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Bericht über deutsche Schriften zur Logik in den Jahren 1895-99 Julius Bergmann, Die Grundprobleme der Logik, zweite völlig neue Bearbeitung, Berlin 1895, 232 Seiten. Unter den Schriften der Berichtsjahre nimmt dieses tiefgründige und gedankenreiche Werk eine besonders hervorragende Stellung ein. In ihm zieht der Verfasser die Summe seiner, in bekannten Schriften wiederholt dargelegten logischen Überzeugungen. Wie bei seiner kritischen Behutsamkeit nicht anders zu erwarten ist, unterwirft er dieselben überall einer sorgsamen Überprüfung und wo es not tut, einer bessernden Umbildung. Es braucht auch nicht gesagt zu werden, daß alle Vorzüge der älteren Schrifen in der neuen wiederkehren: Ernst und Strenge in der wissenschaftlichen Haltung, penibelste Sorgfalt in der Herausarbeitung der wesentlichen Begriffe, Probleme und Theorien, kritische Anknüpfung an wertvolle Tendenzen der älteren Logik, bei großer Originalität in ihrer Deutung und Neugestaltung. Wie der ausführlicheren "reinen Logik" vom Jahr 1879, so eignet also auch dieser knapperen Darstellung der "Grundprobleme" - im Vergleich mit der durch MILL, SIGWART und BRENTANO inaugurierten logischen Literatur - jener "konservative Zug", welcher den Umfang der von BERGMANN geübten Einflüsse unververkennbar geschmälert hat. Die in der zeitgenössischen Logik so sehr vorherrschenden empiristischen Neigungen, bekanntlich mit der bevorzugten Stellung zusammenhängend, welche man der empirischen Psychologie für die Begründung der Logik einräumt, sind BERGMANN fremd. Er hält, und wir schätzen dies als ein nicht geringes Verdienst, an der Idee einer reinen Logik als einer apriorischen Disziplin fest. Freilich kommt bei ihm jene Art psychologischer Grundlegung etwas zu kurz, die für die Aufklärung des Sinnes der rein logischen Begriffe und Gesetze in der Tat unentbehrlich ist, ich meine jene rein deskriptiven Analysen der Denkerlebnisse, die wir, als vor aller empirisch erklärenden, genetischen Psychologie liegend, besser als phänomenologische Analysen bezeichnen. Als den Gegenstand der Logik bestimmt BERGMANN (in der Einleitung § 1) "das Denken hinsichtlich seiner natürlichen Angemessenheti zu dem im Erkennen und Wissen bestehenden Zweck"; die Logik habe es aber nur "mit der allgemeinen Weise des Denkens" (oder was für BERGMANN dasselbe besagt, des Urteilens) zu tun, "sowie denjenigen besonderen Weisen desselben, die sich ohne Bezugnahme auf Beschaffenheiten, durch welche sich seine Gegenstände voneinander unterscheiden, aus dem allgemeinen ableiten und verstehen lassen". Genau genommen betrifft dies (wenn ich recht sehe), nur die "allgemeine oder elementare" Logik, die der Verfasser im Sinne der bekannten kantischen Darlegungen, von der "speziellen", auf die besonderen Erkenntnisziele, bzw. auf die Methoden der verschiedenen Einzelwissenschaften gerichteten Logik unterscheidet. Ebenso übernimmt der Verfasser von KANT die Unterscheidung zwischen reiner und angewandter Logik. KANTs Bestimmung der reinen Logik, nämlich, daß sie den Verstand von den übrigen Gemütskräften absondert, interpretiert BERGMANN so, "daß sie das Denken nur in seinen Erzeugnissen, den gedachten Gedanken betrachtet" oder, noch treffender, daß sie die Gedanken nicht als Tätigkeiten des Geistes, sondern hinsichtlich dessen, was durch sie gedacht wird, betrachtet. Gegen die viel und von ihm selbst früher benützte Definition der Logik als Kunstlehre des Denkens wendet er sich polemisch: als Kunstlehre einer Tätigkeit müßte die Logik zeigen, was man tun müßte, um diese Tätigkeit richtig zu vollziehen; dann aber wäre die Logik, kantisch zu reden, nicht Wissenschaft vom Verstandesgebrauch selbst, sondern von den subjektiven empirischen Bedingungen desselben. Es will mir scheinen, daß die kantischen Unterscheidungen zwar in sich berechtigt sein, daß sie aber die verschiedenen natürlichen Umgrenzungen, welche die Idee der Logik erfahren kann, nicht zu vollster begrifflicher Klarheit bringen; und dies auch nicht unter Beihilfe der Erläuterungen des Verfassers. Der Gegensatz von reiner und angewandter Logik kann als gleichbedeutend gefaßt werden mit dem zwischen theoretischer und praktischer Logik. Versteht man andererseits "rein" als "apriori", so ergibt sich als zweiter, aber mit dem ersten zur Deckung zu bringender Gegensatz derjenige zwischen apriorischer und aposteriorischer Logik. Um an den ersteren Gegensatz anzuknüpfen, so hat der altbeliebte Begriff einer praktischen Logik, einer Logik als Kunstlehre, seine volle Berechtigung. In naturgemäßer Weise gefaßt, umgrenz er eine auf empirische Psychologie fundierte, also humane und empirische Denkkunst. Dieser liegt aber nicht bloß die Psychologie zugrunde, sondern auch die "reine Logik", eine theoretische und apriorische Disziplin, deren reine Gesetze die Kunstlehre normativ wendet und unter den empirischen Umständen des menschlichen und zumal wissenschaftlichen Denkens praktisch fruchtbar macht. Diese reine Logik hat es ganz und gar nicht mit dem Denken und Erkennen, geschweige denn mit seiner Normierung und Leitung zu tun, vielmehr mit den Denk- und Erkenntniseinheiten, mit den im Denken und Erkennen zu realisierenden Bedeutungen und Geltungen, mit den die Idee des "Verstandes" konstituierenden Ideen und Idealgesetzen. Sie handelt also nicht von den Vorstellungen, Urteilen, Schlüssen, Einsichten und dgl. als psychischen Erlebnissen, sondern von gewissen, aus solchen Akten durch (eigentliche) Abstraktion einsichtig zu entnehmenden Ideen (Begriffen, Sätzen, Schlüssen usw. als spezifischen Einzelheiten), und auf diese spezifischen Einzelheiten beziehen sich jene generellen Gesetze, die im prägnantesten Wortsinn logische Gesetze heißen. Zur Klarheit gebracht zu haben, daß den Kerngehalt jeder normativen und praktischen Logik Sätze und Theorien bilden, welche nicht zu den Denkakten, sondern zu jenen, sich in gewissen ihrer Momente vereinzelnden Ideen liegen, erscheint mir als eine der bedeutsamsten logischen Einsichten. Sie liegt verborgen in der Wissenschaftslehre BOLZANOs, welcher das Verständnis seiner Entdeckung nur leider geschmälert hat durch die Art, wie er seine fundamentalen Konzeptionen der "Vorstellung ansich" und des "Satzes ansich" einführte und wie er sie ohne jede Erforschung ihres phänomenologischen Ursprungs ließ. Die Wissenschaftslehre ist von BERGMANN, sowie von fast allen zeitgenössischen Logikern unbenutzt geblieben, und so hat sich ihm auch nicht jene wesentliche Idee der formalen Logik dargeboten, die in BOLZANOs gesonderter Behandlung der auf Vorstellungen und Sätzen "ansich" bezüglichen Lehren zumindest vorgebildet war. Auch KANTs tiefe, sei es auch nicht ganz unmißverständliche Bestimmung der reinen als einer bloß formalen Logik lehnt er ab, er verkennt den wertvollen Gehalt der Idee, die sich gerade in seiner eigenen Behandlung der Disziplin wirksam und fruchtbar erweist. Gewiß die Art, wie die Unterscheidung zwischen materialer und formaler Logik traditionell vollzogen und auf die Unterscheidung zwischen formaler und materialer Wahrheit bezogen wird, ist nicht zu billigen. Wenn BERGMANN (in dem der Kritik der formalen Logik gewidmeten § 3) die Einschränkung der Aufgabe der Logik auf die bloße Widerspruchslosigkeit oder "formale Wahrheit", anstatt auf die Übereinstimmung mit dem Gegenstand, auf die materiale und eigentliche Wahrheit verwirft; wenn er die Meinung als unzulässig erklärt, daß Regeln, die dem Zweck der Erkenntnis dienen, sich nur den der formal richtigen Erkenntnis stellen könnten: so stimmen wir ihm völlig bei. Mit Recht weist er Seite 10f darauf hin, daß die Forderung der Widerspruchslosigkeit ihre Begründung findet in der Forderung der Wahrheit, daß wir in allen Darstellungen unserer Disziplin, auch denen der formalistischen Logiker, Regeln aufgestellt sehen, die sich aus dem Zweck der Widerspruchslosigkeit nimmermehr begründen lassen. Trotz alledem waltet, nur getrübt durch traditionelle Unklarheiten, in den Äußerungen und logischen Darstellungen der Formalisten eine wertvolle Idee, und zumal was der Verfasser selbst aus KANTs "Kritik der reinen Vernunft" zitiert, trifft, passend interpretiert, Richtiges. Es kommt nur darauf an, wie wir den Begriff der Logik fassen, und wenn es die reine Logik sein soll, daß wir den theoretischen Charakter derselben schärfer als üblich beachten. Sowie wie in der Logik den Erkenntniszweck an die Spitze stellen und von ihr Regeln, Normen erwarten, diesen Zweck zu fördern, stehen wir auf dem Boden der logischen Kunstlehre. Dann müssen wir aber auch konsequent sein und diese praktische Logik so praktisch wie nur möglich und so allseitig praktisch, wie es die Förderung des Erkenntniszwecks irgendwie wünschenswert erscheinen läßt, anlegen. Schränken wir uns aber auf die allgemeine und reine Logik ein - verstanden als theoretische Disziplin - dann ist von Zwecken und Normen die Rede, oder sollte es zumindest nicht sein. Es verhält sich hier, wie in der reinen und theoretischen Arithmetik, welche Gesetze für Zahlbeziehungen aufstellt, nicht aber Normen des Rechnens. Selbstverständlich, daß sich solche Gesetze jederzeit, dur die Einführung des ihnen ursprünglich fremden Gedankens praktischer Regelung in Normen umwandeln lassen. So auch mit der reinen Logik und den durch eine Beziehung auf den Erkenntniszweck aus ihren Gesetzen ohne weiteres zu bildenden Regeln. Von dieser reinen und theoretischen Logik, nicht aber von der Logik überhaupt, gilt nun, was die Formalisten von der Logik zu lehren pflegten. Die "Materie der Erkenntnis" tritt nicht in ihren Bereich, sie geht eben nur den Gesetzen nach, die rein in den kategorialen "Formen" gründen, als Wahrheiten ergeben, wie immer diese Formen mit sinnlichen "Stoffen" ausgefüllt werden mögen. Diese abgeleiteten Wahrheiten gehören dann nicht mehr zum Inhalt der reinen Logik selbst, sondern zum Umfang ihrer möglichen bloßen "Anwendungen". Die Allgemeinheit der Form und der auf sie bezüglichen Gesetzmäßigkeit hat hierbei genau den Sinn der mathematischen Allgemeinheit - wie auch der allgemeinste Begriff des rein Mathematischen sich mit dem kategorial Gültigen oder rein Logischen deckt. In der rein logischen oder mathematischen Sphäre ist keine "materiale", d. h. keine "sinnliche" Begriffe enthaltende Wahrheit zu finden, weil es zum Sinn des rein Logischen gehört, alle Materie - in der Weise der Unbestimmten a, b, c ... der Algebra - unbestimmt zu lassen. Der Gegensatz von Material und Formal ist, wie man sieht, hier identisch mit dem zwischen Sinnlich (in äußerer oder innerer Sinnlichkeit wahrnehmbar) und Kategorial. Die formale Logik im weitesten Verstand (oder auch die weitest gefaßte reine Mathesis) ist der Gesamtumfang der rein kategorialen, also von allen sinnlichen Begriffen freien Gesetze und Theorien. Daß die Sphäre dieser Gesetze eine solche der bloßen Widerspruchslosigkeit ist, daß sie keinen einzigen realen Existentialsatz, keine einzige Behauptung über "Tatsachen" umfaßt, sondern nur Sätze und alle Sätze, die zum Sinn des Denkens als solchen (d. h. eben zu den kategorialen Formen) gehören, all das ist nun klar. Und ebenso, daß ein Denken, welches diese Gesetze als Normen befolgt, durch sie nur der "formalen", aber nicht ohne weiteres der "materialen" Wahrheit versichert ist. Denn nur eine solche materiale Wahrheit wird durch sie verbürgt, die nicht in den jeweiligen bestimmten Materien, sondern nur in ihren Formen gründet, also bei willkürlicher Variation der Materien gültig bleibt. Nicht jeder Irrtum ist eben ein "logischer Widersinn". Es will mir scheinen, daß mit dieser Interpretation die eigentliche, nur von unzulässigen Beschränkungen oder Verwirrungen befreite Tendenz der Lehren der Formalisten getroffen ist - eine Tendenz, die gerade dem Verfasser bei seiner Behandlungsweise der Logik nicht ganz unsympathisch sein könnte. Sehr innig hängt mit der Frage nach den richtigen Bestimmungen des Begriffs der Logik diejenige nach dem Verhältnis der Logik zu den anderen philosophischen Disziplinen zusammen. Ihr Verhältnis zur Metaphysik erörtert der Verfasser ausführlich in § 3. Er bestreitet, daß Metaphysik und Logik im Grunde nur eine Wissenschaft sind (nämlich Wissenschaftslehre in TRENDELENBURGs Sinn), vielmehr handelt es sich um zwei zu sondernde Wissenschaften, die nur in dem Verhältnis stehen, daß jede von beiden sich mit den Problemen der anderen beschäftigen muß (Seite 21). Der Metaphysik als der Wissenschaft vom Seienden als solchem weist er die Aufgabe zu, den Begriff des Seins klarzumachen und die sich daran heftenden Probleme zu lösen (Seite 20). Der Begriff des Seienden soll aber mit dem des Denkens unauflöslich verknüpft sein, ein Verhältnis, das keineswegs die Identität, sei es auch die partielle Identität der beiden Wissenschaften zur Folge haben. Im System der Philosophie geht die Metaphysik der Logik vorher, diese hat von jener die Lösung von gewissen Problemen zu entnehmen, welche "mit dem Seienden als solchem zugleich das Denken mit Bezug auf den Zweck der Erkenntnis zum Gegenstand haben" (Seite 23). BERGMANNs Stellungnahme kann ich hier nicht, oder nur in sehr bedingter Weise beitreten. Jedenfalls hängt alles davon ab, welche Ideen von Logik und Metaphysik man zugrunde legt. Beschränkt man sich auf jene reine Logik, als theoretisches System der rein kategorialen Wahrheiten, so geht diese sicherlich allen Wissenschaften vorher, eben dadurch, daß sie sich ja alle Materie der Erkenntnis fern hält, sie völlig unbestimmt läßt. So braucht auch (oder spezielle) die reine Arithmetik keinen Obersatz, der aus irgendeiner anderen Wissenschaft, im Besonderen aus der Metaphysik stammen würde. Nun bedarf aber, wie die reine Mathematik im Gewöhnlichen, so diejenige im weitesten Sinne, einer ergänzenden philosophischen Forschung, welche die auf Sinn und objektive Geltung ihrer Grundbegriffe und Gesetze bezüglichen Schwierigkeiten aufklärt. Es handelt sich dabei nicht um Lücken im Zusammenhang der Theorien oder in ihrer Fundamentierung durch Grundsätze; denn solche Lücken zu ergänzen ist Sache der mathematischen, nicht der philosophischen Arbeit; sondern um eine Befriedigung von Erkenntnisbedürfnissen, welche auch die ideal vollendete mathematische Theorie unbefriedigt läßt, und die sich primär auf den Sinn und die Leistung nicht der einzelnen mathematischen Theorien, sondern auf das Denken überhaupt und die zu seinem logischen Inhalt gehörigen elementaren Formen und elementaren Gesetze beziehen. Kurzum: es bedarf der Erkenntniskritik. Faßt man den Begriff der reinen Logik so weit, daß er die sie philosophisch aufklärende Erkenntniskritik mitumfaßt, dann hängt die Antwort auf die Frage, wie nun Logik und Metaphysik zueinander stehen, davon ab, wie wir den Begriff der Metaphysik relativ zu dem der Erkenntnistheorie bestimmen. Die zum Begriff "Sein" gehörigen Aufklärungen wird man von den sonstigen erkenntnistheoretischen Forschungen kaum trennen wollen und können. Metaphysik im Sinn von BERGMANNs Definition ginge also in dem, was hier (und wie ich hoffe naturgemäß) als Erkenntniskritik bezeichnet ist, auf. Sie ginge mit der reinen Logik der praktischen Logik und allen Wissenschaften vorher. Die gewöhnliche Bedeutung des Terminus Metaphysik ist aber, wenn ich recht sehe, eine ganz andere. Der Metaphysik obliegt es danach, die letzten, absolut gültigen Bestimmungen des real Seienden herauszuarbeiten aus dem Gewirr bloß vorläufig und relativ gültiger in den empirischen Wissenschaften. Gehen diese mehr auf Gesetzesformeln zur Orientierung in der Erscheinungswelt, und haben die Annahmen über das Seiende in ihnen den Wert bloßer Hilfsmittel zu diesem Zweck, so geht das theoretische Interesse der Metaphysik primär auf das Seiende selbst. Sie will den letzten Sinn der Welt aufspüren, sie will sich nicht mit jenen bloß ökonomischen Formeln begnügen, nach denen wir den Verlauf des phänomenalen Seins und Geschehens vorwärts und rückwärts konstruieren können, sie schielt nicht nach der praktischen Naturbeherrschung hin, sie will einfach wissen, was wahr und wirklich ist. Die Metaphysik in diesem Sinne, als Wissenschaft von dem, was aufgrund aller Einzelwissenschaften und unter ständiger Benutzung der in der Erkenntniskritik gewonnenen Aufklärungen (über den Begriff des Seins, über die mit ihm innig verflochtenen Begriffe der Seins- und Denkformen, übe Sinn und Möglichkeit objektiv gültiger Erkenntnis usw.) von der realen Wirklichkeit endgültig ausgesagt werden kann, folgt allen Wissenschaften selbstverständlich nach. Dasselbe gilt offenbar von der logischen Kunstlehre, welche sich auf reine Logik und Erkenntniskritik, auf empirische Psychologie und, als einzelwissenschaftliche Methodologie, auf alle Einzelwissenschaften aufbaut. - Auch im Hinblick auf die hier versuchten Bestimmungen, des Verhältnisses der unter den Titeln Logik, Erkenntniskritik und Metaphysik zu begrenzenden Disziplinen, glaube ich annehmen zu dürfen, daß ihnen der Verfasser im Grunde nicht so sehr fern steht und sie von seinem Standpunkt aus ganz wohl billigen könnte. Im § 4 handelt der Verfasser von "Erkenntnisart und Einteilung" der Logik. Dieselbe ist nach ihm ganz und gar auf die Betrachtung der Begriffe des Denkens, der Wahrheit und der Erkenntnis angewiesen. Normen, die den "Verstand an und für sich" betreffen, das abgesondert von allen anderen geistigen Verhaltensweisen betrachtete Denken, und Normen, die im Zweck des Denkens ihren Grund haben, also aus diesem müssen erkannt werden können, soll eben dasselbe besagen. KANTs Lehre, daß die reine und allgemeine Logik unabhängig von aller zufälligen Erfahrung, daß sie eine demonstrierte Doktrin und völlig a priori sein soll, stimmt der Verfasser also bei, nur daß er dieselbe Auffassung auch hinsichtlich der angewandten Logik festhalten will. Die Regeln dieser angewandten Logik sind nach BERGMANN immer noch Erkenntnisse a priori, selbst wenn die Gegenstände des Anwendungsgebietes durch Erfahrung gegeben sind; denn es ist nicht die Behauptung dieser Regeln, daß es gewisse Gegenstände oder überhaupt Gegenstände von solchen Beschaffenheiten gibt, sondern nur, daß, wenn der Verstand sich mit so beschaffenen Gegenständen beschäftigt, es diesen Regeln gemäß geschehen muß. Mit all dem bekundet sich der Verfasser als Vertreter einer (recht verstandenen) formalen Logik, und nur darin wird er ihr nicht gerecht, daß er ihre Gesetze als wesentlich normative ansieht, während nach meiner oben angedeuteten Auffassung der Gedanke der Normierung ihnen ursprünglich fremd ist. Jedenfalls bleiben die Gesetze in ihrer normativen Fassung und die aus ihnen durch eine bloße Übertragung ("Anwendung") auf bestimmte Gegenstände hervorgehenden Sätze a priori, ganz so wie bei der Arithmetik. Aber die naturgemäße Erweiterung der normativen und praktischen Logik über die Sphäre so einer bloßen Übertragung auf bestimmte Erkenntnismaterien hinaus, ihre Erweiterung z. B. zu einer wissenschaftlichen Methodologie, hebt notwendig ihren ausschließlich apriorischen Charakter auf. Auch der Hinblick auf die empirische Besonderheit der menschlichen Natur wird der überhaupt auf Erkenntnis- und Wissenschaftsförderung gerichteten Logik Regeln zuführen, die sich aus der reinen Logik allein nicht begründen lassen. Schon die Lehre von den teils fördernden, teils hemmenden Einflüssen der Sprache auf das Denken, darunter z. B. die Unterscheidung der wichtigsten Klassen der schädlichen Äquivokationen [Mehrdeutigkeiten - wp] gehört offensichtlich in einen Bereich aposteriorischer logischer Lehren. - Wenn der Verfasser schließlich (Seite 28) KANT und dessen Nachfolgern vorwirft, daß sie die logischen Regeln bloß hinstellen, ohne sie aus dem Begriff der Erkenntnis abzuleiten, ohne zu zeigen, wie sie aus den Begriffen des Erkennens und der Wahrheit entspringen; wenn er von der Logik verlangt, daß sie sich mit der unmittelbaren Gewißheit der logischen Prinzipien nicht begnügt, sondern uns "Einsicht in das Denken" gewährt: so können wir ihm im Wesentlichen zustimmen; nämlich der Interpretation, daß die Logik eben nicht eine bloße formale (mathematische) Theorie der rein kategorialen Gesetzmäßigkeiten sein darf, sondern (von ihren auf die Erkenntnispraxis abzielenden Erweiterungen abzusehen) als philosophische Logik der phänomenologischen und erkenntniskritischen Aufklärungen benötigt, durch welche wir der Geltung der der Begriff und Theorien nicht bloß völlig gewiß sind, sondern sie auch "verstehen". Der viel geschmähte öde Formalismus befriedigt das philosophische Interesse nicht - das beweist nichts gegen seinen inneren Wert, er befriedigt dafür das mathematische Interesse. Erkenntniskritik klärt den objektiven Sinn der öden Formen aus, sie ist die spezifisch philosophische Aufgabe. Der Verfasser beschließt die Einleitung mit der Begründung seiner Einteilung der Logik. Er unterscheidet zwei Hauptteile, von denen der erste vom Denken und Erkennen überhaupt, der zweite vom Fortschritt im Erkennen handelt. Der erste zerfällt in zwei Abschnitte, von welchen der vorangehende unter dem Titel "Formen des Denkens" zunächst die den wahren und unwahren Gedanken gemeinsamen Formen der Gedanken (auf welchen die natürliche Angemessenheit des Denkens an den Zweck der Erkenntnis beruth) erörtern soll, während es der zweite auf die Feststellung der Begriffe der Erkenntnis und der Wahrheit und auf die in ihnen gründenden Kriterien der Wahrheit und Unwahrheit abgesehen hat. Gehen wir zunächst den Inhalt des ersten Abschnitts der Reihe nach durch. In § 5 schickt der Verfasser zur Untersuchung der "allgemeinen Weise oder Form" des Urteilens die Bemerkung voraus, daß "in jedem einfachen Urteil von etwas, dem Gegenstand, etwas bejaht oder verneint wird" und kündigt an, daß die genauere Analyse des Sinnes der unpersönlichen, der hypothetischen und der disjunktiven Urteile diese als bloß scheinbare Ausnahmen kenntlich machen wird. Vorstellung oder Begriff erklärt er (etwas zu summarisch und nicht ganz deutlich) als "das Haben eines Gegenstandes im Bewußtsein oder Denken; oder die Setzung eines Gegenstandes, wie sie die Grundlage jedes Urteils bildet" (Seite 31). Gemeint sind, wie sich weiterhin zeigt, alle Akte, die als vollständige Subjektsakte von Prädikationen fungieren können. Von Prädikatsvorstellungen kann also nach BERGMANN nicht gesprochen werden: Prädikate haben, lehrt er, "für das Bewußtsein nicht die Bedeutung von Gegenständen". Die enge Begrenzung, die hier dem Begriff der Vorstellung gegeben wird (eine Begrenzung, die sicherlich einen logisch wesentlichen Begriff trifft) forderte zur Ergänzung einen weiteren Begriff, bzw. Terminus, der auf alle Teile einer Aussagebedeutung, die nicht selbst als volle Aussagen gelten können, paßt. wenn wir nicht von Prädikatsvorstellungen, ebenso nicht von Vorstellungen, die den Wörtern "neben", "rechts, "und", "aber" und dgl. korrespondieren, sprechen dürfen, wie sollen wir sonst sprechen? Es fehlt hier offenbar an Unterscheidungen der weiteren und engeren Vorstellungsbegriffe und ihrer wesentlichen Modifikationen. Es fehlt zugleich an phänomenologischen Untersuchungen, welche die großen, den Ideen Bedeutung und Vorstellung anhaftenden Schwierigkeiten zu erhellen geeignet wären. Es folgen nun zwei Artunterscheidungen von "Vorstellungen": die Unterscheidung zwischen singulären und allgemeinen, sowie diejenige zwischen konkreten und abstrakten Vorstellungen. Die singulären haben ein einzelnes Ding in seiner individuellen Eigentümlichkeit zum Gegenstand, die allgemeinen eine Klasse oder Gattung von Dingen. Die konkreten Vorstellungen sind solche, deren Gegenstände ihrer Natur nach die Bedeutung von selbständig existierenden Wesen, Dingen oder Klassen von Dingen haben; durch die abstrakten hingegen wird etwas, was nur in oder an Dingen oder durch diese Dinge Existierendes bedeutet, vorgestellt, indem ein dinghaftes Sein desselben fingiert wird (Seite 32-33). - Nach diesen Erklärungen des Verfassers würde die erstere Unterscheidung sich ganz innerhalb des Rahmens der "konkreten" Vorstellungen bewegen. Wie sollen wir denn aber den Unterschied zwischen der Vorstellung der einzelnen Farbe in specie (etwa "Röte") und der Vorstellung "Farbe überhaupt" unterbringen? Wohin gehören ferner Vorstellungen wie "eine Einheit", "die Zahl Zwei"? Ja selbst Vorstellungen wie "ein Baum" weiß ich hier nicht zu platzieren. Desgleichen Inbegriffsvorstellungen, wie "Sokrates und Platon", "eine Zahl und eine andere Zahl", Vielheits- und Allheitsvorstellungen wie "mehrere Menschen", "alle Zahlen der Zahlenreihe", Anzahlvorstellungen (zwei Sätze, drei Pferde) usw. Es will mir scheinen, daß die Zahl der wesentlichen logischen Unterschiede innerhalb des Begriffs der Vorstellung sehr erheblich vermehrt werden müßte. Es erregt auch Bedenken, daß die abstrakten Vorstellungen, in denen wir unselbständige Momente von Dingen substantivieren, den Charakter von "Fiktionen" haben sollen, die solchen Momenten ein dinghaftes Sein andichten. Handelt es sich hier nicht um eine grundwesentliche und daher ganz unentbehrliche Denkform, sowie bei den Formen generellen Denkens überhaupt? Hätten diese den Sinn von bloßen Fiktionen, dann müßten die betreffenden Aussageformen bloß uneigentliche Bedeutungen haben, es müßten überall äquivalente Verwandlungen möglich sein, durch welche die generellen Formen völlig herausgeschafft wären. Ich kann solche Verwandlungen nicht für möglich halten; ich kann keinen echt generellen Satz mit einem nicht generellen hinsichtlich der Bedeutung zur Deckung bringen. Ich glaube, man wird ohne das Zugeständnis nie auskommen, daß Sätze (universelle oder singuläre) über Zahlen, Figuren, Farben (sämlich in specie) vollkommen eindeutige und korrekte Ausdrücke ihres Sinnes sind, und daß dieser Sinn von der Fiktion der Dinghaftigkeit ihrer spezifischen Gegenstände nicht das Mindeste entdecken läßt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, was eine solche Fiktion im Denken jemals leisten könnte. Ich würde ferner Bedenken tragen, die Gegenstände abstrakter Vorstellungen mit den individuellen unselbständigen Momenten zu identifizieren, in denen sie sich bloß vereinzeln. In § 6 erörtert der Verfasser zunächst den Begriff der Bestimmtheit (Merkmal). Eine Bestimmtheit gehört nach ihm zu einem Ding zu irgendeiner Zeit, sie ist das, was in Bezug auf diese Zeit von demselben prädiziert werden darf. Dieser eng eingeschränkte Begriff der Bestimmtheit, obschon ansich wichtig, hat den Nachteil, daß er einen unvermeidlich sich andrängenden weiteren Begriff nicht auszuschließen vermag, den Begriff des Prädikats (oder des Prädizierbaren) schlechthin. Wir sprechen ja, und können es kaum vermeiden so zu sprechen, von Bestimmtheiten oder Merkmalen der algebraischen Zahlen, der hypothetischen Sätze, der analytischen Wahrheiten und dgl., wobei von DIngen und Zeitbeziehungen keine Rede ist. Wie wenig es angeht, den Terminus so sehr einzuschränken, zeigt die tatsächliche Rolle, die er beim Verfasser in allen weiteren Darlegungen spielt. Alle rein logischen Unterscheidungen werden auf ihn bezogen während doch die größte Fülle derselben, z. B. die ganze Syllogistik, gegen den Unterschied zwischen individuellem, realem Prädikat und Prädikat überhaupt gänzlich unempfindlich ist. Es folgt (Seite 36f) der Begriff des Inhalts einer Vorstellung und die Unterscheidung zwischen konstituierenden und ergänzenden Bestimmtheiten. Jeder vorgestellte Gegenstand ist für den Vorstellenden dieser besondere Gegenstand durch die Bestimmtheiten, in denen er vorgestellt wird, die, wie gesagt zu werden pflegt, den Inhalt seiner Vorstellung bilden. Zum Inhalt gehören, nach dem Verfasser, mindestens soviele Bestimmtheiten des Gegenstandes, als erforderlich sind, damit sie die Vorstellung gerade dieses Gegenstandes und keines anderen ist. Vorstellungen können aber (wie z. B. "Berlin, die Hauptstadt Preußens") auch mehr Bestimmtheiten enthalten, als hierzu erforderlich ist. Ist dies bei einer Vorstellung der Fall, dann ist es möglich, daß der Vorstellende einen Teil dieser Bestimmtheiten die Bedeutung beimißt, daß durch sie der vorgestellte Gegenstand für ihn dieser bestimmte Gegenstand und kein anderer ist, den anderen aber die Bedeutung solcher, die zu jenen hinzukommen. "Ist eine Vorstellung in dieser Weise ausgebildet, so sollen in Bezug auf sie die ersteren Bestimmtheiten konstituierende . . . die anderen ergänzende genannt werden." Konstituierender Inhalt einer Vorstellung wird dann als Inbegriff der konstituierenden Bestimmtheiten des Gegenstandes definiert (Seite 37-38). Es sei mir auch hier wieder verstattet, einige Reflexionen anzuknüpfen. Was zunächst den Ausdruck "Inhalt einer Vorstellung" anbelangt, so kann er durch verschiedene wichtige Begriffe interpretiert werden. Verstehen wir unter Vorstellung den Akt, das Erlebnis des Vorstellens, so unterscheiden wir den Inhalt im psychologischen Sinn (der alles, das Erlebnis psychologisch Konstituierende befaßt) vom Inhalt in irgendeinem logischen Sinn. In logischer Hinsicht kann Inhalt aber ein Mehrfaches bedeuten:
2. den Sinn der Vorstellung, z. B. die identische Bedeutung des nominalen Ausdrucks. Mittels verschiedener Bedeutungen kann derselbe Gegenstand gemeint sein. Der gewöhnliche Terminus für diesen Sinn oder diese Bedeutung ist aber nicht "Inhalt" der Vorstellung, sondern normalerweise die Vorstellung selbst; 3. Inhalt im Gegensatz zur kategorialen Form. Der Inhalt ist der Inbegriff der Teilvorstellungen (Teilbedeutungen), die, sei es den Gegenstand selbst zu einem direkten Ausdruck bringen, sei es auf ihn bezogene Objekte, Merkmale, Komplexionsformen. So wäre in den beiden dem Sinn nach verschiedenen Vorstellungen "Sokrates der Lehrer des Plato" und "der Lehrer des Plato oder des Sokrates" der Inhalt im jetzigen Sinn derselbe, nämlich der Inbegriff der Vorstellungen (Bedeutungen) Sokrates, Plato, Lehrer; der Unterschied liegt in der logischen "Form". 4. Gründet man die Rede von "Inhalt" der Vorstellung auf den Inhalt des Gegenstandes, so kann der Gesamtbegriff der Teile und Momente des Gegenstandes gemeint sein, die in der Vorstellung (Bedeutung) ihren expliziten oder impliziten Ausdruck finden. Die §§ 7-11 führen uns in die Metaphysik. Zunächst erörtert der Verfasser (§ 7) in Kürze, dochs sehr lehreich, das Verhältnis von Ding und Bestimmtheiten. Dabei ergeben sich die fundamentalen Bestimmungen, daß Ding dasjenige ist, was einer isolierten (realen) Existenz fähig ist, daß eine Zerlegung des Dings in Teile eine Zerlegung desselben in Dinge bedeutet; daß andererseits Bestimmtheiten nicht für sich, sondern nur in oder an einem anderen, nämlich, daß sie nur in ihrer Verbindung mit anderen Bestimmtheiten zu einem Ding existieren können. Der Verfasser gibt, darin seine Anknüpfung an BERKELEY bekundend, allerdings immer zwiefältige Bestimmungen, sofern er jeweils (was wir in den vorstehenden Sätzen unterdrückt haben) das für sich und nicht für sich Vorgestelltwerdenkönnen mit dem für sich oder nicht für sich Existierenkönnen zusammen nennt: eine Komplikation, die ich für überflüssig, ja für irreführend halten möchte. Für sich vorstellbar ist auch das unselbständige gegenständliche Moment, es kann zum Subjekt einer Prädikation gemacht und so für das Denken gegenständlich werden. Nur kann es nicht als ein Etwas für sich, d. h. als ein Etwas, das isoliert existiert, vorgestellt und im richtigen Urteil gesetzt werden. Es kann dies aber nicht, weil es eben unselbständig ist, weil es seiner Natur nach für sich nicht existieren kann. Der Verfasser erörtert dann weiter den Unterschied zwischen der Unselbständigkeit der Bestimmtheiten von einer ganz anderen Unselbständigkeit der Bestimmtheiten der Dinge selbst in der Einheit eines umfassenden dinglichen Zusammenhangs und berührt schließlich die Frage, wie die Bestimmtheiten eines Dings untereinander zusammenhängen. Er gibt die (bei passender Fassung der Begriffe) sicherlich treffende und bedeutsame Antwort, daß dieses Verhältnis das der Folge zum Grund ist. Bedenken über Bedenken erregt uns der nächste Paragraph (§ 8). Hier lehrt der Verfasser, daß wir alles, was wir vorstellen, dadurch, daß wir es vorstellen, als ein Ding mit Bestimmtheiten oder als eine Klasse von Dingen mit Bestimmtheiten vorstellen, und imgleichen, daß wir es als enthalten in der Welt, als gegenwärtigen oder verganenen oder zukünftigen Bestandteil der Welt vorstellen; der Gedanke, daß ein Bewußtsein von der Welt in allem Vorstellen als Voraussetzung und Grundlage enthalten ist. Das Bewußtsein der Welt haben wir aber zusammen mit dem Bewußtsein unser selbst, das Ich können wir nicht anders setzen als ein Etwas in der Welt, die Welt nicht anders als dasjenige, worin unser Ich ist und als worin seiend unser Ich sich selbst setzt. Das Enthaltensein in der Welt oder das Zusammenhängen mit dem eigenen ich ist, lehrt der Verfasser weiter, einerlei mit Existieren. Sagen wir von etwas es existiert, so meinen wir damit, daß es der Welt unseres Ich angehört. Also alles, was wir vorstellen, stellen wir dadurch, daß wir es vorstellen, als Existierendes (bzw. existiert Habendes usw.) vor, selbst wenn dieses Vorstellen ein bloßes Fingieren der Phantasie ist. Daraus folgt weiter, daß das Existieren oder Sein nicht zu den Bestimmtheiten der als existierend vorgestellten Dinge gehört, also keinen Inhaltsbestandteil der Vorstellung irgendeines Dinges bildet, daß es also auch keinen Sinn hat, es von einem Ding zu prädizieren. Sagen wir von einem Ding aus, es existiert, so ist das, was wir näher bestimmen, nicht die Vorstellung dieses Dings, sondern die der Welt, welche die Welt unseres Ich ist, die Welt, als zu welcher gehörend unser Ich sich selbst vorstellt. Die Welt nämlich setzen wir als enthaltend den Gegenstand, von dem wir sagen, er existiert; die Welt unseres Ich ist das Subjekt aller unserer Existenzialurteile, und daß sie das Ding in sich faßt, ist das Prädikat. Entschlossen zieht der Verfasser (Seite 46) die Konsequenzen dieser Auffassung: um irgendein Ding als existierend vorstellen zu können, muß ich schon mein Ich als existierend vorgestellt haben. Mein Ich existiert, besagt aber (da der Begriff der Existenz in Bezug auf das Ich derselbe ist, wie in Bezug auf andere Dinge), daß es zusammenhängt mit dem bereits als existierend von mir vorgestellten Ich. Die Vorstellung meines Ich hat demnach sich selbst zur Voraussetzung, um sie gewinnen zu können, muß ich sie schon besitzen, oder ich kann niemals anfangen sie zu besitzen, sondern nur damit fortfahren. Diese Darstellung des Verfassers kann ich mir in keinem Punkt zueignen, ja, ich vermisse sogar alle Motive, die sie empfehlen könnten. Auf die Frage z. B., was wir vorstellen, wenn wir die Zahl Π vorstellen; gibt, wie mir scheinen möchte, eine vorurteilslose Vertiefung in den Sinn der Vorstellung die schlichte Antwort: eben die Zahl Π, die bekannte transzendente Zahl, die doch kein und keine Klasse von Dingen ist. Und vergeblich mühe ich mich, die Gedanken Welt und Ich hereinzuziehen, ohne den Sinn der Vorstellung zu ändern. Ist nicht, würde ich weiter fragen, der Gedanke Welt dasselbe wie die Vorstellung Welt? Also gälte von dieser dasselbe wie von jeder anderen Vorstellung: wir könnten die Welt nicht vorstellen, ohne sie in der Welt vorzustellen. Ferner: Sage ich Sokrates existiert, so heißt dies nach BERGMANN: Sokrates ist in der Welt meines Ich enthalten. Sagt ein anderer Sokrates existiert, so meint er also, Sokrates ist in der Welt seines Ich enthalten. Die beiden Aussagen, obwohl verbal identisch, wären, selbst wenn die Welt des einen und anderen Ich dieselbe ist, ihrer Bedeutung nach verschieden, der Existenzialsatz hätte notwendig soviele Bedeutungen, als Personen da sind, die ihn aussagen. Und so käme ich mit den Bedenken überhaupt nicht zuende. Übergehen wir die nähere Betrachtung der §§ 9-11, in welchen der Verfasser über das Verhältnis von Zeitangabe und Bestimmtheit (in seinem engeren Sinn), über die Möglichkeit der veränderlichen Dinge, bzw. der singulären Vorstellungen, über die etwaige objektive oder reale Bedeutung der singulären und allgemeinen Vorstellungsformen für die Abgrenzung von Individuen und Gattungen, sowie über diejenige der Unterscheidung der konstituierenden und ergänzenden Bestimmtheiten eines Gegenstandes handelt, so führt uns der § 12 wieder mehr zu den zentralen logischen Fragen zurück. Er betrifft den "Umfang" einer Vorstellung und die Verhältnisse der Vorstellungen nach Inhalt und Umfang. Der Begriff des Umfangs wird auf den des konstituierenden Inhalts gegründet. Die grundlegende Bestimmung liegt in Folgendem (hier etwas kürzer formulierten) Satz: Der Gegenstand der Vorstellung B gehört zum "Umfang" der Vorstellung A - wobei letztere als von Unverträglichkeiten frei angenommen ist - wenn der konstituierende Inhalt der ersteren in demjenigen der letzteren Vorstellung enthalten ist. Es will mir scheinen, daß der zweifelhafte Begriff des konstituierenden Inhalts diese und die darauf gebauten Begriffsbestimmungen wesentlich schädigt und sie vor allem logisch unzweckmäßig einengt. Sollten wir z. B. nicht sagen dürfen, daß der Gegenstand der Vorstellung "Sokrates" oder eventuell "dies" zum Umfang der Vorstellung Mensch gehört? Am meisten naturgemäß dürfte es übrigens sein, den Begriff des Umfangs primär an den Begriff des Prädikates und nicht an den der "Vorstellung" in dem von BERGMANN definierten Sinn anzuknüpfen, derart, daß unter (ideellem oder reellem) Umfang eines in sich als möglich angenommenen Prädikats nichts anderes zu verstehen wäre als der Inbegriff der (möglichen oder wirklichen) Subjekte dieses Prädikats. Bei der Erörterung der Subordinationsverhältnisse sucht der Verfasser die alte Lehre von Reziprozität [Umkehrbarkeit - wp] von Umfang und Inhalt zu erneuern, indem er den Inhalt als konstituierenden, den Umfang als ideellen versteht. Ich kann nicht sehen, daß man dadurch den ebenfalls schon alten Einwänden entgeht. Die Bereicherung des konstituierenden Inhalts wird den Umfang doch nicht verengen, wenn sie die Bereicherung um ein Prädikat ist, das mit einem der ursprünglichen Prädikate notwendig verknüpft und gleichwohl nicht in ihm enthalten ist. Am Schluß des Paragraphen wird, im Zusammenhang mit der Lehre vom kontradiktorischen Gegensatz, der Sinn der negativen Prädikate erörtert. Sie drücken keine negativen Bestimmtheiten aus, denn solche gibt es ebensowenig wie positive. Das Bejahen und Verneinen sind keine Eigenschaften von Dingen und keine Inhaltsbestandteile von Vorstellungen, sondern Weisen des Urteilens. Der Sinn des negativen Prädikats liegt in einer Beziehung zu einem negativen Urteil, nämlich darin, daß von einem Gegenstand ein gewisses negatives Urteil gilt. So der Verfasser. Die Behauptung, daß ein negatives Prädikat die Beziehung auf ein negatives Urteil einschließt, ist meines Erachtens völlig gleichzustellen der zu bildenden parallelen, daß ein schlichtes positives Prädikat (wie "rot") die Beziehung auf ein positives Urteil (G ist rot) einschließt. Doch dies gehört schon zur allgemeinen Urteilstheorie des Verfassers, welcher die nächsten §§ 13-17 gewidmet sind. |