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JOHANNES HEINRICH WITTE
Beiträge zum Verständnis Kants
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"Auf solche Weise wird gründlich dem Dogmatismus, der über die Erfahrung zum geistigen Ding-ansich hinaus will, vorgebeugt und zugleich auch dem Materialismus, da die Erfahrung, insofern sie notwendige Erkenntnis sein soll, nicht bloß sinnliche Dinge, sondern stets eine Verbindung von Eindrücken derselben mit apriorischen Zutaten unseres Geistes enthält ..."


2. Kapitel
Darstellung des Inhalts
von Kants Apriori

Ich habe schon hinsichtlich der Genesis [Entstehungsgeschichte - wp] des kantischen Apriorismus gesehen, daß dieser vier eigentümliche Eigenschaften hatte. Insofern aber die Genesis die Sache erzeugt, werden die aus jener sich ergebenden Eigenschaften das Wesen derselben ausmachen, und da der Begriff wieder letzteres darstellen soll, so wird die Auffassung jener Eigenschaften als wesentlicher Merkmale auch die Einsicht in den Begriff und das Wesen des Apriorismus eröffnen. Ich versuche daher, um meiner Darstellung eine wohl begründete, kurze Form zu geben, darzulegen, auf welche Weise KANT in der "Kr. d. r. V.", als in dem theoretischen Hauptwerk, seinen Apriorismus hinsichtlich der anti-dogmatischen, idealistischen, kritischen und transzendentalen Seite begründet hat.

Die Kr. d. r. V. hat, wenn ich von der Haupteinteilung in Elementar- und Methodenlehre für meinen Zweck absehen darf, zwei Hauptteile: "Die transzendentale Ästhetik" und "die transzendentale Logik". Letztere hat wieder zwei Hauptabschnitte: "Die transzendentale Analytik" und die "transzendentale Dialektik". Ich werde aber so wenig alle Abschnitte gleichmäßig zu berücksichtigen haben, wie dies innerhalb derselben bei den Unterabteilungen oder gar bei einzelnen Punkten und Aufgaben der letzteren erforderlich ist. Vielmehr scheint es nur nötig, das hervorzuheben, was zu einer strengen Begründung jener vier Hauptpunkt in KANTs Sinn dienen soll. Alles Andere würde dem Wesen der Sache und noch mehr dieser Aufgabe fremd sein, die als historisch-kritische sogar nur auf das Bleibende in KANTs Lehre, d. h. auf das nicht nur logische, sondern ideale oder, wenn man durchaus will, reale Wesen seiner Lehre ausgeht.

Die Einteilung der Kr. d. r. V. selbst wird in der Einleitung derselben nicht näher begründet.
    "Nur soviel", sagt Kant dort Seite 56, "scheint zur ... Vorerinnerung nötig zu sein, daß es zwei Stämme der menschlichen Erkenntnis gibt, die vielleicht aus einer gemeinschaftlichen, aber uns unbekannten Wurzel entspringen, nämlich Sinnlichkeit und Verstand, durch deren erstere und Gegenstände gegeben, durch den zweiten aber gedacht werden."
Das Verständnis der Einleitung ist aber in anderer Beziehung für das der Kr. d. r. V. von höchster Wichtigkeit. Denn es eröffnet die Einsicht in die höchsten Probleme nicht nur der Kr. d. r. V., sondern aller Philosophie und verschafft zugleich die Kenntnis von deren Tragweite. Ich versuche daher den Inhalt der Einleitung in folgenden Sätzen möglichst kurz und doch vollständig zu formulieren.


1. Das Apriori nach der Einleitung
zur Kritik der reinen Vernunft
    I.
    1) Alle Erkenntnis fängt mit der Erfahrung an.
    2) Darum stammt sie noch nicht aus der Erfahrung.
    3) Erkenntnisse, die von der Erfahrung sachlich (nicht bloß zeitlich) schlechthin unabhängig sind, heißen apriorisch, und zwar rein apriorisch, wenn sie zugleich auch mittelbar keine empirischen Begriffe voraussetzen.

    II.
    4) Die Kriterien des Apriori sind Notwendigkeit und strenge (d. h. nicht komparative, schon in der Erfahrung liegende) Allgemeinheit. Ein Hauptmerkmal der letzteren ist wieder die Unmöglichkeit, von etwas zu abstrahieren.
    5) Wir besitzen dergleichen apriorische Erkenntnisse.
    6) Selbst der gemeine Verstand ist nicht ohne eine solche.

    III.
    7) Unser höchstes spekulatives Interesse geht sogar nur auf Gegenstände, die jenseits aller möglichen Erfahrung liegen. Denn die eigentlichen Gegenstände der Metaphysik sind nur Gott, Freiheit, Unsterblichkeit.
    8) Aber die Möglichkeit einer solchen Forschung ist nicht durch den bloßen (abstrakten) Besitz apriorischer Erkenntnis gesichert. Zur Erkenntnis Apriori als eines nicht bloß Abstrakten und Subjektiven, sondern wahrhaft und objektiv Wirklichen bedarf es vielmehr einer Untersuchung der etwa notwendigen Bedeutung desselben für die Erfahrungserkenntnis und des Ursprungs des Apriori in dieser, wodurch Wert und Umfang aller apriorischen Erkenntnis bestimmt wird.

    IV.
    9) Die Veranlassung zum Mißbrauch apriorischer Erkenntnis liegt in der Verkennung des Unterschiedes zwischen den intuitiven mathematischen Erkenntnissen durch Anschauung und den diskursiven durch Begriffe. Die Ursache aber, daß dieser Mißbrauch auch in der Anwendung nicht entdeckt wird, ist die Vernachlässigung des Unterschiedes zwischen analytischen und synthetischen Urteilen.
    10) Analytische Urteile sind solche, deren Prädikat zum Subjekt gehört als etwas, was in diesem versteckt enthalten ist, während bei synthetischen der Prädikatsbegriff außerhalb von dem des Subjekts liegt.
    11) Alle analytischen Urteile sind a priori und bedürfen nicht der Erfahrung; deren Urteile sind vielmehr sämtlich synthetisch.
    12) Es begreift sich nicht, wie es auch synthetischen Urteile a priori geben kann, da kein Gebiet ersichtlich ist, an das man zwecks der Synthesis wie bei der Erfahrung sich alsdann zu halten vermöchte.

    V.
    13) Dennoch enthalten alle theoretischen Wissenschaften synthetische Urteile a priori, und zumal die Urteile der Mathematik sind sämtlich a priori.
    14) Auch die Naturwissenschaft enthält in ihrem reinen Teil synthetische Urteile a priori.
    15) Die Metaphysik enthält synthetische Urteile a priori dem Zweck nach.

    VI.
    16) Die unter 8) gestellte kritische Aufgabe gewinnt somit den Sinn: "Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?"
    17) Metaphysik ist bisher als Wissenschaft gescheitert. Mit Rücksicht auf sie hat daher diese Frage die Bedeutung: "Wie ist Metaphysik als Wissenschaft möglich?" - nicht bloß als Naturanlage.
    18) Diese Frage ist lösbar. Denn sie geht nur auf die Vernunft selbst, nämlich auf ihre Form, da sie die Entstehungsweise und den Ursprung apriorischer Erkenntnisart, nicht die Objekte außerhalb ihrer ergründen will.

    VII.
    19) Somit ist die Kr. d. r. V. kein System aller Prinzipien a priori, d. h. nicht Philosophie selbst, sondern nur Propädeutik [Vorschule - wp] dazu. Denn die Philosophie als solche geht auch auf den apriorischen Inhalt, nicht nur auf die Form. (1)
    20) Kr. d. r. V. ist daher weiter auch transzendental. Denn Transzendentalphilosophie ist das System aller formalen Prinzipien a priori, insofern diese die Objekte der Erfahrung möglich machen.
    21) Doch ist Kr. d. r. V. endlich auch nur eine Vorbereitung zur Transzendentalphilosophie, nämlich die vollständige Idee derselben, nicht diese Wissenschaft selbst (welche ein Organon oder doch mindestens Kanon der reinen Vernunft sein würde). Denn sie geht nur auf die Prinzipien der Synthesis a priori, nicht auch der Analysis, und umfaßt somit auch nicht alle formalen Prinzipien a priori.
Das ist in Kürze der Inhalt der Einleitung in die Kr. d. r. V. Je drei der vorstehend numerierten Thesen bilden immer den Inhalt der Abschnitte I-VII bei KANT, und zwar enthält der Abschnitt I: den Anti-Dogmatismus, II. den Idealismus, III: den Kritizismus, VII. den Transzendentalismus deutlich im Keim. Die Abschnitte IV, V, VI hingegen dienen dazu, die Aufgabe der Krittik auf ihren präzisen logischen Ausdruck zu bringen. Sie haben für das Wesen des Apriori daher nur eine mittelbare Bedeutung, so daß ich mich damit begnügen könnte, im Folgenden besonders die Thesen der Abschnitte I, II, III und IV noch zu erläutern. Wir können aber nicht einmal diese Erläuterung geben, weil sie zu weit von unserem Thema abführen würde. - Ebensowenig ist es möglich, unserer Ansicht gemäß den Apriorismus KANTs nach den gedachten vier Seiten in ähnlicher Weise, wie es eben zufolge der Einleitung in die Kr. d. r. V. geschehen ist, aus den übrigen Teilen derselben zu begründen. So notwendig eine solche Begründung ansich ist, muß ich mich hier auf eine Angabe des Gedankengangs der Kr. d. r. V. beschränken. Derselbe ist folgender:


2. Nach der Kritik der reinen Vernunft selber
A. Die ideale Seite des Apriori

KANT weist in den beiden Grundlagen des Erkenntnisvermögens, die er als Sinnlichkeit und Verstand bezeichnet, apriorische Formen nach. Solche sind in jener (nach der transzendentalen Ästhetik) "Raum" und "Zeit", in dieser (nach der transzendentalen Logik und besonders nach der Analytik) die "Kategorien". Jene sind a priori, denn sie sind erstens nicht von der äußeren Erfahrung abgezogen, sondern alle einzelnen Vorstellungen, in denen Unterschiede des Raums und der Zeit vorkommen, müssen letztere beiden bereits überhaupt zur Voraussetzung haben. Ja, diese sind ferner so wenig von der Erfahrung abstrahiert, daß sie nicht bloß von jeder bestimmten Vorstellung, sondern von allem Vorstellen untrennbar sind, sodaß man nach KANT
    "niemals eine Vorstellung sich machen könne, daß kein Raum oder keine Zeit sei, selbst wenn es sich denken ließe, daß keine Objekte in ihnen angetroffen würden. Dieselben sind vielmehr das, wovon man nicht abstrahieren kann, und daher zugleich notwendig und streng allgemein, d. h. apriori.
Die Kategorien aber sind a priori, weil sie mittels der Verstandeshandlung des Urteilens eine Einheit offenbaren, welche aus keiner Erfahrung stammen kann, nämlich die der synthetischen Apperzeption. Den "verknüpfenden Begriff" der Kategorie "muß man in allen Urteilen als ein plus erkennen, welches nicht schlechthin in der Summe der Wahrnehmungen enthalten ist", wie COHEN a. a. O., Seite 114 ausführt. Denn, "zergliedert man", sagt KANT in den Prolegomenen, Werke III, Seite 219
    "alle synthetischen Urteile, sofern sie objektiv gelten, so findet man, daß sie niemals aus bloßen Anschauungen bestehen, die bloß, wie man gemeinhin dafür hält, durch Vergleichung in ein Urteil verknüpft worden, sondern daß sie unmöglich sein würden, wäre nicht über die von der Anschauung abgezogenen Begriffe noch ein reiner Verstandesbegriff hinzugekommen, unter dem jene Begriffe subsumiert und so allererst in einem objektiv gültigen Urteil verknüpft werden."
COHEN erläutert dies a. a. O. trefflich. - Auch kommt für die Apriorität der Kategorien noch hinzu, daß der Verstand, als ein Vermögen der "Spontaneität" ganz innerlich ist und dem der Anschauung, als der "Rezeptivität" nach der Einleitung zur transzendentalen Logik, Seite 89; siehe auch Seite 99 entgegengesetzt wird. Die Formen, die als Formen der eigentümlichen Verstandeshandlung, der spontanen Funktion des Urteilens analysiert werden, sind daher, gleichsam als Formen eines Vermögens a priori, schon ansich rein. Solche Formen sind aber nach § 10 der transzendentalen Logik die Kategorien. Diesen Beweis für die Apriorität und zugleich für die subjektive Existenz des Apriori gibt KANT für den "Raum" in der Kr. d. r. V. in § 2 unter 1) und 2), für die "Zeit" ebd. § 4, unter 1) und 2). - Für die "Kategorien" ist der Beweis enthalten besonders in den § 10, 16 und 17, Seite 103-113.

Hiermit ist also die ideale Seite, die subjektive Existenz eines von außen Unabhängigen in uns dargelegt. - Wenn KANT jene Untersuchungen über Raum und Zeit sub 1 und 2, der § 2 und 4 in der transzendentalen Ästhetik als "metaphysische Erörterungen" bezeichnet, so darf uns das nicht hindern, nach dem Angeführten in ihnen unsere ideale Seite des Apriori in Bezug auf Raum und Zeit enthalten zu finden. Wenn aber COHEN a. a. O., Seite 10 seiner Schrift nur die Punkte 3) und 4) des § 2 in der transzendentalen Ästhetik als "metaphysische Erörterung gelten läßt, so leugnet er, was KANT mit ausdrücklichen Worten sagt. Denn KANT selber hat den ganzen § 2 durch die Überschrift als "Metaphysische Erörterung" bezeichnet, so daß alle in demselben besonders numerierten Erörterungen doch unter den Gesamttitel fallen. Bestätigt wird dies durch Seite 71 der Kr. d. r. V., wo KANT den § 5 "Transzendentale Erörterung des Begriffs der Zeit" überschreibt und wo er folgendermaßen beginnt:
    "Ich kann mich deshalb auf Nr. 3 [nämlich im § 4 desselben Abschnitts, welcher dem § 2 über den Raum im 1. Abschnitt entspricht] berufen, wo ich, um kurz zu sein, das, was eigentlich transzendental ist, unter die Artikel der metaphysischen Erörterung gesetzt habe."
Also alle Artikel des § 4 sind hiernach "Artikel der metaphysischen Erörterung". Da nun § 4 genau dem § 2 entspricht, so müssen auch des letzteren einzelne Artikel sämlich metaphysisch sein. Es ist daher gegen den unzweifelhaften Sinn KANTs, wenn dessen ersten beiden Sätze über den Raum von COHEN unter der Überschrift "Über die logische Bestimmung von Raum und Zeit" besprochen werden.


B. Die transzendentale Seite

Mit der subjektiven Wirklichkeit in unserem Geist, die jedoch als die von notwendigen Formen keinen bloß individuellen Besitz bedeutet, ist aber nicht die objektive Gültigkeit, die reale Beziehung zu Gegenständen, die auch außerhalb von uns und unabhängig von uns stattfindende Existenz erwiesen. Diese Beziehung und damit indirekt die objektive Wirklichkeit des Apriori beweist KANT mittelbar, indem er die apriorischen Formen als unbedingt notwendig zu objektiver Erkenntnis dartut und zeit, daß sie trotz des bloß subjektiven Ursprungs eine objektive Anwendung in notwendiger und allgemeiner Erkenntnis haben, jedoch nur in solcher, die sich auf Erfahrung erstreckt und ihre Probe an derselben hat. Also auf die objektive Wirklich des Apriori, nicht auf die Möglichkeit der Erfahrung bezieht sich der Begriff des Transzendentalen. Hierüber täuschte sich COHEN (siehe oben den Exkurs 5d).

Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit konnten nach der Einleitung zur Kr. d. r. V. nicht aus der Erfahrung stammen, sondern nur aus uns. Hat also irgendeine Erkenntnis Notwendigkeit, so muß sie apriorisch bestimmt sein, und sollen "Raum" und "Zeit" und jene Verstandesbegriffe den Grund auch dieser notwendigen Bestimmung enthalten, so muß gezeigt werden, daß gerade sie in aller notwendigen Erkenntnis enthalten sind; oder besser: daß alle notwendige Erkenntnis in ihnen enthalten ist und durch sie ermöglicht wird, denn das bedeutet "transzendental". (siehe oben Exkurs 5b) Diese Möglichkeit der objektiven Erkenntnis durch das Apriori bedeutet also die objektive Wirklichkeit des Apriori selber, weil dessen notwendige Beziehung zum Objektiven. Nun ist aber nach KANT
    1. keine Erkenntnis ohne Zusammenwirken von Anschauung und Begriffen möglich. Denn nach der Kr. d. r. V., B 89 heißt es: Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind."

    Es ist ferner 2. Keine Anschauung ohne Raum und Zeit zu erlangen. Denn Raum und Zeit sind nach den Punkten 3) und 4) des § 3 und nach 4) und 5) des § 5 der Kr. d. r. V., B Anschauungen nicht Begriffe, haben als solche also unmittelbare Beziehung zur Erfahrung, als die Formen, unter denen sich nach § 1 der transzendentalen Ästhetik, Seite 60 der empirische Inhalt (Materie) darstellt. Denn da keine Anschauung ohne jene Formen stattfindet, so ist auch keine bloß empirische Anschauung, also auch die auf letzterer beruhende Erfahrungserkenntnis nicht ohne dieselbe zustande zu bringen.
Trotzdem gibt KANT noch ausdrückliche Beweise dafür in den "transzendentalen Erläuterungen". "Transzendentale" Beziehung ist aber nach der Einleitung der Kr. d. r. V., Abschnitt VII und anderen Stellen nichts anderes als die Notwendigkeit der Beziehung apriorischer Form auf einen endlichen Inhalt. Solche Notwendigkeit erweist KANT in Bezug auf den Raum in Kr. d. r. V., B § 3 (in Bezug auf die Zeit in § 4, 3). Denn nur die Auffassung jener Formen als apriorischer Anschauungen macht die Geometrie, bzw. Arithmetik, also Mathematik, möglich. (KUNO FISCHER fügt in der Schrift "Kants Leben und die Grundlage seiner Lehre" hinzu, daß Raum und Zeit überdies die Prinzipien aller Unterscheidung sind).

Anders liegt es mit den "Kategorien". Der "Verstand" ist kein Vermögen, das sich, wie die Sinnlichkeit, unmittelbar auf Gegenstände und auf die Erfahrung bezieht. Für ihn ist also eine transzendentale Deduktion nicht zum Überfluß, sondern wirklich erforderlich. Sie beruth auf zwei Punkten. Erstens: der Verstand ist nicht bloß vermöge der Kategorien ein Vermögen der logischen Einheit, sondern auch kraft der transzendentalen Apperzeption des alle Vorstellungen begleitenden "Ich denke" ein Vermögen der ursprünglichen (metaphysischen) Einheit des Selbstbewußtseins nach § 13 - 27 der transzendentalen Analytik und kann so auch die Einheit des Mannigfaltigen in der Anschauung erklären, falls vermittelnde Begriffe zwischen Anschauung und Verstand gefunden werden. Dies sind die Schematismen.

Denn zweitens der Zeitbegriff ist nach § 6c der "transzendentalen Ästhetik" nicht nur die Form des inneren Sinns im Gegensatz zum Raum, als der Form des äußeren Sinns, sondern die gemeinsame Form des Sinnes überhaupt, die "formale Bedingung aller Erscheinungen überhaupt". Dadurch ist sie gleichartig sowohl mit der Erscheinung, weil sie in jeder empirischen Vorstellung des Mannigfaltigen enthalten ist, als auch mit dem Verstand, weil sie allgemein ist und auf einer Regel a priori beruth. Sie wird also Verstand und Sinnlichkeit verbinden können als "transzendentales Schema". Und sie tut dies in der Tat; denn subsumiert man die Kategorien unter sie, so erhält man die realen sinnlichen Einheiten (siehe Kr. d. r. V., B Seite 153-165). So gibt die Kategorie der Einheit, in der Zeit gedacht, die Zahl (ebd. 161).

So ist die Sinnlichkeit und der Verstand geeint durch apriorische Elemente, und da sich aus Begriffen Sätze bilden lassen, so kann man auch aus allgemeinen apriorischen Begriffen ebenso beschaffene Sätze ableiten, wie dies KANT in der "transzendentalen Doktrin der Urteilskraft", Seite 165-236 tut, und es ist damit die in unserer, von der Einleitung der Kr. d. r. V. gegebenen Darstellung (oben unter VI, 16) enthaltene Frage: "Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?" von KANT gelöst.

Sowohl Sinnlichkeit als auch Verstand enthalten apriorische Formen. Jene beziehen sich unmittelbar auf Erfahrung, als ursprüngliche Formen der Anschauung, als reine Anschauungen, nämlich "Raum und Zeit". Diese, als die Formen der Einheit alles Verstandes- oder Denkinhalts haben mittels der Schematismen, als der Formen der Einheit allen Erfahrungsinhalts, indem sie in ihnen die ursprüngliche Einheit der transzendentalen Apperzeption des "Ich denke" offenbaren, mittelbar Anwendung auf Erfahrung und ermöglichen über sie die Synthesis a priori und damit notwendige und allgemeine Erkenntnis. Diese apriorische Erkenntnis ist aber, sofern sie dies ist, gemäß ihren Elementen - den Formen der Anschauung und den Formen des Verstandes nur formal. Somit liegt im Transzendentalen eine Einschränkung des Apriori auf formale Erkenntnis, was freilich nur im Theoretischen gilt. COHEN aber sieht gerade im Transzendentalen das Apriori wesentlich dem Inhalt nach bestimmt und verkennt so dessen eigentliche und wahre Bedeutung.


C. Die kritische Seite

KANT will nicht bloß die Möglichkeit und Wirklichkeit apriorischer Erkenntnis feststellen, sondern auch den Umfang derselben erforschen, zumal da die bisherigen Versuche mit derselben zum Teil, nämlich sofern sie jenseits der Erfahrung unternommen wurden, gescheitert sind (vgl. besonders die Einleitung zur Kr. d. r. V., Seite 49) Er will der reinen Vernunft "bestimmte und sichere Schranken setzen." Das ist nach Seite 51 der Sinn der "Kritik". Zu vergleichen ist auch Seite 53, wo KANT dieselbe als Propädeutik bestimmt und als deren Inhalt bezeichnet: "bloße Beurteilung der reinen Vernunft, ihrer Quellen und Grenzen". Dies berücksichtigend, schränkt KANT die Gültigkeit der apriorischen Formen und deshalb der allgemeinen und notwendigen Erkenntnis erstens auf Erfahrung ein. Der Beweis beruth hinsichtlich des Raumes und der Zeit, also hinsichtlich der Formen der Sinnlichkeit, auf folgenden Punkten:
    "Mittels der Sinnlichkeit ... werden uns Gegenstände gegeben und sie allein liefert uns Anschauungen" (nach Kr. d. r. V., B § 1 in der transzendentalen Ästhetik ).
Nun ist der "Raum" nichts Anderes, als nur die Form aller Erscheinungen äußerer Sinne, d. h. subjektive Bedingung der Sinnlichkeit, unter der allein uns äußere Anschauung möglich ist" (nach Seite 66).
    "Unsere Erörterung lehrt demnach die Realität (d. h. die objektive Gültigkeit) des Raumes in Anbetracht dessen, was äußerlich uns als Gegenstand vorkommen kann."

    "Wir behaupten also die empirische Realität des Raumes (in Anbetracht aller möglichen äußeren Erfahrung)."
Ebenso wird von KANT hinsichtlich der Zeit in § 6 zu demselben Obersatz des eben angeführten Schlusses unter b) der Untersatz gefügt: "die Zeit ist nichts Anderes als die Form des inneren Sinnes", und dies wird Seite 73 dahingehend erläutert:
    "Sie ist nur von objektiver Gültigkeit in Anbetracht der Erscheinungen, weil dieses schon Dinge sind, die wir als Gegenstände unserer Sinne annehmen; aber sie ist nicht mehr objektiv, wenn man von der Sinnlichkeit unserer Anschauung, folgliche derjenigen Vorstellungsart, welche uns eigentümlich ist, abstrahier und von Dingen überhaupt redet."
Endlich wird ebenda aus diesen Prämissen der Schluß gezogen:
    "Unsere Behauptungen lehren demnach empirische Realität der Zeit, d. h. objektive Gültigkeit in Anbetracht aller Gegenstände, die jemals unseren Sinnen gegeben werden mögen." (vgl. auch den Beschluß der transzendentalen Ästhetik, Seite 87)
Wenn aber, wie unter B. dargelegt, keine Erkenntnis ohne Anschauung möglich ist, so ist dadurch, daß
    1) die unerläßliche Bedingung der Erkenntnis Raum und Zeit sind, diese aber

    2) auch nur in der Erfahrung Realität haben,
bewiesen, daß die an sie geknüpfte notwendige Erkenntnis ebenfalls auf Erfahrung beschränkt ist. Es kommt aber noch hinzu, daß auch die Kategorien nach Kr. d. r. V., B § 22 ohne korrespondierende Anschauung inhaltslos sind.
    "Sich einen Gegenstand denken", sagt Kant Seite 138, "und einen Gegenstand erkennen, ist also nicht einerlei. Zur Erkenntnis gehören nämlich zwei Stücke: erstens der Begriff, dadurch überhaupt ein Gegenstand gedacht wird (die Kategorie) und zweitens, die Anschauung, dadurch er gegeben wird; denn könnte dem Begriff eine korrespondierende Anschauung gar nicht gegeben werden, so wäre er ein Gedanke der Form nach, aber ohne allen Gegenstand und durch ihn gar keine Erkenntnis von irgendeinem Ding möglich, weil es, so viel ich wüßte, nichts gäbe noch geben könnte, worauf mein Gedanke angewandt werden könnte."
KANT schließt daher Seite 139:
    "Folglich liefern uns die Kategorien mittels der Anschauung auch keine Erkenntnis von Dingen, als nur durch ihre Anwendung auf empirische Anschauung, d. h. sie dienen nur zur Möglichkeit empirischer Erkenntnis. Diese aber heißt Erfahrung. Folglich haben die Kategorien keinen anderen Gebrauch zur Erkenntnis der Dinge, als nur sofern diese als Gegenstände möglicher Erfahrung angenommen werden."
Am kürzesten und bündigsten spricht dies KANT in § 27 im ersten Absatz, Seite 150 und 151 so aus: "Wir können uns keinen Gegenstand denken, ohne durch Kategorien, wir können keinen gedachten Gegenstand erkennen, ohne durch Anschauungen, die jenen Begriffen entsprechen. Nun sind alle unsere Anschauungen sinnlich und diese Erkenntnis, sofern der Gegenstand derselben gegeben ist, ist empirisch. Empirische Erkenntnis a priori aber ist Erfahrung. Folglich ist uns keine Erkenntnis a priori möglich, als lediglich von den Gegenständen möglicher Erfahrung.


D. Die anti-dogmatische Seite

Aber nicht nur auf Erfahrung, sondern auch auf Erscheinungen schränkt KANT weiter die notwendige und allgemeine Erkenntnis sein, so daß wir weder ein geistiges noch ein sinnliches Ding-ansich erkennen können. Auf solche Weise wird gründlich dem Dogmatismus, der über die Erfahrung zum geistigen Ding-ansich hinaus will, vorgebeugt und zugleich auch dem Materialismus, da die Erfahrung, insofern sie notwendige Erkenntnis sein soll, nicht bloß sinnliche Dinge, sondern stets eine Verbindung von Eindrücken derselben mit apriorischen Zutaten unseres Geistes enthält, dieselben also in der Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen unseres Geistes darstellt.

Der Beweis ist eigentlich schon in C. mitenthalten. Wir hätten in den dort angeführten Stellen nur andere Wörter hervor zu heben brauchen. Der Beweis ist eine Folge des Apriori. Dies ist, insofern es sich uns offenbart, an eine rein innerliche Bedingung, an die Subjektivität gebunden (siehe § 3, Seite 66 unter a):
    "der Raum stellt gar keine Eigenschaft irgendeines Dinges-ansich, oder sie in ihrem Verhältnis aufeinander vor, d. h. keine Bestimmung derselben, die an Gegenständen selbst haftet und welche bliebe, wenn man auch von allen subjektiven Bedingungen der Anschauung abstrahierte. Denn weder absolute noch relative Bestimmungen können vor dem Dasein der Dinge, welchen sie zukommen, folglich nicht a priori, geschaut werden."
Wir können, heißt es ebenda weiter unten,
    "demnach nur aus dem Standpunkt eines Menschen vom Raum, vom ausgedehnten Wesen usw. reden. Gehen wir von der subjektiven Bedingung ab, unter welcher wir allein äußere Anschauung bekommen können, so wie wir nämlich von den Gegenständen affiziert werden mögen, so bedeutet die Vorstellung vom Raum gar nichts. Dieses Prädikat wird den Dingen nur insofern beigelegt, als sie uns erscheinen. ..."
Daher folgert KANT Seite 67:
    "Unsere Erörterung lehrt demnach die Realität ... des Raumes ..., aber zugleich die Idealität des Raumes in Anbetracht der Dinge, wenn sie durch Vernunft ansich erwogen werden."
Und weiter:
    "Wir behaupten also die empirische Realität des Raumes ..., obgleich wir die transzendentale Idealität desselben, d. h. daß er ein Nichts ist, sobald wir ... ihn als etwas, was den Dingen selbst zugrunde liegt, annehmen."
Entsprechend ist hinsichtlich der Zeit die Erörterung im § 6 a) und b). Hier heißt es insbesondere Seite 71:
    "Die Zeit ist nicht etwas was für sich bestände oder den Dingen als objektive Bestimmung anhinge, folglich übrig bliebe, wenn man von allen subjektiven Bedingungen der Anschauung derselben abstrahiert; denn im ersten Fall würde sie etwas sein, was ohne wirklichen Gegenstand dennoch wirklich wäre. Was aber das Zweite betrifft, so könnte sie als eine den Dingen selbst anhängende Bestimmung oder Ordnung noch vor den Gegenständen als ihre Bedingung vorhergehen und a priori durch synthetische Sätze erkannt und angeführt werden."
Und Seite 73 wird gefolgert:
    "[wir] bestreiten ... der Zeit allen Anspruch auf absolute Realität, da sie nämlich, auch ohne auf die Form unserer sinnlichen Anschauungen Rücksicht zu nehmen, schlechthin den Dingen als Bedingung oder Eigenschaft anhinge. Solche Eigenschaften, die den Dingen ansich zukommen, können uns durch die Sinne auch niemals gegeben werden. Hierin besteht also die transzendentale Idealität, nach welcher sie, wenn man von den subjektiven Bedingungen der sinnlichen Anschauung abstrahiert, gar nichts ist und den Gegenständen ansich (ohne ihr Verhältnis auf unsere Anschauung) weder subsidierend [ersetzend - wp] noch inhärierend [innewohnend - wp] beigezählt werden kann."
So sind "Raum" und "Zeit" also nur Formen von Erscheinungen oder von "Gegenständen, sofern" sie erscheinen, oder sofern diese in die Erscheinung treten und somit in der Subjektivität ein Abbild erhalten, d. h. Alles, was in Raum und Zeit erscheint, ist immer nur mittelbar, nie als Ding-ansich von uns beobachtet.

(Folglich gibt es keine "Identität" zwischen Denken und Sein in der "endlichen" notwendigen Erkenntnis, sondern nur ein Verknüpfen derselben.)

Wenn nun auch die Kategorien nicht von den Bedingungen der Sinnlichkeit ansich abhängen, wenigstens nicht als Denkformen, so haben sie doch nach C. nur reale Bedeutung für die Erkenntnis im Zusammenhang mit der Anschauung und zwar nach B. durch die Vermittlung des Zeitbegriffs. Es ist also auch die notwendige Erkenntnis, die nicht ohne diese apriorischen Kategorien und Formen der Anschauung möglich ist, nicht bloß auf Erfahrung, sondern eben dadurch zugleich auf "Erscheinungen" beschränkt. Man vgl. besonders Kr. d. r. V., B 124, 149, 170, wo es heißt:
    "Die Möglichkeit der Erfahrung ist also das, was allen unseren Erkenntnissen a priori objektive Realität gibt. Nun beruth Erfahrung auf der synthetischen Einheit der Erscheinungen, d. h. auf einer Synthesis nach Begriffen vom Gegenstand der Erscheinungen überhaupt, ohne welche sie nicht einmal Erkenntnis, sondern eine Rhapsodie [Bruchstücke - wp] von Wahrnehmungen sein würde, die sich in keinen Kontext nach Regeln eines durchgängig verknüpften (möglichen) Bewußtseins, folglich auch nicht zur transzendentalen und notwendigen Einheit der Apperzeption zusammenschicken würden. Die Erfahrung hat also Prinzipien ihrer Form a priori zugrunde liegen, nämlich allgemeine Regeln der Einheit in der Synthesis der Erscheinungen, deren objektive Realität, als notwendige Bedingungen, jederzeit in der Erfahrung, ja sogar ihrer Möglichkeit gewiesen werden kann. Außer dieser Beziehung aber sind synthetische Sätze a priori ganz unmöglich, weil sie kein Drittes, nämlich keinen Gegenstand haben, an dem die synthetische Einheit ihrer Begriffe objektive Realität dartun könnte."
Am Ausdrücklichsten aber ist der anti-dogmatischen Seite des Apriori im Abschnitt "Über Phänomena und Noumena", Seite 236 - 254 Ausdruck gegeben und im Anhang "Von der Amphibolie der Reflexionsbegriffe", ebd. Seite 254- 275.

Endlich liefert "der transzendentalen Logik zweite Abteilung, die transzendentale Dialektik" den vollgültigen Beweis für die anti-dogmatische Seite des Apriori der Kr. d. r. V. in unserem Sinn; denn der Kern des Beweises, daß wir nicht zu idealen Objekten durch einen transzendenten Gebrauch apriorischer Begriffe gelangen dürfen, ist schließlich jedesmal der, daß wir dadurch über die subjektive Bedingung unserer Erkenntnis, wodurch letztere auf Erscheinungen beschränkt ist, hinausgehen würden.

LITERATUR: Johannes Heinrich Witte, Beiträge zum Verständnis Kants, Berlin 1874
    Anmerkungen
    1) Dies ist eine Ansicht Kants, mit der Cohens Ausführungen, besonders in den Abschnitten VIII und XIV unvereinbar sind. (siehe weiter den Exkurs unter 5c