cr-4 Die ImpersonalienWundtCohenErdmannJerusalem    
 
CHRISTOPH SIGWART
L o g i k  I
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    Einleitung
§ 1. Aufgabe der Logik
§ 2. Grenzen der Aufgabe
§ 3. Postulat der Logik
§ 4. Einteilung der Logik
§ 5. Der Satz als Ausdruck des Urteils
§ 6. Die obersten Gattungen des Vorgestellten
§ 7. Die allgemeine Vorstellung und das Wort
§ 8. Notwendigkeit des Worts für das Prädikat
§ 9. Die Benennungsurteile
§ 10. Eigenschafts- und Tätigkeitsurteile
§ 11. Impersonalien und verwandte Urteilsformen
§ 12. Relationsurteile
§ 13. Urteile über Abstrakta
§ 14. Die objektive Gültigkeit des Urteils
§ 15. Die Zeitbeziehung der erzählenden Urteile
§ 16. Die erklärenden Urteile
§ 17. Der sprachliche Ausdruck des Urteilsaktes
§ 18. Analytische und synthetische Urteile
§ 19. Der Prozeß des synthetischen Urteils

"Analytische Urteile (die bejahenden) sind also diejenigen, in welchen die Verknüpfung des Prädikats mit dem Subjekt durch Identität, die jenigen aber, in denen diese Verknüpfung ohne Identität gedacht wird, sollen  synthetische  heißen. Die ersteren könnte man auch Erläuterungs-, die anderen Erweiterungsurteile nennen, weil jene durch das Prädikat nichts zum Begriff des Subjekts hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfällen, die in selbigem schon (obgleich verworren) gedacht waren; da hingegen die letzteren zum Begriff des Subjekts ein Prädikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war und durch keine Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden."

"Ob ein Urteil analytisch ist oder nicht, kann niemals entschieden werden, wenn ich nicht den Sinn kenne, welche der Urteilende mit seinem Subjektwort verbindet, den Inbegriff der Merkmale, die er auf diesem bestimmten Stadium der Begriffsbildung darin zusammengefaßt hat. Der Fortschritt aber von einer Bedeutung des Wortes zu einer anderen entsteht ihm durch ein synthetisches Urteil."

"Wer wird sich in Urteilen herumtreiben,  wie alle Dreiecke sind dreieckig, alle Vierecke sind viereckig?  Ein in diesem Sinne analytisches Urteil kann immer nur für den ausgesprochen werden, der in Gefahr ist, die Bedeutung eines Wortes zu vergessen, die Merkmale des Begriffs nur  verworren  zu denken, es über seine Sphäre auszudehnen usw., d. h. für denjenigen, für den es streng genommen schon nicht mehr analytisch ist; denn so lange er selbst die Merkmale nur verworren denkt, kann er es nicht einmal vollziehen; und so führen die analytischen Urteile in diesem Sinne von selbst zu denjenigen hinüber, welche die unverstandene Bedeutung eines Wortes dem Unkundigen angeben, die mit ihrer Behauptung nicht mehr das Gedachte, sondern nur die Wörter treffen. Sie sind streng analytisch für den, der der Sprache mächtig ist; der aber, der sie erst lernt, vollzieht synthetische Urteile, nur so daß er nicht aufgrund seines eigenen Wissens urteilt, sondern aufgrund eines Glaubens an die Aussage eines Anderen."

 "Diese Rose  ist die Bezeichnung eines konkreten Dings, das nur sehr unvollkommen in seiner konkreten Einzelheit durch das Wort bezeichnet werden kann, das  diese  hat nur die Funktion, durch das Demonstrativ dem der gegenwärtig ist die Anschauung vorzuführen, die durch Wörter gar nicht ausdrückbar ist; und dieses anschauliche Ding ist das Subjekt meines Urteils, von dem ich aussage, daß es  gelb  sei."

"Wer lernt, daß Eis gefrorenes Wasser ist, für den ist  Eis  in der Anschauung gegeben, aber seine Entstehungsweise unbekannt und keinerlei Beziehung zu  Wasser  in seiner Anschauung enthalten; wer lernt, daß sich die Erde bewegt, für den tritt zur Vorstellung der Erde die ihr völlig neue Bestimmung der Bewegung und er ist aufgefordert, Subjekt und Prädikat in eine Einheit zu setzen, die ganz gegen seine Gewohnheiten geht."

"Diese Leichtgläubigkeit des natürlichen Denkens, die Quelle einer Menge von Täuschungen, voreiligen Annahmen, abergläubischen Meinungen, ist zugleich die unentbehrliche Bedingung, unter der wir allein Erfahrungen machen und über das Gegebene hinausgehen lernen. Wie es mit der Verallgemeinerung der Vorstellungen ging, daß wir dieselbe nicht zu lernen, sondern vielmehr zu hemmen und das Unterscheiden zu üben haben, so geht es auch mit den synthetischen Urteilen; unsere natürlichen Neigungen gehen immer dahin, uns eine Menge von Prädikaten zuzuführen und ihre Beilegung zu vollziehen, was wir lernen müssen ist Vorsicht und Zweifel, Unterscheidung des Gültigen und des Ungültigen, Besinnung darüber, welche dieser Synthesen objektiv notwendig und welche nur durch unsere natürlichen Gewohnheiten aufgedrängt sind."


Dritter Abschnitt
D i e  e i n f a c h e n   U r t e i l e

Die Entstehung der Urteile

§ 18.
Analytische und synthetische Urteile

Alle unmittelbar aus den ihnen verknüpften Vorstellungen entstandenen Urteile sind  analytisch,  alle diejenigen, welche noch einer weiteren Voraussetzung bedürfen, um Subjekt und Prädikat zu verknüpfen, sind  synthetisch. 

Ob ein Urteil in diesem Sinne analytisch oder synthetisch ist, kann  niemals aus seinem Wortlaut abgeleitet werden,  sondern hängt immer von individuellen Voraussetzungen ab.

1. Wenn wir, nach Analyse der Funktionen, in denen sich das einfache Urteil vollzieht, nach der Entstehung des Urteils fragen, so betrifft diese Frage nicht die Entstehung der Vorstellungen, welche das Urteil verknüpft, weder der Subjekts- noch der Prädikatsvorstellung; diese setzen wir vielmehr, wo wir bloß von der Analyse des tatsächlichen Urteilens reden, als gegeben voraus; sondern die Frage betrifft nur die  Genesis des Urteilsaktes  selbst und zwar nach seinen beiden Seiten, der Verknüpfung von Subjekt und Prädikat zur Einheit und dem Bewußtsein ihrer objektiven Gültigkeit.

Diese Genesis kann eine  unmittelbar  oder  mittelbare  sein.  Unmittelbar  ist sie, wenn das Urteil nichts als die in ihm verknüpften Vorstellungen des Subjekts und Prädikats selbst voraussetzt, um mit dem Bewußtsein objektiver Gültigkeit vollzogen zu werden;  mittelbar,  wenn erst durch das Hinzutreten anderer Voraussetzungen dieser Vollzug möglich wird, sei es, daß die  Aufeinanderbeziehung  von Subjekt und Prädikat  überhaupt  mit dem Gedanken ihrer urteilsmäßigen Einheit erst einer Vermittlung bedarf oder daß wenigstens das  Bewußtsein ihrer objektiven Gültigkeit  anderswoher gewonnen werden muß. Nennen wir vorläufig  Grund des Urteils  dasjenige, was die Einssetzung von Subjekt und Prädikat herbeiführt: so ist das unmittelbare Urteil dasjenige, dessen Grund in den verknüpften Vorstellungen selbst, für sich, liegt; das mittelbar dasjenige, dessen Grund in ihnen nur zusammen mit anderen liegt; und zwar kann die Vermittlung entweder Subjekt und Prädikat überhaupt erst in Beziehung setzen, indem sie  die Frage  herbeiführt, ob  A B  sei oder darüber hinaus zugleich die Entscheidung der Frage geben und die  Gewißheit  der Gültigkeit des Urteils  A  ist  B  verbürgen.

Soll der Grund nur in den verknüpften Vorstellungen selbst liegen: so muß nach dem Obigen die Subjektsvorstellung oder ein Element derselben mit der Prädikatsvorstellung Eins sein und als Eins unmittelbar erkannt werden, denn das Urteilen selbst vollzieht sich ja nur in dieser Einssetzung. Alle unmittelbaren Urteile sind also notwendig  analytisch,  wenn ein analytisches Urteil ein solches ist, in welchem das Prädikat schon im Subjekt mit vorgestellt ist; und synthetisch können nur die  gefolgerten  sein und solche in denen es sonst eines außerhalb liegenden Grundes bedarf, um die In-Einssetzung herbeizuführen.

2. Daß alle unmittelbaren Urteile in diesem Sinn analytisch sind, widerspricht dem Wesen des Urteils, eine  synthesis noematon  [Gedankensynthese - wp] zu sein, durchaus nicht. Denn wenn gesagt wird, das Prädikat sei im Subjekt eingeschlossen oder mitgedacht, so ist das selbstverständlich nicht so zu verstehen, daß das Prädikat so, wie es als selbständige, allgemeine (häufig abstrakte) Vorstellung auftritt, im Subjekt mitgedacht werde, sondern nur, daß im Subjekt dasjenige mitgedacht werde, was mit dieser allgemeinen Prädikatsvorstellung übereinstimmt. Sage ich: "der Kreis ist rund", "der Zinnober ist rot", so wird allerdings in der Vorstellung des Kreises das Rundsein, in der des Zinnobers die rote Farbe mitgedacht; aber nicht in der Allgemeinheit, welche Rundsein oder Rotsein als Prädikatwort ausspricht, sondern eben darauf kommt es an, daß das in der Vorstellung des Kreises Mitgedachte Eins ist mit der allgemeinen Vorstellung Rund sein, die Farbe des Zinnobers eine von den unter "Rot" zusammengefaßten Schattierungen. Es werden also allerdings zwei unterschiedene Vorstellungen verbunden; aber nur, weil etwas in der Vorstellung des Subjekts liegendes (oder dieses ganz) Eins ist mit der allgemeinen Vorstellung, welche das Prädikat bezeichnet. (1)

3. Die Gegebene Unterscheidung  analytischer und synthetischer  Urteile steht auf wesentlich anderem Boden, als die  kantische,  sofern es für sie rein auf die jeweilige Genesis des Urteils im urteilenden Subjekt ankommt, ob ein Urteil analytisch oder synthetisch ist; eine Genesis, die man aus dem sprachlichen Ausdruck des Urteils in der Regel nicht abzuleiten vermag; während KANT sich zunächst an die Voraussetzung bestimmter begrifflicher Bedeutung der als Subjekte auftretenden  Wörter  hält.

"In allen Urteilen", sagt er in der bekannten Stelle der "Kritik der reinen Vernunft" (1. Auflage Seite 6; 2. Auflage, Einleitung IV), worin das Verhältnis eines Subjekts zum Prädikat gedacht wird, ist dieses Verhältnis auf zweierlei Art möglich. Entweder das Prädikat  B  gehört zum Subjekt  A  als etwas, was in diesem Begriff  A  (versteckter Weise) enthalten ist; oder  B  liegt ganz außerhalb von  A,  obwohl es mit dem demselben in Verknüpfung steht. Im ersten Fall nenne ich das Urteil analytisch, im anderen synthetisch. Analytische Urteile (die bejahenden) sind also diejenigen, in welchen die Verknüpfung des Prädikats mit dem Subjekt durch Identität, die jenigen aber, in denen diese Verknüpfung ohne Identität gedacht wird, sollen  synthetische  heißen. Die ersteren könnte man auch Erläuterungs-, die anderen Erweiterungsurteile nennen, weil jene durch das Prädikat nichts zum Begriff des Subjekts hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfällen, die in selbigem schon (obgleich verworren) gedacht waren; da hingegen die letzteren zum Begriff des Subjekts ein Prädikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war und durch keine Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden." Folgt das Beispiel der beiden Sätze: "Alle Körper sind ausgedehnt" und "alle Körper sind schwer".

"Erfahrungsurteile, als solche", fährt KANT in der 2. Auflage fort, "sind ingesamt synthetisch. Denn es wäre ungereimt, ein analytisches Urteil auf Erfahrung zu gründen, weil ich aus meinem Begriff gar nicht herausgehen darf, um das Urteil abzufassen und also kein Zeugnis der Erfahrung dazu nötig habe. Daß ein Körper ausgedehnt sei, ist ein Satz, der a priori feststeht und kein Erfahrungsurteil. Denn, ehe ich zur Erfahrung gehe, habe ich alle Bedingungen zu meinem Urteil schon im Begriff, aus welchem ich das Prädikat nach dem Satz des Widerspruchs nur herausziehen und dadurch zugleich der Notwendigkeit des Urteils bewußt werden kann, welche mir Erfahrung nicht einmal lehren würde. Dagegen ob ich schon im Begriff eines Körpers überhaupt das Prädikat der Schwere gar nicht einschließe, so bezeichnet jener doch einen Gegenstand der Erfahrung durch einen Teil derselben, zu welchem ich also noch andere Teile eben derselben Erfahrung, als zum ersteren gehörten, hinzufügen kann. Ich kann den Begriff des Körpers vorher analytisch durch die Merkmale der Ausdehnung, der Undurchdringlichkeit, der Gestalt etc., die alle in diesem Begriff gedacht werden, erkennen. Nun erweitere ich aber meine Erkenntnis und indem ich auf die Erfahrung zurücksehe, von welcher ich diesen Begriff des Körpers abgezogen hatte, so finde ich mit obigen Merkmalen auch die Schwere jederzeit verknüpft und füge also diese als Prädikat zu jenem Begriff synthetisch hinzu. Es ist also die Erfahrung, darauf sich die Möglichkeit der Synthesis des Prädikats der Schwere mit dem Begriff des Körpers gründet, weil beide Begriffe, obwohl einer nicht im anderen enthalten ist, dennoch als Teile eines Ganzen, nämlich der Erfahrung, die selbst eine synthetische Verbindung der Anschauungen ist, zueinander, wiewohl nur zufälligerweise, gehören."

Wir haben die Stelle ausführlich mitgeteilt, weil es von Wert ist, der Voraussetzungen bewußt zu werden, auf denen diese Unterscheidung ruht. Zuerst redet KANT durchweg von Urteilen, als deren Subjekt ein  Begriff  fungiert und seine Beispiele sind sogenannte allgemeine Urteile. Das Subjektwort ist also Bezeichnung eines  Begriffs,  der seine Bedeutung konstituiert; und das Prädikat des analytischen Urteils erläutert eines der Merkmale, welche ich in dem mit dem Wort bezeichneten Begriff "obgleich verworren" denke, welche also in der für mich gültigen Bedeutung des Wortes enthalten sind. KANT setzt dabei in dem von ihm gewählten Beispiel voraus, daß der Begriff aus der Erfahrung abgezogen sei, aber nur einen Teil der Erfahrung von diesem Gegenstand ausmache, oder, wie er sich in der ersten Auflage ausdrückt, die vollständige Erfahrung durch einen Teil derselben bezeichne. Darin liegt zweierlei: einmal, daß der Begriff durch ein Abstraktionsverfahren gebildet, seine Merkmale als (als gemeinschaftliche Merkmale des Verschiedenen von dem er abstrahiert wurde) schon fixiert worden seien; und dann, daß es sich nicht um den erschöpfenden Begiff eines Gegenstandes der Erfahrung handle, der sein gesamtes Wesen ausdrückt, sondern um ein rein subjektives Gebilde, in welchem aus Ursachen, die dem Wesen des Dings gegenüber zufällig sind, ein Teil der Merkmale, die der bestimmten Klasse von Dingen wirklich zukommen, zusammengefaßt und zur Bezeichnung dieser Klasse von Dingen verwendet worden ist. Nur aufgrund einer eben faktisch allgemeingeltenden oder als allgemeingeltend vorausgesetzten Bedeutung des Wortes  Körper  also kann man sagen, das Urteil, alle Körper sind ausgedehnt, sei analytisch, das andere synthetisch.

Dagegen richtet sich zunächst die Kritik SCHLEIERMACHERs, in der er (Dialektik § 308, Seite 264 und vgl. Seite 563) den Unterschied der analytischen und synthetischen Urteile für nur  relativ  erklärt, weil der Begriff immer nur werdend sei. Dasselbe Urteil (Eis schmilzt) kann ein analytisches sein, wenn das Entstehen und Vergehen durch bestimmte Temperaturverhältnisse schon in den Begriff des Eises aufgenommen war und ein synthetisches, wenn noch nicht; die Differenz sagt also nur einen verschiedenen Zustand der Begriffsbildung aus. Auf das kantische Beispiel angewandt: Ehe ich die Erfahrung mache, die mich zu dem Satz berechtigt, alle Körper sind schwer, habe ich den Begriff des Körpers nur durch die Merkmale der Ausdehnung usw. gebildet; nachdem ich sie aber gemacht habe, kann und muß ich das Merkmal der Schwere mit in den Begriff des Körpers aufnehmen, um die vollständige Erfahrung auszudrücken und mein Urteil "alle Körper sind schwer" ist nun ein analytisches; ich könnte jetzt mit diesem Begriff zu weiterer Erfahrung schreiten, z. B. sagen, "alle Körper sind elektrisch", "alle Körper sind warm". Wäre mein Begriff der Ausdruck einer vollständigen Erkenntnis, was freilich erst bei der Vollendung des Wissens überhaupt möglich wäre, so wären alle Urteile der Art analytisch.

Diese Kritik ist nach KANTs eigenen Ausführungen vollkommen berechtigt. Ob ein Urteil analytisch ist oder nicht, kann niemals entschieden werden, wenn ich nicht den Sinn kenne, welche der Urteilende mit seinem Subjektwort verbindet, den Inbegriff der Merkmale, die er auf diesem bestimmten Stadium der Begriffsbildung darin zusammengefaßt hat. Der Fortschritt aber von einer Bedeutung des Wortes zu einer anderen entsteht ihm durch ein synthetisches Urteil. Dieses Urteil ist, was nicht übersehen werden darf, das Resultat eines  Induktionsschlusses,  denn nur dieser vermag ein allgemeins aus der Erfahrung gezogenes Urteil zu begründen; es ist also ein  gefolgertes. 

Sollte  ein Urteil an und für sich  als analytisch betrachtet werden müssen: so wäre offenbar vorausgesetzt, daß keine subjektiven Differenzen zwischen den Begriffen wären, welche verschiedene Leute mit demselben Wort verbinden können; unter der Voraussetzung also vollkommen fester und abgeschlossener Bedeutung der Wörter kann es Urteile geben, die sicher analytisch sind; sie sind in diesem Fall mit der anerkannten Bedeutung des Wortes gegeben. Das kantische Beispiel ist streng genommen richtig, wenn vorausgesetzt ist, daß mit dem Wort "Körper" immer jedermann das Merkmal  ausgedehnt,  niemand je das Merkmal  schwer  verbindet.

Es ist aber ebenso klar, daß damit schließlich jedes Motiv wegfällt, das mich vernünftigerweise bestimmen könnte, solche Urteile auszusprechen, da sie lauter Binsenwahrheiten sind, die niemandem etwas sagen. Wer wird sich in Urteilen herumtreiben, wie "alle Dreiecke sind dreieckig", "alle Vierecke sind viereckig"? Ein in diesem Sinne analytisches Urteil kann immer nur für den ausgesprochen werden, der in Gefahr ist, die Bedeutung eines Wortes zu vergessen, die Merkmale des Begriffs nur "verworren" zu denken, es über seine Sphäre auszudehnen usw., d. h. für denjenigen, für den es streng genommen schon nicht mehr analytisch ist; denn so lange er selbst die Merkmale nur verworren denkt, kann er es nicht einmal vollziehen; und so führen die analytischen Urteile in diesem Sinne von selbst zu denjenigen hinüber, welche die unverstandene Bedeutung eines Wortes dem Unkundigen angeben, die mit ihrer Behauptung nicht mehr das Gedachte, sondern nur die Wörter treffen. Sie sind streng analytisch für den, der der Sprache mächtig ist; der aber, der sie erst lernt, vollzieht synthetische Urteile, nur so daß er nicht aufgrund seines eigenen Wissens urteilt, sondern aufgrund eines Glaubens an die Aussage eines Anderen.

4. Mit dieser Ausführung sowohl bei KANT als auch bei SCHLEIERMACHER ist nun aber noch nicht gesagt, wie es denn mit den Urteilen steht, die deswegen nicht unter diese Voraussetzung fallen, weil ihr Subjekte gar nicht Begriffe sind und weil aus der sprachlichen Bezeichnung gar nicht bestimmt werden kann, welche Vorstellung der Urteilende hat, darum nicht, weil nicht über den Inhalt der durch das Subjektwort bezeichneten Vorstellung in ihrer Allgemeinheit etwas ausgesagt wird, sondern über ein konkretes Ding, das wohl unter den allgemeinen Begriff fällt, aber als einzelnes und konkretes durch das Subjektswort nicht vollkommen bezeichnet werden kann. (2) Der Art aber sind alle wirklichen und ursprünglichen Erfahrungsurteile. Wir machen unsere Erfahrung an Einzelnem, die Synthesis im synthetischen Urteil "alle Körper sind schwer" ist durch Urteile bedingt, deren Subjekte bestimmte Körper sind, in letzter Instanz durch die einzelne Wahrnehmung und Beobachtung. Vergegenwärtigen wir uns nun den Vorgang, der irgendeinem Wahrnehmungsurteil zugrunde liegt, z. B. "diese Rose ist gelb", "diese Flüssigkeit ist sauer" usw.: so scheint hier, wenn wir auf die Wörter und ihre Bedeutung sehen, ganz evident eine Synthesis vorhanden zu sein; denn im Begriff der  Rose  liegt es nicht,  gelb  zu sein, im Begriff der  Flüssigkeit  liegt es nicht  sauer  zu sein; und in der Bedeutung von "diese", was eine Relation ausdrückt, liegt auch nichts, woraus etwas abzuleiten wäre. Allein  um die Bedeutung der immer allgemeinen Wörter handelt es sich auch gar nicht;  "diese Rose" ist die Bezeichnung eines konkreten Dings, das nur sehr unvollkommen in seiner konkreten Einzelheit durch das Wort bezeichnet werden kann, das "diese" hat nur die Funktion, durch das Demonstrativ dem der gegenwärtig ist die Anschauung vorzuführen, die durch Wörter gar nicht ausdrückbar ist; und dieses anschauliche Ding ist das Subjekt meines Urteils, von dem ich aussage, daß es  gelb  sei.

Ich könnte mich begnügen zu sagen: "dies ist gelb"; das Subjekt von dem ich urteile, wäre dasselbe, nur in der Sprache noch unbestimmter ausgedrückt. Wenn ich sage: "diese Rose ist gelb", so liegt darin eigentlich ein doppeltes Urteil; zuerst ein Benennungsurteil: "dies ist eine Rose"; mit diesem Benennungsurteil habe ich meine konkrete Vorstellung unter ein allgemeines Bild subsumiert, ihrer ganzen Form, ihrem Bau usw. nach fällt mir die konkrete Anschauung mit dem allgemeinen Bild zusammen. Aber dieses Benennungsurteil wird nur nebenher gefällt; es erscheint nicht als solches, sondern nur in seinem Resultat, dem Subjektwort, mit welchem ich dieses Ding bezeichne.

Das vorliegende Urteil selbst aber sagt aus, daß das, was ich eine Rose nenne, gelb ist. Aufgrund wovon? Nicht aufgrund einer Synthesis zwischen "Rose" und "gelb", sondern aufgrund einer Analyse meiner Anschauung, in der mit Form und Bau auch die gelbe Farbe in ungeschiedener Einheit enthalten ist. Ein Element meiner Anschauung ist identisch mit dem, was ich gelb nenne und dieses prädiziere ich dann vom Ganzen in einem Eigenschaftsurteil.

Oder genauer, wenn wir den Prozeß von Anfang an beschreiben: in meiner Anschauung habe ich zunächst die Elemente beachtet, wonach sie mit dem allgemeinen Bild der Rose zusammenfällt, daher die Benennung; ich habe ein weiteres Element darin beachtet, das mit der Benennung noch nicht ausgedrückt ist; daher das Urteil.

Das Verhältnis der "Begriffe"  Rose  und  gelb  kommt allerdings dabei in Betracht. Wäre "gelb" in "Rose" analytisch enthalten, wie "weiß" in Schnee oder "kalt" in Eis, so hätte ich in der Regel kein Motiv, es ausdrücklich zu behaupten: mit der Benennung "Rose" wäre auch das schon ausgedrückt gewesen; da dem nicht so ist, muß ich, um meine Anschauung vollständig zu beschreiben, zu der Bezeichnung "Rose" das Prädikat  gelb  noch hinzufügen; und derjenige der etwa in einer Beschreibung mein Urteil hört, vollzieht eine Synthesis, indem er zum Bild, das ihm das Wort "Rose" erweckt, die besonder Bestimmtheit der Farbe hinzufügt. Ich aber, der Urteilende, habe bloß meine Subjektvorstellung analysiert.

Aber das andere Beispiel: "diese Flüssigkeit ist sauer"? findet hier nicht eine Synthesis statt? Allerdings, aber  vor  dem Urteil, nicht  durch  das Urteil. Das Beispiel unterscheidet sich vom vorangehenden dadurch, daß verschiedene Sinne konkurrieren. Ob etwas Flüssigkeit ist oder nicht, pflege ich durch das Auge zu unterscheiden. Das vorausgesetzte Benennungsurteil bewegt sich also in lauter Gesichtsvorstellungen. Nun bringe ich die Flüssigkeit auf die Zunge und entdecke ihren sauren Geschmack; und ich spreche meine Wahrnehmung in diesem Urteil aus: "diese Flüssigkeit ist sauer." Um das Urteil aussprechen zu können, muß ich schon meine Geschmacksempfindung auf dasselbe Objekt bezogen haben, das mir durch das Gesicht bekannt war; ich muß gewiß sein, daß, was meine Zunge berührt, dasselbe ist, was ich vorher im Glas gesehen habe; sonst habe ich für das Prädikat "Sauer" kein Subjekt und kann nicht urteilen, kann nicht das Prädikat  sauer  auf das Subjekt  Flüssigkeit  beziehen und diese Beziehung in einem Eigenschaftsurteil aussprechen. Mein Urteil analysiert also eine Kombination, welche den Wahrnehmungsprozeß ausmacht; aber die Funktion der Beziehung der Geschmacksempfindung auf ihr Objekt ist eine andere, als die Funktion des Urteils. Jene laute, im Urteil ausgedrückt: "Was sauer schmeckt, ist dasselbe, was ich vorher als Flüssigkeit gesehen habe"; diese lautet: "Diese Flüssigkeit hat die Eigenschaft  sauer  zu sein. Ich muß das Sauersein an ihr und in ihr erkannt haben, ehe ich es prädizieren kann.

5. Nur auf die  Relationsurteile  scheint der Satz, daß alle unmittelbare Urteile analytisch sind, nicht anwendbar zu sein. Denn ein Relationsprädikat wird nicht in der Vorstellung des Subjekts mitgedacht, das Urteil kann also auch nicht eine Analyse desselben enthalten. Nichtsdestoweniger sind auch diese analytisch. Nur ist, was analysiert wird, nicht die Subjektvorstellung für sich, sondern das Ganze der Vorstellung in der beide Beziehungspunkte enthalten sind; im ganzen Komplex liegt der Grund, die Relation zu behaupten. Das Urteil: "Sokrates ist hier" ist allerdings nicht eine Analyse bloß derjenigen isolierten Vorstellung von SOKRATES, die ich im Augenblick meines Urteils habe; wohl aber eine Analyse der Anschauung, die in  einem  Raum SOKRATES und mich enthält. Nachdem wir nachgewiesen haben, daß in den Relationsurteilen eine dreifache In-Einssetzung stattfindet, muß der Grund des unmittelbaren Relationsurteils in einer Vorstellung liegen, welche alle Elemente dazu enthält, d. h. außer dem Subjekt noch sein Korrelat in bestimmter Relation. (Vgl. die Ausführung oben)

Solche  Relationsurteile  sind es dann auch, welche KANT als Beispiele  synthetischer Urteile a priori  anführt. Daß  7 + 5 = 12  sei, ist ein Relationsurteil über die Zahlen, die durch  7 + 5  und durch  12  dargestellt sind; das Urteil behauptet ihre  Gleichheit.  Das Prädikat "B gleich" kann selbstverständlich niemals im Subjekt  A  für sich enthalten und mitgedacht sein und durch Analyse desselben entdeckt werden, weil außer der Vorstellung von  A  auch die von  B  nötig ist, um es überhaupt zu denken; und es is vollkommen richtig, daß im Ausdruck  7 + 5  die Gleichheit mit 12 noch nicht analytisch enthalten ist, sondern erst durch wirkliches Addieren, durch Fortgehen zu einer Zahl, die um 5 größer ist als  7,  entdeckt wird; das Urteil ist überhaupt erst möglich, wenn die Addition vollzogen und zwei vergleichbare Zahlausdrücke damit gegeben sind; dann aber ist es  analytisch,  sofern die Anschauung der gleichen Zahl Einheiten, die auf die eine wie auf die andere Weise gewonnen wird, den Grund des Urteils abgibt. Nicht im Urteilen selbst wird das Hinausgehen über die Vorstellung  7 + 5  vollzogen, sondern in dem, was dem Urteil vorangeht und die Vergleichung erst möglich macht; sobald diese möglich ist, ist das Urteil bloße Analyse der gegebenen Relation. Ähnlich ist es mit KANTs geometrischem Beispiel, daß die gerade Linie der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten sei. "Der kürzeste Weg" ist ebenso ein  Relationsprädikat,  das in der Vorstellung der geraden Linie für sich noch nicht liegen kann; es setzt  Vergleichung  mit anderen Linien voraus. Aber die Vorstellung der geraden Linie ist in der Anschauung niemals möglich, ohne den Raum in dem sie gezogen ist und der die Möglichkeit anderer Linien neben ihr enthält; und die Gesamtanschauung, welche die Gerade zwischen anderen dieselben Punkte verbindenden Linien darbietet, ist dasjenige, was dem Urteil zu Grunde liegt und was in demselben analysiert wird. Somit sind auch diese synthetischen Urteile a priori, sofern sie unmittelbar sind, in Wahrheit analytisch, weil es sich darin gar nicht um eine Explikation der Vorstellung handelt, die durch das Wort für sich ausgedrückt ist, sondern um ein Objekt, das durch das Subjektwort zwar zu einem Teil bezeichnet wird, das aber seiner Natur nach nur zusammen mit anderem vorgestellt werden kann. In demjenigen, was nicht durch das Wort bezeichnet ist, liegt der Grund des Urteils.

Über den Grundsatz der Kausalität werden wir später reden müssen.

7. Die kantische Unterscheidung der Urteile in analytische und synthetische trifft im Grunde  Urteile mit ganz verschiedenen Subjekten,  und damit auch einen verschiedenen Grund der Gültigkeit derselben. Seine analytischen Urteile sind solche, in denen ganz ohne Rücksicht auf das in der Anschauung vorgestellte Seiende nur der  Inhalt  eines irgendwie in einem Wort fixierten  Begriffes  expliziert wird; seine synthetischen Urteile setzen die Anschauung voraus und die synthetische Verbindung der Anschauungen in der Erfahrung; ihre Subjekte sind  Dinge,  welche unter das Wort fallen, aber nur unvollständig durch das Wort bezeichnet werden; jene sind erklärend, diese erzählend.

Haben wir uns aber überzeugt, daß auch in den Wahrnehmungsurteilen eine Analysis stattfindet, nur nicht des Begriffs, sondern der Anschauung, die allerdings durch eine Synthesis, nur nicht durch eine im Urteil vollzogene, sondern diesem vorausgehende Synthesis zustande kam: so ist danach auch die kantische Behauptung zu prüfen, daß in den analytischen Urteilen die Verknüpfung von Subjekt und Prädikat durch Identität, in den synthetischen  nicht durch Identität  gedacht werde. Lassen wir den Terminus "Identität", den wir oben als unpassend nachgewiesen haben, für jetzt gelten: so ist nicht abzusehen, wie irgendein (bejahendes) Urteil ohne Identität, d. h. ohne das Bewußtsein der Einheit von Subjekt und Prädikat ausgesprochen werden könne. Auch das Wahrnehmungsurteil setzt sein Prädikat in dasselbe Verhältnis zu seinem Subjekt, wie das begriffliche Urteil; und daß keine Identität gedacht werde im Erfahrungsurteil, gilt nur, wenn man nicht auf das eigentliche Subjekt des Erfahrungsurteils sieht, sondern auf die Bedeutung des Wortes, mit dem es bezeichnet wird oder den Begriff der Identität auf das Gebiet der bloßen Begriffe beschränkt, was willkürlich ist.

Insofern aber hat KANT Recht, als ein verschiedener Grund der Gültigkeit seiner analytischen und seiner synthetischen Urteile da ist. Jene setzen nichts voraus, als die Gewohnheit mit einem Wort bestimmte Vorstellungen zu verbinden, sie bedürfen als nur der  Konstanz der Vorstellungen  und der  Übereinstimmung im Sprachgebrauch,  um immer wieder aufs Neue vollzogen zu werden; bei diesen ist der letzte Grund der Gültigkeit eine  individuelle Tatsache der Anschauung,  die sich also solche gar nicht zum Gemeingut machen läßt. Die Notwendigkeit jener Urteile ist im irgendwoher entstandenen Bestand unserer allgemeinen Vorstellungen begründet; die Notwendigkeit dieser in den Gesetzen, nach denen wir die Vorstellungen des Einzelnen mit dem Bewußtsein ihrer objektiven Realität bilden. Und hier kehrt auch der Unterschied in der Bedeutung des Urteils wieder, dessen Erkenntnis sich an die Zweideutigkeit der Kopula knüpfte; in den Urteilen, die KANT analytische nennt, ist vom Sein ihrer Subjekte gar nicht die Rede; in denen, die er synthetische nennt, bezeichnet das Subjektwort "Gegenstände einer möglichen Erfahrung".


§ 19.
Der Prozeß des synthetischen Urteils

Soll ein Urteil zustande kommen, in welchem mit der Subjektvorstellung  nicht unmittelbar  die Prädikatsvorstellung als Eins erkannt wird: so bedarf es  einer Vermittlung,  sowohl um die  Beziehung eines außerhalb des Subjekts liegenden Prädikates auf dieses herbeizuführen,  als umd diese  Beziehung als ein Einssein im Sinne des Urteils erkennen  und desselben  gewiß werden  zu lassen.

1. Das nächste und geläufigste Beispiel eines vermittelten, also in unserem Sinne synthetischen Urteilens ist der Denkakt desjenigen, der ein Urteil, das er selbst zu vollziehen weder Veranlassung noch Grund hat, von einem anderen hört. Alles wirkliche Lernen ist synthetisches Urteilen. Die sokratische Maieutik [Hebammenkunst - wp] freilich, welche von dem Satz ausgeht, daß es kein Lernen, sondern bloß Erinnerung gibt, begnügt sich, dadurch, daß sie Subjekts- und Prädikatsvorstellungen mittels der Frage überhaupt ins Bewußtsein ruft, die bloßen Materialien zu liefern, die Urteile aber den Gefragten selbst vollziehen zu lassen und so die Überzeugung von ihrer Gültigkeit auf seine eigene Einsicht zu gründen; und wäre sie vollkommen durchgeführt, so würde allerdings alles Urteilen, das sie hervorruft, unmittelbares, analytisches Urteilen sein und der fragende Maieute träte nur in die Rolle der psychologischen Reproduktionsgesetze, welche gerade die zum Prädikat geeignete Vorstellung dem Subjekt zuführen, damit sie von der fortwährend lebendigen Lust zu urteilen ergriffen werden.

Allein zu diesem Prozeß haben Lehrende und Lernende selten Zeit; alles Lernen beginnt vielmehr mit der  Tradition,  bei der der Lernende die ihm vorgesprochenen Urteile aufnimmt und nachbildet; und eben sofern er lernt, nimmt er auf Veranlassung des gehörten Satzes in ein Subjekt, dessen Vorstellung ihm das Subjektwort erweckt, ein Prädikat auf, hinsichtlich dessen das Subjekt noch unbestimmt gewesen war. Wer lernt, daß Eis gefrorenes Wasser ist, für den ist "Eis" in der Anschauung gegeben, aber seine Entstehungsweise unbekannt und keinerlei Beziehung zu "Wasser" in seiner Anschauung enthalten; wer lernt, daß sich die Erde bewegt, für den tritt zur Vorstellung der Erde die ihr völlig neue Bestimmung der Bewegung und er ist aufgefordert, Subjekt und Prädikat in eine Einheit zu setzen, die ganz gegen seine Gewohnheiten geht. Erst wenn er das Gehörte verstanden hat, d. h. die verlangte Synthese wirklich vollzogen hat, hat er als Resultat seines Denkaktes gewonnen, was der Lehrende als Ausgangspunkt hatte, die Einheit von Subjekt und Prädikat in dem durch ihre Kategorie bestimmten Sinne - insoweit freilich noch mit einer individuellen Differenz zwischen Lehrendem und Lernendem, als die Wörter einerseits in ihrer Bedeutung nicht absolut fixiert und für beide gleichwertig sind, anererseits selbst dann bei der Anwendung auf Einzelnes noch eine größere oder geringere Breite der Wahl zwischen den einzelnen Abstufungen der Bedeutung gestatten würden.

In dem Maße als der Einzelne unwissend ist und mit seinen Wörter erst arme, auf unvollständiger Kenntnis ruhende Vorstellungen verbindet, ist er auf solches synthetisches Urteilen angewiesen, durch das ihm allmählich die Wörter gehaltreicher werden, indem er immer mehrere einzelne Bestimmungen mit ihnen verknüpfen lernt. Unter "Löwe" denkt das Kind zunächst nur an die äußere sichtbare Form, die ihm sein Bilderbuch zeigt; aus Erzählungen und Schilderungen aber bereichert sich ihm die Vorstellung durch alle Eigenschaften und Gewohnheiten des Tieres; der Zoologe hat die erfüllte Vorstellung.

Je vollkommener das Wissen und je reicher damit die Bedeutungen der Wörter, desto weniger Raum mehr bleibt für solche Synthesen, in denen etwas hinzugelernt wird; und zuletzt müßte sich das synthetische Urteilen auf dasjenige Gebiet beschränken, was niemals Gegenstand der Bezeichnung durch das Wort sein kann, auf die einzelnen Veränderungen und Relationen, die allein in zeitlich gültigen Urteilen ausdrückbar sind. Alle Urteile, welche die Bedeutung des Wortes, die allgemeine Vorstellung des Gegenstandes betreffen können, sind dann analytisch. (In diesem Sinn hat SCHLEIERMACHER dem eigentlichen, synthetischen Urteil das Gebiet der einzelnen Tatsachen zugewiesen. Dialektik § 155, Seite 88 und 405)

2. Wo es sich um Lernen durch Tradition handelt, ist der Grund der Gewißheit des Urteils für den Lernenden bloß die Autorität des Lehrenden; die objektive Gültigkeit wird im Vertrauen auf das Wissen und die Wahrhaftigkeit des Lehrenden angenommen, ihm geglaubt. Da alle erzählenden Urteile für den Hörenden notwendig synthetisch sind, so sind es auch diese, die sich ihrer Natur nach an den Glauben der Hörenden wenden und diesen verlangen; und es gibt neben der eigenen Wahrnehmung (und dem was etwa daraus gefolgert wird) kein Wissen um Einzelnes anders, als auf dem Weg des Glaubens, der in diesem Fall der  historische Glaube  ist.

3. Ein ganz ähnlicher Prozeß, wie durch das Lehren und Erzählen, das zu einer noch bestimmbaren Subjektsvorstellung Prädikate herzubringt und dieselben mit ihr in Eins zu setzen auffordert, wird auch durch das  innere Spiel unserer Vorstellungen  eingeleitet, welches durch die Gesetze der assoziierenden Reproduktion und die Tätigkeit der von Analogien geleiteten Einbildungskraft bestimmt wird. Wenn durch Wahrnehmung oder Erinnerung irgendein Objekt ins Bewußtsein tritt, so werden von ihm nicht bloß die Prädikate herbeigerufen, welche mit seinem gegenwärtigen und vorgestellten Inhalt übereinstimmen und zu analytischen Urteilen führen, sondern Erinnerung, Assoziation, Analogie bringen auch noch andere Vorstellungen herbei, welche sich als Prädikate mit dem Subjekt zu vereinigen streben, ohne daß sie in seiner eben gegenwärtigen Vorstellung schon enthalten wären. Von einer Seite kann schon der oben besprochene alltägliche Fall hierher gezogen werden, daß die Gesichtsbilder der einzelnen Objekte die Erinnerung an ihre übrigen Eigenschaften herbeirufen und diese sofort als Prädikate ihnen zugeteilt werden. ("Das ist eine Traube" - "das ist süß" - "das ist ein Stein" - "hart" usw.) Während sich aber hier mit absoluter Sicherheit die Assoziation so vollzieht, daß das Urteil schon die ergänzte Vorstellung trifft: so schließen sich daran mit unmerklichen Abstufungen Fälle, in denen die Verschmelzung nicht sofort eintritt, vielmehr die herbeigerufene Vorstellung - mit HERBART zu reden - in der Schwebe bleibt und nur die  Erwartung eines Urteils  herbeiführt. Dies tritt am deutlichsten da ein, wo verschiedene einander ausschließende Vorstellungen herbeigezogen werden und ein Wettstreit entsteht; so wenn ich eine menschliche Gestalt von Ferne sehe, die mir zugleich das Bild von  A  und das von  B  erweckt, bald diesem bald jenem zu gleichen scheint.

4. Die allgemeine Neigung zu urteilen und Neues mit schon Bekanntem zu verknüpfen ist so stark, daß, wo eine solche Hemmung nicht stattfindet, dieselben Prozesse, welche das Prädikat herbeibringen, sehr leicht auch das Urteil entstehen lassen, d. h. den Glauben an die objektive Gültigkeit der aufgegebenen Synthese herbeiführen. Je ungeschulter das Denken ist, desto unvorsichtiger; desto weniger ist die Differenz zwischen rein subjektiven und psychologischen Kombinationen und objektiv gültigen bekannt; desto leichter wird geglaubt, was einem einfällt, zumal wenn es die mächtige Hilfe eines Wunsches oder einer Neigung findet. Die Erinnerung an einen oder wenige Fälle, in denen einem Subjekt  A  ein Prädikat  B  zukam, ist in der Regel genügend, jedem Subjekt das auf den ersten Anblick  A  ähnlich ist, das Prädikat  B  zuzusprechen; und es ist oft kaum ein Bewußtsein vom Prozeß des Folgerns vorhanden, durch welchen die Synthese des Urteils zustande kommt. Diese Leichtgläubigkeit des natürlichen Denkens, die Quelle einer Menge von Täuschungen, voreiligen Annahmen, abergläubischen Meinungen, ist zugleich die unentbehrliche Bedingung, unter der wir allein Erfahrungen machen und über das Gegebene hinausgehen lernen. Wie es mit der Verallgemeinerung der Vorstellungen ging, daß wir dieselbe nicht zu lernen, sondern vielmehr zu hemmen und das Unterscheiden zu üben haben, so geht es auch mit den synthetischen Urteilen; unsere natürlichen Neigungen gehen immer dahin, uns eine Menge von Prädikaten zuzuführen und ihre Beilegung zu vollziehen, was wir lernen müssen ist Vorsicht und Zweifel, Unterscheidung des Gültigen und des Ungültigen, Besinnung darüber, welche dieser Synthesen objektiv notwendig und welche nur durch unsere natürlichen Gewohnheiten aufgedrängt sind.

5. Wo sich in Folge einer stärkeren Hemmung das Urteil nicht vollendet, da entsteht der Zustand, in welchem ein Urteil zwar in Gedanken vollständig vorgebildet, aber nicht vollzogen, d. h. nicht mit dem Bewußtsein objektiver Gültigkeit ausgesprochen wird. Die bedien Elemente, welche in der Aussage vereinigt sind, die einfache oder mehrfache Synthese zwischen Subjekt und Prädikat und das Bewußtsein über die objektive Gültigkeit, trennen sich jetzt; an die Stelle des Urteils tritt  die Frage,  welche auf ein bestimmtes Prädikat geht - Ist  A  wohl  B? 

Alle Elemente sind in der Frage in demselben Sinn genommen und verknüpft, wie im Urteil, wie auch die Sprache häufig nur durch die Betonung die Frage von der Behauptung unterscheidet; das Urteil ist sozusagen fertig konzipiert und bedarf nur noch des Siegels der Bestätigung. Dieses Entwerfen und Versuchen von Urteilen stellt die lebendige Bewegung, den Fortschritt des Denkens, das erfinderische Tun auf dem Gebiet des Urteils dar; man kann geradezu sagen, "fragen" sei "denken". Zweifel, Vermutung und Erwartung sind nur bestimmte Variationen desselben Zustands, unterschieden durch den Grad, in welchem das Bewußtsein des mangelnden Grundes zum Vollzug des Urteils lebendig ist, gleich in Beziehung auf die Bedeutung der Synthesis zwischen Subjekt und Prädikat.

6. Die  Entscheidung einer Frage  kann teils durch Verdeutlichung und Vervollständigung der Subjektvorstellung selbst erfolgen; wenn diese die Anschauung eines einzelnen Objekts ist, durch genauere Auffassung und Beobachtung, welche vorher nicht beachtetes entdeckt - so, wenn ich beim Anblick eines weißen Pulvers frage, ob das wohl süß ist und es auf die Zunge bringe, so habe ich die Wahrnehmung vervollständigt, meine Antwort ist dann ein analytisches Urteil aus der neuen Wahrnehmung heraus; ist meine Subjektvorstellung nicht anschaulich gegeben, so kann Besinnen eine vollständigere Erinnerung herbeiführen und ebenso ein analytisches Urteil möglich machen. Gelingen aber diese Versuche nicht: so bleibt kein anderer Weg zur Entscheidung zu gelangen, als das Aufsuchen von Vermittlungen, die ein im eigentlichen Sinne synthetisches Urteil erzeugen.

7. Führt weder Verdeutlichung oder Ergänzung der Subjektvorstellung, noch vermittelnde Vorstellungen einen Grund für die versuchte Synthesis herbei, der sie erlaubte als Urteil zu vollziehen: so bleibt entweder die Frage unentschieden stehen, ohne daß es zu einem Bewußtsein über ihre objektive Gültigkeit kommt oder es entspringt die  Verneinung  daraus, daß die Subjektsvorstellung unmittelbar oder mittelbar die Prädikatsvorstellung abweist.
LITERATUR - Christoph Sigwart, Logik I, Tübingen 1873
    Anmerkungen
    1) Die Behauptung ÜBERWEGs, 3. Auflage, § 83, Seite 224: In jedem Urteil sei das Subjekt die anderweitig zwar bestimmte, hinsichtlich des Prädikates aber noch unbestimmte Vorstellung, gilt nur von synthetischen, nicht von analytischen Urteilen. Diese wären vielmehr unmöglich, wenn das Subjekt hinsichtlich des Prädikats unbestimmt wäre, als die Möglichkeit entgegengesetzter Bestimmungen zuließe. So lange in dem Beispiel: "der Angeklagte ist schuldig" als Subjekt nur die Person vorgestellt wird, die unter der Anklage steht, so enthält diese Vorstellung allerdings nicht das Prädikat  schuldig;  eben darum muß aber die Schuld für den der ihn nur als Angeklagten kennt, erst erwiesen werden; dazu ist der Prozeß da und erst aus dem Beweisverfahren geht das Urteil hervor. Träte aber ein Zeuge auf, der den Angeklagten als Täter gesehen hätte: so würde dessen Urteil: "der Angeklagte ist schuldig", ein analytisches sein, denn aufgrund seiner Wahrnehmung ist für ihn in der Vorstellung dessen, den das Gericht als Angeklagten bezeichnet, bereits eine Täterschaft und Schuld enthalten, eben darum aber ist das Subjekt hinsichtlich des Prädikats nicht mehr unbestimmt.
    2) Vgl. TRENDELENBURG, Logische Untersuchungen, 2. Auflage II, Seite 241; dritte Auflage: Seite 265