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LEONARD NELSON
Rechtslehre und Politik
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"Wie aber soll diese Wissenschaft aussehen, die, gereinigt von den Irrtümern und Verstiegenheiten der Vergangenheit, den Ansprüchen des wirklichen Lebens gewachsen ist und ihm eine feste Führung sichert? - So befremdlich die Antwort klingen mag: Nicht wie ein Abbild des lebendigen Lebens, sondern wie das ihm auferlegte Gesetz in seiner unpersönlichen Strenge und Herbheit. Es gibt hier nur den Weg über das strengste systematische Denken unter völliger Abstraktion von allen Tatsachen der Erfahrung."

"Wer meint, sich für sein Urteil nur an die von aller Philosophie freie Erfahrung halten zu können, täuscht sich selbst. Ja er versperrt sich selbst den Weg, wirklich aus der Erfahrung zu lernen. Die Erfahrung bestätigt nur scheinbar sein Urteil, weil er da, wo sie ihm ungünstig ist, an ihrer Unabgeschlossenheit eine Ausflucht findet, während er sie im anderen Fall als abgeschlossen hinnimmt. In Wahrheit deutet er also die Erfahrung bereits nach seinem &Vorurteil: Statt sich von der Erfahrung belehren zu lassen, vergewaltigt er sie durch eine verkappte Philosophie."

"Kein Wunder, daß man dort, wo das Interesse der Verwirklichung noch lebendig ist, dem Schein-Idealismus einer so entarteten Philosophie längst den Rücken gekehrt hat und sich lieber dem ehrlichen Materialismus einer wissenschaftlich unhaltbaren Popularphilosophie in die Arme wirft, als fernerhin bei den Advokaten des Faustrechts in die Schule zu gehen."

Die Notwendigkeit kritisch begründeter
Prinzipien für Rechtslehre und Politik

In diesem Buch wird der Versuch unternommen, die Rechtslehre und die Politik auf ein festes wissenschaftliches Fundament zu stellen. Dieses Fundament liegt zuletzt in einem Grundsatz der reinen praktischen Philosophie, einem Grundsatz, der seinerseits in der Kritik der praktischen Vernunft seine wissenschaftliche Begründung erhalten hat.

Wie in der Tat das weitläufige Unternehmen der Kritik der praktischen Vernunft notwendig ist, um diesen einen Satz zu begründen, so ruht andererseits auf diesem einzigen Satz das ganze hier errichtete Gebäude der philosophischen Rechtslehre und Politik.

Dieser Grundsatz ist kein anderer als das reine, von aller positiven Gesetzgebung unabhängige Rechtsgesetz - dasselbe Gesetz, das von Anfang an den klassischen Begründern der philosophischen Rechts- und Staatslehre des Aufklärungszeitalters vorgeschwebt hat, ohne daß es ihnen freilich gelungen wäre, sich seiner zu versichern und es nach seinen Grundlagen und seiner Bedeutung für die Anwendung richtig aufzufassen.

Das tragische Abgleiten jener Denker auf die Irrwege des Naturrechts hat ihnen die Verfemung seitens unseres positivistisch gestimmten Zeitalters zugezogen. In kurzsichtiger Verkennung, der von ihnen erarbeiteten Errungenschaften, die immer als ein bewunderungswürdiges Denkmal der Geistesgröße jener Jahrhunderte stehenbleiben werden, hat man die dort bereits herbeigeschafften Bausteine der Wissenschaft beiseite gestoßen und die Ohnmacht der menschlichen Vernunft zur Ausführung eines solchen Werkes als erwiesen erachtet. Was Wunder, wenn im Gefolge einer so leichtsinnigen Bankrotterklärung der Wissenschaft auch die Hilfe, die von der Wissenschaft allein erwartet werden konnte, ausblieb und im Kampf, der heute Völker und Klassen gegeneinander hetzt, das besonnene Urteil der Wissenschaft schweigt, so daß der rohe Zufall das Feld behauptet und das Wort des HOBBES vom "bellum omnium contra omnes" [Krieg aller gegen alle. - wp] zur erschütternden Wahrheit wird.

Wir sind auf einen Punkt der Zerrüttung gekommen, wo die Frage wirklich erlaubt ist, welchen Sinn es noch hat, den abgerissenen Faden der Wissenschaft wieder aufzunehmen. Denn selbst wenn es glücken sollte, das als unlösbar verrufene Problem dennoch zu lösen und auf diesem Feld echte Wissenschaft zu begründen, wie soll man hoffen, dem wissenschaftlichen Urteil auch nur den einstigen, ohnehin schwachen Einfluß wiederzugewinnen, geschweige denn ihm das Schiedsrichteramt im Streit der entfesselten Kräfte zu erringen?

Ich will nicht davon sprechen, daß der Fortschritt der Wissenschaft seinen eigenen Gesetzen folgt und daß die wissenschaftliche Wahrheit ihren Wert in sich selbst trägt, unabhängig von den Umständen, unter denen sie ans Licht tritt und von der Bereitschaft der Zeit, sie zu nutzen. Sollte nicht gerade, je trostloser die Gegenwart erscheint, desto mehr daran gelegen sein, den Gedanken einer menschlichen Ordnung als Gedanken hochzuhalten, damit die Möglichkeit nicht verscherzt wird, daß eine bessere Zeit sich ihrer Verwirklichung erfreut? Doch, wie dem auch sei, entscheidend bleibt das eine: Wie all das Wirrsal nur entstehen konnte, weil keine festen und klaren Grundsätze das Getriebe lenkten, so ist auch ein Urteil, das zu Hoffnung oder zu Verzweiflung berechtigen würde, so lange unmöglich, als man nicht im Besitz solcher Grundsätze ist. Denn ehe diese Grundsätze nicht feststehen, ist alle Deutung des Geschehens voreilig und also auch das skeptische Urteil über die Macht, die der Wissenschaft noch zufallen kann, verfrüht. Die Kräfte, die für die Durchführung ihrer Forderungen etwa aufgeboten werden könnten, lassen sich erst entdecken, wenn man sich im theoretischen Besitz der Lösung befindet, die es praktisch zu verwirklichen gilt. Wer diese Bedeutung der hier in Frage stehenden Wissenschaft aufgefaßt hat, für den bedarf die Wiederaufnahme eines den Erfordernissen des Tages anscheinend so fernen Unternehmens keiner weiteren Rechtfertigung, dem wird sie selbst zum dringendsten Bedürfnis der Zeit.

Wie aber soll diese Wissenschaft aussehen, die, gereinigt von den Irrtümern und Verstiegenheiten der Vergangenheit, den Ansprüchen des wirklichen Lebens gewachsen ist und ihm eine feste Führung sichert?

So befremdlich die Antwort klingen mag: Nicht wie ein Abbild des lebendigen Lebens, sondern wie das ihm auferlegte Gesetz in seiner unpersönlichen Strenge und Herbheit. Es gibt hier nur den Weg über das strengste systematische Denken unter völliger Abstraktion von allen Tatsachen der Erfahrung. Denn wenn auch alles Interesse an diesen Untersuchungen von den Problemen der Anwendung ausgeht, so ist es doch nutzlos und muß vielmehr den ganzen Zweck der Untersuchung vereiteln, wenn man, um diesem Interesse entgegenzukommen, früher zu den Anwendungen greift, als bis alle die Vorfragen gelöst sind, ohne deren endgültige Beantwortung die Maßstäbe im Dunkeln bleiben, die für die Beurteilung der Tatsachen allein die Entscheidung liefern können.

Es liegt in der Natur der Sache, daß die Fruchtbarkeit dieses abstrakten Verfahrens und damit auch die Harmonie zwischen den Interessen der reinen Theorie und denen der Anwendung sich nur demjenigen entdeckt, der den Mut findet,  vor  ihrer Entdeckung den abstrakten Weg der reinen Theorie bis ans Ende zu gehen. Denn wer hier auf halbem Wege stehen bleibt, aus Besorgnis, den Anschluß an die Tatsachen des Lebens nicht wiederzufinden, gerade der verfällt der Gefahr, die er meiden wollte. In der Tat: aller Utopismus und Doktrinarismus gedeiht nur auf dem Boden solcher Halbheiten und der echte Realismus, so paradox diese Behauptung auch anmuten mag, ist vielmehr im Bunde mit den konsequenten Anforderungen geläuterter Prinzipien. Mangelndes Vertrauen zur Wissenschaft führt dazu, daß man entweder in der Abstraktion nicht weit genug hinaufsteigt oder sich beim Übergang zur Anwendung zu früh von der Führung durch die reine Konsequenz des Systems wieder losreißt. Im ersten Fall geschieht es, daß man bereits als allgemeingültiges Prinzip in Anspruch nimmt, was in Wahrheit noch mit der Zufälligkeit bestimmter Umstände behaftet ist - wodurch denn das Prinzip seine Anwendbarkeit auf die wechselnden Umstände einbüßt und das fälschlich in das Prinzip übernommene Leben erstarrt: der typische Mißgriff des Doktrinärs. Im anderen Fall greift man eine Konsequenz des Prinzips auf, ohne sich zu vergewissern, ob dessen Gehalt damit schon ausgeschöpft ist - wodurch das Leben zugunsten einer einseitigen Konsequenz verzerrt wird: der typische Mißgriff des Utopisten.

Entschließen wir uns aber, rücksichtslos allen Doktrinarismus und Utopismus aus den Schlupfwinkeln zu vertreiben, die ihnen eine schwächliche Philosophie noch immer geboten hat - verstehen wir uns im Ernst dazu, die Ansprüche auch der reinen Theorie der Probe zu unterwerfen, der sie sich folgerichtig selber - als praktische Theorie - zu unterwerfen nicht umhin kann: der Probe der Anwendbarkeit - verlangt die Konsequenz dann nicht vielmehr, daß wir den Standpunkt der reinen Philosophie überhaupt verlassen, um unsere Theorie an der Erfahrung zu orientieren, statt nach wie vor, in wie verschämter Form auch immer, die Erfahrung durch die Theorie meistern zu wollen? Oder was soll sonst dem Realisten die Philosophie miti ihrem von aller Beziehung auf das wirkliche Leben losgelösten Gesetz?

Ich stehe in der Tat nicht an, zu erklären, daß es eine philosophische Rechtslehre und Politik und überhaupt irgendeine philosophische Lehre, die etwas anderes wollte, als nur der Erfahrung ihre Rechte sichern, für mich nicht gibt. Die Frage kann demnach allein dahin gehen, ob eine Erfahrung, die nur sich selbst überlassen bleibt, sich selbst berichtigen und erweitern kann, ob also zu ihrer eigenen Möglichkeit die Erfahrung der philosophischen Weisung zu entraten vermag.

Diese Frage beantwortet sich selbst. Wie der Physiker sich durch das Experiment nur belehren lassen kann, wenn er das Experiment wirklich anstellt, es aber nur anstellen wird, wenn er etwas sucht, was er noch nicht in der Erfahrung gefunden hat und also unabhängig von ihrer Belehrung als möglich voraussetzen muß, so auch in den Angelegenheiten der gesellschaftlichen Praxis. Denn alles, was hier geschieht - mag man es als planmäßig unternommen oder als durch die Gewalt der Umstände herbeigeführt ansehen -, es wird je nach seinem Erfolg oder Mißerfolg als Erfahrung gebucht. Diese Beurteilung aber ist als solche nur möglich aufgrund einer Fragestellung, die sich weder selbst dem beobachteten Geschehen entnehmen läßt, noch durch dieses eine eindeutige Beantwortung erfährt, es sei denn, daß eine Wertung hinzukommt, die in den Ereignissen selbst nicht liegt. Die Maßstäbe für diese Wertung kann zuletzt nur die Philosophie geben.

Wer meint, sich für sein Urteil nur an die von aller Philosophie freie Erfahrung halten zu können, täuscht sich selbst. Ja er versperrt sich selbst den Weg, wirklich aus der Erfahrung zu lernen. Die Erfahrung bestätigt nur  scheinbar  sein Urteil, weil er da, wo sie ihm ungünstig ist, an ihrer Unabgeschlossenheit eine Ausflucht findet, während er sie im anderen Fall als abgeschlossen hinnimmt. In Wahrheit deutet er also die Erfahrung bereits nach seinem  Vorurteil: Statt sich von der Erfahrung belehren zu lassen, vergewaltigt er sie durch eine verkappte Philosophie.

Der Rat, den in der Philosophie drohenden Irrtümern dadurch zuvorzukommen, daß man alle Philosophie beiseite wirft, um die Praxis aus ihren eigenen Erfahrungen lernen zu lassen, ist daher nicht besser, als der Einfall jenes Spottvogels, der angesichts der Tatsache, daß Geschäftsleute oft bankrott machen, auf den Vorschlag verfiel, zur Leitung der Geschäfte fortan Philosophen zu wählen.

Es gibt nur  einen  Weg, um die Erfahrung gegen den Despotismus der Vorurteile zu schützen: Hilfe bei einer ehrlichen Philosophie zu suchen, einer Philosophie, die nichts anderes will, als eine systematische Kritik des Dogmatismus in seinen mannigfachen Gestalten und die uns lehrt, die Erfahrung so zu befragen, daß diese uns eine von aller willkürlichen Deutung freie Antwort zu geben vermag.

Der abstrakten Form des Aufbaus, wie sie sich demnach aus der Aufgabe unserer Wissenschaft als notwendig erweist, muß sich auch deren äußere Darstellung anpassen. Alles kommt für das Verständnis und die Möglichkeit der Nachprüfung darauf an, das Gefüge des systematischen Aufbaus bis zur vollkommenen Durchsichtigkeit hervortreten zu lassen, unter Verzicht auf alles schmückende Rankenwerk, das sonst die Darstellung beleben und die Arbeit des Lesers kurzweiliger gestalten könnte. Die der Form dadurch auferlegte Nüchternheit und Starrheit muß der Leser als Bürgschaft dafür hinnehmen, daß er nicht an zufälligen, bloßen Zeitumständen abgeborgten und daher auch zeitlich bedingten Lösungen hängenbleibt, sondern der festen Führung der immer gültigen und darum unter allen Umständen anwendbaren Konsequenzen des  einen  Grundgesetzes folgt.

Wie die wahre Lebendigkeit der Gedanken, die in der fortdauernden Anwendbarkeit auf alle noch so vielgestaltigen und selbst dem größten Wechsel unterworfenen Erscheinungen besteht, gerade noch gewonnen wird durch jene Starrheit und Abstraktheit der logischen Form, die innerhalb des Systems dem Leben allen Eintritt verwehrt, so fordern die Ansprüche der wahren Schönheit, die hier nur in der durchgängigen Angemessenheit der Form an den Inhalt bestehen kann, jene Geschlossenheit und Kargheit der Darstellung, die der Beredtsamkeit entsagt.

Es würde diesem Charakter des Buches, dem gemäß seine Ergebnisse bis in alle Einzelheiten durch das Prinzip des Ganzen bestimmt sind und allein als dessen Konsequenzen gewertet sein wollen, nicht entsprechen, wollte ich hier im voraus eine Beleuchtung dieser Ergebnisse nach ihrer Bedeutung oder auch nur nach ihrem Inhalt zu geben versuchen. Ein unnützes Mißverständnis jedoch, das, bei völligem Mangel an Vorbereitung auf ein solches Werk, gerade für den nicht zünftig verbildeten Leser naheliegen mag, möchte ich hieraus dem Weg räumen. Mancher nämlich, der die Augen offenhält für die tatsächlich die gesellschaftliche Entwicklung bestimmenden Kräfte, wird stutzig werden, wenn er sieht, wie in diesem Buch nach wie vor der Staatsbegriff im Mittelpunkt der Lehre steht und er wird fragen, was uns heute noch eine so altertümliche Betrachtungsart soll, wo doch der Staat aus seiner Herrscherstellung längst verdrängt und Mächten gewichen ist, deren Aufstieg die traditionellen, von der klassischen Schule als ewig gültig angenommenen Formen gesprengt hat.

Nichts wäre in der Tat verkehrter und gefährlicher, als vor der Tatsache dieser Umwälzung die Augen verschließen zu wollen und auch heute noch eigensinnig festzuhalten an einer Staats-Ideologie, die vor einer ernsthaften soziologischen Betrachtung nicht bestehen kann und in Wahrheit selbst auf die Blütezeit des Absolutismus, inder die Staatsraison Handelssysteme schuf und Religionsbekenntnisse diktierte, nicht zutrifft. Aber was hier, soziologisch und geschichtlich betrachtet, als unanfechtbare Tatsache feststeht, das erschöpft doch nicht das im Staatsbegriff uns vorliegende Problem. Das Problem hat noch eine andere Seite und gerade von dieser Seite her uns sogar von ihr allein beschäftigt es uns hier. Denn es geht hier nicht um das, was ist und was wird, sondern um das, was von Rechts wegen sein und werden soll. Man mag diese Frage für müßig halten und als unzeitgemäß beiseite schieben, weil man vor den Tatsachen kapituliert und bei der Feststellung stehenbleibt, daß das Übergewicht dieser oder jener Macht die gesellschaftliche Ordnung bestimmt. Wer aber darüber hinaus die Frage nach der Rechtlichkeit dieser Ordnung stellt, der wird auf die Einsicht in die Notwendigkeit einer Organisation geführt, die die Ansprüche der in der Gesellschaft jeweils vordrängenden Kräfte beschränkt, indem sie sie den Anforderungen des Rechts unterwirft und die, mag man den Namen billigen oder nicht, nichts anderes ist als der Staat. Freilich ein Staat, der, als Diener und nicht ein Gegenstand des Staatskults, sondern nur ein solcher der Staatskritik sein kann.

Die Begründung dieser Lehre im einzelnen durchzuführen, muß dem Buch überlassen bleiben. Hier liegt mit nur am Hinweis darauf, daß die Voranstellung des Staatsbegriffs in der klassischen Schule, bei aller soziologischen Befangenheit ihrer Vertreter, eine tiefe und unumstößliche Wahrheit behält. Eine Wahrheit, die man nicht ungestraft mißachten darf - wie denn auch die Tatsache, daß die geschichtliche Entwicklung die Führung in immer wachsendem Maße in die Hände organisierter Interessengruppen hat gleiten lassen, ihrerseits erst dadurch möglich geworden ist, daß man es verschmäht hat, jene wissenschaftlichen Einsichten rechtzeitig zur Geltung zu bringen.

Der Fehler - oder wenigstens Mangel - der klassischen Schule liegt an einer anderen Stelle. Er liegt darin, daß sie beim Staatsbegriff  stehen blieb,  d. h. ihr System abschloß, ohne die Frage nach der realistischen Bedeutung dieses ganzen Systems in den Bereich ihrer Untersuchung zu ziehen - eine Unterlassung, die ihrerseits wirklich der Neigung Vorschub leisten mußte, zwar nicht gerade in die Servilitäten des Staatskultus, aber doch in einen das Problem der Verwirklichung gleichermaßen ignorierenden und daher nicht minder reaktionären Kultus der Staats idee  zu verfallen.

Nichts wäre freilich ungerechter, als für die uns heute vor Augen liegenden üblen Folgen dieses Fehlers die Begründer der Lehre verantwortlich machen zu wollen. Nicht ihre Schuld ist es, wenn - zumal nach dem Fallen der politischen Schranken, deren Druck jene noch beengte - die Epigonen, die sich rühmten, den Irrtümern des Naturrechts entwachsen zu sein, die von ihren Vorgängern wirklich hinterlassenen Mängel der Lehre nicht verbessert, sondern zur Karikatur verunstaltet haben. Was uns als ein Problem der Verwirklichung aufgegeben ist und also auch innerhalb der Theorie nach seiner wahren Bedeutung nur als ein wenigstens möglicher Gegenstand der  Praxis  erkannt werden kann, das verwandelte sich in ihren Händen in einen Gegenstand bloßer Schwärmerei. Die für die Verwirklichung zu erhaben erscheinende und durch solche Sublimierung aller Ansprüche an die Wirklichkeit beraubte Idee sanktioniert folgerichtig den Zynismus einer ideenlosen Praxis, gemäß dem Wort eines vielgefeierten Philosophen unserer Zeit: "Der ewige Friede ist eine Idee und muß eben darum auf immer von der Wirklichkeit getrennt bleiben."

Kein Wunder, daß man dort, wo das Interesse der Verwirklichung noch lebendig ist, dem Schein-Idealismus einer so entarteten Philosophie längst den Rücken gekehrt hat und sich lieber dem ehrlichen Materialismus einer wissenschaftlich unhaltbaren Popularphilosophie in die Arme wirft, als fernerhin bei den Advokaten des Faustrechts in die Schule zu gehen.

Unter der groben Hülle dieses Materialismus lebt heute unbewußt und unerkannt mehr Idealismus und mehr Wahrheitssinn als in der pfäffischen Rhetorik, die der von der Wirklichkeit getrennten Idee ihren Weihrauch spendet und die sich vergebens gegen die Anklage wehrt, daß sie nichts anderes ist als eine Apologie [Rechtfertigung - wp] der die gesellschaftliche Wirklichkeit beherrschenden Ausbeuterprivilegien.

Echter Idealismus und echter Wahrheitssinn sind nicht zu trennen vom Streben nach Verwirklichung; ja der eine wie der andere lebt nur darin.

Aber dieser Idealismus und dieser Wahrheitssinn müssen endlich aus ihrer dogmatischen Hülle befreit werden und zur wissenschaftlichen Selbstverständigung durchdringen, wenn das Streben nach Verwirklichung, in dem sie wurzeln, nicht in Dogmengezänkt oder Orientierungslosigkeit untergehen soll. Denn wie überall so bietet auch hier nur die Führung kritisch begründeter Prinzipien einen Schutz gegen die zweifache Gefahr, daß die Freiheit vom Dogma in die Orientierungslosigkeit des Opportunismus, die Festigkeit der Orientierung dagegen in die Tyrannei des Dogmas ausartet.
LITERATUR - Leonard Nelson, System der philosophischen Rechtslehre und Politik, Leipzig 1920