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LEONARD NELSON
Über das
sogenannte Erkenntnisproblem

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"Wo die Schranken unserer möglichen Erkenntnis sehr eng, der Anreiz zum Urteilen groß, der Schein, der sich darbietet, sehr betrüglich und der Nachteil aus dem Irrtum erheblich ist, da hat das  Negative  der Unterweisung, welches bloß dazu dient, um uns vor Irrtümern zu bewahren, noch mehr Wichtigkeit, als manche positive Belehrung, dadurch unser Erkenntniszuwachs bekommen könnte."
       KANT, Kr. d. r. V., Transzendentale Methodenlehre, 1. Hauptstück

"Verständen wir, was es heißt: der Gegenstand ist an sich da, unabhängig von aller Subjektivität, und wird dann, durch das Erkennen, unserer Subjektivität angeeignet, so läge in der Erkenntnis der Gegenstände, in der Gegenständlichkeit der Erkenntnis eben kein Problem. - Also das ist das  Erste,  aller Untersuchung  voraus  als feststehend Angenommene: Das Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand  ist  ein  Problem." 

Erster Teil:
Die Unmöglichkeit
der Erkenntnistheorie


Einleitung

1. Es ist ein von den Geschichtsschreibern der Philosophie schon oft hervorgehobenes Verhängnis, daß gerade diejenige Lehre, die in den Augen ihres Urhebers sowohl als auch in denen seiner Zeitgenossen wie noch keine andere dazu berufen schien, den ewigen Frieden in der Philosophie herbeizuführen, mehr als irgendeine vor oder nach ihr aufgetretene dahin gewirkt hat, die Anarchie der Schulmeinungen zu fördern und unabsehbaren Streit zu stiften. Nicht minder merkwürdig aber muß die Tatsache erscheinen, daß fast ein jeder, der an diesen nicht endenden Streitigkeiten teilgenommen hat und noch teilnimmt, vom unzweifelhaften Recht durchdrungen ist, mit dem die kritische Philosophie ihren Beruf als Friedensstifterin verkündete. So viel besprochen dieses historische Schauspiel sein mag, so wenig scheint es bisher eine befriedigende Erklärung gefunden zu haben. Und doch muß es offenbar einen tiefliegenden, mit dem eigentümlichen Wesen der kantischen Philosophie auf das Innigste zusammenhängenden Grund haben.

Während der die kantische Philosophie um die Wende des 18. Jahrhunderts auf lange Zeit hinaus betreffende Streit sich wesentlich auf die aus den  Resultaten  der Vernunftkritik zu ziehenden Konsequenzen, insbesondere auf die Frage des "Dinges an sich", bezog, so liegt der Kernpunkt des heute herrschenden Streits in der Frage der  Methode Ohne Zweifel äußert sich in dieser Verschiebung der Streitfrage ein Fortschritt der wissenschaftlichen Entwicklung; denn es liegt auf der Hand, daß die Entscheidung der Resultate von der für ihre Gewinne einzuschlagenden Methode ganz und gar abhängig sein muß.

So wie sich nun die gegenwärtige Verfassung der Wissenschaft darstellt, zeigt sie uns eine deutliche Scheidung zweier großer methodischer Ansichten, die wir nach der üblichen Benennung als "Transzendentalismus" und "Psychologismus" einander gegenüberstellen können. Was mit diesen Namen gemeint ist, weiß ein jeder, der die philosophische Literatur unserer Tage auch nur oberflächlich kennt: auf eine nähere Charakteristik beider werden wir später eingehen.

2. Ein Versuch, die Quelle dieses Streits in einer beiden Parteien gemeinschaftlichen Voraussetzung zu suchen, ist meines Wissens bisher nicht unternommen worden oder doch jedenfalls noch nicht gelungen. Und doch wäre es, gelänge dieser Versuch, nicht das erste Mal, daß die Auflösung eines heftigen und anhaltenden wissenschaftlichen Streits gerade in der Aufdeckung eines von den Streitenden gemeinsam begangenen Irrtums zu finden ist. Überall, wo zwei widerstreitende Ansichten sich gegenüberstehen, die, so oft auch dem einen oder anderen Teil eine Widerlegung des Gegners gelungen zu sein scheint, mit der gleichen Folgerichtigkeit ihre Behauptungen aufrecht zu erhalten vermögen, überall da kann man aufgrund des bloßen Faktums des Streits einen verborgenen beiden Teilen gemeinschaftlichen Fehler vermuten. Ein solcher wird in all den Fällen zugrunde liegen, wo die einander widerstreitenden Ansichten nur unter einer gewissen, von beiden zugestandenen Voraussetzung in wirklichem Widerspruch stehen; denn über da muß mit der Aufhebung der Voraussetzung auch der Widerspruch ihrer Folgen verschwinden.

Es entsteht also die Frage, ob sich nicht eine den entgegengesetzten methodischen Ansichten in der heutigen Philosophie gemeinschaftlich zugrunde liegende Voraussetzung auffinden läßt. Das scheint bei der herrschenden Anarchie und der völligen Divergenz in den ersten Schritten auf den ersten Blick aussichtslos. Allein, so unversöhnlich sich die beiden genannten methodischen Grundansichten gegenüberzustehen scheinen, so können doch die zunächst in die Augen fallenden Differenzen dem tiefer Blickenden eine beiden gemeinschaftliche Eigentümlichkeit nicht verbergen. Diese besteht in der zugleich mit der Entstehung des Streits, nämlich durch das Auftreten KANTs herrschend gewordenen Richtung des Philosophierens, die man allgemein als die "erkenntnistheoretische" bezeichnet. So heftig auch der Streit im einzelnen geführt wird, das eine gilt von allen Streitenden als zugestanden: daß einer jeden im engeren Sinne philosophischen Untersuchung die Bearbeitung der "Erkenntnistheorie" vorauszugehen habe. Nur darüber besteht Meinungsverschiedenheit, ob diese Erkenntnistheorie als eine der Psychologie angehörige Disziplin zu gelten habe oder nicht.

So paradox es also auf den ersten Blick erscheinen mag, einen herrschenden Streit dadurch beilegen zu wollen, daß man das einzige von dem Streit unberührt Gelassene und als unterschütterlich feststehend Angenommene in Zweifel ziehen und womöglich als verfehlt erweisen will, so ist doch gerade das hier unsere Absicht und der Erfolg der Untersuchung mag zeigen, mit welchem Recht.


I. Allgemeiner Beweis
der Unmöglichkeit der Erkenntnistheorie

3. Die  Erkenntnistheorie  ist - nach allgemeinem Sprachgebrauch - die Wissenschaft, die die Untersuchung der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis zur Aufgabe hat. Die Stellung dieser Aufgabe setzt voraus, daß man an der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis zweifelt, d. h. daß ihr Vorhandensein ein Problem bildet. Ich behaupte nun, daß eine wissenschaftliche Auflösung dieses Problems  unmöglich  ist.

Angenommen nämlich, es gäbe ein Kriterium, das zur Auflösung des Problems dienen könnte. Dieses Kriterium würde entweder selbst eine Erkenntnis sein oder nicht.

Nehmen wir an, das fragliche Kriterium sei eine Erkenntnis. Dann gehörte es gerade dem Bereich des Problematischen an, über dessen Gültigkeit erst durch die Erkenntnistheorie entschieden werden soll. Das Kriterium, das zur Auflösung des Problems dienen soll, kann also keine Erkenntnis sein.

Nehmen wir also an, das Kriterium sei  nicht  eine Erkenntnis. Es müßte dann, um zur Auflösung des Problems dienen zu können,  bekannt  sein; d. h. es müßte selbst  Gegenstand  der Erkenntnis werden können. Ob aber diese Erkenntnis, deren Gegenstand das fragliche Kriterium ist, eine gültige ist, müßte entschieden sein, damit das Kriterium anwendbar ist. Zu dieser Entscheidung müßte aber das Kriterium schon angewendet werden.

Eine Begründung der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis ist also unmöglich. 

4. Aber läßt sich nicht aus dieser Unmöglichkeit auf das Nicht-Vorhandensein der objektiven Gültigkeit schließen und auf solchem Wege eine  negative  Entscheidung des Problems herbeiführen? Keineswegs; denn von der Unmöglichkeit, die Gültigkeit eines Satzes (hier der Behauptung der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis) zu erweisen, kann nicht auf die Ungültigkeit dieses Satzes geschlossen werden.

Aber vielleicht ließe sich zeigen, daß unserer Erkenntnis  teilweise  objektive Gültigkeit zukommt und  teilweise  nicht? Auch das ist unmöglich. Denn man nehme an, es gäbe ein Kriterium zur Entscheidung, ob eine Erkenntnis (z. B. die fragliche Behauptung von der teilweisen Gültigkeit unserer Erkenntnis) in die Klasse der gültigen oder in die der ungültigen gehört. Dieses Kriterium müßte, um anwendbar zu sein, erkannt werden können. Um aber zu wissen, daß diese Erkenntnis des Kriteriums eine gültige ist, müßte ich das Kriterium schon angewendet haben.

Wollte man, um diese Widersprüche zu vermeiden, vorschlagen, zur Prüfung der Erkenntnis des Kriteriums ein  neues,  d. h. von ihm verschiedenes Kriterium anzuwenden, so wäre damit nichts gewonnen. denn auch dieses Kriterium müßte, um anwendbar zu sein, erkannt werden und diese Erkenntnis würde, um als gültig angenommen zu werden, wieder ein weiteres Kriterium voraussetzen, so daß wir auf einen unendlichen Regreß geführt wären. Dieser Regreß müßte vollendet vorliegen, ehe irgendeine Erkenntnis als gültig angenommen werden könnte. Die Annahme der Vollendung eines unendlichen Regressus schließt aber einen Widerspruch ein.

5. Man hat versucht, die objektive Gültigkeit wenigstens  einiger  unserer Erkenntnisse dadurch zu erhärten, daß man in der Annahme ihrer Unmöglichkeit einen Widerspruch suchte: Wer behauptet,  keine  gültige Erkenntnis zu besitzen, der spricht mit dieser Behauptung eine Erkenntnis aus, für die er objektive Gültigkeit in Anspruch nimmt und widerspricht sich insofern selbst. - Aber die Annahme
    a)  X  besitzt keine gültige Erkenntnis
hat nur zur Folge, daß  X  selbst von der Geltung dieser Annahme keine Erkenntnis haben kann; denn hätte er diese Erkenntnis, so besäße er in ihr eine objektiv gültige Erkenntnis. Nicht die Annahme  A,  sondern die Annahme
    b)  X  besitzt eine gültige Erkenntnis von  A 
enthält einen Widerspruch. Und aus diesem Widerspruch folgt nicht, daß der die Ungültigkeit seiner Erkenntnis Behauptende eine gültige Erkenntnis besitzt; es folgt nicht die Falschheit des Satzes  A,  sondern lediglich die Falschheit des Satzes  B.  - Anders ausgedrückt: Wer zu wissen behauptet, daß er nichts wisse, widerspricht sich allerdings; aber hieraus läßt sich nicht schließen, daß er irgendetwas wisse, sondern nur, daß er  dieses,  was er zu wissen vorgibt,  nicht  wisse.

Und wie sollte es anders sein, da doch aus dem Prinzip des Widerspruchs nie andere als analytische Sätze ableitbar sind, der Satz aber, wir besäßen objektiv gültige Erkenntnis, da er ein Faktum behauptet, offenbar synthetischer Natur ist.


Anmerkung zum I. Kapitel

Über den Unterschied der
analytischen und synthetischen Urteile

6. Da sich die folgenden Ausführungen mehrfach auf die eben herangezogene Unterscheidung der analytischen und synthetischen Urteile stützen, wird es zweckmäßig sein, einige Bemerkungen zur Rechtfertigung dieser heute noch nicht allgemein anerkannten Unterscheidung einzufügen. (1)

Ein Urteil, dessen Prädikat schon im Begriff des Subjekts enthalten ist, heißt  analytisch;  jedes andere Urteil heißt  synthetisch.  Wenn ich von einem Dreieck sage, daß es drei Seiten hat, so spreche ich ein analytisches Urteil aus; denn das Merkmal der Dreiseitigkeit liegt bereits im Begriff des Dreiecks und ein Dreieck, das nicht drei Seiten hätte, kann ohne inneren Widerspruch nicht gedacht werden. Sage ich hingegen von einem Dreieck, daße es gleichseitig ist, so spreche ich ein synthetisches Urteil aus; denn das Merkmal der Gleichseitigkeit liegt nicht im Begriff des Dreiecks, sondern kommt als etwas Neues zu ihm hinzu und ein ungleichseitiges Dreieck kann sehr wohl als möglich gedacht werden.

KANT führt als Beispiel eines analytischen Urteils an: Alle Körper sind ausgedehnt; als Beispiel eines synthetischen aber: Alle Körper sind schwer. Da hat man nun gefragt, ob denn nicht die Schwere eine ebenso allgemeine und notwendige Eigenschaft der Körper sei wie die Ausdehnung. Wenn sie dies nämlich sei, so gehöre sie offenbar ebenso notwendig zum Wesen des Körpers wie diese. Das Urteil: "Alle Körper sind schwer" sei also in genau demselben Maß analytisch, wie das Urteil: "Alle Körper sind ausgedehnt". Hierauf antworten wir, daß es sich nicht um die Frage handelt, was als allgemeine und notwendige Eigenschaft zum "Wesen" des Körpers gehört, sondern allein, was zu seinem  Begriff  gehört. Der Begriff aber ist weit weniger als die Gesamtheit aller dem Subjekt notwendig zukommender Eigenschaften; er enthält vielmehr allein diejenigen dem Subjekt notwendig zukommenden Eigenschaften, die zu dessen eindeutiger Bestimmung erforderlich und hinreichend sind, d. h. diejenigen, durch die es definiert ist. Zu solchen definierenden Merkmalen des Körpers gehört aber seine Schwere nicht. Wäre die Schwere ein den Körpern als solchen vermöge ihres Begriffs zukommendes Merkmal, so hätte sie sich von selbst verstehen müssen und hätte nicht erst im Laufe der wissenschaftlichen Erfahrung entdeckt zu werden brauchen. In der Tat besaßen die Alten noch keine Vorstellung von der Schwere der Himmelskörper, vielmehr hat man dieselbe erst durch NEWTONs Entdeckung der allgemeinen Gravitation kennen gelernt. Auch kommt die Schwere einem Körper nicht an und für sich zu, wie es doch sein müßte, wenn sie ein schon im Begriff des Körpers enthaltenes Merkmal wäre; sondern sie ist eine relative Eigenschaft und findet nur statt, sofern  mehrere  Körper in Wechselwirkung miteinander treten.

7. Man hat fernerhin behauptet, die Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen sei schwankend und unbestimmt, indem dasselbe Urteil bald als analytisch, bald als synthetisch betrachtet werden könne; ein Urteil, das für den einen analytisch sei, könne sehr wohl für den anderen synthetisch sein; je derselbe Mensch könne ein und dasselbe Urteil heute als synthetisch, morgen als analytisch ansehen. (2) Man ist sogar soweit gegangen, zu behaupten, bei der gehörigen Entwicklung unserer Begriffe verwandelten sich alle Urteile in analytische, so daß es für eine vollkommene Erkenntnis überhaupt keine synthetischen Urteile mehr geben könne. - Wir wollen diesen Einwand an einem Beispiel prüfen: Betrachten wir das Urteil: Der Walfisch ist ein Säugetier. Für den Zoologen, der etwa auf einer Naturforscher-Versammlung seine Untersuchungen über die anatomische Beschaffenheit der Walfische vorträgt, ist das Merkmal Säugetier bereits analytisch im Begriff des Walfischs enthalten. Nehmen wir aber etwa an, unter den Zuhörern des Zoologen befinde sich ein Bauer, der, auf dem Lande aufgewachsen, sich bisher beim Wort  Walfisch  stets eine Art Fisch vorgestellt hat, nun aber erfährt, daß der Walfisch, gerade wie andere Säugetiere, lebendige Junge zur Welt bringt. Diese Erfahrung ist für ihn etwas Neues und das Urteil "Der Walfisch ist ein Säugetier" ist für ihn, indem er es hört, synthetisch. Damit aber, so argumentier man weiter, hat sich zugleich sein Begriff vom Walfisch verändert, es ist ein neues Merkmal hinzugetreten; der Begriff hat sich also erweitert und in Zukunft ist auch für den Bauern das Urteil ein analytisches.

Der hieraus gegen die Kantische Einteilung abgeleitete Einwand ist sehr leicht zu widerlegen, wenn man sich nur die Mühe nimmt, das  Urteil  von seinem sprachlichen Ausdruck, dem  Satz,  zu unterscheiden. Die Kantische Einteilung spricht von Urteilen und den in ihnen auftretenden  Begriffen,  nicht aber vom grammatischen Satz und den ihn bildenden  Worten.  Ein und derselbe Satz kann natürlich sehr verschiedene Urteile ausdrücken, je nachdem, welche Begriffe man mit den Worten verbindet. Die Ausdrücke: Ein Begriff verändert, entwickelt oder erweitert sich, sind im übrigen höchst ungenau und zumindest irreführend. Nicht ein Begriff, sondern unsere Erkenntnis erweitert sich; ein Begriff ist, wenn er einmal gebildet ist, etwas absolut Feststehendes und Unveränderliches. Wohl aber können Worte ihre Bedeutung ändern, indem sie nämlich bald für den einen, bald für den anderen Begriff, bald für einen engeren, bald für einen weiteren, als Ausdruck dienen. Je nachdem also das Wort "Walfisch" einen engeren oder weiteren Begriff bezeichnet, kann der Satz "Der Walfisch ist ein Säugetier" bald ein synthetisches, bald ein analytisches Urteil ausdrücken. Die angebliche Verwandlung von synthetischen Urteilen in analytische ist also eine Fabel. (3)

8. Alle  Definitionen  sind nach dem Vorangehen analytische Urteile. Denn die Definition ist nichts anderes, als die vollständige Zergliederung des Begriffs. Aber auch alle  Schlüsse,  durch die wir zum Beweis eines Satzes gelangen, sind analytische Urteile. Der Schluß ist ein hypothetisches Urteil, nämlich die Ableitung eines Urteils aus anderen Urteilen und zwar muß diese Ableitung so beschaffen sein, daß die im abgeleiteten Urteil enthaltene Behauptung ihren hinreichenden Grund in den Prämissen hat, aus denen sie abgeleitet wird. Ein Schluß, der dieser Bedingung nicht genügte, dessen Schlußsatz als mehr behauptete, als in den Prämissen enthalten war, wäre ein Trugschluß. Die Ableitung, d. h. der Schluß selbst, ist also ein analytisches Urteil, nämlich ein solches, in dem die Prämissen das Subjekt und die Abfolge des Schlußsatzes aus ihnen das Prädikat bilden.

9. Da jeder Schluß Prämissen voraussetzt, so müssen, damit überhaupt ein Schluß möglich sein soll, irgendwelche Prämissen als nicht wieder beweisbarer Ausgangspunkt gegeben sein.  Sind die Prämissen eines Lehrsatzes analytische Urteile, so ist der Lehrsatz selbst ein analytisches Urteil.  (4)  Kommt aber unter den Prämissen eines Lehrsatzes auch nur ein synthetisches Urteil vor, so ist der Lehrsatz synthetisch.  Denn wenn die Lehrsätze auch durch rein analytische Urteile erschlossen werden, so dienen doch diese analytischen Urteile nur zur Vermittlung und der Grund der Gültigkeit der Lehrsätze liegt nicht in den Schlüssen,  mittels  deren sie abgeleitet werden, sondern einzig und allein in den Prämissen,  aus  denen sie abgeleitet werden.


II. Das Gesetz als
erkenntnistheoretisches Kriterium

10. Den im I. Kapitel geführten Beweis der Unmöglichkeit der Erkenntnistheorie wird man vielleicht für trivial erklären. Mit dieser Erklärung wäre ich völlig einverstanden. Doch wird man nicht leugnen können, daß die bewiesene Trivialität von den bisherigen Erkenntnistheoretikern ohne Ausnahme übersehen worden ist. Daß der dem Beweis zugrunde gelegte Begriff der Erkenntnistheorie kein willkürlich erdachter ist, sondern in der Tat dem entspricht, was die Vertreter der gleichnamigen Wissenschaft im Sinn haben, mag an der Hand einer Kritik mehrerer Beispiele aus der neueren erkenntnistheoretischen Literatur dargelegt werden. Die Einzelheiten dieser Kritik werden zugleich zur Erläuterung und Bestätigung des allgemeinen Beweises dienen.

Daß doch niemand das erkenntnistheoretische Problem in seiner Reinheit zum Thema einer wissenschaftlichen Untersuchung gemacht haben kann, das ist, eben infolge der dargelegten Unmöglichkeit einer solchen Untersuchung, selbstverständlich. Aber daß dieses "Problem" durch Mißverständnisse in die Bearbeitung anderer, an sich berechtigter Fragen von den Erkenntnistheoretiker hineingezogen worden ist und dadurch den Wert ihrer Arbeiten mehr oder weniger illusorische gemacht hat und noch macht, das wird aus dem Folgenden hervorgehen.

Ich wähle als erstes Beispiel die Abhandlung: "Über objektive und subjektive Begründung der Erkenntnis" (5) von NATORP, einem der entschiedensten unter den Vertretern der Forderung einer "objektiven Begründung der Erkenntnis".

11. "Logik, als die Theorie der Erkenntnis", so charakterisiert NATORP die Aufgabe dieser Wissenschaft, "will die gesetzmäßige Verfassung darlegen, wodurch Erkenntnis eine innere Einheit bildet. Diese Einheit ist noch nicht gewährleistet durch die bloße innere Widerspruchslosigkeit ..., sondern sie muß den Gegenstand, genauer: das allgemeine Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand betreffen." (6)

NATORP wendet sich von vornherein gegen die Möglichkeit einer psychologischen Lösung dieser erkenntnistheoretischen Aufgabe. Er hat aber nicht bemerkt, daß seine gegen eine psychologische Bearbeitung der Erkenntnistheorie gerichteten Argumente nur insoweit stichhaltig sind, als sie - seiner Absicht entgegen - die Möglichkeit aller Erkenntnistheorie überhaupt treffen.

"Im Gegenstand soll dasjenige liegen, was die Wahrheit der Erkenntnis ausmacht." (7) - Wie ander soll ich denn den Gegenstand mit der Erkenntnis vergleichen, als indem in ihn  erkenne,  wie also soll ich etwas über die Wahrheit der Erkenntnis ausmachen, wenn ich sie nicht schon von vornherein voraussetzen will? Hierauf haben wir bei NATORP keine Antwort gefunden.

"Wissenschaft erhebt nicht nur, sondern rechtfertigt mit der Tat den Anspruch einer durchaus autonomen Geltung und Begrüündung, indem sie ihre objektiven Fundamente in Gestalt von Grundbegriffen und Grundsätzen bloßlegt. Der Mathematiker, der Physiker, der die Natur seiner Wissenschaft recht begreift, wird es nicht bloß entbehrlich finden, sondern grundsätzlich ablehnen, den Gesetzesgrund der Wahrheit seiner Erkenntnisse in der Psychologie zu suchen; er wird über dieselbe nur seine eigene, nicht eine fremde Wissenschaft als Richterin anerkennen." (8)

Wird nach diesen Worten der Mathematiker und Physiker keine fremde Wissenschaft als Richterin über die Wahrheit seiner Erkenntnisse anerkennen, so auch nicht die Erkenntnistheorie und in der Tat muß diese Erkenntnistheorie entbehrlich sein, wenn auch ohne sie die Wissenschaft "den Anspruch einer durchaus autonomen Geltung nicht nur erhebt, sondern rechtfertigt." Was soll es unter diesen Umständen heißen, daß die "Theorie der Wahrheit" diese "autonome Gesetzgebung der objektiven Wahrheit, welche die Wissenschaften behaupten",  "gewiß machen"  solle? (9) Ist die behauptete Selbstgewißheit der wissenschaftlichen Prinzipien ein Beweis der Entbehrlichkeit und Verfehltheit ihrer  psychologischen  Begründung, so ist sie auch ein solcher für die Entbehrlichkeit und Verfehltheit ihrer Begründung überhaupt. Oder welchen Sinn sollen wir mit der Forderung verbinden, etwas "autonom" Geltendes, also durch sich  selbst  Gewisses, "gewiß" zu "  machen"? 

Nehmen wir jedoch an, daß die autonome Geltung der Grundlagen einer Wissenschaft nicht hinreicht, um diese Grundlagen einer erkenntnistheoretischen Begründung zu überheben, so gilt das auch von den Grundlagen der "Erkenntnistheorie" genannten Wissenschaft. Es bedürfte also einer Erkenntnistheorie höherer Ordnung. Eine Konsequenz, die, da von dieser Erkenntnistheorie höherer Ordnung dasselbe gilt, auf einen Regressus führt, dessen Unvollendbarkeit zur Folge hätte, daß es überhaupt keine objektiv begründete Erkenntnis geben könnte.

12. Weiterhin lesen wir: "Objektive Gültigkeit bedeutet eine Gültigkeit, unabhängig von der Subjektivität des Erkennens." "Was diese Geltung positiv bedeute und wie sie zu begründen sei, das ist die Frage." (10) Also die Frage,  wie  die objektive Gültigkeit zu begründen sei, wird erörtert. Die Frage,  ob  sie zu begründen sei, wird gar nicht erst aufgeworfen. Daß  diese  Frage zu bejahen sei, wird vielmehr ohne Erwähnung als selbstverständlich vorausgesetzt. Daß etwa  unmittelbar  angenommen werden könnte, daß die Gegenstände unabhängig von unserem Erkennen bestehen, diese Annahme erscheint für NATORP von vornherein ausgeschlossen: "Das Ansichsein des Gegenstandes ist selber ein Rätsel". (11) Und er begründet das folgendermaßen: "Verständen wir, was es heißt: der Gegenstand ist an sich da, unabhängig von aller Subjektivität, und wird dann, durch das Erkennen, unserer Subjektivität angeeignet, so läge in der Erkenntnis der Gegenstände, in der Gegenständlichkeit der Erkenntnis eben kein Problem." (12) Also das ist das  Erste,  aller Untersuchung  voraus  als feststehend Angenommene: Das Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand  ist  ein  Problem. 

Ist aber das "Ansichsein des Gegenstandes" für NATORP ein "Rätsel", so ist offenbar das  Erkennen  selbst  kein  Rätsel für ihn. Denn vom Gegenstand, "der ja eben in Frage ist", soll der Ausgang nicht genommen werden, wohl aber von der Erkenntnis. "Anders, als in der Erkenntnis ist uns ja kein Gegenstand gegeben." (13) Dieser Satz ist gewiß richtig, sofern er das analytische Urteil ausspricht: Anders als durch unsere Erkenntnis vermögen wir keinen Gegenstand zu erkennen. Aber verhält es sich denn, wenn wir die  Erkenntnis  erkennen wollen, hierin anders? Ist uns die Erkenntnis  anders  gegeben, als in einer (natürlich von der gegebenen verschiedenen)  Erkenntnis?  Ist diese Frage zu verneinen, so ist nicht einzusehen, warum die Erkenntnis weniger ein Rätsel sein soll, als irgendein anderer "Gegenstand". Wird andererseits überhaupt irgendeine Erkenntnis als möglich und gültig zugestanden - wie hier die Erkenntnis der Erkenntnis selbst - warum soll es dann nicht angehen, sich zur Lösung des im "Gegenstand" liegenden Rätsels geradezu an eine Erkenntnis des Gegenstandes selbst zu machen, statt erst den Umweg über die Erkenntnis seiner Erkenntnis einzuschlagen? Dem Unbefangenen wenigstens liegt wohl nichts näher, als die Annahme, daß die im Gegenstand steckenden Rätsel nicht anders, als durch das  Erkennen des Gegenstandes  gelöst werden können, da dieses Erkennen eben das einzige ist, wodurch die uns bisher unbekannten Eigenschaften des Gegenstandes bekannt werden können. Nichts anderes, als gerade dieses Erkennen ist ja aber die von allen einzelnen Wissenschaften - von jeder in ihrem Gebiet - geleistete Arbeit. Warum nun sollen diese Wissenschaften zur Ergründung der Wahrheit nicht genug sein? Und wenn sie hierzu unvermögend sind, warum soll die "Erkenntnistheorie" hier  mehr  vermögen?

13. NATORPs Antwort auf diese Frage soll offenbar in den folgenden Überlegungen enthalten sein:

"Es wurde gesagt, Erkenntnis stelle sich den Gegenstand gegenüber  als unabhängig  von der Subjektivität des Erkennens. Darin, wie diese Unabhängigkeit zu verstehen und wie sie zu begründen sei, muß offenbar die Angel des Problems liegen.

"Zu verstehen ist sie allein vermöge einer Abstraktion, soviel wird sofort klar sein. Gegenstände sind uns ja nur in der Erkenntnis wirklich gegeben, die wir von ihnen haben. Wird gleichwohl, eben in dieser Erkenntnis, der Gegenstand als unabhängig von der Subjektivität des Erkennens angesehen, so ist dsa auf keine andere Weise verständlich, als indem von der Subjektivität, vom Verhältnis des Vorgestellten zum Vorstellenden, als dem Inhalt seines subjektiven Erlebens, abstrahiert wird." (14)

"Indessen kann die bloße, durch den tatsächlichen Vollzug bewiesene Möglichkeit der Abstraktion von der Subjektivität nicht auch schon das Recht und die Notwendigkeit derselben begründen sollen. Der Anspruch der objektiven Geltung ist durch sie wohl in seiner tatsächlichen Bedeutung erklärt, aber nicht auch schon als zu Recht bestehend erwiesen. Es fragt sich also weiter: durch welche bestimmenden Gründe die Abstraktion von der Subjektivität in derjenigen Erkenntnis, die man gegenständlich nennt, nicht allein möglich, sondern notwendig ist." (15)

In diesen Darlegungen handelt es sich zunächst um die Frage der Erklärung und ferner um die der Begründung eines vorher festgestellten Sachverhaltes. Dieser Sachverhalt wird durch den Satz ausgesprochen, "Erkenntnis stelle sich den Gegenstand als unabhängig von der Subjektivität des Erkennens gegenüber." Offenbar kann NATORP mit diesem Satz nichts anderes aussprechen wollen, als eine Tatsache der Selbstbeobachtung. Es ist nicht unwichtig, das zu bemerken; denn indem NATORP die Selbstbeobachtung als ein Kriterium der Wahrheit in Anspruch nimmt, betritt er bereits das vorher von ihm selbst ausgeschlossene Gebiet der  Psychologie Lassen wir indessen einmal dieses Kriterium zu, so ist gewiß gegen den eben genannten Satz nichts einzuwenden. - Anders steht es mit der Art, auf die NATORP diese Tatsache "verständliche" machen will. Diesem Erklärungsversuch liegt offenbar eine  falsche  Selbstbeobachtung zugrunde.

Daß nämlich die Erkenntnis sich Gegenstände gegenüberstelle als unabhängig von der Subjektivität des Erkennens, das ist eine durchaus wesentliche Eigentümlichkeit einer jeden Erkenntnis als solcher. Von  Abstraktion  kann aber erst da die Rede sein, wo bereits irgendwelche Erkenntnis  vorliegt;  es wäre andernfalls unverständlich,  wovon  eigentlich abstrahiert werden sollte und was eigentlich durch diese Abstraktion  gefunden  werden sollte, da doch der mit dem Wort "Abstraktion" bezeichnete Akt nicht in einem  Schaffen  irgenwelcher Inhalte besteht, sondern nur im Absondern und Herausheben schon  gegebener. 

Daß es mit dieser angeblichen Abstraktion eine eigene Bewandtnis hat, scheint NATORP übrigens selbst gefühlt zu haben, da er gesteht, daß sich "diese Abstraktion tatsächlich auf ganz unreflektierte Weise vollzieht". (16) Eine Abstraktion, die nicht Sache der Reflexion ist, wäre doch jedenfalls eine ganz eigenartige und von allem, was man sonst unter dem Wort "Abstraktion" zu verstehen gewohnt ist, verschiedene Abstraktion; woraus ersichtlich ist, daß durch die Bezeichnung des fraglichen Sachverhalts als "Abstraktion" nur der Bedeutungsumfang eines Wortes erweitert, nicht aber etwas zur Erklärung des Sachverhalts geleistet sein kann.

Was uns die Selbstbeobachtung als ursprünglich in jeder Erkenntnis als solcher enthalten zeigt, das kann nicht durch die Annahme eines Abstraktionsaktes erklärt werden und so verhält es sich mit der Assertion [Behauptung, daß der Prädikatsbegriff dem Subjektbegriff tatsächlich zukommt - wp] der Gegenständlichkeit des beim Erkennen Vorgestellten.  Das Problem, wie zur Subjektivität des Erkennens der Gegenstand hinzukomme, ist also für eine richtige Selbstbeobachtung gar nicht vorhanden.  Folglich beruth auch das Problem, wie der zur Erklärung dieses Hinzukommens angenommene Abstraktionsakt zu rechtfertigen sein, auf bloßer Täuschung. Denn das Faktum, dessen Recht begründet werden soll, existiert nicht. NATORP ist also hier durch eine falsche Selbstbeobachtung zu einer falschen Problemstellung veranlaßt worden.

14. Wenn dennoch im weiteren Verlauf seiner Untersuchung eine Lösung der gestellten Frage geboten zu werden scheint, so entsteht dieser Schein nur dadurch, daß der ursprünglich vorgesetzten Frage eine inhaltlich ganz andere untergeschoben wird.

Mit Recht unterscheidet NATORP zweierlei, das in jeder Erkenntnis miteinander gegeben und miteinander verbunden vorkommt: das  Erkennen,  als die Tätigkeit des Subjekts der Erkenntnis und das durch die Erkenntnis  Erkannte  oder  zu Erkennende.  (17) Es ist klar, daß es eben dieses zweite ist, was nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das "Objekt" oder der "Gegenstand" der Erkenntnis genannt wird. Sonach wäre es die Aufgabe der Erkenntnistheorie, das Verhältnis des zu Erkennenden zum Erkennen zu ermitteln. Aber NATORP gibt dem Wort "Gegenstand" alsbald einen anderen Sinn: "Die Beziehung der Erscheinung zum Gesetz muß die in aller Erkenntnis ursprüngliche Beziehung auf den Gegenstand erklären." (18) "Der Gegenstand bedeutet positiv das Gesetz." (19) Aber hier müssen wir Fragen, ob denn nicht bei der Erkenntnis  beider,  des Gesetzes sowohl aus auch der unter dem Gesetz stehenden Erscheinung, jene zwei Stücke: Erkennen als Tätigkeit und das durch diese Erkannte oder zu Erkennende, zu unterscheiden seien. Es gibt ein Erkennen des fallenden Steines ganz ebenso, wie es ein Erkennen des Fallgesetzes gibt. Das Verhältnis des Erkennens zum Erkannten ist also offenbar ein ganz anderes, als das der Erscheinung zum Gesetz.

Indem NATORP Bestimmungen dieses zweiten Verhältnisses auf das erste überträgt, entsteht die Jllusion, als sei durch seine Darlegungen irgendetwas zur Lösung des erkenntnistheoretischen Problems geleistet.

Der Anlaß zu dieser Problemverschiebung liegt in der falschen Verwertung einer an sich richtigen Beobachtung. Es ist nämlich allerdings wahr, daß in unserem Erkennen eine Subsumtion des Besonderen, nämlich der Tatsachen der sinnlichen Wahrnehmung unter das Allgemeine, nämlich die Gesetze, stattfindet. Wir begnügen uns nicht mit einem regellosen Aneinanderreihen der uns bei dieser oder jener Gelegenheit kommenden Wahrnehmungen, sondern wir suchen, insbesondere in der Wissenschaft, den Zusammenhang der Tatsachen als einen  gesetzmäßigen  zu begreifen. Und insofern wir die Gesetzmäßigeit aller Gegenstände der Wahrnehmung voraussetzen, bedienen wir uns dieser Gesetzmäßigkeit als eines Kriteriums, indem wir einer Erscheinung, die sich dieser allgemeinen Gesetzmäßigkeit nicht einfügt, objektive Realität absprechen. (20) Aber eine positive Ableitung des Individuellen der Erscheinungen aus dem allgemeinen Gesetz ist unmöglich und in der Tat bedienen wir uns - im Leben wie in der Wissenschaft - der vorausgesetzten Gesetzmäßigkeit lediglich als eines  negativen  Kriteriums aller Erkenntnis von Erscheinungen. Das positive Kriterium der Wirklichkeit suchen wir jederzeit nur in der  Anschauung;  wobei wir das Kennzeichen der Anschauung nie in das Verhältnis zum Gegenstand, sondern allein in gewisse  subjektive  Beschaffenheiten der Vorstellung setzen, nämlich in das von begrifflicher Vermittlung unabhängige Bewußtsein ihrer ursprünglich assertorischen [als gültig behaupteten - wp] Natur. Jede Vorstellung, die diese subjektive Beschaffenheit zeigt, gilt uns als objektiv gültig, wofern sie nicht mit der anderweitig gegebenen Gesetzeserkenntnis unverträglich ist. (21)

"Die gesetzmäßige Auffassung des Erscheinenden gilt als die gegenständlich wahre" sagt NATORP (22) und er hat darin recht, falls er hier unter "gelten" ein "als gültig angenommen werden" versteht. Ob nämlich, was als gültig oder wahr angenommen wird, auch gültig oder wahr  sei,  das ist eine Frage für sich, nämlich gerade jene Frage, die durch die Erkenntnistheorie erst entschieden werden sollte. - Auf keine Weise aber folgt aus dem eben Festgestellten, daß "der Gegenstand das Gesetz bedeutet", solange wir unter "Gegenstand" das im Erkennen Erkannte verstehen. Wir können wohl die Erkenntnis der einzelnen Erscheinungen als eine unvollständige bezeichnen, insofern sie noch nicht ihre Unterordnung unter die Erkenntnis des Gesetzes gefunden hat und wir können dementsprechend die mittels dieser Unterordnung gewonnene Erkenntnis des gesetzmäßigen Zusammenhangs der Erscheinungen als die vollständige und insofern  eigentliche  Erkenntnis bezeichnen. Auch können wir in Analogie hierzu den Gegenstand dieser vollständigen Erkenntnis den eigentlichen, nämlich durch vollständige Erkenntnis bestimmten, Gegenstand nennen, im Gegensatz zur unvollständigen Bestimmtheit des Gegenstandes der bloßen Wahrnehmungserkenntnis. Aber wir dürfen dann nicht übersehen, daß die Erkenntnis des allgemeinen Gesetzes für sich, sofern sie ihre Anwendung auf die Wahrnehmungserkenntnis noch nicht gefunden hat, ebensowenig als eine vollständige Erkenntnis zu gelten hat, wie die bloße Wahrnehmungserkenntnis. Und wir dürfen dementsprechen auch den Gegenstand dieser isolierten Gesetzeserkenntnis, d. h. das Gesetz selbst, ebensowenig einen bestimmten oder eigentlichen Gegenstand nennen, wie den Gegenstand der isolierten Warnehmungserkenntnis, d. . wie die Erscheinung. In der wechselseitigen Bestimmung von Wahrnehmungs- und Gesetzeserkenntnis liegt für uns das Kriterium der Gegenständlichkeit der Erkenntnis. Aber das Kriterium der Gegenständlichkeit ist nicht zu verwechseln mit dem Gegenstand selbst. Das Verhältnis der unvollständig bestimmten Erkenntnis zur vollständig bestimmten Erkenntnis ist nicht zu verwechseln mit dem Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand. Und der Zusammenhang der Erscheinungen  nach  dem Gesetz ist nicht zu verwechseln mit dem Gesetz selbst. Nur wer diese Verwechslung begeht, kann meinen, durch eine Untersuchung der "Beziehung der Erscheinung zum Gesetz" "die in aller Erkenntnis ursprüngliche Beziehung auf den Gegenstand erklären" zu können. (23)

"Subjektivität", so erklärt NATORP, "bedeutet das Verhältnis des Vorgestellten zum Vorstellenden, sofern es von ihm vorgestellt wird, ... sie bedeutet das  unmittelbare  Verhältnis zum Ich." (24) Aber schon vier Sätze später heißt es: "Es gibt überhaupt nichts anderes, wodurch der Begriff der Subjektivität sich positiv bestimmen ließe, als  das Erscheinen".  Wer sieht nicht, daß das zwei ganz heterogene Definitionen der Subjektivität sind und daß was von der Subjektivität im zweiten Sinne gilt, darum noch keineswegs auf die Subjektivität im ersten Sinn Anwendung findet. "Steht das fest," so schließt NATORP aus dem zuletzt genannten Satz, "so ist wohl unmittelbar ersichtlich, wiefern im Begriff des Gesetzes die Subjektivität überwunden ist." Gewiß, es ist unmittelbar ersichtlich, daß das Gesetz kein Erscheinen ist; eine Entdeckung, zu der wir freilich des Umwegs über die Definition der Subjektivität nicht bedurft hätten. Aus dem analytischen Satz aber, daß das Gesetz kein Erscheinen ist, wird man nicht im Ernst schließen wollen, daß das Gesetz ein anderes Verhältnis zum  Ich  hat, als die Erscheinung.

15. Indessen, NATORP macht noch einen weiteren Versuch, die Objektivität des Wahrnehmungsgegenstandes zu vernichten. "Das Einzelne", sagt er, (25) "ist jederzeit nur zu charakterisieren durch allgemeine Bestimmungen." Und: "Zu fassen ist es, wenn überhaupt doch nur, indem es in Begriffen bestimmt wird; jede solche Bestimmung aber geschieht aus dem Standpunkt des Allgemeinen." (26) Diesen Sätzen liegt wieder eine mangelhafte Selbstbeobachtung zugrunde. Ohne Zweifel  können  wir das Einzelne durch Begriffe bestimmen, aber wir  tun  das nur, wenn wir  urteilen.  Das Urteil aber ist stets eine  mittelbare  Erkenntnis, der eine unmittelbare Bestimmung des Gegenstandes schon vorhergehen muß. Der  Begriff,  durch den wir im Urteil erkennen, ist eine fr sich problematische allgemeine Vorstellung. Diese allgemeine problematische Vorstellung  kann  zwar durch Verbindung anderer ebenfalls allgemeiner und problematischer Vorstellungen gebildet sein; aber jede derartige synthetische Begriffsbildung (Determination) setzt in letzter Linie irgendwelche nicht wieder synthetisch gebildete Begriffe als ursprüngliche Elemente der Determination voraus; und diese sind, wie die Selbstbeobachtung lehrt, durch Abstraktion aus irgendwelchen  nicht  allgemeinen und  nicht  problematischen, sondern individuellen und assertorischen Vorstellungen abgeleitet. Eine solche nicht allgemeine und nicht problematische Vorstellung ist die unmittelbare Erkenntnis, die man  Anschauung  nennt. Diese Anschauung und die eigentümliche Art der Bestimmung des Gegenstandes durch sie ist von NATORP völlig verkannt worden. Wenn er sagt: "Gegeben ist das Konkrete der Erscheinung nur als  erst  zu bestimmendes, bestimmbares  X",  (27) so ist das zwar insofern richtig, als der Gegenstand eine Bestimmung durch allgemeine Gesetze erfordert; aber die Erscheinung ist darum noch nicht etwas schlechthin Unbestimmtes, sondern nur etwas  unvollständig,  nämlich nur durch Anschauung,  Bestimmtes.  NATORP aber meint, die Erscheinung sei "gegeben nur im Sinn einer gestellten Aufgabe, nicht aber als ein Datum der Erkenntnis, woraus anderes, noch unbekanntes sich bestimmen ließe." (28)"Es gibt" für ihn "berhaupt kein anderes Organon der Erkenntnis", als den Begriff. (29) Ist diese Behauptung psychologisch gemeint, so widerspricht sie, wie wir gesehen haben, den offenkundigen Tatsachen der Selbstbeobachtung. Mit diesen letzteren ist sie nur zu vereinen, wenn man sie auf den (§ 14, Schluß) erwähnten Satz zurückführt, durch den alle Vorstellung von Erscheinungen aus der Sphäre des objektiv Gültigen durch Definition ausgeschlossen wurde. Sie besagt aber in diesem Fall nichts anderes, als daß wir das Wort "Erkenntnis" nicht auf individuelle, sondern nur auf allgemeine Bestimmungen anwenden sollen, sinkt also zum Rang einer bloßen terminologischen Festsetzung herab. Soll der Satz einen  Inhalt  haben, soll er ewas  bedeuten,  so kann er nur einen psychologischen Sachverhalt bezeichnen wollen. Alsdann aber entsteht die gewichtige Frage, wie wir in den Besitz von Begriffen, als des einzigen Organons der Erkenntnis kommen können, oder, wenn die Begriffe als etwas ursprünglich Gegebenes angenommen werden sollen,  wie Erkenntnis aus bloßen Begriffen möglich sei.  Eine Frage, die NATORP keiner Erwähnung, geschweige denn einer Antwort gewürdigt hat. Aus bloßen Begriffen entspringen nur analytische Urteile, durch diese ist aber keine positive Bestimmung des Gegenstandes möglich. Solange also nicht die Kunst erfunden ist, aus bloß analytischen Urteilen synthetische abzuleiten, sind wir berechtigt, jeden Versuch einer Erkenntnis aus bloßen Begriffen als ein in sich widersinniges Unternehmen von der Hand zu weisen. (30)
LITERATUR - Leonard Nelson, Über das sogenannte Erkenntnisproblem, Göttingen 1908
    Anmerkungen
    1) Ich schließe mich dabei an die denselben Gegenstand behandelnden Ausführungen meiner Abhandlung "KANT und die Nicht-Euklidische Geometrie" an. (13. Sonderheft der astronomischen Zeitschrift "Weltall", Kapitel III)
    2) So soll es sich z. B. nach WELLSTEIN mit den Axiomen der Geometrie verhalten (Enzyklopädie der Elementar-Mathematik, Band II, Seite 131)
    3) Einen noch schlimmeren Fehler soll die Kantische Einteilung nach COUTOURAT enthalten ("La philosophie des mathématiques des KANT" in der Revue de métaphysique et de morale, 1904, Seite 323). Dieser Logiker behauptet nämlich entdeckt zu haben, daß die fragliche Einteilung überhaupt nicht vollständig sei. Er hat aber dabei übersehen, daß er, um diesen Einwand zu erheben, erst den logischen Grundsatz vom ausgeschlossenen Dritten hätte widerlegen müssen. Nach diesem Satz läßt sich neben den beiden Fällen, daß ein Prädikat im Subjektsbegriff enthalten ist und dem, daß es nicht in ihm enthalten ist, keine weitere Möglichkeit denken. Vielmehr muß die Einteilung als ebenso vollständig angesehen werden wie die, daß ein Punkt entweder auf einer gegebenen Geraden liegt oder daß er nicht auf ihr liegt. Nach COUTOURAT soll der Fall der partikularen Urteile, also der Urteile von der Form: Einige  S  sind  P,  das Gegenteil beweisen. Sie sollen einen Fall darstellen, wo das Prädikat weder im Subjektsbegriff liegt noch außer ihm. Betrachten wir das Schulbeispiel: Einige Menschen sind tugendhaft. Daß der Begriff der Tugend nicht in dem des Menschen enthalten ist, dürfte klar sein; denn wäre er in ihm enthalten, so wären eben nicht nur einige, sondern alle Menschen tugendhaft. Oder sollte COUTOURAT der Ansicht sein, daß der Begriff der Tugend im Begriff einiger Menschen enthalten, im Begriff anderer Menschen aber nicht enthalten ist? Ich wenigstens muß gestehen, daß ich mit einer solchen Behauptung keinen Sinn verbinden könnte. Denn es gibt nicht einen Begriff einiger Menschen und einen anderen Begriff anderer Menschen, sondern es gibt nur einen einzigen, nämlich allgemeinen Begriff des Menschen, außerdem aber alle die Einzelwesen, die unter den allgemeinen Begriff des Menschen fallen, d. h. des denen der Begriff  Mensch  als Merkmal zukommt, während es den anderen fehlt. Einem Wesen als Merkmal zukommen heißt aber nicht: im Inhalt eines Begriffs enthalten sein. Es ist also hier dem Logiker passiert, daß er den Inhalt mit dem Umfang des Begriffs verwechselt hat.
    4) Hieraus folgt, daß es  unmöglich  ist,  ein  synthetisches Urteil auf analytische zurückzuführen. Es ist vielleicht nicht überflüssig, für diesen Satz, dessen Wichtigkeit aus dem Inhalt der folgenden Kapitel erhellen wird, einen förmlichen Beweis zu geben. - Sollte aus bloß analytischen Urteilen ein synthetisches ableitbar sein, so müßte an irgendeiner Stelle in der Beweiskette ein Schluß auftreten, dessen beide Prämissen noch analytisch, dessen Schlußsatz aber synthetisch wäre. Daß es einen solchen Schluß nicht geben kann, läßt sich so zeigen. Jeder Schlluß erfordert einen Mittelbegriff, d. h. einen Begriff, der im Obersatz als Subjektsbegriff, im Untersatz als Prädikat auftritt und mittels dessen im Schlußsatz das Subjekt des Untersatzes unter das Prädikat des Obersatzes subsumiert wird. Sind nun beide Prämissen analytisch, so ist nicht nur der Oberbegriff (das Prädikat des Obersatzes) im Mittelbegriff, sondern auch der Mittelbegriff im Unterbegriff (dem Subjekt des Untersatzes) enthalten. Folglich ist auch der Oberbegriff im Unterbegriff enthalten; d. h. der Schlußsatz muß selbst ein analytisches Urteil sein.
    5) PAUL NATORP, Philosophische Monatshefte, Band XXIII, 1887, Seite 257f
    6) ebenda Seite 257
    7) ebenda Seite 266
    8) ebenda Seite 266
    9) ebenda Seite 266
    10) ebenda Seite 267
    11) ebenda Seite 268
    12) ebenda Seite 268
    13) ebenda Seite 268
    14) ebenda Seite 269
    15) ebenda Seite 270
    16) ebenda Seite 269
    17) ebenda Seite 260
    18) ebenda Seite 259
    19) ebenda Seite 271
    20) Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerke ich ausdrücklich, daß es sich hier lediglich um eine Beschreibung des psychologischen Tatbestandes handelt.
    21) Diese Bemerkung kann dazu dienen, einen neuerdings von SCHELER gegen KANT erhobenen Einwand zu beseitigen, der, wenn er zuträfe, nicht allein die Kantische Philosophie, sondern auch die gesamte Naturwissenschaft und alles menschliche Denken überhaupt vernichten müßte. ("Die transzendentale und die psychologische Methode", Seiten 65 und 82) SCHELERs Einwand, der sich gegen das Postulat der Gesetzmäßigkeit alles Wirklichen richtet, beruht auf der Verwechslung dieses Postulats mit einem allgemeinen positiven Kriterium der Wirklichkeit. Das positive Kriterium der Wirklichkeit liegt jedoch auch für KANT lediglich in der Wahrnehmung. Allerdings "unterscheidet nicht der besondere inhalt oder die Intensität das durch eine Hallzination oder durch einen Traum erregte Bild von einer Wahrnehmung" (Seite 50), sondern dieser Unterschied wird erst durch das verschiedene Verhältnis beider zum Gesetz bestimmt. Aber daraus folgt nicht, daß "jede Beobachtung ihren Anspruch auf Objektivität und Realität solange zurückzustellen hat, bis sich ihr Inhalt aus schon gefundenen Naturgesetzen heraus erklären läßt." (Seite 82) Träfe das zu, so wäre freilich "die Auffindung eines  neuen  Naturgesetzes unmöglich", da in diesem Fall aller Beobachtungsinhalt solange "für Fiktion zu gelten" hätte, als er nicht schon auf gegebene Gesetze zurückgeführt ist. In der Tat findet gerade das Umgekehrte statt: daß nämlich jede Beobachtung ihren Anspruch auf Objektivität und Realität so lange bewahrt, bis sich ihre Unvereinbarkeit mit schon gefundenen Naturgesetzen herausstellt. - Der Fehler beruth auch hier nur auf dem Vorurteil, als sei die Assertion etwas erst mittelbar zur Subjektivität der Vorstellung Hinzuzubringendes.
    22) PAUL NATORP, Philosophische Monatshefte, Band XXIII, 1887, Seite 259
    23) ebenda Seite 259; vgl. auch Seite 275: "Somit ist das Verhältnis des Subjektiven und Objektiven in der Erkenntnis  überhaupt  durch das Verhältnis des  Einzelnen und Allgemeinen  zu erklären.
    24) ebenda Seite 273
    25) ebenda, Seite 280
    26) ebenda Seite 281
    27) ebenda Seite 282
    28) ebenda Seite 282
    29) ebenda Seite 283
    30) Vielleicht ist NATORP der Ansicht, daß es überhaupt keine (in dem von uns definierten Sinn) synthetischen Urteile gibt. Das muß in der Tat so scheinen, wenn er in seiner "Logik" (Seite 20) als synthetisches Urteil die Begriffsdetermination definiert und als analytisches deren Umkehrung. Hierbei verwechselt er jedoch das, was wir als synthetische Begriffsbildung bezeichneten, mit dem, was man seit KANT synthetisches Urteil nennt. Auch die Determination ist ein analytisches Urteil. Wenn es richtig wäre, daß, wie Natorp an derselben Stelle behauptet, "das verneinende Urteil das Urteil der Verschiedenheit bedeutet, wie das bejahende die einfache Identitätssetzung", so könnte es in der Tat keine synthetischen Urteile geben; eine Konsequenz, die freilich die Möglichkeit einer Erkenntnis durch Urteile überhaupt aufheben müßte. Das verneinende Urteil bedeutet indessen so wenig das Urteil der Verschiedenheit, wie das bejahende die Identitätssetzung. Wenn ich Urteile, "7 ist eine Primzahl", so will ich damit sagen, daß die Zahl 7 in die Sphäre des Begriffs Primzahl gehört, nicht aber, daß die Begriffe 10 und Primzahl verschieden seien, denn das würde zur Folge haben, daß alle Begriffe, die von einem bestimmten Begriff verschieden sind, als Prädikate von den Gegenständen aus der Sphäre dieses Begriffs  verneint  werden müßten, so daß z. B. aus der Verschiedenheit der Begriffe 3 und Primzahl das falsche Urteil folgte: "3 ist  nicht  eine Primzahl. - NATORPs Fehler besteht also in der Verwechslung der  Urteile  mit bloßen  Vergleichungsformeln.  - Diese Verwechslung hat von jeher die größte Verwirrung in die nachkantische Philosophie gebracht. Das ganze dialektische Spiel der FICHTEschen Wissenschaftslehre mit dem "Ich" und der SCHELLING-HEGELschen Identitätsphilosophie mit dem "Sein = Nichts" beruth auf diesem Fehler. In der Tat: "Ich = Ich", denn jedes Ding ist mit sich selbst identisch. "Ich bin aber "Philosoph". "Philosoph" ist aber nicht = Ich. Und so kann man folgerichtig, wenn man Urteil und Vergleichungsformel nicht zu unterscheiden versteht, neben den Satz "Ich bin Ich" den anderen "Ich bin Nicht-Ich" stellen und daraus mit HEGEL den Schluß ziehen, daß die formale Logik im Irrtum ist.