cr-2G. HeymansL. SteinA. SpirA. Döring     
 
JOSEPH GEYSER
Grundlagen der Logik
und Erkenntnislehre


"Ohne jedes Wenn und Aber sagen die logischen Grundsätze:  So und nicht anders ist es.  Sie rechnen in keiner Weise mit der Möglichkeit, daß sie etwa nur Annäherungen an die volle Wahrheit darstellen und sich darum bereithalten müssen, bei vertiefter Kenntnis der Erfahrung besseren Einsichten den Platz zu räumen. Davon zeigt sich bei den logischen Grundsätzen auch nicht die leiseste Spur. Sie haben somit einen logischen Charakter, der dem, den induktive Erfahrungssätze besitzen, in der Tat völlig entgegengesetzt ist. Deshalb ist es ausgeschlossen, daß die Psychologie die Wiege jener Grundsätze bildet. Was bleibt also übrig? Weder die Grammatik noch die Psychologie ist das Fundament der Logik. Also muß die Fundamentallehre des Denkens eine  eigene theoretische Fundamentallogik  sein."

Vorwort

Manche Jahre haben mich die Fragen beschäftigt, die ich auf den folgenden Blättern zu beantworten versuche. Immer mehr befestigte sich bei diesem Ringen mit den Problemen in mir die Überzeugung, daß die allgemeinste und tiefste Frage der Wissenschaft sie sei, in welchem Sinne der Mensch von der Wahrheit seiner Erkenntnisse sprechen dürfe. Bedeutet Wahrheit im Mund des Menschen lediglich allgemeinmenschliche Denknotwendigkeit, oder bezeichnet sie das Erfassen des Sachverhaltes, wie er ansich ist? Dort gilt die wahre Erkenntnis nur anthropologisch, hier hingegen objektiv und absolut. Dort folgt wie der Schatten der Sonne aller Erkenntnis des Menschen der Zweifel an ihrer unbedingten Geltung, hier hingegen gesteht der Mensch sich ein: "Ich muß diesen Satz annehmen, nicht weil ich Mensch bin, sondern weil der Gegenstand von mir diese Annahme verlangt." Die Entscheidung in diesem Gegensatz war mir nie zweifelhaft. Aber eine völlig einsichtige und, wie ich glaube, allseitig begründete Stellungnahme verdanke ich doch den Anregungen, die gleich manchen anderen auch ich von den scharfsinnigen Untersuchungen HUSSERLs empfing. Daß diese Anregungen die Selbständigkeit meiner Überlegungen nicht beeinträchtigt haben, wird jeder Kundige sowohl aus der ganzen Anlage meiner Untersuchungen als auch aus meinen Ergebnissen leicht erkennen.

Es ist üblich, Logik und Erkenntnislehre voneinander zu trennen. Diesem Brauch vermochte ich mich nicht anzuschließen. Denn das an seine Formen gebundene Denken könnte mittels derselben den Menschen nicht zu echter, d. h. gegenständlicher Wahrheit der Erkenntnis führen, wenn jene Formen in ihrer Art und ihren Gesetzen von den Gegenständen unabhängig wären. Darum habe ich mich bemüht, die allgemeine Logik und die allgemeine Erkenntnislehre als eine einheitliche Wissenschaft darzustellen. Ich kenne kein Erkennen, das nicht innerlich verbunden wäre mit dem Denken. Diese Überzeugung bildet die Grundlage für meine Bestimmungen über den logischen Sinn der Begriffe, des Urteils und der Urteilsarten, der Wahrheit und der Evidenz. Ferner ist für mich gemäß dieser Auffassung die Logik nach ihrer eigentlichen Aufgabe nicht eine praktische Normen- und Methodenlehre, sondern eine theoretische Fundamentalwissenschaft. Dementsprpechend habe ich in meiner Arbeit die rein methodischen Teile der Logik in den Hintergrund treten lassen. Nicht darum, weil ich ihre Wichtigkeit gering veranschlage, sondern weil hinreichend Werke vorhanden sind, die diese Punkte mit ausgezeichneter Klarheit behandeln. Die erkenntnistheoretischen Entwicklungen der kategorialen Grundbegriffe im letzten Kapitel sind lediglich Andeutungen, da ihre eingehende Darstellung Sache der speziellen Erkenntnislehre und der Metaphysik ist.

Die Literatru ist nur so weit herangezogen worden, als es notwendig war, um nach den Angaben der Hauptvertreter ein naturgetreues Bild der wichtigsten logisch-erkenntnistheoretischen Anschauungen der Gegenwart zeichnen zu können. Bringt es die Sache mit sich, daß im Werk selbst mehr die Kritik das Wort führt, so ergreife ich umso bereitwilliger hier die Gelegenheit, mit aufrichtigem Dank der reichen Belehrung zu gedenken, die mir auch jene Arbeiten bereitet haben, mit denen ich in so manchen Punkten nicht übereinzustimmen vermag. Nur die Hochachtung vor dem wissenschaftlichen Wert dieser Arbeiten war der Anlaß, mich so eingehend mit ihnen auseinanderzusetzen.

Der Anhang dient außer einer kurzen Darstellung der besprochenen Hauptpunkte auch ihrer Erweiterung um eine Reihe rein methodischer Dinge. Ich darf wohl die Bemerkung beifügen, daß von mir zwei Ergänzungen zu den Ausführungen des folgenden Werkes im Druck sind: nach der psychologischen Seite eine "Einführung in die Erkenntnispsychologie" und nach der erkenntnistheoretischen Seite eine "Systematische und historische Darstellung der Prinzipien des Anthropologismus" (im "Zweiten Jahrbuch des Vereins für christliche Erziehungswissenschaft", Kempten).

Wenn dieses Buch nunmehr den Gang in die Welt antritt, so sei sein Empfehlungsbrief, daß es Liebe zur Wissenschaft und vor allem Liebe zur Wahrheit waren, die es geschrieben haben. Möge darum das Werk im Kreis seiner Leser überall der gleichen Liebe begegnen.



Einleitung
Einführung in die Aufgaben
der Logik und Erkenntnislehre

1. Drei Arten der Tätigkeit sind es, wie schon der Tiefblick des Stagiriten [Aristoteles - wp] sah, welche dem Leben des Menschen den spezifisch menschlichen Charakter verleihen. Es sind dies das Denken, das Handeln und das Schaffen. Und jede dieser Tätigkeiten läßt ein anderes Ideal und Ziel dem Lebensweg des Menschen voranleuchten, Wie das leibliche Auge die Sonne und den Frühling liebt, so erfreut sich das geistige Auge am Glanz und der Wärme des Dreigestirns der Ideale.

Der Mensch denkt. Indem er über die Welt nachdenkt, flutet das Licht der Wahrheit in seine Seele ein. Er handelt. Das rechte Handeln macht ihn sittlich gut und vollkommen. Er schafft. Und das verfeinerte Schaffen hebt sein Dasein in die Gefilde der Schönheit empor. Welches dieser drei Ideale an sich wertvoller und glückverleihender sei, ist eine ziemlich müßige Frage. Denn keines Menschen Leben ist vollkommen, das vom Hauch eines dieser Ideale gänzlich unberührt bliebe. Fragt man aber, auf welches Ideal noch am ehesten verzichtet werden könne, so ist dies offenbar das dritte. Dagegen darf die Erkenntnis der Wahrheit und das freie, sittlich gute Handeln keinem zum Selbstbewußtsein herangereiften Menschen fehlen. Denn diese beiden Ziele mit aller Energie anzustreben, ist jeder als Mensch verpflichtet, und er nimmt umso mehr an spezifisch menschlicher Vollkommenheit zu, als er eine größere Strecke auf dem Weg zu diesem Ziel zurücklegt. Wiederum sind aber auch diese beiden Ziele und Ideale ineinander nicht völlig nebengeordnet. Vielmehr ist die Erkenntnis der Wahrheit das erste und notwendigste Ziel des Menschen; denn nur auf der Basis einer klaren Erkenntnis der Wahrheit kann sich ein echt sittliches Handeln und zielbewußtes Schaffen erheben. Deshalb gebührt der erste Rang unter allen Wissenschaften des Menschen derjenigen, die nicht auf dieses oder jenes Sonderobjekt ihr Interesse konzentriert, sondern die sich as allgemeinste aller Ziele setzt, die Menschen mit dem Sinn und Wesen der Wahrheit und den Gesetzen und Mitteln ihres sicheren Gewinns bekannt zu machen. Diese Wissenschaft ist die Philosophie des Denkens und Erkennens.

2. Wenn wir erfahren wollen, worin die Philosophie des Denkens besteht, müssen wir uns naturgemäß zunächst sagen, was das Denken ist. Es ist aber leichter, das Denken tatsächlich zu üben, als es zu definieren, oder wenigstens es so zu definieren, daß alle Philosophen befriedigt sind. Die Philosophen wollen mit Recht möglichst genaue Definitionen erhalten. Allein, wie all unser Wissen, so hängen auch alle genaueren Definitionen von bestimmten allgemeinsten Voraussetzungen ab. Und da die Menschen, und allen voran die Philosophschen über diese Voraussetzungen nicht einig sind, so pflegen sie auch in den Definitionen nicht einig zu sein. Sollen wir aber darum auf jede Angabe, was das Denken ist, überhaupt verzichten? Gewiß nicht. Nur werden wir für jetzt noch keine eigentliche Definition geben, sondern uns mit einer allgemeinen Angabe begnügen. Es ist nun ohne Zweifel das Denken der Name für eine Reihe von Vorgängen des Seelenlebens. Diese Vorgänge verlaufen in verschiedener Form, stehen aber alle in einer bestimmten Beziehung zu einer Hauptform, die man Urteil nennt. Darum können wir das Denken nach dieser seiner wichtigsten Form als  Urteilen  bezeichnen, ohne es damit auf Urteile beschränken zu wollen. Was aber sind Urteile? Auch auf diese Frage können wir nur eine vorläufige Antwort geben. Die Urteile sind das geistige Mittel der Erkenntnis. Sie haben die Eigenart an sich, entweder wahr oder falsch zu sein. So hat schon ARISTOTELES den allgemeinsten Charakter der Urteile bestimmt, um eine Basis zu gewinnen, von der aus eine genauere Untersuchung des Wesens der Urteile möglich sein könnte. (1)

3. Hemmen wir unsere Schritte einen Augenblick, um uns den Gegensatz von Wahrheit und Falschheit kurz zu vergegenwärtigen. In der Tat bedeuten diese beiden Worte einen Gegensatz. Denn ist eine Erkenntnis wahr, so ist sie nicht falsch; ist sie falsch, so ist sie nicht wahr. Es ist aber für die Erkenntnis keineswegs gleichgültig, was von beidem sie sei. Sie soll vielmehr wahr sein, und nur wenn sie dies ist, verdient sie den echten Namen der Erkenntnis. Wie der letztere eine Eigenschaft nicht hat, die er haben sollte, so ist auch die falsche Erkenntnis eine Erkenntnis, die wahr sein sollte, es aber nicht ist, und daher die ihr zukommende Beschaffenheit verfehlt hat. Natürlich ließe sich von einer falschen Erkenntnis überhaupt nicht sprechen, wenn sie nicht gelegentlich vorkäme. Folglich kann das bloß faktische Vorhandensein einer Erkenntnis, sei es im Bewußtsein eines Menschen, sei es in einem Aussagesatz, noch nicht verbürgen, daß sie im Besitz der Eigenschaft der Wahrheit sei, ebensowenig wie ein Mensch schon darum sehend ist, weil er als Mensch existiert. Daraus müssen wir den Schluß ziehen, daß die Wahrheit irgendein besonderer Zustand, ein besonderes Verhältnis oder dergleichen an der Erkenntnis sei. Ist dem aber so, dann muß mit Sinn und Grund die Frage aufgeworfen werden, worin jene Eigenschaft der Erkenntnis besteht, die als ihre Wahrheit bezeichnet zu werden pflegt. Das ist  die Frage nach dem allgemeinen Wesen der Wahrheit.  Die Wahrheit ist eine Eigenschaft, welche den Erkenntnissen, die in ihrem Besitz sein sollten, fehlen kann. Das zeigt an, es müsse gewisse Gesetze geben, von deren Erfüllung es abhängt, ob sich an einer bestimmten Erkenntnis jenes allgemeine Wesen der Wahrheit erfüllt. So entsteht die zweite Frage,  unter welchen allgemeinen Gesetzen die Wahrheit der Erkenntnist steht.  Aber auch damit sind die innerlich zusammenhängenden Fragen noch nicht zuende.

Das Denken ist der Weg der Erkenntnis. Deshalb kann man nicht zur Klarbeit über Wesen und Gesetze der Wahrheit gelangen, wenn man nicht die wesentlichen Formen des Denkens voneinander zu unterscheiden weiß und je ihr besonderes Verhältnis zur Wahrheit der Erkenntnis durchschaut. Das eine haben wir nun bereits gesagt, daß das Urteil diejenige Form des Denkens ist, in welcher die Wahrheit der Erkenntnis ihren eigentliche Sitz hat. Wie nur der Mensch der Träger der Gesundheit ist, obschon man auch von gesunder Luft, gesunder Nahrung, gesunder Gesichtsfarbe usw. spricht, so ist auch nur das Urteil die Form des Denkens, die entweder wahr oder falsch ist, während die anderen Formen nur insofern wahr genannt werden können, als sie der Bildung wahrer Urteile dienen oder aus wahren Urteilen hervorgegangen sind. Aber eben wegen dieser Beziehung, die auch die anderen Formen des Denkens zur Wahrheit der Erkenntnis haben, ist es wichtig, sowohl ihr Wesen als auch ihr gesetzmäßiges Verhältnis zum Urteil im einzelnen zu untersuchen. Die wichtigsten dieser Formen sind  Begriff  und  Begründung

Jede einzelne der allgemeinen Formen des Denkens realisiert sich in verschiedenen Arten. Das führt zu der weiteren Aufgabe, diese einzelnen Arten von Begriff, Urteil und Begründung sachgemäß zu definieren und bei einer jeden die etwaigen besonderen Gesetze ihres Verhältnisses zur Wahrheit des Erkennens zu bestimmen.

4. Unvermerkt haben uns schon unsere ersten Versuche, das Denken zu bestimmen, in eine ganze Reihe der bedeutsamsten Fragen hineingestellt. Das enthebt uns der Notwendigkeit, den Satz, daß in der allgemeinen Tatsache des Denkens und Erkennens wichtige philosophische Probleme wurzeln, genauer begründen zu müssen. Dagegen können wir nicht ebenso schnell über die Frage nach dem Sinn dieser Probleme hinweggehen; denn darüber bestehen nicht unbeträchtliche Meinungsverschiedenheiten. Diese knüpfen sich an die Frage, ob die philosophische Untersuchung des Denkens und Erkennens aus praktischen oder aus theoretischen Gründen zu geschehen habe. Da braucht man nun dafür, daß die Kenntnis des Wesens, der Gesetze und der Arten der Denkformen dem Streben des Menschen nach gesicherter Erkenntnis der Wahrheit und vor allem dem wissenschaftlichen Forschen die wertvollsten praktischen Dienste leistet, gewiß keine besonderen Gründe anzuführen. Aber es gibt Gelehrte, welche meinen, die Praxis bedürfe keiner besonderen Unterweisung über die Formen und Gesetze des Denkens, weil jedem, der überhaupt zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist, eine ausreichende Kenntnis jener Dinge durch eine Art von sicher führendem Naturinstinkt gegeben ist. Diese Meinung verwechselt jedoch wissenschaftliches Denken mit künstlerischem Schaffen. Bei letzterem mag ein angeborenes Fühlen für das, was edel und schöne ist, praktisch genügen, ja mögen die Regeln der grauen Theorie den freien Schwung des Genius hemmen, beim wissenschaftlichen Denken aber kommt es gerade auf die äußerste Exaktheit in der Befolgung aller Gesetze des Denkens an, wenn man das Ziel, die Wahrheit und Gewißheit, nicht verfehlen will. Schon der alte Weise BOETHIUS hat den Satz ausgesprochen (2): "Wer mit Vernachlässigung der Denklehre über die Dinge selbst nachforscht, muß in Irrtum geraten. Denn wenn er nicht zuvor zur Erkenntnis gelangt ist, welche Beweisführung den rechten Weg des Denkens einhält, welche den wahrscheinlichen, und wenn er nicht erkannt hat, welche Beweisführung zuverlässig, welche verdächtig ist, so kann er die unentstellte Wahrheit über die Dinge durch Beweisführung nicht auffinden." Die Tatsachen bestätigen immer aufs neue die Richtigkeit seiner Sätze.

Kein Einsichtiger wird den praktischen Nutzen einer Lehre vom Denken bestreiten. Infolgedessen kann man diese praktische Verwertung zum Leitmotiv der logischen Untersuchungen erheben. Tut man das, so wird man sich bei denselben überall von der Frage führen lassen: Wie müssen wir diese und diese Form des Denkens gebrauchen, um durch sie die Zwecke der Wissenschaft zu erreichen? Diese Zwecke bestehen in der Bildung richtiger Begriffe und wahrer Urteile, in der Angabe zwingender Begründungen und in der Verbindung dieser Elemente zu einem systematischen Ganzen. Es wird dann, mit einem Wort,  die Frage nach den Methoden des wissenschaftlichen Denkens  die Untersuchungen der Denklehre richtunggebend beherrschen. daß eine solche Methodenlehre des Denkens unerläßlich und nutzbringend ist, versteht sich, wie schon gesagt, von selbst. Die neueren wissenschaftlichen Werke über Logik haben gerade als Methodenlehre den größten Erfolg gehabt. (3)

5. Bleiben wir bei der Methodenlehre stehen. In ihrem Wesen liegt es, daß sie in eine  allgemeine  und eine  spezielle  zerfällt. Jene untersucht die Methoden, die allem wissenschaftlichen Denken gemeinsam sind, diese hingegen jene besonderen Modifizierungen dieser allgemeinen Methoden, die sich aus der speziellen Natur der verschiedenen Wissenschaften ergeben. Jene allgemeine Methodenlehre des Denkens kann wegen ihrer Abstraktheit auch ohne genaue Kenntnis der einzelnen Spezialwissenschaften mit Erfolg behandelt werden. Bei der speziellen Methodenlehre ist dies jedoch unmöglich. Denn wie man die Denkformen zu gebrauchen habe, um über einen bestimmten Forschungsgegenstand einen Zusammenhang wahrer Urteilsinhalte sicher und ökonomisch zu gewinnen, das wird durch die Natur dieses Forschungsgegenstandes wesentlich mitbestimmt. Anders muß man verfahren, wenn man mathematische Probleme lösen, anders, wenn man naturwissenschaftliche Gesetze ergründen will. So wird die spezielle Methodenlehre zu einer viel komplizierteren Wissenschaft als die allgemeine Methodenlehre, da sie eine weit größere Berücksichtigung anderer Gebiete des Handelns und Wissens erfordert (4).

6. An der Berechtigung, ja Notwendigkeit einer allgemeinen und speziellen Methodenlehre des wissenschaftliche Denkens ist nicht zu zweifeln. Doch, nun werfen wir eine wichtige Frage auf. Genügt es, die Methoden des richtigen und vollkommenen Denkens zu untersuchen, um alle in der Tatsache des Denkens wurzelnden allgemeinen Fragen zu beantworten? Nun, die Hauptsätze der Methodenlehre tragen einen  normativen  Charakter. Denn sie sagen dem Menschen: Du sollst so und so denken, weil sich nur auf diese Weise die Zwecke des wissenschaftlichen Denkens erreichen lassen. Der allgemeinste dieser Zwecke ist offenbar der, daß die Urteile wahr und ihre Begründung gewiß sei. Nun leuchtet aber ein, daß sich allgemeine Vorschriften über die Art und Weise, wie zu verfahren sei, um wahre Urteile und gültige Begründungen zu bilden, unmöglich geben lassen, wenn nicht zuvor klar und deutlich festgestellt worden ist, welches Wesen die allgemeinen Denkformen besitzen, was die Wahrheit sei, welche Gesetze das Verhältnis jener Denkformen zur Wahrheit beherrschen, in welche Arten die Denkformen einzuteilen seien und dgl. mehr. Die Sätze aber, welche diese Feststellungen ausdrücken, sprechen nur von dem, was ist, nicht von dem, was wir tun sollen. Sie sagen uns: "Das Denken vollzieht sich in diesen Formen und diese Formen treten in jenen Arten auf; die Wahrheit besteht in dem und dem; das Verhältnis der Denkformen zu ihr unterliegt den folgenden Gesetzen." So gehen diese Sätze ansich nur darauf aus, Wissen zu verleihen. Daher bilden sie in ihrem systematischen Zusammenhang eine  theoretische  Wissenschaft vom Denken. Erst, wenn der Mensch sie besitzt, d. h. erst, wenn er weiß, was ein Begriff, ein Urteil, ein Schluß, was Wahrheit sei usw., kann er sich daran machen, praktische Normen und Vorschriften darüber aufzustellen, wie gedacht werden muß, wenn man richtig und zweckmäßig denken will. Ist aber dieses Verhältnis unbestreitbar, nun, so muß der normativen Methodenlehre des wissenschaftlichen Denkens eine theoretische Untersuchung des wahren Denkens vorausgehen. Anscheinend entspricht dem auch die Praxis der Logiker, weil es allgemein üblich ist, der Methodenlehre eine "Elementarlehre des Denkens" vorauszuschicken. Jedoch ist diese "Elementarlehre" nicht jene theoretische Untersuchung, von der wir eben sprachen. Denn meist bestimmt man ihre Aufgabe in einer Weise, daß ihr rein theoretisch-wissenschaftlicher Charakter nicht genügend gewahrt, sie vielmehr als allgemeinste Methodenlehre behandelt wird (5). Aus diesem Grund vermeiden wir die Bezeichung "Elementarlehre" und bilden dafür den Ausdruck  Fundamentallehre  des Denkens.

Mit einem bloßen neuen Ausdruck ist wenig gewonnen. Auf die Sache kommt es an. Und in dieser Sache stecken gewisse Schwierigkeiten. Zunächst nämlich steht nur dies fest: Der Methodenlehre des Denkens muß eine theoretische Untersuchung der Natur der Wahrheit sowie des Wesens und der Gesetze der verschiedenen Formen und Arten des Denkens vorausgehen. Zu welcher Wissenschaft gehört aber diese theoretische Untersuchung? Bildet sie vielleicht eine eigene Wissenschaft für sich? Oder ist sie einer der bekannten Wissenschaften einzuordnen? Nehmen wir das letztere an. Dann fragen wir natürlich sofort, in welcher Wissenschaft die theoretischen Fundamente der Methodenlehre entwickelt werden. Die Anhänger dieser Anschauung sind sich jedoch nicht einig darüber.

7. Fragt sich jemand, von welcher Wissenschaft er wohl erfahren kann, welche Formen und Gesetze unser Denken besitzt, so wird er leicht dazu kommen, sich an die Grammatik zu wenden. Denn, wem wäre die ungeheure Bedeutung verborgen, welche die Worte und Sätze, sei es im stillen inneren, sei es im lauten äußeren Sprechen für unser Denken besitzen. Die Wissenschaften geben sich alle Mühe, die Errungenschaften des Denkens: die Begriffe, Urteile und Begründungen, in genau überlegten Worten und Sätzen niederzulegen. So erscheint die Sprache als das Instrument des Denkens, ja als das lautgewordene Denken selbst. Kein Wunder darum, daß der Gedanke auftauchen konnte, die  allgemeine Grammatik  ist es, die, indem sie uns über die Formelemente und Gesetze der Sprache unterrichtet, uns zugleich über die Formelemente und Gesetze des Denkens belehrt, und daher die gesuchte Fundamentallehre in sich enthält.

Die eben erwähnte Ansicht hat natürlich in dem, wovon sie ausgeht, recht. Denn tatsächlich bestehen zwischen Denken und Sprechen enge Beziehungen. Ohne das Hilfsmittel der Sprache würde unser Denken einen sehr rudimentären Charakter haben. Nur folgt aus dieser Tatsache mitnichten das, was jene Ansicht aus ihr folgert, weil dieselbe übersieht, daß an der Bildung der Sprache noch eine Reihe von wesentlich anderen Faktoren als das Denken beteiligt sind.
    Über Art und Umfang der Beziehungen zwischen Denken und Sprechen herrschen beträchtliche Meinungsverschiedenheiten. So fragt sich vor allem, welches der eigentliche Grund der Sprache sei. Liegt er in den Bedürfnissen der Mitteilung der Bewußtseinserlebnisse an andere? Liegt er in der Erleichterung und ökonomischeren Ausübung des Denkens? Oder liegt er gar in der Ermöglichung des Denkens? Je nachdem sich jemand in diesen Fragen anders entscheidet, muß er Grammatik und Logik, oder die Lehren vom Wesen,, den Formen und den Gesetzen der Sprache bzw. des Denkens in ein anderes Verhältnis zueinander setzen.

    Daß Denken und Sprechen im Grunde eins sind, lehrte im Altertum PLATO (Sophistes 263 E). Darin spricht sich schon jener Gedanke aus, der später mitunter axiomatische Geltung bekommen hat:  "Sprache ist lautes Denken, Denken stilles Sprechen."  Aufgrund dieser Auffassung entwickickelte KARL FERDINAND BECKER (Organismus der Sprache, Ffm 1841) die Lehre, es sei die Sprache nichts als das durch die angeborene schöpferische Naturkraft des Logos versinnlichte Denken. Darum seien Denken und Sprechen innerlich eins und entwickelten sich gleichen Schrittes (6). Es ist das eine Auffassung, die auch J. G. FICHTE über die "reinmenschliche Sprache" hegte. Er sagt nämlich darüber (Reden an die deutsche Nation, 1808, 4. Rede): "Die Sprache überhaupt und besonders die Bezeichnung der Gegenstände in derselben durch das Lautwerden der Sprachwerkzeuge hängt keineswegs von willkürlichen Beschlüssen ab, sondern es gibt zuvörderst ein Grundgesetz, nach welchem jedweder Begriff in den menschlichen Sprachwerkzeugen zu disem und keinem anderen Laut wird ... Nicht eigentlich redet der Mensch, sondern in ihm redet die menschliche Natur und verkündigt sich anderen seinesgleichen."

    Sind Denken und Sprechen im Grunde eins, so liegt die Annahme nahe, es müsse die Logik aus der Grammatik induktiv abgeleitet werden; denn die Grammatik würde ja die Formen und Gesetze des objektivierten Denkens enthalten (7). Gegen eine solche Annahme wendet sich eindringlich und überzeugend BENNO ERDMANN (Logik I, 1907, 7. Kapitel). Er betont, daß, wenn auch die Grammatik in der Logik berücksichtigt werden müsse, sie doch nicht zur Basis und Quelle derselben erhoben werden dürfe. Denn die Formelemente der Sprache sind mit den Formelementen des gültigen Denkens nicht identisch. Die Sprache ist kein Produkt grammatischer und logischer Reflexion, dient auch nicht ausschließlich dem Ausdruck des Denkens, sondern zugleich den Bedürfnissen der Mitteilung und ist selbst, soweit sie zum Zweck der Bedeutung gebildet worden ist, doch mehr der praktischen Weltanschauung und sinnlichen Erfahrung als der wissenschaftlichen Reflexion entsprungen. Noch ablehnender verhält sich HEYMANN STEINTHAL (Einleitung in die Psychologie und Sprachwissenschaft, Berlin 1881, 1. Teil Einleitung § IV, Seite 44 - 72). Dieser bekämpft energisch sowohl die von K. F. BECKER unternommene Ableitung der Logik aus der Grammatik als die - namentlich in der Logik von Port-Royal (8) versuchte - Ableitung der Grammatik aus der Logik. Nach ihm ist die Sprache vielmehr weder logisch noch unlogisch, sondern steht überhaupt nicht in Beziehung zur Logik. Wir müssen erkennen,  "daß die Sprache unabhängig von der Logik ihre Formen in vollster Autonomie schafft"  (Seite 62). Diesem Satz näher sich BENNO ERDMANN, wenn er schreibt: "Nichts Grammatisches hat als solches logische Bedeutung, und nichts Logisches als solches grammatische" (a. a. O. Seite 50). Hieraus darf jedoch nicht gefolgert werden, die Logik habe alles Grammatische zu ignorieren. Dem widerspricht, daß wir im allgemeinen die Urteilsinhalte in der Form der Sprache denken. Nur so können wir sie auch mitteilen, sowie im Gedächtnis und vor allem in der Schrift dauernd aufbewahren. Ferner ist das Urteil nur in dieser objektivierten Gestalt der allgemeinen wissenschaftlichen Untersuchung seines Inhalts zugänglich (vgl. SIGWART, Logik I, Seite 9). Andererseits wäre es verkehrt, die grammatischen Formen und sprachlichen Ausdrucksverschiedenheiten mit solchen des Denkens zu parallelisieren; denn außer logischen Motiven sind physiologische, psychologische, ästhetische, praktisch-soziale Faktoren und andere Momente an der Entwicklung der Sprache beteiligt. Vgl. BENEKE, System der Logik I, 1842, Seite 30.
8. Mehr Aussicht als die Grammatik hat die  Psycholgie  darauf, als jene Wissenschaft anerkannt zu werden, welche der Methodenlehre die erforderlichen theoretischen Grundlagen liefere. Läßt sich doch manches zu ihren Gunsten anführen. Vor allem ist das Denken in seinen verschiedenen Formen offenbar ein seelischer Vorgang. Denn selbst der Aussagesatz wäre kein Urteil, wenn er nicht verstanden würde, d. h. zur Bildung eines Denk- und Erkenntnisvorganges im Bewußtsein Anlaß gäbe. Folglich bilden die Denkvorgänge einen Teil desjenigen Erfahrungsmaterials, dessen Formen und Gesetze darzustellen der Psychologie obliegt. Wahre und falsche Urteile, gültige und ungültige Begründungen vollziehen sich beide als Tatsachen im Innern des Bewußtseins. Sie müssen daher auch Merkmale haben, durch die sie sich voneinander unterscheiden, so daß der Psychologe der inneren Erfahrung entnehmen kann, welche Beschaffenheit die wahren Urteile und gültigen Begründungen im Unterschied von den falschen und ungültigen besitzen. Zugleich muß der Psychologe imstande sein, der Erfahrung zu entlocken, mit welchen allgemeinen Regelmäßigkeiten d. h. Gesetzen die gültigen Urteile und Begründungen verknüpft sind. Er sieht ferner, durch welche Einflüsse die reine Entfaltung dieser Gesetze getrübt und gehemmt wird, und erkennt so zugleich die Quellen des irrtümlichen und falschen als auch die echte Natur des richtigen Denkens. Nachdem aber der Psychologe mit den Mitteln seiner Wissenschaft diese Kenntnisse errungen und für jedermann zum Gebrauch bereit gestellt hat, bleibt der Wissenschaft vom Denken nichts mehr zu tun übrig, als aus diesen Kenntnissen die normativen Regeln und die Methoden abzuleiten, die den Menschen Anweisung geben, wie sie zu verfahren haben, um den Irrtum zu vermeiden und die reine Natur des Denkens ungetrübt zur Geltung zu bringen. Die Logik ist somit lediglich eine normative Methodenlehre. Was sie an theoretischen Kenntnissen voraussetzt, geben ihr die Psychologie und die Grammatik. In diesen Wissenschaften hat die Fundamentallehre des Denkens ihren Sitz (9).

9. Allein die Gründe, welche dagegen sprechen, die Psychologie zur theoretischen Basis der logischen Normen- und Methodenlehre des Denkens zu erheben, sind gewichtiger als die gegenteiligen. Die Psychologie ist ihrer Natur nach eine Erfahrungswissenschaft. Dadurch ist notwendig der logische Charakter ihrer Sätze über die im Organismus des menschlichen Seelenlebens unterscheidbaren Formen und Gesetze bestimmt. Keine Wissenschaft nämlich, welche ihre allgemeinen Definitionen und Gesetze auf Erfahrungstatsachen zu stützen gezwungen ist, kann ihren Aussagen eine größere als empirische Gewißheit verleihen. Die induktiven Wissenschaften müssen stets die Vorsicht gebrauchen, ihre allgemeinen Behauptungen mit der Einschränkung zu versehen: "soweit sich bisher beobachten ließ und die Beobachtungen eine richtige Deutung erfuhren." Nun ist aber der Charakter der logischen Gesetze, z. B. des Grundsatzes, daß zwei sich widersprechende Urteile nicht zugleich wahr sein können, offenbar ein ganz anderer. Von jener Reserve und Zaghaftigkeit, die für die induktiv gewonnenen Erfahrungssätze so charakteristisch ist, merkt man hier gar nichts. Ohne jedes Wenn und Aber sagen die logischen Grundsätze: "So und nicht anders ist es." Sie rechnen in keiner Weise mit der Möglichkeit, daß sie etwa nur Annäherungen an die volle Wahrheit darstellen und sich darum bereithalten müssen, bei vertiefter Kenntnis der Erfahrung besseren Einsichten den Platz zu räumen. Davon zeigt sich bei den logischen Grundsätzen auch nicht die leiseste Spur. Sie haben somit einen logischen Charakter, der dem, den induktive Erfahrungssätze besitzen, in der Tat völlig entgegengesetzt ist. Deshalb ist es ausgeschlossen, daß die Psychologie die Wiege jener Grundsätze bildet. Was bleibt also übrig? Weder die Grammatik noch die Psychologie ist das Fundament der Logik. Also muß die Fundamentallehre des Denkens eine  eigene theoretische Fundamentallogik  sein.

Unser Schluß ist zwingend. Aber er stellt uns auch vor eine nicht leichte Frage. Wie unterscheidet sich die Fundamentallogik von der Psychologie? Denn das kann niemand der letzteren absprechen, daß sie die Formen und Gesetze des Denkens, und zwar nicht nur des falschen, sondern auch des wahren Denkens - auch das letztere gehört ja doch zu einem Denken, das  tatsächlich  in uns stattfindet - zu erforschern und zu beschreiben hat. Wenn also auch die Psychologie Gesetze des Denkens erkennt, und wenn gleichwohl die Logik die Gesetze des Denkens sich nicht von der Psychologie erborgen darf, so dürfen und können jene und diese Gesetze  nicht identisch  sein. Vielmehr muß dann der gleiche Name in beiden Wissenschaften wesentlich verschiedene Dinge bezeichnen. Und wenn dies der Fall ist, so wird offenbar in dieser Verschiedenheit der Unterschied der theoretischen Fundamentallogik von der psychologischen Denklehre zu suchen sein. Feststellen aber, worin der hier geforderte Unterschied der logischen und psychologischen Denkgesetze begründet ist, läßt sich nur, wenn man sich zuvor etwas genauer mit der psychologischen Natur der Denkvorgänge bekannt macht. Dann ist es auch erst möglich, den Grund, weshalb in der Tat die theoretische Logik eine von der Psychologie völlig unabhängige und mit einem gänzlich anderen Gegenstand beschäftigte Wissenschaft ist, in seiner zwingenden Beweiskraft einzusehen. Dies veranlaßt uns, den logischen Untersuchungen einige psychologische Prolegomena über die Denkvorgänge vorangehen zu lassen. Doch zuvor bedarf ein anderer hochwichtiger Punkt der Klarstellung.

10. Die Frage nach dem Verhältnis der logischen zu den psychologischen Denkgesetzen hat eine über das Gebiet der Logik und Psychologie weit hinausgreifende Bedeutung. Sie steht nämlich in einem inneren Zusamenhang mit der tiefsten und allgemeinsten Frage der  Erkenntnistheorie.  Machen wir uns darum zunächst diesen letzteren Begriff klar.

Das Denken ist noch nicht ohne weiteres schon ein Erkennen. Es bezeichnet vielmehr einen Inbegriff von Funktionen, die dem Erkennen dienen; es verhält sich zur Erkenntnis etwa so, wie die Materialien und die verschiedenartigen Tätigkeiten sich zu dem Haus verhalten, das aus ihnen hervorgeht. Im Begriff der Erkenntnis liegt nämlich wesentlich ausgesprochen, daß irgendein Gegenstand erfaßt, d. h. daß von ihm gewußt wird, er existiert, die und die Beschaffenheit hat und in diesen oder jenen Beziehungen steht. Dieses Wissen ist das Resultat von Denkakten und vollzieht sich ein einem solchen, nämlich im Urteil. Die Folge davon ist eine gewisse mittlere Stellung des Urteils zwischen dem Gegenstand einerseits, den es uns zur Kenntnis bringt, und den Denkakten sowie deren allgemeinen Gesetzen andererseits, welche ihm als seine Ursachen und Bedingungen vorausgehen. Man untersucht folglich das Urteil nur dann als Erkenntnis, wenn man sein Verhältnis zu den Gegenständen, die es darstellen soll, zugrunde legt. Abstrahiert man hingegen bei den Aussagen, die man über das Urteil und die übrigen Denkformen macht, von der Beachtung dieses Verhältnisses, so untersucht man nicht das Erkennen, sondern lediglich das Denken rein für sich. Weil bei dieser zweiten Untersuchung von der Materie des Denkes, dem Gedachten, abstrahiert wird, so bezeichnet man diese abstrakte Betrachtung der Formen und Gesetze des Denkens als  formale Logik.  Konsequent muß man ihr, obwohl die Bezeichnung weniger üblich ist, die erste Untersuchung, bei der man sich frägt, welche allgemeinen Sätze über das Denken aufzustellen sind, wenn man es in seinem Verhältnis zu den gedachten Gegenständen untersucht, als  materiale Logik  gegenüberstellen. Gebräuchlicher sind jedoch die Bezeichnungen Noetik, Kritik, Erkenntnistheorie oder für den, der überzeugt ist, die Wahrheit seiner Lehrsätze evident beweisen zu können,  Erkenntnislehre. 

11. Die Ansicht, daß die Logik eine  formale  Wissenschaft ist, d. h. in völliger Gebietstrennung von der Erkenntnislehre als eine selbständige Wissenschaft des reinen Denkens entwickelt werden kann, zählt eine große Reihe überzeugter Anhänger (10). Gleichwohl versteht sie sich nicht von selbst, ist vielmehr an eine bestimmte Voraussetzung gebunden. Denn es leuchtet ein, daß man die allgemeinen Formen und Gesetze des Denkens nur dann ohne jede Berücksichtigung ihrer Beziehung zu den Gegenständen des Erkennens bestimmen kann, wenn dieselben in der Tat von dieser Beziehung in ihrem Begriff und Wesen unabhängig sind. Wenn es aber gerade die Beziehungen des Denkens zu den mittels seiner zu erkennenden Gegenständen sind, durch welche die logischen Formen und Gesetze des Denkens bestimmt und mit Inhalt gefüllt werden, dann wäre es der falscheste aller Wege, wenn man, um die Natur des Denkens zu ergründen, dabei die Erkenntnisgegenstände unberücksichtigt lassen wollte. Folglich müssen die Anwälte der formalen Logik (11) davon überzeugt sein, daß das Wesen und die Gesetze des logischen Denkens nicht durch das Verhältnis des Denkens zu den Gegenständen, die mittels seiner erkannt werden, bestimmt wird. Nun müssen doch aber auch sie eine Quelle haben, aus der sie die Kenntnis der Formen und Gesetze des Denkens schöpfen. Wo liegt dieselbe? Nun, nachdem man ausdrücklich die Quelle der Beziehung des Denkens zu den Gegenständen zugeschüttet hat, ist man gezwungen, sich an die einzige noch übrig gebliebene allgemeine Beziehung des Denkens zu halten, nämlich die Beziehung zu den denkenden Subjekten oder den psychischen Individuen, aus deren geistiger Natur die Denkakte hervorgehen und in deren Bewußtsein sie Existenz gewinnen. Ergeben sich aber die Formen und Gesetze des Denkens aus der Natur der menschlichen Seele, so sind sie konsequent ansich nichts weiter als der  Ausdruck der angeborenen psychischen Organisation des menschlichen Geistes.  Daher haben wir mit Recht vorhin bemerkt, die Frage, ob die logischen und psychologischen Denkgesetze identisch sind oder nicht, steht im engsten Zusammenhang mit erkenntnistheoretischen Problemen.

Die Idee der formalen Logik oder einer von jeder Erkenntnislehre unabhängigen Denklehre ist, wie wir gesehen haben, innerlich verknüpft mit der Auffassung, die logischen Denkgesetze seien psychologische Gesetz und die Fundamentallehre sei ein Teil der Psychologie. Das mag nun auf den ersten Blick recht harmlos aussehen. Aber das Bild ändert sich,, wenn wir uns fragen, welche Konsequenzen diese Auffassung für den logischen Wert und Umfang der vom Menschen erreichbaren Erkenntnis nach sich ziehen muß. Das Erkennen ist gemäß der Voraussetzung der formalen Logik von den Formen und Gesetzen des Denkens abhängig, da diese ihm ja vorausgehen und ihre Natur in sich selbst tragen. Nun haben aber diese Formen und Gesetze des Denkens ihre Natur einfach darum, weil das Subjekt des Denkens, der Mensch, eine solche psychische Organisation besitzt, daß er in diesen Formen und Gesetzen sein Denken betätigen muß. Da es nun aber gänzlich unberechtigt wäre, zu behaupten, die dem Menschen angeborene geistige Organisation sei die einzig mögliche Art einer geistigen Natur, ja, da man vielleicht nicht einmal so weit gehen darf anzunehmen, der Mensch werden in diesem Entwicklungsstadium seiner geistigen Organisation ewig beharren, so gibt es keine Erkenntnis des Menschen, die sich einer  absoluten  und  unbedingten  Geltung ihrer Wahrheit rühmen könnte (12) Vielmehr muß der Mensch zu  jedem  Satz, den er für wahr und gewiß erklärt, bei exakter Formulierung die Beschränkung und Bedingung hinzufügen: "Dieser Satz ist wahr und denknotwendig  für uns Menschen  und unter Voraussetzung unserer gegenwärtigen geistigen Organisation. Ob auch andere geistige Wesen ihn als einen wahren Satz anerkennen und ob die Menschen ewig an ihn werden glauben müssen, das können wir schlechterdings nicht wissen." So hat die besprochene Ansicht zur Folge, daß der Mensch niemals mit Sicherheit die  absolute  und  objektive sondern immer nur eine  relative Wahrheit  erkennt. "Wahrheit der Erkenntnis" hat mit anderen Worten auf dem Boden dieser Anschauung für den Menschen nur den Sinn von "menschlicher Denknotwendigkeit", notwendig nämlich durch die angeborene psychische Organisation. Diese Auffassung der Erkenntnis ist als Anthropologismus zu bezeichnen (13).

12. Die logische Konsequenz des Anthropologismus ist der Skeptizismus und Agnostizismus. Denn wenn wir nicht gewiß sind, daß die allgemeinen logischen Gesetze, die unser Denken beherrschen, absolute Wahrheit enthalten, wenn wir vielmehr ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen müssen, daß dieselben nur Weisen sind, wie der Mensch als Mensch die Gegenstände seiner Erkenntnis zu denken hat, so können wir von keinem menschlichen Satz, betreffe er nun das Dasein Gottes oder den Inhalt eines Naturgesetzes oder einen mathematischen Lehrsatz oder sonst etwa, sicher wissen, daß es sich auch für andere denkende Wesen bzw. ind er Wirklichkeit so verhält, wie er aussagt. Auch die eindringlichste Evidenz, die dem Satz anhaften mag, kann an dieser Unsicherheit nichts ändern. Und das ist eben Skeptizismus und Agnostizismus. Es hängt also unermeßlich viel an der Frage, ob der Anthropologismus eine berechtigte Erkenntnistheorie ist. Diese Frage wäre nun aber zu bejahen, wenn in der Tat, wie der Anthropologismus voraussetzt, die allgemeinen Formen und Gesetze des Denkens von seiner Beziehung zu den Gegenständen, deren Erkenntnis es uns vermitteln soll, innerlich unabhängig wären. Wir  verneinen diese Unabhängigkeit und sehen eine der Hauptaufgaben unserer Untersuchungen darin, überall den Anthropologismus aufzudecken und ihn mit aller Energie zu bekämpfen.  Wir stellen ihm also nicht nur eine andere "Theorie" entgegen, sondern erklären ihn für falsch und unberechtigt, und suchen ihn durch eine Lehre zu ersetzen, von der wir zur Evidenz erheben wollen daß sie nicht anthropologisch, sondern objektiv und absolut wahr ist. Mit WUNDT meinen wir (14): "In Sachen der Wissenschaft hat die Toleranz ihre Grenzen. Was wahr ist, ist wahr, und was falsch ist, ist falsch."

Die Basis unseres Standpunktes liegt in der Einsicht, daß die logischen Formen und Gesetze des Denkens ihren wesentlichen Inhalt von ihrem Verhältnis zu den Gegenständen empfangen, die wir durch sie erkennen. Dieses Verhältnis macht die Wahrheit der Urteile zu einer  gegenständlichen  oder objektiven und bewirkt eben dadurch, daß kein denkendes Wesen im unendlichen Universum die Wahrheit über diesen Gegenstand erkannt haben kann, wenn es jener gegenständlichen Wahrheit widerspricht. Die Folge dieses Standpunktes ist, daß wir den Begriff der  formalen  Logik nicht zum unsrigen machen können, weil die prinzipielle Trennung des Denkens vom Erkennen nach unserer Auffassung unmöglich ist. Da die logischen Formen und Gesetze des Denkens nicht durch die Organisation des psychischen Subjekts, sondern durch die Gegenstände der Erkenntnis bestimmt werden, so wäre es ein Widerspruch in sich, diese Formen und Gesetze unter vollständiger Abstraktion von dem, was gedacht wird, wissenschaftlich behandeln zu wollen. Demgemäß beabsichtigen wir,  die logische Fundamentallehre mit der Erkenntnislehre organisch zu verbinden.  Wir könnten daher die Untersuchungen dieses Buches "erkenntnistheoretische Fundamentallogik" betiteln. Doch ziehen wir es vor, auf diesen Titel zu verzichten, weil, wie später gezeigt werden wird, der Ausdruck "erkenntnistheoretische Logik" einen speziellen Sinn angenommen hat, dem wir nicht beipflichten.

13. Fragt man uns, ob wir überhaupt keinen Unterschied zwischen Logik und Erkenntnislehre gelten lassen wollen, so erwidern wir, daß wir so weit nicht gehen. Aber wir setzen an die Stelle der formalen die  allgemeine  Logik. Diese allgemeine Logik abstrahiert nicht, wie es die formale soll, von aller Beziehung des Denkens auf die Gegenstände der Erkenntnis, legt vielmehr diese Beziehung allen ihrer Erörterungen zugrunde. Doch abstrahiert sie hierbei von der Verschiedenheit der einzelnen Arten der Gegenstände, um deren Erkenntnis sich die mannigfaltigen Wissenschaften bemühen. Sie nimmt darum auch nicht jede, sondern nur die  allgemeine  Erkenntnislehre in sich auf. Unberührt läßt sie dagegen die  spezielle  Erkenntnislehre, deren Probleme ebenso interessant wie wichtig sind. Solche speziellen Probleme sind z. B. die Fragen nach der Realität der Außenwelt, nach der Art des Verhältnisses zwischen Substanz und Akzidens, Ursache und Wirkung, nach dem Verhältnis zwischen Art und Individuum, nach der Erkennbarkeit Gottes usw. Wohl sollen die folgenden Abhandlungen den Zugang zur Lösung dieser Probleme vorbereiten, die Lösung selbst bringen sollen sie nicht. Uns genügt es, einerseits im allgemeinen die Objektivität unserer Erkenntnis gegenüber dem Anthropologismus und Psychologismus darzutun, und andererseits gegenüber der öden Art der abstrakten Formallogik auf die Beziehung der einzelnen Denkformen zur wissenschaftlichen Erkenntnis hinzuweisen. Um nun unsere Zwecke zu erreichen, schicken wir den logisch-erkenntnistheoretischen Analysen des Denkens gewisse Prolegomena voraus, in denen wir in gedrängter Kürze und unter Beschränkung auf die Hauptpunkte erstens die psychologischen Vorgänge, zweitens die systematischen Grundbegriffe der Erkenntnis und drittens die wichtigsten historischen Auffassungen der Grundlagen unserer Probleme so weit entwickeln, als diese Dinge nach unserer Meinung geeignet sein könnten, dem Verständnis der eigentlichen Untersuchungen die Pfade zu ebnen.
LITERATUR - Joseph Geyser, Grundlagen der Logik und Erkenntnislehre, Münster i. W. 1909
    Anmerkungen
    1) Vgl. ARISTOTELES, De anima III, 6. Im allgemeinen hat die Logik stets mit geringen Ausnahmen an dieser Bestimmung festgehalten.
    2) Nach der Bemerkung von BAEUMKER im "Archiv für Geschichte der Philosophie, Bd. 22, 1908, Seite 136f.
    3) Ich weise besonders hin auf SIGWART, Logik, 3. Auflage, Tübingen 1904. SIGWART erklärt: "Es ist die oberste Aufgabe der Logik und diejenige, die ihr eigentliches Wesen ausmacht, Kunstlehre zu sein" (Bd. 1, Seite 10). Wichtig ferner WILHELM WUNDT, Logik. Eine Untersuchung der Prinzipien der Erkenntnis und der Methoden wissenschaftlicher Forschung, 3 Bde. 3. Auflage, Stuttgart 1906. Vom großen Werk BENNO ERDMANNs, Logik, Halle 1907, ist bisher nur die "Logische Elementarlehre" in 2. Auflage erschienen, während der zweite Band mit der "Logischen Methodenlehre" noch aussteht.
    4) Richtig bemerkt KANT, die auf die verschiedenen Gegenstände der Wissenschaften bezogene "Logik des speziellen Verstandesgebrauchs" setze die Kenntnis dieser Wissenschaften schon voraus und könne nur "die letzte Hand zu ihrer Berichtigung und Vollkommenheit" bieten. "Denn man muß die Gegenstände schon in ziemlich hohem Grade kennen, wenn man die Reel angeben will, wie sich eine Wissenschaft von ihnen zustande bringen lasse." (Kritik der reinen Vernunft, Seite 76) "Unter  Methode  ist die Art und Weise zu verstehen, wie ein gewisses Objekt, zu dessen Erkenntnis sie anzuwenden ist, vollständig zu erkennen sei. Sie muß aus der Natur der Wissenschaft selbst hergenommen werden und läßt sich also, als eine dadurch bestimmte und notwendige Ordnung des Denkens, nicht ändern." KANTs  Logik,  herausgegeben von G. B. JÄSCHE, Königsberg 1800, Seite 16. Wie sehr ferner die Frage nach den Methoden einer Wissenschaft mit der allgemeinen Auffassung des Sinnes und der Aufgabe dieser Wissenschaft zusammenhängt, zeigt am Beispiel der Geschichte treffend RUDOLF EUCKEN in einem geistreichen Aufsatz "Philosophie der Geschichte"; in  Kultur der Gegenwart,  Bd. 1, 1908, Seite 263.
    5) Zum Beispiel bei BENNO ERDMANN, der a. a. O. definiert: "Die Logik ist die allgemeine, formale und normative Wissenschaft von den methodischen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Denkens" (Seite 25; vgl. Seite 50f). Den entgegengesetzten Standpunkt vertritt bahnbrechend und scharfsinnig EDMUND HUSSERL, Logische Untersuchungen I, Halle 1900.
    6) Ähnlich LAZARUS GEIGER, Ursprung und Entwicklung der menschlichen Sprache und Vernunft, 2 Bde. Frankfurt 1868 - 72. MAX MÜLLER, Lectures on the Science of Language 1861; deutsch 1891-2.
    7) A. H. SAYCE, Introduction to the Science of Language II, London 1880, Seite 328
    8) Erschien 1662 als "L'art de penser", herausgegeben von den Jansenisten ARNAULD und NICOLE; wurde neu herausgegeben von ALFRED FOUILLÉ, Paris 1879
    9) Die Frage, ob die theoretische Basis der Logik in der Psychologie liegt, ist für die  Unterscheidung der Logik von der Psychologie  grundlegend. Alle Philosophen, welche sich zu der im Text entwickelten Anschauung bekennen, benutzen für diese Unterscheidung die Angabe, daß die Psychologie beschreibt, wie unser Denken  tatsächlich  beschaffen ist, die Logik hingegen vorschreibt,  wie es beschaffen sein soll,  d. h. wie es beschaffen sein muß, um allgemeingültig zu sein. Für die Abhängigkeit der Logik von der Psychologie erklärt sich besonders GERARD HEYMANS, Die Gesetze und Elemente des wissenschaftlichen Denkens, Leipzig 1904. Der entschiedenste und erfolgreichste Gegner dieser weitverbreiteten Auffassung ist EDMUND HUSSERL a. a. O.
    10) Im späteren Verlauf unserer Untersuchungen werden alle diese Punkte an Stellen, wo erst ein eigentliches Verständnis derselben möglich ist, eine genauere Darstellung finden.
    11) Ich spreche mit Absicht nicht nur von der "formalistischen" Logik, die man KANT zuschreibt, und deren Begriff später erklärt werden wird.
    12) Bestätigt werden diese Folgerungen durch die Sätze bei BENNO ERDMANN, Logik I, Seite 531f.
    13) Eine eingehende systematische und historische Darstellung dieser Erkenntnistheorie haben wir gebracht in einem Aufsatz des "Zweiten Jahrbuchs des Vereins für christliche Erziehungswissenschaft", Kempten-München 1909.
    14) WILHELM WUNDT, Über naiven und kritischen Realismus, Philosophische Studien, Bd. 13, Leipzig 1897, Seite 331