tb-1ra-2p-4Zwei WegeGegenstandGoedeckemeyer    
 
HEINRICH RICKERT
Urteil und Urteilen

"Falls es wirklich zu klaren Begriffen vom Urteil kommen soll, muß ausdrücklich darauf geachtet werden, was an den wirklichen Vorgängen des Urteilens zu ihrem bloßen Dasein gehört und was an ihnen nur insofern bedeutsam ist, als sie Leistungen für das Erfassen des Wahren sind. Deshalb bleibt auf für die Psychologie, die nur Daseinswissenschaft sein will, der Unterschied von Daseinsbegriff und Leistungsbegriff methodisch dauernd wichtig. Jedenfalls hat das Urteil als wahres Urteil nicht nur ein Sein, sondern auch einen Sinn, und dieser Sinn kann, worin er auch bestehen mag, nicht mit dem psychischen Sein zusammenfallen. So haben wir bereits zwei prinzipiell verschiedene Urteilsbegriffe gewonnen, von denen man nicht sagen darf, daß sie auf dasselbe Objekt bezogen sind."

 
Daß der Materialismus unhaltbar ist und es also "unkörperliche" Gegenstände gibt, wird heute in der Wissenschaft allgemeine anerkannt. Aber zu einer unbestrittenen Begriffsbestimmung und vollends zu einer Gliederung der Mannigfaltigkeit dieses nur durch Negation abgegrenzten Gebietes ist es bisher noch nicht gekommen. Das zeigt schon die Verschiedenheit der Ausdrücke, die man dafür gebraucht. Man spricht vom Psychischen, vom Geistigen, von den Innenwelt, von den Bewußtseinsvorgängen oder neuerdings gern von den unmittelbaren Erlebnissen. Die Worte haben gewiß nicht alle denselben Sinn. Mit dieser Unbestimmtheit geht trotzdem oft die Meinung Hand in Hand, daß alles, was es außer den Körpern gibt, von einer einheitlichen Wissenschaft, nämlich von der Psychologie, zu behandeln sei. Höchstens wird noch ein metaphysisches Reich anerkannt, das man aber ebenfalls meist für geistig hält. Unter dieser Voraussetzung, ist es dann nur konsequent, wenn man glaubt, auch die Philosophie könne, soweit sie nicht Metaphysik sei, kein Material haben, das nicht zugleich der Psychologie angehöre. Zwar gesteht man ihr wohl, z. B. in der Logik, besondere Aufgaben zu, da die übrigen Wissenschaften nur die Objekte, nicht ihre Erkenntnis untersuchen. Doch weil das Erkennen selbst als nichtkörperliche, also "psychische" Wirklichkeit auch der Psychologie zufällt, scheint die Philosophie nur durch eine andere Betrachtungsweise desselben Gegenstandes eine selbständige Bedeutung zu gewinnen. Zumindest wird sie die psychologischen Erforschungen des geistigen Lebens kennen müssen, denn die Psychologie allein ist in der Lage, festzustellen, was auf einem unkörperlichen Gebiet wahrhaft besteht.

Die folgenden Bemerkungen sollen einen kleinen Beitrag zur Klärung dieser Fragen geben, beschränken sich aber auf einen speziellen Punkt. Bekanntlich hat die Logik von jeher dem Urteil eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt und das ist berechtigt, wenn man darunter das Gebilde versteht, das allein wahr oder falsch sein kann. Andererseits scheint es zweifellos, daß das Urteilen in psychischer Vorgang ist und daß es daher auch eine Psychologie des Urteilens gibt. Hat also die Logik nicht, wie sehr sie sich auch durch den Gesichtspunkt ihrer Betrachtung von der Psychologie unterscheiden mag, die psychologischen Untersuchungen des Urteilens zu berücksichtigen und vor allem bei der Frage, was ein Urteil ist, sich an die Psychologie zu halten? Ja, muß, weil die Psychologen gerade in neuerer Zeit besonders den Denkakten ihre Aufmerksamkeit widmen, die Psychologie nicht von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung der Logik sein? Es gibt Forscher, die dies ohne weiteres zu bejahen geneigt sind. Und solange man daran festhält, daß das Urteil nichts anderes als der psychische Vorgang des wirklichen Urteilens ist, läßt sich gegen diese Meinung auch nicht viel sagen. Tatsächlich aber liegen die Probleme nicht so einfach. Eine genauere Betrachtung zeigt, daß die scheinbare Selbstverständlichkeit der weit verbreiteten Annahmen wie so oft auf einer Mehrdeutigkeit von Ausdrücken beruth und daß in diesem Falle das Wort  Urteil  wegen der Unbestimmtheit des damit verbundenen Begriffes zu Verwirrungen führt. Wir suchen daher festzustellen, daß nicht nur das Urteil im logischen Sinne weit abliegt vom psychischen Urteilsvorgang, sondern daß es außer diesen beiden noch ein drittes Urteilsgebilde gibt, d. h. wir möchten zeigen: das wirkliche "Urteilen", der ihm innewohnende "Urteilssinn" und der von ihm unabhängige logische "Urteilsgehalt" sind scharf voneinander zu scheiden, wenn in die Fragen der Urteilslehre Klarheit kommen soll.


I. Die Urteilswirklichkeit

Über den Begriff der psychischen Urteilswirklichkeit und damit über den Begriff der Urteilspsychologie scheint eine Verständigung leicht. Man muß nur das seelische Sein möglichst schlicht in seiner unbezweifelbaren Tatsächlichkeit nehmen. Von den Ausdrücken, die man zu seiner Bezeichnung wählt, ist dann das Wort  Innenwelt  wenig geeignet. Das Psychische soll ja kein Körper sein, kann sich also weder drinnen noch draußen befinden, sondern nur den inneren Körpervorgängen zugeordnet werden. Vollends haben wir uns von Namen wie "Bewußtseinsvorgang" und "unmittelbares Erlebnis" zu hüten, denn sie schließen die Voraussetzung ein, daß Körper nicht im Bewußtsein sind oder nicht erlebt werden und das ist jedenfalls nicht selbstverständlich. Man kann behaupten, daß nichts Gegenstand einer empirischen Wissenschaft zu werden vermag, was sich nicht als Bewußtseinsinhalt unmittelbar erleben läßt. Das Psychische darf dann nur als ein Teil der Bewußtseinswelt oder der unmittelbaren Erlebnisse gelten.

Wie verfehlt es ist, das Seelische mit dem Unmittelbaren zu identifizieren, wird vollends klar, wenn wir daran erinnern, daß jede psychische Realität auf  ein  Individuum zu beziehen und lediglich als Teil von seiner Seele zu denken ist. Andere Individuen können von ihr nur auf dem Umweg über die von ihnen wahrgenommene Körperwelt Erkenntnis erhalten. Unmittelbar gegeben ist also ausschließlich  mein  psychisches Sein, nicht das meiner Mitmenschen. Gerade dadurch wird der Gegensatz zur Körperwelt klar. Sie ist das, was wir  alle  gemeinsam haben und unmittelbar erleben können. Das seelische Dasein bleibt den Andern fremd oder jedenfalls fremder, als es mir selbst ist. Es fällt daher für die übrigen gerade nicht mit dem Unmittelbaren zusammen, ja vielleicht erweist sich das Psychische als das Einzige, das grundsätzlich dem gemeinsamen unmittelbaren Erleben durch mehrere Individuen entzogen ist.

Aus seiner Fremdheit ergeben sich dann für die Psychologie auch Schwierigkeiten, die die Körperwissenschaften nicht zu kennen scheinen. Niemand wird versuchen, in die psychologischen Begriffe nur das aufzunehmen, was er unmittelbar erlebt, denn weil die psychischen Erlebnisse jedes Menschen sich von denen jedes Anderen unterscheiden, würde dabei eine "Individualpsychologie" zustande kommen, die von dem, was man in der Wissenschaft anstrebt, weit abliegt. Die Psychologie will Begriffe bilden, die das enthalten, was allem psychischen Sein gemeinsam ist. Gerade dieser Umstand aber macht die Schwierigkeiten, die sich aus der Fremdheit der Mitmenschen ergeben, überwindlich. Ihr Seelenleben ist uns doch so weit zugänglich, daß wir es mit dem eigenen zu vergleichen und so allgemeine Begriffe davon zu bilden in der Lage sind, die von allem psychischen Sein gelten und deren nicht-psychischer Gehalt sich dann auch von mehreren Individuen gemeinsam erleben läßt.

Hiernach ist die Aufgabe einer Urteilspsychologie im Prinzip leicht festzustellen. Sie wird, um zu sagen, was das Urteilen als psychische Wirklichkeit ist, einen Urteilsbegriff bilden, der das umfaßt, was sich überall vorfindet, wo die Individuen wirklich urteilen. Sie hat demnach dem Urteilen gegenüber keine prinzipiell andere Aufgabe als etwa ein Mann der Naturwissenschaft bei der Untersuchung körperliche Objekte. Sie scheidet die verschiedenen Arten des Urteilens und sucht so zu einem System von allgemeinen Begriffen zu kommen, in dem die tatsächliche Mannigfaltigkeit der Urteilsvorgänge übersehbar geordnet ist. Sie kann weiter das Verhältnis des Urteilens zu den anderen psychischen Wirklichkeiten zu bestimmen suchen und endlich auch zu einer sogenannten Erklärung der Urteilsvorgänge übergehen, nach ihrer Entstehung fragen, die elementaren Bestandteile aufzeigen, aus denen sie sich zusammensetzen, usw. usw. Überall handelt es sich um die Feststellung von Tatsachen, um die Erforschung dessen, was wirklich da ist, und es versteht sich daher eigentlich von selbst, daß dabei dieselben Methoden der Untersuchung in Betracht kommen, die überhaupt bei der Feststellung von Tatsachen angewendet werden.

Das weiter auszuführen, ist nicht nötig. Nur ein Moment sei noch ausdrücklich hervorgehoben, das später bedeutsam werden wird. Muß man vom Psychischen sagen, daß es nicht den Raum erfüllt, so ist es doch von den Körpern in einer anderen Hinsicht nicht verschieden. Jeder psychische Vorgang verläuft in der Zeit, d. h. er fängt einmal an, zu sein, dauert entweder kontinuierlich weiter oder wird unterbrochen und muß schließlich zu irgendeinem Zeitpunkt sein Ende finden. Diese Art der Zeiterfüllung haftet jeder Wirklichkeit an oder man wird wenigstens sagen dürfen, daß Vorgänge, die nicht in der angegebenen Weise zeitlich ablaufen, auch nicht zum Gegenstand der Psychologie als einer empirischen Wissenschaft zu machen sind. Dementsprechend kann die Urteilspsychologie vom Urteilen nur als von einem zeitlichen Vorgang im individuellen Seelenleben sprechen. Diese Bestimmungen stellen ihren Begriff soweit klar, daß ihr Verhältnis zu einer Logik des Urteils wenigstens nach einer Seite hin verstanden werden kann. Sollte sich nämlich zeigen, daß die Logik es nicht mit Gebilden zu tun hat, die darin aufgehen, daß sie als zeitliche Realitäten in diesem oder jenem Seelenleben vorhanden sind, so muß sich schon hieraus ergeben, daß jene scheinbar selbstverständliche Behauptung, die Urteilspsychologie habe dasselbe Material wie die Logik des Urteils, falsch ist. Ehe wir jedoch hierzu übergehen, weisen wir noch auf eine Schwierigkeit in der Urteilspsychologie selbst hin, die von anderer Seite her zeigt, daß die Probleme der Urteilslehre nicht so einfach liegen, wie man auf den ersten Blick vielleicht meint.


II. Daseinsbegriffe und Leistungsbegriffe

Man kann alle Objekte so unter zwei Gruppen bringen, daß diese Einteilung mit der in physisches und psychisches Sein, zunächst wenigstens, nichts zu tun hat. Es lassen sich erstens die Gegenstände lediglich mit Rücksicht auf das betrachten, was sie für sich sind und wir werden dann auch bei ihrer Erforschung uns darauf beschränken, sie ihrem bloßen Dasein nach zu untersuchen. Außerdem aber interessieren uns viele Wirklichkeiten auch mit Rücksicht auf das, was sie nicht für sich, sondern was sie  für  etwas  Anderes  sind oder wie wir noch genauer sagen können, was sie für Anderes leisten. Ja, wir dürfen behaupten, daß die meisten Objekte ursprünglich nur dadurch für uns von Interesse werden, daß wir mit ihnen den Gedanken an eine Leistung verknüpfen, die über ihr bloßes Dasein hinausweist. Sie erhalten dadurch, wie wir auch sagen können, eine Bedeutung oder einen  Sinn,  der insofern nicht zu ihnen selbst gehört, als er nur mit Rücksicht auf andere besteht, und von dem wir daher absehen müssen, wenn wir ihr bloßes Dasein kennen lernen wollen. Tun wir das nicht, so werden die Begriffe, die wir bilden, an Unbestimmtheit leiden. Wir wissen dann nie genau, ob wir nur vom Dasein eines Objekts sprechen oder auch das andere in Betracht ziehen, für das es etwas leistet und wie weit daher Sinn oder Bedeutung mit in den Begriff eingeht.

Dieser Unterschied zwischen Daseinsbegriffen und Leistungsbegriffen ist umso wichtiger, als es Wissenschaften gibt, die sich prinzipiell darauf beschränken, das Dasein ihrer Objekte zu untersuchen. Von der modernen Physik z. B. gilt, daß dieses Bestreben bei ihr ausschließlich maßgebend ist. Die Aufnahme von Sinn und Bedeutung der Dinge in die Begriffe würde den Physiker bei der wissenschaftlichen Darstellung empfindlich stören. Doch stellen andererseits nicht alle Naturwissenschaften sich nur diese Aufgabe. Am deutlichsten zeigt das wohl die Biologie. Sie hat es, wenn sie Wissenschaft vom Lebendigen bleiben, also nicht in Chemie oder Physik übergehen will, mit den Organismen als Organismen zu tun, und dieser Begriff kein reiner Daseinsbegriff. Das Organon oder das Werkzeug kann geradezu als klassisches Beispiel für einen Leistungsbegriff gelten. Das Wort würde seinen Sinn verlieren, wenn man nicht daran dächte, daß das Werkzeug ein Werkzeug für etwas Anderes ist und dadurch eine Bedeutung erhält, die nicht mit seinem bloßen Dasein zusammenfällt. Unter diesem Gesichtspunkt wird es auch verständlich, warum die Vitalisten behaupten, eine mechanische Auffassung des Lebens sei undurchführbar. Sie haben insofern Recht, als man dabei von jeder Leistung der Organismen absehen müßte. Das aber ist nicht möglich, solange als man die Organismen noch als Organismen denkt. Doch soll dadurch nicht etwa die Annahme nichtmechanischer körperlicher Kräfte begründet werden. Es ist nur der Gesichtspunkt der biologischen Betrachtung, der uns zwingt, bei der Erforschung der Organismen auch an die Leistung zu denken, durch welche ihre Bestandteile sich zu einer eigenartigen, über die mechanische Begreiflichkeit hinausgehenden Einheit zusammenzuschließen. Ja, es besteht kein Grund, der die Naturwissenschaft hindern könnte, auch bei der Erforschung der Dinge, die wir Organismen nennen, von jeder Leistung abzusehen und sie so, freilich ohne daß sie dann noch als Organismen betrachtet werden, ihrem bloßen Dasein nach in die mechanischen Zusammenhänge der physischen Welt einzuordnen.

Doch wir führen die Bedeutung des Unterschiedes von Daseinsbegriffen und Leistungsbegriffen für die Körperwissenschaften im Allgemeinen und für die Biologie im Besonderen nicht weiter aus, sondern beschränken uns auf die Psychologie und da kann man nun sagen, daß vielleicht alle Begriffe vom Psychischen ursprünglich Leistungsbegriffe sind. Unser bewußtes Seelenleben wird stets von irgendwelchen Zwecken und damit vom Gedanken an Leistung beherrscht. Das Ganze schließt sich zu einer Einheit zusammen, die man auch organisch nennen kann und zwar nicht so sehr deswegen weil hier eine Analogie mit den körperlichen Organismen vorliegt, als deswegen weil umgekehrt der Begriff des Organischen im Leistungszusammenhang des Seelenlebens seinen Ursprung haben dürfte und sich von hier aus auf Körper überträgt. Auch die Unterschiede, die wir zwischen den verschiedenen psychischen Vorgängen machen, sind ursprünglich wohl nahezu ausschließlich von der Verschiedenheit der Leistung und der Bedeutung, die ihnen infolgedessen innewohnt, bedingt. In diesem Umstand haben dann wieder, ähnlich wie in der Biologie, die Bestrebungen ihre beste Stütze, die jede Möglichkeit einer mechanisierenden oder atomisierenden Darstellung des Seelenlebens bestreiten. Sogar wenn wir uns bemühen, die psychischen Vorgänge den physischen "parallel" zu setzen, wird es uns nicht gelingen, sie als rein mechanischen Vorgängen entsprechend zu denken, sondern die Körper, auf die wir sie beziehen, werden immer Organismen sein, weil hier allein derselbe Leistungszusammenhang zu konstatieren ist, der in bezug auf das Seelenleben besteht und sich daher nur so der Parallelismus durchführen läßt. Es ist in der Tat eine Wissenschaft vom Seelenleben möglich, ja vielleicht notwendig, deren ganze Struktur abhängig ist von der Eigenart und der Mannigfaltigkeit der Leistungen, die wir durch das seelische Leben vollzogen denken.

Andererseits jedoch muß es auch hier erlaubt sein, von allen Leistungen zu abstrahieren und die seelische Realität ebenso auf ihr bloßes Dasein hin, also ohne Rücksicht auf Sinn und Bedeutung, zu untersuchen, wie der Physiker die körperlichen Vorgänge erforscht. Man wird zumindest behaupten können, daß ein solcher Gedanke nicht weniger widersinnig ist als der Versuch, beim organisch genannten körperlichen Sein lediglich zu fragen, was da als Wirklichkeit abläuft. Gewiß würde durch eine solche reine Daseinslehre der ursprüngliche Zusammenhang, in dem alles Seelenleben steht, verloren gehen, aber warum soll die Wissenschaft nicht die Aufgabe haben, diesen Zusammenhang mit vollem Bewußtsein im Interesse einer unbefangenen Daseinsfeststellung zu zerstören? Die Beziehung auf jenes Andere, in dem allein Sinn und Bedeutung und damit die Einheit wurzelt, kann geradezu als unwissenschaftlich, weil als unvereinbar mit reiner Tatsachenfeststellung angesehen werden. Auch die Atomisierung, die die mechanische Naturwissenschaft vornimmt, zerstört ja die unmittelbare Wirklichkeit der Objekte und darf trotzdem nicht als unberechtigt gelten.

Aber auch diese Gedanken verfolgen wir in ihrer Allgemeinheit nicht weiter. Man man nämlich der reinen Daseinsbetrachtung in der Psychologie auch eine noch so große Rolle einräumen, so hat sie doch ihre Grenze, sobald gewisse besondere Gebiete des seelischen Lebens für sich untersucht werden, und zu diesen gehört zweifellos das Urteilen, das uns hier allein interessiert. Hebt man nämlich diese Vorgänge dadurch als eine besondere Klasse heraus, daß man sagt, sie seien wahr oder falsch, so hat man sie damit als Leistungbegriffe charakterisiert oder ihnen einen Sinn beigelegt. Wahr oder falsch ist ein psychischer Vorgang nie seinem bloßen Dasein nach, sondern stets insofern, als er etwas für die Erfassung einer ganz unabhängig von ihm bestehenden Wahrheit bedeutet oder nicht bedeutet. Das Urteilen existiert als wahres Urteilen nur in Akten des Meinens oder Verstehens, durch die Etwas als wahr gemeint oder verstanden wird. Dieses Etwas ist das Andere, wofür die psychischen Vorgänge etwas leisten und was allein sie wahr macht. Eine Urteilspsychologie, die das Urteilen als wahren oder falschen Denkvorgang definiert und es als solchen untersuchen will, ist daher nur in der Form einer Wissenschaft, die mit Leistungsbegriffen arbeitet, möglich, und sie kann daher auch nicht absehen vom Sinn, der dem Urteilen mit Rücksicht auf seine Leistung innewohnt. Schon hieraus ergibt sich, daß die Psychologie des Urteilens mit Problemen zu ringen hat, die eine reine Daseinswissenschaft nicht kennt.

Das soll jedoch nicht heißen, daß der Psychologe überhaupt darauf verzichten müsse, auch einen Daseinsbegriff der Vorgänge zu bilden, die wir Urteile nennen. Hat er einmal durch den Leistungsbegriff des Urteilens sein Gebiet abgesteckt und verzichtet er dann darauf, zu fragen, was das als Urteilen bezeichnete psychische Sein zum Urteilen, d. h. zum wahren oder zum falschen Gebilde macht oder welcher Sinn ihm innewohnt, so ist eine reine Daseinsfeststellung der wirklichen Vorgänge in den einzelnen Individuen, die zeitlich ablaufen, wenn sie urteilen, im Prinzip sehr wohl möglich. Sie kann besonders im Interesse einer allgemeinen Theorie des Seelenlebens geradezu als wissenschaftliche Notwendigkeit gelten, denn es wird niemals gelingen, die Urteilsvorgänge restlos unter die allgemeinen psychologischen Begriffe zu bringen, solange man ihnen noch das für wesentlich, wodurch sie die besondere Bedeutung als Urteilsleistungen besitzen. Dadurch heben sie sich ja vom übrigen Seelenleben ab, ähnlich wie die Organismen von der übrigen körperlichen Wirklichkeit. Nur muß, falls es wirklich zu klaren Begriffen vom Urteil kommen soll, ausdrücklich darauf geachtet werden, was an den wirklichen Vorgängen des Urteilens zu ihrem bloßen Dasein gehört und was an ihnen nur insofern bedeutsam ist, als sie Leistungen für das Erfassen des Wahren sind. Deshalb bleibt auf für die Psychologie, die nur Daseinswissenschaft sein will, der Unterschied von Daseinsbegriff und Leistungsbegriff methodisch dauernd wichtig. Jedenfalls hat das Urteil als wahres Urteil nicht nur ein Sein, sondern auch einen Sinn, und dieser Sinn kann, worin er auch bestehen mag, nicht mit dem psychischen Sein zusammenfallen. So haben wir bereits zwei prinzipiell verschiedene Urteilsbegriffe gewonnen, von denen man nicht sagen darf, daß sie auf dasselbe Objekt bezogen sind.


III. Urteilssinn und Urteilsgehalt

Doch diese Scheidung genügt in ihrer Allgemeinheit noch nicht. Soll es möglich sein, das bloße Dasein genau von dem ihm innewohnenden Sinne abzutrennen, so muß der Begriff des Sinnes noch näher bestimmt werden. Zu diesem Zweck fragen wir zuerst, was denn eigenlich jenes Andere ist, wofür das psychische Urteilen etwas leistet und mit Rücksicht worauf es daher allein Sinn hat. Die Reflexion darauf ist umso notwendiger, als dieses Andere selbst auch "Urteilssinn" genannt werden kann, der dann freilich nicht den Urteilsakten innewohnt, sondern unabhängig von ihnen besteht. Insofern müssen wir zwischen immanentem und transzendentem oder subjektivem und objektivem Urteilssinn scheiden. Jenes Andere stellt sich ferner als das Gebilde heraus, das das eigentliche Objekt der Logik des Urteils ist und das man daher am besten als das logische Urteil bezeichnet. Wir werden es, um es sprachlich nicht nur vom psychischen Vorgang des Urteilens, sondern auch vom ihm innewohnenden Sinn genau zu unterscheiden, in diesem Zusammenhang den objektiven Urteilsgehalt nennen und wir wollen sein Wesen so weit klar stellen, daß zunächst sein prinzipieller Unterschied von den psychischen Urteilsakten möglichst scharf hervortritt. Dann erst wird es gelingen, genauer anzugeben, in welchem Verhältnis der den Urteilsakten innewohnende Sinn zum Urteilsgehalt oder transzendenten Sinn einerseits und zu den realen psychischen Vorgängen des Urteilens andererseits steht.

Zur Klarlegung des Prinzipes können wir uns auf das wahre und positive Urteil beschränken. Nehmen wir z. B. den Satz  2 + 2 = 4,  so ist der Gehalt, den wir mit den Urteilsakten als wahr meinen oder verstehen, von diesen psychischen Vorgängen selbst zu trennen. Daß die Scheidung notwendig oder auch nur möglich ist, ließe sich freilich bestreiten, wenn es sich um ein psychisches Sein wie z. B. das Schmerzgefühl handelte. Man könnte da sagen, der Akt des Fühlens falle mit dem gefühlten Schmerz zusammen oder das Gefühlte gehe restlos in der Wirklichkeit des Fühlens auf. Für die Wirklichkeit des Urteilens dagegen trifft das nicht zu. Das Gemeinte oder Verstandene, also der Urteilsgehalt, kann nämlich überhaupt nicht etwas Psychisches in dem Sinne sein, in dem es die Urteilsakte sind. Wir brauchen, um dies, was manchem vielleicht heute noch fremdartig klingt, einzusehen, nur an die beiden Bestimmungen zu erinnern, die wir früher als den psychischen Wirklichkeiten notwendig zukommend kennen gelernt haben. Sie sind ale nur in  einem  Individuum wirklich da und verlaufen in der Zeit. Das aber, was wir meinen oder verstehen, wenn wir sagen  2 + 2 = 4,  ist gewiß nicht nur Bestandteil dieses oder jenes individuellen Seelenlebens, sondern es wird von denen, die es verstehen oder meinen, gemeinsam erlebt. Es wird ja von allen als  dasselbe  verstanden, wenn es überhaupt verstanden wird und dasselbe kann zwar von mehreren Individuen durch verschiedene Akte gemeint oder verstanden werden, aber es kann doch nicht in den verschiedenen Individuen als psychische Realität mehrfach vorkommen, denn dann wäre es eben nicht dasselbe. Sogar wenn man annehmen wollte, die wirklichen Urteilsakte des Meinens und des Verstehens glichen bei den verschiedenen Individuen einander genau, was freilich schwer zu beweisen sein dürfte, so wären sie darum doch nicht identisch, denn mehrere  gleiche  psychische Vorgänge bleiben notwendig mehrere und sind nie ein und derselbe Vorgang. Schon aus diesem Grund kann man den Gehalt des Urteils, der gemeint oder verstanden wird, nicht zu den psychischen Wirklichkeiten rechnen, deren Wesen darin besteht, nur in einem Seelenleben vorhanden zu sein. Und dasselbe Resultat ergibt sich, wenn wir daran denken, daß der wahre Urteilsgehalt weder einen Anfang noch ein Ende in der Zeit hat, wie alle Urteilsakte. Er gilt zeitlos, wenn er überhaupt gilt oder wahr ist. Zeitlose psychische Realitäten aber gibt es ebensowenig wie solche, die nicht Bestandteile nur eines individuellen Seelenlebens sind. Da endlich der Urteilsgehalt zu den körperlichen Realitäten, die zwar den verschiedenen Individuen gemeinsam sind, aber doch ebenfalls in der Zeit ablaufen, auch nicht gerechnet werden kann, so müssen wir uns, falls das Gebiet des Wirklichen durch die Einteilung in Physisches und Psychisches erschöpft sein soll, entschließen, das, was als Urteilsgehalt erlebt, genauer gemeint oder verstanden wird,  unwirklich  zu nennen, um es so von allen psychischen und physischen Realitäten aufs schärfste abzugrenzen. Den Bestand eines solchen unwirklichen logischen Gebildes setzt jeder implizit voraus, der von wahren Urteilen redet und behauptet, daß er sie als wahr meint oder versteht. Damit ist der Urteilsgehalt oder das logische Urteil von den psychischen Akten des Urteilens genügend getrennt und es muß von neuem klar werden, wie falsch die Behauptung ist, die Logik des Urteils habe dasselbe Material, wie die psychologische Wissenschaft vom Urteilen. Die Gegenstände der beiden Wissenschaften sind vielmehr zwei völlig verschiedene Sphären des Denkbaren, dem Wirklichen und dem Unwirklichen, zuzuordnen, Sphären, deren Trennung früher oder später ebenso allgemein anerkannt wird, wie es heute schon die Trennung des Psychischen vom Physischen ist.

Andererseits aber besteht auch eine Verbindung zwischen ihnen, denn der unwirkliche logische Urteilsgehalt wird ja  von  den wirklichen psychischen Urteilsakten gemeint oder verstanden und damit kommen wir von neuem zum immanenten oder subjektiven Urteilssinn zurück. Er beruth, wie wir wissen, darauf, daß die psychischen Akte etwas für das Erfassen des Gehaltes leisten und es wird jetzt möglich sein, sein Wesen noch besser zu verstehen. Wir müssen zu diesem Zweck nur die negative Bestimmung, der Urteilsgehalt sei etwas Unwirkliches, positiv ergänzen. Freilich kommen wir damit zu Sätzen, die sich in Kürze nicht begründen lassen, aber das Folgende hat auch nur die Bedeutung eines Beispiels, das in seiner inhaltlichen Besonderheit das allgemeine Prinzip nicht berührt. Wir setzen also voraus, daß der wahre Urteilsgehalt uns als geltender theoretischer Wert gegenübertritt oder daß die Wahrheit eines positiven Urteils in der Zusammen gehörigkeit  des Subjekts mit dem Prädikat, genauer eines bestimmten Inhaltes mit einer bestimmten logischen Form besteht. Sage ich z. B.: dieses Blatt Papier ist wirklich, so heißt das logisch, daß diesem wahrgenommenen oder erlebten Inhalt die Form Wirklichkeit zukommt. Dieses Zusammengehören allein macht die Geltung oder die Objektivität des Urteils aus, wie das die Theorie vom "Gegenstand der Erkenntnis" nachweisen kann.

Von hier aus läßt sich dann der immanente Urteilssinn auch inhaltlich bestimmen. Des wahren Urteilsgehaltes können wir uns, wenn die Zusammengehörigkeit das Entscheidende in ihm ist, nur dadurch bemächtigen, daß wir zu ihr mit den Urteilsakten anerkennend Stellung nehmen. Das drückt man beim positiven Urteil am besten so aus, daß wir sie  bejahen  und man kann dann die Notwendigkeit, das Wesen des immanenten Urteilssinnes als Bejahen zu deuten, damit begründen, daß das bloße im Bewußtsein haben, Hinnehmen, Erleben oder "Vorstellen" niemals das leisten würde, worauf es beim Erkennen des Wahren ankommt, nämlich die Zusammengehörigkeit von Subjekt und Prädikat oder Inhalt und Form so zu erfassen, wie sie uns als ein Gesolltes gegenübertritt. Dem gültigen Wertgehalt oder dem Sollen im Objektiven muß ein wertendes Anerkennen oder Bejahen im Subjektiven entsprechen. Sonst ist das Urteilen logisch sinnloc. Nur darauf ist dabei stets zu achten, daß Worte wie "Bejahen" im Gegensatz zu "Vorstellen" hier nicht etwa Ausdrücke für das Dasein der Urteilsakte sein dürfen, sondern daß damit allein der Sinn gemeint ist, der dem Psychischen mit Rücksicht auf seine Leistung, die Erfassung des transzendenten Urteilsgehaltes, innewohnt. Leidern können wir diesen Sinn nur mit Worten bezeichnen, die auch für psychisches Sein gebraucht werden, weil die Sprache uns andere Ausdrücke nicht nur zur Verfügung stellt, und dadurch entstehen dann leicht Mißverständnisse. Begrifflich muß trotzdem nicht nur die Trennung des Urteilsaktes vom Urteilsgehalt, sondern auch die des Ja-Sinnes vom Urteilsdasein, das zeitlich in einzelnen psychischen Individuen abläuft, zur Klarheit gebracht sein. An diesen Unterschieden würde im Prinzip auch dann nichts geändert werden, falls sich ergeben sollte, daß der Urteilsgehalt anders zu bestimmen ist, als wir vorausgesetzt haben und daß dementsprechend der immanente Urteilssinn ebenfalls inhaltlich anders gedeutet werden muß.


IV. Urteilslogik und Urteilspsychologie

Hiermit ist die Frage beantwortet, die wir an die Spitze gestellt haben. Es muß jetzt einleuchten, daß die Logik des Urteils und die Psychologie des Urteilens nicht nur nicht dasselbe Material bearbeiten, sondern daß auch die Logik von der Psychologie in keiner Weise abhängig ist. Das gilt zunächst von der "objektiven" Logik und ihrer Frage, worin das Urteil seinem logischen Gehalt nach besteht. Es ist gar nicht einzusehen, wie die Entscheidung über das Wesen dieses unwirklichen, nicht-psychischen Gebildes durch eine Psychologie des Urteilens, die se nur mit psychischen Realitäten zu tun hat, gegeben werden soll. Gewiß muß das logische Urteil verstanden werden, damit es untersucht werden kann und dieses Verstehen ist selbstverständlich immer eine psychische Realität. Aber sie hat für den Logiker, wenn er auf den Urteilsgehalt blickt, ebensoviel oder ebensowenig Interesse, wie z. B. die Akte des Wahrnehmens, die doch auch psychisch sind, für den Physiker haben, wenn er Körper erforscht. Der Logiker wird sich mit der Psychologie des Urteilens daher nur soweit auseinandersetzen, als er die Dogmen abweisen muß, nach denen das,  was  als wahr verstanden oder gemeint wird, selbst etwas Psychisches, d. h. ein zeitlich ablaufender Bestandteil eines individuellen Seelenlebens sein soll. Die Beseitigung dieses ebenso verbreiteten wie widersinnigen Vorurteils gehört jedoch höchstens in die logische Propädeutik.

In eine nähere Beziehung zur Psychologie scheint die "subjektive" Logik zu kommen, wenn sie nach dem immanenten Sinn der Urteilsakte frägt. Das ist jedoch nur insofern richtig, als die Trennung des Psychischen von diesem Sinngebilde noch schwerer ist als die Trennung vom Urteilsgehalt. Die Logik hat überall vom Sinn des Urteils gesprochen, wo sie es überhaupt im logischen Interesse behandelte. Aber sie hat es sich allerdings nicht immer zu Bewußtsein gebracht, daß dabei von der Wirklichkeit des Urteilens seinem psychischen Dasein nach nicht die Rede sein durfte. Diese Unklarheit hat die sprachliche Formulierung der logischen Ergebnisse so beeinflußt, daß von Seiten der Psychologie dagegen Einwände erhoben worden werden konnten. Am inneren wissenschaftlichen Wert der Theorien, die z. B. das Wesen des Urteils im Bejahen der Zusammengehörigkeit von Form und Inhalt finden, ändert dieser Umstand aber wenig. Halten wir konsequent daran fest, daß solche Lehren nur den logischen Urteilssinn deuten  wollen,  so sollte das Mißverständnis, als sagten sie etwas über das psychische Dasein der Urteilsakte aus, sogar bei den Psychologen zu vermeiden sein, denen es bei ihren anders gerichteten Interessen schwer fällt, sich auf logische Fragen einzustellen. Die Beziehung der Logik zur Psychologie besteht also auch im subjektiven Teil eigentlich nur darin, daß eine sorgfältige Abgrenzung besonders gegen die psychologische Terminologie nicht zu entbehren ist und diese hebt die Selbständigkeit der Lehre vom immanenten Urteilssinn gewiß nicht auf. Ihre Unabhängigkeit von der Psychologie wird sich die Logik am sichersten wahren, wenn sie sich stets bewußt bleibt, daß sie den immanenten Sinn vom transzendenten logischen Gehalt her zu deuten, nicht etwa im psychischen Sein der Urteilsakte zu finden hat. Ohne transzendenten Gehalt, den sie verstehen oder meinen, würde es den Urteilsakten an jedem logischen Sinn fehlen. Der immanente Sinn kann somit ebensowenig wie der transzendente im psychischen Dasein aufgehen und daher auch nicht von der Psychologie gefunden werden. Er besteht ja nur in der Beziehung auf etwas Nicht-Psychisches.

Schließlich werfen wir noch einen Blick auf das Verhältnis, das umgekehrt die Urteilspsychologie zur Logik hat. Zweifellos besitzt auch sie in der Feststellung des psychischen Daseins ihre ganz selbständige Aufgabe. So muß z. B. die Frage, wie die Vorgänge des Urteilens sich einer allgemeinen Theorie des Seelenlebens unterordnen lassen, als rein psychologisch betrachtet werden. Wie will man sie unbefangen beantworten, wenn man dabei nicht von Sinn und Bedeutung absieht? Es besteht, um nur dies zu erwähnen, kein Grund, von vornherein anzunehmen, daß wesentliche logische Unterschiede auch mit wesentlichen psychologischen Daseinsverschiedenheiten zusammenfallen oder daß umgekehrt Differenzen im psychischen Sein auch logisch different sind. Zweifellos wird z. B. die sprachliche Form eines Satzes, den jemand hört, mitbestimmend für die psychischen Vorgänge sein, die beim Verstehen eines Urteils wirklich in ihm ablaufen. Die Worte aber können bei genau demselben Urteilsgehalt sehr stark voneinander abweichen. Auch ist es möglich, diesen Gehalt so zum Ausdruck zu bringen, daß dabei das eine Mal der immanente Urteilssinn durch das Wort "ja" dem Verstehenden ausdrücklich nahe gebracht, also auch psychisch repräsentiert sein wird, das andere Mal dagegen der Sinn der Bejahung äußerlich gar nicht hervortritt und daher vielleicht auch keine psychische Repräsentation findet. Ja, wir haben überhaupt keinen Grund, ohne Prüfung anzunehmen, daß verschiedene Urteilsakte beim Verstehen desselben Urteilsgehaltes oder desselben immanenten Urteilssinnes soweit psychisch ähnlich sind, daß sie unter dieselben psychologischen Allgemeinbegriffe gebracht werden können. Es ist vielmehr denkbar, daß es mehrere Gruppen gibt, die ein in psychologischer Hinsicht ganz verschiedenes Gepräge beim Verstehen zeigen. Das wäre dann für die Gestaltung der Daseinspsychologie des Urteilens von entscheidender Bedeutung, während diese Unterschiede für die Logik kein Interesse haben. Jedenfalls hat die Psychologie logisch voraussetzungslos an die Beantwortung solcher Fragen zu gehen, wenn sie sicher sein will, daß nicht vom logischen Sinn her Bestandteile in ihre Theorien hineinkommen, die zu einer Fälschung der Aussagen über das psychische Dasein führen müssen.

Fallen aber die Aufgaben von Psychologie und Logik in der angedeuteten Weise auseinander, so ergibt sich daraus, daß der  Weg,  auf dem man zu einer Daseinspsychologie des Urteilens kommt, ohne eine Orientierung an der Logik doch nicht mit Erfolg bestritten werden kann. Kennt der Psychologe nämlich die logischen Gebilde in ihrem Wesen und in ihrer Mannigfaltigkeit nicht, so wird er immer in Gefahr sein, transzendenten oder immanenten Sinn für psychisches Sein zu halten. Gerade eine Psychologie des Verstehens bietet in dieser Hinsicht besondere Schwierigkeiten. Man hat Versuche angestellt, die darauf beruhen, daß eine Person Worte hört und dann angibt, was sie beim Verstehen beobachtet. So will man das psychische Sein, das beim Urteilen abläuft, feststellen. Wir wollen hier nicht so weit gehen, zu fragen, ob man psychisches Dasein überhaupt "verstehen" kann oder ob nicht alles Verstehen der Menschen untereinander auf dem Verständnis von gemeinsam erlebten, also nicht-psychischen Sinngebilden beruth. Nur eine Frage liegt sehr nahe: wird jemand aufgefordert, er solle einen wahren Satz verstehen, kann er dann die Aufmerksamkeit in erster Linie auf den psychischen Akt richten oder wird nicht vor allem der transzendente Urteilsgehalt und der immanente logische Urteilssinn auftreten? Man hat neuerdings von der Entdeckung gesprochen, daß beim Verstehen von wahren Sätzen nicht "Vorstellungen" sondern "Unanschauliches" eine entscheidende Rolle spiele und in dieser Konstatierung einen bedeutsamen Fortschritt der Psychologie gesehen. Daß beim Verstehen nicht Bilder aufzutreten brauchen, was hier wohl mit dem Wort "Unanschauliches" zum Ausdruck gebracht sein soll, ist schon früher, z. B. von SCHOPENHAUER, bemerkt worden und kann niemanden überraschen. Aber ist wirklich auch bereits erwiesen, daß jenes "Unanschauliche", das wir erleben, wenn wir einen Satz verstehen, nicht ein logisches Gebilde ist? Diese Frage soll hier selbstverständlich nicht entschieden werden. Vielleicht gibt es bisher unbeachtetes psychisches Sein, das sich prinzipiell von den Empfindungen, Vorstellungen, Gefühlen usw. unterscheidet und das mag man dann, um es zunächst wenigstens negativ abzugrenzen, unanschaulich nennen. Ja, es sollte die Frage, was als psychische Realität auftritt, wenn logischer Sinn ohne "Vorstellungen" verstanden wird, nicht wieder aufhören, die Psychologie zu beschäftigen und auf sie mit allem Nachdruck hingewiesen zu haben, ist gewiß ein Verdienst der neuesten Untersuchungen über die Psychologie des Denkens. Aber ein in Wahrheit psychologische Lösung des Problems wird doch nur dann gelingen, wenn man auch die logischen Sinngebilde studiert. Man muß zumindest darauf achten, daß z. B. das Verstehen von einzelnen Worten etwas prinzipiell anderes ist als das Verstehen von Sätzen, die wahr genannt werden können und ferner zwischen dem Verständnis des immanenten Ja-Sinnes und des transzendenten Urteilsgehaltes unterscheiden. Nur dann läßt sich das "unanschauliche" Psychische, falls es existiert, reinlich von den verschiedenen Sinngebilden ablösen und seinem psychologischen Dasein nach positiv bestimmen. Solange man dagegen das psychologische Problem noch mit einer logischen Lehre wie der von KANT in Verbindung bringt, nach der Begriffe ohne "Anschauung", d. h. ohne alogische Elemente, leer sind, ist das nicht nur für die Logik, sondern auch für die Psychologie verwirrend. Die stets in der "Anschauungsform" der Zeit verlaufenden psychischen Wirklichkeiten sollte man niemals im Sinne KANTs unanschaulich nennen. Freilich, hält man alles Unkörperliche ohne weiteres für psychisch und sieht in der Psychologie die Wissenschaft von allen unmittelbaren "Erlebnissen", dann sind Bedenken von dieser Art nichtig. Aber kann die Psychologie, ohne sich selbst zu schädigen, dauernd bei diesen doch etwas primitiven Ansichten stehen bleiben? Schon PLATON war weit davon entfernt, unter seinen "unkörperlichen Ideen" psychische Vorgänge zu denken. Wer heute das Seelenleben erforschen will, sollte doch auch versuchen, sich das weite Gebiet des "Unkörperlichen" endlich in seiner  Mannigfaltigkeit  zum ausdrücklichen Bewußtsein zu bringen und aufhören, die in ihrem Wesen so grundverschiedenen Gebilde, aus denen es besteht, alle in den einen wissenschaftlichen Topf des Psychischen zu werfen. Nur so kann es zu einer Psychologie als der Wissenschaft von den psychischen Realitäten kommen.

Von noch größerer Bedeutung als für die Daseinspsychologie muß endlich die Logik für die Leistungspsychologie des Urteilens sein. Dabei handelt es sich um mehr als um die bloße Abgrenzung des Psychischen gegen das Logische, und, um auch hierfür das Prinzip wenigstens anzudeuten, sei noch ein Punkt gestreift, der gerade in einer Zeitschrift für Philosophie der Kultur nicht ganz übergangen werden darf. Die Psychologie erhebt in neuerer Zeit immer mehr den Anspruch, auch das "höhere" Seelenleben zu untersuchen. Soll dieses Wort einen verständlichen Sinn haben, so kann es sich für die Psychologie des Urteilens dabei nur um das Kulturgut des wissenschaftlichen Denkens handeln. Falls man aber darunter nicht einen Leistungsbegriff versteht, wird das Wort, wie alle Namen für Kulturgüter, ganz bedeutungsleer, und deshalb ist eine Psychologie der Wissenschaft ohne Orientierung an der Logik ein aussichtsloses Unternehmen. Sie setzt einen Begriff der Wissenschaft voraus und dieser ist nur durch die Lehre von den theoretischen Kulturwerten zu bestimmen. Was ein wahres und was ein falsches Urteil ist, was Bejahung und Verneinung bedeutet, in welchem Verhältnis die Elemente des Urteils oder die einzelnen Wortbedeutungen zur Totalität des Urteilsgehaltes stehen, inwiefern wissenschaftliche Begriffe Urteilen logisch äquivalent sind, welche verschiedene Arten der Begriffsbildung es gibt, wie die Urteile sich zu Systemen zusammenzuschließen, ob von einer wissenschaftlichen Universalmethode gesprochen werden kann, nach der man Natur und Geschichte in derselben Weise darstellt oder nicht - das alles sind Probleme, ohne deren Lösung sich der Sinn der Wissenschaft nicht deuten läßt und gerade vor diesen Problemen muß die Urteilspsychologie gänzlich versagen. Wie will man die hier auftauchenden Fragen dadurch beantworten, daß man feststellt, was wirklich in diesem und jenem Individuum abläuft, das den Sinn wissenschaftlicher Sätze versteht? Erst wenn die Psychologie den logischen Gehalt und Sinn der Wissenschaft schon kennt, vermag sie eindeutig die  Frage  zu stellen, welche verschiedenen Denkakte gerade in den wissenschaftlichen Menschen ablaufen, um dann diese Denkakte im einzelnen mit Rücksicht auf ihre Leistung, d. h. auf die Produktion des Kulturgutes Wissenschaft zu begreifen. Die Meinung, es sei möglich, irgendein Material dadurch wissenschaftlich zu bewältigen, daß man einfach die Tatsachen beschreibt, ohne einen leitenden Gesichtspunkt für die Auswahl des Wesentlichen zu haben, sollte doch endlich verschwinden. Mit einem Haufen von Fakten ist niemandem gedient. Und so wie hier muß die Abhängigkeit von der Philosophie der Kulturgüter und der Kulturwerte überall umso größer werden, je mehr die Psychologie sich den sogenannten höheren psychischen Vorgängen im künstlerischen, politischen oder religiösen Leben zuwendet, denn nur als sinnvolle Leistungen für die Erfassung eines gültigen Kulturgehaltes kommt ihnen die Bezeichnung "höher" zu. Denkt man die Beziehung auf die geltenden Werte fort, die sie erfassen und zu denen sie sich damit erheben, so sind sie einfach da und können weder zum Höheren noch zum Niederen gerechnet werden.

Doch auch ohne daß wir diese Andeutungen weiter ausführen, muß das klar sein, was allein wir zeigen wollten: die Psychologie des Urteilens braucht, soweit sie das Urteil als wahres oder falsches. Die Logik dagegen kann sehr gut auch ohne Hilfe der psychologischen Feststellungen die Struktur des Urteilsgehaltes erforschen und den immanenten Sinn der Urteilsakte mit Rücksicht auf ihn deuten. Tragen diese Bemerkungen dazu bei, daß man die Gründe hierfür etwas mehr in Erwägung zieht, als es vielfach heute üblich ist, so haben sie ihren Zweck erfüllt.
LITERATUR - Heinrich Rickert, Urteil und Urteilen, Logos - Zeitschrift für Philosophie der Kultur, Band 3, Tübingen 1912