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HEINRICH RICKERT
Geschichtsphilosophie
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Einleitung
I. Die Logik der Geschichtswissenschaft
II. Die Prinzipien des historischen Lebens
III. Universalgeschichte


"Gesetzeserkenntnis ist die Form der Wirklichkeitsauffassung, die von jeder generalisierenden Naturwissenschaft als höchstes Ideal erstrebt wird."

"Man braucht nur daran zu erinnern, daß die Gesetzeswissenschaften zu einer prinzipiellen Scheidung des raumerfüllenden Physischen vom unausgedehnten Psychischen führen, also zur Darstellung von zwei Welten, zwischen denen gar keine reale Verknüpfung mehr herzustellen ist, während doch für unsere vorwissenschaftliche und auch für unsere geschichtliche Auffassung diese beiden Gebiete untrennbar miteinander verbunden sind."

II.

Die Prinzipien des
historischen Lebens

Blicken wir noch einmal zurück, so läßt sich mit den angegebenen Begriffen ein System der empirischen Wissenschaften andeuten in dem der Geschichte sowohl mit Rücksicht auf ihre Methode als auch mit Rücksicht auf ihr Material ein fester Platz angewiesen ist, so daß aufgrund dieser Einsicht dann die anderen Gruppen von geschichtsphilosophischen Problemen verstanden und in Angriff genommen werden können.

In bezug auf die  Methode  verfahren die Einzelwissenschaften entweder generalisierend oder individualisierend. Ihr  Material  besteht entweder aus Naturobjekten, das heißt Wirklichkeiten, die von Werten losgelöst oder aus Kulturvorgängen, das heißt Wirklichkeiten, die auf Werte bezogen sind. Das ist jedoch, wie gar nicht nachdrücklich genug hervorgehoben werden kann, nur ein ganz allgemeines  Schema  und es soll damit nicht etwa gesagt sein, daß die verschiedenen Disziplinen entweder nur generalisierend oder nur individualisierend arbeiten, daß sie nur Naturobjekte oder nur Kulturvorgänge behandeln und daß Naturobjekte nur generalisierend, Kulturvorgänge dagegen nur individualisierend darzustellen sind. Im Gegenteil, die verschiedenen Methoden gehen bei der Behandlung der verschiedenen Stoffe eng zusammen und die angegebenen Einteilungsprinzipien können sich in verschiedener Weise miteinander verbinden lassen. Das generalisierende Verfahren fängt mit individuellen Tatsachen an, das individualisierende bedarf der allgemeinen Begiffe als Umweg der Darstellung und Verknüpfung. Neben den generalisierenden Naturwissenschaften gibt es Disziplinen, welche Naturvorgänge individualisierend und dann, wenn auch vermittelt und indirekt, wertbeziehend behandeln, wie zum Beispiel die Stammesgeschichte der Organismen, die Geologie oder vielleicht auch die Geographie und umgekehrt kann das Kulturleben trotz der Wertbeziehung einer generalisierenden Darstellung unterworfen werden. Ja, ganz abgesehen von der Psychologie, wenden viele der sogenannten Geisteswissenschaften, wie zum Beispiel die Sprachwissenschaft, die Jurisprudenz, die Nationalökonomie, wenigstens zum Teil, ein Verfahren an, das gewiß nicht rein historisch ist, sondern eine Art von Systematik anstrebt, das aber trotzdem nicht mit der Methode der generalisierenden Naturwissenschaften zusammenzufallen braucht und dessen logische Struktur deswegen eines der schwierigsten und interessantesten Probleme der Methodenlehre ist. Schließlich: auch wenn alle diese Probleme eingehend behandelt und gelöst wären, dürften wir noch immer nicht glauben, die ganze Mannigfaltigkeit der wissenschaftlichen Verfahrensweisen, die es wirklich gibt, in allen Einzelheiten restlos in einem nach allen Richtungen geschlossenen System untergebracht zu haben, denn die Methoden der Wissenschaft sind ja, wie diese selbst, nicht das Ergebnis rein logischer Überlegungen, sondern ein Produkt der Geschichte und sie müssen daher, gerade wenn die Unmöglichkeit einer generalisierenden Bearbeitung des Historischen feststeht, wie alle historischen Kulturvorgänge jedem Versuch einer definitiv abgerundeten Systematisierung spotten.

Aber wie groß auch die Mannigfaltigkeit der wissenschaftlichen Bestrebungen sein mag, die die Logik nicht zu kritisieren, sondern einfach als Tatsachen anzuerkennen hat und so sehr deshalb die logischen Einteilungsprinzipien sich darauf beschränken müssen, begrifflich auseinander zu halten, was in Wirklichkeit eng miteinander verknüpft ist, so darf doch die  Geschichte,  die von den Menschen, ihren Einrichtungen und ihren Taten handelt, mit Rücksicht auf ihre letzten Ziele nur als  individualisierender Kulturwissenschaft  bezeichnet werden. Ihr Zweck ist immer die Darstellung einer einmaligen, mehr oder weniger umfassenden Entwicklungsreihe in ihrer Einmaligkeit und Individualität und ihre Objekte sind entweder selbst Kulturvorgänge oder stehen zu Kulturwerten in Beziehung. Dadurch ist diese Wissenschaft von den Naturwissenschaften, mögen sie generalisieren oder individualisierend verfahren, sachlich und ebenso von allen Kulturwissenschaften, die ihre Objekte in irgendeiner Weise systematisch behandeln, methodisch prinzipiell geschieden. Innerhalb dieses Rahmens hat sich die Geschichtslogik zu bewegen. Nur dann kann sie begreifen, was Geschichte wirklich ist und nur so kann sie einer Philosophie Dienste leisten, die die Bedeutung der wirklichen Geschichte für die Lösung ihrer Probleme verstehen will. Die Konstruktion von Zukunftswissenschaften dagegen, die heute besonders in der Geschichtslogik beliebt ist, hat weder für die Einzelforschung noch für die Philosophie einen Wert, es sei denn den Wert eines abschreckenden Beispiels.

Auch die Frrage nach den  Prinzipien  des historischen Geschehens, der wir uns jetzt zuwenden, kann nur beantwortet werden, wenn man sich dabei auf den Begriff dessen stützt, was als Geschichte von den historischen Wissenschaften tatsächlich dargestellt wird. Wir wissen nun bereits, daß diese Prinzipien entweder in den allgemeinen Gesetzen oder im allgemeinen Sinn des geschichtlichen Lebens gesucht werden. Will man über die Aufgaben der Geschichtsphilosophie als Prinzipienlehre zur Klarheit kommen, so muß man daher bestimmen, was unter Gesetz und was unter Sinn der Geschichte gemeint sein kann und dann fragen, was den Namen eines Prinzips der Geschichte verdient. Es wird sich ergeben, daß es sich bei der Alternative Gesetz oder Sinn der Geschichte, ebenso wie beim Kampf um die generalisierende und die individualisierende Methode, um die beiden einander entgegengesetzten Hauptrichtungen der gegenwärtigen Geschichtsphilosophie handelt und daß die Entscheidung in diesem Kampf im wesentlichen wieder von der Einsicht in das logische Wesen der empirischen Geschichtswissenschaft abhängt.

Das Wort  Gesetz  gehört zu jenen Ausdrücken, deren Vieldeutigkeit zu mannigfachen Unklarheiten und Mißverständnissen Veranlassung gegeben hat. Während bei der Identifikation von Gesetz und Kausalität die Kausalität einseitig als Form der generalisierenden Auffassung betrachtet wird, gibt es andererseits einen Sprachgebrauch, nach dem gesetzlich so viel wie  notwendig  überhaupt bedeutet. Das Wort kann dann die kausale Notwendigkeit eines Imperativs oder eines Wertes bezeichnen, also zwei Begriffe, die wie Müssen und Sollen auf das sorgfältigste zu scheiden sind. Diesen Gebrauch des Wortes Gesetz in drei so verschiedenen Bedeutungen überall verbieten zu wollen, wäre pedantisch und würde keinen Erfolg haben. In der Philosophie aber sollte man eine solche Vieldeutigkeit der Worte wenigstens an entscheidender Stelle vermeiden und jedenfalls hat, wenn der Geschichtsphilosophie die Aufgabe gestellt wird, die Gesetze der Geschichte zu suchen, die nur einen klaren Sinn, falls man unter Gesetz soviel wie  Naturgesetz  versteht. Die Notwendigkeit des Gesetzes bedeutet dann also nicht die Notwendigkeit eines Wertes und ebensowenig die kausale Notwendigkeit einer individuellen Wirklichkeits, sondern die  unbedingte Allgemeinheit  eines Begriffs, genauer die notwendige Verknüpfung von mindestens  zwei  allgemeinen Begriffen in einem unbedingt allgemeinen Urteil und es bedeutet die notwendige Verknüpfung von Wirklichkeiten nur insofern, als das Gesetz sagt, es sei,  wenn  ein Objekt unter anderen Merkmalen auch die zeigt, welche die Elemente des  einen  allgemeinen Begriffs sind, mit ihm überall und immer ein anderes Objekt real verbunden, das unter anderen Merkmalen auch die hat, welche die Elemente des  anderen  allgemeinen Begriffes bilden. Kurz, Gesetzeserkenntnis ist die Form der Wirklichkeitsauffassung, die von jeder generalisierenden Naturwissenschaft als höchstes Ideal erstrebt wird.

Daß die empirische Geschichtswissenschaft, Gesetze in diesem Sinn zu finden, sich niemals als letztes Ziel setzt, wissen wir. Der Historiker, der das tut, hört damit auf, Historiker zu sein und eine geschichtliche Darstellung seines Objektes zu wollen. Da also empirische Geschichtswissenschaft und Gesetzeswissenschaft einander begrifflich ausschließen, so kann man sagen, daß der Begriff eines "historischen Gesetzes" eine contradictio in adjecto [Widerspruch in sich - wp] enthält, wobei selbstverständlich das Wort "historisch" nur den angegebenen formalen oder logischen Sinn hat und logisch ist dieser Satz auch insofern, als er nicht nur unabhängig ist von jeder Meinung über das Material der Geschichte, sondern auch von jeder Ansicht über das Wesen der Wirklichkeit überhaupt. Unter der Voraussetzung des Materialismus oder des psychophysischen Parallelismus gilt er ebenso wie unter der Voraussetzung einer spiritualistischen Ontologie oder metaphysischen Freiheitslehre. Auch die Geschichte eines Objektes, dessen Gesetze uns restlos bekannt wären, würde niemals aus diesen Gesetzen bestehen, sondern sie nurim angegebenen Sinne als Umwege zu einer individualisierenden Darstellung von historischen Kausalzusammenhängen benutzen.

Was jedoch für die empirische Geschichtswissenschaft gilt, braucht darum nicht für die Geschichts philosophie  zu gelten. Weil es logisch gerechtfertigt ist,  jede  Wirklichkeit mit einem System allgemeiner Begriffe zu überziehen und weil man daher nicht Anhänger des Materialismus oder des psychophysischen Parallelismus zu sein braucht, um es für möglich zu halten, daß alles den empirischen Wissenschaften überhaupt zugängliche Sein unter allgemeine Gesetze gebracht werden kann, so erscheint es durchaus denkbar, daß der Geschichtsphilosoph, der als Philosoph nicht Historiker ist, sondern es stets mit dem "Allgemeinen" zu tun hat, Gesetze für  dasselbe Material  findet, dessen individualisierende Auffassung die historischen Einzelwissenschaften erstreben. Da dieses Material der Hauptsache nach das soziale Leben der Menschen ist, so entsteht hieraus dann der Gedanke einer Gesetze suchenden  Soziologie  als  Geschichtsphilosophie,  ein Gedanke, der älter ist als COMTEs Terminologie, der aber auch in unseren Tagen viele Anhänger, wenn auch leider bisher keine besonders glückliche wissenschaftliche Vertretung gefunden hat, mit der eine Auseinandersetzung lohnend erscheint. Wir müssen uns daher mit einer allgemeinen und kurzen Charakterisierung dieses Standpunktes begnügen, um ihn dann kritisieren zu können.

Diese Soziologen suchen auf ihrem Weg eine Erkenntnis, die über die einzelnen historischen Darstellungen mit ihrem Haften am Besonderen hinausführt und zum allgemeinen Wesen aller geschichtlichen Entwicklung vordringt. Selbstverständlich, so meinen wenigstens die besonnenen Vertreter dieses Standpunktes, ist die historische Erkenntnis des Einmaligen und Individuellen nicht wertlos, im Gegenteil, sie bildet die unentbehrliche Grundlage für eine weitergreifende Betrachtung, aber vom geschichtsphilosophischen Standpunkt aus ist sie auch nur die Grundlage, die Vorarbeit. Auf ihr als Basis ist dann das Gebäude einer umfassenden Geschichtsphilosophie zu errichten, die in Gesetzen den ewigen Rhytmus und damit die  Prinzipien  alles geschichtlichen Lebens erfaßt.

Gehen wir zur Beurteilung dieser Ansicht über, so scheint in der Tat, wenn das Wort historisch nicht die Methode, sondern das Material der Geschichte bezeichnet, der Begriff des historischen Gesetzes wenigstens keinen logischen Widerspruch zu enthalten und jedenfalls ist es ein durchaus berechtigtes Unternehmen, nach Gesetzen des  gesellschaftlichen  Lebens der Menschen zu forschen. Etwas ganz anderes aber ist es doch, ob es einen Sinn hat, die bei der generalisierenden Behandlung des von der Geschichte individualisierend dargestellten Stoffes eventuell gefundenen Gesetze als Prinzipien des  historischen  Geschehens zu bezeichnen und ob es also richtig ist, die Soziologie  Geschichts philosophie zu nennen. Das ist mehr als eine terminologische Frage und wo man sie aufgrund des Satzes bejaht, daß man Gesetze für jede Wirklichkeit, also auch für die Objekte der Geschichtswissenschaften, müsse finden können, werden zwei Punkte von entscheidender Wichtigkeit übersehen. Historische Prinzipien müssen nämlich erstens Prinzipien der  Kultur  und zweitens Prinzipien des historischen  Universums  sein. Sind Gesetze im Sinne von Natugesetzen dazu geeignet?

Das, woraus fes dabei zunächst ankommt, kann man sich am besten klar machen, wenn man wieder daran denkt, daß weder die vorwissenschaftliche noch irgendeine wissenschaftliche Kenntnis, die wir von der empirischen Wirklichkeit haben, diese so wiedergibt, wie sie unabhängig von unserer Begriffsbildung existiert, daß vielmehr jede Kenntnis nur durch eine umbildende Auffassung der Wirklichkeit zustande kommt. Bei ihrem Umbildungsprozeß darf die Wissenschaft nur von dem Ziel geleitet sein, das sie sich als generalisierende oder individualisierende Wissenschaft wird daher nur dann hoffen dürfen, zu Gesetzen zu kommen, wenn sie sich von allen nicht-logischen Interessen an der Wirklichkeit frei macht, also nur von den Interessen geleitet wird, die auf die Aufstellung von unbedingt allgemeinen Begriffen für ihr Gebiet gerichtet sind. Sie muß trennen können, was anderen Auffassungen als zusammengehörig erscheint und sie muß unter einen Begriff zusammenfassen, was für andere Interessen gar nichts gemeinsam zu haben scheint. Wieweit sie sich dadurch von der vorwissenschaftlichen Auffassung entfernt, wird besonders dort deutlich, wo die umfassendsten Gesetze aufgestellt sind. Man braucht nur daran zu erinnern, daß die Gesetzeswissenschaften zu einer prinzipiellen Scheidung des raumerfüllenden Physischen vom unausgedehnten Psychischen führen, also zur Darstellung von zwei Welten, zwischen denen gar keine reale Verknüpfung mehr herzustellen ist, während doch für unsere vorwissenschaftliche und auch für unsere geschichtliche Auffassung diese beiden Gebiete untrennbar miteinander verbunden sind. Oder man denke daran, wie unter der Hand der Gesetzeswissenschaften der dinghafte Charakter unseres Weltbildes immer mehr verschwindet und immer mehr Begriffe von Relationen dafür eintreten. Eine Gesetzeswissenschaft vom sozialen Leben der Menschen wird selbstverständlich im Prinzip dieselbe Freiheit für eine solche weitgehende Umbildung der Wirklichkeit durch die generalisierende Begriffsbildung verlangen müssen und wendet man das nun auf ihr Verhältnis zum geschichtlichen Leben an, so ergibt sich, daß die Soziologie, falls sie zugleich Geschichtsphilosophie sein will, diese Freiheit zur Zerstörung jeder anderen als der durch ihr Ziel einer Gesetzeserkenntnis bestimmten Wirklichkeitsauffassung nicht besitzt.

Soll man nämlich wirklich von ihr sagen können, daß sie  dasselbe  Material wie die Geschichte behandelt, so wird sie zumindest doch nach Gesetzen für das  Kulturleben  suchen müssen, da die Geschichtswissenschaft es entweder mit Kulturvorgängen selbst oder mit Wirklichkeiten zu tun hat, die zu ihnen in Beziehung stehen. Kultur aber ist keineswegs eine auffassungsfreie Wirklichkeit, die jeder beliebigen Bearbeitung und Umformung durch Begriffe unterworfen werden kann, sondern das als Kultur Aufgefaßte ist einmal ein bestimmter  Ausschnitt  aus der Wirklichkeit, von dem man nicht weiß, ob gerade für ihn und nur für ihn Gesetzesbegriffe gelten und ferner ist dieser Ausschnitt eine schon in ganz bestimmter Weise durch Kulturwerte  gegliederte  und umgebildete Wirklichkeit. Wer kann sagen, ob diese Gliederung, von deren Bestand es abhängt, daß wir eine Wirklichkeit als Kultur bezeichnen, erhalten bleibt, wenn die generalisierende Auffassung versucht, sich geltend zu machen? Ist das aber nicht der Fall, dann stellt die Soziologie als Gesetzeswissenschaft zwar unter anderem, nicht geschichtlichem Gesellschaftsleben auch dieselbe Wirklichkeit dar, die die Geschichte behandelt, aber sie faßt sie nichtals  dieselbe  Wirklichkeit auf, das heißt, sie stellt sie nicht als  Kultur  dar und wie wenig eine Gemeinsamkeit des Stoffes in diesem Sinne noch bedeutet, wird sofort klar, wenn man daran denkt, daß das gemeinschaftliche Objekt dann nichts als ein Stück jener unübersehbaren Mannigfaltigkeit ist, die nicht nur als solche in keine Wissenschaft eingeht, sondern von der wir überhaupt nur ganz im allgemeinen, niemals aber im besonderen reden können, weil wir sie auffassungsfrei oder ganz begrifflos überhaupt nicht kennen.

Es besteht also nicht nur eine Unvereinbarkeit zwischen generalisierender und individualisierender Methode in den Spezialwissenschaften, sondern es fehlt auch zumindest jede Garantie für die Vereinbarkeit gesetzeswissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Betrachtungsweise in der Geschichtsphilosophie, ja, bei der engen Beziehung zwischen dem individualisierenden und dem wertbeziehenden Denken ist es, wenn auch nicht logisch unmöglich, so doch sehr unwahrscheinlich, daß die Gesetzesbegriffe inhaltlich immer mit allgemeinen Kulturbegriffen zusammenfallen werden. Damit aber ist dem Programm einer Soziologie als Geschichtsphilosophie, das sich auf den Satz stützt, es müssen sich für jede beliebige Wirklichkeit Gesetze finden lassen, im Prinzip schon der Boden entzogen. Der Versuch, Gesetze des  gesellschaftlichen  Lebens aufzustellen, behält selbstverständlich seinen guten Sinn, aber nichts kann uns veranlassen, diese Gesetze bloß deshalb, weil sie Gesetze derselben auffassungsfreien Wirklichkeit sind, die Geschichte behandelt, zugleich für Prinzipien des  Kultur lebens zu halten. Nur dort wird man das glauben, wo man, einem naiven Begriffsrealismus huldigend, unsere vorwissenschaftliche und wissenschaftliche Auffassung der Wirklichkeit mit der Wirklichkeit selbst verwechselt.

Doch weil wir hiermit in einem gewissen Sinn nicht über logische Möglichkeiten hinauskommen und wenigstens nach dem bisher Ausgeführten ein wunderlicher Zufall es fügen könnte, daß Gesetzesbegriffe und Kulturbegriffe sich stets decken, so muß zur Klarstellung noch ausdrücklich gezeigt werden, in welchem Fall jedes Suchen nach Gesetzen des Kulturlebens sinnlos ist. Der entscheidende Punkt steckt wieder im Begriff dieses Verhältnisses, das das historische Ganze zu seinen Teilen hat.

Zunächst: in welchen Fällen  kann  die Auffassung der Wirklichkeit als Kultur mit der generalisierenden Auffassung zusammengehen? Da die Kulturwerte als allgemeine Werte immer auch Begriffe mit allgemeinem Inhalt sind, so lassen sich die historischen Ereignisse, die durch ihre Individualität mit Rücksicht auf einen allgemeinen Kulturwert wesentlich werden, zugleich auch als Exemplare dieses allgemeinen Begriffes betrachten. Denn wenn auch das individualisierende Verfahren immer wertbeziehend ist, so darf man doch diesen Satz nicht umkehren und behaupten, daß jeder allgemeine Wert die Darstellung individualisierend macht. Es können vielmehr zum Beispiel diejenigen Vorgänge, die in einer Geschichte der Kunst oder des Rechts vorkommen, auch als Exemplare des allgemeinen Begriffes  Kunst  oder  Recht  angesehen werden und wenn dabei auch  die  Wertbeziehung, welche die Dinge durch ihre  Individualität  zum Kulturwert Kunst oder Recht haben, gelöst werden muß, so bleibt eine solche generalisierende Darstellung doch eine Darstellung von Kulturvorgängen auch in dem Sinne, daß sie die Objekte als Kultur behandelt, denn der Kulturbegriff der Kunst oder des Rechts ist es, der das Gebiet abgrenzt und bestimmt, welche Objekte zu Exemplaren des betreffenden Systems von allgemeinen Begriffen werden. Was für diese Kulturwerte gilt, kann natürlich auch für alle gelten und es läßt sich daher, daß jene großen Einheiten des geschichtlichen Lebens, die wir Kulturvölkern nennen, alle als Exemplare eines Systems von allgemeinen Begriffen aufgefaßt werden, in dem dann die Gesetze zum Ausdruck kommen, die für den sich stets wiederholenden Werdegang jedes beliebigen Kulturvolkes gelten. Freilich, man darf das aus den angegebenen Gründen nie  Geschichte  nennen und ferner soll , wenn dies als möglich bezeichnet wird, nur die logische Möglichkeit gemeint, von den faktischen Schwierigkeiten dagegen, die einem solchen Unternehmen entgegenstehen, mit keinem Wort die Rede sein. Denn es kommt hier nur darauf an, dem Programm einer Gesetzeswissenschaft des Kulturlebens alles nur irgend Denkbare zuzugestehen, um dann, nachdem das geschehen ist, um so sicherer entscheiden zu können, ob die erstrebte Gesetzeswissenschaft, in ihrer höchsten Vollendung gedacht, den Ansprüchen genügen würde, die man an eine Geschichtsphilosophie als Lehre von den Prinzipien des historischen Lebens stellen muß.

Will man diese Frage beantworten, so ist zu beachten, daß die Geschichtsphilosophie, wie man ihre Aufgabe auch sonst bestimmen mag, nicht Philosophie des Objekts einer historischen Spezialuntersuchung, sondern Philosophie des Objekts der  Universalgeschichte  zu sein und zugleich die Prinzipien des historischen Universums festzustellen hat. Unter dem historischen Universum aber ist, so unbestimmt dieser Begriff auch noch sein mag, jedenfalls das denkbar umfassendste historische  Ganze,  also ein seinem Begriff nach  Einmaliges  und Individuelles zu verstehen, zu dem jedes von einer historischen Spezialuntersuchung behandelte Objekt als individuelles  Glied  gehört und wir werden ferner von den Prinzipien der Geschichte verlangen, daß sie Prinzipien der  Einheit  dieses Universums sind. Schon daraus folgt, daß eine Gesetzeswissenschaft als historische Prinzipienlehre nicht etwa nur vor mehr oder weniger großen Schwierigkeiten steht, sondern  logisch  unmöglich ist. Man wende nicht ein, daß auch das Weltganze, das die Naturwissenschaften behandeln, seinem Begriff nach etwas Einmaliges sei und daß es daher, wenn diese Argumentation richtig wäre, keine Gesetze geben könne, die, wie zum Beispiel das Gravitationsgesetz, für das Weltganze gelten. Das Weltganze der Naturwissenschaft, als  Individuum  gedacht, ist nämlich ein sehr problematischer Begriff. Die generalisierenden Wissenschaften behandeln es insofern nicht, als gerade die allgemeinsten Gesetze, wie der erste und zweite Hauptsatz der Thermodynamik, das Energiegesetz und das Entropiegesetz auf ein unbegrenztes All keine Anwendung finden können und jedenfalls haben die Gesetzeswissenschaften es niemals in der Weise mit dem Weltganzen zu tun, wie die Geschichtsphilosophie es mit dem historischen Universum zu tun haben muß. Sie suchen nach Gesetzen dafür nur in dem Sinne, daß sie das festellen wollen, was für jeden beliebigen seiner  Teile  gilt. Niemals aber denken sie daran, diese Teile zugleich als  Glieder  des individuellen  Ganzen  zu betrachten und vollends können die allgemeinen Gesetze nicht Prinzipien der Einheit dieses Ganzen sein. Je allgemeiner sie gelten, umso mehr ist jeder Teil nur  Gattungsexemplar  und damit von all den Bestimmungen, die ihn zum Glied des Ganzen machen, losgelöst. Nehmen wir also an, die Soziologie hätte ihr höchstes Ziel erreicht und Gesetze für alle  Teile  des historischen Universums, zum Bespiel für die Entwicklung aller Kulturvölker gefunden, so wären diese Kulturvölker dadurch für sie zu Gattungsexemplaren geworden und ständen als Gattungsexemplare notwendig begrifflich isoliert nebeneinander. Sie könnten nicht zur Einheit des einmaligen individuellen historischen Universums zusammengeschlossen werden, denn als  Glieder  eines historischen Zusammenhangs müssen sie immer  Individuen  sein und vollends wären die von der Soziologie gefundenen Gesetze nicht als Prinzipien für die Einheit der individuellen Glieder des individuellen Universums zu brauchen.

Der Begriff des Gesetzes als eines Prinzipes des historischen Universums ist demnach für die Geschichtsphilosophie ebenso logisch widersinnig wie der Begriff des historischen Gesetzes als Ziel einer empirischen Geschichtswissenschaft. Gewiß geht die Geschichtsphilosophie auf das "Allgemeine", aber nur insofern, als sie es mit dem historischen Universum zu tun hat und gerade deswegen bleibt auch ihr Objekt stets ein einmaliger und individueller Entwicklungsgang, der aus Individuen als seinen Gliedern besteht. Die Soziologie als Gesetzeswissenschaft kann daher, so wertvoll sie sonst sein mag, der Geschichte wohl Hilfsbegriffe bei der Erforschung kausaler Zusammenhänge liefern, darf aber niemals an die Stelle der Geschichtsphilosophie treten.

Von diesem Gesichtspunkt aus sind auch alle die Versuche zu beurteilen, allgemeine "Faktoren" oder "Kräfte" des geschichtlichen Lebens zu erkennen. Da die Geschichte von Menschen handelt und bei allen Menschen eine körperliche von einer geistigen Seite geschieden werden kann, läßt sich selbstverständlich eine Einteilung dieser Kräfte in physische und psychische vornehmen und man wird auch vielleicht mit Erfolg eine noch mehr spezialisierte Übersicht über diejenigen allgemeinen, das heißt, in allgemeinen Begriffen ausreichend faßbaren Faktoren geben können, die in dem historischen Geschehen wirksam sind. Aber, wie man auch im einzelnen über den Wert solcher Bemühungen denken mag, es ist nicht nur wegen des Auseinanderfallens der Natur- und Kulturauffassung der Wirklichkeit die äußerste Vorsicht bei der Verwendung von solchen generalisierenden Theorien notwendig, sondern man sollte vor allem sich nie darüber täuschen, daß diese allgemeinen Kräfte und Faktoren nicht das sind und auch nicht das bestimmen, was  geschichtlich  wesentlich ist. Sie sind vielmehr nur  Bedingungen,  ohne die allerdings die historischen Ereignisse nicht sein können, aber gerade wenn sie absolut allgemeine Bedingungen sind, werden sie weder für den empirischen Historiker, noch für den Geschichtsphilosophen Interesse haben. So ist z. B. die Wärme der Sonne ein Faktor, den wir aus keinem geschichtlichen Ereignis weg denken können und ebenso würde die ganze Geschichte anders verlaufen sein, als sie verlaufen ist, ja es wärde wohl überhaupt keine Kultur geben, wenn die Menschen sich nicht durch die Sprache untereinander verständigen könnten. Aber darum sind doch die allgemeinen Begriffe Sonnenwärme oder Verständigung durch die Sprache ganz gewiß keine "historischen Prinzipien". Gerade die unbedingte Allgemeinheit ist es, die ihnen das geschichtliche Interesse raubt. Ja, ganz abgesehen davon, ob man eine Wissenschaft von den allgemeinen Kräften und Faktoren des gesellschaftlichen Lebens Geschichtsphilosophie nennen soll, darf am wohl bezweifeln, daß die hier in Betracht kommenden mannigfaltigen naturwissenschaftlichen, psychologischen und kulturwissenschaftlichen Kenntnisse sich überhaupt zu einer einheitlichen Wissenschaft zusammenschließen lassen. Bisher existiert jedenfalls diese Wissenschaft nicht und es wird auch wohl so bleiben, daß, wenn der Historiker das Bedürfnis nach Einsicht in die allgemeinen "Kräfte" hat, die in dem von ihm behandelten Gebiet eine Rolle spielen, er sich an die generalisierenden Spezialwissenschaften wendet, an die Anthropologie, die Psychologie, die Soziologie usw., die ihn dann am gründlichsten informieren werden.

Es würde zur Klarlegung des allgemeinen Prinzips, auf das wir uns hier beschränken müssen, nicht wesentlich beitragen, wenn wir die verschiedenen Gruppen von Problemen, die dabei in Betracht kommen, im einzelnen durchgehen wollten und nur das sei noch hervorgehoben, daß allein für die mehr oder weniger konstanten Faktoren des geschichtlichen Lebens der Historiker Belehrung bei generalisierenden Spezialwissenschaften suchen kann, für manche Fragen dagegen, die sich auf das allgemeine Wesen des geschichtlichen Lebens beziehen, von den generalisierenden Wissenschaften überhaupt eine Antwort nicht zu erwarten hat und zwar werden das besonders solche Fragen sein, die man zu den geschichtsphilosophischen Problemen rechnet.

Wir beschränken uns hier auf ein Beispiel, bei dem die verschiedensten Richtungen der empirischen Geschichtswissenschaft und der Geschichtsphilosophie fehlgreifen. Es ist die Frage nach der Rolle, welche  die  Individuen in der Geschichte spielen, die man vor allem als Individuum zu bezeichnen gewöhnt ist, nämlich die einzelnen  Persönlichkeiten.  Hier hat gerade die Ansicht, welche sowohl die empirische als auch die philosophische Behandlung der Geschichte durch eine Gesetzeswissenschaft ablehnt, ein Interesse daran, hervorzuheben, daß dieses Problem eine allgemeine Lösung in einem sogenannten "individualistischen" Sinne nicht gestattet und zwar ergibt sich das wieder aus einer logischen Einsicht. Gewiß ist es ganz verkehrt, zu sagen, daß es in der Geschichte auf die einzelnen Persönlichkeiten gar nicht ankomme, sondern überall nur das "allgemeine" Leben der Massen ausschlaggebend sei, aber es ist ebenso falsch, die entscheidenden Faktoren stets in den Taten einzelner Persönlichkeiten zu suchen und die Geschichte mit CARLYLE für eine Summe von Biographien zu erklären. Leider wird die hier entstehende Alternative sehr häufig mit der Frage nach dem logischen Wesen der Geschichte so in Zusammenhang gebracht, daß man die Vertreter der Ansicht, nach der die Geschichte individualisierend in unserem Sinne verfährt, zugleich für die Anhänger einer Geschichte von Persönlichkeiten hält und doch hat die individualisierende Methode auch nicht das Geringst mit Heroenkult zu tun. Im Gegenteil, gerade weil die Geschichte die Wissenschaft vom Individuellen ist, kann die Frage, welche Bedeutung die einzelnen Persönlichkeiten besitzen, von der Geschichtsphilosophie nicht zugunsten der großen Männer entschieden werden.

Der Grund ist derselbe, der es verbietet, in das entgegengesetzte Extrem zu verfallen und aus der Bildung von Kollektivbegriffen ein Prinzip der Methode zu machen. Die Behauptung, es komme  überall  auf die  Massen  an, wäre ebenso wie der Satz, die Geschichte werde  nur  von einzelnen Persönlichkeiten gemacht, ein Produkt der generalisierenden Begriffsbildung, ein "historisches Gesetz". Es muß also für jeden besonderen  Teil  des historischen Geschehens untersucht werden, welche Massenbewegungen und welche rein persönlichen Taten für die leitenden Kulturwerte von ausschlaggebender Bedeutung waren und erst dann ist eine Beantwortung der Frage nach der Bedeutung der einzelnen Menschen für alle besonderen Teile der Geschichte möglich. Tatsächlich verdanken auch weder die allgemeinen Behauptungen über die ausschlaggebende Bedeutung der Massen, noch die über die Rolle der einzelnen Personen einer generalisierenden Begriffsbildung ihre Beliebtheit, sondern sie sind auf willkürliche Einseitigkeit in der Bevorzugung dieser oder jener Kulturwerte und damit auf willkürliche Auswahl des historisch wesentlichen Materials zurückzuführen, wie sich bei der Antwort auf die Frage, was denn wirklich die Prinzipien des historischen Lebens sind, noch deutlicher zeigen wird.
LITERATUR - Heinrich Rickert, Geschichtsphilosophie, Philosophische Abhandlungen, Festschrift für Christoph Sigwart, Tübingen 1900