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ALFRED KASTIL
Jakob Friedrich Fries' Lehre
von der unmittelbaren Erkenntnis

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"Wer die Wahrnehmung problematisieren will, macht dabei die Voraussetzung, daß es einen vernünftigen Sinn hat, die Frage aufzuwerfen, wie man zum Inhalt der Wahrnehmung Stellung nehmen soll. Aber was soll die Frage, wie ich mich zu entscheiden habe, in einem Fall, wo doch diese Entscheidung von vornherein mit Notwendigkeit gefällt ist? Ein solcher Fall liegt vermöge der ursprünglich und unvermeidlich behauptenden Natur jeder Sinnesanschauung bei allem Wahrnehmen vor. Es hat ja keinen Moment gegeben, wo dem von uns angeschauten Sinnesinhalt die Zustimmung noch gefehlt hätte. Ja sie wurde gar nicht erst erteilt, da sie doch von vornherein einen integrierenden Bestandteil des Wahrnehmungsaktes bildet."

"Wer das Vertrauen auf die äußere Wahrnehmung in dieser Weise rechtfertigen zu können meint, würde dabei vor allem übersehen, daß doch auch eine erzwungene, ja angeborene Stellungnahme des Glaubens der Kritik unterliegt und Anlaß zu einer nachträglichen Korrektur geben kann. Das Nein des höheren Urteils mag dann sehr wohl das Ja, des ursprünglichen Instinktes desavouieren, auch wenn es ihn nicht zum Schweigen zu bringen vermag. Was aber das vermeintliche Fehlen eines Kriteriums für die Sinneswahrnehmung anlangt, so fürchte ich, daß hier eine petitio principii. Gewiß kann man eine unmittelbare Erkenntnis nicht beweisen, d. h. auf Grundurteile zurückführen. Aber die Frage ist doch die, ob die äußere Wahrnehmung als eine unmittelbare Erkenntnis gelten kann und nicht etwa bloß ein unmittelbares blindes Glauben ist."

"Schärfer als Descartes betonte Fries den behauptenden Charakter der Wahrnehmung; im Gegensatz zu ihm erkannte er, daß Klarheit und Deutlichkeit der Perzeption ansich nicht als Wahrheitskriterien dienen können, und, was wohl am Wesentlichsten, aber vielleicht auch am Bedenklichsten ist, Fries verzichtet bei dem, was er unmittelbare Erkenntnis nennt, auf den Charakter der Einsicht und glaubt sich mit einer reflexionsfreien Ursprünglichkeit begnügen zu dürfen."



II. Kritischer Teil
1. Abschnitt:Kritik der Fries'schen Lehre von der
unmittelbaren Erkenntnis a posteriori

[Fortsetzung]

2. Kapitel
Die Unmittelbarkeit der Wahrnehmung
ist keine Garantie ihrer Wahrheit.

§ 17. Kehren wir nach diesen psychologischen Erörterungen wieder zu unserem Hauptthema zurück. FRIES und seine Schüler irren, wenn ihnen mit der Ursprünglichkeit der Wahrnemungsassertion deren Urteilscharakter für unverträglich gilt, aber sie haben sehr Recht, an dieser Ursprünglichkeit, Unmittelbarkeit, elementaren Einfachheit des Sinnesglaubens festzuhalten. Die Frage ist nur die, was sie dazu berechtigt, von den genannten Eigenschaften der äußeren Wahrnehmung sofort auf ihre Unfehlbarkeit zu schließen und sie zur Klasse der unmittelbaren Erkenntnisse zu zählen?

Dieser Zusammenhang ist weder bei FRIES noch bei APELT vollkommen durchsichtig. Sie gehen wie über etwas Selbstverständliches darüber hinweg, ein Verfahren, dem wir, wo es sich gleichsam um das ABC einer Schule handelt, auch sonst nicht selten begegnen. Wer ein System in seinen Grundzügen erkannt hat, wird sich unschwer auch mit bloßen Andeutungen behelfen. Und so ist dann auch in unserem Fall zumindest die allgemeine Tendenz des Gedankengangs unverkennbar: Es gibt unter den Urteilen solche, deren Fehlbarkeit niemand in Zweifel zieht. Untersucht man nun die Bedingungen, auf denen bei ihnen die Möglichkeit des Irrtums beruth, so zeigt es sich, daß keine davon bei der Wahrnehmung, weder bei der inneren, noch bei der äußeren, wiederkehrt. Folglich ist anzunehmen, daß bei dieser auch jeder Irrtum wegfällt.

Was sollen nun aber die Gründe sein, auf denen die Möglichkeit, im Urteil zu irren, beruth? Eben die im ersten Kapitel ausführliche erörterte Abtrennbarkeit der Urteilsassertion von ihrer Vorstellungsgrundlage und ihre Genesis aus Willens- bzw. Wahlentscheidungen, die sogenannte "Willkürlichkeit" des Urteils.
    "Jedes Urteil" - lesen wir ganz im Sinne des Meisters (1) bei Nelson (2) - "enthält eine zu einer bloßen Vorstellung hinzutretende Assertion [Behauptung - wp]. Und da muß man jederzeit die Frage zulassen: Worauf gründet sich diese Assertion? Woher nehmen wir das Recht zu einer solchen Assertion? Ohne ein hier maßgebendes Kriterium bliebe es ja unserer Willkür überlassen, ob wir eine bestimmte Vorstellung mit einer Assertion verbinden oder nicht."
Man sieht, das angebliche Gesetz, wonach jedes Urteil aus einer Willensentscheidung hervorgeht, soll zugleich der Grund sein, warum es "keine Urteile gibt, die ihre Berechtigung aus sich selbst nehmen" (3), sondern alles Urteilen, sofern es nicht problematisch bleiben will, eines außerhalb seiner selbst - in einer "unmittelbaren Erkenntnis" - liegenden Grundes bedarf.

Bietet man uns als solches "Kriterium" seiner Richtigkeit einen Beweis, d. h. die Zurückführung auf Grundurteile (4), so ist damit, sofern es sich um beweisbare Wahrheiten handelt, wohl etwas gewonnen. Aber auch jene Grundurteile können nach FRIES, weil sie an der eben erörterten Freiheit allen Urteilens teilhaben, nicht als unfehlbar gelten, sofern sie nicht - wir sprechen hier von Urteilen a posteriori [in Nachhinein - wp] - eine Wahrnehmung nachbilden. So unsinnig es ist, diese selbst wieder, etwa durch die absurde Forderung eines Vergleichs mit ihrem Gegenstand, zu problematisieren, so leicht ist ein Vergleich der Wahrnehmung mit einem ihr supraponierten [übereinandergelagert - wp] Urteil zu bewerkstelligen. Und damit stimmt es offenbar trefflich, daß sich - wenn wir vom Urteil auf die Wahrnehmung blicken - bei dieser nicht die Spur jener Freiheit findet, die jenem eigen ist. Ja sie ist dort durch die Natur des Phänomens vollkommen ausgeschlossen, da, wie wir sahen, alle Wahrnehmung schon ursprünglich und notwendig assertorisch ist. Dieser assertorische Charakter kommt ja nicht etwa wie das urteilende Verhalten zu einer gegebenen Vorstellung erst hinzu. Wir haben dieses ursprüngliche Ja der Sinneswahrnehmung nicht erst infolge von Nachdenken ausgesprochen, sondern von allem Anfang an notwendig und von der Natur gezwungen. So sind wir dann auch nicht imstande, es willkürlich zu eliminieren und dadurch der jeweiligen Sinnesanschauung den Charakter einer bloß problematischen Vorstellung - wie es z. B. die sogenannten Phantasmen sind - zu geben. Auch fehlt hier jede Möglichkeit einer aufhebenden, entgegengesetzten Entscheidung so sicher, als eine negative Wahrnehmung ein Unding ist!

Ich zweifle nicht, daß damit der gewünschte Zusammenhang im Sinne von FRIES hergestellt ist. Aber es geht dabei nicht ohne einen Paralogismus [Widerspruch - wp] ab.

§ 18. Die Willkürlichkeit des Urteils angenommen - was bewiese sie mehr, als daß der Urteilende, falls er es gewollt hätte, auch anders urteilen oder dies ganz hätte unterlassen können? Sie zeigt, daß das tatsächlich gefällte Urteil nicht das ihm einzig möglich gewesene ist, sondern unter der Voraussetzung eines entgegengesetzten Willens auch entgegengesetzt ausgefallen wäre. Aber jene Willkürlichkeit beweist gar nicht, daß das tatsächlich gewählte Urteil ein fehlbares oder einer Begründung durch unmittelbare Erkenntnis bedürftiges sein muß. Ein Urteil ist fehlbar, heißt doch nicht, daß ein ihm entgegengesetztes, sondern es selber falsch sein kann.

Es ist - wenn mich nicht alles täuscht - hier eine Verwechslung im Spiel. Indem uns das Urteilen als ein Stellungnehmen zu einer gegebenen Materie, sei es im Sinnes des Anerkennens, sei es im Sinne des Verwerfens, erscheint, ergibt sich in jedem konkreten Fall das Recht zu der Frage, warum hier Ja und nicht Nein, oder umgekehrt, geurteilt worden ist. Man braucht dann diese Frage nur mit der ähnlich klingenden zu verwechseln, warum das tatsächlich vollzogene Urteil, und nicht das ihm entgegengesetzte, richtig ist, und ist bei dem Irrtum von FRIES angelangt, daß jedes Urteil einer Begründung durch eine außerhalb seiner selbst liegende Erkenntnis bedarf.

In Wahrheit zeigt uns die Erfahrung unter den mittelbaren Urteilen solche, die jede Möglichkeit des Irrtums ausschließen, ohne aufgrund einer unmittelbaren Erkenntnis gefällt zu werden. Man müßte denn die Begriffe, aus denen ein analytisches Urteil einleuchtet, für unmittelbare Erkenntnisse halten, obwohl sie doch überhaupt keine Erkenntnisse, sondern bloße Vorstellungen sind.

Ebenso ist dann natürlich auch der Schluß e contrario [Umkehrschluß - wp], nämlich aus der Ursprünglichkeit und Unwillkürlichkeit der Wahrnehmungsassertion auf ihre Unfehlbarkeit, ein Fehlschluß. Gewiß folgt hier die Assertion [Behauptung - wp] nicht der Empfindung zeitlich nach, etwa gar infolge eines Willensentschlusses, gewiß gibt es hier keine negative Spezies neben der positiven und keine Wahl zwischen entgegengesetzten Möglichkeiten, aus der die Zustimmung hervorgehen würde. Aber ich vermag durchaus nicht einzusehen, - und darauf käme es an - wie aus der Unmöglichkeit der negativen Spezies, die Unfehlbarkeit der positiven zu folgern sein soll! Das Argument ist in beiden Richtungen so schwach, daß daneben noch andere Motive des Irrtums wirksam gewesen sein müssen. An solchen hat es dann wohl auch nicht gefehlt.

§ 19. Was die These, daß kein Urteil ansich die Möglichkeit des Irrtums ausschließt, anlangt, so wurzelt sie vielleicht tiefer als in dem eben abgelehnten Argument in einer gefährlichen Äquivokation [gleicher Wortlaut bei verschiedener Bedeutung] des Wortes "Urteil". Nicht immer bedeutet dieses das bekannte aktuelle psychische Phänomen. Man nennt vielmehr zuweilen auch gewisse Sachverhalte (daß ein A existiert, ein B nicht existiert, ein C unmöglich ist) nicht bloß etwas, worüber geurteilt werden soll, sondern geradezu "Urteile". (Eine ähnliche Wendung des Sprachgebrauchs, wie sie das Wort "Satz" bei BOLZANO durch die Hinzufügung des Wörtchens "ansich" erfuhr.) Auch bei FRIES fehlt dieser Sprachgebrauch nicht. So wenn er gelegentlich bemerkt: "Jedes Urteil ist entweder ein nur aufgegebenes problematisches oder ein wirklich gefälltes, ein Satz." (5) Dieses "bloß aufgegebene Urteil" ist natürlich weder ein Urteil, noch überhaupt etwas Psychisches, sondern ein zu beurteilender Sachverhalt. Von "Urteilen" in diesem Sinn ist die Behauptung, daß sich unter ihnen nicht ein einziges findet, welches die Möglichkeit eines Irrtums ausschließt, nicht zu bestreiten. Nihil tam absurdum ... [Es ist nichts so absurd ... - wp] Es sind aber doch zwei inhaltlich sehr verschiedene Fragen, ob ein Sachverhalt ein falsches Urteil, oder ob ein wirkliches Urteil einen Irrtum ausschließt! Wir kommen auf diesen Punt noch einmal zurück.

Außer der Homonymie [Mehrfachbedeutung - wp] des Wortes "Urteil" mochte auch der äquivoke Terminus "willkürlich" verführend wirken. Als Prädikat von Urteilen verwendet, bedeutet "willkürlich" häufig nichts anderes als den Mangel an Begründung und Einsicht. Wenn man jemandem willkürliche Behauptungen oder einem philosophischen Lehrgebäude Willkür in den Prinzipien zum Vorwurf macht, so soll damit in der Regel nicht gesagt sein, diese Behauptungen und grundsätzlichen Thesen seien im eigentlichen Sinn des Wortes aus Willensentscheidungen ihres Autors hervorgegangen - ähnlich dem placet [Bekundung eines Einverständnisses - wp] eines kirchlichen Lehramtes bei der Definition eines Dogmas - sondern bloß, es fehle ihnen an Evidenz. Dann aber ist die Möglichkeit des Irrtums selbstverständlich eine notwendige Folge der "Willkürlichkeit" des Urteils. Doch davon später mehr.

§ 20. Auch bei der zweiten Behauptung - daß der äußeren Wahrnehmung eine unmittelbare Gewißheit zukommt - mögen bei FRIES gewisse Scheingründe, im Dämmerlicht des Halbbewußtseins, mit beteiligt gewesen sein. Unter anderem wohl auch folgender Gedanke (6): Wer die Wahrnehmung problematisieren will, macht dabei eine doppelte Voraussetzung, nämlich einerseits die, daß es einen vernünftigen Sinn hat, die Frage aufzuwerfen, wie man zum Inhalt der Wahrnehmung Stellung nehmen soll und andererseits die, daß wir uns im Besitz eines Kriteriums für die Richtigkeit dieser Stellungnahme befinden.

Beide Voraussetzungen sind verfehlt.
    1. Was soll die Frage, wie ich mich zu entscheiden habe, in einem Fall, wo doch diese Entscheidung von vornherein mit Notwendigkeit gefällt ist? Ein solcher liegt aber, wie wir gesehen haben, vermöge der ursprünglich und unvermeidlich behauptenden Natur jeder Sinnesanschauung bei allem Wahrnehmen vor. Es hat ja keinen Moment gegeben, wo dem von uns angeschauten Sinnesinhalt die Zustimmung noch gefehlt hätte. Ja sie wurde gar nicht erst erteilt, da sie doch von vornherein einen integrierenden Bestandteil des Wahrnehmungsaktes bildet.

    2. Und worauf sollte man denn, selbst wenn ein derartiger Zweifel psychologisch nicht unmöglich wäre, rekurrieren, um ihn zu lösen? (7) Offenbar auf Erkenntnisse, die keine äußere Sinneswahrnehmung sind; das sind dann entweder innere Wahrnehmungen oder apriorische Axiome. Keines von beiden aber läßt eine Begründung für die Sinneswahrnehmung erhoffen, jene nicht wegen ihrer inhaltlichen, diese nicht wegen ihrer modalischen Diskrepanz. Bliebe also nur der Vergleich der Anschauung mit ihrem Gegenstand, von dem wohl jeder Besonnne zugeben wird, daß er absolut undurchführbar ist.
Wer das Vertrauen auf die äußere Wahrnehmung in dieser Weise rechtfertigen zu können meint, würde dabei vor allem übersehen, daß doch auch eine erzwungene, ja "angeborene" Stellungnahme des Glaubens der Kritik unterliegt und Anlaß zu einer nachträglichen Korrektur geben kann. Das Nein des höheren Urteils mag dann sehr wohl das Ja, des ursprünglichen Instinktes desavouieren [in Abrede stellen - wp], auch wenn es ihn nicht zum Schweigen zu bringen vermag (8). Was aber das vermeintliche Fehlen eines Kriterium für die Sinneswahrnehmung anlangt, so fürchte ich, daß hier eine petitio principii [es wird vorausgesetzt, was erst zu beweisen wäre - wp]. Gewiß kann man eine unmittelbare Erkenntnis nicht beweisen, d. h. auf Grundurteile zurückführen. Aber die Frage ist doch die, ob die äußere Wahrnehmung als eine unmittelbare Erkenntnis gelten kann und nicht etwa bloß ein unmittelbares blindes Glauben ist. Als solches könnte sie richtig, aber auch falsch sein. Die Sache wäre eben zu untersuchen, wozu - darin stimme ich wieder durchaus bei - es keineswegs ausreichen kann, irgendeine andere Wahrnehmung oder gar bloß ein Axiom an sie vergleichend heranzubringen. Wohl aber sehe ich, zumindest a priori, keinen Grund dagegen, daß man für ihre Wahrheit einen komplizierten Beweis versucht, der von anderen, unmittelbaren Erfahrungstatsachen, als welche dann nur mehr unsere inneren Wahrnehmungen in Betracht kommen könnten, auszugehen hätte. Von vornherein wüßte ich gegen diese Möglichkeit nichts vorzubringen. Die ganze Frage ist eine solche der Induktion und Hypothesenbildung, wobei die vorgängige Wahrscheinlichkeit der frei gewählten Hypothese natürlich nicht an und für sich, sondern nur im Zusammenhang mit ihrem Erklärungswert (9) die Entscheidung abgeben kann.

Immerhin will ich nicht bestreiten, daß die FRIES'sche Schule ganz im Recht sein kann, wenn sie die Undurchführbarkeit jedes Beweises für die Wahrheit der äußeren Wahrnehmung behauptet. Aber vielleicht ist ein solcher bloß darum unmöglich, weil sie gar nicht wahr ist? Wenn es keine ansich farbigen, harten, warmen usw. Gegenstände im wirklichen Raum gegeben sollte, so wäre selbstverständlich auch jeder Beweis für ihre Existenz ausgeschlossen, ohne daß ihre Wahrnehmung deshalb vom Rang einer blinden, instinktiven Behauptung zu dem einer unmittelbaren Erkenntnis aufrücken würde.

§ 21. Ja, noch mehr! Wenn die Wahrheit der Sinnesanschauung unbeweisbar ist, vielleicht ist ihre Falschheit beweisbar? Dazu bedürfte es ohne Zweifel keines Vergleiches zwischen res [Sache - wp] und perceptio [Wahrnehmung - wp]. Widersprüche, auf die sich geführt fände, wer die Inhalte der Sinnesanschauung durchweg für seiend nähme, wären ein vollkommen zureichendes Kriterium. Allerdings ist es mir nicht entgangen, daß z. B. NELSON diesen Weg, die Wahrnehmung des Irrtums zu überführen, von vornherein für ungangbar hält. Und andere mögen diese Überzeugung teilen, von der es nahe liegt, sie an die Tatsache anzuknüpfen, daß jede Wahrnehmung positiv ist. Auf sinnlichem Gebiet steht dem Ja kein Nein gegenüber. Nun war bekanntlich schon LEIBNIZ der Meinung, wo die Negation fehlt, ist auch kein Widerspruch möglich. Wäre dem so, dann könnten Wahrnehmungen, weil alle positiv, einander nicht widersprechen. Erst wenn die Reflexion hinzukommt, könnte ein Nein und damit erst die Bedingung für einen Widerspruch auftreten. Auf dem Gebiet der reinen Thesis, zum Unterschied von der prädikativen Verknüpfung im sogenannten Doppelurteil, - so ließe sich dieser Gedankengang formulieren - widerspricht sich nur Ja und Nein, niemals aber Ja und Ja. Denn entweder haben zwei thetische Positionen die gleiche Materie, dann fallen sie zusammen und können unmöglich Gegensätze sein - oder ihre Materie ist verschieden, dann tangiert die eine nicht die Wahrheit der anderen.

Daß das ein Fehlschluß ist, ist sicher. Denn es wird dabei übersehen, daß es auch einen konträren Gegensatz gibt, d. h. etwas, das einander positiv widerstreitet. Es gibt Bestimmungen, die, obwohl positiv, doch am gleichen Subjekt miteinander unverträglich sind. Sind also zwei Wahrnehmungen derart beschaffen, daß die ihnen äquivalenten Prädikationen (10) vom selben Subjekt Widerstreitendes aussagen, so können auch jene Wahrnehmungen selbst nicht miteinander wahr sein.

Das aber scheint mir auch NELSON übersehen zu haben.
    "Vom bloßen sinnlichen Befund", bemerkt er gegen Mach (11), "hat es keinen Sinn zu fragen, ob er sich bewährt, sich als haltbar oder unhaltbar erweist. Eine bloße Beobachtung kann nie einer anderen widersprechen, sondern nur ein Urteil - gemeint ist ein mittelbares Urteil - dem andern. Wenn mir eine weiße Fläche neben einer grünen infolge der Kontrastwirkung als rot erscheint, während ich sie für sich betrachtet als weiß wahrnehme, so besteht zwischen diesen beiden Befunden kein Widerspruch, denn jede Beobachtung gilt als solche nur für die Zeitumstände, unter denen sie angestellt wird. Urteile ich aber, indem ich von den Zeitumständen absehe: Die Fläche ist rot, so widerspricht dies dem anderen Urteil: Die Fläche ist weiß. Also nur auf Urteile (nicht aber, will NELSON damit sagen, auch auf Wahrnehmungen) kann die Frage nach Bewährung und Haltbarkeit Anwendung finden."
Ich meine aber, eben dieses Zugeständnis, daß Prädikationen, welche sich unmittelbar aus zwei Wahrnehmungen ergeben, einander widersprechen können, genügt vollends, um es auszuschließen, daß jene Wahrnehmungen selbst beide wahr sind. Ja, diese Konsequenz läßt sich vom FRIES'schen Standpunkt (12) aus besonders leicht nachweisen. Nach ihm schauen wir nämliche alle ein und denselben Raum an, und identische Orte sind es, die in der "empirischen Anschauung" von den verschiedenen Wahrnehmenden qualitativ erfüllt gesehen werden. Ist nun einer von zwei Beobachtern farbenblind, so müßten demnach offenbar beide dasselbe wahrnehmen und zugleich nicht dasselbe. Ein Widerspruch, der uns deutlich zeigt, daß mindestens eine dieser beiden Wahrnehmungen falsch sein muß. Der Einwand, jede Wahrnehmung gilt bloß für die Umstände, unter denen sie erfolgt, wäre hier ohne Belang. Sind darunter "Zeitumstände" gemeint, so unterscheidet sich unser Beispiel vom obigen NELSONs gerade durch die Gleichzeitigkeit der einander widerstreitenden, auf zwei wahrnehmende Subjekte verteilten Akte. Und was andere Umstände, etwa physiologische anbelangt, so ist wohl klar, daß diese gar nicht in den Inhalt der Wahrnehmungen aufgenommen sind. Die sie "nachbildenden" Prädikationen lauten ja bloß: "Dies ist rot" und, etwa bei einem völlig Koloritblinden: "Dies ist grau", wobei das "Dies" die gleiche Bedeutung hat.

Jedenfalls muß man sich hier vor einer Äquivokation in acht nehmen. Die Behauptung, daß Wahrnehmungen einander nicht widersprechen, ist zweideutig. Man kann darunter verstehen, daß alle ohne Unterschied wahr und des Irrtums unfähig sind, sie kann aber auch den ganz anderen Sinn haben, daß Widerspruch und Irrtum von Wahrnehmungen nicht schon in der bloßen Wahrnehmung selbst sich konstatieren lassen. Letzteres ist natürlich richtig. Irrtum wird nur durch Reflexion erkannt. Aber das beweist noch nicht, daß bloß die Reflexion und nicht auch die Wahrnehmung falsch sein kann. Der Verteidiger der äußeren Wahrnehmung wird zwar überall, wo der Lehre, sie sei unmittelbare Erkenntnis, Widersprüche mit der Erfahrung vorgehalten werden, leicht zeigen können, daß derjenige, der solche Widersprüche formuliert, dies nicht als Wahrnehmender tut, sondern als einer, der über seine Wahrnehmungen urteilt. Das genügt aber nicht. Es müßte eben noch nachgewiesen werden, daß diese Widersprüche unter allen Umständen mit der Wahrheit der - den Gegenstand der Reflexion bildendenden - Wahrnehmungen vereinbar sind.

§ 22. Schließlich mag zur Erklärung dieses Teils der FRIES'schen Lehre auf das historische Erbe verwiesen werden, das sie darstellt. Es handelt sich ja, wie auch einer flüchtigen Kenntnis der Geschichte der Philosophie nicht entgehen kann, hier keineswegs um originelle Gedanken, sondern vielmehr um Althergebrachtes, das auf DESCARTES und über ihn hinaus auf die Scholastik und ARISTOTELES zurückgeht.

Schon in den "regulae ad directionem ingenii" lehrte DESCARTES, man müsse
    "die Fähigkeit des Geistes, vermöge deren dieser etwas unmittelbar erfaßt und erkennt, von derjenigen unterscheiden, gemäß der er bejahende oder verneinende Urteile fällt." (13)
Lediglich bei jener, bei der Intuition der Gegenstände, könne es keinen Irrtum geben. Eben darum enthielten diese Intentionen auch nichts an quaestio [Frage - wp]. (NELSON würde sagen, nichts "Problematisches".) Probleme treten erst auf, sobald wir über das intuitiv Erfaßte - noch der Terminologie der späteren Meditationen: über das "Perzipierte" - ein bestimmtes Urteil fällen wollen (14).

In den "Meditationen" wird dann die Theorie des Irrtums dahin ergänzt, daß am Zustandekommen eines Urteils perceptio und voluntas [Wille - wp] mitbeteiligt sind. Es sei nämlich der Irrtum in der Regel das Ergebnis einer vorschnellen, willkürlichen Stellungnahme des Urteils zum unmittelbaren Erkennen, während doch normalerweise unser Urteil nur dort zustimmen sollte, wo diese Zustimmung berechtigt und unfehlbar ist. Dies ist aber lediglich der Fall, wenn die Stellungnahme des Urteils dem Inhalt einer ihm vorausgehenden unmittelbaren Erkenntnis entspricht (15).

Man sieht: Die FRIES'sche Auffassung stimmt hier mit derjenigen DESCARTES' in allen wesentlichen Punkten überein. Vor allem in dem Gedanken, den Irrtum aus der Urteilsfreiheit (worunter beide die Macht des Willens über das Urteil verstehen) zu erklären. Doch erscheint diese Lehre bei DESCARTES, wenn auch nicht besser bewiesen, so doch verständlicher motiviert, als bei seinem Erben. Jedem ist ja - darüber lassen vierten Meditationen keinen Zweifel zu - der Irrtum ein Problem der Theodizee [Gerechtigkeit Gottes - wp]. Als solches stehen die Fragen "Woher kommt dem Denken der Irrtum?" und "Woher kommt dem Willen das Böse?" in einer durchsichtigen Analogie. Aus diesem Zusammenhang erklärt sich dann auch ganz leicht der Rekurs auf den freien Willen und die Abneigung gegen den Gedanken, als könne etwas Ursprüngliches, unserer Naturausstattung selbst Angehörendes, irgendwie von Schlechtem, sei es Irrtum, sei es Unsittlichkeit, infiziert sein. Willensschuld, die Gott, den Schöpfer der Natur, entlastet und den Menschen allein verantwortlich macht, wird an den Anfang allen Übels gestellt.

Bei FRIES fällt dieser Zusammenhang und damit eines der verständlichsten Motive dieser ganzen Auffassung fort. Denn losgelöst von theologischen Erwägungen sinkt der Konnex von natürlicher Ursprünglichkeit und natürlicher Sanktion zum Rang einer simplen Begriffsverwirrung hinab. Richtig ist ja bloß, daß beide Klassen psychischer Betätigung, das Urteil wie das Begehren, ihre natürliche Vollkommenheit haben, jenes die Wahrheit, dieses die Güte. Aber nur wer natürlich oder naturgegeben in diesem Sinne einer unkonventionellen Richtigkeit von naturgegeben im Sinne ursprünglicher Daten unserer Natur (16) nicht scharf genug zu scheiden wüßte, könnte hier auf das Problem stoßen, durch welche Art Ursachen und Umstände ein Glauben oder Urteilen aus dem ursprünglichen Zustand der Vollkommenheit in den der Unsittlichkeit, bzw. des Irrtums korrumpiert werden kann. In einer solchen Verlegenheit hat bekanntlich schon ARISTOTELES an die Freiheit des Willens appelliert, indem er das Wollen der letzten Zwecke zwar als schlechthin notwendig auf Gutes gerichtet, beim Wählen der Mittel aber eine freie Abirrung von einer solchen natürlichen Richtschnur als möglich dachte. THOMAS von AQUIN ist ihm auf diesem Weg gefolgt und nach dem Voranschreiten anderer Scholastiker hat dann eben DESCARTES auch das Problem des Irrtums durch einen ähnlichen Rekurs auf die Freiheit zu lösen gesucht.

So zweifellos der inhaltliche Zusammenhang FRIES' mit diesem ist, so wenig lassen sich aber auch gewisse Veränderungen verkennen, die er an der Lehre seines Vorgängers vorgenommen hat. Schärfer als DESCARTES betonte FRIES den assertorischen Charakter der Wahrnehmung; im Gegensatz zu ihm erkannte er, daß Klarheit und Deutlichkeit der Perzeption ansich nicht als Wahrheitskriterien dienen können, und, was wohl am Wesentlichsten, aber vielleicht auch am Bedenklichsten ist, FRIES verzichtet bei dem, was er "unmittelbare Erkenntnis" nennt, auf den Charakter der Einsicht und glaubt sich mit einer reflexionsfreien Ursprünglichkeit begnügen zu dürfen.

Auch wäre es verfehlt, aus dem, was DESCARTES über die Wahrnehmung verlauten läßt, zu schließen, daß es für ihn eine der inneren Wahrnehmung an Erkenntniswert ebenbürtige äußere Wahrnehmung gibt; schon darum verfehlt, weil DESCARTES eigentlich gar keine äußere Wahrnehmung kennt. Was bei ihm Wahrnehmung, d. h. perceptio, empirisches Erfassen, im strengen Sinn ist, hat entweder unsere eigenen Bewußtseinsakte (cogitationes) oder ihre immanenten Inhalte (realitates objectivae) zu Gegenständen. Erkenntnisse äußerer Realitäten aber (rerum extensarum) sind bei ihm nicht mehr bloße perceptiones, sondern judicia (mitteilbare Urteile).

§ 23. Aufgrund der vorausgegangenen Untersuchungen darf ich es wohl aussprechen, daß der FRIES'schen Schule weder für ihre allgemeine These - eine reflexionslose und in diesem Sinn unmittelbare Assertion [Behauptung - wp] könne nie problematisch, sondern müsse notwendig eine unmittelbar sichere Erkenntnis sein -, noch im besonderen für die Unfehlbarkeit der äußeren Wahrnehmung ein Beweis gelungen ist. Dies wird nun vielleicht mancher, der an FRIES' Prinzipien festhält, zugeben, aber mit dem Beifügen, es sei überhaupt verfehlt und mit diesen Prinzipien nicht im Einklang, sich in einen derartigen Beweisversuch einzulassen. Er fände sich denn auch bei FRIES keineswegs so explizit wie in unserer Darstellung, die übrigens hier einen konstruktiven Charakter gar nicht verleugnen will. Wenn die äußere Wahrnehmung, wie FRIES lehrt, eine unmittelbare Erkenntnis ist, so ist damit gesagt, daß sie sich nicht beweisen, sondern nur als solche im Bewußtsein aufweisen läßt. Als solche, das besagt: als ein Fall des Selbstvertrauens der Vernunft (17), der - wie jeder solche Fall, den uns unsere innere Erfahrung bietet - jeden Beweis und jedes Kriterium ausschließt und überflüssig macht.

Nun gut! Wäre die äußere Wahrnehmung eine unmittelbare Erkenntnis, so bedürfte es in der Tat keiner Rechtfertigung unseres Vertrauens auf sie. Darüber besteht zwischen FRIES und uns keine Meinungsverschiedenheit. Wohl aber bedürfte es, will mir scheinen, einer Theorie über das Verhältnis dieser Wahrnehmung zu ihren Objekten, welche mit ihrem angeblichen Charakter als unmittelbar gewisser Erkenntnis vereinbar ist (18). Und wenn die FRIESschule geneigt scheint, auch jede solche Theorie von vornherein abzulehnen, so trifft diese Opposition eben nur scheinbar unser Vorhaben. Denn ihre Bemerkungen laufen im Wesentlichen auf zwei Selbstverständlichkeiten hinaus:
    1. man könne die Richtigkeit der Wahrnehmung nicht durch einen Vergleich derselben mit ihrem Gegenstand konstatieren, und

    2. es sei verkehrt, als Surrogat für den bei unmittelbarer Erkenntnis untunlichen Beweis eine Theorie über das Verhältnis der Erkenntnis zu ihrem Gegenstand aufzustellen.
Nun, weder das eine, noch das andere haben wir im Sinn. Nicht um die Wahrnehmung mit ihrem Gegenstand zu vergleichen, wollen wir die Frage nach dem Verhältnis beider aufwerfen, sondern die Erkenntnis dieses Verhältnisses - ganz unabhängig von jedem Vergleich gewonnen - soll uns ermitteln helfen, ob eine äußere Wahrnehmung eine unmittelbar gewisse Erkenntnis sein kann. Nicht um den bei unmittelbaren Erkenntnissen unnötigen und unmöglichen Beweis durch irgendein fiktives Surrogat zu ersetzen, werfen wir die weitere Frage nach dem Verhältnis zwischen Erkenntnis und Gegenstand auf, sondern um die Bedingungen zu eruieren, die aus dem Wesen der Erkenntnis fließen. Ähnlich wie es ja auch NELSON tut, wenn er feststellt, daß jede unmittelbare Erkenntnis "ihren Gegenstand notwendig bei sich" hat, oder
    "die Beziehung auf etwas, was nicht die Erkenntnis selbst ist, sondern von einem Erkanntwerden unabhängig existiert, ist dem Begriff des Erkennens wesentlich."
Mit der zweiten Frage werden wir naturgemäß beginnen. Sie wird uns auf eine eingehende Untersuchung über die Evidenz [is/hbergm] führen. Haben wir aus dieser die volle Klarheit darüber gewonnen, was "dem Begriff des Erkennens wesentlich" ist, so werden wir uns der ersten Frage zuwenden und diese im Verlauf der Untersuchung derart erweitern, daß wir jede der drei von FRIES aufgestellten Klassen unmittelbarer Erkenntnis: die Wahrnehmung, die apriorische Erkenntnis aus reiner Anschauung und diejenige aus reiner Vernunft daraufhin prüfen, ob sie jenen Bedingungen auch wirklich entspricht.
LITERATUR - Alfred Kastil, Jakob Friedrich Fries' Lehre von der unmittelbaren Erkenntnis, Göttingen 1912
    Anmerkungen
    1) FRIES, NK, Seite 266, 348, 403 und APELT, Metaphysik 104.
    2) NELSON, EP 484
    3) NELSON, EP, 484
    4) FRIES, NK I, § 70; NELSON EP 514, 616, 664f, 683f.
    5) FRIES, NK I, 219
    6) NELSON hat ihn in brieflichen Antworten auf Bedenken, die ich ihm gegen diesen Teil von FRIES' Lehre vortrug, tatsächlich geäußert.
    7) Vgl. APELT, Metaphysik, § 104, Seite 356f.
    8) Vgl. MARTY, Sprachphilosophie I, Seite 396.
    9) für den regelmäßigen Ablauf unserer Empfindungen.
    10) Die sie "nachbildenden Urteile" würde NELSON sagen.
    11) NELSON, Ist metaphysikfreie Naturwissenschaft möglich?, Göttingen 1908, Seite 266 (Abhandlung II, 3).
    12) DESCARTES, Regulae ad directionem ingenii, hg. von A. BUCHENAU, Leipzig 1907, Seite 37f, deutsch: Philosophische Bibliothek, Bd. 26a, Seite 64
    13) DESCARTES, Regulae ad directionem ingenii, hg. von A. BUCHENAU, Leipzig 1907, Seite 37f, deutsch: Philosophische Bibliothek, Bd. 26a, Seite 64
    14) DESCARTES, a. a. O., Seite 44 (deutsche Ausgabe, Seite 75).
    15) Vgl. BUCHENAUs Erläuterungen zur vierten Meditation, Philosophische Bibliothek 27, 1904, Seite 235f. Ferner BRENTANO, Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis", Leipzig 1889, Seite 51f und meine "Studien zur neueren Erkenntnistheorie", Halle/Saale 1909.
    16) BRENTANO, Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis, Seite 6f.
    17) FRIES NK II, 37f. Vgl. NELSON, EP, 756f.
    18) BRENTANO, Psychologie, Seite 184.