cr-4 Die ImpersonalienWundtCohenErdmannJerusalem    
 
CHRISTOPH SIGWART
L o g i k  I
[ 6 / 7 ]

    Einleitung
§ 1. Aufgabe der Logik
§ 2. Grenzen der Aufgabe
§ 3. Postulat der Logik
§ 4. Einteilung der Logik
§ 5. Der Satz als Ausdruck des Urteils
§ 6. Die obersten Gattungen des Vorgestellten
§ 7. Die allgemeine Vorstellung und das Wort
§ 8. Notwendigkeit des Worts für das Prädikat
§ 9. Die Benennungsurteile
§ 10. Eigenschafts- und Tätigkeitsurteile
§ 11. Impersonalien und verwandte Urteilsformen
§ 12. Relationsurteile
§ 13. Urteile über Abstrakta
§ 14. Die objektive Gültigkeit des Urteils
§ 15. Die Zeitbeziehung der erzählenden Urteile
§ 16. Die erklärenden Urteile
§ 17. Der sprachliche Ausdruck des Urteilsaktes
§ 18. Analytische und synthetische Urteile
§ 19. Der Prozeß des synthetischen Urteils

"Wo immer das denkende Subjekt etwas unabhängig von diesem seinem Denkakt Vorhandenes annimmt, sei es in der körperlichen oder geistigen Welt, da wird die Logik den Gebrauch des  Ist  anerkennen. Fassen wir diese Erklärung beim Wort: so ist allerdings in jedem Urteilsakt, sofern er das Subjekt des Urteils schon voraussetzt und nicht hervorbringt, etwas von  diesem  Denkakt unabhängig Vorhandenes - nämlich eben die durch das Subjektwort bezeichnete Vorstellung anerkannt; und wenn es bei dieser Realität des Vorgestelltwerdens, die sobald sich das Urteil in der Sprache sich ausdrückt, überdem als eine gemeinsame in mehreren Individuen vorausgesetzt wird, sein Bewenden hätte, so wäre die Frage erledigt und das  Ist  stünde überall mit Recht, sobald das Subjektwort und damit das Urteil überhaupt einen Sinn hat; es hätte aber ebendarum mit der Behauptung der wirklichen Existenz des unter dem Subjektswort gedachten im gewöhnlichen Sinn von Existieren gar nichts mehr zu tun."

"Ob ich sage  Gold ist gelb,  oder  der Pegasus ist geflügelt  -  gelb sein  und  geflügelt sein  kommen demjenigen zu, was ich unter dem Subjektwort vorstelle, sie behaupten aber nicht das Sein einzelner Dinge."

"Im Verbum  Sein  liegt die reale Existenz. Was existiert, gilt unabhängig von meinem Denken und gilt für alle. Diese Objektivität der Verbindung, die mein Urteil ausspricht, ist ein wesentlicher Faktor des Urteils selbst; sie, nicht die Existenz des Subjekts wird mitbehauptet; und eben für sie ist  Sein  ein ganz passendes Ausdrucksmittel. Er verstärkt durch seine erweiterte Grundbedeutung, was an sich schon die Flexionsform zu sagen fähig ist - die Behauptung der Objektivität und Allgemeingültigkeit des Urteils."


Zweiter Abschnitt
D i e   e i n f a c h e n   U r t e i l e

II. Die erklärenden Urteile

§ 16.
Die Zeitbeziehung der erzählenden Urteile

Wesentlich verschieden von den bis jetzt betrachteten, über Einzelnes aussagenden Urteilen sind solche, deren  Subjekt in der Bedeutung des Subjektwortes besteht  und in denen von der bestimmten Existenz einzelner, durch das Subjektswort benennbarer Dinge nicht die Rede ist, wenn auch eine solche häufig durch die Natur des Vorgestellten selbst oder infolge des Ursprungs der Vorstellung vorausgesetzt ist.  Ihre objektive Gültigkeit ist von der Zeit unabhängig.  Indem sie den Inhalt einer allgemeinen Vorstellung erklären, können sie  indirekt  in Beziehung auf das Seiende  eine Regel  ausdrücken wollen.

1. "Blut ist rot" und "Schnee ist weiß", - solche Urteile reden nicht von diesem oder jenem Einzelnen und drücken keine Wahrnehmung aus. Indem das Subjektswort absolut gesetzt ist, kann es nichts ausdrücken, als was seine Bedeutung ausmacht; diese Bedeutung ist ein von der Vorstellung des einzeln Existierenden losgerissener Vorstellungsinhalt von unbestimmter Allgemeinheit, von welchem man in dieser Unbestimmtheit nicht sagen kann, daß er existiert. Die Behauptung "Blut ist rot" kann darum auch nur über diesen Vorstellungsgehalt etwas aussagen und sie meint nichts anderes, als daß mit dem Subjekt das Prädikat zusammen gedacht werden. Welcher Art die Einheit von Subjekt und Prädikat ist, hängt von der Natur der verknüpften Vorstellungen ab. Gehören beide derselben Kategorie an: so wird die einfache Koinzidenz der Vorstellungen ausgesprochen; von dem was als konkretes Ding vorgestellt wird, werden Eigenschaften und Tätigkeiten ausgesagt, die mit der Vorstellung des Dinges selbst gegeben sind. (Wo die Subjektvorstellung die eines Dings von individueller Form, nicht bloß eines formlosen Stoffs ist, gebrauchen wir den Artikel: der Mensch ist zweifüßig).

2. Die  objektive Gültigkeit  dieser Urteile betrifft unmittelbar nur das Gebiet des Vorstellens und es kann in ihnen nichts anderes ausgesprochen werden, als daß, wo das Subjekt - die nominale Richtigkeit vorausgesetzt - gedacht werde, es mit dem Prädikat gedacht werde; daß das, was ich und alle Welt unter "Blut" vorstellt, als  rot  vorgestellt wird; und erst abgeleiteter Weise, wenn von der Allgemeinheit des Worts auf darunter befaßbare wirkliche Dinge zurückgegangen wird, trifft das Urteil auch das Sein dieser Dinge und spricht in Beziehung auf sie die Regel aus, daß, wo ein Ding sei, das unter die Benennung des Subjekts fällt, ihm auch das Prädikat zukommt.

Wenn man meint, solche Urteile von vornherein als durch Induktion ansehen zu können, deren Subjekt das Einzelne, nur in unbestimmter Vielheit gedacht, sei: so vergißt man, daß zu einer solchen Induktion vor allem gehört, daß man einen Maßstabe habe, nach welchem man die einzelnen Dinge mit demselben Wort benennt und damit in ein gemeinsames Urteil zusammenzufassen vermag. Dieser Maßstab kann aber nur in der Bedeutung der Wörter liegen, mit welcher wir an die Benennung herantreten; diese muß schon vorher eine Festigkeit gewonnen haben, ehe von Induktionsurteilen die Rede sein kann. Es ist vollkommen richtig, daß unter dem Eindruck fortschreitender Erfahrung, die immer Neues unter die schon vorhandenen Vorstellungen aufzunehmen veranlaßt, diese sich umbilden und daß es im Allgemeinen zufällig ist, wo die gewöhnliche Vorstellungsweise Halt macht und die Grenzen ihrer Wörter zieht. (Das Wort "Blut" z. B. dessen Bedeutung sich zunächst aus der Anschauung des menschlichen, Säugetier- und Vogelblutes gebildet hat und daraus die rote Farbe in seinen Inhalt aufgenommen haben kann, wie es im populären Sprachgebrauch wirklich der Fall ist, könnte auf den weißlichen Saft anderer Tiere ausgedehnt werden, aber erst nachdem es seine ursprüngliche Bedeutung erweitert hätte.) Allein das Urteilen des Einzelnen muß auf irgendeinem Stadium ihrer Bildung die Wortbedeutungen voraussetzen; sind sie auf einem solchen festgehalten, so gehen sie mit ihrer festen Bedeutung der Benennung und damit der Möglichkeit, Erfahrungsurteile aus Induktion auszusprechen, voran; bedeutet also "Blut" die Flüssigkeit, die in den Adern der Säugetiere und Vögel ist, so gehört "rot" zu seiner Bedeutung und in dieser Festigkeit genommen kann es dann nicht zur Benennung anders gefärbter Flüssigkeiten verwendet werden.

Ehe also ein Urteil ausgesprochen werden kann, das den Sinn eines viele Fälle zusammenfassenden Erfahrungsurteils hat, - wovon später - muß ein einfaches Urteil vorangehen, dessen Aufgabe es ist, den Inhalt der einheitlichen Vorstellung, welche ein bestimmtes Wort bezeichnet, zu explizieren; und die allgemeine Regel der Benennung, welche verbietet, etwas, das nicht rot ist, Blut zu nennen; das Induktionsurteil hat erst seine Stelle, wo am so gemeinschaftlich bezeichneten eine neue gemeinschaftliche Eigenschaft entdeckt wird; wenn gesagt wird, mit den Eigenschaften, welche den Inhalt der Subjektsvorstellung  A  ausmachen, ist ausnahmslos  B  verknüpft, ohne daß  B  schon vorher in  A  mitgedacht gewesen wäre.

Nur sofern in der substantivischen Benennung die Vorstellung  eines  dauernden und beharrlichen Dings und damit zugleich die  Möglichkeit veränderlicher Eigenschaften  liegt, kann in einem solchen Urteil auch eine Aussage über eine die Dinge selbst betreffende Regel liegt, kann in einem solchen Urteil auch eine Aussage über eine die Dinge selbst betreffende Regel liegen, nämlich, daß den Dingen, welche einmal unter die Bezeichnung fallen, das Prädikat  immer und stetig  zukomme, mit ihren übrigen Eigenschaften  unveränderlich  verknüpft sei. Auf diese  Unveränderlichkeit  der roten Farbe dessen, was unter den existierenden Dingen mit "Blut" zu bezeichnen ist, richtet sich eigentlich das Urteil, wo es auf die Realität hinausgreift.

3. Eine eigentümliche Stellung nehmen übrigens dabei die Verba ein. Nur wo von einer kontinuierlichen, mit der Existenz der in der Subjektvorstellung befaßten Dinge gleichdauernden Tätigkeit die Rede ist, kann genau genommen ein Verb Prädikat eines allgemeinen Subjekts werden (die Flamme leuchtet, der Wind weht, usw.); wo dagegen das Verb eine wechselnde, zeitweise beginnende und aufhörende Tätigkeit ausdrückt, kann es nur durch einen Tropus als Prädikat erscheinen (das Schaf blökt, das Pferd wiehert, usw.) und der eigentliche Ausdruck könnte nur ein Vermögen oder eine Gewohnheit, d. h. eine Eigenschaft bezeichnen, aus der die Tätigkeit hervorgehen kann, nicht die wirkliche Tätigkeit selbst.

4. Stellen wir diese Klasse von Urteilen den zuerst betrachteten gegenüber: so springt vor allem in die Augen, daß ihre Gültigkeit nicht davon abhängig ist, daß hier oder dort, jetzt oder ein andermal ein der Subjektsvorstellung entsprechendes Ding existiert; daß sie also auch für keine bestimmte Zeit gültig sind, vielmehr  unbedingte Gültigkeit  gerade darum beanspruchen, weil sie sich  bloß auf Vorgestelltes  beziehen. Ihnen gegenüber sind alle bloß erzählenden Urteile  zeitlich gültige. 

5. Damit tritt ein charakteristischer Unterschied in der Bedeutung des  Präsens  ein, mit welchem die unbedingt gültigen Urteile ebensowohl ausgesprochen werden, als diejenigen unter den zeitlich gültigen, welche sich auf die Gegenwart beziehen. Was wir als ein gegebenes einzeln existierendes Ding vorstellen, dem haben wir ebendamit in der allumfassenden für alle gleichen Zeit seine Stelle angewiesen; es steht seinem Dasein nach zwischen anderen Dingen, die gleichzeitig, vor ihm, nach ihm sind, seiner Beschaffenheit nach, die unser Urteil trifft, ebenso in einem bestimmten Zeitpunkt und hat eben dadurch seine bestimmte Zeitbeziehung zum Moment des Urteilens.

Haben wir aber als Subjekt eines Urteils die Vorstellung, welche die Bedeutung des Wortes ausmacht, so ist diese aus dem zeitlichen Komplex losgerissen und steht, dem Wechsel der Zeit entrückt, in einer fortwährenden inneren Gegenwart vor uns, bei der es keinen Unterschied von gestern und heute gibt, wobei vielmehr das Bewußtsein der Konstanz unseres Vorstellens bei jeder Wiederholung alle Zeitunterschiede zwischen den einzelnen Momenten des lebendigen Vorstellens wieder vernichtet. Als ein so Gedachtes hat das Subjekt Prädikate, die ihm unabhängig von der Zeit zukommen, die ihm zukommen, so oft es vorgestellt wird. Derselbe Satz: der Himmel ist blau, der den Zustand des gegenwärtigen Moments bezeichnet und so als erzählendes Urteil ein wirkliches Präsens ist, kann auch den ganz verschiedenen Sinn haben, daß der Himmel so wie ich ihn überhaupt vorstelle, wie er festes Subjekt meiner Gedanken ist, immer als blau gedacht wird; und jetzt steht dem Präsens kein Präteritum [Vergangenheit - wp] noch Futurum gegenüber; die Gültigkeit des Urteils wird nicht gemessen an der Wahrnehmung des Objekts in einem bestimmten momentanen Zustand, sondern an der Konstanz des Vorstellungsinhaltes, den ich ein für allemal mit einem Wort verbinden will und welche Bedingung meines Redens und Denkens überhaupt ist.


§ 17.
Der sprachliche Ausdruck des Urteilsaktes

Der  sprachliche Ausdruck  der sich im Urteil vollziehenden In-Einssetzung von Subjekt und Prädikat ist in den entwickelten Sprachen  die Flexionsform des Verbs,  die übrigens selbst aus einer ursprünglichen bloßen Nebeneinanderstellung erwachsen ist. Auch wo das Verbum  "Sein"  als Bindemittel eines substantivischen oder adjektivischen Prädikats mit dem Subjekt erscheint, vollzieht sich der Urteilsakt  nur durch die Verbalendung  und das Verbum  "Sein"  bildet einen Bestandteil des Prädikats. 

1. Weniger entwickelte Sprachen und auch entwickelte in einfacheren Fällen begnügen sich für den Ausdruck der In-Einssetzung im Sinne des Urteils mit der bloßen Nebeneinanderstellung der beiden Wörter, welche Subjekt und Prädikat ausdrücken und diese Nebeneinanderstellung hat nicht bloß anzudeuten, daß die entsprechenden Vorstellungen vom Sprechenden eben jetzt in Eins gesetzt werden, sondern auch die objektive Gültigkeit des Urteils auszusprechen; die Betonung allein kann die Behauptung von der Frage oder von anderen Verknüpfungsweisen wie der attributiven unterscheiden, welche die schon hergestellte und fertige Einheit zweier Vorstellungen ausdrückt. Wo dagegen die Entwicklung der Sprachformen allen logischen Unterschieden gefolgt ist, hat für die verbalen Prädikate die Personalendung (welche das pronominale Äquivalent des Subjekts mit dem Verbalstamm unmittelbar verschmilzt und damit an diesem die Kongruenz von Person und Numerus [Zählform - wp], bzw. Genus [Gattung - wp] herstellt) die Bedeutung, die urteilsmäßige Verknüpfung von Subjekt und Prädikat zu bezeichnen und der Indikativ [Wirklichkeitsform - wp], zusammen mit der die Aussage von der Frage unterscheidenden Betonung und Wortstellung, die Kraft sie als objektiv gültige zu behaupten; während das Tempus [Zeitstufe - wp] angibt, für welche Zeit das Urteil gültig sein soll.

In der Personalendung des Indikativs und also nur in dieser liegt, was die Logiker mit dem Ausdruck  Kopula  bezeichnen wollen, dasjenige Element der Sprache, welches eine Verbindung von Wörtern zum Satz und zum Ausdruck einer Aussage zu machen vermag.

2. Wenn in Urteilen, deren Prädikat durch ein Adjektiv oder Substantiv ausgedrückt wird, das Urteil nicht durch einfache Nebeneinanderstellung vollzogen, sondern das Verbum  Sein  zu Hilfe genommen wird, so ist dieses nicht mittels seiner  Bedeutung  das den Vollzug des Urteils ausdrückende Element, sondern die Urteilsfunktion liegt nur in der  Flexionsform  desselben. Das Verbum Sein ist aber das Mittel, dem Prädikat die Verbalform zu geben und die Möglichkeit zu erreichen, daß es die Endung annimmt, die es äußerlich erkennbar in das prädikative Verhältnis zu einem Subjekt setzt. Im Urteil "Zinnober ist rot" fügt das Verbum Sein dem Sinn nach nichts hinzu, was nicht schon in "rot" seiner Wortgattung läge, sofern es doch als Adjektiv die Hinweisung auf ein Substantiv enthält, dessen Eigenschaft es ist; "rotsein" sagt nicht mehr, als "rot", "Rotes" und "Rotseiendes" als Konkreta, Rotsein und Röte als Abstrakta sind schlechterdings dasselbe; es wird nur ausdrücklich angedeutet, daß "rot" nicht für sich abstrakt gedacht, sondern von einem bestimmten Subjekt prädiziert werden soll. Das Wort "Sein" ist also allerdings ein Mittel, dem Wort  rot  diese bestimmte Verwendung äußerlich zu erleichtern und - dem bloß attributiven Verhältnis gegenüber, das die Nebeneinanderstellung bedeuten könnte, - es als ein Prädikat anzukündigen, aber es ist damit nicht bloß der Anknüpfungspunkt für die Kopula, nicht diese selbst; es macht nicht das Urteil, sondern es bereitet dasselbe nur vor. Noch deutlicher tritt diese Funktion von "Sein", den Sinn zu bezeichnen, in welchem ein Wort gebraucht werden soll, bei den Substantiven heraus, welche nicht wie die Adjektive in ihrer Form schon die Beziehung auf ein anderes an sich tragen, aber doch ihrer Bedeutung nach von Haus aus die Funktion eines Prädikats erfüllen können, so gewiß ihre Bedeutung eine allgemeine ist und erst durch ein Benennungsurteil einem bestimmten einzelnen Ding zugeeignet wird. "Mensch" ist nicht der Name eines bestimmten Individuums, wiewohl die Vorstellung individueller Gestalt in seiner Bedeutung eingeschlossen ist; es ist überhaupt kein Name, sondern das Zeichen eines bestimmten Vorstellungsgehalts. Demonstrativ oder Artikel machen das Wort erst zum Namen bestimmter Menschen; "Sein" dagegen macht es zum Prädikat und es muß immer erst Prädikat gewesen sein, ehe es Name wird. So ist auch  Mensch,  als allgemeine Vorstellung, die erst ihre Beziehung auf ein bestimmtes Individuum erwartet und  Menschsein  dem Sinn nach dasselbe, das Verbum dient nur die Funktion als Prädikat äußerlich anzukündigen, die sonst durch Stellung und Betonung allein angekündigt werden könnte. Es kommt ihm also die Funktion eines sprachlichen Formelements zu; aber es ist nicht dasjenige Formelement, welches den Urteilsakt ausdrückt und den Namen der Kopula verdient.

3. Wie kommt es aber, daß gerade das Verbum  Sein  verwendet wird und welcher Zusammenhang besteht zwischen der Bedeutung, welche "Sein" als selbständiges Verbum hat, wo es für sich allein als Prädikat auftritt und dieser Funktion in der Verbindung mit Adjektiven und Substantiven?

JOHN STUART MILL macht im vierten Kapitel des ersten Buches seiner Logik auf die Zweideutigkeit aufmerksam, welche im Wort  Sein  liegt, sofern es da, wo es als sogenannte Kopula gebraucht werde, durchaus nicht aussagen wolle, daß das Subjekt existiert, sondern nur das Verhältnis der Prädikation bezeichnet; ein Satz wie: "ein Zentaur ist eine Erfindung der Poeten", hebt ja direkt die Behauptung auf, daß ein Zentaur  ist  und er verwundert sich, daß diese Zweideutigkeit, obgleich sie in den neueren so gut wie in den alten Sprachen besteht, von fast allen Schriftstellern übersehen worden ist.

MILL hat HERBART so wenig als andere deutsche Philosophen beachtet. HERBART hat (Einleitung in die Philosophie, § 53) mit gewohnter Schärfe hervorgehoben, das Urteil  A  ist  B  und ebenso die Frage: Ist  A  wohl  B?  enthalte keineswegs die gewöhnlich hinzugedachte, aber ganz fremdartige Behauptung, daß  A  sei; denn von  A  für sich allein und von seinem Dasein, seiner Gültigkeit, sei gar keine Rede.

Diese Bemerkung ist unzweifelhaft richtig und hätte nie bestritten werden sollen. (1) Nirgends hat ein Urteil von der Form  A  ist  B  dadurch, daß Subjekt und Prädikat durch "ist" verknüpft sind, die Kraft, das Urteil "A existiert" einzuschließen und mitzubehaupten; in vollkommen gleicher Weise fungiert dieses "ist", ob von existierenden oder nicht-existierenden Dinge, ob von einzeln vorgestellten oder allgemein gedachten Subjekten (denen als allgemein die Einzelexistenz nicht zukommen kann), ob von Prädikaten die Rede ist, die einem Existierenden zukommen können oder von solchen, welche durch ihre Bedeutung die Existenz aufheben; es hat keine andere Funktion, als das Prädikat für die Verwendung im Urteil formell tauglich zu machen und ihm die Annahme der Personalendung zu gestatten. In welchem Sinne Subjekt und Prädikat in Eins gesetzt werden und ob die Existenz des Subjekts vorausgesetzt, unentschieden gelassen oder aufgehoben ist, darüber entscheidet einzig und allein die Beschaffenheit der Subjekts- und Prädikatvorstellungen. "Sokrates ist krank" setzt die Existenz des Subjekts voraus, weil SOKRATES der Name eines als existierend gedachten Individuums und  krank  ein in bestimmter Zeit wirklich gedachter Zustand ist; "der Pegasus ist geflügelt" läßt die Existenz des Pegasus für denjenigen unentschieden, der nicht weiß, ob er es mit dem Namen eines wirklichen oder eines bloß fingierten Wesens zu tun hat; "der Pegasus ist eine mythologische Fiktion" hebe die Existenz des Subjekts auf; nirgends aber ist darüber anderswo abzunehmen, als aus der Bedeutung der Wörter, sei es der Subjekts- oder der Prädikatswörter.

4. In Beziehung auf die Prädikate können dabei zwei Klassen derselben unterschieden werden.

Alle  modalen Relationsprädikate  nämlich (mit Ausnahme der sinnlichen, wie sichtbar, fühlbar usw.) haben durch ihre Bedeutung selbst die Kraft, das Subjektwort zum Zeichen eines bloß Vorgestellten, abgesehen von der wirklichen Existenz zu machen, mögen sie seine Existenz bejahen, verneinen oder unentschieden lassen. Von was ich die Prädikate "wahr, falsch, glaublich, unglaublich, Tatsache, Erfindung, geboten, verboten usw." gebrauche, das ist ebendamit als ein nur Vorgestelltes bezeichnet, über dessen Verhältnis zu mir und meinem subjektiven Denken oder Wollen eben das Prädikat Auskunft geben soll. Ebendahin gehört das Verbum  Sein  als Prädikat selbst; indem es die Existenz des Subjekts ausdrücklich behauptet, entscheidet es erst die Frage, ob das unter dem Subjekt vorgestellte auch wirklich sei; eine Frage, die gar keinen Sinn hätte, wenn sich die Existenz des Subjekts von selbst verstünde.

Bei den  anderen Prädikaten  aber kommt alles darauf an, über was in welchem Sinn geurteilt wird und das läßt sich dem Urteil an der bloßen äußeren Form und der Verwendung des "Ist" nicht ansehen. Ist das Subjektwort allgemein gesetzt und nicht als Name eines oder mehrerer bestimmter Dinge eingeführt: so kann auch das mittels des Verbums  Sein  gebildete Prädikat nichts als den Inhalt dieser Subjektsvorstellung angeben und von einer Existenz des Subjekts ist gar keine Rede. Ob ich sage "Gold ist gelb", oder "der Pegasus ist geflügelt" -  gelb sein  und  geflügelt sein  kommen demjenigen zu, was ich unter dem Subjektwort vorstelle, sie behaupten aber nicht das Sein einzelner Dinge. Ob das Subjektwort auf solche anwendbar ist, muß anderswoher bekannt sein. Tritt aber das Subjektwort von vornherein als Bezeichnung einzelner existierender Dinge auf: dieses Stück Gold ist gelb, dieses Pferd ist geflügelt: dann ist allerdings die Existenz vorausgesetzt, aber nicht durch "ist", sondern durch "dieses".

5. Dann betrifft aber die "Zweideutigkeit der Kopula" nicht bloß das Verbum  Sein,  sondern alle Prädikate, welche an sich reale Zustände und Eigenschaften bezeichnen können, sofern sie das einemal aussagen wollen, was im einzelnen Fall wirklich stattfindet, das anderemal, was zum vorgestellten Subjekt als seine Eigenschaft oder Tätigkeit gehört und zweideutig ist streng genommen  nur das Präsens,  sofern es bald die empirische zeitliche Gegenwart, bald die allgemeine Notwendigkeit des Denkens ausdrückt. Der Satz: "Große Seelen verzeihen Beleidigungen", behauptet weder, daß große Seelen existieren, was doch die Voraussetzung des wirklichen Verzeihens ist, noch daß einige große Seelen eben jetzt Beleidigungen verzeihen; sondern er sagt nur, daß wenn einer eine große Seele ist, er Beleidigungen verzeihen muß. Der Satz aber "Sokrates spricht" behauptet die Existenz des SOKRATES, so gut als der Satz "Sokrates ist krank; weil SOKRATES ein einzelnes existierendes Individuum als solches bezeichnet, kann von ihm nur eben sofern er existiert geredet werden und was ihm an Handlungen oder Eigenschaften zugeschrieben wird, schließt, schließt seine Existenz immer mit ein. (2)

6. Wie kommt nun aber das Verbum "Sein", der Ausdruck wirklicher Existenz, überhaupt dazu eine formelle Funktion zu übernehmen, in der es seine Bedeutung aufgibt, ja derselben zu widersprechen scheint?

Denn nicht das ist das Merkwürdige, daß die Zweideutigkeit in dieser Beziehung so wenig bemerkt worden ist, sondern daß sie in allen uns geläufigen Sprachen sich in voller Übereinstimmung findet. Die Erklärung ist nicht schwer. Wie ÜBERWEG (Seite 162) richtig hervorhebt und wir oben betont haben, ist die Voraussetzung, daß die Dinge von denen wir reden existieren, in der Regel selbstverständlich und bedarf keiner ausdrücklichen Versicherung; es interessiert uns nicht, daß die Dinge sind, sondern  was  und  wie  sie sind. Wenn es nun darauf ankommt, die Prädikation nicht bloß durch Nebeneinanderstellung auszudrücken, sondern dem Prädikat Verbalform zu geben, bietet sich das Verbum  Sein  eben wegen seiner Allgemeinheit und Inhaltslosigkeit von selbst; es ist immer vorausgesetzt, aber damit man wisse was man zu wissen wünscht, bedarf er der näheren Bestimmung des  dieses Seins  und  so seins;  wie die Behauptung der Existenz durch das  hier sein  und  jetzt sein  näher bestimmt wird. Das Prädikat  rot,  das der Wortform nach schon etwas an einem anderen Seiendes bezeichnet, tritt jetzt als Modifikation des Seins auf,  Rot  sein, usw.

Wie nun das Präsens einerseits die empirische sinnliche Gegenwart ausdrückt, andererseits die zeitlose Gegenwart in Gedanken bezeichnet, so erweiter sich auch die Bedeutung des Seins in dieser Verbindung; das Verhältnis der Eigenschaft ist am gedachten Ding dasselbe, wie an demin seiner Existenz sinnlich wahrnehmbaren; wie die Voraussetzung des Seins früher bloß mißverstanden war, so kann jetzt von ihr abgesehen werden; als Gegenstände meiner Vorstellung verändern die Dinge sich nicht; ihr Sein kann aufhören, ihr  dieses sein  und  so sein  bleibt, sofern ich sie in Gedanken festhalte.

Ein Rest der ursprünglichen Bedeutung und der wichtigste ist aber trotzdem dem Verbum geblieben. Im Verbum  Sein  liegt die reale Existenz. Was existiert, gilt unabhängig von meinem Denken und gilt für alle. Diese Objektivität der Verbindung, die mein Urteil ausspricht, ist ein wesentlicher Faktor des Urteils selbst; sie, nicht die Existenz des Subjekts wird mitbehauptet; und eben für sie ist  Sein  ein ganz passendes Ausdrucksmittel. Er verstärkt durch seine erweiterte Grundbedeutung, was an sich schon die Flexionsform zu sagen fähig ist - die Behauptung der Objektivität und Allgemeingültigkeit des Urteils.
LITERATUR - Christoph Sigwart, Logik I, Tübingen 1873
    Anmerkungen
    1) Es wird eingewendet (vgl. ÜBERWEG, Seite 162): Sätze wie Gott ist gerecht, die Seele ist unsterblich, wahre Freunde sind zu schätzen, involvieren allerdings die Behauptung, daß es einen Gott, daß es eine Seele, daß es wahre Freunde gebe; diese Voraussetzung liege im Indikativ; wer die Voraussetzung nicht annehmen wolle, müßte jenen Sätzen die Klauseln beifügen, wodurch sie zu hypothetischen werden: falls es einen Gott etc. gibt. Nur wenn der Zusammenhang des Ganzen (wie in einem Roman) oder der bekannte Sinn eines Wortes (wie Zeus, Sphinx, Chimäre usw.) auf eine bloß fingierte Wirklichkeit oder eine bloße Namen-Erklärung hinweise, sei eine derartige Klausel entbehrlich. In dieser Einwendung ist soviel richtig, daß von denjenigen, die solche Urteile aussprechen oder hören, die Realität der Subjekte in der Regel vorausgesetzt wird ,weil sonst im Zusammenhang gar kein Motiv wäre, sie auszusprechen; aber das ist etwas gänzlich anderes, als daß das Urteil selbst, wie es für sich lautet, die Behauptung der Realität des Subjekts involviere, d. h. daß diese durch den Wortlaut des Urteils insbesondere durch den Indikativ, notwendig mit behauptet werde. Wäre das der Fall, so wäre es nicht begreiflich, wie eine Ausnahme stattfinden könnte; denn hat der Indikativ des kategorischen Urteils mit "ist" die Kraft, die Realität des Subjekts zu behaupten, so muß er sie immer und überall haben. Die Ausnahmen die ÜBERWEG zuläßt, beweisen selbst, daß es nicht von der Form des Urteils, sondern von Nebenvorstellungen, die sich an die Bedeutung der Subjektwörter knüpfen, die aber im Urteil nicht ausgesprochen sind, abhängt, ob die Voraussetzung ihrer Existenz "in der Regel" angenommen wird oder nicht. Und welchen Sinn soll überhaupt die Behauptung der Existenz haben, wo das Subjekt nicht wie im Satz "Gott ist gerecht", oder "wahre Freunde sind zu schätzen", individuelle Wesen als solche bezeichnet, sondern wo es allgemein gesetzt ist? Wenn ich sage "Schnee ist weiß", in welchem Sinn involviert dieses Urteil die Behauptung, daß Schnee existiert? Nicht in dem Sinne jedenfalls, den das Präsens des Indikativs anzeigt, wo es von einzeln existierenden bestimmten Dingen gebraucht wird, daß eben jetzt Schnee existiere. Denn das Urteil "Schnee ist weiß" gilt Sommer wie Winter gleich; und ebensowenig soll damit gesagt sein, daß immer Schnee existiert. Soll aber damit behauptet werden, daß irgendwo und irgendwann solcher Körper, wie ich sie unter dem Wort "Schnee" vorstelle, wirklich existiert haben, so wäre wieder nur die Existenz von bestimmtem Schnee gemeint, die allein behauptet werden kann, nicht aber von  Schnee überhaupt  gesagt, daß er existiert. Das Urteil "Schnee ist weiß" gilt aber von Schnee überhaupt, nicht von diesem und jenem.
        Nun ist allerdings mit der Vorstellung, die wir mit "Schnee" verbinden, immer die Erinnerung an wirklich wahrgenommenen Schnee verknüpft und  darum,  wegen der Art, wie ich zur Bedeutung des Wortes gekommen bin, wird vorausgesetzt, daß es sich um etwas Existierendes handelt. Nehme ich aber das vollkommen gleichwertige Urteil "der Pegasus ist geflügelt": so ist die Vorstellung von Flügeln ebenso sicher mit der Vorstellung verknüpft, die ich mit dem Wort  Pegasus  verbinde, als die der weißen Farbe mit Schnee; aber ich habe noch keinen existierenden Pegasus gesehen, weil vielmehr, daß er ein Geschöpf der Phantasie ist und  darum  wird die Existenz des Pegasus nicht vorausgesetzt. Das Urteil selbst aber sagt mir weder, daß Pegasus existiere, noch daß er nicht existiere, sondern nur, wie die Vorstellung beschaffen ist, die ich mit dem Wort verknüpfe. Nehme ich das Urteil: "die Äste der Hyperbel sind unendlich", so ist dieses Urteil unzweifelhaft gültig, obwohl von der Existenz der Äste dieser oder jener einzelnen Hyperbel gar nicht die Rede sein kann; die unendlichen Äste der Hyperbel existieren genauso, wie alle Subjekte meiner Urteile existieren: als Objekte meines Denkens, die ich als übereinstimmend von allen gedacht voraussetze.
        Vorsichtiger hat W. JORDAN in seiner Abhandlung "über die Zweideutigkeit der Kopula bei Stuart Mill" (Stuttgarter Gymnasialprogramm 1870) diese Frage behandelt. Er sagt zwar Seite 13: "Das  Ist  schließt durchaus den Begriff der Existenz ein"; aber er gibt diesem Begriff der Existenz ein viel weiteres Gebiet als ÜBERWEG, wenn er Seite 14 sagt: "Wo immer das denkende Subjekt etwas unabhängig von diesem seinem Denkakt Vorhandenes annimmt, sei es in der körperlichen oder geistigen Welt, da wird die Logik den Gebrauch des Ist anerkennen. Fassen wir diese Erklärung beim Wort: so ist allerdings in jedem Urteilsakt, sofern er das Subjekt des Urteils schon voraussetzt und nicht hervorbringt, etwas von  diesem  Denkakt unabhängig Vorhandenes - nämlich eben die durch das Subjektwort bezeichnete Vorstellung anerkannt; und wenn es bei dieser Realität des Vorgestelltwerdens, die sobald das Urteil in der Sprache sich ausdrückt, überdem als eine gemeinsame in mehreren Individuen vorausgesetzt wird, sein Bewenden hätte, so wäre die Frage erledigt und das Ist stünde überall mit Recht, sobald das Subjektswort und damit das Urteil überhaupt einen Sinn hat; es hätte aber ebendarum mit der Behauptung der wirklichen Existenz des unter dem Subjektswort gedachten im gewöhnlichen Sinn von Existieren gar nichts mehr zu tun.
        Das soll nun aber doch nicht gesagt sein und JORDAN versucht gegen HERBART und MILL - dem "Ist" seine Bedeutung realer Existenz zu retten. Einerseits indem die Wirklichkeit, die gemeint ist, der Prädikatbestimmung, aber nicht der Subjektbestimmung zukomme. In Sätzen wie "Selbsthilfe ist verboten", "Maßhalten ist schwer", sei allerdings die Existenz der Subjektvorstellung dahingestellt, im Prädikat dagegen sei auf etwas wirklich Existierendes hingewiesen, das Ganze ein versteckter Existentialsatz: Es geibt Gesetze oder Gründe, welche die Selbsthilfe verbieten, Umstände, welche das Maßhalten erschweren. Allein ist einmal diese Umschreibung zugelassen, so ist zuletzt auch der Satz "ein viereckiger Zirkel ist undenkbar" ein Existentialsatz: Es gibt logische Gesetze, welche den viereckigen Zirkel unmöglich machen. Nur ist damit der ganze Boden des Streites verlassen, der davon ausging, ob die Wirklichkeit des  Subjekts  behauptet werde. Daß in jeder Behauptung, eben weil sie objektiv sein will, die Anerkennung von objektiven "Gründen" und "Gesetzen" liegt, leugnen wir keinesfalls; aber wir leugnen, daß darum die Existenz eines der Subjektvorstellung entsprechenden Dings, bzw. Attributs oder Vorgangs behauptet werde. Die andere Distinktion JORDANs, welche auf das Beispiel von MILLs Zentauren angewendet wird, ist zutreffender. Wenn der Satz aufgestellt wird: "der Zentaur ist eine Erfindung der Poeten, so näher sich dieser einer Definition. Unter den Definitionen hebt nun JORDAN eine besondere Klasse, die "berichtigenden" hervor, welche die im Subjekt gesetzte Vorstellung aufheben und durch eine andere ersetzen. Der Satz sagt: der Zentaur in dem vom Wort angedeuteten Sinn eines wirklichen Wesens, existiert nicht, sondern die Vorstellung des Zentauren ist eine Fiktion. Es ist keine Frage, daß es eine Menge derartiger Prädikate gibt, welche das Subjektwort, das gewohnheitsmäßig als Bezeichnung eines existierenden Dings genommen werden konnte, zum Zeichen eines bloß vorgestellten Wesens herabsetzen. Nur ist nicht zu vergessen, daß unter diesen Prädikaten das Verbum Sein = Existieren obenan steht; wenn ich von einem Subjekt ausdrücklich behaupte, daß es existiere, so gilt mir das Subjektwort als Zeichen einer Vorstellung und mein Prädikat behauptet, daß dieser ein wirkliches Ding entspricht.
    2) Die Theorie, welche das Urteil "A spricht", um die unvermeidliche Kopula "ist" zu haben, in "A ist sprechend" verwandelt, kann wohl als antiquiert gelten.