tb-1p-4J. EisenmeierC. GüttlerC. GöringG. HeymansO. Meyerhof    
 
LEONARD NELSON
Die kritische Methode
und das Verhältnis der
Psychologie zur Philosophie

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    I. Die regressive Methode
II. Über die Begründung der Urteile
III. Theorie der Deduktion
IV. Über das Verhältnis der Kritik zum System
V. Über das konstitutive Prinzip der Metaphysik
- Anhang: Über das Verhältnis des sog. Neukantianismus

"Die Übereinstimmung mit dem Gegenstand kann für uns nie ein Kriterium der Wahrheit unserer Erkenntnis werden, weil wir dazu aus unserer Erkenntnis heraustreten müßten, um sie mit dem Gegenstand vergleichen zu können, was unmöglich ist, weil wir zum Gegenstand immer erst durch die Erkenntnis kommen."

II.
Über die Begründung der Urteile.
Beweis, Demonstration und Deduktion.

7. Was gewinnen wir nun eigentlich durch das regressive Verfahren? Neue Wahrheiten nur insofern, als wir die Wahrheit der Daten, von denen unsere Zergliederung ausging, voraussetzen. Denn wenn auch die Grundsätze von den Konsequenzen, durch deren Zergliederung wir sie aufweisen, logisch unabhängig sind, so bleibt doch unsere Aufweisung derselben von ihren Konsequenzen abhängig. Da dieses Verfahren kein Beweis, überhaupt keine objektive Begründung, sondern nur eine subjektive Berufung ad hominem ist [Polemik in Bezug auf die Person des Gegners - wp], so bleiben wir mit seinen Resultaten immer von jenen ersten Zugeständnissen abhängig, die doch selbst erst durch die gefundenen Prinzipien ihre objektive Begründung erhalten. Diese Prinzipien müssen als solche unabhängig von allen aus ihnen gezogenen Konsequenzen gelten und können nicht erst auf diese gegründet werden.

Ein Beispiel wird dieses Verhältnis deutlich machen. Das Prinzip von der Erhaltung der Energie ist nicht durch Beweis gefunden worden und konnte auch seiner allgemeinen Natur zufolge gar nicht bewiesen werden. (1) Wir können zwar mit Hilfe dieses Prinzips sehr viel induktorisch beweisen, es ist aber selbst nicht durch Induktion, sondern durch Abstraktion gefunden worden. HELMHOLTZ entdeckte es auf dem Wege rein logischer Zergliederung, indem er sich die Frage vorlegte: Wie müssen die höchsten Obersätze der Naturwissenschaft beschaffen sein, wenn ein perpetuum mobile unmöglich sein soll? so wahr das perpetuum mobile unmöglich ist, gilt das Prinzip der Erhaltung der Energie. Aber ohne dieses Prinzip können wir über die Möglichkeit und Unmöglichkeit des perpetuum mobile gar nichts a priori entscheiden. Wir blieben also nach diesem regressiven Gedankengang mit der Annahme des Energieprinzips ganz von der Erwartung abhängig, ob es vielleicht noch einmal gelänge, ein perpetuum mobile zu konstruieren. Das kann aber nicht das letzte Wort in der Sache sein: denn es fällt keinem besonnenen Naturforscher ein, die Gültigkeit des Energiegesetzes vom Grad der Gewißheit eines solchen empirischen Satzes abhängig machen zu wollen. Vielmehr schreibt er es umgekehrt seinen Beobachtungen als Bedingung ihrer Gültigkeit vor, es gilt ihm als Norm und Regulativ für seine Induktionen. Durch Erfahrung können wir also ein derartiges Prinzip nicht beweisen, a priori beweisbar ist es aber ebensowenig, sofern es wirklich ein Grundsatz ist. Wodurch sollen wir es denn aber als solchen beglaubigen und es schützen, wenn sich der Zweifel dagegen kehrt?

Das regressive Verfahren der Abstraktion ist also für sich nur eine faktische Aufweisung: Sofern wir faktisch gewisse Sätze anerkennen, müssen wir auch die logischen Bedingungen ihrer Möglichkeit einräumen. Nur die logische Abhängigkeit und Bedingtheit eines Satzes durch einen anderen weise ich so nach. Ich kann aber dadurch niemanden zwingen, den aufgewiesenen Satz als wahr anzunehmen, der nicht unabhängig von meiner logischen Nachweisung von der Wahrheit der Folge überzeugt war und bleibt. Wer jene Daten nicht zugesteht, den wird also auch ihre Zergliederung nicht von den sie bedingenden Prinzipien überzeugen. Ja, er könnte ebensogut umgekehrt, statt mit der Folge den Grund anzunehmen, mit dem Grund die Folge ablehnen und ich würde so nur das Gegenteil erreichen von dem, was ich wollte. Gerade indem ich ihm einen unbefangenen anerkannten Satz auf eine ungewisse Basis stelle, kann ich ihm leicht auch diesen Satz selbst verdächtig machen, indem er den Zweifel vom Grund auf die Folge überträgt, statt die Gewißheit von der Folge auf den Grund zu übertragen. Habe ich z. B. dem Naturalisten gezeigt, daß er selbst, sofern er über Pflicht, Recht und Schönheit urteilt, eine objektive Zweckgesetzgebung anerkennt und der Naturgesetzgebung überordnet, so werde ich ihn vielleicht zur Konsequenz drängen, seinem naturalistischen Philosophen zuliebe seinen ethischen Überzeugungen untreu zu werden und ihnen - wenn auch nicht im Leben als handelnder Mensch, so doch vielleicht in der Spekulation als Philosophierender - jede Berechtigung abzusprechen.

8. Was wollen wir also tun, wenn sich der Zweifel gegen jene Data kehrt? Diese hängen ihrer Gültigkeit nach von den Prinzipien ab und lassen sich aus diesen begründen. Aber um die Prinzipien ist ja gerade Streit, um ihre Berechtigung handelt es sich ja eben. Die Berufung auf das Gefühl der Evidenz der eigenen Überzeugung würden ihnen schlechten Schutz gewähren. Wie viele Irrtümer sind nicht für unmittelbar evidente Wahrheiten ausgegeben worden. Jedes Pochen auf die Unerschütterlichkeit unserer Überzeugungen ist nur gewalttätiges Parteimachen, das wohl zur Überredung, aber nie zur Überzeugung führen kann. Nun hatten wir allerdings gesehen, daß es keinen Sinn hat, für Grundsätze einen Beweis zu verlangen; aber  ob ein Satz wirklich ein Grundsatz ist, das muß doch erst feststehen, ehe wir mit Fug und Recht auf seinen Beweis verzichten können. 

Zu diesem Nachweis reicht aber das regressive Verfahren für sich nicht hin. Denn die Zergliederung selbst setzt sich keine Grenzen. Einerseits bleibt es ohne ein weiteres Kriterium immer fraglich, ob sich die Zergliederung nicht noch weiter fortsetzen läßt oder ob sie wirklich schon auf Grundsätze geführt hat. Wäre aber auch das möglich, so bliebe andererseits immer noch die Frage, ob wir das System der Grundsätze schon erschöpft haben oder ob es nicht noch unvollständig ist. Wie viele Daten wir auch zergliedert haben, so könnten uns doch immer noch solche entgangen sein, deren Grundvoraussetzungen in unserem System noch fehlen. Sind wir wirklich schon bei den obersten und ersten Grundsätzen, den wahren Prinzipien, enthält unser System nicht zuviel oder zuwenig derselben? Wodurch können wir uns über das nur Faktische unserer Gedanken und Gefühle erheben und diese gegen den Zweifel sicherstellen?

9. Fragen wir ganz allgemein: Warum bedürfen eigentlich unsere Urteile der Begründung? so werden wir sagen müssen: Weil unser Denken der Möglichkeit des Irrtums unterworfen ist. Von der richtigen Einsicht in den Gegensatz von Irrtum und Wahrheit wird daher auch die Bestimmung des Verfahrens zur Begründung der metaphysischen Grundsätze abhängen.

Alles Denken besteht in der Bildung von Begriffen und in der Verbindung derselben zu Urteilen, sowie in der Verbindung dieser zu Schlüssen. Denken ist als solches noch nicht Erkennen. Wir erkennen durch das Denken nur in Urteilen, nicht in bloßen Begriffen. Aber auch nicht alle Urteile bilden Erkenntnisse, sondern es gibt Urteile, die nur Begriffe zergliedern, wie z. B. die Definitionen. Dies sind die analytischen Urteile. (2) Zu diesem gehört auch der Schluß. Jeder Schluß läßt sich auf die Form eines (hypothetischen) analytischen Urteils bringen. Auch der Schluß gibt mir keine neue Erkenntnis, die nicht schon in seinen Prämissen enthalten wäre, denn sonst wäre er eben ein Trugschluß. Der Schluß behauptet nicht die Wahrheit der Prämissen und des Schlußsatzes, sondern die Konsequenz des Schlußsatzes aus seinen Prämissen und diese Konsequenz ist ein analytisches Urteil. Die Erkenntnis ist also in den synthetischen Urteilen enthalten, aber nicht in der Ableitung eines synthetischen Urteils aus anderen. Diese ist vielmehr, wie jedes analytische Urteil, nur ein Akt des Bewußtseins, sich in anderer Form die schon anderweitig besessene Erkenntnis deutlicher zu machen.

Jedes Urteil ist ein Akt des Denkens oder der Reflexion und als solcher - im Unterschied von der unwillkürlichen Verbindung der Vorstellungen durch Assoziation - willkürlich gebildet. In diesem Umstand liegt die Möglichkeit des Irrtums und die Notwendigkeit der Begründung aller Urteile. Denn es fragt sich erst, ob die willkürliche Verbindung der Vorstellungen im Urteil der Regel der Wahrheit gemäß erfolgt ist, ob der Anspruch auf Wahrheit, der die Reflexion vor der Assoziation auszeichnet, zu Recht besteht. Die Logik fordert für jedes Urteil einen Grund. Was heißt das? Aus bloßen Begriffen ist keine Erkenntnis möglich. Um ein Urteil zu fällen, bedarf ich, sofern es Erkenntnis sein und Wahrheit enthalten soll, eines vom Begriff seines Subjekts unabhängigen Erkenntnisgrundes. Die Wahrheit des Urteils liegt also nicht in ihm selbst, sondern in etwas anderem, von dem es sie entlehnt. Was ist nun dieses andere, dieser Erkenntnisgrund des Urteils? Dieser Grund kann selbst wieder ein Urteil sein. In diesem Falle ist die Begründung der Beweis. Alles Beweisen muß aber zuletzt aus irgendwelchen unbeweisbaren Urteilen erfolgen, deren Erkenntnisgründe nicht wieder in Urteilen bestehen können. Diese ersten Urteile, die selbst unbeweisbar sind und aus denen selbst erst alle Beweise geführt werden, nennen wir Grundsätze.

10. Der Ausspruch dieser Grundsätze ist zwar, wie jedes Urteil, ein Akt der Reflexion, aber diese kann sich doch die in ihnen ausgesprochenen Wahrheiten selbst nicht erzeugen. Die sich selbst überlassene Reflexion kann nur analytische Urteile bilden. Sie kann nur aus gegebenen Wahrheiten Konsequenzen ableiten, d. h. beweisen. Aber die Wahrheit der Grundsätze ist nicht von Beweisen abhängig, kann also, sofern sie  synthetische  Grundsätze sind, durch die Reflexion selbst nicht verbürgt werden. Die Grundsätze der Geometrie z. B. enthalten als synthetische Grundsätze durchaus keine logische Denknotwendigkeit. So widerspricht die Verneinung des Parallelaxioms keinem Gesetz der Logik und diese vermag über seine Gültigkeit schlechterdings nichts zu entscheiden. Der Grund dieser obersten Urteile muß daher unabhängig von der Reflexion in einer unmittelbaren Erkenntnis liegen, die selbst die obersten Gründe für alle Urteile, d. h. für alle mittelbare Erkenntnis enthält. Eine solche unmittelbare Erkenntnis ist die Anschauung, sowohl die empirische Anschauung als Grund aller empirischen Urteile, wie die mathematische Anschauung als Grund aller mathematischen Urteile. Die Einheit und Notwendigkeit aber, die wir faktisch in unserem Denken finden und die wir durch die metaphysischen Grundsätze aussprechen, kann nicht aus der Anschauung entspringen; denn sie kommt uns  nur durch Reflexion zu Bewußtsein. Ihr Ursprung kann aber auch - sofern sie  synthetische  Einheit ist - nicht in der Reflexion liegen, da sie vielmehr schon eine Voraussetzung jedes Urteils der Reflexion bildet. Es gibt folglich eine unmittelbare Erkenntnis nicht anschaulicher Art, die den Grund unserer metaphysischen Urteile bildet. Wir nennen sie die  unmittelbare Erkenntnis der reinen Vernunft. 

11. Der Grund alles Denkens liegt also zuletzt in der unmittelbaren Erkenntnis und die Wahrheit aller Urteile besteht in ihrer Übereinstimmung mit dieser unmittelbaren Erkenntnis. Die Reflexion ist sich nicht selbst genug, sie ist für sich leer und kann nur anderweitig gegebene Erkenntnisse wiederholen und deutlich machen. Sie dient nicht zur Erweiterung, sondern nur zur  Aufklärung  unserer Erkenntnis. Aus alledem ergibt sich, daß von Irrtum und Wahrheit unseres Denkens nur insofern die Rede sein kann, als schon eine vom strittigen Gedanken unabhängige Wahrheit vorausgesetzt wird. Aller Streit um Irrtum und Wahrheit, aller Zweifel und alle Ungewißheit bezieht sich auf die Urteile der Reflexion und betrifft ihre Vergleichung mit der unmittelbaren Erkenntnis, die sie wiederholen. Um diese unmittelbare Erkenntnis kann gar kein Streit sein, ihre Gewißheit kann nie in Frage gestellt und des Irrtums verdächtigt werden, denn Irrtum ist nur Abweichung von der unmittelbaren Erkenntnis, falsche Wiederholung der unmittelbaren Erkenntnis, falscher Ausspruch der unmittelbaren Erkenntnis. Diese liegt daher der Möglichkeit des Irrtums bereits zugrunde; wer sie für irrig erklärt, widerspricht sich selbst, der weiß nicht, was die Worte Irrtum und Wahrheit bedeuten. Aller Irrtum und Zweifel gehört der Reflexion an und kann die unmittelbare Erkenntnis nicht antasten.

Bei aller Begründung unserer Erkenntnis, bei allem Streit über Irrtum und Wahrheit kommt niemals das Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand in Frage. Die Übereinstimmung mit dem Gegenstand kann für uns nie ein Kriterium der Wahrheit unserer Erkenntnis werden, weil wir dazu aus unserer Erkenntnis heraustreten müßten, um sie mit dem Gegenstand vergleichen zu können, was unmöglich ist, weil wir zum Gegenstand immer erst durch die Erkenntnis kommen. Wir können also nie Erkenntnis und Gegenstand, sondern nur Erkenntnisse untereinander miteinander vergleichen. Ein Satz ist dann wahr, wenn er richtig begründet ist, d. h. wenn er mit der Erkenntnis, aus der er abgeleitet wurde, übereinstimmt.  Über die Wahrheit der unmittelbaren Erkenntnis kann kein Streit sein, sondern nur darüber, welches die unmittelbare Erkenntnis sei.  Wollten wir die Wahrheit der unmittelbaren Erkenntnis bezweifeln, so müßten wir sie, sofern sie unmittelbare Erkenntnis ist, zu diesem Zweifel selbst voraussetzen. Der Zweifel an der unmittelbaren Erkenntnis führt zum Widerspruch. Jede mittelbare Erkenntnis dagegen ist als solche problematisch und nur durch Vergleichung mit der unmittelbaren Erkenntnis zu begründen. Alle Fragen in der Philosophie werden also am Ende auf diese hinauslaufen:  Welches die unmittelbare Erkenntnis der reinen Vernunft sei  und aller Streit in der Philosophie wird sich durch die Beantwortung dieser Frage entscheiden lassen. Die Übereinstimmung mit dem Gegenstand besitzt die Erkenntnis unserer Vernunft oder besitzt sie nicht, ohne daß wir etwas dafür oder dagegen tun können. Es gibt für uns keinen Standpunkt, von dem aus wir, gleichsam außer oder über unserer Erkenntnis stehend, ihre Gültigkeit zum Thema irgendeiner Wissenschaft machen könnten. Daher kann es auch nicht Aufgabe der Philosophie sein, unserer Erkenntnis objektive Wahrheit zu verschaffen, sondern nur das Bewußtsein als  erkennendes  Bewußtsein zu beglaubigen, dem Bewußtsein zum irrtumsfreien Ausspruch der Erkenntnis zu verhelfen.

Es ist also in der Philosophie so wenig wie in irgendeiner anderen menschlichen Wissenschaft die Frage: Ist unsere Erkenntnis wahr, d. h. stimmt sie mit dem Gegenstand überein?, sondern nur diese: Ist ein Satz wirklich Erkenntnis, d. h. stimmt er mit der unmittelbaren Erkenntnis überein? Spricht ein Urteil wirklich eine Erkenntnis aus oder geht es darin auf, ein faktischer Akt meines Bewußtseins zu sein? Aller Irrtum gehört somit nur dem Bewußtsein an und kann die unmittelbare Erkenntnis der Vernunft gar nicht berühren.

12. Dies läßt sich noch auf andere Weise deutlich machen. Jede Erkenntnis ist eine Vorstellung, aber nicht jede Vorstellung ist schon Erkenntnis. Vielmehr gibt es auch problematische Vorstellungen, während zur Erkenntnis der Anspruch auf Existenz dessen, was vorgestellt wird, d. h. des Gegenstandes der Vorstellung, gehört. Daher gewinnt es den Anschein, als ließe sich aus dem allgemeinen Begriff des Vorstellens der des Erkennens ableiten, gleichsam erklären, wie die Assertion zur Vorstellung hinzukommt, wie die Objektivität an die Vorstellung kommt und so die Möglichkeit des Erkennens einer Theorie unterwerfen. Aber das Besondere ist durchaus nicht  im  Allgemeinen enthalten und aus ihm abzuleiten. Vielmehr macht die Erkenntnis selbst erst problematische Vorstellungen möglich und nicht umgekehrt. Erkenntnis ist unmittelbar eine Qualität aus innerer Erfahrung und nicht etwas quantitativ Zusammengesetztes, das sich aus einfacheren Verhältnissen erklären der konstruieren ließe. Jede Erkenntnis ist als solche schon Erkenntnis eines Gegenstandes. Der Gegenstand ist immer schon bei der Erkenntnis und wird nicht erst zu ihr hinzugebracht. Das  Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand  läßt sich keiner mittelbaren Prüfung unterwerfen, sondern nur unmittelbar, wie es als Faktum in der Erkenntnis stattfindet, erleben. Es ist weder ein Kausalverhältnis, noch sonst auf irgendwelche Begriffe zurückzuführen. Dieses Verhältnis kann daher auch kein Thema irgendeiner Wissenschaft werden:  Es gibt keine Theorie der Möglichkeit der Erkenntnis. 

13. Wie wir (§ 10) sahen, begründen wir die Grundurteile der empirischen und mathematischen Wissenschaften durch Aufzeigung der Anschauung, die ihnen zugrunde liegt. Diese Begründung nennen wir  Demonstration.  (Demonstration und Beweis sind also wohl zu unterscheiden.) Durch solche Demonstration ist die Reihe der Gründe dieser Art von Urteilen abgeschlossen, indem diese dadurch auf die unmittelbare Erkenntnis, auf einen von der Willkür des Urteilens unabhängigen Grund zurückgeführt werden. Es hat da keinen Sinn, noch weiter nach höheren Gründen zu forschen. Denn aller Irrtum betrifft nur eine falsche Wiederholung anderswoher gegebener Wahrheiten. Wo nun keine Wahrheit mehr zugrunde liegt, da kann sie auch nicht falsch ausgesprochen und wo nichts wiederholt wird, da kann auch nicht falsch wiederholt werden. Auch wo hier von Sinnestäuschungen reden, sind es streng genommen nicht die Sinne, welche irren, sondern Urteile, durch die die Reflexion die Anschauung der Sinne zu deuten und auszulegen sucht.

Wie sollen wir aber die  metaphysischen  Grundsätze begründen? Beweisen können wir sie nicht; denn sonst wären sie keine Grundsätze. Sie können aber auch nicht demonstriert werden; denn sonst wären sie nicht metaphysische. Wir nennen ihre Begründungsweise  Deduktion.  Worin wird nun diese Deduktion bestehen? Es gibt keine andere Begründung einer Erkenntnis als durch die Angabe der unmittelbaren Erkenntnis, aus der sie abgeleitet ist. Die höchsten Gründe liegen in der schlechthin unmittelbaren Erkenntnis. Alle mittelbare Erkenntnis ist aber Erkenntnis durch Begriffe, d. h. Urteilen. Streng genommen dürfen wir also nicht fordern: jede Erkenntnis, sondern nur: jedes Urteil müsse einen Grund haben und zwar seien alle mittelbaren Urteile zu beweisen, alle unmittelbaren Urteile aber entweder zu demonstrieren oder zu deduzieren. Dieser Grund aber darf in keinem Fall im Verhältnis zum Gegenstand, sondern nur im Verhältnis zur unmittelbaren Erkenntnis gesucht werden. Alles kommt hier also auf die Unterscheidung des Verhältnisses des Urteils zur Erkenntnis vom Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand an.

Die Deduktion kommt also darin mit der Demonstration überein, daß beide Methoden zur Begründung von Grundurteilen dienen. Beider Geschäft besteht folglich in der Aufweisung unmittelbarer Erkenntnisse, sofern diese den Grund der fraglichen Urteile bilden. Die nur deduzierbaren Urteile aber haben ihren Grund nicht, wie die demonstrierbaren, in der Anschauung; d. h. die ihnen zugrunde liegende unmittelbare Erkenntnis kommt uns nicht unmittelbar, sondern  nur  durch Vermittlung der Reflexion,  nur  durch das Urteil zu Bewußtsein. Dieser Umstand bedingt den wesentlichen Unterschied beider Verfahrungsarten. Denn, während wir für die Demonstration die Anschauung unmittelbar zur Vergleichung neben das Urteil stellen können, sind wir für die Deduktion auf eine nur mittelbare Vergleichung angewiesen, indem das Kriterium der Gültigkeit des Urteils uns nicht, wie dort, unmittelbar zur Verfügung steht, sondern erst auf einem künstlichen Umweg gesucht und in unseren Besitz gebracht werden muß. So sehr sich aber auch die demonstrierbare Wahrheit durch ihre unmittelbare Evidenz vor der nur deduzierbaren auszeichnet, so müssen wir doch beachten, daß dieser Vorzug nur durch ein verschiedenes Verhältnis beider Erkenntnisweisen zum Bewußtsein bedingt ist, indem dort so wenig wie hier der Gegenstand zum Zeugen der Wahrheit aufgerufen werden kann. Um daher die Ansprüche an die Deduktion nicht zu hoch zu stellen, so wird uns das wichtigste Resultat der bisherigen Untersuchungen die Nachweisung, daß wir es in der Demonstration mit einer nur subjektiven Begründung zu tun haben, daß also auch die Gewißheit gerade der evidentesten Wahrheiten, wie die der mathematischen Axiome, - dem gewöhnlichen Vorurteil entgegen - nicht auf objektiven Kriterien beruhen könne.

14. Es gibt also drei Arten der Begründung: Beweis, Demonstration und Deduktion. Die Begründung durch Beweis bezieht sich nur auf mittelbare Urteile und setzt selbst zu ihrer Möglichkeit die Grundsätze voraus. Mithin fordert die Vollständigkeit der Begründung vor allem Demonstration und Deduktion.

Wir haben es hier allein mit der schwierigsten Begründungsweise zu tun, mit der Deduktion. In der Deduktion hatten wir die wichtigste Aufgabe der philosophischen Kritik gefunden. Wir behaupten nun, daß die Kritik bei diesem Geschäft nur  psychologisch  verfahren könne, d. h. selbst Wissenschaft  aus  innerer Erfahrung sei.

Der Beweis dieser Behauptung ergibt sich ohne Schwierigkeit aus dem Vorstehenden. Wir haben eben gezeigt, daß, während wir bei der Demonstration den Erkenntnisgrund unmittelbar neben das zu begründende Urteil stellen können, bei der Begründung der nur deduzierbaren Urteile eine solche unmittelbare Vergleichung des Urteils mit seinem Erkenntnisgrund nicht möglich ist, weil der Erkenntnisgrund des Urteils hier nicht wie dort unmittelbar bewußt ist, sondern erst mittelbar aufgesucht werden muß. Diesen Erkenntnisgrund der nur deduzierbaren Urteile besitzen wir in der unmittelbaren Erkenntnis der reinen Vernunft. Wir müssen daher den Besitzstand dieser unmittelbaren Erkenntnis der reinen Vernunft selbst erst zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung machen. Den Besitzstand von Erkenntnissen können wir aber nur auf dem Wege innerer Erfahrung kennen lernen. Folglich ist die Ermittlung des Erkenntnisgrundes der nur deduzierbaren Urteile eine Aufgabe der Wissenschaft aus innerer Erfahrung.  Die Deduktion der metaphysischen Grundsätze ist also ein Geschäft der Psychologie.  - Bei diesem Satz müssen wir verweilen; denn er ist von entscheidender Wichtigkeit für alle kritischen Untersuchungen. Durch das Folgende wird er noch einleuchtender werden.
LITERATUR - Leonard Nelson, Die kritische Methode und das Verhältnis der Psychologie zur Philosophie - Ein Kapitel aus der Methodenlehre, Hessenberg/Kaiser/Nelson (Hg), Abhandlungen der Fries'schen Schule, Neue Folge, Bd. 1, Göttingen 1906
    Anmerkungen
    1) Dies wird häufig übersehen, durch die Verwechslung des Gesetzes von der Erhaltung der Energie mit dem ersten Hauptsatz der mechanischen Wärmetheorie. Dieser Satz ist aber nur eine Anwendung des Energieprinzips und als solcher induktorisch bewiesen worden. Nicht daß die Energie konstant ist, besagt dieser Beweis, sondern daß die Wärme eine Form der Energie ist, wozu das Energieprinzip in allgemeinster Form schon vorausgesetzt werden muß.
    2) Begriff und Urteil sind logisch scharf zu scheiden
      1) Nur Definitionen, also analytische Urteile, sind Begriffen gleichwertig. Sie sind aber eben darum von keinem Erkenntniswert; die Existenz des definierten Begriffs muß erst bewiesen werden.
      2) Jedes vollständige konjunktive analytische Urteil stellt zwar einen Begriff dar; aber es gilt nicht umgekehrt, daß jeder Begriff sich als analytisches Urteil darstellen ließe. Nur kombinierte Begriffe lassen diese Möglichkeit zu. Ursprünglich metaphysische (Kategorien), mathematische und empirische Grundbegriffe lassen sich nicht definieren. Diese nicht Begriffe zu  nennen,  steht jedem frei; dies wäre bloße Wortstreit.
      3) Jedes Urteil setzt zu seiner Möglichkeit bereits Begriffe voraus. Freilich setzt die nur problematische Vorstellung des Begriffs zu ihrer Möglichkeit selbst wieder schon assertorische [als gültig behauptete - wp] Vorstellungen, d. h. Erkenntnis voraus. Wie KANT sagt: Die analytische Einheit des Bewußtseins ist nicht ohne Voraussetzung irgendeiner synthetischen möglich. Aber diese "ursprüngliche" Synthesis ist nicht die des Urteils, sondern der unmittelbaren Erkenntnis ohne Reflexion.
    - Die neuerdings wieder vielfach versuchte Verwischung dieses Unterschieds führt zur mystischen Vorstellung der Realität des Begriffs und zur Übertragung der Willkürlichkeit von der Begriffsbildung auf das Erkennen, zur Vermengung von Denken und Erkennen.
    Was ferner die Einteilung der Urteile in analytische und synthetische betrifft, so ist diese Unterscheidung nicht grammatisch, sondern logisch. Jedes Urteil ist entweder analytisch oder synthetisch (je nachdem, ob das Prädikat im Subjektsbegriff enthalten ist oder nicht), aber derselbe Satz kann bald ein analytisches, bald ein synthetisches Urteil bezeichnen. Begriffe können sich nicht ändern, aber Worte können ihre Bedeutung ändern, d. h. man kann verschiedene Begriffe mit ihnen verbinden.