ra-2F. PaulsenR. EislerE. ZellerA. RiehlW. Freytag    
 
VIKTOR KRAFT
Das Problem der Außenwelt
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    1. Methodologische Vorbemerkungen
2. Die Außenwelt als das Nicht-Ich.
3. Restriktion auf die immanente Außenwelt
4. Konstruktion des Begriffes der immanenten Außenwelt
5. Objektive und relative Realität
6. Präzisierung des Problems der Außenwelt
7. Das Problem der Außenwelt und die Immanenzphilosophie
8. Zusammenfassung

"Denn Bestimmungen der  Wirklichkeit  zu geben, daß es nicht bloß eine Beziehung der Wahrnehmung auf ein Subjekt, sondern eine Beschaffenheit des  Gegenstandes  ausdrücke, ist ja das spezifische Merkmal des Realurteils, ist ja gerade jenes Merkmal, das es vom Beziehungsurteil unterscheidet, welches bloße Verhältnisse  von Begriffen  festlegt. Und da die Erfahrungsurteile die  objektiven  Bestimmungen der Wirklichkeit geben, so fordern sie damit objektive Realität. Sie fordern damit die Entthronung des Einzelsubjekts, die Aufhebung der individuellen Korrelation für die Wirklichkeit auch hinsichtlich der  Existenz;  sie fordern die ganze objektive Außenwelt als Realität und nicht bloß, was augenblicklich Objekt ist; sie fordern, daß die Wirklichkeit weiter reicht als das aktuelle Bewußtsein."

"In der objektiven Geltung der Naturgesetze liegt es schon impliziert, daß sie für  Dinge  gelten und nicht für Objekte eines Subjekts. Denn für die Reihenfolge dessen, was für irgendein Subjekt Objekt wird, gibt es keine  immanente Gesetzlichkeit, keine innere Notwendigkeit.  Der Wechsel der Objekte ergibt nur  Geschichte,  kein  Naturgeschehen." 

6. Präzisierung des Problems der Außenwelt

Der Begriff der objektiven Realität, wie er eben gesagt dargelegt wurde, kann aber bis jetzt nicht  mehr  sein, als eben diese rein  begriffliche  Modifikation. Seine Bedeutung kann über die einer rein  begrifflichen  Unterschiedenheit von der Wirklichkeit des Einzelbewußtseins nicht hinausgehen. Der empirische Realismus vollzieht diese Unterscheidung aber gerade mit dem Anspruch, über die  Wirklichkeit  damit zu urteilen, eine Begriffsstimmung der  Wirklichkeit  damit zu geben. -  Darf  er aber das? - Das ist das Problem der Außenwelt. Was gibt dieser Modifikation ihre  Berechtigung?  Woraus erwächst ihre  Notwendigkeit?  Darf sie als gültig angesehen werden? - In diesen quaestiones iuris [Frage der Berechtigung - wp] muß sich die quaestio facti [Tatsachenfrage - wp] des Außenweltproblems lösen. Welche  Bedeutung  der Begriff einer objektiven Realität hat, welche Gültigkeit, darin liegt das  Problem  der Außenwelt.

Es ist daher  Frage nach der objektiven Realität, als dem ontologischen Korrelat des Außenweltbegriffes, nach ihrer Möglichkeit und Gewißheit.  Es ist die Frage, ob die Dinglichkeit und Objektivität bloß in der  Begrifflichkeit  besteht, ob die objektiven Dinge bloß  Begriffe,  bloß  funktionelle  Einheiten sind oder  ontologische  Einheiten. Es ist die Frage, ob noch eine  andere  - eine objektive! - Wirklichkeit erweisbar ist als jene, welche in dem Gewühl der Objekt, der Bewußtseinsinhalte, den einzelnen Subjekten unmittelbar gegeben ist.  Es handelt sich somit um die erkenntnistheoretische Bedeutung des Bewußtseins  und damit des Psychologischen überhaupt für die Erkenntnis. Das Problem der Außenwelt besteht nicht im Problem der unwahrgenommenen Existenz, sondern es stellt die tiefere Frage, ob alle Wirklichkeit bloß  relativ  ist, bloß als Objekt für ein Subjekt vorhanden, immer durch ein Subjekt  bedingt;  es ist das Problem der Objektivität in der  Existenz.  Objektivität im  Begriff  ist gesichert; sie ist ja die Voraussetzung und Grundlage aller Wissenschaft. Aber Objektivität in der  Existenz  ist bis jetzt problematisch. Im Mittelpunkt des Außenweltproblems besteht daher die  subjektive Bedingtheit des Wirklichen,  welche in der objektiven Realität  überwunden  werden soll. Objektive Existenz ist gleichbedeutend mit der Aufhebung der Korrelation von Objekt und Subjekt, sie fordert die Ausschaltung des Einzelsubjekts, sie ersetzt das  Objekt  durch das  Ding.  Gerade aber in der  Bedingung  für diese Auflösung der tatsächlichen Korrelation liegt das  Problem. 

Nur für das  Erkennen  gründet sich die Beziehung des Objektes auf ein Subjekt auf eine  innere, logische Notwendigkeit,  für das Erkennen sind sie beide untrennbar aneinander gebunden. Dagegen kommt ihr hinsichtlich des Daseins logisch nur der Wert einer empirischen Tatsache zu, hier kettet sie kein innerer, logischer Grund aneinander, der ihre gegenseitige Bedingtheit als  notwendig  ergäbe. Für das  Dasein  der Dinge ist das Einzelsubjekt  begrifflich  vollkommen gleichgültig. Bewußt-sein ist nur die notwendige Bedingung des  Erkennens;  ob aber auch des  Daseins,  darin liegt das Problem.  Ist Bewußtsein analytisches oder bloß synthetisches Merkmal der Erkenntnisgegenstände der objektiven Außenwelt?  Hat die Scheidung zwischen ihrem Dasein und ihrem Objekt-sein, zwischen  esse in re  [Sein als Sache - wp] und  esse = percipi  [Sein = Wahrnehmung - wp], überhaupt einen Sinn, eine Möglichkeit? Oder erschöpft sich das Dasein der Außenwelt in ihrem Erkanntwerden? Das ist die große und tiefe Frage des Außenweltproblems; und damit ist das Problem der objektiven Realität das des  Verhältnisses von Immanenz und Idealismus.  Es ist eine Frage, in welcher das Problem der Außenwelt zu einer ungeheuren Bedeutung emporwächst. Denn so leitet es hinüber zum erkenntnistheoretischen Grundproblem, zur Frage nach dem Verhältnis von Sein und Erkennen und damit nach dem Wesen der Erkenntnis selbst.

Das Außenweltproblem ist in keiner Weise das Problem einer ontologischen Transzendenz. Es war wiederholt mein Bestreben, einerseits nochmals die Gründe zusammenzufassen, welche jedes Hinausgreifen über die Erfahrungswelt als unmöglich verbieten, vor allem aber andererseits darzulegen, daß der Begriff der objektiven Außenwelt die Erfahrung nach keiner Richtung überschreitet, transzendiert. So kann dem Problem der Außenwelt nichts ferner liegen, als die Frage nach der Erweisbarkeit eines erfahrungsjenseitigen Daseins, einer ontologischen Transzendenz. Damit ist aber nur die eine, aber historisch so mächtige Bedeutung des Außenweltproblems aufgehoben.

Das Außenweltproblem liegt aber auch nicht im  Wahrnehmungsproblem.  Denn der Weg zu ihm geht nicht von der Wahrnehmung aus, nicht von ihrer Subjektivität und ihrer Zurückführung auf ein objektives Substrat, sondern von der  allgemeinen  Erwägung, was der Begriff einer objektiven Außenwelt bedeutet. Das Außenweltproblem ist eben kein psychologisches, sondern ein erkenntnistheoretisches Problem und zwar von prinzipieller Bedeutung. Es erhebt sich weit über die psychologisch-metaphysische Frage, ob uns die Wahrnehmung die Welt nur so gibt, wie sie uns  erscheint  oder so, wie sie  ist.  Und die Art dieser Frage bringt es ja mit sich, daß sie vergeblich auf ihre Antwort wartet. (41)

Das Problem der Außenwelt ist vielmehr das Problem der objektiven Realität. Diese Präzisierung verleiht ihm nun einen  ontologischen  Charakter. Aber es  mußte  gestellt werden als die Frage nach der objektiven und vom Einzelsubjekt unabhängigen  Existenz.  Denn diese ist die Voraussetzung aller unserer Erfahrungsurteile, am klarsten der Existenzialurteile.

Raum und Zeit, die Dinge und die Naturgesetze erschöpfen ihr Wesen als die  objektiven Formen  der Ordnung,  der Einheit  für die subjektiven Inhalte der Wahrnehmung. Die ganze unmittelbare Wirklichkeit ist nur eine  relative,  nur Wirklichkeit für ein bestimmtes Subjekt zu einer bestimmten Zeit; die  objektive  Außenwelt, die Natur, besteht nur im  System der Begriffe.  Sie wird erst durch das erkennende Subjekt  konstituiert;  sie bedeutet eine unendliche  Aufgabe  für dasselbe."

KANT scheidet (im § 18 der Prolegomena) die empirischen Urteile in  Wahrnehmungs-  und  Erfahrungsurteile,  Urteile, die einen bloß  subjektiven  und die einen  objektiven  Inhalt aussagen. (42) Die Wahrnehmungsurteil bleiben hinsichtlich ihres Inhaltes immer im Bereich der unmittelbar gewissen Wirklichkeit; denn sie beschreiben, was augenblicklich Objekt ist; sie drücken eine gegebene Empfindungsmannigfaltigkeit allgemeingültig aus, teils indem sie diese als  Ganzes  unter einem Gattungsbegriff subsumieren, teils indem sie von den analysierten einzelnen Elementen derselben die entsprechenden Prädikate aussagen. (43)  Objektive  Erkenntnis liegt aber nur in den Erfahrungsurteilen. Ihre objektive Gültigkeit verpflichtet diese aber, eben als Realurteile, zu einem  Wirklichkeitswert;  sie löst ihren Aussageinhalt nicht bloß vom Einzelsubjekt los, sondern nimmt für ihn auch den Charakter der Wirklichkeit in Anspruch. Und dadurch ist dessen objektive  Existenz  gefordert. Denn Bestimmungen der  Wirklichkeit  zu geben, "daß es nicht bloß eine Beziehung der Wahrnehmung auf ein Subjekt, sondern eine Beschaffenheit des  Gegenstandes  ausdrücke", (44) ist ja das spezifische Merkmal des Realurteils, ist ja gerade jenes Merkmal, das es vom Beziehungsurteil unterscheidet, welches bloße Verhältnisse  von Begriffen  festlegt. Und da die Erfahrungsurteile die  objektiven  Bestimmungen der Wirklichkeit geben, so fordern sie damit objektive Realität. Sie fordern damit die Entthronung des Einzelsubjekts, die Aufhebung der individuellen Korrelation für die Wirklichkeit auch hinsichtlich der  Existenz;  sie fordern die ganze objektive Außenwelt als Realität und nicht bloß, was augenblicklich Objekt ist; sie fordern, daß die Wirklichkeit weiter reicht als das aktuelle Bewußtsein. In der objektiven Geltung der Naturgesetze liegt es schon impliziert, daß sie für  Dinge  gelten und nicht für Objekte eines Subjekts. Denn für die Reihenfolge dessen, was für irgendein Subjekt Objekt wird, gibt es keine  immanente  Gesetzlichkeit, keine innere Notwendigkeit.' Der Wechsel der Objekte ergibt nur  Geschichte,  kein  Naturgeschehen.  Und die Erkenntnis des faktischen Geschehens in der Außenwelt macht immer die Voraussetzung, daß die Korrelation, das Einzelbewußtsein, für dessen Ablauf  gleichgültig  ist, daß er auch dann ungeändert fortfließt, wenn bloß das eine oder andere oder kein Glied seiner Kette als Objekt einem Subjekt bewußt wird. Alle diese Momente konzentrieren sich im  Existenzialurteil,  das die objektive, von jeder Korrelation unabhängige Existenz von einem Ding (oder einem Vorgang) aussagt. Es gewinnt dadurch paradigmatischen Wert und tritt in den Mittelpunkt der Untersuchung.

Aber objektive Existen, objektive Realität ist eben  Problem  und entbehrt der unmittelbaren Gewißheit, welche nur die jeweiligen Inhalte des Bewußtseins aufzuweisen vermögen. Es erhebet sich infolgedessen die Frage, was die Erfahrungsurteile, vor allem die Existenzialurteile  bedeuten wenn man psychologisch-idealistische die Wirklichkeit bloß auf das aktuelle Bewußtsein, auf die faktisch gegebenen Objekte einschränkt. Dann können die Erfahrungsurteile nur die  gesetzmäßige Bedingtheit  der  Objekt  ausdrücken, die funktionale Gebunden der  Wahrnehmungen.  (45) Sie können dann nur die Bedingungen aussagen, unter welchen bestimmte Bewußtseinsinhalte auftreten und die Abhängigkeit des einen von den anderen. Sie haben dann bloß eine objektive  Gesetzlichkeit  zum Inhalt, kein objektives  Sein.  Ihre Bedeutung ist damit dann völlig verändert.

Welche ist aber die richtige? -  In welchem Sinn  sind Existenzialurteile möglich? In diese spezielle Frage läßt sich daher das ganze Problem der Außenwelt zusammendrängen; sie enthält den Kern des Problems. Wie sind Existenzialurteile möglich? Betreffen sie bloß einen objektiven gesetzmäßigen Zusammenhang der  Wahrnehmungen  oder objektive in der Zeit beharrende  Dinge?  Bezeichnen sie eine vom Einzelsubjekt unabhängige  Gesetzlichkeit  oder ein vom Einzelsubjekt unabhängiges  Sein?  Das heißt aber:  Ist das objektive Ding und damit die objekte Außenwelt Begriff oder Realität?  Bedeuten Dinge und damit Raum und Zeit notwendige und allgemeingültige  Formen der synthetischen Ordnung  der gegebenen Empfindungsinhalte oder  reale  Einheiten? Kurz:  Ist die objektive Außenwelt eine formale Ordnungsfunktion oder eine materiale Erkenntnis? 

Die objektive Existenz der Außenwelt würde besagen, daß sie nicht  dadurch  existiert, daß sie  erkannt  wird, sondern das sie erkannt wird,  weil  sie existiert. Damit mündet aber das Problem der objektiven Existenz in das fundamentalste erkenntnistheoretische Problem, in das Problem des Verhältnisses von Erkennen und Sein, in das Problem der Erkenntnis selbst. Es erhebt sich damit die tiefste aller Erkenntnisfragen: Was ist der Begriff des  Erkennens,  der  Erkenntnis?  Wenn das Sein erst durch das Erkennen konstituiert wird, so kommt damit das  Erkennen  die logische Priorität zu, ein Resultat, zum dem RICKERT tatsächlich gelangt ist. (46) Das  Erkennen  ist dann der höchste und universellste Begriff, nicht des  Seins,  wie man gewöhnlich voraussetzt.  Was das Sein dem Erkennen gegenüber bedeuten kann, das ist die große grundlegende Frage, an welche das Problem der Außenwelt nun geknüpft ist.  Es ist dieselbe Frage wie jene, auf welche KANTs Erkenntniskritik die Antwort suchte: Was ist die Beziehung der Erkenntnis auf ihren Gegenstand? Erst die Entscheidung dieses Fundamentalproblems der Erkenntnis kann dem Problem der Außenwelt seine Lösung geben.

Trotzdem nun das Problem der Außenwelt sich als eine Frage des  Seins,  als eine  ontologische  Frage darstellt, ist sie doch nicht notwendig  metaphysisch,  sondern vollkommen "transzendental", d. h. auf die logische Möglichkeit des Denkesn der Erfahrung bezogen. Durch Erfahrung, a posteriori, kann immer nur entschieden werden,  ob  etwas im  speziellen Fall  existiert; nur die  tatsächliche Feststellung  der Existenz hängt von der Erfahrung und Wahrnehmung ab. Was aber existieren überhaupt  heißt,  in welchem Sinn' etwas überhaupt als existierend gesetzt werden kann, - das betrifft die notwendigen  Voraussetzungen  und  Prinzipien  der Erfahrung, das reiht sich unter die grundlegenden Fragen: was als Bedingung gefordert wird, damit Erfahrung als wissenschaftliches System - nicht: als psychologisches Erlebnis! - möglich ist. Der logische Begriff des Daseins und der Wirklichkeit, ob er jetzt objektive Gesetzlichkeit der  Wahrnehmungen  bedeutet oder objektive  Realität,  ist immer die logische Voraussetzung für die faktische empirische Feststellung der Existenz, für das Existenzialurteil. Und darum ist das Problem der Außenwelt, so wie es formuliert wurde, streng erkenntniskritisch "transzendental".


7. Das Problem der Außenwelt und die Immanenzphilosophie

Sobald die objektive Realität ganz den Charakter des  Problems  annimmt, kann Objektivität  gültig  und  gewiß  nur in der  Begrifflichkeit  liegen. Wenn die Objektivität in der Existenz erst eine Frage ist, so hat sie im  Begriff  ihre einzige Geltung. Diesen Standpunkt der prinzipiellen Beschränkung auf die Inhalte des Bewußtseins versucht nun die  Immanenzphilosophie  und auch der Positivismus tatsächlich festzuhalten; aber auch KANT muß hinsichtlich der  phänomenalen  Welt wohl auf der gleichen Basis stehen. (47) Sie lassen die objektive Realität als außerbewußte Existenz gänzlich fallen; in den  Bewußtseinsinhalten,  in den Objekten der Subjekte, erschöpft sich ihre Wirklichkeit; aus Wahrnehmung und Begriff bauen sie die Natur auf. Die Daten der Wahrnehmungen ergeben allein das Reale, das deshalb immer Subjektivitätscharakter trägt. Die Dinge gehen auf in ihren  Begriffen;  sie sind nicht  mehr  als die  Formen des gesetzmäßigen Zusammenhangs der Wahrnehmungen.  Sie sind  funktionelle,  rein  begriffliche  Einheiten, keine  Existenzen.  Auch der absolute Raum und die absolute Zeit sind nichts als die Formen der Ordnung für die Inhalte der äußeren und inneren Erfahrung; sie haben keine Realität. (48) Der Raum stellt die allgemeine und notwendige Ordnungsform für die Koexistenz dieser Inhalte dar, das gemeinsame objektive Schema, auf welches die subjektiv verschiedenen Seh- und Tasträume bezogen werden. Ebenso die absolute Zeit für die Sukzession derselben, für die Einordnung des psychologischen Zeitbewußtseins. Diese allgemeinen Formen stehen der Wahrnehmung zugleich (in der früher ausgeführten Weise) als Korrektive gegenüber, als die Prinzipien für die Ausschaltung ihres Subjektivitätsmomentes. Raum und Zeit, die Dinge und die Naturgesetze erschöpfen ihr Wesen als die  objektiven Formen  der Ordnung,  der Einheit  für die subjektiven Inhalte der Wahrnehmung. Die ganze unmittelbare Wirklichkeit ist nur eine  relative,  nur Wirklichkeit für ein bestimmtes Subjekt zu einer bestimmten Zeit; die  objektive  Außenwelt, die Natur, besteht nur im  System der Begriffe.  Sie wird erst durch das erkennende Subjekt  konstituiert;  sie bedeutet eine unendliche  Aufgabe  für dasselbe. (49)

Die erkenntnistheoretische Grundlage der Immanenzphilosophie ist damit nun unleugbar der  psychologische Idealismus,  welcher außer den jeweiligen Objekten der Einzelsubjekte keine andere Wirklichkeit anerkennt. (50) Daß darin keine Mißdeutung liegt, beweist wohl am klarsten die Begründung, mit der KANT diesen BERKELEYischen Idealismus von sich abweist, nämlich der Hinweis auf die  Dinge an sich.  (51) Da diese Art der Argumentation für die Vertreter der Immanenzphilosophie aber ausgeschlossen ist, so kann ihr Standpunkt gegenüber der Außenwelt kein anderer als der des psychologischen Idealismus sein - auch wenn sie selbst sich darüber täuschen und einen "reinen Realismus" vertreten wollen. (52) Wenn sie das Einzelbewußtsein und das Einzelsubjekt dadurch überwunden zu haben glauben, daß sie die Welt als Inhalt des  Bewußtseins überhaupt  bezeichnen, (53) so fließt ihnen die Möglichkeit hierfür nur aus einer gänzlichen Vermengung des  logischen  und des  psychologischen  Momentes. Daß die Außenwelt als  Objekt überhaupt  gedacht werden muß, ist eine rein  begriffliche  Beziehung, bezeichnet nur das rein begriffliche Verhältnis des Außenweltbegriffes zum Begriff der Erfahrung, aber es ist kein  reales  Verhältnis der Abhängigkeit; daß sie jederzeit  faktisch  Objekt sein muß, ist davon durchaus nicht die Folge. Denn für das rein logische Gebiet hat Dasein, Wirklichkeit keinen Sinn. Diese  begriffliche  Beziehung würde sich nur dann in eine  reale  verwandeln, wenn man den Fehler beginge, das "Bewußtsein überhaupt" nicht als Begriff, sondern als Realität zu fassen, als ein tatsächlich vorhandenes  ens concretum.  Aber die allgemeine Bedingtheit der Außenwelt durch das Bewußtsein überhaupt drückt nichts anderes aus, als den prinzipiellen Charakter der  Erfahrbarkeit;  es ist das Verhältnis der rein  logischen  Immanenz. Ein Verhältnis der  realen  Bedingtheit der Außenwelt durch ein Subjekt ist aber nur das der  psychologischen  Immanenz. Nur wer seine Wirklichkeit prinzipiell bloß innerhalb des  Einzelbewußtseins  findet, bewahrt in ontologischer Hinsicht diese  psychologisch  gefaßte Immanenz. Wer dieses überschreitet, wer eine vom Einzelbewußtsein unabhängige Außenwelt setzt, für den muß ihre  Existenz  durchaus  problematisch  sein. Wenn die Immanenzphilosophie also die Wirklichkeit auf das aktuelle Bewußtsein beschränken, wenn immanent für sie nur  das  ist, was  faktisch bewußt  ist, was innerhalb der einzelnen Korrelation bleibt, statt überhaupt innerhalb der Erfahrung, so faßt sie eben den Begriff der Immanenz rein  psychologisch.  Sie basiert eben dann den wichtigsten erkenntniskritischen Gegensatz, den Gegensatz von immanent und transzendent, auf das  bewußt-sein  statt auf die  Erfahrung,  d. h. auf ein  psychologische,  statt auf ein  logische,  rein begriffliches Kriterium, nämlich auf das der  Bewußtheit  statt der prinzipiellen  Erkennbarkeit.  Sie gibt ihm einfach eine psychologistische Wendung.

Infolgedessen  bedingt  aber  die begriffliche Forderung der Immanenz,  welche ja eine erkenntniskritische Notwendigkeit ist,  absolut nicht den psychologischen Idealismus.  Und das ist ein Ergebnis, das nach zwei Seiten hin einen besonderen Wert beanspruchen darf. Denn zunächst erweist sich damit, daß die Negaton der transzendenten Realität nicht notwendig zum psychologischen Idealismus führen muß, daß die Beschränkung des erkennbaren Seins auf das Immanente noch nicht zugleich eine Beschränkung auf die aktuellen Inhalte des Einzelbewußtseins zu bedeuten braucht. Dann aber wird es auch offenbar, daß das Problem der Außenwelt nicht bereits durch die Immanenzphilosophie  gelöst,  sondern vielmehr von ihr gar nicht  aufgefunden  worden ist. Denn das "immanente Objekt", der Bewußtseinsinhalt überhaupt im Gegensatz zum Subjekt des Bewußtseins, (54) ist nicht einfach die Außenwelt, wie sie ihrem Begriff nach gedacht wird. (Das nachzuweisen war ja die Aufgabe aller späteren Abschnitte dieser Untersuchung!) Die Immanenzphilosophie vertritt damit eben nicht einen  Realismus,  sondern einen  Korrelativismus;  und das Problem der objektiven Realität bleibt darum auch für die strenge Immanenz aufrecht.

Die objektive Realität läßt sich für die Immanenzphilosophie auch nicht dadurch retten und sichern, daß die Dinge als Komplexe von  Wahrnehmungsmöglichkeiten  (55) erklärt werden. Denn Wahrnehmungsmöglichkeit sagt nur dasselbe wie die gesetzmäßige Bedingtheit der Wahrnehmungen in ihrem Auftreten.  Gesetze  sind aber keine  entia,  Möglichkeiten keine  Wirklichkeit.  Und eine dauernd und unabhängige Realität ist damit noch keineswegs gegeben, daß die  Möglichkeit  einer Wahrnehmung dauernd vorhanden ist. Für das Einzelbewußtsein ist nur wirklich, was eben erlebt wird; bloße Wahrnehmungs möglichkeiten außerhalb  des Einzelbewußtseins können aber nicht erlebt werden und bilden daher keine Realität. Die ganze Theorie der Wahrnehmungsmöglichkeiten kennzeichnet sich aber als eine ausgesprochen psychologistische Wendung; und bei empiristischen Psychologen hat sie ja auch ihre Ausbildung gefunden. Sie gibt die psychologische Tatsache wieder, daß wir uns die Existenz der Dinge immer nur als mögliche Wahrnehmungen  vorstellen  können. Was aber logisch im Begriff des Dinges liegt, seine Objektivität, seine Identität, das läßt sie ganz unbeachtet. Mögliche Wahrnehmung ist nur das Mittel, dadurch das Dasein eines Dinges  erkannt  wird, aber nicht dieses Dasein selbst. Für den Begriff des objektiven Dinges ist das Wahrgenommenwerden eine bloß  akzidentielle  Bestimmung; und sie kann nur durch die ausschließliche Basierung auf den  psychologischen  Tatbestand zur  essentiellen,  zum entscheidenden und erschöpfenden Merkmal der  Dinglichkeit  emporgehoben werden. Vor allem gilt das aber für die psychologistische Erklärung des Existenzialurteils als reine Aussage einer Wahrnehmungsmöglichkeit. (56) Denn die Behauptung einer außerbewußten, einer  objektiven  Existenz spricht ihrem tatsächlichen und ihrem logischen Sinn nach weit mehr aus, als bloß die Überzeugung, unter bestimmten Bedingungen einen bestimmten Inhalt vorzufinden.

Aber um die  Notwendigkeit  und  Berechtigung  dieser Basierung der Wirklichkeit auf das Einzelbewußtsein dreht sich eben das Problem der Außenwelt. Und diese ganze Frage der Beschränkung auf das aktuelle Bewußtsein führt eben zum tieferen und fundamentaleren Problem von Sein und Erkennen.


8. Zusammenfassung

Das Problem der Außenwelt hat - so hoffe ich - eine endgültige Bestimmtheit gewonnen. Es ist in eine präzise und entscheidende Fragestellung überführt worden und damit ist die notwendige Klarheit über das  Problem  der Außenwelt erreicht. Es wird nun von Vorteil für die Durchsichtigkeit des Zusammenhangs sein, die Leitlinien des ganzen Gedankengangs nochmals übersichtlich nachzuzeichnen.

Daß für das Problem nur die  immanente  Außenwelt in Betracht kommen kann, war der  eine  richtunggebende Hauptgedanke der Untersuchung. Daß die immanente Außenwelt aber vom "immanenten Objekt", den allein unmittelbar gewissen Bewußtseinsinhalten,  begrifflich verschieden  ist und daher in ihrer  Existenz  zum Problem wird, war die  andere  entscheidende Determination des Problems. Sein erstes Ziel war dabei die  Begriffsbestimmung  der Außenwelt, die  Apodeixis  [Beweis - wp] ihrer konstitutiven Merkmale mit Hilfe ihres Kriteriums der  Dinglichkeit,  welches der logisch-genetischen Konstruktion des Außenweltbegriffes den empirischen Dingbegriff als Ausgangspunkt gebot. Erst dadurch gewann die Frage nach der  Realität  der Außenwelt überhaupt einen bestimmten Inhalt,  was  eigentlich als real gefordert wurde, war damit erst klargelegt. Aber so wenig Dasein  Merkmal  eines Begriffes ist, so wenig kann es auch in der bloßen Position des  Inhalts  eines Begriffes bestehen. Denn der Begriff ist das Allgemeine, Wirklichkeit aber immer individuell, immer das Besondere. Realität der empirischen Außenwelt bedeutet demnach eine Wirklichkeit, welche die konstitutiven Merkmale des festgestellten Außenweltbegriffes trägt. Was wir aber als wirklich unmittelbar vorfinden, ist nur die psychologische Mannigfaltigkeit unserer Bewußtseinsinhalte, welche naturgemäß immer nur als Objekte für ein Subjekt auftreten. Sie sind weder stets objektiv noch jemals unabhängig vom Einzelsubjekt; sie bilden nur eine  relative  Wirklichkeit. Daraus entspringt das Problem der Außenwelt als das der  objektiven Realität:  Ist die Wirklichkeit eine relative, jederzeit vom Subjekt bedingte oder eine objektive, vom Einzelsubjekt abhängige? (Geht ihr Sinn im Objekt-sein im Erkannt-werden auf?) Besteht daher die objektive Außenwelt (mit Raum, Zeit und den Dingen in ihrer gesetzmäßigen Wechselwirkung) in der  Begrifflichkeit  oder in der  objektiven Realität?  Das heißt: Bedeutet sie bloß eine vom Einzelsubjekt unabhängige  Gesetzlichkeit  oder ein objektives  Sein?  Und dieses Dilemma konzentriert sich wieder in der Frage: In welchem Sinn sind Existenzialurteile möglich? Damit gleitet aber das Problem der Außenwelt in die fundamentale Frage nach dem Verhältnis von Sein und Erkennen hinüber und es kann erst eine Antwort finden, wenn über diese Frage, was das Sein der Erkenntnis gegenüber bedeuten kann, Klarheit herrscht.

Es ist keine  Landung,  wenn die Untersuchung in eine  Frage  ausklingt. Aber die grundlegende Aufgabe in der ganzen Außenweltfrage, die Klarstellung dessen,  was  eigentlich problematisch ist hoffe ich gelöst zu haben. Und BACON anerkennt bereits: "prudens interrogatio iam dimidium scientiae." [Eine kluge Frage ist schon die halbe Wissenschaft. - wp]
LITERATUR    Victor Kraft, Das Problem der Außenwelt, Archiv für systematische Philosophie, Neue Folge, Band X., Heft 3, 1897
    Anmerkungen
    41) Alle die Spezialarbeiten über die Realität der Außenwelt suchen das Problem in einer der eben abgewiesenen Formulierungen; die Art der Fragestellung des Problems wird aber überhaupt nirgends scharf und klar entwickelt. - Für ZELLER (Vorträge und Abhandlungen III, Seite 255) ist das Außenweltproblem die Frage nach dem Recht, unsere Wahrnehmungen von  anderen  Ursachen als unserer eigenen Geistestätigkeit herzuleiten.
    - Ganz im Anschluß an ZELLER gilt es auch für HANSEN (Das Problem der Außenwelt, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. XV, Seite 42) die Erklärung des "objektiven Gepräges" der Empfindungen und ihres Ursprungs "aus einem zureichenden Grund (Ich oder Ding an sich) zu geben.
    - Ebenso sucht HARTMANN (Das Grundproblem der Erkenntnis, letzter Abschnitt) das Problem in der Erweisbarkeit einer - erkennbaren! - Ursache der Empfindungen.
    - WUNDT, Über naiven und kritischen Realismus, Philosophische Studien XII, Seite 373) faßt das Außenweltproblem als Wahrnehmungsproblem: "Es besteht in der ... Existenz vieler "Bewußtseinskonkretionen" mit einem  übereinstimmenen  Wahrnehmungsinhalt."
    - Ebenso scheidet MARVIN (Die Gültigkeit unserer Erkenntnis der objektiven Welt, Abhandlungen zur Philosophie und ihrer Geschichte XI, Seite 36/37) das Außenweltproblem nicht vom Wahrnehmungsproblem; es ist für ihn das Problem der unwahrgenommenen Existenz. (Seite 14 und 17).
    - Für DILTHEY dagegen ist die Außenwelt durch die Erfahrung der Hemmung des Willensimpulses unmittelbar gewiß; das  Problem  der Außenwelt resultiert nach ihm nur aus der einseitig  intellektualistischen  Fragestellung, es besteht eigentlich nicht (Beiträge zur Lösung der Frage vom Ursprung unseres Glauben an die Realität der Außenwelt un seinem Recht, Sonderbericht der preußischen Akademie der Wissenschaften, Bd. XXXIX, 1890).
    - Von ihm ausgehend hat RUDOLF EISLER (Unser Bewußtsein von der Außenwelt) eine psychologistische Metaphysik gezimmert, indem der die Dinge als "Gegen-Iche" erklärt.
    - Auch für REHMKE (Unsere Gewißheit der Außenwelt, Seite 45) ist die Außenwelt kein Problem, sondern unmittelbar gegeben. "Außenwelt und Innenwelt sind die abstrakten Stücke  einer  Welt."
    42) KANT sagt übrigens jedoch: "Empirische Urteile, sofern sie  objektive  Gültigkeit haben, sind Erfahrungsurteile, die aber, so nur  subjektiv  gültig sind, nenne ich bloße Wahrnehmungsurteile."  Jedes  Urteil beansprucht aber nun  objektive  Gültigkeit; das liegt schon in der Form des Urteils. Der Unterschied liegt vielmehr im verschiedenen Charakter des  Inhaltes.  Den  Erfahrungsurteilen entsprechen nach der besonders klaren und übersichtlichen Einteilung von KRIES (in Bd. XVI. der Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Seite 253f) die  Realurteile,  welche er als die  eine  große Klasse der Urteile den  Beziehungs urteilen gegenübergestellt. Den Sinn der Realurteile bildet die Prädikation der  Wirklichkeit,  die Beziehungsurteile dagegen sagen bloß Beziehungen von  Vorstellungen  (in weitesten Sinn) aus.
    43) SIGWART, Logik I, § 47, Seite 346
    44) KANT, Prolegomena, § 18 (Ausgabe KIRCHMANN, Seite 51)
    45) Vgl. die ausführliche Darlegung dessen im nächsten Abschnitt.
    46) RICKERT, Gegenstand der Erkenntnis, Seite 82f
    47) Vgl. Kritik der reinen Vernunft, Postulate des empirischen Denkens (Ausgabe KIRCHMANN, Seite 244): die Grundsätze der Modalität (Möglichkeit, Wirklichkeit, Notwendigkeit) zeigen nur die Art an, "wie der Begriff von Dingen überhaupt mit der Erkenntniskraft (Denken, Anschauung) verbunden wird." "Da die  Möglichkeit  bloß eine Position des Dinges in Beziehung auf den  Verstand  war, so ist die  Wirklichkeit  zugleich eine Verknüpfung derselben mit der  Wahrnehmung." 
    48) WILHELM SCHUPPE, Begriff und Grenzen der Psychologie, Zeitschrift für immanente Philosophie I, Seite 65
    49) SCHUPPE, ebenda, Seite 69 und 49
    50) wirklich sein = bewußt sein, Objekt = Vorstellung, spricht M. KAUFFMANN in der Einführung in die Zeitschrift für immanente Philosohie im Bd. I, Seite 10 offen aus.
    51) KANT, Prolegomena, Anmerkung II (Ausgabe KIRCHMANN, Seiten 39 und 40): "So müssen auch alle Körper mitsamt dem Raum, darin sie sich befinden, für nichts als bloße Vorstellungen in uns gehalten werden und existieren nirgend anders als bloß in unseren Gedanken. Ist dieses nun nicht der offenbare Idealismus? Der Idealismus besteht in der Behauptung, daß es keine anderen als denkende Wesen gebe, die übrigen Dinge, die wir in der Anschauung wahrzunehmen glauben, wären nur Vorstellungen in den denkenden Wesen, denen in der Tat kein außerhalb davon befindlicher Gegenstand korrespondierte.  Ich dagegen sage:  Es sind uns Dinge als außer uns befindliche Gegenstände unserer Sinne gegeben, allein was sie an sich selbst sein mögen, wissen wir nicht, sondern kennen nur ihre Erscheinungen, d. i. die Vorstellungen, die sie in uns wirken, indem sie unsere Sinne affizieren."
    52) SCHUPPE, Die Bestätigung des reinen Realismus, Offener Brief an Herrn Prof. Dr. Avenarius, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. XVII, 1893, Seite 364
    53) SCHUPPE, Begriff und Grenze der Psychologie, Zeitschrift für immanente Philosophie I, Seite 49; RICKERT, Der Gegenstand der Erkenntnis, Seite 28
    54) Vgl. den dritten der drei Gegensätze von Objekt und Subjekt in RICKERTs "Gegenstand der Erkenntnis", Seite 8
    55) Zuerst bei JAMES MILL, Analysis of the Phenomena of Human, Mind, Appendix: The Psychological Theory of the Belief in an External World (Neue Ausgabe, London 1869, Seite 445); bei TAINE, de l'intelligence II, Kap. I, V, Seite 32; bei CORNELIUS, Psychologie als Erfahrungswissenschaft, Seite 6
    56) HANS CORNELIUS, Psychologie als Erfahrungswissenschaft, Seite 113f