tb-1Über meinen Streit mit der Modephilosophie     
 
JOHANN FRIEDRICH HERBART
Hauptpunkte der Logik

" Man kann jeden Begriff nur einmal haben,  denn wenn man ihn schon auf mancherlei Weise, bei mehreren Gelegenheit erhielte: so wäre es doch immer  dasselbe,  was begriffen würde.

Die Logik beschäftigt sich zwar mit Vorstellungen. Aber nicht mit dem Akt des Vorstellens: also weder mit der Art und Weise, wie wir dazu kommen, noch mit dem Gemütszustand, in welchen wir dadurch versetzt sind. Sondern bloß mit  dem Was  vorgestellt wird.

Dieses Was ist eben darum für die Logik ein Fertiges und Bestimmtes; nicht ein Noch-zu-Erzeugendes oder Aufzunehmendes, noch vom Wechsel der Gefühlslagen Umhergetriebens. Es ist schon gefaßt, gemerkt, begriffen.  Deshalb  heißt es  Begriff  ( notio, conceptus).  (Dabei ist zunächst gar  nicht  ein  Vieles  zu denken, ein durch den Begriff  Zusammen gefaßtes.

Aber auch nicht  dieses  und  jenes, was  begriffen war, kümmert die Logik. Sie setzt voraus, daß man dieses Was schon besitze und kenne. Sie würde also nichts davon zu sagen haben: wenn nicht unser Begriffenes gegenseitige Verhältnisse unter sich bildete; indem es teils einanander  ausschließt,  in  Gegensätzen  steht, teils sich eins im andern wiederfindet.

Man kann jeden Begriff nur einmal haben.  denn wenn man ihn schon auf mancherlei Weise, bei mehreren Gelegenheit erhielte: so wäre es doch immer  dasselbe, was  begriffen würde.

Findet sich also in mehreren Haufen von Vorstellungen etwas, das einerlei ist: so fällt dies in  einen  Begriff zusammen. Aber jeder von den Haufen gibt ebenfalls, sofern er schon gefaßt ist, einen Begriff für sich.  Es kann also ein und derselbe Begriff in mehreren Begriffen vorkommen.  Damit sie mehrere seien, muß jeder, außer dem Gemeinschaftlichen, etwas Eigentümliches enthalten.

Aber von mehreren Begriffen kann wiederum jeder in mehreren vorkommen. Und so fort. Vom Gebäude, was daraus entsteht, redet die Logik in der Lehre von den Begriffen. Will man aber gewisse Zusammenfügung neue Begriffe entstehen sollen, als vorhanden und fertig vorausgesetzt. Daher handelt die Logik erst von den Begriffen, dann von den Urteilen, endlich von den Schlüssen.


I. Von den Begriffen

1. Wenn Begriffe, deren jeder für sich, unabhängig vom andern gedacht werden kann, einander ausschließen: so stehen sie in  konträrem  Gegensatz. Jeder konträre Gegensatz enthält zwei  kontradiktorische,  indem die entgegenstehenden Begriffe einer des anderen Verneinung setzen. Es seien widerstreitend die Begriffe  A  und  B;  aus ihrem konträren Gegensatz, ergeben sich die kontradiktorischen Gegensätze:  A, nicht A; - B, nicht B. Nicht A  kann nicht ohne  A,  -  Nicht B  kann nicht ohne  B  gedacht werden. (Keine Antithesis ohne Thesis).

2. Wenn  ein  Begriff in mehreren vorkommt: so heißt er ein  Merkmal  von jedem der mehreren. Hat  ein  Begriff mehrere Merkmale: so heißen diese zusammengenommen, sein  Inhalt.  - Der Begriff, welcher mehreren anderen zum Merkmal dient, enthält dieselben  unter  sich, oder in seinem  Umfang. Jeder Begriff liegt im Umfang eines jeden seiner Merkmale. 

Die Unterordnung (Subordination) eines Begriffes unter eins seiner Merkmale, kann durch mehrere Stufen fortlaufen. Je zwei nächste Stufen werden durch die Worte:  Gattung  und  Art  bezeichnet. Man schreite die Stufen durch  Abstraktion  hinauf, durch  Determination  (mittels des  spezifischen Merkmals ) hinab. Begriffe auf einerlei Subordinationsstufe heißen  koordiniert. 

Inhalt und Umfang der Begriffe stehen in umgekehrtem Verhältnis. Die Stelle eines Begriffs unter den übrigen, sowohl durch Subordination als durch Koordination, angegeben, heißt, denselben  bestimmen  (definire). Die Bestimmung pflegt  Erklärung  genannt zu werden, sofern sie den Begriff  klar  (durch Gegensatz gegen andere),  deutlich  (durch Angabe einzelner Merkmale),  ausführlich deutlich  (durch Angabe seines ganzen Inhalts mittels der aufgezählten Merkmale) darstellt und dadurch den Anfang zur völligen Analysis des Begriffs in alle diejenigen Merkmale macht, welche in ihm noch unterschieden werden können. Alsdann kann die  Einteilung  in den Umfang des Begriffes herabsteigen. -

[Anmerkung:  Über die möglichen Klassifikationen vorliegender Begriffe.  - Man denke aber, sofern sie spezifische Differenzen, bestimmen können, als liegend in mehreren Reihen; so, daß die Glieder einer jeden Reihe sich untereinander ausschließen. Heiße eine Reihe  p  und enthalte die Glieder  A, B, C, ...  eine andere  q  mit den Gliedern  α, β, γ ...  eine dritte  r,  mit den Gliedern  a, b, c, ...  (es könnte noch eine Reihe  s,  usw. hinzukommen); die  Variation  dieser Reihen wird die niedrigsten durch sie bestimmbaren Begriffe ergeben. Sind die Reihen in der Folge der Buchstaben  p, q, r, s,  zur Variation gezogen worden: so wird die Reihe  s  die spezifischen Differenzen für Artbegriffe enthalten, deren Gattungsbegriffe durch Variation der Reihen  p, q, r,  - höhere Gattungsbegriffe durch  p, p,  - die höchsten durch  p,  bestimmt sind. Aber  p, q, r, s, ...  lassen sich  versetzen. Wie viele Versetzungen, so viele Klassifikationen sind möglich.  Die ganzen Klassifikationen haben zum Teil ganze Reihen von  niedrigen Gattungsbegriffen  miteinander gemein. Die Menge der Gattungsreihen jeder Höhe in allen Klassifikationen zusammengenommen, findet man durch  Kombination ohne Wiederholungen  der Buchstaben, womit die Reihen benannt sind. - Wären die 4 Reihen,  p, q, r, s,  gegeben: so erlauben dieselben 24 ganze Klassifikationen; in allen Klassifikationen zusammen, ist von den niedrigsten Begriffen, deren jeder 4 Merkmale erhält, natürlich nur eine Reihe; - hingegen von den nächst höheren sind 4 Reihen, von den noch höheren 6 und von den höchsten wiederum 4 Reihen möglich.]

Besonders wichtig werden diese Betrachtungen, wenn unter den möglichen Klassifikationen, die vorzüglichst gewählt werden soll. Der Vorzug aber besteht darin: durch ein möglichst geringe Anzahl höherer Begriffe, möglichst viele niedere zu überschauen. Demnach: enthielte die Reihe  p,  5 Glieder,  q  ihrer 3,  r  gleichfalls 3,  s  aber nur 2: so wäre  pqrs  die schlechteste aller Klassifikationen, weil sie fünf höchste Begriffe (natürlich unter dem allgemeinen Begriff der ganzen Reihe  p)  oben an stellen, von da durch dreigliedrige Einteilung zweimal herabsteigen, endlich mit einer zweigliedrigen schließen würde. Hingegen gäbe es zwei beste und gleich gute Klassifikationen,  srqp und sqrp. 


II. Von den Urteilen

Wenn  ein  Begriff aus zwei Begriffen - noch nicht zusammen gefügt ist, die Zusammenfügung aber unternommen wird: so entsteht ein Urteil.

Dem Unternehmen der Zusammenfügung geht die Aufstellung voran. Würden beide Begriffe aufgestellt: so könnte  man jeden mit dem andern  zu verknüpfen versuchen. Das gäbe zwei Urteile. Ein einziges Urteil  bedarf  nur der Aufstellung eines Begriffs (des Subjekts), mit welchem man den anderen zu verknüpfen unternimmt (das Prädikat).

Zum Behuf dieses  Unternehmens geschieht die Aufstellung; das Subjekt ist Subjekt  nur  für ein zu erwartendes Prädikat.  Demnach muß jedes Urteil, als solches hypothetisch  ausfallen. ("A ist B" heißt nicht  A ist;  - sondern,  wenn A  gesetzt wird, so  ist B  mit gesetzt, zur Vereinigung in  einen Gedanken). 

Die Zusammenfügung geht nun entweder vonstatten oder nicht. Die  Kopula und durch dieselbe  das Urteil, ist entweder bejahend oder verneinend.  Qualität  des Urteils;  welche sein, des Urteils, Wesen ausmacht,  denn Subjekt und Prädikat, jedes für sich, sind  Begriffe. 

Geht sie vonstatten: so ist nun, in die Aufstellung des Subjekts, als mit aufgestellt, das Prädikat hineingelegt; von einer unabhängigen Aufstellung des Prädikats aber keine Rede. Ebensowenig ist die Rede von einer Wegnahme des Subjekts; wohl aber würde die Wegnahme des Prädikats, seine, der Aufstellunng des Subjekts verknüpfte, Mit-Aufstellung - demnach die ganze Aufstellung, also auch die des Subjekts, hinwegnehmen. (Hierauf gründen sich  modus ponens  [setzende Schlußfigur - wp] und  tollens  [Aufhebung - wp] bei den Syllogismen.)

Geht die Zusammenknüpfung  nicht  vonstatten, (vielleicht weil sich unter den Merkmalen des Subjekts sich nichts findet, was mit dem Prädikat auf irgendeine Weise verglichen werden könnte): so heißt das zunächst bloß, dem Subjekt gehört das Prädikat nicht zu. (Wie immer das Zugehören zu denken sein möge, ignoriert die Logik gänzlich.) Alsdann ist das Subjekt vergeblich, das Prädikat aber gar nicht aufgestellt. - Es kann aber das Nicht-Zugehören auch ein  Ausschließen  sein, (nach der Lehre von den Begriffen). Drückt das Urteil dieses aus, so stellt es das Prädikat in konträren Gegensatz mit dem Subjekt.

In den Fällen, wo  durch  das Urteil eine Mit-Aufstellung des Prädikats geschehen ist, wird dieses die Stelle des Subjektes einzunehmen fähig sein, demnach eine  Umkehrung  stattfinden, ( als unmittelbarer Schluß,  wo das Wort  Schluß  zwar nicht Übergang zu einem  neuen  Gedanken, sondern nur zu einer anderen Wendung in der Aufstellung desselben Gedankens, bedeutet.) Das läßt sich weiter entwickeln, wenn man noch auf den Umfang des, als Subjekt aufgestellten, Begriffs, Rücksicht nimmt; woraus die  Quantität  des Urteils entspringt.

Eignet nämlich der  Begriff  des Subjekts sich das Prädikat zu: so ist dies geschehen für alle Begriffe, von denen er selbst ein Teil des Inhalts ist; d. h. für seinen ganzen Umfang. Das Urteil ist  allgemein  bejahend.

Stellt der Begriff des Subjekts sich in konträren Gegensatz mit dem Prädikat: so gilt das ebenfalls für den ganzen Umfang; und das Urteil wird  allgemein verneinend.  Und eben darin besteht der Ausdruck für jenen Gegensatz. (Strenge Allgemeinheit kann nicht anders erhalten werden. Die Allgemeinheit vollständiger Induktion ist nur verkürzter Ausdruck für zuvor gefällte partielle Urteile.)

Weiß aber der Begriff des Subjekts nichts vom Prädikat: so wird für den Umfang nichts entschieden. Die  Nebensätze:  Einige  A  sind  B,  - einige  A  sind nicht  B,  - werden als nebeneinander denkbar (logisch  möglich)  gestattet. (Kontradiktorische Aufhebung der  besonderen Bejahung,  würde die allgemeine Verneinung, - ähnliche Aufhebung der  besonderen Verneinung  würde die allgemeine Bejahung, logisch  notwendig  machen.)

Hieraus ergeben sich die möglichen Umkehrungen von selbst.

Die allgemeine Bejahung stellt das Prädikat auf  für  die Sphäre  des Subjekts;  sie stellt es  nicht  schlechtweg auf, nicht für seine eigene Sphäre. Da nun die eigene Sphäre des Prädikats größer sein  kann:  so muß, auf diesen Fall, der Vorsicht wegen, die Quantität des umgekehrten Urteils wenigstens vorläufig beschränkt ausgedrückt werden. ( conversio per accidens.  [Umkehrung mit Veränderung der Quantität - wp]) Die allgemeine Verneinung hingegen beruth auf konträrem Gegensatz; darin stecken zwei kontradiktorische, deren einen das ursprüngliche, den andern also das umgekehrte Urteil unbeschränkt ausdrücken wird. ( conversio simplex.  [einfache Umkehrung ohne Veränderung der Quantität - wp]) Daher kann hier jedes für das ursprüngliche gelten, denn jedes würde das andere haben begründen können. (Dies merke man für die Lehre von den Schlüssen, um nicht einer Figur den Vorzug vor der anderen zu geben.) Das letzter gilt auch für besondere Bejahung; welche ihr Subjekt beschränkt, demnach dadurch auch das Prädikat beschränkt aufstellt und daher in der Umkehrung keine Veränderung erfordert. Allein die besondere Verneinung kann gar nicht umgekehrt werden. Denn in ihr wird gar keine Mit-Aufstellung des Prädikats durch die Aufstellung des Subjekts erreicht. Aufstellung des Prädikats selbst als Subjekt, wäre demnach ein ganz neuer Actus, der mit dem vorhergehenden gar nicht zusammenhinge. - Die sogenannte Kontraposition ist gar keine Umkehrung. Denn sie führt einen neuen Begriff ein, den sie durch Verneinung desjenigen, der zuvor als Prädikat diente, erzeugt. (Sie ist ein mittelbarer Schluß in der zweiten Figur.)

[Aus dem Gesagten erhellt sich die  gänzliche Unstatthaftigkeit  der Kantischen Tafel von den logischen Funktionen im Urteilen. Die Qualität des Urteils ist sein Wesen. Die Quantität darf mit jener nicht in eine Reihe treten. Denn sie ist dem Urteil, wenn es allgemein ist, zufällig, weil der Begriff des Subjekts in seinem Inhalt, aber nicht in seinem Umfang besteht, an welchen zu denken seinetwegen gar nicht nötig ist. In der Spekulation, z. B. bei mathematischen Gleichungen, wird die Allgemeinheit der Urteile ganz ignoriert, eben deswegen, weil man bloß mit den vorliegenden Begriffen selbst beschäftigt ist.  Ästhetisch Urteile dürfen, als solche, gar keine  Quantität  vorgeben. Die Allgemeinheit findet sich hinterher von selbst. - Der Unterschied der kategorischen, hypothetischen, disjunktiven Urteile, gehört gänzlich der Sprach-Form. Freilich,  wo der Gedanke,  welcher als Subjekt aufgestellt wird und eben so  der,  welcher zum Prädikat dient, - selbst noch die Gestalt eines Urteils an sich trägt (jener das  antecedens,  [das Vorhergehende - wp] dieser das  consequens)  [das Nachfolgende - wp]: da muß die Sprache wohl den Unterschied zwischen  der Aufstellung zum Behuf der Anknüpfung,  und zwischen der  Anknüpfung  selbst, durch die Worte:  wenn,  und  so,  ausdrücklich bezeichnen. Bei kategorischen Urteilen versteht sich dieser Unterschied von selbst. Daß aber die Disjunktion  entweder - oder  gar keinen anderen Sinn hat, als diesen:  Wenn - alsdann nicht, und umgekehrt,  ist vollends offenbar; daher die disjunktiven Sätze bloße der verkürzte Ausdruck sind für mehrere, einander entgegenlaufende hypothetische Urteile von negativer Qualität. - Übrigens vergesse man nicht das Wort  Zuweilen,  auch wohl  Meistens  oder  Selten,  wodurch die hypothetischen Sätze die Beschränkung ihrer Quantität ausdrücken. - Endlich die Modalität enthält wieder in einer Reihe, was gar nicht zusammen gehört. Jedes Urteil, als solches, für sich allein, ist assertorisch [als gültig behauptet - wp]. Denn es  gibt wirklich  dem Subjekt ein Prädikat. Aber es  wird  problematisch, wenn es mit seinem kontradiktorisch - entgegengesetzten unentschieden zusammengestellt ist. Es  wird  apodiktisch [logisch zwingend, demonstrierbar - wp], wenn man sein entgegengesetztes verneint. Gerade dieser Hinblick von  einem  Urteil auf sein entgegengesetztes ist der  Sinn  der Ausdrücke, welche ein problematische oder apodiktisches Urteil bezeichnen. Und die Logik ist keine Sprachlehre, sondern eine Lehre vom Gefüge der Gedanken.]
LITERATUR - Johann Friedrich Herbart, Hauptpunkte der Logik, Sämtliche Werke Bd. 2 (Ausgabe Kehrbach), Langensalza 1888