p-4Th. Kehrvon AsterA. DöringAugustinusH. Bender    
 
FRIEDRICH SCHUMANN
Zur Psychologie der Zeitanschauung

"Wir können daher die Objekte in doppelter Weise auffassen, entweder so, daß wir ein Objekt trotz des Zusammenhanges, in dem es zu anderen Objekten steht, als einzelnes unserer Aufmerksamkeit teilhaftig werden und auf unsere Vorstellungsproduktion wirken lassen (singuläre Auffassung), oder so, daß wir einen Komplex mehrerer in bestimmter zeitlich-räumlicher Verknüpfung gegebener und voneinander unterschiedener Objekte zugleich auch in seiner Totalität auffassen und für unsere Vorstellungsproduktion bestimmend sein lassen (kollektive Auffassung)."

Die vorliegende Abhandlung soll eine Reihe von Untersuchungen über die psychologischen Grundlagen der Zeitschätzung einleiten, welche im hiesigen Institut ausgeführt sind, bzw. noch ausgeführt werden.

Schon vor mehreren Jahren habe ich eine Studie veröffentlicht "Über die Schätzung kleiner Zeitgrößen" (diese Zeitschrift IV, Seite 1ff), in der ich nachzuweisen suchte, daß bei der Vergleichung kleiner leerer Intervalle die "Einstellung der Aufmerksamkeit" eine große Rolle spielt. Ich habe mich damals darauf beschränkt, das Zustandekommen des Zeiturteils unter den speziellen Umständen meiner Versuche zu erklären. Auf eine allgemeine Psychologie der Zeitanschauung bin ich absichtlich nicht eingegangen, weil Herr Professor G. E. MÜLLER dieses Problem vor einer Reihe von Jahren im psychologischen Seminar der Universität Göttingen, dessen Mitglied ich damals war, durchgenommen hatte. Ich wollte einer Veröffentlichung von seiner Seite nicht vorgreifen. Da nun aber meine damaligen Ausführungen in Folge meines Schweigens über das Problem der Zeitanschauung mehrfach arg mißverstanden sind, da ferner die folgenden Untersuchungen ein näheres Eingehen auf dieses Problem unbedingt erfordern, so habe ich Herrn Prof. MÜLLER gebeten, mir die Veröffentlichung seiner damaligen Diktate zu gestatten. Ich schicke diese Diktate meinen eigenen Erörterungen voran.


I.

    1. "Da die Vorstellung der Zeit in letzter Linie durch die sogenannte distinctio rationis [rein begriffliche Unterscheidung - wp] zustande kommt, so ist hier zunächst über das Wesen derselben und die Arten und Stufenfolge der derselben entstammenden Begriffe einiges auszuführen." "An den einfachen Qualitäten der Farben, Töne usw. unterscheidet man in der sprachlichen Ausdrucksweise verschiedene sogenannte Modifikationen wie z. B. an einem Ton seine Tiefe, Schwäche und Weichheit, an einer rotweißen Farbennuance ihre Rötlichkeit und ihre Weißlichkeit und dergleichen mehr, obwohl diese Modifikationen in Wirklichkeit nichts an jenen einfachen Qualitäten gesondert Wahrnehmbares und von einander realiter Trennbares sind und demgemäß nicht unpassend als nur für eine distinctio rationis bestehende Besonderheiten jener Qualitäten bezeichnet worden sind. Die Unterscheidung solcher Modifikationen kommt auf folgendem Weg zustande. Die Sprache bezeichnet ihren Bedürfnissen entsprechend einfache Qualitäten, die einander ähnlich sind, mit einem und demselben gemeinsamen Namen. Da nun ein und dieselbe einfache Qualität gleichzeitig mehreren solchen Gruppen einander ähnlicher und mit gleichem Namen benannter Qualitäten angehört und sich hinsichtlich ihrer Ursachen und Wirkungen ganz wesentlich danach bestimmt, welchen von jenen Gruppen einfacher Qualitäten sie tatsächlich angehört, so unterscheidet man an der gegebenen einfachen Qualität trotz Einheitlichkeit ihrer Natur, um ihre Zugehörigkeit zu jenen verschiedenen Gruppen anzudeuten, eine entsprechende Anzahl von Modifikationen, deren jede tatsächlich nichts anderes bedeutet, als Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gleich benannter, einander ähnlicher Qualitäten: So kann z. B. ein einfacher Klang gleichzeitig der Gruppe der sogenannten tiefen Töne, sowie der Gruppe der schwachen Töne angehören und man kann alsdann an demselben die drei Modifikationen seiner Tiefe, Schwäche und Weichheit unterscheiden."

    "Unter den Modifikationen, die in solcher Weise unterschieden werden, gibt es solche, die nie gleichzeitig einer und derselben Qualität zukommen können, von denen aber eine notwendig jeder Qualität einer bestimmten Art zukommen muß. Eine solche Reihe miteinander unverträglicher Modifikationen werden als koordinierte Arten einer und derselben höheren oder allgemeineren Modifikation betrachtet und bezeichnet. So sind z. B. Stärke und Schwäche eines Tones miteinander unverträgliche Modifikationen, es muß aber jeder Ton entweder schwach oder mäßig stark oder sehr stark sein. Es werden demgemäß diese Modifikationen als koordinierte Arten einer allgemeineren Modifikation aufgefaßt und so entsteht der Begriff der Tonintensität. In ähnlicher Weise sind die allgemeineren Bezeichnungen und Begriffe (Dimensionsbegriffe) der Klangfarbe, der Tonhöhe, des Farbentones, der Qualität überhaupt usw. entstanden. So viele verschiedene Arten von Modifikationen sich an jedem Exemplar einer bestimmten Qualitätsart unterscheiden lassen, nach soviel Richtungen oder Dimensionen ist diese Qualität veränderlich. So ist z. B. ein Klang eine nach 3 verschiedenen Dimensionen oder Richtungen hin verschiedene Qualität, weil sich an ihm eine bestimmte Intensität, Klangfarbe, Tonhöhe unterscheiden läßt und weil er hinsichtlich jeder dieser drei allgemeineren Modifikationen veränderlich ist. Wenn man sich endlich die Gesamtheit aller derjenigen verschiedenen Eigentümlichkeiten vergegenwärtigt, welche eine nach  n  Dimensionen veränderliche Qualität durchlaufen würde, wenn sie alle möglichen Veränderungen und Kombinationen von Veränderungen hinsichtlich dieser  n  Dimensionen oder Modifikationsarten ausgedehnten Mannigfaltigkeit, d. h. einen Kollektivbegriff, der die Gesamtheit aller verschiedenen Ausprägungen der betreffenden Art als dadurch charakterisiert aufgefaßt werden, daß die an der betreffenden Qualitätsart überhaupt unterscheidbaren  n  höheren Modifikationen an jeder derselben in einer besonderen Kombination von bestimmten Werten vorkommen. So entsteht z. B. der Begriff der Mannigfaltigkeit des Tonsystems, indem man alle denkbaren verschiedenen Töne vorstellt und zwar jeden derselben als dadurch charakterisiert betrachtet, daß die drei allgemeinen Modifikationen der Tonhöhe, Klangfarbe und Intensität in einer ganz bestimmten eigentümlichen Kombination von Werten an ihm vorkommen."

    2. "In ganz entsprechender Weise, wie die im vorstehenden angeführten Modifikationsbegriffe der Tonschwäche, Tontiefe usw. entstehen nun auch durch die distinctio rationis die Begriffe der zeitlichen Kürze oder Länge eines einfachen Eindrucks (z. B. der Kürze oder Länge eines gegebenen Tones) und aufgrund dieser sich gegenseitig ausschließenden Modifikationen entsteht dann der allgemeinere Begriff der  Dauer  überhaupt, welche mit irgendeinem bestimmten Wert notwendig jedem Eindruck zukomme, in ganz gleicher Weise wie z. B. aufgrund der spezielleren Modifikationen der Schwäche und Stärke eines Tones der allgemeinere Begriff der Tonintensität überhaupt entsteht. Analoges gilt von der Entstehungsweise derjenigen Begriffe, die sich auf die  Zeitordnung  der Erscheinungen beziehen, der Begriff des Vorher, des Nachher und der Gleichzeitigkeit, der baldigen und der späten Aufeinanderfolge. Nur bedingt der Umstand, daß diese Begriffe nicht Begriffe von Modifikationen, sondern von einfachen Relationen sind, hier einen gewissen Unterschied, der kurz im folgenden angedeutet werden möge. Alle von uns wahrgenommenen Objekte (Dinge, Qualitäten usw.) werden uns in bestimmter räumlich zeitlicher Verknüpfung mit anderen Objekten gegeben. Wir können daher die Objekte in doppelter Weise auffassen, entweder so, daß wir ein Objekt trotz des Zusammenhanges, in dem es zu anderen Objekten steht, als einzelnes unserer Aufmerksamkeit teilhaftig werden und auf unsere Vorstellungsproduktion wirken lassen (singuläre Auffassung), oder so, daß wir einen Komplex mehrerer in bestimmter zeitlich-räumlicher Verknüpfung gegebener und voneinander unterschiedener Objekte zugleich auch in seiner Totalität auffassen und für unsere Vorstellungsproduktion bestimmend sein lassen (kollektive Auffassung). Ebenso, wie nun die singulär aufgefaßten einfachen Qualitäten der Töne, Farben usw., den zwischen ihne bestehenden Ähnlichkeiten entsprechend, von der Sprache zu Gruppen zusammengefaßt und mit Namen benannt werden, so werden nun auch auf kollektiv aufgefaßte Erscheinungsganze, die hinsichtlich der Art und Weise, wie in ihnen die von einander unterschiedenen Einzelobjekte miteinander verknüpft sind, einander ähnlich oder gleich sind, gleiche Bezeichnungen angewandt. So kann z. B. von jedem der Erscheinungskomplexe (a + b), (c + d), (c + f) usw. in gleicher Weise gesagt werden, daß seine Bestandteile gleichzeitig miteinander oder nahe beieinander seien, obwohl diese Komplexe hinsichtlich ihrer einzelnen singulär aufgefaßten Bestandteile durchaus verschieden und eben nur hinsichtlich der Art und Weise einander gleich sind, wie ihre Bestandteile miteinander verknüpft sind. Wie ferner eine singulär aufgefaßte, einfache Qualität gleichzeitig mehreren Gruppen einander ähnlicher und mit gleichem Name benannter Qualitäten angehören kann und dementsprechend an ihr eine Anzahl verschiedenere Modifikationen unterschieden wird, so kann auch als kollektiv aufgefaßtes Erscheinungsganzes gleichzeitig mehreren Gruppen von solchen Erscheinungsganzen angehören, die hinsichtlich der Art und Weise, wie ihre Bestandteile miteinander verknüpft sind, einander ähneln. So kann z. B. das Erscheinungsganze (a + b) sowohl zur Gruppe derjenigen Erscheinungskomplexe gehören, deren Bestandteile wir als gleichzeitig bezeichnen, als auch zur Gruppe derjenigen Erscheinungskomplexe, deren Bestandteile wir für räumlich einander benachbart erklären. Diesem Verhalten entsprechend reden wir von der Gleichzeitigkeit, Sukzession, Nähe, Entfernung usw. zweier Erscheinungen, um anzudeuten, daß das Erscheinungsganze, dem sie angehören, zur Gruppe derjenigen hinsichtlich der Verknüpfungsweise ihrer Bestandteile einander ähnlichen Erscheinungskomplexe gehöre, deren Bestandteile wir entsprechend der Eigentümlichkeit ihrer Verknüpfungsweise für gleichzeitig, sukzessierend, einander benachbart usw. erklären. Es sind aber diese einfachen, undefinierbaren Beziehungen der Gleichzeitigkeit, Sukzession, Nachbarschaft usw. ebensowenig von den Erscheinungen, zwischen denen sie bestehen, trennbar und davon abgesondert vorstellbar, wie die einfachen undefinierbaren Modifikationen der Tontiefe, Tonstärke usw. abgesondert von einem Ton, dessen Tiefe, Stärke usw. sie sind, bestehen können und die Unterscheidung jener einfachen Beziehung kommt im Grund auf demselben Weg zustande, wie die Unterscheidung dieser einfachen Modifikationen, nur besteht der Unterschied, daß bei den einfachen Modifikationen die distinctio rationis auf singulär aufgefaßte, einfache Qualitäten, bei den einfachen Beziehungen auf kollektiv aufgefaßte Erscheinungsganze Anwendung findet."

    "Wie endlich aufgrund solcher einfachen Modifikationen, die sich gegenseitig ausschließen und von denen dennoch irgendeine jeder Qualität bestimmter Art zukommen muß, die allgemeineren Modifikationsbegriffe der Intensität, Tonhöhe überhaupt usw. entstehen, so entsteht auch aufgrund des Umstandes, daß sich die einfachen Beziehungen des Vorher, Nachher und der Gleichzeitigkeit an ein und demselben Komplex zweier Ereignisse oder Objekte gegenseitig ausschließen und doch irgendeine von diesen Beziehungen zwischen den Bestandteilen eines solchen Komplexes notwendig bestehen muß, der allgemeinere Begriff der Zeitordnung überhaupt. In ähnlicher Weise entsteht auch der allgemeinere Beziehungsbegriff des Zeitraumes oder der Zeitdauer, die zwischen zwei Ereignissen verläuft, desgleichen der räumliche Begriff der Entfernung, Richtung und andere mehr. Und ganz analog dem Begriff einer Mannigfaltigkeit einfacher Qualitäten z. B. dem Mannigfaltigkeitsbegriff des Tonsystems, welcher alle möglichen Kombinationen der drei allgemeineren Modifikationen einer Tonqualität, der Tonhöhe, Tonintensität und Klangfarbe umfaßt, ist der Mannigfaltigkeitsbegriff der Zeit, welcher als Kollektivbegriff die Zahl aller möglichen sowohl hinsichtlich der Zeitordnung (Zeitrichtung) als auch hinsichtlich des Zeitintervalls näher bestimmten Beziehungen umfaßt, in denen irgendein Ereignis zu einem anderen gegebenen Ereignis stehen kann."

    "Mit der Behauptung, daß die spezielleren Modifikations- oder Relationsbegriffe den allgemeineren vorhergehen, stimmt auch die historische Entwicklung der Sprache überein, da z. B. die Begriffe der Schwäche und Stärke eines Tones früher vorhanden sind, als der Begriff der Tonintensität überhaupt, die Begriffe der Weichheit und Schärfe eines Tones früher, als der Begriff der Klangfarbe überhaupt."

    3. "Aus dem Vorherstehenden ergibt sich in psychologischer Hinsicht vor allem dies, daß das Wissen von einem Wechsel und zeitlichen Verlauf von Vorstellungen und Ereignissen nicht eine von den Empfindungen und Vorstellungsbildern derselben wesentlich verschiedene höhere geistige Tätigkeit, ein besonderes beziehendes Wissen zur Voraussetzung hat. Alle Fähigkeiten und Erkenntnisse, welche auf ein solches beziehendes Wissen zurückgeführt werden, erklären sich mittels des allgemeinen Satzes, daß Vorstellungen verschiedenere kollektiv aufgefaßter Erscheinungsganze (a + b), (c + d), (e + f) usw. in den Assoziationen, die sie mit anderen Vorstellungen eingegangen sind, sich für einander substituieren können, falls nur jene Erscheinungsganze hinsichtlich der Art und Weise miteinander übereinstimmen, wie ihre Bestandteile  a  und  b, c  und  d, e  und  f  miteinander verknüpft sind oder hinsichtlich ihrer Beschaffenheit sich zueinander verhalten. Diesem Satz gemäß können wir z. B. von der schnellen Aufeinanderfolge mehrerer Töne reden und alle Urteile, welche mit diesen Begriffen operieren, richtig verstehen und anwenden nicht deshalb, weil uns eine eigentümliche, höhere geistige Fähigkeit die schnelle Aufeinanderfolge als solche besonders zu Bewußtsein bringt, sondern deshalb, weil wir uns den Ausdruck "schnelle Aufeinanderfolge mehrerer Töne" durch die dadurch reprodzierten Vorstellungen einer gewissen Anzahl von Komplexen schnell aufeinander folgender Töne in seiner Bedeutung verdeutlichen können, so wie wir uns auch die Bedeutung des Ausdruckes Tontiefe nur durch Vorstellung einer Anzahl tiefer Töne vergegenwärtigen können und weil ein neu auftauchender Komplex schnell aufeinander folgender Töne gemäß der Art und Weise wie seine Bestandteile zeitlich miteinander verknüpft sind, durch Substitution diejenigen Vorstellungen reproduzieren kann, die sich bisher mit anderen Komplexen schnell aufeinander folgender Töne assoziierten, vor allem also sofort die Worte "schnell aufeinanderfolgende Töne" und alle diejenigen in Worten ausgesprochenen Urteile reproduzieren kann, die mit der schnellen Aufeinanderfolge gegebener Töne irgendwelche andere Eigentümlichkeiten oder Folgen verknüpfen."

II.

Die im Vorstehenden angedeutete Theorie der Zeitwahrnehmung enthält auch nach der Ansicht von Prof. MÜLLER nur die einfachsten Annahmen, von denen man zunächst auszugehen hat. Bei der Durchführung im Einzelnen dürften diese Annahmen noch mannigfache Modifikationen und Ergänzungen erfahren. Zur Zeit scheint mir aber eine solche Durchführung nicht möglich zu sein, denn es kommen dabei andere fundamentale Probleme in Frage, welche ebenfalls noch nicht gelöst sind. Weder ist sicher festgestellt, wie wir dazu kommen, an der untrennbaren Einheit einer Tonempfindung die Eigenschaften der Intensität, Qualität und zeitlichen Dauer zu unterscheiden, noch stimmen die Ansichten über das Wesen des Urteils überein, noch ist die Zusammenfassung der Empfindungen zu Einheiten auch nur annähernd genügend untersucht, noch haben wir eine ausführlich begründete Theorie der inneren Wahrnehmung. Außerdem haben experimentelle Untersuchungen erst festzustellen, inwieweit bei der Beurteilung zeitlicher Verhältnisse mittelbare Kriterien in Frage kommen. Endlich sind Tatsachen, unter Umständen viele Tatsachen erforderlich, um eine Theorie einigermaßen sicher stellen zu können und gerade an Tatsachen leidet die Psychologie noch bedenklichen Mangel. Ich stimme aber Herrn Professor MÜLLER darin unbedingt zu, daß es immer gut ist, bei der Erklärung psychologischer Probleme zunächst von möglichst einfachen Voraussetzungen auszugehen und nur auf solche psychische Größen sich zu stützen, die durch innere Wahrnehmung  sicher  konstatiert werden können. Dementsprechend sind in obigen Ausführungen unbekannte Größen wie "vergleichende Tätigkeit der Seele", "unterscheidende Tätigkeit", "wissender Zustand" etc., mit denen vielfach nebelhafte Vorstellungen verbunden werden, beiseite gelassen.

Wenn ich aber auch den Versuch, das ganze Problem definitiv zu lösen, als verfrüht betrachten würde, so möchte ich doch auf einige Punkte hier näher eingehen und zwar zunächst auf die Psychologie des Vergleichens.

1. Nehmen wir den Fall, daß ein Experimentator Versuche über die Unterschiedsempfindlichkeit für Schallintensitäten etwa nach der Methode der richtigen und falschen Fälle anstellt. Es wirken dann nach einander auf die Versuchsperson zwei Schallreize von verschiedener Intensität ein und sie gibt ein auf den zweiten Eindruck bezügliches Urteil ("stärker", "schwächer" oder "gleich") ab. Aufgabe der Wissenschaft ist es, die ganze Kausalkette festzustellen, welche Reiz und Urteil (d. h. die gesprochenen Worte) miteinander verbindet. Nun rufen einerseits die beiden Schallreize zwei Schallempfindungen  s1  und  s2  hervor, und andererseits geht den gesprochenen Worten ihr Bewegungsbild und eventuell auch ihr Lautbild und Gesichtsbild voran. Nur soweit gibt uns die innere Wahrnehmung sichere Auskunft. Irgendeinen anderen psychischen Vorgang habe ich bei derartigen Versuchen nie zu konstatieren vermocht. Immerhin will ich jedoch die Möglichkeit zugeben, daß noch ein weiteres psychisches Element dabei auftritt, welches sich meiner inneren Wahrnehmung entzieht, dessen Existenz sich aber vielleicht indirekt nachweisen läßt. Halten wir uns jedoch zunächst an das durch die innere Wahrnehmung direkt Gegebenef, so läßt sich die Gesetzmäßigkeit des Geschehens in folgender Weise beschreiben: Der Komplex der beiden Schallempfindungen bildet ein einheitliches Ganzes und ruft als Ganzes das Urteil hervor. Diese Wirkung, welche von dem Komplex ausgeht, ist unabhängig von den Intensitäten der einzelnen Elemente, sie richtet sich nur nach ihrem Intensitätsverhältnis, denn ein und dasselbe Urteil kann durch die verschiedensten Komplexe von Schallempfindungen hervorgerufen werden, die alle nur das miteinander gemeinsam haben, daß ihre Bestandteile in demselben Intensitätsverhältnis zueinander stehen. Drei Arten von Komplexen (s1 + s2) haben wir zu unterscheiden:
    1. s1 ist intensiver als s2

    2. s2 ist intensiver als s1 (beide Male vorausgesetzt, daß der Unterschied die Schwelle überschreitet)

    3. der Intensitätsunterschied zwischen den beiden Bestandteilen des Komplexes ist kleiner als die Unterschiedsschwelle.
Nichts Wesentliches ändert sich an den gegebenen Ausführungen, wenn man annimmt, daß außer den Wortvorstellungen, welche dem gesprochenen Urteil entsprechen, noch ein besonderer spezifischer Urteilsprozeß auftritt. Auch erkennt man leicht, daß für die Vergleichung von Qualitäten dasselbe gilt.

Da die gegebene Formulierung sich zunächst nur auf das stützt, was sicher durch innere Wahrnehmung zu konstatieren ist, so kann sie im weiteren Verlauf der Wissenschaft natürlich noch mannigfache Modifikationen erleiden. So hat von EHRENFELS in seinem Aufsatz "Über Gestaltqualitäten" (Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie 14, 1890, Seite 249f) versucht, die Existenz eines weiteren Vorstellungselementes nachzuweisen, welches zu den beiden zu beurteilenden Empfindungen hinzutreten und mit ihnen ein einheitliches Ganzes bilden soll. Auf seine Ausführungen, die ich nicht als beweisend anzuerkennen vermag, werde ich im dritten Abschnitt ausführlich eingehen.

Sehr kompliziert werden die Verhältnisse, wenn wir 2 Paare von Empfindungen ( a b und A B) haben und nun die Distanzen a-b und A-B miteinander vergleichen sollen. Werden z. B. einer Versuchsperons 2 graue Papiere g1 und g2 von verschiedener Helligkeit vorgelegt und darauf zwei andere graue Papiere G1 und G2, so kann sie beurteilen, ob die Distanzen, g1-g2 und G1-G2 gleich oder verschieden sind. In diesem Fall treten die den grauen Papieren entsprechenden Empfindungen γ1, γ2, τ1, τ2 auf und jedes Paar von Empfindungen bildet ein einheitliches Ganzes; außerdem bildet nun aber auch noch der ganze Komplex [(γ1 + γ2) + τ1 + τ2)] ein einheitliches Ganzes höherer Ordnung, indem vom Komplex als Ganzem eine Wirkung ausgeht, welche sin im Urteil dokumentiert, und zwar ist die Wirkung bestimmt durch das Verhältnis, in dem die beiden Empfindungsdistanzen zu einander stehen. - Bei dieser Darstellung des gesetzmäßigen Zusammenhangs habe ich mich wieder auf die durch innere Wahrnehmung sicher zu konstatierenden Tatsachen beschränkt und rechne durchaus mit der Möglichkeit, daß diese Ausführungen im Laufe der Zeit mannigfach modifiziert werden. Ja, ich hoffe sogar schon in nächster Zeit selbst experimentelle Untersuchungen vorlegen zu können, welche auf die Vergleichung von Distanzen ein neues Licht werfen.

Vielfach hat man eine besondere vergleichende Tätigkeit der Seele angenommen, aber schon STUMPF (Tonpsychologie I, Seite 104f) hat darauf hingewiesen, daß die einfachen Urteile meistens sich uns ganz von selbst aufdrängen. Nehmen wir z. B. den einfachen Fall der Vergleichung zweier grauer Papieref, so drängt sich das Urteil bei größeren Unterschieden sofort von selbst auf, falls wir nur überhaupt aufgepaßt haben. Erst wenn der Unterschied der Schwelle nahe kommt und das Urteil sich nicht gleich einstellt, dann pflegen wir - falls die beiden Papiere sich längere Zeit gleichzeitig im Gesichtsfeld befinden - mit der Aufmerksamkeit hin- und herzugehen, bis das Urteil eintritt. In solchen Fällen kann man vielleicht von einer Tätigkeit rede, doch ist es keine spezifisch vergleichende Tätigkeit, sondern wir haben es dann mit der allgemeinen Aufmerksamkeitstätigkeit zu tun. Weil vom Komplex der beiden Empfindungen das Urteil nicht gleich hervorgerufen wird, lassen wir ihn öfter bei gespannter Aufmerksamkeit einwirken, bis die gewünschte Wirkung eintritt.

Nehmen wir mehrere auf einanderfolgende Empfindungen z. B. drei momentane Schalleindrücke e1 < e2 < e3 und beurteilen wir das Intensitätsverhältnis, so treten im Bewußtsein wieder nur die 3 Empfindungen und das Urteil auf, wie es durch die Worte "zunehmende Intensität" oder "Steigerung" charakterisiert wird. Das Urteil ist bedingt durch den ganzen Komplex (e1 + e2 + e3) und zwar speziell durch das Intensitätsverhältnis der Element. Lassen wir nun die Schalleindrücke rascher und rascher aufeinander folgen, so sind schließlich die 3 Empfindungen im Bewußtsein nicht mehr getrennt von einander, sie laufen gleichsam in einen Prozeß zusammen. Wir können den ablaufenden Prozeß durch ein räumliches Schema repräsentieren mit Hilfe eines rechtwinkligen Koordinatensystems, indem wir durch die Abszisse die Zeiten und durch die Ordinaten die figur 1 die verschiedenen Intensitäten darstellen. Nebenstehendes Schema stellt dann den Ablauf des Prozesses dar. Folgen die Töne noch rascher, so gleicht der Gesamtprozeß mehr und mehr dem eines kontinuierlich an Intensität zunehmenden Schalleindruckes und das Schema wird zu einer schrägen geraden Linie. Bei der Beurteilung eines solchen kontinuierlich wachsenden Tones treten auch - so ist wieder die einfachste Annahme - im Bewußtsein nur der Inhalt, welchen die schräge gerade Linie repräsentiert und das Urteil auf und das Urteil wird allein durch diesen Bewußtseinsinhalt hervorgerufen. Insofern haben wir es mit einer unmittelbaren, direkten Wahrnehmung der Veränderung zu tun.

Hieraus würde natürlich folgen, daß eine Tonempfindung von konstanter Intensität, welche wir im räumlichen Schema durch eine horizontale gerade Linie repräsentieren, eben auf Grund der Eigenschaft der konstanten Intensität eine andere Wirkung (ein anderes Urteil) zu erzielen vermag, als eine zweite sonst völlig gleiche Tonempfindung von zunehmender Intensität. Ferner darf das Urteil nur abhängen vom Verhältnis, in dem die Intensitäten der aufeinanderfolgenden Stadien zu einander stehen, es muß relativ unabhängig sein von den absoluten Intensitäten der aufeinander folgenden Stadien. Die Annahme aber, daß ein an Intensität zunehmender Prozeß einen anderen speziell durch das Zunehmen bedingten Prozeß hervorrufen kann, hat wohl keine Schwierigkeiten. Setzen doch alle Forscher, welche eine spezifische Veränderungsempfindung annehmen, ein Gleiches voraus. Dabei ist es selbstverständlich nicht nötig, daß der ganze Prozeß abläuft, bevor das Urteil eintritt; wohl aber muß die Dauer des Prozesses erst eine gewisse Größe erreicht, eine Schwelle überschritten haben.

Wenn die Geschwindigkeit, mit der die Intensität eines Tones anwächst, eine untere Grenze überschreitet, so wird die Veränderung nicht unmittelbar wahrgenommen, sondern erschlossen. Stellt die nebenstehende Linie  a b  einen solchen Ton dar, so achten wir zunächst etwa auf die Strecke α1 α2, welche sich von der entsprechenden Strecke eines Tones von konstanter Intensität nicht merklich unterscheidet. Wir haben daher den Eindruck eines an Intensität sich gleich bleibenden Tones d. h. es wird das betreffende Urteil hervorgerufen. Dasselbe geschieht, wenn figur 2 wir später die Strecke β1 β2 beachten. Aber dann wird der Eindruck α1 &alpha2 wieder reproduziert und nun rufen beide zusammen, vorausgesetzt, daß sie merklich verschieden sind, das Urteil hervor, "Jetzt ist der Ton stärker, als vorher."

Ganz dasselbe, wie für die Veränderung der Intensität, gilt auch für die Veränderung der Qualität und für die Ortsänderung. Wir haben mindestens mit der Möglichkeit zu rechnen, daß es eine direkte Wahrnehmung der Bewegung gibt, d. h. daß die einer Gruppe unmittelbar aufeinander folgender Stadien des bewegten Gegenstandes entsprechende Gruppe von Eindrücken eine besondere Wirkung, das Bewegungsurteil, zu erzielen vermag.

2. Zweitens möchte ich noch kurz auf die Frage eingehen, ob wir einen Komplex von Empfindungen nur dann als Ganzes auffassen, beurteilen können, wenn die einzelnen Bestandteile simultan im Bewußtsein sind. Ich knüpfe an eine Bemerkung in STUMPFs Tonpsychologie (I, Seite 98f): "Es ist notwendig, daß das, was als eine Mehrheit, als ähnlich usw. beurteilt wird, gleichzeitig im Bewußtsein vorhanden sei. Wenn aufeinanderfolgende Töne miteinander verglichen werden, muß der vergangene doch als Gedächtnisbild gegenwärtig sein; Gedächtnis im weiteren Sinn genommen, in welchem wir auch die Aufbewahrung des eben Empfundenen im Bewußtsein, bevor Vergessen eintritt, dazu rechnen. Aber nicht bloß ist alles in dieser Weise Beurteilte gleichzeitig im Bewußtsein, sondern es ist im Akt des Urteilens selbst eingeschlossen. Dieser kommt, wenn auch als neuer, doch nicht als ein selbständiger Vorgang hinzu, ist vielmehr ohne jene undenkbar. Und trotzdem bleiben die gleichzeitigen und in einem Urteil verbundenen Vorstellungen ihrem eigentümlichen Inhalt nach unverändert und unvermischt."

Nimmt man an, daß die Urteile eine besondere Grundklasse psychischer Phänomene ausmachen und daß sie psychische Akte sind, in denen das Beurteilte selbst eingeschlossen ist, so müssen natürlich die Inhalte, deren Verhältnis beurteilt wird, gleichzeitig im Bewußtsein sein; denn das Urteil über das Verhältnis zweier aufeinander folgender Empfindungen kann jedenfalls erst nach Eintritt der zweiten Empfindung hervorgerufen werden und wenn der Urteilsakt dann beide Inhalte umschließen soll, so muß selbstverständlich von der ersten Empfindung noch ein Gedächtnisbild vorhanden sein. Ich vermag aber meinerseits die Gründe, welche für die Existenz eines besonderen Urteilsvorgangs (welcher durch die innere Wahrnehmung jedenfalls nicht konstatiert werden kann) angeführt sind, nicht als beweisend zu betrachten. Vor allem vermag ich keinen Grund zu entdecken, welcher beweisen könnte, daß das Urteil das Beurteilte einschließt. Eine eingehendere Erörterung dieser schwierigen Frage würde mich hier indessen zu weit führen. Ich gedenke später an anderer Stelle ausführlich auf die Psychologie des Urteils einzugehen. Vorläufig werde ich, um möglichst voraussetzungslos vorzugehen, das Urteil als unbekannte Größe betrachten. Wir können dann nur sagen, daß beim Vergleichen zweier Töne im Bewußtsein die Tonempfindungen  t1  und  t2  und das Urteil auftreten und daß das Urteil bedingt ist durch den Komplex der beiden Tonempfindungen. Natürlich muß in dem Augenblick, wo  t2  eintritt, noch eine Nachwirkung von  t1  vorhanden sein, aber es ist nicht gesagt, daß diese Nachwirkung in einer bewußten Vorstellung besteht, vielmehr genügt es durchaus an eine physiologische (bzw. unbewußt psychische) Nachwirkung zu denken. Diese Annahme hat dann auch den Vorzug, daß sie mit der inneren Wahrnehmung - wenigstens mit der meinigen - in voller Übereinstimmung steht. Bei der Vergleichung zweier Töne, die etwa in einem Intervall von 2 Sekunden aufeinander folgen, vermag ich im Allgemeinen beim Eintreten der 2. Empfindung von der ersten auch nicht die geringste Spur mehr im Bewußtsein zu entdecken. Dasselbe haben mir noch verschiedene in Selbstbeobachtung geübte Herren auf meine Fragen angegeben, Andere waren allerdings nicht ganz sicher in ihrem Urteil, doch vermochten sie jedenfalls auch das Vorhandensein der vorangegangenen Empfindung nicht direkt zu behaupten. Beobachtete ich sehr rasch aufeinander folgende Eindrücke (z. B. Telephonknalle, die in Intervallen von 0,2 Sekunden aufeinander folgten), so kam ich zu keinem deutlichen Urteil mehr, die innere Wahrnehmung verlor ihre Sicherheit; jedenfalls konnte ich aber auch dann kein Andauern der ersten Empfindung im Bewußtsein wirklich konstatieren.

Die Annahme, daß das Urteil das zu Beurteilende  einschließt,  führt zu großen Schwierigkeiten, wenn man sich eine psycho-physische Repräsentation für das Vergleichen konstruieren will. STUMPF schreibt hierüber (Tonpsychologie I, Seite 100f):
    "Man kann in der Tat nicht annehmen, daß wenn zwei Empfindungen miteinander verglichen werden, dies im Gehirn dadurch repräsentiert sei, daß die bezüglichen Nervenprozesse in der Hirnrinde irgenwie physisch vereinigt oder umgestaltet würden: denn es findet, wie soeben und schon in §1 betont wurde, faktisch keine Vermischung und keine Änderung der Empfindungen durch das Urteil statt. Auch kann der dem Urteil entsprechende Prozeß nicht etwa als ein dritter zwischen den beiden die Empfindungen repräsentierenden hin- und herlaufen, da ein solcher die beiden anderen doch nicht in sich einschließen würde. Er kann auch nicht die beiden räumlich oder mechanisch (als ihre Resultante) in sich fassen. Im Urteil sind die beurteilten Empfindungen in einer Weise eingeschlossen, die sich von allen unserem Denken geläufigen Weisen physischen Einschlusses durch wesentliche Züge unterscheidet. Die Schwierigkeiten verdoppeln sich, wenn man auch noch die Urteile zweiter, dritter Ordnung, worin wieder Urteile der vorangehenden Ordnung eingeschlossen sind, in Betracht zieht."
Die hier angeführten Schwierigkeiten hören auf, wenn man die Annahme fallen läßt, daß das Urteil das zu Beurteilende einschließt. Dann besteht die psycho-physische Repräsentation einfach darin, daß durch die beiden die Empfindungen repräsentierenden Prozesse ein ganz neuer, das Urteil repräsentierender Prozeß hervorgerufen wird. Allerdings treten gleich wieder Schwierigkeiten auf bei der Vergleichung von Distanzen, doch vermögen hier vielleicht weitere experimentelle Untersuchungen Licht zu verbreiten.

Was hier speziell für die Vergleichung aufeinander folgender Töne ausgeführt ist, läßt sich leicht auf alle Fälle ausdehnen, in denen ein Komplex sukzessiver Reize in seiner Totalität aufgefaßt wird. So behauptet man, um einige Beispiele anzuführen, daß ein Satz doch nicht richtig verstanden werden könnte, wenn die einzelnen Wortvorstellungen nicht gleichzeitig im Bewußtsein wären. Nun ist aber zum richtigen Verstehen eines vorgesprochenen Satzes doch nur erforderlich, daß durch ihn richtige Vorstellungen hervorgerufen werden. Es muß also eine Verbindung bestehen zwischen den Vorstellungen und dem Komplex der Worte. Dazu genügt aber, daß die Wortvorstellungen sukzessive im Bewußtsein sind, daß sie ja trotzdem eine Wirkung ausüben können, die vom ganzen Komplex bedingt ist. STRICKER glaubt zwar, durch innere Wahrnehmung das gleichzeitige Vorhandensein mehrerer Lautvorstellungen im Bewußtsein konstatieren zu können. Er behauptet: "Ein Laut steht immer ganz im Vordergrund des Bewußtseins. Während ich aber diesen einen lebhaft vorstelle, sind seine Vorgänger noch nicht ganz verschwunden und seine Nachfolger schon im Auftauchen begriffen" (Studien über das Bewußtsein, 1879, Seite 2). Ich vermag indessen diese Aussage nicht einfach zu bestätigen, vielmehr scheint mir die innere Wahrnehmung beim Versuch, auf den Fluß der Lautvorstellungen zu achten, kein sicheres Resultat zu ergeben. Ich kann weder behaupten, daß die Beschreibung STRICKERs falsch, noch daß sie richtig wäre. Jedenfalls kann ich aber behaupten, daß nicht die sämtlichen Worte eines längeren Satzes gleichzeitig in meinem Bewußtsein sind, vorausgesetzt, daß besonders darauf achte. Im gewöhnlichen Lauf des Lebens denke ich natürlich nur an den Sinn der Worte und lasse die zeitlichen Verhältnisse unbeachtet.

Ferner macht von EHRENFELS (a. a. O. Seite 250) geltend, daß bei der Auffassung einer Melodie "es nicht genüge, den Eindruck des jeweilig erklingenden Tones im Bewußtsein zu haben, sondern daß - wenn jener Ton nicht der erste ist - der Eindruck mindestens einiger unter den vorausgehenden Tönen in der Erinnerung mitgegeben sein müsse. Sonst wäre ja der Schlußeindruck aller Melodien mit gleichem Schlußton ein gleicher." Auch bei dieser Schlußfolgerung ist übersehen, daß die vorangegangenen Töne, auch wenn sie nicht mehr im Bewußtsein sind, doch noch nachwirken und den Schlußeindruck mit bestimmen können.

Was man bisher an Tatsachen angeführt hat, um den Satz zu beweisen, daß Komplexe von Bewußtseinsinhalten nur dann ein einheitliches Ganzes bilden könnten, wenn sie simultan im Bewußtsein wären, genügt jedenfalls nicht. "  Ein einheitliches Ganzes bilden" heißt  (in den hier in Betracht kommenden Fällen)  in erster Linie  "als Ganzes wirken", "als Ganzes die Vorstellungsreproduktion, das Urteil, das Gefühl beeinflußen." (1) Dabei sind die Wirkungen des Komplexes nicht gleich der Summe der Wirkungen der Elemente, sondern der Komplex hat seine eigenartigen, nur von den Relationen der Elemente abhängigen Wirkungen. Weshalb aber solche Wirkungen nicht auch ein Komplex aufeinander folgender Bewußtseinsinhalten sollte hervorrufen können, wüßte ich nicht.

Ich habe diese Frage schon früher bei Gelegenheit einer Diskussion gestreift, welche ich mit WUNDT über die Methode der Messung des Bewußtseinsumfangs für sukzessive Schalleindrücke geführt habe. WUNDT hatte damals behauptet (Philosophische Studien VI, Seite 250f), bei Reihen einfacher und gleicher Schalleindrücke ergäbe die innere Wahrnehmung (wenn die Intervalle nicht größer als 4 Sekunden wären), daß in einem gegebenen Moment mit dem gerade einwirkenden immer auch eine Anzahl vorangegangener Eindrücke im Bewußtsein anwesend wäre. Würden dann Gruppen solcher Schalleindrücke dadurch hergestellt, daß immer der fünfte, sechste usw. Eindruck durch ein begleitendes Glockensignal markiert würde, so erschiene, wenn die Signale einander hinreichend nahe lägen, der zwischen je zwei Signalen gelegene Verlauf von Taktschlägen ebenso unmittelbar als ein zusammengehöriges Ganzes, wie etwa die von sechs Seiten eingefaßte Figur eines Sechsecks.

Demgegenüber hatte ich schon damals angeführt, daß die innere Wahrnehmung mir und meinen Versuchspersonen nicht von den in den dunkeln Umkreis des inneren Blickfeldes zurücktretenden Vorstellungen gezeigt hätte, daß ich vielmehr, wenn die Schläge nicht allzu rasch aufeinander gefolgt wären, beim Auftauchen eines neuen Eindruckes das Nichtvorhandenseins des vorangegangenen ziemlich sicher hätte konstatieren können. Außerdem hatte ich noch hervorgehoben, daß durch eine einfache Überlegung für die Ansicht WUNDTs Schwierigkeiten bereitet würden. Man habe anzunehmen, daß unter normalen Verhältnissen gleiche sukzessive Eindrücke Nervenprozesse in denselben Zentralorgangen hervorriefen und daß demnach der von jedem folgenden Eindruck hervorgerufene psychophysische Prozeß mit etwaigen von den vorangegangenen Eindrücken zurückgebliebenen Nacherregungen zu  einem  Prozeß verschmelzen müßten.

In der Erwiderung behauptete dann WUNDT, daß der letztere Einwand schon deshalb kein ernstlicher Einwand sein könnte, weil ich selbst zugegeben hätte, daß bei einer gewissen Geschwindigkeit der Eindrücke mehrere aufeinanderfolgende zusammen im Bewußtsein sein könnten. Er fügte hinzu: "Auch hieße es ja gar zu sehr die Tatsachen zugunsten moderner psychophysischer Anschauungen ignorieren, wenn man etwa behaupten wollte, bei Schallreizen, die in Intervallen von 0,002 - 0,005 Sekunden aufeinander folgen - bei solcher Geschwindigkeit können wir bekanntlich die Intermissionen noch wahrnehmen - bliebe jeder einzelne völlig isoliert im Bewußtsein." - Nun hatte ich aber WUNDTs Ansicht auch für rasche Aufeinanderfolgen nicht direkt anerkannt, sondern nur zugegeben, daß sich durch innere Wahrnehmung nicht gerade das Gegenteil sicher feststellen ließe. Ferner wüßte ich nicht, was die Wahrnehmung der Intermissionen bei sehr großen Geschwindigkeiten beweisen könnten. Folgen zwei elektrische Funkten in Intervallen von 0,002 Sekunden aufeinander, so ist es doch nicht ausgeschlossen, daß ein Bewußtseinsvorgang eintritt, wie figur 3 ihn nebenstehendes, räumliches Schema repräsentiert. Zunächst kann die Intensität des ersten Eindrucks ihr Maximum erreichen und wieder etwas abnehmen, bis die Wirkung des zweiten Eindrucks sich durch erneutes Anwachsen der Intensität geltend macht. Wir haben dann einen einheitlichen Eindruck, der zwei Intensitätsmaxima besitzt und dieser Eindruck kann trotz seiner Einheitlichkeit die Grundlage für das Urteil "zwei Reize" abgeben, weil die Versuchsperson aus Erfahrung weiß, daß einem solchen einheitlichen Eindruck zwei Reize entsprechen. Bei Gelegenheit von Versuchen über den eben merklichen Zeitunterschied zweier aufeinander folgender Telephonknalle sagten z. B. meine Versuchspersonen aus, daß bei abnehmender zeitlicher Differenz eine Grenze käme, wo die beiden Empfindungen nicht mehr geschieden wären, sondern zu einem einheitlichen Eindruck vereinigt würden, der zwei Maxima hätte. Ja, bei einer weiteren Verkleinerung der Differenz gaben die Versuchspersonen an, daß eine völlig einheitliche Empfindung von konstanter Intensität hervorgerufen würde, daß sie aber auch zwei Reize schlössen, weil die Empfindung eine größere zeitliche Ausdehnung hätte, "voller klänge", als die durch einen Reiz hervorgerufene Empfindung.

Dieselbe Frage kommt auch bei einer Zeitauffassung in Betracht. Wir sollen nur dadurch zu einem Wissen von der Dauer kommen können, so sagt man, daß in jedem Moment noch die unmittelbar vorangegangenen Momente als (primäre) Gedächtnisbilder im Bewußtsein sind. In nebenstehender Figur repräsentiere die horizontale Linie t0 t1 den zeitlichen Ablauf eines psychischen Vorgangs, etwa eines Tones von 1 Sekunde figur 4Dauer. Indem nun von jedem Moment ein Gedächtnisbild im Bewußtsein zurückbleibt, dehnt sich der Ton gleichsam mehr und mehr aus und wir können uns diese Ausdehnung durch vertikale Linien repräsentiert denken, welche von t0 bis t1 proportional der Zeit wachsen. (2) Hört dann der Ton im Moment t1 auf, so hat er die Ausdehnung t1 t'1 erreicht und es dauert nun das Ganze in dieser Ausdehnung noch einige Zeit an. Hinzu kommt das Urteil und dieses macht zusammen mit der Vorstellung den "wissenden Zustand" aus.

Auch hier wird wieder etwas behauptet, was ich in keiner Weise durch meine innere Wahrnehmung zu verifizieren vermag, was also in anderer Weise begründet werden muß. Soviel ich sehe, ist die Konstruktion aber nur begründet, wenn das Urteil ein besonderer Prozeß ist, welcher das Beurteilte einschließt. Betrachten wir vorläufig das Urteil als eine unbekannte Größe, die dem Beurteilten eventuell auch nachfolgen kann, so ist die Ausdehnung des Tones mit der Zeit nicht erforderlich. Für mich ist eine Tonempfindung von 1 Sekunde Dauer eine realiter nicht weiter zerlegbare Einheit, die verschiedene Wirkungen erzielen kann, nämlich Urteile über ihre Intensität, ihre Höhe, Klangfarbe und zeitliche Dauer. Wenn wir unmittelbar zu beurteilen vermögen, ob ein gegebener Ton von kurzer oder langer Dauer ist, so ist die einfachste Annahme, daß ein kurz dauernder Ton aufgrund seiner kurzen Dauer eine andere Wirkung zu erzielen vermag, als ein lang dauernder Ton, ebenso wie ein hoher Ton aufgrund seiner Qualität ein anderes Urteil hervorruft, als ein tiefer Ton.

Sollten wir die Fähigkeit haben, zwei aufeinander folgende Töne hinsichtlich ihrer Dauer  unmittelbar  miteinander vergleichen zu können, so würden wir auch für diesen Fall zunächst nur zu sagen haben, daß die beiden Tonempfindungen einen einheitlichen Komplex bilden, von dem eine Wirkung ausgeht, die durch das Längenverhältnis der beiden von den Tonempfindungen in Anspruch genommenen Zeiten bestimmt ist.

Analog liegen die Verhältnisse bei der Analyse des Wissens vom Wechsel der Vorstellungen. Wenn 2 Töne aufeinander folgen, so sollen die von den eintretenden Empfindungen nachbleibenden Gedächtnisbilder eine von der Zeit abhängige qualitative Modifikation erleiden, ein sogenanntes Temporalzeichen erhalten. Haben die beiden Empfindungen nur sehr kurze Dauer, so schließt sich das Urteil an die beiden Gedächtnisbilder an und ist durch den Unterschied der Temporalzeichen bestimmt: bei einem größeren Unterschied entsteht das Urteil "langsame Aufeinanderfolge", bei einem kleinere Unterschied das Urteil "rasche Aufeinanderfolge". Ich setze dem die einfachere Annahme entgegen, daß vom Komplex der beiden Tonempfindungen eine besondere Wirkung ausgeht, welche verschieden ist, je nachdem die zeitliche Distanz größer oder kleiner ist. Daneben ist allerdings noch eine zweite Möglichkeit vorhanden. In der Zeit zwischen den beiden Tonempfindungen ist das Bewußtsein nicht leer, sondern es sind immer andere Bewußtseinsinhalte vorhanden und es könnte nun ein anderer Inhalt mit den beiden Tonempfindungen zusammen einen einheitlichen Komplex bilden und das hervorgerufene Urteil könnte im Wesentlichen durch die Dauer dieses Inhaltes bestimmt sein. Wir hätten dann eine Analogie mit der Schätzung räumlicher Distanzen z. B. mit der Schätzung der Distanz zweier vertikaler Linien, bei der auch die Ausdehnung des zwischenliegenden Teiles des Gesichtsfeldes für die Schätzung maßgebend ist. Vorausgesetzt ist natürlich im Vorstehenden, daß das Urteil sich nicht auf irgendwelche mittelbare Kriterien stützt.

Sind statt zwei aufeinander folgenden Tönen deren drei gegeben, so können wir noch beurteilen, ob die dritte Empfindung der zweiten ebenso rasch folgte, wie die zweite der ersten oder anders ausgedrückt, ob das zweite Intervall dem ersten gleich oder ob es kleiner bzw. größer war. Ist das Urteil unmittelbar, so haben wir wieder die Verbindung der 3 Tonempfindungen zu einem einheitlichen Komplex anzunehmen, von dem eine Wirkung ausgeht, die durch das Längenverhältnis der beiden Intervalle bedingt ist.

Ob wir aber überhaupt die Fähigkeit haben, das Verhältnis zweier Intervalle oder auch das Verhältnis der von 2 Tonempfindungen in Anspruch genommenen Zeiten unmittelbar zu beurteilen, das zu entscheiden ist nicht ganz einfach. Während wir eine große Übung darin haben, räumliche Distanzen zu beurteilen, kommen wir im gewöhnlichen Leben kaum dazu, Intervalle oder zeitliche Ausdehnungen miteinander zu vergleichen. Stellt man aber besondere Versuche an, so zeigen fast alle Versuchspersonen anfangs eine ganz auffallende Unsicherheit des Urteils und erst allmählich gelangen sie zu größerer Sicherheit. Daß aber das sichere Urteil jedenfalls durch mittelbare Kriterien bestimmt ist, das habe ich in meiner früheren Arbeit zu zeigen gesucht und eine weitere Abhandlung wird es ausführlich bestätigen. Daß ferner auch das sichere Urteil beim Vergleichen ausgefüllter Zeiten mittelbar ist, wird eine besondere Abhandlung nachzuweisen suchen. Inwieweit indessen beim anfänglich unsicheren Urteil über grobe Unterschiede etwa eine unmittelbare Beurteilung in Frage kommt, läßt sich wohl schwer eruieren. Da indessen schon bei der einfachen Einordnung eines Intervalls oder mehrerer aufeinander folgender in die Kategorien "sehr langsam", "langsam", "adaequat", "schnell", "sehr schnell" mittelbare Kriterien wenn nicht ganz allein so doch mindestens in sehr hohem Maß mitwirken, so ist es nicht eben wahrscheinlich, daß das komplizierte Urteil über das Verhältnis zweier Intervalle unmittelbar hervorgerufen werden kann.

Ich möchte noch hervorheben, daß wir nur aufgrund meiner Anschauung von einer unmittelbaren Beurteilung der Dauer und der Aufeinanderfolge reden können. Denn wenn man aus dem Nacheinander erst ein Nebeneinander macht, so kann von einer unmittelbare Beurteilung des Nacheinander keine Rede sein.

3. Mehrfach diskutiert ist in neuerer Zeit der Begriff der Gegenwart, ohne daß die Diskussion, so viel ich sehe, zu einem definitiven Ergebnis geführt hätte. Am besten macht man sich zunächst klar, in welchem Sinn die gewöhnliche Meinung das Wort gebraucht. Wenn ich on den "gegenwärtigen Ministern" spreche oder wenn ich sage, "die gegenwärtig hier im Zimmer befindlichen Personen", so meine ich die Minister, welche im Amt sind und die Personen, welche sich im Zimmer befinden,  während  ich die Worte ausspreche. Dabei nimmt man es aber mit der Zeitbestimmung im Allgemeinen nicht sehr genau. Spricht man z. B. von den Dichtern der Gegenwart, so würde man darunter wohl auch solche mit verstehen können, die kurz zuvor gestorben sind. Ja, es kommt sogar vor, daß gerade der Augenblick des Sprechens ausgenommen ist, während ein unmittelbar vorausgegangener und ein unmittelbar folgender Zeitraum gemeint sind. So kann man beispielsweise auch bei einem Dinner sagen "Gegenwärtig bin ich mit einer wissenschaftlichen Untersuchung über das Sehen von Bewegungen beschäftigt". Hin und wieder kommt es auf eine etwas genauere Zeitbestimmung an, dann betont man etwa das Wort "gegenwärtig", um auf etwas aufmerksam zu machen, was gerade während des Aussprechens dieses Worts passiert. Erscheint das Wort gegenwärtig noch zu lang, so wendet man das einsilbige Wort "jetzt" an.

In allen diesen Fällen hebt man durch einen willkürlich hervorgerufenen Vorgang für andere aus dem Fluß der Zeit eine Zeitstrecke heraus, um auf etwas während dieser Zeit Vorhandenes oder Geschehenes aufmerksam zu machen. In ganz gleicher Weise kann ich auch für mich eine solche Zeitstrekce herausheben, indem ich etwa die vor mir stehende Lampe betrachte und dabei mir innerlich sage: "dieser Gesichtsempfindungskomplex ist dir jetzt gegenwärtig".

Demnach handelt es sich nach dem Sprachgebrauch des gewöhnlichen Lebens bei der Gegenwart immer um eine Zeitstrecke.  Der Laie hält allerdings vielfach den Augenblick, der zum Aussprechen des "Jetzt" erforderlich ist, für ganz momentan.

In diesen klaren Tatbestand wird nun dadurch Verwirrung hineingebracht, daß man eine mathematische Betrachtung auf die Zeit anwendet. Der Zeitraum, welchen der von mir gesprochene Satz oder das Wort "gegenwärtig" bzw. "jetzt" oder überhaupt ein beliebiger, wenn auch noch so kurzer Vorgang in Anspruch nimmt, läßt sich immer in 2 Hälften teilen, von denen die erste schon vergangen ist, während die zweite abläuft. In gleicher Weise kann man sich auch jede Hälfte wieder geteilt denken und so ad infinitum weiter. Um nun aber eine Zeiteinheit zu erhalten, welche nicht mehr aus 2 Teilen besteht, von denen der eine der Vergangenheit angehört, während der zweite gegenwärtig ist, kommt man schließlich auf den mathematischen Punkt. Die Gegenwart soll ein in kontinuierlicher Bewegung befindlicher Punkt sein, welcher die Zeitlinie erzeugt. Eine derartige Anschauung führt nun leicht zu irrtümlichen Schlußfolgerungen. So hat man z. B. gefolgert: "die Zeit besteht aus Vergangenheit und Zukunft, die durch den beweglichen Punkt des "Jetzt" getrennt sind. Da die Vergangenheit nicht mehr, die Zukunft noch nicht ist, so wäre die Zeit ein Wirkliches, das aus zwei Hälften besteht, die beide nicht wirklich sind." - Hierbei ist übersehen, daß das "Jetzt" die Zeitstrecke  bezeichnet, innerhalb deren das "Jetzt" ausgesprochen oder gedacht wird; es kann aber nie ausgesprochen oder gedacht werden, ohne daß eine endliche, wenn auch noch so kleine Zeit dabei vergeht. Ebenso gehören zur Vergangenheit bzw. Zukunft alle die Vorgänge, die verflossen, bzw. noch nicht eingetreten sind, während das "Jetzt" ausgesprochen wir. Diese zeitlichen Verhältnisse beziehen sich also auf einen bestimmten Vorgang und ein Vorgang hat immer eine endliche wenn auch noch so kleine zeitliche Ausdehnung. Der mathematische Punkt ist die Grenze, der man beliebig nahe kommen, die man aber nie erreichen kann. Definiert man aber den Begriff der Gegenwart in der Weise, daß ihm nichts Wirkliches mehr entspricht, daßer zu einer mathematischen Fiktion wird, so darf man sich auch nicht wundern, daß dieser Begriff zur Konstruktion der Wirklichkeit nich brauchbar ist.

Am besten läßt man den mathematischen Punkt ganz aus der Psychologie heraus, daß die Wissenschaft den geringsten Nutzen davon hat. Wie leicht er aber irre führt, zeigen die Schlußfolgerungen, zu welchen JAMES jüngst gekommen ist. Da sie von STRONG (Psychological Review III 2, Seite 149f, 1896 genügend widerlegt sind, dürfen sie hier wohl übergangen werden.

Zum Schluß diese Abschnitts möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß das Vorstehende nur ein erster Versuch ist, mit den einfachsten Annahmen auszukommen. Ich setze selbst voraus, daß die Ausführungen im weiteren Verlauf der Wissenschaften mannigfache Modifikationen und Ergänzungen erfahren werden. Mir scheint aber ein solcher Versuch für einen Experimentator sehr nahe liegend.


III.

Die bereits angedeutete Anschauung über die direkte Veränderungsauffassung hat schon einen Angriff erfahren, bevor ich sie veröffentlichte. Dr. STERN hat sie nämlich - von mir angeregt - auf dem letzten Psychologenkongress in einem Vortrag über die Auffassung von Veränderungen vertreten. Bei der Diskussion, welche sich an diesen Vortrag angeschlossen hat, war ich leider nicht zugegen und aus dem kurzen Bericht läßt sich nicht viel entnehmen. Neuerdings hat dann Dr. WITASEK (diese Zeitschrift 14, Seite 401f) die Möglichkeit einer solchen direkten Veränderungsauffassung bekämpft und die Anschauung verteidigt, welche von EHRENFELS in einem Aufsatz "Über Gestaltqualitäten" (Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie 14, 1890, Seite 249f) ausgesprochen hat.

1. Letzterer geht von der Frage aus, "was die Vorstellungsgebilde  Raumgestalt  und  Melodie  in sich seien - eine bloße Zusammenfassung von Elementen oder etwas diesen gegenüber Neues, welches zwar  mit  jener Zusammenfassung, aber doch  unterscheidbar  von ihr vorliegt?" Oder anders ausgedrückt: "Gesetzt es werde eine Melodie, bestehend aus den Tönen t1, t2, ... tn, von einem Bewußtsein  S  aufgefaßt, gesetzt ferner, es werde nebenbei von  n  Individuen je einer der  n  Töne, jeder mit seiner besonderen zeitlichen Bestimmtheit vorgestellt, bringt dann  S  mehr zur Vorstellung als die übrigen Individuen zusammengenommen?" Die Entscheidung sucht von EHRENFELS durch folgende Schlußfolgerung herbeizuführen: Man kann voraussetzen, "daß verschiedene Komplexe von Elementen, wenn sie in sich nichts anderes darstellen, als die Summe derselben, um so ähnlicher sein müssen, je ähnlicher ihre einzelnen Elemente unter einander sind." Diese Forderung trifft aber bei der Melodie nicht zu, da man einerseits 2 Komplexe von Tonempfindungen aus durchgängig verschiedenen Bestandteilen bilden kann, die trotzdem dieselbe Melodie ergeben und da andererseits 2 Komplexe, welche aus tonal vollkommen gleichen Elementen gebildet werden und sich nur durch die Reihenfolge der Elemente unterscheiden, durchaus verschiedene Melodien ergeben. Analoge Beispiele lassen sich auch aus dem Gebiet der Raumvorstellungen beibringen. "Wenn die Raumgestalten nichts anderes wären, als Zusammenfassungen von "örtlichen Bestimmtheiten", so müßte sich (da ja die "örtlichen Bestimmtheiten" von der Lage im Gesichtsfeld abhängen) mit jeder Verschiebung ihrer Anordnung auch ihre Ähnlichkeit wesentlich ändern. Es müßte also etwa in der Gruppe der Buchstaben  A B A  das erste  A  dem  B  ähnlicher sein, als dem zweiten  A,  weil es jenem näher liegt und daher aus Bestandteilen gebildet wird, welche den Elementen des  B  ähnlicher sind, als den Elementen des  A."  Die Ähnlichkeit von Raum- und Tongestalten muß demnach auf etwas anderem beruhen, als auf der Ähnlichkeit der Elemente, bei deren Zusammenfassung im Bewußtsein sie erscheinen. Jene Gestalten müssen also auch etwas anderes sein, als die Summe der Elemente. Das Neue nun, was bei der Zusammenfassung der Elemente hinzukommt, bezeichnet von EHRENFELS als "Gestaltqualität" und versteht darunter "solche positive Vorstellungsinhalte, welche an das Vorhandensein von Vorstellungskomplexen im Bewußtsein gebunden sind, die ihrerseits aus von einander trennbaren (d. h. ohne einander vorstellbaren) Elementen bestehen." Als Gestaltqualitäten werden dann weiter die "Raumgestalten des Tastsinns in seiner Vereinigung mit den sogenannten Bewegungsempfindungen", Harmonie, Klangfarbe, Farbenharmonie, Relation usw. in Anspruch genommen, ferner soll auch sowohl jede Veränderung eines Vorstellungsinhaltes nach einer bestimmten Richtung (erröthen, erbleichen, abkühlen usw.) als auch das unveränderte Bestehenbleiben (die Dauer) der verschiedensten Zustände eine Gestaltqualität zur Folge haben.

Seinem Beweis schreibt von EHRENFELS eine "unausweichliche Stringenz" zu. Aber obwohl auch MEINONG (Zur Psychologie der Komplexionen und Relationen, diese Zeitschrift 2, Seite 247) der Ansicht ist, daß den angeführten Gründen eine Beweiskraft zukomme, wie sie sonst der psychologischen Forschung nicht häufig erreichbar sei, so kann ich mich doch von der Beweiskraft nicht überzeugen.

Zunächst sind die Beispiele "Melodie" und "Raumgestalt" nicht gut gewählt. Die Melodie ist ein sehr kompliziertes psychisches Gebilde und die Tonpsychologie ist noch weit von ihrer vollständigen Analyse entfernt. Daß wir eine Melodie, die zunächst in C-Dur gespielt wird, wieder erkennen, wenn sie nachher in Fis-Dur gespielt wird, kann mannigfache, zur Zeit noch nicht näher bestimmbare Gründe haben. Einfach anzunehmen, daß in beiden Fällen dieselbe "Gestaltqualität" erzeugt wird, ist wohl ein etwas grober Lösungsversuch der schwierigen Frage.

Ebenso unglücklich scheint mir die Wahl der Raumgestalt. Die Psychologie der Gesichtswahrnehmungen ist noch außerordentlich wenig entwickelt. Eine Psychophysik der Raumwahrnehmung ist überhaupt noch nicht ernstlich in Angriff genommen und zur Beschreibung des psychischen Tatbestandes werden wir wohl noch eine ganz neue Terminologie ausbilden müssen. Die bisherigen Beschreibungen bedienen sich einfach der mathematischen Begriffe. Meines Erachten darf man aber z. B. nicht ohne weiteres voraussetzen, daß auch das psychische Gebilde "Fläche" aus unendlich vielen Punkten, "örtlichen Bestimmtheiten" zusammengesetzt sei. Von EHRENFELS hält allerdings diese Übertragung für so selbstverständlich, daß er sogar umgekehrt schließt: "Wenn unendliche Komplikationen im Bewußtsein möglich wären, so wäre die Flächenvorstellung unmöglich." Demgegenüber möchte ich denn doch darauf hinweise, daß eine beliebig gestaltete Fläche von ganz gleichmäßiger Färbung, z. B. eine quadratische, nach Aussage der inneren Wahrnehmung zunächst eine vollständige Einheit ist. Die Teile, in die man sich eine solche Einheit zerlegt denken kann, sind fingierte Teile. Für einen Komplex fingierter Teile braucht aber der Satz, den von EHRENFELS als Fundament der Beweisführung benutzt, nicht zu gelten, auch wenn er für Komplexe wirklicher Teile ganz allgemeine Gültigkeit beanspruchen könnte. Wir können einfach sagen: Der untrennbare Bewußtseinsinhalt, den wir als quadratische Fläche bezeichnen, bleibt sich bei Lageänderung mindestens in hohem Grade ähnlich, ebenso wie die untrennbare Einheit einer einfachen Tonempfindung von bestimmter Höhe sich ähnlich bleibt, während sie von einer geringen zu einer großen Intensität anschwillt.

Um einen Komplex nur fingierter Elemente handelt es sich ferner bei jedem sich in bestimmter Richtung verändernden und bei jedem unverändert bleibenden Bewußtseinsinhalt. Von EHRENFELS nimmt dagegen wieder wirkliche Teile an und führt den Beweis für die Existenz von "Gestaltqualitäten" in ganz analoger Weise wie bei der Melodie und Raumgestalt. Aber eine Tonempfindung von beispielsweise einer Sekunde Dauer ist eine vollständige Einheit und dieser Einheit kommt die Dauer ebenso als Eigenschaft zu wie einer Gesichtsempfindung die Ausdehnung. Sie ist ebenso wie eine Linie eine Summe der gedachten Teile plus einem neuen Vorstellungselement. Elemente, in die man sich die Einheit etwa zerlegt denkt, sind natürlich vollständig fingierte Elemente; denn Empfindungen, die in einem bestimmten Moment mit vollständiger Intensität einsetzen, mit dieser Intensität bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dauern und dann beim Erreichen dieses Zeitpunkts wieder absolut momentan aufhören, solche Empfindungen gibt es in Wirklichkeit nicht. Wie nun eine Empfindung trotz ihrer durchaus einheitlichen Natur gesonderte Urteile über Intensität, Qualität, räumliche Ausdehnung hervorrufen kann, so muß man auch mindestens als möglich annehmen, daß sie ein Urteil über ihre zeitliche Ausdehnung bewirken kann. Mit demselben Recht ferner, mit dem man etwa nach dem Betrachten einer Linie sagt "ich habe die Ausdehnung der Linie vorgestellt", kann man auch nach dem Aufhören der Tonempfindung von der Dauer einer Sekunde sagen "ich habe die zeitliche Ausdehnung vorgestellt".

Die letztere Behauptung werden viele zu bestreiten geneigt sein. Nähere Erklärungen will ich an eine Bemerkung MEINONGs (3) anknüpfen. Er wirft die Frage auf: "Ist es denn überhaupt möglich, eine Zeitstrecke in einem Zeitpunkt vorzustellen?" Er präzisiert näher: "Es handelt sich darum, ob der Inhalt einer Zeitstreckenvorstellung in einem beliebig herauszugreifenden Moment, einem Durchschnitt gleichsam, bereits vollständig vorliegen kann, ob nicht vielmehr jeder solche Durchschnitt am Ende doch stets nur eine Zeitbestimmung heraushebt, weil er seiner punktuellen Natur nach außerstande ist, eine noch so kleine Zeitstrecke als Inhalt aufzuweisen." Diese Schwierigkeit zu entkräften soll es "nur einen indirekten Weg geben, nämlich den Hinweis darauf, daß, wenn sie Geltung hätte, uns überhaupt jede Vorstellung einer Zeitstrecke verschlossen wäre." Dies folge "aus der einfachen Erwägung, daß, was ich vorstelle, ich zu irgendeiner Zeit vorstellen muß, oder auch, daß dasjenige, was ich zu keiner Zeit vorgestellt habe, von mir überhaupt nicht vorgestellt worden ist." - Hier kommt es auf die Bedeutung des Ausdrucks "ich stelle etwas vor" an, dem von MEINONG, wie mir scheint, eine zu einseitige populäre Bedeutung untergelegt wird. "Ich stelle etwas vor, wenn ich eine von mir unabhängige Wirklichkeit, eine Landschaft, ein Gebäude, einen Apparat durch mein Vorstellen erfasse." Nun treten bei der Betrachtung eines Außenobjektes psychische Inhalte auf, deren Qualität, Intensität, Ausdehnung von den Objekten abhängt, während die zeitliche Dauer nur durch die Länge der Betrachtung bedingt ist. Wenn wir kein Interesse mehr haben, wenden wir den Blick ab und sofort hören die Empfindungen auf. Die populäre Auffassung denkt sich die Vorstellungen als die Abbilder äußerer Objekte, sie betrachtet dieselben als Zustände, die eine gewisse von uns abhängige Zeit im Bewußtsein bleiben. Die Eigenschaften dieser Zustände sind dann nur Qualität, Intensität, räumliche Ausdehnung, während die zeitliche Ausdehnung als nicht mit zum Wesen der Vorstellung gehörig betrachtet wird. Hierzu trägt dann auch der Umstand bei, daß die reproduzierte Vorstellung im Allgemeinen die Dauer der Wahrnehmungsvorstellung nicht wiedergibt. Ebenso betrachtet man dann auch bei den Tonempfindungen Intensität und Qualität als die Eigenschaften eines Zustandes. In diesem Sinne ist es natürlich richtig, daß alles, was vorgestellt wird, in irgendeinem Zeitpunkt vorgestellt werden muß. Betrachten wir aber den bei Einwirkung eines Tones eintretenden Bewußtseinsinhalt an und für sich, so ist er eine vollständige Einheit, zu dessen Eigenschaften die bestimmte zeitliche Dauer ebensogut gehört, wie die Qualität und Intensität. Der Unterschied zwischen den Eigenschaften ist der, daß die Intensität und Qualität jedem der aufeinander folgenden fingierten Teile, in die man sich die Empfindung zerlegt denken kann, zukommt; aber etwas ganz Analoges gilt für die räumliche Ausdehnung: auch jedem gedachten Teil einer Fläche kommt Intensität, Qualität und zeitliche Dauer des Ganzen zu. Ebensogut nun, wie ich sage, "ich habe die Länge einer Linie vorgestellt", aufgrund der Tatsache, daß ein Bewußtseinsinhalt mit der Eigenschaft einer bestimmten räumlichen Ausdehnung eingetreten war, ebensogut kann ich aufgrund der Tatsache, daß ein Ton eine Empfindung von bestimmter Dauer hervorgerufen hatte, auch sagen, "ich habe die Dauer des Tones vorgestellt."

Ganz anders steht es mit der Frage, ob die untrennbare Einheit einer Tonempfindung in derselben unmittelbaren Weise, wie sie gesonderte Urteile über ihre Intensität und Qualität hervorruft, auch ein Urteil über ihre Intensität und Qualität hervorruft, auch ein Urteil über ihre zeitliche Dauer zu bewirken vermag. Jedenfalls besteht ein großer Unterschied zwischen unseren Fähigkeiten räumliche und zeitliche Ausdehnungen zu beurteilen. Während die Praxis des Lebens uns auf die Unterscheidung räumlicher Größen hinweist, kümmern wir uns um die Dauer der Empfindungen im Allgemeinen sehr wenig.

Dieselbe Einheitlichkeit kommt endlich auch in Frage bei der stetigen Veränderung einer Empfindung. Wächst z. B. ein Ton von der Intensität i1 bis i2 in stetiger Weise, so ist der eintretende Empfindungsinhalt für die innere Wahrnehmung eine untrennbare Einheit. Mag man sich diese Einheit in noch so viele Elemente zerlegt denken, so hat doch jedes wirkliche Element eine endliche, wenn auch noch so kurze Ausdehnung und - falls die Änderung eine wirklich stetige ist - die Eigenschaft der wachsenden Intensität. Ein zeitlich ausdehnungsloses Element wäre kein wirklicher Teil des Ganzen. Der ausdehnungslose Punkt ist gleichsam der Querschnitt, welcher das Ganze in zwei Hälften teilt, welcher aber nicht selbst einen dritten Teil des Ganzen ausmacht. Ferner ist die einem anwachsenden Ton entsprechende Einheit eine andere, als die eines Tones von konstanter Intensität und gleicher Dauer und man hat daher wenigstens mit der Möglichkeit zu rechnen, daß sie auch ein anderes Urteil ("zunehmende Intensität") zu erzielen vermag. Hinzukommt dann allerdings die Annahme, daß eine andere Empfindungseinheit, deren gedachte Elemente ganz andere absolute Intensität haben, aber in demselben Steigerungsverhältnis stehen, dieselbe Wirkung (dasselbe Urteil) hervorrufen kann. daß aber ein an Intensität zunehmender Vorgang einen besonderen, speziell nur durch das Anwachsen bedingten Vorgang hervorrufen kann, muß auch von EHRENFELS annehmen: nur läßt er dies in einem früheren Stadium der ganzen Kausalreihe eintreten, welche zwischen physikalischem Reiz und ausgesprochenem Urteil liegt. Aufgrund seiner Anschauung würde man etwa sagen: Der an Intensität zunehmende Ton ruft eine wachsende Nervenerregung hervor und diese einen an Intensität zunehmenden psychophysischen Prozeß, zu dem noch ein besonderer  durch  das Zunehmen bedingter psychophysischer Prozeß hinzukommt. Diese Prozesse bilden eine Einheit und ihnen entspricht ein einheitlicher Bewußtseinsinhalt, der die "Gestaltqualität" als Element enthält.

Doch wenden wir uns nun zu den Fällen, in denen ein wirklicher Komplex von Bewußtseinsinhalten vorliegt. Kann man den Satz aufstellen, daß verschiedene Komplexe von Elementen, wenn sie in sich nichts anderes darstellen als die Summe derselben, um so ähnlicher sein müssen, je ähnlicher ihre einzelnen Elemente untereinander sind? Darf man weiter, auf diesen Satz sich stützend, unbedingt schließen, daß die  Ähnlichkeit  zweier Komplexe, die sichnicht auf die Ähnlichkeit der Elemente zurückführen läßt, durch einen neu hinzukommenden, ganz eigenartigen Vorstellungsinhalt bedingt sein muß? - Der erste Satz scheint Selbstverständliches auszusagen. Daß dagegen der zweite Satz, welcher die Ähnlichkeit ohne weiteres auf einen hinzukommenden eigenartigen Vorstellungsinhalt zurückführt, nicht ebenso selbstverständlich ist, hat MEINONG (diese Zeitschrift 2, Seite 248f) schon richtig hervorgehoben. er erörtert verschiedene andere Möglichkeiten (z. B. die Möglichkeit, daß statt eines Vorstellungsinhaltes ein Gefühl hinzukommt), glaubt sie aber alle als höchst unwahrscheinlich betrachten zu dürfen und schließt sich daher der Annahme von "Gestaltqualitäten" an, für die er nur einen anderen Namen vorschlägt.

Bei der Erörterung anderer Eventualitäten hat indessen MEINONG einen Punkt übersehen, nämlich die Tatsache, daß die in Frage kommenden Komplexe schon deshalb nicht als einfache Summen betrachtet werden können, weil sie  einheitliche  Ganze bilden. Stellen einerseits  n  Individuen je einen einfachen Bewußtseinsinhalt vor und stellt andererseits ein einziges Individuum dieselben  n  Inhalte allein vor, so unterscheiden sich die beiden Komplexe schon durch die Einheitlichkeit, welche dem zweiten zukommt. Was dies bedeutet, mag ein Beispiel näher veranschaulichen. Nehmen wir ein Stück Papier, etwa von der Form eines Quadrats und zerschneiden es in vier kleine Quadrate von halber Seitenlänge, so ist auch die Einheitlichkeit zerstört. Die Summe der vier kleinen Quadrate unterscheidet sich aber vom ursprünglich großen Quadrat nicht durch einen fünften Teil, dem speziell die Fähigkeit zukäme, die anderen zu einer Einheit zusammenzufassen, sondern nur durch die veränderten räumlichen Verhältnisse. Durch die größere Entfernung werden gewisse Wechselwirkungen zwischen einer Reihe kleinster Elemente aufgehoben. In analoger Weise werden bei der Verteilung der  n  Bewußtseinsinhalte auf  n  individuen auch gewisse Wirkungen aufgehoben: zwar nicht Wechselwirkungen zwischen kleinsten Elementen der betreffenden Bewußtseinsinhalte, wohl aber Wirkungen, welche vom ganzen Komplex ausgehen und welche hauptsächlich durch die Relationen seiner Bestandteile bedingt sind. Dementsprechend habe ich schon oben hervorgehoben: "ein einheitliches Ganzes bilden" heißt in erster Linie als Ganzes wirken, als Ganzes die Vorstellungsreproduktion, das Urteil, das Gefühl usw. beeinflußen.

Nun wären allerdings vom ganzen Komplex auch die "Gestaltqualitäten" bedingt. Es fragt sich aber, ob wir nicht auch ohne die Annahme neuer, direkt nicht nachweisbarer Vorstellungsinhalte die in Frage stehende Tatsache erklären können. Da glaube ich nun, daß neu hinzukommende Gefühle oder gewöhnliche Vorstellungen, welche mit dem ganzen Komplex assoziiert sind, den Eindruck der Ähnlichkeit doch wohl ebenso gut vermitteln können wie "Gestaltqualitäten". Der oben aufgeführte Satz, welcher aussagt, daß die Wirkungen eines Komplexesf von den Relationen seiner Bestandteile abhängen, würde sofort die von von EHRENFELS besonders betonte Tatsache erklären, daß die Umstellung der Elemente die Ähnlichkeit aufhebt. MEINONG (diese Zeitschrift 2, Seite 250) erhebt allerdings Einwände gegen die Heranziehung von Gefühlen zur Erklärung der Ähnlichkeit. Er sagt: "Man denkt am natürlichsten an ästhetische Gefühle, vor allem an das sogenannte Harmoniegefühl bei Zusammenklängen. Aber wer ausreichend viel Musik treibt, hat sich sicher schon oft in der Lage befunden, einem einzelnen Akkord gegenüber gerade so wenig etwas zu fühlen, als einem einzelnen Ton oder Klang gegenüber, wenigsten ist von derlei Gefühlen oft genug nicht das Mindeste zu merken. Das mag dem gut musikalisch veranlagten Naiven gegenüber immerhin als ein Folge von Abstumpfung erscheinen; die Fähigkeit aber, die Akkorde richtig zu agnoszieren, zeigt sich bekanntlich beim geübten Musiker nichts weniger als herabgesetzt." - Hier übersieht MEINONG, daß zu den Gefühlen noch Vorstellungen gewöhnlicher Art hinzukommen können. Vielleicht wird nur anfangs das Erkennen der Akkorde durch die begleitenden Gefühle, später aber durch die Reproduktion assoziierter Vorstellungen z. B. der Bezeichnungen vermittelt. Ebenso wie bei den Akkorden können dann auch bei den Komplexen von Gesichtsempfindungen (z. B. bei der Farbenharmonie) ästhetische Gefühle und gewöhnliche Vorstellungen mitwirken.

Keineswegs ausgeschlossen ist es endlich, daß sowohl bei Akkorden, wie bei Komplexen von Gesichtsempfindungen noch Faktoren in Frage kommen, die erst die weitere Entwicklung der Wissenschaft aufzeigt. Hebt doch MEINONG selbst hervor (a.a.O. Seite 264), daß die Ausführungen STUMPFs im zweiten Band der Tonpsychologie "über Klangfarbe das Bedürfnis, in Sachen der letzteren auf fundierte Inhalte zu rekurrieren, auf alle Fälle beträchtlich herabgesetzt haben." Es läßt sich daher vorläufig überhaupt nichts wirklich Sicheres über die dem Gebiet der Tonempfindungen und der Gesichtsempfindungen entnommenen Beispiele aussagen.

Daß die "Detailuntersuchung überall das entscheidende Wort zu sprechen" hat und daß diese mindestens nicht durchweg zu Gunsten der Gestaltqualitäten ausfallen wird, hat auch MEINONG richtig bemerkt, doch glaubt er, daß bei dem so umfangreichen Gebiet, welches für die "Gestaltqualitäten" in Frage kommt, jedenfalls noch genug übrig bleiben wird. Bedenkt man jedoch, daß so zahlreiche Fälle, bei denen es sich um Komplexe nur fingierter Element handelt, gänzlich bei Seite zu lassen sind, bedenkt man ferner, daß das ganze Gebiet der Tonempfindungen und der Gesichtsempfindungen mindestens unsicher ist, so ist es doch wohl besser, sich gegen die Annahme von "Gestaltqualitäten" vorläufig noch etwas skeptisch zu verhalten. Auch würde ich gegen die übrigen, von von EHRENFELS angeführten Fälle noch mancherlei einzuwenden haben. So habe ich oben versucht, ohne die Annahme besonderer Relationsvorstellungen auszukommen, während von EHRENFELS die Existenz derselben einfach voraussetzt.

2. WITASEK verteidigt die EHRENFELSsche Anschauung und erhebt Einwände gegen die unmittelbare, direkte Veränderungswahrnehmung. Er setzt ebenfalls ohne weitere Begründung voraus, daß der durch einen wachsenden Reiz hervorgerufene Bewußtseinsinhalt zunächst nichts anderes sei, als eine Summe sukzessiver Einzelempfindungen. Bei der anschaulichen Wahrnehmung eines sich verändernden Vorganges sei aber mehr als eine Summe von Einzelzuständen vorhanden. Nur ein neuer Gesichtspunkt wird von ihm hervorgehoben. Er wendet gegen die unmittelbare Veränderungswahrnehmung ein: "Wie kommt es, daß wir bei größerer Geschwindigkeit des Anwachsens unmittelbar zum Bewußtsein einer Veränderung kommen, während wir, wenn die Veränderungsgeschwindigkeit unter einer gewissen Grenze bleibt, dazu erst eines Vergleiches des Anfangs - mit dem Endstadium bedürfen?" Wir könnten bei größerer Geschwindigkeit des Vergleiches nicht deshalb entbehren, weil "hier das Veränderungsergebnis innerhalb so kurzer Zeit merklich sei, innerhalb welcher es bei geringer Geschwindigkeit die Merklichkeitsschwelle noch nicht erreiche. Denn Merklichkeit und Unmerklichkeit komme erst dort in Betracht, wo verglichen werde, das sei ja aber gerade bei der direkten Veränderungswahrnehmung nicht der Fall." - Dieser Einwand ist wohl darauf zurückzuführen, daß WITASEK sich unter  Vergleichen  einen ganz eigenartigen psychischen Vorgang vorstellt und daß er annimmt, nur bei Vorhandensein dieses eigenartigen Vorgangs könne Merklichkeit und Unmerklichkeit in Frage kommen. Einen solchen spezifischen Bewußtseinsvorgang kennen wir aber tatsächlich nicht. Wir wissen vom Vergleichen zunächst weiter nichts, als daß durch den Komplex zweier Empfindungen ein besonderes durch das Verhältnis der beiden Empfindungen bedingtes Urteil hervorgerufen werden kann. Den Übergang aber von diesem Vergleichsurteil zum direkten Veränderungsurteil habe ich oben gezeigt. Sie sind eben gar nicht so verschieden, wie WITASEK annimmt.

3. In einem Aufsatz "Psychische Präsenzzeit" (diese Zeitschrift 13) hat W. L. STERN aus meiner Annahme, daß wir einen Komplex von Bewußtseinsinhalten auch dann in seiner Totalität auffassen können, wenn die einzelnen Bestandteile nicht simultan, sondern sukzessiv im Bewußtsein sind, weitere Folgerungen gezogen, denen ich mich jedoch nur zum geringeren Teil anschließen kann. So versteht STERN den Begriff der Gegenwart anders. Er schreibt: "Was ist denn Gegenwart? Ich denke, sie läßt sich definieren als der Inbegriff der zeitlich-örtlichen Verhältnisse, die Gegenstand direkter Wahrnehmung sein können." Mir ist diese Definition völlig unklar geblieben; auch aus dem Zusammenhang vermag ich nicht zu erkennen, was STERN gemeint hat. Vor allem verstehe ich nicht, was Gegenwart mit  örtlichen  Verhältnissen zu tun hat.

Es würde mich hier zu weit führen, wollte ich auf alle von meiner Anschauung abweichende Einzelheiten hier eingehen. Nur möchte ich noch darauf hinweisen, daß STERN eine falsche Schlußfolgerung zieht aus dem Satz, daß wir "die Übereinstimmung oder Differenz zweier aufeinander folgenden Töne unbeschadet ihrer Ungleichzeitigkeit, beurteilen können, ohne daß beim Eintritt des zweiten Tones vom ersten noch ein Gedächtnisbild vorhanden ist. Er sagt (Seite 338): "Diese Sukzessivvergleichung ist notwendige Vorbedingung für ein wichtiges psychologisches Phänomen, dessen Erklärung bisher meist in einer anderen Richtung versucht wurde: für das sogenannte primäre Gedächtnis. Bei der Erinnerung an eben Vergangenes hatte man die besondere Lebhaftigkeit und Anschaulichkeit der Erinnerungsvorstellungen, ferner die auffallende Sicherheit der Gedächtnisurteile bemerkt und dies hatte den Anlaß gegeben, hier eine selbständige, vom eigentlichen Gedächtni qualitativ verschiedene Form des Gedächtnisses anzunehmen ... Mir liegt es nun fern, zu bestreiten, daß mit jenem Andauern eine wesentlich objektive Bedingung des primären Gedächtnisses gegeben ist - aber es selbst ist noch nicht damit gegeben. Um nämlich eine Vorstellung zu einem Gedächtnisbild zu machen, muß zu ihrer objektiven Übereinstimmung mit der ursprünglichen Wahrnehmung, als dem weniger wichtigen, hinzukommen die subjektive Überzeugung von deren Identität; und die Art, wie diese Überzeugung zustande kommmt, bedingt den charakteristischen Unterschied zwischen eigentlichem und primären Gedächtnis.  Die Identität ist beim eigentlichen Gedächtnis eine erschlossene, beim primären eine unmittelbar erlebte, eine wahrgenommene, Resultat einer direkten sukzessiven Vergleichung." 

Hieraus geht hervor, daß STERN sich das Wesen der direkten Vergleichung nicht klar gemacht hat. Eine solche ist nur möglich, wenn der zweite Eindruck mit der Nachwirkung des ersten sich kombiniert und das Vergleichsurteil bewirkt. Ein primäres Gedächtnisbild ist ja aber selbst die Nachwirkung der ursprünglichen Wahrnehmung und es ist kein weiterer Eindruck da, mit dem dasselbe kombiniert ein Vergleichsurteil bewirken kann. Mit der ursprünglichen Wahrnehmung selbst kann das primäre Gedächtnisbild doch nicht kombiniert werden, denn die ist unwiederbringlich entschwunden.


IV.

1. Da alle Ansichten über die Zeitwahrnehmung mehr oder weniger hypothetisch sind, so legt man bei experimentellen Untersuchungen am besten keine bestimmte Ansicht zugrunde, sondern sieht zu, ob etwa das Experiment bzw. die innere Wahrnehmung beim Experiment Anhaltspunkte für die Lösung bestimmter Fragen ergibt. Nur um eine bestimmte Fragestellung für das Experiment zu gewinnen, kann man eventuell eine hypothetische Anschauung zugrunde legen. Von diesem Standpunkt aus ging ich zuerst an die Untersuchungen heran. Ich rechnete sowohl mit der Möglichkeit, daß das Urteil bei Vergleichung kleiner, von einfachen Schalleindrücken begrenzter Zeiten ein unmittelbares sei, als auch mit der zweiten Möglichkeit eines mittelbaren Urteils. Die Versuche ergaben bald einige Tatsachen, aus denen hervorging, daß bei der Schätzung solcher kleiner Zeiten die "Einstellung der Aufmerksamkeit" eine große Rolle spielt. Mir drängte sich eine Anschauung auf, welche in naher Beziehung zu einem von WUNDT früher ausgesprochenen Gedanken stand. Nach WUNDT (Physiologische Psychologie, 3. Auflage II, Seite 348) sollte nämlich die Vergleicung sehr kleiner Zeiten samt ihren Fehlern darauf beruhen, daß das von zwei Schalleindrücken begrenzte Intervall in mehr oder weniger fehlerhafter Weise von den entsprechenden Gedächtnisbildern nachgeahmt würde. An die Stelle des Reproduktionsmechanismus der Gedächtnisbilder setzte ich eine Reproduktion der Akte der sinnlichen Aufmerksamkeit. Inbesindere suchte ich in meiner Abhandlung zu zeigen, daß unsere so feine Unterschiedsempfindlichkeit für sehr kleine Zeiten auf der Einstellung der sinnlichen Aufmerksamkeit beruht. Obwohl ich nun dabei (a.a.O. Seite 24) auf die Ähnlichkeit meiner Anschauung mit derjenigen WUNDTs hinwies, hat doch gerade WUNDT meine Ausführungen in einer mir völlig unerklärlichen Weise mißverstanden. Er schreibt (Physiologische Psychologie, 4. Auflage II, Seite 249f): "Verwandt der Ansicht MÜNSTERBERGs ist die SCHUMANNs. Was bei jenem Spannung und Entspannung der Muskeln, das besorgen bei diesem Erwartung und Überraschung, die beide als Phänomene der "Einstellung der sinnlichen Aufmerksamkeit" betrachtet werden.  In diese letzteren scheint SCHUMANN die eigentliche Zeitvorstellung zu erblicken,  während das Urteil über das Verhältnis von Zeitgrößen  immer  auf Erwartung und Überraschung sich stütze und zwar so, daß der Erwartung das Urteil "größer", der Überraschung das Urteil "kleiner" entspreche. Abgesehen von ihrer mangelhaften experimentellen Begründung begeht diese Hypothese den nämlichen Fehler wie die vorangegangene,  daß sie die zeitliche Eigenschaft an irgendwelche besondere Bewußtseinsqualitäten bindet,  während jene Eigenschaft doch tatsächlich jedem Bewußtseinsinhalt zukommt." - Also in der Einstellung der sinnlichen Aufmerksamkeit soll ich die eigentliche Zeitvorstellung erblicken, die zeitliche Eigenschaft an eine besondere Bewußtseinsqualität binden! Ja, wo in aller Welt habe ich denn einen soch verzweifelt gescheiten Gedanken ausgesprochen? Ich habe nochmals meine Abhandlung daraufhin durchsucht, ob vielleicht irgendwo eine Äußerung steht, welche falsch gedeutet werden könnte: ich habe aber nichts finden können. In meiner Arbeit ist nur die Rede vom Zustandekommen des  Zeiturteils  unter den speziellen Verhältnissen des Zeitsinnversuchs. Ich habe nur behauptet, daß bei der Schätzung kleiner Intervalle  neben anderen Faktoren  auch die Einstellung der Aufmerksamkeit wirksam sei und zwar bei Versuchen über die Unterschiedsempfindlichkeit fast ausschließlich wirksam sei, wenn zahlreiche Versuche hintereinander mit derselben Normalzeit gemacht würden.

In gleicher Weise wie WUNDT hat dann auch KÜLPE meine Ausführungen mißverstanden (Grundriß der Psychologie, Seite 404f).

Daß man aber meine Ansicht aus meiner Abhandlung wirklich herauslesen konnte, geht aus der Tatsache hervor, daß andere Forscher meine Ausführungen vollkommen richtig verstanden haben, z. B. von KRIES (diese Zeitschrift 8, Seite 23), welcher sich meiner Ansicht durchaus anschließt und GRÜNHAGEN (Jahresberichte über die gesamte Medizin, hrsg. von VIRCHOW und HIRSCH, Bd. 27, 1982,, Seite 226). Letzterer schreibt: "War hiermit nun aber nach SCHUMANN die Einstellung der Aufmerksamkeit als ein von uns zur Abschätzung von Zeitgrößen benutztes  Maßmittel  erkannt,  so ist er doch weit entfernt (!), in ihr das einzige Maßmittel zu erblicken." 

Auf letzteren Ausspruch darf ich mich wohl auch berufen gegenüber der Behauptung MEUMANNs (Philosophische Studien IX, Seite 267), daß ich "mit einseitiger Voreiligkeit die komplexen Phänomene der Aufmerksamkeit (Einstellung) als Ursache aller (!) Abnormitäten des Zeiturteils betrachtet" hätte.

2. Von einem wesentlich anderen Standpunkt aus ist MEUMANN an die experimentellen Untersuchungen herangegangen. Um Mißverständnisse auszuschließen, gebe ich seine Grundanschauung hier ziemlich ausführlich und in möglichster Anlehnung an seine eigenen Worte wieder.

MEUMANN schreibt (4): "Ich setze als eine letzte, nicht weiter diskutierbare Erfahrungstatsache voraus, daß die Vorgänge stets zugleich als Vorgänge zeitlicher Natur d. h. als in Zeitverhältnisse unserer Bewußtseinsvorgänge uns in relativer Absonderung zum Bewußtsein bringen können, ebenso, wie wir Intensitätsverhältnisse relativ gesondert wahrnehmen können, obgleich sie stets nur als die Intensitätsstufen gewisser Qualitäten da sind. Eine zweite, für unser Problem ebenfalls vorauszusetzende Tatsache ist die, daß dieser relativ gesondert zu Bewußtsein gebrachte zeitliche Tatbestand zum alleinigen Gegenstand einer Aussage gemacht werden kann." Von den zeitlichen Verhältnissen sollen wir dann 4 Modifikationen "durch die innere Wahrnehmung als ebenso viele ursprüngliche Bewußtseinstatsachen zeitlicher Natur feststellen können" und zwar: die Dauer, Aufeinanderfolge, Gleichzeitigkeit (5) und zeitliche Wiederkehr". Alles Übrige, was vielfach als psychologische Tatsache des Zeitsinns angesehen würde, sei "aus der Reflexion stammende Weiterbildung dieser elementaren Zeitwahrnehmungen."

Sehen wir ab von der zeitlichen Wiederkehr, die für die Intervallschätzung nicht in Frage komme und die sich erst diskutieren läßt, wenn MEUMANN sie näher erläutert hat, so kann ich diesen Ausführungen im Allgemeinen zustimmen. Daß Dauer, Gleichzeitigkeit, Aufeinanderfolge letzte Bewußtseinstatsachen sind, nehme ich ebenfalls an. Daß wir uns die zeitlichen Verhältnisse unserer Bewußtseinsvorgänge "in relativer Absonderung zu Bewußtsein bringen können", kann ich auch zugestehen; nur fragt sich, was mit dem Ausdruck "in relativer Absonderung zum Bewußtsein bringen" gemeint ist. Darüber gibt nun aber eine andere Stelle von MEUMANNs Arbeit (Philosophische Studien VIII, Seite 450) eine überraschende Aufklärung: "Beachten wir Intensitäten, so treten die Qualitäten, die räumlichen und zeitlichen Verhältnisse für unser Bewußtsein zurück, beachten wir räumliche Verhältnisse, so gilt dasselbe von den Qualitäten, Intensitäten und Zeiten. Beachten wir die Zeitverhältnisse, so treten alle qualitativen, intensiven, räumlichen Teilinhalte aus dem Blickpunkt des Bewußtseins, beachte ich Muskelspannungen ihrer Intensität oder Qualität nach, so verschwinden relativ für mich ihre zeitlichen Verhältnisse, sonst müßte ja ein Experimentator, der über Muskelempfindungen arbeitet, damit Zeitsinnexperimente machen!"

Tritt eine Vorstellung in den Blickpunkt des Bewußtseins, so ist nach WUNDT das Charakteristische, daß (abgesehen von den begleitenden Gefühlen und Spannungsempfindungen) die Vorstellung eine größere Klarheit erhält (6). Wenn aber Intensität und Qualität und zeitliche Dauer relativ gesondert voneinander klarer werden können, dann haben wir es bei einer einfachen Tonempfindung nicht mehr mit einem einfachen Inhalt, einer untrennbaren Einheit (7) zu tun, sondern die sogenannten Teilinhalte müssen wirkliche Teile sein und sich im Bewußtsein bis zu einem gewissen Grade voneinander trennen lassen. Da dann MEUMANN auch die zeitlichen Verhältnisse gesondert klarer werden läßt, so müsen auch diese wirkliche Teilinhalte sein, die sich von den Inhalten, denen sie zukommen, isolieren lassen. Eine solche Annahme würde aber MEUMANNs eigener Voraussetzung, daß wir die zeitlichen Verhältnisse unmittelbar beurteilen, widersprechen. Denn wenn ein solcher besonderer Teilinhalt existierte, so wäre er, wie die "Gestaltqualität", ein durch das zeitliche Verhältnis bedingtes Vorstellungselement. Er könnte daher nur ein  Zeichen,  ein Symbol für die Aufeinanderfolge sein und Vorgänge würden unserer inneren Wahrnehmung nicht direkkt "als in Zeitverhältnissen stehend gegeben" sein. Worin aber sonst der isolierbare Teilinhalt bestehen sollte, erscheint unverständlich.. Dabei wird diese so merkwürdige, einschneidende und der inneren Wahrnehmung widersprechende Annahme von MEUMANN als so ganz selbstverständlich betrachtet, daß er eine ernstliche Begründung, wie es scheint, überhaupt nicht für nötig hält.

Die Tatsachen, aufgrund deren man davon reden kann, daß wir uns Intensitäten, Qualitäten und zeitliche Verhältnisse "in relativer Absonderung zu Bewußtsein bringen", gestatten eine ganz einfache Erklärung. "In relativer Absonderung zu Bewußtsein bringen" heißt zunächst nur: relativ gesondert beurteilen. Wenn wir nun z. B. einmal allein über das Intensitätsverhältnis, das andere Mal allein über das Qualitätsverhältnis, das dritte Mal allein über das Zeiterhältnis zweier Empfindungen ein Urteil fällen, so kann der Empfindungsinhalt in allen Fällen genau derselbe sein, es werden eben nur verschiedene Urteile hervorgerufen. Auf den ersten Blick zwar erscheint es sonderbar, daß ein und derselbe Empfindungskomplex einmal dieses ein anderes Mal jenes Urteil hervorruft, doch hat man zu bedenken, daß das Urteil nicht allein eine Wirkung des Empfindungskomplexes ist. Werde ich aufgefordert, ein Urteil über ein Intensitätsverhältnis abzugeben, so bleiben die betreffenden Wortvorstellungen wenn nicht im Bewußtsein - so doch wenigstens noch weiter psychisch wirksam (als unbewußte, in Bereitschaft befindliche Vorstellungen). Sie bewirken in Gemeinschaft mit dem Empfindungskomplex, daß speziell das Urteil über das Intensitätsverhältnis hervorgerufen und hauptsächlich beachtet wird. In anderen Fällen tritt die Aufforderung nicht von außen an mich heran, sondern der Gedankenverlauf bringt es mit sich, daß ich einen Empfindungskomplex beurteile, dann sind ebenfalls zugleich mit dem Empfindungskomplex noch andere Vorstellungen wirksam. Wir haben also durchaus nicht nötig, unsere Zuflucht zu der merkwürdigen Annahme zu nehmen, daß Qualität, Intensität und Dauer wirkliche Teilinhalte sind.

Die irrtümliche Ansicht über das isolierte Hervortreten der sogenannten Teilinhalte wird für MEUMANNs weitere Erörterungen verhängnisvoll. Denn offenbar ist er durch sie veranlaßt zu behaupßten, daß bei Richtung der Aufmerksamkeit auf die zeitlichen Verhältnisse  immer  ein unmittelbares Zeiturteil hervorgerufen würde. Nur wenn die Aufmerksamkeit von den Ereignissen gefesselt würde, von den Empfindungen, Vorstellungen, ihrem Wechsel usw., dann träte der zeitliche Inhalt für unser Bewußtsein zurück und für das Zeiturteil wären wir auf gewisse Merkmale angewiesen, die wir entweder mit einem bewußten Indizienschluß oder rein assoziativ aufgrund früherer Erfahrungen zeitlich deuten könnten. - Bei der Wichtigkeit dieses Satzes hätte man wohl eine nähere Begründung erwarten können. Wer ihn annimmt, muß natürlich von vornherein meinen Versuch, die genaue Intervallschätzung auf mittelbare Kriterien zurückzuführen, als aussichtslos betrachten. So lange aber keine Gründe für diesen Satz angeführt werden, kommt ihm nur der Wert einer willkürlichen Behauptung zu.

Im Einzelnen unterscheidet MEUMANN bei der Intervallschätzung Urteile über kleinste, mittlere und größte Intervalle: "Bei kleinsten Intervallen (bis 1,5 Sekunden) dominiert im Bewußtsein durchaus der Wechsel der die Intervalle begrenzenden Empfindungen, bei den größeren hingegen die Zeit zwischen denselben. Bei jenen sind die Zwischenerlebnisse nichts, die begrenzenden Empfindungen alles, umgekehrt treten bei größeren Intervallen die begrenzenden Empfindungen für das Bewußtsein durchaus zurück, der leere Zwischenraum ist hier alles (von 0,5 Sekunden an scheint eine Übergangszone zwischen beiden Typen zzu beginnen)." Der Ausdruck "leerer Zwischenraum" soll indessen nicht wörtlich zu nehmen sein, da es "leere" Intervalle nicht gibt, sondern nur die "Leere" in der relativen Homogenität und Unveränderlichkeit des Zwischenzustandes gegenüber dem energischen Empfindunswechsel am Anfang und Ende des Intervalls einerseits und der qualitativen Unbestimmtheit der im Zustand der Konzentration auf den Zeitverlauf übrig bleibenden Empfindungen andererseits besteht." Es ist bei kleinsten Zeiten "die Aufeinanderfolge der Empfindungen", bei den mittleren "die Dauer der zwischen dem Empfindungswechsel sich abspielenden Bewußtseinsvorgänge, was als Objekt der Zeitwahrnehmung vorhanden ist." Bei den größeren Zeiten dagegen sollen wir auf ein indirektes Kriterium, nämlich auf die zentrale Wiedererneuerung des das erste Intervall begrenzenden Schalleindrucks angewiesen sein.

Daß bei größeren Intervallen besondere Faktoren in Frage kommen, habe ich schon in meiner früheren Arbeit hervorgehoben. Daß ferner bei mittleren Zeiten der "Zwischenraum" eine Rolle spielt, ist ebenfalls zuzugeben: es tritt ja die Erwartungsspannung auf und macht sich unter Umständen sehr bemerkbar. Hört aber die Spannung nach Anpassung an das Intervall auf, so tritt wieder der Zwischenraum zurück. Ich habe gelegentlich bei Intervallen von ca. 2 Sekunden den Unterschied zwischen einem Intervall, innerhalb dessen eine Spannung auftrat und einem anderen gleichen Intervall, bei dem die Spannung vollständig ausblieb, auf das Deutlichste beobachtet. Im zweiten Falle erschien das Intervall ganz auffallend kurz. Es ist daher nicht unmöglich, daß auch die Dauer der Spannung neben ihrer Intensität das Urteil beeinflußt und daß insbesondere bei Versuchen über die Unterschiedsempfindlichkeit anfangs, so lange noch die Spannungsempfindungen da sind, das Urteil unmittelbar durch das Verhältnis bestimmt wird, in dem die Dauer der ersten Spannung zur Dauer der zweiten steht. Doch habe ich erstens bis jetzt keinen weiteren Anhaltspunkt für diese Annahme gefunden und zweitens zeigen Versuche, mit denen ich beschäftigt bin, daß auch unser Urteil über das Verhältnis der zeitlichen Ausdehnungen zweier Töne (zweier ausgefüllter Zeiten) ein mittelbares ist. Ganz in der Luft würde die Annahme schweben, daß die Dauer anderer zwischen den begrenzenden Eindrücken sich abspielender, aber nicht beachteter Bewußtseinsvorgänge für die Schätzung in Frage käme. Daß endlich bei den kleinsten Zeiten eine unmittelbare Beurteilung der Aufeinanderfolge stattfände, auch dafür ist nicht der geringste Grund beigebracht.

Eingehender ist MEUMANN bis jetzt nicht auf die allgemeine Psychologie der Zeitwahrnehmung eingegangen, das soll später nachgeholt werden.  Insbesondere  hat er auch nicht den geringsten Versuch gemacht, mit Hilfe seiner Annahme der unmittelbaren Zeitschätzung irgendwelche Versuchstatsachen zu erklären. Im Gegenteil hat er bei jedem bisher gemachten Erklärungsversuch sich auf mittelbare Kriterien gestützt.

In meiner früheren Abhandlung habe ich neben anderen Untersuchungen auch die vier Arbeiten über den sogenannten Zeitsinn, welche bis dahin aus dem psychologischen Institut der Universität Leipzig hervorgegangen waren, einer kritischen Betrachtung unterzogen. Der Umstand, daß ich dabei eine Reihe grober Mängel hervorhob, hat Herrn MEUMANN, welcher beim Erscheinen meiner Arbeit in demselben Institut gerade mit Untersuchungen über Zeitschätzung beschäftigt war, in hohem Maß erbittert.  Da er nun zwar meine Kritik in keiner Weise widerlegen konnte,  wohl aber bei der Durchsicht meiner Arbeit zu erkennen glaubte, daß die Theorie "vollkommener Nonsens" sei und daß die experimentellen Untersuchungen grobe Mängel hätten, so schrieb er, um mich für meine Kühnheit zu strafen, sofort eine Kritik (8) meiner Arbeit, welche er möglichst vernichtend zu gestalten suchte. Daß MEUMANN bei dieser Kritik überall, wo meine Untersuchungen seinem individuellen Ideal nicht entsprechen, gleich mit den schärfsten Ausdrücken seinen Tadel ausspricht, habe ich keinen Grund übel zu nehmen. Denn wenn der Leser sieht, wie gering die Unvollkommenheiten meiner Arbeit sind im Vergleich mit der Schwere der zahllosen Vorwürfe, so wird er durch den Kontrast nur zu einem milderen Urteil gestimmt werden. Wohl aber muß ich dagegen protestieren, daß MEUMANN sich nicht einmal hierauf beschränkt, sondern sich sogar nicht scheut, meinen literarischen Charakter zu verdächtigen, indem er (a. a. O. Seite 495) die Behauptung aufstellt, daß ich eine mit meiner Theorie unvereinbare Tatsache wissentlich verschwiegen hätte.

Auf eine Kritik, welche eine derartige unerwiesene und der Sache nach unerweisbare Beschuldigung enthält, ist es schwer in ruhigem Ton zu antworten. Trotzdem habe ich meine Entgegnung ganz objektiv zu halten gesucht und habe mich in diesem Bestreben auch durch einen weiteren, in neuester Zeit erfolgten persönlichen Angriff nicht irre machen lassen.

Im zehnten Band dieser Zeitschrift hat nämlich MEUMANN eine Erklärung veröffentlicht, worin er mir neben anderem vorwirft, daß ich über seine Arbeit falsch referiert hätte, daß ich insbesondere einmal seine Ansicht über das Zustandekommen des Zeiturteils falsch wiedergegeben und daß ich zweitends von den fünf Faktoren, welche er zur Erklärung einer bestimmten Zeittäuschung herangezogen hätte, willkürlich einen herausgegriffen und als seine Erklärung dieser Täuschung hingestellt hätte. In einer "Erwiderung" habe ich aufs Eingehendste mit MEUMANNs eigenen Worten gezeigt, daß ich in meinem Referat seine damalige Ansicht über das Zustandekommen des Zeiturteils vollkommen richtig wiedergegeben hatte und ich habe ferner gezeigt, daß MEUMANN dreien von fünfen Faktoren, welche er später zur Erklärung der Täuschung herangezogen haben wollte, in seiner ursprünglichen Arbeit eine Wirkung zugeschrieben hatte, welche die in Rede stehende Täuschung höchstens hätte aufheben, nicht aber hervorbringen können. Hierauf sucht nun MEUMANN in einer Anmerkung zu einer neueren Arbeit (Philosophische Studien XII, Seite 249) wenigstens  einen  von den  drei  Faktoren zu retten, hinsichtlich dessen ich seine Ausführungen falsch verstanden haben soll. Das ist das Einzige, was er sachlich an meiner "Erwiderung" auszusetzen hat. Je schwächer aber die sachliche Seite einer Entgegnung, desto gröber ist bekanntnlich häufig die Form. So fügt denn auch MEUMANN hinzu: "Unfähig zum Verständnis der Absichten anderer und prätentiös in der Kritik - das charakterisiert meinen Gegner."

Auch wenn ich der Einfachheit halber hier zugeben würde, daß ich MEUMANN hinsichtlich des  einen  Faktors falsch verstanden hätte und daß die Schuld an diesem Mißverständnis im Wesentlichen mich träfe, so bliebe doch bestehen, daß sich MEUMANN, als er mich öffentlich eines falschen Berichts über seine Arbeit anklagte, in viel schlimmerer Weise über den Inhalt seiner eigenen Ausführungen geirrt hat. Daß er sich trotzdem berufen fühlt, mich in einer so groben persönlichen Weise anzugreifen - das charakterisiert wohl genügend meinen Gegner.

Ich kann nicht umhin an dieser Stelle einen Vorwurf zu besprechen, den MEUMANN in seiner ersten Arbeit gegen mich erhoben hat (Philosophische Studien VIII, Seite 462): "Endlich ist die Angabe des Verfassers über die Latenzzeit des Zeitmarkierers eine Fehler, der nähere Beleuchtung verdient. Daß ein Forscher einfach die Kontrollen eines anderen Apparates als Kontrollen seines eigenen ansieht, weil dieser von demselben Mechaniker herrührt, dürfte einzig in seiner Art sein; dabei kommt SCHUMANN gar nicht in den Sinn, daß die Latenzzeit eines solchen Instrumentes sich während einer Vergleichsreihe gar nicht gleich bleiben kann." - In der Tat ein Experimentator, der sich nicht vergewissert, ob auch der benutzte Apparat selbst die für die Untersuchung in Frage kommende Genauigkeit besitzt, verdient den schärfsten Tadel. Habe ich mich denn aber wirkklich nicht vergewissert, ob mein Apparat  die für meine Untersuchungen in Frage kommende  Genauigkeit besaß? - Die Stelle, wo ich mich auf die Kontrolle eines anderen Apparates berufe, lautet wörtlich: "Soll  bei anderen Untersuchungen eine wesentliche größere Genauigkeit erforderlich sein,  so würde sich auch diese bei Benutztung einer Stimmgabel mit größerer Schwingungszahl leicht mit meinem Chronographen erzielen lassen, daß die Latenzzeit des PFEILschen Zeitmarkierers nach den Untersuchunen von TIGERSTEDT 0,001 Sekunden nicht erreicht und da der Fehler bei der Bestimmung des intervalls zwischen zwei Stromöffnungen nur durch die Differenz der beiden Latenzzeiten bedingt ist." Hieraus geht deutlich hervor, daß ich TIGERSTEDTs Kontrollen nur angeführt habe, um die Erwartung zu begründen, daß mein Apparat auch für wesentlich feinere Untersuchungen noch genügen würde. Für die von mir ausgeführten Untersuchungen mit dem Chronographen kam es auf eine große Genauigkeit nicht an. Ich hatte mit ihm die Konstanz eines Rotationsapparates geprüft und dabei für ein Intervall von 300 σ eine mittlere Variation von 3 σ gefunden. Wie viel von dieser mittleren Variation auf Rechnung der Inkonstanz des Zeitmarkierers zu setzen war, hatte für meine Untersuchung nicht die geringste Bedeutung. MEUMANN hat demnach eine ganz harmlose, nebensächliche Bemerkung  durch  seine Darstellung zu einem Fehler "einzig in seiner Art" gestempelt.



Man möge mir gestatten, hier noch einige Bemerkungen zu besprechen, welche MEUMANN über meine Kritik der Leipziger Arbeiten macht. Er sagt nämlich: " SCHUMANN scheint bei dieser Kritik vergessen zu haben, daß er selbst bei seiner Tätigkeit die Erfahrungen von mehr als einem Dutzend Vorgänger benutzen konnte und daß man wenig Ehre einlegen kann mit einer Kritik von Arbeiten, über deren Mängel niemand im Zweifel ist und deren Verfasser nun einmal in der schwierigen Lage gewesen sind, ein fast völlig unausgebautets Gebiet behandeln zu müssen; denn eine spezielle Behandlung der Frage des WEBERschen Gesetzes im Gebiete des Zeitsinns existierte bis dahin noch nicht. Außerdem wird jeder, der die früheren Arbeiten (MACH, VIERORDT, HÖRING) mit den ersten Leipziger Studien vergleicht, zugeben müssen, daß die letzteren jenen früheren in methodischer Hinsicht weit überlegen sind." Ich habe demgegenüber folgendes zu bemerken:

1. Es ist nicht richtig, daß bis dahin noch keine spezielle Behandlung der Frage des WEBERschen Gesetzes im Gebiet des Zeitsinns existiert hätte, denn die zahlreichen Versuche, welche MACH an den verschiedensten Versuchspersonen angestellt hate, waren gerade speziell dieser Frage gewidmet. Auch wüßte ich nicht, worin der methodische Fortschritt der ersten Leipziger Studien zu suchen wäre. Wenn z. B. KOLLERT den außerordentlich zahlreichen Versuchen MACHs, im Ganzen 125 Versuche, die sisch auf 7 Versuchspersonen verteilen, entgegenstellt und wenn er die ihm nicht passenden Resultate einfach streicht, so kann man doch mit dem besten Willen von keinem  methodischen  Fortschritt reden.

2. Es ist nicht richtig, daß niemand über die Mängel der genannten Arbeiten "in Zweifel gewesen sei." In der 3. Auflage seiner "Physiologischen Psychologie" (ja selbst in der vierten, nach meiner Arbeit erschienenen Auflage) führt WUNDT noch die Periodizitätsgesetze von ERTEL und MEHNER an und macht nur ganz nebensächliche Mängel derselben geltend, so daß niemand daraus entnehmen kann, daß er sie für unbegründet hält. Da diese Gesetze ferner auch noch von anderen Forschern (z. B. von HÖFFDING, JAMES) als konstatierte betrachtet wurden, so glaubte ich deutlich zeigen zu müssen, daß sie durch die Versuche nicht im Geringsten begründet sind.

3. Ich habe bei meiner Kritik nicht vergessen, daß ich selbst bei meiner Tätigkeit die Erfahrungen meiner Vorgänger benutzen konnte. Zahlreiche Mängel habe ich unerwähnt gelassen und habe mich im wesentlichen darauf beschränkt, die gröbsten Fehler hervorzuheben, die auch damals niemand machen durfte, der Berücksichtigung seiner Resultat beanspruchen wollte. Auch haben mir verschiedene Forscher, auf deren Ansicht ich Wert lege, ihre volle Zustimmung zu meiner Kritik erklärt.
LITERATUR - Friedrich Schumann, Zur Psychologie der Zeitanschauung, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinneswahrnehmung, Bd. 17, 1898
    Anmerkungen
    1) In einer besonderen, demnächst erscheinenden Studie werde ich die Zusammenfassung von Gesichtsempfindungen zu Einheiten näher erörtern. Dabei wird der Begriff des einheitlichen Ganzen weitere Erläuterung erfahren.
    2) Diese Ausdehnung darf natürlich nicht mit der räumlichen Ausdehnung verwechselt werden.
    3) ALEXIUS MEINONG, Beiträge zur Theorie der psychischen Analyse, diese Zeitschrift 6, Seite 74f
    4) MEUMANN, Philosophische Studien VIII, Seite 504
    5) Die Gleichzeitigkeit hat MEUMANN in einer späteren Abhandlung (Philos. Stud. XII, Seite 129) hinzugefügt.
    6) Da MEUMANN ein Schüler WUNDTs ist, so hat man den Ausdruck "in den Blickpunkt des Bewußtseins treten" jedenfalls im Sinne WUNDTs zu verstehen.
    7) Vgl. CARL STUMPF, "Über den psychologischen Ursprung der Raumvorstellung", Leipzig 1873, Seite 130f
    8) MEUMANN, Philosophische Studien VIII, Heft 3 Seite 456f