindividuelle "Vermögen der Prinzipien" ein überindividuelles Gültiges als Entwurf setzt, einen absolut gültigen Wert, wie wir in der Sprache der modernen Erkenntnistheorie sagen würden. Von der Gültigkeit eines solchen Wertes muß also das Hervorbringen von Formen bestimmt gedacht werden (4). So ist das Hervorbringen als ein von einem absoluten Wert Bestimmtes und durch ihn seinerseits wiederum Bestimmendes zu verstehen.

Wir unterschieden bis jetzt den Entwurf und das Hervorbringen, durch welches der Entwurf sich in Formen darstellt, die das Material bestimmen. Damit wird als drittes Moment eine Beziehung der Reihe wertbestimmter Formen auf den Ausgangspunkt der Bestimmung notwendig, der somit als "einheitlicher unwandelbarer" Beziehungspunkt aller Formen auftritt. KANT nennt ihn die transzendentale Apperzeption (5). Als einheitlicher Beziehungspunkt aller wertbestimmten und ihrerseits dadurch wieder bestimenden Formen stellt die transzendentale Apperzeption die absolute Einheit alles Bestimmenden, aller Formen, im Gegensatz zu dem als bestimmbar gesetzten Stoff dar und begründet so den für eine Transzendentalphilosophie notwendigen Gegensatz von Stoff und Form.

Die transzendentalen Momente bei KANT sind also die transzendentale Apperzeption, das Hervorbringen nach dem Entwurf und der Entwurf (das, wonach sich das Hervorbringen richtet und wovon es bestimmt wird, also das, was die Funktion übernimmt, die der "Gegenstand" der alten Metaphysik für die Erkenntnis hatte).

Wir verlassen nun die Betrachtung der Kantischen transzendentalen Momente und suchen nachzuweisen, daß sie die notwendigen Voraussetzungen der transzendentalen kritischen Methode überhaupt darstellen. Und zwar wird sich diese kritische Methode überhaupt darstellen. Und zwar wird sich diese kritische Methode als eine teleologische erweisen, die von der teleologischen, ausschließlich durch einen absoluten Zweck bestimmten Formung eines Materials handelt. Was im folgenden unter teleologischer Methode verstanden werden soll, in welchem Sinn also von Hervorbringen, Bestimmung, Formung nur die Rede sein kann, ist vorläufig am besten zu verstehen, wenn wir auf die Ausführungen WINDELBANDs über den Begriff des Teleologischen verweisen (6). Auch für ihn ist der teleologische Charakter der kritischen Methode, wie er besonders bei FICHTE hervortritt, wesentlich. So liegt die Begründung von Axiomen und Normen in der teleologischen Bedeutung, welche sie als Mittel für den Zweck der Allgemeingültigkeit besitzen. Damit ist eine "immanente Notwendigkeit" des teleologischen Zusammenhangs gegeben. Nicht eine kausale, sondern eine teleologische Notwendigkeit wird also solchen Prinzipien zugesprochen, d. h. ihre Geltung muß unbedingt anerkannt werden, "wenn anders gewisse Zweck erreicht werden sollen". "Die Anerkennung der Prinzipien ist also überall durch einen Zweck bedingt, der als Ideal vorausgesetzt werden muß."

Wir haben die Voraussetzungen, die eine kritisch teleologische Methode zu machen hat, nun näher zu prüfen. Es sind dies 1. der Wert, das absolut Gültige, somit Bestimmende ("Entwurf"). wir nehmen drei solche kritische Wert nach dem Voranschreiten KANTs auf, den theoretischen, den ethischen und den ästhetischen. Damit sind drei spezifisch verschiedene Arten absoluter Gültigkeit bezeichnet. Da jede von ihnen absolut gültig ist, so bestimmen sie in verschiedener Weise als Form den Stoff. Der Wert fordert daher die Formung des Materials in spezifischer Weise. Dieses wird durch den Gedanken der Autonomie, der Selbstgesetzlichkeit ausgedrückt, die den Wert in den formenden Prinzipien in seiner Eigentümlichkeit erhalten wissen will.

2. Der Wert fordert nun die spezifische Formung des Materials. Damit ist ein Hervorbringen von Formen gefordert, eine teleologische, d. h. nach einem "Entwurf" bestimmte Setzung, die gemäß dem "Entwurf" in kontinuierlicher, durch den Wert bestimmter Reihe Prinzipien der Formung gemäßt dem Wert setzt. Nehmen wir also die absolute Gültigkeit des Wertes an, so ist eben damit eine Reihe von teleologisch begründeten Formen gesetzt, die in letzter Linie von diesem Wert bestimmt sind. Die teleologische Setzung ist also das Moment der teleologisch sukzessiven und somit wandelbaren Formung durch den Wert.

3. Zugleich ist als unwandelbarer Beziehungs- und Einheitspunkt aller Formungen die transzendentale Apperzeption gesetzt, die damit die Trennung von Form und Stoff ausdrückt. Die Voraussetzungen der transzendental-teleologischen Methode sind also der absolute Wert als Forderung und Bestimmung, die teleologische Setzung als Hervorbringen von Formen, die den Stoff gemäß dem Wert bestimmen sollen, und die transzendentale Apperzeption als Einheitsbezug aller Formungen und der Trennung von Form und Stoff.

Nun finden wir in den einzelnen Disziplinen gewisse Prinzipien vor, die überindividuelle Geltung haben. Die Rechtmäßigkeit ihres Anspruchs liegt zutage, wenn sie den Wert aufweisen können, von dem sie sich teleologisch herleiten lassen. Sie dienen ebenso abgeleiteten Formen zur Rechtfertigung, wie ihnen selbst der Wert, aus dem sie sich ableiten lassen. So stützt sich die Berechtigung des synthetischen Urteils  a priori,  das nicht mehr aus der formal logischen Sphäre, wie das analytische Urteil, seine Berechtigung ableiten kann, auf die Kategorie, die ihrerseits in der theoretischen Wertformung zum Endzweck des theoretischen Erkenntniswertes ihre Stütze findet. Wie die Kategorien im Theoretischen, so tritt das Prinzip der Pflicht im Ethischen mit überindividueller Geltung auf.

Wir finden nun aber bei näherem Zusehen, daß die drei absoluten Werte bei KANT sehr verschieden aufgefaßt werden, was ihre Tragweite und ihre Begründung von Formen betrifft. Dem ästhetischen Wert fehlen dort bestimmte Merkmale seiner absoluten begründenden Gültigkeit (7). Diese mangelnde Gleichberechtigung zeigt sich in drei Punkten, die, wie zu erweisen, sich auf  einen  Grund zurückführen lassen.

Die Ungleichheit zwischen theoretischem und ethischem Wert einerseits und ästhetischem Wert andererseits betrifft 1. die Beschaffenheit und Gültigkeitsart der Prinzipien, nach denen der Stoff geformt wird, 2. die Durchführung des kopernikanischen Standpunkts, 3. die Selbständigkeit, die diesen Prinzipien zugebilligt wird.

Was den ersten Punkt betrifft, so zeigt sich ein merklicher Unterschied zwischen den Formungsprinzipien von Verstand und Vernunft einerseits (wie wir nach KANT den Komplex der auf den theoretischen und ethischen Wert bezüglichen Prinzipien nennen können), und den Prinzipien der reflektierenden Urteilskraft, die KANT zum Träger des ästhetischen Wertes macht.

Was die Beschaffenheit der Prinzipien des Verstandes anlangt, so nennt KANT sie konstitutiv, d. h. absolut  a priori  bestimmend, Gesetze vorschreibend (8). Diese Prinzipien, auf Anschauung angewandt, erheben letztere zum theoretisch gültigen Objekt und erteilen den in ihnen angeschauten Verhältnissen objektive Gültigkeit (9). Sie sind  a priori  (10), d. h. notwendige und allgemein gültige Voraussetzungen der Objektivität. Die Sphäre, in der diese Prinzipien gesetzgebend sind, heißt ihr Gebiet (11).

Auch der Vernunft werden solche konstitutive Prinzipien  a priori  und ein Gebiet, wo sie absolut gesetzgebend sind, zugestanden (12).

Ihre Prinzipien brauchen zwar nicht auf Anschauung zu warten (13), sondern gehen auf das "Ding ansich", d. h. die Idee, die Aufgabe (14); das Ideal als Gegenstand ist nach Prinzipien durchgängig bestimmbar (15). Die Gesetzgebung, die es bestimmt, ist deswegen nicht weniger streng notwendig, apriorisch und allgemeingültig.
Wir sehen also, die Prinzipien, die sich auf den theoretischen und ethischen Wert stützen, sind absolut gesetzgebend, haben ein Gebiet, begründen, jedes gemäß dem letzten spezifischen Wert, auf den sie sich beziehen, ein Objekt und verleihen den auf dieses Objekt bezüglichen abgeleiteten Prinzipien und Begriffen eine spezifische Objektivität und Allgemeingültigkeit.

Der reflektierenden Urteilskraft dagegen, dem Träger der Prinzipien des ästhetischen Wertes, werden keineswegs Prinzipien dieser Art und Gültigkeit zugestanden. Ihre Prinzipien sind reflektierend regulativ (16), d. h. eine Regel gebend, aber, wie hinzugefügt wird, keine objektive (17) irgendwelcher Art, sondern nur ein subjektives Prinzip  a priori  (18), ein Prinzip der Beurteilung, der Reflexion, nämlich "ein Prinzip nach Gesetzen zu suchen", eine Maxime. Diese Prinzipien sind weder bestimmend (nur subjektiv) noch gesetzgebend (19).

Sie konstituieren auch nicht ein Objekt aus der Anschauung, denn sie sind eben nicht gesetzgebend, d. h. eine Form vorschreibend, sondern ein subjektives Prinzip, anch Gesetzen zu suchen, die sich also also als vollzogne Formungen schon darbieten. Sie vollziehen also keine Einheit, wie die Prinzipien, die ein Objekt konstituieren, sondern sind nur ein heuristisches Prinzip für die Auffindung der Einheit, eine Reflexion auf diese.

Diese Prinzipien können weder ein Gebiet haben noch für sich Allgemeingültigkeit beanspruchen. Das Phänomen des Anspruchs auf Allgemeingültigkeit in Urteilen, die sich auf diese Prinzipien stützen, hebt KANT wohl hervor. Die Begründung dafür sucht er auf den verschiedensten Wegen zu vollziehen. Sie wird schließlich darin gegeben, daß die Einheit, auf die diese Prinzipien reflektieren, die subjektive Bedingung ist, unter der objektive Erkenntnis stattfindet: die Einhelligkeit von Verstand und Einbildungskraft. Durch Anknüpfung an diese subjektiven Bedingungen eines Theoretischen wird die Allgemeingültigkeit des Ästhetischen schließlich als abgeleitet betrachtet.

Wir sehen also eine stark abweichende Behandlung des ästhetischen Wertes gegenüber der Behandlung des theoretischen und ethischen. Zwar wird der ästhetische Wert als letzter Zweck aufrecht erhalten. Aber er gilt so wenig absolut, daß er eine Allgemeingültigkeit des Urteils, das sich auf ihn stützt, nicht begründen kann. Und seine Formungsprinzipien gelten so wenig konstitutiv, daß sie weder ein Objekt begründen noch als überindividuelle Prinzipien die Allgemeingültigkeit des ästhetischen Urteils stützen können. Vielmehr stützt sich dessen Gültigkeit auf den Komplex von Prinzipien, die, wenn auch in verschiedenem Grad der Gültigkeit, auf theoretischem Gebiet die Objektivität begründen mußten, - Einbildungskraft und Verstand. Wir sehen also, daß hier im Ästhetischen die objektbegründenden Prinzipien nicht aus dem Wert der Disziplin abgeleitet, sondern aus einem anderen Gebiet übernommen werden - aus dem theoretischen.

Damit gelangen wir bereits zum zweiten Punkt. Inwiefern ist der kopernikanische Standpunkt bei der Betrachtung der drei Werte und ihrer Prinzipien gewahrt? Wir finden, daß dieses für das theoretische und ethische Gebiet in vollem Maß getan ist. Keine fremde Formgebung wird dort dogmatisch-metaphysisch als seiend angenommen. Der theoretische Gegenstand wird von theoretischen Prinzipien selbst "nach dem Entwurf" hervorgebracht. Der Stoff wird von Grund auf teleologisch bestimmt. Die Objektivität wird von nichts anderem verliehen als von den eigenen Formprinzipien des theoretischen Wertes, die auch aus dem Anschaulichen erst das theoretische Objekt machen. Auch in der Ethik finden wir den kopernikanischen Standpunkt voll gewahrt. Nur das rein nach den Prinzipien der Vernunft Konstituierte ist gültig, und diese Prinzipien sind ausreichend für die Allgemeingültigkeit. Die theoretischen konstitutiven Prinzipien, Kausalität wie "Beschaffenheit" des theoretischen Objekts, sind hier ungültig und dürfen nicht bestimmen (20). Nur das nach der Aufgabe konstituierte Objekt und nur die pflichtmäßig konstituierte Handlung sind ethisch gültig, denn sie sind "nach dem Entwurf" hervorgebracht, der hier allein gilt - nach dem ethischen Wert. Gut ist nicht die Beschaffenheit eines theoretischen Objekts, sondern die nach dem Gesetz der Vernunft konstituierte Handlung.

Es ist klar, daß auch dieses kopernikanische Moment für den ästhetischen Wert bei KANT nicht durchgeführt ist. Anstelle von Formungsprinzipien, die jede als absolut gültig vorgefundene Formung verwerfen und dem ästhetischen Wert gemäß bestimmen, Gesetze vorschreiben, ein Objekt im Anschaulichen "gemäß dem Entwurf" hervorbringen, finden wir Prinzipien, die an ein bereits vorgefundenes geformtes Objekt also übernehmen, ihre Gültigkeit auf die Gültigkeit seiner bestimmenden Prinzipien stützen.

Von dem transzendental bedeutsamen Satz, daß wir die Form der Gegenständlichkeit gemäß dem Wert erst vollziehen, bleibt hier nur die Analogie der weniger prägnanten Fassung bestehen - daß die Gegenstände sich nach unserem Erkennen richten. Die "schönen Dinge" richten sich nach uns, d. h. erst unsere Betrachtungsweise macht sie zu schönen. Daß die Gegenstände sich nach unserem Erkennen richten, mit der Bedeutung: daß sie nur so sind, wie unsere Betrachtungsweise sie macht, hätte zu dem sophistisch relativistischen "der Mensch ist das Maß aller Dinge" ebensogut den Schlüssel geben können wie zu der kritischen Ansicht, daß sich die Dinge nur deshalb "richten" müssen, weil sie gemäß dem Wert gesetzliche überindividuelle Formen annehmen und von seinen Prinzipien ihrer Form nach bestimmt werden. Auch in der Ästhetik ist der kopernikanische Standpunkt nicht schon damit durchgeführt, daß zwar den theoretischen Objekten das Prädikat "schön" nicht in dem Sinne beigelegt werden darf, wie eine metahysische oder theoretisch objektive Eigenschaft, aber nebenbei doch das "ästhetische" Objekt als theoretischer Gegenstand nach theoretischen Prinzipien konstituiert gilt, dem sich nur ein subjektives ästhetisches Reflexionsprinzip oberflächlich zugestellt. Dieses hieße nicht "nach dem Entwurf" d. h. dem bestimmenden Wert hervorbringen und nur ästhetische Prinzipien als absolut gültige konstitutive dulden.

Wir wenden uns zu dritten und wichtigsten Moment, dem der Selbständigkeit, das beide anderen Momente im Grund umfaßt. Ein Wert, der solche konstitutive Prinzipien, die die spezifische Formung des Wertes vollziehen, hervorbringt, wie der theoretische und ethische Wert, ein Gebiet, das von diesen Prinzipien beherrscht wird, der Komplex dieser Prinzipien selbst - das sind ein autonomer Wert, autonomes Gebiet, autonome Prinzipien. Während ein solcher Wert und somit seine Prinzipien Autonomie (21), d. h. Selbstgesetzgebung aufweisen, haben dageen die Urteilskraft und der ästhetische Wert, wie KANT ausdrücklich hervorhebt, nur Heautonomie [Selbstgesetzgebung - wp], die Selbständigkeit nach Gesetzen zu suchen (22). Ihr Prinzip des Suchens ist zwar ein eigenes, steht aber unter dem theoretischen Wert und kann daher nichts vorschreiben und nicht gesetzgebend sein, da auf dem Gebiet des Verstandes keine andere absolute Gesetzgebung neben ihm bestehen kann.

Wir können also die Differenzen, die die Behandlung des theoretischen und ethischen Wertes und ihrer Prinzipien im Gegensatz zum ästhetischen aufweisen, dahin zusammenfassen, daß ersteren beiden Werten mit ihren Prinzipien und Gebiet Autonomie zugestanden ist, dem ästhetischen Wert aber nicht. Zwar scheint er autonom gültig von KANT aufgestellt zu werden, denn der Wert des Ästhetischen soll nach ihm weder der Erkenntniswert noch ein ethischer Wert sein (23). Sehen wir aber genauer hin, so zeigt sich, daß wir den Begriff der Autonomie hier viel tiefer fassen müssen, ebenso wie KANT es in den beiden anderen Kritiken getan hat. Dazu ist eine eingehende Betrachtung dieses Begriffs erforderlich.

Das Ästhetische ist also von KANT nicht in dem Sinn und in dem Maß autonom gefaßt worden, wie das Ethische und Theoretische. Es gilt nun, ihm dasselbe notwendige Maß von Autonomie in der philosophischen Begründung zu verschaffen, das die beiden anderen Disziplinen in einem allmählichen Kampf errungen haben.

Es gilt, die reflexive Ansicht, bei der das Objekt aus einer anderen Disziplin übernommen ist und nur reflexiv ästhetisch daran mit einer subjektiven Reflexion herangetreten wird, durch ein Verständnis der konstitutiven ästhetischen Prinzipien abzulösen. KANT hat zwar diese konstitutive Sphäre, auf die sich die Berechtigung des ästhetischen Urteils stützt, hingewiesen, - seine Grundlage ist aber heteronom, d. h. fremdgesetzlich, denn sie wird von den konstitutiven Prinzipien des theoretischen Objekts gebildet. Seine Nachfolger haben, diese Sphäre teils nicht berührt, teils einen prinzipiellen Schritt nicht vorwärts getan, teils ihre treffenden Bemerkungen nicht aus dem kritisch teleologischen Standpunkt begründen können. Es gilt, die Ästhetik auf die Stufe der Autonomie zu heben, auf der Erkenntnistheorie und Ethik sich schon befinden. Für die Ethik tat KANT selbst den emanzipierenden Schritt, indem er die Anmaßungen des Verstandes zurückwies und die Verträglichkeit der Autonomie beider Gebiete aufzeigte. Die Autonomie ist der Lebensnerv jeder teleologisch begründeten Disziplin; sie kann nicht verletzt oder vernachlässigt werden, ohne daß die teleologische Methode ihre eigenen Voraussetzungen aufhebt.


2. Stufen der Autonomie

Wir haben zu Begin des vorhergehenden Abschnitts von den notwendigen Voraussetzungen gesprochen, von denen die teleologische Methode ausgeht. Unter ihnen nahm der Wert insofern eine hervorragende Stellung ein, als er einerseits die Forderung einer unbedingten Gültigkeit ausdrückte, andererseits das Moment der Eigentümlichkeit, der Spezifikation enthielt. Es ist jedesmal ein bestimmter Wert, der seine unbedingte Gültigkeit verlangt, und damit ist gesagt, daß der Wert sich nur in seiner eigentümlichen Gesetzmäßigkeit entfalten soll, daß die Gebilde, in denen er als Formmoment enthalten ist, nur seiner besonderen Art der Bestimmung unterstellt sein müssen. Die Wahrung der Eigentümlichkeit des Wertes durch alle Stufen der Formung hindurch ist die Forderung, die der unbedingte und spezifizierte Wert aufstellt. Diese Forderung ist die der Autonomie. Ihre Durchführung in den formenden Momenten des Wertes ist der autonome Charakter der Prinzipien.

Es ist kein Zufall, daß für die Bezeichnung dieser Forderung ein Ausdruck auftritt, der seinen historischen Ausgangspunkt am Gedanken einer absolut wertvollen menschlichen Individualität gefunden hat. (24) Die Selbstgesetzgebung, die Autonomie des moralischen Individuums soll den Wert und die Eigentümlichkeit des Individuums als eines solchen zugleich auch zu gesetzlichem und somit allgemeingültigem Ausdruck bringen. Ohne auf die Probleme einzugehen, wie sie damit bei KANT gegeben und nicht durchweg gelöst sind, weisen wir auf die Stelle in seinem Werk hin, wo die Autonomie zum ersten Mal eine Bedeutung erlangte, deren Tragweite für die Erkenntnis der Struktur aller Wertgebiete groß ist.

Wir lesen in KANTs Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (25): "Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst (unabhängig von aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens) ein Gesetz ist." Gemeint ist unter Wille der vernünftige Wille. Fast prägnanter tritt die Tragweite des Autonomiebegriffs in der Definition seines Gegenteils, der Heteronomie, hervor (26): "Wenn er (d. h. der Wille), indem er über sich selbst hinausgeht, in der Beschaffenheit irgendeines seiner Objekt das Gesetz sucht, das ihn bestimmen soll, so kommt jederzeit Heteronomie heraus." Die "Beschaffenheit" der Objekte, von der diese Betätigung des moralischen Willens unabhängig sein soll, ist hier also der Feind, d. h. allgemein gesprochen: das bloß Gegebene, Daseiende, was für die moralische Formgebung und Gesetzlichkeit gleichgültiger Stoff sein soll und doch als bereits geformt vorliegender Inhalt seine Form geltend machen kann, ist erst gemäß der spezifisch moralischen Gesetzmäßigkeit zu verarbeiten. KANT zieht hier im moralischen Gebiet ausdrücklich die Konsequenz des Grundsatzes, durch den er auch die theoretische Welt revolutionierte: daß das Sein dem Sollen unterstellt ist, welches als Wert eine Gesetzmäßigkeit von unbedingter Gültigkeit aufstellt. (27)

Wer also in der Beschaffenheit der Objekte das Gesetz sucht, der enthebt sich seiner Autonomie. Wir erinnern uns, daß das Prinzip der ästhetischen Urteilskraft nur ein Prinzip für das Suchen eines Gesetzes am Objekt, eine Reflexion auf eine Gesetzmäßigkeit war, und sehen unsere Behauptung bestätigt, daß die Stellung der Ästhetik bei KANT ihrer Ausgestaltung nach völlig heteronom ist. Heteronomie findet statt, wo die "Beschaffenheit" des Objekts zum Bestimmenden gemacht wird, sei der Wert nun dem kritischen Gesetz eines beriets geformten Inhalts unterstellt (wie z. B. im Ethischen der kausalen Bedingtheit des Objekts), oder sei es die "Beschaffenheit" der Affekte, die sich die Bestimmung anmaßt. Wir können in Analogie sagen: Die Ästhetik, die in der theoretischen "Beschaffenheit" des Objekts das Gesetz sucht, ist ebenso heteronom, wie die, welche die "Beschaffenheit", das Angenehme und Unangenehme zum Kriterium des Ästhetischen macht. Wenn wir geformte, bereits konstituierte Gebilde in das Gebiet eines Wertes hinüber nehmen, sei es, daß wir diese Formung als metaphysisch Seiendes, als den "seienden" Gegenstand betrachten, oder daß wir eine durch irgendeinen Wert vollzogene Formung des Inhalts als absolut gültig in das Formungsgebiet eines anderen Wertes übernehmen, so verletzen wir die Autonomie dieses Wertes. Die durchgängige Eigenformung des Wertes anerkennen, heißt erst den Wert als absolut anerkennen.

Fassen wir die allgemeinen Resultate dieser Kantischen Definition der Autonomie in die Sprache des vorliegenden Problems, so lauten sie: Autonomie ist die Eigentümlichkeit des Werts, wodurch er sich selbst, unabhängig vom Stoff, der sich ihm zur Bearbeitung bietet, ein Gesetz ist. Indem dagegen der Wert über sich selbst hinausgeht und in der Beschaffenheit irgendeines Teils seines Stoffes das Gesetz sucht, das ihn, den Wert, erst bestimmen soll, wird er heteronom. Unter diesem "Stoff" ist auch "Geformtes" zu verstehen, sofern es, teleologisch betrachtet, in eben dieser Wertbeziehung keine Gültigkeit haben darf.

Wir haben vorhin die allgemeinen Voraussetzungen der teleologischen Reihe von wertbestimmten Formen betrachtet. Wir gehen jetzt von der letzten Form des Wertes aus, wie sie sich im psychologischen Bewußtsein darstellt, und steigen zu den transzendentalen Voraussetzungen auf. Die Beziehungen, die das Denken zwischen den Bewußtseinsinhalten knüpft, dienen uns mit den Möglichkeiten ihrer Irrtümer als Ausgangspunkt, von dem aus wir die Besinnung auf die letzte begründende Gesetzmäßigkeit erlangen, die sich aus den Fordernungen des autonomen Wertes ergibt.

Um den verschiedenen Bedeutungen gerecht zu werden, die im Begriff der Autonomie stecken, nehmen wir Stufen oder Grade der Autonomie an; sie zeigen sich als unumgänglich nötige Momente in einer Entwicklung dieses Begriffs. Diese Entwicklung stellt sich für das individuelle Denken als eine kontinuierliche Grenzverschiebenung dar zugunsten des teleologisch Gesollten gegenüber dem daseienden Gegebenen. Vom transzendentalen Standpunkt können wir die Objektivierung des Wertes als einen Kampf zwischen dem formgebenden Wert und dem trägen Stoff des ihm Gegebenen auffassen, wobei die erste Stufe das Formmoment am reinsten, wenn auch nicht am reichsten darstellt, die letzte Stufe am meisten Stoffmomente, wenn auch geformt in sich enthält. Ebenso stellt sich nun vom psychologischen irrenden Bewußtsein aus diese letzte reichste Entfaltung einfach als Gegebenes dar, da das Formmoment nicht so klar erkennbar ist, und der reine Wert wird schon bereitwillig autonom erklärt, während seine Objektivierungen noch nicht als autonome Forderungen des Wertes erkannt werden, denn dieses verlangt die sukzessive Vertiefung des Wertbegriffs bis zu einem formbestimmenden Moment. Der Charakter des Gesollten wird durch den Charakter des "Daseienden" am stärksten verdeckt, und die Struktur des Gegenstandes als ein Wertprodukt erkennen, erfordert eine tiefere Auffassung der Autonomie eines Wertes, als ihn selbst im reflexiven Denken als wertvoll benennen. Wir unterscheiden nun zunächst Autonomie eines Wertes (im reflexiven Sinn), ferner Autonomie eines Gebietes, endlich die Autonomie des transzendentalen Subjekts; letzteres wird verstanden als Inbegriff der drei Voraussetzungen, die wir als begründend für alle Transzendentalphilosophie nachzuweisen suchten.


a) Autonomie des Wertes (Selbständigkeit)

Empirisch tritt der Wert zunächst einfach als Bewußtseinsinhalt auf. Die Autonomie des Wertes bedeutet dann nur die Selbständigkeit des Wertes; sie gliedert sich in zwei Teile:
    α) die Autonomie als Selbstbejahung (positiv-konstituierende Seite), β) die Autonomie als Selbstbehauptung (negativ-polemische Seite).
Die Autonomie als Selbstbejahung bedeutet die Auszeichnung des Wertes als eines solchen. Aus dem gleichgültigen Chaos des Geschehens und des Bewußtseinsinhaltes werden bestimmte Gebilde als wertvoll ausgezeichnet. Dies geschieht z. B., wo der Begriff des Wahren erfaßt wird und eine Gliederung gleichgültiger Bewußtseinsinhalte zur Folge hat. Der Wert ist nur als Bewußtseinsinhalt da und wird als ein gefühlsbetonter Begriff unter anderen zunächst als Daseiendes, wenn auch als Daseiendes höherer wertvoller Ordnung, betrachtet. Er kann noch nicht anders als wie ein wertvoller daseiender Begriff erfaßt sein; den Wert in irgendeine begründende Beziehung zum Daseienden zu setzen, ist noch keine Veranlassung. Damit ist das notwendige, aber wenig erschöpfede psychologische Dasein eines Wertbegriffs gegeben, wenn auch schon eine wertende Unterscheidung und insofern eine Art Selbständigkeit dieses Begriffsgebildes stattfindet.

Die Autonomie als Selbstbehauptung bezeichnet bereits einen ungleich höheren Grad der Selbständigkeit des Werts. Der Wert behauptet sich als Selbstzweck, der nicht Mittel sein darf (negatives Moment). Diese Kantische Ergänzung zur persönlichen Autonomie (28) in der Ethik zeigt sich auch als unumgängliche Ergänzung der Autonomie eines Wertes überhaupt. So ist z. B. mit dem Begriff des Erkennens um des Erkennens willen erst der Schritt getan, der zu der zweiten großen Stufe der Autonomie eines Gebietes hinüberführt; das Erkennen um des Erkennens willen macht den Begriff der Wissenschaft erst möglich. Ferner, da der Wert sich als Selbstzweck behauptet, weist er jeden anderen Wert ab, der ihn zum Mittel machen will (polemisches Moment). Dies geschieht in milderer Form durch die bewußte Abgrenzung gegen fremde Werte (das Schöne ist das Interesselose, das Unbegriffliche), in schärferer Form durch die bewußte Abwehr fremder Maßstäbe (das Gute dient nicht dem Nützlichen. Das Schöne hat keine durch Begriffe bestimmten objektiven Geschmacksregeln. Die Ideen sind nicht theoretische Realitäten). Erst nachdem der Wert aus einem bloßen, wenn auch gefühlsbetonten Dasein und der Wert-Selbstzweck geworden ist, kann sich das Dasein und der Wert-Selbstzweck als Wertobjektivierung darstellen. Die Autonomie kann nun als Autonomie eines Gebietes auftreten. Erst mit dem Guten als Selbstzweck ist ein Gebiet, eine Begründung der Ethik möglich. Erst mit der Erkenntnis als Selbstzweck kann die Form der Natur als für diesen Zweck notwendig erfaßt werden.


b) Autonomie des Gebietes (Selbstkonstituierung)

Der Wert ist nun auf einer Stufe der Autonomie zu begreifen, wo er konstitutiv, d. h. für einen Stoff gesetzgebend wird, wo er ein Gebiet konstituiert. Damit tritt er nicht mehr als bloß daseiender, wenn auch einen Selbstzweck repräsentierender Begriff auf, sondern objektiviert sich als formgebender Faktor im Gegebenen. Dies geschieht in der Autonomie als Selbstbegründung und als Selbstgesetzgebung eines Wertes.

Betrachten wir zunächst die Autonomie als Selbstbegründung eines Wertes, wodurch das Recht eines Gebietes nur auf seine Schaffung durch einen Wert begründet wird. Dieser Wert selbst tritt als allgemeingültig auf und kann vorläufig nicht weiter begründet werden. Zunächst kann allerdings das Gebiet noch als ein Daseiendes erfaßt werden, das Gesetz des Gebietes aber schon, wenn auch reflexiv, als ein durch den Wert Geschaffenes. Dann wird die Begründung eines Gebietes noch im logischen Sinn einer Ableitung, einer Deduktion verstanden werden, sofern es sein Recht von irgendeinem absoluten Wert ableitet (29). Doch ist diese Begründung des Gebietes Begründung vor allem durch das wertbestimmte Setzen, das Bestimmen der Formung durch den dem Gebiet zugeordneten Wert. Die Begründung des Wertes selbst aber darf in keiner Weise als Ableitung verstanden werden; sie ist ein erstes Sich-Setzen des Wertes (30)). Eine Begründung im Sinne einer Ableitung, einer Deduktion, kann nur zurückgreifen auf etwas, was als letzter Punkt einen absoluten Wert, einen Selbstzweck bedeutet. Befinden wir uns nun aber bei der Betrachtung des Selbstzwecks, des absoluten Wertes selber, so ist jedes Begründen und Ableiten ein Hinausgehen über ihn selbst und damit Heteronomie. Das, wovon abgeleitet wird, repräsentiert dann immer schon selbst einen letzten Zweck; daher kann bei der Begründung eines Selbstzwecks nicht noch erst von einer Ableitung die Rede sein. Jeder absolute Wert, sofern er eben ein Irrationales ist, ist nicht weiter begründbar. Auf diese Lücke der Beweisbarkeit weist JONAS COHN in seiner Allgemeinen Ästhetik treffend hin (31)). Daß der logische Wert beweisbar ist, d. h. daß wir als Denkende seine Gültigkeit beständig voraussetzen, ist gleichsam nur eine sekundäre Eigenschaft; sofern er logischer Wert ist, ist er beweisbar; sofern er Wert überhaupt ist, ist er ebensowenig beweisbar, d. h. ableitbar wie jeder andere Wert.

Die Autonomie als Selbstkonstituierung eines Wertes wird also zu einer Autonomie des Gebietes, d. h. der Wert begründet ein Gebiet, eine Sphäre, in der er als Selbstzweck gilt, und in der sich demgenäß die Elemente teleologisch anordnen. Doch ist damit noch nicht das eigentliche Wesen des Gebiets gegeben; es muß noch der Begriff der Autonomoie als Selbstgesetzgebung hinzutreten.

KANT definiert als Gebiet im Gegensatz zu Boden die Sphäre, wo Gesetze des das Gebiet Beherrschendenn gelten (32)). Um das Recht eines Gebietes zu ergründen, muß daher gezeigt ewerden, daß der Wert, auf den es sich gründet, eine Gesetzmäßigkeit in sich enthält, durch welche das aus dem Chaos des Wertlosen gewonnene Gebiet in sich selbst aus einem Chaos zu einem Kosmos wird. Die Möglichkeit, eine bestimmenden Gesetzmäßigkeit, formende Prinzipien aus sich zu entfalten, ist somit das Kennzeichen des kritisch absoluten, völlig autonomen Wertes. Damit scheidet z. B. das Angenehme, das keine Gesetzmäßigkeit aus sich entfalten kann, aus dem Gebiet des Schönen aus, dessen Gesetzmäßigkeit, dessen überindividuelle Prinzipien und somit überindividuelle Gültigkeit in jedem ästhetischen Urteil vorausgesetzt und anerkannt werden (33)), wenn sie auch nicht aufzeigbar erscheinen. Der Wert muß also konstitutiv für sein Gebiet sein, das heißt, er muß begründende gesetzmäßige Formen, überindividuelle konstitutive Prinzipien entfalten können. Konstitutive Prinzipien nennen wir z. B. auf theoretischem Gebiet Prinzipien, die eine theoretische Wirklichkeit und somit eine theoretische Erfahrung konstituieren, d. h. ein allgemeingültiges sinnvolles und gegliedertes Ganzes. So ist der Begriff der Kausalität ein konstitutives Prinzip der theoretischen Wirklichkeit. Ebenso ist der Begriff der Freiheit absolut konstitutiv für das Gebiet der Ethik, da ohne ihn der Begriff der Pflicht, das Sollen als Wert des Gebietes der Ethik undenkbar und widersinnig ist und mit dem theoretisch kausalen Müssen zusammenfällt.

Aus diesem Begriff der Autonomie als Selbstgesetzgebung folgt ferner: der Wert und die Prinzipien, die den Wert ausdrücken, sind das einzige, was für sein Gebiet Gesetze aufstellen kann. (Gut ist ein guter Wille; der Verstand ist - welches auch der Teil sei, den Vernunft und Einbildungskraft zu seinem Gebäude liefern - der einzige gesetzgebende Faktor und kompetente Richter auf theoretischem Gebiet.)

Wir sahen, daß die Autonomie des Wertes als Selbstgesetzlichkeit des von ihm geschaffenen Gebietes begriffen werden mußte, um in einem vollen Sinn Autonomie zu sein. Wie weit reicht nun aber diese Gesetzlichkeit? Was muß unter ihr begriffen werden? Wir sahen, wie zuerst der Wert als bloß Daseiendes auftrat und aufgenommen wurde, wie dann das Daseiende weiter verschoben wurde, indem der Wert als ein sich selbst Setzendes und Bejahendes begriffen wurde. Nun schien sich das Gebiet, in dem nur der Wert gilt, als bloß Daseiendes darzustellen: daber war eine Anwendung heterogener Werte, z. B. des theoretischen, für die Ethik möglich. Auch dieses Gebiet zeigte sich dann als ein durch den Wert gesolltes Geschaffenes. Stellte sich nun die Gesetzlichkeit dieses Gebietes als ein bloßes Dasein dar, wurden Gesetze von anderen Gebieten übernommen als ein Gegebenes, sei es als herrschende, sei es als dienende, so gewann man im ersten Fall Heteronomie, im zweiten bloß regulative, nicht bestimmende Prinzipien, die nicht eine volle Gültigkeit auf diesem Gebiet erreichen konnten.

Es mußte also auch diese Gesetzlichkeit nicht als ein Daseiendes aufgenommen werden, noch als ein Prinzip, nach Gesetzen des Daseienden zu suchen (reflexives Gesetz), sondern als ein Gesolltes geschaffen werden. Nun fragen wir, was tritt uns noch als Daseiendes gegenüber? Hier stellt sich der Begriff des Objektes, des Gegenstandes dar. Es fragt sich also, ob der Begriff der Autonomie, der Selbstgesetzlichkeit nicht noch weiter ausgedehnt werden müsse, ob nicht auch der Gegenstand vom Wert abgeleitet und als ein Gesolltes und zu Schaffendes aus seinem bloßen Dasein gelöst werden muß.

Soll das daseiende Objekt der Sphäre auch noch in eine Selbstgesetzlichkeit des Wertes verwandelt werden, soll die höchste Stufe der Autonomie erreicht werden, so muß die Autonomie des Wertes als Autonomie des transzendentalen Subjekts (der durch den Wert setzenden und beziehenden Formung) erkannt werden. Die Selbstgesetzgebung des Wertes muß als Selbstgesetzgebung des transzendentalen Subjekts erkannt werden. Nur dann kann die Schranke zwischen Subjekt und Gegenstand fallen und auch seine Gegenständlichkeit als Gesetzlichkeit uns zwar als Selbstgeseztlichkeit des transzendentalen Subjekts begriffen werden. So zeigt die Autonomie des Wertes, die sich in Selbstbejahung und Selbstbehauptung ausdrückt, und die Autonomie des Gebietes, die in Selbstbegründung und Selbstgesetzgebung des Wertes wurzelte, ihren letzten Grund in der Autonomie des transzendentalen Subjekts. Wert und Objekt, Gesolltes und "Daseiendes"  (qua  Form) werden als vom Subjekt Selbstgeschaffenes erkannt und in dasselbe zurückgenommen. Das "Selbst" des Wertes und Gebietes kehrt in das Selbst des gesetzlichen Subjekts zurück. Die Autonomie ist dann wieder Selbstgesetzgebung des Subjekts geworden, wenn auch des transzendentalen und nicht des individuellen.


c) Autonomie des transzendentalen Subjekts
(Selbsterzeugung des Objekts)

Solange der Wert als ein Abgelöstes, ohne Beziehung dem Gegenstand Gegenüberstehendes betrachtet wurde, solange die Selbstgesetzgebung als Gesolltes noch dem Objekt als einem bloß Daseienden fremd entgegenstand, konnte das Objekt der Sphäre nur als Gegebenes, wenn auch von wertbestimmten Gesetzen Beherrschtes erscheinen. Erst wenn dieser Wert und diese Gesetzgebung als mit dem transzendentalen Subjekt identisch erkannt werden, kann auch das daseiende Objekt als eine Objektivierungsstufe dieses Wertes und eben dieser Gesetzgebung begriffen werden, als ein gesolltes Geschaffenes. Nur die Verknüpfung von Wert, transzendentaler Apperzeption und teleologischer Setzung im transzendentalen Subjekt läßt das Objekt seiner Form nach als "Folge", als Produkt einer solchen Setzung erscheinen. KANTs Wort von der Autonomie, daß nicht in der Beschaffenheit, dem Gegebenen irgendeines seiner "Objekte" das Gesetz gesucht werden soll, wies bereits darauf hin. Das Gesetz steckt also nie in der bloßen "Beschaffenheit", im Gegebenen des Objekts einer Sphäre. Ist hier das Wort  Objekt  eigentlich eine Prolepsis [Vorwegnahme - wp] da unter "Objekt" eben schon die Objektivierung eines Gesetzes verstanden werden soll, so ergibt sich doch daraus: Beschaffenheit ist nie Gesetz für die Sphäre, in der das Gesetz des Wertes gelten soll. Das Rätsel, wie die Gesetzlichkeit der Objekte  a priori  zu erkennen, wie Erfahrung und Erkenntnis möglich ist, löst KANT, indem er den kopernikanischen Standpunkt einnimmt, der die Gegenstände sich nach dem Verstand richten läßt. Damit aber Gegenstände sich nach der Selbstgesetzgebung des Verstandes richten können, damit also die "Gesetzlichkeit" des Objektes - denn eine solche repräsentiert es noch als eigenmächtiges starres Objekt - nicht unbegreiflich erscheinen lasse, wie Erkenntnis möglich sei, ist der einzige Weg der, den Begrif des Dings in die bloße, teleologisch notwendige "Regel der Vorstellungsverbindungen" aufzulösen. Dann aber fällt der Begriff des Objektes als Gesetzlichkeit mit dem des transzendentalen Subjekts zusammen. So ist das Objekt als Erzeugnis des transzendentalen Subjekts erkannt, wenn auch sein Material dem formenden Subjekt nicht nur gegeben sein kann, sondern sogar gegeben sein muß. Die Autonomie des Wertes erreicht ihre höchste Stufe, indem das Objekt der Gesetzlichkeit selbst aus einem Dasein in ein gesolltes zu Schaffendes, in Gesetzlichkeit sich auflöst. Von einem Objekt im eigentlichen Sinn kann also nur da geredet werden, wo es sich in einer Sphäre der Gesetzlichkeit befindet, denn nur dort wird es konstituiert. Die teleologische Korrelativität von Objekt und Wertgesetzmäßigkeit ist damit dargelegt. Das theoretische "Objekt" z. B. ist in der ethischen Sphäre wie in der ästhetischen nur Material, denn es ist kein Objekt mehr, sowie es die Sphäre verläßt, in der die Gesetzlichkeit gültig ist, die es konstituiert. Nur unter dieser Bedingung konnte das Problem der Erkenntnis gelöst werden; hier liegt auch der Hinweise auf die Lösung der Probleme des Ästhetischen.

Der hier angedeutete Versuch der Darlegung einer Entwicklung des autonomen Werts, eines stufenweisen Inkrafttretens der Autonomie für die philosophische Besinnung, wurde nicht für einen bestimmten Wert durchgeführt, da sonst die Allgemeinheit der Folgerungen nicht zum Ausdruck kommen konnte und die Orientierungsmöglichkeit für jede der Disziplinen am historischen Stand der anderen verdunkelt worden wäre. Wo aber an Beispielen das Gemeinte verdeutlicht werden sollte, mußte fast immer die Objektivierung des theoretischen Wertes herangezogen werden, weniger die des Ethischen, am wenigsten die des Ästhetischen. Der Grund dafür liegt zum Teil in der historischen Entwicklung der Disziplinen, zum Teil in der inneren Struktur ihrer Probleme. Fragen wir uns nämlich, wo diese Autonomie am weitesten fortgeschritten ist, so finden wir, daß dies in der Besinnung über den theoretischen Wert stattgefunden hat. Dort ist die autonome Selbstständigkeit des Wertes unbestritten; auch die theoretische Wirklichkeit und das Gebiet des Theoretischen sind in sich selbst begründet, und ihre als Dasein und als Erkenntnis sich aufdrängende Gesetzlichkeit ist durch KANT als ihrer Gültigkeit streng zu begrenzende Selbstgesetzlichkeit des Gebietes erkannt; der kopernikanische Standpunkt, der schon darin sich aussprach, hat in der Zurücknahme der theoretischen Gesetzlichkeit in das Subjekt begonnen, das Objekt zu zerstören, und diese Zerstörung einerseits und Zueignung andererseits zum autonomen transzendentalen Subjekt ist von Nachfolgern KANTs weitergeführt worden.

Fragen wir uns nun, wie weit die Autonomie der Ästhetik gediehen ist, so zeigt sich, daß die jüngste Disziplin darin am meisten zurückgeblieben ist. Sie kann daher nichts Besseres tun, als sich an der wertteleologischen Struktur der anderen Disziplinen orientieren; anders ausgedrückt: sie kann für das, was sie erstrebt, Waffen und Beweismaterial den bereits vorangeschrittenen mündigen autonomen Disziplinen entnehmen, sofern die Probleme einen allgemeinen Charakter zeigen. Die Bresche, die durch KANT auf theoretischem und ethischem Gebiet gelegt wurde, kommt endlich auch ihr zugute. Begreifen wir nämlich jede Disziplin teleologisch aus der Wertformung, so ist klar, daß, wo z. B. der theoretische Wert nicht maßgebend ist (wenn bereits zugegeben ist, daß durch den ästhetischen Wert nicht Erkenntnis erstrebt wird), die absolute Gültigkeit der Gesetzlichkeit des theoretischen Wertes auch in sich zusammensinkt und keinen Anspruch als "Gegenstand" erheben kann. Begreifen wir ferner, daß jede Form zu einem bloßen Material herabsinkt, sowie sie aus der Sphäre genommen wird, in der allein sie als Gesetzlichkeit gültig ist, so ist die Macht des theoretischen Gegenstandes als Gegenstand in der Ästhetik gebrochen.

Dieses ist die eine Schwierigkeit, die die Ästhetik mit der Erkenntnistheorie gemeinsam hat, die ihr vielmehr von ihr aufgebürdet wird. Der nur innerhalb der theoretisch-teleologischen Reihe begreifliche Faktor des Daseins, der im Theoretischen selbst schon den teleologischen Charakter der Prinzipien verdunkelte, gewinnt in der Ästhetik neue Macht. Eine zweite Schwierigkeit bietet das Aufdecken des konstitutiven Faktors in der ästhetischen Gesetzlichkeit. Sie hat uns noch eingehend zu beschäftigen.

Es ergibt sich aber selbst bei einem flüchtigen Vergleich der hier versuchten Entwicklung der Autonomie mit dem historischen Verlauf, den die Ästhetik genommen hat: für die Autonomie des ästhetischen Wertes kommen in der Problemstellung der Autonomie als bloßer Selbstbejahung noch eine ganze Reihe Philosophen in Betracht, sei es, daß sie das Ästhetische als Mittel oder als Zweck implizit oder explizit hinstellen. Doch schon bei der negativen polemischen Seite dieser Problemstellung, der prinzipiellen Abgrenzung und Abwehr fremder Werte, befinden wir uns nur noch mit KANT und relativ wenigen Nachfolgern zusammen. Bei der Autonomie als Selbstbegründung und Selbstgesetzlichkeit schmilzt auch das positive Material bei KANT mehr ein, wenn auch diese Probleme noch bei ihm vorhanden sind. Sie werden aber meist im heteronomen Sinn entschieden, und durch die heteronome Basis können die Ansatzpunkte autonomer Gestaltung (im kopernikanischen Gedanken und im Begriff des Genies) nicht zur vollen Entfaltung kommen. Hier setzen Nachfolger KANTs, wie COHEN (34)), ein, sodann, gleichfalls vom Boden der Wertwissenschaft aufsgehend, JONAS COHN (35)); ebenso von der Seite der sicheren künstlerischen Überzeugung her CONRAD FIEDLER (36)). Bei der Autonomie des transzendentalen Subjekts endlich, durch die sich der "Gegenstand" des Ästhetischen aus der Selbstgesetzgebung ableitet, wird es völlig einsam; die kurze aber bedeutungsvolle Abweisung des metaphyhsischen Charakters der Schönheit bei KANT, die hier aber nicht wie in der Ethik eine positive Schaffung des Objektes zur Begleitung hat, ist der einzige Wegweiser, dem auch COHEN in der Weiterbearbeitung der Probleme folgt. Nun bildet nur noch die Durchführung dieses Prinzips in der Kritik der reinen Vernunft, der kopernikanische Standpunkt und das, was dort den letzten Fragen der Ästhetik vielleicht am nächsten kommt, die Probleme der Anschauungsgesetzmäßigkeit von Raum und Zeit, sowie der Synthesis der produktiven Einbildungskraft, nebst den theoretisch transzendentalen Untersuchungen von RICKERT und WINDELBAND, einen Leitfaden, an dem sich die Ästhetik auf ihre letzte Autonomie besinnen kann.

Hiermit wird der Schritt zu den beiden letzten Stufen getan, zu den ästhetischen konstitutiven Prinzipien und der gesetzmäßigen Erzeugung des ästhetischen Objekts. KANTs grundlegende Leistung für die höchste Stufe der Autonomie in der Ästhetik liegt nicht in der Kritik der Urteilskraft, sondern in der Kritik der reinen Vernunft und in seiner Gesamtleistung durch die Zerstörung des metaphysischen Objekts und die Begründung der teleologischen Methode der Wertwissenschaften. Es gilt, die Ästhetik in analoger Weise wie die Erkenntnistheorie zur Autonomie der zweiten und der letzten Stufe gelangen zu lassen. Damit ist gesagt, daß es sich um die Konstituierung eines Gebietes und des ästhetischen Objekts gemäß der Struktur seines Wertes handelt, durch die Aufdeckung konstitutiver Prinzipien. Die reflexive Betrachtung, wie sie für jene erste Stufe der Autonomie eines Wertes noch angängig ist und auch innerhalb der zweiten noch bestehen kann (so lange das Gebiet als bloßes Daseiendes betrachtet wird, das bald diesem, bald jenem Wert untergeordnet werden kann), muß hier der konstitutiven weichen. Weder die Zuschauermoral nocht die Zuschauerästhetik können in die letzte Struktur des Wertes, der ein Gebiet konstituiert, eindringen. Während die reflexiven Betrachtungen zu Recht bestehen bleiben können, gilt es jetzt, dem Problem der Konstitution des Ästhetischen näherzutreten; nur aus dieser Einsicht kann verstanden werden; wieso eine ästhetische Billigung und Mißbilligung erteilt werden kann; nicht aber ist vom psychologischen Moment der Lust auszugehen, die, für sich betrachtet, keineswegs dem Ästhetischen allein eignet und daher gar zu leicht irre führt. Das Gefällige ist der Freind und Nachbar sowohl des Ethischen wie des Ästhetischen.
LITERATUR Lenore Kühn, Das Problem der ästhetischen Autonomie, Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft, Bd. 4, Stuttgart 1909
    Anmerkungen
    1) KANT, Kritik der reinen Vernunft (Ausgabe KEHRBACH), Leipzig, 2. Auflage, Seite 17 und 18
    2) Vgl. ebd. Seite 243 (Materie und Form, Bestimmbares und Bestimmung).
    3) Kr. d. r. V. Seite 15
    4) Diese Voraussetzung der Transzendentalphilosophie ist von RICKERT zuerst herausgestellt und in ihren weittragenden Konsequenzen dargelegt worden. Vgl. "Der Gegenstand der Erkenntnis", Seite 1892, zweite Auflage, Tübingen und "Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung", Tübingen 1896-1902.
    5) Kr. d. r. V. Seite 663, 667 Anm., 127, 128, 128 Anm., 132, 121
    6) Vgl. WINDELBAND, "Kritische oder genetische Methode", in Präludien, dritte Auflage, Tübingen, Seite 328 - 331, 344 - 346 und 350.
    7) Die nachkantische Ästhetik hat schon deshalb diesem Mangel nicht abhelfen können, weil sie sich, einige Versuche ausgenommen, überhaupt nicht (im kritischen Sinn) mit derjenigen Sphäre im  Ästhetischen  beschäftigt hat, die der entspricht, in welcher sich die Probleme von Theoretischem und Ethischem bei KANT abspielen.
    8) Wir berufen uns vorläufig zur Erklärung nur auf einige Stellen. KANT, Kritik der Urteilskraft (KEHRBACH), Seite 1, 2, 11, 290. Kr. d. r. V. Seite 172, 517, 518.
    9) Kr. d. r. V. Seite 154f, 181f, 187, 170, 517, 518.
    10) Kritik der Urteilskraft, Seite 2
    11) Kr. d. U. Seite 11
    12) Kr. d. U. Seite 1 und 2. Kritik der praktischen Vernunft (KEHRBACH), Seite 16, 162
    13) Kr. d. p. V. Seite 80
    14) Kr. d. U. Seite 12
    15) Kr. d. r. V. Seite 454
    16) Eine genaue Untersuchung des Begriffs regulativ folgt. - Kr. d. U. Seite 2 und 35. Über die prinzipiell gleichgestellte teleologische Urteilskraft Seite 291 usw.
    17) Kr. d. U. Seite 3
    18) Kr. d. U. Seite 14, 24
    19) Kr. d. U. Seite 43, 23, 25. Die Ausführungen über die Prinzipien der Urteilskraft enthalten Widersprüche und sind nicht so eindeutig wie die Ausführungen über Verstand und Vernunft; so spricht KANT einmal von konstitutiven Prinzipien auch in Bezug auf die Urteilskraft (Seite 37) trotz seiner ausdrücklichen Erklärung, daß die reflexive Urteilskraft (zu der die ästhetische Urteilskraft gehört) nicht konstitutive Prinzipien haben könne.
    20) Allerdings läßt sich in Begriffen wie "Kausalität durch Freiheit" und anderen eine noch nicht völlig Loslösung - zumindest von der Terminologie des Theoretischen - vom theoretisch gültigen Kausalbegriff nachweisen.
    21) Vgl. Kr. d. U. Seite 24. Vg. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Leipzig 1897, Seite 67 bis 68. Kr. d. p. V. Seite 40
    22) Kr. d. U. Seite 24
    23) Obwohl hier Widersprüche auftreten, da das Ästhetische an anderer Stelle nur "als Symbol des Sittlichen" gefällt. Kr. d. U. Seite 230
    24) KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Seite 67f. Kr. d. p. V. Seite 39-40.
    25) Grundlegung z. M. d. S. Seite 67
    26) Grundlegung z. M. S. Seite 67-68
    27) Vgl. die Herausarbeitung und Durchführung dieses Gedankens im Theoretischen bei RICKERT, "Gegenstand der Erkenntnis" und "Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung".
    28) Grundlegung z. M. d. S. Seite 59
    29) So sehen wir in der griechischen Philosophie das ethische wie das theoretische Gebiet sich auf den alles überragenden  theoretischen  Wert gründen; es wäre nachzuweisen, inwiefern diese Art der Deduktion auch noch jetzt in der Ästhetik steckt.
    30) Vgl. HERMANN COHENs Ausführung über Begründung ("Kants Begründung der Ästhetik", Berlin 1889, Seite 1 - 3.
    31) JONAS COHN, Allgemeine Ästhetik, Seite 41 (Leipzig 1901). - Daß hier die Werte eine scheinbare Deduktion aus den in der Einleitung dargelegten Voraussetzungen erhalten, kann nicht über die im Grunde absolute Unableitbarkeit (im Sinne einer diskursiven Deduktion) hinwegtäuschen. Wenn auch die Beziehungen der begründenden Momente nur diskursiv dargelegt werden können, so müssen wir uns doch klar machen, daß von einem wirklichen Ableiten einer so allgemeinen Voraussetzung wie des absoluten Wertes nicht die Rede sein kann.
    32) Kr. d. U. Seite 11. "Der Teil des Bodens, worauf diese (=Begriffe)  gesetzgebend  sind, ist das  Gebiet  dieser Begriffe und der ihnen  zustehenden Erkenntnisvermögen."  An anderer Stelle (Kr. d. U. Seite 1) nennt KANT dieses zuständige Vermögen, den Verstand,  konstitutiv  für das Gebiet des Theoretischen.
    33) Kr. d. U. Seite 151 und 152
    34) HERMANN COHEN, Kants Begründung der Ästhetik
    35) JONAS COHN, Allgemeine Ästhetik
    36) CONRAD FIEDLER, Schriften über Kunst, hg. von MARBACH, Leipzig 1896