ra-2J. FriedmannA. RitschlA. DransfeldR. GeijerF. Brentano    
 
PAUL RÉE
Die Entstehung des Gewissens

"Die Ablösung der übernatürlichen Erklärungen durch natürliche ist kein friedlicher Prozeß, sondern ein  Kampf.  Die Phänomene verteidigen ihre übernatürlichen Deutungen; sie wollen sie nicht fahren lassen; denn die natürlichen erscheinen gotteslästerlich und staatsgefährlich."

"Anaxagoras  und andere Philosophen den Vorwurf der Gotteslästerung zu erdulden, weil sie  Helios  entpersonifizierten und die solaren Phänomene auf feste Gesetze zurückzuführen versuchten.  Aristophanes  denunziert den  Sokrates,  weil dieser, nach den natürlichen Ursachen der Wolkenansammlung, des Blitzes forschend,  Zeus  überflüssig macht und damit auch die Heiligkeit des Eides, des Rechts erschüttert."

"Wenn in Island einem Neuanbauer das Ackerloos seines Nachbarn besser gefiel, als das seine, so forderte er ihn zum Zweikampf und trat, wenn dieser ihn verweigerte, in den rechtlichen Besitz des Begehrten ein."

Vorwort

Die Elemente, aus denen sich das Gewissen bildet, sind
    1) die Strafe;
    2) die Strafsanktion durch die Gottheit;
    3) moralische Gebote und Verbote.
Die Entstehung dieser Elemente haben wir in der Geschichte, die Entstehung des Gewissens selbst im einzelnen Menschen aufzusuchen.

Demgemäß besteht diese Schrift aus zwei Teilen, nämlich aus einem historischen und aus einem psychologischen Teil.

mittestehender punkt

Einleitung

§ 1.
Übernatürliche Erklärungen

Phänomene, deren natürliche Ursachen unbekannt sind, werden durch übernatürliche erklärt.

Da anfangs die natürlichen Ursachen fast aller Phänomene, des Regens, des Erdbebens, des Donners, der Krankheiten, unbekannt sind, so werden alle diese Erscheinungen übernatürlichen Ursachen, Göttern, Geister, metaphysischen Entitäten, zugeschrieben. Nicht die Wolken regnen, sondern ZEUS. Die Erde bebt, wenn JUPITER sein Haupt schüttelt, oder, wie manche Völker sagen, dann, wenn ein Gott die Erde von einer Schulter auf die andere legt. Der Donner wird für einen Gott oder eine himmlische Stimme oder den Atem eines Gottes gehalten. In Litauen ging der Bauer während eines Gewitters mit einem Stück Speck auf seinem Acker herum und betete:  Bog Perkun,  schlage nicht in das Meinige; ich will dir dieses Stück Speck geben. In Frankreich sagt man noch heut: le bruit est si fort, qu'on n'entend pas Dieu tonner. [Es ist so laut, daß wir nicht einmal unseren Herrgott donnern hören. - wp] - Tod und Krankheit werden durch Geister verursacht. Bei den  Dajaks  auf Borneo heißt "von einem Geist geschlagen sein so viel wie krank sein. Diesem Glauben gemäß sind die ersten Ärtze Priester. Bei den  Bodos  und  Dhimals  in Nord-Ostindien besänftigen Priester den zürnenden Krankheitsgeist durch das Opfer eines Schweins. Der Priester, sagt ELLIS in seiner Beschreibung von Polynesien, ist bei Krankheiten eine wichtigere Person, als der Arzt und die Anrufung irgendeines Gottes vertritt die Stelle der Medizin. Bei den  Kalmücken  wird der Krankheitsgeist vom Priester gezwungen, den Kranken freizugeben und in einen anderen Gegenstand zu fahren.

Desgleichen werden die Träume, der Sturm, der Wechsel von Tag und Nacht zunächst überirdischen Ursachen, Göttern oder Geistern zugeschrieben.


§ 2.
Natürliche Erklärungen

Allmählich jedoch, wenn die Menschen gelernt haben, zu beobachten, werden die natürlichen Ursachen, eine nach der anderen, entdeckt, welche nun die übernatürlichen verdrängend an deren Stelle treten. An die Stelle des Regengottes treten die Wolken, an die Stelle des Erderschütterers Gase, an die Stelle der Krankheitsgeister körperliche Bildungen. Bei den Griechen, bemerkt GROTE, erschien es zuerst THALES und den übrigen ionischen Philosophen falsch, die Natur wie ein Aggregat göttlicher Manifestationen anzusehen, weshalb sie nach Ursachen forschten, die regelmäßiger und wißbarer sind. THALES entkleidete  Oceanus  und  Tethys,  die Urahnen der Götter in der homerischen Theogonie, ihrer Persönlichkeit und bezeichnete das Wasser als den Urstoff, aus welchem jedes Ding geworden ist. Die Bemühung dieser Philosophen, eine wissenschaftliche Basis zu finden, schlug fehlt, aber bedeutend ist die Tatsache, daß sie nach einer solchen Basis suchten (GROTE, Plato I, Seite 80).

Durch die geistige Entwicklung der Völker wird also die Summe ihrer übernatürlichen Erklärungen immer kleiner, ihre Summe natürlicher Erklärungen in demselben Maß größer. Das Übernatürliche gleicht einem Wild, hinter dem die Wissenschaften her sind. Anfangs findet es in jedem Ding auf der Erde und am Himmel eine Zuflucht; alsbald aber aus einigen verjagt, später aus vielen und schließlich aus allen, verendet, verschwindet es. Demgemäß sind die Völker auf der Höher ihrer Kultur ungläubig. Die natürliche Erklärungsweise, die Wissenschaften herrschen, wie früher die Erklärung durch Götter und Geister Alleinherrscherin war.


§ 3.
Kampf der natürlichen Erklärungen
mit den übernatürlichen

Die Ablösung der übernatürlichen Erklärungen durch natürliche ist kein friedlicher Prozeß, sondern ein Kampf. Die Phänomene verteidigen ihre übernatürlichen Deutungen; sie wollen sie nicht fahren lassen; denn die natürlichen erscheinen gotteslästerlich und staatsgefährlich.

 Gotteslästerlich:  Jede natürliche Erklärung vertreibt einen Gott aus der Erscheinung, die sie nun erklärt. Wem ZEUS regnet, dem klingt es gottlos, daß die Kondensation von Dünsten die Ursache des Regens ist. Wem die Sonne ein Gott ist, der findet es gottlos, sie etwa als einen glühenden Stein zu betrachten. Die Beschreibung der Sonne, sagt GROTE, wie sie in einer modernen astronomischen Abhandlung gegeben wird, würde den älteren Griehen gottlos erschienen sein. Selbst in späterer Zeit, als der Geist einer positiven Untersuchung beträchtlich fortgeschritten war, hatten ANAXAGORAS und andere Philosophen den Vorwurf der Gotteslästerung zu erdulden, weil sie HELIOS entpersonifizierten und die solaren Phänomene auf feste Gesetze zurückzuführen versuchten (History of Greece I, Seite 466).

 Staatsgefährlich:  Die Verursacher der Naturerscheinungen, die Götter, werden zu Göttern des Staates; sie durchwachsen den Staat, sie dringen in alle seine Teile. Man schreibt ihrer Wirksamkeit nicht bloß die Naturerscheinungen zu; auch die wichtigsten sozialen Einrichtungen, die Ehe, die Strafe, den Eid verknüpft man mit ihnen. Wird die Gottheit nun auf irgendeinem Phänomen vertrieben, so wird sie in ihrem Besitz der übrigen erschüttert. Die Menschen fühlen, daß vielleicht nicht allein  dieses  Phänomen ungöttlich erklärt werden kann; daß die Gottheit auch noch in anderen Erscheinungen, vielleicht in allen überflüssig ist. Daher leidet durch die Entgötterung des Regens oder des Blitzes auch die Göttlichkeit der Gesetze, des Eides, der gesitteten Familie, und mit ihrer Göttlichkeit ihre Verbindlichkeit, mit ihrer Verbindlichkeit aber die Sicherheit des Staates, welche an ihr Bestehen geknüpft ist.

So denunziert ARISTOPHANES den SOKRATES, weil dieser, nach den natürlichen Ursachen der Wolkenansammlung, des Blitzes forschend, ZEUS überflüssig macht und damit auch die Heiligkeit des Eides, des Rechts erschüttert.


§ 4.
Übernatürliche Erklärungen
in der Philosophie

Die natürlichen Ursachen der philosophischen Phänomene, besonders der ethischen, sind noch so gut wie unbekannt; foltlich werden sie übernatürlich erklärt. Die Philosophie, insofern sie sich nicht bloß kritisch, das heißt unsere Erkenntnis einschränkend, verhält, sondern ihre Phänomene positiv auf Ursachen zurückführt, steht etwa da, wo die anderen Wissenschaften sich befanden, als sie zum Erklärungsgrund ihrer Probleme Götter machten. Wie jenen Krankheit von eineim Krankheitsgeist herrührte, so wird uns noch das Phänomen des Denkens von einem Geist bewirkt. Wie jene in der Bauchrednerei, deren natürliche Ursache sie nicht kannten, die Stimme eines Gottes hörten, so vernehmen wir im Gewissen, dessen natürliche Ursache wir nicht kennen, die Stimme Gottes. Philosophie ist die zurückgebliebenste der Wissenschaften. Physik, Astronomie, Physiologie haben schon einen unantastbaren Bestand natürlicher Erklärungen. Diese Wissenschaften existieren; Philosophie existiert noch nicht. Sie befindet sich im Vorstadium ihrer Entwicklung. Ihre Phänomene, behaftet mit übernatürlichen Deutungen, warten noch auf die natürlichen.


§ 5.
Natürliche Erklärungen
in der Philosophie

Woher werden die ethischen Phänomene noch übersinnlich erklärt? Wie kommt es, daß man die Bahnen der Gestirne und die Funktionen der Organismen früher erforscht hat, als das Gewissen? Zwei Gründe haben den zurückgebliebenen Zustand der Moralphilosophie verschuldet.
    1) Die naturwissenschaftliche Methode des Vergleichs und der genetischen Entwicklung, welche allein zum Verständnis des Moralischen führen kann, ist erst in neuerer Zeit zur Anwendung gekommen.

    2) Natürliche Erklärungen der moralischen Phänomene erscheinen besonders gotteslästerlich und staatsgefährlich.  Gotteslästerlich:  insofern die Moral die letzte und bedeutungsvollste Position ist, auf welche sich die Gottheit zurückgezogen hat.  Staatsgefährlich:  wenn die Entgötterung des Donners, des Regens gefährlich sein konnte, weil dadurch die Heiligkeit des Rechts mit leidet, um wieviel gefährlicher, wenn das Göttliche aus dem Recht, dem Gewissen direkt ausgeschieden, durch natürliche Deutungen ersetzt wird!
Wir unternehmen es nun, die natürlichen Ursachen des Gewissens darzulegen; leisten also der Ethik denselben Dienst, welchen die Forscher früherer Jahrhunderte der Medizin, der Astronomie und den übrigen Wissenschaften erwiesen, als sie aus ihnen die Götter und Geister vertrieben.



I. Buch
Das Gewissen
- ein Produkt der Geschichte -


§ 6.
Beschreibung des Gewissens

Eine exakte Definition des Gewissens aufzustellen, wäre ein Fehler, da sie exakter sein würde, als das, was die Menschen sich unter Gewissen denken. Wir begnügen uns daher mit seiner Beschreibung.

Wer etwa einen Mord begangen hat, fühlt sich, sobald nur seine Leidenschaft verraucht ist, schuldig; er verdient, nach seinem eigenen Urteil, Leid als Vergeltung; er wünscht, von solchen Vorstellungen gepeinigt, die Tat wäre nicht geschehen; er verabscheut seinen Charakter. Diesen Zustand des Gemüts bezeichnet das Wort  Gewissensbisse.  - Hat jemand wohlwollend gehandelt, so billigt er seine Handlungsweise; er kann seinen Charakter achten, er hat ein gutes Gewissen.

Das Gewissen spricht nicht bloß nach dem Handeln, sondern schon vor demselben. Es gebietet, daß gewisse Handlungen getan und andere unterlassen werden sollen; häufig jedoch, ohne im Tumult der Leidenschaften Gehör zu finden.

Demnach ist das Gewissen ein Unterscheidungsvermögen, welches die Handlungen in zwei Klassen teilt, nämlich in löbliche und in tadelnswerte.


§ 7.
Form und Inhalt des Gewissens

Das Bewußtsein der Schuld, der Strafwürdigkeit ist die Form des bösen, das Bewußtsein der Löblichkeit die Form des guten Gewissens. Der Inhalt des Gewissens besteht aus den Handlungen, gelegentlich deren ein solches Bewußtsein sich einstellt. Wir erwähnten schon zwei Handlungen, deren eine, der Mord, dem Inhalt unseres tadelnden Gewissens, die zweite, ein Akt des Wohlwollens, dem unseres lobenden Gewissens angehört.

Welches Merkmal charakterisiert nun die Handlungen unseres lobenden, welches die unseres tadelnden Gewissens? Hier lassen wir eine Beschränkung eintreten. Aus der Masse der Handlungen, welche den Inhalt des Gewissens bilden, scheiden wir zwei Klassen aus.
    1) Handlungen, in welchen der Handelnde aus Egoismus, Habsucht, Rachsucht andere Menschen schädigt.

    2) Handlungen, in welchen der Handelnde aus wohlwollender Neigung oder Pflichtgefühl das Wohl anderer Menschen fördert.
Jene Handlungen bilden einen wesentlichen Teil vom Inhalt unseres tadelnden, diese einen Teil vom Inhalt unseres lobenden Gewissens. Erschöpft ist damit der Gewissensinhalt eben nicht. Es gehören noch viele Handlungen, besonders religiöser Art, in den Bereich desselben. Aber diese lassen wir beiseite. Der Gegenstand unseres Buches ist, zu erforschen:
    1) Woher existiert in uns ein lobendes und tadelndes Bewußtsein?

    2) Woher lobt dieses Bewußtsein gerade wohlwollende, woher tadelt es egoistische, graumsame Handlungen?


§ 8. Das Gewissen
und die Moralphilosophen

Wie das Bewußtsein entstanden ist, welches wohlwollende Handlungen lobt, egoistische tadelt? Da muß erst nachgewiesen werden, daß es überhaupt entstanden, historisch geworden ist; daß es sich bloß in einigen Zeitaltern findet, nicht in allen.

Fast sämtliche Moralphilosophen meinen, daß es nicht entstanden, sondern jederzeit in allen Menschen vorhanden gewesen ist. Die ganze Menschheit, sagt FERGUSON, stimmt darin überein, daß Wohlwollen gut ist (Institutes of moral philosophy, Seite 133). Ähnlich HUTCHESON: wenn die Menschen aller Nationen gewisse Handlungen billigen wollen, so pflegen sie eine Richtung derselben auf die Glückseligkeit anderer, eine liebreiche Absicht anzuführen (Sittenlehre, Seite 161).

HUME äußert sich im selben Sinn. Es ist überflüssig, zu beweisen, meint derselbe, daß Regungen des Wohlwollens, wo immer sie sich zeigen, Billigung finden. Die Epitheta  menschlich, wohltätig  sind allen Sprachen bekannt und bezeichnen überall das höchste Verdienst, zu welchem sich die menschliche Natur erheben kann (Prinzipien der Moral I, Seite 2). Das Urteil, sagt HUME an einer anderen Stelle, welches wohlwollende Charaktere und Handlungen für lobenswert erklärt, hängt von einem inneren Sinn ab, welchen die Natur der ganzen Spezies verliehen hat (which nature had made universal in the whole species).

Dieselbe Meinung wird in neuester Zeit von LECKY vertreten. Es ist, sagt dieser Forscher, ein psychologisches Faktum, daß nach dem intuitiven Bewußtsein der Menschen wohlwollende Affekte höher stehen als übelwollende, und in allen Zeiten und Ländern haben die höheren Affekte für tugendhaft gegolten, nicht die niederen. Alle Zeitalter haben in der Menschlichkeit eine Tugend, in der Grausamkeit ein Laster gesehen (History of european moral philosophy, Seite 105). Nich anders urteilen ADAM SMITH, STEWART, MACKINTOSH.

CICERO war derselben Ansicht: welche Nation, fragt derselbe, liebt nicht die Güte (benignitatem)? welche haßt und verachtet nicht die Grausamen? (de Legibus I, 11).

Auch SCHOPENHAUER werden wohlwollende, mitleidige Regungen vom Gewissen aller Völker gelobt. Es scheint ihm nicht in den Sinn gekommen zu sein, daß es Völker, ja Kulturstufen geben kann, deren Gewissen das Mitleid verwirft. Wenn er sagt: "Im Gewissensbiß sind wir damit unzufrieden, daß wir zu egoistisch gehandelt haben, zu sehr unser eigenes, zu wenig das Wohl anderer berücksichtigt oder uns womöglich ohne eigenen Vorteil das Wehleiden anderer zum Zweck gemacht haben (Die beiden Grundprobleme der Ethik, Seite 173)", so versteht er unter "wir" offenbar alle Menschen, nicht bloß einen Teil derselben. Noch deutlicher zeigt die folgende Stelle, daß eine Unterscheidung zwischen Zeitaltern, Kulturstufen ihm ganz fern lag: "Die Grundbegriffe von Recht und Unrecht faßt jeder a priori und wendet sich auf Anlaß der Erfahrung sogleich an. Den dies leugnenden Empiriker braucht man nur auf die Wilden hinzuweisen (Grundprobleme, Seite 218).

Es war auch KANTs Meinung, daß jedes menschliche Bewußtsein wohlwollende Gesinnungen lobt, übelwollende verurteilt. Diese Lehre ergibt sich folgendermaßen aus seinem ethischen System.

Im Bewußtsein aller Menschen, wie in dem jedes vernünftigen Wesens überhaupt herrscht ein Sittengesetz, der kategorische Imperativ, welcher lautet: Du sollst nicht nach einer Maxime handeln, von der du nicht wollen kannst, daß sie allgemein würde, daß alle Menschen nach ihr handeln. Von einer Maxime des Übelwollens nun kann der sie Befolgende nicht wünschen, daß sie allgemein wird. Der Betrüger z. B. kann nicht wollen, daß alle Menschen betrügen; denn sonst könnte er selbst einmal in die Lage kommen, betrogen zu werden. Demnach verbietet ei, nach KANT, in allen Menschen vorhandenes sittliches Bewußtsein den Betrug und für andere Menschen nachteilige Handlungen überhaupt.

Eine Maxime dagegen, von der man wollen kann, daß sie Gesetz für  alle  wird, soll man zu der seinigen machen. Zum Beispiel: von einer wohltätigen Handlungsweise kann man wollen, daß sie die allgemeine Art zu handeln wird. Demnach wird dieselbe jedem Menschen durch das ihm innewohnende Sittengesetz geboten. KANT nennt auch direkt unter den Zwecken, welche zugleich Pflichten sind, die fremde Glückseligkeit (Metaphysik der Sitten, Ausgabe KIRCHMANN, Seite 218).

Dies (unter anderen Handlungen) Wohltätigkeit gebietende, Egoismus und Grausamkeit verbietende Sittengesetz beeinhaltet, nach der Meinung KANTs, jedem Menschen ebenso unbedingt, wie die erkenntnistheoretischen Formen. Wie Raum und Zeit Formen a priori jeder menschlichen Sinnlichkeit, wie die Kategorien Formen a priori jedes menschlichen Verstandes sind, so ist das Sittengesetz eine Form a priori jeder menschlichen Vernunft. Reine Sinnlichkeit, reiner Verstand, reine (praktische) Vernunft sind einander parallel.
    "Der theoretische Gebrauch der Vernunft ist derjenige, durch den ich a priori als notwendig erkenne, daß etwas sei; der praktische aber, durch den a priori erkannt wird, was geschehen soll. - Ich nehme an, daß es wirklich reine moralische Gesetze gibt, die völlig a priori das Tun und Lassen eines vernünftigen Wesens überhaupt bestimmen. Diesen Satz kann ich mit Recht voraussetzen, nicht allein, indem ich mich auf das sittliche Urteil eines  jeden  Menschen berufe. - Alle sittlichen Begriffe haben völlig a priori in der Vernunft ihren Sitz und Ursprung, und dieses  in der gemeinsten Menschenvernunft  ebensowohl, als der im höchsten Maße spekulativen" (Kritik der reinen Vernunft, Seite 504 und 624; Metaphysik der Sitten, Seite 32).
In der Verwirklichung ist zwar ein Unterschied zwischen der reinen Sinnlichkeit und dem reinen Verstand einerseits und der reinen praktischen Vernunft andererseits. Die Formen des Raums und der Zeit und die Kategorien werden bei den einzelnen Erkenntnisakten tatsächlich angewendet. Räumlich, zeitlich, kausal ist die Erkenntnis jedes Gegenstandes, jedes Vorgangs. Der kategorische Imperativ dagegen wird im Handeln nicht betätigt, oder doch nur selten. Man ist sich wohl dessen bewußt, daß er verwirklicht werden sollte, daß es Unrecht ist, jemanden zu betrügen, zu schädigen; aber die Neigungen, mächtiger als die Pflicht, verführen stets aufs Neue zu pflichtwidrigen Handlungen. Der kategorische Imperativ zeigt sich also mehr  vor  dem Handeln ("Du solltest") und  nach  dem Handeln ("Du hättest sollen"), als im Handeln, dadurch wie gesagt, verschieden von den Formen a priori des Erkennens, welche in den einzelnen Erkenntnisakten verwirklicht werden. Aber a priori in jedem menschlichen Bewußtsein  vorhanden  ist der kategorische Imperativ, nach KANT, ebensogut wie die Formen a priori der Sinnlichkeit und des Verstandes, mag er auch weniger in dem zutage treten, was geschieht, als im Bewußtsein dessen, was geschehen sollte. Das Verdienst KANTs besteht, seiner ausgesprochenen Überzeugung nach, bloß darin, allgemein gefaßt, abstrakt formuliert zu haben, was im Einzelnen jeder Mensch weiß und stets gewußt hat. Daher erwidert er einem seiner Rezensenten:
    "Ein Rezensent, der etwas zum Tadel dieser Schrift sagen wollte, hat es besser getroffen, als er wohl selbst gemeint haben mag, indem der sagt, daß darin kein neues Prinzip, sondern nur eine neue Formel aufgestellt worden ist. Wer wollte aber auch einen neuen Grundsatz aller Sittlichkeit einführen und diese gleichsam zuer erfinden? gleich als ob vor ihm die Welt in dem, was Pflicht ist, unwissend oder in einem durchgängigen Irrtum gewesen wäre" (Kritik der praktischen Vernunft, Ausgabe KIRCHMANN, Seite 7).


§ 9.
Das Gewissen und die
niederen Kulturstufen

Haben die Philosophen Recht? Gehört die Schätzung des Wohlwollens und die Verurteilung der Grausamkeit zum ewigen Inventar des menschlichen Gemüts? oder haben die Philosophen Unrecht; sind jene Schätzung und diese Verurteilung bloß zeitweise vorhanden?

Um das zu entscheiden, müssen wir uns anderswo umsehen, als daheim. Beim eigenen sittlichen Urteil darf man nicht stehen bleiben, noch bei demjenigen seiner Zeitgenossen, noch auch beim Urteil solcher Kulturstufen, welche in gleicher Höhe mit der eigenen sind. Die Menschenfresser sollen uns darauf Antwort geben, ob jene Schätzungen von Ewigkeit her oder historisch gewordene sind.

Bei den Komantschen von Texas werden keine Handlungen als Verbrechen betrachtet. Jeder verfährt nach eigenem Ermessen, bis ihm ein Mächtigerer Einhalt gebietet. Sie versichern, der große Geist habe ihnen bei ihrer Erschaffung das Vorrecht eines ungehinderten Gebrauchs ihrer Kräfte gestattet. (SCHOOLKRAFT, Indian Tribes II, Seite 131). Gewissen, sagt BURTON, existiert nicht bei den ostafrikanischen Stämmen. Räuberei charakterisiert den Mann von Ehre; Mord, je scheußlicher, desto besser, macht zum Helden (First Footsteps in East Africa, Seite 176). BURTON sollte zwar sagen:  unser  Gewissen existiert dort nicht; denn Bezeichnungen wie Ehrenmann (honourable man) und Helden setzen Gewissensregungen voraus; das Bewußtsein aber, welches die Grausamkeit tadelt, Wohlwollen lobt, fehlt da. - Der ungebildete Natursohn, sagt BREHM von den Sudanesen, glaubte kein Verbrechen begangen zu haben, wenn er einen andern, der größeren Reichtum besaß, umbrachte. Er hielt den Tod desselben für eine durch den Raub bedingte Notwendigkeit, welche er leicht entschuldigen zu können glaubte. Überhaupt halten sie Betrug und Mord für eines Mannes würdige Taten (Nordost-Afrika). Wir müssen, sagt G. E. BURCKHARDT von den Bewohnern Wahabis, mit dieser Handlungsweise (Rauben und Plündern) nicht die Begriffe von Verbrechen verbinden, wie wir es in Europa zu tun gewohnt sind. Der arabische Räuber betrachtet sein Gewerbe als ein ehrenvolles, und der Name  haramy  (Räuber) ist einer der schmeichelhaftesten Titel, welche man einem jungen Helden nur beilegen kann (Wahabi, Seite 121). Auch die Grönländer verurteilen den Mord nicht. Viele, sagt CRANZ, morden aus Neid über die vorzügliche Geschicklichkeit oder guten Gerätschaften eines anderen; die meisten morden aus Rache. Ein solcher Meuchelmörder verrichtet die Tat auf der See in hinterlistiger Weise, indem er den Grönländer in seinem Kajak umstürzt und ersaufen läßt, oder hinterrücks mit der Harpune wirft und ersticht (Grönland, Seite 250). AMMIANUS MARCELLINUS berichtet von den  Alanen:  ihr höchster Stolz ist die Ermordung irgendeines Menschen (31, 2). Sie rechneten es unter die Freuden des Jenseits, aus den Schädeln ihrer Feinde zu trinken. Manche Handlungen, sagt MARINER von den Bewohnern der  Tonga Inseln,  welche von allen zivilisierten Völkern als Verbrechen betrachtet werden, sehen sie als etwas Gleichgültiges an (Tonga Inseln II, Seite 100). GALBRAITH, der als Kommissar der Vereinigten Staaten lange Zeit unter den  Sioux  lebte, schildert sie folgendermaßen: Die meisten Laster halten sie für Tugenden. Durch Diebstahl, Verrat, Raub und Totschlag erlangen sie Ansehen und Ehre. Jedem Individuum wird von Jugend auf beigebracht, daß Mord eine äußerst verdienstvolle Tat ist. Das einzige Verlangen eines angehenden Helden richtet sich auf die Erlangung einer Feder, das Ehrenzeichen für die Ermordung eines menschlichen Wesens; ob diese einen Mann, eine Frau oder Kind betrifft, ist gleichgültig (LUBBOCK, Die Entstehung der Zivilisation, Seite 329). Ähnlich werden die Fidschi-Insulaner beschrieben. Blut zu vergießen, ist ihnen kein Verbrechen, sondern Ruhm. Wer auch immer das Opfer sein mag, vornehm oder gering, alt oder jung, Mann oder Weib oder Kind, ob im Krieg erschlagen oder durch Verräterei hingeschlachtet, - auf irgendeine Weise ein anerkannter Mörder zu werden, ist der Gegenstand rastlosen Ehrgeizes für einen Fidschi-Insulaner (WILLIAMS, Fiji and the Fijians, Seite 112). Bei den  Lampong  sind Diebstahl und Mord keine Taten, deren man sich zu schämen hat (WAITZ, Anthropologie, Bd. 5, Seite 159).

Die wohlwollenden Regungen selbst fehlen nicht auf den niederen Kulturstufen. Aber sie werden eben anders beurteilt, wie bei uns. Sie sind
     entweder  nicht gut, nicht böse. Ein Beispiel hierfür erzählt CHARLEVOIX: Die Völkerschaften, unter denen er sich aufhielt, erwähnten wohlwollende Handlungen niemals als löblich. Sie befriedigten, wenn sie wohlwollend handelten, einen Instinkt (Journal historique d'un voyage de l'Amerique, Bd. 6, Seite 13);

     oder  Mitleid und verwandte Regungen gehören eher zum Inhalt des bösen, wie zu dem des guten Gewissens. Nachgiebigkeit - bemerkt ERSKINE - gegen die sanfteren Empfindungen des Herzens, an denen es in der Natur der Fidschi-Insulaner sicherlich nicht fehlt, wird als Schwäche verurteilt,, und man verwendet große Mühe darauf, der Jugend für mitleidige Regungen Verachtung einzuflößen und für rücksichtslose Graumsamkeit Bewunderung. Ein Häuptling, welcher seinem kürzlich gestorbenen Favoritsohn alle Tugenden beilegte, die jemand in den Augen eines Fidschi-Insulaners besitzen kann, schloß damit, daß er seine vollendete Grausamkeit erwähnte, vermöge deren er seine eigenen Weiber töten und nachher essen konnte, wenn sie ihn beleidigt hatten (Westlicher Pazifik, Seite 247). Achtung, sagt MUNZINGER von den  Bogo,  erwirbt sich der Räuber, der Schreck der Nachbarschaft, der an Blut und Raub nie genug kriegen kann. Das Gebot des Evangeliums, seinen Feind zu lieben, wird hier schwerlich je begriffen werden. Vergessen und Verzeihen wird als ein Laster betrachtet (Sitten und Recht der Bogo, Seite 92).
Wäre uns auch die Mißachtung des Mitleids nicht ausdrücklich bezeugt, wir müßten sie voraussetzen bei Völkerschaften, deren Entzücken, wie ELLIS von den  Polynesiern  sagt, Krieg, barbarischer, mörderischer, unerbittlicher Krieg ist; bei Stämmen, welche, wie die Feuerländer, Menschenkörper zerreissen und das blutige Fleisch essen, welche das Sprichwort haben: "Delikat, wie ein Mensch" und bei welchen es Häuptlinge gibt, die, nach einer ungefähren Schätzung, im Laufe ihres Lebens 900 Menschen verzehrt haben (LUBBOCK, Die vorgeschichtliche Zeit, Seite 235) - Die  Maori  waren der Meinung, daß, je mehr Leichen sie verzehrten, desto höher ihr Rang im Jenseits sein würde. Auch die  Tupinambas  in Brasilien glaubten, daß die Seelen derer, welche tugendhaft gelebt haben, das heißt, welche sich ordentlich gerächt und viele Feinde verzehrt haben, hinter die großen Berge gehen und in schönen Gärten mit den Seelen ihrer Väter tanzen (Tylor, Anfänge der Kultur, Bd. 2, Seite 86).

Es ist der Schätzung des Mitleids ähnlich ergangen, wie dem Schamgefühl. Auch dieses, meinen die Philosophen, sei von jeher dagewesen; überall, wo eine Verbindung der beiden Geschlechter stattfindet, trete dieses seltsame Gefühl dazu, nicht unähnlich einem bösen Gewissen.

Schamhaftigkeit, sagt HUTCHESON, zeigt sich beim Geschlechtsaktes in allen Zeitaltern und bei allen Völkern (Sittenlehre, Seite 152). In Wahrheit ist das Schamgefühl ebensowenig überall vorhanden, wie das Lob des Mitleids oder der Tadel der Grausamkeit, sondern, gleich diesen Schätzungen, Produkt eines historischen Prozesses. Auf den tiefsten Stufen des Daseins, sagt BACHOFEN, zeigt der Mensch neben völlig freier Geschlechtsmischung auch eine Öffentlichkeit der Begattung. Gleich dem Tier befriedigt er den Trieb vor aller Augen. HERODOT berichtet dies von den  Massageten  (Bd. 1, Seite 203), den  Nasamonen  und anderen Stämmen. Von den  Mosynoicen  sagten die Soldaten des CYRUS, dies sei das roheste Volk, was sie angetroffen haben. Die Männer hätten vor aller Augen ihren Weibern beigewohnt. APOLLONIUS RHODIUS, (Argonautica II, 1023-10: Sich des Beischlafs zu schämen, ist in diesem Volk nicht Sitte. Sondern wie Schweine auf der Trift, ohne sich auch nur im Geringsten vor den Anwesenden zu schämen, vollziehen sie, auf der Erde liegen, den Geschlechtsakt. Von den äthiopischen  Ausern  sagt HERODOT (IV, 180): Sie begatten sich mit den Weibern nach Art des Viehs, ohne mit ihnen häuslich zusammen zu wohnen. Dasselbe wird von den  Garamanten  berichtet. SOLINUS 30: Die Garamenten kennen keine Ehe; ihre Geschlechtsverbindungen sind dem regellosen Belieben überlassen. CHARLEVOIX sagt von den  Guaycurus  in Paraguay: Diese Eingeborenen besitzen auch nicht den leisesten Begriff von der allen übrigen menschen angeborenen Schamhaftigkeit (Histoire du Paraguay I, Seite 73). Hier ist nicht bloß die Mitteilung interessant, sondern auch der Mitteilende, nämlich wegen der Zähigkeit seines Vorurteils. Dasselbe, mit ihm widersprechenden Urteilen zusammenstoßend, hält den Stoß unerschüttert aus: CHARLEVOIX betrachtet die  Guaycurus  als Ausnahme; im Übrigen ist ihm das Schamgefühl noch, seinem Vorurteil gemäß, allen Menschen angeboren. - In  Tahiti  wurde die Begattung, wie COOKEs Reisebegleiter sahen, öffentlich vor aller Augen vollzogen, unter dem guten Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber (WAITZ, Anthropologie, Bd. VI, Seite 124). Ähnlich lebte man auf  Samoa.  Die  Andamanen  tätowieren sich und beschmieren sich mit Schlamm, tragen aber keine Kleider und scheinen jegliches Schamgefühl zu ermangeln (LUBBOCK, Die vorgeschichtliche Zeit, Seite 140). Die Einwohner von Neuholland gehen, wie HAWKESWORTH bemerkt, ganz nackt; es kommt ihnen nicht in den Sinn, sich aus Schamgefühl zu bedecken (Geschichte der Seereisen III, Seite 87). Die Kalifornier haben keine Hochzeitszeremonien und kein Wort in ihrer Sprache, um eine  Hochzeit  zu bezeichnen. Sie paaren sich wie die Tiere (siehe SPENCER, Principles of Sociology, Seite 632). -

Wir haben bisher von Völkern gesprochen, die jetzt noch unkultiviert sind. Wenn wir nun in die ältesten Zeiten eines kultivierten Volkes zurückgehen, so treffen wir auf Anschauungen, welche den geschilderten gleichen. Seeräuberei, sagt MAURER, war bei den alten  Norwegern  der ehrendste Beruf (Bekehrung des norwegischen Stammes zum Christentum, Bd. 2, Seite 273). Ebenso bezeichnet TURNER die Seeräuberei als die ehrenvollste Beschäftigung bei den  Angelsachsen  (History of the Anglo-Saxons, Bd. 2, Seite 43). Nur die Beurteilung dieser Seeräuber war von der heutigen verschieden, nicht ihre Handlungsweise. TURNER beschreibt sie folgendermaßen: Ihre Feindseligkeiten sind besonders gegen die Friedlichen, zur Verteidigung Unfähigen gerichtet. Beim Anblick menschlichen Jammers scheinen sie Befriedigung gefühlt zu haben. Belehrt, eine friedliche Gesellschaft wie ein Erntefeld anzusehen, welches umso leichter geplündert werden kann, nichts Rühmliches kennend, als die Vernichtung ihrer Mitmenschen, segelten sie von Land zu Land, indem sie raubten und die Einwohner ermordeten. Das Kind von der Mutter Brust zur reißen und sich mit den Lanzen einander zuzuwerfen, war die Gewohnheit vieler dieser Räuber (Anglo-Saxons II, Seite 47, 51). Dieselbe Gewohnheit erwähnt MAURER und er fügt hinzu, daß ein gewisser OELVER den Beinamen  Barnakarl  d. h. "Kindermann" erhielt, weil er seinen Leuten verbot, Kinder zu spießen (Bekehrung d. norweg. Stammes I, Seite 203). Demnach waren Regungen des Mitleids auch hier vorhanden, aber nicht gebilligt. Billigung fanden die grausamen, blutigen Gesinnungen. Wir sehen, sagt MAURER, schon Kinder nur den Altersgenossen die Teilnahme an ihren Spielen verstatten, die wenigstens das Blut eines Tieres vergossen zu haben sich rühmen konnten. Erwachsene rühmen sich der von ihnen begangenen Totschläge. VERMUNDR HROFSON rühmt sich, elf Männer erschlagen zu haben und es gilt als Schimpf, wenn jemandem nachgesagt wird, er habe noch keines Mannes Blut gesehen (Bekehrung II, Seite 172). Auch PHILIPPS bemerkt: die Angelsachsen hielten es in früherer Zeit nicht für Unrecht, jemandem in Bezug auf seine Person oder sein Vermögen zu nahe zu treten (Englische Reichs- und Rechtsgeschichte, Bd. 2, Seite 254). Bezeichnend ist folgendes Gedicht auf ERICH BLUTAXT: Warum kann  Erich  eher, als alle anderen Könige in der Walhalla erwartet werden? Und ODIN sprach: weil er viele Länder verheert und sein Schwert weit bluttriefend herumgetragen hat (siehe MÜNTER, Geschichte der Einführung des Christentums in Dänemark und Norwegen, Bd. 1, Seite 437). In dieser Posie des Mordes ist der religiöse Anklang charakteristisch. GIBBON bemerkt mit Recht, daß die Religion der Germanen weit eher zur Entflammung, als zur Mäßigung ihrer Leidenschaften beitrug (Decline and Fall, Bd. 2, Seite 254). "ODIN ist es, der Fürsten verfeindet und den Frieden verwehrt. Da schleuderte Odin den Spieß ins Volk, da wurde Mord in der Welt zuerst", heißt es in der  Edda. 

TURNER erwähnt das  Lodbrokar-Quida,  als ein Gedicht, in welchem der fürchterlichsten Einzelheiten menschlicher Grausamkeit mit Entzücken gedacht wird.

Solche Anschauungen hatte ADAM von BREMEN vor Augen, als er schrieb: Die  Dänen  haben viele Eigentümlichkeiten, welche sowohl dem Gesetz, als auch der Sitte und dem Recht und der Billigkeit zuwiderlaufen (IV, 6).

MALLET sagt über die alten Dänen: sie hatten eine Vorstellungsweise, welche der unsrigen gerade entgegengesetzt ist. Sie gingen vom Prinzip der Ungleichheit der Menschen aus, wie unsere Rechtsgelehrten von dem ihrer Gleichheit, und folgerten, daß die Schwachen kein Recht haben auf das, was sie nicht verteidigen können (Introduction á l'histoire de Dan., Seite 130).

Ähnlich DAHLMANN von den alten  Isländern:  wenn einem der Neuanbauer in Island das Ackerloos seines Nachbarn besser gefiel, als das seine, so forderte er ihn zum Zweikampf und trat, wenn dieser ihn verweigerte, in den rechtlichen Besitz des Begehrten ein (Geschichte von Dänemark I, Seite 157). Zum Beispiel: ISOFR hieß ein Mann. Er kam hierher (nach Island) nach der Zeit des Landnehmens und forderte von VILBALDR sein Land oder den Zweikampf. VILBALDR wollte aber nicht kämpfen und zog von BULAND ab. - HALLKELL fuhr nach Island und forderte von GRIMR sein Land oder den Zweikampf. GRIMR gint mit HALLKELL zum Zweikampf und fiel da (MAURER, Entstehung des isländischen Staates, Seite 52). Dieselbe Anschauung findet sich bei den  Dogrips  und anderen nordamerikanischen Stämmen, wo die Frauen das Eigentum des Stärkeren sind. Man nimmt dort an, daß jeder mann das gesetzliche und sittliche Recht hat, sich die Frau eines schwächeren Mannes anzueignen (LUBBOCK, Die vorgeschichtliche Zeit, Seite 219).

Bekannt ist das "jus in viribus habent" [das Recht zu zwingen - wp] des POMPONIUS MELA. Auch wir sagen: "Macht ist Recht, Macht geht vor Recht", aber in einem wesentlich anderen Sinn. Wir meinen: Macht ist, sittlich betrachtet, nicht Recht, sollte nicht Recht sein. Aber, wie die Welt nun einmal ist, tatsächlich geht Macht vor Recht. Somit beträfe die Verschiedenheit zwischen heute und damals weniger den Tatbestand, als seine Beurteilung.

Konsequenterweise sind anfangs nur Reiche und Mächtige unsterblich, während die Geringen entweder gar keine oder nur eine untergeordnete Fortdauer haben. In der  Ynlinga-saga  sagt ODIN: mit soviel Gütern würde jeder nach  Walhall  kommen,, als er auf dem Scheiterhaufen gehabt habe (Kap. VII). Man mußte, bemerkt WILHELM MÜLLER, in  Walhall,  wollte man geehrt sein, mit Gefolge erscheinen und Schätze mitbringen, welche deshalb dem Toten mit ins Grab gegeben wurden (Altdeutsche Religion, Seite 409). Alle Vornehmen, sagt MARINER von den Bewohnern der  Tonga Islands,  haben Seelen, welche nach dem Tod in  Boloto  wohnen, nicht nach der Maßgabe ihres moralischen Verdienstes, sondern nach ihrem Rang in dieser Welt. Aber die Geringen haben entweder gar keine Seelen oder sterbliche. Als MARINER ihnen einiges von der christlichen Lehre über die ewigen Strafen sagte, erwiderten sie: sehr schlimm in der Tat für die  Papalangis,  d. h. Europäer (Tonga Inseln II, Seite 99). Auch die  Natchez  behielten sich ganz allein das Recht vor, in die Sonne, woher sie entsprungen waren, zurückzukehren. Die Untertanen, welche sie die Stinkenden nannten, überließen sie ihrem Schicksal. Ähnliche Begriffe haben die Bewohner von  Otaheite:  Nur die Seelen der Häupter versammeln sich in der Sonne, wo sie Brotfrüchte, Hunde- und Schweinefleisch, gehörig zubereitet, im Überfluß vorfinden. Die Seelen der Leibeigenen hingegen wandern in Tiere oder werden von Vögeln verzehrt oder kommen sonst um (MEINERS, Geschichte der Religionen II, Seite 770). Ebeso ist in  Sumatra  die Fortdauer nach dem Tod ein Privilegium der Vornehmen. Auch die alten  Preußen  glaubten, daß, wenn jemand in diesem Leben vornehm oder gering, reich oder arm, mächtig oder schwach war, er dasselbe nach der Auferstehung im Jenseits sein würde (JOHANN VOIGT, Geschichte Preußens I, Seite 572).

Solche Völker würden sagen: es ist leichter, daß ein Tau durch ein Nadelöhr geht, als daß ein Armer ins Himmelreich kommt.

Mit dieser, sozusagen, moralischen Klassifikation der Menschen in Vornehme und Geringe, Mächtige und Schwache stimmt es überein, daß die älteste Bedeutung des Wortes "gut" vornehm, mächtig, reich, diejenige des Wortes "schlecht" gering, schwach, arm ist. So sagt P. E. MÜLLER in seiner isländischen Historiographie: "Einige von den  guten d. h. wohlhabenden  Bauern konnten dem Goden auf dem Thing starken Widerstand leisten." Nicht anders im griechischen Altertum. Der Ausdruck  gut,  bemerkt GROTE, bezeichnet in seiner ältesten Bedeutung den Mann von Geburt, Reichtum, Ansehen, dessen Arm Kraft hat, zu vernichten oder zu beschützen, während das entgegengesetzte Epitheton den Armen, Geringen, Schwachen bezeichnet. Die Beziehung dieser Ausdrücke auf die Macht, nicht auf den Wert ist ihr ältester Sinn in der griechischen Sprache (History of Greece II, Seite 86f).

Überhaupt sind die Anschauungen des heroischen Zeitalters der Griechen der hier geschilderten Denkweise nicht unähnlich. GROTE charakterisiert dieselben durch einen Vergleich mit den  Thrakern  einerseits und dem  historischen  Griechenland andererseits: Die  Thraker  verkauften ihre Kinder als Sklaven, betrachteten Räuberei nicht bloß als zulässig, sondern als die einzig ehrenvolle Art zu leben und vor allem fühlten sie Entzücken bei zwecklosem Blutvergießen. So waren die  Thraker  zur Zeit des THUKYDIDES und HERODOT, und das homerische Zeitalter steht in der Mitte zwischen der Bildungsstufe, welche diese beiden Geschichtsforscher noch in  Thrakien  sahen und derjenigen, auf welcher sie ihre eigenen zivilisierten Landsleute erblickten. Abgesehen indessen von der Wirksamkeit einiger Privatverbindungen (der Verbindlichkeit gegen Freunde, Gastfreunde, Schutzflehende, Verwandte) begegnen wir in der homerischen Gesellschaft kaum irgendwelchen sittlichen Mächten. Die berichteten Taten und Abenteuer setzen eine Gemeinschaft voraus, in welcher Wildheit, Raublust und die aggressiven Neigungen überhaupt durch keine Gewissensskrupel (internal counterbalancing scruples) aufgehalten werden. Wilde Brutalitäten werden mit offenbarer Gleichgültigkeit bewunderten Helden zugeschrieben. Die Berühmtheit des AUTOLYKUS in der Laufbahn der Räuberei und des Eidbruchs werden mit derselben unaffektierten Bewunderung erzählt, wie die Weisheit NESTORs oder die Stärke des AJAX. HOMERs Hymnus auf HERMES zeigt die Bewunderung, welche man berühmten Dieben zollte. Der Beruf des Seeräubers ist anerkannt und ehrenvoll, sodaß ein Wirt, welcher seinen Gast nach dem Zweck der Reise fragt, die Bereicherung durch Seeräuberei unter den Zwecken aufzählt, welche sich seinem Geist in ungezwungener Weise darbieten. Es existiert keine Verpflichtung des Menschen gegen den Menschen als solchen. Gesinnungen dieser Art findet man weder in der wirklichen Welt, noch in der Phantasie der Dichter (History of Greece II, Seite 107 und 119).


§ 10.
Folgerungen

Die Meinung der Philosophen, daß ein Bewußtsein, welches Grausamkeit tadelt und Wohlwollen lobt, in allen Menschen vorhanden sei, ist demnach falsch. Wenn MACKINTOSH sagt: Es existiert kein Mensch, der nicht mit mehr Befriedigung auf Akte des Wohlwollens blickt, als auf Akte der Grausamkeit, vorausgesetzt, daß er ein unbeteiligter Zuschauer ist (a calm bystander, Principles of ethical Philosophy, Seite 58), so widerlegt ihn die Denkweise der früheren Bewohner seines eigenen Vaterlandes. Die Achtung, deren sich bei den  Bogo  der Räuber, der Schreck der Nachbarschaft erfreut, der von Blut und Raub nie genug kriegt, widerlegt ADAM SMITH, der behauptet: seines Nächsten Glück zu zerstören, weil es dem eigenen im Weg steht; ihm fortzunehmen, was nützlich für ihn ist, bloß weil es von gleichem oder größerem Wert für mich ist, - eine solche Handlungsweise kann kein unparteiischer Zuschauer billigen (Theory of morale sentiment, Seite 180). Die Neigung dieses Philosophen, zu verallgemeinern, ist so stark, daß er selbst die Begriffe von Schicklichkeit, welche in seinem Stand herrschen, für allgemein menschliche hält. Gierig zu essen, meint er, gilt überall für unschicklich (a. a. O. Seite 51).

Versprich irgendjemandem, sagt HUTCHESON, alle Belohnungen der Welt oder drohe ihm mit allen Strafen, du wirst ihn nicht dahin bringen können, Achtung vor einem Menschen zu haben, der grausam ist (Principle of beauty and virtue, Seite 135). Diese Achtung würde dem Grausamen ungezwungen von jenem Häuptling gezollt werden, welcher vollendete Grausamkeit zu den Tugenden seines Sohnes zählte.

Der Satz "dieser Mensch ist tugendhaft, aber er kennt kein Mitleid" klingt, nach SCHOPENHAUERs Meinung, jedem ungereimt (Ethik, Seite 236). Dort indessen würde man sogar sagen: Dieser Mensch ist tugendhaft, denn er kennt keine Mitleid; er ist grausam, unerbittlich; wegen einer geringen Beleidigung hat er den Beleidiger selbst und dessen ganze Familie erschlagen.

Der Irrtum dieser Philosophen besteht darin, daß von ihnen ein Teil für das Ganze genommen worden ist. Ihre Kirchspielmoral haben sie für diejenige des Erdkreises gehalten.

Auch die Behauptung KANTs: ein Sittengesetz, welches Handlungen verbietet, deren Allgemeinwerden man nicht wollen kann, dränge sich dem Bewußtsein jedes Menschen auf, - wird durch die Moral der Menschenfresser drastisch widerlegt. Von kaum einer Handlung kann der Handelnde ernsthaft wollen, daß sie nicht allgemein wird, als von der Menschenfresserei (denn sonst könnte einmal an ihn die Reihe kommen, gefressen zu werden). Keine Handlung wird somit energischer vom kategorischen Imperativ verboten, von einem Sittengesetz, welches, nach KANT, im Bewußtsein jedes Menschen a priori vorhanden ist, gleichwie die Formen des Raums oder der Zeit. Da nun das sittliche Bewußtsein der Kannibalen Menschenfresserei trotzdem für eine löbliche Handlungsweise erklärt; da ihr Gerechtigkeitsgefühl selbst im Jenseits dafür eine Belohnung fordert, so entsteht die Frage: wo ist, wenn ihr Gewissen sich in diesem Sinne äußert, der kategorische Imperativ, dessen sich jeder, wie KANT meint, unmittelbar bewußt wird, dessen Stimme selbst den kühnsten Frevler zittern macht und ihn nötigt, sich vor seinem Anblick zu verbergen; dessen Bewußtsein ein Faktum der Vernunft zu nennen ist, weil es sich von selbst aufdrängt, und zwar der gemeinsten Menschenvernunft ebensowohl, wie der im höchsten Maß spekulativen; dessen Übertretung auch im verruchtesten Menschen eine Verabscheuung seiner selbst bewirkt? (Grundlegung Metaphysik der Sitten, Seite 22; Metaphysik der Sitten, Seite 211; Kritik der praktischen Vernunft, Ausgabe KIRCHMANN, Seite 33, 36 und 96).

Aber, wird man einwenden, KANT hat doch auch gewußt, daß es Menschenfresser nicht bloß gibt, sondern daß sie mit gutem Gewissen fressen. Folgt hieraus nicht weiter, daß das Sittengesetz auch nach KANT ein Produkt der Geschichte ist? Nein. Wir stellen es in Abrede, daß KANT das Moralische historisch aufgefaßt hat. Denn die Schwierigkeiten, eine solche Auffassung im Übrigen mit der kantischen Ethik zu reimen, sind so zahlreich und offenbar, daß KANT, ich kann nicht daran zweifeln, auf ihre Beseitigung bedacht gewesen wäre. Er hätte uns nicht ratlos vor selbstgeschaffenen Rätseln stehen lassen. Diese Schwierigkeiten sind:
    1) Wenn das Sittengesetz, welches Handlungen verbietet, deren Allgemeinwerden man nicht wollen kann, nach KANTs Meinung nicht immer, nicht in jedem Menschen vorhanden war, so sind die Stellen unverständlich, in welchen KANT ausdrücklich sagt, daß es sich dem Bewußtsein jedes Menschen aufdrängt. Den oben zitierten Stellen fügen wir noch die folgende hinzu: "Das moralische Gesetz drängt sich auch dem ärgsten Menschen kraft seiner moralischen Anlage unwiderstehlich auf." (Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Ausgabe KIRCHMANN, Seite 39).

    2) Wenn das Sittengesetz in der Zeit geworden ist, so entsteht die Frage: zu welchem Zeitpunkt hat es sich zuerst gezeigt? Offenbar nicht erst seit und durch KANT. Denn es war, nach KANTs eigenen Worten, längst vor ihm in aller Menschen Vernunft und ihrem Wesen einverleibt (Kritik der praktischen Vernunft, Seite 126). Aber wie lange vor ihm? In welches Jahr, in welchen Monat fällt der Geburtstag des kategorischen Imperativs?

    3) Auf welchem Weg ist dieses Gesetz zur Welt und in das Bewußtsein der Menschen gekommen? Haben Einzelne es entdeckt und den übrigen davon Mitteilung gemacht? oder liegt es auf einer gewissen Bildungsstufe der Menschheit in der Luft und wird von allen, welche sich auf ihr befinden, perzipiert?
Diese Schwierigkeiten, welche bei der historischen Auffassung seines Sittengesetzes entstehen, würde KANT nicht wortlos übergangen haben. Da ist noch eher anzunehmen, daß die historische Auffassung des Moralischen überhaupt nicht in den Kreis seiner Ideen fiel; daß ihm der kategorische Imperativ wirklich von vornherein in allen Menschen, also auch in den Kannibalen vorhanden war; daß dieselben, seiner Meinung nach, nicht mit gutem, sondern mit bösem Gewissen fressen.

Hierfür spricht noch die folgende Stelle: KANT sagt von den Philosophen des  Eudämonismus daß sie dreist genug seien, sich gegen die himmlische Stimme des kategorischen Imperativs taub zu machen (Kritik der praktischen Vernunft, Ausgabe KIRCHMANN, Seite 41). Wenn KANT nun meinen konnte, daß EPIKUR und HELVETIUS ihre Systeme unter Gewissensbissen aufgestellt und vertreten hätten, wird er dann nicht erst recht gemeint haben, daß die Menschenfresser ihr Mahl unter Gewissensbissen verzehren? -

Auf ähnliche Schwierigkeiten würde die Annahme stoßen, daß das Sittengesetz, nach KANT, bei den niedrig kultivierten Völkern korrumpiert und zwar bis zur Austilgung korrumpiert worden sei. Wann und wodurch ist diese Korruption eingetreten? Wann und wodurch wird sie beseitigt? Außerdem: durch Anwendung welcher Mittel kann ein Begriff a priori, wie Raum, Zeit, Kausalität (a. a. O. Seite 11 und 12). Ist es nun die Meinung KANTs, daß die Anschauungsform a priori des Raums oder die Verstandesbegriffe a priori der Kausalität, der Substanz irgendwie aus dem Erkenntnisvermögen entfernt werden können? Offenbar nicht. Vielmehr ist Unaustilgbarkeit gerade das Wesen der Begriffe a priori, also auch, sollte man denken, des Sittlichkeitsbegriffs (1).

Wie wir nun oben schlossen: KANT hat den kategorischen Imperativ bei den unkultivierten Völkern  schon  vorhanden geglaubt; sonst hätte er seine Entstehungsgeschichte erörtert; so schließen wir hier: KANT glaubte sein Sittengesetz dort  noch  vorhanden; sonst hätte er sich mit der Art und mit der Möglichkeit der Austilgung dieses Begriffs a priori beschäftigt.

Für diese Auffassung der Ethik KANTs spricht schließlich noch folgende Stelle: Auch der ärgste Mensch verzichtet auf das moralische Gesetz nicht gleichsam in rebellischer Weise. Er kann es in seiner äußersten Verworfenheit allenfalls dahin bringen, sich gar nicht darum zu kümmern, aber dessen Stimme zu hören, kann er doch nicht vermeiden. Wenn man daher sagt, dieser Mensch hat kein Gewissen, so meint man damit, er schert sich nicht um den Anspruch desselben (Religion innerhalb der Grenzen etc., Ausgabe KIRCHMANN, Seite 39, 235 und 285).


§ 11.
Methode der Untersuchung

Zugegeben, wird man denken, daß sich KANT und die übrigen Philosophen hierin geirrt haben; daß die sittlichen Urteile, welche sie allen Menschen zuschrieben, bloß einem Teil derselben eigentümlich sind. Ist dieser Irrtum wichtig? Scheint es nicht, als hätten wir Mühe auf einen Punkt verwandt, welcher der Mühe nicht wert ist? Was liegt daran, ob unsere Moralgesetze mit der Menschheit zugleich geboren worden sind oder etwas später? Alles.

Wenn nämlich das Gewissen der Menschen von jeher dieselben Handlungen befohlen und verboten hätte, etwa Handlungen der Wohltätigkeit einerseits, der Grausamkeit andererseits, so würde die Erklärung eines so allgemein auftretenden kapriziösen [launischen - wp] inneren Gesetzes kaum möglich sein, oder, was dasselbe bedeutet, sie würde übernatürlich ausfallen. Denn, fragt man, wie kommt nur das Herz aller Menschen zu diesem nämlichen seltsamen Bewohner; wer hat ihn da einquartiert? So wird man auf Gott oder eine andere übersinnliche Entität geführt. Wenn dagegen in verschiedenen Zeitaltern verschiedene Gewissen herrschen; wenn man, zurückgehend in der Geschichte der Menschheit, auf eine Kulturstufe trifft, von welcher die Wohltätigkeit nicht gelobt, Grausamkeit nicht verurteilt wird, dann muß das Studium des Grenzgebietes zwischen den beiden Kulturstufen lehren, welche Ursachen die Schätzung der Wohltätigkeit und den Tadel der Grausamkeit hervorgebracht haben.

Wie bedienen uns somit der Methode des Vergleichs und der genetischen Entwicklung. Der Vergleich verschiedener Kulturstufen zeigt, daß auf ihnen verschiedene Gewissen herrschen. Die genetische Betrachtungsweise enthüllt die Ursachen, vermöge deren das Gewissen der einen Kulturstufe sich aus dem der andern entwickelt hat.

Ethik ist als wesentlich eine historische Wissenschaft. Die Geschichte des Gewissens ist seine Erklärung. Wer keine fremde Moral kennt, kennt seine eigene nicht, - gleichwie, wer keine fremde Sprache, keine fremde Religion kennt, seine eigene Sprache und Religion nicht kennt.


§ 12.
Gang der Untersuchung

Forschend nach den natürlichen Ursachen unserer Schätzung des Wohlwollens, unseres Tadels der Grausamkeit, nehmen wir eine Kulturstufe zum Ausgangspunkt, auf welcher dieser Tadel und jene Schätzung noch nicht existieren. Indessen ganz vorn werden wir nicht anfangen. Das Zeitalter, mit welchem die vorliegende Untersuchung beginnt, kennt vielmehr - nach GROTEs Ausdruck: als helle Flecken in einem dunklen Zeitalter - schon Ansätze der zu erklärenden moralischen Urteile. Einzelne Kategorien von Menschen, besonders die Mitglieder der eigenen Sippe, mußten, nach den Forderungen der Moral in jenem Zeitalter, schon respektiert, durften sittlicherweise nicht beraubt oder ermordet werden. Von dieser Kulturstufe, welche auf einzelnen Punkten schon unser Gewissen in Wirksamkeit zeigt, werden wir uns schrittweise dem Zeitalter nähern, in welchem die Schädigung eines jeden Menschen vom Gewissen verdammt wird. Das aus dieser Forschung resultierende Erklärungsprinzip wird sich alsdann auch zur Erklärung jener Ansätze tauglich erweisen.

Erst untersuchen wir, wie das Häuflein Gewissen zum Haufen geworden ist; dann, wie sich das Häuflein gebildet hat.
LITERATUR - Paul Rée, Die Entstehung des Gewissens, Berlin 1885
    Anmerkungen
    1) Wohlverstanden: unvereinbar scheint es uns mit dem Charakter eines a priori in jedem vorhandenen Sittengesetz auf den ganzen Kulturstufen nicht vorhanden zu sein. - - - Hingegen ist es mit der Apriorität des Gesetzes vereinbar, keinen Gehorsam zu finden (a. a. O. Seite 12). Diesen Widerstreit zwischen dem, was wir unserem Bewußtsein nach sein sollen und dem, was wir wirklich sind, meint KANT, wenn er sagt: Gesetzt, daß man auch in der Erfahrung kein Beispiel auftreiben könnte, da das moralische Gesetz genau  befolgt  wäre, so ist dasselbe doch gleichsam ein Faktum der reinen Vernunft" (Kritik der praktischen Vernunft, Ausgabe KIRCHMANN, Seite 56). Und: "Alle Hochpreisungen, die das Ideal der Menschheit in ihrer moralischen Vollkommenheit betreffen, können durch die Beispiele des Widerspiels dessen, was die Menschen jetzt  sind,  gewesen sind oder zukünftig sein werden, an ihrer praktischen Realität nichts verlieren und die Anthropologie, welche aus bloßen Erfahrungserkenntnissen hervorgeht, kann der Anthroponomie [Menschengesetzlichkeit; nach Kant: praktische Philosophie - wp], welche von der unbedingt gesetzgebenden Vernunft aufgestellt wird, keinen Abbruch tun" (Metaphysik der Sitten, Seite 242). Aber, wie dieser Nomos der reinen gesetzgebenden Vernunft von ganzen Völkern nicht nur nicht befolgt werden, sondern in ihrer Vernunft fehlen kann; wie es denkbar ist, daß statt seiner andere Sittlichkeitsbegriffe thronen, - die Frage hätte KANT gestellt und beantwortet, wenn der kategorische Imperative, seiner Meinung nach, aus dem Bewußtsein des unkultivierten Menschen getilgt wäre.