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ADOLF BÖHRINGER
Kants erkenntnistheoretischer
Idealismus


"Sie haben ihm ihre eigenen Gedanken untergeschoben, ehe sie gewiß wußten, welches seine sind. Sie bestreiten Grillen, die sie selbst gefangen haben und bilden sich ein, wie unwidersprechlich sie den Philosophen widerlegen, indem sie ihre eigenen Hirngespinste zu Schanden machen."

"Wir dürfen wir freilich die logische nicht mit der empirischen (numerischen) Allgemeinheit verwechseln oder mit Göring nichts in ihr finden als eine mehr oder weniger verbreitete Tatsächlichkeit. Vielmehr ist diese in logischer Beziehung vollkommen gleichgültig. Eine Erkenntnis kann mit dem Anspruch der Allgemeinheit auftreten, wenn sie auch nur ein Einziger sich zu Bewußtsein gebracht hat."

"Die leichte Taube, indem sie im freien Flug die Luft teilt, deren Widerstand sie fühlt, könnte die Vorstellung fassen, daß es ihr im luftleeren Raum noch viel besser gelingen wird."

"Das für die Lösung des philosophischen Erkenntnisproblems wichtigste Resultat ist vielmehr die Einsicht, daß die Gegenstände unserer Erkenntnis nicht Dinge-ansich, sondern lediglich Erscheinungen sind. Dieses Ergebnis ist umso wichtiger, als die kantische Kritik vor allem gegen die gegenstandslose Erkenntnis gerichtet ist."


Einleitung

1. Daß die kantische Philosophie mehr als ein bloß historisches Interesse in Anspruch nimmt, daß insbesondere um seine Erkenntnistheorie nicht "herumzukommen" ist, wird selbst von denen zugestanden, die es sonst vorziehen, andere Wege einzuschlagen. ERNST LAAS hat zwar mit vornehmer Überlegenheit von den "Paraphrasten und Kommentatoren" gesprochen, die in "steriler Unterordnung" unter KANT ihre volle Befriedigung finden, hat aber doch der schon "vielbändig sich darstellenden Kantphilologie" zumindest eine "sekundäre" Berechtigung zugestehen müssen (1). Und ein so entschiedener Vertreter des exklusiven Empirismus wie CARL GÖRING konnte den Wunsch nicht unterdrücken, das Studium KANTs möchte wirklich Modesache werden, wie man gespottet hat (2). Dazu scheint freilich seine Philosophie am wenigsten zu qualifizieren. Denn sie besitzt keine von den Eigenschaften, durch die es anderen philosophischen Systemen wohl gelungen ist, auf größere Kreise anziehend zu wirken. Weder imponiert sie durch geistreiche Hypothesen, noch erhebt sie die Prätension [Anmaßung - wp], ihre Adepten in den Besitz des Steins der Weisen zu setzen. Wenn ferner der Stil KANTs auch keineswegs so abschrecken ist, wie LEWEs (3) übertrieben hat, so fehlt ihm doch der verführerische Reiz, durch den er sich beim Leser einschmeicheln könnte. Obgleich also von einer Modeliebhaberei KANT gegenüber keine Rede sein kann, so ist doch zu konstatieren, daß seit dem Erscheinen der ersten Auflage von KUNO FISCHERs Werk das Interesse an seiner Lehre von Jahr zu Jahr zugenommen hat. Mag man nun von der Bedeutung der dadurch hervorgerufenen Literatur denken, was man will: jedenfalls haben die KANT gewidmeten Studien die wohltätige Folge gehabt, daß eine Reihe von Forschern für ein gemeinschaftliches Ziel zusammengearbeitet haben, einer von dem andern lernend, einer an den andern anknüpfend. Diese Erscheinung werden wir aber in ihrer Bedeutung nicht unterschätzen, wenn wir uns der Zeit erinnern, wo auf philosophischem Gebiet in der Regel jeder Denker unbekümmert um den andern seine eigenen Wege zu gehen geliebt hat.

Die Parole zwar, daß wieder auf KANT zurückgegangen werden muß (4), wird gegenwärtig nur noch selten ausgegeben. Mit Recht, wenn damit eine kritiklose Restauration [Wiederherstellung - wp] der kantischen Philosophie in ihrem ganzen Umfang gemeint sein sollte. Indessen verhalten sich die meisten der in den letzten Jahren über KANT erschienenen Schriften, soweit meine Kenntnis reicht, polemisch nicht nur gegen solche anachronistischen [durch die Zeit überholt - wp] Restaurationsgelüste, sondern sie suchen die Grundpositionen seiner Erkenntnistheorie zu erschüttern. Viele sehen in KANT nur den "Aprioristen", welcher der reinen und vollkommenen Durchführung des Empirismus im Weg steht. Die meisten aber stimmen darüber überein, daß die kantische Erkenntnistheorie in sich selbst widersprechend ist und sind deshalb bemüht, die Widersprüche, an denen sie leiden und zerschellen soll, rücksichtslos bloßzulegen. Ja, VOLKELT (5) warnt ausdrücklich vor dem Streben, die Lehre KANTs einfach und zusammenstimmend zu machen und die vielen "Umkippungen" in seinem Denken "zu konsequenten Gedankenläufen zu drehen." HARTMANN spricht von Bemühungen "gleich denen der Theologie, das innerlich Widerspruchsvolle durch Interpretationskünste von Widersprüchen zu reinigen" (6). Und noch in der jüngsten Zeit hat VAIHINGER, der uns eine vierbändigen Kommentar über die "Kritik der reinen Vernunft" in Aussicht gestellt hat, keinen Anstand genommen, diese für das widerspruchsvollste Werk der gesamten philosophischen Literatur zu erklären (7). Von nicht wenigen nun dieser "oft recht krassen Widersprüche und Inkonsequenzen", die man dem "großen Denker" zur Last legt, scheint mir zu gelten, was LESSING im 77. Stück seiner Hamburger Dramaturgie in Bezug auf ARISTOTELES sagt:
    "Sie haben ihm ihre eigenen Gedanken untergeschoben, ehe sie gewiß wußten, welches seine sind. Sie bestreiten Grillen, die sie selbst gefangen haben und bilden sich ein, wie unwidersprechlich sie den Philosophen widerlegen, indem sie ihre eigenen Hirngespinste zu Schanden machen."
KANT selbst hat übrigens das Schicksal, welches seiner Kritik widerfahren wird, vorausgesehen und sich unzweideutig darüber ausgesprochen. In der Vorrede zur zweiten Ausgabe läßt er sich so vernehmen:
    "An einzelnen Stellen läßt sich jeder philosophische Vortrag zwacken (denn er kann nicht so gepanzert auftreten wie der mathematische), indessen daß doch der Gliederbau des Systems, als Einheit betrachtet, dabei nicht die mindeste Gefahr läuft ... Auch scheinbare Widersprüche lassen sich, wenn man einzelne Stellen aus ihrem Zusammenhang gerissen gegeneinander vergleicht, in jeder Schrift ausklauben, die in den Augen dessen, der sich auf fremde Beurteilung verläßt, ein nachteiliges Licht auf diese werfen, demjenigen aber, der sich der Idee des Ganzen bemächtigt hat, sehr leicht aufzulösen sind." (Kr. d. r. V. B 44) (8)
Wer mit der neueren KANT-Literatur einigermaßen vertraut ist, wird zugeben, daß man oft an diese Worte erinnert wird, wenn man sieht in welcher Weise in manchen der Widerlegung KANTs gewidmeten Schriften durch aus allen Ecken und Enden zusammengelesenen Stellen das ansich Klare zu verwirren, das ansich Dunkle noch dunkler zu machen versucht wird. Selbstverständlich bin ich weit entfernt, die von hervorragenden Männern gegen KANTs Erkenntnistheorie erhobenen kritischen Bedenken in ihrer Bedeutung zu verkennen. Was aber bei jener Hetzjagd auf Widersprüche für die Sache, um die es sich handelt, herauskommen soll, vermag ich nicht einzusehen. Und ich werde mich daher auch durch das Verbot VOLKELTs nicht abhalten lassen, die Gedanken KANTs, so gut ich es vermag, als ein zusammenhängendes, widerspruchsloses Ganzes darzustellen. Gleichwohl wird die folgende Darstellung hoffentlich den Beweis liefern, daß ich mir soviel kritische Freiheit bewahrt habe, um das Wesentliche in der kantischen Theorie vom unwesentlichen Beiwerk zu unterscheiden und mir die Augen nicht gegen solche Wendungen zu verschließen, die dem Geist des Systems selbst widerstreben.

2. Ich werde mich im Folgenden darauf beschränken, das Wesentlich der in der "Kritik der reinen Vernunft" enthaltenen Erkenntnistheorie ohne Rücksicht auf die etwa in praktischer Beziehung sich daraus ergebenden Konsequenzen darzustellen. Ein solcher Versuch müßte freilich von vornherein verfehlt sein, wenn die Annahme begründet wäre, daß es in letzter Instanz nicht theoretische, sondern praktische Motive gewesen sind, wodurch das kritische Unternehmen KANTs veranlaßt wurde. Allen Ernstes nämlich wird behauptet, es sei diesem vor allem um die Rettung einiger Glaubenssätze zu tun gewesen, er habe gewisse moralische Lieblingsideen unter allen Umständen beweisen wollen. Nach EUGEN DÜHRING verrät
    "die äußerlich fast überall nüchterne Gedankenhaltung Kants bei näherer Betrachtung einen ganz eigentümlichen moralischen Mystizismus. Er wollte unseren Geistesfähigkeiten zugunsten seines moralischen Glaubens eine unnatürliche Grenze setzen und empfahl seine Kritik als eine Art "wissenschaftlicher Polizei."
Namentlich aber ist GÖRING mit der fixen Idee behaftetm, KANTs Hauptabsicht bei seiner Kritik sei gewesen dem Glauben Platz zu machen. Ja, für ihn unterliegt es keinem Zweifel, daß die Sicherstellung der Glaubensobjekte die Veranlassung zur Änderung der philosophischen Überzeugung KANTs gegeben, daß sie ihn vom Empirismus, dem er früher gehuldigt hat, zum späteren Kritizismus geführt habe (9). Er beruft sich dabei auf die bekannte Stelle in der Vorrede zur zweiten Ausgabe der Kr. d. r. V., in welcher KANT sagt: "Ich mußte also das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen." Es bedarf nun kaum der Bemerkung, daß damit nicht das Wissen überhaupt gemeint sein kann. Vielmehr ist die Rede von der dogmatischen Metaphysik, deren Unmöglichkeit als Wissenschaft KANT zu erweisen gesucht hat. Der Schrecken hierüber war bekanntlich groß genug, und so konnte sich KANT zur Beruhigung der Gemüter recht wohl die Äußerung erlauben, daß erst durch seine Kritik der Glaube gegen alle theoretischen Zweifel gesichert ist. Er konnte dies umso mehr, als er ja gezeigt hatte, daß über die Gegenstände des Glaubens theoretisch weder positiv noch negativ etwas ausgemacht werden kann. Dazu kam, daß er das Bewußtsein hatte, überhaupt keine tendenziöse Kritik gegen Glaubenssätze geführt zu haben, die vielen Menschen heilig waren. Außer der zitierten Stelle ließen sich freilich noch viele andere zur Unterstützung der Ansicht verwerten, daß die moralisch-religiösen Interessen das theoretische bei KANT überwogen haben. Indessen können diese nur für den beweiskräftig sein, der vor Bäumen den Wald nicht sieht, d. h. die ganze Kritik darüber aus den Augen verloren hat. Es ist daher kaum nötig daran zu erinnern, wie stark KANT selbst betont hat, daß "Wissenschaft ihm am Herzen gelegen" hat.

Nur eine Bemerkung will ich nicht unterdrücken, um den Ungrund von GÖRINGs Hypothese ins Licht zu setzen. Es scheint mir nicht wahrscheinlich, daß ein Mann, den ausschließlich oder wenigstens vorwiegend praktische Motive bestimmen, theoretische Untersuchungen von solcher Tiefe mit solcher Beharrlichkeit anstellt, wie es von KANT anerkanntermaßen geschehen ist. In der Tat hätte sich dieser seine Sache weit leichter und bequemer machen können: er hätte nur nach dem Voranschreiten mancher Skeptiker die Unsicherheit alles Wissens überhaupt zu betonen brauchen, um daraus die Folgerung zu ziehen, daß uns nichts übrig bleibt, als zum Glauben unsere Zuflucht zu nehmen. Dagegen konnte er, wenn ihm der Glaube als solcher weit wichtiger war als die Erkenntnis, sich nicht getrieben fühlen müssen, diese in so gründlicher und tiefeindringender Weise zum Gegenstand langjährigen Nachdenkens zu machen. Jedenfalls aber hätte seine Kritik der dogmatischen Metaphysik nicht die radikale Wendung genommen, womit sie dieselbe als nichtiges Scheinwissen charakterisiert. In Wahrheit, gegen das Scheinwissen jeder Art war die Kr. d. r. V. gerichtet. Diese Tendenz aber, die uns so deutlich aus dem Werk entgegentritt, verkennt man geflissentlich, wenn man darauf besteht, daß für KANT die Erkenntnistheorie nur ein Mittel gewesen ist zur tieferen Begründung der sittlichen Ideen.

Man kann ja zugeben, daß KANT neben seinen theoretischen Untersuchungen auch auf die Sicherstellung der Freiheit und anderer praktischer Ideen Bedacht genommen hat; gleichwohl werden einer unbefangenen Betrachtung seine rein erkenntnistheoretischen Motive in ihrer selbständigen Bedeutung nicht verborgen bleiben. Selbst VOLKELT, der doch "das moralische Bedürfnis als einen besonderen Faktor in Kants Denken" nachdrücklich betont, tadelt es mit Recht, daß man sein rein theoretisches Interesse vielfach unterschätzt (10). Wenn man baer dieses in seiner selbständigen Bedeutung anerkennt und würdigt, so wird man auch dem Versuch bei der Darstellung der kantischen Erkenntnistheorie von jeder Beziehung derselben auf die Lösung praktischer Probleme abzusehen, seine Berechtigung nicht absprechen können.

Aber nicht bloß möglich, sondern geradezu notwendig ist, meines Erachtens, eine solche getrennte Behandlung, wenn es sich um die erkenntnistheoretische Bedeutung des "Dings-ansich" handelt. Denn eine klare und widerspruchslose Beantwortung dieser so wichtigen Frage, durch deren Beantwortung zuletzt unsere ganze Auffassung des erkenntnistheoretischen Idealismus bedingt ist, ist überhaupt unmöglich, wenn man den Gebrauch berücksichtigt, der von jedem Begriff in der "transzendentalen Dialektik" in praktischer Beziehung gemacht ist. Die Behauptung zwar, daß "die Vernunftkritik auf den Freiheitsbegriff zubereitet" ist, steht auf schwachen Füßen. Allein es muß zugegeben werden, daß KANT allerdings nachträglich die Lösung des Freiheitsproblems vom Resultat seiner erkenntnistheoretischen Kritik abhängig gemacht hat. Obgleich ich nun den Tiefsinn nicht verkenne, den KANT bei diesem Versuch bewiesen hat, so scheint er mir doch selbst dadurch zu einer schiefen Auffassung seiner sonst klaren Erkenntnistheorie Veranlassung gegeben zu haben. Und zwar deshalb, weil der Begriff des "Dings-ansich" in seiner praktischen Anwendung offenbar eine ganz andere Rolle spielt, als ihm in erkenntnistheoretischer Beziehung zugewiesen werden muß. Denn mag immerhin KANT geglaubt haben, nur unter der Voraussetzung, daß dem Ding-ansich die Formen der Erscheinung, besonders die Kausalität abgesprochen werden, ist der absolute Widerspruch zwischen sittlicher Freiheit und natürlicher Kausalität zu überwinden (11): daß diese Erwägung das erkenntnistheoretische Motiv zu seiner absoluten Entgegenstellung von Ding-ansich und Erscheinung jedenfalls nicht gewesen ist, wird sich, wie ich wenigstens hoffe, aus der folgenden Darstellung ergeben.

3. Von namhaften KANT-Forschern ist nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß es sich in der Kr. d. r. V. nicht um die Entstehung, sondern die Möglichkeit, den Wert und die Grenze der Erkenntnis handelt. Indessen ist die Auffassung, der das Problem der kantischen Untersuchung als ein lediglich psychologisches erscheint, immer noch nicht ganz überwunden. Gegen dieses psychologische Vorurteil hat sich KANT selbst schon unzweideutig genug verwahrt, indem er vor der Verwechslung seiner Untersuchung mit der von LOCKE angestellten gewarnt und es nicht "als Vermehrung sondern Verunstaltung der Wissenschaften" bezeichnet hat, wenn man ihre Grenzen ineinander laufen läßt. (12) Nichtsdestoweniger sind die heftigsten Angriffe gerade gegen KANTs mangelhafte Psychologie gerichtet worden. So hat nach JÜRGEN BONA-MEYER FRIES mit Recht KANT "in seinem eigenen Sinn durch die Psychologie zu ergänzen geglaubt." Denn es soll sich ja immer nur um eine Erkenntnis unserer Seele, um die Entwicklung ihres tatsächlichen Wesens und die Gesetze ihrer Selbsttätigkeit handeln (13). F. A. LANGE hebt zwar hervor, daß die psychologische Seite der Frage KANT nicht die Hauptsache ist, sondern daß er sie offenbar zu umgehen sucht, aber er erklärt sich doch den größten Teil aller Dunkelheiten der Kritik aus dem einzigen Umstand, daß jener eine ihrer allgemeinen Natur nach psychologische Untersuchung ohne jede spezielle psychologische Voraussetzung unternommen hat (14). LEWES findet in der "Kritik" nichts weiter als eine Psychologie, die er verwirft. Nach ihm ist KANTs Problem nicht neu, weil es immer das Bemühen der Psychologen gewesen ist, die Bedingungen der Erfahrung zu untersuchen; er hat aber diese verfehlt, weil er den Geist in seiner entwickelten Form analysiert hat, ohne zu den ersten Stufen dieser Entwicklung zurückzugehen. Seine Aufgabe wäre gewesen zu erklären, wie die Erfahrung entsteht, wie der Geist in allen seinen mannigfaltigen Erscheinungen aus biologischen Bedingungen entwickelt werden kann. "Er schrieb eine Naturgeschichte des Himmels, verfolgte aber eine andere Methode bei seinem Versuch einer Naturgeschichte (!) des Geistes (15).

Ebenso entschieden wie der Engländer vertritt GÖRING die Meinung, daß die Erkenntnistheorie wesentlich auf psychologischer Grundlage beruth. Nach ihm ist die Behauptung, daß die Vernunftkritik mit Psychologie nichts zu schaffen hat, nichts weiter als ein Mittel, um die dem Kritizismus gefährlichste Kritik unschädlich zu machen. Dieser Zweck soll der einzige Grund gewesen sein, der für die Abweisung der Psychologie beigebracht werden kann. (16)

Sehen wir nun zu, ob die Versicherung, daß das "Unternehmen der Vernunftkritik" durchaus psychologischer Natur ist, ebenso begründet ist, wie sie mit selbstgewisser Zuversicht ausgesprochen wird. Um uns darüber klar zu werden, dürfen wir uns nur deutlich machen, was überhaupt die als vollendet vorausgesetzte psychologische Untersuchung zu leisten vermöchte, welche Resultate von der zuende geführten physiologisch-psychologischen Analyse zu erwarten wären. Es wird sich dann zeigen, daß das von KANT aufgestellte Problem auf diesem Weg gar nicht gelöst werden kann, und seiner Natur nach für immer unlösbar bleibt.

Denn es soll nachgewiesen sein, wie nach und nach welchen Gesetzen der Prozeß des Vorstellens verläuft, so daß wie denselben bis zu den elementarsten Empfindungen zurückverfolgen können; der ganze Mechanismus des Bewußtseins soll bis in seine innersten Teile offen vor uns aufgedeckt: so wäre doch noch nicht das Mindeste ausgemacht über die Frage, ob den so mit physiologisch-psychologischer Notwendigkeit entstandenen Vorstellungen, Begriffen und Urteilen außer den subjektiven noch eine objektive Notwendigkeit und Bedeutung zukommt. Aber gerade darum handelt es sich, gerade dieses ist das Problem, womit sich die philosophische Erkenntnistheorie beschäftigt, dessen Lösung ihre eigentümliche Aufgabe ausmacht. Kommt den subjektiven Gebilden unseres Geistes mehr als eine subjektive Bedeutung zu?

Diese Frage kann offenbar nicht durch den Nachweis ihrer psychologischen Notwendigkeit entschieden werden. Denn auch unter der Voraussetzung dieses Nachweises bliebe die Möglichkeit immer noch offen, daß alle unsere vermeintliche Erkenntnis, mag diese subjektiv noch so notwendig aus unserer physisch-geistigen Organisation entspringen, doch nur die Bedeutung eines Hirngespinstes hätte. Mit dem Nachweis, daß wir nach gewissen Formen anschauen und in gewissen Kategorien denken müssen, ist so lange nichts gewonnen, bis diese als die ursprünglichen, nicht wegzudenkenden Bestimmungen der Erscheinungswelt selbst begriffen sind. Die psychologische Untersuchung kann wohl den Nachweis liefern, wie unsere Vorstellungen sich ursprünglich bilden und wie wir im Laufe unserer geistigen Entwicklung sie allmählich durch gewisse Begriffe verknüpfen; aber ihre mehr als subjektive Bedeutung, auf die es doch gerade ankommt, festzustellen, ist und bleibt sie unvermögend. Mit der Entdeckung, daß gewisse Formen des Denkens in uns angelegt sind, ist noch lange nicht die Deduktion ihrer objektiven Gültigkeit gegeben. Der Kausalitätsbegriff, um eine bestimmte Kategorie herauszugreifen, wurzelt nach F. A. LANGE in unserer Organisation und "eben darum" soll er in der Erfahrung gelten (17). Aber in unserer Organisation ist offenbar noch manches begründet, was darum noch keinen Anspruch auf objektive Bedeutung erheben kann. Jedenfalls entspricht die Auffassung LANGEs nicht der Tendenz der kantischen Kritik. Denn wenn die Kategorien nichts weiter sind als Produkte unserer Organisation, wenn unser Denken sich in subjektiven Formen bewegt, deren objektive Gültigkeit niemals zu konstatieren ist (wie VAIHINGER den Standpunkt LANGEs richtig formuliert) (18), dann ergibt sich freilich als erkenntnistheoretisches Resultat der "kritische Skeptizismus", den zu überwinden KANT seiner Anstrengungen gemacht hat.

Man könnte nun freilich einwenden, der Nachweis, daß wir die Anlage zu gewissen Kategorien besitzen, auch ihre objektive Gültigkeit involviert, da wir doch keinen Grund haben, eine "Prellerei der Natur" vorauszusetzen. Damit jedoch nimmt man seine Zuflucht zur Idee der prästabilierten [vorgefertigten - wp] Harmonie, auf welche sich zu berufen KANT mit Recht Bedenken getragen hat. Denn auf diesem Standpunkt wird das Erkenntnisproblem nicht einmal zu lösen versucht, weil das gerade in Frage Stehende als selbstverständlich vorausgesetzt ist.

Das geringste Verständnis natürlich für die Eigentümlichkeit des kantischen Problems beweisen diejenigen, welche mit MONTGOMERY kurzweg jede philosophische Frage zu einer physiologischen erklären (19). Indessen mit Machtsprüchen dieser Art wird die Frage nach dem Wert und der Bedeutung, die Frage nach der Möglichkeit der Erkenntnis überhaupt nicht aus der Welt geschafft. Der englische Fanatiker des Empirismus mag für seine Person jedes spezifisch philosophische Problem noch so sehr perhorreszieren [ablehnen - wp]: aber deshalb darf er sich für seine wissenschaftlichen Privatbedürfnisse noch lange keine exklusiven Rechte herausnehmen. Mag man endlich immerhin, um einen Ausdruck von LAAS zu gebrauchen, das ganze Problem "aus dem Wind schlagen": jedenfalls haben diejenigen keine Aussicht in den Sinn der kantischen Kritik einzudringen, welche ihre "psychologischen Motive nachzuempfinden" das Bedürfnis fühlen (20) oder mit KARL GRÜN ihre Übersetzung ins Physiologische für notwendig halten. Schon HERDER vermochte deshalb, da ihm eine Physiologie der menschlichen Erkenntniskräfte vorschwebte (21), dem Gedankengang nicht unbefangen zu folgen, dessen Originalität eben darin begründet ist, daß er an die Stelle der physiologisch-psychologischen Betrachtungsweise diejenige gesetzt hat, welche er selbst als die transzendentale bezeichnet.

Worin diese besteht, kann erst später gezeigt werden. Übrigens hat KANT selbst durch vereinzelte Streifzüge in das psychologische Gebiet, sowie durch das Schwankende seiner Ausdrucksweise Veranlassung zu dem Mißverständnis gegeben, daß die empirische Entstehung der Erkenntnis das Thema seiner Kritik bildet. Umso mehr werde ich im Folgenden bemüht sein, das Hauptproblem stets im Auge zu behalten. Wie wichtig und notwendig dies ist, werde ich auf allen Stationen der kantischen Erkenntnistheorie zu bemerken Gelegenheit haben. Weder über die Bedeutung des Apriori und des Unterschieds der analytischen und synthetischen Urteile, noch über den Sinn der transzendentalen Ästhetik und die Deduktion der Kategorien ist eine einigermaßen befriedigende Auffassung möglich, wenn man von einem psychologischen Vorurteil befangen und gefangen an die Betrachtung herantritt. Ja, selbst die schwankende Haltung, die KANT allerdings dem "Ding-ansich" gegenüber bewiesen hat, hängt zum Teil wenigstens, wie wir sehen werden, damit zusammen, daß er sich hat verleiten lassen, einen Sprung in die physiologische Betrachtungsweise zu wagen. Die Richtigkeit dieser Auffassung kann erst durch ein näheres Eingehen ins Einzelne erwiesen werden; für jetzt muß ich es, um nicht der folgenden Darstellung noch mehr vorzugreifen, bei diesen nur zur vorläufigen Orientierung bestimmten Bemerkungen bewenden lassen.


I. A priori

KANT beginnt seine Untersuchung, indem er den Unterschied zwischen empirischen Erkenntnissen, die wir durch Erfahrung oder a posteriori gewinnen, und den von der Erfahrung unabhängigen feststellt; die letzteren nennt er Erkenntnisse a priori. Zugleich aber erklärt er unzweideutig, daß alle Erkenntnis mit der Erfahrung beginnt, daß also der Zeit nach keine dieser vorhergeht (22). Damit ist von vornherein ausgesprochen, daß von irgendwelchen angeborenen Erkenntnissen nicht die Rede sein kann. Wir haben also kein Recht im Sinne KANTs das Apriori für gleichbedeutend zu halten mit Angeborensein oder dem ursprünglichen "Besitz der Seele" gleichzusetzen. Gewarnt werden muß aber umso mehr vor diesem Mißverständnis, als sich die Konsequenzen desselben auf den ganzen Umkreis der kantischen Theorie erstrecken. Und zugleich sehen wir, wie schon der erste wichtige Begriff derselben, wenn man ihr die psychologische Tendenz vindiziert [zuspricht - wp], verdunkelt werden muß. Denn offenbar nur deshalb konnte man das Apriori mit dem Angeborensein verwechseln, weil man von der Annahme ausgegangen ist, daß die Entstehung der Erkenntnis nachgewiesen werden soll.

Unter dieser Voraussetzung freilich konnte man die Frage aufwerfen, was denn zeitlich das Erste und Ursprüngliche in aller Erkenntnis ist, und dieses Erste war dann eben das fragliche Apriori. Hat man aber einmal begriffen, daß die zeitliche Entstehung der Erkenntnis in der kantischen Kritik gar nicht in Frage steht, dann muß man sich auch darüber klar werden, daß das psychologische Apriori mit dem erkenntnistheoretischen nicht zusammenfällt. Ohne Zweifel hat auch die Zweideutigkeit des Wortes nicht wenig dazu beigetragen, daß der mit demselben verknüpfte Sinn verfehlt wurde (23). Aber wozu klammern wir uns an die Bedeutung des Wortes und was geht es uns an, in welchem Sinn frühere Philosophen dasselbe gebraucht haben, da doch KANT selbst uns nicht im Zweifel darüber gelassen hat, was er darunter verstanden wissen will. Die Polemik allerdings gegen KANTs "Apriorismus" hätte leichtes Spiel, wenn unter Erkenntnissen a priori solche zu verstehen wären, welche der Mensch mit auf die Welt bringt, in deren ursprünglichen Besitz er sich befindet. Läßt es sich doch unschwer nachweisen, daß es in psychologischer Beziehung überhaupt keine apriorischen Vorstellungen und Urteile geben kann. Und es ist daher so wenig unkantisch, wie VOLKELT meint, vom Begriff des Apriori den psychologischen Ursprung abzuwehren, daß wir vielmehr im entgegengesetzten Fall die erkenntnistheoretische Bedeutung desselben geradezu mißverstehen müssen. (24)

Nach KANTs deutlicher Erklärung haben wir unter Erkenntnissen a priori solche zu verstehen, die von der Erfahrung unabhängig sind und umso weniger aus dieser ihre Beglaubigung schöpfen können, als sie selbst bei jeder Erfahrung schon vorausgesetzt werden. Als von der Erfahrung unabhängige Urteile charakterisieren sich aber diejenigen, welche vom Bewußtsein ihrer Notwendigkeit und Allgemeinheit begleitet sind. An diesen Merkmalen der Notwendigkeit und Allgemeinheit, welche von KANT als Wechselbegriffe bezeichnet werden, sind alle Urteile a priori zu erkennen (25).

Dabei kommt es nicht darauf an, ob wir uns ihrer früher oder später bewußt werden. Den empirischen Urteilen dagegen kann der Charakter der unbedingten Allgemeinheit nicht zukommen, ihre Allgemeinheit kann nur eine komparative sein, weil die Erfahrung ihrer Natur nach niemals zu einem Abschluß gelangt, wir also nicht wissen können, ob das, was wir empirisch erkannt zu haben glauben, nicht durch eine spätere Erfahruhng widerlegt wird. "Die Erfahrung lehrt uns zwar, daß etwas so oder so beschaffen ist, aber nicht, daß es nicht anders sein kann." Um den so bestimmten Unterschied des Apriori und Aposteriori zu würdigen, dürfen wir freilich die logische nicht mit der empirischen (numerischen) Allgemeinheit verwechseln oder mit GÖRING nichts in ihr finden als "eine mehr oder weniger verbreitete Tatsächlichkeit." (26)

Vielmehr ist diese in logischer Beziehung vollkommen gleichgültig. Eine Erkenntnis kann mit dem Anspruch der Allgemeinheit auftreten, wenn sie auch nur ein Einziger sich zu Bewußtsein gebracht hat. Der Satz von der Summe der Winkel eines Dreiecks, nachdem er einmal gefunden war, hatte als ein notwendig gedachter auch die Bedeutung eines allgemeingültigen, auch wenn niemand sonst von dieser mathematischen Wahrheit etwas gewußt hat. Und zugleich war er mit dem Bewußtsein verknüpft, daß er weder einer Bestätigung durch Erfahrung bedarf, noch durch eine solche jemals widerlegt werden kann. Solche Urteile a priori nun entdeckte KANT nicht bloß in der Mathematik, sondern er fand, daß sie auch dem "gewöhnlichsten Verstandesgebrauch zugrunde liegen" (27). So drängt sich z. B. das Urteil, daß jede Veränderung ihre Ursache hat, mit so unbedingter Notwendigkeit auf, daß wir es nicht hinwegdenken können, ohne die Erfahrung, ja unser Bewußtsein selbst aufzuheben. Er gelangte also zum Begriff des Apriori durch die Analyse der Erfahrung und der Wissenschaft, was aber offenbar nicht gleichbedeutend ist mit "psychologischer Selbstbesinnung".

Man sage nicht, wenn KANT das Apriori auf diese Weise entdeckt hat, daß seine Kritik dogmatisch voraussetzt, was gerade in Frage steht. Freilich mußte er die Tatsache des Erkennens voraussetzen, weil er sonst überhaupt keine Veranlassung zu seiner Untersuchung gehabt hätte. Es ist nicht kritisch und auch nicht hyperkritisch, sondern einfach absurd, schlechterdings nichts voraussetzen zu wollen. Das zu Erklärende, nämlich die Erkenntnis, bildete selbstverständlich die Voraussetzung, unter der allein die kritische Prüfung unternommen werden konnte. Dogmatisch ist nur der Standpunkt, auf welchem die Tatsache als selbstverständlich hingenommen wird. KANTs Kritizismus bewährte sich aber darin, daß er nach dem Grund und der Möglichkeit dieser Tatsache fragte und zugleich untersuchte, wie weit unsere Erkenntnis ihrer Natur nach reicht, daß er ihr also ihre festen Grenzen bestimmt.

Nachdem so der Begriff des Apriori festgestellt ist, können wir beurteilen, mit welchem Recht unter anderen von KARL GRÜN eine physiologische Erklärung desselben vermißt wird, "welches ja nicht immer a priori, sondern auch einmal a posteriori gewesenist, nun aber allerdings a priori ist und bleibt." (28) Ein solches Apriori ist ein Unding, ein hölzernes Eisen. Übrigens sieht man leicht, daß GRÜN die Eigentümlichkeit des kantischen Begriffes nur deshalb verkannt hat, weil ihm ein zeitliches, folglich relatives Apriori vorschwebte. Aus dieser Auffassung erklärt es sich auch, daß man, wie RIEHL bemerkt hat,
    "in der Abstammungs- und Selektionstheorie die Vermittlung zwischen Kant und Locke, oder, was man irrtümlich für dasselbe gehalten hat, zwischen Nativismus und Empirismus erblicken konnte." (29)
So stammt nach HÄCKEL alle Erkenntnis aus der sinnlichen Wahrnehmung und auch die dieser entgegengestellte, angeblich a priori gegebene, d. h. angeborene, Erkenntnis ist ursprünglich a posteriori erworben. Nur daß die auf empirischen Wahrnehmungen beruhenden, also rein sinnlichen Erfahrungen, nachdem sie eine Reihe von Jahren hindurch vererbt worden sind, bei den jüngeren Generationen scheinbar als unabhängige, angeborene, d. h. apriorische, auftreten (30). Aus dieser Gleichsetzung des Angeborenen und Apriorischen ersieht man leicht, daß dem erkenntnistheoretischen Begriff des letzteren der darwinistische Forscher nicht gerecht geworden ist.

Ich habe bisher versucht, soweit dies möglich war, ohne ins Einzelne zu gehen, den Bereich des Apriori zumindest gegen die gröbsten Mißverständnisse sicher zu stellen. Nun aber drängt sich mir die Frage auf, deren Beantwortung für die Auffassung der kantischen Philosophie nichts weniger als gleichgültig ist: Warum betonte KANT so nachdrücklich die Notwendigkeit der apriorischen Erkenntnisse gegenüber den empirischen mit ihrer nur komparativen Allgemeinheit? Warum bot er ein so großes Kapital an Scharfsinn und Tiefsinn auf, warum mutete er sich die schwierigsten und kompliziertesten Untersuchungen zu, um schließlich zu einer kleinen Anzahl solcher Grundsätze a priori zu gelangen, die für unsere Erkenntnis von wirklicher Bedeutung sind?

Vermutlich schienen ihm die Urteile a priori wegen ihres Ursprungs von vornehmerer Art zu sein? Offenbar ließ er sich von seinem gewissen Hang nach Bequemlichkeit leiten, so daß er es vorgezogen hat, statt des langsamen mühsamen Weges durch die Empirie den leichteren und kürzeren durch die apriorische Konstruktion einzuschlagen? Aber wie sollte KANT die Erfahrungserkenntnis in ihrem Wert verkannt haben, der bei jeder Gelegenheit auf die empirische Forschung als die einzige verwiesen hat, die (von der reinen Mathematik abgesehen) zu einer wirklichen Bereicherung unseres Wissens führt! Er, der so oft hervorgehoben hat, wie beschränkt der Umfang unseres apriorischen Wissens ist, sollte, weil sein Herz "am heiligen Geheimnis der Metaphysik hing", so gewaltige Anstrengungen gemacht haben, nur um den Empirismus unschädlich zu machen? Vielmehr schien ihm eine Wissenschaft nötig, welche die Möglichkeit, die Prinzipien und den Umfang aller Erkenntnisse a priori bestimmt" (31), weil er zu der klaren Einsicht gelangt war, daß selbst unsere empirischen Erkenntnisse mit der ihnen zukommenden komparativen Allgemeinheit Urteile a priori voraussetzen. Wenn z. B. der Satz, daß jede Veränderung eine Ursache hat, nur die Gültigkeitkeit eines Erfahrungssatzes beanspruchen kann, so sind nach seiner Ansicht alle Urteile, welche wir im Einzelnen auf das Prinzip der Kausalität gestützt fällen, von nur problematischem Wert. Das Prinzip der Kausalität muß unbedingt oder a priori gelten, wenn wir unserer Erfahrungsurteile gewiß sein sollen. KANT hat sich deutlich genug in dieser Beziehung ausgesprochen:
    "denn wo wollte Erfahrung selbst ihre Gewißheit hernehmen, wenn alle Regeln, nach denen sie fortgeht, immer wieder empirisch, folglich zufällig sind?" (32)
Und an einer anderen Stelle heißt es: "Sofern in den eigentlichen Wissenschaften Vernunft sein soll, muß darin etwas a priori erkannt werden." (33) In Wahrheit, ohne reine Vernunft keine empirische, ohne Apriori kein Aposteriori. Dies nachzuweisen hat KANT seine Kritik geschrieben; denn die reine Vernunft ist eben gleichbedeutend mit dem Apriori in unserer Erkenntnis, wie es eben bestimmt wurde: sie ist der Inbegriff dessen, was unabhängig von der Erfahrung und darum notwendig angeschaut und gedacht wird.

Aber außer der Überzeugung, daß das empirische Wissen selbst durch Urteile a priori bedingt ist, war es noch eine andere Erwägung, welche KANT die Frage nach der Möglichkeit und der Bedeutung des Apriori so wichtig hat erscheinen lassen (34); denn
    "gewisse Erkenntnisse verlassen sogar das Feld aller möglichen Erfahrungen und scheinen durch Begriffe, denen überall kein entsprechender Gegenstand in der Erfahrung gegeben werden kann, den Umfang unserer Urteile über alle Grenzen derselben zu erweitern".
Die Metaphysik war es, welche den Anspruch erhoben hat, im Besitz solcher "apriorischer" Erkenntnisse zu sein. Die Berechtigung aber dieses Anspruchs einer gründlichen Untersuchung zu unterwerfen, hätten die Metaphysiker auch schon deshalb nicht versäumen sollen, weil ihre Wissenschaft sich keineswegs einer allgemeinen Anerkennung erfreut. Schon der Umstand, daß die von ihnen aufgestellten Systeme in ihren Prinzipien soweit auseinander gegangen sind, hätte sie stutzig machen müssen. Gleichwohl war es natürlich, daß sie zuversichtlich fortgefahren sind, ihre Kartengebäude zu errichten. Denn
    "wenn man über den Kreis der Erfahrung hinaus ist, so ist man sicher durch Erfahrung nicht widerlegt zu werden. Der Reiz, seine Erkenntnisse zu erweitern, ist so groß, daß man nur durch einen klaren Widerspruch, auf den man stößt, in seinem Fortschritt aufgehalten werden kann. Dieser aber kann vermieden werden, wenn man seine Erdichtungen nur behutsam macht, ohne daß sie deshalb weniger Erdichtungen bleiben."

    "Die leichte Taube, indem sie im freien Flug die Luft teilt, deren Widerstand sie fühlt, könnte die Vorstellung fassen, daß es ihr im luftleeren Raum noch viel besser gelingen wird."
Ich empfehle diese wörtlich zitierten Stellen denen zu geneigter Berücksichtigung, welchen KANT nur deshalb das A priori erfunden zu haben scheint, weil er unter allen Umständen die Metaphysik habe "retten" wollen. Ich frage: ist das die Sprache eines Denkers, der aus Verachtung des Erfahrungswissens das Bedürfnis fühlt, sich in die Wolken der Spekulation zu erheben? Vielmehr begnügte er sich nicht, die metaphysisch-scholastischen Jllusionen, wie dies schon vor ihm oft genug geschehen war, im Einzelnen aufzudecken, sondern er hat es für seine Aufgabe gehalten, sie auf ihren letzten Grund zurückzuführen. Und zwar erklärte er sich die befremdende Tatsache, daß die Metaphysiker unbekümmert um den Skeptizismus, der "sich an ihre Fersen geheftet hat", es sich nicht einfallen hat lassen, nach der Möglichkeit ihrer angeblichen Wissenschaft zu fragen, insbesondere daraus, daß sie den wichtigen Unterschied zwischen analytischen und synthetischen Urteilen, zu denen ich jetzt übergehe, sich nicht zu Bewußtsein gebracht hatten.


II. Analytische und synthetische Urteile

Urteile, bei denen das Prädikat im Subjektbegriff schon (versteckterweise) mitgedacht wird, nennt KANT analytische und unterscheidet von ihnen die synthetischen, bei denen dies nicht der Fall ist. Während wir uns daher in den analytischen Urteilen nur die Merkmale zum deutlichen Bewußtsein bringen, die mit dem Subjektbegriff unzertrennlich verknüpft sind, kann in den synthetischen das Prädikat durch keinerlei Analyse aus dem Subjektbegriff herausgezogen werden. Das Urteil: "der Körper ist ausgedehnt" ist ein analytisches, weil das Merkmal der Ausdehnung schon am bloßen Begriff des Körpers haftet. Dagegen hat das Urteil: "die Körper sind schwer" die Bedeutung eines synthetischen, weil sich die Eigenschaft der Schwere aus dem bloßen Begriff des Körpers nicht ableiten läßt (Kr. d. r. V. 53, 54; Prolegomena § 2).

Gegen diese Unterscheidung der Urteile in analytische und synthetische, auf die KANT mit Recht ein so großes Gewicht legt, sind von den verschiedensten Seiten Einwendungen gemacht worden. Schon HERDER sucht in seiner "Metakritik", nachdem er die selbstverständliche Bemerkung gemacht hat, daß ansich jedes Urteil, es möge bejaht oder verneint werden, eine Zusammensetzung eines Subjekts und Prädikats ist, die kantische Einteilung zu einer unwesentlichen herabzudrücken, indem er geltend macht, daß dem einen neu sein kann, was dem andern nicht neu ist, und einer die Begriffe schneller aus der andere verknüpft (35). Ähnlich setzt SCHLEIERMACHER den Unterschied zu einem nur relativen herab, weil der Begriff immer nur werdend ist. Dasselbe Urteil (Eis schmilzt) kann ein analytisches sein, wenn das Entstehen und Vergehen durch bestimmte Temperaturverhältnisse schon in den Begriff des Eises aufgenommen ist, und ein synthetisches, wenn nicht; die Differenz sagt also nur einen verschiedenen Zustand der Begriffsbildung aus. Nach SIGWART ist diese Kritik vollkommen berechtigt (36). Ob ein Urteil analytisch oder synthetisch ist, kann nach seiner Meinung
    "niemals entschieden werden, wenn ich nicht den Sinn kenne, welchen der Urteilende mit seinem Subjektwort verbindet, den Inbegriff der Merkmale, die er auf diesem bestimmten Stadium der Begriffsbildung darin zusammengefaßt hat".
Auch TRENDELENBURG findet die Grenze nicht scharf gezogen, denn "der eine denkt schon ein Merkmal in einem Begriff, das dem andern als ein neues hinzutritt".
    "Die größere oder geringere Bestimmtheit der subjektiven Vorstellung kann aber keinen objektiven Teilungsgrund für die Arten des Urteils abgeben". (37)
Für GÖRING ist natürlich die Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen nur ein Beweis für den "naiven psychologischen Standpunkt, von dem allein sie überhaupt möglich war". (38) Nach ERNST LAAS endlich
    "kann noch mancherlei Streit darüber entstehen, was im Begriff des Subjekts schon liegt und was nicht, zumal wenn man noch die Erkenntnisphase des urteilenden Individuums mit in Rechnung bringt; und danach wird die Bezeichnung analytisch und synthetisch immer das Schwankende und Schillernde behalten, das ihr z. B. Schleiermacher nachsagt". (39)
Man sieht leicht, daß alle diese Einwürfe gegen die kantische Einteilung in letzter Instanz auf dasselben Mißverständnis zurückzuführen sind, welches auch, wie sich gezeigt hat, die Verkennung der eigentlichen Bedeutung des Apriori veranlaßt hat. Nur unter der Voraussetzung nämlich, daß die Genesis [Entstehungsgeschichte - wp] des Urteils in Frage steht, wird der von KANT statuierte Unterschied allerdings nur die Bedeutung eines bloß relativen und fließenden haben. Denn wenn es nur darauf ankommt, ob ich ein gewisses Merkmal in meinen Begriff bereits aufgenommen habe oder nicht, und wenn das eine oder andere nur in der verschiedenen Bildungsstufe der Urteilenden begründet ist, dann freilich wird die Entscheidung darüber, unter welche von beiden Arten von Urteil zu subsumieren ist, lediglich von individuellen Voraussetzungen abhängen, und dasselbe Urteil könnte für den einen den Charakter eines analytischen, für den anderen den eines synthetischen haben.

In diesem Sinn kann aber KANT seine Unterscheidung nicht gemeint haben. Daß jede Analyse durch eine frühere Synthese bedingt ist, hat KANT so gut wie diejenigen gewußt, die eine so wohlfeile Belehrung ihm gegenüber für nötig gehalten haben. Auch wäre nicht einzusehen, warum er die Unentbehrlichkeit (Prolegomena § 3) seiner Einteilung gerade für seine kritische Untersuchung so stark betont hat, wenn der Grund derselben nur in der größeren oder geringeren Bestimmtheit der subjektiven Vorstellung zu suchen wäre. In Wahrheit aber handelt es sich nicht darum, wie das einzelne erkennende Subjekt zu seinem Urteil gelangt und welche Merkmale es nach seinem jedesmaligen Bewußtsein zufällig mit seinem Begriff verknüpft, sondern in welchem Verhältnis die im Urteil aufeinander bezogenen Begriffe selbst zueinander stehen.

Mit anderen Worten, die Frage ist: muß im Subjektbegriff der Prädikatbegriff schon mitgedacht werden, oder enthält dieser ein Neues, welches durch keine bloße Analyse zu gewinnen ist. Die Rücksicht auf die Bedeutung und den Erkenntniswert des fertigen Urteils war es also, von der KANT bei seiner Unterscheidung sich hat leiten lassen (40). Er selbst freilich hat einigermaßen Anlaß zu dem Mißverständnis gegeben, da er seine synthetischen Urteile als Erweiterungsurteile bezeichnet hat. Dieser Terminus scheint mir deshalb nicht glücklich gewählt, weil die Meinung entstehen konnte, es komme dabei die Erweiterung der Erkenntnis des gerade urteilenden Subjekts in Betracht. Denn in diesem Fall hängt es natürlich vom Bildungszustand des Einzelnen ab, ob seine Erkenntnis durch ein gewisses Urteil eine Erweiterung erfährt oder nur den Wert einer Erläuterung für ihn besitzt. In Wahrheit aber kann nur in Frage kommen, ob der Subjektbegriff selbst durch das Prädikat erweitert wird oder nicht, und welchen Urteilen für die Wissenschaft als solcher, abgesehen vom Wissen des Einzelnen, ein größerer oder geringerer Erkenntniswert vindiziert [zugesprochen - wp] werden muß. Die Erweiterungsurteile aber in diesem Sinn verstanden, verliert die Behauptung, der von KANT beliebte Unterschied sei nur ein relativer, jede Berechtigung. Denn nun zeigt es sich, daß das synthetische Urteil seine Bedeutung niemals einbüßt, daß es immer bleibt, was es ist, daß es nicht in ein analytisches übergehen kann, auch dann nicht, wenn der Urteilende schon tausendmal ein gewisses Merkmal mit einem gewissen Begriff verknüpft hat.

Man hat gegen das von KANT gebrauchte Beispiel eingewandt, das Merkmal der Schwere sei im Begriff des Körpers ebensogut enthalten, wie das der Ausdehnung. Wer einmal die Erfahrung gemacht hat, daß die Körper schwer sind, muß auch das Merkmal der Schwere in den Begriff des Körpers aufnehmen, um die vollständige Erfahrung auszudrücken; dann aber erweist sich das angeblich synthetische Urteil als ein analytisches. Das kantische Beispiel ist daher nur unter der Voraussetzung richtig, daß mit dem Wort "Körper" jedermann das Merkmal "ausgedehnt", niemand jemals das Merkmal "schwer" verbindet. (41)

Demnach könnte es in der Tat scheinen, als ob es ganz vom Belieben der Urteilenden abhängt, durch welche Merkmale ein Begriff konstituiert wird; auch soll KANT, wie man versichert, nirgendes die Notwendigkeit angedeutet haben im Subjektbegriff ein gewisses Prädikat mitzudenken. Über eine solche Behauptung aber kann man nur staunen, wenn man sich an den folgenden Satz in den Prolegomenen erinnert: "das gemeinschaftliche Prinzip aller analytischen Urteile ist der Satz des Widerspruchs". (Prolegomena § 2). Ich denke, damit ist deutlich genug ausgesprochen, daß diejenigen Merkmale mit dem Subjekt verknüpft werden müssen, ohne welche dieses selbst nicht gedacht werden kann, die wir ihm nicht absprechen dürfen, ohne es selbst aufzuheben. Nicht darauf kommt es an, ob ich das Merkmal der Schwere tatsächlich im Begriff des Körpers mitdenke, sondern ob dies mit logischer Notwendigkeit geschieht oder nicht. "Der Körper ist ausgedehnt" qualifiziert sich deshalb als ein analytisches Urteil, weil ein nicht ausgedehnter Körper nicht einmal gedacht werden kann.

Ich frage nun: verhalten sich Prädikat- und Subjektbegriff ebenso zueinander in dem Urteil: "alle Körper sind schwer?" Widerspricht es dem Begriff "Körper", wenn das Prädikat "schwer" nicht mit ihm verknüpft wird? Es ist mit Recht bemerkt worden, daß wir über den bloßen Begriff hinausgehen und den Körper als Teil einer Erfahrung betrachten müssen, um ihn als schwer prädizieren zu können (42). Wenn aber das Merkmal der Schwere nicht notwendig im Begriff Körper mitgedacht wird und sich nicht nach dem Satz des Widerspruchs aus ihm ableiten läßt, so gehört es zu den Eigenschaften, die gleich anderen, z. B. der Elastizität, Elektrizität nur empirisch erkannt werden können. Die Erfahrungsurteile sind gerade deshalb alle synthetisch, weil sie nicht auf dem Prinzip des Widerspruchs beruhen (43).

Obwohl nun KANT selbst diesen wesentlichen und durchgreifenden Unterschied präzise genug festgestellt hat, so ist es ihm doch begegnet, daß er durch einige, wie ich nicht zweifle, falsch gewählte Beispiele seine eigene Lehre verdunkelt hat. Es muß allerdings zugegeben werden, daß das Merkmal der Undurchdringlichkeit (Kr. d. r. V. 55) in demselben Verhältnis zum Begriff Körper steht wie das Schwere. Und es ist nicht einzusehen, warum nach KANT das Urteil: "die Körper sind undurchdringlich" ein analytisches sein soll, während die Schwere aussagende die Geltung eines synthetischen beansprucht. Auch das Merkmal der Undurchdringlichkeit läßt sich offenbar ebensowenig wie das der Schwere aus dem Begriff "Körper" durch bloße Zergliederung herausziehen.

In demselben Paragraphen der Prolegomena, in welchem KANT gelehrt hat, daß alle analytischen Urteile, da sie auf den Satz des Widerspruchs beruhen, Erkenntnisse a priori sind, führt er ferner "Gold ist ein gelbes Metall" als Beispiel für ein analytisches Urteil an, obwohl es sich nur um einen empirischen Begriff handelt, weil ich keiner weiteren Erfahrung außer meinem Begriff von Gold bedarf. Und auch COHEN, der doch selbst richtig die analytischen Urteile als bloße Begriffsurteile bestimmt hat, während die synthetischen sich auf Gegenstände einer möglichen Erfahrung beziehen (44), hat sich dieser Begründung angeschlossen.
    "Analytische Urteile", meint er, "können deshalb in der Tat nur a priori gebildet werden; denn wenn sie auch tausendmal empirisch sind: als analytische Urteile handeln sie nur von Begriffen und sind auf keine Erfahrung, also auch auf keinen Gegenstand der Erfahrung bezogen." (45)
Ich gestehe, daß ich mir nicht verständlich machen kann, wie man einen Begriff von Gold haben kann, ohne ihn auf die Erfahrung zu beziehen. Und noch weniger vermag ich einzusehen, wie sich das Merkmal "gelb" nach dem Satz des Widerspruchs mit Notwendigkeit aus dem Begriff "Gold" soll ableiten lassen. Dies aber ist der entscheidende Punkt: Hebe ich meinen Begriff von Gold ebenso auf, wenn ich das Merkmal gelbt nicht von ihm prädiziere, wie mein Begriff "Körper" in nichts zerfällt, wenn das Merkmal der Ausdehnung nicht mit ihm verknüpft wird? Das Urteil: "Gold ist blau" involviert schlechterdings keinen logischen Widerspruch. Der Blindgeborene kann sich sehr wohl einen Begriff von Gold bilden, ohne von der gelben Farbe eine Vorstellung zu haben. Wenn heute aus einem noch unbekannten Land ein Reisender mit der Nachricht zurückkehren würde, er habe blaues Gold entdeckt, so würde er wahrscheinlich viele Ungläubige finden, und man könnte ihm wohl auch entgegenhalten, er habe keinen Grund, das von ihm gefundene Metall "Gold" zu nennen; niemand aber hätte das Recht ihn eines logischen Widerspruchs zu beschuldigen. Dasselbge gilt aber von allen empirischen Begriffen: keiner kann Subjekt eines analytischen Urtgeils werden, aus keinem folgen mit logischer Notwendigkeit gewisse empirische Merkmale. Aus dem Begriff des Kreises folgt, daß er rund ist, aber die Farbe des Goldes ist durch keine begriffliche Analyse festzustellen.

Treffend und lehrreicht ist die Bemerkung KANTs (Kr. d. r. V. 180), daß den synthetischen Urteilen ansich weder die Wahrheit noch der Irrtum angesehen werden kann. Bei den analytischen Urteilen dagegen, eben weil sie auf dem Satz des Widerspruchs beruhen, läßt sich schon durch logische Analyse entscheiden, ob gewisse Begriffe mit Recht in Beziehung zueinander gesetzt worden sind oder nicht. Wer analytisch falsch urteilt, verstößt gegen die Gesetze der Logik, während das synthetische Urteil infolge mangelhafter Erfahrung falsch und doch formal richtig sein kann. Daß ich mich bei dieser Frage etwas länger aufgehalten habe, mag darin seine Entschuldigung finden, daß in der Tat das von KANT angeführte Beispiel irreführen muß und schon viele irregeführt hat. Wenn ich mir aber in dieser Beziehung eine Korrektur KANTs erlaubt habe, so glaube ich dies in seinem Geist getan und strenger als er selbst an seiner Erklärung der analytischen Urteile festgehalten zu haben.

Vor einem Irrtum muß endlich noch gewarnt werden; bloße Tautologien, wie "die Dreiecke sind dreieckig", dürfen nicht mit analytischen Urteilen verwechselt werden (46). Gleichwohl ist der Erkenntniswert der letzteren nur ein geringer; er reicht nicht weiter als der des kategorischen Schlusses, bei dem ja der Schlußsatz ebenfalls nichts enthält, was nicht schon mit den Prämissen gegeben wäre. Gerade weil KANT sich dies zum klarsten Bewußtsein gebracht hat, bestritt er so entschieden die wissenschaftliche Bedeutung der dogmatischen Metaphysik, die sich mit naiver Sicherheit im Kreis analytischer Urteile bewegte.

Machen wir uns die Sache an einem Beispiel deutlich. "Die Seele ist eine einfache Substanz" gehört offenbar unter die analytischen Urteile; denn das Prädikat ist im willkürlich erzeugten Subjektbegriff schon mitgedacht. Denn diesem entspricht kein Gegenstand der Erfahrung, sondern er ist dem Bedürfnis entsprungen, alle Merkmale von ihm auszuschließen, die irgendwie an die Natur des Körperlichen erinnern können. Im bewußten Gegensatz zum Körper, der nur als ausgedehnt gedacht werden kann, wird der Begriff "Seele" gebildet, der deshalb das Merkmal der Einfachheit schon von vornherein einschließt und ohne dasselbe unmöglich wäre. Von dieser Voraussetzung aus ist es nun leicht, noch eine Reihe anderer Urteile zu bilden, die aber ebensowenig über den ursprünglichen Begriff hinausführen, wenn auch der Schein entsteht, als sei durch eine reine Begriffsanalyse die Wissenschaft a priori erweitert worden. In Wahrheit aber ist dies nur möglich, wenn zum Subjektbegriff noch etwas anderes (ein X) hinzutritt
    "worauf sich der Verstand stützt, um ein Prädikat, das in jenem Begriff nicht liegt, doch als dazu gehörig zu erkennen".

    "Bei empirischen oder Erfahrungsurteilen hat es hiermit gar keine Schwierigkeit, denn dieses X ist die vollständige Erfahrung vom Gegenstand, den ich durch einen Begriff A denke, welcher nur einen Teil dieser Erfahrung ausmacht." (Kr. d. r. V. 55)
Die Frage nach der Möglichkeit synthetischer Sätze a posteriori schien also KANT keine Schwierigkeit zu bieten, und überhaupt war ihre Beantwortung für die Aufgabe, die er sich gestellt hatte, von keiner Bedeutung. Wenn wir uns nun erinnern, welche Wichtigkeit dem Apriori für die Gewißheit aller Erkenntnis eingeräumt werden muß, so begreift es sich, warum KANT das eigentliche Erkenntnisproblem in der Frage formulieren konnte: "Wie sind synthetische Urteile a priori möglich? Denn
    "man gewinnt dadurch schon sehr viel, wenn man eine Menge von Untersuchungen unter die Formel einer einzigen Aufgabe bringen kann". (Kr. d. r. V. 60 und 61)
Dazu kam, daß KANT in allen theoretischen Wissenschaften synthetische Urteile a priori entdeckt hatte. Insbesondere gilt dies von den Urteilen der reinen Mathematik; diese sind synthetisch, weil das Prädikat nicht aus dem Begriff durch bloße Zergliederung herausgezogen werden kann, und zugleich a priori, weil sie als allgemeingültig und notwendig keiner Beglaubigung durch Erfahrung bedürfen. Daß die gerade Linie zwischen zwei Punkten die kürzeste ist, ist ein synthetischer Satz. Denn der Begriff vom Geraden enthält nichts von Größe, sondern nur eine Qualität. Der Begriff des Kürzesten kann also durch keine Zergliederung aus dem Begriff der geraden Linie gezogen werden. Vielmehr muß Anschauung zu Hilfe genommen werden, mittels deren allein die Synthese möglich ist." (Kr. d. r. V. 58 und 59) Dem Einwand aber, daß das Prädikat solcher apoktischen Sätze allerdings in unserem Begriff liegt, ist schon KANT zuvorgekommen. Er bemerkt nämlich mit Recht, daß die Zweideutigkeit des Ausdrucks dieses Mißverständnis veranlaßt.
    "Wir sollen nämlich zu einem gegebenen Begriff ein gewisses Prädikat hinzudenken, und diese Notwendigkeit haftet schon an den Begriffen. Aber die Frage ist nicht, was wir zum gegebenen Begriff hinzudenken sollen, sondern was wir wirklich in ihm, wenn auch nur dunkel denken, und da zeigt sich, daß das Prädikat jenen Begriffen zwar notwendig, aber nicht als im Begriff selbst gedacht, sondern mittels einer Anschauung, die zum Begriff hinzukommen muß, anhängt." (Kr. d. r. V. 59)
Mit anderen Worten: es liegt freilich im Wesen der geraden Linie auch die kürzeste zu sein; diese Eigenschaft ist keineswegs zufällig mit ihr verknüpft; aber im Begriff als solchem ist sie nicht mit eingeschlossen. Von welcher Art aber die Anschauung ist, auf die sich die Möglichkeit der synthetischen Urteile a priori in der Mathematik gründet, davon wird im folgenden Kapitel die Rede sein. Überhaupt mit jedem Schritt, den wir tiefer in den Geist der Vernunftkritik eindringen, wird die Einsicht deutlicher werden, daß KANT mit gutem Recht den von ihm aufgestellten Unterschied als "klassisch" bezeichnen konnte, und daß die folgenden Worte, womit er die Bedeutung desselben betont hat, keine leere Übertreibung enthalten:
    "Wäre es einem von den Alten eingefallen, auch nur diese Frage aufzuwerfen, so würde diese allen Systemen der reinen Vernunft bis auf unsere Zeit mächtig widerstanden haben und hätte so viele eitle Versuche erspart, die, ohne zu wissen, womit man es eigentlich zu tun hat, blindlings unternommen wurden." (Kr. d. r. V. 57)
Für mich zumindest unterliegt es keinem Zweifel: wer auch nur über diesen einen Punkt vollkommene Klarheit erlangt hat, ist vor jedem Rückfall ebensowohl in scholastische Neigungen wie in oberflächlichem Empirismus gesichert. Und die Frage nach der Möglichkeit der synthetischen Urteile a priori, die RIEHL für "etwas veraltet" erklärt (47), kann darum nur dann ihre Wichtigkeit verlieren, wenn das philosophische Erkenntnisproblem selbst, an dessen Lösung KANT seine Kräfte gesetzt hat, sich als bedeutungslos herausstellen würde.


III. Kants Lehre von der reinen Anschauung,
oder die transzendentale Ästhetik

Die analytischen Urteile, eben weil sie auf dem Satz des Widerspruchs beruhen, charakterisieren sich, wie wir gesehen haben, als Urteile über bloße Begriffe. Die synthetischen dagegen sind Urteile über Gegenstände; auf solche bezieht sich alle wahrhafte Erkenntnis und ist nur unter ihrer Voraussetzung möglich. Die Frage: gibt es synthetische Urteile a priori? ist daher gleichbedeutend mit dieser: gibt es Urteile a priori über Gegenstände, oder gibt es Urteile a priori von objektiver Gültigkeit? Ehe über Gegenstände geurteilt werden kann, müssen sie uns gegeben sein (48); gegeben können sie aber nur durch Anschauung werden. Anschauung ist die unmittelbar auf Gegenstände sich beziehende Erkenntnis (Kr. d. r. V. 71). Nun ist es klar: in einem Fall wäre es niemals möglich, a priori, d. h. unabhängig von der Erfahrung über Gegenstände zu urteilen; nämlich dann, wenn uns solche nur durch empirische Anschauung gegeben würden. Denn diese, daß sie auf Empfindung beruth, entbehrt als solche von vornherein des Charakters der Allgemeinheit und Notwendigkeit, und auf sie können sich daher nur synthetische Urteile a posteriori gründen. Nur unter der Voraussetzung einer nicht empirischen, d. h. reinen (nicht mit Empfindung vermischten) Anschauung können uns Gegenstände gegeben werden, über die sich Urteile a priori, von deren entscheidender Bedeutung für die Lösung des philosophischen Erkenntnisproblems KANT das klarste Bewußtsein hatte, ist also in erster Linie bedingt durch die Möglichkeit einer reinen Anschauung. Eine solche reine Anschauung nun läßt sich freilich auf dem Weg einer psychologischen Selbstbeobachtung nicht nachweisen. Wenn wir aber von den empirischen Anschauungen der Körper und ihren Veränderungen alles Empirische, nämlich war zur Empfindung gehört, wie Undurchdringlichkeit, Härte, Farbe etc. sowie das, was der Verstand hinzudenkt, wie Substanz, Kraft weglassen, so bleiben noch Raum und Zeit übrig, welche reine Anschauungen sind, die jenen a priori zugrunde liegen, und von denen wir niemals zu abstrahieren vermögen (Kr. d. r. V. 72; Prolegomena § 10). Wie ist eine reine Anschauung, d. h. eine solche, die sich auch ohne einen durch Empfindung gegebenen Gegenstand gleichwohl auf einen solchen bezieht, überhaupt möglich? Würde es sich darum handeln, Dinge vorzustellen, wie sie ansich sind, so müßte diese Möglichkeit von vornherein verneint werden (Prolegomena § 8). Daß diese Voraussetzung aber nicht stattfindet, hat KANT zu erweisen gesucht durch seine Lehre von Raum und Zeit, mit deren Bedeutung und Tragweite, zumindest soweit das Verständnis des erkenntnistheoretischen Idealismus dadurch bedingt ist, wir uns jetzt vertraut machen müssen.

Was zunächst den Raum betrifft, so ergibt sich fürs Erste aus der Analyse seiner Vorstellung, daß er kein empirischer Begriff ist, d. h. daß er nicht aus der Erfahrung abstrahiert sein kann.
    "Denn damit gewisse Empfindungen auf etwas außerhalb von uns bezogen, als außer und nebeneinander, nicht bloß als verschieden, sondern in verschiedenen Orten vorgestellt werden können, muß die Vorstellung des Raums schon zugrunde liegen." (Kr. d. r. V. 74)
Die Erfahrung also, aus der diese abstrahiert sein soll, setzt vielmehr die ursprüngliche Raumvorstellung als ihre letzte Bedingung voraus und wäre selbst ohne sie unmöglich. Als diese Bedingung nun ist sie eine notwendige Vorstellung (Kr. d. r. V. 75), von der wir niemals zu abstrahieren vermögen (49), weil ohne sie uns niemals Gegenstände als äußere gegeben werden können. Insofern aber ist sie a priori und geht allen empirischen Vorstellungen voraus. Nicht jedoch im Sinn eines zeitlichen Vorher (Kr. d. r. V. 46), ein Mißverständnis, das nur hervortreten kann, wenn man vergißt, daß die kantische Untersuchung nicht auf die empirische Entstehung der Raumvorstellung gerichtet ist. Von einer Entstehung der ursprünglichen Raumvorstellung kann überhaupt nicht die Rede sein, wenn sie als die letzte Bedingung aller äußeren Erfahrung, also auch der zeitlich ersten, begriffen wird; als solche ist sie nicht weiter ableitbar, da der Begriff einer abgeleiteten letzten Bedingung sich selbst widerspricht. Wohl aber kann man durch die Analyse der Erfahrung, die freilich nicht mit psychologischer Selbstbeobachtung verwechselt werden darf, ihre ursprünglichen Bedingungen erschließen, und das war in der Tat der Weg, auf dem KANT zu seinem Apriori gelangt ist. Faßt man dieses in seinem bestimmten, einzig möglichen Sinn, so zeigt sich auch hier wieder, daß es nicht gleichbedeutend ist mit dem Angeborensein, und daß wir kein Recht haben bei der Apriorität der Raumvorstellung an einen "ursprünglichen Besitz unserer Seele" zu denken.

Ebenso ist es eine schiefe Wendung, von einer "Zutat unseres Geistes" zu sprechen (50), als wenn nachträglich zu der schon fertigen Erfahrung die Raumvorstellung hinzutreten würde. Wie leicht man sich übrigens oft das Widerlegen macht, ersieht man aus dem seltsamen Einwand, den GÖRING gegen die Apriorität der Raumvorstellung erhebt: Kant habe nach seinem eigenen Geständnis viel Zeit und Nachdenken auf das finden derselben verwenden müssen (51). Auch diesem Einwand liegt offenbar die Auffassung des Apriori zugrunde, wonach es dasjenige Wissen bedeuten soll, das wir fertig mit auf die Welt bringen. Aus dem Gesagten ergibt sich auch, daß wir nicht berechtigt sind der kantischen Theorie die empiristische, wonach wir die Vorstellung des Raums allmählich erwerben, entgegenzustellen; denn man kann, wie mit Recht bemerkt worden ist (52), der letzteren huldigen und doch am kantischen Apriori festhalten, wenn man dieses nicht mit dem Angeborensein identifiziert und sich zugleich erinnert, daß es sich überhaupt nicht um die Entstehung der Raumvorstellung und ihre Entwicklung im geistigen Leben des Individuums handelt. Daß dieses Problem, dessen Wichtigkeit natürlich nicht herabgedrückt werden soll, das kantische nicht ist, kann nicht oft genug wiederholt werden.

Nachdem KANT gezeigt hat, daß die ursprüngliche Raumvorstellung als die Bedingung der Erfahrung nicht aus dieser abgezogen sein kann, ergibt sich aus ihrer weiteren Analyse, daß sie auch kein allgemeiner (diskursiver) oder Gattungsbegriff ist (53). Und zwar deshalb nicht, weil die einzelnen Räume nicht verschiedene Arten eines ihnen übergeordneten Gattungsraums, sondern dessen reale Teile sind (54). Die einzelnen Räume sind nichts als Einschränkungen es ganzen, einheitlichen Raums, als solche aber gehen sie diesem nicht als seine Bestandteile voraus, sondern sind selbst nur unter seiner Voraussetzung möglich. Bei Gattungsbegriffen verhält es sich gerade umgekehrt: Hier müssen die Einzelvorstellungen vorausgehen, weil ja von ihnen selbst die Gattungsbegriffe erst abstrahiert werden können. Diese verhalten sich demnach nicht wie das Ganze zu seinen Teilen, vielmehr repräsentieren sie nur einen Teil der Einzelvorstellungen, nämlich ihr gemeinschaftliches Merkmal. Den Raum dagegen müssen wir als einheitliches Ganzes vorstellen, was aber nur als solches vorgestellt werden kann, ist selbst Einzelvorstellung und muß als solche ursprünglich Anschauung sein (Kr. d. r. V. 75-76). Daraus erklärt es sich auch, daß räumliche Bestimmungen niemals durch bloße Begriffe verdeutlicht, sondern nur durch die Anschauung nachgewiesen werden können (Prolegomena § 12). Auch daß wir "verlangen, eine Linie soll ins Unendliche gezogen werden", erklärt sich nur aus der Natur unserer Anschauung, deren "Fortgang ansich unbegrenzt ist". Überhaupt würden wir uns den Raum als eine unendliche Größe vorstellen können, wenn unsere Anschauung nicht von der Art wäre, daß wir keinen Raum vorstellen können, der nicht noch von einem größeren eingeschlossen wäre. Aus dem bloßen Begriff eines Raums könnte niemals auf seine Unendlichkeit geschlossen werden (Prolegomena § 12). Die Absurdität aber einer gegebenen Unendlichkeit hat man KANT nur deshalb (mit einem gewissen Schein von Berechtigung) unterschieben können, weil wir bei ihm lesen: "Der Raum wird als eine unendliche gegebene Größe vorgestellt." Jedoch schon die Rücksicht auf das in der Anmerkung zur ersten Antinomie (Kr. d. r. V. 362-364) in dieser Beziehung Gesagte hätte KANT vor diesem groben Mißverständnis schützen sollen.

Ferner ist auch zu bedenken, daß wir das Räumliche überhaupt als gegeben vorstellen, weil unsere Anschauung immer sinnlich ist, d. h. als Form der Rezeptivität die Art enthält, wie wir von Gegenständen affiziert werden oder Eindrücke empfangen (Kr. d. r. Vernunft 71 und 84). Danach läßt sich ermessen, welchen Beruf EDUARD von HARTMANN hatte, einem KANT darüber Belehrung zu erteilen, daß eine unendliche gegebene Größe nicht vorgestellt werden kann, weil sonst eine vollendete Unendlichkeit gegeben sein müßte (55), und welchen Scharfsinn MONTGOMERY aufbieten mußte, um bei KANT die "unendliche Wesenheit des Raumes", die unbegrenzte Raumeinheit als "präexistierende Realität" zu entdecken (56). Als wenn nicht gerade die "Kritik der reinen Vernunft" vor diesen und ähnlichen Fiktionen am sichersten zu bewahren vermöchte! War es doch KANT, der uns gelehrt hat, daß dem Raum als reiner Anschauung überhaupt keine von dieser unabhängigen Realität vindiziert werden darf. Wie wäre es auch möglich, eine Vorstellung a priori vom Raum zu haben, wenn dieser als ein selbständiges Wesen uns gegenüberstände oder Eigenschaften und Verhältnisse der Dinge-ansich darstellen würde, welche ihnen auch zukommen, wenn sie nicht angeschaut werden? Dies ist vielmehr nur dann möglich, wenn der Raum selbst und die Vorstellung a priori von demselben zusammenfallen. Und so wird dann auch ausdrücklich gelehrt, daß der Raum nichts weiter ist, als die letzte Bedingung, unter der Dinge als äußere uns erscheinen können, oder unter der allein äußere Anschauung möglich ist (Kr. d. r. V. 77, 78). Mit Recht betont KANT, daß diese Bedingung äußerer Erscheinungen mit keiner anderen zu vergleichen ist (57), weil es außer ihr keine andere gibt, ohne die es überhaupt unmöglich wäre, Dinge als äußere anzuschauen. Der Raum hängt
    "unserer Sinnlichkeit schlechthin notwendig an, welcher Art auch unsere Empfindungen sein mögen; diese können sehr verschieden sein". (Kr. d. r. V. 90)
Innerhalb der Erscheinung unterscheidet KANT Materie und Form (58); jene ist die empirische (auf Empfindung beruhende) Bedingung derselben, und von dieser kann es keine Vorstellung a priori geben (59) (Kr. d. r. V. 71,72, 564; Prolegomena § 11). Alle Empfindungen beziehen sich entweder auf Dinge außerhalb unserer selbst oder Vorgänge in uns. Und zwar ist der Raum die Form, unter der Empfindungen auf äußere Dinge bezogen werden (Kr. d. r. V. 78). In der empirischen Anschauung sind freilich Materie und Form unzertrennlich verbunden. Gleichwohl war KANT berechtigt, sie in der Betrachtung zu trennen (Kr. d. r. V., Seite 73), weil nur so beide in ihrer spezifischen Bedeutung gewürdigt werden können. Empirisch-psychologisch betrachtet läßt sich keine reine Anschauung nachweisen, diese ist kein empirisches Datum; aber ohne ihre Voraussetzung wäre die empirische Anschauung selbst unmöglich, weil nur in der Form des Raums äußere Erscheinungen stattfinden können. Nur muß man sich freilich vor der groben Auffassung hüten, als ob diese Form ein leerer Behälter für von außen empfangene Eindrücke ist, als ob sie ein Gefäß wäre, in das sich die Materie ergießt oder in das der "Rohstoff" der Empfindungen fällt (60). In der Tat eine rohe Vorstellungsweise, die man aber billig Bedenken tragen sollte auf KANTs Rechnung zu schreiben (61).

Was sich durch die Analyse der Raumvorstellung ergeben hat, findet seine Bestätigung durch eine KANT eigentümliche, vor ihm nie zur Geltung gekommene Betrachtungsweise, welche er die "transzendentale" genannt hat. Darunter versteht er "die Erklärung eines Begriffs als eines Prinzips, woraus die Möglichkeit anderer synthetischer Sätze a priori eingesehen werden kann." (Kr. d. r. V. 76) Nur unter der Voraussetzung nämlich, daß der Raum reine Anschauung ist, erklärt sich die Möglichkeit der Geometrie als einer synthetischen Wissenschaft a priori. Zwei Momente sind dabei wohl zu unterscheiden. Fürs Erste handelt es sich um den Nachweis, wie überhaupt die Geometrie synthetische Sätze von apodiktischer Gewißheit enthalten kann, in zweiter Linie aber ist die für die Untersuchung KANTs viel bedeutungsvollere und weiter reichende Frage zu beantworten, inwiefern den synthetischen Sätzen der Geometrie trotz ihrer Apriorität gleichwohl objektive Gültigkeit zugeschrieben werden muß (62).

In Beziehung auf den ersten Punkt muß zunächst daran erinnert werden, daß aus einem bloßen Begriff, wie wir gesehen haben, sich überhaupt keine synthetischen Urteile entwickeln lassen; aus dem Wesen der empirischen Anschauung aber folgt es, daß sie niemals zu Sätzen von apodiktischer Gewißheit führen kann (Kr. d. r. V. 77). Synthetische Sätze, die zugleich den Charakter der Allgemeinheit und Notwendigkeit an sich tragen, sind also überhaupt unmöglich, oder ihre Möglichkeit läßt sich nur unter der Voraussetzung einer reinen Anschauung begreifen. Auf eine solche lassen sich in der Tat, wie KANT durch viele Beispiele deutlich gemacht hat, alle Beweise der geometrischen Sätze zurückführen. (Prolegomena § 12 und 13; Kr. d. r. V. 93) So wird die Kongruenz der Dreiecke nicht aus ihrem Begriff erklärt, sondern aus ihrer Konstruktion in der Anschauung (63). Alle Beweise von durchgängiger Gleichheit zweier Figuren laufen zuletzt darauf hinaus, daß sie einander decken, setzen also eine reine Anschauung voraus. Denn wenn nur eine empirische Anschauung angenommen werden darf, gründen sich die geometrischen Sätze auf eine mehr oder weniger allgemeine Beobachtung, wie KIRCHMANN in der Tat angenommen hat (64).
    "Man würde also nur sagen können: so viel zur Zeit noch bemerkt wurde, ist kei Raum gefunden worden, der mehr als drei Abmessungen hat." (Kr. d. r. V. 75)
Der Satz, daß durch zwei gerade Linien sich gar kein Raum einschließen läßt, folglich keine Figur möglich ist, ist aus dem Begriff einer geraden Linie ebensowenig zu entwickeln, als der, daß sie der kürzeste Weg zwischen zwei gegebenen Punkten ist. HARTMANN meint zwar, aus der Definition der geraden Linie, daß sie bei einer Drehung um zwei ihrer Punkt mit keinem ihrer Punkte ihre bisherige Lage verläßt, läßt sich der Satz nachweisen, daß sie der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten ist (65). Aber wie könnte diese sogenannte Definition ohne Anschauung auch nur verstanden werden? Ebenso nichtig ist der gegen KANTs Lehre geltend gemachte Einwand, daß die Notwendigkeit der geometrischen Sätze auf einem Beweis beruth (66). Denn er hat ja ausdrücklich gelehrt, daß die Geometrie durch eine Kette von Schlüssen fortschreitet, aber immer von der Anschauung geleitet und auf diese sich stützend. (Kr. d. r. V. 562) Natürlich! Ist ja doch die reine Anschauung nur die eine Bedingung der Geometrie und der Mathematik überhaupt; von der anderen (den Kategorien) wird später die Rede sein. Wenn man endlich gesagt hat, auch die Mathematik sei empirischen Ursprungs und ihre Sätze hätten deshalb keinen Anspruch auf Apriorität, so begegnet uns auch hier, wie in vielen anderen Fällen, die grobe Verkennung der Bedeutung des Apriori. Derselbe KANT, der an der Apriorität der mathematischen Sätze festhält, hat darauf aufmerksam gemacht, daß es der Mathematik nicht so leicht geworden ist wie der Logik: es ist lange bei ihr beim "Herumtappen" geblieben, bis sie endlich "den sicheren Gang einer Wissenschaft für alle Zeiten und in unendliche Weiten eingeschlagen" hat. (Kr. d. r. V. 24) Es blieb ihm also nicht verborgen, daß auch die Mathematik, wie alle Wissenschaft, mit der Erfahrung beginnt.

Da jedoch die kantische Untersuchung in der Frage gipfelt, mit welchem Recht wir unseren subjektiven Anschauungs- und Denkbestimmungen eine objektive Bedeutung beilegen, so kann sein transzendentaler Beweis nicht erschöpft sein mit dem Nachweis, daß nur unter der Voraussetzung der Apriorität der Raumanschauung sich der apodiktische Charakter der geometrischen Sätze, d. h. unser Bewußtsein erklären läßt, daß sie ebensowenig einer Bestätigung von Seiten der Erfahrung bedürfen, als sie jemals durch eine solche widerlegt werden können. Von ungleich größerer Bedeutung und Tragweite ist die Entscheidung darüber, ob wir berechtigt sind, den geometrischen Sätzen, die nicht aus der Erfahrung erborgt sind, gleichwohl objektive Bedeutung zu vindizieren. Wie können wird, muß in dieser Beziehung gefragt werden, a priori ein Objekt bestimmen, ohne daß dieses selbst uns gegeben ist? In keinem Fall, wenn der Raum als ein selbständiges, von aller Anschauung unabhängiges Wesen oder als die Eigenschaft eines solchen aufzufassen wäre. Denn dann müßten auch die in ihm befindlichen Dinge unabhängig von unserer Anschauung sein, sie wären Dinge ansich, und selbst die Möglichkeit zugegeben, daß wir von solchen und ihren Attributen ein Bewußtsein haben können: jedenfalls könnten wir a priori nichts über sie aussagen (Prolegomena § 9). ung sein, sie wären Dinge ansich, und selbst die Möglichkeit zugegeben, daß wir von solchen und ihren Attributen ein Bewußtsein haben können: jedenfalls könnten wir a priori nichts über sie aussagen (Prolegomena § 9).
    "Wäre der Gegenstand (der Triangel) etwas ansich ohne Beziehung auf euer Subjekt, wie könntet ihr sagen, daß was in euren subjektiven Bedingungen einen Triangel zu konstruieren, notwendig liegt, auch dem Triangel ansich notwendig zukommen müsse?" (Kr. d. r. V. 94)
In Wahrheit, nimmt man den Raum als eine absolute Realität (67), so muß es immer zweifelhaft bleiben, ob unsere räumlichen Vorstellungen ihm kongruieren oder nicht, so bleibt ihre objektive Gültigkeit zumindest unerwiesen. Ganz anders ist das Verhältnis, wenn der Raum die reine Anschauung ist, durch die uns allein Gegenstände als äußere gegeben werden können, d. h. wenn er begriffen wird als die Form der äußeren Erscheinungen. Denn da sich unsere geometrischen Urteile niemals auf die Materie der Erscheinungen, sondern auf ihre Form beziehen, so ist es nicht nur begreiflich, sondern auch notwendig, daß alles, was wir jemals im Raum anschauen, dieser formalen Bedingung entsprechen muß. Unsere geometrischen Urteile gelten also deshalb für die Objekte oder sind objektiv gültig, weil diese Objekte selbst keine von der Anschauung unabhängigen Dinge, sondern Erscheinungen sind.

So stehen also die räumlichen Objekte, auf die sich die geometrischen Sätze beziehen, der Anschauung nicht fremd gegenüber, sie sind durch keine unüberschreitbare Kluft von derselben getrennt und die Möglichkeit a priori über Objekte zu urteilen ist erklärt, während bei jeder anderen Annahme die objektive Bedeutung der geometrischen Sätze nur gläubig angenommen werden könnte. Geometrie als synthetische Erkenntnis a priori ist möglich, weil sie sich nur auf Gegenstände der Sinne bezieht, deren empirischer Anschauung eine reine Anschauung zugrunde liegt. Wäre der Raum dagegen und alles in ihm Befindliche unabhängig von unserer Anschauung, so wäre die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß alle unsere geometrischen Urteile nur Hirngespinste sind, "Bestimmungen eines bloßen Geschöpfs unserer dichtenden Phantasie", die in sich selbst noch so zusammenhängend und festgeschlossen sein könnten, ohne daß wir eine Gewißheit hätten, daß das System der im Raum befindlichen Dinge ihnen entspricht. (Prolegomena, Teil I, Anm. I)

Zu demselben Resultat wie über die Bedeutung des Raums gelangt KANT auch in Bezug auf die Zeit. Ich kann mich dabei umso kürzer fassen, als wir im Wesentlichen derselben Argumentation begegnen. Auch die Zeit ist weder etwas für sich Bestehendes, noch eine den Dingen-ansich zukommende Bestimmung. Vielmehr ist sie die Form, unter der wir uns selbst und unseren inneren Zustandv anschauen müssen. Weil aber alle Vorstellungen, auch die, welche sich auf äußere Gegenstände beziehen, als solche zum inneren Zustand gehören, so ist die Zeit als die unmittelbare Bedingung der inneren, mittelbar zugleich die der äußeren Erscheinungen, und demnach die letzte Bedingung aller Erscheinungen überhaupt. Gegen den Einwand aber, die Zeit muß doch etwas "Wirkliches" sein, weil Veränderungen, deren Wirklichkeit doch durch den Wechsel unserer Vorstellungen bewiesen wird, nur in der Zeit möglich sind, bemerkt KANT, die Zeit sei allerdings etwas Wirkliches, nämlich die Form der inneren Anschauung, wie der Raum die der äußeren (Kr. d. r. V. 83-86). Unabhängig von der Anschauung kommt der Zeit keine objektive Bedeutung zu; dagegen muß ihr diese für alle Erscheinungen, also für alle Dinge, die uns jemals in der Erfahrung vorkommen können, zugesprochen werden (Kr. d. r. V. 84, 85).

Nachdrücklich hat KANT hervorgehoben, daß seine Lehre von Raum und Zeit das einzige Mittel ist die Geltung mathematischer Sätze für alle Gegenstände der Erfahrung zu sichern (Prolegomena, I. Teil, Anm. III). Man würde übrigens die Tragweite seiner Theorie verkennen, wenn man annähme, es sei ihm in erster Linie nur darum zu tun gewesen, die Möglichkeit der Mathematik als Wissenschaft zu erweisen, wie man aus der Formulierung der Frage in den Prolegomenen etwa schließen könnte. Das für die Lösung des philosophischen Erkenntnisproblems wichtigste Resultat ist vielmehr die Einsicht, daß die Gegenstände unserer Erkenntnis nicht Dinge-ansich, sondern lediglich Erscheinungen sind. Dieses Ergebnis ist umso wichtiger, als die kantische Kritik vor allem gegen die gegenstandslose Erkenntnis gerichtet ist. Indem aber KANT als die einzigen Gegenstände der Erkenntnisse nur Erscheinungen gelten läßt, hat er zugleich den ersten Schritt getan, um den Dualismus zwischen Subjekt und Objekt in der Wurzel aufzuheben, und damit die erste Bedingung, unter der überhaupt Erkenntnis möglich ist, festgestellt. Denn in den Erscheinungen sind Subjektives und Objektives unzertrennlich verbunden; Erscheinungen stehen uns nicht als etwas Fremdes gegenüber, während zwischen dem vorstellenden Subjekt und einer davon gänzlich unabhängigen Welt des Dings-ansich ein Hiatus klafft, über den keine Brücke zu schlagen ist.

Indem nun KANT Erscheinungen (Vorstellungen) als die einzigen Gegenstände statuiert, hat er keineswegs die wirkliche Welt zu einer Scheinwelt degradiert und er hatte Grund gegen eine solche Auffassung Verwahrung einzulegen. (Kr. d. r. V. 97) Ich werde auf diesen Punkt in einem späteren Kapitel zurückkommen. Dann wird es sich auch als ein aus einem Mißverständnis entspringendes Vorurteil herausstellen, daß die Lehre, wonach wir es nur mit Vorstellungen zu tun haben, den Verzicht auf die Erkenntnis der Wirklichkeit bedeutet. Daß vielmehr nur die wirkliche, d. h. die gegenständliche Welt zu erkennen möglich ist, und daß also von einer Erkenntnis des Dings-ansich, eben weil dieses als nicht erscheinend überhaupt kein Gegenstand ist, keine Rede sein kann, wird uns durch alle möglichen Wendungen von KANT immer wieder in Erinnerung gebracht. Dagegen haben Raum und Zeit objektive Gültigkeit für alle äußere und innere Erfahrung, weil uns in dieser nichts begegnen kann, das nicht in diesen Formen gegeben wäre (Kr. d. r. V. 79, 85). So lehrt also KANT die empirische Realität von Raum und Zeit; diese ist aber nur eine Konsequenz ihrer transzendentalen Idealität, oder sie ist vielmehr gleichbedeutend mit derselben. Raum und Zeit sind transzendental-ideal, weil sie keine selbständigen Wesen oder Eigenschaften, sondern lediglich reine Formen der Anschauung sind. Weil aber durch diese allein, wie wir gesehen haben, in letzter Instanz die Möglichkeit äußerer und innerer Erfahrung bedingt ist, muß ihnen für diese auch Gültigkeit oder empirische Realität vindiziert werden.

Auf dem Standpunkt des transzendentalen Realismus dagegen werden Raum und Zeit als von aller Anschauung unabhängige Wesen oder Attribute solcher angesehen; so aber betrachtet, sind sie, wie KANT bemerkt, zwei Undinge, lediglich dazu da, um alle Wirklichkeit in sich zu befassen, auch ohne daß ein Wirkliches da ist." (Kr. d. r. V. 88) Nach der Auffassung des transzendentalen Idealismus oder empirischen Realismus gelten Raum und Zeit im Bereich der ganzen Erfahrung, weil diese selbst ohne sie wegfallen würde, und ihre Idealität beeinträchtigt also die Erfahrungswissenschaft in keiner Weise (Kr. d. r. V. 88). Nach KANTs Lehre sind wir berechtigt, Raum und Zeit mit allem in ihnen Vorgestellten auch als wirklich anzunehmen; nur daß diese Wirklichkeit keinen Sinn hat, wenn wir von der Anschauung selbst, und damit von der Erfahrung abstrahieren. Die Empiristen haben daher nicht den mindesten Grund gegen die bloß empirische Realität von Raum und Zeit sich so sehr zu ereifern. Es ist schwer einzusehen, warum sie sich nicht mit derselben begnügen und das Bedürfnis nach einer ganz aparten, d. h. einer in der Erfahrung nicht vorkommenden Realität empfinden.

Gerade weil es KANT ernst meinte mit der empirischen Realität oder objektiven Gültigkeit von Raum und Zeit, legte er auch so großes Gewicht auf die vom exklusiven Empirismus perhorreszierte [abgelehnte - wp] Apriorität derselben, denn diese besagt ja, daß uns Gegenstände nur in Raum und Zeit gegeben werden können, daß also diese als Formen der reinen Anschauung die letzten Bedingungen der gegenständlichen, d. h. der wirklichen Welt selbst sind. Als solche aber sind sie nicht weiter ableitbar, und weil sie die Erfahrung erst möglich machen, selbst keine empirischen Data.

Und eben darum ist "die Sinnlichkeit a priori" kein Objekt empirisch-psychologischer Forschung, dem durch irgendeine innere Beobachtung beizukommen wäre. Daher spricht KANT von einem "Erkenntnisgrund a priori, der tief verborgen liegt, der sich aber durch seine Wirkungen offenbaren dürfte". (Prolegomena § 6) Und aus demselben Grund hat er seine Lehre nicht psychologische oder physiologische, sondern transzendentale Ästhetik genannt. Denn diese handelt eben von den ursprünglichen, nicht empirischen Bedingungen aller Anschauung, sie stellt die Prinzipien der Erscheinungswelt selbst auf. In der transzendentalen Betrachtungsweise besteht das Große und Epochemachende der kantischen Philosophie. Wer es daher ablehnt, sich auf diesen Standpunkt zu stellen, verschließt sich von vornherein den Zugang zum Verständnis der Kr. d. r. V. und man darf sich nicht wundern, wenn auf ihn das Apriori den Eindruck einer "abgeschwächten Mythologie" macht (68).

Mit dem Problem selbst muß auch jeder Versuch dasselbe zu lösen, und folglich auch der von KANT gemachte hinfällig werden. Solche Gegner des kantischen Kritizismus können freilich nicht widerlegt werden; denn es wird dabei ein philosophisches Bedürfnis vorausgesetzt, welches keinem Menschen aufgedrängt werden kann. Mag man jedoch immerhin das Erkenntnisproblem, wie es von KANT aufgestellt worden ist, ignorieren; mag seine Theorie auch einer besseren Begründung bedürftig sein, wie sie es gewiß ist: schwerlich wird sie durch irgendeine physiologisch-psychologische Forschung umgestoßen werden, weil sie selbst auf diesem Boden nicht gewachsen ist. Wie sie aber jeder derartigen Widerlegung widersteht, so bedarf sie von dieser Seite auch keiner Bestätigung. Allerding, wenn "die Sinnlichkeit a priori" in der Eigentümlichkeit des menschlichen Organismus begründet wäre, wie selbst solche annehmen, die als Kantianer gelten, dann könnte die Kompetenz der Physiologen, die letzte Entscheidung über die Frage zu geben, nicht bestritten werden. Daß dies aber nicht der Fall ist, dafür meine ich schon oben Gründe angeführt zu haben. Das Apriori, wenn es seiner wesentlichen Merkmale der Notwendigkeit und Allgemeinheit nicht entkleidet werden soll, muß ein Ursprüngliches und Unbedingtes sein. Der menschliche Organismus, der selbst als empirisches Datum bedingt ist, kann ein solches Ursprüngliches nicht sein, und aus ihm lassen sich unmöglich die letzten Bedingungen der Erscheinungswelt ableiten. Gewiß ist die verschiedene Qualität unserer Empfindungen organisch bedingt. Aber gerade deshalb sind die Empfindungen für KANT keine Erkenntnisquelle, aus der synthetische Urteile a priori geschöpft werden können (Kr. d. r. V. 79,80, 87). Und aus diesem Grund hat es auch keinen Sinn, auf seinem Standpunkt von einer "Apriorität der Empfindungen" zu reden. (69) Nur wenn man sich über diesen Punkt nicht klar ist, kann man sich der Einsicht verschließen, daß die Vermischung der empirischen und transzendentalen Betrachtungsweise die bedenklichsten Konfusionen und Mißverständnisse, z. B. daß KANT Sinnlichkeit und Verstand, Rezeptivität und Spontaneität getrennt hat, während sie doch in Wirklichkeit verbunden sind, veranlassen muß. Doch ehe ich darauf eingehe, müssen wir uns, da die transzendentale Ästhetik nur ein Glied in einem organischen Ganzen bildet, vorher mit der "transzendentalen Logik" bekannt machen, zu der ich jetzt übergehe.

LITERATUR: Adolf Böhringer, Kants erkenntnistheoretischer Idealismus, Freiburg i. B. 1888
    Anmerkungen
    1) Ernst Laas, Kants Analogien der Erfahrung, Seite 1 und 2.
    2) Carl Göring, System der kritischen Philosophie, Bd. 2, Seite 107 und 108.
    3) George Henry Lewes, Geschichte der neueren Philosophie, deutsch nach der vierten Auflage 1871, Bd. 2, Seite 486.
    4) Otto Liebmann, Kant und die Epigonen, Stuttgart 1863, Seite 215.
    5) Johannes Volkelt, Kants Erkenntnistheorie, Seite 117.
    6) Eduard von Hartmann, Kritische Grundlegung des transzendentalen Realismus, zweite Auflage, Seite VII.
    7) Hans Vaihinger, Kants Widerlegung des Idealismus, Straßburger Abhandlungen zur Philosophie, Seite 136.
    8) Ich zitiere die "Kritik der reinen Vernunft" nach der Ausgabe von Kirchmann (3. Auflage 1872; ebenso die "Prolegomena".
    9) Göring, a. a. O., Bd. 2, Seite 120-124.
    10) Volkelt, a. a. O., Seite 75.
    11) Volkelt, a. a. O., Seite 71-73.
    12) Kr. d. r. V., Seite 23.
    13) Jürgen Bona-Meyer, Kants Psychologie, Seite 168.
    14) F. A. Lange, Geschichte des Materialismus, zweite Auflage, Bd. 2, Seite 124.
    15) Lewes, a. a. O., Seite 491 und 492.
    16) Göring, a. a. O., Bd. 2, Seite 129.
    17) Lange, a. a. O., Seite 45
    18) Vaihinger, "Hartmann, Dühring und Lange etc.", Seite 104
    19) Edmund Montgomery, Die kantische Erkenntnistheorie, widerlegt vom Standpunkt der Empirie, Seite 125.
    20) Laas, a. a. O., Seite 182.
    21) Herder, Sämtliche Werke, Bd. 12, Stuttgart 1853, Seite 42.
    22) Kr. d. r. V., Seite 46 und 47.
    23) Vgl. Überweg, Grundriß der Geschichte der Philosophie, dritte Auflage, Bd. III, Seite 181 und 182 und Eucken, Geschichte der philosophischen Terminologie.
    24) Volkelt, a. a. O., Seite 231.
    25) Kr. d. r. V., Seite 48.
    26) Göring, a. a. O., Bd. 1, Seite 235.
    27) Kr. d. r. V., Seite 48 und 49.
    28) Karl Grün, Die Philosophie der Gegenwart, Seite 379.
    29) Alois Riehl, Der philosophische Kritizismus, Bd. 2, Seite 12.
    30) Ernst Häckel, Natürliche Schöpfungsgeschichte, fünfte Auflage, Seite 28, 29 und 636. Vgl. auch Eucken, Geschichte und Kritik der Grundbegriffe der Gegenwart, Seite 72.
    31) Kr. d. r. V., Seite 50
    32) Kr. d. r. V., Seite 49
    33) Kr. d. r. V., Seite 23
    34) Kr. d. r. V., Seite 51 und 52.
    35) Herder, a. a. O., Bd. 37, Seite 34, 35.
    36) Christoph Sigwart, Logik I, Seite 106, 107.
    37) Trendelenburg, Logische Untersuchungen, Bd. 2, dritte Auflage, Seite 264.
    38) Göring, a. a. O., Bd. 2, Seite 139.
    39) Laas, a. a. O., Seite 209, 210.
    40) Entgegengesetzter Meinung ist Stadler, Grundzüge der reinen Erkenntnistheorie, Seite 14.
    41) Sigwart, a. a. O., Seite 107.
    42) Cohen, Kants Theorie der Erfahrung, Seite 202
    43) Prolegomena § 2: "Ein synthetischer Satz kann allerdings nach dem Satz des Widerspruchs eingesehen werden, aber nur so, daß ein anderer synthetischer Satz vorausgesetzt wird, aus dem er gefolgert werden kann, niemals aber an sich selbst.
    44) Cohen, a. a. O., Seite 198.
    45) Cohen, a. a. O., Seite 201.
    46) Wilhelm Wundt, Logik, Bd. 1, Seite 151.
    47) Riehl, a. a. O., Bd. 2, Seite 17.
    48) Erst im nächsten Kapitel kann gezeigt werden, daß Gegenstände nicht gegeben sein können; hier bedeutet der Ausdruck nur die der Erkenntnis gegebene Materie.
    49) Eduard von Hartmann hat zwar dagegen geltend gemacht, Kant selbst habe den Nachweis geliefert, daß man vom Raum abstrahieren kann, indem ja das Ding-ansich nach seiner Lehre unräumlich ist; allein er übersieht, daß das Ding-ansich überhaupt nicht vorgestellt wird.
    50) Jürgen Bona-Meyer, a. a. O., Seite 164 und 167.
    51) Göring, a. a. O., Seite 298.
    52) Cohen, a. a. O., Seite 90 und 91. Am nachdrücklichsten hat Tobias betont, daß das erkenntnistheoretische Apriori Kants ebensowohl mit der nativistischen wie auch mit der empiristischen Erklärungsweise vereinbar ist. (Vgl. Tobias, Grenzen der Philosophie etc., Seite 93, 108, 109, 162, 163.
    53) Kuno Fischer, (Geschichte der neueren Philosophie, Bd. 3, dritte Auflage, Seite 334) macht in dieser Beziehung die treffende Bemerkung: "Wäre der Raum ein diskursiver Begriff, so müßte er von den verschiedenen Räumen abstrahiert sein, wie der Gattungsbegriff Mensch von den verschiedenen Menschen: er müßte alle die Merkmale in sich fassen, die den verschiedenen Räumen gemeinsam und von denen abgesondert sind, worin sich jene unterscheiden; es müßte also Raumunterschiede geben, die nicht im Begriff des Raums enthalten sind. Solche Unterschiede gibt es nicht. Es gibt zur Unterscheidung räumlicher Verhältnisse kein Merkmal, das nicht räumlich wäre, nicht bloß räumlich.
    54) Prolegomena § 13 heißt es: "Der Teil ist nur durch das Ganze möglich."
    55) Hartmann, a. a. O., Seite 157.
    56) Montgomery, a. a. O., Seite 98.
    57) "Die Farben sind nicht Beschaffenheiten der Körper, deren Anschauung sie anhängen, sondern nur Modifikationen des Sinnes des Gesichts, welches vom Licht auf gewisse Weise affiziert wird. Dagegen gehört der Raum als Bedingung äußerer Objekte notwendigerweise zur Erscheinung oder Anschauung derselben. Geschmack und Farben sind gar nicht notwendige Bedingungen, unter welchen die Gegenstände allein für uns Objekte der Sinne werden können. Sie sind nur als zufällig beigefügte Wirkungen der besonderen Organisation mit der Erscheinung verbunden. Daher kann auch niemand a priori weder eine Vorstellung der Farbe, noch irgendeines Geschmacks habe." (Kr. d. r. V. 80)
    58) vgl. Cohen, a. a. O., Seite 38-41.
    59) Da die Untersuchung Kants gerade auf die apriorischen Bedingungen der Erkenntnis gerichtet ist, so kann es seine Aufgabe nicht sein, auch die materiellen Bedingungen der Erscheinung, was man ihm als einen Mangel vorgeworfen hat, einer Prüfung zu unterwerfen, denn die letzteren sind immer empirisch, mögen sie nun in der Beschaffenheit der Dinge selbst oder in der Organisation des empfindenden Subjekts enthalten sein.
    60) Montgomery, a. a. O., Seite 43 und 78.
    61) Cohen, a. a. O., Seite 43, hat es mir Recht nicht für überflüssig gehalten darauf aufmerksam zu machen, daß der Raum als Form der Erscheinung "frei ist vom Wesen eines materiellen Organs".
    62) In dieser Beziehung ist zu vergleichen die gründliche und scharfsinnige Abhandlung von Emil Arnoldt: "Kants transzendentale Idealität des Raumes und der Zeit", Altpreußische Monatsschrift, Bd. 7 und 8.
    63) Die mathematischen Urteile sind "jederzeit intuitiv". (Prolegomena § 7) "Die philosophische Erkenntnis ist die Vernunfterkenntnis aus Begriffen, die mathematische aus der Konstruktion der Begriffe. Einen Begriff aber konstruieren heißt: die ihm korrespondierende Anschauung a priori darstellen. Zur Konstruktion eines Begriffs wird also eine nicht-empirische Anschauung erfordert, die folglich als Anschauung ein einzelnes Objekt ist, aber nichtsdestoweniger als die Konstruktion eines Begriffs (einer allgemeinen Vorstellung) Allgemeingültigkeit für alle möglichen Anschauungen, die unter denselben Begriff gehören, in der Vorstellung ausdrücken muß. So konstruiere ich einen Triangel, indem ich den diesem Begriff entsprenden Gegenstand, entweder durch bloße Einbildung in der reinen, oder nach derselben auch auf dem Papier, in der empirischen Anschauung, beidemal aber völlig a priori, ohne das Muster dazu aus irgendeiner Erfahrung geborgt zu haben, darstelle. Die einzelne hingezeichnete Figur ist empirisch und dient gleichwohl den Begriff unbeschadet seiner Allgemeinheit auszudrücken, weil bei dieser empirschen Anschauung immer nur auf die Handlung der Konstruktion des Begriffs, welchem viele Bestimmungen, z. B. der Größe, der Seiten und der Winkel ganz gleichgültig sind, gesehen wird." (Kr. d. r. V. 559, 560)
    64) Kirchmann, Erläuterungen zu Kants Kritik der reinen Vernunft, zweite Auflage, Seite 9.
    65) Hartmann, a. a. O., Seite 169
    66) vgl. Kirchmann, a. a. O., Seite 9 und Überweg, a. a. O., Seite 184.
    67) 67) In der zweiten Auflage der Kr. d. r. V. findet sich eine Stelle, die leicht irreführen kann. Es heißt nämlich: "wenn man jenen Vorstellungsformen objektive Realität beilegt, so kann man nicht vermeiden, daß nicht alles dadurch in bloßen Schein verwandelt wird". (Kr. d. r. V. 97) Demnach könnte es scheinen, als habe Kant die objektive Realität von Raum und Zeit verneint; aber er hat ja diese, welche gleichbedeutend ist mit empirischer Realität, ausdrücklich gelehrt. (Kr. d. r. V. 79) Es handelt sich also nur um eine Nachlässigkeit des Ausdrucks; Kant meinte nur die absolute Realität.
    68) Überweg, System der Logik, vierte Auflage, Seite 381.
    69) Wenn Eduard Zeller (Vorträge und Abhandlungen, zweite Sammlung, Seite 501) behauptet, so gut man apriorische Anschauungs- und Denkformen annimmt, könnte man auch von apriorischen Formen der Empfindung reden, so geht er offenbar von einem Begriff des Apriori aus, der mit dem kantischen nichts gemein hat.