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IGNAZ GOLDZIHER
Die Religion des Islams

"Mohammeds Wille war zunächst, das Arabertum aus dem Zustand den er dschâhilijja - d. h. Barbarei - nannte, zu größerer Gesittung emporzuheben. So wurde der bei einigen Stämmen von alters her eingebürgerten Übung, neugeborene Mädchen zu begraben, im Islam ein Ende gemacht, und gegenüber dem wilden Vergeltungsprinzip der heidnischen Araber Versöhnlichkeit und Selbstbeherrschung gelehrt. Das Institut der Blutrache war allerdings zu tief im Leben der Araber eingewurzelt und mit ihren Anschauungen von Pflicht und Ehre zu fest verwachsen, als daß es völlig hätte aufgehoben werden können."


Einleitung

Unter den mannigfachen Motiven, aus denen die Religionsforscher die charakteristischen Erscheinungen des religiösen Empfindens ableiten, ist es vornehmlich das  Abhängigkeitsgefühl das als herrschender Grundzug durch die Verkündigungen des mekkanischen Mannes geht, der den Islam hervorgerufen hat.

Schon im Namen - Islam deutsch = Ergebung - kennzeichnet sich dieses Gefühl der Abhängigkeit von einer unbeschränkten Allmacht, der sich der Mensch willenlos hinzugeben hat, als das vorwiegende Prinzip, das allen Äußerungen dieser Religion, ihren Ideen und Formen, innewohnt, als das entscheidende Merkmal, das an der durch sie eingeführten Weltanschauung hervorragt und ihr eigentümliches Wesen bestimmt. Nicht die Erlangung der Gemeinschaft mit Gott ist ihr Ziel, sondern die Betätigun und Vergegenwärtigung völligster Hingabe an seine Bestimmungen. Ihre Tugend und Gerechtigkeit ist nicht sehnsüchtige Annäherung an das göttliche Ideal des Guten und Vollkommenen, das mit freier sittlicher Kraft zu erstreben ist, sondern ein unselbständiges, abhängiges Bemühen, einer unbeschränkten Allmacht zu willen zu sein, ihr Wohlgefallen durch Gehorsam zu erreichen. Gott ist  al-rabb,  der Besitzer: die Menschen sind  ibâd,  Sklaven; Tugend ist  tâ'a,  Gehorsam; Laster ist  ma'sija,  Widerspenstigkeit. Die mannigfahen Anregungen, von denen der Stifter des Islams zu seiner Lehre geführt worden ist, hat er ganz besonders unter diesem Gesichtspunkt des Gefühls der Abhängigkeit verarbeitet.

Die Weltanschauung, die die Grundlage der Verkündung MOHAMMEDs bildete und zu der er zuerst seine nächste Umgebung und in weiterer Folge dann das ganze Arabertum hinführte, stand zu den religiösen Anschauungen und zu den gesellschaftlichen Einrichtungen der näheren Umgebung MOHAMMEDs, d. h. zu Leben und Denkweise der Beduinen und Städter des mittleren Arabiens in einem grundsätzlichen Widerspruch, während sich in Südarabien (Jemen) wie auch im nördlichen Teil der Halbinsel unter historischen Einwirkungen bereits eine höhere Stufe religiöser und sittlicher Auffassung entwickelt hatte.

Das ganze Leben der vorislamischen Araber bewegte sich unter dem Bann des Stammessystems und der Ehrenpflichten, die es auferlegte. Die Genealogie war die Regel wie ihrer Politik so ihrer Moral. Diejenigen Gruppen, die sich von einem, ob wirklichen oder vermeintlichen Stammvater herleiteten und aufgrund einer solchen Überlieferung zusammenlebten und zusammenwanderten, bildeten einen gemeinsamen Stamm, der sich dann nach Maßgabe engerer oder weiterer Zusammengehörigkeit in Unterstämme verästelte. Diese Blutsverwandtschaft allein war die Grundlage gemeinsamer Interessen, vor allem der den Stammesgenossen gegeneinander obliegenden Pflichten der Treue, des Schutzes, der Hilfeleistung und der Rache gegen die von Stammesfremden zugefügte Unbill. Das Besitzrecht auf Weideplätze und Quellen, die Verletzung des Gastrechts, die Forderung der Blutrache waren fortwährende Anlässe zu endlosen Fehden zwischen den Stämmen. Und es brauchte nicht einmal ein Ereignis von großer Wichtigkeit vorzufallen, damit die Fackel einer erbitterten Fehde in der arabischen Wüste entfacht wurde. Geringfügige Vorwände genügten, um jahrzehntelanges Blutvergießen zwischen den Stämmen hervorzurufen, die irgendeine Verfehlung aneinander zu rächen hatten. Die Überlieferung des arabischen Altertums ist erfüllt von der Erzählung solcher Balgereien und von den Dichtungen der Stammespoeten, welche die einzelnen Momente dieser Fehden begleiteten und verewigten. Das bekanntes Beispiel der Art ist der zum Sprichwort gewordene Basus-Kampf: der Anlaß dieses, zwischen dem Bekr- und dem Taghlib-Stamm und den beiderseitigen Verbündeten sich jahrzehntelang hinziehenden bitteren Haders war die Verwundung eines Kamels, dessen Recht, die Weide des Taghlibiten KULEIB zu benutzen, von diesem in Frage gestellt worden war.

Diese Stammesverfassung und die Tradition, die sie großzog, waren die Quelle jener hochmütigen, feindseligen Gesinnung, die die Araber des Altertums untereinander erfüllte. Man kannte keine wichtigere Aufgabe, als den Geist mit der Festhaltung und Erfindung von Motiven zu nähren, die den Adel und den Vorrang vor Angehörigen anderer Stämme begründeten. Die Sittlichkeit war im Grunde erschöpft in der Einhaltung der durch die Gewohnheit geheiligten Stammespflichten. Zwar konnte der Fremde durch traditionell geheiligte, in ihren Formeln fest umschriebene Akte zeitweilig oder dauernd dem Stamm angegliedert werden: durch feierliche Bündnisse, wenn es sich um größere Gruppen handelte, durch das heilig gehaltene Schutz- und Gastrecht, wenn er Zuflucht im Zelt des freien Arabers suchte. Allein, wenn solche Einrichtungen auch milderten und beschränkten, den Geist der Wildheit ließen sie doch nicht verschwinden, mit dem der alttestamentliche Schriftsteller den Stammvater der Araber, ISMAEL, charakterisiert: "Er wird ein wilder Mensch sein, seine Hand wider jedermann und jedermanns Hand wider ihn" (Genesis XVI, 12).

Eine derartige Gestaltung des Lebens war am wenigsten geeignet, ein tieferes religiöses Gefühl in den Arabern zu pflegen und zu erhalten. Die Stämme behielten dann auch wohl ihre Götzen und andere heilige Gegenstände, Steine, Bäume, Quellen und dgl. mehr bei, bei denen sie die mit dem Stammesleben zusammenhängenden traditionellen Riten vollzogen und durch Vermittlung dazu befähigter Personen Orakel einholten, woneben auch noch der Gestirndienst in manchen Teilen Arabiens gepflegt wurde. Ihre Vorstellungen jedoch von den Gegenständen religiöser Scheu, deren Einzelheiten aus versprengten literarischen Resten durch J. WELLHAUSEN in einem grundlegenden Werk rekonstruiert worden sind, überragte doch kaum das Gefühl des Fetischanbeters gegenüber den Objekten seiner Verehrung. Mit diesem teilten die Araber der Urzeiten den Glauben an unsichtbare, übermenschliche, bald freundliche, mehr aber noch feindlich gesinnte Mächte, Dämonen (dschinn), von denen sie sich umgeben wähnten und die sie zuweilen auch in Tierleibern sich verkörpert vorstellten. Die Dichter, deren Reden im hohen Altertum eine zauberische Wirkung zugeeignet wurde, glaubten sie unter dem Einfluß solcher Dämonen stehend, von denen sie ihre Inspirationen erhielten. Und selbst ihre unbestimmte Vorstellung von der höchsten unter den unsichtbaren Mächten, von  Allâh,  ragte über den Kreis dieses Dämonismus nicht hinaus.

Auf die Leitung und Veredlung der Gesinnung und des sittlichen Lebens konnten solche Religionsvorstellungen und ihre Objekte keinen tieferen Einfluß haben. Aus der zeit des grauen Altertums fehlen uns feste Anhaltspunkte zur näheren Kennzeichnung dieser Verhältnisse. Zu jener Zeit aber, an die die Darstellung des Islams anzuknüpfen hat, war es nur noch ein sehr lockeres Band, das die Seele des Arabers mit den Gegenständen seines Kultus verband. In den Formen der Verehrung scheint z. B. das  Gebet  keine Stelle gehabt zu haben; höchstens wird ein ihm ähnlicher Verkehrt mit den Gottheiten als Ruf um Hilfe in der Vergeltung erlittener Unbill geübt worden sein. Von einem Aufblick selbst der höher gerichteten Geister zu den Gottheiten zeigen die Reste vorislamischer Dichtungen keine Spur, und auch von Beziehungen zu den religiösen Überlieferungen ihres Volkes ist nur wenig darin. Lediglich abgegriffene Schwurformeln verraten noch, daß sie nicht aus einer völlig entgötterten Umgebung emporgewachsen sind. In ihren prahlerischen Kampfes- und Rachedichtungen vertrauen sie auf ihre persönliche Macht und Stärke; der eigene Arm des Kämpfenden, seine Kühnheit und Tapferkeit, gesteigert durch das Hochgefühl des Ahnenstolzes, verleiht dem Streiter Mut und Sieg; nie dagegen wird die Hilfe höherer Mächte angerufen, damit sie der gerechten Sache zum Schutz dient. In ihren so reichlich gepflegten Trauerliedern findet sich an keiner Stelle der Ton religiöser Tröstung angeschlagen, und niemals mengt sich in sie ein Gedanke an die Unsterblichkeit des im übrigen mit maßloser Überschwenglichkeit gerühmten Helden. Der vorislamische Araber war weit entfernt, die Quellen der Sittlichkeit und des Trostes in der Welt der religiösen Vorstellungen zu suchen. Die edleren Triebe seiner Seele knüpft er nicht an die Scheu vor seinen Gottheiten an; selbst vor  Allâh  sich zu demütigen, fühlte er kein Bedürfnis.

Die Bevölkerung Arabiens bestand aus zweierlei Schichten. Neben den wüstenbeherrschenden Beduinen kamen die ansässigen Bewohner der Städte und Dörfer in Betracht, auf die jene mit aristokratischem Stolz herabblickten. Sie fühlten sich als der Kern des arabischen Volkes, als die wirklichen Vertreter des Adels, der Tugend und der Ritterlichkeit. Sie neideten dem Bauern sein Ackerfeld nicht, den Städtern nicht ihre festen Häuser. Aber der vollkommene Mensch, waren sie überzeugt, hauste unter Zelten. Es ist merkwürdig, wie sich diese Lebensanschauung von alters her selbst den Städtern zu suggerieren wußte. Zumal die Handwerke galten allenthalben als minderwertige, zum Teil auch verächtliche Berufsarten, die sich nicht für einen freien Araber ziemen.

Auch in der äußeren Betätigung des  religiösen  Wesens trat dieser Unterschied zwischen den beiden Schichten hervor, nur daß die Städte dabei allmählich den Vorrang gewannen. Die Lebensbedingungen der Wüste eignen sich nur wenig zur Ausbildung fester örtlicher Institutionen. Zwar verknüpften auch hier heilige Bäume, Steine, Quellen usw. die religiösen Vorstellungen mit einer bestimmten Örtlichkeit, aber zur Errichtung von Tempeln, Mittelpunkten heiliger Handlungen und Versammlungen gab das Wanderleben unter Zelten keine Möglichkeit. Unter den Verhältnissen des städtischen Lebens dagegen konnten solche entstehen und zugleich zu feierlichen Sammelpunkten des Arabertums in einem weiteren Umfang werden. Zur größten Bedeutung gelangte auf diese Weise mit der Zeit die Stadt  Mekka  mit einem alten Heiligtum, das von seiner Würfelgestalt den Namen  Ka'ba  erhalten hatte und den Vorzug genoß, außer den Götzen, die es beherbergte, in einer seiner Wandecken einen von den Arabern allverehrten Fetisch, den "schwarzen Stein", zu bergen. Wegen ihrer für den Karawanenverkehr besonders günstigen Lage wurde die Stadt von den Kaufbedürftigen aller Stämme aufgesucht. Dadurch erlangte allmählich auch das Heiligtum eine zentrale kultische Bedeutung. Zur bestimmten Jahreszeit fanden sich die Pilger aus den entfernten Gegenden der Halbinsel daselbst zusammen und übten alte traditionelle Bräuche, unter denen der Umzug um das heilige Gebäude, der Besuch benachbarter Weiheorte, an die sich mythische Traditionen knüpften, die Schlachtung von Opfertieren unter anderem die wichtigsten waren. Der während der heiligen Zeit herrschende Gottesfriede und die Unverletzbarkeit der geweihten Stätten erleichterten die Pilgerfahrt und steigerten den Reiz, an den traditionellen Panegyrien [Lobpreisungen - wp] teilzunehmen. Das Recht, den mit den Heiligtümern verbundenen Kultushandlungen vorzustehen und die zu vielen Tausenden sich versammelnden Fremdlinge zu bevormunden, übten seit etwa dem 5. Jahrhundert die hervorragendsten Patriezierfamilien der Stadt aus dem Stamm der  Kureisch.  Bei der oben geschilderten religiösen Indifferenz der Araber war es freilich nicht so sehr ein lebendiger religiöser Sinn, der die Volksgenossen hier versammelte, als die für das Arabertum charakteristische Zähigkeit in der Festhaltung an den von Altvordern eingesetzten Einrichtungen, deren Befolgung als Ehrensache galt. Hatte sich überhaupt nur unter der Flagge des von den Väter Ererbten religiöser Brauch und Kultus bei diesem Volk forterhalten, so kam zu Mekka noch das materielle Interesse der gewinnsüchtigen Bewohner hinzu, deren Handelsgeist die heiligen Messen ihrer Vaterstadt möglichst zu ihrem Nutzen auszubeuten bestrebt war. Unter der Herrschaft dieser die Ausführung der religiösen Traditionen leitenden vornehmen Familien erfüllt die Stadt ein vorwiegend materialistischer, hochmütiger, plutokratischer Zug, an dem ein tieferes religiöses Gefühl kein Genüge finden konnte.


I. Mohammed (ca 570 - 632)
Sein Leben und seine Lehre.

Unter dem Einfluß jüdischer und christlicher Beziehungen, zu denen es in Mekka reichliche Gelegenheit gab, hatten sich schon in der Zeit kurz vor dem Aufkommen des Islam einige Männer durch Gedanken von erheblich anderer Art religiös anregen lassen, als sie das kalte Formelwesen der althergebrachten Bräuche erzeugte. Es waren Stimmungen, die sich vornehmlich in der Richtung einer monotheistischen Überzeugung und asketischer Lebensrichtung bewegten. Die Namen einiger dieser Männer hat die Geschichte aufbewahrt. Allein ihr stiller Widerspruch gegen das herrschende Wesen paarte sich nicht miter inneren Kraft und dem Bedürfnis der Seele, die Massen zu Genossen ihrer Überzeugung zu machen: sie waren fromme, selbstlose Bekenner, in deren Brust der seelische Drang zum prophetischen Beruf fehlte. Dieser Beruf war einem anderen ihrer Volksgenossen vorbehalten. Unter denselben Einwirkungen, aus denen jene ihren Gegensatz zum herrschenden arabischen Geist schöpften, und sicherlich auch durch ihr Beispiel zu einem ähnlichen Sinnen angeregt, erstand in  Mohammed ibn Abdallâh  zunächst der Bußprediger der mekkanischen Bevölkerung, bald der Prophet und zuletzt der Herrscher des arabischen Volkes.

Der große kureischitische Stamm, der in Mekka die Herrschaft innehatte, war in mehrere Geschlechter geteilt, die nicht alle an der Macht, dem Einfluß und den Reichtümern des Stammes gleichen Anteil hatten. Zu den ärmsten Geschlechtern der großen Stammes gehörte das der  Hâschim.  In ihm wurde um das Jahr 570 MOHAMMED geboren. Früh verwaist, wuchs er unter Schutz und Pflege armer Verwandter auf und mußte sich in niedrigen Beschäftigungen bewegen; als Schafhirte, später, gegen sein fünfundzwanzigstes Lebensjahr, als Bediensteter einer reichen Kaufmannswitwe, CHADIDSCHA, bei deren Handeslkarawanen er anfangs nur in sehr untergeordneter Stellung tätig war. Durch die Ehe mit der um etwa 15 Jahre älteren Witwe kam der mittellose Mann zuerst in äußerlich günstige Verhältnisse. Die Berührungen mit Juden und Christen in seiner Vaterstadt Mekka und vielleicht auch die Eindrücke, die er auf seinen Karawanenreisen von den überallhin zerstreuten Asketen und Eremiten empfing, stimmten auch ihn zu einem tieferen Sinnen über die relgiösen und sittlichen Verhältnisse seiner mekkanischen Umgebung. Seine schon von Natur krankhafte Reizbarkeit steigerte sein inneres Leben bald zu maßloser Unruhe und Qual, die sich in heftigen Nervenanfällen kundgaben. Er zog sich zuweilen in die Einsamkeit der Bergschluchten nahe der Stadt zurück, wo er sich in Visionen und lebhaften Träumen immer mehr und kräftiger von Gott aufgerufen fühlte, unter sein Volk zu gehen und es vor dem Verderben zu warnen, dem sein Tun es entgegenführte. Bereits hatte er das vierzigste Lebensjahr erreicht, als ihn dieser Ruf mit unwiderstehlicher Gewalt dazu drängte, ein Sittenlehrer des mekkanischen Volkes zu werden. Anfangs war es nur ein ganz winziges Häuflein von Leuten niedriger Stellung, das auf ihn hörte. Später gesellten sich ihm wohl einige angesehene Leute zu. Doch die große Masse der Kureischiten hielt ihn für besessen, von bösen Geistern beherrscht. Nur durch die Unverletzbarkeit des Stammesverbandes und den Schutz seiner nächsten Geschlechtsgenossen war dem aufrührerischen, die Gottheiten und die alten Überlieferungen der Ahnen bekämpfenden Prediger und seinen Anhängern die Sicherheit des Leibes und des Lebens gehütet. Aber sie hatten wegen seiner Reden und fremdartigen Andachtsübungen Hohn und Spott und allerlei Beunruhigung zu ertragen, die in einem Abbruch aller Beziehungen ihren Höhepunkt erreichte, mit dem die Mekkaner die ganze Sippe MOHAMMEDs belegten, obwohl diese sich gar nicht zu den neuen Lehren bekannte, sondern nur dem Familiengenossen den Schutz gewährte, zu dem sie nach arabischem Herkommen verpflichtet war.

Befreiung von diesen drückenden Verhältnissen bot MOHAMMED erst eine Einladung von Pilgern, die sich aus der nordarabischen Stadt  Jathrib  zur Jahreswallfahrt in Mekka eingefunden hatten. Die im Gebiet von Jathrib angesiedelten Stämme waren aus Südarabien eingewandert und vermöge dieses Ursprungs für die Aufnahme religiöser Gedanken mehr geeignet, als das mittlere Arabertum. Zudem hatte Jathrib eine starke, vollends arabisierte - untereinander auch in Stämmen geordnete - jüdische Bevölkerung, deren Einfluß sich auf die religiöse Empfänglichkeit der Umgebung geltend machte. Als deshalb die Pilger dem in seiner Heimat Bedrängten eine freundliche Aufnahme in ihrer Heimat zugesichert hatten, wanderte MOHAMMED mit seinen Anhängern im Jahre 622 dorthin aus. Durch die Hilfe, die das Volk von Jathrib den in ihre Mitte aufgenommenen Getreuen des Islams gewährte, wurde Jathrib zur  Medina,  zur Stadt (des Propheten), mit welchem Namen es seitdem regelmäßig benannt wird. Hier organisierte MOHAMMED sein religiöses Gemeinwesen, hier bildete er seinen Gottesdienst und die Gesetze des religiösen Lebens aus; von hier aus entfaltetet er in Angriff und Verteidigung einen Kampf gegen die Mekkaner, der nach verschiedenen größeren und kleineren Schlachten und kriegerischen Begegnungen 630 zu seinem sieghaften Einzug in Mekka führte. Fortan konnte er jetzt mit seinen Getreuen die traditionelle Wallfahrt hierin frei üben und ihre Formen für alle Zeit feststellen. Für die damit verbundenen althergebrachten Übungen bezeugte er dadurch Achtung, daß er sie beibehielt; außer den zertrümmerten Götzen wurden nur die Beziehungen zu polytheistischen Voraussetzungen getilgt und alles dem Kultus  Allâhs,  des Einzigen, geweiht.

Schon vorher hatte MOHAMMED mehrere der benachbarten Beduinenstämme auf friedlichem oder kriegerischem Weg zum Anschluß an sein Bekenntnis gewonnen. Nun sandten auch die noch abseits stehenden Stämme ihre huldigenden Abordnungen an den Sieger von Mekka, der in Verträgen die Bedingungen ihrer Zugehörigkeit zum Islam festsetzte. So sehen wir den Islam nach und nach zur gemeinarabischen Sache werden, die selbst von den jemenitischen Fürsten anerkannt wird. Bereits während der Kriege mit den Mekkanern und anderen Arabern war dabei die Strenge der Stammesverfassung nicht selten gelockert worden, sowie auch in andere dem arabischen Heidentum unverbrüchliche Auffassungen des sozialen Lebens manche Bresche geschlagen wurde. Immer mehr drängt die Idee der  Einheit des Islam  den Gedanken der Stammeseinheit zurück, immer mehr werden die  Muslime zu Brüdern  und bilden "eine Hand" gegenüber allen, die außerhalb ihres Verbandes stehen. Aber so sehr auch diese Auffassung von allem Anfang als vom Begriff des Islam unzertrennlich gelehrt wurde, so ist doch auch innerhalb der neuen Religion das Traditionsbewußtsein des Arabers mit seinem Hängen an den Einrichtungen des Stammeswesens überall, wo die Araber im Laufe der Eroberungen ihre Ansiedlungen hatten, lebendig geblieben.

In der medizinischen Periode, in der sich bei MOHAMMED die Wandlung vom Warner und Evangelisten zum Gemeindestifter vollzieht, wird mit der Religionsform des Islam auch sein Charakter als  Kampfesreligion  geschaffen, wandelt sich die  ecclesia oppressa  zur  ecclesia militans  um. Denn es ist nicht zu bezweifeln, daß in der Seele MOHAMMEDs selbst schon der Gedanke gelebt hat, seine Religion über Arabien hinaus auszubreiten und die zuerst seiner nächsten Umgebung verkündete Religion zu einer weltbeherrschenden Macht zu erheben.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist er mit großem politischen Geschick vorgegangen. In der älteren Zeit des Islams wurde zum Glauben an ihn noch nicht genötigt. Bekenner monotheistischer Religionen, oder solcher, die ihr Recht auf ein geoffenbartes Buch stützen konnten, Juden, Christen, Parsen, sollten, wenn sie die staatliche Oberhoheit des erobernden Islams durch die Ableistung einer Kopfsteuer (dschizja) mit demütiger Unterwürfigkeit anerkennen, ihrer freien Religionsübung nicht verlustig gehen, und des Schutzes des islamischen Staates sicher sein, denn beide, heißt es Sure 11, Vers 120, sind von Gott gewollte Einrichtungen. Über ihren Irrtum werden die Menschen dereinst vor Gott Rechenschaft abzulegen haben. Aufgabe des Islam ist nicht die innere Leitung ihrer Seelen, sondern deren äußere Beherrschung. Diese Duldung hat der Islam weit ausgedehnt; in Indien z. B. konnten sich die alten Religionen mit ihren Götzentempeln lange Zeit innerhalb einer mohammendanischen Herrschaft erhalten. Ja, die Massenbekehrungen haben den mohammedanischen Politikern der ältesten Zeit oft sogar bedenkliche Verlegenheiten bereitet; bedeutete doch jeder Neumuslim für den Staat, wollte dieser nicht widerrechtlich vorgehen, den Verlust der dem Schützling obliegenden Duldungssteuer.

Aus dem Bewußtsein seiner welthistorischen Mission ließ MOHAMMED im Jahre 629 an den byzantinischen Kaiser, an den König von Persien und andere Fürsten die Aufforderung richten, ihn als Gesandten Gottes anzuerkennen; doch hatte er damit so wenig Erfolg, wie mit einigen Streifzügen, die er aus dem gleichen Grund unternahm. Auf dem letzten Kriegszug (Ende 630), an dem er persönlich teilnahm, gelangte das islamische Heer bis Tabûk, unweit vom nordöstlichen Ende des Roten Meeres, mußte sich aber mit sehr geringem Erfolg zufriedengeben. Im März 632, im 12. Monat des zehnten Jahres seiner Auswanderung nach Medina, hat er dann noch einmal den althergebrachten Pilgerzug nach dem Heiligtum seiner Vaterstadt unternommen, mit welcher Fahrt die mohammedanische Überlieferung eine Abschiedsrede verbindet, die den Propheten einige wichtige Lehren seiner Religion den Gläubigen ans Herz legen läßt. Auch gibt er noch Befehl zu einem neuen Kriegszug gegen die Byzantiner. Aber nur kurze Zeit nach dieser Anordnung fällt er in deine Krankheit, die ihn am 8. Junie 632 dahinraffte.

Was MOHAMMED zuerst den Beruf eingeflößt hat, im Namen  Allâhs  seine Stimme zu erheben, waren, wie bereits angedeutet, die Erfahrungen in der nächsten Umgebung seines alltäglichen Lebens. Seine Visionen bildeten die Reflexe des immer mächtiger werdenden Gefühls, das sich in seiner Seele im Gegensatz zu dem sorglosen und übermütigen, die Demut nicht kennenden Treiben der mekkanischen Plutokratie kräftig emporrang. Ihrem kurzsichtigen Materialismus und selbstgerechten Diesseitigkeitsglauben stellt er die Verkündigung eines nahenden Weltgerichts entgegen, das er mit feurigen Zügen malt, von Auferstehung und Rechenschaft, deren Einzelheiten sich in seinen schwärmerischen Visionen in grauenerregender Gestalt darstellen: Gott als Weltenrichter, als alleiniger Beherrscher des "Tages des Weltgerichts", der aus den Trümmern der zerstörten Welt in Barmherzigkeit die wenigen Gehorsamen hervorholt, die dem Angstruf des "Warners" nicht Hohn und Spott entgegengesetzt hatten, sondern in sich gegangen waren und aus dem hochmütigen Gefühl ihrer auf die irdischen Güter gegründeten Macht hinweg sich zur Erkenntnis ihrer Abhängigkeit von dem  einen  unbeschränkten Weltengott aufgerafft hatten. Eschatologische [von den letzten Dingen - wp] Vorstellungen sind es vor allem, aus denen MOHAMMED den Aufruf zur Buße und zur Unterwerfung herausarbeitete. Wenn er nicht bei der Herrlichkeit der Schöpfung und darunter bei der wunderbaren Bildung des Menschen verweilt, so beherrscht ihn dabei vor allem der eine Gedanke, daß der Schöpfer unbeschränkt über seine Hervorbringungen waltet, daß die Kreatur von ihm abhängig ist, daß er sie nach Belieben vernichten und wiedererwecken kann zu unendlicher Wonne und endloser Qual.

Dieser herrschende Gedanken, der den Mittelpunkt der frühesten Verkündigungen MOHAMMEDs bildet, ist begrifflich unzertrennlich von seinem Widerspruch gegen die Vielgötterei, durch die das Heidentum die unbeschränkte Allmacht Gottes zersplittert und verkleinert hatte. Aber dieser Protest war nicht - wie man noch heute vielerseits voraussetzt - erster Anlaß und letztes Ziel seiner Ermahnungen. Die monotheistische Idee ist bei ihm umgekehrt erst die notwendige  Folge  des Glaubens an die schrankenlose Allmacht des "Herrschers des Gerichtstages" und die unbegrenzte Abhängigkeit des Menschen von dessen unverantwortlichem Urteilsspruch. Ein Gefühl so absoluter Abhängigkeit, wie es MOHAMMED erfüllte, konnte nur  einer,  durch die Zugesellung nicht eingeschränkter Allmacht gelten, dem alleinzigen  Allâh. 

Wenn man MOHAMMED einen  Propheten  nennt, wie er selbst als solcher beurteilt werden will, so gewährt man ihm diese Bezeichnung hauptsächlich für den ersten Teil seiner Laufbahn, die Epoche bis zur Auswanderung nach Medina. In Medina wird der schwärmerische Seher durch die Veränderung seiner Lage zum überlegenden Staatsmann und Gesetzgeber, organisiert der frühere Dulder, der dem kleinen Häuflein seiner von den mekkanischen Patriziern verhöhnten Getreuen ausdauernde Ergebung gepredigt hatte, kriegerische Unternehmungen, geht der Verächter von Hab und Gut an die Ordnung der Beuteanteile, an die Feststellung von Erb- und Vermögensgesetzen. Freilich hört er nicht auf, auch ferner von der Verwerflichkeit alles Irdischen zu reden. Aber daneben werden jetzt  Gesetze  gegeben, Einrichtungen geschaffen für die Übungen der Religion und der dringendsten Verhältnisse des sozialen Lebens.

Die Offenbarungen, die MOHAMMED auf mekkanischem Boden verkündete, hatten noch keine neue Religion bedeutet. Es wurden nur in einem kleinen Kreis religiöse  Stimmungen  hervorgerufen und eine von fester Definition noch weit entfernte gottergebene Weltbetrachtung genährt, aus denen Lehren und Formen noch nicht mit größerer Bestimmtheit hervortraten. Die fromme Stimmung löste sich in asketischen Betätigungen aus, die man ebenso auch bei Juden und Christen erfahren konnte, in Andachtsakten (Rezitationen mit Kniebeugungen und Prosternation [Niederwerfung - wp]), freiwilligen Enthaltungen (Fasten), Taten der Wohltätigkeit, deren Modalitäten nach Form, Zeit und Maß noch durch keine feste Regel bestimmt werden. Und schließlich waren auch die äußeren Umrisse der gläubigen Gemeinschaft noch nicht mit sicherer Abgrenzung ausgeformt. Erst in Medina gestaltet sich jetzt der Islam zur  Institution.  Hier konzipiert MOHAMMED aus seinem Verhältnis zu den früheren Schriftreligionen für sein Werk die Formel: es sei die Wiederherstellung der reinen Religion ABRAHAMs, die durch Christen und Juden, von denen er die Anregungen zu seinen Verkündigungen geschöpft hatte, verderbt worden ist. Hier gewinnen die auf die Lebensführung gerichteten Gesetze eine feste Gestalt, die als die Grundlage der späteren gesetzbildenden Tätigkeit gedient haben, wenn auch manches bereits in den mekkannischen Verkündigungen vorbereitet gewesen und von den mekkanischen Auswanderer in keimhafter FOrm nach der Palmenstadt in Nordarabien mitgebracht worden war.

MOHAMMEDs Wille war zunächst, das Arabertum aus dem Zustand den er  dschâhilijja  - d. h. Barbarei - nannte, zu größerer Gesittung emporzuheben. So wurde der bei einigen Stämmen von alters her eingebürgerten Übung, neugeborene Mädchen zu begraben, im Islam ein Ende gemacht, und gegenüber dem wilden Vergeltungsprinzip der heidnischen Araber Versöhnlichkeit und Selbstbeherrschung gelehrt. Das Institut der Blutrache war allerdings zu tief im Leben der Araber eingewurzelt und mit ihren Anschauungen von Pflicht und Ehre zu fest verwachsen, als daß es völlig hätte aufgehoben werden können. Aber die böseste Abart dieser Sitte wurde gemildert, indem das Gesetz den Verwicklungen der endlosen Blutfehde einen Riegel vorschob und den vorsätzlichen Mörder dem legitimen Rächer ausliefern ließ. Das eheliche Leben der vorislamischen Araber hatte sich in sehr lockeren ungezügelten Formen bewegt. Unzucht war nich Gegenstand strenger Beurteilung; die verbotenen Verwandtschaftsgrade waren nicht geregelt; es kamen sogar Schwesterehen vor, und auch die Erbehe mit Frauen des verstorbenen Vaters war zulässig. Hier griff MOHAMMED ebenfalls mit strengen Gesetzen und Regelungen ein, indem er Unzucht als Kriminalverbrechen stempelte und die verbotenen Verwandtschaftsgrade in fester Weise umschrieb. Auch die schrankenlose Polygamie wurde durch die Beschränkung der Zahl der gleichzeitigen gesetzlichen Frauen (auf vier) herabgesetzt, wenn auch das Recht des Konkubinats mit Sklavinnen, sowie die Leichtigkeit der Ehelösung und Wiederverheiratung der Geschiedenen in möglichst freier, durch das Gesetz nur wenig behinderter Weise fortbestehen blieb. Für seine eigene Person freilich nimmt MOHAMMED, dessen krankhafte Sinnlichkeit einen Schatten auf seinen sittlichen Charakter wirft, daneben noch besondere Privilegien in Anspruch, die er sich durch Koran-Offenbarungen verbriefen läßt. Im Gegensatz zum unredlichen gewinnsüchtigen Treiben der mekkanischen Bevölkerung fordert die neue Lehre Rechtschaffenheit und Selbstlosigkeit in Handel und Wandel. Einen weiteren unleugbaren Fortschritt sodann gegenüber dem Kollektivismus, der die Grundlage der ethischen und rechtlichen Anschauungen des arabischen Heidentums bildete, bedeutet das Prinzip der   individuellen Verantwortlichkeit,  das die Gesetze und Lehren MOHAMMEDs charakterisiert. Der Stammesverfassung hatte die Gesamtheit als die wirkliche Einheit gegolten. Nun wird der Einzelmensch aus der Gesamtheit herausgehoben und kommt mit seinen persönlichen Pflichten und seiner persönlichen Verantwortlichkeit zur Geltung. Mit der Zurückdrängung der dem Stammesleben eigentümlichen gesellschaftlichen Auffassung treten neben den Pflichten dann zuletzt auch die  persönlichen Rechte  in hervorragender Weise in den Vordergrund. Dies läßt uns die Umständlichkeit verstehen, mit der das Erbanteilrecht im Koran verhandelt wird.

Von Juden und Christen, deren heilige Schriften er als geoffenbarte Gottesbücher anerkennt, die jedoch durch ihre Besitzer vielfach "verdreht" worden sind, entlehnt MOHAMMED manche religiöse Übung und manches Enthaltungsgesetz, namentlich die Institutionen des Gebets, des Fastens und die Anschauungen über rituelle Reinheit. Auf die Regelung der Modalitäten dieser Gesetze ist jedoch in Medina sein politischer Zorn von entscheidendem Einfluß gewesen. Hatte er früher, den Juden zuliebe, auf deren Zuspruch er rechnete, die Gebetsorientierung nach der Richtung Jerusalems bestimmt, und den großen Festtag der Juden (den 10. Tag des ersten Monats) als  âschûrâ,  in sein Gesetz übernommen, so veranlaßte ihn die unerwartete Abweisung, mit der seine Hoffnung auf Bekehrung der in Medina ansässigen Juden beantwortet wurde, als Gebetsrichtung jetzt das arabische Symbol der  Ka'ba  wieder einzusetzen, sowie für das große Fasten den ganzen Ramadhan-Monat (den neunten des Mondjahres) in Anspruch zu nehmen. Und die Bedeutung des von ihm eingesetzten wöchentlichen Feiertags (Freitag) unterscheidet sich ganz wesentlich von der des Sabbats der Juden wie von der des christlichen Sonntag: er ist nicht als Ruhetag gedacht, und die Unterlassung des alltäglichen profanen Geschäfts wird ausdrücklich nur für die Zeit der großen gottesdienstlichen Versammlung an diesem Tag anbefohlen. Auch einige Beschränkungen in Speise und Trank entlehnt MOHAMMED den Religionen, in deren Spuren er getreten war, doch soll ihre Zahl geringer bleiben, als die vielen den Juden als Strafe für ihre Sünden auferlegten Beschränkungen. Streng verboten sind der Genuß von Blut, Schweinefleisch, von nicht durch Schlachtung gefallenen Tieren und solchen, die dem heidnischen Kultus als Opfer dienen. Der Genuß von Kamelfleisch, den Juden untersagt, behält die Stelle bei, die er in der Nahrung der Araber eingenommen hatte. Der Weingenuß ist untersagt, zunächst, weil er den Gläubigen am Gottesdienst hindert; schließlich auch die bei den Arabern sehr verbreiteten Glücksspiele. All das ist, in Gemeinschaft mit einigen heidnischen Bräuchen, "Greuel von den Werken des Satans".

Es ist nicht recht möglich, die Lehre MOHAMMEDs in einem systematischen Aufbau darzustellen. MOHAMMED war kein folgerichtiger Denker; seine Glaubenslehren sind vor allem mehr nach der zurückweisenden als nach der positiven Seite ausgestaltet. Unverrückbar ist ihm die starrste Form des transzendentalen Monotheismus, die er durch keine "Zugesellung" trüben läßt. Die "Zugesellung" ("schirk"; wer sie übt, ist "muschrik") ist die ärgste Sünde. Im Vordergrund seines Gottesbegriffs steht die schrankenlose Allmacht Gottes gegenüber der Ohnmacht und Abhängigkeit aller Kreatur, als Weltenschöpfer und Weltenrichter. Hingegen sind seine Äußerungen über das Maß des  decretum divinum  [göttliche Verordnung - wp] überaus schwankend: im späteren Streit der Parteien hat man aus dem Koran sowohl die Lehre von der freien Wahl als auch die vom absolutem Fatum [Schicksal - wp] gleichmäßig beweisen können. Über allem Zweifel steht jedoch die Barmherzigkeit Gottes auch gegen Sünder und die Wirksamkeit der Buße und der guten Werke. Die  Engel  sowie der Teufel (Iblis = diabolos) nehmen in der göttlichen Weltökonomie eine unerläßliche Stelle ein; der Glaube an ihre Existenz ist für den Muslim verpflichtend. Von den Glaubenslehren hat MOHAMMED, wie schon bemerkt, nichts schärfer ausgeprägt, als die eschatologischen Anschauungen, die den Ausgangspunkt seiner Verkündigungen bildeten: den Glauben an die Vergeltung, Paradies und Hölle, Auferstehung und Weltgericht. Die grell materialistisschen Züge dieser Vorstellungen finden sich vielfach in der jüdisch-christlichen apokryphischen [zweifelhafte Glaubwürdigkeit - wp] Literatur wieder und weisen dadurch auf die Kreise hin, die MOHAMMED die Grundfarben zu den phantastischen Ausschmückungen geboten haben. Einer der festesten Punkte seiner religiösen Lehre ist schließlich der Glaube an eine fortschreitende Offenbarung durch Propheten, denen Gott seinen Willen kundgibt und die er zur Besserung verderbter Völker sendet. Zu den dem Alten und Neuen Testament entlehnten Persönlichkeiten und Geschichten, deren Auffassung die der jüdischen  Agada  und der apokryphen Evangelien in mißverständlicher, auf ungelehrte Mitteilung zurückzuführender Gestaltung widerspiegeln, fügt er noch außerbiblische Vorgänge aus den arabischen Überlieferungen hinzu. Die Propheten sind ihm dem Rang nach voneinander unterschieden. JESUS, dessen rein menschliche Natur er immer ausdrücklich betont, ist "Gesandter Gottes und sein Wort, das er MARIA gelegt, ein Geist von Gott kommend". Er selbst, in den heiligen Schriften der Juden und Christen vorherverkündet, ist "das Siegel der Propheten".

Als die obligaten Merkmale des Islambekenners haben sich aus der Reihe der grundlegenden Glaubenslehren und Gesetzesübungen schon sehr früh, wahrscheinlich bereits während der jungen medinischen Gestaltung des Islam, die folgenden fünf herausgehoben:
    1. das Bekenntnis zum alleinigen  Allâh  und seinem Gesandten MOHAMMED;

    2. die kanonische Leistung des liturgischen Gottesdienstes zu bestimmten Zeiten und mit der Beachtung bestimmter Formen (zu denen die vorangehende rituelle Waschung gehört);

    3. die Leistung der Abgaben für die kriegerischen und humanitären Zwecke der Gemeinde;

    4. das Fasten in dem hierfür bestimmten Monat;

    5. die Institution der mekkanischen Pilgerfahrt zur Ka'ba, dem Haus Gottes.


LITERATUR Paul Hinneberg (Hg), Die Kultur der Gegenwart - Die orientalischen Religionen, Berlin und Leipzig 1906