ra-2p-4WindelbandG. Störringvon HildebrandM. SchelerNietzscheP. Rée    
 
FRANZ BRENTANO
Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis
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"Was unterscheidet also die Fälle, wo ich nicht bloß vorstelle, sondern auch urteile? - Es kommt hier zum Vorstellen eine zweite intentionale Beziehung zum vorgestellten Gegenstand hinzu, die des Anerkennens und Verwerfens."

14. Um uns den Einblick in den wahren Ursprung ethischer Erkenntnis zu eröffnen, wird es nötig sein, etwas von den Resultaten neuerer Forschung auf dem Gebiet der deskriptiven Psychologie Kenntnis zu nehmen. Die Beschränktheit der Zeit nötigt mich, mich sehr kurz zu fassen, und ich habe Grund zu fürchten, es werde unter ihrer Knappheit die Vollkommenheit der Darstellung leiden. Dennoch muß ich gerade hier Ihre besondere Aufmerksamkeit erbitten, damit nicht das Wesentlichste dem Verständnis verloren geht.

15. Als Subjekt des Sittlichen und Unsittlichen bezeichnet man den Willen. Was wir wollen, ist vielfach ein Mittel zu einem Zweck. Dann wollen wir, und gewissermaßen noch mehr, diesen Zweck. Der Zweck mag selbst oft Mittel zu einem ferneren Zweck sein; ja bei einem weitschauenden Plan erscheint oft eine ganze Reihe von Zwecken, immer einer dem andern als Mittel zu- und untergeordnet. Immerhin wird ein Zweck da sein, der vor allem und um seiner selbst willen begehrt wird; ohne diese eigentlichsten und letzten Zweck fehlte alle Triebkraft; wir hätten die Absurdität eines Zielens ohne Ziel.

16. Die Mittel, die wir ergreifen, um zu einem Zweck zu gelangen, können verschieden und können bald die richtigen, bald unrichtige Mittel sein. Richtig werden sie dann sein, wenn sie wirklich zum Zweck zu führen geeignet sind.

Aber auch die Zwecke, und zwar die eigentlichsten und letzten Zwecke, können verschieden sein. Es ist ein Irrtum, der besoners im achtzehnten Jahrhundert auftauchte - heutzutage ist man davon mehr und mehr zurückgekommen - daß jeder dasselbe, nämlich seine eigene höchstmögliche Lust anstrebe. (13) Wer glauben kann, der Märtyrer für seine Überzeugung, der sich mit vollem Bewußtsein den entsetzlichsten Todesqualen aussetzt, - und es gab auch solche, die nicht auf jenseitige Vergeltung hofften - sei dabei nur von der Begier nach möglichst großer Lust getrieben: der hat eine höchst mangelhafte Vorstellung von den Tatsachen; sonst fürwahr müßte er jeden Maßstab für die Intensität von Lust und Schmerz verloren haben.

Also das steht fest: auch die letzten Zwecke sind verschieden; auch zwischen ihnen schwebt die Wahl; und sie ist - da der letzte Zweck ein für alles maßgebendes Prinzip ist - die wichtigste und allen. Was soll ich erstreben? welcher Zweck ist richtig, welcher unrichtig? das ist darum, wie schon ARISTOTELES hervorhebt, die eigentlichste und hauptsächlichste Frage der Ethik. (14).

17. Welcher Zweck ist richtig? für welchen soll sich unsere Wahl entscheiden?

Wo der Zweck feststeht und es sich nur um die Wahl von Mitteln handelt, werden wir sagen: wähle Mittel, die wirklich zum Zweck führen! Wo es sich um die Wahl von Zwecken handelt, werden wir sagen: wähle einen Zweck, der vernünftigerweise für wirklich erreichbar zu halten ist. Aber diese Antwort genügt nicht; manches Erreichbare ist vielmehr zu fliehen als zu erstreben: wähle das beste unter dem Erreichbaren! das wird also allein die entsprechende Antwort sein. (15)

Aber sie ist dunkel; was heißt das, "das beste"? was nennen wir überhaupt "gut"? und wie gewinnen wir die Erkenntnis, daß etwas gut und besser ist als ein anderes?

18. Um diese Fragen in befriedigender Weise zu beantworten, müssen wir vor allem den Ursprung des Begriffs des Guten aufsuchen, der, wie der Ursprung aller unserer Begriffe, in gewissen konkret anschaulichen Vorstellungen liegt. (16)

Wir haben anschauliche Vorstellungen  physischen  Inhalts; sie zeigen uns sinnliche Qualitäten, in eigentümlicher Weise räumlich bestimmt. Aus diesem Gebiet stammen die Begriffe der Farbe, des Schalls, des Raums und viele andere. Der Begriff des Guten aber hat seine Quelle hier nicht. Es ist leicht zu erkennen, daß er, wie der des Wahren, der ihm als verwandt mit Recht zur Seite gestellt wird, den anschaulichen Vorstellungen  psychischen  Inhalts entnommen ist.

19. Der gemeinsame Charakterzug alles Psychischen besteht in dem, was man häufig mit einem leider sehr mißverständlichen Ausdruck  Bewußtsein  genannt hat, d. h. in einem subjektiven Verhalten, in einer, wie man sie bezeichnete,  intentionalen  Beziehung zu etwas, was vielleicht nicht wirklich, aber doch innerlich gegenständlich gegeben ist. (17) Kein Hören ohne Gehörtes, kein Glauben ohne Geglaubtes, kein Hoffen ohne Gehofftes, kein Streben ohne Erstrebtes, keine Freude ohne etwas, worüber man sich freut und so im übrigen.

20. Wie bei den Anschauungen mit physischem Vorstellungsinhalt die sinnlichen Qualitäten, so zeigen bei denen mit psychischem Inhalt die intentionalen Beziehungen mannigfaltige Unterschiede. Und wie dor nach den tiefgreifendsten Unterschieden der sinnlichen Qualitäten (die HELMHOLTZ Unterschiede der Modalität genannt hat) die Zahl der Sinne, so wird hier nach den tiefgreifendsten Unterschieden der intentionalen Beziehung die Zahl der Grundklassen der psychischen Phänomene festgestellt. (18)

Danach gibt es drei Grundklassen. DESCARTES in seinen Meditationen (19) hat sie zuerst richtig und vollständig aufgeführt; aber auf seine Bemerkungen wurde nicht genügend geachtet und sie waren bald ganz in Vergessenheit geraten, bis in neuester Zeit die Tatsache unabhängig von ihm wieder entdeckt wurde. Sie darf wohl heutzutage als hinreichend gesichert gelten. (20)

Die erst Grundklasse ist die der Vorstellungen im weitesten Sinn des Wortes (DESCARTES'  ideae).  Sie umfaßt die konkret anschaulichen Vorstellungen, wie sie uns z. B. die Sinne bieten, ebenso wie die unanschaulichsten Begriffe.

Die zweite Grundklasse ist die der Urteile (DESCARTES'  judicia).  Diese hatte man vor DESCARTES mit den Vorstellungen in  einer  Grundklasse geeinigt gedacht; ja nach ihm verfiel man zum andern Mal in diesen Fehler. Man meinte nämlich, das Urteil bestehe wesentlich in einem Zusammensetzen oder Beziehen von Vorstellungen aufeinander. Das war eine gröbliche Verkennung seiner wahren Natur. Man mag Vorstellungen zusammensetzen und aufeinander beziehen wie man will, wie wenn man sagt ein grüner Baum, ein goldener Berg, ein Vater von 100 Kindern, ein Freund der Wissenschaft: solange und sofern man nichts weiter tut, fällt man kein Urteil. Es ist auch richtig, daß dem Urteilen sowie auch dem Begehren immer ein Vorstellen zugrunde liegt; nicht aber, daß man dabei immer mehrere Vorstellungen wie Subjekt und Prädikat aufeinander beziehe. Solches geschieht wohl, wenn ich sage: Gott ist gerecht; nicht aber, wenn ich sage: es gibt einen Gott.

Was unterscheidet also die Fälle, wo ich nicht bloß vorstelle, sondern auch urteile? - Es kommt hier zum Vorstellen eine zweite intentionale Beziehung zum vorgestellten Gegenstand hinzu, die des Anerkennens und Verwerfens. Wer Gott nennt, gibt der Vorstellung Gottes, wer sagt: es gibt einen Gott, dem Glauben an ihn Ausdruck.

Ich darf hier nicht länger verweilen und kann nur versichern, daß wenn überhaupt irgendetwas,  dieser  Punkt heute jeden Zweifel ausschließt. Von sprachlicher Seite hat MIKLOSICH die Resultate der psychologischen Analyse bestätigt. (21)

Die dritte Grundklasse ist die der Gemütsbewegungen im weitesten Sinn des Wortes, vom einfachsten Angemutet- oder Abgestoßenwerden beim bloßen Gedanken bis zu der in Überzeugungen gründenden Freude und Traurigkeit und den verwickeltsten Phänomenen der Wahl von Zweck und Mitteln. ARISTOTELES hatte schon als  orexis  [Begehrungsvermögen - wp] zusammengefaßt. DESCARTES sagte, die Klasse begreife in sich die  voluntates sive affectus  [Willens- oder Gemütsbewegungen - wp]. Wenn in der zweiten Grundklasse die intentionale Beziehung ein Anerkennen oder Verwerfen war, so ist sie in der dritten ein Lieben oder Hassen oder (wie man sich ebenso richtig ausdrücken könnte) ein Gefallen oder Mißfallen. Ein Lieben, ein Gefallen, ein Hassen, ein Mißfallen haben wir im einfachsten Angemutet- und Abgestoßenwerden, in der siegreichen Freude und verzweifelnden Traurigkeit, in der Hoffnung und Furcht und ebenso in jeder Betätigung des Willens vor uns. "Plait-il?" [Gefällt es? - wp] fragt der Franzose; "es hat Gott gefallen" liest man auf den Todesanzeigen; und das "Placet" [Einverständnis - wp], das man bestätigend unterschreibt, ist der sprachliche Ausdruck des entscheidenden Willensdekretes. (22)
LITERATUR - Franz Brentano, Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis, Leipzig 1889
    Anmerkungen
    13) Vgl. JOHN STUART MILL, System der deduktiven und induktiven Logik IV, Kap. 4 § 6 (gegen Ende); ebenda VI, Kap. 2 § 4 und anderwärts, wie z. B. in seinem "Utilitarism", seinen Essays über Religion und seiner Abhandlung über COMTEund den Positivismus, II. Teil.
    14) Man vgl. mit dem im Vortrag Gesagten das erste Kapitel der Nikomachischen Ethik und man wird finden, daß JHERINGs "Grundgedanke" bei seinem Werk "Der Zweck im Recht" (I, Seite VI), nämlich, "daß es keinen Rechtssatz gebe, der nicht einem Zweck seinen Ursprung verdanke", so ist als die Ethik selber.
    15) Es kann Fälle geben, wo der Erfolg gewisser Bestrebungen zweifelhaft ist und von zwei Wegen, die sich öffnen, der eine ein Besseres, aber mit geringerer Wahrscheinlichkeit, der andere ein minder Gutes, aber mit größerer Wahrscheinlichkeit, in Aussicht stellt. hier kommt das Wahrscheinlichkeitsverhältnis bei der Wahl mit in Betracht. Wenn A dreimal besser ist als  B,  aber  B  zehnmal mehr Chancen hat, erzielt zu werden als  A,  so wird der praktisch Weise den Weg zu  B  vorziehen. Denken wir uns ein solches Verfahren durchgängig unter ähnlichen Umständen eingehalten, so würde damit (nach dem Gesetz der großen Zahlen) bei hinreichender Vervielfältigung der Fälle im ganzen das Bessere verwirklicht werden. Somit entspricht das Verhalten noch immer unverkennbar dem im Text ausgesprochenen Prinzip: wähle unter dem Erreichbaren das Beste. Die ganze Bedeutung dieser Bemerkung wird durch den Verlauf der Untersuchung noch mehr ins Licht gestellt werden.
    16) Schon ARISTOTELES war diese Wahrheit bekannt (vgl. z. B. De Anima III, 8). Das Mittelalter hielt sie fest, drückte sie aber nicht glücklich aus in dem Satz:  nihil est in intellectu, quod non prius fuerit in sensu.  [Nichts ist im Verstand, was nicht vorher in den Sinnen war. - wp] Die Begriffe "Wollen", "Schließen" werden nicht aus sinnlichen Anschauungen gewonnen; man müßte denn den Begriff "sinnlich" so allgemein fassen, daß aller Unterschied von "sinnlich" und "übersinnlich sich verwischte. Sie stammen aus Anschauungen psychischen Inhalts. Ebendaher stammen die Begriffe "Zweck", "Ursache" (wir bemerken z. B. zwischen unserem Glauben an die Prämissen und unserem Glauben an den Schlußsatz eine ursächliche Beziehung), "Unmöglichkeit" und "Notwendigkeit" (wir gewinnen sie aus Urteilen, welche etwas nicht einfach assertorisch [behauptend - wp], sondern, wie man sich auszudrücken beliebt, apodiktisch [mit Sicherheit - wp] anerkennen oder verwerfen) und viele andere, welche manche Moderne, denen die Erforschung des wahren Ursprungs mißlang, als von vornherein gegebene Kategorien betrachten wollten. (Beiläufig bemerkt, ist es mir wohl bekannt, daß SIGWART und, von ihm bestimmt, auch andere in jüngster Zeit die Besonderheit der apodiktischen gegenüber der assertorischen Urteilsweise in Abrede stellen. Es ist dies aber ein psychologischer Irrtum, den als solchen zu erweisen hier nicht des Ortes ist; vgl. unten Anm. 27
    17) Auch von dieser Lehre finden sich die ersten Keime bei ARISTOTELES, vgl. inbesondere Metaphysik, D 15, 1021 a 29. Der Terminus "intentional" stammt, wie so manche andere Bezeichnung wichtiger Begriffe, von den Scholastikern her.
    18) Eingehender findet man die Frage nach dem Einteilungsgrund erörtert in meiner "Psychologie vom empirischen Standpunkte" (1874, Buch II, Kap. 6; vgl. ebenda Kap. 1 § 5), deren betreffende Ausführungen ich trotz mancher Abweichung im einzelnen der Hauptsache nach auch heute noch für richtig halte.
    19) DESCARTES, Meditation III. Seltsamerweise hat diese klare Stelle WINDELBAND (Straßburger philosophische Abhandlungen, Seite 171) nicht abgehalten, DESCARTES die Lehre zuzuschreiben, das Urteilen sei ein Wollen. Was ihn dazu verführt ist eine Eröterung in der vierten Meditation über den Einfluß des Willens bei der Bildung des Urteils. Schon Scholastiker wie SUAREZ hatten diesen Einfluß angeführt und DESCARTES geht in der Übertreibung der Abhängigkeit soweit, daß er jedes (auch das evidente) Urteilen als ein Werk des Willens betrachtet. Aber "das Urteil bewirken" und "das Urteil sein" bleibt offenbar noch immer zweierlei. Und obwohl darum DESCARTES auch an unserer Stelle seine Ansicht vom Einfluß des Willens durchblicken läßt - denn wahrscheinlich weist er nur um ihretwillen dem Urteil den dritten Platz unter den Grundklassen der psychischen Phänomene an.
    20) Ich will damit nicht sagen, daß die Einteilung gegenwärtig allgemein anerkannt sei. Man würde nicht einmal den Satz des Widerspruchs für gesichert erklären dürfen, wenn man, um dies zu tun, die allgemeine Zustimmung abwarten wollte. In unserem Fall ist es sehr begreiflich, wenn alteingewurzelte Vorurteile nicht sofort aufgegeben werden. Aber daß auch unter solchen Verhältnissen keine einzige bedeutende Objektion vorgebracht werden konnte, dient der Lehre gewiß am meisten zur Bestätigung.
    Manche - wie z. B. WINDELBAND geben es auf, das Urteil mit der Vorstellung in  einer  Grundklasse zu begreifen, glaube es dagegen der Gemütstätigkeit subsumieren zu können. Sie fallen so in den Fehler, den einst HUME bei seiner Untersuchung über die Natur des Glaubens (belief) begangen hatte, zurück. Das Bejahen soll nach ihnen ein Billigen, ein Wertschätzen im Gefühl, das Verneinen ein Mißbilligen, ein Sich-abgestoßen-fühlen sein.
    Trotz einer gewissen Analogie ist die Verwechslung schwer begreiflich. Es gibt Leute, welche die Güte Gottes und die Bosheit, des Teufels, das Wesen des ORMUZD und das Wesen des AHRIMAN mit gleicher Überzeugung anerkennen, während sie doch das Wesen des einen über alles schätzen, von dem des andern sich nicht anders als abgestoßen fühlen. Da wir die Erkenntnis lieben und den Irrtum hassen, so ist es allerdings richtig, daß uns  Urteile,  die wir für richtig halten (und dies gilt von all denen, welche wir selber fällen), aus diesem Grund lieb sind (daß wir sie also im Gefühl irgendwie wertschätzen). Aber wer möchte sich dadurch verleiten lassen, die geliebten Urteile selbst für Betätigungen der Liebe zu nehmen? Die Verwechslung wäre schier ebenso grob, als wenn einer Weib und Kind und Geld und Gut deshalb, weil sie Gegenstände seiner Liebe sind, von dieser seine darauf bezüglichen Tätigkeit nicht unterschiede. Vgl. auch, was ich oben (Anm. 21) gegen WINDELBAND bemerkt habe, wo er, DESCARTES mißverstehend, ihm dieselbe Lehre zuschreibt; ferner Anm. 26 (über die Einheit des Begriffs des Guten) sowie was SIGWART in seiner Logik I, 2. Auflage, Seite 156f in der Anmerkung zum Teil sehr treffend gegen WINDELBAND geltend macht. Denjenigen, welcher nach all dem noch nach weiteren Argumenten für den Unterschied der zweiten und dritten Grundklasse verlangen sollte, erlaube ich mir zum voraus auf meine "Deskriptive Psychologie" zu verweisen, von der ich im Vorwort als einem nahezu vollendeten Werke spreche und die nicht als eine Fortsetzung, wohl aber als eine Fortentwicklung meiner "Psychologie vom empirischen Standpunkt" erscheinen wird.
    Hier gegenüber WINDELBAND nur noch folgende Bemerkungen:
      1. Es ist, wie er sich bei abermaliger Lesung meiner Psychologie I, Seite 262 selbst überzeugen wird, falsch und ein starkes Versehen, wenn er Seite 172 (sogar mit Anführungszeichen) mich selber zugestehen läßt, die Bezeichnung "Liebe und Haß" sei für die dritte Grundklasse nicht recht geeignet.
      2. Es ist falsch und eine ganz unberechtigte Supposition, wenn er mir Seite 178 die Meinung zuschreibt, daß die Einteilung der Urteile nach der Qualität die einzig wesentliche sei, die den Urteilsakt selbst betreffe. Das gerade Gegenteil ist meine Überzeugung. So halte ich z. B. (allerdings im Gegensatz zu WINDELBAND) den Unterschied zwischen assertorischen und apodiktischen (vgl. Anm. 27) und wiederum den Unterschied zwischen evidenten und blinden Urteilen für den Urteilsakt selbst betreffend und sehr wesentlich. Noch andere, ja sogar einen zwischen einfachen und zusammengesetzten Urteilsakten, könnte ich nahmhaft machen. Denn nicht jeder zusammengesetzte Urteilsakt kann in lauter einfache Elemente aufgelöst werden, wie ja Ähnliches - das wußte schon ARISTOTELES - auch von manchen Begriffen gilt. Was ist Röte? - roe Farbe. - Was Farbe? - Farbige Qualität. Man sieht, die Differenz enthält in beiden Fällen den Gattungsbegriff; die Ablösbarkeit des einen logischen Teils vom andern besteht nur einseitig. Eine ähnliche einseitige Ablösbarkeit, sage ich, kommt nun auch bei gewissen zusammengesetzten Urteilen vor. JOHN STUART MILL hat darum ganz unrecht, wenn er deduktive und induktive Logik I, 4 $ 3 die alte Scheidung der Urteile in einfache und zusammengesetzte lächerlich findet und meint, man verfahre hier nicht anders, als wenn man die Pferde in einzelne Pferde und Gespanne von Pferden scheiden wollte; würde doch sonst gegen die Scheidung der Begriffe in einfach und zusammengesetzte dasselbe Argument gültig sein müssen.
      3. Es ist falsch, aber ein Irrtum, dem fast allgemein gehuldigt wird und von dem auch ich, als ich den ersten Band der Psychologie schrieb, mich noch nicht befreit hatte, daß der sogenannte Grad der Überzeugung eine Intensitätsstufe des Urteilens sei, welche mit der Intensität von Lust und Schmerz in Analogie gebracht werden könnte. Hätte WINDELBAND  diesen  Irrtum mir vorgehalten, so würde ich ihm ganz und vollkommen recht geben. Nun aber tadelt er mich, weil ich eine Intensität nur in analogem, nicht aber in gleichem Sinne bei der Überzeugung anerkennen wollte und weil ich die angebliche Intensität der Überzeugung und die wahrhafte Intensität des Gefühls der Größe nach für unvergleichbar erklärte. Da haben wir eine der Folgen seiner verbesserten Auffassung des Urteils.
      Wäre der Überzeugungsgrad meines Glaubens, daß 2 + 1 = 3 sei, eine Intensität, wie mächtig müßte diese dann sein! Und wenn nun gar dieser Glaube mit WINDELBAND zu einem Gefühl gemacht, nicht bloß dem Gefühl analog gedacht werden dürfte, wie zerstörend für unser Nervensystem müßte die Heftigkeit der Gefühlserschütterung werden! Jeder Arzt würde vor dem Studium der Mathematik als etwas Gesundheitszerrüttendem warnen müssen. (Vgl. über den sogenannten Überzeugungsgrad die Ansicht von HENRY NEWMAN in der interessanten, in Deutschland kaum beachteten Schrift "An Essay in aid of a grammar of assent".)
      4. Wenn WINDELBAND sich Seite 183 wundert, wie ich in den Sätzen "Gott ist", "ein Mensch ist", "ein Mangel ist", "eine Möglichkeit ist", "eine Wahrheit ist" (d. h. "es gibt eine Wahrheit") usw. das Wörtchen "ist" für gleichbedeutend nehmen könne, ja dieses Verkennen der mannigfachen Bedeutung des Seins beim Verfasser der "Mannigfachen Bedeutung des Seienden nach ARISTOTELES" seltsam findet: so kann ich nur erwidern, daß, wer hierin nicht die einfache Konsequenz meiner Auffassung vom Urteil erblickt, diese Lehre kaum erfaßt haben dürfte. Was aber ARISTOTELES anlangt, so fällt es ihm gar nicht ein, das  estin,  welches den Ausdruck der Vorstellung zum Ausdruck des Urteils ergänzt im Sinne einer Realität in verschiedene Kategorien und in ein  on energeia  und  on dynamei  zu zerlegen. Das könnte nur ein solcher tun, welcher, wie HERBART und so manche andere nach ihm, die Begriffe des Seins im Sinne einer absoluten Position und im Sinne der Realität nicht auseinanderzuhalten wüßte. (Vgl. die folgende Anmerkung)
      5. Ich habe soeben gesagt, daß es einfache und zusammengesetzte Urteil gibt und daß manche zusammengesetzten Urteile nicht ohne Rest in einfache auflösbar sind. Hierauf muß man wohl achten, wenn man die sprachliche Rückführung von Urteilen, die in anderen Formeln ausgesprochen werden, auf die existenziale Formel versucht. Selbstverständlich sind nur einfache, d. h. wahrhaft einheitliche Urteile auf sie rückführbar; und ich glaube, man dürfe mich darum für entschuldigt halten, wenn ich in meiner Psychologie dies nicht ausdrücklich hervorzuheben für nötig hielt. Gilt diese Restriktion allgemein, so gilt sie natürlich auch bei der kategorischen Formel. Die formalen Logiker wollen in den Sätzen mit kategorischem Bau, die sie mit  A, E, I  und  O  bezeichnet haben, streng einheitliche Urteile ausdrücken. Diese sind also alle auf die Existenzialformel rückführbar (vgl. meine Psychologie I, Seite 283). Nicht aber wird dasselbe gelten, wenn in einem Satz von kategorischen Bau, wie es die Vieldeutigkeit sprachlicher Wendungen mit sich bringt, eine Vielheit von Urteilen enthalten ist. In einem solchen Fall kann die existenziale Formel wohl der Ausdruck eines dem zusammengesetzten Urteil äquivalenten einheitlichen Urteils, aber nicht dieses Urteils selbst werden.
    Dies hätte WINDELBAND berücksichtigen müssen, wo er (a. a. O. Seite 184) den Satz "die Rose ist eine Blume" bezüglich seiner Rückführbarkeit auf den Existenzialsatz untersucht. Er hat ganz recht, wenn er gegen seine Reduktion auf den Satz: "Es gibt keine Rose, welche nicht eine Blume wäre" protestiert; nur hat er nicht ebenso recht, wenn er dieselbe mir zuschreibt. Weder an der von ihm angezogenen Stelle noch irgendsonst habe ich sie gemacht und haltes sie für ebenso falsch wie die von WINDELBAND versuchte und jede von irgendwelchem andern noch zu versuchende. Das in diesem Satz ausgesprochene Urteil ist nämlich hier aus zweien, von welchen das eine die Anerkennung des Subjekts ist (sei es, daß das für die Rose im gewöhnlichen Sinn, sei es, daß es für "das Rose Genannte", "das unter Rose Verstandene" als solches supponiert [angenommen wird - wp]), zusammengesetzt, was, wie wir eben bemerkten, nicht in jedem Fall, wo ein Satz von der Fassung "alle  A  sind  B"  ausgesprochen wird, ebenso gilt.
    Das hat leider auch LAND übersehen, der einzige meiner Kritiker, dem es gelungen ist, meine von WINDELBAND als "mysteriös" bezeichneten Andeutungen zur Reform der elementaren Logik in ihrem notwendigen Zusammenhang mit dem Prinzip zu begreifen und fehlerfrei aus ihm abzuleiten. (Vgl. LAND, On a supposed improvement in formal Logic, in den Abhandlungen der Königlich Niederländischen Akademie der Wissenschaften, 1876)
    Ich schließe mit einem Kuriosum, das uns jüngst STEINTHAL in seiner Zeitschrift für Völkerpsychologie (XVIII, Seite 175) lieferte. Da lese ich mit Verwunderung: "BRENTANOs Verwirrung, indem er Urteilen von Vorstellen und Denken (!) völlig trennt und ersteres als Anerkennung oder Verwerfung mit Liebe und Haß zusammenbringt (! !), wird augenblicklich gelöst, wenn man ein solches (?) Urteilen, als ein ästhetisches, vielmehr Beurteilen (!) nennt." Wahrscheinlich hat STEINTHAL in meine Psychologie keinen Blick geworfen und wohl nur WINDELBANDs Referat darüber gelesen, aber auch das so flüchtig, daß er mir hoffentlich dankbar sein wird, wenn ich hiermit seine Zeilen an diesen zur Korrektur weiterbefördere.
    21) MIKLOSICH, Subjektlose Sätze, 2. Auflage, Wien 1883. Zur Orientierung über den Inhalt dieser wertvollen Abhandlung mag eine Anzeige dienen, die ich seiner Zeit für die Wiener Abendpost geschrieben hatte. Durch Unverstand verirrte sie sich als Feuilleton in die Wiener Zeitung. Da sie dort gewiß niemand gesucht hat, will ich sie hier, am Ende, als Beilage anfügen. Inzwischen ist SIGWARTs Monographie "Die Impersonalien" erschienen, worin er MIKLOSICH bekämpft. MARTY hat sie und früher schon den betreffenden Abschnitt von SIGWARTs Logik, in der Vierteljahrsschrift für wissenschaftlichen Philosophie einer treffenden Kritik unterzogen, über die SIGWAR ohne allen verständlichen Grund höchst entrüstet zeigt. "Il se fache" [er ärgert sich - wp] sagen die Franzosen, "donc il a tort" [also hat er Unrecht - wp]. Daß SIGWARTs Auffassung in wesentlichen Stücken wirklich verfehlt sei, das gibt eigentlich selbst STEINTHAL zu, obwohl er in seiner Zeitschrift (XVIII, Seite 170f) dem Verfasser der Monographie in dichten Wolken Weihrauch spendet, ja in der Vorrede zur vierten Auflage seines "Ursprung der Sprache" sogar einem Benehmen Beifall zollt, das jeder wahre Freund des verdienstvollen Mannes zu beklagen Grund hat. Nach dem hohen Lob, das man im Eingang vernommen, fühlt man sich am Ende der Kritik etwas getäuscht. Seite 177 - 180 verwirft STEINTHAL die Theorie SIGWARTs, was die grammatische Seite anlangt. Es bliebe danach die psychologische Theorie SIGWARTs als das eigentlich Gelungene übrig. Aber die psychologische Seite ist nicht die, für welche STEINTHALs Würdigung Autorität haben dürfte; es müßte denn einer auch folgende Bemerkung ernst zu nehmen geneigt sein: "Gewiß mß jeder bei dem Satz: "Da bückt sich's hinunter mit liebendem Blick" (SCHILLERs Worte im  Taucher)  an die Königstochter denken; aber nicht sie steht vor mir, sondern subjektlos ein Sich-hinunter-bücken, und nun fühle ich umso lebendiger mit ihr. Nach meiner [STEINTHALs] Psychologie würde ich sagen, die Vorstellung der Königstochter schwingt, aber tritt nichts ins Bewußtsein." Das ist wohl mehr, als woran ein Weiser genug hat.

    I.

    Die psychologische Theorie SIGWARTs zeigt sich in ihrer ganzen Schwäche, wo er vom Begriff  "Existenz Rechenschaft zu geben sucht. Von diesem hat schon ARISTOTELES erkannt, daß er durch Reflexion auf das bejahende gewonnen werde. Aber SIGWART, wie die meisten modernen Logiker, unterläßt es seine Winke zu benützen. Statt zu sagen, zum Existierenden gehöre all das, wofür das anerkennende Urteil wahr ist, ergeht sich SIGWART ein um das andere Mal und zuletzt wieder in seiner zweiten Auflage der Logik, Seite 88 - 95 in langen Erörterungen über den Begriff des Seins und den Existenzialsatz, die, in falschen Bahnen sich bewegend, zu keiner Klarheit führen können.
    "Sein" soll nach SIGWART eine Relation ausdrücken (Seite 88, 95); fragt man aber: welche? so scheint es für einen Augenblick (Seite 92), daß es eine "Relation zu mir, dem Denkenden" sein soll. Aber nein, der Existenzialsatz behauptet gerade, "das das Seiende auch sei, abgesehen von seiner Beziehung zu mir und einem andern denkenden Wesen." Diese Relation ist es also nicht. Aber welche andere soll es nun sein? Erst Seite 94 scheint das deutlicher hervorzutreten. Das Verhältnis soll (allerdings wird dazugefügt "zunächst") "die Übereinstimmung ("Identität", ebenda) des vorgestellten Dings mit einer möglichen Wahrnehmung (einem "Wahrnehmbaren", ebenda, "etwas, was von mir wahrgenommen werden kann", ebenda Seite 90 Anm.) sein".
    Nun erkennt jeder sofort, daß dieser Begriff der Existenz zu eng ist, wie denn z. B. wohl behauptet werden könnte, es gebe vieles, was nicht wahrnehmbar sei, z. B. eine Vergangenheit und eine Zukunft, einen leeren Raum und überhaupt einen Mangel, eine Möglichkeit, eine Unmöglichkeit usw. usw. Und so ist es nicht verwunderlich, wenn SIGWART selbst den Begriff zu entschränken sucht. Aber er tut das in einer mir schwer verständlichen Weise. Zuerst scheint es, als wolle er sagen, es sei, damit etwas zum Existierenden zähle, nicht nötig, daß es von mir, es genüge, wenn es von irgendeinem wahrgenommen werden könne. Oder was sonst sollte es heißen, wenn SIGWART nach dem eben Gesagten - es war von der Übereinstimmung des vorgestellten Dings mit einer möglichen Wahrnehmung die Rede - fortfährt: "Was existiert, steht nicht bloß  in dieser Bezihung  zu mir, sondern zu allem andern Seienden"? SIGWART dürfte ja doch kaum geneigt sein, jedem Seienden die Fähigkeit zu jeder Wahrnehmung zuzusprechen. Vielleicht wollte er aber nur sagen, was existiere, stehe zu jedem andern Seiende in der Existenzbeziehung; und dann könnte man etwa aus dem unmittelbar folgenden entnehmen, daß diese wenig sagende Bestimmung dahin gehe, daß Existenz die Fähigkeit zum Wirken und Leiden ausdrücke. ("Was existiert ... steht in Kausalverhältnissen zur übrigen Welt"; ähnlich Seite 91, Anm.: das Existierende ist etwas, was "Wirkungen auf mich und anderes ausüben kann.") Schließlich aber gewinnt es auch noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß SIGWART sagen wolle, existierend sei das, was wahrgenommen oder als wahrnehmbar erschlossen werden könne; denn er fügt bei: "daraufhin" (wegen dieser Kausalverhältnisse) "kann auch vom  Wahrnehmbaren  eine bloß  erschlossene  Existenz behauptet werden."
    Daß aber das alles gleichmäßig verwerflich ist, ist unschwer zu erkennen.

      Denn 1. "die Existenz von etwas erschließen" heißt nicht soviel wie "seine Wahrnehmbarkeit erschließen". Wenn z. B. die Existenz von Atomen und leeren Räumen durch Schlüsse gesichert wäre, so darum doch noch lange nicht ihre Wahrnehmbarkeit für uns oder irgendein anderes Wesen. Und wenn einer auf die Existenz eines Gottes schließt, aber darauf verzichtet, den Gedanken anthropomorphistisch zu "beleben", so wird er darum nicht glauben, daß Gott für eine Kreatur oder auch nur für sich selber wahrnehmbar sein müsse.
      2. Es wäre von diesem Standpunkt ein Widersinn, wenn einer sagte: "Ich bin überzeugt, daß es vieles gibt, dessen Existenz weder jemals von jemand wahrgenommen noch auch erschlossen werden kann." Denn es würde heißen: "Ich bin überzeugt, daß vieles wahrgenommen oder als wahrnehmbar erschlossen werden kann, was doch nicht wahrgenommen und nicht erschlossen werden kann." - Wer könnte hier verkennen, wie weit SIGWART vom wahren Begriff der Existenz abgeirrt wäre!
      3. Wenn SIGWART den Begriff der Existenz in der angeführten Stelle sogar so entschränken wollte, daß er meinte, existierend sei dasjenige, was entweder wahrnehmbar oder aus Wahrnehmbarem zu erschließen oder doch zu Wahrnehmbaren in irgendeinem ursächlichen Verhältnis befindlich sei: so wäre darauf - wenn eine solche monströse Bestimmung des Existenzbegriffes anders noch einer Widerlegung bedürfen sollte - zu erwidern, daß auch dieser Begriff noch immer zu eng wäre. Wenn ich z. B. sage: es gibt vielleict einen leeren Raum, aber mit Sicherheit kann das nie von jemandem erkannt werden, so gestehe ich zu, daß dem leeren Raum vielleicht Existenz zukomme, aber ich leugne auf das bestimmteste, daß er wahrnehmbar oder aus Wahrnehmbarem zu erschließen sei. In einem Verhältnis der Ursache oder Wirkung aber kann der leere Raum (der ja doch kein Ding ist) jedenfalls zu nichts Wahrnehmbaren stehen. Wir hätten also wiederum einen Widersinn als Interpretation einer keineswegs absurden Behauptung.
    Wie verkehrt der Existenzbegriff von SIGWART analysiert wird, erweist sich recht einfach auch an folgendem Satz: ein wirklicher Zentaur existiert nicht, ein  vorgestellter  Zentaur aber existiert und zwar so oft, als ich ihn vorstelle. Wem hier nicht der Unterschied des Existierenden zum Dinglichen (Wesenhaften) klar wird, dem würden, fürchte ich, auch die reichsten Jllustrationen durch andere Beispiele kaum mehr zum Verständnis verhelfen.
    Doch erwäge man kurz auch noch folgendes: nach SIGWART soll die Erkenntnis der Existenz von etwas in der Erkenntnis der Übereinstimmung eines Vorstellungsinhaltes mit - da ich nicht genaue verstehe, was, sagen wir "NN" bestehen. Was gehört nun dazu, um die Übereinstimmung von etwas mit etwas anderem zu erkennen? Offenbar die Erkenntnis von all dem, was dazu gehört, damit diese Übereinstimmung wirklich gegeben sei. Dazu gehört nun aber 1.) daß das eine sei, 2.) daß das andere sei und 3.) daß zwischen ihnen das Verhältnis der Identität bestehe; denn was nicht ist, ist weder einem anderen gleich noch von ihm verschieden. Aber die Erkenntnis schon des ersten Stückes für sich ist die Erkenntnis einer Existenz. Also ist die Erkenntnis der beiden übrigen Stücke nicht mehr dazu erforderlich, daß irgendeine Existenz erkannt werde und SIGWARTs Theorie führt zu einem Widerspruch. Vgl. mit dem hier Erörterten SIGWARTs Polemik gegen meine Psychologie, Buch II, Kap. 7 in der Schrift "Die Impersonalien", Seite 50f und Logik I, 2. Auflage, Seite 89f, Anm., sowie auch MARTYs Polemik gegen SIGWART in den Artikeln "Über subjektlose Sätze" in der Viertelsjahrschrift für wissenschaftliche Philosophie VII, 1 und ff. [Ich hatte die Kritik von SIGWARTs Existenzbegriff bereits geschrieben, als ich auf eine Note zu Logik I, 2. Auflage, Seite 390 aufmerksam wurde, die mich nicht veranlaßt, etwas am Geschriebenen zu ändern, wohl aber sie zum Vergleich hier aufnehmen. "Das  Seiende  überhaupt", sagt SIGWART, "kann nicht als wahrer Gattungsbegriff zum einzelnen Seienden betrachtet werden; es ist begrifflich betrachtet nur ein gemeinschaftlicher Name. Denn da "Sein" für uns ein Relationsprädikat ist, kann es kein gemeinschaftliches Merkmal sein, es müßte denn gezeigt werden, daß dieses Prädikat in einer dem Begriff alles Seienden gemeinsamen Bestimmung wurzelt." Ich fürchte, der Leser wird sowenig wie ich dadurch über den Existenzbegriff bei SIGWART zur Klarheit gelangen, wohl aber vielleicht noch besser begreifen, warum all mein Ringen danach erfolglos geblieben ist.]


    II.

    Wenn SIGWART das Wesen des Urteils im allgemeinen verkennt, so kann er natürlich das des  negativen  Urteils im besonderen nicht begreifen. Er verirrt sich soweit, ihm die Gleichberechtigung als Spezies neben dem positiven Urteil abzusprechen; kein verneinendes Urteil soll direkt, sein Objekt vielmehr immer ein vollzogenes oder versuchtes Urteil sein. (Logik I, 2. Auflage, Seite 150) Mit dieser Behauptung tritt SIGWART in Gegensatz zu wichtigen psychologischen Bestimmungen, die ich im Vortrag verwerte. Somit scheint es geboten, hier seinen Angriff abzuwehren. Zu diesem Zweck will ich zeigen: 1. daß die Lehre SIGWARTs schlecht begründet ist; 2. daß sie in eine heillose Verwirrung hineinführt; wie denn SIGWARTs bejahendes Urteil ein verneinendes, SIGWARTs verneinendes Urteil, wenn überhaupt ein Urteil und nicht bloß der Mangel eines solchen, ein positives ist und sein positives eigentlich ein verneinendes involviert und was dgl. mehr ist. 3. endlich will ich - was dank den ausführlichen Mitteilungen SIGWARTs möglich scheint - die Genesis seines Irrtums darlegen.
      1. Zunächst fragt bei einer so neuen, so auffallend abweichenden Behauptung wohl jeder nach der Begründung. Als solche wird (Seite 150) vor allem geltend gemacht, daß das verneinende Urteil keinen Sinn hätte, wenn nicht der Gedanke der positiven Beilegung eines Prädikats vorausgegangen wäre. - Allein was soll das heißen? Entweder liegt hier eine klare  petitio principii [Unbewiesenes dient als Beweisgrund - wp] vor oder es kann nicht mehr sagen wollen, als daß eine Verknüpfung von Vorstellungen vorausgegangen sein müsse. Geständen wir nun dies (obwohl es, wie ich in meiner Psychologie nachgewiesen habe, nicht richtig ist) für einen Augenblick zu, so wäre, da SIGWART selbst (Seite 89 Anm. u. ö.) anerkennt, daß eine solche "subjektive Verknüpfung von Vorstellungen" noch kein Urteil sei, daß vielmehr ein gewisses Gefühl von Nötigung dazukommen müsse, noch immer sein Satz nicht erwiesen.
      Im folgenden wird ein Argument beigefügt, dessen logischen Zusammenhang ich ebensowenig begreife. Es wird richtig bemerkt, daß wir an und für sich ein Recht hätten unabsehbar viele Prädikate von etwas zu verneinen und ebenso richtig beigefügt, daß wir diese negativen Urteile trotzdem nicht alle wirklich fällten. Und nun - welch ein Schluß wird aus diesen Prämissen gezogen? Etwa der, daß also der Umstand, daß ein gewisses negatives Urteil berechtigt sei, für sich allein noch nicht genüge, um das Eintreten des Urteils zu erklären? - das wäre anstandslos zuzugeben. Aber SIGWART schließt ganz anders; er erlaubt sich zu behaupten, es gehe daraus hervor, daß die fehlende Mitbedingung die sei, daß man die entsprechende positive Behauptung noch nicht versucht habe. Ein kühner Sprung, wahrhaftig! bei welchem  meine  Logik wenigstens nicht zu folgen vermag. - Und wie, wenn einer weiter früge: warum werden denn die betreffenden positiven Urteile nicht alle wirklich versucht? - Die scheinbarste Antwort, wenigstens was die Beispiele ("dieser Stein liest, schreibt, singt, dichtet; die Gerechtigkeit ist blau, grün, fünfeckig, rotiert"), die SIGWART vorführt, anlangt, ist wohl die, daß man es darum unterlasse, weil man das negative bereits mit evidenter Sicherheit gefällt habe; denn das erklärt hier wohl am besten, warum keine "Gefahr" besteht, "daß jemand dem Stein oder der Gerechtigkeit diese Prädikate beilegen wollte". Zieht aber einer vor zu antworten, die Enge des Bewußtseins mache, daß man unendlich viele positive Urteile zugleich versuche, unmöglich: so lasse ich mir auch diese Auskunft gefallen; nur fragt sich, ob dann nicht dieselbe Berufung schon früher und direkt hätte angewandt werden sollen; gebraucht doch SIGWART selbst für die möglichen negativen Urteile den Ausdruck  "unabsehliche  Menge".
      Auch ist es (schon MARTY hebt es hervor) ein seltsamer Irrtum, wenn SIGWART behauptet, daß im Gegensatz zu dem, was für das negative Urteil gilt, "von jedem Subjekt nur eine endliche Anzahl von Prädikaten bejaht" werden kann. Wie? kann man nicht z. B. mit allem Recht sagen, eine ganze Stunde sei größer als eine halbe, größer als eine Drittel-, größer als eine Viertelstund und so fort ins unendliche? - Wenn ich nun trotzdem alle diese Urteile im einzelnen nicht wirklich fällt, so wird dies wohl seine guten Gründe haben und vor allem schon den, daß die Enge des Bewußtseins damit unverträglich ist. Derselbe dürfte aber dann auch in bezug auf die negativen Urteile mit bestem Erfolg angewandt werden.
      Etwas später begegnen wir einem dritten Argument, bei dem ich, da ich es in meiner Psychologie Buch II, Kap. 7 § 5 bereits im Voraus widerlegt habe, ganz kurz verweile. Wenn das negative Urteil ein direktes und dem affirmativen [bejahenden - wp] als Spezies koordiniertes wäre, so müßte, meint SIGWART, wer im affirmativen kategorischen Satz die Bejahung, im negativen konsequenterweise die Leugnung des Subjekts involviert denken, was doch nicht der Fall sei. Die letztere Bemerkung ist richtig, die erstere Behauptung aber ganz unstichhaltig; ja sie enthält einen Widerspruch in sich selbst. Denn gerade darum, weil im Bestand eines Ganzen der Bestand eines jeden zu ihm gehörigen Teils involviert ist, genügt es dazu, daß ein Ganzes nicht mehr besteht, wenn auch nur einer seiner Teile fehlt.
      Und so haben wir dann schließlich nur noch einer sprachlichen Erwägung, durch welche SIGWART seine Ansicht zu stützen glaubt, zu gedenken. Ein Zeugnis dafür soll nach ihm auch darin liegen, daß das Zeichen des negativen Urteils durchweg eine Komplikation mit dem Zeichen der Affirmation enthält; das Wörtchen "nicht" wird ja zum Zeichen der Kopula hinzugefügt. - Blicken wir, um das, was sich hier tatsächlich findet, zu würdigen, für einen Augenblick auf das Gebiet der Gemütsbewegungen hinüber. SIGWART ist wohl mit mir und aller Welt darin einverstanden, daß gefallen und mißfallen, sich freuen und trauern, lieben und hassen usw. einander koordiniert sind. Dennoch findet sich in einer ganzen Reihe von Ausdrücken der Name für die Abneigung im Gemüt abhängig vom Namen für die Zuneigung gebildet: z. B. "Neigung - Abneigung", "gefallen - mißfallen", "Lust - Unlust", "Wille - Widerwille", "froh - unfroh", "glücklich - unglücklich", "lieb - unlieb", "schön - unschön", "angenehm - unangenehm", sogar "ungut" wird gebraucht. Die Erklärung dafür ist, glaube ich, für den Psychologen trotz der Koordination nicht schwer; sollte da wirklich eine Erklärung für die uns vorliegende, so eng verwandte Erscheinung beim Ausdruck des negativen Urteils, auch unter Annahme der Koordination, sich gar so schwer finden lassen?
      In der Tat, es muß schlimm um eine Sache stehn, wenn Denker wie SIGWART bei so prinzipiell wichtigen und zugleich so ungewöhnlichen Behauptungen zu so schwachen Argumenten ihre Zuflucht nehmen.
      2. SIGWARTs Gründe für seine Lehre vom negativen Urteil haben sich also sämtlich als hinfällig erwiesen. Und so mußte es ja sein; denn wie könnte eine Lehre sich als wahr erweisen lassen, die alles in die größte Verwirrung bringen würde?
      SIGWART sieht sich dazu gedrängt, zwischen positiven und bejahendem Urteil zu unterscheiden; und das bejahende - man höre und staune über die neue Terminologie! - ist nach ihm, genau besehen, ein verneinendes. Seite 150 heißt es wörtlich: "das ursprüngliche Urteil darf gar nicht das bejahende genannt werden, sondern wird besser als das positive bezeichnet; denn nur dem verneinenden gegenüber und  sofern sie  die Möglichkeit einer Verneinung  abweist,  heißt die einfache Aussage  A  ist  B  eine Bejahung" usw. - Sofern sie "abweist"? - was heißt das anderes als "sofern sie verneint"? Also wirklich nur Verneinungen würden nach diesem seltsamen neuen Sprachgebrauch Bejahungen zu nennen sein! Das heißt denn doch - und namentlich wenn man auch noch sagt, der Satz  A  ist  B sei  manchmal eine solche Verneinung (man vergleiche nur die eben zitierten Worte) - den Sprachgebrauch mehr als nötig und erträglich in Verwirrung bringen.
      Aber nicht bloß die Bejahung ist - wie sich herausstellt - nach SIGWART eigentlich eine Verneinung; sondern, so paradox es klingt, seine Verneinung erweist sich, genau besehen, als ein positives Urteil. SIGWART protestiert zwar gegen die, welche wie HOBBES alle Verneinungen als positive Urteile mit negativen Prädikaten fassen wollen. Aber wenn nicht dies, so müssen sie nach  ihm  positive Urteile mit positiven Prädikaten sein; denn ihr Subjekt, lehrt er, sei jedesmal ein Urteil, ihr Prädikat aber der Begriff ungültig. Seite 160 sagt er in der Anmerkung, die Negation hebe die Vermutung auf und spreche ihr die Gültigkeit ab, und diese Worte für sich würden es allerdings nahelegen zu glauben, SIGWART nehme hier eine besondere Funktion des Absprechens, konträr der Funktion des Zusprechens, an. Aber Nein! eine negative Kopula (vgl. Seite 153) soll es ja nach ihm nicht geben. Was in aller Welt soll man sich nun unter dem "Absprechen" denken? Soll es das einfache "Aufhörenlasse" des positiven Urteils über die entsprechende Materie, also (nach SIGWART) der Wegfalls des Gefühls der Nötigung sein, das zuvor mit einer Begriffsverknüpfung gegeben war? Unmöglich! denn dieses Wegfallen würde einen Zustand herbeiführen, in welchem, weder anerkannt noch geleugnet, die Vorstellungsverknüpfung zurückbliebe. Wie oft wird uns nicht etwas, was uns gewiß war, ungewiß, ohne daß wir es darum leugnen! - Was ist nun dieses Leugnen? Können wir vielleicht sagen, daß es nach SIGWART ein Sich-genötigt-fühlen zum Aufheben sei, wie das Anerkennen ein Sich-genötigt-fühlen zum Setzen? Wir müßten dann sagen, daß wir, solange wir ein negatives Urteil fällten, immer das positive Urteil zu fällen versuchten und uns doch gehindert fühlten, es zu tun. - Aber dieses Bewußtsein hat auch der, welcher sich des bloßen Mangels an positiver Begründung klar bewußt ist; wer bringt es denn fertig etwas zu glauben, was er zugleich für ganz unbegründet hält? Von keinem, zumal wenn man SIGWARTs Definition des Urteils als Maßstab anlegt, wird das denkbar sein; also jeder in einem solchen Fall beim Versuch sein Mißlingen erfahren. Wir haben demnach hier immer noch nicht das negative Urteil vor uns. - Bedeutet das Absprechen keine negative Kopula, so muß es also offenbar als ein Fall des Zusprechens des Prädikats "falsch", als seine Ineinssetzung (um mit SIGWART zu sprechen) mit dem als Subjekt in Frage kommenden Urteil zu betrachten sein. Dieses "falsch" kann auch nicht einfach soviel heißen als "nicht wahr", denn "nicht wahr" kann ich von unzähligen Dingen aussagen, bei welchem das Prädikat "falsch", wie es gewissen Urteilen zukommt, nicht am Platz ist. Wenn nur Urteile wahr sind, so kommt allem, was kein Urteil ist, das Prädikat "nicht wahr", aber darum keineswegs das Prädikat "falsch" zu. "Falsch" müßte also als ein positives Prädikat gefaßt werden; und so hätten wir denn faktisch, so gewiß das bloße Nicht-überzeugt-sein keine Leugnung ist, vom prinzipiell verfehlten Standpunkt SIGWARTs aus keine Wahl, wir müßten jedes negative Urteil für ein positives Urteil mit einem positiven Prädikat erklären. Da hätten wir also ein zweites und größeres Paradoxon.
      Aber nun tritt noch ein drittes hervor, was die Verwirrung vollendet. Untersucht man nämlich, wie SIGWART das Wesen des Urteils im allgemeinen faßt, so kann man aufs deutlichste nachweisen, daß sein einfaches positives Urteil selbst wieder ein negatives involviert. Nach ihm gehört nämlich zu jedem Urteil außer einer gewissen Vorstellungsverknüpfung ein Bewußtsein der Notwendigkeit unseres Einssetzens und der Unmöglichkeit des Gegenteils (vgl. bes. Seite 102), ja das Bewußtsein einer solchen Notwendigkeit und Unmöglichkeit für alle denkenden Wesen (vgl. ebenda und Seite 107) - was, nebenbei gesagt, freilich ebenso falsch ist wie SIGWARTs ganze Auffassung vom Wesen des Urteils überhaupt. Alle Urteile ohne Ausnahme nennt SIGWART darum um dieser Eigentümlichkeit willen apodiktisch und will zwischen assertorischen und apodiktischen Urteil keinen Unterschied gelten lassen (vgl. Seite 229f). Ich frage nun: haben wir hier nicht deutlich ein negatives Urteilen involviert? Oder was für einen Sinn hätte es noch, wenn man SIGWART von einem "Bewußtsein der Unmöglichkeit des Gegenteils" sprechen hört? Und noch mehr! ich habe schon in meiner Psychologie (Seite 283) nachgewiesen, wie alle allgemeinen Urteile negativ sind; denn von der Allgemeinheit überzeugt sein heißt nichts anderes als überzeugt sein, daß keine Ausnahme besteht; wenn diese Negation nicht hinzukommt, helfen die weitgehendsten Anhäufungen positiver Behauptungen nicht, um den Glauben an Allgemeinheit zu konstituieren. Wenn also hier von einem Bewußtsein, daß man allgemein so denken müsse, gesprochen wird, so liegt darin nach SIGWARTs Urteilslehre das einfachste positive Urteilen ein negatives Urteilen involvieren müßte. Und nun sollten wir doch zugleich glauben, daß das negative Urteil, wie Seite 159f ausgeführt wird, relativ spät entstanden, und darum, wie auch aus anderen Gründen, unwürdig sei dem positiven als ebenbürtige Spezies zur Seite gestellt zu werden? - SIGWART hätte uns das gewiß nicht zumuten können, wenn er alles das, was ich hier entwickelte und was man, je sorgfältiger man es erwägt, um so deutlicher in seinen oft schwierig verständlichen Ausstellungen eingeschlossen finden wird, sich zu Bewußtsein gebracht hätte. Natürlich, daß man auch auf Aussprüche hinweisen kann, worin SIGWART von dem oder jenem, was ich hier im einzelnen deduzierte, das Gegenteil sagt; denn das ist, wo alles in solcher Unklarheit geblieben ist und wo die Klärung der mannigfachsten Widersprüche zutage treten läßt, nicht anders zu erwarten.
      3. Zeigen wir schließlich auch noch die Genesis des Irrtums, in welchem ein so angesehener Logiker, nachdem er das Wesen des Urteils verkannt hat, bei einer verhältnismäßig einfachen Frage sich verstricken konnte. Das Proton Pseudos [die erste Lüge - wp] bestand in dem von der älteren Logik ererbten Wahn, zum Wesen des Urteils gehöre eine Beziehung von zwei Vorstellungen aufeinander. Diese Beziehung hatte schon ARISTOTELES als Verbinden und Trennen bezeichnet freilich indem er sich der unvollkommenen Konvenienz [Übereinkunft - wp] der Ausdrücke bewußt war; sagt er doch geradezu, man könne in gewisser Weise auch beide Beziehungen als Verbinden bezeichnen (vgl. De Anima III, 6). Die scholastische und die moderne Logik hielten an den Ausdrücken "verbinden" und "trennen" fest; die Grammatik aber bezeichnete beide Beziehungen als "Verbindung" und nannte das Zeichen dafür "Kopula". SIGWART macht nun ernst mit den Ausdrücken "verbinden" und "trennen" und so erscheint ihm eine negative Kopula wie ein Widersinn (vgl. Seite 153), das positive Urteil aber als Voraussetzung des negativen, da man, ehe die Verbindung hergestellt ist, sie nicht trennen kann. Und so konnte es ihm begegnen, daß ihm ein negatives Urteil ohne vorausgegangenes positives geradezu als sinnlos erschien (vgl. Seite 150 und die obigen Ausführungen). Infolge davon finden wir ihn in einer Lage, welche den bedeutenden Forscher dazu bringt, die energischsten aber hoffnungslosesten Anstrengungen zu machen; das negative Urteil ist nicht mehr begreiflich.
    In einer Anmerkung Seite 159f gibt er uns als ein Ergebnis solcher Bemühungen, bei welchem er schließlich sich selbst beruhigen zu können glaubt, eine merkwürdige Schilderung des Vorgangs, wie wir zum negativen Urteil kommen. Sie läßt dem Aufmerksamen seine sukzessiven Versehen, jedes an seinem Punkt, sozusagen in die Augen springen. Da, wo er zu negativen Urteil zu gelangen glaubt, hat er es längst schon antizipiert.
    Er geht aus von der richtigen Bemerkung, daß unsere ersten Urteile überhaupt positiver Art gewesen seien. Diese Urteile seien mit Evidenz und mit aller Zuversicht gefällt worden. "Nun greift jedoch", fährt er fort, "unser Denken über das Gegebene hinaus; vermittelt durch Erinnerungen und Assoziationen, entstehen Urteile, die zunächst ebenso mit dem Gedanken gebildet werden, daß sie das Wirkliche ausdrücken", (d. h. näch anderen Äußerungen SIGWARTs, daß auch sie mit dem Bewußtsein objektiver Gültigkeit die Vorstellungen verknüpfen, denn das gehört nach § 14, Seite 98, zum Wesen des Urteils) "z. B. wenn wir das Bekannte am bekannten Ort zu finden erwarten oder von einer Blume voraussetzen, daß sie riecht. Aber nun ist ein Teil des so Vermuteten mit dem unmittelbar Gewissen im  Widerstreit"  (hier unterläßt SIGWART zu zeigen, wie wir, da wir noch nicht im Besitz von negativen Urteilen und negativen Begriffen sind, etwas als "widerstreitend" zu erkennen vermögen; ja die Schwierigkeit tritt noch schärfer hervor, wenn er fortfährt:) "wir werden uns, wenn wir das Erwartete  nicht finden,  des  Unterschieds  zwischen dem  bloß  Vorgestellten und dem Wirklichen bewußt." (Was heißt hier "nicht finden"? Gefunden hatte ich es auch vorher nicht; offenbar finde ich aber nun, daß das, was ich mit dem andern verbunden wähnte,  ohne  jenes ist, was ich nur tun kann, indem ich das eine anerkenne, das andere leugne, als  nich  mit ihm seiend erkenne. Ferner, was heißt hier "Unterschied"? Die Verschiedenheit erkennen heißt erkennen, daß von zweien eines  nicht  das andere ist. Was heißt "bloß Vorgestelltes"? Offenbar "Vorgestelltes, welches  nicht  zugleich auch Wirkliches ist". SIGWART bemerkt aber, scheint's, immer noch nicht, daß er die negative Urteilsfunktion sich bereits hat vollziehen lassen. Er fährt fort:) "Dasjenige, dessen wir unmittelbar gewiß sind, ist  ein anderes  als das," (d. h. wohl: es ist nicht dasselbe, ja es ist unmöglich vereinbar mit demjenigen,) "was wir antizipierend geurteilt haben; und jetzt" (also nachdem wir, und weil wir alle diese negativen Urteile schon gefällt haben) "tritt die Negation ein, welche die Vermutung aufhebt und ihr die Gültigkeit abspricht.  Damit tritt ein neues Verhalten ein, sofern die subjektive Kombination vom Bewußtsein der Gewißheit getrennt wird;  es wird die subjektive Kombination mit einer gewissen verglichen und ihr Unterschied von dieser erkannt; daraus entspringt der Begriff der Ungültigkeit." Das letzte sieht schier einer Nachlässigkeit des Ausdrucks gleich; denn wenn "ungültig" soviel heißen soll wie "falsch" und nicht soviel wie "ungewiß", so kann es nicht aus dem Unterschied zwischen einer Kombination ohne Gewißheit und einer Kombination, die gewiß ist, sondern nur aus dem Gegensatz einer verworfenen Kombination zu einer anerkannten entnommen werden. In Wahrheit ist das widerstreitende anerkennende Urteil aber gar nicht dazu nötig. Der Widerstreit, die Unvereinbarkeit der Merkmale in einem Wirklichen erhellt sich schon aufgrund der Begriffsverknüpfung der einander widerstreitenden Merkmale, welche, wie ich nochmals wiederhole, nach SIGWART selbst (Seite 89, Anm. und Seite 98f) noch kein Versuch zu positivem Urteil genannt werden kann. Mag auch dieser dann und wann bei einer widerstreitenden Materie gemacht werden; immer geschieht es sicher nicht. Wenn z. B. einer mir die Frage vorlegt: Gibt es ein regelmäßiges Tausendeck von tausend und einer Seite?, so mache ich, wenn ich, wie es wohl bei den meisten der Fall sein wird, mir schon vorher darüber klar gewesen bin, daß ich überhaupt nicht sicher sein kann, daß es ein regelmäßiges Tausendeck gebe, gewiß nicht erst den Versuch zu urteilen, d. h. nach SIGWART mit Zuversicht anzunehmen, daß es ein regelmäßiges Tausendeck von tausend und einer Seite gebe, ehe ich aufgrund des Widerstreits der Bestimmungen negativ urteile, daß es keines gebe.
    Das Verneinen, das Absprechen, das SIGWART selbst, wie sich häufig verrät (vgl. z. B. Seite 152, ja sogar Seite 150), doch im Grunde trotz seines Kampfs gegen eine negative Kopula als eine in ihrer Natur ebenso besondere Funktion des Urteilens anerkennt und anerkennen muß wie das Annehmen oder Zusprechen, ist darum auch dem Umfang seiner Anwendung nach keineswegs so beschränkt, wie SIGWART irrtümlich behauptet. Es ist falsch, daß, wo etwas abgesprochen wird, dieses immer nur das Merkmal "gültig" sei. Selbst einem Urteil kann bald Gültigkeit bald Sicherheit bald Apriorität und anderes mehr abgesprochen werden. Und ebenso kann das Subjekt bei der Funktion in freiester Weise wechseln. Man kann wie einem Urteil Sicherheit und Gültigkeit, auch einer Bitte Bescheidenheit und so überhaupt, allgemein ausgedrückt, einem  A  ein  B  absprechen. SIGWART selbst tut es gewiß so gut wie jeder andere. Ja unwillkürlich spricht er zuweilen richtiger, als seine Theorie es erlaubt und bezeugt sozusagen instinktiv die Wahrheit; wie z. B. Seite 151, wo er erklärt, nicht daß nur von Urteilen das Prädikat gültig, sondern "daß von  jedem Subjekt  ... eine  unabsehliche Menge von Prädikaten  verneint werden könne". Das ist sicher richtig und eben darum wird es denn auch bei der alten Koordination der zwei Spezies sein Bewenden haben.
    22) Der Entdeckung, daß jeder Akt der Liebe ein "Gefallen", jede Betätigung des Hasses ein "Mißfallen" sei, war DESCARTES, als er das zweite Buch seiner inhaltsreichen kleinen Schrift über die Affekte schrieb, ganz nahe. Im gemeinen Leben gebraucht man jedoch die Ausdrücke "Freude" und "Trauer", "Lust" und "Unlust" nur da, wo das Gefallen und Mißfallen einen gewissen Grad von Lebhaftigkeit erreichen. Eine scharfe Grenze bei dieser unwissenschaftlichen Scheidung besteht nicht; doch mögen wir uns, so wie sie eben ist, nach wie vor im Gebrauch daran halten. Es genügt, daß die Ausdrücke "gefallen" und "mißfallen" durch eine solche Schranke nicht beengt sind.