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Die kritische Lehre von der Objektivität [ 6/6 ]
Drittes Kapitel Die Objektivitätsformen und die Platonismen des Normgedankens II. Das ethische Bild der Normenwelt Zu den Versuch, auf ethischem Weg zwischen der Wahrheit in ihrem Ansichsein und ihrem Fürunssein zu vermitteln, werden wir nicht die ausschließlich polemische Stellung einnehmen, die wir gegen die dynamischen und psychologischen Vermittlungen innehalten mußten. Die Ethik dürfen wir zwar in der Begründung der Objektivität so wenig dulden wie die Metaphysik oder die Psychologie. Wohl aber können wir aus den ethisierenden Vermittlungsversuchen gewisse Lehrstücke herauszusuchen, die, wenn man ihnen die Prätention [den Anspruch - wp] kürzt, die Objektivitätslehre zu begründen, im angewandten Teil dieser Lehre ein sehr nütliches Amt erfüllen. Wir haben also hier aus einer überlüssigen Schale einen guten Kern herauszuholen, oder besser einen falschen Titel durch einen richtigen zu ersetzen und wollen demgemäß die ethischen Vermittlungen in zwei Abteilungen behandeln, von denen die erste das Prinzipielle einer ethischen Begründung der Objektivität bekämpft, die zweite gewisse Nebengedanken, die diese Begründung implizit enthält, zu unserem eigenen Gebrauch tauglich zu machen sucht. Von aller Beurteilung frei aber hält sich die geschichtliches Skizze, die die allmähliche Entstehung dieses Lehrstücks andeutet und dich ich den zwei genannten Abschnitten vorausschicke. Von den Apercus [geistreiche Bemerkungen - wp] des SOKRATES und von den Andeutungen PLATOs in der Republik, im Theatet, im Gorgias und Philebos abgesehen, scheint ARISTOTELES der erste gewesen zu sein, der die Vermittlung der beiden Zustände, in denen wir uns die Wahrheit denken, auf ethische Weise vollzogen hat. ARISTOTELES heißt den platonischen Eros allerorten einkehren in die sinnlichen Formen der Erdenwelt. Dieser fremde Gast verleiht den irdischen Dingen im Physischen, Intellektuellen und Ethischen eine Sehnsucht nach immer höheren Formen und schließlich nach Gott. Das aristotelische System erhält dadurch den Charakter eines Entwicklungssystems, in dem der Geist fortschreitet von den niedrigen zu den höchsten Formen. Bekanntlich hat dieser Eros-Gedanke, gebunden an den Gedanken der christlichen Liebe, fast alle mittelalterlichen Denkgebilder auf das tiefste beeinflußt. Unter den Philosophen, die der Gegenwart ihre geistige Ausstattung gegeben haben, steht SPINOZA tief unter dem Bann dieser antiken Zusammenstellung. Die Verbindung von Gottesliebe und adäquaten Erkennen ist nur die logische Provinz des Gedankens, unter dessen Zeichen bei ARISTOTELES alles Wissen und Sein steht. Die ganze Entwicklung dieser Ideenreihe von ARISTOTELES bis SPINOZA aber hat ein wichtiges Kennzeichen: dem Ethischen wohnt eine reale physische oder psychologische Kraft inne, durch die es das Sein oder Erkennen zu seinem Ideal hineinzieht. Mit dieser Überlieferung bricht KANT so vollkommen, daß die kantische Verbindung von Ethischem und Intellektuellem etwas vollkommen Neues ist und eigentlich nur durch die ähnliche Richtung des Interesses mit jenen antiken Denkgebilden zusammenhängt. KANT stellt in der Kritik der reinen Vernunft die ansichseienden Wahrheiten als Imperative für das menschliche Erkennen dar, (29) als ein Sollen für unsere Urteilskraft, diese oder jene Urteile zu vollziehen. Ob das, was dieses Sollen vorschreibt, auch wirklich geschieht, ist dabei vollkommen gleichgültig: die Realbeziehungen von Ethik und Erkenntnistheorie, die die frühere Philosophie annahm, sind bei KANT zu logischen Idealbeziehungen geworden. Die kantische Formulierung des Sollens hat sich dann bekanntlich FICHTE angeeignet, und sie zum Stichwort seiner Philosophie gemacht. Von FICHTE ist der Gedanke auf HERBART übergegangen, der die Logik, die Lehre vom richtigen Denken, dem natürlichen Denken als eine Ethik gegenüberstellt. DROBISCH macht die Gedanken HERBARTs dadurch zu gangbarer Münze, daß er für den von HERBART geprägten Gegensatz die Bezeichnungen Naturgesetze und Normalgesetze durchführt. Ebenfalls unter HERBARTs Einfluß dürfte die Formulierung entstanden sein, die LOTZE jener Verbindung gegeben hat und die wohl einen größeren Einfluß auf alle anderen auf die Philosophie unserer Tage geübt hat. (30) LOTZE zieht dem kantischen Begriff des Sollens den Begriff des Geltens vor. Man kann schwanken, welcher von beiden Ausdrücken der passendere sei, beide haben jedenfalls einerlei Funktion, sie sollen, nach KANTs Worten, "eine Art von Notwendigkeit und Verknüpfung mit Gründen ausdrücken, die in der ganzen Natur sonst nicht vorkommt." (31) Unter den Philosophen der Gegenwart, die die kantische Lehre erneuert haben, ist RICKERT als Schöpfer einer neuen Terminologie bemerkenswert. ARISTOTELES hatte den schöpferischen Wesensbegriff im Urteil das hypokeimenon genannt. (31a) Der hier waltende Gedanke hatte einen sehr guten Sinn; der Ausdruck aber lenkte die Spekulation auf die falsche Vorstellung eines transzendenten, real motivierenden Etwas. RICKERT stellt das Sollen als "Gegenstand" vor und macht dadurch das, was ARISTOTELES mit dem hypokeimenon, die Stoiker mit dem Substratum, BOETHIUS mit dem Subjektum sagen wollten, lebensfähig und fortbildungsfähig. Der "Gegenstand" steht dem Individuum jetzt erkenntniskritische gegenüber als materialer Inbegriff aller Gebote des Sollens. Der äußerst nützliche aristotelische Gedanke, für den wichtigen Grenzbegrif der "projektierten" Totalität aller Erkenntnisse einen eigenen Ausdruck zu schaffen, der nur eine erkenntniskritische, nicht wie bei PLATO, eine metaphysische Transzendenz andeutet, hat hier offenbar eine glückliche Erfüllung gefunden. Das Gefühl der Notwendigkeit, weiles die wahren Urteile hervorrufen, ist jetzt eine empirische Anerkennung dieses "Gegenstandes", der bestimmt, wie geurteilt werden soll. Nur aus diesem Grund ist das Sollen, "jeder Willkür entzogen, auch vom rein erkennenden Subjekt absolut unabhängig und insofern transzendent." (32) Das Ideal der reinen Vernunft und der Primat der praktischen Vernunft Alle diese besonderen Abwandlungen der ursprünglichen kantischen Lehre biegen geflissentlich nirgendswo in das Gebiet des Psychologismus und Anthropologismus ein. Immerhin aber bergen sie noch ein ungelöstes psychologisches Problem. Sie zeigen das Sollen in einer zweifachen Ansicht; das eine Mal dem menschlichen Erkennen zugewendet, das andere Mal vom menschlichen Erkennen abgewendet. Da sich beide Male das Inhaltliche des Sollens gleich erhält, so erscheint die Normierung des menschlichen Erkennens, da sie den Sachgehalt des Sollens weder vermehrt noch vermindert, als ein Charakter, der zum Sollen hinzutreten, aber auch fehlen kann und insofern sekundäre ist. Der Ausdruck "Sollen" ist aber gerade mit Rücksicht auf diese Nutzanwendung seiner Inhalte gewählt; es ist daher zweckmäßig, noch einen Ausdruck zu schaffen, der allein für diese Inhalte da ist, unter völliger Abstraktion davon, ob sie anerkannt werden oder nicht. Mit anderen Worten: es ist in die normative Wahrheit noch eine begriffliche Scheidung einzuführen, die es verstattet, sie einerseits als Wahrheit, andererseits als Norm zu bezeichnen. Diese Scheidung hat HUSSERL vollzogen; wir wählen darum, wie billig, die HUSSERLschen Ausdrücke. HUSSERL nennt die Wahrheit, sofern sie frei von der Aufgabe ist, das menschliche Erkennen zu normieren, die theoretische Wahrheit; sofern sie im Dienst dieser Aufgabe steht, die normative Wahrheit. An dieser Stelle setzen die unberechtigten Grenzüberschreitungen des Ethischen ein. Statt die normative Wahrheit als eine bestimmte Wendung der theoretischen Wahrheit zu begreifen, hat man umgekehrt das Normative zum Wesen des Theoretischen gemacht. Soviel ich sehen kann, gibt es zwei hauptsächliche Wendungen dieser Lehre, die beide dem Entwurf nach auf KANT zurückgehen. Die erste ist das Ideal der reinen Vernunft, die zweite ist der Primat der praktischen Vernunft. KANTs Ideal der reinen Vernunft ist ein normatives Ideal. Unter einem normativen Ideal verstehen wir mit HUSSERL ein Vollkommenheitsideal, "einen idealen Grenzwert, der den Einzelfällen seiner mehr oder minder angenäherten Realisierung gegenübergesetzt wird." (33) Diese Behauptung, KANTs Ideal sei ein solches normatives Ideal, beweisen wir durch folgende Stelle aus KANT: "Das Ideal ist der Vernunft also das Urbild (prototypon) aller Dinge, welche insgesamt als mangelhafte Kopien (ectypa) den Stoff zu ihrer Möglichkeit daher nehmen und indem sie demselben mehr oder weniger nahe kommen, dennoch jederzeit unendlich weit daran fehlen, es zu erreichen." (34) Das Ideal bekommt so durch seine Normierungsaufgabe die Züge eines konkreten, womöglich gar der Menschengattung individuell angepaßten Urbildes, an dem die erreichte Genauigkeit der Begriffe gemessen werden kann. Die Form der Individualität wiederum ist die Form der existenzialen Wirklichkeit. Durch das Zusammentreffen dieser Umstände kommt in das Ideal der reinen Vernunft ein existenziales Moment hinein. Diese Verbindung von Erkenntnistheorie und Ethik führt mithin auf ein platonisierendes Ideal, das für uns unbrauchbar ist. Vom Vorwurf des Platonismus ist KANTs zweite Kombination des Ethischen und Erkenntnistheoretischen im Primat der praktischen Vernunft frei. Wir wollen uns das Wesen dieses Primates durch ein Zurückgreifen auf die Bestandteile unserer Untersuchung klarmachen, die, wie wir annehmen dürfen, uns mit der vorliegenden Ansicht gemeinsam sind. Das Sollen, dieses Produkt aus Ethischem und Erkenntnistheoretischem, war, wie wir gesehen hatten, unabhängig von aller Willkür und unabhängig vom rein erkennende Subjekt. Dieser Vorzug ruhte darin, daß die logische Notwendigkeit der Inhaltsbeziehungen diese aller Subjektivität und aller Psychologie entzog. Nunmehr sagten wir, das Sollen ist nur aufgrund der theoretischen Notwendigkeit, die die Inhalte aneinanderreiht rechtmäßig. Die Seele dieser Sätze ist mithin nicht das Gebot, sondern der theoretische Zusammenhang; nicht der alogische Imperativ, sondern der, von der Normierung ablösbare theoretische Gehalt der normativen Wahrheiten begründet den Anspruch des Sollens, von jeder Intelligenz anerkannt zu werden. Mit dieser eben vorgetragenen Lehre hat, wie gesagt, die zu bekämpfende Meinung ein Stück Weg gemeinsam. Dieses geht bis zu dem Punkt, wo es sich darum handelt, die Rechtmäßigkeit des Sollens zu erweisen. Die gegenteilige Ansicht nimmt, ebenso wie wir, eine Unabhängigkeit der Sollensinhalte vom erkennenden Subjekt an und stellt, ebenso wie wir, eine Anordnung der Begriffe zu wissenschaftlichen Ganzheiten auf, die jenseits aller Psychologie stehen. Hiermit aber ist auch die Wegscheide erreicht, denn nunmehr biegen die ethisierenden Erkenntnistheoretiker dahin um, das Sollen zwar vom erkennenden Subjekt und seinen Denkgesetzen unabhängig zu lassen, aber nicht vom wollenden Subjekt. FICHTE, der Erfinder dieser Willenshypothese, schiebt die Wahrheit dem Menschen ins Gewissen und macht den Charakter des Gebotes, der sich für uns an die Wahrheit als etwas Sekundäres heftet, zum eigentlichen Nerv der Wahrheit. RICKERT, ihrem Erneuerer, ist der Wille zur Wahrheit in letzter Hinsicht der Grund aller Wahrheit und das logische Gewissen nur eine besondere Form des ethischen Gewissens. Theoretisch und anthropologisch fundierte Normen. Ich kann mich nicht davon überzeugen, daß diese Ausführungen noch mit den Voraussetzungen zusammen bestehen können, die sie mit der von uns vertretenen Lehre teilen. Die gemeinschaftliche Voraussetzung beläßt dem objektivierenden Sollen seine Macht, auch wenn es keine Menschen gibt, die es je anerkennen. Die eben skizierte Ausführung macht das Gelten der objektivierenden Wahrheit abhängig von einem logischen Gewissen, so daß auch das Gelten der objektiven Wahrheiten wegfällt, wenn dieses logische Gewissen wegfällt. Die Existenz eines Gewissens überhaupt ist aber eine anthropologisch begründete Tatsache, die nur auf dem wirklichen Dasein der Gattung Mensch ruht. Wird mithin diese Gattung aufgehoben, so wird erstens das Gewissen überhaupt, zweitens das logische Gewissen und mit ihm das Sollen aufgehoben. Derart kann das objektivierende Sollen seine Macht nicht behalten, wenn man vom wirklichen Vorhandensein der Gattung Mensch absieht. Hiermit aber hat die Ausführung ihre Voraussetzung aufgehoben. Gegen diese Fassung unseres Einwandes scheint es noch eine Abwehr zu geben. Die Vertreter der hier bekämpften Lehre könnten sagen, unsere Wiedergabe entstelle ihre Absicht. Auf das reale Wollen seiender Menschen käme es ihnen so wenig an, wie auf das reale Vorhandenseine erkennender Menschen. Was sie meinten, sei vielmehr so zu verstehen. Sie analysierten die objektivierenden Akte rein als Akte, ohne zu fragen, ob sie von Menschen vollzogen würden oder nicht. Eine solche, vollkommen unbefangene Zergliederung fände, bei gewissenhaftester Beschränkung auf das gegebene Material, die letzten Grundlagen dieser Akte in einem Gebiet, das nicht mehr erkenntnistheoretisch, sondern ethisch sei. - Ich will nicht darauf bestehen, daß sich die Vertreter der beredeten Theorie diese Ausflucht durch das Wirklichkeitswort "Gewissen" versperrt haben, sondern will eine solche rein phänomenologische Fassung ihrer Theorie als möglich annehmen. Dann haben sie zu zeigen, wieso eine phänomenologische Zergliederung der wahren Inhalte unseres Erkennens auf ethische Urbestandteile führt. Ein solcher Nachweis kann aber aus dem einfachen Grunde nie glücken, weil sein Substrat jetzt keine begrifflich schwankende Realität mehr ist, die sich mit einer Sphäre logischer Unbestimmtheit umgibt und in dieser sehr wohl für ethische Momente Raum haben kann, sondern eine scharf begrenzte Definition. Die Definition ist die der objektiven Inhalte unseres Erkennens, das heißt die des theoretischen Wissens. Aus der definitorischen Natur dieses Wissens aber ist alles Ethische um dessentwillen ausgeschlossen, weil das den Inhalt einer anderen Definition erfüllt. Da es keine Realitäten, sondern Definitionen sind, die sich hier gegenüber stehen, so ist eine Vermittlung unmöglich und die phänomenologische Analyse kann uns bei der Verfolgung theoretischer Reihen nie ethische Momente als Vollmachtgeber der Wahrheit zeigen. Anders gesagt: Die theoretischen Zusammenhänge, die den materialen Inhalt des Sollens ausmachen, können deshalb nicht ins Ethische hinüberweisen, weil sie dann keine theoretischen Zusammenhänge mehr sein würden. Wie aber kommen die ethischen Momente überhaupt in die theoretische Wahrheit hinein? Durchaus nicht durch phänomenologische Analyse, sondern durch einfache Übernahme aus unserem sonstigen Wissen um die anthropologischen Beschaffenheiten des Menschen. In unserem Seelenleben ist das Vorhandensein eines Willenvermögerns neben einem Erkenntnisvermögen und eine Abhängigkeit, wo nicht gar Bestimmtheit des zweiten durch das erste als anthropologische Tatsache gegeben. Die bekämpfte Theorie überträgt auf das definitorische Verhältnis der Erkenntnisinhalte und der Wollensinhalte das, was nur für die psychische Realität des Seelenlebens gilt und diese Übertragung muß abgelehnt werden. Die Begründung der Wahrheit auf die Ethik beruth letztlich auf der Vermengung zweier Arten des Sollens. Die erste Art des Sollens bezeichnet die Normfunktion der theoretischen Wahrheit. Hier ist das Sonnen ein außerwesentliches Moment, das um bestimmter Anthropologischer Interessen willen der reinen theoretischen Wahrheit angehängt wird. Die zweite Art des Sollens ist ein Gebot an den Erkennenden, das sich in der Tat an sein intellektuelles Gewissen wendet. Es gibt dem, der in der Pflicht der Wissenschaft steht, sozusagen die Dienstvorschriften, als das sind: Laß nur den Willen zur Wahrheit über deine Seele Macht haben. Schaffe in dir eine Unbarmherzigkeit des Denkens gegen alles andere, als die Macht der Gründe. Dulde nichts Undurchsichtiges in deinen Begriffen, nichts Fehlendes in deiner Darstellung. Hier ist das Sollen durchaus wesentliches Moment, denn hier ist es der materiale Inbegriff aller subjektiven Bedingungen, unter denen die Wissenschaft Menschengut werden kann. Das innerste Wesen der Wahrheit wird hiervon aber nicht berührt. Sie bleibt eine Erscheinung eigener Art, die durch keinerlei phänomenologische Bemühungen auf ethische Gründe zurückgeführt werden kann, sondern in ihrem Gelten oder Nichtgelten allein von Inhaltsbestimmungen und Inhaltsverbindungen abhängig ist. Aus diesem Grunde können wir dem Ethischen nur da ein Heimatrecht im Intellektuellen, nicht in der Erkenntniskritik zuerkennen, wo die Zusammenhänge zwischen der Erkenntnis und dem Erkennenden geregelt werden sollen. Wir fassen das Ethische hier als einen Zusatz zur theoretischen Wahrheit auf, oder, wenn man lieber will, als eine Wendung der theoretischen Wahrheit ad hominem [Polemik in Bezug auf die Person des Gegners - wp], die ihr Ergriffenwerden durch die einzelnen Individuen bestimmt. So entsteht für uns die normative Wahrheit aus der theoretischen, sobald man dieser das ethische Moment beifügt. Hier aber erhebt sich ein neues Problem. Der eben gewonnene Satz läßt sich nicht umkehren: Die theoretische Wahrheit ist keineswegs gleich normativer Wahrheit und weniger Normfunktion. Es gibt Normen, die sich nur auf die spezifisch menschliche Seite der Wissenschaft beziehen, wohin zum Beispiel die Normen der Logik gehören, soweit diese eine Kunstlehre des menschlichen Denkens ist. Diese Normen können offenbar kein Gegenbild im Theoretischen finden. Sonach ist der Normbegriff keineswegs nur eine bestimmte Nutzanwendung der theoretischen Wahrheit; wir entdecken hier vielmehr eine neue Eigenschaft an ihm, die nicht als ein Produkt aus dem Ethischen und der theoretischen Wahrheit begrifen werden kann. Dieses Moment erscheint als logische Substanz einer Reihe von Geistesgebilden, für die das anthropologische Moment, das sich mit den theoretischen Wahrheiten so wenig vertrug, gerade ausschlaggebend ist. Das große Problem, weshalb sich die Normen in theoretisch und anthropologisch begründete spalten, wird erst im letzten Teil dieses Buches systematisch erledigt werden. Historisch ist es im zweiten Teil dieses Buches aufzuwerfen, denn - es ist von KANT aufgeworfen. Das differenzierende Moment der Normen differenziert das kantische System der Erfahrung in das System der reinen Vernunft und das System der Urteilskraft. Das System der reinen Vernunft ist das System der theoretischen Wahrheiten, die normativ gewendet werden können; das System der Urteilskraft ist das System der normativen Wahrheiten, die nicht theoretisch gewendet werden können. Die Objektivität kann nur im Reich der theoretischen Wahrheit ihre Stelle haben, da sie von der Organisation der menschlichen Vernunft durchaus unabhängig ist. Es scheint mithin, als könne die kantische Lehre von der Objektivität nur in der Kritik der reinen Vernunft, wie auch im System der theoretischen Wahrheiten enthalten sein. Die Geschichte aber respektiert solche systematischen Bestimmungen nur innerhalb gewisser Grenzen, weswegen sich beim historischen KANT die beiden genannten Systeme keineswegs wie zwei verschiedene Welten gegenüberstehen. KANT hat in seiner Kritik der Urteilskraft zwar nur die anthropologisch begründeten Wahrheiten behandeln wollen; in der Ausführung aber sind ihm Begriffe und Probleme mit unterlaufen, die entschieden den theoretischen Wahrheiten zuzuweisen sind. Diese Erinnerung wollen wir nicht vergessen, wenn wir jetzt das Objektivitätsproblem bei KANT betrachten. Sie soll uns vielmehr für die ganze Darstellung unser früher entwickeltes Programm vor die Seele stellen: Die Grenzen der kritischen Objektivitätslehre ausschließlich nach dem Inhaltsgesetz der Objektivität zu ziehen und aus der Geschichte allein das zu beachten, was sachlich in den Raum fällt, den diese Grenzlinien einschließen. ![]()
29) KANT, Kritik der reinen Vernunft, 2. Ausgabe, Seite 575 30) HERMANN LOTZE, Logik, 2. Auflage, 1880, Seite 511 31) KANT, Kritik der reinen Vernunft, 2. Ausgabe, Seite 575 31a) CARL PRANTL, Geschichte der Logik, Bd. I, Seite 217f 32) HEINRICH RICKERT, Der Gegenstand der Erkenntnis, 1904, Seite 129 33) EDMUND HUSSERL, Logische Untersuchungen, Bd. II. Seite 102 34) KANT, Kritik der reinen Vernunft, 2. Auflage, Seite 606 |