p-4Wilhelm Wundt    
 
THEODOR LIPPS
Die Aufgabe der Erkenntnistheorie
und die Wundt'sche Logik

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"Die Tatsachen der unmittelbaren inneren Erfahrung stehen absolut fest, lassen sich durch keine Bearbeitung aufheben. Aber auch keine Bearbeitung der Inhalte der äußeren Wahrnehmung kann jemals ein solches Aufheben im Gefolge haben. In beiden Fällen muß sich das Bearbeiten damit begnügen, dem Gegebenen eine andere Stelle im Zusammenhang des Gegebenen anzuweisen, als diejenige war, die wir ihm ursprünglich zugewiesen haben. Das Blau und sein räumliches Zusammensein mit dem Himmelsgewölbe ist eine Tatsache, die keiner wissenschaftlichen Korrektur weicht."

"Der Zurückweisung einer objektiven Realität jenseits der den Gesetzen unseres Denkens unterworfenen, wird man zuzustimmen nicht umhin können. Real ist uns das Wahrgenommene oder Gedachte, das den Gesetzen unseres Wahrnehmens und Denkens zufolge dem Versuch der Wiederaufhebung sich widersetzt. Einen anderen Sinn hat das Wort Realität gar nicht."

IV.

Die beiden letzten Abschnitte des Werkes (V und VI) handeln von den Grundbegriffen und Gesetzen der Erkenntnis. Daß zumindest einige Fragen, die in dieses Kapitel gehören, nach meiner Meinung zweckmäßiger bereits vor oder bei Gelegenheit der Begriffs-, Urteils-, bzw. Schlußlehre erörtert worden wären, habe ich verschiedentlich angedeutet. Es gilt das gleich vom Begriff des Wissens, mit dem es das erste Kapitel des Abschnitts V zu tun hat. Nachdem hier in einer Besprechung der erkenntnistheoretischen Richtungen der Gegensatz zwischen einem ausschließlichen Empirismus und einem ebensolchen Apriorismus die gebührende Zurückweisung, der Gegensatz zwischen Glauben und Wissen die gebührende Anerkennung und Beleuchtung erfahren hat, geht der Verfasser zur Untersuchung der Kriterien der Gewißheit über. Ich meine aber, es müsse insbesondere dieser letzte Punkt bereits völlig feststehen, wenn man zur klaren Einsicht in das Wesen des Urteils gelangen wolle. Das Urteil kommt erst zustande, indem sich mit dem Übergang von der Subjekts- zur Prädikatsvorstellung die objektive Gewißheit des vorgestellten Verhältnisses der beiden zueinander, kürzer ausgedrückt, das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit derselben verbindet. Daß der Verfasser es unterläßt, schon beim Urteil diese objektive Gewißheit zu erörtern, muß die Meinung erwecken, als solle sie als ein dem Urteil Fremdes oder erst zu ihm Hinzukommendes betrachtet werden. Ich identifiziere hier Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und objektive Gewißheit der Verbindung. Dazu berechtigt mich der Verfasser selbst. Ich verstand unter dem Zusammengehörigkeits-Bewußtsein die Empfindung des Zwangs zu verbinden oder es bei der Verbindung zu belassen. Dem Verfasser aber ist das Bewußtsein des Zwangs, den Objekte auf unseren Vorstellungsverlauf ausüben und der darin sich verratenden Unabhängigkeit von unserem Bewußtsein die erste Stufe der objektiven Gewißheit überhaupt.

Durch diesen Zwang wird die Vorstellung zur Wahrnehmung. Damit ist freilich die objektive Gewißheit noch nicht vollendet. Die Wahrnehmungen eines und desselben Individuums oder die Wahrnehmungen verschiedener Individuen können sich widerstreiten und dadurch die Sicherheit des ursprünglichen Zwanges erschüttern. Es kann sich als im wahrnehmenden Subjekt begründet herausstellen, was zunächst sich als von ihm unabhängig darstellte. Es kann endlich die logische Bearbeitung die Wahrnehmung berichtigen. So bleiben schließlich für den Verfasser als objektiv gewiß diejenigen Tatsachen der Wahrnehmung, die auf dem Wege fortschreitender Berichtigung - durch Vergleichung der Wahrnehmungen und der Wahrnehmenden, durch Abzug dessen, was allein im Subjekt seine Quelle hat, durch logische Bearbeitung - nicht mehr beseitigt werden können. Die Erörterungen scheinen mir völlig klar und überzeugend. Besonders meine ich, könne man dem Verfasser nur beistimmen, wenn er darauf dringt, daß man vom Standpunkt der gemeinen Gewißheit, der Anerkennung des in der Wahrnehmung Gegebenen also, ausgehe und davon abziehe, was sich nicht als gegeben bewährt, statt umgekehrt von dem Satz, daß zunächst alles subjektiv sei, seinen Ausgang zu nehmen und dann nach besonderen Gründen der Objektivität zu suchen. Wie recht der Verfasser damit hat, das würde noch unzweideutiger hervorgetreten sein, wenn er statt von  Kriterien,  von  Kennzeichen  der objektiven Existenz zu sprechen, - er bezeichnet den Zwang, die Übereinstimmung etc. mit diesen Namen, - vielmehr gefragt hätte, worin die objektive Existenz  bestehe,  wessen wir uns bewußt sind, wenn wir der objektiven Existenz uns bewußt zu sein behaupten. Das Wort objektive Existenz heißt ja für uns gar nichts, kann für uns gar nichts heißen, als daß ein Gegebenes oder zur Ergänzung des Gegebenen notwendig Gedachtes sich als solches bewährt, gegen den Versuch der Aufhebung oder Ersetzung durch ein anderes Einsprache erhebt, derart, daß nach einer anderen Objektivität zu suchen völlig sinnlos wäre. So, wie der Verfasser die Frage stellt, bleibt immer der Gedanke möglich, es könnten am Ende alle Kriterien trügerisch sein, also die objektive Existenz fehlten, auch wo sie alle vorhanden sind. Immerhin scheint mir eine Deutung der WUNDTschen Auffassung zulässig, - nach späteren Erörterungen sogar wahrscheinlich - derzufolge der Gegensatz zwischen seiner Anschauung und meiner Meinung nur ein Gegensatz der Ausdrucksweisen wäre. (1) Ich könnte dann höchstens noch dieses bedauern, daß es der Verfasser unterließ, die einfachen Bewußtseinselemente, aus denen sich das Bewußtsein des Zwangs oder des Gegebenseins zusammensetzt, aufzuzeigen und den psychologischen Mechanismus zu charakterisieren, durch den solches Bewußtsein entstehen, berichtigt werden oder sich behaupten kann.

Dagegen bin ich in einem Punkt völlig anderer Meinung als der Verfasser. Alles ist bei ihm zunächst Gegenstand subjektiver Gewißheit, des Himmels Blau wie unser Fühlen und Wollen. Diese unmittelbare subjektive Gewißheit wird bei den Gegenständen äußerer Wahrnehmung zu mittelbaren objektive, indem sich dieselben als vom Subjekt unabhängig bewähren. Bei den Gegenständen der inneren Wahrnehmung bleibt es bei der unmittelbaren subjektiven Gewißheit. Darum fällt "das Hauptproblem der Naturwissenschaften, die Wahrnehmung durch berichtigende Kontrole auf ein objektiv Gegebenes zurückzuführen" in der Psychologie "im Grunde ganz hinweg". Dieser Entgegensetzung kann ich nicht beistimmen. Unsere Lust und Unlust ist wie das Blau des Himmels zunächst einfach da, tatsächlich vorhanden. Subjektive Gewißheit würde ich dieses Vorhandensein nicht nennen, weil darin weder der Unterschied des Subjekts und Objekts, noch das Bewußtsein der Gewißheit schon enthalten ist. Letzteres entsteht erst im Versuch aufzuheben, es ist Bewußtsein des Widerstandes gegen diesen Versuch, Innewerden der Unabhängigkeit, nicht vom Subjekt überhaupt, sondern vom gegenwärtigen Zustand desselben. Jede Gewißheit ist somit mittelbar objektiv. Solcher mittelbaren objektiven Gewißheit sind aber die Inhalte des Selbstbewußtseins, wie die des objektiven Bewußtseins fähig. Daß ich gestern eine Lustempfindung gehabt habe und mir das nicht nur einbilde, das weiß ich, wenn ich inne werde, daß der Gedanke daran nicht ein willkürlich von mir produzierter, sondern ein solcher ist, der objektive Geltung verlangt, sich mir als ein meinem jetzigen Ich Fremdes aufdrängt, sich nicht abweisen läßt. So gibt es auch ein Bearbeiten der Tatsachen der inneren Erfahrung, wie der äußeren. Die Tatsachen der unmittelbaren inneren Erfahrung stehen absolut fest, lassen sich durch keine Bearbeitung aufheben. Aber auch keine Bearbeitung der Inhalte der äußeren Wahrnehmung kann jemals ein solches Aufheben im Gefolge haben. In beiden Fällen muß sich das Bearbeiten damit begnügen, dem Gegebenen eine andere Stelle im Zusammenhang des Gegebenen anzuweisen, als diejenige war, die wir ihm ursprünglich zugewiesen haben. Das Blau und sein räumliches Zusammensein mit dem Himmelsgewölbe ist eine Tatsache, die keiner wissenschaftlichen Korrektur weicht. Vielleicht aber komme ich durch irgendwelche Schlußfolgerungen dazu, nicht das Himmelsgewölbe allein, sondern außerdem mein Subjekt als  Bedingung  für diese Tatsache anzusehen. Diese Einsicht spreche ich dann in den Worten aus, ich stelle das Himmelsgewölbe blau vor, abgesehen von meiner Vorstellung aber kommt ihm das Prädikat nicht zu. So kann es sich auch herausstellen, daß eine Willens- oder Lustempfindung, von der ich glaubte, daß sie von einem psychischen Geschehen  a unabhängig  sei, ja es bedinge, in der Tat durch dieses  A  bedingt sei oder als ein Nebenerfolg seines Zustandekommens zu gelten habe. Der Verfasser identifziert die Gewißheit vom Subjektiven, die mit der Gewißheit vom Objektiven gleichartig ist, mit der subjektiven Gewißheit, die den Namen der Gewißheit genau genommen nicht verdient. Diese Identifikation kann ich nicht für zulässig halten.

Der Verfasser geht nach einer höchst lichtvollen Besprechung der Wahrscheinlichkeit und des Zufalls, einer eben solchen Erörterung des Begriffs der Hypothese im zweiten Kapitel über zu den allgemeinen Erfahrungsbegriffen. Daß "im Begriff des Dings, wie ihn die unmittelbare Erfahrung auffaßt, sich nicht das Geringste findet von jener Forderung eines unveränderlich Gegebenen, welches die wechselnden Zustände und Eigenschaften überdauert", daß die Substanzen und unbekannten Träger erst durch "verwickelte und vermittelte Reflexion" in die Dinge hinein kommen, diese Einsicht hebe ich vor allem als wertvoll hervor. "Gegenstände oder Dinge, so lautet dann die positive Bestimmung, sind von unserem Willen unabhängige Komplexe von Empfindungen, denen räumliche Selbständigkeit und zeitliche Stetigkeit zukommt." Aber "wie kommen wir dazu, den Dingen diese Eigenschaften zuzuschreiben? Die Dinge selbst könnten uns nimmermehr dazu zwingen, wenn nicht unser Denken befähigt wäre, was ihm in getrennten Wahrnehmungsakten gegeben ist, in einheitliche Apperzeption zusammenzufassen. Diese Fähigkeit besitzt das Denken aber nur vermöge der einheitlichen Natur unseres Selbstbewußtseins. Die Selbständigkeit unseres Ich und der stetige Zusammenhang unserer Vorstellungen" - in diesen beiden Momenten besteht dem Verfasser die Einheit des Selbstbewußtseins - "werfen ihren Reflex auf die Dinge außer uns." Letztere Bemerkung ist mir von besonderem Interesse. Das Ding entsteht, indem wir die unserem Selbstbewußtsein eigene Stetigkeit und Selbständigkeit auf die Mannigfaltigkeit des Gegebenen übertragen. Die objektive Veranlassung gibt, wie gleich nachher gesagt wird, die räumliche Koexistenz eines Mannigfaltigen. So entsteht die Substanz, der einfache beharrliche aktive Träger der Erscheinungen, indem wir die relative Einfachheit, Beharrlichkeit, Aktivität unseres Selbstbewußtseins objektivieren, die Kausalität der Dinge, indem sich die Gesetzmäßigkeit unseres logischen Denkens auf die regelmäßigen Zustandsänderungen der Außenwelt überträgt. Als eine Übertragung von etwas, das wir im Subjekt finden, aufs Objekt, eine Verlegung in dasselbe, als eine Ergänzung des in der objektiven Anschauung gegebenen Mannigfaltigen durch subjektive Zutat erscheint demnach die Erzeugung des Ding-, Substanz- und Kausalitätsbegriffs. Immerhin muß zu dieser Übertragung eine objektive Veranlassung vorliegen. So darf inbesondere der Substanzbegriff, zu dem die unmittelbare Erfahrung keine Veranlassung bietet, nur angewandt werden, insoweit die Wissenschaft, die auf den Zusammenhang der Erfahrungen ausgeht, zur Herstellung dieses Zusammenhangs eine derartige metaphysische, d. h. über die unmittelbare Erfahrung hinausgehende Ergänzung fordert.

Ich habe gegen diese Auffassung mancherlei Bedenkten. Zunächst glaube ich nicht an die unmittelbare Wahrnehmung der Unabhängigkeit, Stetigkeit, Einfachheit, Beharrlichkeit, Gesetzmäßigkeit des denkenden Selbstbewußtsein (des Willens, der Apperzeption). Was wir unmittelbar wahrnehmen, sind in der objektiven Welt die zeiträumlichen, in der subjektiven die zeitlichen Beziehungen gewisser Empfindungsinhalte. Aber wenn auch alle jene Qualitäten des Selbstbewußtseins sich in uns unmittelbar fänden, so würde doch die  Veranlassung  zu ihrer Übertragung aufs Objektive noch nicht mit einem  Recht,  sagen wir lieber mit einer  logischen Notwendigkeit  der Übertragung identisch sein. In der Tat geben wir auf Schritt und Tritt der Neigung nach, was wir in uns erleben, den Dingen außer uns zu leihen. Die lachende Wiese, die drohende Gewitterwolke, das heitere Blau des Himmels geben davon ebenso Zeugnis, wie die von der Erde auf den Stein ausgeübte "Kraft", der"Zwang", der die Eigenschaften eines Dings aneinander bindet, die "Freiheit" und "Unabhängigkeit", die einer Substanz im Verhältnis zur anderen eignet. Denn nicht nur heitere Stimmung und feindselige Gesinnung, sondern auch das Kraftgefühl, das Beengende des Zwangs, das eigentümliche Wohlgefühl, das uns beschleicht, wenn ohne begleitende Zwangsempfindung die Vorstellungen in uns aufeinanderfolgen - und ohne dieses Gefühl würden wir schwerlich von Freiheit und Unabhängigkeit sprechen - sind subjektive Erlebnisse. Ihre Übertragung aber aufs Objekt ist anthropomorphistisches, mythologisches Denken und soweit entfernt von logischer Berechtigung, daß wir sie selbstverständlich revozieren [widerrufen - wp], sobald wir uns des eigentlichen Wesens derselben bewußt werden. Und wenn wir nun von allen den Übertragungen absehen, die nicht vollzogen werden dürfen, außer wo wir mit empfindenden und fühlenden, überhaupt uns gleichartigen Wesen zu tun haben? Dann ist es mit den Übertragungen überhaupt zu Ende und für's fühllose Objekt bleibt nichts übrigt, als das zeitliche und räumliche Zusammensein der objektiven Vorstellungsinhalte.

Aber dieses Zusammenseins ist nur zum Teil ein gegebenes, zum anderen Teil ein von uns erzeugtes,  unsere Zusammenordnung, wir nennen diese Zusammenordnung eine logische, unser ordnendes Verfahren ein Denken, wenn ein Gesetz in uns die Ordnung befiehlt. Ein Mannigfaches  a b c  werde von uns in einen Denkakt zusammengefaßt, es finde sich in unserem Bewußtsein von  einem  Apperzeptions- oder Willensakt begleitet, dann ist es eben damit für uns zur Einheit geworden. Es ist  objektive  Einheit, ein Gegenstand oder Ding, wenn unser Zusammenfassen eben dieser  a b c,  mit Ausschluß anderer, vom Gefühl der Nötigung begleitet ist, ich meine der Nötigung, die aus der Anwendung des Denkgesetzes entspringt. Vielleicht zwingt uns eben dieses Denkgesetz, ein nicht in der Erfahrung gegebenes  s = α β γ  unter allen Umständen als vorhanden anzunehmen, ihm immer dieselben Inhalten  α β γ  zuzusprechen und daran gewisse Erfahrungstatsachen unabänderlich zu knüpfen, dann nennen wir dieses  s  eine Substanz. Wir sagen damit wiederum nur, daß wir uns zu  α β γ  irgendwie verhalten und daß dieses Verhalten vom Bewußtsein der logischen Nötigung begleitet ist. Wir nennen ein  A  Ursache eines  B,  wenn dasselbe Gefühl der Nötigung verrät, daß die Anknüpfung des  B  vom Denkgesetz gefordert wird. - Was ich unter Denkgesetz verstehe, sagte ich früher: die Eigentümlichkeit unseres Geistes, vermöge der wir nicht umhin können, unter gleichen Bedingungen uns zu denselben Vorstellungsinhalten in gleicher Weise denkend, urteilend, zusammenordnend zu verhalten.

Die Anwendung desselben Denkgesetzes auf innere Erfahrung läßt nun auch erst, und auf dieselbe Weise, aus dem zeitlichen Verhältnis derselben die Unabhängigkeit, Beharrlichkeit, Aktivität etc. des  Subjekts  hervorgehen, macht daraus ein Ding, eine Substanz, ein Mannigfaches von Ursache und Wirkung. Ich vermag auch hier zwischen subjektiver und objektiver Erfahrung keinen wesentlichen Unterschied zu finden. Der Verfasser läßt, wie wir sahen, die Einheit des Ich mit der Unabhängigkeit und Stetigkeit der Apperzeption zusammenfallen. Zugleich bezeichnet er später als "eigentlichen Träger des Einheitsbegriffs" den "einzelnen Denkakt". Sollte sich der hierin liegende scheinbare Widerspruch so lösen, daß dem Verfasser die Unabhängigkeit und Stetigkeit nur dasjenige wären, was uns  antreibt,  die mannigfachen Inhalte der inneren Erfahrung in einen Denkakt zu vereinigen und dadurch allererst zur Einheit zu machen, so hätte ich die Genugtuung, in einem wesentlichen Punkt mit dem Verfasser übereinzustimmen. Es bliebe dann noch die vom Verfasser angenommene unmittelbare Wahrnehmbarkeit der Unabhängigkeit und Stetigkeit ebenso wie die Übertragung dieser Qualitäten auf Objekte als Streitpunkt übrig. Außerdem würde ich von meinem Standpunkt aus das Zugeständnis vermissen, daß auch als "eigentlicher Träger" des Substantialitäts- und Kausalitätsbegriffs die Weise des Subjekts sich denkend zum Mannigfaltigen zu verhalten gedacht werden müsse.

Der Betrachtung des Dingbegriffs folgt beim Verfasser ein Abschnitt über Eigenschaften und Zustände. Gegen die Zurückweisung der Forderung, daß ein unbekannter Träger ursprünglich zum Gegebenen hinzugedacht werden müsse, kann man dem Verfasser nicht einwenden, daß es doch nicht angehe, eine Eigenschaft zu denken, ohne etwas dem sie inhäriert [innewohnt - wp]. Denn die Eigenschaften sind ihm und mit allem Recht, erst ein Produkt der Abstraktion. Nicht sie, sondern die Komplexe der Eigenschaften, also die Dinge sind das Ursprüngliche. Wie aus den Eigenschaftsbegriffen weiter die Begriffe der Qualität und Quantität, des Zustandes etc. entstehen, das wird vom Verfasser näher erörtert.

Der eingehenderen Behandlung des Substanz- und Kausalitätsbegriffs, auf die in diesem Kapitel schon vorbereitend hingewiesen wird, geht (Kapitel III) die Untersuchung der Formen der Anschauung voran. Sie verläuft in vier Abschnitten, die es nacheinander mit der Zeit, dem Raum, der Bewegung, der Zahl zu tun haben. Wiederum wird beim Raum zuerst der mathematische Raumbegriff, dann der Ursprung der Raumvorstellung, dann die Objektivität des Raumes ins Auge gefaßt. Ich begnüge mich mit wenigen Bemerkungen, nicht weil ich wenig, sondern weil ich im Grunde alles für besonderer Beherzigung wert halte. Insbesondere scheinen mir der Nachweis der begrifflichen Natur des mathematischen Raumes im Gegensatz zur Raumform der Anschauung, die Kritik der Apriorität des Raumes und der darauf bezüglichen kantishen und modern empiristischen Anschauungen, die Würdigung der mathematischen Raumspekulationen in hohem Maße überzeugend. Dagegen meine ich allerdings, daß des Verfassers Lehre vom Ursprung der Raumvorstellung - man kennt sie genauer aus seiner physiologischen Psychologie - eine Ergänzung nicht ausschließe. Nicht die Räumlichkeit, nur Räumliches, nicht der leere, nur der erfüllte Raum ist Gegenstand unserer Vorstellung. Der Raum ist, anders ausgedrückt, für unser Vorstellen niemals und nirgends ohne qualitatives Substrat. Da die Gesichtsvorstellung für die dritte Dimension kein solches Substrat liefern kann, so bleibt der Gesichtsraum überall und für alle Zeit zweidimensional. Es fragt sich, woher er die dritte Dimension entleihe und wie er das bewerkstellige. Es ergibt sich daran anschließend die allgemeine Frage, wie überhaupt die Räume verschiedener Sinne dazu kommen können, miteinander zu koinzidieren, sich zu ergänzen, bzw. sich zu korrigieren. Daß der Verfasser darauf eine befriedigende Antwort gebe, scheint mir nicht. Die assoziative Synthese wenigstens ist ein zu unbestimmter Begriff, als daß sie das leisten könnte. Mag immerhin das System der Lokalzeichen mit dem System der Innervationen [Nervenimpulse - wp], ich weiß nicht wie, verschmelzen, so ist damit noch kein qualitatives Substrat der dritten Dimension gewonnen. - Freilich scheint es, als liege die Gefahr der Selbsttäuschung hinsichtlich dessen, was man erklärt und nicht erklärt hat, in der Raumtheorie besonders nahe. Daß man nichts leistet - ich sage das nicht mit Bezug auf den Verfasser - wenn man zur Erklärung Begriffe verwendet, die das zu Erklärende unmittelbar in sich schließen oder durch Abstraktion daraus gewonnen sind, leuchtet ein. Es gehören aber in die Reihe der abgeleiteten, darum der Erklärung bedürftigen Begriffe nicht nur das Projezieren, das sinnlos ist, solange der Gegensatz zwischen Körper und Außenwelt noch nicht gewonnen ist, das Oben und Unten, Innen und Außen und anderes mehr, die wenigstens das dreidimensionale Körperbild voraussetzen, sondern ebenso gut die Entfernung, Richtung und was damit zusammenhängt. Sie alle müssen in der psychologischen Raumkonstruktion erst entstehen. Es bleiben dann als Ausgangspunke für diese Konstruktion die einfachen aus einfachsten Reizungen hervorgehenden Licht- und Tasteindrücke und deren räumliche Aneinanderfügungen. Damit wird man zu beginnen und zuzusehen haben, wie und mit Zuhilfenahme welcher psychologischen und physiologische Voraussetzungen man aus ihnen den allen Sinnen gemeinsamen dreidimensionalen Raum gewinnen könne. Es scheint mir aber, als lasse sich die allgemeinste Voraussetzung in dem Satz formulieren, daß die Seele das Bestreben habe, ähnliche und zeitlich koinzidierende Erregungen nach Maßgabe der Ähnlichkeit und Häufigkeit der Koinzidenz räulich miteinander zu verschmelzen, Unähnliches zu trennen - beides, insoweit zufolge der Eigentümlichkeit der Seele und der einzelnen Sinnesgebiete die qualitative Verschmelzung, bzw. Scheidung nicht ohne gleichzeitige räumliche bestehen kann. Daß dieser Satz mit dem Gesetz der Assoziation verwandt ist, kann ihm nicht zum Nachteil gereichen.

Ich füge des Verfassers Untersuchungen über den Raumbegriff angehend noch hinzu, daß ich auch die erkenntnistheoretische Erörterung einiger dem mathematischen Raum angehöriger Spezialbegriffe, so des Begriffes der Geraden und der endlosen Teilbarkeit ungern vermisse. Dagegen wüßte ich zum Ergebnis der Besprechung des objektiven Raumes kaum etwas hinzuzufügen. Sucht man "den Begriff des Raumes von allen Elementen zu befreien, deren subjektiver Ursprung nachgewiesen ist, so bleibt als Rest die regelmäßige Ordnung eines Mannigfachen, das aus einzelnen selbständig gegebenen realen Objekten besteht." Die Frage nach der Objektivität der Zeit findet sich vorher schon in analogem Sinn beantwortet.

Ich zitierte oben schon des Verfassers Erklärung, der eigentliche Träge des Einheitsbegriffes sei der einzelne Denkakt. Die Erklärung findet sich in der Erörterung des Begriffes der Zahl. Sie gibt dem Verfasser das, wie ich denke, einzig richtige Fundament für diese Erörterung. "Die Funktion des Zählens besteht, worauf sie sich auch beziehen möge, immer in einer Verbindung einzelner Denkakte zu zusammengesetzten Einheiten." Dem Verfasser ist demnach das Zählen, wofür ich alles Denken angesehen wissen möchte, eine Verhalten zum Gegebenen oder Vorgestellten, aus welchem diesem selbst keinerlei Zuwachs entsteht. Die Diskussion der arithmetischen Operationen verläßt diesen Standpunkt nicht.

Das vierte Kapitel des Abschnitts V bringt die nähere Erörterung des Substanzbegriffs, die wir bereits teilweise vorausgenommen haben. Die Ergänzung der Erfahrung durch die Annahme von Substanzen, die die Eigenschaften der Einfachheit, Beharrlichkeit, Aktivität an sich tragen, besteht nur zu Recht, sofern die Übertragung dieser Qualitäten der Apperzeption auf die objektive Welt durch die wissenschaftliche Pflicht, den Zusammenhang der Erfahrungen herzustellen, erfordert wird. Trotzdem nehmen die drei Axiome des Substanzbegriffes - der Verfasser meint die Sätze, die dem Wirklichen, das aller Erscheinung zugrunde liegt, jene drei Qualitäten vindizieren [in Anspruch nehmen - wp], - schon vor jeder Bestätigung durch Erfahrung eine gewisse Evidenz in Anspruch. Das erklärt sich einerseits daraus, daß die psychologische  Neigung  zu jener Übertragung nicht auf das wissenschaftliche  Bedürfnis  wartet, es erklärt sich andererseits aus der Natur der Anschauung. Die Grundeigenschaften des Raumes nämlich werden auf die im Raum gegebenen realen Substanzen übertragen, derart, daß aus der Einfachheit des Punktes, der in der Raumanschauung das Letzte ist, der Gedanke des einfachen Elements des Realen entsteht, die Art der Raumgebilde sich gegenseitig ihre Lage zu bestimmen die Forderung der Wirksamkeit physischer Raumobjekte erzeugt, die Gleichartigkeit und Unveränderlichkeit des Raumes sich in die Unveränderlichkeit des Realen im Raum umwandelt. Es muß aber festgehalten werden, daß auch die letztere Übertragung den Axiomen ohne empirische Feststellung keine Gültigkeit gewährt, so sehr sie zur  Erklärung  ihrer ursprünglichen Evidenz beitragen mag.

Was die Anwendung des Substanzbegriffs auf innere Erfahrung angeht, so macht der Verfasser einen Unterschied zwischen dem Gebiet des willkürlichen Denkens der aktiven Apperzeption und dem des sonstigen psychologischen Mechanismus. Auf jenem Gebiet erscheint ihm jeder Substanzbegriff unanwendbar. Der Gedanke, daß das Denken "an die Stelle der unmittelbaren Gewißheit seines eigenen Tatbestandes ein hypthetisches Objekt setze", ist ihm "ein völlig unvollziehbarer". Ich habe schon gesagt, daß mir die Gewißheit vom Subjekt keine andere ist, als sie wir auch vom Objekt besitzen. Fordert der Zusammenhang der inneren Erfahrung eine über das Gegebene hinausgehende Ergänzung, dann muß sie ihm werden; fordert er zu seiner Erklärung eine Substanz, dann besteht diese eben so zu Recht, wie die materiellen Substanzen, die wir der äußeren Erfahrung zugrunde legen. Wie kommt aber der Verfasser dazu, das willkürliche Denken als ein besonders geartetes psychisches Geschehen vom sonstigen Vorstellungsleben zu trennen? Ich gestehe, daß ich dafür keinen Grund zu finden imstandebin. Indessen, die nicht vom Willen ausgehende psychische Tätigkeit erlaubt die Anwendung des Substanzbegriffes auch nur in gewissem Sinne. "Da das Substrat unserer Vorstellungen zugleich als das Substrat begleitender physischer Vorgänge anzusehen ist, so kann die Aufgabe nur in einer Ergänzung des materiellen Substanzbegriffes bestehen, welche denselben tauglich macht, zugleich als Grundlage psychischer Vorgänge zu dienen." Aber steht jener Satz von der Identität des materiellen und psychischen Substrats so unzweifelhaft fest, daß keine andere Meinung möglich wäre? Doch lassen wir die Frage, hinsichtlich deren ich mich dem Psychologen, der zugleich Physiologe vom Fach ist, allzuwenig gewachsen fühle. Es scheint mir darum immerhin die Psychologie als Wissenschaft für sich, die ein eigenes von keiner anderen entlehnten Tatsachengebiet besitzt, nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, diese ihre Tatsachen zunächst für sich zu betrachten und ihnen  die  Ergänzung widerfahren zu lassen und  den  Substanzbegriff zugrunde zu legen, der  ihrem  Zusammenhang genügen kann. Räumliche Eigenschaften - der Einfachheit oder Ausgedehntheit, des Hier- oder Dortseins - wird diese Psychologie ihrer Substanz freilich nicht beilegen können, einfach darum, weil die innere Erfahrung auf keine räumlichen Bestimmungen hinweist, dafür werden ihr mannigfache sonstige Qualitäten zukommen, die der materiellen Substanz fehlen. Sie wird auch nie imstande sein zu behaupten, daß die Substanz eine letzte und absolute sei, so wenig wie die Naturwissenschaft das von den Substanzen, die sie statuiert, zu sagen weiß. Sie wird schließlich, wenn eine Psychologie und Physiologie in sich vereinigende Wissenschaft die Identität der seelischen Substanz mit irgendwelcher materiellen unzweifelhaft nachweist, sich diesem Entscheid ohne weiteres unterwerfen müssen, ebenso wie die Naturwissenschaft nichts einzuwenden haben würde, wenn irgendwelche Metaphysik den Nachweis lieferte, daß die materiellen Substanzen auf geistige zurückzuführen oder mit geistigen Wesen, Monaden oder sonstwie genannt, identisch zu setzen seien. Es gab eine Zeit, da die Philosophie geneigt war, andere Wissenschaften als gar nicht eigentlich existierend zu betrachten. Jetzt droht ihr die andere Gefahr allzugroßer Bescheidenheit. Im Gegensatz zu beidem scheint sie mir ihre Aufgabe dann richtig zu verstehen, wenn sie zunächst auf ihrem Gebiet das Ihrige tut und dann erst Hilfe oder Ergänzung suchen nach fremden Gebieten hinüberblickt. Man hat Unrecht, bescheiden zu sein, so lange man nicht alle seine Kräfte erprobt hat.

Die Untersuchung über die Substanz schließt mit einem Abschnitt über die Substanz und das Ding an sich. Der Zurückweisung einer objektiven Realität jenseits der den Gesetzen unseres Denkens unterworfenen, wird man zuzustimmen nicht umhin können. Real ist uns das Wahrgenommene oder Gedachte, das den Gesetzen unseres Wahrnehmens und Denkens zufolge dem Versuch der Wiederaufhebung sich widersetzt. Einen anderen Sinn hat das Wort Realität gar nicht.

Es folgt der letzte Abschnitt des Werkes, von den Gesetzen des Erkennens. Man weiß, wie vielerlei Deutungen der Satz der Identität und des Widerspruchs in der neueren Logik ausgesetzt gewesen ist. Was dabei am meisten verwundert, ist die Pietät, mit der man für den alten Namen nach einem neuen Inhalt suchte, statt von der Schultradition absehend, den Tatsachen nachzugehen und dem Gewonnenen dann irgendwelche Namen zu geben. Auch der Verfasser behält den Namen, bei, obgleich, was er ihm unterlegt, sichtlich wenig mehr mit dem alten Satz oder Gesetz der Identität und des Widerspruchs zu tun hat. Das  A = A  bezeichnet ihm die "Stetigkeit des logischen Denkens", "bringt die in jedem Urteil vorhandene Begriffseinheit zum Ausdruck", ist im Grunde nichts anderes, als eine allgemeine Formel zur Veranschaulichung dessen, was wir tun, wenn wir positive Urteile fällen. Entsprechend wird  A ≠ non A  als die Allgemeine Formel der Verneinung bezeichnet. Ja dieser Satz scheint sogar zum bloßen Ausdruck einer Sprachregel herabgedrückt werden zu sollen. Er sagt nämlich, "daß das Prädikat dann in verneinender Form mit dem Subjekt verbunden werden müsse, wenn eine Verbindung der Begriffe für unser Denken nicht vorhanden sei". Die Formel  A  ist entweder  B  oder  non B  schließlich ist das Ideal einer logischen Disjunktion [Trennung, Entgegensetzung - wp], der "allgemeinste Ausdruck" des disjunktiven Gesetzes, wonach bei jeder Einteilung eines Begriffes die Glieder desselben sich ausschließen und vollständig zum ganzen Begriff ergänzen müssen. - Daß man die in Rede stehenden Formeln so fassen könne, will ich nicht leugnen, obgleich ich meine, daß es beispielsweise zur Bezeichnung der Eigentümlichkeit des positiven Urteils bessere Mittel gebe, als die geheimnisvoll klingenden, alles oder nichts bedeutende Formel  A = A.  Aber die Bedeutung von Denkgesetzen  im gewöhnlichen Sinn des Wortes haben die Formeln damit verloren. Soll  A = A  ein wirkliches Gesetz bezeichnen, so kann das nur etwa so lauten: die Natur unseres Denkens zwingt uns, wenn wir an irgendwelcher - räumlich und zeitlich bestimmten - Stelle der objektiven Welt irgendwelchen Vorstellungsinhalt bejahen, bei dieser Bejahung zu verbleiben, so lange wir eben diesen Vorstellungsinhalt und eben jene bestimmte Stelle im Auge haben; sie verbietet uns, damit geht der Satz der Identität in den des Widerspruchs über, unter denselben Voraussetzungen den Inhalt auch zu verneinen oder irgendwelches sonstige Urteil zu fällen, das die Verneinung mit sich führt. Formulieren wir aber so, dann sind die beiden in Rede stehenden Sätze offenbar nichts anderes, als Spezialfälle des von uns ohne Zusatz so genannten Denkgesetzes. In seiner Allgemeinheit fordert dieses Gleichheit der Bejahung (und Verneinung) unter gleichen Bedingungen, als Satz der Identität und des Widerspruchs verlangt es dieselbe Gleichheit unter identischen Bedingungen.

Mit eben diesem Denkgesetz fällt mir der Satz vom Grund zusammen. Daß mit dem Grund die Folge gegeben, mit der Folge der Grund aufgehoben sei, diese vom Verfasser gegebene Formulierung des Satzes kann ich nur für tautologisch halten. Denn der Grund eines Urteils ist eben derjenige Denkinhalt, mit dem das Urteil notwendig, d. h. derart gegeben ist, daß es nicht aufgehoben werden kann, ohne daß zugleich jener Denkinhalt mit aufgehoben wird. Dagegen gibt es ein Gesetz in uns, das sagt, der Übergang von Bejahung zu Verneinung (und umgekehrt) desselben Geistesinhalts setze eine Veränderung in den Bedingungen der ursprünglichen Bejahung (bzw. Verneinung) voraus. Dieses Gesetz, das anders ausgedrückt jede grundlose Veränderung in unseren Urteilen verbietet, kann als Satz des Grundes bezeichnet werden. Daß es gar nichts ist, als eben "das Denkgesetz" ist etwas veränderter Gestalt, leuchtet ein. Zugleich repräsentiert es den eigentlichen Sinn der Behauptung, keine Veränderung in der objektiven Welt geschehe ohne Ursache; so daß allerdings, was der Verfasser leugnet, das Kausalitätsgesetz auf den Satz vom Grunde ohne Rest zurückführbar ist. Daß der Satz vom Grunde die Abhängigkeit unserer Denkakte voneinander repräsentiert, bleibt dabei bestehen. Er repräsentiert sie aber nicht nur, sondern sagt auch, worin sie bestehe.

Das Kausalgesetz folgt beim Verfasser erst auf die Erörterung der Anwendung logischer Axiome auf die Anschauungsformen. Derartige Anwendungen sind die mathematischen Axiome, auf die sich die mathematischen Operationen stützen. Sie werden im einzelnen durchgesprochen. Als Ursache im eigentlichen Sinn gilt dem Verfasser das den eintretenden Erfolg bedingende  Geschehen.  Die bleibenden Ursachen weist er dem Kraftbegriff zu. Aufgrund hiervon entscheidet er die Frage, ob die Wirkung der Ursache folge oder mit ihr gleichzeitig sei, zugunsten der ersteren Fassung. Ohne Zweifel kann man gegen jene Bestimmung des Begriffes der Ursache nichts Sachliches einwenden. Erkenntnistheoretisch zweckmäßiger erscheint es mir immerhin, nur dasjenige, was zur Hervorbringung des Erfolges hinreicht, die Gesamtheit der notwendigen Bedingungen also, als Ursache zu bezeichnen. Das zeitliche Verhältnis von Ursache und Wirkung erleidet damit keine Veränderung. Die Wirkung folgt unmittelbar der  vollendeten  Ursache. Vollendet aber ist die Ursache mit dem Hinzutritt des verursachenden  Geschehens.  Das Verhältnis des Kausalgesetzes zum Satz vom Grunde wird so bestimmt, daß das Kausalgesetz als die Anwendung des Satzes vom Grunde auf den Inhalt der Erfahrung bezeichnet wird, ein Satz, mit dem ich, so wie er da steht, völlig übereinstimme. Der Verfasser versteht aber unter der Anwendung eine durch die Regelmäßigkeit des Geschehens veranlaßte  Übertragung  der Gesetzmäßigkeit des Denkens auf Objekte, er kennt eine objektive, d. h. in die Objekte hineingedachte Kausalität und Gesetzmäßigkeit, während ich diese Begriffe für völlig unvollziehbar halte. Übrigens, ich muß hier die Möglichkeit zugeben, daß ich mich mit meiner Auffassung der Anschauung des Verfassers nicht überall im Recht befinde.

Ein weiterer Abschnitt über "Kausalität und Substanz" behandelt zunächst den physikalischen Kraftbegriff, weiter die physikalischen Axiome, schließlich den psychologischen Kraftbegriff. Der Substanzbegriff entwickelt sich wissenschaftlich "aus den empirischen Anwendungen des Kausalbegriffs". Kraft ist die "an die Substanz gebundene Kausalität". Was die Anwendung des Kraftbegriffs, also des Kausalgesetzes, auf innere Erfahrung angeht, so macht der Verfasser wiederum den uns schon bekannten Unterschied zwischen dem an Gehirnvorgänge gebundenen Vorstellungsverlauf und dem Gebiet der freien Denktätigkeit. Während dort das Kausalgesetz in der Form, in welcher es die objektive Erfahrung beherrscht, anwendbar ist, greift hier eine andere, "die logische Kausalität in ihrer ursprünglichen Gestalt Platz, das Gesetz vom Grunde selbst, nach welchem unser Denken aus gegebenen Vorstellungsverbindungen andere entwickelt. Das unterscheidende Kennzeichen dieser logischen Kausalität liegt aber darin, daß bei ihr aus gegebenen Bedingungen eine Folge nicht notwendig gezogen werden muß, sondern daß es unserem Denken freisteht, ob es tätig sein will oder nicht." Ich meine dagegen, das Kausalitätsgesetz müsse von uns auf alles angewandt werden, als auch auf innere Erfahrung, oder es bestehe nicht. Die Tätigkeit des Willens kann Ausnahmen von der gewöhnlichen Kausalität nicht begründen. Sie stellt nur die Aufgabe, auch den Willen als eine Element des psychologischen Mechanismus - ich bitte, den Ausdruck so harmlos zu nehmen, wie er gemeint ist - zu begreifen. So vermag auch die Tatsache, daß Körper die ihnen mitgeteilte Geschwindigkeit nur insoweit behalten, als es das Medium, in dem sie sich bewegen, erlaubt, das Trägheitsgesetz nur zu bestätigen, nicht aufzuheben. Mit der Willensfreiheit steht jene Ausnahmslosigkeit der psychologischen Kausalität nicht im Widerstreit.

Der letzte Gegenstand, den des Verfassers Werk bespricht, ist der Zweckbegriff. Der Zweck, dessen subjektive Bedeutung deutlich ans Licht gestellt wird, hat objektive Bedeutung nur dann, wenn er weit entfernt der Kausalität als ein fremdes Wesen gegenüberzustehen, vielmehr selbst - als vorgestellter - ein Element in der Kette der Ursachen und Wirkungen bildet, d. h. auf dem Gebiet der bewußten Willenstätigkeit.

Ich schließe hier meine Kritik und meine daran anschließenden und davon abschweifenden Bemerkungen. Daß, was ich auf kurzem Raum vorbrachte, in keiner Weise genügen kann, liegt einerseits in der Natur der Sache, andererseits muß ich dafür dem Verfasser selbst die Schuld aufbürden. Sein Werk ist nun einmal nicht derart, daß auch nur die Besprechung der Hauptpunkte mit wenigem abgemacht werden könnte. Dem Werk auch positiv gerecht zu werden, darauf habe ich ja von vornherein verzichtet. Es muß dafür - freilich gilt das am Ende nicht minder von dem, was ich besprach - auf das Werk selbst verwiesen werden. Eine nochmalige Zusammenfassung des wesentlichen bitte ich unterlassen zu dürfen. Alles scheint mir am Ende aus den schon im einleitenden Aufsatz ausgesprochenen Forderungen zu fließen, daß man die Logik dem störenden Einfluß der Sprache möglichst energisch entziehe und daß man in der Analyse der erkenntnistheoretischen Tatsachen möglichst bis zum Einfachsten und Elementarsten gehe. Im Grunde sind diese beiden Forderungen nur eine einzige. Keinem für unsere Erkenntnis in Betracht kommenden Begriffe, auch nicht dem unscheinbarsten und harmlosesten, darf die Existenzberechtigung zuerkannt werden, ehe er sich über sein Verhältnis zu den einfachen greifbaren Vorstellungsinhalten genügend ausgewiesen hat. Nur auf einen Punkt möchte ich noch speziell hinweisen. Unser meistes Denken verläuft in stellvertretenden Zeichen; um so sicher und notwendiger, je allgemeiner und abstrakter es ist. Es besteht in einem beständigen Übergehen von gemeinten Geistesinhalten zu Zeichen, von Zeichen zu Zeichen, von Zeichen wiederum zu wirklichen Geistesinhalten; vergleichbar dem Umtausch der materiellen Werte in Wertzeichen oder Wertscheine und umgekehrt. Wie der Mechanismus jenes geistigen Umtausches sich vollziehe, wie er Träger der Erkenntnis und des Irrtums sei, ist eine erkenntnistheoretisch sehr wesentlich in Betracht kommende Frage. Leider hat der Verfasser darauf verzichtet, sie zum Gegenstand einer eingehenderen Untersuchung zu machen.

Die Erkenntnislehre des Verfassers stellt uns eine darauf folgende Wissenschaftslehre in Aussicht. Daß ihr baldiges Erscheinen dem Verfasser großen Dank erwerben wird, ist sicher keinem, der den vorliegenden ersten Band des Werkes kennt, zweifelhaft. Ich wenigstens bekenne mich diesem in viel höherem Grad zu Dank verpflichtet, als aus meiner Besprechung ersichtlich sein kann.
LITERATUR - Theodor Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie und die Wundt'sche Logik, Philosophische Monatshefte 17, Leipzig 1880
    Anmerkungen
    1) Ist die Deutung die richtige, dann bitte ich danach meine frühere Angabe, WUNDT verzichte  völlig  darauf, das Wesen der psychischen Tatsachen, die die Worte  Evidenz, Glauben, Wissen  bezeichnen, näher zu bestimmen, modifizieren zu wollen.