tb-1Wirtschaft und Gesellschaft dow
 
MAX WEBER
Die "Objektivität"
sozialwissenschaftlicher und
sozialpolitischer Erkenntnis


II.

"Die Bedeutung der Gestaltung einer Kulturerscheinung und der Grund dieser Bedeutung kann aus keinem noch so vollkommenen System von Gesetzesbegriffen entnommen, begründet und verständlich gemacht werden, denn sie setzt die Beziehung der Kulturerscheinungen auf Wertideen voraus."

Es bedarf heute für keinen Fachmann mehr der Ausführung, daß  diese  Deutung des Zweckes der ökonomischen Kulturanalyse der Ausfluß teils einer bestimmten geschichtlichen Konstellation, die das wissenschaftliche Interesse bestimmten ökonomisch bedingten Kulturproblemen zuwendete, teils eines rabiaten wissenschaftlichen Ressortpatriotismus war und daß sie heute mindestens veraltet ist. Die Reduktion auf ökonomische Ursachen  allein  ist auf  keinem  Gebiete der Kulturerscheinungen je in irgend einem Sinn erschöpfend, auch nicht auf demjenigen der "wirtschaftlichen" Vorgänge. Prinzipiell ist eine  Bank geschichte irgend eines Volkes, die nur die ökonomischen Motive zur Erklärung heranziehen wollte, natürlich ganz ebenso unmöglich, wie es etwa eine "Erklärung" der Sixtinischen Madonna aus den sozial-ökonomischen Grundlagen des Kulturlebens zur Zeit ihrer Entstehung sein würde, und sie ist in keiner Weise prinzipiell erschöpfender als es etwa die Ableitung des Kapitalismus aus gewissen Umgestaltungen religiöser Bewußtseinsinhalte, die bei der Genesis des kapitalistischen Geistes mitspielten, oder etwa irgend eines politischen Gebildes aus geographischen Bedingungen sein würden. In  allen  diesen Fällen ist für das Maß der Bedeutung, die wir ökonomischen Bedingungen beizumessen haben, entscheidend, welcher Klasse von Ursachen  diejenigen  spezifischen Elemente der betreffenden Erscheinung, denen wir im einzelnen Falle Bedeutung beilegen, auf die es uns ankommt,  zuzurechnen  sind. Das Recht der  einseitigen  Analyse der Kulturwirklichkeit unter spezifischen "Gesichtspunkten" aber - in unserem Falle dem ihrer ökonomischen Bedingtheit - ergibt sich zunächst rein methodisch aus dem Umstande, daß die Einschulung des Auges auf die Beobachtung der Wirkung qualitativ gleichartiger Ursachenkategorien und die stete Verwendung des gleichen begrifflich-methodischen Apparates alle Vorteile der Arbeitsteilung bietet. Sie ist so lange nicht "willkürlich", als der  Erfolg  für sie spricht, d.h. als sie Erkenntnis von Zusammenhängen liefert, welche für die kausale Zurechnung konkreter historischer Vorgänge sich als  wertvoll  erweisen.  Aber:  die  "Einseitigkeit"  und Unwirklichkeit der rein ökonomischen Interpretation des Geschichtlichen ist überhaupt nur ein Spezialfall eines ganz allgemein für die wissenschaftliche Erkenntnis der Kulturwirklichkeit geltenden Prinzips. Dies in seinen logischen Grundlagen und in seinen allgemeinen methodischen Konsequenzen uns zu verdeutlichen, ist der wesentliche Zweck der weiteren Auseinandersetzungen.

Es  gibt keine  schlechthin "objektive" wissenschaftliche Analyse des Kulturlebens oder - was vielleicht etwas Engeres, für unsern Zweck aber sicher nichts wesentlich anderes bedeutet - der "sozialen Erscheinungen"  unabhängig  von speziellen und "einseitigen" Gesichtspunkten, nach denen sie - ausdrücklich oder stillschweigend, bewußt oder unbewußt - als Forschungsobjekt ausgewählt, analysiert und darstellend gegliedert werden. Der Grund liegt in der Eigenart des Erkenntnisziels einer jeden sozialwissenschaftlichen Arbeit, die über eine rein  formale  Betrachtung der  Normen  - rechtlichen oder konventionellen - des sozialen Beieinanderseins hinausgehen will.

Die Sozialwissenschaft, die wir treiben wollen, ist eine  Wirklichkeitswissenschaft. Wir wollen die uns umgebende Wirklichkeit des Lebens, in welche wir hineingestellt sind,  in ihrer Eigenart  verstehen - den Zusammenhang und die Kulturbedeutung  ihrer einzelnen Erscheinungen in ihrer heutigen Gestaltung einerseits, die Gründe ihres geschichtlichen So-und- nicht-anders-Gewordenseins andererseits. Nun bietet uns das Leben, sobald wir uns auf die Art, in der es uns unmittelbar entgegentritt, zu besinnen suchen, eine schlechthin unendliche Mannigfaltigkeit von nach- und nebeneinander auftauchenden und vergehenden Vorgängen, "in" uns und "außer" uns. Und die absolute Unendlichkeit dieser Mannigfaltigkeit bleibt intensiv durchaus ungemindert auch dann bestehen, wenn wir ein einzelnes "Objekt" - etwa einen konkreten Tauschakt - isoliert ins Auge fassen, - sobald wir nämlich ernstlich versuchen wollen, dies "Einzelne"  erschöpfend in allen  seinen individuellen Bestandteilen auch nur zu beschreiben, geschweige denn es in seiner kausalen Bedingtheit zu erfassen. Alle denkende Erkenntnis der unendlichen Wirklichkeit durch den endlichen Menschengeist beruht daher auf der stillschweigenden Voraussetzung, daß jeweils nur ein endlicher  Teil  derselben den Gegenstand wissenschaftlicher Erfassung bilden, daß nur er "wesentlich" im Sinne von "wissenswert" sein solle. Nach welchen Prinzipien aber wird dieser Teil ausgesondert? Immer wieder hat man geglaubt, das entscheidende Merkmal auch in den Kulturwissenschaften in letzter Linie in der "gesetzmäßigen" Wiederkehr bestimmter ursächlicher Verknüpfungen finden zu können. Das, was die "Gesetze", die wir in dem unübersehbar mannigfaltigen Ablauf der Erscheinungen zu erkennen vermögen, in sich enthalten, muß - nach dieser Auffassung - das allein wissenschaftlich "Wesentliche" an ihnen sein: sobald wir die "Gesetzlichkeit" einer ursächlichen Verknüpfung, sei es mit den Mitteln umfassender historischer Induktion als ausnahmslos geltend nachgewiesen, sei es für die innere Erfahrung zur unmittelbar anschaulichen Evidenz gebracht haben, ordnet sich ja jeder so gefundenen Formel jede noch so groß gedachte Zahl gleichartiger Fälle unter. Was nach dieser Heraushebung des "Gesetzmäßigen" jeweils von der individuellen Wirklichkeit unbegriffen verbleibt, gilt entweder als wissenschaftlich noch unverarbeiteter Rückstand, der durch immer weitere Vervollkommnung des "Gesetzes"-Systems in dies hineinzuarbeiten sei, oder aber es bleibt als "zufällig" und eben  deshalb  wissenschaftlich unwesentlich überhaupt beiseite, eben  weil  es nicht "gesetzlich begreifbar" ist,  also  nicht zum "Typus" des Vorgangs gehört und daher nur Gegenstand "müßiger Neugier" sein kann. Immer wieder taucht demgemäß - selbst bei Vertretern der historischen Schule - die Vorstellung auf, das Ideal, dem alle, also auch die Kulturerkenntnis zustrebe und, wenn auch für eine ferne Zukunft, zustreben könne, sei ein System von Lehrsätzen, aus dem die Wirklichkeit "deduziert" werden könnte.

Ausgangspunkt des sozialwissenschaftlichen Interesses ist nun zweifellos die  wirkliche,  also individuelle Gestaltung des uns umgebenden sozialen Kulturlebens in seinem  universellen,  aber deshalb natürlich nicht minder  individuell  gestalteten, Zusammenhang und in seinem Gewordensein aus anderen, selbstverständlich wiederum individuell gearteten, sozialen Kulturzuständen heraus. Während für die Astronomie die Weltkörper nur in ihren  quantitativen,  exakter Messung zugänglichen Beziehungen für unser Interesse in Betracht kommen, ist die  qualitative  Färbung der Vorgänge das, worauf es uns in der Sozialwissenschaft ankommt. Dazu tritt, daß es sich in den Sozialwissenschaften um die Mitwirkung  geistiger  Vorgänge handelt, welche nacherlebend zu "verstehen" natürlich eine Aufgabe spezifisch anderer Art ist, als sie die Formeln der exakten Naturerkenntnis überhaupt lösen können oder wollen. Immerhin sind diese Unterschiede nicht an sich derart prinzipielle, wie es auf den ersten Blick scheint. Ohne Qualitäten kommen - von der reinen Mechanik abgesehen - auch die exakten Naturwissenschaften nicht aus; wir stoßen ferner auf unserem Spezialgebiet auf die - freilich schiefe - Meinung, daß wenigstens die für unsere Kultur fundamentale Erscheinung des geldwirtschaftlichen Verkehrs quantifizierbar und  eben deshalb  "gesetzlich" erfaßbar sei; und endlich hängt es von der engeren oder weiteren Fassung des Begriffs "Gesetz" ab, ob man auch Regelmäßigkeiten, die, weil nicht quantifizierbar, keiner zahlenmäßigen Erfassung zugänglich sind, darunter verstehen will. Was speziell die Mitwirkung "geistiger" Motive anlangt, so schließt sie jedenfalls die Aufstellung von  Regeln  rationalen Handelns nicht aus, und vor allem ist die Ansicht noch heute nicht ganz verschwunden, daß es eben die Aufgabe der  Psychologie  sei, eine der Mathematik vergleichbare Rolle für die einzelnen "Geisteswissenschaften" zu spielen, indem sie die komplizierten Erscheinungen des Soziallebens auf ihre psychischen Bedingungen und Wirkungen hin zu zergliedern, diese auf möglichst einfache psychische Faktoren zurückzuführen, letztere wieder gattungsmäßig zu klassifizieren und in ihren funktionellen Zusammenhängen zu untersuchen habe. Damit wäre dann, wenn auch keine "Mechanik", so doch eine Art von "Chemie" des Soziallebens in seinen psychischen Grundlagen geschaffen. Ob derartige Untersuchungen jemals wertvolle und - was davon verschieden ist - für die  Kulturwissenschaften brauchbare Einzelergebnisse liefern würden, können wir hier nicht entscheiden wollen. Für die Frage aber, ob das  Ziel  sozialökonomischer Erkenntnis in unserem Sinn: Erkenntnis der  Wirklichkeit  in ihrer Kulturbedeutung und ihrem kausalen Zusammenhang durch die Aufsuchung des sich gesetzmäßig Wiederholenden erreicht werden kann, wäre dies ohne allen Belang. Gesetzt den Fall, es gelänge einmal, sei es mittels der Psychologie, sei es auf anderem Wege, alle jemals beobachteten und weiterhin auch alle in irgendeiner Zukunft denkbaren ursächlichen Verknüpfungen von Vorgängen des menschlichen Zusammenlebens auf irgendwelche einfache letzte "Faktoren" hin zu analysieren, und dann in einer ungeheuren Kasuistik von Begriffen und streng gesetzlich geltenden Regeln erschöpfend zu erfassen, - was würde das Resultat für die Erkenntnis der  geschichtlich  gegebenen Kulturwelt, oder auch nur irgendeiner Einzelerscheinung daraus - etwa des Kapitalismus in seinem Gewordensein und seiner Kulturbedeutung -, besagen? Als Erkenntnis mittel  ebensoviel und ebensowenig wie etwa ein Lexikon der organischen chemischen Verbindungen für die  biogenetische  Erkenntnis der Tier- und Pflanzenwelt. Im einen Falle wie im andern würde eine sicherlich wichtige und nützliche Vorarbeit geleistet sein. Im einen Fall so wenig wie im andern ließe sich aber aus jenen "Gesetzen" und "Faktoren" die Wirklichkeit des Lebens jemals  deduzieren,  - nicht etwa deshalb nicht, weil noch irgend welche höhere und geheimnisvolle "Kräfte" ("Dominanten", "Entelechien" oder wie man sie sonst genannt hat) in den Lebenserscheinungen stecken müßten - das ist eine Frage ganz für sich -, sondern schon einfach deswegen, weil es uns für die Erkenntnis der Wirklichkeit auf die  Konstellation  ankommt, in der sich jene (hypothetischen!) "Faktoren", zu einer geschichtlich für uns  bedeutsamen  Kulturerscheinung gruppiert, vorfinden, und weil,  wenn  wir nun diese individuelle Gruppierung "kausal erklären" wollen, wir immer auf andere, ganz ebenso individuelle Gruppierungen zurückgreifen müßten, aus denen wir sie, natürlich unter Benutzung jener ( hypothetischen!) "Gesetzes"-Begriffe "erklären" würden. Jene (hypothetischen) "Gesetze" und "Faktoren" festzustellen, wäre für uns also jedenfalls nur die  erste  der mehreren Arbeiten, die zu der von uns erstrebten Erkenntnis führen würden. Die Analyse und ordnende Darstellung der jeweils historisch gegebenen, individuellen Gruppierung jener "Faktoren" und ihres dadurch bedingten konkreten, in seiner Art  bedeutsamen  Zusammenwirkens und vor allem die  Verständlichmachung  des Grundes und der Art dieser Bedeutsamkeit wäre die nächste, zwar unter Verwendung jener Vorarbeit zu lösende, aber ihr gegenüber völlig neue und  selbständige  Aufgabe. Die Zurückverfolgung der einzelnen, für die  Gegenwart  bedeutsamen, individuellen Eigentümlichkeiten dieser Gruppierungen in ihrem Gewordensein, so weit in die Vergangenheit als möglich, und ihre historische Erklärung aus früheren, wiederum individuellen Konstellationen wäre die dritte, - die Abschätzung möglicher Zukunftskonstellationen endlich eine denkbare vierte Aufgabe.

Für alle diese Zwecke wäre das Vorhandensein klarer Begriffe und die Kenntnis jener (hypothetischen) "Gesetze" offenbar als Erkenntnismittel  - aber auch  nur  als solches - von großem Werte, ja sie wäre zu diesem Zwecke schlechthin unentbehrlich. Aber selbst in dieser Funktion zeigt sich an  einem  entscheidenden Punkt sofort die Grenze ihrer Tragweite, und mit deren Feststellung gelangen wir zu der entscheidenden Eigenart kulturwissenschaftlicher Betrachtungsweise. Wir haben als "Kulturwissenschaften" solche Disziplinen bezeichnet, welche die Lebenserscheinungen in ihrer Kulturbedeutung  zu erkennen streben. Die Bedeutung der Gestaltung einer Kulturerscheinung und der  Grund  dieser Bedeutung kann aber aus keinem noch so vollkommenen System von Gesetzesbegriffen entnommen, begründet und verständlich gemacht werden, denn sie setzt die Beziehung der Kulturerscheinungen  auf Wertideen  voraus. Der Begriff der Kultur ist ein  Wertbegriff.  Die empirische Wirklichkeit ist für uns "Kultur", weil und sofern wir sie mit Wertideen in Beziehung setzen, sie umfaßt diejenigen Bestandteile der Wirklichkeit, welche durch jene Beziehung für uns  bedeutsam  werden, und  nur  diese. Ein winziger Teil der jeweils betrachteten individuellen Wirklichkeit wird von unserm durch jene Wertideen bedingten Interesse gefärbt, er allein hat Bedeutung für uns; er hat sie, weil er Beziehungen aufweist, die für uns infolge ihrer Verknüpfung mit Wertideen  wichtig  sind. Nur weil und soweit dies der Fall ist, ist er in seiner individuellen Eigenart für uns wissenswert.  Was  aber für uns Bedeutung hat, das ist natürlich durch keine "voraussetzungslose" Untersuchung des empirisch Gegebenen zu erschließen, sondern seine Feststellung ist Voraussetzung dafür, daß etwas  Gegenstand  der Untersuchung wird. Das Bedeutsame koinzidiert natürlich auch als solches mit keinem Gesetze als solchem, und zwar umso weniger, je allgemeingültiger jenes Gesetz ist. Denn die spezifische  Bedeutung,  die ein Bestandteil der Wirklichkeit für uns hat, findet sich natürlich gerade  nicht  in denjenigen seiner Beziehungen, die er mit möglichst vielen anderen teilt. Die Beziehung der Wirklichkeit auf Wertideen, die ihr Bedeutung verleihen, und die Heraushebung und Ordnung der dadurch gefärbten Bestandteile des Wirklichen unter dem Gesichtspunkt ihrer Kulturbedeutung  ist ein gänzlich heterogener und disparater Gesichtspunkt gegenüber der Analyse der Wirklichkeit auf  Gesetze  und ihrer Ordnung in generellen Begriffen. Beide Arten der denkenden Ordnung des Wirklichen haben keinerlei notwendige logische Beziehungen zueinander. Sie können in einem Einzelfall einmal koinzidieren, aber es ist von den verhängnisvollsten Folgen, wenn dies zufällige Zusammentreffen über ihr  prinzipielles  Auseinanderfallen täuscht. Es  kann  die Kulturbedeutung  einer Erscheinung, z.B. des geldwirtschaftlichen Tausches, darin bestehen, daß er als Massenerscheinung auftritt, wie dies eine fundamentale Komponente des heutigen Kulturlebens ist. Alsdann ist aber eben die  historische  Tatsache, daß er diese Rolle spielt, das, was in seiner Kulturbedeutung  verständlich zu machen, in seiner historischen Entstehung kausal zu erklären ist. Die Untersuchung des  generellen  Wesens des Tausches und der  Technik  des Marktverkehrs ist eine - höchst wichtige und unentbehrliche! -  Vorarbeit.

Aber nicht nur ist damit die Frage nicht beantwortet, wie denn historisch der Tausch zu seiner heutigen fundamentalen Bedeutung gekommen ist, sondern vor allen Dingen: das, worauf es uns in letzter Linie doch ankommt: die  Kulturbedeutung  der Geldwirtschaft, um derentwillen wir uns für jene Schilderung der Verkehrstechnik ja allein interessieren, um derentwillen allein es heute eine Wissenschaft gibt, welche sich mit jener Technik befaßt, - sie folgt aus keinem jener "Gesetze". Die  gattungsmäßigen Merkmale  des Tausches, Kaufs usw. interessieren den Juristen, - was uns angeht, ist die Aufgabe, eben jene  Kulturbedeutung  der  historischen  Tatsache, daß der Tausch heute Massenerscheinung ist, zu analysieren. Wo sie erklärt werden soll, wo wir verstehen wollen, was unsere sozialökonomische Kultur etwa von der des Altertums, in welcher der Tausch ja genau die gleichen gattungsmäßigen Qualitäten aufwies wie heute,  unterscheidet,  worin also die  Bedeutung  der "Geldwirtschaft" liegt, da ragen logische Prinzipien durchaus heterogener Herkunft in die Untersuchung hinein: wir werden jene Begriffe, welche die Untersuchung der gattungsmäßigen Elemente der ökonomischen Massenerscheinungen uns liefert, zwar,  soweit  in ihnen bedeutungsvolle Bestandteile unserer Kultur enthalten sind, als Darstellungsmittel  verwenden: - nicht nur aber ist das  Ziel  unserer Arbeit durch die noch so genaue Darstellung jener Begriffe und Gesetze nicht erreicht, sondern die Frage, was zum Gegenstand der gattungsmäßigen Begriffsbildung gemacht werden soll, ist gar nicht "voraussetzungslos", sondern eben im Hinblick auf die  Bedeutung  entschieden worden, welche bestimmte Bestandteile jener unendlichen Mannigfaltigkeit, die wir "Verkehr" nennen, für die Kultur besitzen. Wir erstreben eben die Erkenntnis einer historischen, d.h. einer in ihrer  Eigenart bedeutungsvollen,  Erscheinung. Und das entscheidende dabei ist: nur durch die Voraussetzung, daß ein endlicher Teil der unendlichen Fülle der Erscheinungen allein  bedeutungsvoll  sei, wird der Gedanke einer Erkenntnis  individueller  Erscheinungen überhaupt logisch sinnvoll. Wir ständen, selbst mit der denkbar umfassendsten Kenntnis  aller  "Gesetze" des Geschehens, ratlos vor der Frage: wie ist  kausale  Erklärung einer  individuellen  Tatsache überhaupt  möglich?,  - da schon eine Beschreibung selbst des kleinsten Ausschnittes der Wirklichkeit ja niemals erschöpfend denkbar ist. Die Zahl und Art der Ursachen, die irgend ein individuelles Ereignis bestimmt haben, ist ja stets  unendlich,  und es gibt keinerlei in den Dingen selbst liegendes Merkmal, einen Teil von ihnen als allein in Betracht kommend auszusondern. Ein Chaos von "Existenzialurteilen" über unzählige einzelne Wahrnehmungen wäre das einzige, was der Versuch eines ernsthaft "voraussetzungslosen" Erkennens der Wirklichkeit erzielen würde. Und selbst dieses Ergebnis wäre nur scheinbar möglich, denn die Wirklichkeit jeder einzelnen Wahrnehmung zeigt bei näherem Zusehen ja stets unendlich viele einzelne Bestandteile, die nie erschöpfend in Wahrnehmungsurteilen ausgesprochen werden können. In dieses Chaos bringt  nur  der Umstand Ordnung, daß in jedem Fall nur ein  Teil  der individuellen Wirklichkeit für uns Interesse und  Bedeutung  hat, weil nur er in Beziehung steht zu den  Kulturwertideen,  mit welchen wir an die Wirklichkeit herantreten. Nur bestimmte  Seiten  der stets unendlich mannigfaltigen Einzelerscheinungen: diejenigen, welchen wir eine allgemeine  Kulturbedeutung  beimessen, sind daher wissenswert, sie allein sind Gegenstand der kausalen Erklärung. Auch diese kausale Erklärung selbst weist dann wiederum die gleiche Erscheinung auf: ein  erschöpfender  kausaler Regressus von irgend einer konkreten Erscheinung in ihrer  vollen  Wirklichkeit aus ist nicht nur praktisch unmöglich, sondern einfach ein Unding. Nur diejenigen Ursachen, welchen die im Einzelfalle  "wesentlichen"  Bestandteile eines Geschehens  zuzurechnen  sind, greifen wir heraus: die Kausalfrage ist, wo es sich um die  Individualität  einer Erscheinung handelt, nicht eine Frage nach  Gesetzen,  sondern nach konkreten kausalen  Zusammenhängen,  nicht eine Frage, welcher Formel die Erscheinung als Exemplar unterzuordnen, sondern die Frage, welcher individuellen Konstellation sie als Ergebnis zuzurechnen ist: sie ist  Zurechnungsfrage.  Wo immer die kausale Erklärung einer "Kulturerscheinung" - eines  "historischen Individuums",  wie wir im Anschluß an einen in der Methodologie unserer Disziplin schon gelegentlich gebrauchten und jetzt in der Logik in präziser Formulierung üblich werdenden Ausdruck sagen wollen - in Betracht kommt, da kann die Kenntnis von  Gesetzen der Verursachung nicht  Zweck,  sondern nur  Mittel  der Untersuchung sein. Sie erleichtert und ermöglicht uns die kausale Zurechnung der in ihrer Individualität kulturbedeutsamen Bestandteile der Erscheinungen zu ihren konkreten Ursachen. Soweit, und nur soweit, als sie dies leistet, ist sie für die Erkenntnis individueller Zusammenhänge wertvoll. Und je "allgemeiner", d.h. abstrakter, die Gesetze [sind], desto weniger leisten sie für die Bedürfnisse der kausalen Zurechnung  individueller  Erscheinungen und damit indirekt für das Verständnis der Bedeutung der Kulturvorgänge.

Was folgt nun aus alledem?

Natürlich nicht etwa, daß auf dem Gebiet der Kulturwissenschaften die Erkenntnis des  Generellen,  die Bildung abstrakter Gattungsbegriffe, die Erkenntnis von Regelmäßigkeiten und der Versuch der Formulierung von  "gesetzlichen"  Zusammenhängen keine wissenschaftliche Berechtigung hätte. Im geraden Gegenteil: wenn die kausale Erkenntnis des Historikers  Zurechnung  konkreter Erfolge zu konkreten Ursachen ist, so ist eine  gültige  Zurechnung irgendeines individuellen Erfolges ohne die Verwendung "nomologischer" Kenntnis - Kenntnis der Regelmäßigkeiten der kausalen Zusammenhänge - überhaupt nicht  möglich.  Ob einem einzelnen individuellen Bestandteil eines Zusammenhanges in der Wirklichkeit in concreto kausale Bedeutung für den Erfolg, um dessen kausale Erklärung es sich handelt, beizumessen ist, kann ja im Zweifelsfalle nur durch Abschätzung der Einwirkungen, welche wir von ihm und den  anderen,  für die Erklärung mit in Betracht kommenden Bestandteilen des gleichen Komplexes  generell  zu erwarten pflegen: welche mithin  "adäquate"  Wirkungen der betreffenden ursächlichen Elemente sind, bestimmt werden. Inwieweit der Historiker (im weitesten Sinne des Wortes) mit seiner aus der persönlichen Lebenserfahrung gespeisten und methodisch geschulten Phantasie diese Zurechnung sicher vollziehen kann und inwieweit er auf die Hilfe spezieller Wissenschaften angewiesen ist, welche sie ihm ermöglichen, das hängt vom Einzelfalle ab. Überall aber und so auch auf dem Gebiet komplizierter wirtschaftlicher Vorgänge ist die  Sicherheit  der Zurechnung um so größer, je gesicherter und umfassender unsere generelle Erkenntnis ist. Daß es sich dabei stets, auch bei allen sog. "wirtschaftlichen Gesetzen" ohne Ausnahme, nicht um im engeren, exakt naturwissenschaftlichen Sinne "gesetzliche", sondern um in Regeln ausgedrückte  adäquate  ursächliche Zusammenhänge, um eine hier nicht näher zu analysierende Anwendung der Kategorie der "objektiven Möglichkeit" handelt, tut diesem Satz nicht den mindesten Eintrag. Nur ist eben die Aufstellung solcher Regelmäßigkeiten nicht Ziel, sondern  Mittel  der Erkenntnis, und ob es Sinn hat, eine aus der Alltagserfahrung bekannte Regelmäßigkeit ursächlicher Verknüpfung als "Gesetz" in eine Formel zu bringen, ist in jedem einzelnen Fall eine Zweckmäßigkeitsfrage. Für die exakte Naturwissenschaft sind die "Gesetze" um so wichtiger und wertvoller, je  allgemeingültiger  sie sind; für die Erkenntnis der historischen Erscheinungen in ihrer konkreten Voraussetzung sind die  allgemeinsten  Gesetze, weil die inhaltleersten, regelmäßig auch die wertlosesten. Denn je umfassender die Geltung eines  Gattungs begriffes - sein  Umfang  - ist, desto mehr führt er uns von der Fülle der Wirklichkeit ab, da er ja, um das Gemeinsame möglichst vieler Erscheinungen zu enthalten, möglichst abstrakt, also inhalts arm  sein muß. Die Erkenntnis des Generellen ist uns in den Kulturwissenschaften nie um ihrer selbst willen wertvoll.

Was sich nun als Resultat des bisher Gesagten ergibt, ist, daß eine "objektive" Behandlung der Kulturvorgänge in dem Sinne, daß als idealer Zweck der wissenschaftlichen Arbeit die Reduktion des Empirischen auf "Gesetze" zu gelten hätte, sinnlos ist. Sie ist dies  nicht  etwa, wie oft behauptet worden ist, deshalb weil die Kulturvorgänge oder etwa die geistigen Vorgänge "objektiv" weniger gesetzlich abliefen, sondern weil
    1) Erkenntnis von sozialen Gesetzen keine Erkenntnis des sozial Wirklichen ist, sondern nur eins von den verschiedenen Hilfsmitteln, die unser Denken zu diesem Behufe braucht, und weil

    2) keine Erkenntnis von  Kultur vorgängen anders denkbar ist, als auf der Grundlage der  Bedeutung,  welche die stets individuell geartete Wirklichkeit des Lebens in bestimmten  einzelnen  Beziehungen für uns hat.
In  welchem  Sinn und in welchen Beziehungen dies der Fall ist, enthüllt uns aber kein Gesetz, denn das entscheidet sich nach den  Wertideen,  unter denen wir die "Kultur" jeweils im einzelnen Falle betrachten. "Kultur" ist ein vom Standpunkt des  Menschen  aus mit Sinn und Bedeutung bedachter endlicher Ausschnitt aus der sinnlosen Unendlichkeit des Weltgeschehens. Sie ist es für den Menschen auch dann, wenn er einer  konkreten  Kultur als Todfeind sich entgegenstellt und "Rückkehr zur Natur" verlangt. Denn auch zu dieser Stellungnahme kann er nur gelangen, indem er die konkrete Kultur auf seine Wertideen  bezieht  und "zu leicht" befindet. Dieser  rein logisch-formale Tatbestand  ist gemeint, wenn hier von der logisch notwendigen Verankerung aller historischen Individuen an "Wertideen" gesprochen wird. Transzendentale Voraussetzung jeder  Kulturwissenschaft  ist  nicht  etwa, daß wir eine bestimmte oder überhaupt irgend eine "Kultur"  wertvoll  finden, sondern daß wir Kultur menschen sind,  begabt mit der Fähigkeit und dem Willen, bewußt zur Welt  Stellung  zu nehmen und ihr einen Sinn zu verleihen. Welches immer dieser Sinn sein mag, er wird dazu führen, daß wir im Leben bestimmte Erscheinungen des menschlichen Zusammenseins aus ihm heraus  beurteilen,  zu ihnen als bedeutsam (positiv oder negativ) Stellung nehmen. Welches immer der Inhalt dieser Stellungnahme sei, - diese Erscheinungen haben für uns Kultur bedeutung,  auf dieser Bedeutung beruht allein ihr wissenschaftliches Interesse. Wenn also hier im Anschluß an den Sprachgebrauch moderner Logiker von der Bedingtheit der Kulturerkenntnis durch  Wert ideen gesprochen wird, so ist das hoffentlich Mißverständnissen so grober Art, wie der Meinung, Kulturbedeutung solle nur  wertvollen  Erscheinungen zugesprochen werden, nicht ausgesetzt. Eine  Kultur erscheinung ist die Prostitution so gut wie die Religion oder das Geld, alle drei deshalb und  nur  deshalb und  nur  soweit, als ihre Existenz und die Form, die sie  historisch  annehmen, unsere Kultur interessen  direkt oder indirekt berühren, als sie unseren Erkenntnistrieb unter Gesichtspunkten erregen, die hergeleitet sind aus den Wertideen, welche das Stück Wirklichkeit, welches in jenen Begriffen gedacht wird, für uns  bedeutsam  machen.

Alle Erkenntnis der Kulturwirklichkeit ist, wie sich daraus ergibt, stets eine Erkenntnis unter spezifisch  besonderten Gesichtspunkten.  Wenn wir von dem Historiker und Sozialforscher als elementare Voraussetzung verlangen, daß er Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden könne, und daß er für diese Unterscheidung die erforderlichen "Gesichtspunkte" habe, so heißt das lediglich, daß er verstehen müsse, die Vorgänge der Wirklichkeit - bewußt oder unbewußt - auf universelle "Kulturwerte" zu beziehen und danach  die  Zusammenhänge herauszuheben, welche für uns bedeutsam sind. Wenn immer wieder die Meinung auftritt, jene Gesichtspunkte könnten dem "Stoff selbst entnommen" werden, so entspringt das der naiven Selbsttäuschung des Fachgelehrten, der nicht beachtet, daß er von vornherein kraft der Wertideen, mit denen er unbewußt an den Stoff herangegangen ist, aus einer absoluten Unendlichkeit einen winzigen Bestandteil als  das  herausgehoben hat, auf dessen Betrachtung es ihm allein  ankommt.  In dieser immer und überall bewußt oder unbewußt erfolgenden Auswahl  einzelner  spezieller "Seiten" des Geschehens waltet auch dasjenige Element kulturwissenschaftlicher Arbeit, welches jener oft gehörten Behauptung zugrunde liegt, daß das "Persönliche" eines wissenschaftlichen Werkes das eigentlich Wertvolle an ihm sei, daß sich in jedem Werk, solle es anders zu existieren wert sein, "eine Persönlichkeit" aussprechen müsse. Gewiß: ohne Wertideen des Forschers gäbe es kein Prinzip der Stoffauswahl und keine sinnvolle Erkenntnis des individuell Wirklichen, und wie ohne den  Glauben  des Forschers an die  Bedeutung  irgendwelcher Kulturinhalte jede Arbeit an der Erkenntnis der  individuellen  Wirklichkeit schlechthin sinnlos ist, so wird die Richtung seines persönlichen Glaubens, die Farbenbrechung der Werte im Spiegel seiner Seele, seiner Arbeit die Richtung weisen. Und die Werte, auf welche der wissenschaftliche Genius die Objekte seiner Forschung bezieht, werden die "Auffassung" einer ganzen Epoche zu bestimmen, d. h. entscheidend zu sein vermögen: nicht nur für das, was als "wertvoll", sondern auch für das, was als bedeutsam oder bedeutungslos, als "wichtig" und "unwichtig" an den Erscheinungen gilt.

Die kulturwissenschaftliche Erkenntnis in unserem Sinn ist also insofern an "subjektive" Voraussetzungen  gebunden,  als sie sich nur um diejenigen Bestandteile der Wirklichkeit kümmert, welche irgend eine - noch so indirekte - Beziehung zu Vorgängen haben, denen wir Kulturbedeutung  beilegen. Sie ist trotzdem natürlich rein  kausale  Erkenntnis genau in dem gleichen Sinn wie die Erkenntnis bedeutsamer individueller Naturvorgänge, welche qualitativen Charakter haben. Neben die mancherlei Verirrungen, welche das Hinübergreifen formal-juristischen Denkens in die Sphäre der Kulturwissenschaften gezeitigt hat, ist neuerdings u.a. der Versuch getreten, die "materialistische Geschichtsauffassung" durch eine Reihe geistreicher Trugschlüsse prinzipiell zu "widerlegen", indem ausgeführt wurde, daß, da alles Wirtschaftsleben sich in rechtlich oder konventionell  geregelten Formen  abspielen müsse, alle ökonomische "Entwicklung" die Form von Bestrebungen zur Schaffung neuer  Rechtsformen  annehmen müsse, also nur aus  sittlichen  Maximen verständlich und  aus diesem Grunde  von jeder "natürlichen" Entwicklung dem Wesen nach verschieden sei. Die Erkenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung sei daher "teleologischen" Charakters. Ohne hier die Bedeutung des vieldeutigen Begriffs der "Entwicklung" für die Sozialwissenschaft oder auch den logisch nicht minder vieldeutigen Begriff des "Teleologischen" erörtern zu wollen, sei demgegenüber hier nur festgestellt, daß sie jedenfalls nicht in  dem  Sinn "teleologisch" zu sein genötigt ist, wie diese Ansicht voraussetzt. Bei völliger formaler Identität der geltenden Rechtsnormen kann die Kulturbedeutung  der normierten Rechtsverhältnisse  und damit auch der Normen selbst sich grundstürzend ändern. Ja, will man sich denn einmal in Zukunftsphantasien spintisierend vertiefen, so könnte jemand sich z.B. eine "Vergesellschaftung der Produktionsmittel" theoretisch als vollzogen denken, ohne daß irgend eine auf diesen Erfolg bewußt abzielende "Bestrebung" entstanden wäre und ohne daß irgend ein Paragraph unserer Gesetzgebung verschwände oder neu hinzuträte: das statistische Vorkommen der einzelnen rechtlich normierten Beziehungen freilich wäre von Grund aus geändert, bei vielen auf Null gesunken, ein großer Teil der Rechtsnormen  praktisch  bedeutungslos, ihre ganze Kulturbedeutung bis zur Unkenntlichkeit verändert. Erörterungen de lege ferenda [nach geltendem Recht - wp] konnte daher die "materialistische" Geschichtstheorie mit Recht ausscheiden, denn ihr zentraler Gesichtpunkt war gerade der unvermeidliche  Bedeutungswandel der Rechtsinstitutionen. Wem die schlichte Arbeit kausalen Verständnisses der historischen Wirklichkeit subaltern erscheint, der mag sie meiden, - sie durch irgendeine "Teleologie" zu ersetzen, ist unmöglich. "Zweck" ist für  unsere  Betrachtung die Vorstellung eines  Erfolges,  welche  Ursache  einer Handlung wird; wie jede Ursache, welche zu einem  bedeutungsvollen  Erfolg beiträgt oder beitragen kann, so berücksichtigen wir auch diese. Und ihre  spezifische  Bedeutung beruht nur darauf, daß wir menschliches Handeln nicht nur  konstatieren,  sondern  verstehen  können und wollen.

Ohne alle Frage sind nun jene Wertideen "subjektiv". Zwischen dem "historischen" Interesse an einer Familienchronik und demjenigen an der Entwicklung der denkbar größten Kulturerscheinungen, welche einer Nation oder der Menschheit in langen Epochen gemeinsam waren und sind, besteht eine unendliche Stufenleiter der "Bedeutungen", deren Staffeln für jeden einzelnen von uns eine andere Reihenfolge haben werden. Und ebenso sind sie natürlich historisch wandelbar mit dem Charakter der Kultur und der die Menschen beherrschenden Gedanken selbst. Daraus folgt nun aber selbstverständlich  nicht,  daß auch die kulturwissenschaftliche  Forschung  nur  Ergebnisse  haben könne, die "subjektiv" in  dem  Sinne seien, daß sie für den einen  gelten  und für den andern nicht. Was wechselt, ist vielmehr der Grad, in dem sie den einen  interessieren  und den andern nicht. Mit anderen Worten: was Gegenstand der Untersuchung wird, und wie weit diese Untersuchung sich in die Unendlichkeit der Kausalzusammenhänge erstreckt, das bestimmen die den Forscher und seine Zeit beherrschenden Wertideen; - im Wie?, in der Methode der Forschung, ist der leitende "Gesichtspunkt" zwar - wie wir noch sehen werden - für die Bildung der begrifflichen Hilfsmittel, die er verwendet, bestimmend, in der Art ihrer Verwendung aber ist der Forscher selbstverständlich hier wie überall an die Normen unseres Denkens gebunden. Denn wissenschaftliche Wahrheit ist nur, was für alle gelten  will,  die Wahrheit  wollen.

Aber allerdings folgt daraus eins: die Sinnlosigkeit des selbst die Historiker unseres Faches gelegentlich beherrschenden Gedankens, daß es das, wenn auch noch so fern, Ziel der Kulturwissenschaften sein kann, ein geschlossenes System von Begriffen zu bilden, in dem die Wirklichkeit in einer in irgendeinem Sinne  endgültigen  Gliederung zusammengefaßt und aus dem heraus sie dann wieder deduziert werden könnte. Endlos wälzt sich der Strom des unermeßlichen Geschehens der Ewigkeit entgegen. Immer neu und anders gefärbt bilden sich die Kulturprobleme, welche die Menschen bewegen, flüssig bleibt, damit der Umkreis dessen, was aus jenem stets gleich unendlichen Strome des Individuellen Sinn und Bedeutung für uns erhält, "historisches Individuum" wird. Es wechseln die Gedankenzusammenhänge, unter denen es betrachtet und wissenschaftlich erfaßt wird. Die Ausgangspunkte der Kulturwissenschaften bleiben damit wandelbar in die grenzenlose Zukunft hinein, solange nicht eine chinesische Erstarrung des Geisteslebens die Menschheit entwöhnt, neue Fragen an das immer gleich unerschöpfliche Leben zu stellen. Ein System der Kulturwissenschaften auch nur in dem Sinne einer definitiven, objektiv gültigen, systematisierenden Fixierung der  Fragen  und  Gebiete,  von denen sie zu handeln berufen sein sollen, wäre ein Unsinn in sich : stets kann bei einem solchen Versuch nur eine Aneinanderreihung von mehreren, spezifisch besonderten, untereinander vielfach heterogenen und disparaten Gesichtspunkten herauskommen, unter denen die Wirklichkeit für uns jeweils "Kultur", d.h. in ihrer Eigenart bedeutungsvoll war oder ist.

Nach diesen langwierigen Auseinandersetzungen können wir uns nun endlich der Frage zuwenden, die uns bei einer Betrachtung der "Objektivität" der Kulturerkenntnis  methodisch  interessiert: welches ist die logische Funktion und Struktur der  Begriffe,  mit der unsere, wie jede, Wissenschaft arbeitet, oder spezieller mit Rücksicht auf das entscheidende Problem gewendet: welches ist die Bedeutung der  Theorie  und der theoretischen Begriffsbildung für die Erkenntnis der Kulturwirklichkeit?

Die Nationalökonomie war - wir sahen es schon - ursprünglich wenigstens dem Schwerpunkt ihrer Erörterungen nach "Technik", d.h. sie betrachtete die Erscheinungen der Wirklichkeit von einem, wenigstens scheinbar, eindeutigen, feststehenden praktischen Wertgesichtspunkt aus: dem der Vermehrung des "Reichtums" der Staatsangehörigen. Sie war andererseits von Anfang an nicht  nur  "Technik", denn sie wurde eingegliedert in die mächtige Einheit der naturrechtlichen und rationalistischen Weltanschauung des achtzehnten Jahrhunderts. Aber die Eigenart jener Weltanschauung mit ihrem optimistischen Glauben an die theoretische und praktische Rationalisierbarkeit des Wirklichen wirkte wesentlich insofern, als sie  hinderte,  daß der  problematische  Charakter jenes als selbstverständlich vorausgesetzten Gesichtspunktes entdeckt wurde. Wie die rationale Betrachtung der sozialen Wirklichkeit im engen Zusammenhalt mit der modernen Entwicklung der Naturwissenschaft entstanden war, so blieb sie in der ganzen Art ihrer Betrachtung ihr verwandt. In den naturwissenschaftlichen Disziplinen nun war der praktische Wertgesichtspunkt des unmittelbar technisch Nützlichen von Anfang an mit der als Erbteil der Antike überkommenen und weiter entwickelten Hoffnung eng verbunden, auf dem Wege der generalisierenden Abstraktion und der Analyse des Empirischen auf gesetzliche Zusammenhänge hin zu einer rein "objektiven", d.h. hier: von allen Werten losgelösten, und zugleich durchaus rationalen, d.h. von allen individuellen "Zufälligkeiten" befreiten monistischen Erkenntnis der gesamten Wirklichkeit in Gestalt eines  Begriffssystems von metaphysischer  Geltung  und von mathematischer  Form  zu gelangen. Die an Wertgesichtspunkte geketteten naturwissenschaftlichen Disziplinen, wie die klinische Medizin und noch mehr die gewöhnlich sogenannte "Technologie", wurden rein praktische "Kunstlehren". Die Werte, denen sie zu dienen hatten: Gesundheit des Patienten, technische Vervollkommnung eines konkreten Produktionsprozesses etc. standen für jede von ihnen jeweils fest. Die Mittel, die sie anwendeten, waren und konnten nur sein die Verwertung der durch die theoretischen Disziplinen gefundenen Gesetzesbegriffe. Jeder prinzipielle Fortschritt in der Bildung dieser war oder konnte doch auch ein Fortschritt der praktischen Disziplin sein. Bei feststehendem Zweck war ja die fortschreitende Reduktion der einzelnen praktischen Fragen (eines Krankheitsfalles, eines technischen Problems) als Spezialfall auf generell geltende Gesetze, also die Erweiterung des theoretischen Erkennens, unmittelbar mit der Ausweitung der technisch-praktischen Möglichkeiten verknüpft und identisch. Als dann die moderne Biologie auch diejenigen Bestandteile der Wirklichkeit, die uns  historisch,  d. h. in der Art ihres So-und-nicht-anders- Gewordenseins interessieren, unter den Begriff eines allgemeingültigen Entwicklungsprinzips gebracht hatte, welches wenigstens dem Anschein nach - aber freilich nicht in Wahrheit - alles an jenen Objekten Wesentliche in ein Schema generell geltender Gesetze einzuordnen gestattete, da schien die Götterdämmerung aller Wertgesichtspunkte in allen Wissenschaften heraufzuziehen. Denn da ja doch auch das sogenannte historische Geschehen ein Teil der gesamten Wirklichkeit war, und das Kausalprinzip, die Voraussetzung aller wissenschaftlichen Arbeit, die Auflösung alles Geschehens in generell geltende "Gesetze" zu fordern schien, da endlich der ungeheure Erfolg der Naturwissenschaften, die mit diesem Gedanken ernst gemacht hatten, zutage lag, so schien ein anderer Sinn des wissenschaftlichen Arbeitens als die Auffindung der  Gesetze  des Geschehens überhaupt nicht vorstellbar. Nur das "Gesetzmäßige" konnte das wissenschaftlich Wesentliche an den Erscheinungen sein, "individuelle" Vorgänge [konnten] nur als "Typen", d.h. hier: als illustrative Repräsentanten der Gesetze, in Betracht kommen, ein Interesse an ihnen um ihrer selbst willen schien "kein wissenschaftliches" Interesse zu sein.

Die mächtigen Rückwirkungen dieser glaubensfrohen Stimmung des naturalistischen Monismus auf die ökonomischen Disziplinen hier zu verfolgen, ist unmöglich. Als die sozialistische Kritik und die Arbeit der Historiker die ursprünglichen Wertgesichtspunkte in Probleme zu verwandeln begannen, hielt die mächtige Entwicklung der biologischen Forschung auf der einen Seite, der Einfluß des Hegelschen Panlogismus auf der anderen Seite die Nationalökonomie davon ab, das Verhältnis von Begriff und Wirklichkeit in vollem Umfang deutlich zu erkennen. Das Resultat, soweit es uns hier interessiert, ist, daß trotz des gewaltigen Dammes, welchen die deutsche idealistische Philosophie seit FICHTE, die Leistungen der deutschen historischen Rechtsschule und die Arbeit der historischen Schule der deutschen Nationalökonomie dem Eindringen naturalistischer Dogmen entgegenbauten, dennoch und zum Teil  infolge  dieser Arbeit an entscheidenden Stellen die Gesichtspunkte des Naturalismus noch immer unüberwunden sind. Dahin gehört insbesondere das noch immer problematisch gebliebene Verhältnis zwischen "theoretischer" und "historischer" Arbeit in unserem Fach.

In unvermittelter und anscheinend unüberbrückbarer Schroffheit steht noch heute die "abstrakt"-theoretische Methode der empirisch-historischen Forschung [in unserer Disziplin] gegenüber. Sie erkennt durchaus richtig die methodische Unmöglichkeit, durch Formulierung von "Gesetzen" die geschichtliche Erkenntnis der Wirklichkeit
zu ersetzen oder umgekehrt durch bloßes Aneinanderreihen historischer Beobachtungen zu "Gesetzen" im strengen Sinn zu gelangen. Um nun solche zu gewinnen, - denn daß dies die Wissenschaft als höchstes Ziel zu erstreben habe, steht ihr fest -, geht sie von der Tatsache aus, daß wir die Zusammenhänge menschlichen Handelns beständig selbst in ihrer Realität unmittelbar erleben, daher - so meint sie - dessen Ablauf mit axiomatischer Evidenz direkt verständlich machen und so in seinen "Gesetzen" erschließen können. Die einzig exakte Form der Erkenntnis, die Formulierung unmittelbar anschaulich  evidenter  Gesetze, sei aber zugleich die einzige, welche den Schluß auf die nicht unmittelbar beobachteten Vorgänge zulasse, daher sei mindestens für die fundamentalen Phänomene des wirtschaftlichen Lebens die Aufstellung eines Systems von abstrakten und - infolgedessen - rein formalen Lehrsätzen nach Analogie derjenigen der exakten Naturwissenschaften das einzige Mittel geistiger Beherrschung der gesellschaftlichen Mannigfaltigkeit. Trotz der prinzipiellen methodischen Scheidung gesetzlicher und historischer Erkenntnis, welche der Schöpfer der Theorie als  Erster  und  Einziger  vollzogen hatte, wird nun aber für die Lehrsätze der abstrakten Theorie von ihm empirische  Geltung  im Sinne der  Deduzierbarkeit  der Wirklichkeit aus den "Gesetzen" in Anspruch genommen. Zwar nicht im Sinne der empirischen Geltung der abstrakten ökonomischen Lehrsätze für sich allein, sondern in der Art, daß, wenn man entsprechende "exakte" Theorien von allen  übrigen  in Betracht kommenden Faktoren gebildet haben werde, diese sämtlichen abstrakten Theorien  zusammen  dann die wahre Realität der Dinge - d.h.: das, was von der Wirklichkeit wissenswert sei - in sich enthalten müßten. Die exakte ökonomische Theorie stelle die Wirkung  eines  psychischen Motivs fest, andere Theorien hätten die Aufgabe, alle übrigen Motive in ähnlicher Art in Lehrsätzen von hypothetischer Geltung zu entwickeln. Für das Ergebnis der theoretischen Arbeit, die abstrakten Preisbildungs-, Zins-, Renten-usw.-Theorien, wurde demgemäß hie und da phantastischerweise in Anspruch genommen: sie könnten, nach - angeblicher - Analogie physikalischer Lehrsätze, dazu verwendet werden, aus gegebenen realen Prämissen  quantitativ bestimmte  Resultate - also Gesetze im strengsten Sinne - mit Gültigkeit für die Wirklichkeit des Lebens zu  deduzieren,  da die Wirtschaft des Menschen bei gegebenem Zweck in Bezug auf die Mittel eindeutig "determiniert" sei. Es wurde nicht beachtet, daß, um dieses Resultat in irgendeinem noch so einfachen Fall erzielen zu können, die  Gesamtheit  der jeweiligen historischen Wirklichkeit einschließlich aller ihrer kausalen Zusammenhänge als "gegeben" gesetzt und als  bekannt  vorausgesetzt werden müßte und daß, wenn dem endlichen Geist  diese  Kenntnis zugänglich würde, irgendein Erkenntniswert einer abstrakten Theorie nicht vorstellbar wäre. Das naturalistische Vorurteil, daß in jenen Begriffen etwas den exakten Naturwissenschaften Verwandtes geschaffen werden solle, hatte eben dahin geführt, daß man den Sinn dieser theoretischen Gedankengebilde falsch verstand. Man glaubte, es handele sich um die psychologische Isolierung eines spezifischen "Triebes", des Erwerbstriebes, im Menschen, oder aber um die isolierte Beobachtung einer spezifischen Maxime menschlichen Handelns, des sogenannten wirtschaftlichen Prinzips. Die abstrakte Theorie meinte, sich auf psychologische  Axiome  stützen zu können, und die Folge war, daß die Historiker nach einer  empirischen  Psychologie riefen, um die Nichtgeltung jener Axiome beweisen und den Verlauf der wirtschaftlichen Vorgänge psychologisch ableiten zu können. Wir wollen nun an dieser Stelle den Glauben an die Bedeutung einer - erst zu schaffenden - systematischen Wissenschaft der "Sozialpsychologie" als künftiger Grundlage der Kulturwissenschaften, speziell der Sozialökonomik, nicht eingehend kritisieren. Gerade die bisher vorliegenden, zum Teil glänzenden Ansätze psychologischer Interpretation ökonomischer Erscheinungen zeigen jedenfalls, daß  nicht  von der Analyse psychologischer Qualitäten des Menschen zur Analyse der gesellschaftlichen Institutionen fortgeschritten wird, sondern gerade umgekehrt die Aufhellung der psychologischen Voraussetzungen und Wirkungen der Institutionen die genaue Bekanntschaft mit diesen letzteren und die wissenschaftliche Analyse ihrer Zusammenhänge  voraussetzt.  Die psychologische Analyse bedeutet alsdann lediglich eine im konkreten Fall höchst wertvolle Vertiefung der Erkenntnis ihrer historischen Kulturbedingtheit  und Kulturbedeutung.  Das, was uns an dem psychischen Verhalten des Menschen in seinen sozialen Beziehungen interessiert, ist eben in jedem Falle je nach der spezifischen Kulturbedeutung der Beziehung, um die es sich handelt, spezifisch besondert. Es handelt sich dabei um untereinander höchst heterogene und höchst konkret kombinierte psychische Motive und Einflüsse. Die sozial-psychologische Forschung bedeutet eine Durchmusterung verschiedener  einzelner,  untereinander vielfach disparater Gattungen von Kulturelementen auf ihre Deutungsfähigkeit für unser nacherlebendes Verständnis hin. Wir werden durch sie, von der Kenntnis der einzelnen Institutionen ausgehend, deren Kulturbedingtheit und Kulturbedeutung in steigendem Maße geistig  verstehen  lernen, nicht aber die Institutionen aus psychologischen Gesetzen deduzieren oder aus psychologischen Elementarerscheinungen  erklären  wollen.

So ist denn auch die weitschichtige Polemik, welche sich um die Frage der psychologischen Berechtigung der abstrakt theoretischen Aufstellungen, um die Tragweite des "Erwerbstriebes" und des "wirtschaftlichen Prinzips" usw. gedreht hat, wenig fruchtbar gewesen.

Es handelt sich bei den Aufstellungen der abstrakten Theorie nur scheinbar um "Deduktionen" aus psychologischen Grundmotiven, in Wahrheit vielmehr um einen Spezialfall einer Form der Begriffsbildung, welche den Wissenschaften von der menschlichen Kultur eigentümlich und in gewissem Umfang unentbehrlich ist. Es lohnt sich, sie an dieser Stelle etwas eingehender zu charakterisieren, da wir dadurch der prinzipiellen Frage nach der Bedeutung der Theorie für die sozialwissenschaftliche Erkenntnis näher kommen. Dabei lassen wir es ein- für allemal unerörtert, ob  die  theoretischen Gebilde, welche wir als Beispiele heranziehen, oder auf die wir anspielen, so wie sie sind, dem Zwecke entsprechen, dem sie dienen wollen, ob sie also sachlich  zweckmäßig  gebildet sind. Die Frage, wie weit z.B. die heutige "abstrakte Theorie" noch ausgesponnen werden soll, ist schließlich auch eine Frage der Ökonomie der wissenschaftlichen Arbeit, deren doch auch andere Probleme harren. Auch die "Grenznutzentheorie" untersteht dem "Gesetz des Grenznutzens".

Wir haben in der abstrakten Wirtschaftstheorie ein Beispiel jener Synthesen vor uns, welche man als  "Ideen"  historischer Erscheinungen zu bezeichnen pflegt. Sie bieten uns ein  Ideal bild der Vorgänge auf dem Gütermarkt bei tauschwirtschaftlicher Gesellschaftsorganisation, freier Konkurrenz und streng rationalem Handeln. Dieses Gedankenbild vereinigt bestimmte Beziehungen und Vorgänge des historischen Lebens zu einem in sich widerspruchslosen Kosmos  gedachter  Zusammenhänge. Inhaltlich trägt diese Konstruktion den Charakter einer  Utopie  an sich, die durch  gedankliche  Steigerung bestimmter Elemente der Wirklichkeit gewonnen ist. Ihr Verhältnis zu den empirisch gegebenen Tatsachen des Lebens besteht lediglich darin, daß da, wo Zusammenhänge der in jener Konstruktion abstrakt dargestellten Art, also vom "Markt" abhängige Vorgänge, in der Wirklichkeit als in irgendeinem Grade wirksam  festgestellt  sind oder  vermutet  werden, wir uns die  Eigenart  dieses Zusammenhangs an einem  Idealtypus  pragmatisch  veranschaulichen  und verständlich machen können. Diese Möglichkeit kann sowohl heuristisch wie für die Darstellung von Wert, ja unentbehrlich sein. Für die  Forschung  will der idealtypische Begriff das Zurechnungsurteil schulen: er ist keine "Hypothese", aber er will der Hypothesenbildung die Richtung weisen. Er  ist  nicht eine  Darstellung  des Wirklichen, aber er will der Darstellung eindeutige Ausdrucksmittel verleihen. Es ist also die "Idee" der  historisch  gegebenen modernen verkehrswirtschaftlichen Organisation der Gesellschaft, die uns da nach ganz denselben logischen Prinzipien entwickelt wird, wie man z.B. die Idee der "Stadtwirtschaft" des Mittelalters als "genetischen" Begriff konstruiert hat. Tut man dies, so bildet man den Begriff "Stadtwirtschaft"  nicht  etwa als einen  Durchschnitt  der in sämtlichen beobachteten Städten tatsächlich bestehenden Wirtschaftsprinzipien, sondern ebenfalls als einen  Idealtypus.  Er wird gewonnen durch einseitige  Steigerung eines  oder  einiger  Gesichtspunkte und durch Zusammenschluß einer Fülle von diffus und diskret, hier mehr, dort weniger, stellenweise gar nicht, vorhandenen  Einzel erscheinungen, die sich jenen einseitig herausgehobenen Gesichtspunkten fügen, zu einem in sich einheitlichen  Gedanken bild. In seiner begrifflichen Reinheit ist dieses Gedankenbild nirgends in der Wirklichkeit empirisch vorfindbar, es ist eine Utopie, und für die  historische  Arbeit erwächst die Aufgabe, in jedem  einzelnen Fall  festzustellen, wie nahe oder wie fern die Wirklichkeit jenem Idealbilde steht, inwieweit also der ökonomische Charakter der Verhältnisse einer bestimmten Stadt als "stadtwirtschaftlich" im begrifflichen Sinn anzusprechen ist. Für den Zweck der Erforschung und Veranschaulichung aber leistet jener Begriff, vorsichtig angewendet seine spezifischen Dienste. - Ganz in der gleichen Art kann man, um noch ein weiteres Beispiel zu analysieren, die "Idee" des "Handwerks" in einer Utopie zeichnen, indem man bestimmte Züge, die sich diffus bei Gewerbetreibenden der verschiedensten Zeiten und Länder vorfinden, einseitig in ihren Konsequenzen gesteigert zu einem in sich widerspruchslosen Idealbilde zusammenfügt und auf einen  Gedanken ausdruck bezieht, den man darin manifestiert findet. Man kann dann ferner den Versuch machen, eine Gesellschaft zu zeichnen, in der alle Zweige wirtschaftlicher, ja selbst geistiger Tätigkeit von Maximen beherrscht werden, die uns als Anwendung des gleichen Prinzips erscheinen, welches dem zum Idealtypus erhobenen "Handwerk" charakteristisch ist. Man kann nun weiter jenem Idealtypus des Handwerks als Antithese einen entsprechenden Idealtypus einer kapitalistischen Gewerbeverfassung, aus gewissen Zügen der modernen Großindustrie abstrahiert, entgegensetzen und daran anschließend den Versuch machen, die Utopie einer "kapitalistischen", d. h. allein durch das Verwertungsinteresse privater Kapitalien beherrschten Kultur zu zeichnen. Sie hätte einzelne diffus vorhandene Züge des modernen materiellen und geistigen Kulturlebens in ihrer Eigenart gesteigert zu einem für unsere Betrachtung widerspruchslosen Idealbild zusammenzuschließen. Das wäre dann ein Versuch der Zeichnung einer  "Idee" der kapitalistischen Kultur,  - ob und wie er etwa gelingen könnte, müssen wir hier ganz dahingestellt sein lassen. Nun ist es möglich, oder vielmehr es muß als sicher angesehen werden, daß mehrere, ja sicherlich jeweils sehr zahlreiche Utopien dieser Art sich entwerfen lassen, von denen  keine  der anderen gleicht, von denen erst recht keine in der empirischen Wirklichkeit als tatsächlich geltende Ordnung der gesellschaftlichen Zustände zu beobachten ist, von denen aber doch jede den Anspruch erhebt, eine Darstellung der "Idee" der kapitalistischen Kultur zu sein, und von denen auch  jede  diesen Anspruch insofern erheben  kann,  als jede tatsächlich gewisse, in ihrer  Eigenart bedeutungsvolle  Züge unserer Kultur der Wirklichkeit entnommen und in ein einheitliches Idealbild gebracht hat. Denn diejenigen Phänomene, die uns als Kulturerscheinungen interessieren, leiten regelmäßig dieses unser Interesse - ihre "Kultur bedeutung"  - aus sehr verschiedenen Wertideen ab, zu denen wir sie in Beziehung setzen können. Wie es deshalb die verschiedensten "Gesichtspunkte" gibt, unter denen wir sie als für uns bedeutsam betrachten können, so lassen sich die allerverschiedensten Prinzipien der Auswahl der in einen Idealtypus einer bestimmten Kultur aufzunehmenden Zusammenhänge zur Anwendung bringen.
LITERATUR - Max Weber, Die "Objektivität" sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, Tübingen 1922
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