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Zur Lehre vom Wert [ 2 / 2 ]
III. Nähere Charakteristik des (ursprünglichen) wirtschaftlichen Wertes Damit der wirtschaftliche Wert (1) gegeben ist, müssen vorhanden sein:
2. Ein Objekt, welches geeignet ist, wirtschaftlichen Begehrungen zu dienen 3. Die Erkenntnis seitens der Gesamtpesönlichkeit oder ihre vermeintliche Erkenntnis oder die Annahme einer Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit der Eignung des Objekts, Begehrungen zu dienen, 4. Die Disposition, in der Befriedigung der Begehrungen einen Zweck zu sehen. Nun ist einmal im Auge zu behalten, daß unter subjektiv zweierlei verstanden wird:
2. Was rein subjektiv ist. Die Zweideutigkeit des Wortes war es aber nicht allein, welche dem Wert rein subjektiven Charakter geben ließ. Eine jüngste Auffassung des Wertes kennzeichnet der Versuch, den Wert in der Wertschätzung (nicht durch dieselbe) zu erklären. Es ist WIESERs Arbeit "Über den Ursprung und die Hauptgesetze des wirtschaftlichen Wertes" (Wien, 1884), an die wir hier denken. "Der Wert", sagt WIESER, "ist ein menschliches Interesse". Dies will uns eine Gleichstellung der Aktion und ihres Erlebnisses bedeuten. Aber, die Tätigkeit des Webers ist doch nicht derselben Art wie das Gewebe, und die Tätigkeit des Bildhauers nicht derselben Art, wie das Bildwerk, das er schafft. Man denke nicht, rein geistige Arbeit bringe hier andere Gesichtspunkte. Auch die Wahrnehmung der Farbe hat nichts gemein mit der Farbe und das höchste ethische Gut ist noch nicht die seelische Arbeit, welche zu ihm führt. Wohl kann uns die Handlung die wertvollsten Aufschlüsse in die Natur der geschaffenen Tatsache geben, aber die eine bleibt immer von der anderen essentiell verschieden. Es ist dies eine Tatsache von allgemeiner Bedeutung und großer Tragweite. Ist doch jene Umsetzung der Kräfte, welche uns den Erfolg immer als etwas anders Geartetes als die Summe der auf ihn gerichteten Einzeltätigkeiten zeigt, der Sinn allen Werdens, das Geheimnis aller Entwicklung innerhalb und außerhalb des Menschen. So stark sich aber diese Tatsache in unseren Gesichtskreis vordrängen sollte, so sehr wird sie übersehen.
Es möchte danach scheinen, als ob unsere ganze Diskussion sich um Worte bewegt. Die mit der "Subjektivitätstheorie" verbundene unverdiente Zurücksetzung des Objekts negiert das bereits; aber selbst wenn es so wäre, so kann es doch nicht gleichgültig sein, wenn die Ansicht, die wir von unserem Handeln haben, sich in Widerspruch befindet mit den Tatsachen unseres Handelns. Die erstere vermöchte mit der Zeit auf die Handlung in noch höherem Grad zu influieren, und eine wissenschaftliche Behandlung muß am meisten wissen, was sie tut. Nach unserer Auffassung und Begründung ist der Wert nicht subjektiv, sondern subjektiv-objektiv. Kategorien des wirtschaftlichen (ursprünglichen) Wertes. Die Entscheidung darüber, ob der bisher entwickelte Begriff des Wertes Teilbegriffe, Kategorien zuläßt, liegt in der Qualität der Bestandteile des Wertes. Es frägt sich, ob bei unvollständiger Verwendung des einen oder anderen jener Bestandteile in sich abgeschlossene, einheitliche und rascherer Beurteilung geläufiger Erscheinungen des Wertes dienliche Begriffe formuliert werden können. Zu beachten ist jedoch, daß quantitative Qualitäten in unserem Fall keine Veranlassung bilden für die Bildung von Kategorien. Die Erläuterung des Begriffs der quantitativen Qualität werden wir alsbald an Beispielen zu geben haben. Keiner Einteilung fähig sind innerhalb des Wertes das Objekt und die Disposition der Zweckbilligung. Zugänglich einer Einteilung fähig sind innerhalb des Wertes das Objekt und die Disposition der Zweckbilligung. Zugänglich einer Einteilung sind dagegen die Begehrungen und der Glaube an die Eignung des Objekts etc. Unter "Glaube" werden hier bekanntlich vier Erscheinungen zusammengefaßt:
- vermeintliche Erkenntnis, - Annahme einer Wahrscheinlichkeit, - Annahme einer Möglichkeit. Für die Scheidung in einzelne Wertbegriffe bleiben also nur die Begehrungen übrig. Die Scheidung, die sich hier, weil am meisten gegen die Oberfläche liegend, aufdrängt, ist jene nach nicht abweisbaren und abweisbaren Strebungen. Die wichtigste der ersteren ist das Nahrungsbedürfnis. Wie der Leib selbst (6), so stehen auch die Forderungen des Körpers dem wollen "Ich" objektiv gegenüber; nicht unbedingt objektiv: vermöge des Einflusses, welchen der Wille auf die körperlichen Dispositionen zu üben vermag, aber doch von gewissen und in sehr weiten Grenzen. Ich habe das Nahrungsbedürfnis, ob ich will oder nicht, ebenso wie mich eine körperliche Krankheit trifft, oder wie ich vom Tod ereilt werden, ob ich will oder nicht. Ich habe Gewalt über die Begehrung "Nahrungsbedürfnis" nur insofern - abgesehen vom geringen Einfluß auf ihre Erregung - als es mir frei steht, die Befriedigung des Bedürfnisses als zwecklos anzusehen, d. h. zu verhungern (7). Ist das Nahrungsbedürfnis der Typus einer Belehrung unabweisbarer Art, so wird etwa die Liebhaberei für chinesische Vasen eine Begehrung abweisbarer Art genannt werden können, denn es wird meiner leiblichen Existenz kaum erheblichen Eintrag tun, wenn ich der Liebhaberei nicht fröhne. Diese Beispiele zeigen wohl, daß die Scheidung der Begehrungen in "abweisbare" und "unabweisbare" Verschiedenheiten von großer Bedeutung trifft. Die Aufstellung von Kategorien ist trotzdem auch hier nicht am Platz. Denn es sind wieder quantitative, d. h. unechte, hypothetische Qualitäen, um die es sich handelt und die vollen Ausdruck finden bei der Bemessung der Höhe des Wertes (8). Wir müssen hier einem Einwand begegnen, der wahrscheinlich gegen unsere Auffassung gewisser Qualitäten als nicht stichhaltig gemacht werden wird. Man könnte nämlich geltend machen wollen, daß der gemeine und wissenschaftliche Sprachgebrauch eine ganze Reihe von Scheidungen solcher quantitativer Art sanktioniert hat: Großindustrie, Kleinindustrie, intensive, extensive Landwirtschaft usw. Es zeige sich daher, daß "quantitative Qualitäten" ebensosehr eine Veranlassung zur Aufstellung von Kategorien innerhalb größerer Gemeinbegriff sind, wie wirkliche Qualitäten. Ersteres kann zugegeben werden. Zu unserer Rechtfertigung ist aber zu sagen, daß wir die Kategorien-Bildung aus quantitativen Qualitäten bloß "in unserem Fall" für unzulässig erklärten. "Unser Fall" ist der einer Erscheinung, die sich auf ein Verhältnis gründet. Bei einem Verhältnis vermögen aber quantitative Verschiebungen in den Faktoren der Erscheinung keine Eigentümlichkeit zu bringen; denn eine solche Verschiebung liegt hier im Normalen, ist durch das Verhältnis als solches gegeben, ja bedingt (9). Wir haben, nachdem wir schon früher erkannt hatten, daß eine Kategorienbildung für den Wert aus den drei außerhalb der Begehrungen stehenden Elementen desselben nicht relevant ist, zuletzt das Gleiche konstatiert gegenüber einer für die Strebungen sich geradezu aufdrängenden Scheidung, jener nach abweisbaren und nicht abweisbaren Begehrungen. Wir wollen damit auch den indirekten Beweis für die Unzweckmäßigkeit weiterer sich vielleicht in zweiter Reihe bietender Einteilungen der Begehrungen geführt haben. Selbständiger Wert. Abhängiger Wert Auf den Wert, wie wir ihn bisher beobachtetn, macht die Menge etwa vorhandener Wertobjekte gleicher Art gar keinen Eindruck. Wenn der Gegenstand die Eignung hat, ich die Erkenntnis dessen und die Begehrung habe und ich in der Befriedigung letzterer einen wirtschaftlichen Zweck sehe, so ist der Wert gegeben. Wie es weiterer Momente hierzu nicht bedarf, so können solche diesen Wert auch weder verkürzen, noch erhöhen. Aber wir sprechen von Wert auch mit Rücksicht auf den Vorrat von Wertgegenständen in unserer Verfügungsgewalt. Ich habe auf einem Berg, auf welchen das Fleisch hinaufgebraucht wird, 10 Pfund davon. Ich könnte nicht sagen, das Fleisch hat keinen Wert für mich; es würde dies leugnen heißen, daß das Fleisch die Eignung hat, wirtschaftlichen Begehrungen zu dienen, daß ich solche Begehrungen habe, daß ich geneigt bin, in der Befriedigung der Begehrungen einen Dienst zu sehen. Aber ich kann recht wohl sagen: "Von den 10 Pfund Fleisch haben 5 keinen Wert für mich", wenn ich täglich nur 5 Pfund brauche und die anderen 5 Pfunk bis zum nächsten Tag faulen, ungenießbar werden. Also ich sage angesichts der 10 Pfunde: "5 Pfund Fleisch haben keinen Wert für mich". Dies steht aber in Widerspruch mit dem Vorhergesagten. Wenn ich sage "Fleisch hat Wert", so müssen auch 5 Pfund Fleisch Wert haben, denn sie sind Fleisch. Es kann einem Ding nicht in einem Atem Wert zu- und abgesprochen werden. Ich kann nicht, solange mein Wahrnehmungs- und Denkapparat derselbe ist, gegenüber derselben Erscheinung einmal behaupten, sie sei vorhanden, das andere Mal, sie sei nicht vorhanden. Das ist evident. HELMHOLTZ sagt einmal:
Was mag nun aber wohl der schneidenden Unterschied sein zwischen der Erscheinung, auf Grund deren ich sage: "Das Fleisch hat Wert" und der anderen Tatsache, aufgrund deren ich ausspreche: "5 Pfund Fleisch haben Wert" oder "5 Pfund Fleisch haben keinen Wert" - ? Die Begehrung ist hier wie dort bedingt, ein Objekt hier wie dort vorhanden, und wenn ich die Anerkennung versagen würde oder wenn ich des Zweckes nicht bewußt wäre, könnte ich ebensowenig sagen "5 Pfund Fleisch haben Wert" wie auch "Fleisch hat Wert". Ist es vielleicht nicht das Fleisch, dem ich im zweiten Fall den Wert zuerkenne, sondern sind es die 5 Pfund? 5 Pfund, die nicht 5 Pfund Fleisch sind, haben für mich keinen Wert. Also bleibt doch das Fleisch der Wertträger! Wie kann ich dann jedoch den zweiten 5 Pfund den Wert absprechen?! "Nun", kann man sagen, "diese zweiten 5 Pfund haben für deswegen keinen Wert, weil, wenn ich die ersten 5 Pfund Fleisch gebraucht habe, ich keine Begehrung mehr habe." Das ist zuzugeben. Trotzdem kann ich nicht, selbst wenn ich die ersten 5 Pfund schon benützt habe, es aussprechen: "Fleisch hat keinen Wert". Wo liegt die Lösung dieser Differenzen?! Offenbar in Folgendem: Der erste, im Vorangegangenen allein erörterte, von uns "ursprünglich" genannte Wert wird konstatier gegenüber der Tatsache der Begehrung, der an zweiter Stelle genannte Wert wird konstatiert gegenüber dem Umfang der Begehrung. Wir haben dem ersten Wert die Bezeichnung ursprünglich gegeben, weil uns dies eine markante Seite dieses Wertes zu bezeichnen schien. Wir können ihn nach dem nun gefundenen Merkmal "allgemeiner" oder "selbständiger" Wert nennen, um die Gegenüberstellung gegen einen zweiten Wert zu gewinnen, der dann als "spezieller" oder "abhängiger" Wert zu charakterisieren ist. Es sind dies wohl keine die Sache deckenden Bezeichnungen. Gegen jene, die uns noch zur Verfügung standen, schienen sie die besseren. Es ist ein Ding der Zweckmäßigkeit, daß eine Bezeichnung lieber weniger als mehr gegenüber dem ausspreche, was sie bedeuten will. Der abhängige Wert ist keine Kategorie, kein Stück des allgemeinen Wertes. Er steht außer ihm. Beide sind im Wort gegeben. Es sind zwei different Erscheinungen unter einem Schild. Auseinandersetzung ist daher - um unserer klaren Einsicht willen - unbedingt geboten. Dies will besagen, daß die von uns gemachte Einteilung, wenn sie das Teilungsmoment nur richtig erfaßt hat, auf keinem Weg abzuweisen ist. Die gegenwärtig hauptsächlich in Geltung stehenden Ordnungen des Wertes. Die seit ADAM SMITH gewöhnlich geübte "Einteilung" des "Wertes" ging in Gebrauchs- und Tauschwert; RAU hat dem eine Unterscheidung von abstraktem und konkretem Wert angeschlossen und FRIEDRICH JULIUS NEUMANN hat an die Stelle der bisherigen Einteilungen jene von subjektivem und objektivem Wert gesetzt. RODBERTUS hat uns in eine Unterscheidung von individuellem Gebrauchswert und sozialem Gebrauchswert eingeführt. Neben diesen als grundlegend gedachten Kategorien läuft eine Reihe unwesentlicherer Scheidungen einher. Die Beurteilung derselben ist mit jener der vorgenannten Einteilungen gegeben. Die Einteilung von Gebrauchs- und Tauschwert setzt einander gegenüber die Eignung der Güter, der Nutzung oder dem Verbrauch des Besitzers selbst zu dienen und die Eignung mittels Umtausches zu anderen Gütern zu verhelfen. Der konkrete oder Quantitätswert RAUs ist der Wert, den ein einzelnes konkretes Ding oder eine bestimmte konkrete Quantität von Dingen in einem einzelnen Zeitpunkt für eine gewisse Person hat; der abstrakte oder Gattungswert ist jener, den eine ganze Gattung oder Art von Dingen für die Menschen im Allgemeinen hat. NEUMANN legt seine Wertunterscheidung folgendermaßen dar: "den mit dem Ausdruck Wert zu verbindenden Begriffen ist gemeinsam die Beziehung zur Beurteilung der Tauglichkeit eines Dings, menschlichen Zwecken, Bedürfnissen usw. zu entsprechen. Zu unterscheiden sind: erstens, die Begriffe, welche sich auf ein derartiges Verhältnis von Dingen bestimmten Personen gegenüber beziehen (subjektive (10) Wertbegriffe) und, zweitens, solche, bei denen das nicht der Fall ist und die sich zum großen Teil (objektiver Wertbegriff im engeren Sinn) auf die Tauglichkeit zur Befriedigung einzelner bestimmter Zwecke usw. (zum Beispiel des Tausches des Ertrag Erzielens, des Ernährens usw.) beziehen". RODBERTUS sagt bezüglich seiner Werteinteilung:
Von Bedeutung für den Beweis der Impotenz des Gebrauchswerts als Wertbegriff und auch des Tauschwerts in der ihm zugewiesenen Rolle scheint uns weiters die von NEUMANN gegebene - gleichzeitig für seine Einteilung des subjektiven und objektiven Werts angeführte - Beleuchtung der Unmöglichkeit zu sein, aus den Begriffen des Gebrauchs- und Tauschwerts über die Frage der Wert-Gleichheit oder Ungleichheit der Güter im Tausch (14) Klarheit zu erlangen (15). Es steht in Frage,
"Alle diese Schwierigkeiten lösen sich einfach, sobald man die Scheidung von Gebrauchswert und Tauschwert aufgebend jene zum Tausch führende Verschiedenheit des Werts, als eine Verschiedenheit des auf die tauschenden Personen bezüglichen subjektiven Werts und andererseits jene "Gleichheit" des Wertes als eine Gleichheit des - nur auf den Tauschakt als solchen bezüglichen - objektiven Werts hinstellt. Subjektiv, d. h. eben auf die Wünsche, Interessen usw. gewisser Personen bezogen sind a und b im Moment des Tausches nicht von gleichem Wert. Aber objektiv, d. h. abgesehen von den Wünschen, Interessen usw. gewisser Personen und allein auf die Tatsache gegenseitigen Entgelts bezogen, könnten a und b im Anschluß an den bisherigen Gebrauch in der Tat (1. Auflage: können a und b in der Tat ...) gewissermaßen gleichwertig genannt werden." Gehen wir nochmals zu dem den Schein der Berechtigung sich ja wahrenden Satz "der Wert von b für A ist gleich groß dem Wert von a für B" zurück. Diese Folgerung muß von einer dritten Person, nicht von A und B ausgehen, denn für A und B sind a und b nicht gleichwertig; oder, wenn sie von A oder B ausgeht, muß sie von einem anderen Standpunkt, von einem anderen Wertbegriff aus geschehen als die Folgerung a und b sind ungleich im (subjektiven) Wert. Die Gleichheit der Werte wird aus der Geneigtheit der Personen zum Tausch oder aus der Tatsache des vollzogenen Tausches gefolgert. Der Tausch (als Bestätigungs-Ausdruck der Tauschkraft) ist also das wertbildende Moment (16), nicht jene Punkte, die wir bisher als zum Wert wirkend kennen. Der Wert, um des es sich hier handelt, kann danach als ein unechter Wert bezeichnet werden. Der Tauschwert ist ein unechter Wert, und wie wir sehen werden, lange nicht der einzige. Wir haben noch nicht ausdrücklich Stellung genommen gegenüber der NEUMANNschen Einteilung in subjektiven und objektiven Wert. Aber wir konnten den auf diese Einteilung gegründeten Ausführungen NEUMANNs über Gleichheit und Ungleichheit des Wertes im Tausch befindlicher Güter folgen, ohne je unseren Standpunkt als abweichend präzisieren zu müssen. Nach NEUMANN war der ungleiche Wert subjektiver, der gleiche Wert objektiver Wert. Wenn wir nun, an unsere Einteilung uns wendend, fragen sollten, wie denn der als ungleich erwiesene Wertbegriff zu kennzeichnen sei, so würden wir ihn abhängigen Wert nennen. Der abhängige Wert würde also eins sein mit dem subjektiven Wert NEUMANNs. Hieraus würde sich aber die weitere Folgerung ergeben, NEUMANN habe den selbständigen Wert nicht in seine Einteilung aufgenommen, habe ihn überhaupt übersehen. Denn man vergegenwärtige sich: NEUMANN stellt auf: 1. subjektiven, 2. objektiven Wert. Der objektive Wert NEUMANNs geht mit unserem "unechten" Wert parallel. Den subjektiven Wert finden wir identisch mit unserem abhängigen Wert: bleibt als unverwendeter Begriff unserer Einteilung der selbständige Wert, während NEUMANNs Begriffe bereits vollständig verbraucht sind. Dies überrascht. Hat NEUMANN wirklich den Begriff unseres selbständigen Wertes in seiner Einteilung der Werte übersehen? Es ist dies unwahrscheinlich im höchsten Grad, denn wir finden den selbständigen auch als den ursprünglichen, als den dem Forscher sich zuerst bietenden Wert. Es liegen danach nur zwei Möglichkeiten vor. Die eine geht dahin, daß NEUMANN entweder in seinen subjektiven Wert neben dem in seiner Verwertung bereits vorgeführten abhängien Wert oder in seinen objektiven Wert neben dem ebenfalls vorgeführten objektiven Tauschwert auch den selbständigen Wert aufgenommen habe. Die erstere dieser Möglichkeiten bestätigt sich. NEUMANNs subjektiver Wert bezeichnet:
2) den Grad, in dem ein Ding hierzu geeignet ist. Ist festgestellt, daß der bisher einfach gedachte Begriff des subjektiven Wertes zwei Wertbegriffe in sich faßt, so frägt sich nun, ob selbständiger und abhängiger Wert als zwei Unterordnungen des subjektiven Wertes aufzufassen sind. Wir haben jedoch gesehen, daß selbständiger und abhängiger Wert weder sub- noch koordinierte, noch auch gegensätzliche Begriffe sind. Kein ihnen gemeinsames, sie - wenn auch im direkten Gegensatz - verbindendes Moment veranlaßt also, einen Begriff über sie zu stellen. Daraus ergibt sich aber des weiteren, daß sie an die Stelle des bisherigen subjektiven Werts NEUMANNs zu setzen sind. Selbständiger und abhängiger Wert scheinen uns gleichzeitig an die Stelle des abstrakten und konkreten Werts Raus treten zu sollen; denn, werfen wir das Unrichtige am Begriff der beiden Werte beiseite und setzen wir sie sodann in das Licht des subjektiven Wertes NEUMANNs, so stehen unser selbständiger und abhängiger Wert vor uns. Von den beiden Begriffen ist der konkrete der besser formulierte, aber auch derjenige, welcher von den nach Rau seine Begriffe übernehmenden Schriftstellern mehr verstümmelt worden ist (17). Wir könnten den konkreten Wert Raus seinem Sinn, wenn auch nicht seiner Formulierung nach sofort für identisch mit unserem abhängigen Wert erklären, hätte RAU nicht durch die zwischen konkretem und abstraktem Wert angestellten Vergleiche ein schiefes Licht auch auf den ersten geworfen und wären uns nicht die Deutungen, welche der konkrete Wert nach Rau gefunden hat, immerhin ein Hindernis. Der abstrakte oder Gattungswert dagegen stellt sich als gänzlich unhaltbarer Begriff dar. Es gibt keinen speziellen Wert, der einer Mehrheit von Personen gegenüber produziert wird. Wohl gibt es eine Übereinstimmung der Wertbestimmung bei verschiedenen Personen. Das geht aber den Wert nicht an, er wird dadurch nicht anders, kein besonderer Wert entsteht. Man kann in einem solchen Fall sagen: a wird allgemein wertgeschätzt, ja man kann sagen: a ist allgemein von Wert und wenn man tolerant ist, darf man sich selbst die sprachliche Freiheit gestatten: a ist von allgemeinem Wert - das will aber nicht de nWert anders charakterisieren, "allgemeiner" Wert wird kein einfacher Begriff, kein "Allgemin-Wert" oder "Gemeinwert". In der Verkennung dieses zuletzt vorgeführten Umstandes liegt, wie wir meinen, der Denkfehler, welcher RAU zu seinem abstrakten, wie schon früher LOTZ zu seinem "gemeinen Wert" führte. Wir haben nichts gegen eine Ausdrucksweise wie: das Ding hat in England Wert, wenn man aussprechen will, seitens der Masse der (einzelnen) Engländert wird ihm Wertschätzung entgegengebracht, aber wir müssen entschieden eine Ausdrucksweise ablehnen, welche jenen Wert, weil seine Schätzung eine allgemeine, regelmäßige, notorische ist, als solchen anders charakterisiert als den Wert im einzelnen Fall. - Das wäre ein Argument gegen den "abstrakten- oder Gattungswert". Ein zweites Argument richtet sich gegen die Hineinnahme einer auf eine "Gattung" gerichteten Wertschätzung in den abstrakten Wert. RAU scheint nicht vollkommen klar über die Gründe dieses Vorgehens gewesen zu sein und nur dunkel eine Verbesserung seines Begriffs davon erwartet zu haben. Aber gerade damit hat er seinen abstrakten Wert vollends unverwendbar gemacht. Es ist mit NEUMANN (18) anzuführen, daß ich überall, wo ich wirtschaftlichen Wert zumesse, ausdrücklich oder stillschweigend bestimmte Quantitäten ins Auge fasse. Stillschweigend ist immer die naturgemäße Einheit gedacht. Des weiteren macht sich geltend, daß ich Gattungen (Gattungseinheiten) sehr selten in Vergleich stelle, sondern daß die Wertschätzung sich fast durchgehend auf Einzelstücke richtet, und daß daher Gattungsvergleiche, selbst wenn sie von anderer Art als die Vergleichung der Einzelstücke wäre, nicht gerade die Aufstellung eines speziellen Wertes herausfordert. Nun geschieht aber die Vergleichung des Wertes von Gattungen nach dem gleichen Wert wir die Wertvergleichung von Einzelstücken. Und es muß daher die Aufstellung eines besonderen Begriffs für, die Gattungen in Betracht ziehende Wertschätzungen auch als geradezu falsch bezeichnet werden. Es dürfte nun feststehen, daß der abstrakte Wert RAUs unhaltbar ist. RAU hat ihn aber auch auf seinen konkreten Wert influieren lassen. So sagt er z. B.
Nimmt man dagegen den konkreten Wert im Sinne unseres abhängigen Wertes - und dies ist nach dem Sinn der ursprünglich dem konkrten Wert gegebenen Erklärung nicht nur möglich, sondern geboten - so haben wir gegen den konkreten Wert selbstverständlich nichts einzuwenden. Gänzlich unstatthaft ist die Ausbildung, welche der konkrete Wert durch ROSCHER und RIEDEL erfahren hat. "Roscher läßt", führ NEUMANN aus, "den konkreten Wert - wie das oben auch angenommen ist - Stellung nehmen zu "einer bestimmten Person, Nation usw." - also zu einer einzelnen Person oder einem bestimmten Kreis von Personen. Und damit stimmt auch RIEDEL überein, von welchem RAU (a. a. O. Anm. b) bemerkt, daß er seine (Rau's) Unterscheidung aufgenommen habe. Denn RIEDEL (Nationalökonomie, Bd. I, 1838, § 52) bezieht den konkreten Wert auf "ein wirtschaftliches Subjekt" und versteht unter dem letzteren auch z. B. "ein ganzes Volk". - Diese Erweiterung des konkreten Wertes bringt ihn einmal mit dem abstrakten Wert in Konflikt, macht ihn aber des weiteren aus den Gründen unmöglich, welche sich in unseren, den abstrakten Wert betreffenden Ausführungen finden. Wir haben uns noch nicht über den objektiven Wert NEUMANNs und über die Wertordnung des RODBERTUS ausgesprochen. Bezüglich des objektiven Wertes NEUMANNs nehmen wir, wie übrigens schon angedeutet, die frühere (19), heute von NEUMANN nicht mehr entschieden vertretene Auffassung auf, daß man sich mit dem objektiven Wert überhaupt nicht mehr "auf dem Boden des Werts" befindet. Wir werden die nähere Erklärung hierfür im folgenden Kapitel zu geben haben. Was nun schließlich die von RODBERTUS, übrigens vor ihm schon von ADAM MÜLLER (20) getroffene Scheidung in individuellen und sozialen Gebrauchswert betrifft, so scheint sie uns auf der Ungenauigkeit des Begriffs "Gebrauch" zu fußen, und ihre Errungenschaft keine andere zu sein als die Betonung der Tatsache, daß der Tauschwert erst mit der Gesellschaft, d. h. mit dem Vorhandensein von Tauschenden möglich ist. Die Unterscheidung mag manches beleuchten, prinzipielle Bedeutung aber besitzt sie nicht. Die Nichterfassung des Unterschiedes von allgemeinem und abhängigem Wert ist selbstverständliche auch ihr gegenüber zu konstatieren. Wertvergleichung, Wertmessung. Unechter Wert. Mißbräuchliche Werte. Für die gewonnenen Begriffe des selbständigen und des abhängigen Wertes ist eine Art der Verwendung von vornherein gegeben, die Verwendung durch eine Konstatierung des Wertes dem Objekt gegenüber. Nach einer anderen Seite sollen die beiden Begriffe nutzbar gemacht werden für die Vergleichung oder Messung. Vergleichung ist der weitere, Messung der engere Begriff. Der Unterschied beider besteht darin, daß ich bei der Vergleichung zur Beurteilung zweier (oder mehrerer) Objekte gelange, die ich gegenseitig als Maßstab benütze, während die Messung uns nur eines erläutern will, und daß weiter im Gegensatz zur Messung bei der Vergleichung ein ziffernmäßiger Ausdruck unserem Urteil in der Regel nicht gegeben wird oder doch nicht muß gegeben werden können. Messbar ist eine Qualität, wenn sie ausdrückbar ist in Einheiten der Qualität eines anderen Dings. Qualitätseinheiten sind bloß denkbar bei Qualitäten, welche mit Raum oder Zeit in Beziehung gebracht werden können. Also ist eine Qualität nur messbar, wenn sie auf Einheiten - in Raum oder Zeit - zurückgeführt werden kann. Wir kommen damit nicht zurück auf die früher erwähnten quantitativen Qualitäten. Denn solche nannten wir die Qualitäten, welche sich spezifisch zu ändern scheinen durch Quantitätsänderungen ihrer konstitutiven Elemente. Mit solchen Qualitäten hat der gegenwärtig behandelte Gegenstand nichts zu tun. Nach dieser allgemeineren Einleitung gehen wir nun wieder zu unserer spezielleren Aufgabe zurück. Wir wenden uns zuerst zu selbständigen Werten. Der selbständige Wert eines Objekts steigt mit der Resultante aus der Intensität der zu befriedigenden wirtschaftlichen Begehrung, mit der Bedeutung, welche deren Befriedigung beigelegt wird, und mit der Energie, mit welcher das Objekt nach dem Stand des seiner Brauchbarkeit entgegengebrachten Verständnisses der Begehrung entgegenkommt. Vergleichbar ist der selbständige Wert mehrer Objekte, einen ziffernmäßigen Maßstab zu finden vermag er nicht. Nicht anders der Begriff des abhängigen Wertes. Auch hier kann ich nicht messen. Die Höhe des abhängigen Wertes ist bedingt durch jene des selbständigen Werts, auf den sich der abhängige Wert aufbaut; nur tritt als weiteres den Wert bestimmendes Moment hinzu: das Verhältnis der Quantität des Objekts gegenüber dem Maß der Befriedigung suchenden Begehrungen (wobei zu erinnern ist, daß der abhängige Wert sich auf Einheiten des Wertobjekts bezieht). Würde unser Wert z. B. nicht bereits als wirtschaftlicher Wert die Luft aus dem Bestand der Wertobjekte ausschließen, so würde dies der (auch nicht wirtschaftliche, der gemeine) abhängige Wert, denn wo, wie beim Genuß der Luft, die mir zur Verfügung stehende Wertgütermasse gegenüber jener, die meine Begehrungen fordern, unendlich groß erscheint, werde ich ein bestimmtes mir vorgewiesenens Güterquantum wertlos nennen. Wir haben auch meßbare Werte. Diese deuten schon durch diese Eigenschaft eine essentielle Verschiedenheit von den bisher behandelten Werten an. Einer dieser meßbaren Werte, der Tauschwert, wurde bereits des Näheren erklärt und konnte danach als unechter Wert bezeichnet werden. Tauschwert ist:
b) die Summe der Güter, welche einzutauschen durch eine Hintangabe eines Gutes möglich ist (genau genommen, nicht als "Tauschwert", sondern als "Höhe des Tauschwerts" zu bezeichnen); c) werden die Dinge von Tauschwert selbst d) auch die in vollzogenem Tausch erlangten Güter sprachgebräuchlich Werte genannt. Eine zweite Gruppe unechter Werte ist repräsentiert durch Nähr-, Heiz-, Dung- und dgl. Werte. Hier ebensowenig wie bei der ersten Gruppe will man durch die Bezeichnung "Wert" die Stellung eines Objektes im Bedürfnisleben des Menschen charakterisieren. Und deswegen liegt hier kein reeller Wert vor. Ein solcher wäre im Nährwert, im Dungwert, auch im Tauschwert oder Beleihungswert gegeben, wenn diese Begriffe die Bedeutung der Ernährung, der Ackerfruchtbarkeit, der Tausch- oder Beleihungsmöglichkeit für den Menschen ins Auge faßten. Aber das tun sie ganz und gar nicht. Hiervon wird unbedingt abstrahiert. Der Nährwert der Milch wird nicht größer, wenn die Bedeutung der Ernährung für das menschliche Leben noch so sehr in den Vordergrund gerückt wird, etwa beim Wanderer in der Wüste, der sich aller Lebensmittel bar findet. Diese unechten Werte drücken rein mechanische Verhältnisse aus. Der Nährwert sagt einfach: X vermag dir die für zwei oder vier oder acht Stunden notwendige Nahrung zuzuführen. Der Tauschwert sagt: X vermag dir im Wege seiner Veräußerung Güter solcher Qualität in solcher Menge zu verschaffen. - Warum hätte man auch so oft für Tauschwert den Ausdruck Tausch kraft eingesetzt und tut Gleiches für Nährwert (auch Nähr gehalt), Dungwert, Heizwert usw.! Weil Nährwert und Tauschwert und wie die betreffenden Werte alle heißen, nichts aussagen als die entsprechenden Fähigkeiten (Brauchbarkeiten) der Objekte, denen sie zugesprochen sind (21) (22). Diese Werte sind in ihrer Höhe gänzlich unbeeinflußt von der Intensität der Begehrungen, denen ihre Objekte dienen, von der Bedeutung, welche der Befriedigung der betreffenden Begehrungen gezollt wird und, soweit sie Phänomene der Natur ausweisen (Dungwert, Nährwert, Heizwert und dgl.), auch unbeeinflußt von der Einsicht in die Eignung der Objekte zur Begehrungsbefriedigung (23). Mit der letzten Bemerkung haben wir ein weiteres Unterscheidungsmoment für die behandelten zwei Gruppen unechter Werte genannt. Zwischen der ersten und der zweiten Gruppe bestehen auch deswegen Gattungsunterschiede, weil die erstere es mit Fähigkeiten zu tun hat, die nicht wie bei der zweiten aus den Dingen genommen, sondern die aus Verhältnissen der Wirtschaft entwickelt, den Dingen zu Zwecken deutlicherer Einsicht gegeben sind. Im Hinblick auf RODBERTUS' Wertunterscheidung können wir hier von Werten sozialer Art, historischer Motiviertheit sprechen. Diese Qualität der unechten Werte erster Kategorie bringt es mit sich, daß diese Werte zu steigen vermögen mit der Einsicht in die Eignung der Objekte, Strebungen zu dienen. Bei den unechten Werten zweiter Kategorie ist so etwas offenbar nicht möglich. Diese sind unwandelbar. Man könnte vielleicht meinen, sie erhöhen und vermindern sich mit den Dispositionen der Objekte, denen sie gewidmet sind, der Dungwert mit der Disposition des Bodens, der Nährwert mit der Disposition des Magens, der Heizwert mit der Disposition des Ofens. Eine solche Auffassung wäre aber als irrig zu bezeichnen. Der Dungstoff hat als solcher die Fähigkeit, ebenso wie Brot oder Holz. Daß die Fähigkeit nur beschränkt ausgeübt werden kann, verneint nicht die Fähigkeit und vermindert sie nicht. Man ist zu einem Irrtum der gekennzeichneten Art verleitet, weil man allzuleicht die (Aufnahme-)Fähigkeit des der Wirkung ausgesetzten und die Fähigkiten des wirkenden Objekts in eins faßt. Es liegt hier kein anderer Irrtum vor, als jener, der uns z. B. die sinnlich angeregten Phänomene als Erscheinungen allein der Außenwelt qualifizieren läßt. Außer den bereits genannten zwei Gruppen unechter Werte ist noch eine dritte aufzustellen. Während die Werte der ersten Kategorie wirtschaftliche Funktionen ausdrücken, jene der zweiten Kategorie natürliche Funktionen, hat eine dritte Kategorie eine Verwendung beider zum Gegenstand. Ihr Repräsentant ist der Ertragswert. Dieser bemißt sich nicht minder nach dem natürlichen Ertrag eines Objekts wie nach der Einsicht in die mögliche Verwendung des Ertrags. Er steht zwischen den genannten Kategorien in der Mitte, gründet sich auf natürliche Funktionen, vermag aber mit der wachsenden Einsicht zu steigen. Zum Schluß müssen wir zurückkommen auf einige "Werte", welche von der Nationalökonomie aufgenommen sind, aber ihren Platz in den von uns aufgestellten Ordnungen nicht fanden oder nicht zu finden scheinen. Diese repräsentieren:
2. Wertbegriffe, welche besondere Spezifika der von uns behandelten Wertbegriffe darstellen und in unsere Behandlung auch ohne besondere Nennung eingeschlossen sind. Als Beispiel einer mißbräuchlichen Verwendung der Wertbezeichnung hat NEUMANN (24) den Kostenwert bezeichnet. Dieser ist offenbar weder ein echter Wert noch Ausdruck gewisser Fähigkeiten und unechter Wert; er will lediglich den Betrag gewisser Kosten, die Summe von Aufwendungen für den Zweck der Herstellung eines Wertobjektes aufzeigen. "X hat den Kostenwert Y", will sagen: "Nach den Kosten zu urteilen, hätte X den Tauschwert Y". Von den Wertbegriffen, die in unsere Einteilung vielleicht nicht eingeschlossen scheinen, aber in sie doch eingeschlossen sind, wäre der Affektionswert zu nennen. Er ist aus Bedürfnissen der Jurisprudenz hervorgegangen. Die Nötigung zu seiner Aufstellung entsprang aus dem Übersehen des echten Wertes als solchen seitens der Juristen. Niemand wieder trefflicher als NEUMANN hat die Spezifika der juristischen Wertanschauung klar gelegt. Der gemeine Wert des Juristen (25), sagt NEUMANN, ist teils Tauschwert (26) und wo dessen Veranschlagung nicht relevant ist, Ertragswert. - Von der Anschauung dieses Wertes als des eigentlichen, des "richtigen" Wertes ausgehend, kann UNGER erklären: "Was den Affektionswert betrifft, so enthält die Annahme eines solchen ... einen Widerspruch", ähnlich FÖRSTER "Mit Recht ist darauf hingewiesen, daß dieser Begriff unlogisch ist" (27). - Nichts besser als Erklärungen dieser Art beleuchten den verschiedenen Zwecken der Wissenschaften gegebenen Unterschied in der Auffassung und Beurteilung der Begriffe. So lange nach der Aufgabe des Privatrechts ihm nur Sachen, welche verkehrsfähig sind, angehören, ist der Tauschwert der Normalbegriff und, als auf ganz anderer Grundlage ruhend, der Affektionswert der Abnormalbegriff, gegenüber den Normalbegriff einen "Widerspruch" bedeutend oder "unlogisch". Mit dem Affektionswert hat sich die Jurisprudenz jene Gestaltung des selbständigen Wertes angeeignet, deren sie für die Fälle nicht marktgängiger Wertobjekte bedarf. Der Affektionswert ist nämlich nichts als ein selbständiger Wert, in welchem der Faktor "Bedeutung", welche der Begehrungsbefriedigung zusprochen wird" - ungewöhnliche Intensität erlangt. Zum Schluß fordert an dieser Stelle noch der Terminus "Gebrauchswert" Beachtung. Daß er mit dem Tauschwert eine Einteilung der Werte nicht zu begründen vermag, haben wir bereits ausgeführt. Er ist überdies so unklar und vieldeutig, daß wir ihn auch nicht unter die unechten Werte einreihen können. Er ist am besten zu charakterisieren als ein mißbräuchlicher Begriff genannter Gedankenkomplex. Wir können ihn trotzdem, da auch er als "Begriff" erbgesessen ist, nicht des Landes verweisen. Wir müssen mit ihm im Sprachgebrauch rechnen, und weil wir hierzu gezwungen sind, auch den Wirkungskreis zu bezeichnen, innerhalb dessen er unschädlich bleibt. Man nennt ihn schwer entbehrlich für die knappe Bezeichnung von Wertobjekten, bezüglich deren man hervorheben will, daß sie nicht für den Tausch, sondern für den unmittelbaren Gebrauch bestimmt sind. Nun könnte man hier wohl auch von "Wertobjekten für den unmittelbaren Gebrauch" "oder für persönliche Nutzung und Verbrauch" sprechen. Es ist jedoch zuzugeben, daß diese Fassung nicht gut zu handhaben ist. Man mag hier also bei der Bezeichnung "Gebrauchswert" verbleiben. Unschädlich kann es weiter genannt werden, wenn man, den "Begriff" nach einer zweiten Seite hin benützend, von einem Gebrauchswert der Dinge im Gegensatz zum Tauschwert für die Kennzeichnung der Verwendung, welche den Dingen gegeben werden will, spricht. Man möchte sich jedoch sodann klar darüber sein, daß man mit der Bezeichnung "Gebrauchswert" einem Objekt keinerlei Charakterisierung gibt, die nicht auch ohne Hinzunahme des Wortes "Wert" gegeben werden könnte. In dem von uns gegebenen Wirkungskreis versieht der Terminus "Gebrauchswert" rein als Mittel sprachlicher Abkürzung den Dienst. ![]()
1) Wenn wir im Folgenden von "Wert" (als einem Gegenstand unserer Betrachtung) sprechen, so ist der wirtschaftliche Wert gemeint. 2) HUFELAND scheint (von dem als zweitem genannten Standpunkt) die erste Anregung für die Bezeichnung des Wertes als subjektiv gegeben zu haben, durch die Erklärung (Neue Grundlegung, 1807, Seite 20, 22), "die Bestimmung von Gut und Wert" sei "nur von zufälligen (!), unter sich verschiedenen, sich abändernden Vorstellungen, d. h. von Meinungen abhängig." LOTZ führt dann die ausdrückliche Nennung des Wertes "als subjektiv" (unter dem Eindruck von dessen mangelnder Realität außerhalb des Menschen) ein (Revision der Grundbegriffe, 1811, Bd. 1, Seite 37): "In der Natur der Sache liegt es, daß von Gütern und Dingen von Wert immer nur in subjektiver Beziehung die Rede sein kann. Eine Sache, welche schon als solche und abgesehen von einer schon vorher ergangenen Anerkennung ihrer Tauglichkeit als Mittel für irgendeinen menschlichen Zweck ein Gut und ein Ding von Wert wäre, - eine solche Sache gibt es nirgends. Der Wert einer Sache ist keineswegs eine Eigenschaft, welche ihr schon ansich betrachtet und abgesehen von irgendeinem menschlichen Urteil über ihre Tauglichkeit als Mittel zu menschlichen Zwecken anklebt." 3) Als charakteristisch dafür, wie sehr die immaterielle Natur des Wertes manche frappierte, mögen die folgenden Äußerungen gelten. SCHMITTHENNER (a. a. O. Seite 333) nennt den Wert "etwas äußerst Delikates, ja Dämonisches." BELA WEISS (Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft (1876, Seite 76f) bezeichnet den Wert u. a. als transzendental. DABOS (Théorie de la valeur, 1879, Seite 34 und öfter) äußert: "Der Wert ist eine Qualität, immateriell, eine reine Konzeption des Geistes." 4) Trefflich PELEGRINO ROSSI (Cours d' Economie politique, Bd. 1): "Der Wert ist nichts konstantes und wohnt auch nicht den Gegenständen inne; es gibt nichts im Wert, das ausschließlich objektiv wäre." Eine Diskussion über Subjektivität oder Objektivität des Wertes, aber ohne diese Bezeichnungen zu gebrauchen, führten bereits im vorigen Jahrhundert LeTROSNE (Lehrbegriff der Staatsordnung, deutsche Übersetzung 1780, Seite 521f), der für die objektive Natur des Wertes eintrat und CONDILLAC ("Le commerce et le gouvernement" in den Collection des princ. économistes, XIV, Kap. 15), dem der Wert ein Subjektives ist. 5) JOHN STUART MILL, System der deduktiven und induktiven Logik, Bd. 1, Übersetzung SCHIEL, Seite 104 und 106. 6) Von großem Interesse war uns die folgende Bemerkung LAZARUS GEIGERs (Ursprung und Entwicklung der menschlichen Sprachen und Vernunft, Bd. II, Seite 136): "Man kann bei der Betrachtung der Wörter für Leib fast überall die eigentümliche Bemerkung machen, daß die Benennung vom toten Leib, vom Leichnam auf den lebenden übergegangen ist. Soma wird, wie schon ARISTARCH bemerkt, bei HOMER nur vom toten Körper gebraucht." 7) Man könnte selbst das Vorhandensein einer Gewalt in dieser Richtung bestreiten wollen; denn Gewalt, die zum Ausdruck käme durch die Aufgabe der Existenz, sei keine reelle Gewalt. Damit schiene unser Begriff des Wertes fraglich gemacht. Es läge jedoch die Beweisführung hier nur im Wort. Setzen wir statt "Gewalt" - "Macht" oder, noch besser, "Vermögen, sich von einem Bedürfnis nicht überwältigen zu lassen", so entfällt unter voller Wahrung unsere Begriffsbestimmung jeder Streit gegen dieselbe. 8) Wir waren, bevor wir in die nähere Prüfung eingingen, geneigt, eine Scheidung der Werte nach Strebungen physischer und solcher psychischer Art vorzunehmen, von denen uns die ersteren unabhängig (organisch, vegetatig, die letzteren abhängig vom menschlichen Willen, die ersteren also objektiv, die letzteren subjektiv zu bestehen schienen. Eine nähere Untersuchung ergibt, daß eine solche Unterscheidung weder gegeneinander wirklich abgrenzbare Momente hervorhebt, noch in ihren Konsequenzen wichtig, noch auch ires Ausdrucks in der Höhe des Wertes entbehrend ist. - SODEN (Nationalökonomie, 1805, Seite 39f) unterscheidet absoluten und relativen Wert, ersteren den Gütern zugehörig, "die mehr oder weniger als Bedingung der menschlichen Existenz erscheinen, nämlich Nahrungsmittel, Kleidungs-Erwärmungs-Stoff und Wohnung." Relativer Wert sei den übrigen Gütern zuzuerkennen. HUFELAND bemerkt (Neue Grundlegung I, Seite 130), es sei dieser Abteilung die Begründung nicht abzusprechen. Ich bin ganz entschieden gegenteiliger Meinung. 9) Industrie, Landwirtschaft sind Tätigkeiten, welche durch die Quantität der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel recht wohl eine andere Qualität erlangen. 10) Wenn wir in der Folge vom "subjektiven Wert" sprechen, so ist der subjektive Wert NEUMANNs gemeint, dagegen nicht dem Wert als solchem der - von uns in seiner Ausschließlichkeit bereits abgewiesene - Charakter der Subjektivität verliehen. 11) Bekanntlich sprache ADAM SMITH dem Diamanten den Gebrauchswert ab. (Übersetzung LÖWENTHAL, 1879, Bd. 1, Seite 29). Ihm war also "Gebrauch" auch etwas anderes als der heute üblichen Auffassung (vgl. hierzu LOTZ, Revision I, Seite 28 und JOHN STUART MILL, Politische Ökonomie, Übersetzung SÖTBEER, Bd. 1, Seite 453). 12) Vgl. NEUMANN in Schönbergs Handbuch, Bd. 1, zweite Auflage, Seite 160-163. 13) Vgl. schon NEUMANN, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1872, Seite 295f. 14) siehe hierzu insbesondere auch ARNOLD LINDWURM (Hildebrands Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, a. a. O., Seite 190f). Im vorigen Jahrhundert bereits führten eine weitläufige Diskussion über Gleichheit und Ungleichheit der Werte des Getauschten CONDILLAC (a. a. O., Kap. 15) und LeTROSNE (a. a. O., Seite 521f. 15) in Schönbergs Handbuch, Bd. 1, zweite Auflage, Seite 158f. 16) ROSCHER zieht, immerhin in leiser Ahnung des Sachverhalts, die Volks- und Weltwirtschaft zur Erklärung heran (System I, 1869, Seite 198): "... gewinnt jeder, indem er das für ihn minder notwendige Gut hingibt und das notwendigere stattdessen wieder empfängt; es sind aber vom Standpunkt der ganzen Volkswirtschaft (Weltwirtschaft) aus die gegebenen und empfangenen Werte gleich." Dagegen LINDWURM (Hildebrands Jahrbücher, a. a. O., Seite 191). 17) Die verhältnismäßig trefflichste, RAU erheblich verbessernde Auffassung des konkreten und abstrakten Wertes findet sich bei WAGNER, Volkswirtschaftslehre, Grundlegung 1879, Seite 51f. 18) Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1872, Seite 290 19) Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1872, Seite 296 20) Vgl. HILDEBRAND, Die Nationalökonomie der Zukunft, Bd. 1, 1848, Seite 49 21) Wenn gegen den objektiven Wert NEUMANNs geltend gemacht wird (Hildebrands Jahrbücher, 1876, II, Seite 159), daß bei Gebrauch des Ausdrucks Wert von Personen nicht abgesehen werden darf, da es "in der Nationalökonomie nur Beziehungen von Menschen zueinander und zu Gütern" gibt, "ein Gut nur Wert hat für einen Menschen oder für eine Gesamtheit von Menschen", so beweist dies nichts gegen die Tatsächlichkeit des dem objektiven Wert gegebenen Inhalts, sondern nur gegen die Benützung des Ausdrucks "Wert" für diesen Inhalt. 22) Die außerordentliche Tragweite dieses Mangels menschlicher Beziehungen der unechten Werte ist gekennzeichnet durch Lists in ihrem Kern bedeutsame Theorie der produktiven Kräfte gegenüber der Theorie der Tauschwerte (vgl. LIST, Theorie des nationalen Systems, Bd. 1, Stuttgart 1877, Seite 14f). Später insbesondere EBERHARD FRIEDLÄNDER (Theorie des Werts, 1852), SCHÄFFLE, Die ethische Seite der nationalökonomischen Lehre vom Wert, Seite 16f, wo freilich noch die Beleuchtung in der Gegenüberstellung von Gebrauchswert und Tauschwert (FRIEDLÄNDER) und von "Preis" (als etwas vom Tauschwert spezifisch verschiedenen) und "Wert" (SCHÄFFLE) wie bei LIST von "Tauschwert" und produktiver Kraft - ihre Gegenstand hat, nicht in der Gegenüberstellung echten und unechten Wertes. - Vgl. auch SCHMITTHENNER, Nationalökonomie (12 Bücher vom Staat, Bd. 1, 1839, Seite 326 und 329). 23) Der Dungwert ist nicht mein Urteil über den Dungwert. Ich sage, "der Dungwert ist meinem Urteil nach x. Wenn ich von echtem Wert spreche, gebrauche ich nicht diese charakteristische Form. Auch der Tauschwert ist unbeeinflußt von meiner Einsicht, aber nicht von der allgemeinen Einsicht und deshalb hier die gebrauchte Reserve. 24) Schönbergs Handbuch, 2. Auflage, Bd. 1, Seite 167, Anm. 104 25) Übrigens ist auch manchen Nationalökonomen die von NEUMANN charakterisierte Auffassung des Tauschwerts als des Wertes kat exochen [schlechthin - wp] nicht fremd. Man vergleiche den Ausspruch JOHN STUART MILLs (Politische Ökonomie, Bd. 1, Seite 454): "Wenn der Ausdruck "Wert" in der politischen Ökonomie ohne Zusatz gebraucht wird, so versteht man darunter den Tauschwert". Folgerichtig sodann: "Der Wert einer Sache ist dasjenige, wofür sie sich austauschen läßt." Teilweise mit Hinblick auf die schon früher besprochene Geltung des französischen valeur und des englischen value wir die von RÖSLER (Hildbrands Jahrbücher, Bd. 11, Seite 279) hervorgehobene Erscheinung, daß im Großen und Ganzen die "ausländische" Theorie mehr auf den Tauschwert, die deutsche dagegen mehr auf den Gebrauchswert Gewicht gelegt hat, zu erklären sein. Aber wir haben auch deutsche Schriftsteller, die den Tauschwert in den Vordergrund stellen, siehe HUFELAND (Neue Grundlegung 1807, Seite 122), HERMANN (a. a. O., Seite 4), SCHÖN (Neue Untersuchungen der Nationalökonomie, Seite 36), WIRTH (freilich nach BASTIAT), HELD (Grundriß 1878, Seite 42), neuestens PUTLITZ (Wert, Preis und Arbeit, 1880, Seite 87f), am schärfsten DÜHRING und RÖSLER. Letztere äußert (a. a. O., Seite 298): "Die Dinge als solche, bloß im Hinblick auf die Wirkungen ihres Gebrauchs betrachtet, sind wertlos." "Der Wert im Allgemeinen ist die Vermögensqualität der Güter." "Der Wert eines bestimmten Objekts ist das quantitative Maß der darüber bestehenden Vermögensherrschaft einer Person." Sodann: "Der Gebrauchswert dürfte im Vorausgehenden seine hinlängliche Widerlegung gefunden haben." Akzeptiert nun Rösler auch nicht den Tauschwert in der ihm überkommenen Gestalt, so ist doch die Anlehnung seines "Vermögenswertes" an den Tauschwert nicht zu verkennen und seine Behandlung des Gebrauchswertes verliert nichts von ihrem charakteristischen. DÜHRING führt aus (Kursus der National- und Sozialökonomie, 1873, Seite 33): "Der in diesem Sprachgebrauch (Gebrauchswert) liegende Irrtum ist als wissenschaftlich überwunden zu betrachten." "Da der Ausdruck Gebrauchswert mit dem wirklichen Grund der Geltung der Dinge unmittelbar gar nichts zu schaffen hat und, kritisch betrachtet, nur die bedürfnisbefriedigende Kraft und deren Maß benennt, (siehe unsere früheren Ausführungen über die unechten Werte) so ist er lieber ganz zu vermeiden." "Es ist nur der sogenannte Tauschert, welcher der ökonomischen Geltung der Dinge entspricht." "Die wissenschaftliche Ökonomie hat jetzt technisch nur einen einzigen Wertbegriff zu berücksichtigen, nämlich denjenigen, welcher in den Preisen seinen Ausdruck findet." - Die Schuld an dieser Auffassungsweise scheint bei jenem Gebrauchswert zu liegen, welchen wir schon früher als den nicht wirtschaftlichen Gebrauchswert charakterisierten, der aber trotz dieser Eigenschaft eine Aufnahme als Grundbegriff in eine große Zahl deutscher Lehrbücher gefunden hat. RÖSLER, DÜHRING und die andern richten sich, indem ihre Argumentationen diesem "Gebrauchswert" gelten, ganz an die richtige Adresse, ohne aber den allgemeinen wirtschaftlichen Wert, welcher, persönlichen und Tauschgebrauch in sich schließend, die notwendige Beschränkung auf das Wirtschaftliche nicht vergißt, zu treffen. Im Gegenhalt zu den zuletzt angeführten deutschen Gelehrten können jedoch auch Ausländer, welche dem Gebrauchswert eine höhere Bedeutung beimessen, genannt werden; vo allem der bei uns zu wenig gewürdigte ROSSI (Cours d'économ. pol. I, 3. Lektion), früher schon TURGOT (Collection des princip. économistes 1844, I, Seite 80f) und LOUIS SAY (Traité élementaire d. l. richesse, 1827, Seite 1-37), der Bruder des einen gegensätzlichen Standpunkt einnehmenden JEAN-BAPTISTE SAY, neuestens CLIFFE LESLIE, On the philosophical method of pol. ec. 1876. Die von RÖSLER nach den Nationalitäten gemachte Scheidung trifft trotzdem für die größere Zahl zu und sie könnte bis in die neueste Zeit ihre Belege finden. So äußert COURCELLE-SENEUIL (Journal des Econom 1883, Bd. 22, Seite 8, 13; 1884, Bd. 26, Seite 142): "Pas d'échange, pas de valeur." [Kein Tausch - kein Wert! - wp], MAURICE BLOCK (Journal d. éc. 1884, Bd. 28, Seite 135: "Trotz all dem, wsa hierüber gesagt worden ist, glaube ich, daß man Tauschwert einfach "Wert", Gebrauchswert einfach "Nützlichkeit" nennen könnte." Vgl. des weiteren COSSA, Primi elem. di ec. pol. 1880; LORIA, Teoriea des valore, 1882; BERTINIE RAIMONDO, Del valore 1883; PERRY, Elem. of pol. econ. 1878; STANLEY JEVONS, Theory of pol. ec. 1879. 26) Auch RÖSLER bemerkt: "Von der Aufstellung eines besonderen Gebrauchswerts ... findet sich auf Seiten der Jurisprudenz keine Spur." Es hätte jedoch beschränkend nur von "römischer" (NEUMANN behandelt die moderne) Jurisprudenz gesprochen werden sollen. Bei den Römern - auch den Nicht-Juristen - war der geläufige Begriff des wirtschaftlichen Wertes jener der "Geldfähigkeit" eines Gutes, also ein engerer Tauschwert. Vgl. insbesondere SCHEEL, die wirtschaftlichen Grundbegriffe im corp. jur. civ., Hildebrands Jahrbücher, Bd. 6. Im Mittelalter dagegen überwog die Betrachtung des Gebrauchswertes. Das kanonische Recht stellt den Gebrauchswert entschieden in den Vordergrund, ja nimmt ihn fast allein zum Gegenstand der Behandlung (vgl. ENDEMANN, Die nationalökonomischen Grundsätze der kanonistischen Lehre, 1863, Seite 112), freilich nicht aus logischen Gründen, wie u. a. auch aus folgender, den Gebrauchswert sogar ablehnender, sehr charakteristischer Äußerung (angeführt von LORIA, a. a. O., Seite 15) des JEAN BURIDANUS (1300-1358) hervorgeht: "Valor rei non debet attendi secundum dignitatem rei, sed solum secundum indigentiam humanam." [Der Wert einer Sache sollte nicht in Bezug auf das Ansehen der Regierung, sondern in Bezug auf den Bedarf der menschlichen Natur betrachtet werden. - wp] Im Einklang hiermit von MENGER (Volkswirtschaftslehre) angeführte Auffassung der Nützlichkeit bei AMBROSIUS und THOMASSIN. 27) Beide Zitate nach NEUMANN. |