KraftDiltheyPaulsenZellerFreytagBergmann | |||
[mit NS-Vergangenheit] Die Erkenntnis der Außenwelt [11/11]
VI. Hauptstück Von der Art des realistischen Denkens 1. Abschnitt Das unbewußte Geistige und seine Bedeutung für den Realismus [ Fortsetzung ] Eine volle Antwort nun auf all diese Fragen zu geben, können wir an dieser Stelle nicht versuchen, das kann nur durch eine eingehende Untersuchung von Begriff und Urteil geschehen! Andeuten aber müssen wir wenigstens, in welcher Richtung wir dieselbe zu finden glauben. Was zunächst die allgemeinen Urteile betrifft, so ist es doch wohl nicht so sicher, daß sie ohne jegliche Änderung des Sinnes in ein hypothetisches Urteil verwandelt werden können, welches nichts über die Existenz des Urteilsgegenstandes aussagt. Wir wollen dabei davon absehen, daß in einem solchen hypothetischen Urteil doch eben die Verbindung von a und b als "tatsächlich" ausgesagt wird, also doch etwas, was nicht so völlig von der Wirklichkeit zu trennen ist und daß dann eben diese Verbindung von a und b Gegenstand des Urteils ist, - wir berufen uns nur auf das Urteilsgefühl, nach dem in einem allgemeinen Urteil: "Alle a sind b" doch nicht weniger ausgesagt sein kann, als in den einzelnen Urteilen: "Dieses a ist b", deren Zusammenfassung es doch darstellen soll, so daß, da in einem solchen einzelnen Urteil doch wohl a als existierend gesetzt ist, dies im allgemeinen Urteil auch der Fall sein muß. Das allgemeine Urteil darft nicht grundsätzlich vom Einzelurteil getrennt werden: ist die Transzendenz des letzteren kausal zu erklären, so muß es auch mit der des ersteren möglich sein. Größere Schwierigkeiten machen die Urteile über Nichtwirkliches, wie es im imaginären, den negativen Größen und ähnlichen Begriffen ausgesprochenerweise vorliegt. Doch auch für diese Fälle dürfte eine Erklärung zu finden sein, die un unserer allgemeinen Annahme paßt. Allerdings an der Tatsache werden wir nicht vorbeikommen, daß hier der Gegenstand der Erkenntnis ein Nichtwirkliches ist, sofern das Subjekt eines Urteils zugleich Gegenstand desselben ist. Abe wenn wir von dieser mehr formalen Betrachtung des Urteils - deren Recht wir nicht bestreiten - zu einer mehr biologischen übergehen, wie es ja dem Fall nur angemessen ist, und die allgemeine Bedeutung des Urteils erwägen für Denken und Leben, so bietet sich, wie uns scheint, eine Möglichkeit, die fraglichen Urteile in die kausale Gesetzmäßigkeit einzuordnen. Schon die Anwendung der Algebra auf die Geometrie zeitigt Fälle genug, in denen die Rechnung auf Größen führt, die geometrische unmöglich sind und die infolge der Berücksichtigung der geometrischen Tatsächlichkeit dann als Scheingrößen bezeichnet werden. Die imaginären Größen sind also einfach Ausdrücke, denen nichts entspricht, die nichts ausdrücken, bloße Zeichen ohne Gegenstand sind. Und ähniches gilt von den negativen Größen: wird nicht auch von mathematischer Seite zuweilen anerkannt, daß sie gar keine eigentlichen Größen, nur Zeichen sind, kurze Anweisungen auf später zu erledigende Rechnungsoperationen, die man nicht in jedem Augenblick während der Hauptrechnung ausführen will - etwa weil man weiß, daß sich eine solche Ausführung im Laufe derselben von selbst vereinfacht. Jene imaginären Größen drücken also überhaupt nichts aus, diese Hilfsgrößen kommen nicht an sich in Betracht, sondern nur mittelbar, indem sie auf andere, positive Größen hindeuten. Und so hat allgemein das Nicht-Wirkliche, Nicht-Tatsächliche an sich keine Bedeutung, sondern nur dadurch, daß es in bestimmter Beziehung zum Wirklichen steht. Wirklichkeit kommt ihm allein zu, sofern es gedacht wird; diese Art der Wirklichkeit genügt ihm aber, aum seine Aufgabe zu erfüllen, Hilfsmittel für das Denken des Tatsächlichen zu sein. Diese Art Wirklichkeit genügt aber auch, um es in der kausalen Kette des Geschehens unterzubringen; freilich nicht das Nicht-Wirkliche selbst, - nicht der Gegenstand des Gedankens, nur der Gedanke gehört in diese Kette hinein. Man kann den Gedanken des Gegenstandes, den Begriff des Nicht-Wirklichen, vom Gedanken über den Gegenstand, dem Urteil über das Nicht-Wirkliche, scheiden und weiter daran gehen, für beide die kausale Verknüpfung ausfindig zu machen. Aber in welcher Weise dieselbe zu denken ist, ob beide zueinander in einer entsprechenden Beziehung stehen oder stehen können, wie sie im Fall der Wahrnehmung für den Gegenstand selbst und seine Erkenntnis vorhanden ist, darüber lohnt es bei der Unsicherheit der ganzen Überlieferungen wohl noch nicht Vermutungen aufzustellen. Als sichere Erkenntnis ergibt sich also, daß wenn schon alle Gedanken, auch die vom Nicht-Wirklichen, kausal bestimmt gedacht werden müssen, doch nicht durchgängig der Gegenstand zu seiner Erkenntnis im Verhältnis der Ursache zur Wirkung steht; nämlich dann nicht wenn er etwas Nicht-Wirkliches ist. Wir müssen aber diese negative Erkenntnis noch etwas weiter ausdehnen. Steht denn etwa der wirkliche Gegenstand zu seiner Erkenntnis immer im Verhältnis der Ursache zu ihrer Wirkung? Wir sind nicht nur die physischen, sondern auch die psychischen Inhalte; und nun wissen wir, daß dem Psychischen stets ein Physisches parallel geht und daß dieses das eigentlich wirksame ist - erhebt sich da nicht eine gewisse Schwierigkeit, wenn man die beiden wenigstens denkbaren Fälle erwägt, daß sich das Denken auf ein solches Physisches b, das einem Psychischen zugrunde liegt und auf das psychische β, dem jenes zugrunde liegt, richtet? Im ersteren Fall würde die Beziehung des Gedankens auf seinen Gegenstand einfach erklärt werden durch die dem Physischen zukommende Wirksamkeit, aber eben diese Wirksamkeit ist es doch auch allein, welche das zu ihm gehörige Psychische mit einem dasselbe erkennenden Gehirnvorgang gesetzmäßig verbindet! Da das Psychische nicht selbst den erkennenden Gehirnvorgang hervorrufen kann, muß es sich seiner physischen Grundlage bedienen, um erkannt zu werden. Wie kommt es nun, muß man fragen, daß Gegenstand dieses erkennenden Gehirnvorgangs, Gegenstand des Gedankens überhaupt im einen Fall der psychische Inhalte für sich, im anderen Fall seine physische Grundlage für sich wird, wo doch in beiden Fällen die physische Ursache allein der Ausgangspunkt für die Erkennungswirkung war, das Psychische nur Begleiterscheinung? Dieser Schwierigkeit gegenüber möchte man zunächst vielleicht, alten Auffassungen folgend, geneigt sein, die Erklärung der Transzendenz durch die Kausalität auf die Außenwelterkenntnisse zu beschränken und in Bezug auf die psychischen Inhalte annehmen, daß sie "unmittelbar", d. h. hier, nicht durch Vermittlung ihrer physischen Grundlagen vom Gedanken erfaßt werden. Aber so wenig man a priori gegen eine derartige Auffassung einwenden kann, es steht ihr doch das, was wir als Erkenntnis der modernen Psychologie bezeichnet haben, entgegen! Wenn es richtig ist, daß jeder psychische Vorgang seine physische Grundlage in einem Gehirnvorgang hat, so muß auch die Erkenntnis, der Gedanke, welcher sich auf einen psychischen Inhalt β richtet, auf einem solchen Gehirnvorgang a beruhen; und dieser muß, wie alle physischen Vorgänge, die vollständigen Bedingungen für sein Eintreten wieder in physischen Vorgängen und Inhalten haben. Eine andere Erklärung aber glauben wir geben zu können, die nicht mit unseren Grundannahmen in Widerspruch steht. Man muß nur bedenken, was oben ausgeführt wurde, daß der physische Vorgang b zwar notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für die Erkenntnis a ist, daß für diese noch andere dem erkennenden Gehirn oder überhaupt dem erkennenden Menschen angehörende Bedingungen notwendig sind. Nun wissen wir aus Erfahrung, daß wir ganz anders verfahren, wenn wir das eine Mal einen psychischen Inhalt β, z. B. ein Gefühl, das andere Mal seine physische Grundlage, den Gehirnvorgang b untersuchen; diese verschiedenen Verfahrensweisen aber sind Bedingungen für das Zustandekommen einmal des Gedankens a1, das andere Mal des Gedankens a2 und es ist daher gar nicht zu verwundern, daß diese beiden Gedanken verschieden ausfallen. Anders ausgedrückt, wenn auch der physische Ausgangspunkt der Erkenntnisanregung, der Vorgang B, derselbe ist sowohl für das Urteil a1 wie für das Urteil a2, so richten sich beide Urteile in Folge ihres ganz verschiedenen Verfahrens doch auf ganz verschiedene Gegenstände: für a1 ist β Gegenstand, b nur die kausale Vermittlung, für a2 aber ist b zugleich auch Gegenstand! Für das Gebiet der psychischen Wirklichkeit müssen also Gegenstand und Ursache einer Erkenntnis wohl auseinander gehalten werden; nur daß auch hier der Gegenstand und seine Erkenntnis kausal verbunden sind, - eben auf etwas verwickeltere Weise, - darf nach dem gesagten zugestanden werden: b verursacht mit anderen Bedingungen zusammen sowohl β wie a1! So bleibt als Gebiet, für welches Gegenstand und Ursache einer Erkenntnis zusammenfallen, das der physischen Inhalte übrig! Und damit haben wir vielleicht eine wichtige Erkenntnis zur erkenntnistheoretischen Charakterisierung dieses Gebietes gewonnen, - nur bedarf auch sie noch gewisser Einschränkungen. Wenn ich wahrnehme, daß ein Ding a die Eigenschaft b hat, so ist Gegenstand der in dieser Wahrnehmung gelegenen Erkenntnis das tatsächliche Verhalten des Dinges a, die Eigenschaft b zu haben, Ursache der Wahrnehmung aber ist nicht eigentlich dieses Verhalten, sondern ein weiteres, wodurch es auf meine Sinnesorgane einwirkt. Letzteres Verhalten ist aber mit dem ersteren so eng verbunden, gehört dem Ding a so fest an, daß man den etwas ungenauen Sprachgebrauch, Gegenstand - auch Subjekt - des Gedankens und Ursache des Gedankens als ein und dasselbe nur durch verschiedene Begriffe bestimmte Ding zu bezeichnen, wohl hingehen lassen wird. Die Wahrnehmung des Verhalten a - b erzeugt aber nicht nur ein Wahrnehmungsurteil, sondern unter bestimmten Umständen ein allgemeines Urteil des Inhalts, daß alle a die Eigenschaft b haben. Angenommen nun, daß dieses Urteil richtig ist, so ist in ihm eine Erkenntnis über viele a enthalten, die nie wahrgenommen wurden oder werden, die also auch nicht, auf den Wahrnehmenden einwirkend, die Erkenntnis ihrer selbst erzeugen konnten. Streng genommen fällt also für diese Erkenntnisse Gegenstand und Ursache der Erkenntnisse wieder auseinander, aber diese Ausnahme ist offenbar leicht mit der Regel zu verbinden: die allgemeinen Urteile sind abgeleitet und abgeleitet aus solchen, für die die Einheit von Gegenstand und Ursache als charakteristische Eigenart festgehalten werden darf. Daß endlich unter Ursache nicht die "hinreichende Ursache" verstanden werden darf, ist schon ausgeführt worden. Mit diesen Andeutungen wollen wir uns hinstichtlich der kausalen Erklärung der Transzendenz begnügen. Auf einem so hypothetischen Gebiet wird man auch nicht mehr verlangen - hier muß die Gehirnphysiologie das letzte Wort sprechen; für uns konnte es nur darauf ankommen, die Möglichkeit darzutun, auch größeren Schwierigkeiten gegenüber die gegebene Erklärung durchzuführen! Wenn wir uns so der Auffassung anschließen, daß für die volle Erklärung psychischer Dinge stets die Physiologie zu Hilfe gerufen werden muß und daß gegenüber dem oft sehr lückenhaften und matten Bewußtseinsausdruck des Gedankens die physische Grundlage desselben allein stets volle Bestimmtheit darbietet, so möchten wir doch zugleich nicht unterlassen, vor einer Überschätzung dieser Erkenntnis zu warnen. Erstens wissen wir ja von dieser physischen Grundlage, dem Gehirnvorgang, noch sehr wenig und zweitens weist das, was wir wissen, doch darauf hin, daß der Gehirnvorgang sich in seiner psychischen Begleiterscheinung, wenn diese einmal in voller Frische und Deutlichkeit auftritt, recht genau abspiegelt, weswegen ja von einem Parallelismus beider Vorgänge geredet wird. Wenn also der volle Bewußtseinsausdruck eines Gedankens der erklärenden Erkenntnistheorie manche Schwierigkeiten darbietet, so muß man nicht glauben, dieselben dadurch gelöst zu haben, daß man darauf hinweist, der eigentliche Gedanke sei etwas, was hinter oder unter dem Bewußtsein liegt. So, um diese Erkenntnis auf unser allgemeines Problem anzuwenden, wenn festgestellt ist, daß sich der ausgebildete Gedanke scharf und weit von den primitiven Anregungen, welche vom Gegenstand des Gedankens ausgehen, unterscheidet, daß etwa der Allgemeinbegriff in der Eigenschaft der Allgemeinheit etwas besitzt, was den Wahrnehmungs- und Erinnerungsbildern, die der Gegenstand in unserem Bewußtsein erzeugt, nie und nimmer zukommen kann, so darf man nicht glauben, daß es mit der physischen Grundlage des Begriffs, dem Gehirnvorgang, in dieser Hinsicht besser bestellt sei: auch der ist immer ein einzelner; und wenn seine Verwendung in einer einen allgemeinen Gedanken gebenden Reaktion durch seine Verbindungen etwa oder sonst welche Eigentümlichkeit erklärlich wird, so finden wir im vollen psychischen Ausdruck des Begriffes dazu etwas ganz entsprechendes, nämlich das Meinungsbewußtsein, das der anschaulichen Einzelvorstellung den allgemeinen Sinn gibt. Und so werden wir überhaupt gut tun, in der Frage, wie sich aus dem Wahrnehmungseindruck der Gedanke entwickelt, vom psychischen Ausdruck der Wahrnehmung - aber natürlich der psychisch wirklich vollgültigen Wahrnehmung - auszugehen. Dementsprechend haben wir auch in R&T (1) das hierher gehörende Problem, ob und wie der Gedanke etwas denken kann, was auch inhaltlich von dem in der Wahrnehmungsvorstellung und überhaupt im Bewußtsein gegebenen abweicht, so behandelt, daß wir von diesen anschaulichen Bewußtseinsinhalten ausgingen und zeigten, wie daraus Begriffe entstehen können, die dem Charakter der Bewußtseinsinhalte durchaus widersprechende Merkmale aufweisen. Ganz ähnlich, meinen wir, müßte die Behandlung dieses Problems ausfallen, wenn der Gedanke, der Begriff, die Wahrnehmung nicht nach ihrem psychischen, sondern nach ihrem physischen Sein untersucht würden - aber eine solche Untersuchung jetzt schon anzustellen, möchte noch etwas verfrüht sein! Die Frage der Vermittlung Wenn wir daran als an einer Tatsache festhalten, daß Ausgangspunkt der psychischen Erkenntnis der Außenwelt der durch diese erzeugte Wahrnehmungsinhalt, Ausgangspunkt des physischen Urteils die ebenfalls von ihr erzeugte Wahrnehmungserregung im Gehirn ist, alles andere am Urteil aber aus dem Subjekt stammt, folgt dann nicht, da die Wirkungen doch nicht die wirkenden Dinge selbst sind und das erkennende Subjekt doch nur die Wirkungen hat, aber nach realistischer Auffassung über die wirkenden Dinge urteilt, daß diese Urteile, die Erkenntnisse der Außenwelt, als vermittelt durch die Erkenntnis ihrer Wirkungen anzusehen sind, daß also der oben als Phänomenalismus zweiter Art bezeichnete Standpunkg dem Realismus gegenüber doch recht hat? Demgegenüber dürfen wir sagen, daß ein Wissen, das sich unmittelbar nur auf die Bewußtseinsinhalte und erst mittelbar mit Hilfe eines Kausalschlusses auf die diese bewirkenden Dinge richtete, tatsächlich in der Erfahrung nicht angetroffen wird. Wenn "wissen" soviel ist wie eine Erkenntnis haben und wenn ein Satz, wie der von der Erhaltung der Masse, wahr und mir bekannt ist, wo "weiß" ich mit ihm etwas von der Außenwelt, nicht aber von den anschaulichen Bewußtseinsinhalten, die bei seinem Durchdenken auftreten mögen; die in diesem Satz enthaltene Erkenntnis kann also nicht durch eine mittelbare Erkenntnis dieser Bewußtseinsinhalte vermittelt sein. Und das gilt nicht bloß von allgemeinen Urteilen, sondern auch von den Einzelurteilen der Wahrnehmung. Hier ist ein Punkt, wo wir einmal vom Studium des Gehirns eine Aufklärung erwarten dürfen, die uns das Studiuem der bloßen Bewußtseinsinhalte nicht gewähren kann; allerdings nicht in dem Sinne, daß wir die von den Phänomenalisten ja auch meist als unbewußt bezeichneten Schlüsse nun als Gehirnvorgänge zu finden erwarten dürften, - wir meinen, der Parallelismus geht so weit und die den fraglichen Schlüssen einzuräumende Zeit wäre so minimal, daß hier auch an ergänzende Gehirnschlüsse nicht gedacht werden kann, - sondern in dem Sinne, daß wir in der unendlichen Kompliziertheit des Gehirnbaus und der Gehirnvorgänge, zusammen mit der wunderbaren Fähigkeit, auch einmalige Eindrücke jahrelang aufzubewahren, die Erklärung finden werden für die tatsächlich vorhandene Ausschaltung aller Zwischenschlüsse in der Erkenntnis der Außenwelt. Als Bestätigung dieser Auffassung können wir das heranziehen, was wir in R&T (1) Seite 155, wo es uns allerdings mehr um den Beweis der Transzendenz als um ihre psychologische oder gar physiologische Erklärung zu tun war, hierzu beibrachten. Es steht fest, daß die Gesetzmäßigkeit des Wirklichen nicht a priori, sondern nur durch die Erfahrung erkannt werden kann, so nämlich, daß man mehrere Inhalte regelmäßig miteinader verbunden auftreten sieht. Voraussetzung für die Erkenntnis eines gesetzmäßigen Zusammenhanges zweier Inhalte ist also, daß beide Inhalte selbst beobachtet, erkannt werden. Dann ist aber auch dafür, daß man die Außenwelt als Ursache für die Innenwelt oder für einzelne ihrer Bestandteile erkennt, die Erkenntnis der Außenwelt selbst notwendig voraussetzen. Dem entspricht denn auch die Tatsache, daß der naive Mensch oft gar nichts davon weiß, daß seine Wahrnehmung eines Außenweltdinges von diesem verursacht wird, daß er im Gegenteil die Gesichtswahrnehmung z. B. als etwas betrachtet, das seine Ursache rein in ihm selber hat, von ihm ausgeht und den Gegenstand packt, - die Erkenntnis der Außenwelt ist also auch tatsächlich früher, als die Erkenntnis, daß sie Ursache der Innenwelt ist. Der Fehler, den der Phänomenalismus macht, liegt somit nicht nur darin, daß er die jetzige Methode des realistischen Denkens verkennt, sondern damit auch die, nach der die Menschheit überhaupt erst zur Annahme der Außenwelt gelangt ist: aufgrund vorliegender Wahrnehmungsinhalte ist nicht auf ihre außenweltlichen Ursachen geschlossen worden - das ist nach dem eben gesagten einfach unmöglich -, sondern als außenweltlich ist zunächst das gesetzt worden, was die von den Wahrnehmungsinhalten gelassenen Lücken ausfüllt; von der so gewonnenen Außenwelt, die sich somit von vornherein durch (ihre verhältnismäßige) Konstanz von der Innenwelt abhob, hat dann zum Teil schon der "Naive" Mensch, grundsätzlich erst die Wissenschaft erkannt, daß sie Ursache der Innenwelt ist. Aus dieser Erkenntnis aber, daß die Außenwelt Ursache der Innenwelt ist, läßt sich auch unmittelbar eine Widerlegung des Phänomenalismus der Vermittlung ableiten. Wir haben in R&T Seite 147f auseinandergesetzt und müssen es wohl auf einem Mißverständnis beruhenden Einwänden gegenüber aufrecht erhalten, daß mit gewissen Einschränkungen Gleichheiten der Innenwelt auch Gleichheiten der Außenwelt und Ungleichheiten der Innenwelt auch solche der Außenwelt entsprechen, daß daher, wenn die Innenwelt aus verschiedenartigen Inhalten bestehend gedacht wird, von der Außenwelt dasselbe gilt. Weist aber die Außenwelt Verschiedenheiten auf, die bestimmten Verschiedenheiten der Bewußtseinswelt fest zugeordnet sind, so müssen jene ebensogut wie diese gezählt werden können. Zahlenmäßige Bestimmtheit muß also der Außenwelt zugesprochen werden, auch wenn man meint, daß alles, was wir von der Außenwelt wissen, nur Wirkungen derselben auf unser Bewußtsein sind. Damit widerspricht der Phänomenalismus aber sich selbst, denn wenn die zahlenmäßige Bestimmtheit ein Merkmal ist, das der Außenwelt selbst, nicht bloß ihren Wirkungen zukommt und wissen wir davon, so wissen wir etwas und zwar sehr viel, von der Außenwelt selbst, nicht bloß von ihren Wirkungen! Man mißverstehe diese Überlegung nicht! Es handelt sich für uns nicht darum, nachzuweisen, daß die Außenwelt zählbar ist, weil es die Innenwelt auch ist, - diese Art des Beweises würde ja gar nicht zu unserem Standpunkt passen! - sondern wir wollen den Phänomenalismus widerlegen, indem wir zeigen, daß er mit sich selbst in Widerspruch gerät. Und wir meinen, hat sich der Phänomenalist dies an einem so wichtigen Beispiel wie dem Begriff der Zahl, deren fast einzigartige Bedeutung für die Wissenschaft, besonders für die Wissenschaft von der Außenwelt, wir wohl nicht erst noch hervorzuheben brauchen, einmal klar gemacht, so wird er dann geneigter sein, die vorher aufgestellten Gründe, welche für eine unmittelbare Erkenntnis der Außenwelt sprechen, genauer zu beachten. Wir wiederholen, auch hier steht die psychologische oder physiologische Erklärung noch in ihren Anfängen und so, wie sie gegeben wurde, wird sie vielleicht noch mancher Abänderung, jedenfalls einer weitreichenden Ergänzung bedürfen, ehe sie als endgültig angesehen werden kann. Und darum muß neben der Erklärung der Sache, die natürlich ihr bester Beweis sein würde, immer noch auf weiter hergeholte indirekte Beweise Nachdruck gelegt werden, wie die eben vorgebrachten. Neben diesen Einzelbeweisen darf dann aber auch auf den allgemeineren hingewiesen werden, der in der Wahrheit des Realismus überhaupt liegt. Sind die Erkenntnisse der Naturwissenschaft im realistischen Sinn gültig, in dem sie von der nicht konszientalistischen Wissenschaft aufgestellt wurden und legen sie nachgewiesenermaßen der Außenwelt Eigenschaften bei, die in der Innenwelt unmöglich wären, so ist doch ausgeschlossen, daß die Erkenntnis einer solchen Eigenschaft lediglich auf der Einsicht beruhen kann, diese Eigenschaft sei die Ursache eines der Innenwelt angehörigen, allein unmittelbar erkennbaren Inhaltes: aus dem Inhalt einer Wirkung läßt sich ja der Inhalt der Ursache nicht a priori bestimmen! |