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KARL OTTO ERDMANN
Die Bedeutung des Wortes
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Unbestimmter Wortgebrauch
"Si duo faciunt idem, non est idem."
(Wenn zwei das dasselbe tun, so tun sie nicht dasselbe.)"

Man verfolge z.B. die Bedeutungsentwicklung eines Wortes wie  Rolle . Es kommt vom lateinischen  rotula  oder  rotulus  und bedeutet ursprünglich einen walzenförmigen Körper, der rollen kann. Man nennt daher auch eine Vorrichtung zum Glätten der Wäsche, in der eine Holzwalze den wichtigsten Bestandteil bildet, in einigen Gegenden kurzweg  Rolle  (in anderen  Mangel ). Da sich Pergamente oder Papierblätter leicht zusammenrollen und in dieser Form aufbewahren lassen, wurde das Wort auf Dokumente und Urkunden schlechthin übertragen und dann noch weiter auf amtliche Verzeichnisse aller Art eingeschränkt. Noch heute spricht man in diesem Sinne von  Stammrollen  und  Bürgerrollen .

Ferner wurden auch die ausgeschriebenen und mit Stichworten versehenen Partien der Schauspieler früher wohl allgemein in der Form von Papierrollen bewahrt und verteilt. So konnte das Wort zunächst in spezieller Bedeutung auf diese Niederschriften angewandt und später auf die gesamte schauspielerische Leistung übertragen werden; man sagt: der Schauspieler tritt in der  Rolle  des Faust auf oder kurz: er spielt  diese Rolle .

Da aber auch das öffentliche Verhalten eines beliebigen Menschen innerhalb einer gegebenen Situation unter dem Bilde eines Schauspiels aufgefaßt und schließlich alle leblosen Gegenstände, ja sogar Abstrakta personifiziert werden können, so spricht man heute von der  lächerlichen Rolle , die ein Mensch in der Gesellschaft, von der  wichtigen Rolle , die der Stahl im Export Englands und der  kläglichen Rolle , die der Parlamentarismus in Rußland spielt. Und in dieser Bedeutung hat dann das Wort schlechterdings nicht das geringste mehr zu tun mit einer  Rolle Gold  oder einer  Rolle am Flaschenzug .


Es ist bisher hauptsächlich nur von jener gröberen Polysemie (Vieldeutigkeit) die Rede gewesen, bei der die einzelnen Sonderbedeutungen eines Wortes ohne weiteres auseinanderzuhalten sind. In den feineren und verwickelteren Fällen sind die Verschiebungen des Wortumfangs oft nur schwer zu verfolgen und nachzuweisen. Niemand wird z.B. bestimmen können, wie die zahlreichen Sonderbedeutungen des Wortes  Gewerbe  auseinander durch Übertragung entstanden sind, welche in Rücksicht auf eine andere als die ursprüngliche zu gelten hat.

Und viel schwieriger erscheint dies noch bei Wörtern wie  Kultur, Zivilisation, Natur, Recht, Geist, Wesen, Ehre  oder bei der ganzen Sippe auf "ismus": Realismus, Idealismus, Naturalismus, Sozialismus, Anarchismus usf., die wegen ihrer Vieldeutigkeit schon berüchtigt sind.

Naturgemäß ist bei allen Wörtern, sofern sie nicht gerade Kunstprodukte sind, die zu wissenschaftlichem Zweck gebildet wurden, ursprünglich ein breites, unklares Grenzgebiet vorhanden. Und auf diesem bewirken dann alle neu auftretenden praktischen und theoretischen Bedürfnisse auch neue Grenzkonturen, die sich mannigfach durchkreuzen und unter Umständen das Grenzgebiet noch erweitern und unklarer gestalten.

Kommen für den Sinn eines Wortes mehrere ursprünglich immer gemeinsam beobachtete Merkmale in Frage, so zerfällt ganz naturgemäß die Bedeutung des Wortes in eine Reihe Begriffe, sobald Fälle entstehen oder bekannt werden, bei denen jene Merkmale auch einzeln oder in unvollständigen Gruppen auftreten. Ist aber nur  ein  herrschendes Merkmal vorhanden, so erweist sich auch dieses bei feineren Untersuchungen meist als unbestimmt, schwankend oder relativ.

Ganz besonders einleuchtend erscheint die Unmöglichkeit, feste Grenzlinien zu ziehen, wenn ein Wort einem Begriff zugehört, der gradweise Abstufungen zuläßt und durch unmerkliche Übergänge in sein Gegenteil übergeführt werden kann. In solchen Fällen kann die Sprache der Wirklichkeit nicht gerecht werden: diese zeigt stetige Übergänge, während jene in den Worten nur diskrete Werte besitzt.

Denkt man auf einem Streifen mit rein weißen und schwarzen Enden alle Schattierungen des Grau kontinuierlich aufgetragen, so ist es möglich, durch je zwei Linien unendlich viele Nuancen des Grau abzugrenzen. Aber zur Benennung dieser unendlichen Fülle von Farbenempfindungen stehen nur wenig Wörter zu Gebote:  schwärzlich, schwarzgrau, dunkelgrau, hellgrau , und einige spezielle Namen wie  taubengrau  oder  mausgrau .

Es wäre natürlich sehr widersinnig, zu verlangen, verschiedene Personen sollten in übereinstimmender Weise ganz bestimmte Linien angeben, wo  schwarz  und  grau  beginnt, oder wo  hellgrau  von  dunkelgrau  sich scheidet. Solche "fließende" Grenzen finden sich oft. Als unter den politischen Parteien die sog. Mittelstandsvereinigung sich auftat, da glaubten viele, es ließen sich objektive Kriterien für die Zugehörigkeit zum  Mittelstande  durch Angabe fester Einkommensgrenzen - etwa 600 M. und 9500 M. - feststellen, ein Beginnen, das naturgemäß zu absurden Folgerungen führen mußte.

Wie sollte man ferner  Kindheit ,  Mannes- und Greisenalter  fest abgrenzen können? Hier geht es, wie bei der alten Fangfrage des Megarikers EUBULIDES, dem allbekannten "Sorites": Ein Korn macht noch keinen Haufen; zwei auch nicht und ebensowenig drei; beim wievielten Korn beginnt der  Haufen ? Bemerkt muß hierbei aber werden, daß selten wirklich nur ein einzelnes Merkmal maßgebend ist, daß vielmehr gerade das Auftreten verschiedener sich kreuzender Merkmale den Wortsinn schwanken macht.

Um von einem  Haufen  reden zu können, kommt - im Deutschen wenigstens - nicht nur die unbestimmt große Anzahl von Gegenständen in Betracht, sondern auch die Art ihrer Lagerung: ordnungsmäßig nebeneinander eingefügte Pflastersteine nennen wir nicht einen  Haufen , auch wenn es Tausende sind. Und ob jemand  Kind  oder  jugendliche Person  genannt wird, das hängt nicht nur von der Zahl der Lebensjahre, sondern auch von gewissen körperlichen und geistigen Merkmalen ab, die sich freilich ebensowenig klar und bestimmt angeben lassen.

Muß dann für praktische, z.B. juristische Zwecke ein Merkmal zum ausschlaggebenden gemacht und notgedrungen für dieses eine feste Grenzlinie angenommen werden, dann ist es natürlich ganz unvermeidlich, daß in gewissen Fällen die der Definition folgende Kennzeichnung einer Person dem natürlichen Sprachgebrauch ins Gesicht schlägt. Es kann einer körperlich ganz offenbar reifen und geistig ungewöhnlich entwickelten Person der durch § 182 des Reichsstrafgesetzbuches verbürgte Schutz zur Seite stehen, weil sie das 16. Lebensjahr noch nicht voll erreicht hat, während ein vernünftigerweise nur als  Kind  zu bezeichnendes Mädchen dieses Schutzes ledig ist, weil es vielleicht zwei Tage älter ist als das erstgenannte.

Wir hier von Ungerechtigkeit redet, mag bedenken, daß die gesetzlich festgelegte Grenze doch im Durchschnitt das Richtige oder wenigsten den heutigen Anschauungen Entsprechende trifft, daß auch jede andere Altersgrenze in einzelnen Fällen zu offenbar widersinnigen Folgerungen führen kann, und endlich, daß die Einführung anderer, z.B. anatomischer und physiologischer Merkmale die praktische Brauchbarkeit und Handhabung der gesetzlichen Bestimmung vernichten würde. Mit einer scharfen Abgrenzung der Begriffe  Kind  oder  jugendliche Person  allen Anforderungen genügen zu wollen, ist aber natürlich ein völlig aussichtsloses Unterfangen.


So offenkundig und einleuchtend aber auch alle diese Tatsachen sind, immer wieder begegnet man der Anschauung, als sei Vieldeutigkeit doch nur die Ausnahme und Eindeutigkeit des Wortsinns die Regel. Tatsächlich bilden aber die Ausdrücke, die nur eine einzige, scharf begrenzte Bedeutung haben, einen verschwindenden Bruchteil aller Worte. Man könnte zu ihnen allenfalls Zahlworte rechnen und jene wissenschaftliche Fachausdrücke, die in die Alltagssprache niemals eingehen, wie  Potential ,  Elliptische Funktion, Wismutoxyd  usf.

Im übrigen hat natürlich auch die Wissenschaft den größten Teil ihrer Ausdrücke mit der Alltagssprache gemein, sie verwendet sie nur oft in spezialisierter Bedeutung; und es bedarf für die gegenwärtigen Betrachtungen wohl keiner Betonung, daß Wörter wie  Kreis, Gold, Besitzer  usf. je einen anderen Gesamtumfang haben als den in der Mathematik, Chemie oder Jurisprudenz üblichen. So viel schärfer aber auch in der Regel der wissenschaftliche Sprachgebrauch ist als der des Alltags: ganz eindeutige, dem logischen Ideal entsprechende Ausdrücke weisen nur die Mathematik und die exakten Naturwissenschaften auf; bei den reicheren Begriffen der übrigen Wissenschaften sind unklare Grenzgebiete ganz unvermeidlich.

Wer sich's zum Bewußtsein bringen will, daß auch die ganz einfachen und anscheinend ganz bestimmten Worte wie  Tisch  oder  Stuhl  keine festen Grenzen haben, der versuche sie selbst zu definieren und lasse gleichzeitig andere zum Vergleiche dies tun. Die auftauchenden Schwierigkeiten sind der Grund, weshalb Lehrbücher der Logik fast immer nur mathematische Begriffe als Beispiele für Definitionen geben. Man mag für ein Wort wie  Tisch  eine Definition aufstellen, welche man will; immer wird sie von anderen als zu weit oder zu eng angefochten werden können.

Nun ist's gewiß nicht sehr einladend, sich mit solchen Wortklaubereien und Silbenstechereien zu befassen. Und gar die Frage aufzuwerfen, welche Abgrenzung für  Tisch  die zweckmäßige oder richtige sei, erscheint wohl vielen als ein höchst belanglose, ja alberne logische Spielerei. Aber man darf nicht vergessen, daß solche Untersuchungen täglich in großer Zahl vorgenommen werden müssen: bei der Auslegung von Zolltarifen, bei patentrechtlichen Fragen, bei strafrechtlichen Entscheidungen. Wohl und Wehe vieler Personen hängt an einer Definition.

Und man kann sagen, daß ein sehr beträchtlicher Teil der gesamten richterlichen Tätigkeit in der Sysiphusarbeit beruht, Begriffsgrenzen zu suchen oder sie zu schaffen. Ich denke dabei weniger an spezifisch juristische Begriffe, die dem Alltagsgebrauch entrückt sind wie  Vorbereitungshandlung ,  Nötigung  usf., obgleich auch diese meist von zweifelhafter Bestimmtheit sind, und der Laie meist mit Verwunderung aus den Kompendien ersieht, wie jede Begriffsbestimmung, die irgendein namhafter Jurist als richtig aufstellt, von einem anderen nicht minder namhaften Juristen angefochten wird.

Ich meine vielmehr jene zahllosen Alltagswörter, die in irgendeiner gesetzlichen Bestimmungen eine Stelle gefunden haben. Wer ist ein  Angehöriger , wer ein  Dienstbote ? Was ist ein  Geheimnis ?, ein  Gebäude , eine  bewegliche Sache ? Was heißt  bei Nacht ? Es ist leicht, in einer gesetzlichen Bestimmung von  Handwerks - und  Fabrikbetrieb  zu reden; aber soll an einzelne Betriebe kennzeichnen, tritt sofort das breite unklare Grenzgebiet dieser Worte störend ins Bewußtsein.

Ganz besonders groß sind die Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung neuer Gesetze ergeben. Der Gesetzgeber übernimmt die Worte wohl meist ohne eine Ahnung von der Tragweite ihrer Auswirkung aus der Alltagssprache, er kann und will sie meist nicht definieren; der Richter aber hat für die Bestimmung ihrer Bedeutung in der ersten Zeit noch nicht jene Richtlinien, die er bei älteren Gesetzen aus der bisherigen Rechtsprechung und den Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe in analogen Fällen entnimmt. Man betrachte etwa eine Stelle aus dem relativ neuen Gesetze vom Schutze der Gebrauchsmuster:
"Modelle von Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenständen, oder von Teilen derselben, werden, insoweit sie den Arbeits- oder Gebrauchszwecken durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster geschützt."
Hier ist beinahe jedes Wort fragwürdig. Ich empfehle dem Leser irgendeines der verwendeten Wörter - vorläufig ohne Rücksicht auf das Gesetz - abzugrenzen. Was heißt etwa  Gebrauchsgegenstand ?

Der Laie oder Logiker ist in der glücklichen Lage, eine Begriffsbestimmung ablehnen und sich mit der Feststellung begnügen zu können, daß das fragliche Wort ein sehr breites Grenzgebiet und zahllose Untergrenzen aufweist. Der Richter freilich muß wohl oder übel eine Entscheidung fällen, was gegebenenfalls ein  Gebrauchsgegenstand  sei. Daß diese dann nur unvollkommen sein kann und den Charakter der Willkür, ja der Laune trägt, ist unvermeidlich. Verwunderlich ist nur die stellenweise zur Schau getragene absprechende Sicherheit des Urteils.

Überall da, wo Popularbegriffe einer ernsthaften Bearbeitung unterzogen werden, einer ernsthaften Bearbeitung unterzogen werden, taucht ein unklares Grenzgebiet auf und die Schaffung schärferer Grenzen wird zum Problem. Die oberflächlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen  Pflanze  und  Tier , die jedermann unmittelbar einleuchten, und die jahrtausendelang ausreichdend erschienen, versagen auf einer höheren Stufe wissenschaftlicher Einsicht völlig. Und so wird meistens der Laie meinen, ein Wort habe eine einfache Bedeutung mit festumrissenen Umfang und klarem Inhalt, wo der Fachmann nur Zeichen für einen unbestimmten, zerfließenden Komplex von Vorstellungen erblickt.


Am verfänglichsten ist die versteckte Vieldeutigkeit jener Wörter, die wir ununterbrochen im Munde führen, und die recht eigentlich als eindeutig gelten. Hierzu gehören solche Ausdrücke wie  sein  oder  existieren . Stellt man Fragen auf, ob ROMULUS oder TELL wirklich  exstiert  haben, oder ob auf dem Mars lebende Wesen  seien , so erscheinen freilich die hier in Rede stehenden Ausdrücke durchaus klar und eindeutig. Trotzdem gibt es wenig Wörter, die das Denken mehr verführt und irregeführt haben, als gerade die genannten.

Auch der philosophisch ganz Ungeschulte kann sich ihre Vieldeutigkeit unschwer zum Bewußtsein bringen. Man denken nur an die Fälle, wo es gilt, das  Sein  gegen das  Denken  abzugrenzen. Man kann z.B. einen Regenbogen im Gegensatz zu den Bäumen des Horizonts oder anderen körperlichen Gegenständen als einen  Schein , als ein  eigentlich gar nicht existierendes Ding  kennzeichnen, das "nur in meinen Augen" oder "nur in meiner Vorstellung" besteht. Aber einem geträumten oder als Halluzination gesehenen Regenbogen gegenüber ist der wirkliche wieder der eigentlich  seiende , während der geträumte zum Schein, zum  eigentlich gar nicht  oder  nur in meinem Kopfe existierenden  Dinge herabsinkt. Und doch kann auch dieser wieder den Charakter des  Seienden  annehmen, wenn er einem rein erdichteten oder erlogenen Regenbogen gegenübergestellt wird.

Oder man nehme an, daß jemand aus den Gedankenkreisen der elemtaren Geometrie heraus einen der bekanntesten Sätze in der Form ausspreche: Nur Dreiecke mit einer Winkelsumme von 2 Rechten  existieren wirklich . Er könnte hinzufügen: Dreiecke von einer größeren oder kleineren Winkelsumme  existieren nicht , oder polemisch gegen eine nicht EUKLIDische Geometrie: sie  existieren nur in der Vorstellung  LOBATSCHEWSKIs.

Derselbe könnte zu anderer Zeit von dem ebenso bekannten Gedanken ausgehen, daß alle geometrischen Gebilde nur Abstraktionen seien, daß jedes noch so vollkommen gezeichnete Dreieck strenggenommen nur ein Körper (etwa aus Graphit oder Tusche bestehend) sei; und er könnte dann die durchaus verständige und bekannte Behauptung aufstellen: kein Dreieck  existiert  in Wirklichkeit, sie alle bestehen nur in unserer Vorstellung, sie sind nur willkürlich erzeugte Begriffe.

Hiermit vergleiche man dann Aussagen von der Art: ZEUS, der PEGASUS, die Seeschlange  existieren nur in der Vorstellung , sie  existieren nicht in Wirklichkeit , sie sind nur willkürliche Erzeugnisse unserer Einbildungskraft; aber der uns umgebenden Tier- und Körperwelt, z.B. dem Stuhl, auf dem ich sitze, kommt  wirkliche , von unserem Willen unabhängige  Existenz  zu.

Hängt indessen die Person, von der alle diese Aussagen herrühren, einem philosophischen Idealismus an, für den etwa die Sätze  esse  =  perzipi  (sein = wahrnehmen), oder  die Welt ist meine Vorstellung  als "Wahrheit" gelten, dann kann sie wiederum aus diesen Gedankenkreise heraus die Behauptung aufstellen: die gesamte uns umgebende Körperwelt, auch der Stuhl, auf dem ich sitze,  existieren  eigentlich gar nicht: sie existieren nur in unserer Vorstellung.
LITERATUR - Karl Otto Erdmann, Die Bedeutung des Wortes, Aufsätze aus dem Grenzgebiet der Sprachpsychologie und Logik, Leipzig 1922