p-4Wilhelm Wundt    
 
THEODOR LIPPS
Die Aufgabe der Erkenntnistheorie
und die Wundt'sche Logik

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"  Gerechtigkeit ist Tugend,  diesem Satz entspricht ebensowenig ein denkbarer Gedanke, wie dem  -2a = - a -a.  Beide werden in gleicher Weise erst denkbar, wenn wir sie durch gedankliche Ergänzungen ihres imaginären Charakters entkleiden."

"Auf eigentümliche Weise pflegt dem sprachlichen Interesse bei Beantwortung der Frage nach dem Wert des "ist", der grammatischen Kopula, der Subsumtionsaberglaube sich zu gesellen."

"In der Tat scheint es mir Urteile, die lediglich Beziehungen von Begriffen aussagen, im Grunde gar nicht zu geben und auch nicht geben zu können. Alle, die als solche erscheinen, sind in Wirklichkeit allgemein oder unbestimmt partikulare Urteile, also überhaupt nicht Urteile im eigentlichen Sinn, sondern Regeln für ein Urteilen, sprachliche Abbreviaturen für mannigfache Vorstellungsnötigungen."

" A  ist die Ursache des  B,  das heißt, wenn ich die oben abgegebene Erklärung in etwas deutlicheren Worten wiederhole: meiner Überzeugung, der Vorstellungsinhalt  A  müsse von mir an irgendeiner Stelle der objektiven Welt als gleichfalls objektiv vorhanden anerkannt werden, folgt die gleiche Überzeugung hinsichtlich des  B,  derart, daß sich damit zugleich als dritter Bewußtseinsinhalt die Nötigung verbindet, es bei der Anerkennung des  B  zu belassen, falls sich nicht auch das  A  dem Versuch der Wiederaufhebung und Ersetzung durch gleichgültig welches  A'  fügt."

III.

Der zweite Abschnitt des WUNDTschen Werkes handelt von den Begriffen, jetzt nicht mehr als Resultaten einer psychologischen Entwicklung, sondern als Elementen des logischen Denkens. Sie sind - so wird erklärt -  die  Elemente des logischen Denkens; daher ihre Behandlung vor der des Urteils. Freilich, inwiefern ihnen jene Bedeutung zukomme, wie demnach diese Stellung sich rechtfertige, vermag ich mir aus des Verfassers Erörterungen nicht deutlich zu machen. Zwar wird uns später gesagt, daß das Urteil - von dem ehemals nur feststand, daß es eine Gesamtvorstellung in Bestandteile zerlege, - zu bezeichnen sei als die "Zerlegung des Gedankens in seine  begrifflichen  Bestandteile"; und demnach könnte allerdings die Erklärung, Begriffe seien die Elemente des Denkens, sogar selbstverständlich scheinen. Wir erfahren aber nicht zugleich, wie der Verfasser zu jener genaueren Bestimmung des Urteils komme und wir erfahren noch weniger, wie denn die unzähligen Erkenntnisakte, die tagtäglich vollzogen werden, ohne daß die Begriff darin auch nur die mindeste Rolle spielten, heißen müssen, wenn sie nicht den Namen von Urteilen tragen, nicht zum Denken hinzugerechnet werden, nicht als logisches Geschehen gelten sollen. Nur vermuten können wir, obgleich auch diese Vermutung mir jene Erklärung nicht völlig verständlich machen würde, es sei dem Verfasser für seine Erkenntnistheorie der sprachliche, also begriffliche Ausdruck des Gedankens so hervorragend wesentlich, daß er das Denken, abgesehen davon, außer Betracht lassen wolle. Es würde dann doch die Forderung gelten, daß eine umfassendere Erkenntnistheorie auch der Erkenntnis, die nicht begrifflich ist, wissenschaftlich nachgehe, ja von derselben ihren Ausgang nehme.

Allen Begriffen kommen dem Verfasserzufolge zwei fundamentale Eigenschaften zu. "Diese Eigenschaften sind: Bestimmtheit und Allgemeingültigkeit, sofern sie als Postulate gedacht werden." Dagegen wendet sich die Untersuchung gegen die Forderung der Begriffsallgemeinheit, sie wendet sich noch entschiedener gegen das Bestreben, bei Betrachtung der Begriffe die größere oder geringere Allgemeinheit und damit die Subsumtion derselben untereinander zum allbeherrschenden Gesichtspunkt zu machen. Ich notiere den Gegensatz gegen die Herrschgelüste der Subsumtion als einen der Fälle, in denen der Verfasser Fehler der herkömmlichen Logik mit Klarheit aufdeckt, ohne doch seinen Widerspruch so weit zu treiben, als es mir im Interesse der wissenschaftlichen Erkenntnislehre nötig scheint. Wie dieses Urteil hier Anwendung finde, wird sich später zeigen.

Es folgt die Frage nach den abstrakten Begriffe und dem Abstraktionsverfahren. Was die Einzelerörterung angeht, so scheint mir der Vorschlag, abstrakte Begriffe solche zu nennen, denen eine adäquate repräsentative Vorstellung nicht entspricht, deren einziges Zeichen darum das Wort bildet, einleuchtend, die Annahme abstrakt-individueller und generell-konkreter Begriffe zutreffend, die Polemik gegen das vermeintlich durchgängig reziproke [wechselseitige - wp] Verhältnis von Inhalt und Umfang gerechtfertigt. Ich habe dagegen zunächst gegen die Meinung, der Unterschied zwischen abstrakten und konkreten Begriffen sei unwesentlich, des Verfassers eigene Anschauung von der Bedeutung der repräsentativen Vorstellung ins Feld zu führen. Wie kann ein Begriff, der der repräsentativen Vorstellung entbehrt - denn eine Vorstellung, die den Begriff  A  nicht adäquat repräsentiert, kann überhaupt nicht eine diesen bestimmten Begriff  A  repräsentierende Vorstellung heißen - noch den Anspruch machen, als Begriff zu gelten, wenn doch das Wesen des Begriffs in nichts anderem besteht, als im Bewußtsein, daß unter Voraussetzung der Geltung einer Benennung  A  eine bestimmte Vorstellung  A1  am Platze, aber durch andere, ebenso bestimmte Vorstellungen  A2, A3  etc. ersetzbar sei? Man nehme als Beispiel den Begriff der Gerechtigkeit und suche den in jener Weise zu vollziehen und man wird einsehen, daß das nicht angeht oder daß die Vollziehung dieses Begriffes mit der Vollziehung des Begriffes des Gerechten völlig in Eins zusammenfällt: so bleibt, um den Begriff zu konstituieren, nur das Wort übrig. Aber das Wort ist nicht der Begriff, es hat logische Bedeutung, nur insoweit ich imstande bin, die Forderung, die es an mein Vorstellen richtet, auszuführen, d. h. einen von ihm bezeichneten Geistesinhalt zu Bewußtsein zu bringen. Die Forderung ist in unserem Fall unerfüllbar. Somit ist das Wort hier ein imaginäres Begriffszeichen oder wohl richtiger das Zeichen eines imaginären Begriffs. Ich stelle hiermit den Begriff Gerechtigkeit nicht auf eine Stufe mit dem "hölzernen Eisen". Dieser Name ist sinnlos, die damit bezeichnete Vorstellung  absolut  unvollziehbar. Ich setze ihn aber den imaginären Begriffen der Mathematik gleich, dem  -a  und dem  dx,  Begriffen, die in anderer Weise imaginär als das  √-1,  darum doch durchaus imaginär heißen müssen. Die haben das Eigentümliche, nicht absolut, aber  für sich  unvollziehbar zu sein. Sie bekommen Bedeutung im Verein mit gewissen Ergänzungen, so das  -a  in der Addition  2a - a,  das  dx  im Quotienten dx/dy. Ganz analog nun verhält es sich mit der Gerechtigkeit. Der Begriff ist an sich nichts; er bekommt logische Bedeutung als Determinator: der Mensch, der Gerechtigkeit besitzt oder ihrer entbehrt. Die Zeichensprache der Mathematik erlaubt unter Umständen eine Lostrennung und selbständige Behandlung dessen, was begrifflich, d. h. in Gedanken nicht verselbständigt werden kann. Dasselbe gilt vom Zeichensystem der Sprache. Der Satz, Gerechtigkeit ist eine Tugend, steht auf gleicher Linie mit dem  dx = f(a)dy.  - Es leuchtet ein, zu welchen weiteren Fragen die Tatsache Veranlassung geben muß. Die Mathematik muß ihre Rechnung mit imagnären Größen mathematisch rechtfertigen. Die Logik muß ihr entsprechendes Verfahren ebenso logisch rechtfertigen. Die Erkenntnistheorie vollends hat die psychologische Erklärung für beides zu geben.

Ich meine weiter, daß des Verfassers Erörterung des Abstraktionsverfahrens nur auf einem die psychologische Erklärung ausschließenden Standpunkt genügen könne. "Um die geläufige Ansicht über das Abstraktionsverfahren zu berichtigen, müssen wir davon ausgehen, daß jeder Begriff aus Elementen besteht, die selbst wieder Begriffe sind und in den verschiedensten Verhältnissen wechselseitiger Beziehung stehen können. Sobald wir nun aus gegebenen Begriffen abstraktere bilden wollen, lösen wir bestimmte unter jenen Beziehungen aus den Verbindungen, in denen sie sich befinden, um sie isoliert vorzustellen. In der Regel und besonders bei den abstraktesten schließt sich dann an dieses analytische Verfahren als zweite Stufe ein synthetisches an, welches in Verbindung verschiedener auf diese Weise isolierter Begriffsschemata miteinander besteht, wobei die verbundenen Elemente nun wieder die mannigfaltigsten Formen wechselseitiger Beziehung darstellen können." Ich finde in dieser Bestimmung zunächst eine höchst wertvolle Erkenntnis. Begriffe sind nicht Haufen oder Additionen von Elementen, sondern Einheiten, in denen Elemente auf manche Weise zueinander in Beziehung stehen. Darum darf auch das Abstrahieren nicht als ein bloßes Subtrahieren gedacht werden. Wenn nun aber der Verfasser an die Stelle dieser Subtrahierung ein Auslösen, eine Analyse und entsprechende Synthese setzt, so scheint es mir durch Einführung dieser Tätigkeitsbegriffe dem Bedürfnis der Beschreibung des Vorgangs auch nicht völlig genügt. Von Tätigkeiten der Seele, das habe ich schon betont, wissen wir überhaupt nichts; was wir kennen, sind die Vorgänge, die tatsächlichen Veränderungen der psychischen Inhalte und ihrer Verknüpfungen. Solche gilt es darum auch hier aufzufinden und mit aller Bestimmtheit festzustellen. Es kann sonst nicht fehlen, daß jene Universalnamen, die alles und darum nichts bedeuten, Mißverständlichkeiten zur Folge haben. Ich meine denn nun auch, daß das bei des Verfassers Erörterung zutrifft. Begriffselemente werden aus ihrem Zusammenhang gelöst und isoliert vorgestellt. Von diesen beiden Sätzen ist der erstere zu unbestimmt, der letztere enthält genau genommen Unmögliches. Der Begriff des Dings, meint der Verfasser, sei zunächst hervorgegangen "aus der Lostrennung des in zahlreichen Einzelbegriffen wiederkehrenden Elementes einer Verbindung von Sinneswahrnehmungen". Es ist aber weder möglich, eine Verbindung von Sinneswahrnehmungen isoliert, d. h. so, daß die Mitvorstellung von Sinnesempfindungen selbst unterbliebe, vorzustellen, noch kann gesagt werden, es verschwinde um des Abstraktionsprozesses willen irgendeine der Assoziationen, Verschmelzungen, die zwischen der Verbindung von Sinneswahrnehmungen einerseits und beliebigen anderen Vorstellungsinhalten andererseits bestanden haben mögen. Allerdings besteht die Abstraktion in etwas, das als Loslösen und Hinzufügen bezeichnet werden kann, aber das muß genauer bestimmt werden als logisches Loslösen und Hinzufügen, mit anderen Worten als Fällen von negativen und positiven Benennungsurteilen. Ich löse die Verbindung von Sinneswahrnehmungen aus, das heißt, ich mache sie speziell zur Bedingung für die Anwendung des Namens Ding, komme irgendwie dazu, den Namen überall da für am Platz zuhalten, wo die Verbindung von Sinneswahrnehmungen sich findet, gleichgültig welcher Art die Sinneswahrnehmungen selbst, deren Mitvorstellung ich doch nicht vermeiden kann, sein mögen und ihn überall da als nicht hierher gehörig abzuweisen, wo diese Bedingungen nicht erfüllt ist; ich verbinde damit - darin besteht dem Verfasser zufolge die Synthese, die bei der Entstehung des Begriffs  Ding  zu jenem Auslösen hinzukommt - die Vorstellung eines teils stetig beharrenden, teils stetig veränderlichen Komplexes von Eigenschaften, das heißt: ich modifiziere, gleichgültig wodurch veranlaßt, mein generelles Benennungsurteil der Art, daß ich den Namen Ding auch dann für unerlaubt halte, wenn zwar die Verbindung von Sinneswahrnehmungen vorhanden ist, aber die stetige Beharrlichkeit oder Veränderlichkeit der Eigenschaften fehlt. Die Abstraktion gehört in die Lehre von der Gewinnung genereller, positiver und negativer Urteile, als ins Kapitel von der Induktion. Das ergibt sich, wie ich meine, sobald man sich entschließt, die allgemeinen Ausdrücke Analyse und Synthese auf ihren Sinn zu prüfen, den mit ihnen bezeichneten "Tätigkeiten" das Mißtrauen entgegenzubringen, das sie samt ihren zahllosen Schwestern, den Tätigkeiten des Beziehens, Vergleichens, Unterscheidens etc. in so reichem Maß verdienen.

Der weitere Gang der Untersuchung zerfällt die Begriffe in die vier Kategorien der Gegenstands-, Eigenschafts-, Zustands- und Beziehungsbegriffe. Die Zustandsbegriffe vereinigen in sich "die diverierenden Bedeutungen des Verbums". Ich mache darauf aufmerksam, wie hier die Rücksicht auf die Sprache Veranlassung gibt, logisch Heterogenes zu vereinigen. Allerdings wird die Zusammenordnung der Zustandsbegriffe mit den Begriffen, die ein Werden oder eine Tätigkeit enthalten, nicht mit dem Hinweis auf die Sprachform, sondern mit der Bemerkung begründet, daß wir uns Zustände als  wechselnd  denken. Aber diese Tatsache scheint mir die Trennung von den konstanter gedachten Eigenschaften ebensowenig zu rechtfertigen, als die Wahrnehmung, daß Pflanzen vergehen und anderen Platz machen, die Ausscheidung derselben aus den Gegenstandsbegriffen rechtfertigen würde.

Wichtiger indessen ist eine andere Bemerkung, die sich bei dieser Begriffseinteilung sofort aufdrängt. Von Gegenständen, Eigenschaften, Tätigkeiten, wechselnden Zuständen etc. wird hier gehandelt, ohne daß man doch erfahren hätte, worin das erkenntnistheoretisch Eigenartige dieser Begriffe bestehe oder durch welche logische Arbeit dieselben in uns zustande kommen können. Denn daß kein Gegenstand, keine Eigenschaft, keine Tätigkeit, kein Werden irgendwelcher Art in der unmittelbaren Wahrnehmung gegeben ist, unterliegt doch wohl keinem Zweifel. Es scheint mir aber, als könne nicht einmal die Klassifikation, auf die es dem Verfasser hier im wesentlichen ankommt, den Anspruch wissenschaftlicher Berechtigung erheben, wofern nicht zuvor gezeigt ist, welche Akte des beziehenden, vergleichenden, zusammenfassenden Denkens, welche Akte selbst des induktiven Schließens jenen Begriffen zugrunde liegen, bzw. in ihnen enthalten sind.

Des Verfassers Stellung zur Sprache bekunden auch die Erörterungen über die kategoriale Verschiebung der Begriffe, die Umformung verschiedener Begriffsformen ineinander. Zwar wird zugegeben, daß der Wechsel der grammatischen Kategorie nicht sofort auch den der logischen nach sich ziehe, daß also  Gerechtigkeit  trotz der substantivischen Form zunächst eben so gut ein Eigenschaftsbegriff sei wie  gerecht,  dennoch soll die logische Umwandlung durch den grammatischen Wechsel vorbereitet werden. Ich meine dagegen, Gerechtigkeit sei logisch unter allen Umständen derselbe imaginäre Eigenschaftsbegriff, dessen sprachliches Zeichen zwar zum grammatischen Subjekt für alle möglichen Prädikate, der aber selbst niemals zum logischen Subjekt irgendeines Prädikates dienen könne.  Gerechtigkeit  ist Tugend, diesem Satz entspricht ebensowenig ein denkbarer Gedanke, wie dem  -2a = - a -a.  Beide werden in gleicher Weise erst denkbar, wenn wir sie durch gedankliche Ergänzungen ihres imaginären Charakters entkleiden. - Auch die sogenannte logische Umwandlung der Begriffsformen ist demnach eine sprachliche, die, immerhin der erkenntnistheoretischen Erklärung bedürftig, diese doch nur finden kann unter der Voraussetzung, daß das Logische erst für sich Gegenstand der Untersuchung geworden sei.

Ich übergehe die "Begriffsverhältnisse" von der Über- und Unterordnung, Disjunktion usw., um nur über die Bestimmung der negativen Begriffe eine Bemerkung zu machen. "Als negative bezeichnen wir solche Begriffe, die aus gegebenen positiven durch die bloße Hinzufügung der Negation gebildet werden. Es ist klar, aus dem Wort  schwarz  wird das Wort  nichtschwarz  durch Hinzufügung des "nicht". Aber entsteht der Begriff des Schwarzen, ich meine der eigentümlich mannigfaltige Geistesinhalt, auch durch Hinzufügung eines besonderen Geistesinhaltes, Negation genannt? Gibt es überhaupt eine Negation außer in Urteilen? So viel ich sehe, sind  rein  negative Begriffe überhaupt nicht aufzufinden; sicher darum, weil sie völlig nutzlos wären. Aber auch hinsichtlich der partiell negativen, das nicht Gerechte etc., hat die obige Bestimmung keinerlei logische Bedeutung. Ich weiß, ich muß irgendein (natürlich positives) Etwas vorstellen und ich darf nichts vorstellen, das den Namen eines Gerechten verdient, wenn ich nämlich dem Wort das "nicht Gerechte" genügen will. In jenem positiven und diesem negativen Urteil besteht der Hauptsache nach der Begriff des nicht Gerechten. Und analog verhält es sich mit den immerhin möglichen rein negativen Nicht-Mensch, Nicht-Gerechtigkeit usw. Hier erlaubt das Wort die Vorstellung jedes beliebigen Geistesinhaltes, um bloß die Vorstellung des Menschen, der Gerechtigkeit zu untersagen. - Das Kapitel von den Begriffsverhältnissen schließt der wohlmotivierte und in Kürze näher ausgeführte Vorschlag, an die Stelle der geometrischen Vorstellung der Begriffsverhältnisse durch Kreise eine solche durch gerade Linien zu setzen.

Von den  Verhältnissen,  "die unabhängige Begriffe zu einander darbieten" können, werden im folgenden 4. Kapitel die "Beziehungen" unterschieden, in welche Begriffe dann treten, wenn sie unter Hinzutritt einer Beziehungsform eine Verbindung zu einem komplexen Begriff ergeben. Die Beziehungen sind entweder Beziehungen der inneren oder der äußeren Determination. Der ersteren Art ist die attributive, wo das Attribut den Gegenstands- oder Verbalbegriff innerlich determiniert. Der letzteren Art sind die lokale, temporale und konditionale Beziehung. Sie unterscheiden sich von der attributiven und objektiven Beziehung dadurch, daß bei ihnen die Beziehungsform nicht aus dem Inhalt der in die Beziehung eintretenden Begriffe resultiert und daher eines äußeren Zeichens zu ihrem Ausdruck bedarf. Daß wir es hier wiederum wesentlich mit Grammatik zu tun haben, diese Bemerkung drängt sich sofort auf. Der tatsächliche Unterschied der äußeren und inneren Determination besteht in der Anwendung oder Nichtanwendung der Präposition.

Ich knüpfe an diese Bemerkung die andere, daß es mir völlig untunlich scheint, die attributive temporale etc. Begriffsbeziehung überhaupt mit diesem Namen zu bezeichnen. Steht es ja fest, daß im Gesamtbegriff  Vogel auf dem Baum  nicht der Begriff "Vogel" mit dem Begriff "Baum" in die durch das Wort "auf" bezeichnete Beziehung tritt, sondern lediglich die einzelnen Vögel mit den einzelnen Bäumen; während bei den diesen Begriffsbeziehungen unmittelbar koordinierten Begriffsverhältnissen das Verhältnis (der Subsumtion etc.) allerdings die Begriffe trifft. So könnte allgemein der durch Determination aus zwei Begriffen entstandene komplexe Begriff, vorausgesetzt, daß  a  und  b  die unter die beiden Begriffe fallenden Objekte bedeuten,  φ(x)  als Zeichen eines die Objekte  x  zusammenfassenden Begriffs und  f(x,y)  ebenso als Zeichen eines aus  xy  und irgendeiner zwischen ihnen geknüpften Beziehung bestehenden komplexen Geistesinhaltes genommen wird, nur durch die Formel  (φ (f[a, b])  dargestellt, niemals = f(φ [a], φ[b]) gesetzt werden. Der Verfasser aber müßte dem Wortlaut seiner Erklärung zufolge durchaus die letztere Formel wählen.

Der dritte Abschnitt des Werkes hat es mit dem Urteil zu tun. Indem ich Gesagtes nicht wiederhole und nur nebenbei bemerke, daß mir des Verfassers Definition des Urteils als einer Zerlegung von Gesamtvorstellungen in ihre Bestandteile, abgesehen von der fehlenden Zusammengehörigkeit, auch wegen des Ausdrucks "Zerlegung" ungeeignet scheint, gehe ich sogleich zu Einzelbestimmungen über. Die beiden Bestandteile des Urteils, Subjekt und Prädikat, werden, ohne Zweifel zutreffend, so voneinander unterschieden, daß das Subjekt als der konstanter gedachte Begriff, das Prädikat als die veränderliche Vorstellung bezeichnet wird. Nur scheinen mir die Komparative konstanter und veränderlicher die Sache unnötig abzuschwächen. Das ergibt sich, sobald man den Unterschied logisch schärfer formuliert, als das vom Verfasser geschieht. Es scheint mir nämlich logischerweise als Prädikat nur dasjenige gelten zu können, auf das sich der Urteilsentscheid bezieht, als Subjekt nur dasjenige, an dem er sich vollzieht. Das Subjekt erscheint dann notwendig als das Feststehende, das eine so oder so geartete positive oder negative Bestimmung ruhig erwartet, dessen eigenes Vorgestelltwerden dagegen von vornherein gar nicht in Frage kommt. - Daß beim Verfasser die Frage nach dem Verhältnis zwischen grammatischen und logischem Subjekt zurücktritt, darf nicht Wunder nehmen. Tatsache scheint mir, daß sich die beiden in der Mehrzahl der möglichen Fälle nicht decken. So kann in dem Satz  Der Vogel sitzt auf dem Dach  nacheinander der  Vogel, sitzt, auf, Dach, auf dem Dach  und  sitzt auf dem Dach  logisches Prädikat sein, während grammatisch immer das "sitzt auf dem Dach" die Rolle spielt. Wir deuten in Fällen der Nichtkongruenz das Prädikat meist durch die Betonung an. Andere Sprachen verwenden dieses Mittel sparsamer und sehen sich darum genötigt, in höherem Maße auf Kongruenz bedacht zu sein:  c'est l'oiseau qui etc., c'est sur le toit que sur le toit que etc. etc.  Auf eigentümliche Weise pflegt dem sprachlichen Interesse bei Beantwortung der Frage nach dem Wert des "ist", der grammatischen Kopula, der Subsumtionsaberglaube sich zu gesellen. Um so wichtiger ist es, zu betonen, daß der Verfasser den Irrgängen der herkömmlichen Logik in diesem Punkt durchaus nicht Folge leistet. Nur müßte allerdings seine Abweisung der Herrschgelüste des "ist", sein Hinweis auf die Vieldeutigkeit dieses Wortes, durch eigentlich erkenntnistheoretische Behandlung der Frage an Deutlichkeit und Bestimmtheit wesentlich gewinnen. - Die Frage nach den analytischen und synthetischen Urteilen entscheidet der Verfasser, indem er bei der KANTschen Bestimmung des Analytischen bleibend, analytische Urteile solche nennt, "in denen ein Element oder einige Elemente, die im Subjekt notwendig schon mitgedacht werden müssen, zu irgendeinem Zweck im Prädikat besonders hervorgehoben werden." Es fragt sich, wie ein Element dazu kommen kann, im Begriff mitgedacht zu werden, worauf mit anderen Worten die Notwendigkeit beruth. Darauf scheint mir aber nur eine Antwort möglich. Nehme ich einem Körper die Ausdehnung, so hört er damit nicht auf, überhaupt denkbar zu sein, er verliert nur das Recht, sich Körper zu nennen. Der Name zwingt das Prädikat herbei und Körper sind ausgedehnt, das analytische Urteil sagt uns, unter Voraussetzung des Namens Körper müsse ich die Eigenschaft der Ausdehnung mitdenken. So sind überhaupt alle analytischen Urteile Benennungsurteile hinsichtlich des Subjekts. Sie sind damit nicht weniger synthetisch als jedes Urteil überhaupt, da nur die Erfahrung lehren kann, welchen Sinn das Wort Körper dem Sprachgebrauch zufolge hat.

Da das Urteil aus vier Elementen besteht, Subjekt, Prädikat, Verknüpfung zwischen beiden und Bewußtsein der Zusammengehörigkeit, so ist es auch einer Einteilung nach vier Gesichtspunkten fähig. Der Verfasser kann, da bei ihm die Zusammengehörigkeit außer Betracht bleibt, nur drei derselben anerkennen. Im Einzelnen unterscheidet er aufgrund der Verschiedenheit der Subjekte das unbestimmte, das Einzelurteil und das Mehrheitsurteil. Daß das unbestimmte Urteil "es blitzt" etc. nicht subjektlos sei, wird überzeugend dargetan. Ebenso mit Recht scheidet der Verfasser die allgemeinen Urteile aus, obgleich ich dem Grund der Anschauung - sie seien Relationsurteile, welche das Verhältnis der vollständigen Unterordnung des Subjekts unter das Prädikat bezeichnen - nicht zustimmen kann. Mir scheint die Ausscheidung nötig, da allgemeine Urteile überhaupt nicht vollziehbare Urteile, sondern nur Regeln sind, unter gewissen Bedingungen ein Urteil unweigerlich zu vollziehen. Analoges gilt freilich auch von den unbestimmten pluralen Urteilen: einige  A  sind  B,  die besagen, daß unter den mit  A  bezeichneten Voraussetzungen ein damit verbundenes  B  vorgestellt werden dürfe oder sogar, wenn  A  gewisse, nicht ausgesprochene Ergänzungen erfahre, vorgestellt werden müsse. Hinsichtlich des Prädikats werden vom Verfasser erzählende, beschreibende und erklärende Urteile unterschieden. Der Gesichtspunkt ist im Wesentlichen der grammatische, der nur teilweise mit dem logischen zusammentrifft. Die Urteile führen jene Namen, je nachdem das Prädikat ein Zustands-, Eigenschafts- oder Gegenstandsbegriff (Verbum, Adjektivum oder Substantivum) ist. Die verschiedenen Beziehungen zwischen Subjekt und Prädikat ergeben die Gattungen der Identitäts-, Subsumtions-, Koordinations- und Abhängigkeits- bzw. Bedingungsurteile. In der Erörterung derselben trägt die oben zurückgewiesene Anschauung, der zufolge Begriffe von Beziehungen, genauer von Inhalten, die in gewissen Beziehungen zueiander stehen, ohne weiteres als Beziehungen von Begriffen bezeichnet werden, als   f(φ[a], φ[b])  erscheint, was =  φ (f[a, b])  gesetzt werden müßte, insofern ihre Früchte, als nun jedes Urteil ohne Unterschied als eine Darlegung von Begriffsverhältnissen auftritt und dementsprechend auch die Subsumtion eine weit über die Grenzen der Berechtigung gehende Bedeutung bekommt. In der Tat scheint es mir Urteile, die lediglich Beziehungen von Begriffen aussagen, im Grunde gar nicht zu geben und auch nicht geben zu können. Alle, die als solche erscheinen, sind in Wirklichkeit allgemein oder unbestimmt partikulare Urteile, also überhaupt nicht Urteile im eigentlichen Sinn, sondern Regeln für ein Urteilen, sprachliche Abbreviaturen [Abkürzungen - wp] für mannigfache Vorstellungsnötigungen. Wenn irgendwo ein Wesen dem Begriff  Wolf  zugehöre, deutlicher: wenn ihm der Name "Wolf" zukomme, so sei es auch zum Begriff "Raubtier" zu rechnen, deutlicher: so sei ihm auch der Name  Raubtier  zuzugestehen, so scheint mir der Satz: der Wolf ist ein Raubtier, vorausgesetzt, daß er als Aussage über Begriffsverhältnisse zu gelten hat, bestimmter lauten zu müssen. Ich sage:  vorausgesetzt,  daß jene Meinung besteht, denn derselbe Satz kann noch einen dreifachen anderen Sinn haben. Er kann insbesondere
    1) Wesen mit bestimmten Eigenschaften  a,  denjenigen nämlich, die ein Recht auf den Namen Wolf erwerben, gewisse Eigenschaften  b,  diejenigen nämlich, die durch das Wort "Raubtier bezeichnet sind, zuschreiben wollen, er kann

    2) die Absicht haben, eben jene Wesen unter den Begriff "Raubtier zu subsumieren, deutlicher ihnen den Namen Raubtier zu vindizieren, er kann

    3) behaupten, man solle zum Sinn des Wortes Wolf auch die durch den Namen Raubtier bezeichneten Eigenschaften hinzurechnen.
Nur in den beiden letzten der drei Fälle hat das Urteil mit Begriffen überhaupt etwas zu tun, während im ersten ein reines Tatsachenurteil, genauer eine Regel zur Vollziehung von Tatsachenurteilen vorliegt. Wiederum ist von jenen zwei Sätzen nur der erstere als Subsumtionssatz oder wie wir, um dem unglücklich bildlichen Ausdruck aus dem Weg zu gehen, lieber sagen wollen Benennungssatz hinsichtlich des Prädikats zu bezeichnen. Entsprechend kann das Urteil: "Das ist ein Haus" nur dann als Subsumtionsurteil gelten, wenn wirklich die Absicht ist, den aufgezeigten Gegenstand in seinem Verhältnis zum eigentümlichen Denkgebilde, das man als Begriff des Hauses bezeichnet oder einfacher in seiner Beziehung zum ebenso subjektiven Erzeugnis unserer Benennungstätigkeit zu charakterisieren. Das Urteil kann aber ebensowohl dem Gegenstand gewisse Eigenschaft, nämlich diejenigen, die allgemein mit dem Namen  Haus  zusammengedacht werden, zuschreiben wollen. Das Urteil: "Der Vogel sitzt auf dem Dach" vollends hat als Urteil mit Begriffen in jedem Fall nichts zu tun, geschweige daß er ein Verhältnis dieser psychologischen Gebilde oder der sie zusammenhaltenden Worte feststellen wollte, meint vielmehr immer den Vogel und das Dach selbst, wenn es von jenem sagt, er sitzt auf diesem; wenn auch allerdings der sprachliche mithin begriffliche Ausdruck dieser Beziehung von Objekten eine gewisse Beziehung der entsprechenden Begriffe zur selbstverständlichen Folge hat. Vollziehbare Urteile und Regeln über Urteile, Aussagen über Begriffe und Aussagen über Tatsachen, Subsumtion und was mit Subsumtion nichts zu tun hat, alles das darf der sprachliche Ausdruck, so lange daraus kein praktischer Schaden erwächst, in eines fließen lassen, die Logik hat dann erst recht die Aufgabe zu unterscheiden.

Wichtiger aber noch, als der Umstand, daß der Verfasser diese Unterschiede teils außer Betracht läßt, teils nicht mit der wünschenswerten Rücksichtslosigkeit verfolgt, scheint mir die Bemerkung, daß die Beziehungen zwischen Subjekt und Prädikat nur angegeben und klassifiziert, nicht in ihrem Wesen zum Gegenstand der Untersuchung gemacht werden. Worin die Beziehung zwischen Vogel und Dach in dem oben angeführten Satz besteht, das bedarf keiner weiteren Untersuchung. Wir brauchen nur die objektive Wahrnehmung zu fragen, die sie uns liefert. Bedingungen aber liefert, wie gleichfalls kein Zweifel, diese Wahrnehmung nirgends. So mußte die Frage entstehen, was denn das Wesen dieser Beziehungen ausmache, worin der Sinn der sie bezeichnenden Worte zu suchen sei und diese Frage mußte schon hier entstehen, weil die Beantwortung möglicherweise das Recht, die Bedingungsurteile den Urteilen, die eine räumliche Beziehung von Subjekt und Prädikat aussagen, zu koordinieren, illusorisch machen könnte. Es sind nämlich hinsichtlich des Sinnes der Abhängigkeitsbeziehungen zwei Meinungen möglich. Der einen zufolge besteht, um gleich an einem Beispiel zu zeigen, was ich meine, die kausale Beziehung zwischen  a  und  b,  dem Stoß und der Bewegung des gestoßenen Körpers, in einem Geistesinhalt, Form, inneres Band oder sonstwie genannt, den ich zur wahrgenommenen Aufeinanderfolge objektiver Weise hinzufüge oder ihr substituiere, der Art, daß nach der Hinzufügung oder Substitution die gedachten  a  und  b  selbst als nicht nur zeitlich, sondern kausal miteinander verknüpft gedacht werden. Trifft diese Meinung zu, findet man bei Betrachtung des Vorstellungsinhaltes, der den Worten: der Stoß ist Ursache der Bewegung, entspricht, zwischen Stoß und Bewegung oder mit ihnen verbunden, überhaupt auf irgendeine Weise dem objektiven Vorstellungskomplex angehörig, ein Vorstellungselement, das weder mit  a,  noch mit  b,  noch mit der zeiträumlichen Verknüpfung identisch, dasjenige ausmacht, das wir mit dem Wort kausales Band meinen, denn ohne Zweifel kann diese objektive Beziehung so gut wie die räumliche und zeitliche Gegenstand des das Verhältnis von Stoß und Bewegung betreffenden Urteils sein und der Verfasser hat Recht, wenn er das Urteil als ein solches, dessen Eigentümlichkeit in der besonderen Weise der Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat besteht, den Urteilen über ein bloß räumliches oder zeitliches Verhältnis zur Seite stellt. Trifft aber die Voraussetzung nicht zu, zeigt die innere Wahrnehmung, daß wir freilich das kausale Verhältnis nach gewissen Gesetzen erzeugen, aber der Art, daß es nur eine Weise unseres, nicht des Verhaltens der Objekte, eine Beziehung zwischen Denkakten, nicht zwischen gedachten Objekten sei, die wir damit herstellen, dann gibt es zwar kausale Urteile, aber keine Kausalitäts-, allgemeiner gesprochen Abhängigkeitsurteile, mit anderen Worten, es können dann Denkakte in ein Verhältnis der Abhängigkeit geraten, aber niemals Abhängigkeiten der Objekte untereinander - außer in Worten - bejaht, bzw. verneint werden. Ich nun bin der letzteren Meinung.  A  ist Ursache des  B,  das heißt: wenn ich  A  als vorhanden annehme, so  muß  ich das Vorhandensein eines (gleichzeitigen oder) darauffolgenden  B  gleichfalls annehmen; und analog bei den übrigen Abhängigkeitsurteilen. So gibt überhaupt keine wahrgenommenen und gedachten Beziehungen zwischen Objekten, außer den räumlichen und zeitlichen. Was sonst sich so nennt, ist Beziehung zwischen Akten unseres Denkens oder Vorstellens.

Ich komme hier auf einen Punkt, der für die ganze Auffassung der Erkenntnis grundwesentlich ist. Ich rührte daran bei der Lehre von den Begriffen, ich hätte gleich da, wo zum ersten Mal von Denken und Objekten des Denkens die Rede war, darauf aufmerksam zu machen Grund gehabt. Denn es gibt kein Denken und kann von Objekten für uns keine Rede sein, ohne das Bewußtsein der Einheit und Mehrheit, Bedingtheit und Nichtbedingtheit, überhaupt solcher Beziehungen, die im Denken sich knüpfen, ohne daß sie doch zwischen den Denkobjekten geknüpft würden. Freilich, daß dem so ist, davon gibt nur die Selbstbesinnung, die Analyse der eigenen Bewußtseinsinhalte Kunde und die nur dann, wenn man sie so anstellt, daß dem trügerischen Einfluß der Worte, die beständig geneigt sind, zwischen uns und die objektiven Bewußtseinsinhalte in die Mitte zu treten, kein Raum bleibt. Denn daß es gelinge, einen objektiven Inhalt des Kausalitätsbegriffs  anzugeben,  das Wort Kausilität durch andere zu ersetzen, die mit ebensowenig Recht den Anspruch erheben können, von Objekten etwas auszusagen, das ist es ja nicht, warum es sich handelt. Die Frage ist, welchen deutlich auffindbaren als Kausalität zu bezeichnenden Geistesinhalt wir bei Vollziehung des Kausalitätsgedankens in uns aufzufinden vermögen. Richten wir darauf und darauf allein unsere Aufmerksamkeit, dann meine ich, könne kein Zweifel bestehen, daß, was wir tatsächlich vorfinden, das Streben, die Nötigung oder was sonst in Betracht kommen mag, nicht als Prädikat der kausal verbundenen Objekte, sondern lediglich als Zustand unseres Denkens, als Bestandteil, wenn man so will unserer Persönlichkeit von uns gewußt werde und daß wir im Ernst gar nicht daran denken können, diesen Zustand unseres Ich auf Objekte zu übertragen.

Nicht als ob mit der Aufzeigung der subjektiven Willensphänomene und zeitlichen Beziehungen zwischen solchen, aus denen sich im wesentlichen die verschiedenen Denkbeziehungen zusammensetzen, die Arbeit getan wäre. Es muß auch weiter gezeigt werden, auf welche Weise sie entstehen können und gesetzmäßig entstehen müssen.  A  ist die Ursache des  B,  das heißt, wenn ich die oben abgegebene Erklärung in etwas deutlicheren Worten wiederhole: meiner Überzeugung, der Vorstellungsinhalt  A  müsse von mir an irgendeiner Stelle der objektiven Welt als gleichfalls objektiv vorhanden anerkannt werden, folgt die gleiche Überzeugung hinsichtlich des  B,  derart, daß sich damit zugleich als dritter Bewußtseinsinhalt die Nötigung verbindet, es bei der Anerkennung des  B  zu belassen, falls sich nicht auch das  A  dem Versuch der Wiederaufhebung und Ersetzung durch gleichgültig welches  A'  fügt. Aber damit ist nicht gesagt, wie  A  und  B  in dieses subjektive Verhältnis geraten können; es ist noch weniger erklärt, warum für jedes  B  ein solches  A  gefordert, für jedes Geschehen eine Ursache angenommen werden müsse. Daß Gewohnheit und Erfahrung das zuwege zu bringen nicht ausreichen, steht mir trotz HUMEs geistvoll originaler und JOHN STUART MILLs sonderbar im Kreis sich drehender Erörterung fest. Es muß ein Denkgesetz aufgezeigt werden, das der Allgemeinheit und Notwendigkeit des kausalen Urteilens und des Urteilens überhaupt zugrunde liegt und es muß deutlich dargetan werden, wie dieses Denkgesetz mit den Einzelerfahrungen zusammen so merkwürdige Resultate zu erzielen imstande ist. Da sich das Wesen der Kausalität in Willensphänomenen darstellt, so kann diese Untersuchung wiederum nicht geführt werden, ohne daß die Frage erörtert wäre, wie denn Willensphänomene überhaupt entstehen oder welche Eigentümlichkeiten des Vorstellungsverlaufes sich in ihnen verraten. Die Untersuchung  jener  Frage ergibt, daß Kausalitäts- (und Substanzialitäts-) Urteile zustande kommen durch einen psychologischen Prozeß, dem man keinen anderen Namen geben kann, als den des induktiven. Es scheint mir demnach auch die Induktion der Einführung des Kausalitäts- (Substanzialitäts- und Eigenschafts-) Begriffs in der Erkenntnislehre zweckmäßigerweise voranzugehen.

Es gibt keine Bedingungsurteile. Diesem Satz tritt der andere ergänzend zur Seite, daß es kein Urteil gebe, in dem nicht der Begriff der Bedingung Anwendung fände. In jedem Urteil nämlich ist das logische Subjekt die (in Satz meist nur unvollkommen zum Ausdruck kommende) Bedingung, unter der ich den Inhalt des Prädikats vorstellen zu sollen mir bewußt bin. Dieser Stein fällt! Sage ich so, dann erkläre ich das Fallen nicht überhaupt, sondern (zunächst wenigstens) nur unter der Voraussetzung, daß es das Fallen dieses Steines sei, für tatsächlich. So bin ich mir beim erklärenden Urteil "Wölfe sind Raubtiere" bewußt, nicht überhaupt, sondern nur unter der Bedingung, daß der Name  Wolf  Geltung habe, Wesen als mit Raubtiereigenschaften begabt, vorstellen zu müssen. Das Urteil ist, so können wir unsere ehemalige Definition modifizieren, das Bewußtsein der Notwendigkeit des Vorstellungsinhaltes unter Voraussetzung eines anderen, mit ihm in irgendwelcher Weise verbundenen. Auf diesen Tatbestand bezieht sich das allgemeinste Denkgesetz (I), das die in der Natur des menschlichen Geistes gegründete Notwendigkeit zum Ausdruck bringt, unter gleichen Voraussetzungen bei der Bejahung oder Verneinung gleicher Vorstellungsinhalte zu beharren. Es ergibt sich daraus direkt als spezieller Fall das Gesetz der Identität oder (wenn negativ ausgedrückt) des Widerspruchs in der Form, die ich ihnen glaube geben zu müssen, wenn sie wirklich Gesetze des Denkes sein sollen; und durch Umkehrung der Satz: jede Veränderung hat ihre Ursache, richtiger: jeder Übergang von Bejahung zur Verneinung eines Vorstellungsinhaltes setzt eine Veränderung in den Bedingungen der ursprünglichen Bejahung voraus. Fragt man weiter, wie wir denn zu den Bedingungen einer Bejahung gelangen, so ergibt sich, daß hierbei zunächst, d. h. von aller Induktion der gesamte objektive Weltinhalt in Frage kommt. So muß das oben angeführte Urteil ursprünglich lauten: Hier an diesem Stein, d. h. an diesem Objekt  δ = α &beta: γ  das in den räumlichen Beziehungen  a1 a2 a3  etc. zu den Objekten  A1 A2 A3  etc. und in den zeitlichen Beziehungen  b1 b2 b3  zu den Objekten bzw. Vorgängen  B1 B2 B3  sich befindet, findet das Fallen statt. Erfahrungen veranlassen dann allmählich eine nach der anderen von diesen ursprünglichen Bedingungen wegzulassen, bzw. zuerst übersehene hinzuzufügen; dann gilt jedesmal nach (I) der Induktionsschluß, also muß unter eben diesen Bedingungen das Fallen überhaupt bejaht werden. Schließlich bleiben gewisse bedingungen  p q v,  die nicht fehlen können, ohne daß zugleich erfahrungsgemäß die Möglichkeit, das Fallen zu bejahen, aufgehoben erscheint. Diese repräsentieren dann die letzten, objektiven Bedingungen für die Bejahung dieses Prädikats. Selbstverständlich gilt wiederum die Verallgemeinerung; wo diese Bedingungen erfüllt sind, muß das Fallen angenommen werden: die letzten Bedingungen sind zugleich der objektive zureichende  Grund  der Annahme des Geschehens. Übertragen wir die Nötigung, unter den Vorstellungsbedingungen  p q v  allgemein das Fallen mit vorzustellen, auf die vorgestellten Tatsachen, so wird der Grund zur Ursache, die subjektive Beziehung zum objektiven Band; treiben wir unsere Anthropomorphisierungslust noch weiter, dann legen wir dem Stein ein Streben zu fallen bei, ohne zu merken, daß wir damit doch nur die eigene Tendenz, das Fallen vorzustellen, meinen.

Kehren wir zum Verfasser zurück. Die scheinbar objektiven Abhängigkeitsbeziehungen gelten ihm wirklich als solche. Er stellt darum die betreffenden Sätze denjenigen, die eine tatsächlich objektive, räumliche oder zeitliche Beziehung behaupten, ohne weiteres zur Seite. Nichtsdestoweniger erscheinen auch bei ihm wiederum alle Abhängigkeitsurteile als Abhängigkeiten von Urteilen. "Das Abhängigkeitsurteil in seiner gewöhnlichen Form" - hier erhellt deutlich der grammatische Gesichtspunkt - "zerfällt wie jedes Urteil in zwei Hauptglieder, aber diese Glieder sind nicht einfache oder zusammengesetzes Begriffe, sondern Unterurteile, deren jedes ein Begriffsverhältnis ausdrückt und deren eines in der ganzen Abhängigkeitsbeziehung als das bestimmende, das andere als das bestimmte auftritt." Ich meine dagegen, daß, objektive Abhängigkeit vorausgesetzt, das Urteil "Der Magnet zieht das Eisen an" ebenso gut ein Abhängigkeitsurteil heißen müsse, als das andere, "weil der Weltraum von einem materiellen Medium erfüllt ist, so kann sich das Licht fortpflanzen zwischen den Gestirnen". Ich meine weiter, daß alle Urteile, ob sie sprachlich einfach oder zusammengesetzt erscheinen mögen, die Bejahung des Prädikats das eine Mal von einem vorausgehenden Urteil, das andere Mal von einem bloßen Vorstellungsakt abhängig machen können, ja daß gerade die einfachen Urteile, ich meine diejenigen, deren Vollziehung nicht die Vollziehung eines anderen Urteils voraussetzt, vorzugsweise häufig in hypothetisch zusammengesetzter Form auftreten müssen. "Wenn dieses Heer" - ich spreche absichtlich nicht von einem Heer überhaupt, da dies nur eine Urteilsregel  ergäbe - "geschlagen wäre, so würde es sich in Ordnung zurückziehen". (1) Dieses Urteil sagt, wenn ich es auf seinen eigentlichen psychischen Inhalt zurückführe: indem ich das betreffende Heer nur als geschlagen  vorstelle,  ohne über die Gültigkeit dieser Vorstellungsverbindung einen positiven oder negativen Entscheid zu fällen, genügt schon dieser Vorstellungsakt, um mich den Vorstellungsinhalt, den das Wort "geordneter Rückzug" bezeichnet, als einen dazu gehörigen empfinden zu lassen. Der Satz "Das geschlagene Heer zog sich in Ordnung zurück" dagegen läßt außer der Vorstellung des Geschlagenseins auch den positiven Entscheid über ihre Geltung als eine der Bedingungen des Prädikates erscheinen. So sind es überhaupt "hypothetische" - ich sage nicht  die  hypothetischen Urteile, die in der Reihe der Urteile als die primären und ursprünglichen zu gelten haben, wogegen die kategorischen, wofern sie nicht vielmehr Regeln zu Urteilen sind, in ihrer Bejahung oder Verneinung jederzeit durch eine anderweitige Bejahung oder Verneinung bedingt, also insofern speziellerer und sekundärer Natur sein werden.

Daß der Verfasser, nachdem er das, wie ich meine, dem Urteil als solchem fernliegende Verhältnis der Begriffe zum Einleitungsgrund gemacht, nun andererseits den Gegensatz zwischen Bejahung und Verneinung nicht als fundamental gelten läßt, kann keine Verwunderung erregen. Ebensowenig befremdet, seine Definition des Urteils vorausgesetzt, daß er negative Urteile nur sekundäre Akte sein und jederzeit positive Urteile voraussetzen läßt. Dagegen ist sicher, daß weder die eine noch die andere Auffassung zu recht besteht, wenn das Urteil ein Entscheid sein soll. Urteilen heißt dann bejahen oder verneinen und ich vollziehe kein Urteil, so lange ich Gesamtvorstellungen bilde und in Elemente "zerlege", ohne zu einem Entscheid über die logische Bedeutung des Zusammenseins der Elemente zu gelangen. - Nicht minder steht und fällt mit jener Anschauung vom Urteil die Bezeichnung der verneinenden und problematischen Urteile als Darlegungen unbestimmter Begriffsverhältnisse. Es scheint mir aber, wenn sie fällt, die Unterscheidung der Urteile nach ihrer Modalität, wenn auch nicht ganz im traditionellen Sinne, wiederum zu Ehren kommen zu müssen. Urteile können, was die Art des Entscheids angeht, positiv, negativ oder in verschiedenem Grad schwankend sein. Aber auch wenn wir uns die Begriffsverhältnisse gefallen lassen, meine ich, müsse das problematische Urteil  A  ist vielleicht  B  nicht als Behauptung eines unbestimmten Verhältnisses zwischen  A  und  B  gelten, sondern vielmehr als unbestimmte Behauptung eines völlig bestimmten, nämlich eben des Verhältnisses, das auch im Urteil  A  ist  B  vorliegt. - Schließlich scheint mir auch die Rückführung des problematischen Urteils "  A  ist vielleicht  B  auf das "negativ alternierende"  A  ist  B  oder nicht, keineswegs stichhaltig. Jenen Satz, der überhaupt kein Urteil repräsentiert, sondern lediglich als Aussage über ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis von Urteilen -  A  ist  B  und  A  ist nicht  B  - zu betrachten ist, kann ich aussprechen, auch wenn ich nicht daran denke, diesen, der ein wirkliches Urteil involviert, anzuerkennen. Jener beruth auf der Tatsache des unmittelbaren Bewußtseins, daß Bejahung und Verneinung die einzigen Arten des logischen Verhalten sind, dieser besagt entweder, daß irgendein, aber nicht zwingender, Grund für die Bejahung des  B  oder daß kein zwingender Grund für seine Verneinung im Bewußtsein vorliegt.

Ich übergehe die Lehre von der Umwandlung der Urteile, die mir zur Hervorhebung des Gegensatzes der eigentlich erkenntnistheoretisch, also psychologisch verfahrenden und der zumal in der Begriffs- und Urteilslehre hervorragend auf Klassifikation bedachten und dabei dem rein Sprachlichen einen dominierenden Einfluß gestattenden Logik des Verfassers keine besondere Gelegenheit bietet - diese Hervorhebung und nicht Würdigung ist ja, wie öfter betont, mein Zweck - um nur zu bemerken, daß mir auch die Umwandlungslehre einer erkenntnistheoretischen Begründung nicht entbehren zu können scheint. Dagegen kann ich am "Algorithmus der Urteilsfunktionen" einem, wie ich meine, durch geistvolle Durchführung besonders hervorragenden Teile des Werkes - die Erörterung umfaßt nebenbei bemerkt 52 Seiten - nicht vorübergehen, ohne zu bemerken, daß für den Standpunkt, auf den ich mich im bisherigen glaubte stellen zu müssen, das ganze logische Kalkül nur ein Spezialfall des mathematischen sein, darum niemals umgekehrt Mathematik als einen Spezialfall der Logik deuten könne. Mathematik hat mit Größen überhaupt, das logische Kalkül mit Umfängen von Begriffen, die er wie Größen betrachtet, zu tun. Mathematik operiert mit der Gleichheit, der logische Algorithmus mit der hier einen Spezialfall der Gleichheit ausmachenden Identität. Daß trotzdem Mathematik ein Spezialfall der Logik heißen muß, dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich daraus, daß das logische Kalkül aus der Menge der logischen Beziehungen nur diejenige herausgreift, die, mathematischer Behandlungsweise zugänglich, dennoch logisch nur die Bedeutung eines gleichförmigen Nebenerfolges besitzt. "Alle Menschen sind sterblich." Wer so sagt, will diese betrübende Tatsache mitteilen und nicht von Begriffsverhältnissen, diesen gleichgültigen Erzeugnissen logischer Technik, etwas bestimmen. Dem logischen Kalkül ist eben das mit dem Aussprechen jener Tatsache zugleich geschaffene Begriffsverhältnis das einzig Wertvolle. - Verhält es sich so mit der Stellung des logischen zum mathematischen Kalkül, dann liegt es im Interesse des ersteren, alles, was ihm der letztere Brauchbares bieten kann, anzunehmen. Vor imaginären Begriffszeichen hätte er sich dabei nicht allzu sehr zu scheuen, da schon die sprachlichen Begriffszeichen zum größten Teil den Namen verdienen. Insbesondere, meine ich, könne der Umkehrung der Determination ( M/δ  = derjenige Begriff, der durch Determination mit  δ  zu  M  wird) und der Subtraktion ein Platz im logischen Kalkül nicht verweigert werden. Die Sätze, daß Identisches von Identischem abgezogen und durch Identisches reduziert - unter Reduktion verstehe ich eben die Umkehrung der Determination - Identisches ergeben, gelten ja, wie sich erweisen läßt, ebensowohl, wie die entsprechenden Additions- und Determinations-Regeln. Übrigens muß ich gestehen, daß meine Versuche, die vom Verfasser gestellten und nach seinen Grundsätzen gelösten logischen Aufgaben, mit Hinzuziehung der von ihm zurückgewiesenen Subtraktion und Reduktion zu lösen, keineswegs leichter und klarer zum Ziele führten. Nur die Darstellung der Begriffsverhältnisse und Urteilsregeln schien mir entschieden an Adäquatheit und Deutlichkeit zu gewinnen.

Der vierte Abschnitt des Werkes enthält die Lehre von den Schlußfolgerungen. Das Grundgesetz des Schließens lautet: "Wenn verschiedene Urteile durch Begriffe, die ihnen gemeinsam angehören, in einer Verhältnis zueinander gesetzt sind, so stehen auch die nicht gemeinsamen Begriffe solcher Urteile in einem Verhältnis, welches in einem neuen Urteil seinen Ausdruck findet." Daß dieses Gesetz für uns, die wir Urteile nicht allgemein als Darlegungen von Begriffsverhältnissen bezeichnen, einer wesentlichen Änderung und genaueren Bestimmung bedürfte, leuchtet von selbst ein. Ebensowenig brauche ich zu sagen, daß unserem Standpunkt zufolge die Einteilung der Schlüsse in Identitäts-, Subsumtions-, Bedingungs- und Beziehungsschlüsse zunächst darum nicht ohne weiteres statthaben kann, weil allen Urteilen und darum auch allen Schlüssen das gleiche Recht, konditionale zu heißen zugestanden werden muß. Ich habe schließlich auch nicht nötig, darauf aufmerksam zu machen, daß die Verzichtleistung auf eine der Klassifikation vorangehende erkenntnistheoretische Erörterung des Identitäts- (Gleichheits-) und Bedingungsbegriffs und die nicht völlig radikale Zurückweisung der unberechtigten Ansprüche des Subsumtionsbegriffs hier zumindest in gleichem Maße wie beim Urteil störend einwirken müssen.

So gibt es besonders unzählige Schlüsse, die dem Verfasser zufolge unter die Subsumtionsschlüsse fallen müßten, obgleich sie, ohne an Begriffsunterordnung oder Einreihung in eine Klasse zu denken, nur gewissen Objekten ein Merkmal zu sichern beabsichtigen. Da diese Ausdehung des Subsumtionsbegriffs der Hauptsache nach die notwendige Folge einer schon bei Einteilung der Urteile zutage getretenen Anschauung ist, so könnte ich hier auf nochmalige Betonung meines entgegengesetzten Standpunktes verzichten. Es wird aber hier häufiger als dort zur näheren Bezeichnung der Subsumtion ein Ausdruck gebraucht, der diesem Begriff ein anderes Gepräge zu geben scheinen könnte, ich meine den Ausdruck Unterordnung oder Einreihung in eine  Klasse von Objekten.  Daß der Begriff ein Gebilde der Denktechnik sei, das als solches keine objektive Wirklichkeit besitze, daß demnach einem Urteil nur nachgesagt werden könne, es wolle ein Verhältnis zu Begriffen, speziell eine Begriffssubsumtion aussagen, wenn es  nicht  die Absicht hat, objektive Tatbestände zu Bewußtsein zu bringen, konnten wir nicht bezweifeln. Um so mehr könnte man darauf dringen, daß die Einreihung eines  A  in eine Klasse  B  ein objektiv Tatsächliches bezeichne. Indessen ich meine, die Sache verhalte sich hier wie dort. Auch die Klasse ist objektiv nichts. Sie entsteht aus den einzelnen Individuen durch mein subjektives Vergleichen und sie wird zusammengehalten durch den übereinstimmenden Namen. Was davon bleibt, wenn ich meine Weise, die Individuen denkend und benennend zu vereinigen, abziehe, sind eben die einzelnen, übrigens möglicherweise unter sich in den mannigfachsten Beziehungen stehenden Individuen. Nur zu ihnen, den einzelnen  B,  könnte das  A  in Beziehung gedacht werden, wenn es objektiv zur Klasse sich irgendwie verhalten sollte. Das meint man nicht, wenn man die Zugehörigkeit zur Klasse behauptet, als kann kein über Objekte etwas aussagendes Urteil ein in Klassen einfügendes Subsumtionsurteil heißen. - Man verzeihe den Umschweif. Ich meine, es ist von vornherein klar, daß "  A  gehört zur Klasse  B  objektiverweise nichts heißen kann, als  A  hat das Prädikat  B,  nur daß dabei das Nebenurteil, es gebe auch  B,  die nicht  A  seien, nicht ausgeschlossen bleibt, daß mit anderen Worten die universale Umkehrbarkeit des Urteils nicht zugleich mitgedacht wird. Nun ist das Bewußtsein der universalen Umkehrbarkeit eines  A  ist  B,  das Urteil alle  B  sind  A  also,  niemals  in  A  ist  B  selbst enthalten, muß vielmehr jederzeit zu ihm als ein zweites Urteil (mit  B  als Subjekti und  A  als Prädikat) erst hinzukommen; folglich ist das objektive Subsumtionsurteil ein Urteil überhaupt, ohne irgendwelche der Wort  Subsumtion  entsprechende besondere Eigentümlichkeit.

Der Verfasser nun sieht in Subsumtionsurteilen, hier entschiedener als bei der Urteilslehre,  auch objektive  Urteile. Dann muß er, so meine ich, das Subsumtionsurteil dem Urteil überhaupt und entsprechend den Subsumtionsschluß dem Schluß überhaupt gleich setzen, also auf den Versuch, andere Schlüsse dieser Gattung zu koordinieren, verzichten. Der Verfasser tut dies nicht. Trotzdem bestimmt er schließlich den Subsumtionsschluß in gleicher Weise allgemein, daß die Bestimmung im Grunde eine Gleichsetzung von Schluß und Subsumtionsschluß bedeutet. Er nennt nämlich mit dem letzteren Namen alle Schlüsse, die entweder einen einzelnen Begriff einer allgemeinen Gattung unterordnen oder eine allgemeine Regel auf einen speziellen Fall anwenden. Es genügt aber, soviel ich sehe, die letztere Angabe, um alle denkbaren Schlüsse zu charakterisieren. Der Schluß ist, so meine ich, immer die Anwendung einer Regel auf einen speziellen Fall. Selbst die vom Verfasser sogenannten verifizierenden Bedingungsschlüsse, wenn  A B  ist, ist  C D;  nun ist  A B,  also ist  C D,  können davon keine eigentliche Ausnahme machen, da sie nur den Grenzfall repräsentieren, in dem der speziele Fall zugleich alle Fälle in sich schließt. Das allgemeine Schema des Schließens lautet unter dieser Voraussetzung: Wenn  A  vorgestellt werden muß, so muß  B  vorgestellt werden; nun muß  A  vorgestellt werden, also gilt dasselbe von  B.  Es bestimmt sich dieses Schema näher, je nachdem zu  A  oder zu  B  noch irgendwelche hypothetisch angenommene oder als erfüllt gedachte Bedingungen ihres Vorgestelltwerdenmüssens hinzutreten. - Daß die vom Verfasser sogenannten Identitätsurteile - Urteile, in denen Subjekt und Prädikat sich "decken" oder deutlicher: Urteile, die mit dem Bewußtsein der universalen Umkehrbarkeit verbunden sind - eigentlich Doppelurteile heißen müssen, wurde schon gesagt. Die Identitätsschluß ist dann ebenso ein Doppelschluß, in dem ganz wie sonst Regeln auf einzelne Fälle angewandt werden. Alle  A  sind alle  B,  zerlegt sich in (Ia) alle  A  sind  B  und (Ib) alle  B  sind  A;  ebenso alle  B  sind alle  C  in (IIa) alle  B  sind  C  und (IIb) alle  C  sind  B;  aus Ia und IIa folgt: (IIIa) alle  A  sind  C  aus Ib und IIb gleicherweise (IIIb) alle  C  sind  A.  Vereinigen wir IIIa und IIIb, so ergibt sich die identische Konklusion, alle  A  sind alle  C,  ohne daß ein anderes Verfahren angewandt worden wäre, als das der Subsumtion von Fällen unter Regeln. - Die Art, wie der Verfasser unter den verschiedenen Identitätsschlüssen die mathematischen Gleichungsschlüsse nur einfach mit aufzählt, läßt von Neuem den Mangel einer Verständlichmachung des Sinnes, den das  =  vertritt, bedauern. Wenn irgendetwas, so scheint mir die Frage, worin das Wesen der mathematischen Gleichsetzung, das Wesen der mathematischen Grundoperationen überhaupt bestehe, von erkenntnistheoretischem Interesse.

Ich habe aber weiter gegen die Stellung, welche die Wahrscheinlichkeits- und Analogieschlüsse beim Verfasser einnehmen, eine Einwendung zu machen. Sie scheinen mir der Hauptsache nach gar nicht in die Lehre vom deduktiven Schluß - von diesem ist hier überall die Rede - zu gehören, also sicher nicht den deduktiven Subsumtionsschlüssen untergeordnet werden zu dürfen. Die Ladungen, die sich auf dem von Kapitän  M  geführten Schiff befanden, sind meist (wenn man will, immer) durch Sturm beschädigt worden.  X  hat seine Waren Kapitän  M  anvertraut. Also werden sie wahrscheinlich auf dieselbe Weise beschädigt werden. Diesen Schluß müßte sich der Verfasser, obgleich er ihn nicht anführt, seiner Definition zufolge gefallen lassen.  M  ist meistens  P, S  ist  M,  also ist  S  wahrscheinlich  P;  so lautet das der Definition entsprechende Schema. Trotzdem ist der Schluß völlig unerlaubt und es leuchtet ein, warum. Die Beschädigung durch Sturm hat nichts mit der Person des Kapitäns zu tun, d. h. es kann mein Bewußtsein, der Kapitän  M  führe das Schiff, mich weder dazu zwingen, noch in irgendwelchem Grad nötigen oder geneigt machen (ich müßte denn an die Fähigkeit gewisser Menschen glauben, Sturm herbeizuzaubern), die Vorstellung der Beschädigung ihm anvertrauter Waren durch Sturm zu bejahen. Es ist mithin, wenigstens so weit ich wissenschaftlich denke, unmöglich, daß ich aus der Vielheit der Fälle eine unzweifelhafte oder eine Wahrscheinlichkeitsregel induziere. Nur dann aber, wenn das geschehen wäre, könnte ich - aus der Wahrscheinlichkeitsregel,  nicht  aus dem Häufigkeitsurteil - das besondere Urteil: "Also wird die Ladung leiden," folgern. Allgemeiner ausgedrückt: Aus der Vielheit der Fälle, in denen ein  M P  ist, folgt für einen neuen Fall gar nichts, absolut gar nichts. Vielleicht aber läßt sich aus der Vielheit der Fälle oder richtiger aus ihrer Verschiedenartigkeit durch ein induktives Verfahren (dessen Wesen früher angedeutet wurde) eine Regel gewinnen, der zufolge  M  in gewissem Grad zur Bejahung von  P  nötigt, für diese Bejahung als stärkerer oder schwächerer, vollständigerer oder weniger vollständiger Nötigungsgrund zu gelten hat, dann folgt  daraus  auf dem gewöhnlichen Weg, daß ein bestimmtes neues  M P  sei und es folgt mit eben der Wahrscheinlichkeit, die auch der Regel zukommt. - Ebenso verhält es sich mit dem Analogieschluß. Auch er ist in der Tat eine Verbindung der Induktion mit landläufiger Deduktion und nichts weniger als eine Art des einfachen Subsumtionsschlusses.

Haben Wahrscheinlichkeits- und Analogieschluß nach dem Verfasser mit Induktion nichts zu tun, so teilen sich ihm zufolge andererseits die Beziehungsschlüsse - so heißen diejenigen Schlüsse, die "nur die Folgerung ergeben, daß zwischen den in der Konklusion durch den Mittelbegriff verbundenen Begriffen irgendeine Beziehung bestehe" - derart ins Geschäft der Induktion, daß der "Vergleichungsschluß" der Begriffsbildung, der "Verbindungsschluß" der Generalisation der Tatsachen dient. Nun halte ich es für höchst wertvoll, daß der Verfasser der Unterschätzung des Syllogismus gegenüber aufs Deutlichste dessen Aufgabe betont, solche Erkenntnisse zu ergeben, die bei der Aufstellung der Prämissen nicht gedient haben, also  neue  Erkenntnisse zuwege zu bringen. Ich meine aber, daß eben dann die "Beziehungsschlüsse", wenigstens in ihrer einfachen Form, durchaus nicht Schlüsse heißen dürfen. Aus den beiden Urteilen:  A  hat das Merkmal  M  und  B  hat das Merkmal  M,  folgt zunächst nicht die Erkenntnis, daß  A  und  B  ein übereinstimmendes Merkmal haben oder sich irgendwie gleichen. Vielmehr setzt die Entstehung des Gleichheits- oder Übereinstimmungsbegriffs voraus, daß ich in  einem  Denkakt das  eine M  sowohl hinsichtlich des  A  als hinsichtlich des  B  bejahe, oder bestimmter, es besteht der Sinn jener Worte eben in dieser subjektiven Tatsache der gleichzeitigen Doppelbejahung  eines  Inhaltes, ebenso wie die Verschiedenheit in nichts anderem als in der Vereinigung von Bejahung und  Verneinung  am einen  M  ihr Wesen hat. Habe ich aber die  A M  und  B M  in solcher Weise in ein ab>m verwandelt, dann ist es nichts als die Konstatierung dieser die Objekte unberührt lassenden und zum Inhalt der Prämissen nichts Neues hinzufügenden subjektiven Weise Urteile  A M  und  B M  in Verbindung zu bringen, wenn ich sage:  A  und  B  sind  gemeinsam M,  oder  A  stimmt mit  B  hinsichtlich  M  überein und es ist nichts, als eine unbestimmtere Formulierung desselben subjektiven Tatbestandes, wenn ich sage:  A  und  B  stimmen überhaupt irgendwie überein. Eine neue Erkenntnis hinsichtlich der Objekte  A  und  B  ist darin nicht enthalten. Indessen ist offenbar des Verfassers Meinung, wenn nicht aus  A M  und  B M,  so doch aus dem komplizierteren  A  ist  M1, M2, M3  etc und  B  ist  M1, M2, M3  etc. die Einsicht folgen zu lassen, also stimmen  A  und  B überhaupt  überein, d. h. die beiden haben auch sonstige Merkmale gemein. Dann habe ich dagegen zu bemerken, was ich in anderer Form schon gesagt habe, daß aus der Vielheit der  M,  die  A  und  B  gemein sein mögen, für die Gemeinsamkeit eines neuen  M = Mk  ansich gar nichts folgt, daß vielmehr für diese Gemeinsamkeit nur etwas erschlossen werden kann unter der Voraussetzung, es bestehe zwischen jenem  M  und diesem  Mk  eine notwendige Beziehung, die sich in einer Regel, wo  M1, M2, M3  etc. ist, das ist (sicher oder wahrscheinlich) auch  Mk,  aussprechen lasse. Nun entsteht jene Regel durch Induktion, ich meine die Induktion, die vom Verfahren der Deduktion absolut verschieden ist, es entsteht andererseits die Überzeugung, also haben auch  A  und  B  das weitere gemeinsame Merkmal  Mk,  aus jener Regel durch gewöhnliche Deduktion. Mithin ist der Vergleichungsschluß wie der Schluß der Wahrscheinlichkeit und Analogie (von welch letzterem ich ihn freilich gar nicht zu unterscheiden weiß) eine Vereinigung der beiden Schlußarten und nicht ein Induktionsschluß, der als solcher eine Art der Deduktion oder ein Deduktionsschluß, der um seiner besonderen Eigentümlichkeit willen eine Deduktion heißen müßte. Im Grund gibt das der Verfasser selbst zu, wenn er gelegentlich verlangt, daß die  M,  aus denen eine Übereinstimmung der  A  und  B  überhaupt folgen solle, charakteristische Merkmale oder Merkmale von allgemeinerer Bedeutung seien. Denn dies heißt nichts, als die müssen Merkmale sein, die eine Regel, wo  M1, M2, M3  vorhanden sind, sind auch weiteres  M  vorhanden, erlauben. Es fragt sich dann nur noch, wie diese Regel zustande kommen kann. - Einfacher steht die Sache bei den "Verbindungsschlüssen", die den (notwendigen) Zusammenhang zweier Erscheinungen aus der Vielheit der Fälle, in denen sie gemeinsam zutage treten, folgern sollen. Hier ist es eben die Notwendigkeit des Zusammenhangs der Erscheinungen, die nicht aus der Vielheit der Fälle ohne weiteres erfolgt, wohl aber möglicherweise aus ihrer Verschiedenartigkeit durch ein induktives Verfahren, das Wort in unserem Sinn genommen, gewonnen werden kann.

Man sieht, worum es sich handelt. Um nichts mehr und nichts weniger, als die Frage, ob Induktion etwas ganz Eigenartiges sei oder ob sie sich auf eine Art von Deduktionsschluß zurückführen lasse. Der Verfasser versucht dieses. Ich bin ganz und gar jener Meinung. Es gibt, so scheint mir, keine Induktion, also keine Verallgemeinerung, keine Erkenntnis, die irgendwie über das wahrgenommene Einzelfaktum hinausgeht oder sie beruth auf dem Satz, daß unter gleichen (vollständigen) Bedingungen durchweg Gleiches bejaht oder verneint werden müsse, auf dem Satz also, den ich  das  Denkgesetz nannte, weil ich die übrigen aus ihm ableitbar glaube.

Indem ich die Erörterung der "Schlußkette" und des "Algorithmus des Schließens" übergehe, schließe ich mit jener Bemerkung überhaupt den gegenwärtigen (vorletzten) Abschnitt meines Aufsatzes.
LITERATUR - Theodor Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie und die Wundt'sche Logik, Philosophische Monatshefte 17, Leipzig 1880
    Anmerkungen
    1) Es darf billig Wunder nehmen, daß die verschiedenen, hinsichtlich ihres logischen Charakters so weit von einander abweichenden Arten hypothetischer Urteile - wenn  A  ist, ist  B;  angenommen  A  sei, so ist  B;  und: wenn  A  (das nicht ist) wäre, so wäre  B  - in der Logik so wenig berücksichtigt zu werden pflegen.