p-4tb-1H. HöffdingF. MauthnerD. I. SlobinWindelbandA. Messer     
 
BENNO ERDMANN
Umrisse zur
Psychologie des Denkens

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"Jedes Wort irgendeiner Lautsprache ist als Lautkomplex ein Vorstellungsinhalt, der als >Zeichen für einen anderen, seinen Bedeutungsinhalt, gebraucht werden kann und zwar im allgemeinen nicht als ein Zeichen, nur für  einen,  sondern für viele verschiedene Bedeutungsinhalte, sowie für das diesen Inhalten Gemeinsame. Dadurch wird die sprachliche Fassung der Bedeutungsinhalte zur Bedingung für die Möglichkeit des formulierten Denkens, die Sprache selbst also in allen ihren Formen - als Eigensprechen und Verstehen des Gesprochenen, als Eigenschreiben und Verstehen des Geschriebenen, sowie als inneres, stilles Sprechen - zu einer  Art des Denkens." 

Dies wird noch deutlicher, wenn wir beachten, daß die Urteile, die das Beispiel illustriert, nur in logischer Rücksicht als Wahrnehmungsurteile gelten dürfen, psychologisch dagegen nur  a potiori  [der Hauptsache nach - wp] so genannt wer den können. Die  sprachliche Komponente  der Aussage ist in diesem Fall, wie in allen übrigen, kein simultanes, sondern ein sukzessives Ganzes. Denn auch die abgeleiteten Wortvorstellungen des stillen formulierten Denkens sind als lautsprachliche an die sukzessive Reproduktion der Laute gebunden. Jene sprachliche Komponente ist deshalb, für sich genommen und als Glied des Urteils, als Ganzes nur vollziehbar, sofern der Wahrnehmungsinhalt des Gesprochenen und Gehörten in jedem Moment über sich hinausweist; er bleibt mit den bereits gesprochenen und gehörten, also nicht mehr wahrgenommenen Elementen der Sprache, irgendwie verknüpft; und er weist auf die noch nicht gesprochenen und demnach noch nicht wahrgenommenen irgendwie hin. Ebenso ist die  sachliche Komponente  des vorliegenden Urteils sowie aller derer, die wahrgenommene  Vorgänge  wiedergeben, für sich genommen und als Glied der Aussage, als Ganzes nur zu vollziehen, wenn es in analoger Weise über sich hinaus-, auf nicht mehr und noch nicht wahrgenommene Elemente der als kontinuierlich verlaufend vorausgesetzten Vorgänge irgendwie hindeutet.

Die unsinnliche prädikative Verknüpfung, die logisch als ein Unterscheiden und Vergleichen gefaßt zu werden pflegt, wird psychologisch nach wie vor als eine Trennung und Wiedervereinigung und dementsprechend metaphysisch als eine der Seele eigene Tätigkeit, vielfach als eine Selbsttätigkeit, etwa im Sinne KANTs als Synthesis gedeutet.

Die Tatsachen unseres Bewußtseins geben jedoch, psychologisch gefaßt, zu diesen Deutungen kein Recht und zwar aus folgenden Gründen.

Setzen wir das Urteil, das wir zur Erläuterung benutzten, in dem eben beschriebenen Sinne als Wahrnehmungsurteil voraus, so haben wir vorweg daran zu erinnern, daß das Wahrnehmen (hier der flackernden Flamme) wie das Erinnern und selbst das Einbilden sowie jeder Verlauf abstrakter Vorstellungen ohne sprachliche Vermittlung vor sich gehen kann und häufig vor sich geht. Der Verlauf der Wortvorstellungen tritt also im Fall der Urteilsbildung dieser Art zum Wahrnehmungsinhalt, jenen Inhalt ergänzend,  hinzu.  Er bildet, wie wir sagen wollen, eine sprachliche  apperzeptive Ergänzung  des vorliegenden Wahrnehmungsbestandes aufgrund spezieller Bedingungen. Die Bedingungen, die den Wortverlauf auslösen, können mannigfaltiger Art sein: die Aufmerksamkeit auf das Eintreten oder Bestehen des Flackerns, die durch irgendwelche Zwecke bedingt ist; ein irgendwie erregtes Mitteilungs-Bedürfnis; der gleichviel wie erzeugte Lust- oder Unlustwert des Flackerns usw. Jede dieser Bedingungen wird wirksam, indem sie - aufgrund des assoziativen Zusammenhangs der in die Wahrnehmung der flackernden Flamme apperzeptiv eingeschmolzenen Gedächtnisresiduen früherer gleichartiger Wahrnehmungen mit den Gedächtnisresiduen früherer gleichartiger Wahrnehmungen mit den Gedächtnisresiduen der Wortvorstellungen - diese Wortvorstellungen reproduziert. Kommt es, wie im Fall unseres Beispiel, zum lauten Sprechen und bleibt die Aussage, wie bisher, als vollständige vorausgesetzt, so führen diese Reproduktionen der Wortvorstellungen zu den entsprechenden Innervationen [Nervenimpulse - wp] der Sprachmuskulatur und damit zu den Sprechbewegungen. Kurz, es tritt ein durch assoziative Verknüpfung ausgelöster  Reproduktionsvorgang  ein. Die einzelnen Elemente dieser Reproduktion sollen uns hier nicht weiter interessieren; genug vorerst, daß sie als  notwendig  dargetan ist, um den Sprachverlauf des Urteils auszulösen.

Diese apperzeptive Ergänzung ist jedoch nicht bloß eine notwendige, sondern zugleich die  hinreichende  Bedingung für die Möglichkeit des Urteils, das hier in Frage steht und damit für die Möglichkeit aller ihm analogen Prädikationen.

Dadurch nämlich, daß diese sprachlichen Reproduktionen hinzutreten, wird der Wahrnehmungsbestand der flackernden Flamme nicht notwendig, tatsächlich zumeist nicht irgendwie verändert. Das Flackern bleibt vielmehr als eben der Bestandteil der flackernden Flamme erhalten, als der es in der Wahrnehmung vorliegt. Anders ausgedrückt: die den Gegenständen unseres Denkens als solchen eigene  logische Immanenz  bleibt durch die Urteilsformulierung unberührt. Keine Spur einer  Trennung  der ausgesagten Bestimmung vom Subjekt der Aussage wird bemerkbar, wenn das Urteil formuliert wird oder nachdem es angesichts der vorausgesetzten Wahrnehmung formuliert worden; und damit fehlt jeder Anlaß zu einer  Wiedervereinigung.  Eine eingehendere Kritik dieser landläufigen psychologischen Deutung dessen, was die Logik mit Recht als ein Unterscheiden und Vergleichen bezeichnet, habe ich in meiner Logik (Kapitel 37) gegeben. Nicht einmal ein  Vorgang  des Vergleichens und Unterscheidens ist eine notwendige Bedingung für die Bildung von Wahrnehmungs- und den aus diesen abgeleiteten vollständigen Prädikationen, nicht einmal also ein geistiges Geschehen selbst nur in dem Sinne, daß eine Aufmerksamkeitswanderung vom Subjekt zum Prädikat eintreten müßte. Das Recht, das Denken logisch als ein Vergleichen und Unterscheiden zu charakterisieren, beruth lediglich darauf, daß die beiden Glieder des Urteils, in den hier betrachteten Urteilen also das Subjekt und das Prädikat, als Glieder eines Inbegriffs gefaßt werden müssen, die wir als solche zugleich als voneinander verschieden und aufeinander bezogen anzusehen haben. Aber diese Betrachtung ist ein logisch Späteres, deren Ergebnis nicht als ein rein psychologisch Früheres gedeutet und zu einem bedingenden Vorgang gemacht werden darf.

Dementsprechend fehlt den formulierten Prädikationen jede  Synthesis,  die psychologisch in etwas anderem bestände als in den beschriebenen Reproduktionen. Selbst wenn wir psychologisch Grund fänden, eine Synthesis als Bedingung möglichen Wahrnehmungen, sei es als eine bewußte oder als eine unbewußte Funktion der Seele anzunehmen, könnten wir nur behaupten, diese Synthese werde für die flackernde Flamme nicht  durch das Urteil  vollzogen, sondern sei die notwendige Voraussetzung für die Möglichkeit des Urteils und seiner Formulierung durch eine Reproduktion der Worte, die den Gegenstand des Urteils bezeichnen. Aber es läßt sich überdies beweisen (was hier bedeutungslos ist), daß die Annahme einer solchen Synthesis als Bedingung möglicher Wahrnehmung ein bloßes Scheinprodukt logisierender psychologischer Analyse ist. Die Trennung von Wahrnehmungsinhalten und Beziehungen zwischen ihnen ist  in abstracto  berechtigt; aber auch sie darf nicht dazu verführen, dieser nachträglichen Trennung eine funktionelle Synthese als eine ursprüngliche Bedingung, als ein  proteron te physei  [der Natur nach Erstem - wp] unterzulegen.

Es fehlt dem allen zufolge endlich jede  Tätigkeit  oder Handlung, wenn wir unter einer solchen ein von einem wirkenden Subjekt ausfließendes Geschehen verstehen, geschweige denn eine  Selbsttätigkeit  oder Spontaneität, die uns nötigte, das Subjekt dieses vermeintlichen Wirkens als eine von allen anderen endlichen Dingen ihrem Sein und Wesen nach unabhängige Substanz anzusehen. Gewiß kann ich mir bewußt werden, daß  ich  die flackernde Flamme wahrnehme, daß etwa  ich  jenes formulierende Urteil vollziehe, daß dies  mein  Urteil ist oder wie sonst man diese Beziehung unserer Bewußtseinsinhalte auf das Subjekt des Bewußtseins formulieren mag. Aber nichts gibt uns das Recht zu behaupten, daß diese Urteilsbeziehung auf mich als vorstellendes, urteilendes Subjekt einen immanenten Bestandteil des Urteils bildet: "die Flamme flackert" und von da aus als Bedingung der Möglichkeit des Urteils postuliert werden muß. Die Urteile: "die Flamme flackert" und etwa: "Ich sehe, daß die Flamme flackert" sind logisch von einander wesentlich verschieden und beruhen auf ebenso verschiedenen sachlichen wie sprachlichen Reproduktionsvorgängen. Das zweite ist, sowohl vom logischen wie vom psychologischen Standort aus angesehen, ungleich verwickelter als das erste. Das erste kann vollständig unabhängig vom zweiten vollzogen werden und pflegt in dieser Weise einzutreten; das zweite kann also nicht eine notwendige Bedingung für das erste sein. Es fehlt sogar jeder Grund, eine solche "transzendentale" Beziehung auf unser Subjekt als unbewußt bleibende Bedingung für die Möglichkeit des formulierten und weiterhin des Urteilens überhaupt zu fordern. Er fehlt nicht bloß für die psychologische, sondern selbst für die erkenntnistheoretische Analyse. Auch diese Beziehung ist nur ein Scheinprodukt, ein  posterius  [später - wp] logisierender Deutung, das zu einem  prius  [früher - wp] des Geschehens gestempelt wird.

Die prädikative Beziehung unseres formulieren vollständigen Urteils stellt sich vielmehr, psychologisch betrachtet, lediglich dadurch ein, daß die Reproduktion eben der Worte vollzogen wird, die den zu formulierenden Wahrnehmungsbestand bezeichnen. Sie ist durch die Funktioni dieser Bezeichnung, durch den symbolischen Charakter des sprachlichen Vorstellens bedingt. Und das in folgender Weise.

Jedes Wort irgendeiner Lautsprache (um von der verwickelteren Symbolik der Schrift abzusehen) ist als Lautkomplex ein Vorstellungsinhalt, der als Zeichen für einen anderen, seinen Bedeutungsinhalt, gebraucht werden kann und zwar im allgemeinen nicht als ein Zeichen, nur für  einen,  sondern für viele verschiedene Bedeutungsinhalte, sowie für das diesen Inhalten Gemeinsame. Dadurch wird die sprachliche Fassung der Bedeutungsinhalte zur Bedingung für die Möglichkeit des formulierten Denkens, die Sprache selbst also in allen ihren Formen - als Eigensprechen und Verstehen des Gesprochenen, als Eigenschreiben und Verstehen des Geschriebenen, sowie als inneres, stilles Sprechen - zu einer  Art des Denkens.  Die assoziative Verflechtung von Wort und Bedeutungvorstellung ist ferner eine so durchgängige, daß kein Gegenstand gefunden werden kann, der nicht so weit der Bezeichnung zugänglich würde, wie die Analyse seiner Bestandteile, Merkmale und Beziehungen irgendwie reicht, und zwar, so weit ein Bedürfnis dazu entsteht, durch selbständige Worte für die Ergebnisse dieser Analyse. Wird nun, wie in unserem Fall und in jedem vollständigen Satz, eine Mehrheit von Worten in prädikativer Folge reproduziert, durch die das formulierte Urteil vollzogen wird, so kommt jedem dieser Worte (schließlich auch jeder Partikel) diejenige Bedeutung zu, die der vorliegende Zusammenhang fordert. Anders ausgedrückt: von den mannigfaltigen Bedeutungen, die mit jedem Wort assoziiert sind, kommt ihm in einem vorliegenden Zusammenhang diejenige zu, die durch diesen Zusammenhang bestimmt ist. Diese Besonderung der im allgemeinen vielfachen Wortbedeutungen durch den Inhalt, den sie im einzelnen Fall zu bezeichnen bestimmt sind, charakterisiert die Verknüpfung des gegenständlichen Inhalts im Urteil mit den Wortvorstellungen, die ihn formulieren und damit den  psychologischen  Bestand der prädikativen Beziehung.

Von hier aus wird deutlich, was den Schein erzeugt, als ob schon im formulierten Wahrnehmungsurteil ein Vorgang einsetzt, der dem Bewußtsein mehr bietet, als den in der Wahrnehmung gegebenen Gegenstand sowie die Wortvorstellungen, die durch die Bedingungen des Wahrnehmungsinhalts ausgelöst werden und diese unserem sprachlichen Denken eigenen prädikativen Zusammenhang, der den Gegenstand unter Wahrung seiner logischen Immanenz in Subjekt und Prädikat gliedert. Dieser Schein entspringt, abgesehen von den aufgezeigten Formen des  posterius-prius  einer psychologischen Vorkonstruktion der Ergebnisse logischer Analyse, die Jahrhunderte hindurch verwirrend gewirkt haben, hauptsächlich aus drei Momenten.

Er entsteht  für erste  daraus, daß der vollständige Satz mehrwortig ist und daß die Lautvorstellungen der spezifischen Worte in all ihren Formen sukzessiv verlaufen. Denn jene Selbständigkeit der sprachlichen Bezeichnung läßt dem Gedanken Raum, daß der sprachlichen Trennung der Worte eine sachliche Trennung der Bedeutungen entspricht, die für das Urteilsganze eine nachträgliche Vereinigung fordert; und diese Sukzession der Wortvorstellungen wirkt im gleichen Sinne besonders dann, wenn der Sprachverlauf einen simultan gegebenen oder als simultan vorausgesetzten Sachinhalt bezeichnet. Dazu kommt als  zweites  Moment das Vorurteil, daß die  Besonderheit  der jeweiligen Bedeutungen gegenüber der "Allgemeinheit" des Wortes, wie man wohl logisch gesagt hat, eine Bedeutungs sonderung  verlangt, in der, so möchte man versucht sein zu sagen, eine Art "Unterscheidung" oder gar eine "Auswahl" der erforderlichen aus der Gesamtheit der möglichen Bedeutungen vollzogen werde. Diese Art Deutung, die noch neuerdings die Theorie der Messung sogenannter psychischer Zeiten verwirrt hat, bedarf keiner ausführlichen Widerlegung. Aus den assoziativen Bedingungen, welche die Reproduktionen des Sprachlebens beherrschen, folgt mit Sicherheit, daß alle solche Annahmen den Tatsachen nicht entsprechen. Sie schieben ein überflüssiges, ja störendes, im Bewußtsein nur in Fällen des Zweifels an der Richtigkeit sprachlicher Bezeichnung anzutreffendes Glied in die zu fordernden Reproduktionsvorgänge ein, das auch als Vorbedingung einer möglichen Formulierung schlechthin auszuschließen ist. Mehr Halt gewinnt jene Annahme allerdings scheinbar an einem  dritten  Moment. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Aufmerksamkeit auf den Gegenstand de Aussage Subjekt wie Prädikat oder eines von beiden aus dem Gesamtzusammenhang des Wahrgenommenen (Erinnerten usw.) gleichsam herauszuheben, d. h. zu verdeutlichen oder auch intensiver zu machen vermag. Es kann dies selbst dann geschehen, wenn der Gegenstand sinnlich wahrgenommen und in der Wahrnehmung, etwa des Gesichtssinns, simultan gegeben ist. Nicht selten sogar entspricht auch in diesem Fall, selbst bei kurzere Wahrnehmungsdauer und scheinbar unbewegtem Aug, dem Verlauf der Worte eine sukzessive Verdeutlichung der Wahrnehmungsbestandteile, die durch die Worte bezeichnet sind. Denn wir haben aufgrund der neueren Versuche von DOGDE anzuerkennen: "Jeder kompletter visueller Akt beinhaltet beides: Augenbewegung und Fixierung. Beides, Augenbewegung und Fixierung sind Mittel zur Erreichung eines befriedigenden visuellen Eindrucks und da beides ein Produkt von Muskelaktivität, wäre die Fixierung, selbst wenn sie absolut wäre, nur ein Begrenzungsmoment der Augenbewegung, während sich die Untersuchung der letzteren im Studium einer durchgängigen Fixierung als natürliche Ergänzung ergibt. (RAYMOND DOGE, An Experimental Study of Visual Fixation, in den Monograph Supplements der Psychological Review, Vol. VIII, Nr. 4, 1904). Aber diese Verdeutlichungen und Verstärkungen bedingen gleichfalls keine Trennung des Wahrnehmungsinhalts, keine Aufhebung der in ihm gegebenen logischen Immanenz. Die Aufmerksamkeit auf den Gegenstand der Aussage ist ferner für die Aussage selbst nicht notwendig. Sie tritt im Hinblick auf die zahllosen Fälle gleichgültiger Prädikationen nicht einmal häufig ein. Die Aufmerksamkeit besitzt endlich, wie noch zu besprechen sein wird, kein Moment, das ihr eine spezielle Beziehung auf ein selbständiges Ich und damit den Charakter einer Handlung oder Tätigkeit verliehe, sondern läßt sich vielmehr in bestimmte Reproduktionsweisen auflösen.

Weiter als bis zum Aufweis der reproduktiven Zusammenhänge der prädikativen Beziehung, die bisher besprochen worden sind, geht die rein psychologische Aufgabe für die bis jetzt betrachteten Urteile nicht. Gewiß erschöpfen die vorstehenden psychologischen Daten das logische Wesen der Prädikation auch in diesen Urteilen nicht. Das aber ist auch nicht ihr Beruf. Sie sollen vielmehr alle  logischen  Fragen nach dem Sinn dieser Beziehung offen lassen. Welche sachlichen Bedingungen im gegenständlichen Inhalt erfüllt sein müssen, damit eine solche Beziehung möglich und weiterhin gültig wird, hängt von ganz anderen Momenten ab, als von solchen, die einer psychologischen Erwägung unterstehen. Die logische Entscheidung muß nur so ausfallen, daß der Tatbestand des psychologischen Geschehens nicht verleugnet wird. Daß sie auch aus logischen Gründen die psychologisch unzulängliche  Subsumtions deutung des elementaren Urteils verbietet, daß sie vielmehr fordert, nicht den Prädikatsumfang, sondern den  Subjektsinhalt  zum Ausgangspunkt zu nehmen, glaube ich an einem anderen Ort gezeigt zu haben.

Nur vorläufig bleibe dagegen noch unerörtert, wie weit sich das Gebiet dieses als tatsächlich gesicherten vollständig formulierten Denkens erstreckt und welche Bedeutung es demzufolge für die logischen Normierungen besitzt. Vorerst ist zu zeigen, daß dieses Denken nicht das Denken überhaupt, sondern nur diejenige Art des Denkens darstellt, von der die psychologische Begrenzung, die wir hier suchen, ebenso wie die logische zweckmäßig ihren Ausgangspunkt nimmt.
LITERATUR - Benno Erdmann, Umrisse zur Psychologie des Denkens, Tübingen 1908