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Die Lehre vom Bewußtsein bei Heinrich Rickert [ 5 / 5 ]
V. Das "Bewußtsein überhaupt". 1. Das "Bewußtsein überhaupt" und sein Begriff Immer noch unbeantwortet ist die Frage, ob das "Bewußtsein überhaupt", das RICKERT am Schluß des "Abstraktionsprozesses" findet, weil er es vor der philosophischen Abstraktion schon gesetzt hatte, als Ausgangspunkt der "Wissenschaftslehre" gerechtfertigt werden kann. Die Schwierigkeiten, die gerade in Bezug auf den "Ausgangspunkt" der Wissenschaftslehre bestehen, sind dargelegt und auch von RICKERT anerkannt: das Bewußtsein "überhaupt" muß, soll es Ausgangspunkt der Erkenntnistheorie sein, für den Erkenntnistheoretiker als schlechthin Nichtgewußtes (Nichtobjekt) behauptet werden, eben weil alles, was für ein "individuelles Bewußtsein" da ist, als Tatsache dieses Bewußtseins, folglich als sein "Objekt" anzusprechen ist, das "Bewußtsein überhaupt" aber als der Ausgangspunkt der Wissenschaftslehre ein "Subjekt im Gegensatz zu allen Objekten" sein soll, ein "Etwas" also, das auch für den Erkenntnistheoretiker nicht "da sein" darf, wenn es nicht aufhören soll Ausgangspunkt der Wissenschaftslehre zu sein. Daß aber der Erkenntnistheoretiker bei einem Nichts, d. h. bei einem schlechthin Nichtgewußten (1), seine Untersuchungen beginnen kann, erscheint unmöglich und widerspruchsvoll. Aus dieser Not sucht sich RICKERT, wie gesagt, zu retten durch die Erklärung, daß er nicht das "Bewußtsein überhaupt" als solches zum Ausgangspunkt seiner Untersuchungen macht, sondern nur den "Begriff" eben dieses Bewußtseins. Denn dann, meint er, würde nur der "Begriff" dieses Bewußtseins, nicht aber das Bewußtsein selbst Objekt, sucht sich also zu retten durch die Erklärung, daß der "Begriff" eines Besonderen in Untersuchung stehen könnte, ohne daß dieses Besondere selbst "Wissensgegenstand", "Objekt" ist. Da es außerhalb des Rahmens dieser Arbeit liegt, die "Begriffstheorie" RICKERTs zu prüfen, sei zur Widerlegung des RICKERTschen Versuchs nur dieses vorgebracht: erstens, daß RICKERT nicht an der Unterscheidung von "Begriff des Bewußtseins" und "Bewußtsein" festhält, und sodann, daß die Trennung von Begriff und Bewußtsein die Erkenntnistheorie in unlösbare Widersprüche verwickelt. Zunächst: Was setzt Rickert ans Ende des "Abstraktionsprozesses"? RICKERT läßt sich so vernehmen:
In dem angeführten Beispiel unterscheidet RICKERT also erstens nicht zwischen einem "Bewußtsein überhaupt" und dem "Begriff dieses Bewußtseins und macht zweitens, indem er etwas von einem "Bewußtsein überhaupt" als solchem aussagt, dieses Bewußtsein zu seinem Subjekt. - Im Übrigen zeugt dafür, daß RICKERT das "Begriff" ein überschüssiges Wort ist, der sonstige Gebrauch des Wort ist, der sonstige Gebrauch des Wortes bei RICKERT. So schreibt er:
Doch sähe man auch davon ab, daß RICKERT seine Behauptung, nur der "Begriff des Subjekts im strengsten Sinn" ist "Objekt", nicht aber das Subjekt als solches, selbst umstößt und das "Subjekt" als solches für ein "Objekt" erklärt, so sprechen doch andere Überlegungen von der Unhaltbarkeit dieser Ansicht. Denn angenommen, es ist möglich, den "Begriff des Bewußtseins überhaupt" zum Objekt zu machen, ohne daß das "Bewußtsein überhaupt" selbst "Objekt" ist, angenommen also, es sei die Trennung des "Begriffs vom Bewußtsein überhaupt" von einem "Bewußtsein überhaupt" möglich, dergestalt, daß nur der Begriff "Objekt" des Erkenntnistheoretikers wäre, so könnte jede Aussage RICKERTs, die er scheinbar über das "Bewußtsein überhaupt" getan hat, nur gelten für den "Begriff" eben dieses Bewußtseins, da auch nach RICKERT "von etwas sprechen" so viel heißt, wie dieses "Etwas" als Objekt haben. Jeder Begriff ist nun nach RICKERT ein "logisches Gebilde" (6), ein "Denkgebilde" (7), ein "Vorstellungsverlauf" (8) eine "Reihe von Aussagen" (9), ein "Durchgangspunkt sich kreuzender Urteile". Jeder Begriff wird ferner "gebildet von einem individuellen Bewußtsein", d. h. jeder Begriff ist abhängig von einem individuellen Bewußtsein, insofern das "individuelle Bewußtsein" jenes Gebilde als den Durchgangspunkt von Urteilen "erzeugt". Hielte RICKERT nunmehr an der Unterschiedenheit des "Begriffs vom Bewußtsein überhaupt" und dem "Bewußtsein überhaupt" fest, so sähe er sich vor die unabweisbare Notwendigkeit gestellt, die Behauptung auszusprechen, daß die gesamte Welt abhängig ist von diesem "Urteilsprodukt" eines "individuellen Bewußtseins", daß dieser "Durchgangspunkt sich kreuzender Urteile" die ganze Welt umfaßt, und daß an das Ende des "Abstraktionsprozesses" ein "Vorstellungsverlauf" gesetzt werden muß, also etwas, das zu einem "individuellen" Bewußtsein gehört, welches "Objekt" ist; und - dieser "Vorstellungsverlauf" wäre das vom Erkenntnistheoretiker Gesuchte, wäre der "Begriff des Bewußtseins überhaupt". Doch nicht genug damit: nach RICKERT soll das "Bewußtsein überhaupt" selbst ein Begriff sein (10), wodurch jene widersinnigen Behauptungen um die vermehrt werden, daß das "Urteilsprodukt" des individuellen Bewußtseins für eben dieses Bewußtsein nicht "da ist", das dieses Urteilsprodukt gebildet hat, denn nicht das "Bewußtsein überhaupt", d. h. in diesem Fall der "Begriff" selbst, soll nach RICKERT "Objekt" sein, sondern nur der "Begriff" von jenem Bewußtsein, was besagt, daß RICKERT nur vom Begriff des Begriffs "Bewußtsein überhaupt" etwas "aussagen" darf, weill er die Erkenntnistheorie nicht um den Ausgangspunkt bringen. Der Begriff des Begriffs also wäre es, der "die Welt umfaßt", ihr "die Formen verleiht", "das transzendente Sollen anerkennt" usw. Die Trennung des "Begriffs vom Bewußtsein überhaupt" und des "Bewußtseins überhaupt" ist ein Sophisma, ein Spiel mit Worten, denn nicht einmal diese Trennung wäre möglich, wenn RICKERT nicht beides als sein "Objekt" hätte. Wie wollte er behaupten, daß der Begriff des Bewußtseins" unterschieden ist vom Bewußtsein selbst, wenn nur dieser "Begriff" für ihn da wäre? Die Behauptung, daß etwas von einem anderen unterschieden ist, ist sinnlos, wenn das, was von einem anderen als unterschieden behauptet wird, allein für den Behauptenden da ist. Mit anderen Worten: wer nur eines als sein Gewußtes hat, kann dieses nicht in einen Gegensatz zu anderem stellen. Endgültig den Todesstoß erhält jenes Kind der Verlegenheit (die Trennung von "Begriff des Bewußtseins" und "Bewußtsein") durch eine andere Behauptung RICKERTs: Von demselben Bewußtsein, das nach ihm nicht "Objekt" des "individuellen Bewußtseins" sein kann und darf, behauptet RICKERT, "es sei das Unmittelbarste und Nächste, was wir kennen"; dasselbe "Bewußtsein überhaupt", das mit dem "individuellen Bewußtsein" "nichts zu tun hat", ist nicht unterschieden von ihm. (1) Damit aber ist das "Bewußtsein überhaupt" als Nichtobjekt, als "Subjekt im strengsten Sinn des Wortes" von RICKERT endgültig gestrichen, denn als dieses wäre es nur zu halten, wenn es schlechthin ein Nichtgewußtes für das individuelle Bewußtsein wäre; da es aber das "Unmittelbarste und Nächste ist, das wir kennen", ist den "Objekten" zuzurechnen und zwar den "Objekten" des individuellen Bewußtseins", dem es Gekanntes ist, damit aber fällt endgültig die Unterscheidung von "Bewußtsein überhaupt" und dem "Begriff eben dieses Bewußtseins", insofern die Unterscheidung darin wurzeln sollte, daß das eine "Objekt" und das andere "Nichtobjekt" ist, damit das "Bewußtsein überhaupt" als Ausgangspunkt der Erkenntnistheorie, damit die Erkenntnistheorie überhaupt, insofern diese Wissenschaft nach RICKERT einen anderen Ausgangspunkt braucht als die anderen Wissenschaften, insofern die "Wissenschaftslehre" von einem "Subjekt im Gegensatz zu allen Objekten" auszugehen hat. Überwinder des Solipsismus und Realismus. Nur mit Hilfe des Begriffs vom "unpersönlichen Bewußtsein" und "erkenntnistheoretischen Subjekt" läßt sich der Solipsismus widerlegen (12), nicht aber mit Hilfe des Begriffs einer von der Bewußtseinswelt unterschiedenen Welt, die unabhängig vom Bewußtsein existiert, denn eine solche Welt kann nicht "nachgewiesen" werden. Will RICKERT durch die Gegenüberstellung seines Widerlegungsversuchs und des "Realismus" zum Ausdruck bringen, daß sich sein "Bewußtsein überhaupt" und "erkenntnistheoretisches Subjekt" "nachweisen" läßt? RICKERT wird diese Frage verneinen, denn sein "Bewußtsein überhaupt" soll ja nichts sein als ein "Begriff" (13), den er als Erkenntnistheoretiker "bildet", nicht aber eine "Realität", deren Existenz der Erkenntnistheoretiker "nachweisen" kann oder will. Nicht also durch den Nachweis der "Realität" dieses "Bewußtseins überhaupt" sucht der idealistische Erkenntnistheoretiker den Realismus und Solipsismus zu widerlegen, sondern nur und nur dadurch, daß er den Begriff eines solchen unpersönlichen Bewußtseins "bildet". Kann der "Begriff vom unpersönlichen Bewußtsein" diese Aufgabe leisten? Nego ac pernego! [Ich sage nein und abermals nein! - wp] Das "Bewußtsein überhaupt" soll, so behauptet RICKERT, "Begriff" sein und zwar ein "Begriff" nach der Art der "geraden Linie" des Mathematikers oder des "Atoms" des Naturwissenschaftlers, d. h. für RICKERT ein Begriff, dessen Inhalt sich auf keine Wirklichkeit bezieht, was besagen soll, daß es im Wirklichen, wie keine gerade Linie, kein Atom, so auch kein "allumfassendes Bewußtsein" gibt (14). Was im Wirklichen vorhanden ist, sind krumme Linien, qualitatitve Dinge, Dinge also, die im Gegensatz zu den qualitätslosen Atomen, Qualitäten aufzuweisen haben und "individuelle Bewußtseine" mit Inhalt. Die "gerade Linie", das "Atom", das "Bewußtsein überhaupt" aber sind "Abstraktionsprodukte", "Abstraktionen", "Auffassungsweisen" des individuellen Bewußtseins (15). Zugegeben dieses, so muß doch gerade der Vergleich mit den "Begriffen" des Mathematikers und Naturwissenschaftlers den "Begriff des erkenntnistheoretischen Subjekts" um seine ihm zugedachte Leistung bringen, denn wie trotz des Begriffes von der geraden Linie, trotz des Begriffs von "qualitätslosen Atomen" die Wirklichkeit nur krumme Linien und qualitativ bestimmte Dinge aufzuweisen hat, wie also trotzt der Begriffe, "die sich nicht auf Wirklichkeiten beziehen", die Wirklichkeit dieselbe bleibt, will sagen, wie sich in der Wirklichkeit trotz jener Begriffe nichts ändert, so bleibt auch trotz des Begriffs vom "unpersönlichen Bewußtsein" und "erkenntnistheoretischen Subjekt" das "individuelle Bewußtsein und sein Inhalt ein Psychisches": auch der Begriff des "unpersönlichen Bewußtseins" vermag die Wirklichkeit nicht umzumodeln. Oder mit anderen Worten: an der Wirklichkeit ändert sich nichts, mag der Erkenntnistheoretiker Begriffe "bilden", soviel er will, und diese Wirklichkeit ist nach RICKERT "mein psychisches Bewußtsein und sein Inhalt". Ein "Begriff" als "Urteilsprodukt" des Erkenntnistheoretikers kann nie und nimmer den Bannkreis des Solipsismus sprengen, keine philosophische Abstraktion vermag aus psychischen Vorgängen, die nach RICKERT allein für mich da sind und da sein können, etwas Physisches hervorzaubern. Nur eins könnte helfen: Der "Nachweis", daß das Bewußtsein überhaupt "wirklich" die ganze Welt umfaßt und daß mein Bewußtsein denselben Inhalt haben kann, wie das "Bewußtsein überhaupt", d. h. der Nachweis, daß das "Bewußtsein überhaupt" so "real" ist wie das individuelle Bewußtsein. Und - trotz aller gegenteiligen Behauptungen bricht dieser Gedanke bei RICKERT immer wieder durch; davon zeugt zunächst dieses, daß RICKERT nach etwas sucht, das allen Subjekten, d. h. allen wirklichen Subjekten und dem "Bewußtsein überhaupt" als Nichtwirklichem gemeinsam ist, und dieses allen Subjekten Gemeinsame findet RICKERT im "Aktivsein" (16). Daß die Herausstellung eines allen "Subjekten" Gemeinsamen eine Durchbrechung des RICKERTschen Gedankengangs ist, liegt klar. Denn wäre das Bewußtsein nichts als ein "Urteilsprodukt", so könnte es nicht als "aktives, das etwas tut" begriffen werden. Ja, es will mir scheinen, als kann kein treffenderer Beweis für die "Realität" des "Bewußtseins überhaupt" erbracht werden als gerade diese Behauptung. Denn "Aktivsein" heißt wirken, als wirklich aber pflegen wir das zu bezeichnen, das wirkt: Ein nichtwirkliches Wirkendes bedeutet einen Widerspruch in sich (17). Eine gleiche Durchbrechung des Gedankengangs bedeutet es, wenn RICKERT davon spricht, daß das erkenntnistheoretische Subjekt mit dem "individuellen Bewußtsein" als dem "Inbegriff psychischer Vorgänge" verbunden ist (18) und zwar derartig, daß eine Trennung der beiden nur begrifflich möglich ist, was offenbar besagen soll, daß das erkenntnistheoretische Subjekt entweder zu einem Wirklichen (dem psychologischen Subjekt) gehört, oder doch mit ihm zusammengehört, so daß man es nicht von diesem absondern (trennen), wohl aber für sich einer besonderen Betrachtung unterziehen kann. Daß das "erkenntnistheoretische Subjekt" zu den "psychischen Vorgängen" gehört und zwar zu jedem dieser "Vorgänge", dergestalt, daß es nicht von ihnen zu trennen ist, ist nach RICKERT nicht anzunehmen, da tatsächlich "Vorgänge" vorhanden sind, zu denen das "Bewußtsein überhaupt" nicht gehört, nämlich die, welche von der Seele perzipiert werden. Also ist der Sinn des RICKERTschen Satzes, daß das "Bewußtsein überhaupt" nur begrifflich von den "psychischen Vorgängen" zu scheiden ist, darin zu suchen, daß ein "Stück Seelenleben" immer mit dem "Bewußtsein überhaupt" zusammengehört. Wäre des "Bewußtsein überhaupt" nichts als ein "Begriff", der erst vom individuellen Bewußtsein "gebildet" wird, so sähe sich der Erkenntnistheoretiker vor die Notwendigkeit gestellt, zu behaupten, daß mit dem perzipierenden Teil der Seele immer ein "Begriff" verbunden ist, und daß nur die Teile der Seele, welche mit eben diesem Begriff verbunden sind, perzipierende Teile, d. h. Bewußtsein (Wissendes) sind, ein Widersinn, der besonders deutlich zutage tritt, sobald man für "Begriff" das für RICKERT gleichbedeutende Wort "Reihe von Aussagen" setzt, so daß sich der Satz ergäbe:
Daß die Erkenntnistheorie trotz aller Gegenbehauptungen nicht ohne ein "reales Bewußtsein" auszukommen vermag, davon zeugt endlich die Behauptung, daß die Welt abhängig ist vom Bewußtsein. Wo "Abhängigkeit" behauptet wird, muß zunächst zweierlei vorliegen, von denen das eine als vom anderen abhängig gefaßt wird; ist nur ein Besonderes gegeben, so ist dieses nie und nimmer als ein Abhängiges zu fassen, womit gesagt sein soll, daß für RICKERT, der die Welt als vom Bewußtsein abhängig begriffen wissen will, zumindest die Welt und ein anderes gegeben sein muß, von dem die Welt abhängig ist, wenn seine Worte nicht jeglichen Sinn verlieren sollen. Behauptet nunmehr RICKERT, die Welt sei abhängig vom "Bewußtsein überhaupt", so ist dieses "Bewußtsein überhaupt" ebenso wie die Welt als sein Objekt, d. h. sein Bewußtseinsinhalt anzusprechen, womit nach RICKERT erwiesen ist, daß dieses "Bewußtsein überhaupt" ebenso wirklich ist wie die Welt, da jeder Bewußtseinsinhalt wie RICKERT behauptet, die Notwendigkeit mit sich führt, als "seiend" beurteilt zu werden (19). Sodann ist es ein Widerspruch in sich, zu behaupten, daß die Welt als Wirkliches abhängig ist von einem schlechthin Nichtwirklichen, in unserem Fall abhängig ist von einem "Bewußtsein überhaupt" als einem "Begriff", den das "individuelle Bewußtsein bildet"; denn der Satz: Die Welt ist abhängig vom "Bewußtsein überhaupt" bedeutet, daß das "Bewußtsein überhaupt" die Bedingung für die Wirklichkeit der Welt abgibt. Hielte also RICKERT daran fest, daß das "Bewußtsein überhaupt" ein "Denkgebilde", eine "Reihe von Aussagen" ist, so hieße das behaupten, die Welt ist nur wirklich, weil der Erkenntnistheoretiker eine Reihe von Aussagen gemacht hat, hieße behaupten, der "Vorstellungsverlauf" des Erkenntnistheoretikers bildet die Bedingung für die Wirklichkeit der gesamten Welt, eine Behauptung, an die sich auch der Erkenntnistheoretiker nicht wagen wird. Und so gelangt dann das "Bewußtsein überhaupt" zu immer größerer Selbständigkeit, so daß schließlich der Erkenntnistheoretiker, der diesen "Begriff" als sein "Denkgebilde" erst erzeugt hat, abhängig wird von seinem eigenen Kind, denn auch der Erkenntnistheoretiker als individuelles Bewußtsein ist ein "Teil der Welt", folglich abhängig von einem "urteilenden Bewußtsein überhaupt", das zuerst als ein "Vorstellungsverlauf des individuellen Bewußtseins", als eine "Reihe von Aussagen" hingestellt wurde. Kann nun dieses "Bewußtsein überhaupt", insofern es bei RICKERT allmählich Selbständigkeit erhält, als der Überwindes des Realismus und Solipsismus gelten? Auch diese Frage ist zu verneinen, denn, wie RICKERT vom Realismus verlangt, daß er die von ihm gesetzte "transzendente Realität nachweist", so bestände auch für RICKERT die Aufgabe in einem Nachweis, daß ein "Bewußtsein überhaupt" existiert, welches die ganze Welt umfaßt, welches der Welt die "Formen" verleiht, kurz: die Bedingung für die Wirklichkeit bildet, eine Aufgabe, der RICKERT niemals nachkommen kann, da ein Nachweis nur möglich wäre, wenn das "Bewußtsein überhaupt" Inhalt des "individuellen Bewußtseins" wäre, will sagen, wenn das "Bewußtsein überhaupt" für den Erkenntnistheoretiker "da wäre". Aber auch angenommen, der Nachweis könnte geführt werden, so wäre zwar der Solipsismus überwunden, damit jedoch gleichzeitig der Realismus angenommen. Denn heißt: "den Solipsismus überwinden" soviel wie: "nachweisen, daß eine Welt außerhalb meines Bewußtseins existiert", so müßte nach den RICKERTschen Voraussetzungen die "außerhalb meines Bewußtseins existierende Welt" als eine von meiner Bewußtseinswelt unterschiedene angesehen werden, denn mein Bewußtsein und sein Inhalt sind nach RICKERT Psychisches, die "außerhalb meines Bewußtseins liegende Welt" aber soll auch Physisches aufweisen. Von diesem "Physischen" könnte das "individuelle Bewußtsein", nachdem jene Voraussetzung gemacht ist, nur ein "psychisches Abbild" haben, zum unmittelbaren Besitz von Physischem aber niemals gelangen. Damit aber stände RICKERT mit dem Realismus hinwiederum auf gleichem Boden, denn in der Annahme einer von der "Bewußtseinswelt" des menschlichen Bewußtseins unterschiedenen Welt wurzelt jeder "Realismus". - Der Versuch, mit Hilfe des Begriffs vom "unpersönlichen Bewußtsein und erkenntnistheoretischen Subjekt" dem Realismus und dem Solipsismus zu entgehen, ist damit als völlig gescheitert anzusehen, gleichgültig, ob RICKERT das "Bewußtsein überhaupt" als einen "Begriff", ein "Denkgebilde" des individuellen Bewußtseins anspricht, oder ob er ihm eine "reale Existenz" zuschreibt. Die Forderungen, die an das "Bewußtsein überhaupt" zu stellen waren, insofern dieses Bewußtsein dazu dienen sollte, "Realismus" und "Solipsismus" zu widerlegen, sind nicht zu erfüllen; denn daß das Bewußtsein die ganze Welt "umfaßt", d. h. daß die ganze Welt "Bewußtseinsinhalt" (Gewußtes) sein kann, ist und bleibt nach den RICKERTschen Voraussetzungen eine bloße Behauptung, da RICKERT weder ein "allumfassendes Bewußtsein" aufweisen kann, weil ja dieses "Bewußtsein überhaupt" für ihn gar nicht "da sein" darf, noch von einer Welt, wie sie das "allumfassende Bewußtsein" als seinen Bewußtseinsinhalt haben soll, d. h. von einer Welt, die "aus physischen und psychischen Vorgängen" besteht, zu reden das Recht hat; denn der Inhalt des psychologischen Subjekts ist nur Psychisches, soll heißen: für RICKERT als einem "individuellen Bewußtsein" gibt es nichts Physisches, von dem er als von einem Inhalt eines "Bewußtseins überhaupt" sprechen könnte. Ebenso scheitert der Versuch RICKERTs, zu zeigen, daß das "individuelle Bewußtsein" "Subjekt" denselben Objekten gegenüber sein könnte wie das "Bewußtsein überhaupt" und zwar aus denselben Gründen wie der Versuch, zu beweisen, daß die ganze Welt ein Bewußtseinsinhalt ist. Durch das Vorurteil, daß mein Bewußtsein und sein Inhalt etwas Psychisches ist, hat RICKERT eine Mauer um sich gebaut, die keine "Begriffsbildung" zu durchbrechen vermag. die Abhängigkeit der Welt. Es ist festgestellt, daß das "Vorurteil" RICKERTs, die Welt sei abhängig vom Bewußtsein, sich auflöst in Widersprüche, da RICKERT mit dem Wort "abhängig" verschiedene, einander widersprechende Abhängigkeitsverhältnisse zum Ausdruck bringt. Der Grund für diese Auflösung ist in Folgendem zu suchen. Jede "Abhängigkeit" erfordert zweierlei voneinander Unterschiedenes, von dem das eine als abhängig vom anderen bestimmt wird. Da nun RICKERT am Anfang der Untersuchung nur das "individuelle Subjekt" und dessen Objekte zur Verfügung hat, so überträgt er das Verhältnis, das er zwischen diesen beiden gefunden hat, auf das "Bewußtsein überhaupt" und dessen Inhalt, und nennt diese Übertragung "richtige" Begriffsbildung (20). So stellt er fest, daß das "psychophysische Subjekt" der Außenwelt gegenüber tätig ist, d. h. daß "mein beseelter Körper" Veränderungen der ihn räumlich umgebenden Außenwelt wirkt; und die "richtige Begriffsbildung" besteht darin, das "Bewußtsein überhaupt" als gleichfalls tätig seinen Objekten gegenüber zu bestimmen. Dann findet er, daß der Inhalt des "psychologischen Subjekts" zu diesem "Subjekt" gehört; und der Bewußtseinsinhalt des "Bewußtseins überhaupt" gehört zu eben diesen Bewußtseinen, d. h. "die Dinge aus Bestandteilen zusammengesetzt, die man als Zustände des Bewußtseins auffassen kann". Die Kausalität und die anderen Einheiten im Wirklichen sind Urteilsnotwendigkeiten, so weist RICKERT durch eine Untersuchung des Urteilsaktes, den das individuelle Bewußtsein vollzieht, nach: also muß das überindividuelle Bewußtsein, da anzunehmen ist, daß auch Kausalität und Dinge in der Welt existieren, wenn das individuelle Bewußtsein nicht urteilt, die Rolle übernehmen, jene Urteile zu vollziehen und damit die "objektive Wirklichkeit" zu schaffen, d. h. die Bedingung abzugeben für die Einheiten in der Welt. So weist RICKERT nach, daß das "Sein" selbst eine Urteilsform ist; und das "Bewußtsein" wird durch den Vollzug jenes Urteils der Schöpfer der Wirklichkeit überhaupt. Die richtige "Begriffsbildung des Begriffs Bewußtsein überhaupt" besteht also in Folgendem: Was ein "individuelles Bewußtsein" tut, aber nicht allein tun darf, damit nicht der Solipsismus als der Weisheit letzter Schluß anerkannt werden muß, wird in den "Begriff des unpersönlichen Bewußtseins" aufgenommen; "richtig" gebildet ist dieser Begriff, wenn er alle der Erkenntnistheorie drohenden Gefahren zu beseitigen weiß. Doch wird diese Art "richtiger Begriffsbildung", d. h. die willkürliche Übertretung des an den empirischen Subjekten Vorgefundenen auf das "Bewußtsein überhaupt" dadurch für die Erkenntnistheorie von Neuem selbst zu einer Gefahl, daß in den "Begriff" des "Bewußtseins überhaupt" Behauptungen aufgenommen werden, die einander widersprechen. So ist auf diese willkürliche Übertragung die widerspruchsvolle Bedeutung des Begriffs Abhängigkeit bei RICKERT zurückzuführen. Entsprechend den verschiedenen Abhängigkeitsverhältnissen, sind auch die Bestimmungen, die RICKERT seinem "Bewußtsein überhaupt" zukommen läßt, unterschieden und einander widersprechend, so daß auch der Begriff des "Bewußtseins überhaupt" schließlich nichts ist, als ein Sammelsurium von Widersprüchen, wovon einige Aussprüche RICKERTs Zeugnis ablegen mögen: Das "Bewußtsein überhaupt" ist das, was nicht Objekt werden kann (21), das "Bewußtsein überhaupt" ist im Grunde nichts anderes als ein neuer Name für das Sein" (22), womit also gesagt ist, daß das Sein oder dessen Name niemals "Objekt" werden kann. Dieser "neue Name für das Sein" bildet aber nach RICKERT zugleich die logische Voraussetzung allen Seins (23); das "Bewußtsein überhaupt", als schlechthin Nichtwirkliches, Nichtseiendes, ist ferner als das als seiend Beurteile (24), das "Bewußtsein überhaupt", durch dessen Urteilsvollzug die geformte Wirklichkeit erst die Form erhält (25), ist selbst die Form der Wirklichkeit (26) und dgl. mehr. Mit dieser Vernichtung des "Bewußtseins überhaupt" als eines allumfassenden Bewußtseins und als des Ausgangspunkts der Erkenntnistheorie hat die Erkenntnistheorie RICKERTs ihren Todesstoß erhalten. Lebensfähig war sie nicht und konnte sie nicht sein, denn was sie lebensfähig machen sollte, ihr besonderer Ansatz und ihr besonderer Ausgangspunkt (das Subjekt im Gegensatz zu allen Objekten) erwies sich und mußte sich erweisen als Todeskeim; sie geht letztenendes zugrunde an ihrem Vorurteil, daß der Bewußtseinsinhalt abhängig ist vom Bewußtsein. Denn da jede "Abhängigkeit" zumindest zweierlei Unterschiedenes verlangt, das eine Glied des "Abhängigkeitsverhältnisses" aber jeder "Bewußtseinsinhalt", d. h. alles Gegebene ausmachen soll, so endet die Erkenntnistheorie notwendig bei einem schlechthin Nichtgegebenen, wodurch die Behauptung, der Bewußtseinsinhalt ist abhängig vom Bewußtsein, sich selbst auflöst, weil doch eine solche Behauptung nur Sinn hat, wenn zweierlei gegeben ist. Daß RICKERT seine Erkenntnistheorie durchführt, liegt, wie gezeigt, daran, daß er trotz aller Gegenbehauptungen dieses sein "Bewußtsein überhaupt" doch als "Objekt", d. h. als Gewußtes, als "Bewußtseinsinhalt" ja als eine "metaphysische Realität" behandelt und behandeln muß, da von "Nichtgegebenen" oder was dasselbe besagt, von einem "Subjekt im Gegensatz zu allen Objekten" zu reden sinnlos ist. Das Vorurteil: "Der Bewußtseinsinhalt ist abhängig vom Bewußtsein", läßt RICKERTs Erkenntnistheorie in einem Solipsismus enden. Denn aus psychischen Vorgängen, als die nach RICKERT die seitens des individuellen Bewußtseins wahrgenommenen Bestandteile auch der physischen Welt anzusehen sind, macht keine Begriffsbildung etwas Physisches, vor allem nicht die "richtige Begriffsbildung" RICKERTs. Ist der Bewußtseinsinhalt abhängig vom Bewußtsein, so kann dieses "Bewußtsein" nur ein wirkliches Bewußtsein sein, d. h. ein individuelles Bewußtsein, was besagt, daß für RICKERT nach Ablehnung des "Realismus" der Solipsismus hinzunehmen ist. Die "neue" Erkenntnistheorie zeigt gleich der "alten" einen Weg, der nicht gangbar ist, zugleich aber, wie es mir scheinen will, den letzten nicht gangbaren Weg, die Frage nach der Möglichkeit der Erkenntnis zu lösen. Ich bin der Ansicht, daß jeder erkenntnistheoretische Versuch scheitern muß, solange die Erkenntnistheorie einen Gegensatz in ihren Ansatz aufnimmt, da sie mit ihrem einen Glied notwendig beim schlechthin Nichtgegebenen, d. h. beim Nichts endet; sich also selbst vernichtet, weil sie den Gegensatz im Ansatz, der ihre Grundlage bildet, nicht aufrecht zu erhalten vermag. So begann der erkenntnistheoretische Realismus mit dem Gegensatz von "Bewußtseinswelt" und "Welt ansich", jene galt ihr als getreues Abbild eben dieser Welt. Noch war die Außenwelt eine Welt von Dingen, von der man glaubte wissen zu können, wie sie "aussah", und dieses Gegensatzglied "Welt ansich" fand ihr Ende bei einem "Grenzbegriff", den "Ding-ansich". So hebt der Idealismus RICKERTs an beim Gegensatz von "Bewußtseinsinhalt" und "Bewußtsein", von "Objekt" und "Subjekt", doch auch dieses "Subjekt" findet sein Ende bei einem "Grenzbegriff" oder was dasselbe besagt: bei einem inhaltslosen Namen. (27) Ich fasse das Ergebnis meiner Untersuchung über die Lehre vom Bewußtsein bei HEINRICH RICKERT wie folgt zusammen: RICKERTs Lehre vom Bewußtsein ist eine Folge des Vorurteils, daß der Bewußtseinsinhalt abhängig ist vom Bewußtsein, eines Vorurteils, das der "alten" und der "neuen" Erkenntnistheorie gemeinsam ist und das, eben weil es ein Vorurteil, ja das "grundlegende" Vorurteil der "neuen" Erkenntnistheorie bedeutet, diese als angeblich schlechthin "vorurteilslose Wissenschaftslehre" zusammenbrechen läßt, da es, das die Grundlage der Erkenntnistheorie RICKERTs bildet, sich bei RICKERT als ein Widerspruch in sich erweist. Dank desselben Vorurteils wird RICKERT dazu getrieben, den "Bewußtseinsinhalt" von einem "Bewußtsein" als abhängig zu behaupten, das vom menschlichen Bewußtsein schlechthin unterschieden sein muß, da der "erkenntnistheoretische Realismus" und der "Solipsismus", zwei Lehren, die sich aus der Behauptung ergeben, daß der "Bewußtseinsinhalt" abhängig ist vom menschlichen Bewußtsein, nach RICKERT unhaltbar sind. Das vom menschlichen Bewußtsein schlechthin unterschiedene Bewußtsein hat somit bei RICKERT eine doppelte Aufgabe: es soll erstens den "Realismus" und den "Solipsismus" überwinden und soll zweitens den Ausgangspunkt einer neuen Wissenschaftslehre abgeben, d. h. das Bewußtsein, von dem aus die Objektivität der Erkenntnis verständlich gemacht werden kann. Da nunmehr dieses "Bewußtsein überhaupt", wie im Besonderen vom menschlichen Bewußtsein, so überhaupt von allem Gegebenen unterschieden werden muß, darf RICKERT das "Bewußtsein überhaupt" in dem ihm Gegebenen nicht vorfinden, wodurch er zu der Behauptung getrieben wird, der Begriff des "Bewußtseins überhaupt" muß durch "philosophische Abstraktion" "gebildet" werden. Diese "Begriffsbildung" erweist sich jedoch bei RICKERT als ein Scheinmanöver, dessen Bedeutung höchstens darin liegt, über die "dogmatische", d. h. unberechtigte und unbegründete Annahme vom menschlichen Bewußtsein unterschiedenen Bewußtsein hinwegzutäuschen, denn tatsächlich wird nicht der "Begriff des Bewußtseins überhaupt" von RICKERT "gebildet", sondern findet sich schon vor der "Abstraktion" von RICKERT gesetzt. Doch dank des Vorurteils, daß der Bewußtseinsinhalt abhängig ist vom Bewußtsein, daß also das "Bewußtsein" von jedem Bewußtseinsinhalt unterschieden sein muß, weiß der Erkenntnistheoretiker mit dem "Begriff vom unpersönlichen Bewußtsein" nichts anzufangen, denn dieser "Begriff" ist "Bewußtseinsinhalt", "Objekt", das "Bewußtsein überhaupt" soll "Subjekt im Gegensatz zu allen Objekten sein", will sagen, das "Bewußtsein überhaupt" muß als schlechthin Nichtgewußtes behauptet werden. Schlechthin "Nichtgewußtes" oder, was dasselbe besagt: "Nichts" kann weder als Ausgangspunkt der Erkenntnistheorie noch als Überwinder des "Realismus" und "Solipsismus" begriffen werden. So pendelt dann die Erkenntnistheorie RICKERTs ständig zwischen den beiden Widersprüchen: sie behandelt entweder das "Bewußtsein überhaupt" als Gewußtes, "Objekt", was nach ihren eigenen Voraussetzungen einen Widerspruch bedeutet, oder sie arbeitet mit schlechthin Nichtgewußtem, was sinnlos ist. - Der Rettungsversuch RICKERTs durch eine Trennung des "Begriffs vom Bewußtsein" und dem "Bewußtsein" ist erfolglos, da ihn RICKERT selbst aufgibt. - So bleibt also RICKERT dank seines Vorurteils und dank der Behauptung, daß der Inhalt eines menschlichen Bewußtseins Psychisches ist, im "Solipsismus" oder "Realismus" stecken. Das "Bewußtsein überhaupt" aber, der eigentliche Stolz der "neuen" Erkenntnistheorie, ist ein leeres Wort, d. h. ein Wort, dem kein Sinn beizulegen ist. Darum aber bleibt die Behauptung, daß die ganze Welt Bewußtseinsinhalt und vom Bewußtsein abhängig ist - eine brutale Behauptung, die als solche die Welt in zwei Teile gespalten ist, an Willkür nichts nachgibt. ![]()
1) Über "schlechthin Nichtgebenes" vgl. Johannes Rehmke, Philosophie als Grundwissenschaft, Seit 18, 57, 69, 494. 2) Grenzen 172 3) Vgl.: "Betrachten wir nun die verschiedenen Subjektbegriffe unter diesem Gesichtspunkt einer fortschreitenden Verminderung ihres Inhalts, so muß offenbar an das Ende der Reihe, als Bewußtsein im Gegensatz zu allem Inhat, ein Subjekt gesetzt werden, von dem man nichts weiter sagen kann, als daß es sich seines Inhaltes bewußt ist." (Geg 24) 4) Daß Rickert hier das "Subjekt im strengsten Sinn" als Objekt des Erkenntnistheoretikers ansieht, geht auch aus dem Ausspruch hervor: "... eines Subjektes also, das niemals Gegenstand einer empirischen Wissenschaft werden kann. (Gr 172) Der Gegensatz zur empirischen Wissenschaft ist doch wohl die Erkenntnistheorie, für die also das "Subjekt" "Gegenstand" werden kann. - Vgl. auch: "Von ihm (dem percipiens) kann gesagt werden, daß es die gesamte empirische Welt umfaßt." (Gr 172) 5) Gr 169-170 6) Gr 31 7) Gr 31 8) Gr 54 9) Gr 55 10) "Wir brauchen nur daran zu erinnern, wie wir zum Begriff eines erkenntnistheoretischen Subjekts gekommen sind, und wir erkennen, daß das Bewußtsein überhaupt keine Realität, weder eine immanente noch eine transzendente ist, sondern ein Begriff. Diesen Begriff bilden wir ..." (Geg 29) 11) "Es (das individuelle Bewußtsein) ist ein kleiner Teil der Welt, der mit einem weltumfassenden Bewußtseins nichts zu tun hat." (Geg 74) - "Das Subjekt im erkenntnistheoretischen Sinn enthält von mir als einer bestimmten Person nichts." (Gr 174) - "Das individuelle Ich ist mit dem erkenntnistheoretischen Subjekt und dem Bewußtsein, als dessen Inhalt die Welt gelten kann, so wenig identisch, daß es für dieses Subjekt lediglich ein Objekt unter anderen Objekten ist." (Gr 174) - "Wenn wir ... sagen, was bleibt als Subjekt, als Bewußtsein überhaupt übrig, wenn das individuelle Ich als Objekt angesehen wird, so erscheint in dieser Frage das Bewußtsein als eine von mir ganz verschiedene, rätselvolle Wesenheit, während es doch das Unmittelbarste und Nächste ist, das wir kennen." (Geg 154) 12) Geg 57 13) "Wir brauchen nur daran zu erinnern, wie wir zum Begriff des erkenntnistheoretischen Subjekts gekommen sind, und wir erkennen, daß das Bewußtsein überhaupt keine Realität, weder eine transzendente noch eine immanete ist, sondern nur ein Begriff. Diesen Begriff bilden wir ... (Geg 29) - "Wir halten daran fest, daß auch das urteilende Bewußtsein überhaupt ... nichts anderes als Begriffe sind ..." (Geg 156) 14) "Im Übrigen ist die Erkenntnistheorie nicht einmal die einzige Wissenschaft, die Begriffe bildet, deren Inhalt sich auf keine Wirklichkeit bezieht. Wenn die Mathematiker von einer "geraden Linie", die Physiker von "Atomen" ... sprechen, so meinen sie alle ... mit diesen Worten auch keine Wirklichkeiten." (Geg 155) 15) "So absurde es ist, in den Wirklichkeitsformen etwas vom empirischen Subjekt Abhängiges ... zu sehen, so notwendig ist es, darauf hinzuweisen, daß in der Tat jede durch die methodologischen Formen geschaffene Begriffswelt eine Auffassung des empirischen Subjekts ... ist." (Geg 208) 16) "Fassen wir zu diesem Zweck einmal das Subjekt ganz im Allgemeinen als das Aktive auf, das etwas tut, das Objekt dagegen als das Passive, mit dem etwas getan wird. Diese Bedeutung kann als allen drei Begriffspaaren gemeinsam angehen werden." (Geg 169) 17) Vgl. Rehmke, a. a. O., Seite 245-321. 18) Gr 173 19) Geg 119 20) Vgl.: "Wie steht es bei dieser Übertragung der am individuellen Subjekt gefundenen Ergebnisse auf das theoretische Subjekt mit der Transzendenz des Sollens?" (Geg 148) - "Richtig gebildet ist dieser Begriff nur dann, wenn auch das unpersönliche Subjekt gedacht wird als ein urteilendes Subjekt ..." (Geg 149) 21) Geg 25, 26 22) Geg 74 23) "Das Bewußtsein überhaupt ist die logische Voraussetzung allens Seins." (Geg 144, 147) 24) "Der Begriff des Seins ist das als seiend Beurteilte." (Geg 150) - "Das Bewußtsein überhaupt Name für das Sein." (Geg 74) 25) "Durch die Anerkennung des Sollens erhält die geformte Wirklichkeit erst die Form." (Geg 172) 26) "Das Bewußtsein überhaupt ist für die verschiedenen Ich-Objekte, für das eigene wie auch für das fremde, dasselbe überindividuelle Subjekt, diesselbe erkenntnistheoretische Form des immanenten Seins." (Geg 58) - "Es (das Bewußtsein überhaupt) ist gewissermaßen nur ein anderer Name für das einzige uns unmittelbar bekannte Sein, und man wird es am Besten als den allgemeinen Begriff oder die Form, oder die Art des Seins verstehen." (Geg 29) 27) "Das Bewußtsein überhaupt ist ein Grenzbegriff." (Gr 170) - "Das Bewußtsein überhaupt ist ein neuer Name für das Sein." (Geg 74) |