p-4 A. PfänderE. BullatyA. BolligerM. W. DrobischPaul RéeG. F. Lipps    
 
ALEXANDER PFÄNDER
Das Bewußtsein des Wollens
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"Das  Bewußtsein des Wollens ist entscheidend dafür, daß einem Bewußtseinsvorgang der Name Wollen im strengsten Sinn zukommt. Und dieses Bewußtsein des Wollens tritt nicht erst dann ein, wenn das Ziel des Wollens erreicht ist, es ist vielmehr schon vorhanden, ehe die Verwirklichung des Gewollten begonnen wird. Mag auf das Bewußtsein des Wollens folgen, was da will; daß gewollt worden ist, bleibt dann doch als eine nicht mehr zu leugnende Tatsache der Vergangenheit bestehen; und dementsprechend bleibt der Bewußtseinsvorgang, der vom Bewußtsein des Wollens begleitet war, immer ein Wollen, gleichgültig ob er mit der Wahrnehmung des erreichten oder des unvollständig oder gar nicht erreichten Effektes abschließt."

Einleitung

Das Bewußtsein des Wollens im eigentlichen Sinne ist ein Spezialfall des Bewußtseins des Strebens überhaupt, wie dieses sich auch in anderen Bewußtseinszuständen, wie z. B. dem Hoffen, Wünschen, Sehnen, Verlangen, Begehren, Fürchten, Verabscheuen und dgl. findet. Es hindert natürlich nichts, das Wort "Wollen" auch in einem weiteren Sinne zu gebrauchen und es mit "Streben" identisch zu setzen; dann sinnd alle jene Zustände, die durch das Vorhandensein des Bewußtseins des Strebens ausgezeichnet sind, als Zustände des Wollens zu betrachten.

Die Vergleichung und Analyse der verschiedenartigen psychischen Tatbestände, in denen das Bewußtsein des Strebens vorliegt, trifft nun als das Gemeinsame und Kennzeichnende immer ein eigenartiges Element an, welches nicht weiter beschreibbar und auch nicht mit Vorstellungen und Empfindungen vergleichbar ist. Es ist das derjenige Bewußtseinsinalt, den man als Gefühl der Spannung, der Anstrengung, der Bemühung, des Drängens, des Strebens, der Tätigkeit oder ähnlich bezeichnet und bezeichnen kann. Welches Wort man wählt, ist schließlich gleichgültig. Nehme ich das Wort "Wollen" oder "Wille" im oben angedeuteten weiteren Sinne, so kann ich jenen Inhalt "Willensgefühl" oder "Strebungsgefühl" nennen.

Die Existenz sowohl, wie die Originalität eines solchen besonderen, für das Wollen im allgemeineren Sinne charakteristischen, Bewußtseinsinhaltes ist nun mehrfach geleugnet worde. Man hat versucht, das Bewußtsein des Strebens ganz und gar aus Vorstellungen oder aus Empfindungen zusammenzusetzen, oder doch, wenn man auch die Existenz eines besonderen Gefühles der Tätigkeit anerkannte, dieses wieder als eine Resultante oder ein Verschmelzungsprodukt aus Vorstellungs- oder Empfindungskomplexen anzusehen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen daher diese gegnerischen Ansichten einer genaueren kritischen Prüfung unterwerfen.

Die kritische Betrachtung wird zugleich die Gelegenheit bieten, das bisher über das Bewußtsein des Wollens Gesagte zu vervollständigen. Daß das Willensgefühl als besonderer Bewußtseinsinhalt tatsächlich vorhanden ist und als solcher anerkannt werden muß, wird sich dadurch zu erkennen geben, daß jede Analyse derjenigen Zustände, in denen es vorkommt, unvollständig ist, so lange man das Willensgefühl unberücksichtigt läßt und daß andererseits die Ergebnisse solcher unvollständiger Analysen dazu führen würden, mancherlei Bewußtseinstatbestände mit Namen zu belegen, die ihnen nicht zukommen, weil ihnenn eben das betreffende charakteristische Element fehlt. Ebenso wird sich ergeben, daß das Willensgefühl nicht weiter zurückführbar ist, weil die möglichen Rückführungen direkt oder in ihren Konsequenzen mit den Tatsachen in Widerspruch geraten.

Historische Vollständigkeit liegt nicht in der Absicht dieser Untersuchung. Die Betrachtung wird sich daher  nicht allen  vorgebrachten Ansichten über das Willensgefühl zuwenden, sondern sie wird sich hauptsächlich auf diejenigen beschränken, welche die Hauptmöglichkeiten, wie das Problem des Bewußtseins des Wollens gelöst werden kann, erschöpfen. Der Hauptsache nach werde ich diese Ansichten in der Form nehmen, in welcher sie von MÜNSTERBERG und JAMES ausgesprochen worden sind.

Münsterberg und das Willensbewußtsein

Aus der Schrift MÜNSTERBERGs "Die Willenshandlung" kommt hier hauptsächlich das zweite Kapitel in Betracht, welches den Willen als Bewußtseinsvorgang zu seinem Gegenstand hat.

Wir finden dort der psychologischen Analyse zunächst klar und präzise die Frage gestellt: "Worin besteht der, jedem empirisch gegebene Inhalt unserer inneren Erfahrung, den wir als Wille bezeichnen?" Gleich darauf aber wird die Fragestellung gründlich verdorben. MÜNSTERBERG erklärt nämlich, "die moderne Psychologie bezeichne bekanntlich die letzten aufeinander nicht zurückführbaren Bestandteile, in welche sich der Bewußtseinsinhalt zerlegen läßt, als Empfindungen"; der Empfindung komme eine Qualität, eine Intensität und ein ihre Beziehungen zum Bewußtsein enthaltender Gefühlston zu. Es müsse daher auch der Wille als Bewußtseinserscheinung ein Komplex von Empfindungen sein und die Frage spezialisiere sich also dahin: "Welche Qualität, Intensität und Gefühlsfärbung kommt den unseren Willen zusammensetzenden Empfindungen zu un in welcher Anordnung sind sie miteinander verbunden?"

Nun mag es ja Psychologen geben, die als letzte Elemente des Bewußtseins nur die Empfindungen gelten lassen wollen, aber "die moderne Psychologie" ist weit davon entfernt, das zu tun. Nicht nur glaubt sie Empfindungen von Vorstellungen sehr genau unterscheiden zu müssen, sondern zum Teil auch beide wieder von den Gefühlen als besonderen Bewußtseinsinhalten trennen zu sollen. Mag dem aber sein, wie ihm wolle, jedenfalls wird mit der Umänderung, die MÜNSTERBERG mit seiner anfänglichen Fragestellung vorgenommen hat,  eine  Möglichkeit der Antwort auf die ursprüngliche Frage ohne weitere Prüfung als die allein richtige im Voraus angenommen. Während die psychologische Analyse doch eigentlich erst entscheiden sollte, ob im Bewußtseinszustand, den wir Wille nennen, eine besonderer, eigentümlicher Inhalt enthalten ist oder ob er nur ein "Komplex von Empfindungen" ist, steht es für MÜNSTERBERG von vornherein fest, daß man den Willen in Empfindungen zu suchen habe.

In den darauf folgenden Ausführungen scheint es anfänglich, als ob MÜNSTERBERG diese voreilige Entscheidung wieder verlassen wolle, denn wir hören, die Vergleichung des Willens bei verschiedenartiger Betätigung ergebe zunächst als das Wesentliche des Willens das  Gefühl innerer Tätigkeit.  Dieses Gefühl finde sich nicht nur bei eigentlichen Handlungen, sondern auch bei der Vorstellungs- und Denktätigkeit, bei der Wahl und Verbindung unserer Empfindungen und der Lenkung unserer Aufmerksamkeit. In letzteren Fällen sei es einfacher zu untersuchen. MÜNSTERBERG stellt daher mit Rücksicht auf diese die Frage, worin das Gefühl tätigen Willens hier bestehe. Dann aber nimmt er auch hier einfach an, daß es aus Empfindungen bestehe und formuliert die Frage so: "Wie müssen die im Bewußtsein anwesenden Empfindungen beschaffen sein, wenn sie uns das Gefühl innerer Freiheit, tätigen Willens erzeugen sollen?" Von den etwa begleitenden Organempfindungen oder Innervationsgefühlen [Nervenimpulse - wp] will er dabei absehen.

Außer jener eben bezeichneten Vorüberzeugung, daß das Tätigkeitsgefühl aus Empfindungen bestehe, steckt in dieser Fragestellung noch eine Unklarheit, insofern sie nicht mehr fragt, aus welchen Empfindungen das Gefühl  bestehe,  sondern welche Empfindungen das Gefühl in uns  erzeugen.  Denn beides ist offenbar sehr voneinander verschieden.  Erzeugen  die Empfindungen das Gefühl der Tätigkeit, so ist ja das Gefühl nicht mit den Empfindungen identifiziert, sondern ihnen gegenüber als neues Moment, als von ihnen unterscheidbare Bestimmung des Bewußtseins aufgefaßt. Es könnte demnach scheinen, als ob MÜNSTERBERG nun nicht eigentlich jenes Gefühl analysieren, sondern vielmehr diejenigen Empfindungs- oder Vorstellungszusammenhänge aufsuchen wolle, die zur Entstehung des Gefühles Veranlassung geben. Doch bieten die weiteren Darlegungen für eine solche Auslegung seiner Ansicht nach keine genügenden Anhaltspunkte.

Die Antwort auf die obige Frage erreicht nun MÜNSTERBERG durch Vergleichung einiger Fälle der willkürlichen  Vorstellungs bewegung mit solchen der unwillkürlichen und er kommt zu dem Resultat: "in sämlichen Fällen der willkürlichen Vorstellungsbewegung ging dem klaren Bewußtwerden der Vorstellung  a  ein anderer Bewußtseinszustand voraus, der dem Inhalt nach auch schon die Vorstellung  a  enthielt; bei jenen Fällen unwillkürlicher Veränderung ging dem  a  nichts voraus, was schon  a  enthalten hätte." Unter anderem wählt er als Beispiel den Fall des Besinnens auf eine Vorstellung  a.  Beim Besinnen haben wir das Gefühl innerer Tätigkeit, es erscheint uns als Willenstätigkeit; und das soll darin seinen Grund haben, daß dem klaren Bewußtwerden der Vorstellung  a,  in dem das Ziel des Besinnens besteht, schon die Vorstellung  a  vorausgehe. Er fügt daher erläuternd hinzu: "Wenn ich mich auf  a  besinne, so habe ich natürlich  a  selbst noch nicht im Bewußtsein, aber das, was ich in mir wahrnehme, ist doch zweifellos mit  a  inhaltlich übereinstimmend; so lange ich  a  nicht gefunden habe, spüre ich freilich nur ein  x,  dieses  x  aber in einer Reihe von Beziehungen, durch welche  x  nur  a  sein kann und nichts anderes;  a  ist zunächst in seinen Relationen zu anderen Dingen gegeben, während es nachher, wenn ich es gefunden habe, durch seine eigenen Merkmale gekennzeichnet ist, aber der inneren Bedeutung nach waren beide Bewußtseinszustände übereinstimmend."

Eine gewisse Richtigkeit wird man ja dieser Beschreibung des Zustandesf des Besinnens nicht abstreiten können, aber der Nachweis, daß hier die zuerst gegebene allgemeine Charakterisierung der willkürlichen Vorstellungsbewegung zutreffe, daß also auch hier dem Eintritt der Vorstellung die Vorstellung selbst vorangegangen sei, geschieht doch durch einen Gewaltakt.

Denn was soll es heißen, es sei zwar nicht  a  im Bewußtsein, sondern ein  x,  dieses  x  sei aber "dem Inhalte oder der inneren Bedeutung nach" doch das  a?  Es gibt doch nur die zwei Möglichkeiten, entweder ist  a  im Bewußtsein oder es ist nicht darin vorhanden. Daran ändert man auch nichts, wenn man einer bedrängten Theorie zuliebe die Vorstellung noch in anderer Weise, nämlich dem Inhalt oder der inneren Bedeutung nach, da sein lassen möchtef. Eine Vorstellung ist im Bewußtsein und sie ist "ihrem Inhalt nach" da, das ist gleichbedeutend. Den Inhalt einer Tonvorstellung z. B. bildet der vorgestellte Ton; ist die Tonvorstellung ihrem Inhalt nach im Bewußtsein, so heißt das, der vorgestellte Ton ist im Bewußtsein. Dasselbe besagt aber auch die Behauptung, die Vorstellung dieses Tones sei vorhanden. Ist also die Vorstellung beim Besinnen nicht im Bewußtsein, so ist sie eben damit auch "ihrem Inhalt nach" nicht da.

Ebenso ist die "innere Bedeutung" einer Vorstellung entweder nichts weiter, als wieder ihr Inhalt, dann gilt das eben Gesagte auch hier. Oder sie besteht in den Beziehungen der Vorstellung zu anderen Vorstellungen; oder auch drittens in ihrem Gefühlswert. Im letzteren Fall wäre "Bedeutung" im Sinne von "Wichtigkeit" oder "Wert" gemeint; das ist aber offenbar nicht MÜNSTERBERGs Ansicht. Er scheint vielmehr unter innerer Bedeutung die Relationen der Vorstellung zu anderen zu verstehen. Die Vorstellung, auf die ich mich besinne, ist ihrer inneren Bedeutung nach vorhanden, das würde dann heißen, die Relationen derselben zu anderen vorhandenen Vorstellungen sind im Bewußtsein gegenwärtig.

Nun mag es so sein, mögen beim Besinnen Vorstellungen und Relationen dieser Vorstellungen zur gesuchten Vorstellung vorhanden sein, damit ist aber doch nicht gesagt, daß die Vorstellung selbst bewußt wäre, sondern vielmehr zugestanden, daß, solange das Besinnen sein Ziel noch nich erreicht hat, so lange also das Besinnen dauert, nur die Beziehungen, nicht aber die gesuchte Vorstellung gegenwärtig ist. Das Besinnen ist also ein Fall, welcher sich der Theorie nicht fügt, denn es ist vor dem klaren Bewußtwerden der Vorstellung eine solche Vorstellung nicht vorhanden und trotzdem haben wir ein Bewußtsein des Wollens.

Für MÜNSTERBERG fallen auch die Fälle, in denen wir unsere  Aufmerksamkeit  auf eine Vorstellung oder eine Empfindung richten, unter die inneren Willenshandlungen. Unser Wollen heiße nun in solchen Fällen nichts anderes, als daß die Vorstellung oder Empfindung  a  in unserem Bewußtsein geblieben sei und daß wir uns in jedem Augenblick bewußt wären, sie sei auch schon im vorangehenden Moment dagewesen. Nun ist aber eine Vorstellung oder eine Empfindung in der Dauer ihres Daseins nicht immer abhängig von unserer willkürlichen Vorstellungstätigkeit.  Jede  Vorstellung oder Empfindung dauert ja immer längere oder kürzere Zeit. Wie lange sie nun im Bewußtsein verweilen muß, damit das Bewußtsein entsteht, wir hätten sie durch unsere Aufmerksamkeit festgehalten, teilt uns MÜNSTERBERG nicht mit. Es müßte also nach seiner Theorie  jede  Vorstellung und Empfindung, da sie ja immer eine zeitlang im Bewußtsein verweilt, mit dem Bewußtsein verbunden sein, sie sei willkürlich erzeugt oder wenigsten willkürlich festgehalten. Da das nicht der Fall ist, da also in einem Augenblick eine Vorstellung oder Empfindung im Bewußtsein sein kann, die auch schon im vorigen Moment da war, ohne daß wir deshalb das Bewußtsein des Wollens hätten, so kann die MÜNSTERBERGsche Bestimmung des Wollens bei inneren Willenshandlungen nicht richtig sein.

Die Vorstellung oder Empfindung, die so längere Zeit im Bewußtsein verweilt, kann das ja auch "gegen unseren Willen" tun; wir sagen dann doch nicht, wir hätten die Vorstellung oder Empfindung willkürlich festgehalten, obgleich sie im Bewußtsein geblieben ist und wir uns bewußt sind, daß sie auch schon im vorangehenden Moment da war.

Außerdem haben wir das Bewußtsein des Wollens schon, ehe die willkürliche Vorstellungsbewegung ihr Ziel erreicht hat; ja mit der Erreichung desselben hört das Bewußtsein der Tätigkeit auf. Wir warten nicht erst, bis das Ziel erreicht ist, um uns dann tätig zu fühlen. Nehmen wir also selbst einmal an, es sei vor der Erreichung des Zielesf die Vorstellung irgendwie vorhanden, worin besteht dann das Bewußtsein des Wollens, das wir zweifellos  vor  der Erfüllung des Wollens haben? Es bleibt für MÜNSTERBERG nichts anderes übrig, als die vorangehende Vorstellung. Dann müßte aber  jede beliebige  Vorstellung mit dem Bewußtsein des Wollens identisch sein, denn was später mal auf eine Vorstellung folgen wird, kann ja doch, solange es noch nicht eingetreten ist, diese Vorstellung nicht berühren. Es bedarf aber wohl nicht der ausdrücklichen Versicherung, daß nicht jede Vorstellung ein Bewußtsein des Wollens ist.

Ehe ich zu der entsprechenden Theorie der "äußeren" Willenshandlung übergehe, interessiert mich noch die Ergänzung, die MÜNSTERBERG dem über die "innere Willenshandlung Gesagten angedeihen läßt. Er behauptet nämlich, nicht jede innere Willenstätigkeit geschehe mit dem Bewußtsein unserer Willenstätigkeit, so z. B. das ruhig fortschreitende Denken, Rechnen, Schließen. Wo wir uns dagegen während der Willensleistung unserer inneren Abreit bewußt würden, da sei immer in lebhaftes sogenanntes Innervationsgefühl vorhanden; und gerade in diesem letzteren bestehe ganz besonders das Gefühl innerer Tätigkeit. In einigen Fällen sei der Wille überhaupt nur durch dieses Innervationsgefühl charakterisiert.

Wie oben angeführt wurde, erklärte MÜNSTERBERG anfangs das Gefühl der Tätigkeit als das Wesentliche des Willens. Im Gegensatz dazu behauptet er nun hier, es gebe auch Willenshandlungen, die ohne Bewußtsein der inneren Tätigkeit geschehen. Man nenne sie Willenshandlungen, weil die nachträgliche Reflexion sich an das wichtigste Kriterium einer Willenshandlung, nämlich die der Erreichung des Zieles vorangehende Vorstellung desselben halte. Nun sind aber gerade die Fälle, in denen wir uns keiner Willenstätigkeit bewußt sein, solche, in denen das Vorstellungsgeschehen, weil es ein gewohntes oder eingeübtes ist, sich besonders leicht vollzieht. Es erscheint mir daher sehr fraglich, ob gerade in diesen eine Vorstellung des Erfolges dem jedesmaligen Eintritt desselben voranging. Auch würden diese Fälle der Annahme, das Tätigkeitsgefühl sei das Wesentliche des Willens, keine Schwierigkeiten bieten. Sie sind ja nicht mit dem Bewußtsein des Wollens verbunden; und die nachträgliche Reflexion könnte sie deshalb Willenshandlungen nennen, weil sie, oder ihnen gleiche, früher immer mit einem Tätigkeitsgefühl verbunden waren und sie immer noch, sobald ein Hindernis oder eine Hemmung entsteht, von einem solchen Gefühl begleitet sein können.

Wenn wir das Wollen als einen Bewußtseinszustand genauer bestimmen wollen, so müssen wir natürlich von solchen psychischen Vorgängen ausgehen, die sich für das  unmittelbare  Bewußtsein als Wollen darstellen und das sind eben diejenigen, die vom Bewußtsein innerer Willenstätigkeit begleitet sind. Ist dann, wie MÜNSTERBERG selbst erklärt, in den Fällen, in denen wir das Bewußtsein des Wollens haben, das Gefühl innerer Tätigkeit oder auch das Innervationsgefühl das Auszeichnende, so wird es wohl dieses Gefühl sein, welches den Zustand zu einem Zustand des Wollens macht. Daß das Gefühl dazu  genügt,  daß also das Vorangehen der Zielvorstellung, das von MÜNSTERBERG als das wichtigste Kriterium des Wollens betrachtet wird, unnötig ist, daß es fehlen kann und dennoch ein Bewußtsein des Wollens gegeben sein kann, gesteht MÜNSTERBERG ja direkt zu, wenn er erklärt, in einigen Willensvorgängen, z. B. wenn der Wille auf etwas Unbestimmtes oder Verschwindendes gerichtet sei, sei  nur  ein Innervationsgefühl vorhanden und in diesem bestehe das Gefühl innerer Tätigkeit. Damit wäre also das Resultat der MÜNSTERBERGschen Untersuchung bis zu dieser Stelle wenigstens dieses, daß es vor allem das Innervationsgefühl ist, durch dessen Hinzutritt zu einem psychischen Geschehen dieses letztere für das Bewußtsein zu einem Willensvorgang wird.

Ähnlich faßt auch MÜNSTERBERG sein Ergebnis zusammen, indem er sagt, der innere Wille sei aus Vorstellungsreihen bestimmter Art und Innervationsgefühlen zusammengesetzt. Wenn man diese allgemeine Formulierung für sich betrachtet, kann man ihr eventuell zustimmen; es fragt sich nur, ob man unter den Vorstellungsreihen und den Innervationsgefühlen dasselbe versteht, wie MÜNSTERBERG. Welche Art von Vorstellungsreihen gemeint ist und daß dieselbe nicht immer beim Wollen vorhanden ist und nicht zu sein braucht, haben wir eben gesehen. Was nun die  Innervationsgefühle  eigentlich sind, sucht MÜNSTERBERG im weiteren Verlauf seiner Untersuchung festzustellen.

Er ist der Meinung, die Frage nach dem Wesen der Innervationsgefühle lasse sich nicht ohne Prüfung der "äußeren" Willenshandlung lösen. Wenn wir eine körperliche Bewegung als solhe willkürlich ausführen, so sei immer eine deutliche Impulsempfindung vorhanden. Diese Impulsempfindung nennt MÜNSTERBERG Innervationsgefühl, ohne sich damit der im Wort liegenden Hypothese anzuschließen. Sie sei eben nicht die Empfindung der Innervation, sondern die Empfindung des Impulses, welcher der gewollten Kontraktion der Muskeln vorangeht. Nachdem er dann gezeigt hat, daß jede Wahrnehmung vollzogener Muskelbewegung in erster Linie durch die peripher ausgelösten Empfindungen der verschiedenen zusammenwirkenden Muskeln zustande kommt, mit denen noch Haut-, Gelenk- und Sehnenempfindungen verschmelzen, stellt er die Behauptung auf, daß "alles, was wir Innervationsempfindung nennen, nur die der Bewegung vorangehende Erinnerungsreproduktion jener komplexen peripher bedingten Bewegungsempfindungen sei."

Da diese Behauptung als eine allgemein aufgestellt ist, so müßte sie auch für diejenigen Innervationsgefühle Geltung haben, welche bei sogenannten inneren Willenshandlungen nach MÜNSTERBERGs Zugeständnis auftreten. Da außerdem das Tätigkeitsgefühl im Innervationsgefühl bestehen soll, so müßte nach MÜNSTERBERG  jedes  Tätigkeitsgefühl eine Erinnerungsreproduktion einer "komplexen peripher bedingten Bewegungsempfindung" sein. Beides trifft aber nicht zu.

Denn, soll beim Aufmerken, Nachdenken etc. das vorhanden Tätigkeits- oder Innervationsgefühl in einer Erinnerungsreproduktion von komplexen Bewegungsempfindungen bestehen, so entsteht natürlich die Frage, welche Muskeln, Sehnen und Gelenke denn in solchen Zuständen bewegt werden oder vielmehr, welche komplexen Bewegungsempfindungen es denn hier seien, deren Erinnerungsreproduktion das Innervationsgefühl konstituieren soll. Es werden doch selbstverständlich bei "inneren" Willenshandlungen keine Gliederbewegungen gewollt, sonst wären es ja keine "inneren". Zwar treten meistens, wenn nicht immer, auch beim Nachdenken, Aufmerken etc. unwillkürlich irgendwelche Muskelkontraktionen ein. Auf diese, speziell etwa die Kopfhaut- und Augenmuskelkontraktionen könnte man also hinweisen und erklären, die Erinnerungsreproduktion der diesen Muskelspannungen entsprechenden Empfindungen bilde bei inneren Willenshandlungen das Innervationsgefühl.

Einer solchen Ansicht würde aber doch die unmittelbare Erfahrung widersprechen. Wer eifrig nachdenkt oder aufmerkt und dabei das Bewußtsein innerer Tätigkeit oder ein "Innervationsgefühl" hat, stellt nicht Bewegungsempfindungen seiner Kopfhaut oder seiner Augenmuskeln vor, falls diese nicht gerade den Gegenstand seines Nachdenkens oder Aufmerkens bilden. Er hat genug mit dem direkten Gegenstand seines Nachdenkens zu tun. Und sollte dieser zufällig gerade in solchen Bewegungsvorstellungen bestehen, so ist doch dieses  Objekt  der Tätigkeit vom  Gefühl  der Tätigkeit wohl unterschieden, während sie nach MÜNSTERBERG zusammenfallen müßten. Außerdem müßte jede  Erinnerung  an frühere Kopfhaut- und Augenmuskelkontraktionen, da sie das Dasein der betreffenden Bewegungsvorstellungen einschließt, ein  jetzt vorhandenes  Tätigkeits- oder "Innervations"-Gefühl sein, d. h. es würde sich die Erinnerung an ein früheres Wollen von dem jetzt erlebten Wollen nicht unterscheiden. Ist also bei "inneren" Willenshandlungen ein Innervations- oder Tätigkeitsgefühl vorhanden, so kann es nicht in der Erinnerungsreproduktion von Bewegungsempfindungen bestehen.

Betrachten wir nun das Tätigkeitsgefühl bei "äußeren"  Willenshandlungen  und zwar in dem Fall, für den MÜNSTERBERG zunächst seine Behauptung über das Innervationsgefühl aufstellt, nämlich bei demjenigen Wollen, das zu seinem Gegenstand die  Ausführung einer Körperbewegung  als solcher hat. Es soll also in diesem Fall das Tätigkeits- oder Innervationsgefühl in der, der Bewegung vorangehenden, Erinnerungsreproduktion derjenigen komplexen peripher bedingten Bewegungsempfindung bestehen, welche durch die Ausführung der Bewegung früher entstanden ist.

Dagegen spricht zunächst das unmittelbare Bewußtsein. Stelle ich die Bewegungsempfindungen, zu denen z. B. die Erhebung meines Armes führen würde, nur vor, so ist damit noch kein Innervationsgefühl, noch kein Wollen der Bewegung gegeben; es bleibt vielmehr bei der bloßen Vorstellung, wenn nicht eben das Wollen, das Tätigkeitsgefühl, das auf die Ausführung der Bewegung gerichtet ist, hinzutritt. Hier, wo Bewegungsempfindungen das Ziel des Wollens sind, ist es wie überall; stelle ich den Gegenstand des Wollens nur vor, so will ich ihn eben noch nicht, ich will ihn erst, wenn das Wollen zur Vorstellung hinzutritt. So ist auch das Tätigkeits- oder Innervationsgefühl etwas Neues, was zu den Bewegungsempfindungen hinzukommt, wenn die Bewegungsempfindungen gewollt werden. Die bloße Vorstellung der Bewegungsempfindung  ist  nicht das Innervations- oder Tätigkeitsgefühl.

Es kann auch nicht so sein, denn sonst müßten allerlei Zustände als Wollen bezeichnet werden, die niemand dafür erklären wird. Natürlich stellen wir, wenn wir eine Bewegung als solche wollen, dieselbe vor und das geschieht ursprünglich durch die Vorstellung derjenigen Bewegungsempfindungen, die bei der Ausführung der Bewegung gewöhnlich entstehen. Aber nicht das Umgekehrte gilt; nicht immer, wenn wir solche Bewegungsempfindungen vorstellen, befinden wir uns in einem Zustand des Wollens. Jedesmal, wenn wir uns an eine früher ausgeführte Bewegung  erinnern,  wenn wir also die Erinnerungsreproduktion einer komplexen Bewegungsempfindung haben, müßten wir ja sonst das Bewußtsein haben, die Bewegung jetzt zu wollen, müßten wir jetzt ein Innervationsgefühl haben. Das ist aber offenbar nicht der Fall; die Erinnerung an eine Bewegung ist nicht identisch mit jetzigem Wollen dieser Bewegung. Ursprünglich führt vielleicht jede Vorstellung einer Bewegung den Impuls zur Ausführung derselben mit sich, in einigen Fällen mag auch die Erinnerung an eine früher ausgeführte Bewegung von einem stärkeren oder schwächeren Drang, sie wieder auszuführen, begleitet sein; die Tatsache aber, daß beim Erwachsenen in den meisten Fällen die bloße Vorstellung einer Bewegung nicht das Streben nach ihrer Verwirklichung mit sich führt, genügt, um zu zeigen, daß die Vorstellung einer Bewegung und das Bewußtsein des Wollens oder das Innervationsgefühl nicht identisch, sondern sehr verschiedene Dinge sind, da die erstere vorhanden sein kann, ohne daß das zweite da wäre.

Dasselbe finden wir in anderen Fällen. (1) Es gibt Bewegungen unserer Muskeln und Glieder, die sich ohne unseren Willen vollziehen, so z. B die Reflexbewegungen des Hustens, des Nießens, dann die Bewegungen, die durch elektrische Reizung von motorischen Nerven hervorgebracht werden, schließlich Bewegungen, die andere Personen mit unseren Gliedern vornehmen. Alle diese unwillkürlichen Bewegungen können vor ihrer Ausführung vorausgesehen werden. Wir haben dann Erinnerungsreproduktionen von komplexen Bewegungsempfindungen, wir haben abern  nicht  ein Tätigkeits- oder Innervationsgefühl und wir sagen nicht, wenn die Bewegungen tatsächlich stattgefunden haben, wir hätten dieselben gewollt.

Es kommt vor, daß das Wollen einer und derselben Bewegung zu verschiedenen Zeiten einer verschieden intensiven Willensanstrengung oder eines verschieden  intensiven  Innervationsgefühles bedarf; so wenn wir z. B. die Bewegung unseres durch Kompression gelähmten Armens wollen. Nun haben wir im letzteren Fall nicht die Vorstellung  intensiverer  Bewegungsempfindungen, als dann, als dann, wenn der Arm nicht gelähmt ist; im Gegenteil: wir können nicht wissen, daß die Ausführung der Bewegung, wenn sie schließlich doch zustande kommt, nur zu sehr schwachen Bewegungsempfindungen Anlaß geben wird. Soll das Innervationsgefühl mit der Vorstellung einer Bewegungsempfindung identisch sein, so müßte die Intensität des Innervationsgefühles mit der Intensität der Vorstellung zusammenfallen. Da das aber nicht zutrifft, wenn man unter Intensität der Vorstellung die Intensität des Vorgestellten versteht, so müßte man hier berechtigt sein, außer von der Intensität des Vorgestellten auch von einer Intensität der Vorstellung zu sprechen; d. h. man müßte annehmen, daß eine Vorstellung, die immer dieselben Bewegungsempfindungen von derselben Intensität repräsentiere, doch ihrerseits wieder verschiedene Intensität besitzen könne.

Vielleicht würde aber MÜNSTERBERG hiergegen kein Bedenken haben, da er auch sonst von einer Intensität der Vorstellungen in diesem Sinne spricht. Für ihn ist der Unterschied zwischen einer Vorstellung und der ihr entsprechenden Empfindung ein Unterschied der Intensität; also für MÜNSTERBERG repräsentieren Vorstellungen, die einer Empfindung von bestimmter Intensität entsprechen, zwar diese Empfindung in ihrer Intensität, sind aber als Vorstellungen weniger intensiv, als die Empfindungen. Ich will nun nicht auf die in dieser Annahme liegende Begriffsverwechslung näher eingehen. Soviel ist jedenfalls klar, daß aufgrund dieser Annahme die MÜNSTERBERGsche Willenstheorie in einen neuen Konflikt mit den Tatsachen kommt. Denn ist das Innervationsgefühl identisch mit der Vorstellung einer Bewegungsempfindung, so müßte es auch intensiver werden, wenn die Vorstellung intensiver würde. Da für MÜNSTERBERG der Übergang von der Vorstellung einer Bewegungsempfindung zu dieser Bewegungsempfindung selbst einer plötzlichen Intensitätssteigerung der betreffenden Vorstellung gleichkommt, so müßte das Tätigkeits- oder Innervationsgefühl, welches der tatsächlichen Bewegung vorangeht, relativ schwach sein, aber mit der Ausführung und dem Entstehen der Bewegungsempfindung plötzlich an Intensität bedeutend zunehmen. Gewöhnlich findet aber das Umgekehrte statt; die Impulsempfindung oder das Innervationsgefühl setzt vor der Bewegung kräftig ein, um sich mit der Ausführung der Bewegung, solange keine Hindernisse eintreten, schnell aufzulösen, indem es zu einem Minimum von Intensität herabsinkt.

Sehen wir aber mal genauer zu, worin denn für das Bewußtsein die Vorstellungen von Bewegungsempfindungen bestehen. Bewegungsempfindungen sollen hier diejenigen Muskel-, Haut-, Sehnen- und Gelenkempfindungen sein, welche entstehen, wenn ein Teil unseres Körpers bewegt wird. Wenn nun eine Bewegung eines Körperteils ausgeführt wird und die Aufmerksamkeit derselben zugewandt ist, so ist nicht etwa eine einzige konstante Empfindung als Bewegungsempfindung vorhanden, sondern vielmehr ein stetiger Übergang zwischen verschiedenen oben bezeichneten Empfindungen. Die Bewegungsempfindung ist also eine in der Zeit verlaufende stetige Sukzession verschiedener Muskel-, Haut-, Sehnen- oder Gelenkempfindungen. Diese Empfindungen selbst sind räumlich lokalisiert und befinden sich in bestimmter räumlicher Lage zueinander. Bei einer bestimmten Bewegung findet die Sukzession derselben in der Weise statt, daß einmal mehr die Muskel-, dann mehr die Haut- oder Sehnen- und Gelenkempfindungen überwiegen und außerdem jede einzelne dieser Empfindungsgattungen während der Bewegung bestimmte Veränderungen erleidet. Bei verschiedenen Bewegungen sind außerdem diese Empfindungsreihen immer andere und andere. Die Vorstellungen von Bewegungsempfindungen bieten also eine große Mannigfaltigkeit dar, indem sie diese mannigfach verschiedenen Empfindungsreihen repräsentieren. Einerseits muß ich nun bekennen, daß es meinen Bemühungen bisher nicht gelungen ist, im Tätigkeitsgefühl die Vorstellung von derartigen räumlich geordneten Empfindungen zu entdecken. Andererseits aber haben die Tätigkeitsgefühle oder Innervationsgefühle allerdings eine gewisse Dauer und können ihrer Intensität und ihrem Lust- oder Unlustcharakter nach schwanken, aber im übrigen sind sie bei den verschiedensten Bewegungen qualitativ gleich. Sie zeigen durchaus nicht eine solch große Mannigfaltigkeit, wie sie gefordert wird, wenn sie mit Vorstellungen von Empfindungsreihen identisch sein sollen.

Im Ganzen sind also doch wohl nicht, wie MÜNSTERBERG behauptet,  alle  Tatsachen mit seiner Ansicht über das Tätigkeitsgefühl vereinbar, sondern manche Tatsachen widersprechen ihr sogar. Nun soll es aber Tatsachen geben, die sich  nur  mit dieser Annahme zureichend und einfach erklären lassen. Hiermit soll vielleicht nur gesagt sein, daß diese Tatsachen sich  nicht  mit der von MÜNSTERBERG  bekämpften  Theorie, welche im Innervationsgefühl das Bewußtseinskorrelat einer zentralen motorischen Innervation sieht, erklären lassen. Wenigstens sind die angeführten Tatsachen derart, daß sie diese Vermutung rechtfertigen. Sollen aber  alle  anderen Ansichten als unzureichend zur Erklärung der Tatsachen zurückgewiesen werden, so scheint mir damit ein wenig zuviel getan. Von den fraglichen Tatsachen sind offenbar mehrere nur der von MÜNSTERBERG bekämpften Theorie als von ihr unerklärbare vorgehalten. Im übrigen bleibt für andere Theorien hauptsächlich die Erklärung einer Tatsache zu leisten, die auch für MÜNSTERBERG die wichtigste zu sein scheint. Diese Tatsache soll nun darin bestehen, daß wir keine Innervationsempfindungen von Bewegungen haben können, die wir noch nie, aktiv oder passiv, ausgeführt haben, bei denen wir uns also keine Vorstellung der entsprechenden Bewegungsempfindungen machen können. Das scheint sehr einleuchten. MÜNSTERBERG will damit offenbar beweisen, daß da, wo keine Vorstellung von Bewegungsempfindungen ist, auch kein Innervationsgefühl vorhanden ist. Nun gibt es aber, wie wir oben sahen, Fälle, nämlich die inneren Willenshandlungen, in denen sich ein Tätigkeits- oder Innervationsefühl findet und doch keine Vorstellung von Bewegungsempfindungen. Aber auch bei denjenigen äußeren Willenshandlungen, deren Ziel eine Körperbewegung ist, beweist die von MÜNSTERBERG angeführte Tatsache nichts für die Identität von Innervationsgefühl und Vorstellung von Bewegungsempfindung.

Suchen wir uns also zunächst klar zu machen, was "eine Innervationsempfindung  von einer Bewegung"  heißen kann. Da die Innervationsgefühle nicht - je nachdem diese oder jene Bewegung gewollt wird - für jede Bewegung ganz bestimmte Eigentümlichkeiten an sich tragen, so kann ein Innervationsgefühl von einer bestimmten Bewegung nur ein solches sein, das gleichzeitig mit der Vorstellung der gewollten Bewegung im Bewußtsein ist. Sagt man also, ein Innervationsgefühl von einer Bewegung, die wir nicht vorstellen können, können wir nicht haben, so heißt das nichts weiter als, daß das gleichzeitige Dasein eines Innervationsgefühles und der Vorstellung einer Bewegung unmöglich sei, wenn die Vorstellung einer Bewegung unmöglich sei oder wenn wir die Bewegung nicht vorstellen können. Das ist aber selbstverständlich, weil es eine Tautologie ist.

Vielleicht hat MÜNSTERBERG mit dem "Innervationsgefühl von einer Bewegung" etwas anderes gemeint. Wenn wir eine Bewegung noch nie ausgeführt haben, so können wir sie zwar nicht in dem Sinn vorstellen, in welchem MÜNSTERBERG sonst von Bewegungsvorstellungen spricht, nämlich nicht in Form von Muskel-, Haut-, Sehnen- und Gelenkempfindungen oder mittels Gesichtsvorstellungen, vorstellen. Es könnte also hier unter einem Innervationsgefühl von einer Bewegung ein solches verstanden sein, welches gleichzeitig mit der  Gesichtsvorstellung  einer Bewegung gegeben ist und die Behauptung dementsprechend lauten, dies sei unmöglich, solange wir die Bewegung noch nicht aktiv oder passiv ausgeführt haben. Schließt man nun mit MÜNSTERBERG im Wort "Innervationsgefühl" nicht die Theorie ein, daß das mit dem Wort bezeichnete das Bewußtseinskorrelat einer zentral-motorischen Innervation sei, sondern versteht man darunter nur das Gefühl der Tätigkeit, dann können wir allerdings doch ein Innervationsgefühl haben, das auf die Gesichtsvorstellung einer Bewegung gerichtet ist, auch wenn wir die Bewegung noch nie selbst ausgeführt haben; z. B. dann, wenn wir der Gesichtsvorstellung der Bewegung, die wir an anderen Personen gesehen haben, unsere Aufmerksamkeit zuwenden. Doch deas will MÜNSTERBERG mit seiner Behauptung wohl auch nicht bestreiten; das "Innervationsgefühl von einer Bewegung" soll offenbar dasjenige sein, das auf die  Ausführung  der Bewegung gerichtet ist. Die Behauptung würde danach besagen, daß wir eine Bewegung, die wir noch nie ausgeführt haben, nicht im eigentlichen Sinne  ausführen wollen  können, auch wenn wir die Gesichtsvorstellung einer ähnlichen Bewegung haben. Das ist nun allerdings eine Tatsache. Aber diese Tatsache führt sich auf die letzte Tatsache, an der es nichts zu erklären gibt, zurück, daß nur das Wollen von Muskel-, Sehnen-, Haut- und Gelenkempfindungen, also das Wollen von Bewegungsempfindungen in diesem Sinne ursprünglich zur tatsächlichen Bewegung führt, daß dagegen die Richtung des Wollens auf die Gesichtsvorstellung der Bewegung dazu nicht genügt. Weil wir wissen, daß es so ist, daß wir die tatsächliche Bewegung nicht herbeiführen können, wenn wir nicht die entsprechenden Muskel-, Haut-, Sehnen- und Gelenkempfindungen vorstellen können, können wir auch die Bewegung, deren Gesichtsbild wir zwar haben, doch nicht ausführen wollen.

Die von MÜNSTERBERG angeführte Tatsache, die nur durch seine Theorie erklärbar sein soll, enthält also entweder eine Tautologie oder sie besagt, daß wir eine Bewegung nur dann  wollen  können, wenn wir die angeführten Bewegungsempfindungen vorstellen können. Im ersteren Fall bedarf sie überhaupt keiner Erklärung, im letzteren Fall führt sie zurück auf eine letzte Tatsache, die unerklärbar ist. Außerdem beweist aber auch die Tatsache nicht die  Identität  von Innervationsgefühl und Vorstellung einer Bewegungsempfindung, sie besagt vielmehr nur, daß beim Wollen von Bewegungen das Innervationsgefühl  gleichzeitig  mit der Vorstellung der gewollten Bewegungen vorhanden sein muß.

Bis jetzt hatten wir es mit solchen "äußeren" Willenshandlungen zu tun, deren Ziel einfach eine Muskelkontraktion oder genauer, die Herbeiführung einer bestimmten Sukzession von Muskel-, Haut-, Sehnen und Gelenkempfindungen ist. Nach MÜNSTERBERG soll nun bei  allen  äußeren Willenshandlungen, auch bei solchen, deren Ziel die  Erreichung eines äußeren Effektes  ist, das Bewußtsein des Wollens identisch mit der Vorstellung des Effektes sein, genauso wie das Bewußtsein des Wollens oder das Innervationsgefühl dann, wenn eine Bewegung das Ziel ist, mit der Vorstellung der Bewegungsempfindung identisch sein soll. Er sagt, der Typus der äußeren Willenshandlungen bestehe darin, daß man erst eine mehr oder minder deutliche und mehr oder minder anschauliche Vorstellung des Zweckes wahrnehme und dann den Zweck als erreicht empfinde. Der Wille selbst besteht aus nichts weiter, "als aus der, von assoziierten Kopfmuskel-Spannungsempfindungen häufig begleiteten, Wahrnehmung eines durch eigene Körperbewegungen häufig begleiteten, Wahrnehmung eines durch eigene Körperbewegung erreichten Effektes mit vorhergehender aus der Phantasie, d. h. in letzter Linie aus der Erinnerung geschöpfter Vorstellung desselben" und diese antizipierte Vorstellung sei uns, wenn der Effekt eine Körperbewegung selbst ist, als Innervationsempfindung gegeben. Er fügt dann noch die richtige Bemerkung hinzu, einen allgemeinen konstanten Willen gebe es ja überhaupt nicht, sondern nur zahllose einzelne Wollungen.

Bedenkt man nun, daß MÜNSTERBERG hier den Willen  als  Bewußtseinsvorgang untersuchen will, so würde seiner eben angebenen Ansicht gemäß, die bewußte Wollung oder, was dasselbe ist, der  Bewußtseinstatbestand  des Wollens allgemein darin bestehen, daß erst die Vorstellung von Etwas im Bewußtsein ist und dann dieses Etwas selbst ins Bewußtsein tritt. Damit ist aber der Tatbestand des Wollens nicht genügend bezeichnet. Stelle ich zunächst einen Klang oder eine Person nur vor und tritt dann zufällig dieser Klang oder diese Person in der Sinneswahrnehmung auf, so heißt das doch nicht, ich habe diesen Klang hören oder diese Person sehen  wollen.  So genügt die bloße Aufeinanderfolge von Vorstellung und entsprechender Sinneswahrnehmung niemals, um das Wollen dieser Sinneswahrnehmung zu konstituieren.

Nun folgt hier freilich die Wahrnehmung des Effektes auf die Vorstellung desselben nicht durch  eigene Körperbewegung.(2) Unter "eigener" Körperbewegung kann man einmal eine solche Bewegung verstehen, welche an unserem eigenen Körper vor sich geht. Solche "eigenen" Körperbewegungen können auch automatisch, reflexartig oder auch durch andere Personen hervorgebracht werden. Wenn aber dies der Falle ist, wenn also z. B. auf die Vorstellung einer Schmerzempfindung die Empfindung des Schmerzes durch solche Bewegungen folgt, welche eine andere Person mit meinem Arm vornimmt, so ist keine Rede davon, daß ich den durch "eigene" Körperbewegung erreichten Effekt, also hier die Schmerzempfindung  gewollt  habe. MÜNSTERBERG verbindet aber wohl mit dem Wort "eigenen" einen anderen Sinn und versteht unter "eigenen" Körperbewegungen solche, die man selbst ausführt, d. h. deren Ausführung man  gewollt  hat. Damit wäre jedoch in der allgemeinen Bestimmung des Wollens ein spezieller Fall desselben, nämlich das Wollen von Körperbewegungen, vorausgesetzt. Da die Analyse des Wollens von Körperbewegungen, wie wir gesehen haben, von MÜNSTERBERG nicht genügend vollständig ausgeführt worden ist, so würde demnach auch seine allgemeine Bestimmung des Wollens unvollständig sein.

Aber auch wenn man davon absieht, wenn man also annimmt, es sei festgestellt, worin das Wollen von Körperbewegungen als Bewußtseinszustand besteht, so bleibt jene allgemeine Bestimmung, nach der das Wollen nichts weiter als eine Aufeinanderfolge der Vorstellung eines Effektes und der Wahrnehmung des durch gewollte Körperbewegung eintretenden Effektes sein soll, noch unzureichend. Nehmen wir z. B. einen Turner, der vor Ausführung einer körperlichen Bewegung an die Möglichkeit eines Sturzes mit nachfolgendem Armbruch denkt. Er stellt also den, zuweilen vorkommenden, unglücklichen Effekt der körperlichen Bewegung vor; das hindere ihn nicht, die Ausführung der körperlichen Bewegung zu wollen. Tritt nun zufällig der vorher festgestellte Effekt ein, so geschieht das offenbar aufgrund gewollter Körperbewegungen, deren Erfolg nur diesmal ein ungewöhnlicher ist. Wir haben also alles, was nach MÜNSTERBERG zu einer Wollung erforderlich ist, die Vorstellung des Effektes und die Wahrnehmung des durch eigene, d. h. gewollte Körperbewegungen eintretenden Effektes; trotzdem werden wir nicht behaupten, der Turner habe diesen Effekt herbeiführen wollen. So geschieht es häufig, daß eine gewollte Körperbewegung einen zwar vorher vorgestellten, aber eben nicht gewollten Effekt hat. Durch  jede  Körperbewegung, erst recht durch die gewollte, greift der Mensch in den Kausalzusammenhang des von ihm unabhängig verlaufenden Geschehens ein. Welches der schließliche Effekt seines Eingriffs sein wird, kann er nie mit absoluter Gewißheit vorauswissen, vielmehr wird er in vielen Fällen verschiedenartige Erfolge seiner Körperbewegungen als möglich vorstellen. Nicht jeden dieser vorgestellten Erfolge aber hat er dann, wenn derselbe eintritt und er ihn wahrnimmt, auch wirklich gewollt. Nach MÜNSTERBERG müßten aber alle Erfolge, die vorher vorgestellt und dann aufgrund von eigenen Körperbewegungen eintreten und wahrgenommen werden, auch gewollt sein. Die MÜNSTERBERGsche Bestimmung des Wollens ist also zu weit, indem sie auch solche Fälle umfaßt, welche den Namen "Wollen" nicht verdienen.

Was soll nun aber überhaupt die Rücksichtnahme auf die Wahrnehmung des erreichten Effektes? Gibt es denn kein Wollen, das sein Ziel nicht erreicht? Man hat kein psychologisches Recht, alles menschliche Wollen, das von der Ungunst der Umstände, des "Schicksals" oder anderer Menschen durchkreuzt wird und auf seine Erfüllung verzichten muß, nicht als eigentliches Wollen zu betrachten. Niemand wird zugeben, daß er dann, wenn ihm ein mit aller Energie begonnenes Unternehmen mißglückt, doch nicht eigentlich gewollt habe. Das Wollen ist eben ganz unabhängig von der Art und Weise, wie die Verwirklichung des Gewollten tatsächlich verläuft. Ist der Effekt einmal gewollt, so mag die Verwirklichung der Mittel nicht zum gewollten Effekt führen, ja mag sogar der Übergang vom Wollen des Effektes zur Verwirklichung der Mittel wieder vom Wollen des Effektes abschrecken, das hindert alles nicht, daß ein regelrechtes Wollen vorhanden war. Das Wollen des Effektes ist die Voraussetzung für das Wollen der zur Verwirklichung dienenden Mittel, also hier für das Wollen der entsprechenden Körperbewegungen. Es bildet den Anfang des ganzen Willensvorganges; und solange das Bewußtseinsgeschehen unter dem Einfluß dieses Wollens des Effektes steht, nennt man dasselbe einen Willensvorgang, mag das schließliche Endresultat des Bewußtseinsgeschehens die Wahrnehmung des erreichten Effektes sein oder nicht. Die MÜNSTERBERGsche Fassung des Willensbegriffs ist also in dieser Hinsicht zu eng, insofern sie solche Fälle ausschließt, die nicht mit der Wahrnehmung der Verwirklichung des Gewollten enden, die aber trotzdem von jedermann als Wollen im strengsten Sinn anerkannt werden.

Man hat auch gegen MÜNSTERBERG alles Recht dazu, solche Fälle als Wollen zu bezeichnen. Denn das  Bewußtsein des Wollens  ist entscheidend dafür, daß einem Bewußtseinsvorgang der Name Wollen im strengsten Sinn zukommt. Und dieses Bewußtsein des Wollens tritt nicht erst dann ein, wenn das Ziel des Wollens erreicht ist, es ist vielmehr schon vorhanden, ehe die Verwirklichung des Gewollten begonnen wird. Mag auf das Bewußtsein des Wollens folgen, was da will; daß gewollt worden ist, bleibt dann doch als eine nicht mehr zu leugnende Tatsache der Vergangenheit bestehen; und dementsprechend bleibt der Bewußtseinsvorgang, der vom Bewußtsein des Wollens begleitet war, immer ein Wollen, gleichgültig ob er mit der Wahrnehmung des erreichten oder des unvollständig oder gar nicht erreichten Effektes abschließt.

Worin kann aber nun dieses Bewußtsein des Wollens, das von der Wahrnehmung des erreichten Erffektes unabhängig ist, für MÜNSTERBERG noch bestehen? Es bleibt offenbar nichts anderes übrig, als allein die Vorstellung des Effektes; es müßte also die Vorstellung des Effektes das Bewußtsein des Wollens bilden. Schließt man nun nicht unberechtigterweise in die Vorstellung des Effektes stillschweigend das Bewußtsein des Wollens mit ein, so kann die Vorstellung des Effektes nur die Vorstellung von irgendetwas sein, das unter Umständen Gegenstand des Wollens werden kann. Es müßte also für MÜNSTERBERG die Vorstellung von  irgendetwas  oder  jede beliebige Vorstellung  ein Bewußtsein des Wollens oder ein Willensgefühl sein, wenn auch ein Anhänger der MÜNSTERBERGschen Theorie jedesmal zweifeln müßte, ob das Bewußtsein des Wollens, das er mit jeder Vorstellung hat, sich durch die nachfolgende Wahrnehmung des erreichten Effektes als echt erweisen werde. Als Objekt des Zweifels müßte das Bewußtsein des Wollens  vor  der Erreichung des Effektes jedenfalls in der beliebigen Vorstellung immer gegeben sein, da ja außer der Vorstellung nichts vorhanden sein soll. Es bedarf aber wohl keiner weiteren Erörterungen, um einzusehn, daß nicht die Vorstellung von irgendetwas oder jede beliebige Vorstellung identisch mit dem Bewußtsein des Wollens oder dem Tätigkeitsgefühl ist. Wir  wollen  doch nicht alles, was wir bloß  vorstellen. 

Es bleibt also für MÜNSTERBERG gar kein unterscheidendes Merkmal des Bewußtseins des Wollens übrig. Wir sahen, daß das Charakteristikum des Willensbewußtseins das Willensgefühl ist. Auch MÜNSTERBERG fand anfangs als das Wesentliche des Willens das Tätigkeitsgefühl, welches hauptsächlich im Innervationsgefühl bestehen sollte. Letzteres ließ er aber dann wieder beiseite, indem er es in Vorstellungen von Bewegungsempfindungen aufzulösen versuchte. Dieser Versuch schlug, wie wir sahen, fehl, weil er mit den Tatsachen in Konflikt gerät. Dann zog MÜNSTERBERG ohne Grund die Wahrnehmung des erreichten Effekts in die Bestimmung des Wollens mit hinein. Da wir ein Bewußtsein des Wollens  vor  der Erreichung des Effektes haben, so mußte die Wahrnehmung der letzteren wieder aus der Bestimmung des Wollens ausgeschieden werden. Der Rest war die Vorstellung von irgendetwas oder jede beliebige Vorstellung. Diese allein ist aber kein Wollen, kein Willensbewußtsein. So gerät die MÜNSTERBERGsche Theorie in mehrfacher Hinsicht mit den Tatsachen in Widerstreit. Seine zusammenfassende Behauptung, daß das Wollen als Bewußtseinsvorgang nur aus einer bestimmten Gruppierung von Empfindungen (oder Vorstellungen) bestehe, kann daher nicht aufrechterhalten werden.

Nebenbei erwähne ich noch, daß MÜNSTERBERG durch seine Theorie wohl auch mit sich selbst in Widerspruch kommt. Am Anfang seiner Schrift erklärt er die direkte Beobachtung des Wollens für unmöglich, denn "seine Aufmerksamkeit, seinen Willen auf seinen Willen lenken, hieße ein doppeltes Bewußtsein besitzen". Nun wird man dieser Ansicht wohl vollständig zustimmen können. Aber wie verhält sie sich zu MÜNSTERBERGs eben dargelegten Ausführungen? Besteht der Wille aus einer bestimmten Gruppierung von Vorstellungen (oder Empfindungen), so erscheint es durchaus nicht unmöglich, ihn direkt zu beobachten; denn alle Vorstellungen (oder Empfindungen) sind doch sonst der Beobachtung zugänglich; seinen Willen, seine Aufmerksamkeit seinen Vorstellungen oder Empfindungen zuwenden, ist doch keineswegs ein Widerspruch in sich selbst.

Nach allem wäre es nun noch möglich, daß MÜNSTERBERG auf die in seiner allgemeinen Bestimmung des Wollens angeführten Kopfmuskel-Spannungsempfindungen, die häufig das Wollen begleiten sollen, hinwiese und behauptete, das hier als notwendig erklärte und bei ihm vermißte Willensgefühl bestehe eben, wenn es vorhanden sei, aus solchen Kopfmuskel-Spannungsempfindungen. Da jedoch diese Meinung in MÜNSTERBERGs Abhandlung nicht ausdrücklich aufgestellt ist, eine ganz analoge Behauptung aber von JAMES ausführlicher dargelegt worden ist, so will ich die Kritik derselben an die Darlegungen des letzteren Autors anschließen.
LITERATUR - Alexander Pfänder, Das Bewußtsein des Wollens, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane, Hamburg und Leipzig 1898, Bd. 17
    Anmerkungen
    1) Vgl. THEODOR LIPPS, Bemerkungen zur Theorie der Gefühle", Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. XIII, Heft 2
    2) Vgl. THEODOR LIPPS, Bemerkungen zur Theorie der Gefühle, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 13, Seite 2