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Die Grundlagen der wissenschaftlichen Methoden [1/3]
I. Die Methode der Wissenschaftslehre 1. Der dogmatische Charakter der gegenwärtigen Erkenntnistheorie und die Notwendigkeit einer methodischen Begründung. Daß das nicht eine Übertreibung oder eine vorschnelle Verallgemeinerung und Aburteilung ist, ließe sich durch eine Analyse erkenntnistheoretischer Schriften der Gegenwart und zwar auch führender Denker, geschweige denn von Jüngern und Schülern, in Hinsicht auf ihren methodischen Charakter unschwer erweisen. Mir erscheint aber die dogmatische und konstruktive Art, in der die Erkenntnistheorie gewöhnlich vorgeht, so offenkundig, daß ich die ausführliche Analyse einiger erkenntnistheoretischer Schriften der jüngsten Zeit, welche hier folgte, glaubte streichen zu dürfen, um Raum zu sparen. Wer mit den Ansprüchen an Wissenschaftlichkeit, wie sie in den Spezialwissenschaften üblich sind - und nicht bloß in den Naturwissenschaften, auch in den Gesichts- und den Sprachwissenschaften - an die Erkenntnistheorie herantritt, wird es nicht bestreiten, daß die Erkenntnistheorie im allgemeinen auch heute noch auf eine sehr unsolide Weise vorgeht. Ein krasses Beispiel dogmatischen Verfahrens und beziehungsloser Allgemeinheit bietet COHENs Logik der reinen Erkenntnis (1914), die gleich in den ersten Abschnitten die schwerwiegendsten allgemeinsten Sätze einfach hinstellt: die Erzeugung der Erkenntnis aus dem reinen Denken ohne Anschauung (Seite 13), die Identität von Denken und Sein (Seite 15), den Ausgang der Erkenntnistheorie speziell von der mathematischen Naturwissenschaft (Seite 19)! Und dabei ist es doch COHEN gewesen, der die erkenntnistheoretische Auffassung KANTs (gegenüber der metaphysischen) vor allem eingeleitet und die Vorherrschaft der Erkenntnistheorie im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts mitbegründet hat. Einige wenige gibt es allerdings, die Erkenntnistheorie methodisch aufgrund der tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnis treiben. In erster Linie sind da MACH und POINCARE zu nennen, auch ENRIQUES. Aber auch VAIHINGER, BECHER, DINGLER, REICHENBACH, SCHLICK suchen ihre erkenntnistheoretischen Aufstellungen vom einzelwissenschaftlichen Erkennen aus zu erweisen. Damit ist aber auch schon der Weg klar, der beschritten werden muß, wenn es anders werden soll: die Erkenntnistheorie muß ihre Aufstellungen durchgängig begründen wie jede andere Wissenschaft. Sie muß methodisch ihre Grundlagen aufsuchen und von diesen aus ihre Allgemeinheit erarbeiten, den Nachweis für sie erbringen, sie nicht einfach intuitiv und dogmatisch hinstellen. Der Zustand willkürlicher Konstruktion wird sofort unmöglich, wenn die Erkenntnistheorie gehalten, immer wieder an eine Instanz zu appellieren, welche ihre Behauptungen unleugbar und eindeutig als richtig oder falsch erweist. Und diese konkreten Grundlagen liegen wenigstens für jenen Teil der Erkenntnistheorie, welcher sich mit der wissenschaftlichen Erkenntnis befaßt, für die Wissenschaftslehre, in reichlichstem Maß offen zutage. Die Erkenntnis, wie sie in den Wissenschaften konkret und tatsächlich vorliegt, muß für die Wissenschaftslehre die Tatsachengrundlage bilden, von der sie ausgehen und auf die sie rekurrieren muß. Die Tatsächlichkeit der wissenschaftlichen Erkenntnis ist darum für sie eine erste und unbedingte Voraussetzung. Man hat allerdings in kritischer Rigorosität geglaubt, auch diese Voraussetzung fallen lassen müssen. Die Erkenntnistheorie darf Erkenntnis nicht als eine feststehende Tatsache voraussetzen, sondern soll sie überhaupt erst begründen. Den Ausgangspunkt der Erkenntnistheorie muß daher eine vorläufige Skepsis in bezug auf alle Erkenntnis bilden. Alle die Einzelwissenschaften können nur als Anspruch darauf, Erkenntnis zu sein, gelten; dessen Berechtigung ist erst allgemein zu erweisen - durch die Erkenntnistheorie. Diese soll sich aufbauen als die einzige völlig voraussetzungslose Wissenschaft. Das ist das Programm, wie es vor allem VOLKELT [1] entwickelt hat. "Erkenntnistheorie ist die Wissenschaft vom Gültigkeitsanspruch des Erkennens." Auch WINDELBAND in seiner Einleitung in die Philosophie (Seite 194): "Die Tatsache, von der die Erkenntnistheorie ausgeht, ist nicht die, daß es Erkenntnis gibt, sondern daß wir sie in den Wissenschaften zu haben beanspruchen; und die Aufgabe der Erkenntnistheorie ist es, zu untersuchen, ob dieser Anspruch berechtigt ist." Ganz abgesehen davon, daß man unsere Wissenschaften gar nicht im Ernst bezweifeln kann - wenn man aber einmal alle Erkenntnis problematisiert hat, gibt es gar nicht mehr die Möglichkeit, sie zu konstituieren. Denn wenn die Erkenntnistheorie so wie bei VOLKELT mit einer subjektiven Selbstbestimmung anhebt und ihr dabei nun an einem Punkt die Gewißheit aufleuchtet, daß eine gewisse Art von Gedankenbeziehung - die denknotwendige - eine allgemeingültige ist, nicht mehr eine lediglich subjektive, so ist das doch auch nur ein subjektives Erlebnis, eine persönliche Überzeugung, ein Glaube, der so subjektiv sein kann wie der an die Macht der Gestirne. Man kommt damit über den Bereich des Subjektiven keineswegs hinaus. Es setzt also eine derartige Aufgabe an die Erkenntnistheorie voraus, daß wenigstens das erkenntnistheoretische Resultat von der allgemeinen Problematik ausgenommen sei, daß es, obschon nirgends sonst, so doch wenigsten auf erkenntnistheoretischem Gebiet wirklich Erkenntnis gibt - der typische Selbstwiderspruch des Skeptizismus! Sollte die Erkenntnistheorie diese Aufgabe lösen können, so müßte sie über ganz besondere Wege der Einsicht, verschieden von denen aller Spezialwissenschaften, verfügen. Sonst steht sie vor der unmöglichen Situation, den Nachweis der Erkenntnis mi denselben Mitteln zu führen, deren sonstiges Ergebnis für problematisch gelten soll. Das Letzte, um das es sich bei der Erkenntnistheorie handelt, kann daher nicht der Nachweis sein, daß die Einzelwissenschaften mit Recht Erkenntnis zu sein beanspruchen, - was eben selbst eine Erkenntnis sein müßte, also Erkenntnis überhaupt schon voraussetzt! - : das Letzte für die Erkenntnistheorie ist gar nicht die Berechtigung von Erkenntnis überhaupt, sondern die Tatsächlichkeit von Erkenntnis. Was uns wirklich Erkenntnis verbürgt und gewiß macht, ist doch nicht irgendein dramatisches Ereignis in unserem subjektiven Erleben, ein Innewerden, ein Gedankenblitz, sondern die Fülle und der Zusammenhang konkreter Erkenntnisse, die sich gegenseitig so wunderbar stützen und tragen und immer weiter fruchtbar werden. Wenn aber nun die tatsächliche Erkenntnis in den Wissenschaften dasjenige bildet, was der Erkenntnistheorie, speziell der Wissenschaftslehre, als ihr spezifisches Material gegeben ist, dann muß sie es auch wirklich ihren Untersuchungen zugrunde legen; sie muß wirklich von der in den Wissenschaften vorliegenden Erkenntnis ausgehen und ihre Ergebnisse auf sie in methodischer Erarbeitung begründen, wen sie das allgemeine Wesen der Erkenntnis und die Bedingungen ihrer Geltung feststellen will. Die Erkenntnistheorie geht jedoch im Prinzip heute noch so vor wie die Naturphilosophie vor GALILEI: Was sie aus den tatsächlichen Verhältnissen des Erkennens in den Wissenschaften für ihre Begriffsbildungen aufnehmen muß - und das ist ganz unvermeidlich, denn ohne das fehlt diesen der Inhalt und die Direktive -, das nimmt sie stillschweigend auf, nicht offen auf einem methodischen Weg. Es sind Kenntnisse, die verstohlen einfließen und mitwirken, die als stille persönliche Voraussetzungen außerhalb der ausdrücklichen erkenntnistheoretischen Entwicklungen bleiben - so wie die physikalischen Erfahrungen hinter den naturphilosophischen Spekulationen der Peripatetiker [Jünger des Aristoteles - wp] des Mittelalters und der Renaissance. Daß dabei die tatsächlichen Verhältnisse im wissenschaftlichen Erkennen nur unzureichend berücksichtigt werden, nur in zufällig herausgegriffenen, unvollständigen Ausschnitten, ist nur natürlich. Die Zugrundelegung der tatsächlichen Erkenntnis muß in methodischer Weise geschehen. So wie die Naturwissenschaften seit GALILEI gelernt haben, die Basierung auf die Tatsachen der Erfahrung ausdrücklich und methodisch durch Experiment und Beobachtung zu vollziehen, so muß sich auch die Wissenschaftslehre bewußt und methodisch auf die tatsächliche Erkenntnis in den Wissenschaften gründen. Wenn sie ihre Ausführungen gelegentlich durch einzelne Beispiele aus den Wissenschaften, aus einem beschränkten Gebiet der Wissenschaft, illustriert, so ist das natürlich ganz unzulänglich; es sind eben immer nur ad hoc herausgegriffene, nach Bedarf ausgewählte Beispiele, aber keine legitimierenden Nachweise. Es herrscht noch immer jenes Unverständnis für die Bedeutung des konkreten Falles für die Erkenntnistheorie und jene Anschauung, wie sie KANT in der Vorrede zur 1. Ausgabe der "Kritik der reinen Vernunft" zum Ausdruck bringt. Er sieht in der "Deutlichkeit der Anschauungen, das sind Beispiele oder andere Erläuterungen in concreto etwas, das nur in populärer Absicht notwendig" ist, bloße Erleichterungen, die "die eigentlichen Kenner der Philosophie ... nicht so nötig haben". Danach wäre die konkrete Erkenntnis nur beispielsweise heranzuziehen, bloß als Erläuterung für allgemeine Ausführungen. Das bildet aber gar nicht ihre eigentliche Rolle. Die tatsächliche wissenschaftliche Erkenntnis soll vielmehr herangezogen werden als der konkrete Fall, an dem die Struktur der Erkenntnis erst studiert wird, an dem man sehen kann, wie Erkenntnis tatsächlich beschaffen ist; sie soll die unentbehrliche und unersetzliche Unterlage bilden, von der aus allgemeine Sätze erst methodisch gewonnen werden. Die Wissenschaftslehre muß die einzelnen Wissenschaften auf ihre erkenntnistheoretische Eigenart hin eingehend untersuchen, d. h. wie sie sich unter dem Geltungsgesichtspunkt darstellen. Sie muß die einzelne Wissenschaft daraufhin analysieren, was die Eigenart ihres Gegenstandes und ihres Erkenntniszieles ist und wie sie methodisch vorgeht: auf welche Weise sie ihre Sätze begründet, auf welchen Erkenntnisgrundlagen sie sich aufbaut, welche allgemeinen Voraussetzungen sie macht und welche Prinzipien sie zugrunde legt. Die erkenntnistheoretische Analyse der konkreten Wissenschaften muß das Fundament bilden, auf dem sich allein eine wirklich wissenschaftliche Erkenntnistheorie aufbauen kann. (So hat auch schon REICHENBACH [2] von einer "wissenschaftsanalytischen Methode" in der Erkenntnistheorie gesprochen.) Um dabei aber zu Ergebnissen zu gelangen, die nicht bloß für eine einzelne Wissenschaft gelten, um das Wesentliche von Erkenntnis überhaupt festzustellen, muß die Wissenschaftslehre sich auch einer vergleichenden Betrachtung bedienen. Sie muß die Erkenntnisweisen der einzelnen Wissenschaften nach ihrer Eigenart in den oben angegebenen Hinsichten vergleichen und das Gleichartige darin herausheben. Sie muß Gattungsbegriffsbildungen vollziehen, um zu ermitteln, welche Arten wissenschaftlichen Erkennens bestehen; und sie muß übergreifende Zusammenhänge zwischen den Wissenschaften herausstellen, von der Art, welche gemeinsame Voraussetzungen, Grundbegriffe und Prinzipien, sie verwenden. Die Kategorien und Grundsätze kann man überhaupt nur auf diese Weise methodisch nachweisen. Bei KANT werden sie in einer architektonischen Konstruktion einfach hingestellt. WINDELBAND [3] hat es bereits ausdrücklich zugestanden, daß die Kategorien nicht aus einem Prinzip deduziert, sondern nur eben konstatiert werden können. Wenn man die Grundbegriffe und Prinzipien nun nicht bloß zufällig entdecken, sondern methodisch ermitteln und vollzählig feststellen will, so kann das nur durch eine Vergleichung der Grundbegriffe und Grundvoraussetzungen der Wissenschaften geschehen - was allerdings erst wieder durchgeführte Axiomatiken der einzelnen Wissenschaften voraussetzt. Nur auf dem Weg einer vergleichenden Betrachtung der wissenschaftsanalytischen Resultate kann die Wissenschaftslehre ihre Sätze wirklich für das ganze Gebiet des wissenschaftlichen Erkennens zutreffend erweisen und den Nachweis dafür geordnet und alle Wissenschaften umfassend geben, indem sie ihn nicht immer wieder für jede einzelne Wissenschaft gesondert, sondern für die Arten wissenschaftlichen Erkennens gibt. Damit ist also klar, wie ein soliger, methodischer Aufbau der Erkenntnistheorie, soweit sie Wissenschaftslehre ist, vor sich gehen muß. Er erfordert zuerst eine Feststellung des tatsächlichen Wissenschaftsbestandes als ihre Grundlage. Die Einzelwissenschaften müssen gesammelt und jede in ihrer erkenntnistheoretischen Eigenart deskriptiv bestimmt werden. Das haben erkenntnistheoretische Monographien der Einzelwissenschaften zu leisten - die es allerdings gegenwärtig noch viel zu wenig gibt. Dieses Material muß man dann vergleichen und zusammenfassen, um daraus die Arten wissenschaftlichen Erkennens und die übergeordneten Prinzipien und schließlich das Gemeinsame und damit Wesenhafte aller wissenschaftlichen Erkenntnis überhaupt zu ermitteln. Die Erkenntnistheorie baut sich damit auf in einer monographischen wissenschaftsanalytischen und in einer vergleichenden Wissenschaftslehre: erst daraus erwächst eine allgemeine systematisch Wissenschaftslehre, welche alle weitergehenden Fragen (nach dem Wesen der Wahrheit, dem Sinn der Realerkenntnis usw.) behandelt. In der vorgezeichneten Weise ist es offenkundig der Weg vom Besonderen zum Allgemeinen, der induktive Weg, den die Erkenntnistheorie einschlagen muß, um ihren Dogmatismus zu überwinden und ihre Ergebnisse wissenschaftlich zu begründen. Es ergibt sich damit, um das FECHNERsche Wort in Bezug auf die Ästhetik zu benützen, eine Erkenntnistheorie von unten gegen der von oben, wie sie üblich ist.
[1] JOHANNES VOLKELT, Gewißheit und Wahrheit, 1918, Seite 25 [2] HANS REICHENBACH, Relativitätstheorie und Erkenntnis a priori, 1920, Seite 71 und 72 [3] WILHELM WINDELBAND, Vom System der Kategorien (Festschrift für Christoph Sigwart), 1900 |