![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | |||
Grundlinien einer Theorie des Bewußtseins [3/3]
Erster, psychologischer Teil Erster Abschnitt Das Wahrnehmen Zweites Kapitel Das wahrnehmende Ich oder das Selbstbewußtsein im Wahrnehmen Nach der Betrachtung des Verhältnisses des wahrnehmenden Bewußtseins zu seinen Gegenständen hat sich die Analyse nunmehr dem Verhältnis desselben zu sich selbst zuzuwenden. Dieses Verhältnis, welches in dem uns entgegentritt, was als das Ich oder das Selbstbewußtsein bezeichnet wird, ist eines der wichtigsten aber auch der dunkelsten und schwierigsten, mit welchen es die Philosophie zu tun hat. Wie ein wahres Nest von Widersprüchen tritt es dem analysierenden Denken entgegen, und nur unermüdlicher Geduld kann es gelingen, die verwickelten Beziehungen in einen denkbaren Begriff zusammenzufassen. Wir wollen, um uns unsere Aufgabe möglichst zu erleichtern, an einige Sätze SCHOPENHAUERs anknüpfen, welche besonders geeignet scheinen in die Sache einzuführen. Ein Erkennen des Erkennens, sagt SCHOPENHAUER, kann es nicht geben. Jede Erkenntnis, demonstriert er, setzt unumgänglich Subjekt und Objekt voraus. Daher ist auch das Selbstbewußtsein (SCHOPENHAUER versteht hier unter Selbstbewußtsein, was ich die innere Wahrnehmung genannt habe) nicht schlechthin einfach, sondern es zerfällt, eben wie das Bewußtsein von anderen Dingen (was ich die äußere Wahrnehmung genannt habe und was SCHOPENHAUER sonst als Anschauungsvermögen bezeichnet) in ein Erkanntes und eine Erkennendes. Das Erkannte aber tritt durchaus und ausschließlich als Wille auf. Nur als ein Wollendes erkennt sich das Subjekt, nicht aber als ein Erkennendes.
Zunächst haben wir gegen den Schlußsatz SCHOPENHAUERs eine Einwendung zu machen. Dieser, wegen der Klarheit und Folgerichtigkeit seiner Gedanken nicht weniger als wegen der Eleganz seiner Darstellung gepriesene Philosoph läßt sich hier in der Tat einen argen Verstoß gegen die Logik zuschulden kommen. Daß er erst den Begriff des Weltknotens folgert und aus diesem die Unerklärlichkeit, möchte wegen der Bereicherung, welche die Sprache des von ihm so oft gegeißelten philosophischen Scharlatanismus dadurch erfährt, hingehen. Denn in der Tat läßt sich der Weltknoten nicht weniger gut verwerten, als das vielgeschmähte Absolutum. Man vertausche z. B. in der satirischen Anweisung, welche SCHOPENHAUER für das absolute Philosophieren gibt (Satz vom Grunde Seite 39), das Absolutum mit dem Weltknoten und lese also:
Das Problem selbst müssen wir jedoch als solches anerkennen. Das Erkennen ist in der Tat die Bedingung des Erkannten, wäre es folglich ein sich selbst Erkanntes, so wäre es die Bedingung seiner selbst. Der Begriff der Bedingung seiner selbst aber widerspricht sich, denn dasjenige, was bedingt wird, das Objekt, kann nur als ein Moment des ganzen Vorganges des Bedingens betrachtet werden, je nach dem Begriff aber wäre es das Ganze selbst, es wäre schon ansich das, was es erst durch die Tätigkeit des Bedingens werden soll. So behutsam auch gegen derartige Widerspruchsnachweise die Erfahrungen der Philosophie zu machen geneigt sind (muß sich doch das philosophische Denken gegenwärtig noch eine Reihe von Antinomien [Widersprüche - wp] gefallen lassen, in der Überzeugung, daß dieselben im Fortschritt der Wissenschaft ihre Auflösung finden werden!), so können wir doch nach einem solchen Keulenschlag gegen den Begriff des sich selbst erkennenden Erkennens nicht ruhig in der Entwicklung unserer Ansichten, welche diesen Begriff unvermeidlich fordern, fortfahren. Indem wir uns nach Hilfe umsehen, erinnern wir uns zunächst, daß unter den zahlreichen lockenden Früchten, welche die nachkantische Philosophie hervorgebracht hat, sich auch eine befindet, die man lange als ein treffliches Mittel gegen so lästige Widersprüche wie den vorliegenden angepriesen hat und die bei Vielen noch heute in großer Gunst steht. Widersprüche, sagt man, existieren im Realen nicht. Wenn nun das Denken über eine Tatsache sich in Widersprüche verwickelt, so kann dies zwar seinen Grund in der Schwäche des Denkenden haben, aber die Schuld kann auch an der betreffenden Tatsache liegen, denn eine Tatsache und ein Reales sind keineswegs ein und dasselbe, die Tatsache ist ein Inhalt des wahrnehmenden Bewußtseins, das Reale aber existiert unabhängig vom Bewußtsein, und dies kann zumindest nicht von allem Inhalt desselben behauptet werden. Hat man sich also überzeugt, daß ein Widerspruch unvermeidlich ist, so muß man folgern, daß die betreffende Tatsache nichts Reales, sondern eine bloße Erscheinung ist. Ein anderes noch mehr angepriesenes Mittel, aus solchen Verlegenheiten heraus zu kommen, stimmt mit dem vorigen darin überein, daß es Widersprüche in der Wahrnehmungswelt zuläßt. Statt aber dieselbe zur bloßen Erscheinung einer ansich widerspruchslosen Welt herabzusetzen, lehrt man, daß es der Begriff des wahrhaft Realen ist, sich in eine Welt voller Widersprüche auseinanderzulegen und zugleich dieselben fortwährend zu korrigieren. Abgesehen indessen davon, daß wir das Bewußtsein nicht als Erscheinung eines Realen, weder als subjektive noch als objektive, sondern als ein Reales selbst werden fassen müssen (wie später ausgeführt werden wird), haben wir uns durch einen früheren Satz bereits die Möglichkeit abgeschnitten, von einem dieser Mittel Gebrauch zu machen. Das logische Denken, haben wir festgesetzt, kann kein Gegenständliches erzeugen, es muß ein solches vorfinden und ist darauf beschränkt, ein Wissen über dasselbe zustande zu bringen. Da nun dieses vorgefundene Gegenständliche die wahrgenommene Welt ist, so erhellt sich, daß wir in dieser nicht die Existenz von Widersprüchen annehmen dürfen, wollen wir nicht das gesamte Denken unter die Herrschaft des Widerspruchs stellen. Ist der Widerspruch das Kriterium der Unwahrheit, so kann er nicht im Gegebenen stecken, denn ein Urteil, welches ein solches widerspruchsbehaftetes Gegebenes richtig ausdrückt, wäre wahr und falsch zugleich, wahr, weil es das Gegebene richtig ausdrückt, falsch, weil es Widersprechendes behauptet.
Die Behauptung, daß das wahrnehmende Subjekt oder das Ich die Objekte der inneren Wahrnehmung als seine Zustände setzt, können wir nicht zurücknehmen, und ebensowenig die Folgerung, daß das Ich in aller inneren Wahrnehmung und, da die äußere Wahrnehmung nicht ohne die innere sein kann, in aller Wahrnehmung überhaupt, sich selber selbst als wahrnehmenden Subjektes bewußt ist. Wollten wir aber auch von dieser Selbst-Identifizierung des wahrnehmenden Ichs mit seinen Gegenständen absehen, so würde uns die andere Seite der Wahrnehmung, das Selbstunterscheiden des Ich von seinen Gegenständen, zu derselben Behauptung nötigen (1). Denn dieser Akt der Unterscheidenden Vergegenständlichung, wie er auch in er äußeren Wahrnehmung enthalten ist, ist nur möglich, wenn das Subjekt, für welches der Gegenstand ist, mit dem Gegenstand zugleich sich selbst setzt; im Begriff des Gegenstandes oder Objektes liegt die Beziehung auf ein Subjekt, wenn also das wahrnehmende Subjekt seine Objekte als Objekte setzt, so setzt es damit notwendig auch ein Subjekt, ohne welches es kein Objekt geben würde, und zwar setzt es sich selbst als dieses Subjekt, denn es setzt die Objekte nicht als Objekte überhaupt, sondern als die seinigen. Und wenn wir auch noch von dieser Tatsache des wahrnehmenden Bewußtseins absehen, so nötigt uns eine Tatsache unseres denkenden Bewußtsein, den Begriff des sich selbst erkennenden Erkennens festzuhalten. Denn unzweifelhaft haben wir einen Begriff vom Erkennen überhaupt und vom Wahrnehmen insbesondere und wie alle Begriffe bezieht sich derselbe auf eine unmittelbare Erkenntnis seines Gegenstandes; die Tatsache also, daß wir über das Erkennen denken, hat die andere zur Voraussetzung, daß das Erkennen auch zu den Gegenständen der unmittelbaren Erkenntnis gehört. Daraus allein geht freilich nicht hervor, daß das Erkennen des Erkennens der Wahrnehmung wesentlich und deshalb in aller Wahrnehmung enthalten ist. Allein der Widerspruch, der uns hier beschäftigt, ist von dieser Bestimmung unabhängig; ob sich das wahrnehmenden Bewußtsein wesentlich oder zufällig, ob immer oder bloß zuweilen seiner selbst bewußt ist, es fällt unter den Begriff des sich selbst Bedingenden. Endlich gibt es noch einen Beweis für meine Behauptung, der aber dem gegenwärtigen Stadium meiner Untersuchung vorgreifen würde. Es sei hier deshalb von ihm bloß erwähnt, daß er das Bewußtsein vom Bewußtsein als den einzig möglichen Erklärungsgrund eines Problems darstellt, das wir bereits flüchtig berührt haben, des Problems nämlich, wie im Denken über die Gegenstände diese selbst abwesend sein und sich durch ihre Bilder repräsentieren können (a. a. O., Seite 9f). Aus diesen Erwägungungen muß ich einem Denker, der neuerdings einen der von SCHOPENHAUER angebahnten Wege mit vielem Geschick weiter zu verfolgen gesucht hat, meine Zustimmung versagen, wenn er den Satz SCHOPENHAUERs von der Unmöglichkeit des Erkennens des Erkennens mit mehr Entschiedenheit als dieser selbst vertritt. EDUARD von HARTMANN bleibt nicht, wie SCHOPENHAUER, bei der Unerklärlichkeit stehen, er entschließt sich auch, die Nicht-Wirklichkeit zu behaupten. Er leugnet, daß man das gewußte Objekt nicht vor dem bewußten Subjekt haben kann, daß das Bewußtsein eines Objekts nicht vor dem Selbstbewußtsein und nicht ohne dieses eintreten kann. Dieser Satz soll erfahrungswidrig sein; es wäre eine allgemein zugestandene Sache, daß Tiere und Kinder gewußte Objekte haben, ehe sie sich ihres Subjektes bewußt sind. Bei höheren Graden aber der Klarheit und Schärfe des Bewußtseins gewinnt die Klarheit und Schärfe des Selbstbewußtseins nicht nur nicht, sondern verliert sogar bis zum Verschwinden.
Ich halte den Satz, daß das wahrnehmende Bewußtsein (und wie wir später sehen werden, nicht nur dieses, sondern das Bewußtsein überhaupt) eine synthetische Selbstbestimmung des Ich ist, für das Grundgesetz des Bewußtseins; ich vermag schlechterdings nicht von demselben zu abstrahieren, wenn ich den Begriff des Bewußtseins denke. Wer behauptet, in seinem Bewußtsein dieses Grundgesetz nicht finden zu können, mit dem müssen wir uns zu verständigen verzichten. Auf die Argumentation von HARTMANNs wollen wir jedoch die Antwort nicht schuldig bleiben. Daß es eine allgemein zugestandene Tatsache ist, daß Tiere und Kinder gewußte Objekte haben, ehe sie sich ihres Subjekts bewußt sind, muß ich entschieden in Abrede stellen; eine allgemein zugestandene Tatsache soll es vielmehr sein, daß die innere Wahrnehmung der subjektiven Zustände, folglich auch das Bewußtsein des Subjekts, ursprünglich die äußere (das Bewußtsein des Objekts nach von HARTMANN) bei weitem überwiegt und daß sich die letztere erst allmählich ausbildet. Die Behauptung sodann, daß bei höheren Graden von Klarheit und Schärfe des Bewußtseins die Klarheit und Schärfe des Selbstbewußtseins bis zum Verschwinden verliert, kann nur für denjenigen ins Gewicht fallen, der, wie ich weiter oben mit BENEKE ausgedrückt habe, das Bewußtsein von unseren Entwicklungen mit demjenigen an unseren Entwicklungen oder dem Bewußtsein in adjektivischer Bedeutung dieses Wortes verwechselt. Das Selbstbewußtsein ist ein Bewußtsein an unserem Bewußtsein, oder ein Bewußtsein in adjektivischer Bedeutung, seine Klarheit und Schärfe wächst mit derjenigen des Bewußtseins, welches sein Gegenstand ist. Das Bewußtsein von unserem Bewußtsein hingegen (im Gegensatz zu dem an unserem Bewußtsein) verhält sich wie von HARTMANN es darstellt. Sehen wir noch, bevor wir unseren Entschluß bezüglich des vorliegenden Dilemmas fassen, wie SCHOPENHAUER die von HARTMANN gezogene Konsequenz vermeidet.
Im folgenden Paragraphen stellt SCHOPENHAUER einen durchaus richtigen, von uns im Vorigen bereits verwerteten Satz auf. Das Urteil "Ich erkenne" soll ein analytisches, dagegen "Ich will" ein synthetisches und zwar a posteriori [im Nachhinein - wp] sein, nämlich durch innere Erfahrung (Wahrnehmung) gegeben. Das Ich ist allerdings seinem Begriff nach zunächst das erkennende Subjekt und erst durch die innere Erfahrung wird es auch als empfindendes, wollendes und fühlendes bestimmt. Daß es sich als erkennendes Subjekt erfaßt, ist die in aller Wahrnehmung enthaltene Bedingung für die Möglichkeit des Wahrnehmens überhaupt; daß es sich als empfindendes, fühlendes, wollendes erfaßt, ist das Resultat einer Wahrnehmung (worin auch jene Bedingung erst wirklich wird) und nur auf empirischem Weg ist es zu gewinnen. Zwar, daß sich das erkennende Subjekt nicht bloß als erkennendes erfaßt, ist aus der Grundtatsache des Bewußtseins zu folgern, aber daß es sich gerade als so und nicht anders empfindendes, ja auch nur als empfindendes etc. überhaupt findet, ist nicht als notwendig einzusehen. Es wäre ein anderes, etwa ein göttliches Bewußtsein denkbar, das sich anders verhält. Aus diesem richtigen Satz folgt jedoch keineswegs, daß das Erkennen nicht selbst im Erkannten enthalten ist. Denn ist auch das "Ich erkenne" ein analytisches Urteil, so muß doch der Begriff des erkennenden Ichs aus der Wahrnehmung genommen sein, damit dieses Urteil einen Sinn hat, durch den es sich von anderen unterscheidet. SCHOPENHAUER argumentiert im Grunde genommen folgendermaßen: Ein sich selbst Bedingendes ist unmöglich; ein sich selbst zum Objekt habendes Erkennen aber wäre ein sich selbst Bedingendes, folglich ist es unmöglich. Nun wissen wir aber andererseits tatsächlich von unserem Erkennen; folglich kann dieses Wissen, dieses Erkennen des Erkennens, nicht unter den sich widersprechenden Begriff des sich selbst Bedingenden fallen. - Offenbar ist dies eine sich selbst vernichtende Gedankenreihe. ![]() Der Begriff des sich selbst Bedingenden drückt die Schwierigkeit, welche uns beschäftigt, noch nicht völlig allgemein aus. Dies geschieht durch den Begriff des Sich-auf-sich-selbst-Beziehenden oder des zu sich selbst in Relation Stehenden, - den Begriff eines A, das nicht ansich, sondern nur als Glied eines realen Zusammenhangs, und zwar eines solchen, dessen anderes Glied wieder es selbst ist, existieren kann. Wir sehen einstweilen ganz vom Bewußtsein ab, um diesen allgemeinen Begriff zu analysieren. Zunächst ist zu bemerken, daß derselbe zweideutig ist. Entweder nämlich soll sich A auf sich selbst als Sich-auf-sich-selbst-Beziehendes beziehen, soll also das Objekt der Beziehung ansich schon das Sich-auf-sich-selbst-Beziehende sein, oder A soll sich auf sich selbst, wie es abgesehen von der Beziehung auf sich selbst ist, beziehen, im Objekt ansich soll also die Beziehung selbst noch nicht enthalten sein. (Die entsprechende Unterscheidung im Begriff des sich selbst Bedingenden ist die, daß die Funktion des Bedingens entweder selbst zum Bedingten gehört oder nicht, und im Begriff der causa sui, daß das Verursachen entweder selbst die Wirkung ist oder nicht). In der ersten Bedeutung widerspricht sich der Begriff A; die Forderung, eine Beziehung solcher Art zu denken, ist unerfüllbar. Denn was erst durch die Verknüpfung von Subjekt und Objekt (der Glieder der Beziehung) oder in der Einheit von Subjekt und Objekt da sein soll, kann nicht schon im Objekt als solchem liegen. Das Glied der Beziehung kann, mit anderen Worten, nicht die Beziehung selbst sein. Dies kommt auch zum Vorschein dadurch, daß es notwendig werden würde, eine unendliche Reihe zu denken. Denn ist das Objekt der Beziehung ansich schon das sich auf sich selbst Beziehende, so muß es selbst wieder als Verknüpfung von Subjekt und Objekt gedacht werden, und von diesem Objekt gilt wieder dasselbe, und so fort in infinitum. In der zweiten Bedeutung aber ist A denkbar, wie die weitere Analyse darlegen wird. Dieselbe entspricht auch dem Begriff der Beziehung zwischen zwei Verschiedenen, d. h. dem Begriff der Wechselbeziehung. Zwei Dinge, M und N, stehen nämlich in Beziehung zueinander, wenn jedes das, was es ist, nicht ansich, sondern nur in seinem Zusammenhang, seiner realen Verknüpfung mit dem andern ist, wenn also M wirklich M nur durch das Dasein von N und N wirklich N nur durch das Dasein von M ist. (M und N sind z. B. zwei Atome, die einander anziehen; anziehendes Atom ist jedes nur dadurch, daß das andere als das angezogene existiert.) Nun entsteht der Begriff der Selbstbeziehung aus demjenigen der Wechselbeziehung, indem an die Stelle der verschiedenen Glieder M und N zwei gleiche treten, oder vielmehr indem ein und dasselbe Ding zweimal gesetzt wird. Dieses zweimal gesetzte Glied ist aber nicht A, wenn unter A wie obe das Sich-auf-sich-selbst-Beziehende verstanden wird, denn A ist das Ganze, entspricht also weder dem M noch dem N, sondern dem Zusammen von M und N, welches ich P nennen will. Folglich müssen in A zwei identische Glieder α enthalten sein, welche ansich ebensowenig A selbst sind, wie M und N jedes ansich schon P ist. Das heißt A bezieht sich auf sich selbst nicht als auf das sich auf sich selbst Beziehende, sondern als auf das, was in ihm übrig bleibt, abstrahiert wird. Der Begriff A enthält drei Momente:
2) dasjenige, auf welches die Beziehung hingeht, oder das durch die Beziehung Gesetzte, wie es ansich ist, - das bloße Was, an welchem die Funktion der Beziehung ausgeübt wird. Ich nenne es auch das abstrakte Objekt der Beziehung = α. (Im Begriff des sich selbst Bedingenden das, was bedingt wird); 3) die Form der Beziehung, welche von der einen Seite betrachtet Tätigkeit, von der anderen Leiden ist. (Im Begriff des sich selbst Bedingenden die Form der Bedingung, welche von der einen Seite betrachtet ein Bedingen, von der anderen ein Bedingt-werden ist). Keines dieser Momente kann für sich existieren, sie existieren nur in ihrer Verbindung zum Ganzen. Von der Form her ist das sofort klar. Aber auch vom Subjekt und Objekt ist es leicht einzusehen. Denn da denselben kein anderes Prädikat zukommt als das, Subjekt und Objekt zu sein, so bleibt, wenn von diesem Prädikat abstrahiert wird, nichts übrig als ein reines prädikatloses Was, ein solches aber ist undenkbar. Man könnte dagegen einwenden, daß wir es doch in der Tat denken, indem wir es für undenkbar erklären. Dieses ist aber ein Mißverständnis. Wir denken nicht das prädikatlose Was als solches, sondern wir denken den Begriff A und fassen dabei als dessen Moment das Glied α ins Auge, mit dem Bewußtsein, daß dasselbe nur so, wie wir es in der Tat denken, nämlich als Moment, als Glied der Beziehung oder als Endpunkt der Abstraktion, gedacht werden kann (2). Man kann sich dieses Verhältnis anschaulich machen durch dasjenige des mathematischen Punktes zur Linie. Der Punkt ist ein Räumliches, desgleichen die Linie. Der Punkt ist aber nicht ansich denkbar, er existiert bloß als Element der Linie und hat also diese zur Voraussetzung. Man kann folglich die Linie als ein sich selbst zur Voraussetzung habendes oder sich selbst bedingendes oder sich auf sich selbst beziehendes Räumliches bezeichnen. Der Punkt ist das abstrakte Subjekt und das abstrakte Objekt dieser Beziehung, die Ausdehnung als solche ist die Beziehung, die Linie das Ganze: der sich ausdehnende Punkt. (Der anderen, sich widersprechenden Bedeutung des Begriffs des Sich-auf-sich-selbst-Beziehenden würde es entsprechen, wenn die Linie zum Element nicht den Punkt, sondern sich selbst hätte). Wie sich der Punkt zur Linie, so verhält sich die Linie zur Fläche und die Fläche zum Körper. Es ist, wie sich bald herausstellen wird, notwendig, zu untersuchen, ob eine gleiche Steigerung bezüglich des allgemeinen Begriffs des Sich-auf-sich-selbst-Beziehenden gedacht werden kann. Zwecks dieser Untersuchung will ich zunächst eine bequeme Bezeichnungsweise einführen, welche ich der Analogie mit den mathematischen Verhältnissen entnehme. Das Urteil, daß das Verhältnis, auf welches unsere Aufmerksamkeit gerichtet ist, in der Anschauung des Raumes dreimal wiederkehrt, ist einerlei mit dem, daß der Raum drei Dimensionen hat. Ich könnte dementsprechend sagen, daß A, das Sich-auf-sich-Beziehende, soweit wir es bis jetzt untersucht haben, eine Dimension hat, daß aber eine weitere Untersuchung möglicherweise deren mehrere entdecken kann. Es gibt aber noch eine geeignetere Ausdrucksweise, welche sich nicht so sehr an die Anschauung des Raumes bindet und die Vierheit der Gebilde Punkt, Linie, Fläche, Körper ausdrückt. Es sei nämlich eine Linie = L, so ist die Maßzahl der quadratischen Fläche, die diese Linie zur Seite hat, L² und die des entsprechenden kubischen Körpers L³. Dieses Verhältnis führt zur Bezeichnung der Linie als der ersten, der Fläche als der zweiten und des Körpers als der dritten Potenz des Räumlichen. Da nun die Arithmetik auch eine nullte Potenz kennt, so kann man den Punkt unter dem Namen der nullten Potenz in das Bezeichnungssystem einreihen. Übertragen wir dasselbe auf den Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden, so haben wir bisher eine nullte und eine erste Potenz desselben gefunden. Das abstrakte Subjekt-Objekt der Beziehung, das prädikatlose Was, ist die nullte Potenz, das konkrete Subjekt.-Objekt oder das Sich-auf-sich-Beziehende als solches die erste. Ob es notwendig ist, den Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden so zu steigern, daß er eine Mehrheit von Potenzen in sich schließt, kann ich hier nicht direkt entscheiden. Es hängt dies vom Ursprung des Begriffs der Beziehung, d. h. von der ursprünglichen Anschauung derselben ab, welcher wir hier nicht nachforschen können. Hypothetisch aber können wir den Begriff beliebig vieler Potenzen des Sich-auf-sich-Beziehenden aufstellen und wir können bis zur dritten Potenz diese Steigerung wirklich ausführen, da uns die rämlichen Verhältnisse die nötige Anschauung an die Hand geben. Wenn sich dann hernach findet (wie es in der Tat der Fall sein wird), daß der jenige Begriff, um dessentwillen wir in diese Betrachtung eingetreten sind, der Begriff nämlich des sich selbst erkennenden Erkennens, demjenigen des Sich-auf-sich-Beziehenden in mehreren Potenzen untergeordnet zu werden verlangt, so wird dadurch die Hypothese zum Satz. In der Tat hindert uns nichts an dieser hypothetischen Ausbildung unseres Begriffs. Die erste Potenz (welche notwendig angenommen werden muß), kann sich zu einer zweiten verhalten, wie die nullte zu ihr, und ganz allgemein kann jede Potenz als das abstrakte Subjekt-Objekt einer höheren gesetzt werden. Nur in einer Hinsicht müssen wir das über die erste Potenz Gesagte modifizieren. Nämlich das abstrakte Subjekt-Objekt der ersten Potenz ist das schlechthin prädikatlose Was, welches ansich nichts ist und nur als Moment der ersten Potenz existiert. Von den höheren Potenzen werden wir, wenn sie selbst wieder als abstraktes Subjekt-Objekt gedacht werden sollen, gleichfalls sagen müssen, daß sie nicht ansich, sondern nur als Moment der nächst höheren Potenz existieren können, aber wir dürfen sie doch nicht als schlechthin prädikatloses Was bezeichnen, denn sie sind ansich etwas, nämlich wirklich Sich-auf-sich-Beziehendes, und unterscheiden sich eben dadurch von der nullten Potenz als dem prädikatlosen Was. Alle Potenzen also, welche zwischen der niedrigsten (der nullten) und der höchsten, die angenommen wird, liegen, sind einerseits ansich etwas, nämlich bereits Sich-auf-sich-Beziehendes, können aber andererseits nicht schlechthin ansich gedacht werden, da sie wesentlich Momente der nächst höheren Potenz sind. Hierzu findet sich die vollständige Analogie in den räumlichen Verhältnissen. Denn die mittleren Potenzen, d. h. die Linie und die Fläche, unterscheiden sich von der nullten, dem Punkt, dadurch, daß sie ansich bereits ein wirklich Räumliches (Ausgedehntes) sind, während der Punkt ansich ein Unräumliches (nicht Ausgedehntes) ist, - haben aber mit dem Punkt gemein, noch kein Räumliches im vollen Sinn des Wortes zu sein und darum nur als Momente einer höheren Potenz (die Linie als Moment der Fläche, die Fläche als Moment des Körpers) gedacht werden zu können. Durch diese Steigerung des Begriffs des Sich-auf-sich-Beziehenden erhält derselbe eine Bedeutung, die wir zuerst ausgeschlossen zu haben scheinen. Gehen wir nämlich bis zur zweiten Potenz, so haben wir bereits ein Sich-auf-sich-Beziehendes der Art, daß das Objekt schon ansich ein Sich-auf-sich-Beziehendes ist. A², wie ich den durch eine einmalige Steigerung aus A entstandenen Begriff nenne, bezieht sich auf sich als ein Sich - auf - sich - Beziehendes. Allein dadurch wird das oben verworfene Verhältnis keineswegs wieder eingeführt. Denn jetzt ist die Beziehung, welche schon im Objekt ansich liegt, nicht einerlei mit derjenigen, deren Objekt sie ist, sondern verhält sich zu derselben wie die niedrige Potenz zur höheren. Ist denn nun in der Tat dieser Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden frei von Widerspruch? Wir können nicht erwarten, daß dies ohne Weiteres zugegeben wird. Denn wenn es eine verbreitete Philosophen-Schule gibt, welche im Begriff der Beziehung überhaupt einen Widerspruch erblickt (ich habe dieser Ansicht bereits mehrfach gedenken müssen, gelegentlich der synthetischen Verhältnisse, oder, was dasselbe ist, der realen Beziehungen, welche wir als Tatsachen des Bewußtseins vorgefunden haben) wie viel größere Bedenken wird erst der Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden erregen müssen. Ich muß darum noch einen Augenblick bei demselben verweilen. Die Versuche, im Begriff einer Beziehung P zwischen zwei verschiedenen Gliedern M und N einen Widerspruch nachzuweisen, kommen im Wesentlichen auf folgendes Raisonnement [Argument - wp] heraus:
Wir müssen an einer späteren Stelle auf die Kritik dieser Schlüsse zurückkommen. Hier möge es darum genügen, den Fehler derselben kurz zu bezeichnen. Derselbe liegt darin, daß mit dem Gliedern der Beziehung, im ersten Fall M und N, im anderen α, so operiert wird, als seien dieselben überhaupt etwas ansich, d. h. außerhalb der Beziehung, deren Glieder sie sind, Denkbares, daß also dasjenige, in welchem der Widerspruch liegen soll, ein bloß Fingiertes, gar nicht Bestehendes ist. Der Widerspruch soll nämlich in den Gliedern M, N, α liegen, indem gesagt wird, daß dieselben nicht das sind, was sie sind. Aber diese Glieder sind ansich gar nichts, das Denken verliert jeglichen Inhalt, wenn es das Ganze der Beziehung auflöst, um die Glieder ansich zu behalten. Das Ganze der Beziehung, wenn man will: die Tätigkeit, die Bewegung, ist das Reale, welches gedacht wird; das Tätige, das Getane, das sich Bewegende sind ohne die Form der Tätigkeit, der Bewegung ebensowenig denkbar, wie diese Form ohne den Inhalt des Tätigen, Getanen, sich Bewegenden. Es ist ein Widerspruch, die Glieder, die nichts anderes als eben Glieder sind, als nicht-Glieder zu denken, und dieser selbstverschuldete Widerspruch im Denken wird irrtümlich zu einem Widerspruch in der Sache gemacht. Es ist überhaupt, wie im Laufe unserer Untersuchung deutlicher werden wird, eine Bedingung für allen Inhalt des Denkens, daß derselbe kein schlechthin Einfaches ist, daß also das Denken an ihm noch etwas unterscheiden kann, jedoch so, daß das Unterschiedene nicht ansich gedacht werden kann, sondern nur als Unterschiedenes, d. h. als Moment des Zusammenhangs. Wird nun ein solches Moment gegen seinen Begriff als etwas ansich Denkbares gesetzt, so ist natürlich ein Widerspruch in dasselbe hineingetragen, denn da es gegen seinen Begriff bestimmt ist, dieser aber zugleich festgehalten wird, so ist es nicht mehr das, was es ist. Es möge, um das Gesagte deutlicher zu machen, an den Widerspruch erinnert werden, den die Logik HEGELs im Begriff des Seins nachweisen will. Der allgemeinste und folglich leerste aller Begriffe ist derjenige des Seienden. Gleichwohl ist derselbe kein schlechthin Einfaches, denn in ihm wird die Verknüpfung eines Subjekts mit einem Prädikat überhaupt gedacht. Versucht man nun in der Abstraktion noch über diesen Begriff hinauszugehen, also die Verknüpfung eines Subjekts überhaupt mit einem Prädikat überhaupt aufzulösen, so kann man meinen, in der Tat zwei noch allgemeinere Begriffe zu bekommen, nämlich auf der einen Seite den des reinen Was, als des prädikatlosen Subjekts, auf der andern den des reinen Seins, als des subjektlose Prädikats. In beiden Begriffen ist dann leicht ein Widerspruch nachzuweisen, denn das Was ist der Begriffsinhalt überhaupt und darf doch nicht von ihm ausgesagt werden, weil ja von diesem Prädikat abstrahiert ist, und das Sein ist völlig ununterscheidbar vom nicht-Sein, wenn nichts da ist, von dem es ausgesagt wird. Der Widerspruch fällt aber nicht dem Begriff des Seienden gefehlt, indem er ihn aufzulösen versucht; er hat den Begriff des Was verkehrt, indem er es ansich denken wollte, da es eben die einzige Bedeutung des Was ist, Träger des Prädikats Sein zu sein, und er hat den Begriff des Seins verkehrt, da es eben die einzige Bedeutung des Seins ist, Prädikat des Was zu sein. ![]() Die Frage ist nun: Kann der Begriff des sich selbst erkennenden Erkennens dem Begriff des Sich-auf-sich-selbst-Beziehenden in dem eben entwickelten Sinn untergeordnet werden? Damit dies möglich ist, muß das Erkennen als Objekt (das Erkennen, insofern es erkannt wird) verschieden sein vom ganzen Erkennen, es darf sich zu diesem nur verhalten, wie der Punkt zur Linie, wie die niedere Potenz zur höheren. Denn würde das Erkennen erkannt, so wie es als sich erkennendes ist, so fiele es unter den Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden in der sich widersprechenden Bedeutung desselben. Da dieses der einzige Weg ist, dem Widerspruch zu entgehen, so müssen wir so lange, als nicht das Gegenteil hervortritt, annehmen, daß es sich so verhält. Die Gelegenheit aber, daß das Gegenteil, wenn es existiert, hervortritt, muß die Betrachtung geben, zu der wir uns jetzt zu wenden haben, die Betrachtung nämlich, wie viele Potenzen im allgemeinen Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden gedacht werden müssen, damit ihm der Begriff des Bewußtseins untergeordnet werden kann. Folgende vier Sätze sollen uns das Resultat der Analyse des Begriffs des Sich-auf-sich-Beziehenden gegenwärtig halten:
2) das konkrete Subjekt und das konkrete Objekt der Beziehung (die Glieder derselben in ihrer Funktion als Glieder) sind dasselbe, nämlich das Ganze der Beziehung; 3) das abstrakte Subjekt-Objekt verhält sich zum konkreten oder zu der Beziehung, dessen Subjekt-Objekt es ist, wie die niedere Potenz zur höheren, die höhere Potenz hat die niedere zum Subjekt-Objekt; 4) das abstrakte Subjekt.-Objekt kann ansich nicht gedacht werden; dasselbe bezüglich der 1. Potenz, d. h. dasselbe als nullte Potenz, bietet ansich dem Denken überhaupt keinen Inhalt, und bezüglich der höheren Potenzen nur Momente eines Inhaltes. Folglich sind das erkannte Erkennen (das Objekt ansich) und das erkennende (das Subjekt ansich) mindestens die erste Potenz, und das ganze, sich erkennende Erkennen ist mindestens die zweite. Die nullte Potenz ist dann in der ersten als das bloße Was des Erkennens, d. h. als das Subjekt und das Objekt desselben nach Abzug der Prädikate Erkennen und Erkannt-werden, enthalten. Da das Erkennen nicht bloß sich selbst erkennt, sondern auch Anderes, nämlich die Zustände des Empfindens, des Fühlens und des Wollens und durch den ersteren die Außenwelt, und da man, wenn man von aller Bestimmtheit dieser Objekte absieht, gleichfalls als Moment ein bloßes Was des Objekts entdeckt, welches vom bloßen Was des Erkennens selbst ununterscheidbar ist, so kann man sagen, die nullte Potenz fällt zugleich in das Erkennen und die Objekte desselben im engeren Sinn, man kann sie also bildlich als Berührungspunkt des Erkennens mit seinen Objekten oder als die bloße Stelle für ein Objekt im engeren Sinn bezeichnen. Es genügt aber nicht, das Erkennen als zweite Potenz zu setzen. Der Satz, um dessentwillen ich ein Erkennen des Erkennens behaupten mußte, der Satz:
Allein auch die Annahme der dritten Potenz scheint den Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden noch nicht so zu gestalten, daß ihm der Begriff des Bewußtseins untergeordnet werden könnte. Und was die dritte Potenz nicht leisten kann, kann auch die vierte, fünfte, sechste nicht; kurz: der Versuch, das Bewußtsein auf dem eingeschlagenen Weg zu begreifen, scheint zu einer endlosen Reihe von Setzungen zu führen. Das Bewußtsein nimmt nämlich zum allgemeinen Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden eine ganz eigentümliche Stellung ein. Während bei allen übrigen Begriffen, die jenem allgemeinen untergeordnet sind, die reale Beziehung und das Reflektieren über dieselbe, d. h. die Erkenntnis der Zusammengehörigkeit von Subjekt und Objekt der Beziehung, zwei verschiedene Dinge sind (es ist dem Sich-auf-sich-Beziehenden gleichgültig, ob es als solches von Jemandem erkannt wird oder nicht), fällt bezüglich des Begriffs des Bewußtseins Beides zusammen: das Wissen vom Sich-auf-sich-Beziehenden ist diese Tätigkeit des Beziehens selbst; die Erkenntnis der Zusammengehörigkeit von Subjekt und Objekt der Beziehung kommt hier nicht einem fremden Beobachter, sondern dem in Beziehung stehenden Subjekt selbst zu, und eben diese Erkenntnis ist die ihm eigentümliche Art der Beziehung. So, wie wir nun oben erkannten, daß nicht nur die erste Potenz der Beziehung, welche vom Sich-auf-sich-Beziehenden in drei Potenzen selbst als Objekt gesetzt ist, sondern auch die zweite Potenz, mit welcher das nicht der Fall ist, Objekt ist, - so wie wir also in unserem Denken über den Begriff der Beziehung in drei Potenzen nicht nur die erste, sondern auch die zweite Potenz als Objekt gesetzt haben (während sie vom Sich-auf-sich-Beziehenden nicht als solches gesetzt ist): so setzt nun die eigentümliche Art von Beziehung, mit der wir es beim Bewußtsein zu tun haben, jedes Objekt, welches sie hat, auch als Objekt, weil sie eben zugleich Sich-auf-sich-Beziehendes und Erkennen dieser Beziehung ist. Und da der Begriff der Beziehung verlangt, daß ein Objekt, um als solches gesetzt zu sein, in einer Potenz vorkommt, die selbst Objekt ist, ohne als solches gesetzt zu sein (die erste Potenz ist als Objekt nur gesetzt, wenn es eine zweite gibt, die Objekt ist, ohne als solches gesetzt zu sein), so scheint eine neue Setzung angenommen werden zu müssen, damit die bloß Objekt seiende Potenz zu einer als Objekt gesetzten wird, wodurch man jedoch dem Ziel um nichts näher kommt, da nun ein neues Objekt, welches nicht als solches gesetzt ist, auftritt. Folgen wir, um dies anschaulicher zu machen, der beschriebenen Dialektik durch einige Glieer der unendlichen Reihe! Das Bewußtsein kann seinen Inhalt nur so als Objekt setzen, daß es sich selbst als Subjekt setzt. Indem es sich nun in eine Beziehung auf jenes Objekt als Subjekt setzt, hat es auch sich selbst zum Objekt. Dieses Objekt ist die erste Potenz (die nullte fällt wie bereits gezeigt, mit dem Objekt in einem engeren Sinn, welches nicht Bewußtsein ist, zusammen). Von diesem neuen Objekt aber muß derselbe Satz gelten, daß das Bewußtsein es nicht anders setzen kann, denn als Objekt, d. h. in Bezug auf sich als Subjekt; mit dem entsprechenden Subjekt aber verknüpft oder, was dasselbe ist, als Objekt gesetzt, geht die erste Potenz in die zweite über, die zweite Potenz des Bewußtseins ist also Objekt, so daß das Bewußtsein nicht nur Bewußtsein des Bewußtseins oder Selbstbewußtsein, sondern auch Bewußtsein vom Selbstbewußtsein ist. Und auch damit findet dieser Gedankenprozeß seinen Abschluß nicht. Dieselbe Dialektik bemächtigt sich des komplizierten Begriffs vom Bewußtsein, um ihm ein neues Glied hinzuzufügen, und ist sie damit zu Ende, so wendet sie sich in derselben Weise gegen ihr letztes Erzeugnis, und so fort ohne Ende. Wie oft auch dem Objekt ein Subjekt gegenüber gestellt wird, stets wird dadurch die Beziehung von Objekt und Subjekt, also die höhere Potenz, selbst Objekt und verlangt eine neue Setzung des Subjekts. Das Bewußtsein will sein Objekt mit sich, als dem Ganzen, identifizieren, aber dadurch, daß es dies tut, wird es ein anderes, und die Identifizierung muß von Neuem beginnen. Es entsteht, wie HERBART sagt (Werke III, Seite 37), eine Setzung der Setzung der Setzung usw., welche einer Reihe von Menschen gleicht, deren jeder den andern ansieht; die Setzung, durch welche eine Setzung gesetzt wird, kann nie mit dieser gesetzten Setzung identisch werden. Der einfachste Ausdruck für diese Dialektik ist folgender: Das Bewußtsein hat sich selbst zum Objekt. Sich zum Objekt haben ist aber, wenn vom Bewußtsein die Rede ist, mit Sich als Objekt setzen einerlei, weil die Reflexion, die wir, über das Bewußtsein denkend, über das Verhältnis von Objekt und Subjekt anstellen, von dem Bewußtsein, über welches wir denken, selbst angestellt wird, das Bewußtsein also von seinem Objekt weiß, daß es Objekt ist. Demnach ist das Prädikat Objekt-sein eine inhaltliche oder analytishe Bestimmung dessen, was Objekt ist; das Objekt-sein ist also selbst dasjenige, was objektiviert wird. Ist nun zum Objekt haben und als Objekt setzen bezüglich des Bewußtseins einerlei, so muß nicht bloß das Objekt-sein, sondern auch das Objekt-sein des Objekt-seins eine inhaltliche oder analytische Bestimmung dessen sein, was Objekt ist. Dieses Objekt aber, in welchem schon zweimal das Prädikat Objekt-sein vorkommt, wird wiederum als solches gesetzt, d. h. es wird objektiviert, und auch diese Objektivität wird zur analytischen Bestimmung des Objekts gemacht, und so fort ohne Ende. - Bezüglich des allgemeinen Begriffs des Sich-auch-sich-Beziehenden hingegen liegt gar keine Veranlassung zu dieser Dialektik vor. Denn hier ist Sich zum Objekt haben und Sich als Objekt setzen keineswegs einerlei. Nehmen wir zwei Potenzen an (eine nullte und eine erste), so ist das Objekt die nullte Potenz, diese aber ist nicht als Objekt gesetzt, denn die nullte Potenz als Objekt gesetzt wäre die erste, diese aber ist nicht Objekt, wenn es keine zweite Potenz gibt. Nehmen wir drei Potenzen an (eine nullte und eine erste), so ist das Objekt die nullte Potenz, diese aber ist nicht als Objekt gesetzt, denn die nullte Potenz als Objekt gesetzt wäre die erste, diese aber ist nicht Objekt, wenn es keine zweite Potenz gibt. Nehmen wir drei Potenzen an (eine nullte, eine erste und eine zweite), so ist das Objekt die erste Potenz; diese ist die durch das Prädikat Objekt-sein synthetisch bestimmte nullte; daß die erste Potenz Objekt ist, heißt also, daß die nullte als Objekt gesetzt ist, aber die erste ist Objekt, ohne als solches gesetzt zu sein. Und so findet sich, wieviele Potenzen wir auch annehmen mögen, immer ein Objekt, welches nicht als solches gesetzt ist. Das Resultat dieser Erwägung ist demnach kurz dieses: Der Begriff des Bewußtseins oder des sich selbst erkennenden Erkennens kann demjenigen des Sich-auf-sich-Beziehenden nicht untergeordnet werden, weil dieser allgemeine Begriff verlangt, daß das Objekt in seiner höchsten Potenz (z. B. wenn drei Potenzen anzunehmen sind, in der zweiten) nicht als solches gesetzt ist, während der Begriff des Bewußtseins im Gegenteil verlangt, daß auch dieses Objekt als solches gesetzt ist. Wäre der Begriff des Bewußtseins demjenigen des Sich-auf-sich-Beziehenden untergeordnet, so müßte auch der Begriff "Objekt des Bewußtseins" dem Begriff "Objekt des Sich-auf-sich-Beziehenden", und der Begriff "als solches gewußtes Objekt des Bewußtseins" dem Begriff "als solches gesetztes Objekt des Sich-auf-sich-Beziehenden" untergeordnet sein; dieses ist aber nicht möglich, weil das Objekt im höchsten Sinn des Wortes (nämlich als die Potenz, welche um eins niedriger ist, als das Ganze) bezüglich des Bewußtseins als solches gesetzt ist, bezüglich des Sich-auf-sich-Beziehenden aber nicht. Daher schlägt der Versuch, den Begriff des Bewußtseins demjenigen des Sich-auf-sich-Beziehenden unterzuordnen, notwendig in den von vornherein aussichtslosen um, ihn aus dem selben zu deduzieren, oder ihn durch Steigerung zu konstruieren. Dieses Resultat kann aber nicht richtig sein. Der Begriff des Bewußtseins muß, um widerspruchslos gedacht werden zu können, dem oben entwickelten Begriff des Sich-auf-sich-Beziehendes, und jene Entwicklung ist der einzige Weg, diesen Begriff widerspruchslos zu denken. Der Fehler kann nur in den Prämissen stecken. Wir werden dieselben also nochmals scharf ins Auge fassen. Es sind die Sätze:
Um es kurz zu sagen: die Ausdrücke "als Objekt wissen" und "als Objekt setzen" sind zweideutig, und ein Widerspruch liegt nur vor, wenn dieselben in den beiden Sätzen in verschiedenem Sinn genommen werden. Nehmen wir diese Ausdrücke in der Bedeutung, nach welcher der erste Satz richtig ist, so wird der zweite unrichtig, und umgekehrt. Wir wollen nun nachweisen, daß in gewissem Sinn auch das Objekt des Sich-auch-sich-Beziehenden in seiner höchsten Potenz als Objekt gesetzt ist und daß eben dieser Sinn auch dem ersten Satz Genüge tut. Da wir oben bereits gesehen haben, daß der Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden mindestens in vier Potenzen (der nullten, ersten, zweiten, dritten) gedacht werden muß, damit ihm derjenige des Bewußtseins untergesordnet werden kann, so will ich der Einfachheit halber diesen so bestimmten Begriff unserer Betrachtung zugrunde legen, und da ebendaselbst ausgemacht wurde, daß die nullte Potenz nicht das ist, was das Bewußtsein von sich als Objekt setzt, so beschäftigen wir uns nur mit dem Verhältnis der ersten, zweiten und dritten Potenz. Wie früher bezeichnen wir dieselben mit A¹, A², A³. A¹ ist Objekt in A², A² in A³, A¹ als Objekt (d. h. durch das Prädikat "Objekt-sein" synthetisch bestimmt) ist A², also ist A¹ in A³ als Objekt gesetzt. So viel haben wir schon früher gesehen. Nun aber wird behauptet, daß auch A² in A³ als Objekt gesetzt ist. Zunächst ist klar, daß A² nicht in demselben Sinn wie A¹ als Objekt in A³ gesetzt sein kann, denn so könnte es nur in A³ gesetzt sein. Andernfalls fielen wir in die sich widersprechende Bedeutung des Begriffs des Sich-auf-sich-Beziehenden zurück. Wäre nämlich A² in A³ als dieses Objekt gesetzt, so wäre es als A³, also A³ in sich selbst gesetzt (die niedrige Potenz durch das Prädikat "Objekt-sein" synthetisch bestimmt, geht in die höhere über), also hätte A³ sich selbst als dieses sich zum Objekt habende zum Objekt, was eben jene sich widersprechende Bedeutung ist. Zweitens ist klar, daß auch nicht das ihm analytische Prädikat Objekt-sein gemeint sein kann, wenn behauptet wird, A² soll in A³ als Objekt gesetzt sein. Denn dann hätte es bei der zweiten Prämisse des Schlusses, den ich widerlegen will, sein Bewenden. Die Tatsachen des Bewußtseins verlangen, damit die Unterordnung unter den Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden möglich ist, daß A², welches analytisch das Prädikat "Objekt-sein" hat, (es ist ja A¹ als Objekt) samt diesem ansich zukommenden Prädikat als Objekt gesetzt ist. Was bleibt aber übrig, wenn die Objektivität von A², um welche es sich handelt, weder die synthetisch noch die analytisch ihm zukommenden sein kann? Das analytische Prädikat bedeutet das Verhältnis von A¹ zu A², das synthetische dasjenige von A² zu A³. Es bleibt also übrig, daß das Verhältnis von A¹ zu A² in demjenigen von A² zu A³ wiederkehrt, so daß das synthetische Prädikat insofern gesetzt ist, als das analytische in ihm enthalten ist. Und dies ist in der Tat der Fall. In der Beziehung von A² auf sich selbst, welche A³ ist, wieder, denn A² kann nicht auf sich bezogen werden, ohne daß auch das in ihm enthaltene A¹ auf sich bezogen wird. Ich rufe, um es anschaulicher zu machen, wieder die Analogie der räumlichen Verhältnisse zu Hilfe. A⁰ entspricht, wie wir gesehen haben, dem Punkte, A¹ der Linie, A² der Fläche, A³ dem Körper. Die Linie denken wir als sich bewegenden Punkt, die Fläche als sich bewegende Linie, den Körper als sich bewegende Fläche erzeugen, ohne daß sich darin die, die Linie erzeugende Bewegung des Punktes wiederholt, und die Fläche kann nicht als sich bewegende den Körper erzeugen, ohne daß sich die, die Fläche erzeugende Bewegung der Linie wiederholt. Insbesondere das Analogon von A², die Fläche, hat die Bewegung zum analytischen Prädikat, denn sie ist die sich bewegende Linie, und zum synthetischen Prädikat, denn sie existiert nur in der Bewegung, durch welche der Körper entsteht; und das analytische Prädikat ist im synthetischen enthalten, denn die Bewegung der Fläche zum Körper ist zugleich eine Bewegung der in der Fläche enthaltenen Linie zur Fläche. Es folgt also notwendig aus dem die Grundlage meiner Betrachtung bildenden allgemeinen Begriffe, daß das Objekt auch in der höchsten Potenz als Objekt gesetzt ist, zwar nicht als Objekt im ganzen Sinn des Wortes, in welchem es wirklich ein solches ist, nämlich als Objekt in der höchsten Potenz, aber doch als Objekt überhaupt. Die Anwendung hiervon auf den Begriff des Bewußtseins ergibt sich leicht. Das Bewußtsein insofern, als es das ganze Objekt des Bewußtseins bildet, d. h. die zweite Potenz, ist schon ansich, d. h. abgesehen von der dritten Potenz, Objekt, und diese Art, Objekt zu sein, kehrt in derjenigen wieder, in welcher es Objekt für die dritte Potenz ist. Indem daher das analytische Prädikat "Objekt-sein" gewußt wird, wird auch zum Teil das synthetische gewußt. Die Reihe, welche uns zuerst unendlich zu sein schien, bricht also damit ab, daß das Objekt-sein des Objekt-seienden, statt als ein neues Prädikat des Objekt-seienden gefaßt zu werden, mit dem alten, im Objekt-seienden bereits gesetzten, identifiziert wird. Das wahrnehmende Bewußtsein ist demnach ein Sich-auf-sich-Beziehendes in drei, oder, die nullte eingerechnet, in vier Potenzen. Überblicken wir die Momente, welche den Begriff des "Bewußtseins" konstituieren, so haben wir zuerst die eigentlichen Wahrnehmungsobjekte: das Empfinden, Fühlen und Wollen. Zweitens dasjenige, was das Bewußtsein von sich selbst weiß, das, was vom Bewußtsein aus Objekt ist, abgesehen vom Prädikat Objekt-sein. Dieses ist die erste Potenz des Bewußtseins, sie ist das Wahrnehmen, von welchem das Bewußtsein das Empfinden, Fühlen und Wollen unterscheidet, und mit welchem es diese Zustände in der Einheit des wahrnehmenden Subjekts, des Ich, verknüpft. Drittens diese erste Potenz synthetisch bestimmt durch die Prädikate Subjekt-sein und Objekt-sein, d. h. die zweite Potenz, das Ich als Einheit des wahrnehmenden Subjekts und des wahrgenommenen Objekts (welche ansich beide die erste Potenz, das wahrnehmende Bewußtsein in der einfachsten Bedeutung des Wortes sind). Dadurch, mit anderen Worten, daß die erste Potenz nicht nur auf die Wahrnehmungsobjekte im engeren Sinn gerichtet ist, sondern auf sich selbst, und sich selbst zugleich als wahrnehmendes Subjekt sowie als wahrgenommenes Objekt und als in den Zuständen, worauf die erste Potenz als auf ihr Objekt bezogen ist, d. h. in den Zuständen des Empfindens, Fühlens und Wollens befindliches Subjekt setzt, ist es Ich. Zum Ich gehört aber ferner, daß es selbst gewußt wird und als Subjekt und Objekt in Beziehung auf sich selbst gesetzt wird. Dieses Wissen vom Ich, welches wir als viertes Moment zu unterscheiden haben, ist die dritte Potenz des Bewußtseins. Es ist das Ich selbst, synthetisch durch die Prädikate Subjekt-sein und Objekt-sein bestimmt (denn die zweite Potenz ist das abstrakte Subjekt-Objekt der dritten). Dieses Wissen selbst wird aber nicht gewußt; indem von ihm das Ich als Subjekt und Objekt gesetzt wird, wird das Ich nicht für das Bewußtsein synthetisch bestimmt; die Prädikate Subjekt-sein und Objekt-sein, durch welche das Ich in Beziehung auf sich selbst gesetzt wird, sind dieselben, welche schon im Ich als solchem liegen, sie werden bloß wiederholt. In einer mehr bildlichen Wendung kann man sich so ausdrücken: dadurch daß das Bewußtsein die zweite Potenz als die durch das Prädikat "Objekt-sein" synthetisch bestimmte erste zum Objekt hat, ist es im Besitz des Begriffs "Objekt-sein" und mittels dieses Begriffs kann es nun die zweite Potenz selbst als Objekt setzen; oder: das Bewußtsein entnimmt seinem Objekt, der zweiten Potenz, das Prädikat Objekt-sein und fügt es derselben in einem anderen Sinne zu, es gibt nämlich der inhaltlichen oder analytischen Bestimmung Objekt-sein zugleich die Bedeutung der Relations- oder der synthetischen Bestimmung, und dies ist möglich, weil in der der zweiten Potenz wirklich zukommenden synthetischen Bestimmung Objekt-sein die analytische wieder enthalten ist, weil also in der Tat die analytische Bestimmung zweimal vorkommt. Es ist eine alte Frage: Weiß ich bloß von meinem Wissen oder auch von meinem Wissen des Wissens und von meinem Wissen dieses Wissens von meinem Wissen usw.? Darauf werde ich nunmehr antworten: Das Ich ist das wahrnehmende Subjekt, welches als solches sich selbst weiß. Dieses Wissen des Wissens (Wahrnehmens) wird selbst gewußt, aber nicht das Ich selbst ist es, welchem dieses Wissen eignet, sonden die wissende Seele, der das Ich angehört. Dieses Wissen vom Wissen des Wissens (Wahrnehmens) wird selbst nicht unmittelbar gewußt, seine Existenz kann nur erschlossen werden, wie ich es getan habe. - Man könnte aus meiner Entwicklung folgern wollen, daß das Wissen in der höchsten Potenz, welches selbst nicht gewußt wird, gleichfalls dem Ich eignet. Denn die dritte Potenz hat zum abstrakten Subjekt-Objekt die zweite, und diese soll ja eben das Ich sein. Aber erstens besagt der Ausdruck, daß dem Ich ein Wissen eignet, mehr, als das Ich sei das abstrakte Subjekt desselben, ist es mehr als Ich, ist es eine wissende Seele; dem Ich eignet ein Wissen, heißt, daß es eine Funktion des Ich als Ich ist und aus einem selbständigen sich vollendeten Ich fließt. Zweitens ist das Ich nicht einerlei mit der zweiten Potenz des Bewußtseins, sondern es ist die in der Weise auf sich als Subjekt-Objekt bezogene zweite Potenz, daß dieselbe dadurch nicht synthetisch bestimmt und zur dritten Potenz gemacht wird. Wie paradox es auch erscheinen mag: unser Wissen ist zwar ein dem Ich eigenes Wissen, für unser Wissen ist zwar selbstverständlich das Ich das Subjekt, aber dieses unser Wissen nebst dem wissenden Ich besteht nur dadurch, daß es selbst gewußt wird, und zwar nicht von sich selbst, sondern von der Seele, welche das Ich in sich schließt und welche als wissende soviel mehr als Ich ist, wie der Körper mehr ist als die Fläche. Ich schließe meine Untersuchung des wahrnehmenden Bewußtseins mit der Zusammenstellung der Hauptpunkte, auf denen die Bildung des Begriffs von demselben beruth. Die Wahrnehmung ist die niedrigste Stufe des Bewußtseins und besteht als solche in einem bloßen Haben der Gegenstände desselben. Denn das Bewußtsein kann weder damit beginnen, außer seiner selbst befindliche Gegenstände in sich überzuführen oder einen ihm eigenen Inhalt in einen Gegenstand zu verwandeln, noch damit, sich in einer Weise auf seine Gegenstände zu beziehen, die das Haben derselben zur Voraussetzung hat. Solcher Weisen gibt es zwei, die Vorstellung, welche sich auf nicht mehr im Bewußtsein gegenwärtige, also nicht mehr von ihm gehabte Gegenstände bezieht, und das Denken, welches ein Wissen über die Gegenstände, sei es solche der Wahrnehmung, sei es solche der Vorstellung, erzeugt. Im Gegensatz zur Vorstellung nenne ich die Wahrnehmung eine direkte und im Gegensatz zum Denken eine unmittelbare Erkenntnis (siehe oben). Im Vergegenständlichen des Inhalts liegt zweierlei. Erstens unterscheidet sich das wahrnehmende Ich von seinem Inhalt und zweitens bezieht es denselben auf sich als seinen Zustand. Das wahrnehmende Ich, welches sich, insofern es ein Ich ist, als wahrnehmendes weiß, bestimmt sich wahrnehmend durch weitere Prädikate; es weiß sich in noch anderen Zuständen, als denen der Wahrnehmung und nur, indem es sich so weiß, hat es diese Zustände, so wie auch den der Wahrnehmung, wirklich und ist wirklich Ich. Die wahrgenommenen Gegenstände haben wir in drei Klassen eingeteilt: Empfindungen, Gefühle und Willenstätigkeiten. Die Empfindungen haben das Eigentümliche, daß ihre Vergegenständlichung gleichsam eine Ausscheidung ihres Inhalts, des Empfundenen, aus dem subjektiven Zustand, die Setzung eines Nicht-Ich, eines Du, wie SCHLEIERMACHER sagt, oder einer Außenwelt ist. Insofern die Wahrnehmung die Zustände des Ich (mit Ausnahme des Zustandes der Wahrnehmung selbst) betrifft, habe ich sie die innere, insofern sie das Nicht-Ich betrifft, die äußere Wahrnehmung genannt, mich jedoch ausdrücklich dagegen verwahrt, damit zwei selbständige Arten der Wahrnehmung unterscheiden zu wollen. Das Wahrnehmen selbst wird nicht in der Weise wahrgenommen, wie das Empfinden, Fühlen und Wollen. Mit dem Bewußtsein vom Wahrnehmen oder dem Selbstbewußtsein hat es eine besondere Bewandtnis. Es ist in allem Wahrnehmen vorhanden und eignet also dem wahrnehmenden Ich als solchem; sich selbst als wahrnehmendes Ich zu wissen, liegt im Begriff des wahrnehmenden Ich. Gehört es zum Wesen des wahrnehmenden Bewußtseins, sich selbst zum Gegenstand zu haben, so muß es dem Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden untergeordnet werden. Dem Widerspruch, der in diesem allgemeinen Begriff zu liegen scheint, bin ich dadurch entgangen, daß ich das Objekt der Beziehung ansich dem Subjekt ansich gleichgesetzt habe, beide aber vom ganzen Sich-auf-sich-Beziehenden als der Einheit von Subjekt und Objekt unterscheide. Sodann zeigte sich die Möglichkeit, diesen Begriff in der Weise zu steigern, wie man den Begriff des Räumlichen steigert, wenn man von der Linie zur Fläche und von dieser zum Körper fortgeht. Um den Begriff des "Bewußtseins" diesem allgemeinen Begriff unterordnen zu können, mußte ich diese Steigerung so weit fortsetzen, wie es der Analogie mit den räumlichen Verhältnissen entspricht, d. h. ich mußte eine nullte, eine erste, eine zweite und eine dritte Potenz der Beziehung annehmen. Diese Erkenntnis des Bewußtseins als eines Sich-auf-sich-Beziehenden in drei bzw. vier Potenzen setzte mich schließlich in den Stand, den Begriff des Ich von einem vielfach, namentlich von HERBART, ihm zugeschriebenen Widerspruch zu befreien, dem Widerspruch nämlich, der in der Nötigung zutage treten soll, das Ich als eine endlose Reihe von Setzungen zu denken. Das Ich ist meiner Meinung nach das Bewußtsein als wahrnehmendes Subjekt, welches die Zustände, welche es wahrnimmt, als die seinigen setzt und von seinem Wahrnehmen unterscheidet, und welches (was darin schon liegt) sich selbst als wahrnehmendes Subjekt weiß. Zweitens wird das Ich in der Bedeutung des sich selbst wissenden wahrnehmenden Subjekts auf sich selbst als Subjekt-Objekt bezogen. Dieses letzte Wissen aber, diese Gleichsetzung, durch welche das Ich erst Ich ist, ist selbst kein Objekt des unmittelbaren Bewußtseins, auf seine Existenz kann nur geschlossen werden, und diese erschlossene Erkenntnis muß stets der Anschaulichkeit entbehren, wie wenn Jemandem, der bloß den Punkt, die Linie und die Fläche kennt, mitgeteilt wird, daß es noch ein viertes Gebilde gibt, welches sich zur Fläche verhält, wie diese zur Linie und wie die Linie zum Punkt, ohne daß ihm zugleich die körperliche Ausdehnung gezeigt werden kann. ![]()
1) Ich habe es wie voneinander unabhängige Tatsachen behandelt, daß das wahrnehmende Ich sich von den Gegenstände der Wahrnehmung unterscheidet und daß es dieselben einheitlich mit sich verknüpft. Es ist indessen nicht schwer einzusehen, daß die eine Tatsache aus der andern folgt. Das Unterscheiden hat das Identifizieren zur Voraussetzung und umgekehrt; beides liegt (wie später näher nachgewiesen werden soll) im Begriff des Vergegenständlichens (Objektivierens). Hieraus folgt dann auch das, was wir über das Verhältnis der äußeren Wahrnehmung zur inneren festgestellt haben. 2) In allem Denken ist ein unmittelbares Verhältnis des Bewußtseins zu demjenigen, worüber gedacht wird, vorhanden, und zwar enthält dieses unmittelbare Bewußtsein mehr, als das Denken. So können wir auch den allgemeinen Begriff des Sich-auf-sich-Beziehenden nur denken, indem wir uns eine besondere Art desselbe vorstellen. In dieser Weise haben wir oben stillschweigend die Vorstellung vom sich erkennenden Erkennen festgehalten, und wir werden uns sogleich noch auf eine andere, anschaulichere, beziehen. Ein analoges Verhältnis, wie zwischen Vorstellung und Denken, besteht nun zwischen dem Denken des Begriffs des Sich-auf-sich-Beziehenden und dem Denken des bloßen Was, als Momentes jenes Begriffs. Damit dieses Moment gedacht werden kann, muß gleichzeitig der ganze Begriff gedacht werden, der seinerseits eine bestimmere Vorstellung zur Bedingung hat. |