F. CuhelL. BrentanoA. DöringO. Kraus | |||
Das System der Bedürfnisse § 1. Die Besonderheit zunächst als das gegen das Allgemeine des Willens überhaupt Bestimmte ist subjektives Bedürfnis, welches seine Objektivität, d. h. Befriedigung durch das Mittel
β) durch die Tätigkeit und Arbeit, als das die beiden Seiten vermittelnde Die Staatsökonomie ist die Wissenschaft, die von diesen Gesichtspunkten ihren Ausgang hat, dann aber das Verhältnis und die Bewegung der Massen in ihrer qualitativen und quantitativen Bestimmtheit und Verwicklung darzulegen hat. - Es ist dies eine der Wissenschaften, die in neuerer Zeit als ihrem Boden entstanden ist. Ihre Entwicklung zeigt das Interessante, wie der Gedanke (siehe SMITH, SAY, RICARDO) (1) aus der unendlichen Menge von Einzelheiten, die zunächst vor ihm liegen, die einfachen Prinzipien der Sache, den in ihr wirksamen und sie regierenden Verstand herausfindet. - Wie es einerseits das Versöhnende ist, in der Sphäre der Bedürfnisse dieses in der Sache liegende und sich betätigende Scheinen der Vernünftigkeit zu erkennen, so ist umgekehrt dies das Feld, wo der Verstand der subjektiven Zwecke und das Feld, wo der Verstand der subjektiven Zweck und moralischen Meinungen seine Unzufriedenheit und moralische Verdrießlichkeit ausläßt. - und der Befriedigung § 2. Das Tier hat einen beschränkten Kreis von Mitteln und Weisen der Befriedigung seiner gleichfalls beschränkten Bedürfnisse. Der Mensch beweist auch in dieser Abhängigkeit zugleich sein Hinausgehen über dieselbe und seine Allgemeinheit, zunächst durch die Vervielfältigung der Bedürfnisse und Mittel, und dann durch Zerlegung und Unterscheidung des konkreten Bedürfnisses in einzelne Teile und Seiten, welche verschiedene partikularisierte, damit abstraktere Bedürfnisse werden. Im Recht ist der Gegenstand die Person, im moralischen Standpunkt das Subjekt, in der Familie das Familienmitglied, in der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt der Bürger (als bourgeois) - hier auf dem Standpunkt der Bedürfnisse ist es das Konkretum der Vorstellung, das man Mensch nennt; es ist also erst hier und auch eigentlich nur hier vom Menschen in diesem Sinn die Rede. Ebenso teilen und vervielfältigen sich die Mittel für die partikularisierten Bedürfnisse und überhaupt die Weisen ihrer Befriedigung, welche wieder relative Zwecke und abstrakte Bedürfnisse werden; - eine ins Unendliche fortgehende Vervielfältigung, welche in eben dem Maß eine Unterscheidung dieser Bestimmungen und Beurteilung der Angemessenheit der Mittel zu ihren Zwecken, - die Verfeinerung, ist. Die Bedürfnisse und die Mittel werden als reelles Dasein ein Sein für andere, durch deren Bedürfnisse und Arbeit die Befriedigung gegenseitig bedingt ist. Die Abstraktion, die eine Qualität der Bedürfnisse und der Mittel wird, wird auch eine Bestimmung der gegenseitigen Beziehung der Individuen aufeinander; diese Allgemeinheit als Anerkanntsein ist das Moment, welches sie in ihrer Vereinzelung und Abstraktion zu konkreten, als gesellschaftlichen, Bedürfnissen, Mitteln und Weisen der Befriedigung macht. Dieses Moment wird so eine besondere Zweckbestimmung für die Mittel für sich und deren Besitz, sowie für die Art und Weise der Befriedigung der Bedürfnisse. Es enthält ferner unmittelbar die Forderung der Gleichheit mit den anderen hierin; das Bedürfnis dieser Gleichheit einerseits und das Sich-gleich-machen, die Nachahmung, wie andererseits das Bedürfnis der darin ebenso vorhandenen Besonderheit, sich durch eine Auszeichnung geltend zu machen, wird selbst eine wirkliche Quelle der Vervielfältigung der Bedürfnisse und ihrer Verbreitung. Indem im gesellschaftlichen Bedürfnis, als der Verknüpfung vom unmittelbaren oder natürlich und vom geistigen Bedürfnis der Vorstellung, das letztere sich als das Allgemeine zum Überwiegenden macht, so liegt in diesem gesellschaftlichen Moment die Seite der Befreiung, daß die strenge Naturnotwendigkeit des Bedürfnisses versteckt wird, und der Mensch sich zu seiner, und zwar einer allgemeinen Meinung und einer nur selbstgemachten Notwendigkeit, statt nur zu äußerlicher, zu innerer Zufälligkeit, zur Willkür, verhält. Die Vorstellung, als ob der Mensch in einem sogenannten Naturzustand, worin er nur sogenannte einfache Naturbedürfnisse hätte und für ihre Befriedigung nur Mittel gebrauchte, wie eine zufällige Natur sie ihm unmittelbar gewährte, in Rücksicht auf die Bedürfnisse in Freiheit lebte, ist, noch ohne Rücksicht des Moments der Befreiung, die in der Arbeit liegt, wovon nachher, - eine unwahre Meinung, weil das Naturbedürfnis als solches und dessen unmittelbare Befriedigung nur der Zustand der in die Natur versenkten Geistigkeit und damit der Roheit und Unfreiheit wäre, und die Freiheit allein in der Reflexion des Geistigen in sich, seiner Unterscheidung vom Natürlichen und seinem Reflex auf dieses, liegt. Diese Befreiung ist formell, indem die Besonderheit der Zwecke der zugrunde liegende Inhalt bleibt. Die Richtung des gesellschaftlichen Zustandes auf die unbestimmte Vervielfältigung und Spezifizierung der Bedürfnisse, Mittel und Genüsse, welche, sowie der Unterschied zwischen natürlichem und gebildetem Bedürfnis, keine Grenzen hat, - der Luxus - ist eine ebenso unendliche Vermehrung der Abhängigkeit und Not, welche es mit einer den unendlichen Widerstand leistenden Materie, nämlich mit äußeren Mitteln von der besonderen Art, Eigentum des freien Willens zu sein, dem somit absolut Harten, zu tun hat. § 8. Die Vermittlung, den partikularisierten Bedürfnissen angemessene ebenso partikularisierte Mittel zu bereiten und zu erwerben, ist die Arbeit, welche das von der Natur unmittelbar gelieferte Material für diese vielfachen Zwecke durch die mannigfaltigsten Prozesse spezifiziert. Diese Formierung gibt nun dem Mittel den Wert und seine Zweckmäßigkeit, so daß der Mensch in seiner Konsumtion sich vornehmlich zu menschlichen Produkten verhält und solche Bemühungen es sind, die er verbraucht. An der Mannigfaltigkeit der interessierenden Bestimmungen und Gegenstände entwickelt sich die theoretische Bildung, nicht nur eine Mannigfaltigkeit von Vorstellungen und Kenntnissen, sondern auch eine Beweglichkeit und Schnelligkeit des Vorstellens und des Übergehens von einer Vorstellung zur anderen, das Fassen verwickelter und allgemeiner Beziehungen usw. - die Bildung des Verstandes überhaupt, damit auch der Sprache. - Die praktisch Bildung durch die Arbeit besteht in dem sich erzeugenden Bedürfnis und der Gewohnheit der Beschäftigung überhaupt, dann der Beschränkung seines Tuns. teils nach der Natur des Materials, teils aber vornehmlich nach der Willkür anderer, und einer durch diese Zucht sich erwerbenden Gewohnheit objektiver Tätigkeit und allgemeingültiger Geschicklichkeiten. Das Allgemeine und Objektive in der Arbeit liegt aber in der Abstraktion, welche die Spezifizierung der Mittel und Bedürfnisse bewirkt, damit ebenso die Produktion spezifiziert und die Teilung der Arbeiten hervorbringt. Das Arbeiten des Einzelnen wird durch die Teilung einfacher und hierdurch die Geschicklichkeit in seiner abstrakten Arbeit, sowie die Menge seiner Produktionen größer. Zugleich vervollständigt diese Abstraktion der Geschicklichkeit und des Mittels die Abhängigkeit und die Wechselbeziehung der Menschen für die Befriedigung der übrigen Bedürfnisse zur gänzlichen Notwendigkeit. Die Abstraktion des Produzierens macht das Arbeiten ferner immermehr mechanisch und damit am Ende fähig, daß der Mensch davon wegtreten und an seine Stelle die Maschine eintreten lassen kann. § 11. In dieser Abhängigkeit und Gegenseitigkeit der ARbeit und der Befriedigung der Bedürfnisse schlägt die subjektive Selbstsucht in den Beitrag zur Befriedigung der Bedürfnisse aller anderen um, - in die Vermittlung des Besonderen durch das Allgemeine als dialektische Bewegung, so daß, indem jeder für sich erwirbt, produziert und genießt, er eben damit für den Genuß der Übrigen produziert und erwirbt. Diese Notwendigkeit, die in der allseitigen Verschlingung der Abhängigkeit aller liegt, ist nunmehr für jeden das allgemeine, bleibende Vermögen, das für ihn die Möglichkeit enthält, durch seine Bildung und Geschicklichkeit daran teilzunehmen, um für seine Subsistenz gesichert zu sein, - so wie dieser durch seine Arbeit vermittelte Erwerb das allgemeine Vermögen erhält und vermehrt. Die Möglichkeit der Teilnahme am allgemeinen Vermögen, das besondere Vermögen, ist aber bedingt, teils durch eine unmittelbare eigene Grundlage (Kapital), teils durch die Geschicklichkeit, welche ihrerseits wieder selbst durch jenes, dann aber durch die zufälligen Umstände bedingt ist, deren Mannigfaltigkeit die Verschiedenheit in der Entwicklung der schon für sich ungleichen natürlichen körperlichen und geistigen Anlagen hervorbringt, - eine Verschiedenheit, die sich in dieser Sphäre der Besonderheit nach allen Richtungen und von allen Stufen hervortut und mit der übrigen Zufälligkeit und Willkür die Ungleichheit des Vermögens und der Geschicklichkeiten der Individuen zur notwendigen Folge hat. Dem in der Idee enthaltenen objektiven Recht der Besonderheit des Geistes, welches die von der Natur - dem Element der Ungleichheit - gesetzte Ungleichheit der Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft nicht nur nicht aufhebt, sondern aus dem Geist produziert, sie zu einer Ungleichheit der Geschicklichkeit, des Vermögens und selbst der intellektuellen und moralischen Bildung erhebt, - die Forderung der Gleichheit entgegensetzen, gehört dem leeren Verstand an, der dies sein Abstraktum und sein Sollen für das Reelle und Vernünftige nimmt. Diese Sphäre der Besonderheit, die sich das Allgemeine einbildet, behält in diesre nur relativen Identität mit demselben ebensosehr die natürliche als willkürliche Besonderheit, damit den Recht des Naturzustandes, in sich. Ferner ist es die im System menschlicher Bedürfnisse und ihrer Bewegung immanente Vernunft, welche dasselbe zu einem organischen Ganzen von Unterschieden gliedert. Die unendlich mannigfachen Mittel und deren ebenso unendlich sich verschränkende Bewegung in der gegenseitigen Hervorbringung und Austauschung sammelt durch die ihrem Inhalt innewohnende Allgemeinheit und unterscheidet sich in allgemeinen Maßen, so daß der ganze Zusammenhang sich zu besonderen Systemen der Bedürfnisse, ihrer Mittel und Arbeiten, der Arten und Weisen der Befriedigung und der theoretischen und praktischen Bildung, - Systemen, denen die Individuen zugeteilt sind, - zu einem Unterschied der Stände, ausbildet. Die Stände bestimmen sich nach dem Begriff als der substantielle oder unmittelbare, der reflektierende oder formelle, und dann als der allgemeine Stand. a) Der substantielle Stand hat sein Vermögen an den Naturprodukten eines Bodens, den er bearbeitet, - eines Bodens, der ausschließendes Privateigentum zu sein fähig ist und nicht nur eine unbestimmte Abnutzung, sondern eine objektive Formierung erfordert. Gegen die Anknüpfung der Arbeit und des Erwerbs an einzelne feste Naturepochen und die Abhängigkeit des Ertrags von der veränderlichen Beschaffenheit des Naturprozesses macht sich der Zweck des Bedürfnisses zu einer Vorsorge auf die Zukunft, behält aber durch ihre Bedingungen die Weise einer weniger durch die Reflexion und eigenen Willen vermittelten Subsistenz, und darin überhaupt die substantielle Gesinnung einer unmittelbaren auf dem Familienverhältnis und dem Zutrauen beruhenden Sittlichkeit. Mit Recht ist der eigentliche Anfang und die erste Stiftung der Staaten in die Einführung des Ackerbaus, nebst der Einführung der Ehe gesetzt worden, indem jenes Prinzip das Formieren des Bodens und damit ausschließendes Privateigentum mit sich führt und das im Schweifenden seine Subsistenz suchende, schweifende Leben des Wilden zur Ruhe des Privatrechts und zur Sicherheit der Befriedigung des Bedürfnisses zurückführt, womit sich die Beschränkung der Geschlechterliebe zur Ehe, und damit die Erweiterung dieses Bandes zu einem fortdauernden in sich allgemeinen Bund, des Bedürfnisses zur Familiensorge und des Besitzes zum Familiengut verknüpft. Sicherung, Befestigung, Dauer der Befriedigung der Bedürfnisse usw. - Charaktere, wodurch sich diese Institutionen zunächst empfehlen, sind nichts anderes als Formen der Allgemeinheit und Gestaltungen, wie die Vernünftigkeit, der absolute Endzwek, sich in diesen Gegenständen geltend macht. - Was kann für diese Materie interessanter sein, als meines sehr verehrten Freundes, Herrn CREUZERs, ebenso geistreich wie gelehrte Aufschlüsse, die derselbe insbesondere im vierten Band seiner Mythologie und Symbolik über die agronomischen Feste, Bilder und Heiligtümer der Alten uns gegeben hat, welche sich der Einführung des Ackerbaus und der damit zusammenhängenden Institutionen als göttlicher Taten bewußt geworden sind und ihnen so religiöse Verehrung widmeten (2). Daß der substantielle Charakter dieses Standes von seiten der Gesetze des Privatrechts, insbesondere der Rechtspflege, sowie von seiten des Unterrichts und der Bildung, auch der Religion, Modifikationen, nicht in Anbetracht des substantiellen Inhalts, aber in Anbetracht der Form und Reflexions-Entwicklung nach sich zieht, ist eine weitere Folge, die ebenso in Anbetracht der anderen Stände stattfindet. b) Der Stand des Gewerbes hat die Formierung des Naturprodukts zu seinem Geschäft und ist für die Mittel seiner Subsistenz an seine Arbeit, an die Reflexion und den Verstand, sowie wesentlich an die Vermittlung mit den Bedürfnissen und den Arbeiten anderer angewiesen. Was er vor sich bringt und genießt, hat er vornehmlich sich selbst, seiner eigenen Tätigkeit zu danken. - Sein Geschäft unterscheidet sich wieder, als Arbeit für einzelne Bedürfnisse in konkreterer Weise und auf Verlangen Einzelner, in den Handwerksstand, - als abstraktere Gesamtmasse der Arbeit für einzelne Bedürfnisse aber eines allgemeineren Bedarfs, in den Fabrikantenstand, - und als Geschäft des Tausches der vereinzelnten Mittel gegeneinander vornehmlich durch das allgemeine Tauschmittel, das Geld, in welchem der abstrakte Wert aller Waren wirklich ist, in den Handelsstand. c) Der allgemeine Stand hat die allgemeinen Interessen des gesellschaftlichen Zustandes zu seinem Geschäft; der direkten Arbeit für die Bedürfnisse muß er daher entweder durch Privatvermögen oder dadurch enthoben sein, daß er vom Staat, der seine Tätigkeit in Anspruch nimmt, schadlos gehalten wird, so daß das Privatinteresse in seiner Arbeit für das Allgemeine seine Befriedigung findet. Der Stand, als die sich objektiv gewordene Besonderheit, teilt sich so einerseits nach dem Begriff in seine allgemeinen Unterschiede. Andererseits aber, welchem besonderen Stand das Individuum angehört, darauf haben Naturell, Geburt und Umstände ihren Einfluß, aber die letzte und wesentliche Bestimmung liegt in der subjektiven Meinung und der besonderen Willkür, die sich in dieser Sphäre ihr Recht, Verdienst und ihre Ehre gibt, so daß, was in ihr durch innere Notwendigkeit geschieht, zugleich durch die Willkür vermittelt ist und für das subjektive Bewußtsein die Gestalt hat, das Werk seines Willens zu sein. Auch in dieser Hinsicht tut sich in Beug auf das Prinzip der Besonderheit und der subjektiven Willkür der Unterschied im politischen Leben des Morgenlandes und Abendlandes, und der antiken und der modernen Welt hervor. Die Einteilung des Ganzen in Stände erzeugt sich bei jenen zwar objektiv von selbst, weil sie ansich vernünftig ist; aber das Prinzip der subjektiven Besonderheit erhält dabei nicht zugleich sein Recht, indem z. B. die Zuteilung der Individuen zu den Ständen den Regenten, wie im platonischen Staat oder der bloßen Geburt, wie in den indischen Kasten, überlassen ist. So in die Organisation des Ganzen nicht aufgenommen und in ihm versöhnt, zeigt sich deswegen die subjektive Besonderheit, weil sie als wesentliche Moment gleichfalls hervortritt, als Feindseliges, als Verderben der gesellschaftlichen Ordnung, entweder als sie über den Haufen werfend, wie in den griechischen Staaten und in der römischen Republik, oder wenn diese als Gewalt habend oder etwa als religiöse Autorität sich erhält, als innere Verdorbenheit und vollkommene Degradation, wie gewissermaßen bei den Lakedämoniern und jetzt am vollständigsten bei den Indern der Fall ist. - Von der objektiven Ordnung aber in Angemessenheit mit ihr und zugleich in ihrem Recht erhalten, wird die subjektive Besonderheit zum Prinzip aller Belebung der bürgerlichen Gesellschaft, der Entwicklung der denkenden Tätigkeit, des Verdienstes und der Ehre. Die Anerkennung und das Recht, daß, was in der bürgerlichen Gesellschaft und im Staat durch die Vernunft notwendig ist, zugleich durch die Willkür vermittelt geschieht, ist die nähere Bestimmung dessen, was vornehmlich in der allgemeinen Vorstellung Freiheit heißt. Das Individuum gibt sich nur Wirklichkeit, indem es das Dasein überhaupt, somit in die bestimmte Besonderheit tritt, hiermit ausschließend sich auf eine der besonderen Sphären des Bedürfnisses beschränkt. Die sittliche Gesinnung in diesem System ist daher die Rechtschaffenheit, und die Standesehre, sich und zwar aus eigener Bestimmung durch seine Tätigkeit, Fleiß und Geschicklichkeit zum Glied eines der Momente der bürgerlichen Gesellschaft zu machen und als solches zu erhalten, und nur durch diese Vermittlung mit dem Allgemeinen für sich zu sorgen, sowie dadurch in seiner Vorstellung und der Vorstellung anderer anerkannt zu sein. - Die Moralität hat ihre eigentümliche Stelle in dieser Sphäre, wo die Reflexion [des Individuums] auf sein Tun, der Zweck der besonderen Bedürfnisse und des Wohls herrschend ist und die Zufälligkeit in der Befriedigung derselben auch eine zufällige und einzelne Hilfe zur Pflicht macht. Daß das Individuum sich zunächst (d. h. besonders in der Jugend) gegen die Vorstellung sträubt, sich zu einem besonderen Stand zu entschließen, und dies als eine Beschränkung seiner allgemeinen Bestimmung und als eine bloß äußerliche Notwendigkeit ansieht, liegt im abstrakten Denken, das am Allgemeinen und damit Unwirklichen stehen bleibt und nicht erkennt, daß um dazusein, der Begriff überhaupt in den Unterschied des Begriffs und seiner Realität, und damit in die Bestimmtheit und Besonderheit tritt und daß es nur damit Wirklichkeit und sittliche Objektivität gewinnen kann. Das Prinzip dieses Systems der Bedürfnisse hat als die eigene Besonderheit des Wissens und des Wollens die an und für sich seiende Allgemeinheit, die Allgemeinheit der Freiheit nur abstrakt, somit als Recht des Eigentums in sich, welches aber hier nicht mehr nur ansich, sondern in seiner geltenden Wirklichkeit, als Schutz des Eigentums durch die Rechtspflege ist.
1) ADAM SMITH, 1723-1790; Inquiry into the nature and caus of the wealth of nations, London 1776. - JEAN BAPTISTE SAY, 1767-1832; Traité d'économie politique, Paris 1803. - DAVID RICARDO, 1772-1823, On the Principles of political economy and taxation, London 1817. 2) GEORG FRIEDRICH CREUZER (1771-1858) seit 1804 Professor in Heidelberg: Symbolik und Mythologie der alten Völker, besonders der Griechen". |