ra-2ra-3F. DahnE. Laskvon JheringK. WielandE. Ehrlich  
 
RUDOLF von JHERING
Der Zweck im Recht

I. Das Zweckgesetz
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    I. Das Zweckgesetz
II. Der Zweckbegriff beim Tier
VII. Der Lohn
VIIIa. Der Zwang 1 - Das Tier / Der Mensch
VIIIb. Der Zwang 2 - Das Recht
VIIIc. Der Zwang 3 - Unterordnung der Staatsgewalt
VIIId. Der Zwang 4 - Der Zweck des Rechts

"Das Zweckgesetz lautet:  kein Wollen,  oder was dasselbe,  keine Handlung  ohne Zweck."

Nach der Lehre von zureichenden Grunde geschieht nichts in der Welt von selbst (causa sui), sondern alles, was geschieht, d.h. jede Veränderung in der Sinnenwelt ist die Folge einer vorangegangenen andern, ohne die sie selber nicht eingetreten sein würde. Diese durch unser Denken postulierte und durch die Erfahrung bestätigte Tatsache bezeichnen wir bekanntlich als  Kausalitätsgesetz. 

Dieses Gesetz besteht auch für den Willen. Ohne zureichenden Grund ist eine Bewegung des Willens ebenso undenkbar, wie die Bewegung der Materie; Freiheit des Willens in dem Sinn, daß der Wille sich spontan ohne irgend einen treibenden Grund in Bewegung versetzen könne, ist der Münchhausen, der sich selber beim Schopf aus dem Sumpf zieht.

Also des zureichenden Grundes bedarf es für den Willen ganz so gut, wie für die Natur. Aber bei letzterer ist er  mechanischer  Art:  die Ursache  (causa efficiens), bei dem Willen  psychologischer  Art:  der Zweck  (causa finalis). Der Stein fällt nicht, um zu fallen, sondern weil er muß, d.h. weil ihm die Stütze entzogen ist, aber der Mensch, welcher handelt, tut es nicht eines "Weil", sondern eines "Um" wegen, - um etwas damit zu erreichen. Dieses "Um" ist für den Willen ebenso unerläßlich, wie das "Weil" für den Stein; so wenig die Bewegung des Steins ohne Ursache möglichist, so wenig die des Willens ohne Zweck. Im ersteren Fall sprechen wir von dem  mechanischen,  im letztern vom  psychologischen  Kausalitätsgesetz. Ich werde letzteres fortan als  Zweckgesetz  bezeichnen, teils der Kürze wegen, teils um schon im Namen hervortreten zu lassen, daß es der Zweck ist, der den einzigen psychologischen Grund des Willens enthält. Für das mechanische Kausalitätsgesetz wird dadurch der adjektivische Zusatz entbehrlich, und werde ich dasselbe fortan als Kausalitätsgesetz schlechthin bezeichnen.

Das Kausalitätsgesetz in diesem letztern Sinn lautet: kein Vorgang in der äußern Sinnenwelt ohne einen vorangegangenen andern, der ihn bewirkt hat, oder in bekannter Fassung:  keine Wirkung ohne Ursache.  Das Zweckgesetz lautet:  kein Wollen,  oder was dasselbe,  keine Handlung ohne Zweck. 

Bei der Ursache verhält sich der Gegenstand, an dem die Wirkung eintritt, leidend, er erscheint dabei lediglich als ein einzelner Punkt im Universum, an dem sich in diesem Moment das Kausalitätsgesetz vollzieht, beim Zweck dagegen stellt sich das Wesen, das durch ihn in Bewegung gesetzt wird, als selbsttätig dar, es handelt. Die Ursache gehört der Vergangenheit an, der Zweck der Zukunft. Die äußere Natur, nach dem Grunde ihrer Vorgänge befragt, weist den Fragenden nach rückwärts, der Wille nach vorwärts, jene antwortet mit  quia,  dieser mit  ut.  Allerdings ist diese Behauptung nicht in dem Sinne gemeint, als ob beim Zweck die Ordnung der Weltschöpfung, der zufolge das Bestimmende dem Bestimmten der Zeit nach vorausgehen muß, sich umkehre. Der bestimmende Grund gehört auch hier der Gegenwart an, das Bestimmende geht auch hier der Zeit nach dem dadurch Bestimmten voran, es ist die im Handelnden lebendige und ihn zum Handeln veranlassende Vorstellung (der Zweck), aber den Inhalt dieser Vorstellung bildet eben das Zukünftige, was der Handelnde erreichen will, und in diesem Sinn kann man behaupten, daß beim Wollen das praktische Motiv in der Zukunft liege.

Wo das Leben in der Natur sich entwickelt zur Seele, da beginnt auch die eigene Fürsorge für das Leben, die Selbstbestimmung und die Selbsterhaltung, d.i. der Wille und der Zweck. Jedes lebende Wesen ist sich selber zum Hüter, Wächter und Erhalter seiner selbst gesetzt, und die Natur hat dafür gesorgt, daß ihm dies nicht verborgen bleibe, und daß es ihm an den nötigen Mitteln, die Aufgabe zu lösen, nicht fehle.

Das Leben in diesem Sinn beginnt in der Natur beim Tiere und damit auch die Aufgabe des Willens, und an dieser niedersten Stelle, wo mit dem Willen auch die unerläßliche Triebfeder desselben: der Zweck zuerst zur Erscheinung gelangt, wollen wir unsere erste Anschauung von demselben zu gewinnen suchen.

Der trockene Schwamm füllt sich mit Wasser, das durstige Tier trinkt. Ist es derselbe Vorgang? Äußerlich: ja; innerliche: nein. Denn der Schwamm füllt sich nicht, um es zu tun, das Tier aber trinkt, um seinen Durst zu löschen. Wer sagt es uns? Das Tier selber. Ein gut dressierter Hund säuft nicht, wenn der Herr es ihm verbietet. Wie geht das zu? Der Vorstellung des Wassers, von dem er weiß, daß es im Stande ist, seinen Durst zu löschen, stellt sich bei ihm die Vorstellung der Prügel entgegen, die er erhält, wenn er wider Verbot säuft, eine Vorstellung, die durch keinen gegenwärtigen sinnlichen Eindruck hervorgerufen wird, vielmehr lediglich auf Rechnung des Gedächtnisses kommt. Die Vorstellung der Schläge hebt in dem Hunde die Trockenheit des Gaumens und den dadurch hervorgerufenen sinnlichen Zustand des Durstes nicht auf - eine Tatsache kann durch eine Vorstellung nicht aufgehoben werden - sondern die Vorstellung kann nur bekämpfen, was ihr gleichartig ist: eine andere Vorstellung, und sie bezwingt dieselbe nur, wenn sie selber stärker ist. Wenn aber die Überwindung des Reizes zum Trinken in diesem Fall, da er auf Mitwirkung des Gedächtnisses beruht, ein psychologischer, kein mechanischer Vorgang ist, so ist auch der Reiz selber, mag das Tier ihm widerstehen oder nachgeben, eine psychologische Tatsache.

Der physische Zustand der Trockenheit des Gaumens bewirkt also nicht als solcher das Trinken, sondern nur dadurch, daß sich der physische oder mechanische Druck in einen psychologischen umsetzt, der Vorgang fällt demnach nicht unter das Kausalitäts-, sondern das Zweckgesetz. Das Tier trinkt, um seinen Durst zu löschen, es unterläßt es, um keine Schläge zu bekommen; in beiden Fällen ist es die Vorstellung eines Zukünftigen, die das Tier zur Aktion treibt.

Von der Richtigkeit es eben Gesagten können wir uns auch auf folgendem Wege überzeugen. Ob man den Schwamm in Wasser oder Schwefelsäure oder worein sonst taucht, er füllt sich immer, selbst wenn die Flüssigkeit ihn zerstört; das Tier nimmt das Wasser zu sich, die Schwefelsäure läßt es stehen. Warum? Weil es fühlt, daß sie ihm verderblich ist. Das Tier unterscheidet zwischen dem, was seinem Leben zuträglich und nachteilig ist, es übt eine Kritik, bevor es sich entschließt, und es benutzt dabei seine Erfahrungen, die es früher gemacht hat. Denn dem Tiere ist das richtige Handeln keineswegs durch den Instinkt allein vorgezeichnet, sondern auch das Tier - die Gattung sowohl wie das Individuum - ist auf die Erfahrung angewiesen. Das Verständnis für Höhe und Tiefe und das Augenmaß für dieselbe, die Beurteilung des ihm zuträglichen oder schädlichen Wärmegrades der Speisen und Getränke u.a.m. muß von dem jungen Hunde und der jungen Katze erst durch Herabfallen von der Treppe und Verbrennen der Schnauze erlernt werden - auch das Tier muß durch Schaden klug werden. Ein Stock kann tausendmal fallen und fällt immer von neuem, für den Stock gibt es keine Erfahrung; ein Hund aber, der sich einmal durch eine Attrappe in Form eines Brotes oder durch einen Stein hat täuschen lassen, ist für immer gewitzigt. Für das Tier also gibt es eine Erfahrung, d.h. eine Erinnerung dessen, was ihm angenehm oder unangenehm, förderlich oder schädlich gewesen ist, und eine praktische Verwertung seiner Eindrücke für die Zukunft: eine  Zweckverwendung. 

Damit hängt auf's engste zusammen der Begriff des tierischen Lebens. Denken allein ist noch kein Leben. Wenn dem Stein das Denkvermögen geschenkt würde, er würde Stein bleiben, es würden sich in ihm nur die Bilder der äußeren Welt abspiegeln wie der Mond im Wasser. Auch das reichste Wissen ist kein Leben; ein Buch, in dem das Geheimnis der ganzen Welt enthüllt wäre, wenn es das Bewußtsein seiner selbst erhielte, bliebe gleichwohl nur ein Buch. Ebensowenig ist Empfindung Leben. Wenn die Pflanze die Verletzung ihrer selbst ebenso schmerzhaft empfände wie das Tier, so würde sie dadurch noch nicht ihm gleich. Sondern das tierische Leben, wie die Natur es nun einmal gedacht und gestaltet hat, ist die  Behauptung der Existenz aus eigener Kraft  (volo, nicht cogito, ergo sum), Leben ist  praktische  Zweckbeziehung der Außenwelt auf das eigene Dasein.' Die ganze Ausstattung des lebenden Wesens: Empfindung, Verstand, Gedächtnis hat bloß den Sinn, das lebende Wesen dabei zu unterstützen. Verstand und Empfindung allein würden es nicht vermögen, wenn nicht das Gedächtnis hinzukäme; erst das Gedächtnis sammelt und sichert in der Erfahrung die Frucht beider, um sie für die Zwecke des Daseins zu verwenden.

So wenig wie das Leben, so wenig ist der Wille an das Selbstbewußtsein geknüpft, und wer den innigen Zusammenhang, der zwischen ihnen herrscht, begriffen hat, der wird die Ansicht, welche dem Wollen des Tieres wegen des mangelnden Selbstbewußtseins den Namen des Willens versagt und ihn ausschließlich dem menschlichen vindiziert [rechtfertigt - wp], anstatt für eine tiefe, wofür sie selber sich ausgeben möchte, für eine recht oberflächliche und befangene halten. Die entscheidenden Züge des menschlichen Willens mit Ausnahme des Selbstbewußtseins, welches auch beim Menschen dauernd oder vorübergehend fehlen oder außer Anwendung treten kann, wiederholen sich, wie wir später sehen werden, auch beim Tiere. Und selbst das Denkvermögen des Tieres, welches bei seinem Wollen vorausgesetzt wird, ist ein ungleich höheres, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Es spricht sich so leicht aus: die Vorstellung des Zukünftigen treibt das Tier zum Handeln. Und doch wie viel liegt darin! Die Vorstellung eines Zukünftigen heißt eine Vorstellung, erfaßt unter der Kategorie der Möglichkeit; das Tier dokumentiert also, indem es diese Vorstellung mit der des gegenwärtigen Zustandes vergleicht, die Fähigkeit, beide Kategorien, die des Wirklichen und des Möglichen praktisch zu handhaben. Ebenso handhabt es die Kategorie des Zweckes und des Mittels; es wäre bei ihm gar kein Wollen denkbar, wenn sein Verstand über sie nicht verfügte. Ich meinerseits bin so weit davon entfernt davon, auf den Willen des Tieres geringschätzig herabzublicken, daß ich ihn umgekehrt der höchsten Beachtung für würdig halte und im folgenden Kapitel den Versuch machen werden, ihm das Schema des Zwecks überhaupt zu entnehmen.

Die bisherige Betrachtung hat uns gezeigt, daß der Zweck die Vorstellung des Zukünftigen ist, welches der Wille zu realisieren gedenkt. Dieser Begriff des Zweckes, welcher das Wesen desselben in keiner Weise erschöpft, muß uns vorläufig genügen, bis der Fortgang unserer Untersuchung uns in Stand gesetzt hat, ihn durch einen völlig zutreffenden zu ersetzen. Wir operieren im Folgenden mit ihm, wie der Mathematiker mit dem  x,  als mit einer unbekannten Größe.

Indem wir uns jetzt dem menschlichen Willen zuwenden, beschränken wir unsere Aufgabe in diesem Kapitel lediglich auf den Nachweis des Zweckgesetzes oder des Satzes:  kein Wollen ohne Zweck.  Negativ ausgedrückt heißt das: das Wollen, der innere Prozeß der Bildung des Willens steht nicht unter dem Kausalitätsgesetz, der bewegende Grund für ihn ist nicht die Ursache, sondern der Zweck. Aber die Verwirklichung des Willens, seine Erscheinung in der Sinnenwelt fällt unter das Kausalitätsgesetz. Jenes Stadium des Willens ist das  innere,  dieses ist das  äußere. 

Das innere Stadium beginnt mit einem Akt des Vorstellungsvermögens. In der Seele taucht ein Bild, eine Vorstellung von einem künftigen möglichen Zustande auf, welcher dem Subjekt eine größere Befriedigung verspricht als derjenige, in dem es sich augenblicklich befindet. Der Grund, warum es auftaucht, liegt teils im Subjekt selber, in seiner Individualität, seinem Charakter, seinen Grundsätzen, seiner Lebensanschauung, teils in äußeren Einflüßen. Daß in der Seele des Verbrechers der Gedanke der bösen Tat auftaucht, hat ihn selber mit seiner Verbrechernatur zur Voraussetzung; in der Seele des Guten erhebt sich ein solcher Gedanke nicht. Ebenso verhält es sich mit der Vorstellung einer guten Tat, die in der Seele des Letzteren aufsteigt; bei Ersterem wäre sie nicht möglich gewesen. Die Möglichkeit der ersten Regung zur Tat ist also bedingt durch die gegebene Individualität des Subjekts; in ihr liegt der letzte Grund derselben. Die äußeren Einwirkungen dagegen geben nur den Impuls zur Tat, die Gelegenheitsursache. Sie bezeichnen uns den Punkt, wo das Kausalitätsgesetz einen Einfluß auf die Bildung des Willens auszuüben vermag, aber auch zugleich die Grenze dieses Einflusses. Denn, wie oben bei der Betrachtung des Willensvorganges im Tier schon ausgeführt ward, haben diese äußeren Einflüsse keine direkte Macht über den Willen, sie gewinnen dieselbe vielmehr nur dadurch, daß und wenn sie sich in psychologische Motive umsetzen; ob sie dies vermögen, hängt von dem Maße des Widerstandes ab, den sie im Innern des Subjektes vorfinden.

Jene Vorstellung des Zukünftigen unterscheidet sich von sonstigen Vorstellungen dadurch, daß sie praktischer Art ist; sie schließt eine Aufforderung zum Handeln in sich, es ist ein Entwurf der Tat, den das Vorstellungs- und Beharrungsvermögen dem Willen vorlegt. Die Annahme dieses Vorschlages hängt ab von dem Übergewicht der Gründe, die für ihn, über die, welche gegen ihn sprechen. Ohne dieses Übergewicht setzt sich der Wille ebensowenig in Bewegung, wie die Waage es vermag, wenn das Gewicht in beiden Waagschalen gleich ist - es ist BURIDANs bekannter Esel zwischen den beiden Bündeln Heu. Der Entschluß beweist, daß nach dem Urteil des Handelnden das Übergewicht vorhanden war; jedem Entschluß geht ein vorheriges "Schließen", d.h. ein Prüfen voran, dem man durch den Ent-schluß ein Ende macht.

Die Befriedigung, welche der Wollende sich von der Handlung verspricht, ist der  Zweck  seines Wollens. Die Handlung selber ist nie Zweck, sondern nur Mittel zum Zweck. Wer trinkt, der will zwar das Trinken, aber er will es nur des Erfolges halber, den es für ihn so hat, m.a.W. bei jeder Handlung wollen wir nie sie selber, sondern nur ihre Wirkung auf uns. Das heißt mit anderen Worten: wir wollen bei der Handlung nur den Zweck. Man könnte mir einwenden: das trifft im obigen Beispiel nur dann zu, wenn jemand des Durstes wegen trinkt, - da ist es ihm allerdings nicht um das Trinken, sondern nur um die Stillung des Durstes zu tun - nicht aber, wenn er des Genußes wegen trinkt, denn da ist ihm das Trinken Zweck, nicht Mittel. Allein wenn letzteres ihm keinen Genuß gewährt, z.B. weil der Wein verdorben oder ungenießbar ist, unterläßt er es. Die Täuschung, als ob die Handlung selber Zweck sein könne, hat nur darin ihren Grund, daß er sich mit ihr in doppelter Weise zu verbinden vermag. Er kann nämlich gerichtet sein entweder auf die Wirkung, welche sie  während  des Aktes ihrer Vornahme, oder aber auf die, welche sie  nach  Beendigung desselben erzeugt. Wer Wasser trinkt des Durstes wegen, oder wer eine Geschäftsreise macht, dem ist es zu tun um das, was für ihn hinter dem Trinken, hinter der Reise liegt; wer Wein trinkt des Genußes wegen, oder wer eine Vergnügungsreise macht, der bezweckt das, was für ihn in der Handlung liegt. Daß der Zweck sich gleichmäßig auf beides erstrecken kann, bedarf nicht der Erwähnung.

Wie aber auch der Zweck sich mit der Handlung verbinden, und welcher Art er auch sein möge, ohne einen Zweck ist sie undenkbar.  Handeln  und um eines Zweckes willen handeln ist gleichbedeutend;' eine Handlung ohne Zweck ist ein eben solches Unding wie eine Wirkung ohne Ursache. Wir langen hier bei dem Punkt an, welchen wir oben zum Beweise verstellt haben: der Existenz des Zweckgesetzes. Den Namen eines Gesetzes verdient dasselbe nur dann, wenn seine Verwirklichung eine absolut notwendige, die Möglichkeit einer Abweichung oder Ausnahme undenkbar ist; entgegengesetzten Falles ist es eine Regel, kein Gesetz. Hat es auf jenen Namen wirklich Anspruch? So weit ich sehe, läßt sich dies nur aus zwei Gründen bestreiten. Zuerst damit: man handle nicht bloß eines Zweckes, sondern auch eines Grundes wegen, z. B. weil man gezwungen wird, weil die Pflicht oder das Gesetz des Staates es gebietet. Zweitens damit: es gebe auch ein völlig bewußt- und absichtsloses Handeln, z. B. das des Wahnsinnigen, oder ein in dem Maße zur Gewohnheit gewordenes Handeln, daß man sich bei ihm gar nichts mehr denke.

Der erste Einwand scheint ein unwiderleglicher zu sein. Wäre er grundlos, so dürfte man sich zur Angabe des Motivs einer Handlung nicht der Partikel  weil  (quia), welche den Grund, sondern nur der Partikeln:  um, daß, damit  (ut), welchen den Zweck ausdrücken, bedienen; der Sprachgebrauch aller Völker aber bringt gleichmäßig beide Partikeln zur Anwendung.

Prüfen wir, wie es sich mit diesem "Weil" in Wirklichkeit verhält. Wenn jemand sagt: ich trinke, weil ich Durst habe, so ist das für jeden durchaus verständlich Wenn er sagen würde: weil es gestern geregnet hat, so würde ihn niemand verstehen. Warum nicht? Weil zwischen diesem "Weil" und dem Trinken gar kein Zusammenhang abzusehen wäre. Ein solcher Zusammenhang aber wird durch das "Weil" nur da hergestellt, wo sich ein "Um" hinter ihm verbirgt. Der  Grund  bei der Handlung ist nur eine andere Ausdrucksform des  Zwecks;  wo er dies nicht ist, liegt keine Handlung, sondern ein Ereignis vor. "Er ist vom Turm gesprungen, weil er sich das Leben nehmen wollte" - hier ist das "Weil" ein "Um"; "er hat das Leben verloren, weil er vom Turm gefallen ist" - hier ist das "Weil" ein wirkliches "Weil"; dort liegt eine Handlung vor, hier ein Ereignis.

Aber warum bedienen wir uns des "Weil" statt des "Um"? Wir tun es vorzugsweise da, wo der Handelnde nicht die völlige Freiheit des Entschlußes besaß, sondern wo für ihn irgend eine Nötigung, sei es physischer, sei es rechtlicher, moralischer oder sozialer Art, bestand. Wo dies nicht der Fall ist, teilen wir entweder, wenn über den Zweck kein Zweifel bestehen kann, einfach das Faktum mit, oder wo sich mehrere Zwecke denken lassen, geben wir zur Motivierung des Faktums auch den Zweck an. Es wird so leicht niemand sagen: er habe seinen Kindern Weihnachtsgeschenke gemacht, um ihnen Freude zu bereiten, sich ein Haus gekauft, um darin zu wohnen. Wer dagegen ein Haus gekauft hat, um es abzureißen, zu vermieten, weiter zu verkaufen, wird, wenn er uns seinen Entschluß motivieren will, den Zweck hinzufügen.

Versuchen wir, ob die obige Behauptung die Probe besteht. Nehmen wir zuerst den Fall des  physischen Zwanges.  Wo der Räuber seinem Opfer gewaltsam Uhr und Börse entreißt, liegt gar keine Handlung des letzteren, sondern des ersteren vor. Wo aber die Drohungen des Räubers den Bedrohten bestimmen, Uhr und Börse auszuliefern, handelt letzterer, wenn auch unter dem Einfluß eines (psychologischen) Zwanges. Handelt er hier eines Grundes oder eines Zweckes wegen? Zweifellos letzteres. Er gibt Börse und Uhr, um sein Leben zu retten; sein Leben gilt ihm höher als seine Uhr, er opfert das Geringere, um das Wertvollere zu behaupten. Möglicherweise erblickt er in seiner Nachgiebigkeit einen Schimpf für seine Ehre und nimmt den Kampf mit dem Räuber auf; auch hier ist es wieder nur ein Zweck, den er im Auge hat. Daß in diesem Fall ein wirklicher Willensakt, nicht bloß der äußere Schein eines solchen vorliegt, haben die römischen Juristen mit ihrem scharfen Verstande richtig erkannt, und es ist schwer zu begreifen, daß es unter unseren heutigen Juristen immer noch solche gibt, für welche diese Wahrheit vergebens entdeckt ist.. Denn wenn irgend jemand ein offenes Auge für sie haben sollte, so ist es der Jurist, dem, wenn er diesen Namen verdient, sein praktischer Verstand sagen muß, wohin es führen würde, wenn man im Fall des Zwanges das Dasein des Willens in Abrede nehmen wollte. Dann wäre schließlich jeder unfrei, der äußeren Einwirkungen bei der Fassung seines Entschlußes nachgäbe. Der Gefängniswärter, der, durch die Tränden und Beschwörungen der nächsten Angehörigen erweicht, den zum Tode verurteilten Verbrecher entspringen läßt, ist unfrei; der Kassenbeamte, der, um seinen hungernden Kindern Brot zu verschaffen, sich an der Kasse vergreift, ist unfrei. Wo wäre die Grenze! Wenn der Ertrinkende, der für den ihm zugeworfenen Strick sein Vermögen verspricht, sein Versprechen anfechten darf, weil nur die Zwangslage, in der er sich befand, es ihm abnötigte, warum nicht auch der Reisende, der auf der Reise genötigt ist, sich höhere Preise gefallen zu lassen als der Einheimische, oder als er selber in seiner Heimat gezahlt haben würde? Die Kasuistik setzt leicht eine ganze Kette solcher Fälle mit stets steigender oder abnehmender Nötigung zusammen; es soll einmal jemand sagen, bei welchem einzelnen Gliede der Kette die Unfreiheit aufhört und die Freiheit beginnt. Das Gesetz mag in machen derartigen Fällen der Handlung ihre rechtliche Wirksamkeit absprechen, wie das römische Recht dies z. B. da getan hat, wo der Zwang das Maß der gewöhnlichen Widerstandskraft des Menschen überstiegen hat; aber für die Frage, ob ein Willensakt anzunehmen sei, ist dies ohne Bedeutung, denn  diese  Frage gehört gar nicht vor das Forum des Gesetzes, sondern der Psychologie. Das Gesetz erklärt auch unmoralische Verträge für nichtig, aber es ist noch nie jemandem eingefallen, ihnen darum den Charakter von Willensakten abzusprechen. Auch der Staat zwingt uns durch seine Gesetze - handeln wir unfrei, indem wir sie befolgen?

Die Frage führt uns auf ein Verhältnis, bei dem ebenfalls der Grund den Zweck aus dem Felde zu schlagen scheint. Der Schuldner bezahlt seine Schuld. Warum? Wer wird nicht geneigt sein zu antworten: weil er schuldig ist? Aber auch hier steckt hinter dem "Weil" nur ein verkapptes "Um": der Schuldner zahlt, um sich von seiner Schuld zu befreien. Ist dies auf andere Weise zu ermöglichen, oder sind die Umstände derart, daß der äußere Akt der Zahlung juristisch zu jenem Zweck nicht ausreicht, so zahlt er nicht. Wer in dem Druck der Schuld den Bestimmungsgrund der Zahlung erblickt, der könnte eben so gut bei dem Gefangenen, der die Fesseln von sich wirft, als Grund dieses Aktes die Fesseln nennen - wenn der Gefangene nicht das Verlangen nach Freiheit gefühlt hätte, so würde er die Gelegenheit, sich ihrer zu entledigen, gar nicht benutzt haben. Ebenso ist es bei der Schuld. Wen sie nicht drückt, der zahlt sie nicht, und wer sie zahlt, der tut es nicht der Schuld, d. h. einer in der Vergangenheit liegenden Tatsache wegen, sondern um eines Zukünftigen, eines Zweckes willen: um ein ehrlicher Mann zu bleiben, um seinen Kredit, seinen Ruf nicht zu gefährden, um sich keinem Prozeß auszusetzen. Wenn wir uns dieser speziellen Zwecke bei unsern Zahlungen nicht immer bewußt sind, so schlägt das in das Kapitel des Zwecks bei dem gewohnheitsmäßigen Handeln (siehe unten). Die Befolgung der Gesetze geschieht von Seiten der meisten Menschen rein gewohnheitsmäßig, ohne alle Reflexion; zur Klarheit über das Warum gelangen sie regelmäßig erst dann, wenn sie in Versuchung geraten, das Gesetz zu übertreten, wobei sie bei genauer Selbstprüfung hinter jedem "Warum" einen  Zweck  entdecken werden.

Von der Erfüllung sittlicher Pflichten gilt nichs anderes, als von der der rechtlichen Verbindlichkeiten. Wenn ich einem Armen ein Almosen gebe, so geschieht es nicht,  weil  er arm ist, sondern  um  meinerseits einem Bedrängten zu helfen; das "Weil" hat nur die Bedeutung, das "Um" hervorzurufen.

Gegen die bisherige Deduktion, welche im Wesentlichen darauf hinausläuft, daß jeder Grund sich in einen Zweck umsetzen läßt, könnte man den Einwand erheben, daß das Gegenteil ebenso gut möglich sein. Statt zu sagen: ich kaufe ein Haus,  um  darin zu wohnen, brauche man sich nur so auszudrücken:  weil  ich es zum Wohnen nötig habe. Der Einwand wäre begründet, wenn meine Meinung bloß die Möglichkeit einer verschiedenen  sprachlichen  Ausdrucksweise zum Gegenstand hätte, sie geht aber nicht dahin, daß jeder Grund sich  sprachlich  als Zweck  ausdrücken  läßt, sondern daß er  sachlich  ein Zweck ist. In dem Wort "nötig haben" gelangt der sprachlich verdeckte Zweck sachlich wieder zum Vorschein, und das wird sich in allen Fällen wiederholen.

Der zweite Einwand gegen die von mir behauptete absolute Notwendigkeit eines Zweckes bestand in der Möglichkeit eines absichts- und bewußtlosen Handelns. Er ist bereits widerlegt worden, bevor er noch erhoben ward, nämlich dur den früher beim Tier erbrachten Nachweis, daß es zum Wollen und mithin auch zum Zweck nicht des Bewußtseins bedarf. Auch der Wahnsinnige handelt, soweit man sein Tun noch mit diesem Namen belegen darf, nicht zwecklos, seine Handlungen unterscheiden sich von denen des vernünftigen Menschen nicht durch den Mangel, sondern durch die Seltsamkeit, Abnormität des Zweckes, und ich möchte behaupten, daß gerade daran sich bei ihm noch der letzte Rest der Menschlichkeit gegenüber dem Tier dokumentiert, daß er gerade daran sich Zwecke setzt, die über das rein tierische Leben hinausgehen, und deren das Tier eben darum gar nicht fähig wäre - noch im Zerrbilde bleibt der Mensch in ihm erkennbar.

Auch das gewohnheitsmäßige Handeln, bei dem man sich nichts mehr denkt, ist ein Zweckhandeln. Es stellt uns für das Leben des Individuums dasselbe Phänomen dar, wie für das Leben des Volkes die Sitte und das Gewohnheitsrecht. Bei beiden, dem Individuum wie dem Volk, hat ursprünglich ein mehr oder weniger klar bewußter oder empfundener Zweck das Handeln hervorgerufen, die häufige Wiederholung desselben Handelns aus denselben Anlässen und zu demselben Zweck hat aber Zweck und Handlung in dem Maße verkettet, daß der Zweck aufgehört hat, ein für das Bewußtsein wahrnehmbarer Moment des Willensprozesses zu sein.

Meine Entwicklung des Zweckgesetzes ist hiermit beschlossen und als Resultat derselben nehmen wir den Satz mit hinweg: wollen und um eines Zweckes halber wollen ist gleichbedeutend, es gibt keine zwecklosen Handlungen. Wenn die Sprache sich gleichwohl dieses Ausdrucks bedient, so meint sie damit nicht die Abwesenheit eines Zweckes überhaupt, sondern eines verständigen Zweckes. Als Beispiel nenne ich die Tierquälerei. Sie ist objektiv zwecklos, d. h. durch keinen Lebenszweck geboten, aber subjektiv ist sie es nicht, denn der Tierquäler hat den Zweck, sich an den Qualen des Tieres zu weiden. Dem  zwecklosen  Handeln, welches sich im Zweck, steht gegenüber das  zweckwidrige,  welches sich in der Wahl der Mittel vergreift.

Das innere Stadium der Handlung endet mit dem Ent-schluß,  dem Akt, mit dem sich der Wille des ferneren  Schließens  enthebt, der  Unschlüssigkeit  ein Ende macht und daran reiht sich die Ausführung des Entschlusses: die  Tat.  Mittelst der Tat beschreitet der Wille das Reich der Außenwelt und gelangt damit unter die Herrschaft ihrer Gesetze; an die Stelle des Zweckgesetzes tritt für ihn jetzt das Kausalitätsgesetz. Nicht etwa bloß in dem negativen Sinn, daß er nichts gegen dasselbe vermag, sondern auch in dem positiven, daß er zu seiner Realisierung der Mitwirkung desselben bedarf. Wer sich vom Turme stürzt, um sich das Leben zu nehmen, überträgt diese Vollziehung seines Entschlußes dem Gesetz der Schwere, und wenn es nur ein Wort ist, das er zu sprechen hat, das bloße Ja am Altar, durch das er die Ehe eingeht, so zählt er darauf, daß die Schallwellen der Luft den Ton an das fremde Ohr tragen, kurz jedes Handeln, worin es auch bestehe, erfordert die Mitwirkung der Naturgesetze. Darum ist der Erfolg eines jeden Handelns bedingt durch die richtige Kenntnis und Anwendung dieser Gesetze [naturae non imperatur nisi parendo (Der Natur muß jeder seine Schuld bezahlen, wp)]. Wenn die Kugel vor dem Ziel zu Boden schlägt, so enthält dies den Beweis, daß der Schießende weniger Pulver genommen hat, als die Natur verlangte, um die Kugel ans Ziel zu fördern. Bei jeder Handlung haben wir die Natur als Dienerin zur Seite, die alle unsere Aufträge unweigerlich vollzieht, wenn dieselben nur in richtiger Weise erteilt worden sind.

Scheinbar steht diese äußere Aktion des Willens mit den übrigen Vorgängen der Natur auf einer Linie. Ob der Stein vom Dach fällt, oder ob der Mensch ihn wirft, ob das Wort oder der Donner die Schallwellen der Luft in Bewegung setzt: vom Standpunkt der Natur aus scheint die völlig gleich zu sein. In Wirklichkeit aber ist es durchaus verschieden. Das Fallen des Steines und das Rollen des Donners ist durch die Natur mittels vorausgegangener Ursachen bewirkt. Das Werfen des Steines und das Sprechen des Wortes dagegen ist ein Akt, an dem sie unbeteiligt ist, es greift damit eine Macht in ihr Gebiet ein, über die sie keine Gewalt hat: der menschliche Wille. Der menschliche Wille bezeichnet die Grenze ihres Reichs; wo sein Gebiet beginnt, hört das ihrige auf. Der Wellenschlag von Ursache und Wirkung, der in der Sinnenwelt in unendlicher Folge sich fortsetzt, bricht sich an jedem menschlichen Willen; über ihn hat das Kausalitätsgesetz keine Macht, sondern nur das Zweckgesetz. Der Wille ist der Natur gegenüber frei, er gehorcht nicht ihrem, sondern seinem eigenen Gesetz. Aber während sie keine Macht hat über ihn, hat er Macht über sie, sie muß ihm gehorchen, wenn er will - jeder menschliche Wille ist die Quelle der Kausalität für die äußere Welt. So läßt sich der Wille als das Ende und der Anfang der Kausalitätsbewegung in der Natur bezeichnen - Wille heißt  das Vermögen der eigenen Kausalität gegenüber der Außenwelt. 

Diese Unabhängigkeit des Willens vom Kausalitätsgesetz oder seine Freiheit nach außen hin ist aber nicht in dem Sinne gemeint, als könne der Wille sich in sich selbst zurückziehen wie in eine feste Burg, die ihn gegen alle Anfechtungen von außen schütze. Die Außenwelt kennt sein Versteck und pocht Einlaß begehrend oft mit rauher Hand ans Tor: die Natur mit Hunger und Durst, der Mensch mit Drohung und Gewalt. Aber wenn nicht der Wille selber ihm das Tor öffnet, kommt der Belagerer nicht hinein, und wenn ein fester Wille die Burg bewacht, so mag die ganze Welt sie bestürmen, sie richtet nichts aus. Es gibt keine Schrecknisse und Qualen, die nicht der Mensch angewandt hat, um den Willen zu beugen, aber die moralische Macht der Überzeugung, der Heroismus der Pflicht, der persönlichen Liebe, des religiösen Glaubens, der Vaterlandsliebe hat ihnen allen getrotzt - die Blutzeugen für die unbeugsame Kraft des Willens zählen nach Millionen. Freilich die Zeugen für die Schwachheit des menschlichen Willens nach Milliarden, aber auch sie widerlegen unsere Behauptung nicht, denn dieselbe besteht nicht darin, daß nicht äußere Einflüße  mittelbar  (durch psychologischen Druck) auf den Willen einzuwirken vermögen, sondern darin, daß sie keine  direkte  (mechanische) Gewalt über ihn haben, oder was dasselbe ist, daß er nicht unter dem Kausalitätsgesetz, sondern dem Zweckgesetz steht.

Daher ist der Wille die wahrhaft schöpferische, d. h. aus sich selber gestaltende Kraft in der Welt - so in Gott, so nachbildlich auch im Menschen.

Der Hebel dieser Kraft ist der  Zweck.  In dem Zweck steckt der Mensch, die Menschheit, die Geschichte. In den beiden Partikeln  quia  und  ut  spiegelt sich der Gegensatz zweier Welten ab: das  quia  ist die Natur, das  ut  der Mensch. In diesem  ut  hat er die Anwartschaft auf die ganze Welt, denn  ut  heißt die Möglichkeit der Zweckbeziehung der Außenwelt auf das Ich, und dieser Beziehung setzt wieder sein Ich, noch die Außenwelt eine Grenze; mit dem  ut  hat Gott dem Menschen die ganze Erde gegeben, wie die mosaische Schöpfungsgeschicht (Genesis 1, 26, 28) es ihn selber verkünden läßt.


II. Der Zweckbegriff beim Tier als Ausgangspunkt
für das Zweckproblem beim Menschen

Wir haben im Bisherigen das Resultat gefunden: kein Wollen ohne Zweck; aber was der Zweck ist, wissen wir zur Zeit noch nicht, denn die Begriffsbestimmung, mit der wir uns vorläufig begnügt haben: Richtung des Willens auf ein Zukünftiges, das er zu realisieren gedenkt, ist eine ungenügende und muß durch eine zutreffendere ersetzt werden.

Wir können uns unser Suchen sehr erschweren oder erleichtern je nach dem Punkt, wo wir es beginnen. Wir knnen den Zweck da suchen, wo er zu seiner vollen Entfaltung gelangt: auf dem Markt des Lebens, im bunten sinnverwirrenden Gewühl der menschlichen Bestrebungen - hier haben wir wenig Aussicht, uns seiner so bald zu bemächtigen, denn proteusartig wechselt er unausgesetzt seine Gestalt. Wir können ihn aber auch suchen an einer Stelle, wo er in so einfacher Gestalt zu Tage tritt, daß kaum ein Verkennen möglich ist, ich meine auf derjenigen Stufe, wo er zuerst in der Schöpfung auftaucht: auf der niederen Stufe des Tierlebens. An dieser Stelle wollen wir versuchen, seiner habhaft zu werden.

Richten wir also die Frage an das Tier: Was ist der Zweck? Der Vorgang im Leben des Tieres, der uns auf unsere Frage Antwort geben soll, möge das Trinken sein. Wir wollen uns der Momente bewußt werden, die in diesem Vorgang beschlossen liegen.

Das Tier trinkt, das Tier atmet. Beide Vorgänge sind Lebensfunktionen des Tieres, die zur Erhaltung seines Lebens unerläßlich sind. Aber beide sind wesentlich verschieden. Das Atmen geschieht unfreiwillig, es geschieht auch im Schlaft, das Trinken nur freiwillig, im Schlaf ist es undenkbar. Ersteres zu bewirken, hat sich die Natur selber vorbehalten, es erfolgt ausschließlich nach dem Gesetz der Kausalität; letzteres hat sie dem Tier überwiesen, es wird vermittelt durch einen Willensakt des Tieres, d. h. es steht unter dem Zweckgesetz. Wie gebieterisch immerhin auch der Reiz zum Trinken sein mag, den die Natur mittels des Durstes im Tiere hervorruft, der Reiz läßt sich durch einen höheren Gegenreiz überwinden; ein gut dressierter Hund trinkt nicht eher, als sein Herr es ihm verstattet.

Das heißt aber mit anderen Worten: das Trinken erfolgt beim Tiere in Form der Selbstbestimmung.  Selbstbestimmung  ist demnach das erste Moment, das wir jenem Vorgange entnehmen.

Warum trinkt das Tier? Man wird antworten: weil es Durst empfindet. Allein wir haben schon oben das Unrichtige dieser Antwort nachgewiesen. Wenn das Trinken ein wirklicher Willensakt im Tier ist, so kann es nach dem im vorigen Kapitel begründeten Zweckgesetz nicht eines "Weil", sondern nur eines "Um" wegen erfolgen.

So würden wir denn statt dessen wohl zu antworten haben: zum Zweck der Selbsterhaltung? Die Antwort ist richtig und falsch. Richtig ist sie vom Standpunkt des  Naturzweckes  aus. Im Plane der Natur, wie dieselbe nun einmal den tierischen Organismus gestaltet hat, ist das Trinken ein unerläßliches Mittel zum Zweck der Erhaltung des Lebens. Aber dieser Zweck der Natur ist nicht zugleich der des Tieres. Für den Naturzweck ist auch die Begattung des Tieres unerläßlich, aber das Tier, indem es den Akt vornimmt, hat nicht den Zweck vor Augen, die Gattung zu erhalten, es folgt dabei lediglich seinem Drange, es will dem Unbehagen, das es verspürt, ein Ende machen. In beiden Fällen, wenn es trinkt und wenn es sich begattet, dient es dem Zweck der Natur, aber es dient ihm nur, indem es sich selber dient, d. h. zwei Zwecke koinzidieren: der allgemeine der Natur und der individuelle des Tieres.

Zweck des Trinkens vom Standpunkt des Tieres aus ist mithin  nicht  die Selbsterhaltung; es ist daher verkehrt, wenn man sich den Trieb der Selbsterhaltung als ein das Tier selbst bewegendes Motiv denkt, man könnte mi demselben Recht von einem Triebe der Gattungserhaltung sprechen. Das Tier, das von seinem Selbst nichts  weiß,  sondern dasselbe nur  fühlt,  kann nicht den Gedanken haben, sein Selbst als etwas ihm Wertvolles zu erhalten. Das Motiv, das die Natur in Bewegung setzt, um jene Selbsterhaltung praktisch zu bewerkstelligen, ist ein anderes: das Gefühl der Lust und des Unbehagens. Das Unbehagen, welches das Tier empfindet, wenn es nach dem Gebot der Natur irgend einen Akt vollziehen soll, ist die Aufforderung seitens der Natur zur Vornahme des Akts; die Lust, die es empfindet, wenn es getan hat, was es soll, die Prämie dafür. Lust vom Standpunkt der Natur aus heißt bei jedem lebenden Wesen: Du befindest dich mit mir im Einklang; Unbehagen, Schmerz, Pein: Du befindestdie mit mir in Widerspruch.

Der Zweck, den das Tier beim Trinken verfolgt, ist also nicht der der Selbsterhaltung, sondern der, das Unbehagen, das es empfindet, zu enden. Den Anstoß zu diesem seinen Zweck gibt ihm mithin der eigene innere Zustand, er kommt ihm nicht von außen zu, sondern von innen. Damit haben wir als zweites jenem Vorgang zu entnehmendes Moment gefunden: den  im Subjekt  selber gelegenen  Grund  des Zweckes, die innere Nötigung ("Sollizitierung" wie manche sagen), sich ihn zu setzen.

Das Tier wendet sich dem Wasser zu; es weiß aus Erfahrung, daß das Wasser tauglich ist, seinen Durst zu löschen. Indem es sein Begehrungsvermögen auf das Wasser richtet, setzt es damit eine praktische Beziehung zwischen sich und dem Wasser, und dies ist das dritte Moment beim Willensvorgange: die  Zweck-  oder  Selbstbeziehung.  Diese Beziehung aber äußert sich im Tier in Form des Gefühls der eigenen Abhängigkeit vom Wisser, seiner Bedingtheit durch dasselbe. Es ist dasselbe Moment, das wir seiner Zeit (Kap. 12) beim Menschen als Interesse (d. i. als Gefühl der Lebensbedingtheit) wiederfinden werden.

Die Zweckbeziehung vermittelt den Übergang vom  Grunde  des Willens zum  Zweck.  Konkret ausgedrückt: das Unbehagen des Tieres (der Grund der Willensbewegung) ruft in ihm das Verlangen nach Aufhebung desselben hervor (erster Ansatz des Zwecks). Im Wasser erkennt es das Mittel, diesen Zweck zu erreichen (Zweckbeziehung); dadurch gewinnt also das bisher unbestimmte Wollen eine bestimmte Richtung. Der Ausdruck für den innern Zustand des Subjektis in diesem Stadium des Willensprozesses ist das Gefühl der Abhängigkeit.

Nachdem das Tier das Wasser zu sich genommen hat, ist der Zweck erreicht, d. h. sein Abhängigkeitsverhältnis zu demselben hat aufgehört. Aber es hat nicht bloß aufgehört, sondern es ist in sein Gegenteil umgeschlagen. Das Wasser, welches bisher über das Tier Macht hatte, dasselbe bestimmte, ist nunmehr in die Macht des Tieres gekommen, es ist das von ihm Bestimmte, das Dienende geworden, d. h.  Mittel  für seinen Zweck. Der Begriff des Mittels ist demnach in die Zweckabhängigkeit des Subjekts von ihm zu setzen.

Fassen wir die wesentlichen Züge, welche uns die Betrachtung dieses Willensvorgangs beim Tier ergeben hat, mit Hinzufügung des früher bereits erörterten Moments der äußern Tat in  eine  Formel zusammen, so lautet sie:
    (1) Aufhebung
    (2) eines innerlich empfundenen Abhängigkeitsverhältnisses
    (3) durch eigene Kraft
    (4) mittelst Einwirkung auf die Sinnenwelt.
Das dritte und vierte Moment dieser Formel (Selbstbestimmung und äußere Tat) haben für unseren Zweck einer Vergleichung des Willensvorganges beim Menschen mit dem Tiere keine weiteres Interesse, ein um so höheres aber die beiden ersten. In ihnen scheint der Satz enthalten zu sein: Grund und Zweck des Willens liegen im Tier selber, die Willensbewegung geht vom Tier aus und kehrt zu ihm zurück, oder: das Tier tut alles seinetwegen.

Ist dieser Satz wahr? Er ist einem Vorgange entnommen, bei dem er zutrifft, aberes gibt im Leben des Tieres andere Vorgänge, zu denen er nicht stimmt. Das Tier füttert und schützt seine Jungen, und manche setzen für letztere sogar ihr Leben ein. Mithin handelt das Tier nicht bloß für sich, sondern auch für Andere, wir haben daher mit jener Formel des Handelns für sich und der dadurch von der Natur bezweckten Selbsterhaltung das Wesen und die Funktion des tierischen Willens im Plane der Schöpfung mit Nichten erschöpft. Gleichwohl werden wir uns im Folgenden bei der Betrachtung des menschlichen Willens zunächst an jene Formel halten, um zu sehen, wie weit sie ausreicht, das menschliche Handeln zu verstehen.
LITERATUR, Rudolf von Jhering, Der Zweck im Recht, Leipzig 1884