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JOHANNES von MALOTTKI
Das Problem des Gegebenen
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    - Einleitung - Der Umfang des Problems
I. Der Monismus des Gegebenen
II a. Der monistische Dualismus
II b. Der erkenntnistheoretische Dualismus
III. Die Logisierung des Gegebenen
IV. Der Monismus der Funktion
V. Das Gegebene als Grenzbegriff
   
"Immer deutlicher tritt derjenige Begriff in seiner Bedeutung für das Gegenstandsproblem zutage, der im Grunde die positivistischen und realistischen Gegebenheitsfassungen zersetzte: der Begriff der Form. Es zeigte sich, daß schlechterdings jede Erkenntnis als Erkenntnis an eine Form gebunden ist; steht aber die kategoriale Natur der Erkenntnis einmal fest, dann kann es kein Objekt außerhalb des erkennenden Bewußtseins geben."

"Dieser Notwendigkeit der Formhaftigkeit kann sich nach Rickerts Überzeugung kein gegenständliches Element entziehen. Die Idee des reinen Inhalts ist eine nie zu realisierende Abstraktion, denn diese Realisierung müßte immer mittels der Form erfolgen."
   

Drittes Kapitel
Die Logisierung des Gegebenen:
Die Kategorie der Gegebenheit


Das Gegebene, im Sinne einer bewußtseinsfremden Voraussetzung für das erkennende Bewußtsein, erscheint jetzt völlig in Dunkel gehüllt. Weder vom Standpunkt des naiven noch des kritischen Realismus konnte ein Bewußtseinsfremdes überzeugend nachgewiesen werden. Was als denkfremde Voraussetzungsgegebenheit hingestellt wurde, stellte sich bei näherer Betrachtung immer schon in gewissem Sinne als Ergebnisgegebenheit heraus. Und diese letztere läßt sich in keiner Weise zu einem Bewußtseinsfremden verabsolutieren. Denn es gibt nur ein Sein, das als Sein erkannt ist. Das bedeutet aber nichts anderes, als daß das Objekt immer erst in Beziehung auf ein Subjekt "ist". "Wir wissen nichts von einem Wirklichen, das ist, ohne daß es als seiend beurteilt wird ..." (1) Immer deutlicher tritt derjenige Begriff in seiner Bedeutung für das Gegenstandsproblem zutage, der im Grunde die positivistischen und realistischen Gegebenheitsfassungen zersetzte: der Begriff der Form. Es zeigte sich, daß schlechterdings jede Erkenntnis als Erkenntnis an eine Form gebunden ist; steht aber die kategoriale Natur der Erkenntnis einmal fest, dann kann es kein Objekt außerhalb des erkennenden Bewußtseins geben. Nach dem bisherigen Gang der Untersuchung wird es immer schwieriger, den Begriff eines denkfremd Gegebenen aufrechtzuerhalten. Ja die Unmöglichkeit der positivistisch-realistischen Theorien verstärkt nur noch die Überzeugung, daß der Begriff des Gegebenen dem Grundsatz der Spontaneität des Denkens entsprechend umgedeutet werden muß: als Ergebnis der Denkbestimmung. Zumindest ist es bisher nicht gelungen, die Voraussetzungsgegebenheit zu definieren. Wir wissen nur, daß sie kein Wirkliches sein kann und daß sie für sich isoliert, ohne die formalen Momente unseres Denkens, nicht erfaßt werden kann. Der Gedanke des reinen Inhalts, der "reinen Erfahrung", scheiterte an der Unabweisbarkeit der Form, die jeder Tatsache anhaftet.

Vielleicht ist überhaupt die denkfremde Voraussetzungsgegebenheit eine Unmöglichkeit? Gibt es kein rezeptives Verhalten der Erkenntnis, sondern ist diese, wie es immer mehr den Anschein hat, eine spontane Tätigkeit, ein aktiver Prozeß, dann muß sich doch unter dem Zwang dieser Tatsache jede scheinbare Gegebenheit letztlich in Denkbestimmungen auflösen lassen. Für eine funktionalistische Auffassung der Erkenntnis als Bewegung, als Prozeß, wird ein denkfremder, gegebener Bestand direkt widersinnig. Jedenfalls muß das Gegebene als Voraussetzung auf einer ganz anderen Ebene gesucht werden, als in einer immanenten oder transzendenten Wirklichkeit.

Auf diesem Stand der Problembewegung nimmt RICKERT die Frage nach den Grundlagen der Gegenstandserkenntnis auf. In den Vordergrund seiner Überlegungen tritt der Begriff der Form, der Funktion und die Einsicht in die Bedeutung desselben für die gegenständliche Erkenntnis. Von dieser Grundlage aus erscheint zunächst nichts widersinniger, als das Festhalten an einer transzendenten Realität als denkfremd Gegebenem. Denn es liegt im Wesen der funktionalistischen Auffassung der Erkenntnis im Sinnes eines Prozesses, eines Geschehens, daß ihr kein Seinsbestand als Denkfremdes gegeben sein kann, sondern nur die Aktivität der Bewegung ist da, deren Ergebnis das "Gegebene" ist. Ist das Gegebene, sofern es einen seienden Bestand zum Ausdruck bringen soll, tatsächlich ein Gegebenes nur im Sinne des Ergebnisses, dann ist es aber auch nichts anderes, als das Sein selbst; d. h. es ist wie dieses ein kategoriales, denkimmanentes Gefüge.

Damit gibt RICKERT dem Gegebenheitsproblem eine grundlegende Wendung. Den Widersprüchen der realistischen Lehrmeinungen, die zuletzt an dem Gedanken der "denkfreien Tatsache" orientiert sind, glaubt RICKERT nur dadurch entgehen zu können, daß er jedwede Tatsache als allein im Zusammenhang des Denkens begründet nachweist. Suchte der Realismus das denkfremd Gegebene entweder unter gänzlicher Ausschaltung des Denkens, oder, wenn schon das Formmoment "unserer" Wirklichkeit sich nicht abweisen ließ, in einer "anderen", eigentlichen Wirklichkeit beizubehalten, so soll jetzt entsprechend der Einsicht, daß von einem Wirklichen allein nur innerhalb der formenden Erkenntnis gesprochen werden kann - der Begriff des vermeintlichen Denkfremden in die für uns allein "gegebene" Sphäre des immanenten Seins eingegliedert werden. Das denkfremd Gegebene und der denkimmanente Gegenstand stehen also nicht mehr in einem Verhältnis, in einer Beziehung der Gleichheit oder Ähnlichkeit, sondern der transzendente Faktor der Relation geht in dem immanenten auf: wir stehen wiederum vor einem monistischen Aufbau der gegenständlichen Welt. Gegebenes und Gegenstand fallen wieder zusammen. Damit ist die Situation genau umgekehrt, die wir beim Monismus des Gegebenen vorfanden. Auch dort fielen ja Gegebenes und Gegenstand zusammen. Aber der Sachverhalt war doch ein ganz anderer. Hier wird wieder deutlich, welche grundverschiedenen Ansichten der simple Name "gegeben" verdecken kann.

Beim Monismus des Gegebenen war die Identität des Gegebenen und des Gegenstandes dadurch gewonnen, daß der Gegenstand seine Eigenart verlor und in das Gegebene hineingenommen wurde. Das Gegebene und zwar hier das Voraussetzungsgegebene, das Denkfremde, ist das logische Prius. Der Gegenstand "ist" überhaupt nur, sofern er gegeben, d. h. denkfremd, denkunabhängig ist. Ganz anders verhält es sich mit der Identität, auf die RICKERT hinzielt. Das Maßgebende ist hier der Gegenstand, d. h. das denkimmanente Sein. Das Gegebene als Denkfremdes weist keinen Eigenbestand mehr auf; es "ist" überhaupt nur, sofern es gegenständliche Dignität hat, d. h. es hat Bedeutung innerhalb der Immanenz des Denkens, es ist nur ein Moment in dem aus dem Denken sich ergebenden Sein; mit einem Wort: das Gegebene hat ausschließlich die Bedeutung des Ergebnisses.

Damit haben wir dem Gang der Untersuchung schon vorausgegriffen und die Entwicklung angedeutet, in der das Problem sich fortbewegt. Es ist die gegensätzliche Auffassung und Deutung desselben systematischen Grundbestandes des Problems, auf die wir nun treffen. RICKERT selbst hat, wie wir sehen werden, innerhalb dieser gesamten Bewegung insofern seinen systematisch bedingten eigenen Standort, als seine Auffassung den Punkt der Entwicklung darstellt, an dem das kritische Motiv das Übergewicht gewinnt über das ontische, wie wir es nannten, über den Begriff der denkfremden Realität. So bereitet er in problemsystematischer Beziehung uns auf die völlige Auflösung des Denkfremden vor und nur verborgen und gleichsam heimlich wirkt das ontische Motiv noch nach und führt dann eine eigentümliche Zwiespältigkeit der Auffassung herauf. Auch so aber bleibt das eigentlich Bestimmende innerhalb der Gegenstandserkenntnis die Spontaneität des Denkens. "Wir setzen zunächst jedenfalls nur ein vom Denken unabhängiges, transzendentes 'Etwas' überhaupt voraus, das wir im übrigen ganz unbestimmt lassen." (2) In diesem "unbestimmten Etwas" bahnt sich schon der Auflösungsprozeß des Gegebenen an.

Zunächst findet RICKERT sich in der Situation, daß die Wirklichkeit nicht als denkfremde Realität gegeben ist, sondern daß sie vielmehr zu begründen ist. Und hierfür scheint ihm die kategoriale Natur unseres Denkens die ausschlaggebende Voraussetzung zu sein. Die Gegenständlichkeit ist erst als eine erkannte überhaupt da, d. h. sie muß die Formen unseres Erkennens haben, wenn anders sie nicht sinnlos werden soll. Dieser Notwendigkeit der Formhaftigkeit kann sich nach RICKERTs Überzeugung kein gegenständliches Element entziehen. Die Idee des reinen Inhalts ist eine nie zu realisierende Abstraktion, denn diese Realisierung müßte immer mittels der Form erfolgen, d. h. jeder Inhalt ist schon immer mehr als "bloßer" Inhalt: er hat die Form der Inhaltlichkeit. "Niemand kann leugnen, daß ein Inhalt, wenn er für die Erkenntnis in Betracht kommen soll, zum Mindesten die Form der Gegebenheit oder der Tatsächlichkeit haben muß." (3) Damit hat sich die Situation verändert. Hat das Gegebene nur noch als Ergebnis einen Sinn in der Erkenntnistheorie, ist es dem bewußtseinsimmanenten Sein eingeordnet und liegt es in derselben Ebene wie dieses, dann ist es auch wie das Sein selbst als Form aufzufassen. "Die Gegebenheit steckt nicht in dem vorstellungsmäßigen Inhalt des Urteils, sondern in seiner Form." (4) Die Form aber des als wirklich erkannten, wir können im Sinne RICKERTs auch sagen, des gegebenen Gegenstandes, ist als Produkt, als Ergebnis des Urteils aufzufassen. Wie das Sein, so ist auch die Gegebenheit ein Problem der Form und wie das Sein, ist die Gegebenheit eine Kategorie, ein Formungsprinzip.

In diesen Gedankengängen kommt der Spontaneitätsgedanke zu ausschlaggebender Bedeutung für das Gegenstandsproblem. Und da das Gegebene für RICKERT ebenfalls ein gegenständliches Element ist, unterliegt es gleichermaßen dem "kritischen Gesichtspunkt". Hier schon wird es deutlich, daß RICKERTs "Kategorie der Gegebenheit" aus der Polemik gegen die realistischen Gegebenheitsfassungen zu verstehen ist. Er hat ja in gewissem Sinne denselben Begriff des Gegebenen wie der Monismus des Gegebenen, nur daß er ihn freilich anders deutet; jedenfalls nimmt er den Begriff des Gegebenen in der realistischen Fassung auf, um dann, entsprechend der Überzeugung, die er von der Natur unseres Denkens sich gebildet hat, die Formbezogenheit des Gegebenen nachzuweisen. So bildet sich bei ihm die Auffassung heraus, daß das Gegebene nichts anderes im Grunde ist, als das Tatsächliche; d. h. wie dieses ein bewußtseinsimmanentes Sein ist, wandelt sich auch das Gegebene zur bewußtseinsimmanenten Urteilsform. Von dieser negativen Einstellung zu den realistischen Theorien ist vielleicht die enge Beziehung, in die RICKERT das Gegebene zum Sein bringt, am leichtesten verständlich. Und mit dem Nachweis der Denkimmanenz des Seins konnte er annehmen, auch den Nachweis der Denkimmanenz des Gegebenen erbracht zu haben. Darauf werden wir noch eingehen.

Vorerst gilt es, das Verhältnis, in dem bei RICKERT Gegebenheit und Sein stehen, anzugeben. Beide Begriffe sollen ja Formen unseres gegenständlichen Denkens, also Urteilsformen sein. Wie nun jedes Urteil bekanntlich für RICKERT ein Bejahen oder Verneinen von transzendenten Werten ist, ist die Kategorie der Gegebenheit "die Bejahungsform des Urteils, das ein rein tatsächliches individuell bestimmtes einmaliges Gegebenes konstatiert." (5) Sie ist das "identische Moment" aller Urteile über individuelles Sein: die "Kategorie des Diesseins". Das Sein dagegen soll als die Kategorie des allgemeinen Seins aufgefaßt werden. Demnach ist die Kategorie der Gegebenheit die "allgemeine Form der individuellen Urteile" und unterscheidet sich dadurch vom Sein, von den Urteilsformen, die "allgemeine Formen von allgemeinen Urteilen" sind. (6) Übergeordnet ist aber das Sein. RICKERT nennt die sogenannten Gegebenheitsurteile, die nur ein Tatsächliches konstatieren sollen, "erkenntnistheoretische Kunstprodukte". Die volle Gegenständlichkeit ergibt sich erst durch das Hinzutreten auch der anderen Kategorien.

Mit dieser Auffassung des Gegebenen als einer Art des Seins, d. h. als immanenter Ergebnisgegebenheit, kreuzt sich eine auf das Motiv der Denkfremdheit zurückgehende andere Überlegung, wonach das Gegebene doch wiederum keine immanente Bestimmung sein soll. RICKERT selbst läßt diese Widersprüche unüberbrückt stehen. Wenn er nämlich ausführt, daß die Kategorie der Gegebenheit nicht das Letzte bedeuten soll, daß sie nur den "formalen Begriff des Erkennens" bestimmt, während mit Rücksicht auf die Frage, "wie die Wirklichkeit beschaffen ist", die Erkenntnis "niemals als logischen Formen allein aufgebaut" werden kann, sondern eines Inhaltes bedarf, "der ebenfalls als gegeben angesehen werden muß", dann liegen doch augenscheinlich zwei ganz verschiedene Dinge hier vor (7). Während das Gegebensein der Kategorie der Gegebenheit das immanente Gegebensein ist, soll "an den bestimmten Inhalten alles Denken seine Grenze finden". Der Grund für die "hier so, dort anders geartete Bestimmtheit des Wahrgenommenen" liegt außerhalb der Erklärungsmöglichkeit der Erkenntnistheorie; damit vermag sie sich "überhaupt nicht zu beschäftigen." (8) Dann ist aber das "Gegebensein" dieser "Inhalte" doch gar nicht mehr das denkimmanente, sondern das bewußtseinsfremde. Wenn RICKERT schon einmal den Begriff des Gegebenen im denkimmanenten Sinne anwenden will, dann muß es verwirrend wirken, wenn er für ein augenscheinlich doch auch von ihm anders gemeintes Gegebensein der "bestimmten Inhalte", die alogischer Natur sein sollen, ebenfalls den Begriff "gegeben" benutzt. Wie schon gesagt ist, RICKERT selbst läßt diese beiden Bedeutungen des Gegebenen nebeneinander stehen. Auf der einen Seite soll die Gegebenheit nur in der Form des Urteils stecken, also den Gegenstand konstituieren, ja das Gegebene soll das Tatsächliche sein im denkimmanenten Sinne und daneben kommt, mit demselben Terminus "gegeben" bezeichnet, etwas ganz anderes zum Ausdruck: "Gegeben sind von einem Ding nur seine Eigenschaften und auch diese lediglich mit Rücksicht auf ihren Inhalt, d. h. also noch nicht als Eigenschaften." (9) Hier drängt sich bei aller Logisierung des Denkfremden doch ein Etwas auf, das sich wie ein Denkfremdes ausnimmt, das noch nicht "die Form der Gegebenheit" hat. Der Autonomie des Bewußtseins scheint sich eine Bestimmtheit entgegenzustellen, die das Denken "lediglich anerkennen" kann.

Von hier aus könnte man im Gegensatz zu den bisherigen Überlegungen RICKERTs annehmen, daß der Gesichtspunkt der Form, der Funktion, doch nicht die allein ausschlaggebende Bedeutung für die Gegenstandskonstituierung hat. Der Grundsatz der Rezeptivität und der an ihm orientierte Begriff des Bewußtseinsfremden wird noch einmal aufgenommen und zwar in charakteristischer Weise: einem formenden, gestaltenden Denken kann letzten Endes ein Denkfremdes nur im Sinne des Inhalts entsprechen. Unter dem Eindruck der Spontaneität des Denkens erfolgt die Reduktion des gegebenen Denkfremden auf den Begriff des Inhalts. Deutlich ist hier als Leitmotiv der Form-Inhalt-Gedanke zu erkennen. Der Kategorie der Gegebenheit als der "Jaform" entspricht irgendwie "das Gegebensein" des Inhalts. daß die gleichlautende Bezeichnung "gegeben" auf zwei gänzlich verschiedene Dinge hindeutet: auf die immanente Ergebnisgegebenheit sowohl wie auf die transzendente Voraussetzungsgegebenheit, dürfte wohl einleuchten.

Auffällig ist es nun, wie diese positive Reminiszenz sofort wieder dem Prinzip der Funktion und ihrer im Grunde doch allein maßgebenden Bedeutung und Bestimmung untergeordnet wird. Daß nämlich die Gegenstandserkenntnis im Sinne eines Dualismus aufzufassen wäre, daß die Erkenntnis mit Rücksicht auf ihren Inhalt nun doch noch an die Beziehung zu einem Bewußtseinsfremden gebunden sein sollte, erscheint RICKERT seiner ganzen Einstellung nach als nicht annehmbar. Wir erinnern uns dessen, daß er den Inhalt der Erkenntnis schon immer als in der Form der Gegebenheit stehend betrachtete, so daß, von hier aus gesehen, auch der Inhalt zuletzt kein denkfremdes Element mehr sein konnte. Nun könnte man ja immer noch nach dem "Inhalt des Inhalts" fragen, aber damit, so lautet die Auskunft RICKERTs, vermag die Erkenntnistheorie sich "überhaupt nicht zu beschäftigen". In der Erkenntnistheorie komme "nur die allgemeine Form der Gegebenheit" in Betracht. Es wird also das Gegenstandsproblem ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Form betrachtet. Getragen wird aber diese Auffassung von der Überzeugung, daß das, was noch nicht in der Form steht, überhaupt "nicht da ist". Das Gegebene hat, darauf muß hier durchaus geachtet werden, von vornherein nur Sinn und Bedeutung als gegenständliches Element, als einfache Tatsächlichkeit und damit ist ihr denkimmanenter Charakter offenbar. Was sich also nicht in logische Bestandteile auflösen läßt, das gibt es auch gar nicht. Es ist ein "Rest" und kann, wenn es außerhalb des Bewußtseinsbereiches angenommen wird, keine Bedeutung haben; es wird zu einem Nichts herabgedrückt. Das Denken findet, so argumentiert RICKERT, an den bestimmten Inhalten seine "Grenze" nicht deswegen, weil sich in diesem Grenzfaktor eine denkfremde Gesetzlichkeit ankündigt, sondern darum allein, weil dieses Grenzmoment, da man es sich ja notwendig als ein Nichtgeformtes denken muß, logisch noch ganz indifferent, gänzlich bedeutungslos, ein Chaos oder sonst ein nicht Ausdrückbares und deshalb nicht Anzuerkennendes ist. Diese Tendenz, den Begriff des Denkfremden im Sinne eines bedeutungslosen neutralen, indifferenten Etwas aufzufassen und darum, weil wir ihn nicht "ausdrücken", d. h. nicht vergegenständlichen können, aus der Gegenstandserkenntnis zu eliminieren, findet sich bei allen Vertretern des Logizismus. Möglich wird aber, das sei nochmals gesagt, diese Auffassung dadurch, daß im Ansatz schon das Gegebene als ein Gegenständliches angesehen wird. So geht der dualistische Gedanke über in den Monismus der Form.

Damit stehen wir vor einer neuen Frage. Es gehört zum Sinn der Erkenntnis, daß sie immer etwas erkennen will, was vom Subjekt "unabhängig" ist. Wir brauchen doch, um mit RIEHL zu reden, eine "Ordnung", die in sich ruht und die vom Subjekt, das erkennen will, unabhängig sein muß, wenn anders das Erkennen nicht zu einem Spiel immanenter Vorstellungen herabsinken soll. Ohne diesen "Dualismus" scheint also doch keine Erkenntnis auskommen zu können. "Wir suchen auch in den letzten Erfahrungsgrundlagen aller Wissenschaft die transzendente Notwendigkeit, die über jede Erfahrung hinausweist." (10) Das ist das Problem, das sich für RICKERT ergibt. Die Annahme einer Transzendenz, eines Denkfremden, scheint sich auch nach der Ablehnung der denkfremden Realität, nach der logischen Auflösung des "Inhalts des Inhalts", nicht abweisen zu lassen. Hat sich aber die Unmöglichkeit des denkfremden Gegebenseins des Gegenstandes wie des Inhalts herausgestellt, dann scheint nur noch eine Möglichkeit offen, der reinen Immanenzphilosophie zu entgehen: die Transzendenz, die denkfremde Gegebenheit, der Form. "Nur mit Rücksicht auf die Form des Denkens setzen wir voraus, daß wahres Denken mehr als bloßes Denken ist." (11) Der Gedanke einer Transzendenz der Funktion, also gerade des Immanenten, nimmt sich freilich paradox aus. Dennoch finden wir innerhalb der hier behandelten Gedankenbewegung zweifellos das Bestreben vor, unter Ablehnung jeder bewußtseinsfremden Gegenständlichkeit oder Inhaltlichkeit den Gesichtspunkt der Gegebenheit in dem scheinbar noch einzig möglichen Sinne aufrechtzuerhalten, daß für die immanente Denkgesetzlichkeit eine Art "objektiver", d. h. über das denkende Bewußtsein hinausliegender, "gegebener" Rückhalt gesucht wird.

Die Lösung dieses Problems kann aber, nachdem die Gegenständlichkeit als vom Denken und im Denken erst gesetzt angesehen werden muß, nur vom Begriff der Erkenntnis aus erfolgen. Wenn irgendwo noch die Immanenz durchbrochen wird, dann kann es nur noch von der Funktion, als der Voraussetzung des "Gegebenen" erwartet werden. Fragen wir, so meint RICKERT, wonach sich die Erkenntnis, um wahr zu sein, richten muß, dann versagt jede Art von Abbildtheorie, denn es gibt ja kein "Urbild", nach dem die Vorstellung sich richten könnte. Nun steht aber so viel fest, daß jede wahre Erkenntnis sich in Form von Urteilen vollzieht. Also ist vom Begriff des Erkennens der Begriff des Urteils nicht abzlösen. Das Erkennen ist, wie RICKERT nachweist, kein bloßes "Vorstellen", sondern ein Urteilen. Urteile aber haben nach seiner Auffassung die Eigentümlichkeit, daß in ihnen ein Stellungnehmen zu "Werten" vor sich geht. Im Urteil wird ein Wert bejaht oder verneint. Das Urteilen vollzieht sich in der Form der Bejahung oder Verneinung. In dem an das Urteil sich knüpfenden Wahrheitsgefühl erscheint uns die Wahrheit als ein Wert und die sittliche Notwendigkeit der Anerkennung dieses Wertes führt uns nach RICKERTs Überzeugung auf ein schlechthin gültiges und allgemein verpflichtendes "Sollen", das die Sphäre der Immanenz, der bloßen Ergebnisgegebenheit, durchbricht. In jedem Urteilsvollzug - und jede Erkenntnis vollzieht sich in der Urteilsform - liegt also zugleich dieses, "daß wir als theoretische Subjekte uns gebunden finden an eine Welt von Werten, die unserem Urteilen den festen Maßstab gibt, und daß wir uns daher beim Erkennen mit Recht die Aufgabe stellen, eine "Ordnung" zu entdecken, von der wir abhängen, wie der Wille des handelnden Menschen von der ihn umgebenden Außenwelt. (12) Und diese "Welt der Werte", die in der Bewußtseinsbezogenheit als ein Sollen sich ankündigt, ist nach RICKERTs Überzeugung etwas schlechthin Anzuerkennendes, ein Gegebenes. Aber nun nicht mehr eine bewußtseinsunabhängige Realität, sondern eine bewußtseinsunabhängige Norm. Nur das vorstellende, d. h. abbildende Subjekt bedurfte des bewußtseinsjenseitigen Gegenstandes, um sich beim Erkennen danach zu richten; dem urteilenden Subjekt entspricht eine Norm, ein Sollen, dessen Geltung als urteilsjenseitig vorausgesetzt werden kann. Von einem bewußtseinsunabhängigen Sein konnte man nur in der Sphäre des metaphysischen Realismus sprechen. Gilt aber, wie es scheint, nur noch der Grundsatz der Spontaneität und wird alles Sein erst innerhalb der Funktion als entstanden angesehen, dann kann das Bewußtseinsunabhängige nur noch den Sinn einer Forderung der Funktion gegenüber haben, die uns in der "Urteilsnotwendigkeit" (13) entgegentritt. So wandelt sich das Gegebene vom Begriff der transzendenten Realität zur "Erkenntnisaufgabe", zu einem "Inbegriff von Imperativen".

Zusammenfassen können wir über den von RICKERT vertretenen Standpunkt folgendes sagen: Die Tatsache, daß alles Sein ein Sein "im Bewußtsein" ist, d. h. auf ein urteilendes Subjekt bezogen ist, führt zu der Konsequenz, daß es eine bewußtseinsunabhängige Realität nicht geben kann. Nun sahen wir aber schon, daß RICKERTs Problemfassung im Grunde die Negierung der realistischen Gegebenheitstheorien bedeutet. Und dadurch liegt eine Gefahr nahe. Die Aufnahme des Problems in der realistischen Formulierung - auch die negative Einstellung dazu ändert an der Tatsache der gleichartigen Orientierung nichts - bietet RICKERT nicht so sehr das Problem des Gegebenen als solches, sondern verleitet dazu, von vornherein eine bestimmte Fassung des Gegebenen anzusetzen, um sie dann von seinem Standpunkt aus zu deuten; d. h. in diesem Falle sie zu zersetzen und aufzulösen. Anders ausgedrückt: RICKERT entwickelt nicht aus der inneren Gesetzlichkeit der Theorie der Erkenntnis den Begriff des Gegebenen, sondern von Anfang an ist ihm Gegebenes und Tatsächlichkeit gleichbedeutend. Das ist zumindest ein positivistisches Vorurteil und dieses hat ihn auch daran gehindert, das Problem selbst auf seinen Grundbestand hin zu verfolgen. So ist er von vornherein destruktiv eingestellt. Er sieht in dem Begriff des Gegebenen nur den Ausdruck einer Tendenz, die der kategorialen Natur des Seins zum Trotz irgendwie ein bewußtseinsunabhängiges Faktum aufrechterhalten will, das letzte und harnäckigste Bollwerk des Realismus.

Das Problem des Gegebenen ist so für ihn nichts weiter als das Problem der Tatsache. Dadurch entsteht der Glaube, mit der Lösung der Tatsachenfrage auch zugleich den Begriff des Gegebenen als solchen bestimmt zu haben. RICKERTs Auflösung des Gegebenen zu einem Ergebnis steht und fällt mit der vorausgesetzten Identität des Gegebenen und der Tatsache. Offenbar folgt aber für eine unbefangene Einstellung aus der Bewußtseinsimmanenz der Tatsache noch nicht ohne weiteres die Immanenz des Gegebenen. Wenn die Tatsache auf eine Urteilsform des Subjekts zurückgeht, so folgt doch daraus nicht das Nämliche für das Gegebene.

Daß für RICKERT selbst aus der Gleichsetzung des Gegebenen und der Tatsache Schwierigkeiten erwuchsen, wurde ja schon berührt. Ist für ihn das Gegebene, die Tatsache, eine "Synthesis" der Urteilsfunktionen und ist so jeder "Inhalt" schon in der Form der Inhaltlichkeit stehend zu denken, so führte die zergliedernde Reflektion doch andererseits zu der Einsicht, daß aus der bloßen Form der Gegebenheit oder Tatsächlichkeit allein der Inhalt nicht entwickelt werden kann. Hier macht sich der Anspruch eines, wie sich zeigen wird, zu Recht bestehenden Gegebenen geltend. So kommt RICKERT zu dem Begriff des "Inhalts des Inhalts". Von ihm gibt er zu, daß er "ebenfalls" gegeben sein muß; aber schon die Tatsache, daß er diesen Inhalt gänzlich unbestimmt läßt, ihn als das Unsagbare bezeichnet, an dem das Denken seine Grenze findet, läßt diesen Inhalt nicht mehr als Inhalt und diese Art des Gegebenseins nicht mehr als die Form der Gegebenheit erscheinen. Denn diese letztere Form der Inhaltlichkeit oder Gegebenheit soll ja nach RICKERTs eigenen Worten bestimmbar sein, sie ist ja nur der Ausdruck der kategorialen Formung des Urteilsobjekts. Hier ist die Schwierigkeit offenbar, die sich aus der vorausgesetzten Identität des Gegebenen und der Tatsache ergibt. Im Verlauf der Untersuchung sieht sich RICKERT genötigt, den im voraus auf die Bedeutung der Form festgelegten Begriff des Gegebenen daneben noch in einem ganz anderen Sinne anzuwenden. Einerseits soll das Gegebene die Form, d. h. die Bedingung des Inhalts sein und auf der anderen Seite nennt er es den "Inhalt des Inhalts". Auch an diesen beiden Inhaltsbegriffen RICKERTs wird das Widersprechende seines Standpunktes klar. Inhalt bedeutet einmal Tatsächlichkeit, d. h. Ergebnisgegebenheit und zugleich soll er das "außerhalb der Erklärungsmöglichkeit liegende", das "Irrationale" sein. "Selbstverständlich darf unser Versuch (der Deduktion des Gegebenen) sich niemals auf die inhaltliche Bestimmtheit dieses oder jenes einzelnen Faktums, sondern allein auf die Art seines Seins, also auf das Gegebensein des Faktischen beziehen." (14)

RICKERT selbst suchte diesen Widerspruch auf eine höchst charakteristische Weise zu beseitigen: der "irrationale Inhalt" ist, weil er nicht die Form der Gegebenheit hat, überhaupt nicht da; er wird deshalb als "neutral", d. h. bedeutungslos, aus dem Problemzusammenhang gestrichen. Der Gegenstand ist allein der Kategorie der Gegebenheit überantwortet. Möglich war aber diese logische Gewaltsamkeit nur dadurch, daß der Begriff "gegeben" schon im voraus etwas gänzlich anderes bedeutete. So konnte dieses "Irrationale", als jenseits aller Form liegend, nicht auch das Gegebene sein. Auf diesem Wege ist RICKERT augenscheinlich zu der Überzeugung gelangt, daß es ein bewußtseinsfremd Gegebenes nicht gibt, sondern daß jedes Gegebene "als Tatsache" denkimmanenten Charakter hat. Allein der Schluß von der Denkimmanenz der Tatsache auf die Denkimmanenz des Gegebenen ist ebenso unmöglich, wie die gewaltsame Beseitigung des "Alogischen", des logisch nicht mehr Faßbaren, über das RICKERT keinerlei Auskunft zu geben vermag.

Wie steht es nun mit dem Sollen, das den Maßstab für die Wahrheit der Urteile abgibt? (15) Ist die Absolutierung der Norm zu einer bewußtseinsunabhängigen Größe gerechtfertigt und wird auf diese Weise die Sphäre der bloßen Bewußtseinsimmanenz doch noch durchbrochen? Offenbar ist das Sollen aber als ein "menschliches Wollen" zu betrachten und bei aller Unbedingtheit, die diesem Wollen als einem sittlichen Streben zukommt, ist doch auch wiederum eine Bedingung da, an die das sittliche Wollen geknüpft ist: das menschliche Wollen. Ohne diese Beziehung zu menschlichem Wollen kann die Verbindlichkeit des Sollens nicht aufrechterhalten werden. Desgleichen ist der absolute Wert nur "Gegenstand" eines Werturteils. Auch von ihm gilt dasselbe: "Die Beziehung zu möglichem Fühlen ist von dem Wert unter allen Umständen unablösbar. So ist auch für den Wahrheitswert die Beziehung zu möglichem Wertfühlen grundwesentlich. Und auch die Absolutierung des Wahrheitswertes ist unhaltbar." (16) Dazu kommt noch etwas anderes. In der Beziehung auf die Norm sollen die Formungsprinzipien der gegenständlichen Wirklichkeit ihren "Maßstab" finden. Eine nähere Erklärung dessen findet sich bei RICKERT aber nicht. "Was denn eigentlich die Norm von den Urteilen oder für dieselben verlangt, wird uns nicht gesagt." (17) Nur der Forderungscharakter der Form liegt vor; worin derselbe aber besteht, bleibt dunkel. Zuletzt erscheint er doch wie ein Sollen und von hier aus gesehen scheint es so, daß das "transzendente" Bestimmt- oder Gefordertsein besteht. Mit der Deutung der "transzendenten Notwendigkeit" als Sollen, das über die Sphäre der Denkimmanenz hinausweisen sollte und die der zuletzt von RICKERT selbst als unzulänglich empfundenen Auflösung des Gegebenen zur immanenten Denkbestimmtheit eine Art transzendenter Ergänzung bringen sollte, ist also das Problem des bewußtseinsfremd Gegebenen selbst nicht gelöst worden. Weder konnte die Gegebenheit einerseits überzeugend als Kategorie, als immanent Gegebenes, nachgewiesen werden, noch läßt sich vom Gesichtspunkt des Sollens aus ein Absolutes begründen.
LITERATUR - Johannes von Malottki, Das Problem des Gegebenen, Berlin 1929
    Anmerkungen
    1) HEINRICH RICKERT, Der Gegenstand der Erkenntnis, 3. Auflage, Seite 355
    2) HEINRICH RICKERT, Zwei Wege der Erkenntnistheorie, Kantstudien 1909, Seite 171
    3) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 180
    4) HEINRICH RICKERT, Gegenstand der Erkenntnis, Seite 378
    5) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 379
    6) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 382
    7) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 385f
    8) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 377
    9) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 400
    10) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 384
    11) HEINRICH RICKERT, Zwei Wege der Erkenntnistheorie, Kantstudien 1909, Seite 180
    12) HEINRICH RICKERT, Gegenstand der Erkenntnis, Seite 318
    13) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 206
    14) HEINRICH RICKERT, ebenda Seite 377
    15) Vgl. hierzu die Auseinandersetzung HEINRICH MAIERs mit RICKERT in "Wahrheit und Wirklichkeit", Seite 232ff
    16) HEINRICH MAIER, Wahrheit und Wirklichkeit, 1926, Seite 235
    17) HEINRICH MAIER, ebenda Seite 236


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