p-4p-4HusserlSchappKönigEuckenJ. VolkeltJerusalem    
 
EDMUND HUSSERL
Erfahrung und Urteil
[2/5]

"Durchgehender Kern und Ziel von Erkenntnisleistungen ist der wahrhaft seiende Gegenstand, der Gegenstand, wie er in Wahrheit ist. Vor dem Einsatz der Erkenntnisbewegung haben wir vermeinte Gegenstände, schlicht in Glaubensgewißheit vermeint; solange bis der weitere Verlauf der Erfahrung oder die kritische Tätigkeit des Erkennens diese Glaubensgewißheit erschüttern, sie in nicht so, sondern anders, in vermutlich so usw. modifiziert, oder auch den vermeinten Gegenstand als wirklich so seiend und wahrhaft seiend in seiner Gewißheit bestätigt."

"Diese rohen Andeutungen müssen einstweilen genügen, damit wir einen Begriff vom Wesen und Leistung vorprädikativer Erfahrung bekommen, davon, was alles schon im Spiel ist bei der Erfahrung eines Gegenstandes, dieser anscheinenden Letztheit und Ursprünglichkeit eines primitiven Erfassens."


§ 9. Die Welt als Horizont aller möglichen Urteilssubstrate.
Der dadurch bedingte Charakter der
traditionellen Logik als Weltlogik.

So sehr man also in der formalen Logik sich die "Termini" in den Urteilen, die "S" und "p" usw. formalisiert denkt, so hat doch die Vertauschbarkeit des Etwas, das in diese Leerstellen eingesetzt werden kann und das, wenn die Urteile rein auf ihre Form hin angesehen werden, hinsichtlich seines Was ganz beliebig gedacht werden kann, ihre Grenze. Es ist doch nicht ganz frei beliebig, was hier eingesetzt werden kann, sondern es bleibt die nie ausdrücklich gewordene Voraussetzung, daß dieses Etwas, das eingesetzt wird, eben Seiendes ist, das eingeht in die Welt der Erfahrung, korrelativ in die Einheit der Welt als der Allheit des Erfahrbaren überhaupt, also nicht in die Einheit bloß der faktischen Erfahrung, sondern auch aller phantasiemäßig möglichen Erfahrung: es ist Seiendes, wenn auch nicht der wirklichen, so doch einer möglichen Welt. Demnach hat alles, was in freier Beliebigkeit Substrat, Gegenstand urteilender Betätigung werden kann, doch eine Zusammengehörigkeit, eine gemeinsame Struktur, aufgrund deren es überhaupt erst zu sinnvollen Urteilen kommen kann. Es ist gebunden daran, daß es überhaupt Etwas ist, d. h. Identisches in der Einheit unserer Erfahrung und daher solches, was in gegenständlicher Evidenz in der Einheit unserer Erfahrung muß zugänglich werden können (11). Damit ist der freien Variabilität der Kerne eine Grenze gesetzt, durch die die Logik, ohne daß dies in ihr jemals zum Ausdruck gekommen und als ihre Grundvoraussetzung sichtbar gemacht worden wäre, eben Logik der Welt, des weltlich Seienden ist. (12) Somit bedeutet die Zurückführung der prädikativen Evidenz auf die Evidenz der vorprädikativen Erfahrung und der Nachweis der Genesis des prädikativen Urteils aus der vorprädikativen Welterfahrung keine Beschränkung, durch die der exemplarische Wert dieser Zurückführung in seiner Allgemeinheit in Frage gestellt würde; etwa so, daß man einwenden könnte, es gäbe eben auch prädikative Urteile, die nicht in dieser Weise rückführbar sind auf die vorprädikative Evidenz der Erfahrung. Vielmehr, da wir nach der Genesis des traditionell als Logisches Vorgegebenen fragen, haben wir hiermit tatsächlich seine Genesis in universaler Allgemeinheit aufgewiesen, weil es eben die stillschweigende Voraussetzung dieser traditionellen Logik ist, daß alles, was als Substrat in ihre Urteile eintreten kann, ein solches ist, was zusammengehörte in der Einheit unserer Erfahrung und daher auf einen Grundtypus, den des Seienden als weltlich Seienden, zurückzuführen ist als den Universalstil und invarianten Rahmen, in den sich alles fügen muß.

Damit wird erst voll verständlich, was wir bereits vorher behauptet haben, daß nämlich der Aufweis der Fundierung der prädikativen Evidenzen in vorprädikativen nicht bloß die Genealogie bestimmter Arten von Prädikationen und prädikativen Evidenzen darstellt, sondern die Genealogie der Logik selbst in seinem Fundamentalstück - weil eben alle Evidenzen, auch die des Logikers selbst, ihr Sinnesfundament in den Bedingungen haben, denen die mögliche Evidentmachung der letzten Substrate des Urteilens unterworfen ist.


§ 10. Der Rückgang auf die Evidenz der Erfahrung als Rückgang auf die Lebenswelt. Abbau der die Lebenswelt verhüllenden Idealisierungen.

Auf die Evidenzen der Erfahrung sollen sich letztlich alle prädikativen Evidenzen gründen. Die Aufgabe der Ursprungserklärung des prädikativen Urteils, dieses Fundierungsverhältnis nachzuweisen und das Entspringen der vorprädikativen Evidenzen aus denen der Erfahrung zu verfolgen, erweist sich nach der nunmehrigen Aufklärung des Wesens der Erfahrung als Aufgabe des Rückgangs auf die Welt, wie sie als universaler Boden aller einzelnen Erfahrungen, als Welt der Erfahrung vorgegeben ist, unmittelbar und vor allen logischen Leistungen. Die nunmehr gewonnene Einsicht in das Wesen der Erfahrung als Welterfahrung wird uns in den Stand versetzen, die Fragen zu beantworten, die sich auf den Sinn dieses Rückgangs bezogen, auf die Einwände, die dagegen gemacht werden können, und auf die methodische Charakteristik dieser genetischen Fragestellung als einer nicht-psychologischen.

Aus dem bereits Gesagten ergibt sich, daß wir im Strom unserer Welterfahrung, wie er bezogen ist auf die immer schon vorgegene Welt, gar nicht so ohne weiteres jene gesuchten letztursprünglichen Erfahrungsevidenzen finden werden, jene wirkliche Urstiftung vorprädikativer Evidenz im Aufbau auf ganz ursprüngliche, ursprünglich gestiftete Erfahrungsevidenz. Dazu genügt es nicht, von einzelnen Urteilen, wie sie uns als Beispiele vor Augen stehen mögen, einfach zurückzugehen auf die Weise der Vorgegebenheit ihrer Substratgegenstände, so als ob von jedem beliebigen Urteil als Beispiel der Rückgang auf eine letztursprüngliche Erfahrungsevidenz ohne weiteres angetreten werden könnte. Vielmehr müssen wir, um uns die Struktur eines ganz ursprünglichen Erwerbs von Erkenntnissen zu vergegenwärtigen, immer im Auge behalten, in welchem Erfahrungshorizont jede solche Erfahrungsleistung unlöslich darin steht.

Die Welt, in der wir leben und in der wir uns erkennend-urteilend betätigen, aus der her alles, was Substrat möglicher Urteile wird, uns affiziert, ist uns ja immer schon vorgegeben als durchsetzt mit dem Niederschlag logischer Leistungen; sie ist uns nie anders gegeben denn als Welt, an der wir oder Andere, deren Erfahrungserwerb wir durch Mitteilung, Lernen, Tradition übernehmen, sich schon logisch urteilend, erkennend betätigt haben. Und das bezieht sich nicht nur auf den typisch bestimmten Sinn, mit dem jeder Gegenstand als vertrauter, in einem Horizont typischer Vertrautheit vor uns steht, sondern auch auf die Horizontvorzeichnung, den Sinn, mit dem er überhaupt als Gegenstand möglicher Erkenntnis, als Bestimmbares überhaupt uns gegeben ist. Der Sinn dieser Vorgegebenheit ist dadurch bestimmt, daß zur Welt, wie sie uns, erwachsenen Menschen unserer Zeit, vorgegeben ist, alles mitgehört, was die Naturwissenschaft der Neuzeit an Bestimmungen des Seienden geleistet hat. Und wenn wir auch selbst nicht naturwissenschaftlich interessiert sind und nichts von den Ergebnissen der Naturwissenschaft wissen, so ist uns doch das Seiende vorweg zumindest bestimmt vorgegeben, daß wir es auffassen als prinzipiell wissenschaftlich bestimmbar. Mit anderen Worten für diese Welt, die uns vorgegeben ist, ist uns aufgrund der Tradition der Neuzeit selbstverständlich die Idee:
    "daß die unendliche Allheit des überhaupt Seienden in sich eine rationale Allheit ist, die korrelativ durch eine universale Wissenschaft, und zwar restlos, zu beherrschen ist." (13)
Diese Idee der Welt als eines Universums durch exakte Methoden, die der mathematisch-physikalischen Naturwissenschaft, beherrschbaren Seins, als eines ansich bestimmten Universums, dessen faktische Bestimmungen dann die Wissenschaft zu ermitteln hat, ist uns so selbstverständlich, daß wir in ihrem Licht jede einzelne Gegebenheit unserer Erfahrung verstehen. Auch dort, wo wir die Allgemeinverbindlichkeit und universale Anwendbarkeit "exakter" naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisideale nicht anerkennen, ist doch der Stil dieser Erkenntnisweise so sehr vorbildlich geworden, daß vorweg die Überzeugung besteht, die Gegenstände unserer Erfahrung seien ansich bestimmt, und die Leistung der Erkenntnis sei es eben, diese ansich bestehenden Bestimmungen in einer Approximation [Annäherung - wp] aufzufinden, sie "objektiv", wie sie ansich sind, festzustellen - und "objektiv", das heißt "ein für allemal" und "für jedermann". Diese Idee der Bestimmtheit des Seienden "ansich" und davon, daß die Welt unserer Erfahrung ein Universum des ansich Seienden und ansich Bestimmten ist, ist uns so selbstverständlich, daß auch dem Laien, wo er sich auf die Leistung der Erkenntnis besinnt, diese ihre "Objektivität" von vornherein selbstverständlich ist. Selbstverständlich ist damit vorausgesetzt, daß der Raum unserer Welt und die Zeit, in der das Seiende erfahren wird, und in der unsere eigene Erfahrung selbst darin steht, eben der Raum und die Zeit sind, die dann als diese ansich seienden exakt zu fassen, die Aufgabe der mathematisch-physikalischen Naturwissenschaft ist. Ebenso selbstverständlich ist vorausgesetzt, daß der kausale Zusammenhang des Seienden, wie er in der Erfahrung gegeben ist, ebenderselbe ist, der dann exakt und objektiv in der objektiven Wissenschaft bestimmt wird als derjenige, auf den sich die exakten Kausalgesetze beziehen.

Damit ist von vornherein die Welt unserer Erfahrung gedeutet unter Zuhilfenahme einer "Idealisierung", wobei gar nicht mehr gesehen ist, daß diese Idealisierung, die zum exakten Raum der Geometrie, zur exakten Zeit der Physik, zum exakten Kausalgesetz führt und dazu führt, die Welt unserer Erfahrung als ansich so bestimmte anzusehen, eben schon eine Leistung von Erkenntnismethoden ist, die sich auf die Vorgegebenheiten unserer unmittelbaren Erfahrung gründet. Und diese Erfahrung in ihrer Unmittelbarkeit kennt keinen exakten Raum und keine objektive Zeit und Kausalität. Ist auch alle theoretisch wissenschaftliche Bestimmung des Seienden letztlich auf Erfahrung und ihre Gegebenheiten zurückbezogen, so gibt doch die Erfahrung die Gegenstände nicht ohne weiteres so, daß das an den selbsterfahrenen Gegenständen sich betätigende Denken, explizierend, kolligierend, disjungierend, beziehend, Begriffe bildend, deduzierend, induzierend, ohne weiteres zu den Gegenständen im Sinne der wahren Theorie, der Wissenschaft führen würde. Wenn wir von den Gegenständen der Wissenschaft sprechen, die als solche für jedermann gültige Wahrheit sucht, so sind das nicht die Gegenstände der Erfahrung, als wie sie rein erfahren und aufgrund reiner Erfahrung in den kategorialen Aktionen bestimmt werden, die in den prädikativen Sätzen als fertigen Gebilden dieser Aktionen ihren angemessenen Ausdruck finden. "Erfahrungsurteile", deutlicher gesprochen Urteile, die nur aus den ursprünglichen Erzeugungen in kategorialen Akten gewonnen sind, rein aufgrund der Erfahrung, der sinnlichen und der in ihr fundierten Erfahrung geistigen Seins, sind keine endgültigen Urteile, sind keine Urteile der Wissenschaft in einem prägnanten Sinn - eben der Wissenschaft, die unter Ideen der Endgültigkeit arbeitet. Es scheiden sich also hinsichtlich der Natur von den anderen kategorialen Aktivitäten die logischen Aktivitäten der Idealisierung und derjenigen Mathematisierung, die eine Idealisierung voraussetzt - verallgemeinert auszudrücken etwa als Geometrisierung.

Die Mathematisierung der Natur, vorbereitet durch die Schöpfung der euklidischen Geometrie mit ihren Idealgestalten und seit GALILEI vorbildlich geworden für die Erforschung der Natur überhaupt, ist so zur Selbstverständlichkeit geworden, daß schon in ihrer galileischen Schöpfung von vornherein der Welt unserer Erfahrung die exakte Welt untergeschoben wurde und ganz versäumt wurde, nach den ursprünglichen sinngebenden Leistungen zurückzufragen, durch die aus dem Raum der Anschauung mit seiner vagen und fließenden Typik der exakte Raum der Geometrie (14). Eine solche Rückbesinnung hätte gezeigt, daß kein phantasiemäßiges Umfingieren der anschaulichen Raumgestalten zu den exakten Gestalten der Geometrie führt, sondern nur eine Methode der Idealisierung des anschaulich Gegebenen; und so für alle die naturwissenschaftlichen Bestimmungen, die dem Seienden als seine Bestimmungen ansich unterlegt werden. Übersehen wurde damit, daß diese Methode der Idealisierung letzten Endes nichts anderes leistet als eine ins Unendliche erweiterte Voraussicht des in der Erfahrung zu Erwartenden. Und übersehen wird immer, daß dieses Universum von Bestimmtheiten ansich, in dem exakte Wissenschaft das Universum des Seienden erfaßt, nichts ist als ein Kleid von Ideen, geworfen über die Welt unmittelbarer Anschauung und Erfahrung, über die Lebenswelt, so daß jedes der Ergebnisse der Wissenschaft in dieser unmittelbaren Erfahrung und Welt der Erfahrung sein Sinnesfundament hat und auf sie zurückbezogen ist. "Dieses Ideenkleid macht es, daß wir für wahres Sein nehmen, was eine Methode ist" (a. a. O.), und daß wir die Welt unserer Erfahrung schon immer im Sinne des darüber geworfenen Ideenkleides verstehen, so als ob sie "ansich" so wäre. So macht jede Rückbesinnung auf die "reine Erfahrung", vor allem die schon dem Positivismus geläufigen Besinnungen dieser Art, bei der bereits idealisierten Natur halt, und das gleiche gilt für den Logiker, wenn er einmal nach den Erfahrungsgrundlagen des Erkennens fragt; und es gilt nicht weniger für den Psychologen, der von vornherein das Erleben als in Korrelation zum wahren Sein der Dinge stehend ansieht, das er in seiner objektiven Bestimmtheit und Bestimmbarkeit finden zu können glaubt. So sieht auch der Logiker immer den Sinn der Erkenntnisleistungen in der Erreichung dieses "Ansich", der "objektiven" Erkenntnis, ihr Ziel in der Bestimmung des Seienden "für jedermann" und "ein für allemal"; er vergißt danach zu fragen, ob das der Sinn der Erkenntnisleistung überhaupt ist, die Norm, an der alles urteilend-erkennende Tun gemessen werden darf, ob nicht vielmehr die Leistung der Erkenntnis gemessen werden muß am Absehen der ursprünglichen Erfahrung, den aus ihr entspringenden Zielstellungen, von denen die exakte Erkenntnis nur eine mögliche bildet - eben weil er von einer ursprünglichen Erfahrung gar keinen Begriff gewinnen kann infolge der Überlagerung des ursprünglich Gegebenen mit der (gar nicht mehr als das verstandenen) Idealisierung, die aus der exakten Wissenschaft stammt.

Wollen wir also auf eine Erfahrung in Sinn der von uns letztursprünglich gesuchten Sinne zurückgehen, so kann es nur die ursprüngliche lebensweltliche Erfahrung sein, die noch nichts von diesen Idealisierungen kennt, sondern ihr notwendiges Fundament ist. Und dieser Rückgang auf die ursprüngliche Lebenswelt ist kein solcher, der einfach die Welt unserer Erfahrung, so wie sie uns gegeben ist, hinnimmt, sondern er verfolgt die in ihr bereits niedergeschlagene Geschichtlichkeit auf ihren Ursprung zurück - eine Geschichtlichkeit, in der der Welt erst der Sinn einer "ansich" seienden Welt objektiver Bestimmbarkeit zugewachsen ist aufgrund ursprünglicher Anschauung und Erfahrung. Weil der Logiker hinter diese Überlagerung der Welt ursprünglicher Erfahrung mit Idealisierungen nicht zurückfragt, sondern der Meinung ist, daß Ursprünglichkeit der Erfahrung ohne weiteres jederzeit herzustellen ist, mißt er auch die Erkenntnis an diesem Ideal der Exaktheit, der Episteme als des exakten, "objektiven" Wissens. Ihm gegenüber bedeutet der Rückgang auf vorprädikative Erfahrung und die Einsicht in dieselbe, was die tiefste und letztursprüngliche Schicht vorprädikativer Erfahrung ist, eine Rechtfertigung der Doxa, die der Bereich er letztursprünglichen, noch nicht exakten und mathematisch-physikalisch idealisierten Evidenzen ist. Damit erweist sich auch, daß dieser Bereich der Doxa nicht ein solcher von Evidenzen minderen Ranges ist als der der Episteme, des urteilenden Erkennens und seiner Niederschläge, sondern eben der Bereich der letzten Ursprünglichkeit, auf den sinngemäß die exakte Erkenntnis zurückgeht, deren Charakter als einer bloßen Methode und nicht als eines ein Ansich vrmittelnden Erkenntnisweges durchschaut werden muß.

Darin soll keinerlei Abwertung der exakten Erkenntnis liegen und ebensowenig eine solche der apodiktischen Evidenzen des Logikers selbst. Es bedeutet nur eine Erhellung des Weges, auf dem zu den höherstufigen Evidenzen zu gelangen ist, und der verborgenen Voraussetzungen, auf denen sie beruhen und die ihren Sinn bestimmen und begrenzen. Sie selbst werden ihrem Inhalt nach dadurch nicht in Frage gestellt. Vielmehr bleibt es dabei, daß die Erkenntnis in ihnen terminiert, daß es wesentlich ihr Weg ist, von der Doxa zur Episteme aufzusteigen - nur daß eben über dem letzten Ziel der Ursprung und das Eigenrecht der unteren Stufen nicht vergessen werden darf.


§ 11. Die Ursprungserklärung des Urteils und der Genealogie der Logik im Gesamthorizont der transzendentalen, phänomenologisch-konstitutiven Problematik

Aus dem gleichen Grund kann der notwendige Rückgang auf die ursprünglichsten Evidenzen der Erfahrung nicht mit Mitteln der Psychologie geleistet werden. Eine solche Psychologie, auch dort wo sie als reine, auf das rein Erlebte und bewußtseinsmäßig Gegebene als solches bezogene Psychologie, als reine Innenpsychologie durchgeführt gedacht wird, könnte bestenfalls von der vorgegebenen Typik der logischen Formen zurückfragen nach den zu solchen Formen wesensmäßig gehörigen subjektiven Leistungen, in denen Gebilde dieser Form als evidente Gebilde erwachsen. Aber auch dort, wo sie ernsthaft das Evidenzproblem in Angriff nähme und die Fundierung der Urteilsevidenzen in vorprädikativen Evidenzen verfolgte, würde sie doch notwendig zurückfragen nach den Erlebnissen der Evidenz von Subjekten, die eben schon Subjekte unserer Welt sind - einer Welt, die bereits durch Idealisierungen überlagerte und im Sinne dieser Überlagerung apperzipierte Welt ist. Sie würde in ihrer Rückbesinnung auf die logisierende Tätigkeit, aus der alle Urteilsevidenzen erwachsen, bei einer Erfahrung halt machen, die schon ganz selbstverständlich auf eine idealisierte Welt bezogen gedacht ist. Der Abbau dieser Idealisierungen, der Durchstoß zu ihrem verborgenen Sinnesfundament ursprünglichster Erfahrung ist kein Problem mehr, das sich eine wie weit und rein auch immer durchgeführte Psychologie stellen kann. Denn psychologische Reflexion auf die Erlebnisse, wie sie innerlich wahrnehmbar über die Welt geworfenen Ideenkleides aus der ursprünglichen lebensweltlichen Erfahrung führen. Sie nimmt die Erlebnisse als einzelne, voneinander unterschiedene Vorkommnisse in unserem Bewußtsein, die sie als einzelne freilich auch ihrem Entspringen nach untersuchen kann, ebenso wie der Logiker die einzelnen Formen untersucht. Aber jede solche psychologische Reflexion wird auf die Erlebnisse führen, so wie sie eben Erlebnisse, Erfahrungen von der Welt sind, von einer Welt, die für dieses Subjekt schon immer fertig dasteht, und das heißt dasteht als diejenige, an der die Wissenschaft der Neuzeit bereits ihr Werk exakter Bestimmung getan hat. So wird der Psychologe zwar vielleicht das Voranliegen einer vorprädikativen Erfahrung einzelner Akte vor der prädikativen feststellen können, aber den eigentlichen Sinn dieses Rückgangs als eines solchen auf das Ursprünglichere wird er nicht von sich aus erhellen können. Zu den Erlebnissen, wie sie der Psychologe ganz selbstverständlich vorfindet, gehört diese Welt als Korrelat der Erlebnisse, die er untersucht, immer schon mit; und von den Erlebnissen zurück hat er keinen Weg zum Ursprung dieser Welt selbst, der auch freilich kein anderer ist als ein solcher aus subjektiven Leistungen, Tätigkeiten des Erkennens, des Ausübens wissenschaftlicher Methoden, durch die eben die Welt als so und so bestimmte und prinzipiell in infinitum [unbegrenzt - wp] auf ihr wahres Sein hin weiter bestimmbare vor uns steht.

Es sind auch Niederschläge subjektiver Leistungen, intentionaler Leistungen - aber einer Intentionalität, die nicht offen daliegt für den Blick der Reflexion, sondern die nur impliziert ist in den Niederschlägen, die auf sie verweisen. Diese intentionalen Implikationen und damit die Geschichte der Welt selbst enthüllen, in der sich das Subjekt der Psychologie bereits als einer fertigen findet, besagt also auch einen Rückgang auf Subjektives, durch dessen intentionales Leisten die Welt diese Gestalt gewonnen hat; aber es ist ein Rückgang auf eine verhüllte Subjektivität - verhüllt, weil nicht aktuell in der Reflexion in ihrem intentionalen Leisten aufweisbar, sondern nur indiziert durch die Niederschläge dieser Leistung in der vorgegebenen Welt. So ist die Rückfrage auf die ursprünglichsten Evidenzen auch eine subjektivve, aber auf ein Subjektives in einem radikaleren Sinn, als es das der Psychologie jemals sein kann. Es ist ein Abbau all dessen, was an Sinnesniederschlägen bereits vorliegt in der Welt unserer gegenwärtigen Erfahrung, ein Zurückfragen von diesen Sinnesniederschlägen auf die subjektiven Quellen, aus denen sie geworden sind, und damit auf eine leistende Subjektivität, die nicht diejenige des Subjekts ist, das psychologisch sich besinnend sich bereits dieser fertig gewordenen Welt gegenübersieht. Es ist vielmehr diejenige Subjektivität, durch deren Sinnesleistungen die Welt, wie sie uns vorgegeben ist, unsere Welt, zu dem geworden ist, was sie für uns ist: nämlich nicht mehr eine reine Welt ursprünglicher Erfahrung, sondern Welt mit dem Sinn der ansich exakt bestimmten und bestimmbaren Welt, in der alles einzelne Seiende von vornherein und selbstverständlich uns gegeben ist als nach Methoden exakter Wissenschaft prinzipiell bestimmbar und wenigstens prinzipiell als ansich seiend in dem Sinne, der ursprünglich aus der Idealisierung der mathematisch-physikalischen Naturwissenschaften stammt.

Dabei kommt es für eine solche Rückfrage nicht auf das faktische historische Entspringen dieser Sinnesniederschläge an, nicht auf die Subjektivität bestimmter historischer Persönlichkeiten, in deren Wirken zum ersten Mal dieser Gedanke der Mathematisierung gefaßt wurde; (15) sondern diese unsere Welt wird uns nur zum Exempel, an dem wir die Struktur und den Ursprung einer möglichen Welt überhaupt aus subjektiven Quellen zu studieren haben. Wir könnten dieses bestimmte historische Entspringen von Sinnesleistungen aus historischen Subjekten nicht verstehen, wenn wir diese Leistungen nicht in uns nachvollziehen, wenn wir dieses Entspringen der Leistungen der Idealisierung aus der ursprünglichen Lebenserfahrung nicht nacherleben, also nicht in uns selbst diesen Rückgang von der verhüllten Lebenswelt mit ihrem Ideenkleid auf die ursprüngliche Welterfahrung und Lebenswelt vollziehen könnten. Damit wiederholen wir die ganze bereits geschehene Geschichte subjektivver Leistungen, die vordem aber verborgen waren und nun im Nachvollzug zu patenten, zu als solchen verstandenen Leistungen geworden sind. Und wir verstehen uns damit selbst als die Subjektivität, die sich nicht, wie in der einfachen psychologischen Reflexion schon in einer fertigen Welt findet, sondern die alle diese Leistungen, denen diese Welt ihr Gewordensein verdankt, als mögliche Leistungen in sich trägt und vollbringt. Mit anderen Worten: wir verstehen uns in dieser Enthüllung der intentionalen Implikationen, der Befragung der Sinnesniederschläge der Welt auf ihren Ursprung aus intentionalen Leistungen, als transzendentale Subjektivität; wobei unter transzendental nichts verstanden sein soll, als das von DESCARTES inaugurierte originale Motiv des Rückfragens nach der letzten Quelle aller Erkenntnisbildung, des Sichbesinnens des Erkennenden auf sich selbst und sein erkennendes Leben, in welchem alle ihm geltenden wissenschaftlichen Gebilde zwecktätig geschehen, als Erwerbe aufbewahrt und frei verfügbar geworden sind und werden. (16)

Genauer gesprochen, vollzieht sich der Rückgang auf die diese vorgegebene Welt konstituierende transzendentale Subjektivität in zwei Stufen:
    1. im Rückgang von der vorgegebenen Welt mit allen ihren Sinnesniederschlägen, mit ihrer Wissenschaft und wissenschaftlichen Bestimmung auf die ursprüngliche Lebenswelt;

    2. in der Rückfrage von der Lebenswelt auf die subjektiven Leistungen, aus denen sie selber entspringt. Denn auch sie ist ja nichts einfach Vorgegebenes; auch sie ist ein Gebilde, das auf die Weisen seiner konstitutiven Bindung hin befragt werden kann.
Auch hier finden wir schon logische Sinnesleistungen, freilich logisch nicht im Sinne unserer traditionellen Logik, die schon immer die Idealisierung des Ansichseins und Ansichbestimmtseins zur Grundlage hat, sondern im Sinne eines ursprünglichen logischen Leistens, das zunächst einmal auf Bestimmung, Erkennen in den eingeschränkten und relativen Horizonten lebensweltlicher Erfahrung gerichtet ist. Aber die logischen Sinnesleistungen sind nur ein Teil dessen, was zum Aufbau unserer Erfahrungswelt beiträgt. Es gehören dazu auch die praktischen und Gemütserfahrungen, das Erfahren im Wollen, Werten und handanlegenden Tun, das seinerseits seinen Horizont von Vertrautheiten des praktischen Umgangs, des Wertens us. schafft. Aber auch die ganzen Leistungen der sinnlichen Erfahrung gehören dazu, durch die es überhaupt zur Konstitution einer Weltzeit und eines Raumes kommt und von räumlichen Dingen, von Mitsubjekten usw. Hat man so die untersten konstitutiven Leistungen verfolgt, die zunächst zur Konstitution einer möglichen Lebenswelt gehören, so ist das Weitere die Konstitution der objektiven Zeit, der mathematisch-physikalischen Natur mit ihrem Ansich.

Das ganze Ineinander von Bewußtseinsleistungen aufzuklären, das zur Konstitution einer möglichen Welt führt - einer möglichen Welt: das heißt, es handelt sich ja um die Wesensform von Welt überhaupt und nicht um unsere faktische, wirkliche Welt - ist die umfassende Aufgabe der konstitutiven Phänomenologie. In ihren Rahmen ordnet sich die Ursprungserklärung des prädikativen Urteils als Fundamentalaufgabe einer Genealogie der Logik ein, die in diesem Gesamthorizont verstanden und in ihrem vollen und umfassenden Sinn genommen zur transzendentalen Logik wird. Als solche hat sie den Anteil des Logischen, logischer Bewußtseinsleistungen im weitesten Sinn, Leistungen der erkennenden Vernunft am Aufbau der Welt zu erforschen. Wie weit dieser Bereich des Logischen, der logischen Vernunft reicht, was alles im Aufbau der Welt als Anteil logischer Sinnbildung, logischer Leistung zu verstehen, und wie weit daher der Begriff des Logos, des Logischen selbst zu fassen ist, das kann freilich erst in diesem Gesamtrahmen der konstitutiven Problematik festgestellt werden. Hier ist die Aufgabe zunächst eine bescheidenere. Wir verfügen noch nicht über diesen umfassenden Begriff des Logischen, wir müssen vom traditionellen Begriff ausgehen und die Eingliederung und den Anteil des bereits der Tradition als Logik und logische Leistung in den Blick Gekommenen im Aufbau unserer Erfahrungswelt, sowie die Stufe, die sie in diesem Aufbau einnimmt, verfolgen. So scheidet sich die Aufgabe der transzendenten Logik, in angedeuteten umfassenden und ideal vollendet gedachten Sinn genommen, einerseits von der der konstitutiven Phänomenologie im Ganzen und andererseits von der Aufgabe einer Genealogie und das ist Ursprungsanalyse und subjektiven Begründung der traditionellen formalen Logik. Nur die letztere Aufgabe ist hier in einem Fundamentalstück, der Ursprungserklärung des prädikativen Urteils, verfolgt (17).


§ 12. Der Ansatz der Einzelanalysen. Die Unterscheidung schlichter und fundierter Erfahrungen und die Notwendigkeit des Rückgangs auf die schlichtesten Erfahrungen.

Diese Andeutungen müssen genügen, um den Sinn des Rückgangs von der prädikativen Evidenz auf die vorprädikative, gegenständliche Evidenz, der ein Rückgang auf die Evidenz der lebensweltlichen Erfahrung ist, zu verstehen. Es kommt nun darauf an, aus diesen allgemeinen Einsichten die Konsequenzen für die richtige Wahl des Ansatzes der konkreten Einzelanalysen zu gewinnen, und im Gesamtbereich der lebensweltlichen Erfahrung diejenigen vorprädikativen Evidenzen aufzusuchen, in denen der Ursprung des prädikativen Urteils gezeigt werden kann. Haben wir auch schon einen Begriff von Erfahrung als gegenständlicher Evidenz individueller Gegenstände gewonnen, so ist doch eine solche Erfahrung, selbst wenn alle ihre Ursprünglichkeit überlagernden Idealisierungen abgebaut werden, in sich noch vielgestaltig. Unsere Lebenswelt in ihrer, nur durch den Abbau jener Sinnesschichten herzustellenden Ursprünglichkeit ist, wie schon erwähnt, nicht nur eine Welt aus logischen Leistungen, nicht nur ein Bereich der Vorgegebenheit von Gegenständen als möglichen Urteilssubstraten, als möglichen Themen der Erkenntnisbetätigung, sondern sie ist eine Welt der Erfahrung in einem ganz konkreten Sinn, der alltäglich mit dem Ausdruck der Erfahrung verbunden wird. Und dieser alltägliche Sinn bezieht sich keineswegs rein auf das erkenntnismäßige Verhalten, sondern in seiner größten Allgemeinheit genommen auf eine Habitualität, die dem mit ihr Ausgestatteten, dem "Erfahrenen", in den Situationen des Lebens - sei es in bestimmt abgegrenzten oder allgemein verstanden als Haltung zum Leben im Ganzen - Sicherheit des Entscheidens und Handelns verleiht; wie andererseits unter diesem Ausdruck auch die einzelnen Schritte des "Erfahrens" befaßt werden, in denen diese Habitualität erworben wird. So deutet dieser alltäglich vertraute und konkrete Sinn von "Erfahrung" viel mehr noch auf das praktisch tätige und wertende Verhalten hin als speziell auf das erkennend-urteilende.

Von all dem, was das Erfahren in diesem konkreten Sinn ausmacht, haben wir zunächst abgesehen und sind in unserer Rückfrage vom prädikativen Urteilen und seiner Evidenz direkt zurückgegangen auf den Bereich eines passiven Seinsglaubens, als des Bewußtseins der Vorgegebenheit der Urteilssubstrate - eines Glaubensbodens, der als der der Welt aufgewiesen wurde, und durch den jede einzelne Erfahrung eine Erfahrung im Horizont der Welt ist. Aber dieser Horizont der Welt ist ja ein solcher, der nicht nur durch die aus der Erkenntnispraxis stammenden Vertrautheiten des Seienden bestimmt ist, sondern auch vor allem durch die aus der alltäglichen Lebenspraxis des handanlegenden Tuns stammenden. Daß wir trotzdem über den dadurch vorgezeichneten weiten und konkreten Begriff von Erfahrung hinweg sogleich auf den engeren zurückgegriffen haben, rechtfertigt sich dadurch, daß eben jedes weltliche Verhalten sowohl das praktische Tun wie auch das rein erkennende, in der Erfahrung in diesem Sinne fundiert ist. Das praktische Handeln, das Werte-setzen, Werten ist ein Werten und Handeln an den vorgegebenen Gegenständen, an solchen, die eben schon in einer Glaubensgewißheit als seiende vor uns stehen und behandelt werden. So ist der Bereich der passiven Doxa, des passiven Seinsglaubens, dieses Glaubensbodens nicht nur das Fundament jedes einzelnen Erkenntnisaktes und jeder Erkenntniszuwendung, Beurteilung des Seienden, sondern auch jeder einzelnen Bewertung und praktischen Handlung am Seienden - Fundament also auch all dessen, was man im konkreten Sinn "Erfahrung" und "Erfahren" nennt. Es soll gar nicht behauptet sein, daß von dieser passiven Vorgegebenheit des Seienden jederzeit und zunächst zu einer Erkenntnisaktivität übergegangen werden muß; vielmehr kann das Affizierende sogleich den Anreiz zu einem Handeln bieten. Freilich eine primitive Erkenntnisaktivität, ein Erfassen als so und so bestimmtes Seiendes, ein Stück Explikation ist dafür immer schon vorausgesetzt. So hat dieser Begriff von Erfahrung als evidenter Gegebenheit, Vorgegebenheit, zunächst passiver, von individuellen Gegenständen seine Auszeichnung insofern, als damit die Grundstruktur jeder Erfahrung in einem konkreten Sinn bezeichnet ist. In passiver Doxa ist das Seiende nicht nur als Substrat für die möglichen daran zu betätigenden Erkenntnisleistungen vorgegeben, sondern auch als Substrat für alle Bewertungen, praktischen Zielsetzungen und Handlungen. Damit etwas als brauchbar schön, furhtbar, abschreckend, anziehend oder was auch immer gegeben sein kann, muß es irgendwie sinnlich erfaßbar anwesend sein, in einer unmittelbaren sinnlichen Erfahrung gegeben, wenn wir auch gar nicht weiter eingehen in sein Wahrnehmen,, wenn wir nicht danach streben es zu explizieren, es rein betrachtend zu erfassen, in seinen sinnlich wahrnehmbaren Beschaffenheiten auszulegen, sondern wenn es auch sogleich aufgrund dieser sinnlichen Anwesenheit unser praktisches oder Gemütsinteresse auf sich zieht, sogleich als dieses Dienliche, Anziehende oder Abstoßende sich für uns gibt - aber all dies fundiert eben darin, daß es ein Substrat ist mit schlicht sinnlich erfaßbaren Beschaffenheiten, zu denen jederzeit ein Weg möglicher Auslegung führt.

Wenn von Erfahrung die Rede ist, haben wir also zu unterscheiden zwischen schlichten und fundierten Erfahrungen. Die Welt, wie sie in passiver Doxa als Ganzes immer schon vorgegeben ist und den Glaubensboden für alles einzelne Urteilen abgibt, ist zuunterst gegeben in schlichter Erfahrung, als Welt schlicht und sinnlich erfaßbarer Substrate. Jede schlichte Erfahrung, bzw. jede mit dem Seinssinn eines schlichten Substrates ist eine sinnliche Erfahrung - das seiende Substrat ist Körper, in Einstimmigkeit der Erfahrung sich bewährend und als das als wahrhaft seiend geltender Körper. Universale sinnliche Erfahrung, in universaler Einstimmigkeit gedacht, hat eine Seinseinheit, eine Einheit höherer Ordnung; das Seiende dieser universalen Erfahrung ist die All-natur, das Universum aller Körper. So ist in der Welt unserer Erfahrung die Natur die unterste, alle anderen fundierende Schichten: das Seiende in seinen schlicht erfahrbaren Beschaffenheiten als Natur ist es, das als Substrat allen anderen Erfahrungsweisen zugrunde liegt, an dem sich unser Werten und Handeln betätigt, und das als Invariables zugrunde liegt bei aller wechselnden Relativität seiner Bewertungen, ,seiner Brauchbarkeit zu gewissen Zwecken, um aus dem naturgegebenen "Material" eben jeweils Verschiedenes zu verfertigen. Immer ist es zuunterst gegeben als Naturkörper mit seinen naturalen, in schlichter Erfahrung zugänglichen Beschaffenheiten - wenngleich sich auf sie auch gar nicht das Interesse richten muß.

Ist diese Erfahrung originär gebend, so nennen wir sie Wahrnehmung, und zwar äußere Wahrnehmung. Alles Außenweltliche nehmen wir wahr als körperlich seiend in der raum-zeitlichen All-natur. Wo wir auf Tiere und Menschen stoßen und auf Kulturobjekte (Gebrauchsdinge, Kunstwerke und was auch immer), da heben wir nicht bloße Natur, sondern einen Ausdruck von geistigem Seinssinn; da werden wir über den Bereich des schlicht, sinnlich Erfahrbaren hinausgeführt. Die Wahrnehmung rein als sinnliche Wahrnehmun ist auf die bloße Körperlichkeit gerichtet, schlicht geradehin. Ihr steht gegenüber die Wahrnehmung des durch das Verstehen von Ausdruck allein Wahrnehmbaren, wie das Verstehen eines Werkzeuges in seiner verweisenden "Erinnerung" an Menschen, die es zu einem Zweck gemacht haben, oder auch für die es bestimmt sein soll; und dann wieder, unmittelbar der Ausdruck eines körperlichen Leibes als der eines menschlichen. Beides setzt eine sinnliche Wahrnehmung des den Ausdruck fundierenden Körperlichen voraus und von da aus den Übergang in eine Reflexion (18), die also mittelbar oder unmittelbar ein Mitsein von menschlich Personalem (Ichlichem) oder ebenso tierischer Subjektivität zur Endgewißheit bringt und in dieser fundierten Weise ein Seiendes, das nicht bloß ein körperlich Daseiendes ist, sondern in eins damit und darauf bezogen Subjektives. Dieses aber ist nicht schlicht geradehin erfahrbar, wahrnehmbar; es ist nur in der Fundierung durch sinnlich Erfahrbares erfahrbar als mit und in eins mit dem Schlichten "wahrnehmungsmäßig" da, selbst da. Die Reflexion ist also kein Wahrnehmen, in dem man schlicht auf das Wahrgenommene gerichtet sein kann, sondern nur abgestuft und in einer Ablenkung von der geraden Richtung. Richte ich mich auf einen Menschen, so geht das Sichrichten, der thematische Strahl der Aktivität zunächst schlicht geradehin auf den Körper, also sinnlich wahrnehmend; er terminiert aber nicht im Körper, sondern geht weiter, im Verstehen des Ausdrucks auf das Ichsubjekt, also auf sein Sein im Dieses-und-jenes-Tun, Sichrichten, Beschäftigtsein, Welt-haben, davon weltlich Affiziertsein usw. - soweit das eben zum Ausdruck kommt. Und dazu gehört notwendig ein Bestand des ichlichen Bezogenseins auf seinen körperlichen Leib, eben der für mich da ist. Jedoch dieser normale Gang des Wahrnehmens eines Menschen von der sinnlichen Wahrnehmung seines Körpers durch den Ausdruck auf das zugehörige, sich ausdrückende Ichsubjekt läßt auch eine Einstellungsänderung zu: wir können rein auf das Körperliche achten, damit so wie mit einem bloß körperlichen Ding beschäftigt sein; der Ausdruck ist noch verstanden, aber das Verstehen fungiert nicht aktuell, das Ichsubjekt ist nur sozusagen Hintergrund, mit da, aber außerthematisch.

Um zu den wirklich letzten und ursprünglichen Evidenzen vorprädikativer Erfahrung zu gelangen, werden wir von diesen fundierten Erfahrungen zurückgehen müssen auf die schlichtesten und dazu allen Ausdruck außer Funktion setzen. Denn auf ein Verstehen von Ausdruck weist jede Erfahrung zurück, die das Seiende anders bestimmt findet als nach seinen naturalen Beschaffenheiten, die es als Werkzeug oder was auch immer feststellt. In Geltung lassen wir also rein die sinnliche Wahrnehmung und dann Erfahrung überhaupt, betrachten die Welt rein als Welt der Wahrnehmung, und abstrahieren von all dem, was sie an Vertrautheiten und Bestimmungen an sich trägt, die nicht aus rein wahrnehmendem Verhalten stammen, sondern aus unserem wertenden sowohl wie dem der Anderen - alle diejenigen Bestimmungen also, die ihr aus eigenem oder fremdem personalen Verhalten zuwachsen. Wir gewinnen damit die pure universale Natur als passiv vorgegebenen Erfahrungsboden, die sich in einem konsequenten Fortgang sinnlicher Wahrnehmung als ein in sich geschlossener Zusammenhang ergibt, und zwar rein als die von mir wahrgenommene und wahrnehmbare - denn in meinem aktuellen Erfahrungsbereich habe ich nun durch das Außerfunktionsetzen des Ausdrucks keine Anderen. Für die konkret seiende Welt besagt das eine Abstraktion - ein Wort, das zunächst nur das Außerfunktionsetzen ausdrücken soll, ein zunächst Außerbetrachtlassen dessen, was für mich da ist und weiter in Geltung bleibt. Damit soll kein Übersehen gemeint sein oder die Auffassung, daß Natur für sich allein und getrennt existiert, oder auch daß in der ursprünglichen Bildung der "Weltvorstellung", eines Seinsbewußtseins von der Welt, erst eine systematische Ausbildung der für mich seienden bloßen Natur erforderlich wäre, die dann erst einen weiteren Seinssinn erhalten muß. Von all dem ist keine Rede.

In dieser abstraktiven Beschränkung der Erfahrung auf den Bereich des nur für mich, den sich Besinnenden, Geltenden, liegt bereits die Ausschaltung der ganzen Idealisierungen beschlossen, die Ausschaltung der Voraussetzung der Objektivität, der Gültigkeit unserer Urteile "für jedermann", die die traditionelle Logik, orientiert am Ideal der exakten Bestimmung im Sinne wissenschaftlicher Endgültigkeit, als zum Wesen des Urteilens gehörig stillschweigend immer voraussetzte. Denn sobald wir von den Anderen absehen, gibt es auch keine Geltungen, die auf die Erkenntnistätigkeit Anderer verweisen, gibt es noch nicht die Sinnesniederschläge, die es machen, daß unsere Welt, so wie sie uns gegeben ist, schon immer verstanden ist als die exakt bestimmbare und durch die Leistungen der Wissenschaft, wie sie historisch vorliegt, schon unter Ideen der Endgültigkeit bestimmte.

Freilich eine gewisse Idealisierung liegt auch schon in den Urteilen aufgrund der Erfahrung, darin, daß wir die Substrate, die wir exemplarisch wählen, mit allgemeinen Namen bezeichnen, so daß die so bezeichneten Gegenstände zumindest als bekannt für die betreffende Sprachgemeinschaft und die Urteile als für sie gültig angenommen werden. Die Vergegenständlichung auch der natürlichen Erfahrung ist eine solche, zu deren Sinn es also gehört, auch schon für Alle zu gelten - eben für Alle der betreffenden Umwelt und Gemeinschaft. Die Gegenstände, die beurteilt werden, sind vorgegeben mit dem Sinn "Gegenstand für Alle" - die dazugehören. Das gilt auch für die Bestimmungen in praktischer Absicht. Um nun zu einem ursprünglichen Urteilen zu kommen, zur Verfolgung der ganz ursprünglichen Leistung, die sich in der urteilenden Bestimmung vollzieht, müssen wir auch davon absehen und so tun, als ob die Leistungen ohne jede solche Vorzeichnung einer schon mitgegebenen Gemeinschaft jeweils meine ganz ursprünglichen Erwerbe wären. Schwierigkeiten macht es dabei freilich, daß die Ausdrücke unserer Sprache notwendig solche von allgemeinem, kommunikativem Sinn sind, so daß mit dem Gebrauch irgendwelcher Gegenstandsbezeichnungen immer schon zumindest diese erste Idealisierung - diejenige des Geltens für eine Sprachgemeinschaft - nahegelegt wird, und es immer wieder einer neuen Anstrengung bedarf, um diesen sich aufdrängenden Sinn der Ausdrücke fernzuhalten - eine Schwierigkeit, die wesensmäßig jeder Untersuchung des im radikalsten Sinne Subjektiven anhaftet, sofern sie immer auf Ausdrücke mit mundanem [weltlichem - wp] Sinn und weltlich kommunikativer Bedeutung angewiesen ist.

Wir verfolgen also das Urteilen, als ob es ein Urteilen jeweils nur für mich, mit Erwerben nur für mich wäre, und sehen von der kommunikativen Funktion des Urteilens gänzlich ab und davon ab, daß es schon immer die vorangegangende Kommunikation voraussetzt eben in der Art und Weise, wie es seine Gegenstände, mit welcher Sinnesvorzeichnung, vorgegeben hat. Dann erst kommen wir zu den primitivsten Bausteinen logischer Leistung, aus denen unsere Welt aufgebaut ist. Die Gegenstände, die so als Substrate fungieren, sind Gegenstände, zunächst nicht gedacht als für Alle, auch nicht als für jedermann einer begrenzten Gemeinschaft seiend, sondern Gegenstände nur für mich; und die Welt, aus der her sie affizieren sollen, muß gedacht werden als Welt nur für mich. Diese methodische Beschränkung auf den Bereich des jeweils Eigenen ist nötig, um wirklich logische Leistung in ihrer letzten Ursprünglichkeit, in der sie eben Leistung jeweils eines Subjektes ist, zu Gesicht zu bekommen.


§ 13. Der allgemeine Begriff des Urteils und
des Gegenstandes. Urteil als Feststellung.

Sieht man von all diesen Überlagerungen der Welt unserer Erfahrung und zunächst der je-eigenen Erfahrung ab, so zeigt es sich, daß das Urteilen auch schon in dieser untersten Stufe, in der es ein Urteilen rein aufgrund der Erfahrung und, noch beschränkter, der je-eigenen Erfahrung ist, Strukturen hat, die sich mit denen der Urteile unter der Idee der Endgültigkeit decken. Nicht nur also, daß der Bereich des Logischen in dieser Weise auch dorthin reicht, wo noch nicht das wissenschaftliche Absehen besteht - mit dem Ausdruck Urteil ist ein allgemeines Wesen bezeichnet, das seiner Grundstruktur nach in all den Stufen logischer Leistung, in denen es auftritt, dasselbe ist; so hat das, was als Struktur eines prädikativen Urteils im Rahmen einer auf schlichteste Erfahrungen beschränkten Analyse aufgewiesen wird, zugleich seine exemplarische Bedeutung für die Einsicht in das Wesen des Urteils, auch dort wo es in höherstufiger Funktion steht.

Wollen wir vorweg bereits diesen allgemeinsten Begriff von Urteil und den zu ihm gehörigen Begriff des Gegenstandes als Urteilssubstrates präzisieren, so müssen wir auf den Zusammenhang zurückgehen, in dem das Urteilen mit der Lebenserfahrung in einem ganz konkreten Sinn steht. Alle Erfahrung in diesem konkreten Sinn ruht zuunterst auf der schlichten, letzte, schlicht erfaßbare Substrate vorgebenden Urdoxa. Die in ihr vorgegebenen naturalen Körper sind letzte Substrate für alle weiteren Bestimmungen, sowohl die kognitiven wie auch die Wertbestimmungen und die praktischen Bestimmungen. Sie alle treten an diesen schlicht erfaßbaren auf. Aber dieser Bereich der Urdoxa, der Boden schlichten Glaubensbewußtseins, ist ein Gegenstände als Substrate bloß passiv vorgegebenes Bewußtsein. Seiendes als Einheit der Identität ist in ihm vorgegeben. Jedoch der Bereich der Doxa ist ein Bereich des Fließenden. Passiv vorgegebene Identitätseinheit ist noch keine als solche erfaßte und behaltenee gegenständliche Identität. Vielmehr ist das Erfassen, z. B. wahrnehmendes Betrachten des vorgegebenen sinnlichen Substrates, schon eine Aktivität, eine Erkenntnisleistung unterster Stufe. So im bloßen Wahrnehmen, in dem wir den Blick am vorgegebenen, affizierenden Gegenstand hin und her wandern lassen. Es zeigt sich dann als "derselbe Gegenstand von verschiedenen Seiten", und in der Reflexion wird der Blick darauf gelenkt, daß er uns gegeben ist in Perspektiven, in Abschattungen, in denen er sich als dieser eine und selbe zeigt, auf den unsere Aufmerksamkeit gerichtet ist. Damit erweist sich auch schon das bloß wahrnehmende Betrachten eines vorgegebenen Substrates als unsere Leistung, als ein Tun und nicht als ein bloßes Erleiden von Eindrücken.

Das naive Bewußtsein, das durch alle die Perspektiven, Abschattungen usw., in denen in der Wahrnehmung der Gegenstand erscheint, auf diesen selbst in seiner Identität gerichtet ist, hat nur immer das Ergebnis dieses Tuns im Blick, den Gegenstand als so und so wahrnehmungsmäßig sich explizierenden. Es wird dessen gar nicht gewahr, daß diese Gegebenheit des Gegenstandes, in diesen sinnlichen Beschaffenheiten, selbst schon seine Leistung, eine Erkenntnisleistung niederster Stufe ist. So wird es das Wahrnehmen, Betrachten als ein Erleiden, als ein passives Verhalten anzusehen geneigt sein, und dieser Passivität des Hinnehmens von vorgegebenen Gegenständen als Aktivität nur die Praxis im engeren Sinn gegenüberstellen, das handanlegende Umgestalten der vorgegebenen Dinge, sowie das Erzeugen von prädikativen Sätzen, die dann als objektive Gebilde, Erzeugnisse dastehen. Somit verläuft die Scheidung zwischen aktivem Verhalten und passivem Hinnehmen, Erleiden, für das naive, geradehin auf die vorgegebenen Gegenstände gerichtete Bewußtsein an einer anderen Stelle als für den Blick der Reflexion, der schon in jenem Hinnehmen des Vorgegebenen, in seinem betrachtenden Erfassen ein Moment der Aktivität findet und ihm gegenüber einen radikaleren Begriff von Passivität gewinnen muß, als es der des naiven Bewußtseins ist. Dieser Begriff ist der der rein affektiven Vorgegebenheit, des passiven Seinsglaubens, in dem noch nichts von einer Erkenntnisleistung ist: der bloße "Reiz", der von einem umweltlich Seienden ausgeht, wie z. B. das Hundegebell, "das eben an unser Ohr dringt", ohne daß wir ihm bereits Aufmerksamkeit geschenkt und uns ihm als thematischem Gegenstand zugewendet haben. Wo immer von Aufmerksamkeit die Rede ist, liegt schon eine solche Aktivität unterster Stufe vor (19)

Jede erfassende Zuwendung, die das im Fluß der sinnlichen Erfahrung Gegebene festhält, sich ihm aufmerksam zuwendet, betrachtend in seine Eigenheiten eindringt, ist schon eine Leistung, eine Erkenntnisaktivität unterster Stufe, für die wir auch bereits von einem Urteilen sprechen können. Das Seiende als Einheit der Identität ist freilich passiv bereits vorgegeben, vorkonstituiert, aber erst in der Erfassung wird es als diese identische Einheit festgehalten, was aber noch nichts von Prädizieren in sich schließen muß.

Unter Urteil im Sinne der traditionellen Logik ist freilich immer das prädikative Urteil verstanden, das Urteil, das seinen sprachlichen Niederschlag in der Apophansis, im Aussagesatz findet. Ja, überall, wo ein Ding, sei es auch bloß im Zusammenhang praktischen Umgangs, mit einem Namen bezeichnet wird, ist nicht bloß eine vorprädikative Erfassung, sondern auch bereits ein prädikatives Urteilen mit im Spiel, bzw. als vollzogene Sinnesleistung schon vorausgesetzt.

Aber um einen weitesten Urteilsbegriff gegenüber diesem engsten und eigentlichen, dem des prädikativen Urteils abzugrenzen, können wir davon ganz absehen und stellen fest, daß auch schon bei jeder vorprädikativen vergegenständlichenden Zuwendung zu einem Seienden im weiteren Sinne von einem Urteilen gesprochen werden muß. So ist z. B. ein Wahrnehmungsbewußtsein, in dem ein Gegenstand als seiend vor uns steht, als das von uns vermeint ist, ein Urteilen in diesem weiteren Sinne. Wenn wir nun noch berücksichtigen, daß das vorprädikative Bewußtsein seinerseits seine verschiedenen Modi der Klarheit und Verworrenheit hat, daß andererseits auch das prädikative Urteilen seine eigenen Unterschiede der Klarheit und Deutlichkeit hat, so befaßt also der weiteste Urteilsbegriff alle diese sowohl prädikativen wie vorprädikativen Modi unter sich. Urteil in diesem Sinne ist dann der Titel für die Gesamtheit der objektivierenden (vergegenständlichenden) Ichakte, in der Sprache der "Ideen" der doxischen Ichakte. Wie sich das vorprädikative Urteilen als eine niedere Stufe der Aktivität des Ich (als Stufe der Rezeptivität), des wahrnehmenden Betrachtens, Explizierens usw. von der höheren Stufe, der Spontaneität des prädikativen Urteilens unterscheidet, wird uns bald ausführlich beschäftigen.

Das Urteilen in diesem weitesten Sinn ichlicher Aktivität niederer oder höherer Stufe darf nicht verwechselt werden mit dem passiven belief, das HUME und der Positivismus, der ihm folgt, als Datum auf der Bewußtseinstafel annimmt. Auch BRENTANOs Begriff des Urteils meint ein solches Datum, jedenfalls, wie seine Lehre vom inneren Bewußtsein zeigt, keine vom Ichpol ausstrahlende Aktivität. Jeder vorgegebene Gegenstand, der aus dem passiven Hintergrund her affiziert, hat seine passive Doxa. Es ist die Weise, wie er eben vorgegeben ist, gleichgültig, ob sich auf diese Vorgegebenheit ein Blick wahrnehmender, vergegenständlichender Erfassung hin richtet, oder ob sie sogleich zum Thema eines praktischen Handelns wird. Und schon die passive Konstitution eines sich im Hintergrund abhebenden Datums als einer Einheit in immanenter Zeitlichkeit hat eine passive Doxa. Das ist nichts anderes als die zur passiven Zusammenstimmung der Intentionalitäten zu einer synthetischen Einheit gehörige Glaubensgewißheit, die in alle Reproduktion modifiziert mit eingeht, aber immer als passive Gewißheit. Alles was sich in intentionaler Einstimmigkeit als Einheit konstituiert, hat das "es stimmt", die Gewißheit des Seins. Insofern haben wir schon Seiendes oder, subjektiv gesprochen, Glauben, und wo die Einstimmigkeit durchbrochen wird, Unstimmigkeit, Modalisierung des Glaubens. Insofern ist alles passive Bewußtsein schon "Gegenstände konstituierend" - genauer vor-konstituierend. Aber erst die Aktivität der Vergegenständlichung, des Erkennens, die ichliche Aktivität niederer und höherer Stufe, die nicht bloß passive Doxa ist, schafft Erkenntnis- und Urteilsgegenstände.

Vergegenständlichung ist also immer eine aktive Leistung des Ich, ein aktiv glaubendes Bewußthaben des bewußten Etwas; und dieses ist durch die kontinuierliche Erstreckung des Bewußtseins in seiner Dauer Eines, ein kontinuierlich Selbes. Es ist in gesonderten Akten, die zur Synthesis kommen, als Identifiziertes, als synthetisch Dasselbe bewußt und immer wieder als Dasselbe wiederzuerkennend, darunter auch in frei wiederholbaren Wiedererinnerungen oder in frei erzeugbaren Wahrnehmungen (im Hingehen und Sich-noch-einmal-Ansehen). Eben diese Identität als Korrelat einer in offen endloser und freier Wiederholung zu vollziehenden Identifizierung macht den prägnanten Begriff des Gegenstandes aus. Wie jede sonstige Praxis ihr praktisches Ziel, das Woraufhin der Handlung hat, so ist der seiende Gegenstand als seiender das Ziel der doxischen, der Erkenntnishandlung, der Handlung der Explikation des Seienden in seine Seinsmodi, die da Bestimmungen heißen. Diese Feststellung des Seienden, wie es ist und was es ist, die die Funktion der urteilenden Vergegenständlichung ausmacht, wird freilich zur Feststellung, auf die immer wieder zurückgekommen werden kann, und die als solche bleibender Erkenntnisbesitz ist, eigentlich erst auf der höheren Stufe, im prädikativen Urteilen, das seinen Niederschlag im Aussagesatz findet. Dieser ist als Niederschlag eines Erkenntnisbesitzes frei verfügbar, aufbewahrbar und mitteilbar. Erst das prädikative Urteilen schafft Erkenntnisbesitz und Erkenntnisgegenstände in einem prägnanten Sinn und noch nicht das bloß rezeptive, urteilende Betrachten, obwohl auch dieses schon Kenntnis schafft, die habituell erhalten bleibt. Jedes prädikative Urteil ist ein Schritt, in dem bleibender Erkenntnisbesitz geschaffen wird. Es ist in sich - und wie, das werden die weiteren Analysen zeigen - ein abgeschlossener Schritt der Bestimmung und die Urzelle der thematischen Bestimmung (20).

Freilich nicht alle erkennend urteilende Vergegenständlichung, auch nicht überall dort, wo sie eine prädikative ist und in Aussagen ihren Niederschlag findet, ist von dieser Tendenz auf Feststellung "ein für allemal", auf "objektive" Feststellung geleitet. Es kann sich dabei auch um ein Feststellen handeln, das nur vorübergehenden praktischen Zwecken dient, nur für eine bestimmte Situation oder eine Mehrheit typisch gleichartiger Situationen; z. B. das urteilende Feststellen der Brauchbarkeit eines Werkzeugs für die und die Zwecke hat nur Sinn mit Bezug auf die Situationen, in denen es eben gebraucht wird. Und so hat alle Feststellung von Wertbeschaffenheiten und praktischen Beschaffenheiten der Dinge diese Relativität auf die Situation, in der sie wert und praktisch brauchbar sind. Sie haftet allem Urteilen an, das im Zusammenhang einer Praxis steht und nur ihr dient. Für ein solches ist also das "immer wieder", das doch den Sinn einer urteilenden Feststellung ausmacht, nur mit der Einschränkung zu verstehen, daß es relativ ist auf eine Situation dieser und dieser Typik. Aber auch in dieser Relativität bleibt das erhalten, was das Kennzeichen aller Erkenntnisintention, aller urteilenden Vergegenständlichung ist: daß es über die augenblickliche Situation hinaus einen Besitz an Erkenntnis zu schaffen strebt, der mitteilbar und künftig verwertbar ist; und es gilt nicht weniger bei unserer abstraktiven Beschränkung auf den Bereich des jeweiliggen Eigenen. Freilich handelt es sich dann um Feststellungen nur für mich, aber eben doch um Feststellungen, die zu einem Besitz an Erkenntnis - Besitz für mich - führen und auf seinen Erwerb gerichtet sind.


§ 14. Die Notwendigkeit des Ausgangs der Analysen von der äußeren Wahrnehmung und dem Wahrnehmungsurteil
und die Begrenzung der Untersuchung.

Haben wir so einen Blick für den Zusammenhang logischer Leistung mit dem Strom der Welterfahrung und für ihre Funktion in ihm bekommen, so muß sich nun auch ergeben, wo wir anzusetzen haben, um in analytischer Einzelarbeit das Entspringen der prädikativen Urteilsformen aus der vorprädikativen Erfahrung zu verfolgen. Da wir nach dem Elementarsten und alles andere Fundierenden suchen, wird es das Urteilen sein müssen, das sich auf die schlichteste und unmittelbarste Erfahrung gründet. Schlichteste Erfahrung ist die der sinnlichen Substrate, der Naturschicht der ganzen konkreten Welt. So werden wir uns am Urteil aufgrund äußerer Wahrnehmung, der Körperwahrnehmung zu orientieren haben, um daran die Strukturen des prädikativen Urteilens überhaupt und seinen Aufbau auf die vorprädikativen Leistungen exemplarisch zu studieren.

Das Urteilen, das sich auf die sinnliche Wahrnehmung und die Explikation, in die ja die Wahrnehmung zumeist sogleich übergeht, gründet, und diese selbst setzen schon ein Sichausleben eines rein betrachtenden Interesses an den vorgegebenen affizierenden letzten Substraten, den Körpern, voraus. Was in der vorprädikativen Sphäre zunächst verfolgt wird, ist also die konsequente Auswirkung des Wahrnehmungsinteresses. Damit soll nicht gesagt sein, daß es im Zusammenhang konkreter Welterfahrung immer sogleich zu einem solchen kommen muß. Vielmehr wird die Regel der Übergang von der aisthesis, vom schlichten sinnlichen Gewahrwerden zum Handeln, Bewerten usw. sein, zum Erfassen der Dinge als erfreulicher, nützlicher usw., bevor es einmal aus besonderen Gründen zu einem rein betrachtenden Interesse kommen kann. Das Ich, konkret in seiner Umwelt lebend, seinen praktischen Zwecken hingegeben, ist keineswegs vor allem ein betrachtendes Ich. Für das Ich in seiner konkreten Lebenswelt ist das Betrachten eines Seienden eine Haltung, die es gelegentlich und vorübergehend annehmen kann, ohne daß sie eine besondere Auszeichnung hätte. Aber die nachkommende philosophische Besinnung auf die Struktur der welt unmittelbarer Erfahrung, unserer Lebenwelt, zeigt, daß der betrachtenden Wahrnehmung insofern eine Auszeichnung zukommt, als sie Strukturen der Welt aufdeckt und zum Thema hat, die überall auch jedem praktischen Verhalten zugrunde lieggen, obwohl sie nicht durchgängig thematisch werden. Das betrachtend-wahrnehmend sich auslebende Interesse ist die Aktivierung der fundamentalen aisthesis, der passiven Urdoxa, jene Grundschicht, die allem Erfahren im konkreten Sinn zugrunde liegt. So hat die äußere Wahrnehmung und das betrachtend-wahrnehmende Interesse den Vorzug, daß in ihr die Dinge so erfaßt werden, daß sich dabei die Tendenz des Urteilens auf eine Feststellung am ehesten erfüllen kann. Sind es doch die Gegenstände der reinen Wahrnehmung, die schlicht-sinnlich erfaßbaren Substrate, die Naturdinge, und das heißt die Dinge nach ihrer Fundamentalschicht als Naturkörper, die als solche irrelativ sind sich bei allen Relativitäten umweltlichen Umgangs mit dem Vorgegebenen als bleibende gegenständliche Identität durchhalten und als das festgestellt und beurteilt werden können.

So ist das Wahrnehmen und Urteilen aufgrund der Wahrnehmung nicht nur auf eine Invariante in allem Wechsel und aller Relativität der Umwelten bezogen, sondern es ist zugleich als konsequent sich auslebendes Betrachtungsinteresse in einer Modifikation, die die erwähnten Idealisierungen in sich schließt, diejenige Haltung, die der theoretischen Wissenschaft zugrunde liegt und ein Feststellen ermöglicht mit dem Ziel der Objektivität, des "ein für allemal" und "für jedermann" Gültigen. Daher ist es zugleich diejenige Weise vorprädikativer Evidenz, auf die sich das prädikative Urteilen gründet, wie es die traditionelle Logik im Auge hat; während bei ihrer Orientierung an der wissenschaftlichen Feststellung und der Tendenz auf Wissenschaft und Wissenschaftslehre die Verflechtungen des erkennenden Verhaltens mit dem praktischen und wertenden nicht in Frage gestellt wurden, und nicht untersucht wurde, wie ein Urteilen beschaffen ist, das nicht in dieser Weise dem reinen Erkenntnisinteresse dient, sondern dem praktischen im allgemeinsten Sinne, und wie sich auf diesen Bereich des Vorprädikativen, auf praktische und Gemütsevidenz die prädikative Evidenz aufbaut. Daß es sich hier um eigene Quellen von Selbstgebung des Seienden handelt, um eine Erschließung von Bestimmtheiten, die wesensmäßig nur im praktischen Handeln selbst und nicht im bloßen Betrachten stattfinden kann, bleibt unbestritten. Aber eben nach diesen Weisen der Selbstgebung fragen wir hier nicht und nicht danach, wie sich darauf eventuell ein urteilendes Vergegenständlichen baut; sondern wir machen die Fiktion, daß sich das Ich dem Seienden, so wie es ihm passiv-affektiv vorgegeben ist, sogleich in einer rein betrachtenden Aktivität zuwendet, ohne jedes weitere Absehen und Interesse als das betrachtende. Mit anderen Worten wir machen die Fiktion eines Subjekts, das sich bloß betrachtend verhält und vom Seienden, von dem es umweltlich affiziert wird, zu keiner praktischen Handlung veranlaßt wird.

Gleichwohl wird die Analyse der betrachtenden Wahrnehmung und des sich darauf bauenden prädikativen Urteils auch für die weitergehenden Fragen nach dem Verhältnis dieser theoretischen Aktivität zum praktischen und wertenden Verhalten von grundlegender Wichtigkeit sein. Denn die Art und Weise, wie sich auf die betrachtend wahrnehmende Aktivität die Aktivität des eigentlichen Prädizierens aufbaut, ist ganz die gleiche, ob dieses betrachtende, rein erkennende Verhalten selbst im Dienste eines Handelns steht oder ob es Selbstzweck ist, und ganz die gleiche, ob es seinerseits einem Handeln vorausgeht oder ihm nachfolgt. Die Aufstufung der prädikativen Synthesis auf die vorprädikative ist in beiden Fällen ihrer Struktur nach die gleiche, nur daß eben dort, wo es sich um ein praktisch tätiges Verhalten und darauf bezogenes, ihm dienendes Urteilen handelt, die Strukturen, die dem Prädizieren vorausliegen, in der vorprädikativen Schicht komplizierter sind und nicht bloße Wahrnehmung.

So hat die Bevorzugung der Wahrnehmung einen weiteren Grund in der größeren Einfachheit. Es ist ja ein methodisches Gebot, bei solchen Analysen mit dem Einfacheren zu beginnen und dann erst zum Komplizierten aufzusteigen. In diesem Bereich des bloß betrachtenden Wahrnehmens ist der Aufbau des prädikativen Urteilens auf das vorprädikative wahrnehmende Erfahren am leichtesten nachzuweisen; hier gibt es gegenständliche Evidenzen, die ohne weiteres als vorprädikative sichtbar zu machen sind, eben die Evidenz des betrachtenden Wahrnehmens und Explizierens, die in keiner anderen fundiert ist. Die da aufgewiesenen Synthesen gewinnen damit die Bedeutung von exemplarischen. Den komplizierteren Übergang zum Prädizieren vom praktischen Verhalten her und in seinem Zusammenhang und die Art der hier in Frage kommenden Synthesen zu erforschen, wäre Gegenstand eigener Untersuchungen.

Den gleichen Grund der größeren Einfachheit und Durchsichtigkeit hat es, wenn die Analysen, um an ihnen ein Exempel vorprädikativer urteilend-erkennender Synthesis und darauf sich gründender prädikativer Synthesis zu gewinnen, sich vor allem an der Wahrnehmung ruhender, unbewegter Gegenstände orientieren, und nicht die viel schwieriger zu analysierende Wahrnehmung von Bewegung und das Urteilen über bewegtes Seiendes hereinzuziehen. Es muß offen bleiben, welche Modifikationen sich bei seiner Heranziehung ergeben würden, wobei aber eine Grundstruktur der Synthesis und Explikation und der sich darauf bauenden prädikativen Synthesis sich als durchgehend erweisen dürfte.

Im exemplarischen Charakter der folgenden Untersuchungen ist es ferner begründet, daß sie sich bloß an das kategorische Urteil halten werden. Es wäre Aufgabe weiterer Untersuchungen, auch für die anderen Urteilsformen eine derartige genetische Herleitung durchzuführen. Thema ist also das kategorische Urteil aufgrund der Wahrnehmung. Und darin liegt noch eine weitere Beschränkung: in der Wahrnehmung sind die Gegenstände als wirklich seiend gegeben, im Gegensatz zur Phantasie. Auch Phantasie hat ihre Weise der Gegebenheit von Gegenständlichkeiten; aber es sind keine wirklichen, sondern quasi-wirkliche Gegenstände, Gegenstände im Als-Ob. Stellen wir Wirklichkeit und Quasi-Wirklichkeit einander gegenüber als den Bereich der Positionalität einerseits und der Neutralität andererseits, so ist mit der Ausschaltung der Phantasie-Erlebnisse zugleich die Beschränkung der Betrachtung auf den Bereich der Positionalität, d. h. des vermeintlich wirkliches Sein gebenden Bewußtseins ausgesprochen - zumindest für den Anfang. An späterer Stelle werden wir auch die Phantasie-Erlebnisse und Urteile aufgrund der Phantasie mit in Betracht ziehen müssen.

Es bedarf wohl kaum noch einmal der Betonung, daß sich die so abgegrenzten Analysen unter Absehen vom Mit-sein der Anderen im Bereich des Seins-nur-für-mich bewegen werden, in dem noch von all den Idealisierungen, dem über die Welt reiner Erfahrung geworfenen Ideenkleid keine Rede sein kann. Hier haben wir die ursprünglichsten, letztfundierenden Evidenzen aufzusuchen, aus denen ein prädikatives Urteilen entspringt. Mit dieser Ursprünglichkeit ist freilich keineswegs gesagt, daß diese Untersuchungen, im Gesamtaufbau der phänomenologisch konstitutiven Systematik hineinversetzt, in ihm eine ganz elementare Schicht betreffen. Wenn sie auch mit einer Analyse der Wahrnehmung raum-dinglicher individueller Gegenstände einsetzen, so ist darum doch nicht ihr Thema die Konstitutioin des Wahrnehmungsdings und weiter einer raumdinglichen Außenwelt; sondern die Strukturen des Wahrnehmens werden nur so weit herangezogen, als es nötig ist, um zu verstehen, wie sich auf die sinnlich wahrnehmende Erfahrung logische Leistungen aufbauen mit ihrem Ergebnis logischer Gebilde, wie aufgrund der Wahrnehmung kategoriale Gegenstände, Sachverhalt- und Allgemeingegenständlichkeiten durch logische Spontaneität erzeugt werden.

Vorausgesetzt sind also an dem Punkt, an dem unsere Analysen einsetzen, schon mannigfache konstitutive Schichten und Leistungen; vorausgesetzt ist daß schon ein Feld raumdinglicher Vorgegebenheiten konstituiert und vorausgesetzt ist damit die ganze Schicht konstitutiver Untersuchungen, die sich auf die Konstitution der Dingwahrnehmung in ihren ganzen Stufen beziehen. Sie betreffen die konstitutive Bildung einzelner Sinnesfelder, das Zusammenwirken der einzelnen Sinnesfelder, der einzelnen Bereiche der Sinnlichkeit zur Wahrnehmung eines vollkonkreten Dinges, die Kinästhesien [Bewegungen - wp], die Beziehung auf einen normal fungierenden Leib des Wahrnehmenden, und so stufenweise zunächst die Konstitution des Sinnendings als ruhenden und schließlich als im kausalen Zusammenhang mit anderen Dingen stehenden. Vorausgesetzt ist damit auch die schon geschehene Konstitution des Dings als zeitlichen, zeitlich erstreckten und nach anderer Seite die Konstitution der einzelnen Akte, in denen sich Raumdinglichkeit konstituiert, im inneren Zeitbewußtsein. All das sind Dimensionen konstitutiver Untersuchungen, die noch tiefer liegen als die hier durchgeführten, und auf die hier nur hingewiesen werden muß, damit Klarheit besteht über den Ort, den unsere Untersuchungen in der gesamten konstitutiven Systematik einnehmen.
LITERATUR Edmund Husserl, Erfahrung und Urteil, Prag 1939
    Anmerkungen
    11) Vgl. Logik, § 89b, Seite 193f.
    12) Über die Weltbezogenheit der traditionellen Logik und das Problem einer sie überholenden "letzten Logik" vgl. Logik, a. a. O., § 92a, Seite 197f und § 101, Seite 236f.
    13) vgl. HUSSERL, Die Krisis der europäischen Wissenschaften und die transzendentale Phänomenoloie, "Philosophia", Bd. 1, 1936, Seite 97
    14) vgl. dazu und zum Folgenden, HUSSERL, Krisis etc. a. a. O., Seite 99 und 124f
    15) vgl. zur Methode dieses Rückgang auch a. a. O., Seite 132f.
    16) Zu diesem Begriff des Transzendentalen vgl. a. a. O., Seite 172f.
    17) Bezüglich der Abgrenzung dieser Aufgabe gegenüber der umfassenden konstitutiven Systematik vgl. auch noch unten § 14.
    18) Ein Ausdruck, der hier nur die Mittelbarkeit dieser Erlebnisweise andeuten soll; selbstverständlich ist eine "Reflexion" dieser Art total verschieden von der Reflexion im üblichen Sinne, der Rückwendung des Blickes von den geradehin erfaßbaren Gegenständlichkeiten auf die eigenen Erlebnisse.
    19) vgl. dazu die ausführlichen Analysen weiter unten § 17f.
    20) vgl. dazu unten § 50, c).