tb-1RickertSchultzSchuppevon AsterSternGroos  dow     
 
JOHANNES von MALOTTKI
Das Problem des Gegebenen
[ 6/7 ]

    - Einleitung - Der Umfang des Problems
I. Der Monismus des Gegebenen
II a. Der monistische Dualismus
II b. Der erkenntnistheoretische Dualismus
III. Die Logisierung des Gegebenen
IV. Der Monismus der Funktion
V. Das Gegebene als Grenzbegriff
   
"Im Gang der Mathematik finden die Vertreter des logischen Monismus die reine Methode, den gesetzmäßigen Gang des Denkens zur höchsten Klarheit gebracht. So müsse auch das Denken überhaupt aufgefaßt werden: als Fortgang ins Unendliche. Auch hier besteht dieser stete Fortgang "und es bleibt also immer richtig, daß geradezu der Gegenstand nicht ist, sondern wird."

Auf das Problem des Gegebenen angewendet bedeutet das folgendes: wenn man die Gegenstandsbestimmung in der Form des methodischen Fortganges, in der unendlichen Entwicklung eines Prozesses, vor sich geht, dann ist der Gegenstand niemals zu 'realisieren."

"Nun ist der Prozeß der Bestimmung der Tatsache ein unendlicher, d. h. wir befinden uns immer nur im Stadium der Aufgabe, nicht im Bereich der Tatsache: gegeben ist uns nicht die Tatsache, sondern allein die Aufgabe. Das Gegebene ist das Aufgegebene."

"Auf das, was getan wird, nicht was getan ist, kommt es an."

"Die Kritik ist orientiert an dem Gedanken, daß es reine Rezeptivität nicht gibt und daß also auch die Anschauung insofern Übereinstimmung mit den Denken aufweist, als auch in der Anschauung eine Funktion, ein mehr als bloß aufnehmendes Verhalten, im Spiele ist."
   

Viertes Kapitel
Der Monismus der Funktion:
Die Auflösung des Gegebenen zum Aufgegebenen.


Wir verfolgten innerhalb der Problembewegung des Gegebenheitsproblems die allmähliche Auflösungstendenz, deren Ziel darin beschlossen ist, das Gegebene in seiner realistischen Fassung als bewußtseinsfremdes Element letzten Endes als im Zusammenhang des Denkens begründet nachzuweisen. Mit der veränderten Auffassung vom Wesen der Erkenntnis, die nicht mehr als rezeptives Verhalten, sondern als gestaltende, formende Tätigkeit betrachtet wird, ändert sich auch der Begriff des Gegebenen. Er kann bei konsequenter Durchführung des Gedankens der Spontaneität nur noch den Sinn haben, daß er ein Moment innerhalb der Gesetzlichkeit des Logos ist und aus ihm deduziert werden kann. So wandelt sich der Begriff des Gegebenen vom bewußtseinsfremden Bestand zur immanenten Denkbestimmung. An die Stelle des Dualismus und der ontologischen Relation des Denkens zum Gegebenen tritt die Tendenz, das Gegebene in die Erkenntnis einzubeziehen. Das Verhältnis des Gegenüber löst sich auf in der Richtung auf die Identität des "Denkfremden" und des Denkens.

Die Hineinnahme des Gegebenen in die Gesetzlichkeit des Denkens scheint darin ihren Ausdruck zu finden, daß die Zugehörigkeit des Gegebenen zum Denken zugleich die Ableitbarkeit des Gegebenen aus dem Denken bedeutet. RICKERT hat sich ja, wie wir sahen, um dieses Problem bemüht und die Tendenz auf einen logischen Monismus unter Ausschaltung des Bewußtseinsfremden war bei ihm nicht zu verkennen. Andererseits ergaben sich aber von seinem Standpunkt aus Widersprüche. Der Versuch, das Gegebene in dem Sinne dem Bewußtseinszusammenhang einzuordnen, daß es als die Kategorie der Gegebenheit oder Tatsächlichkeit angesehen wurde, scheiterte zuletzt doch daran, daß die Tatsache nicht in der Form der Gegebenheit aufging. Und von hier aus ergab sich doch wieder der Ausblick auf einen Dualismus, in dem der Begriff des Bewußtseinsfremden irgendwie hätte anerkannt werden müssen. Bei RICKERT selbst war es dazu freilich nicht gekommen. Dafür haftet aber auch seinem Standpunkt etwas Widerspruchsvolles an. Der Gedanke der bewußtseinsfremden Gegebenheit ließ sich nicht restlos eliminieren.

An diesem Punkt setzt nun eine Bewegung ein, die in konsequenter Durchführung des Grundsatzes der Spontaneität des Denkens dem Gegebenen doch eine bewußtseinsimmanente Bedeutung sichern will. Wir sahen, wie RICKERTs Gegebenheitsbegriff an einem positivistischen Tatsachenmotiv orientiert war. An die Stelle ddes bewußtseinsfremden Charakters der Tatsache setzte er die Denkimmanenz der Tatsache. Daß im übrigen Tatsache und Gegebenes identisch seien, stand ihm im vorhinein fest. Und der Zusammenhang mit dem Positivismus kam weiterhin darin zum Ausdruck, daß auch für ihn die Tatsache etwas Ursprüngliches, gleichsam das "erste" Stadium des Erkenntnisvollzuges, war. Der logische Beginn des Denkens war die Konstatierung des Tatsächlichen. Aber eben diese "Konstatierung" blieb zuletzt unklar. Das Gegebene ließ sich als Faktum weder im transzendenten noch im immanenten Sinne nachweisen. So erscheint nur noch ein Ausweg in der Hinsicht möglich, daß vom Begriff des Gegebenen der Begriff der Tatsache, des Gegenständlichen, auch im denkimmanenten Sinne ferngehalten wir, wenn anders nicht der Rückfall in einen metaphysischen Realismus drohen soll.

Was damit gemeint ist, erscheint vorerst noch unklar, wird aber bald deutlich zutage treten. Die Vertreter des logischen Absolutismus gehen bekanntlich von einer durchaus dynamischen, funktionalistischen Auffassung der Erkenntnis aus. Das Erkennen ist ein fortschreitender Prozeß; die Spontaneität, die ihm eigen ist, läßt es als ständige Bewegung erscheinen, die fortgeht ins Unendliche. Hier tut sich gleich im Anfang die Kluft auf, die zwischen der am Grundsatz der Spontaneität orientierten Meinung und derjenigen besteht, die einen gegebenen "Bestand" anerkennt. Wenn alles Sein erkanntes Sein ist, dann ist das logische Prius der Gang der Erkenntnis als Prozeß, in dessen Gesetzmäßigkeit alles Sein erst entsteht. Für diesen Prozeß soll es keinen Anfang und kein Ende geben; jeder Anfang ist gleichsam nur ein methodisches Hilfsmittel, um überhaupt zu einer "Begrenzung des Unbegrenzten" zu gelangen. Von ihm aus geht man weiter, "so weit, als eben von diesem Anfang an sich sicher gehen läßt, stets aber mit dem Vorbehalt, hinter diesen Anfang zurückzugehen, sobald Anlaß und Möglichkeit dazu sich bietet; eben damit aber auch über jeden scheinbaren Abschluß, bei dem das Denken sonst zum Stillstand kommen würde, wieder hinauszudringen." (1)

Die Richtung erfährt dieser Prozeß durch die Methode, als das ihn beherrschende Prinzip. Die Methode aber ist nichts anderes, als das "Gesetz der Gestaltung", die gesetzmäßige Gestaltung alles Seins in der unendlichen Bewegung des Denkens. Das Sein, die Tatsache, ist also das Abzuleitende, das zu Bestimmende. Vor der Tatsächlichkeit ist nach dieser Auffassung das Werden da, der Prozeß. "Auf das, was getan wird, nicht was getan ist, kommt es an." (2) Der Grundakt des Denkens ist synthetisch und deshalb kann vor ihm kein Gegebenes angenommen werden, das nicht auf das "Gesetz der Methode" als auf seinen "Ursprung" zurückweisen müßte. Das bedeutet: "nichts dürfe als  gegeben,  das heißt, ohne Rückführung, ohne wenigstens überhaupt abzusehende Rückführbarkeit bis auf den letzten Einheitsgrund schaffender Erkenntnis hingenommen werden." (3) Damit entfällt jede Möglichkeit, das Gegebene im Sinne einer bewußtseinsfremden Voraussetzung für das Denken aufrechtzuerhalten. Das würde ja die Selbstaufhebung des hier behaupteten und allein für maßgebend erklärten Prinzips der schöpferischen Bewegung des Denkens bedeuten.

Man könnte nun annehmen, daß der logische Absolutismus in Übereinstimmung mit RICKERT das Gegebene als die im ursprünglichen Akt des Denkens konstituierte Tatsache auffassen will. Das ist aber nicht der Fall. Das Vorbild für die funktionalistische Auffassung der Erkenntnis bildet hier die Mathematik. Im Gang der Mathematik finden die Vertreter des logischen Monismus die reine Methode, den gesetzmäßigen Gang des Denkens zur höchsten Klarheit gebracht. So müsse auch das Denken überhaupt aufgefaßt werden: als Fortgang ins Unendliche. Wie sich in der Mathematik dieser Prozeß findet, wie "das Unendliche nur als Entwicklung durch endliche Stufen gedacht werden" kann, so ist es auch im gegenständlichen Denken überhaupt; auch hier besteht dieser stete Fortgang "und es bleibt also immer richtig, daß geradezu der Gegenstand nicht ist, sondern wird." (4)

Auf das Problem des Gegebenen angewendet bedeutet das folgendes: wenn die Gegenstandsbestimmung in der Form des methodischen Fortganges, in der unendlichen Entwicklung eines Prozesses, vor sich geht, dann ist der Gegenstand niemals zu "realisieren." Der Gegenstand, die Tatsache, läßt sich nicht darstellen, d. h. zur vollständigen Bestimmung bringen; denn das Faktum der endgültigen Gegenstandsbestimmung - liegt im Unendlichen, ist das immer angestrebte Ziel der Erkenntnis, das nie als erschöpfend erkannt, als endgültig bestimmt, sondern immern noch weiter als bestimmbar und zu bestimmenv gedacht werden muß. Offenbar kann das Gegebene nach dieser Auffassung nicht mehr die bewußtseinsimmanente Tatsache sein, denn die "Konstatierung" der Tatsache ist nicht mehr wie bei RICKERT ein primitives, logisch erstes Urteil, das die Voraussetzung des gegenständlichen Seins bildet, sondern ist nur die Idee der Vollendung des unendlichen Bestimmungs- und Konstatierungprozesses: das Gegebene ist kein Faktum, keine Art "einfachen" Seins, denn die Tatsache ist immer weiter noch zu bestimmen, sondern es ist der Ausdruck dieser Bestimmungsnotwendigkeit ins Unendliche, es ist Aufgabe, ein Aufgegebenes.

Für RICKERT war das Gegebene die Tatsächlichkeit in dem Sinne, daß hier irgendwie ein selbstverständliches Phänomen vorlag und nur um den Nachweis der Denkimmanenz bemühte er sich dabei. Für den logischen Absolutismus bedeutet aber die Einbeziehung des Gegebenen in die immanente Sphäre die Einordnung in den unendlichen Bestimmungsprozeß des Denkens, an dessen ideellen Endpunkt erst der Begriff der Tatsache, nun nicht als ein Erstes, Einfaches, sondern als das komplizierte Ergebnis fortlaufender Bestimmungsweisen angenommen werden kann. Im Moment der endgültigen Aufnahme, der endgültigen Fixierung, offenbart sich die Tatsache wieder als ein Vorläufiges. Es geht darum, "das X - den nicht bestimmten, aber zu bestimmenden Gegenstand - der Erfahrung in einem unendlichen Prozeß, also nie in schlechthin abschließender Weise, Schritt um Schritt zur Bestimmung zu bringen." (5) "Gegeben ist danach also nicht die Tatsache, sondern allein die Aufgabe der Bestimmung; das Gegebene ist ein Aufgegebenes.

Von diesem Standpunkt aus läßt sich zunächst auch die Unklarheit beseitigen, die RICKERT mit der Identität des Gegebenen und des Tatsächlichen hervorgerufen hatte. Gegebenes und Tatsächliches sind wohl insofern als zusammengehörig anzusehen, als beide Begriffe eine Bedeutung überhaupt nur im Bereich der Denkimmanenz haben. Aber innerhalb dieser Sphäre müssen sie nach der Ansicht des logischen Monismus durchaus getrennt werden. Beide Begriffe bezeichnen nämlich gleichsam den Anfangs- und Endpunkt des Denkprozesses, der Gegenstandsbestimmung. Im Begriff des Gegebenen wird die Aufgabe der Bestimmungsnotwendigkeit fixiert, im Begriff der Tatsache denken wir den abgeschlossenen Prozeß, das Ergebnis der Bestimmung. Nun ist der Prozeß der Bestimmung der Tatsache ein unendlicher, d. h. wir befinden uns immer nur im Stadium der Aufgabe, nicht im Bereich der Tatsache: gegeben ist uns nicht die Tatsache, sondern allein die Aufgabe. Das Gegebene ist das Aufgegebene. Sieht man dagegen im Gegebenen, d. h. in dem Aufgegebenen, noch immer zu Bestimmenden, die "fertige" Tatsache, dann identifiziert man Anfangs- und Endpunkt des Prozesses, also verschiedene Begriffe. RICKERT brachte, so kann man hier argumentieren, die Tatsächlichkeit in die Gegebenheit hinein; er setzte das, was allein in unendlicher Annäherung der Bestimmung erfaßt werden kann, an den Anfang des Denkprozesses und machte gleichsam zur Vorstufe, was allein letztes Ziel ist. Deshalb kam er mit der "Form der Gegebenheit" nicht aus; er konnte damit die volle Tatsächlichkeit nicht erfassen. So schlich sich bei ihm zuletzt doch noch ein Irrationales, Bewußtseinsfremdes ein, während es sich im Grunde nur darum handelte, die gegebene, d. h. aufgegebene Tatsache im Fortgang der Denkgesetzlichkeit ins Unendliche zu "konstatieren".

Damit ist jede bewußtseinsfremde Gegebenheit aus der Erkenntnis eliminiert. Wir haben den konsequenten Monismus der Funktion vor uns. Aus dem "Einheitsgrund schaffender Erkenntnis" soll im unendlichen Prozeß der Bestimmung die Gegenständlichkeit erzeugt werden. Dieser Grundakt des Denkens als Einheit kann nun aber nicht gut ein reines Nichts bedeuten, wenn auch kein "Material" für die Konstituierung des Gegenstandes gegeben sein kann. So muß in ihn die Möglichkeit des Überganges, die Kontinuität des Zusammenhanges, hineingedeutet werden. Er ist "Zusammenhangseinheit." (6) Die Einheit der Erkenntnis als Begründungsinstanz darf nicht den "dürftigen Sinn einer logischen Eins haben", sondern sie ist Einheit des Zusammenhanges. Erkenntnis entsteht aufgrund einer Beziehung, einer Relation, eines "Wechselbezuges", "der das sonst Auseinanderbleibende im Denken zueinandertut, eben damit aber zugleich auseinanderhält, da es ohne Eines und Anderes kein Zueinander gäbe". Synthesis und Analysis haben ihren Grund in der ursprünglichen Einheit selbst. Es ist zuletzt ein korrelatives Bezugssystem der logischen Grundfunktionen, das die (ausschließlich immanente) Grundlage der Erkenntnis bildet.

Wie verhält sich dieser "Grundakt" zum Urteil? Soll hier, wie der logische Absolutismus es annimmt, eine Relation zwischen zwei Bestimmtheiten angestellt werden, so kommt dieser Beziehung nun doch eine ganz andere Bedeutung zu, als den Relationen des denkenden Bewußtseins zum bewußtseinsfremden Gegenstand. Es ergibt sich aus der Definition des Denkens als Bestimmen, daß die in eine Relation zu bringenden Bestimmtheiten für das bestimmende Denken nicht etwa schon als solche "gegeben" sein können; denn "vor seiner eigenen bestimmenden Leistung gibt es für das Denken keine Bestimmtheit." (7) Also müssen beide Elemente in einem ursprünglichen Akt des Denkens erst gesetzt werden "und zwar in genauer Korrelation zueinander." So ist die Relation, die die Erkenntnis begründen soll, nicht an gegebenen Objekten festgestellt, sondern umgekehrt werden in der Relation erst die Bestimmtheiten gesetzt; so entstehen sie erst durch den ursprünglichen Denkakt. Mit dem Grundsatz der Relation, daß alle Erkenntnis aus der Beziehung zweier Momente entsteht, wird in gewissem Sinne das dualistische Motiv aufgenommen, aber der ganzen Gedankenführung entsprechend in die immanente Sphäre transponiert, während der kritische Realismus eben in dieser Relation die Immanenz durchbrach. Darauf müssen wir noch zurückkommen.

Zunächst stellt sich der konsequenten Durchführung der denkimmanenten Begründung der Wirklichkeit eine Schwierigkeit entgegen, die das Gefüge der bisher einheitlichen Deduktion zu durchbrechen scheint. Es ist das Problem der Anschauung. Und wo immer dem Denken gegenüber die Selbständigkeit der Anschauung betont wird, kommt darin eine prinzipiell andere Auffassung der Erkenntnis zum Ausdruck. Wenn man auch den spontanen, aktiven Charakter des eigentlichen Denkens zugibt, so sei damit doch noch nicht das letzte entscheidende Wort gesprochen. Neben dem Denken bestehe die autonome Anschauung und sie wird von vornherein in einen bestimmten Gegensatz zum Denken gebracht: der Spontaneität des Denkens steht steht die Rezeptivität der Anschauung gegenüber. Der Glaube, daß die Form, die Synthesis, die reine Bewegung, nicht absolut gesetzt werden dürfe, gründet sich zuletzt auf die Überzeugung, in der Anschauung ein Vermögen zu besitzen, das unabhängig vom Denken in bestimmter Weise an der Erkenntnis beteiligt sei. Der uns schon des öfteren begegnete Gedanke der Relation des Bewußtseins zu einem Bewußtseinsfremden hat hier die Richtung gewiesen. Zum formenden Denken tritt die Anschauung als Korrelat hinzu, die den Inhalt der Erkenntnis vermittelt; und die Anschauung wird als ein rezeptives Verhalten angesehen, die demgemäß ein Gegebenes als Bewußtseinsfremdes voraussetzt. Es ist ja im wesentlichen die Absolutsetzung dieser Ansicht, die uns als das Eigentümliche aller realistischen Theorien entgegentrat. Auch der kritische Realismus VOLKELTs ist an diesem Gedanken orientiert. Neben dem Denken, das auch er als ein aktives kennzeichnet, eröffnet sich der Bereich der Selbstgewißheit des Bewußtseins und in dieser vom Denken unberührten Erfahrungsweise sollten wir ein Gegebenes "haben". In jedem Falle ist die Grundlage derartiger Auffassungen die Überzeugung der Heterogenität der beiden Erkenntnisquellen, so daß entweder das Denken mit einem ihm Fremden, dem Gegebenen, in Verbindung tritt, oder so, daß ein Drittes nötig wird, welches zwischen den beiden die Verbindung herstellt. (8)

Diesen Dualismus sucht der logische Absolutismus zu beseitigen und aufzulösen im Sinne eines einheitlichen Monismus des Denkens, derart, daß auch die Anschauung nur ein Teilmoment innerhalb der einen einheitlichen Synthesis als dem Urakt der Bestimmung bedeutet. Darf denn, so lautet NATORPs Frage, ein "Mannigfaltiges der Anschauung" als Voraussetzung der Erkenntnis überhaupt gedacht werden? Offensichtlich verneint er diese Frage. Denn auch im Begriff des Mannigfaltigen sind Bestimmtheiten enthalten. Er bedeutet ein "Mehreres und Mehrerlei" und damit ist schon bewiesen, daß logische Grundfunktionen in ihm liegen, "in jedem Fall die der Quantität und Qualität". Das vermeintlich Bewußtseinsfremde löst sich auch wieder auf in Denkbestimmungen; es weist zurück auf den einen Akt der Bestimmung, in dem ein X "sich bestimmt als Eines und Mannigfaltiges" (9) Der logische Absolutismus hilft sich also in der Weise, daß er die Anschauung zu einem Denken macht und sich dadurch aller Schwierigkeiten enthoben glaubt. Die Tatsache, daß in der Anschauung schon "Bestimmtheiten" auftreten, bedeutet, daß die Anschauung nicht aus dem Bereich des Denkens herausfällt. Bestimmungen sind allein das Werk der Korrelation der Funktionen. "Diese vom Denken geforderte Bestimmtheit des Gegenstandes (als 'Tatsache') ist also auch vom Denken zu leisten - so wie sie überhaupt nur geleistet werden kann." (10) Daß damit das eigentliche Problem keineswegs gelöst ist, ging schon aus der Kritik des RICKERTschen Versuches hervor, aus der Denkimmanenz der Tatsache auf die Denkimmanenz des Gegebenen zu schließen. Um das gleiche handelt es sich auch hier. Im tiefsten Grunde richten sich ja die Angriffe des Logizismus gegen die Anschauung, sofern man ihr die Eigenart zuschreibt, ein Gegebenes rezeptiv aufnehmen zu können. Und hier ist die Kritik durchaus berechtigt. Sie ist orientiert an dem Gedanken, daß es reine Rezeptivität nicht gibt und daß also auch die Anschauung insofern Übereinstimmung mit den Denken aufweist, als auch in der Anschauung eine Funktion, ein mehr als bloß aufnehmendes Verhalten, im Spiele ist. Dagegen ist der Schluß von der Unmöglichkeit der reinen Rezeptivität der Erkenntnis auf die Unmöglichkeit eines Gegebenen (Bewußtseinsfremden) in keiner Weise zu rechtfertigen. An diesem Punkt versagt der logische Absolutismus.

Aber noch in anderer Beziehung erscheint uns der Monismus der Funktion nicht gerechtfertigt. Wir sahen, daß er den "Einheitsgrund" der Erkenntnis nicht im Sinne einer "dürftigen Eins" aufgefaßt haben wollte. Die Notwendigkeit, diese Einheit als  Bezugssystem",  als Zusammenhang von Relationen zu betrachten, wenn überhaupt die Erkenntnis verständlich gemacht werden sollte, scheint uns aber doch nur in der Auffassung zu bestärken, daß der Grundbestand der Erkenntnis in einem Relationsverhältnis zweier verschiedener Momente zu suchen ist. Denn aus einer bloßen Einheit als solcher, die nicht die Möglichkeit der Differenzierung in sich schließt, läßt sich eine "Synthesis" als Erkenntnis nicht gut begreifen. Offenbar muß die Einheit ein "Anderes" zur Seite haben; d. h. es muß eine Relation zweier Bezugsmomente als Voraussetzung der synthetischen Erkenntnis angesehen werden. Hierin liegt ja ein wesentliches Motiv für alle dualistischen Erkenntnissysteme beschlossen; und hierin findet der Gesichtspunkt des Bewußtseinsfremden eine starke Stütze. Selbst der radikale Monismus der Funktion kann sich diesem Sachverhalt nicht entziehen. Indessen ist von seinem Standpunkt aus eine derartige Relation zweier Momente nicht möglich. Denn hier soll ja die Korrelation durch den Urakt des Setzens erst hervorgehen; sind denn aber, wenn die Einheit des Setzens, diese beiden Momente verbindet, überhaupt noch zwei trennbare Bestandteile da? Ist nicht Korrelation, die durch die Einheit des Miteinandersetzens begründet wird, schon Identität? Die Korrelation des logischen Absolutismus ist in Wirklichkeit ein Monismus der Funktion. Ohne ein Bewußtseinsfremdes ist die durch einen Akt des Denkens geschaffene Korrelation nur die "Identität der Denkerzeugung und des Denkerzeugten." (11) Es wird sich im nächsten Kapitel zeigen, daß ein nichtformales Moment innerhalb der Gegenstandserkenntnis wirksam ist, das sich nicht, wie der logische Absolutismus es versucht, in Funktionen auflösen läßt. Dadurch allein wird die gegenständliche Erkenntnis begreiflich. Das Prinzip des Gegebenen wird sich dem Denken gegenüber aufrechterhalten lassen und damit wird die fundamentale Zweiheit zutage treten, die aller Erkenntnis eigen ist. Der logische Monismus scheitert an der gewaltsamen Eliminierung des Bewußtseinsfremden, dessen Auflösung in Funktionen des Denkens sich als unmöglich herausgestellt hat. Das Festhalten an einem Gegebenen läßt sich mit dem Aufgabe-Charakter der Erkenntnis durchaus verbinden. Ja, der Sinn der Aufgabe selbst weist auf ein Bewußtseinsfremdes ebenso hin, wie auf eine Korrelation des Bewußtseins zum Bewußtseinsfremden, die keine bloße Identität der Setzung und des Gesetzten ist.
LITERATUR - Johannes von Malottki, Das Problem des Gegebenen, Berlin 1929
    Anmerkungen
    1) PAUL NATORP, Die logischen Grundlagen der exakten Wissenschaften, 1910, Seite 15
    2) PAUL NATORP, ebenda Seite 14
    3) PAUL NATORP, Kant und die Marburger Schule, Kantstudien 12, Seite 200
    4) PAUL NATORP, Die logischen Grundlagen der exakten Wissenschaften, 1910, Seite 18
    5) PAUL NATORP, ebenda Seite 15
    6) PAUL NATORP, ebenda Seite 27
    7) PAUL NATORP, ebenda Seite 39
    8) Eine Ausnahme macht der Standpunkt RIEHLs, sofern er die Formen der Anschauung wie die Formen des Denkens sich auf die transzendente Realität beziehen läßt, beiden Erkenntnisweisen aber Erscheinungsrealität zuschreibt.
    9) PAUL NATORP, Die logischen Grundlagen der exakten Wissenschaften, 1910, Seite 47
    10) PAUL NATORP, Kant und die Marburger Schule, Kantstudien 12, Seite 203
    11) SIEGFRIED MARCK, Die Lehre vom erkennenden Subjekt der Marburger Schule, Logos 4, 1913


    dow Download mit den Kommentaren [417 KB]